Lehrkraft für Gesundheitsfachberufe

STELLENAUSSCHREIBUNG NR: 392/2016
Mit seinen 26 Kliniken und 1.100 Betten ist das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. die größte
Gesundheitseinrichtung im nördlichen Sachsen-Anhalt und bietet neben Forschung und Lehre das
gesamte Spektrum einer multiprofessionellen und hochspezialisierten medizinischen Maximalversorgung.
Struktureinheit:
Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe
Stellenbezeichnung:
Lehrkraft für Gesundheitsfachberufe im Fachbereich
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz für Histologie/Zytologie
Anforderungsprofil:
- Erfahrungen in der Lehrtätigkeit für den theoretischen u. praktischen Unterricht
- Fachkompetenz für die Lehrgebiete Histologie/Zytologie
- fachqualifizierte MTLA
- abgeschlossenes oder begonnenes Universitäts- bzw. Hochschulstudium der Medizinpädagogik,
Pflegepädagogik, Pädagogik oder des Lehramtsstudiengang Gesundheit/Pflege erwünscht, aber
nicht Bedingung
Die Stelle ist in Vollzeit ab 01.01.2017 als Vertretung im Krankheitsfall befristet zu besetzen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau D. Matthies (Tel.: 0391-6724431) oder
Frau Wagner (Tel.: 0391-6713326)) zur Verfügung.
Vergütung: Entgeltgruppe 9 - 11 Haustarifvertrag Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 02.11.2016 (Bewerbungsschluss/Posteingangsdatum)
schriftlich an die nachfolgende Anschrift oder per Mail (idealerweise in einer Datei) an:
[email protected]
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Geschäftsbereich Personal
Referenznummer 392/2016
Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg
Interne Bewerbungen haben bei gleicher Eignung Vorrang vor externen Bewerbungen. Schwerbehinderte
werden innerhalb desselben Ranges bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden
besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Das Einverständnis, dass die Gleichstellungsbeauftragte
Einsicht in die Bewerbungsunterlagen nehmen kann, wird vorausgesetzt.
Maring
Sachgebietsleiterin
Hinweis: Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag
beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern nach Ablauf
von 6 Monaten vernichtet.