STELLENAUSSCHREIBUNG NR: 142/2016 Mit seinen 26 Kliniken und 1.100 Betten ist das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. die größte Gesundheitseinrichtung im nördlichen Sachsen-Anhalt und bietet neben Forschung und Lehre das gesamte Spektrum einer multiprofessionellen und hochspezialisierten medizinischen Maximalversorgung. Struktureinheit: Institut für Pathologie Stellenbezeichnung: Medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistent(in) Der/die Bewerber(in) soll eine abgeschlossene Berufsausbildung als MTLA besitzen, Erfahrungen im Bereich Histologie/Zytologie sowie Hartschnitttechnik, eine hohe Motivation, Sorgfalt und ausgeprägte Teamfähigkeit sowie den sicheren Umgang in der Bedienung von Computersystemen aufweisen. Anforderungsprofil: - Herstellung von Gewebeschnitten zur histologischen Diagnostik - Färbung von Gewebeschnitten - Fachgerechte Bedienung von Färbe-, Eindeck- und Gewebeeinbettautomaten sowie Kassetten- bzw. Schnittedrucker - Eingabe von Patientendaten in das interne Computersystem ISP - Zuschnitt von Gewebeproben bzw. Assistenz beim Zuschnitt durch den Pathologen - Archivierungsarbeiten Die Stelle ist als Vertretung während des Beschäftigungsverbotes/Mutterschutzes vorerst bis zum 21.12.2016 befristet zu besetzen; mit der Option auf anschließende Vertretung während der Elternzeit. Vergütung: Entgeltgruppe 8 Haustarifvertrag Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 04.05.2016 (Bewerbungsschluss/Posteingangsdatum) an: Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. Geschäftsbereich Personal Referenznummer 142/2016 Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg Interne Bewerbungen haben bei gleicher Eignung Vorrang vor externen Bewerbungen. Schwerbehinderte werden innerhalb desselben Ranges bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Das Einverständnis, dass die Gleichstellungsbeauftragte Einsicht in die Bewerbungsunterlagen nehmen kann, wird vorausgesetzt. Hauke Geschäftsbereichsleiter Personal Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern nach Ablauf von 6 Monaten vernichtet.
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