18. Mai 2016 - GV VHF GSK in Kloten

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Anmeldung
An der Jahresversammlung vom 18. Mai 2016 in den Sportanlagen Kloten, Schluefweg 10, 8302 Kloten
wird unsere Firma durch folgende Damen / Herren vertreten:
Name, Vorname
Versammlung – und / oder ankreuzen
1.
GV VHF
GV GSK
2.
GV VHF
GV GSK
3.
GV VHF
GV GSK
Kunsteisbahn / Bad:
Versammlung
Anzahl Teilnehmer:
Mittagessen
Anzahl Teilnehmer:
Besichtigung Sportanlagen
Anzahl Teilnehmer:
Ort / Datum:
Stempel / Unterschrift:
Wir bitten Sie uns die Anmeldung bis spätestens 13. Mai 2016 zukommen zu lassen.
Adresse:
VHF / GSK
Schneggenackerstrasse 163
4634 Wisen
E-Mail:
[email protected]
Fax:
061 599 53 89
Ihre Anmeldung betrachten wir als verbindliche Zusage.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung werden wir Ihnen eine Rechnung in Höhe von CHF 60.00 pro Person für
die Jahresversammlung inkl. Mittagessen stellen.
Freundliche Grüsse
Ihr VHF / GSK Team
Wisen, April 2016 / kl
Jahresversammlung
vom 18. Mai 2016, 9.30 Uhr
Sportanlagen Stadt Kloten, Schluefweg 10, 8302 Kloten
Traktanden:
1.
Protokoll der Generalversammlung vom 20. Mai 2015
2.
Jahresbericht des Präsidenten
3.
Jahresrechnung 2015
4.
Revisorenbericht 2015
5.
Abnahme der Jahresrechnung 2015 und Entlastung des Vorstandes
6.
Budget 2017
7.
Wahl zusätzliches Mitglied Vorstand: Herr David Solèr (Leiter Sportzentrum Davos)
8.
Wahl der Revisionsstelle, Gribi und Partner AG, Wirtschaftsprüfung / Treuhand, Olten
9.
Anträge
10.
Varia / Informationen / Umfrage
- Informationen zum aktuellen Thema „Banden“ SIHF Herr Mark Wirz
- EIKU
Anschliessend an die Generalversammlung der GSK findet die Generalversammlung des VHF statt. Die
Mitglieder der GSK können als Gast an der Generalversammlung des Verbandes der Hallen- und Freibäder
mit Beginn 10.30 Uhr teilnehmen.
Die Traktandenliste entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Die heutigen Räumlichkeiten, sowie das anschliessende Apèro wird von Beck Schwimmbadbau AG
gesponsert. Nach einem gemeinsamen Mittagessen haben wir die Gelegenheit, das erweiterte und
sanierte Schwimmbad inkl. Technikräumen zu besichtigen.
Wisen April 2016/CL
Jahresversammlung
vom 18. Mai 2016, 10.30 Uhr
Sportanlagen Stadt Kloten, Schluefweg 10, 8302 Kloten
Traktanden:
1.
Protokoll der Generalversammlung vom 20. Mai 2015, 10.30 Uhr
2.
Jahresbericht des Präsidenten
3.
Jahresrechnung 2015
4.
Revisorenbericht 2015
5.
Abnahme der Jahresrechnung 2015 und Entlastung des Vorstandes
6.
Budget 2016 und 2017
7.
Wahl des Präsidenten (Thomas Spengler)
8.
Wahl des Vorstandes (Thomas Kirchhofer, Harald Kannewischer, Stefan Schlatter, André
Frei, Thomas Reutener, Christoph Leupi)
9.
Wahl der Revisionsstelle, Gribi und Partner AG, Wirtschaftsprüfung / Treuhand, Olten
10.
Anpassungen VHF Norm (neuer Artikel 19 und Artikel 20 Qualifikation des
Wasseraufsichtspersonals, sowie weitere Anpassungen gelb hinterlegt.
11.
Informationen igba: Brevet / Berufsbildungsfond (Stefan Schlatter / Norbert Hüsken)
12.
Anträge
13.
Varia / Informationen / Umfrage
Vorgängig der Generalversammlung des VHF findet die Generalversammlung der Gesellschaft der
Schweizerischen Kunsteisbahnen GSK statt. Die Mitglieder des VHF können als Gast an der
Generalversammlung der GSK mit Beginn 09.30 Uhr teilnehmen.
Die Traktandenliste der GSK entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Die heutigen Räumlichkeiten sowie das anschliessende Apèro wird von Beck Schwimmbadbau AG
gesponsert. Nach einem gemeinsamen Mittagessen haben wir die Gelegenheit, das erweiterte und
sanierte Schwimmbad inkl. Technikräumen zu besichtigen.
Wisen April 2016/CL
PROTOKOLL
der Generalversammlung vom 20. Mai 2015, 09.30 Uhr in
Sportanlagen AG Wallisellen
Anwesend
:
gemäss Präsenzliste
Vorsitz
:
Thomas Spengler
Protokoll
:
Christoph Leupi
Traktanden
:
1.
Protokoll der Generalversammlung vom 26. Juni 2014
Wil
2.
Jahresbericht des Präsidenten
3.
Jahresrechnung 2014
4.
Revisorenbericht
5.
Abnahme der Jahresrechnung 2014, Entlastung des Vorstandes
6.
Wahl des Präsidenten
7.
Wahl des Vorstandes (Fredi Pargätzi, Uschi Moss, André Ayer,
Ruedi Kunz, Christoph Leupi
8.
Wahl der Kontrollstelle (Stefan Küng, André Frei)
9.
Anträge
10.
Varia / Informationen / Umfrage
Präsident Thomas Spengler begrüsst die zahlreichen Versammlungsteilnehmer herzlich und
stellt fest, dass die Versammlung ordnungsgemäss einberufen wurde und somit
beschlussfähig ist. Eine Abänderung der Traktandenliste wird nicht gewünscht.
1. Protokoll der Generalversammlung vom 26. Juni 2014
Das Protokoll der Generalversammlung vom 26. Juni 2014 in Wil wurde den
Mitgliedern zugestellt. Es wird unter Verdankung an den Verfasser einstimmig
verabschiedet. Eine Verlesung wird nicht gewünscht.
2. Jahresbericht des Präsidenten
Jahresbericht des Präsidenten 2014
Insgesamt tagte der Vorstand an 4 Sitzungen in Zürich
Eine der Schwerpunkte im vergangenen Verbandjahr war die Organisation und
Durchführung der Managementtagung am 7. und 8. August in Gstaad. Sie darf als
voller Erfolg verbucht werden. Mit einer Rekord – Teilnehmerzahl starteten wir am 7.
August in die Tagung. Ob das an unserem neuen Vorstandsmitglied Ruedi Kunz
gelegen war oder an dem wirklich attraktiven Gstaad? Wir konnten erfreulich
feststellen, dass wir gute Referenten mit interessanten Themen ausgewählt hatten.
Dies konnten wir bei den Feed – Backs der Teilnehmer mit Genugtuung zur Kenntnis
nehmen. Gefreut hat uns auch, dass auf unsere Einladung ein Vertreter der APAR&T
an der Managementtagung teilgenommen hat. Beim abendlichen Smal – Talk fanden
es beide Verbände gut, dass wieder eine Kommunikation untereinander stattfindet.
Dabei wurde vereinbart, dass jährlich eine gemeinsame Sitzung stattfinden soll.
Auch das obligate Rahmenprogramm wurde den Erwartungen vollkommen gerecht.
An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön den Teilnehmern sowie den
Organisatoren.
Die Begleitgruppe zur Ueberarbeitung der eidgenössischen Störfallverordnung führte
einige Sitzungen durch. Der Vorstand wurde laufend von unserem Mitglied André
Ayer umfassend orientiert. Ein entsprechender Entwurf liegt zur Vernehmlassung vor.
Viel zu diskutieren gab die neue Regelung mit den blauen Linien. Hier gab es auch
Kritik an den Vorstand über die späte Orientierung. Hier muss ich zu unserer
Verteidigung anfügen, dass wir sobald wir im Besitz der entsprechenden Unterlagen
waren, unsere Mitglieder umgehend orientierten. Es war richtig, dass die Orientierung
zu spät erfolgte, nur ging diese Neuregelung einmal mehr vom internationalen
Verband aus.
Bereits war der nächste Eismeisterkurs der im Jahre 2015 stattfindet ein Thema. Als
Durchführungsort wählten wir den neuen Sportpark Bergholz in Wil.
Themenschwerpunkte werden rund um das Thema
Notfall/Unfallverhütung/Ausbildung in erster Hilfe sein. Auch das immer wichtig
werdende Thema Brandschutz wir behandelt. Auch das Thema Energie in der
Zukunft wird uns auch dieses Mal beschäftigen.
Bezüglich der Grundausbildung der Eismeister hat ein erstes Gespräch in Bern
stattgefunden. Unsere Unterlagen wurden dabei den entsprechenden Bundesstellen
ausgehändigt. Im Grundsatz sind wir der Meinung, dass die Grundbildung eine gute
Chance hat, dabei ist es jedoch zwingend dass nicht nur der VHF, die GSK, die
APAR&T sondern eben auch die APR dabei sein muss. Diese ist jedoch unter ihrem
heutigen Präsidenten Monsieur Bally nach wie vor nicht bereit dieses Projekt zu
unterstützen. Bei der oben genannten Sitzung in Bern gab es vor allem zum Thema
Lehre im Verbund Eissportanlagen und Bäderanlagen einiges zu diskutieren. Allen ist
klar es wird eine grosse Herausforderung.
Geschätzte Mitglieder der GSK, sie sehen es gibt auch in Zukunft einiges zu tun.
Ihnen geschätzte Teilnehmer danke ich für die heutige Teilnahme. Darf ich sie
ermuntern ihre Eismeister an die Tagung vom 19. und 20. August in Wil zu
delegieren!
Einen grossen Dank an Kathleen und Christoph Leupi die unter doch nicht einfachen
Umständen dafür gesorgt haben, dass die Managementtagung tadellos geklappt hat,
dass die Geschäftsstelle funktioniert hat, dass im Bulletin Beiträge über Eisbahnen
erschienen sind, dass wir einen erfolgreichen Abschluss vorweisen können und und
und. Wir hoffen, dass mit dem angestrebten Fine – Tuning und der personellen
Verstärkung in der Geschäftsstelle einiges einfacher und weniger belastend sein
wird.
Herzlichen Dank.
Und last but least eine herzliches Dankeschön an Uschi Moos, Fredi Pargätzi, André
Ayer, Ruedi Kunz für die kollegiale und kompetente Unterstützung und
Zusammenarbeit im Vorstand.
3. Jahresrechnung 2014
Die Jahresrechnung wurde allen Mitgliedern der GSK mit der Einladung zur heutigen
Generalversammlung zugestellt.
Geschäftsführer
Christoph
Leupi
erläutert
die
Jahresrechnung
2014.
Das
Rechnungsjahr weist einen Ertrag von CHF 62‘309.65 sowie einen Aufwand von
CHF 53‘806.55 auf und schliesst mit einem Gewinn von CHF 8‘503.10. Christoph
Leupi begründet Abweichungen zur Jahresrechnung 2014.
Es werden keine weiteren Informationen verlangt.
4. Revisorenbericht
Der Revisorenbericht wurde den Mitgliedern zugestellt. Auf eine Verlesung wird verzichtet. Die Revisoren beantragen, die Jahresrechnung 2014 zu genehmigen.
5. Abnahme der Jahresrechnung 2014 und Entlastung des Vorstandes
Die Versammlung folgt dem Antrag der Revisoren ohne Gegenstimme und
genehmigt die Jahresrechnung 2014 mit einem Jahresgewinn von CHF 8‘503.10.
Das Eigenkapital beläuft sich neu auf CHF 80‘840.50.
Dem Vorstand werden einstimmig Entlastung und Dechargé erteilt.
6. Wahl des Präsidenten
Vorstandsmitglied Uschi Moos bedankt sich beim Präsidenten Thomas Spengler für
die Arbeit in den vergangenen zwei Jahren und stellt fest, dass Thomas Spengler
sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stellt. Sie schlägt den Anwesenden
vor, Thomas Spengler als Präsidenten wieder zu wählen. Thomas Spengler wird
durch die Versammlung mit Akklamation wiedergewählt
7. Wahl des Vorstandes
Der Vorstand: Uschi Moos, André Ayer, Fredi Pargätzi , Ruedi Kunz und Christoph
Leupi stellen sich in globo zur Verfügung und werden durch die Versammlung
einstimmig wiedergewählt
8. Wahl der Kontrollstelle
Für diese Tätigkeit stellen sich neu Stefan Küng und André Frei Chur für die nächste
Amtsperiode zur Verfügung.
Die Wahl der beiden Herren wird durch die Versammlung einstimmig bestätigt.
7. Anträge
Es sind keine Anträge eingegangen. Seitens des Vorstandes liegen keine Anträge
vor.
8. Varia / Informationen / Umfrage
Der Präsident macht nochmals Werbung für die GSK- Eismeistertagung Tagung in
Wil, welche am 19. und 20. August 2015 durchgeführt wird.
Im Anschluss an die Generalversammlung des VHF wird den Teilnehmern durch die
Gemeinde Wallisellen vor dem Mittagessen ein Apéro offeriert. Nach einem
gemeinsamen Mittagessen hatten die Anwesenden die Gelegenheit das erweiterte
Water Worl in Wallisellen inkl. den Technikräumen zu besichtigen. Wir danken an
dieser Stelle Thomas Reutener und ihrem Team für die interessanten Ausführungen
während des Rundganges.
Für das Protokoll, der Protokollführer
Wisen, im November 2015
PROTOKOLL
der Generalversammlung vom 20. Mai 2015, 09.30 Uhr
Sportanlagen AG Wallisellen
Anwesend
Vorsitz
Protokoll
Traktanden
:
:
:
gemäss Präsenzliste
Thomas Spengler
Christoph Leupi
:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Protokoll der Generalversammlung vom 26. Juni 2014, Wil
Jahresbericht des Präsidenten
Jahresrechnung 2014
Revisorenbericht
Abnahme der Jahresrechnung 2014, Entlastung des Vorstandes
Anpassungen VHF Norm / Artikel 20 und Artikel 21
Ergänzungswahl in den Vorstand: Thomas Reutener
Ersatzwahl Kontrollstelle (Vakant)
Information igba: BIP / Berufslehre / Berufsbildungsfond
(Norbert Hüsken)
Anträge
Varia / Informationen / Umfrage
Präsident Thomas Spengler begrüsst die zahlreichen Versammlungsteilnehmer herzlich und
stellt fest, dass die Versammlung ordnungsgemäss einberufen wurde und somit
beschlussfähig ist. Eine Abänderung der Traktandenliste wird nicht gewünscht.
1. Protokoll der Generalversammlung vom 26. Juni 2014
Das Protokoll der Generalversammlung vom 26. Juni 2014 in Wil wurde den
Mitgliedern zugestellt. Es wird unter Verdankung an den Verfasser einstimmig
verabschiedet. Eine Verlesung wird nicht gewünscht.
2. Jahresbericht des Präsidenten 2014
An insgesamt fünf Sitzungen wurden die aktuellen Geschäfte behandelt.
Schwerpunkte dabei waren:
Swissbad 2014, die zwar unter einem eigenen OK organisiert wird, aber für den VHF
eine wichtige Veranstaltung ist. Sie wird alle zwei Jahre abgehalten. In diesem Jahr
hatte der VHF das Präsidium inne. Alle Vorbereitungen verliefen planmässig, die
Nachfrage der Aussteller war nach wie vor gross, wir hatten am Schluss sogar eine
Warteliste. Die Themenwahl, welche vom Organisationskomitee ausgewählt wurde,
war sehr interessant, dies wird aufgrund der positiven Feedbacks so beurteilt.
Ebenfalls nur positive Rückmeldungen waren von den Ausstellern zu verzeichnen.
Die Organisation wurde zum ersten Mal Kathleen und Christoph Leupi übertragen.
Sie haben diese Aufgaben mit grossem Einsatz und mit Bravour gemeistert.
Wir danken ihnen herzlich an dieser Stelle.
Die berufliche Grundbildung:
Wie ich bereits bei der GV der GSK erwähnte, war auch eine Vertretung des VHF bei
der Vorstellung in Bern dabei. Die Unterlagen wurden den zuständigen Bundesstellen
ausgehändigt. Das Gespräch hat gezeigt, dass die Grundbildung eine gute Chance
hat, jedoch nur wenn die APR auch dabei ist. Diese ist aber nach wie vor nicht bereit
das Projekt aktiv zu unterstützen.
IGBA Brevet BIP:
Mit grossem Erfolg wurden die entsprechenden Kurse durchgeführt. Im Frühling 2014
waren es schon über 700 Personen, welche diese Ausbildung abgeschlossen haben.
Dies nahm der Vorstand mit Freude zur Kenntnis.
IGBA / SLRG / VHF/ VHF Norm:
Was ist im vergangenen Jahr passiert?
Es haben Gespräche auf den unterschiedlichsten Ebenen stattgefunden. In erster
Linie war das Thema wie und ob sich die verschiedenen Organisationen allenfalls
finden könnten und ob auch von allen Seiten der entsprechende Wille da sei.
Grundsätzlich kann man dies bejahen. Bei diesen ersten Gesprächen stellte die
SLRG den Antrag an den VHF um eine Verlängerung der Übergangsfrist welche in
der VHF Norm mit zwei Jahren festgelegt wurde. Der Vorstand hat an seiner letzten
Sitzung vom 29. April 2015 beschlossen die Übergangsfrist um ein Jahr zu
verlängern.
Dies gibt uns Zeit, neue Erkenntnisse, welche im Moment in der IGBA diskutiert
werden, allenfalls einfliessen zu lassen, es gibt uns aber auch Zeit, weiter mit der
SLRG zu verhandeln.
Projekt Leitfaden Energien in Hallen- und Freibädern:
Dieses Projekt wird zum grössten Teil vom Bund unterstützt. Das Ziel ist die
Erstellung von Schulungsinstrumenten zur Optimierung der Energieeffizienz in den
Bädern. Die Abwicklung, respektive Abrechnung läuft über den VHF.
Harald Kannewischer ist für dieses Geschäft verantwortlich.
Die Gesamtkosten belaufen sich dabei auf über CHF 200‘000.00. Der Vorstand hat
beschlossen sich an diesem Projekt finanziell mit CHF 10‘000.00 zu beteiligen. Bei
Fragen gibt ihnen Herr Harald Kannewischer gerne unter dem Traktandum ‚Diverses‘
Auskunft.
Unterwasserdetektion:
In Deutschland ist eine DIN Norm in Ausarbeitung. Sobald wir genauere Angaben
dazu haben, wird der Vorstand entscheiden, ob von unserer Seite Handlungsbedarf
besteht. Grundsätzlich ist die Unterwasserdetektion, wie man so schön sagt, Stand
der Technik, welche auch in einigen Hallenbädern funktioniert, wobei noch nicht
überall befriedigend.
Infoveranstaltung 2015:
Im vergangenen Jahr nahm der Vorstand diese Planung frühzeitig an die Hand.
Da wir der Meinung waren, dass ein Teil der Veranstaltung die Besichtigung des
neuen Hallenbades von St. Moritz beinhalten sollte (Bau von 70 Millionen Franken),
fragten wir uns, ob die Veranstaltung einen Tag oder zwei Tage dauern sollte.
Wir beschlossen den Versuch zu wagen, unsere Infoveranstaltung auf zwei Tage
auszuweiten. Ich verrate nicht zu viel, wenn ich Ihnen sage, dass wir ein tolles
Programm auf die Beine stellen konnten. Wir starten am Donnerstag, 17. August in
Scoul mit der Besichtigung des Bogn Engandina und der neuen Wellnessanlage.
Anschliessend gibt es interessante Fachreferate. Im Laufe des späteren
Nachmittages verschieben wir uns nach St. Moritz mit anschliessendem
Abendprogramm. Am Freitag gibt es eine ausführliche Besichtigung des neuen
Hallenbades, inklusive Wellnessanlage von St. Moritz. Anschliessend werden wieder
Fachvorträge gehalten und später wird Mittag gegessen, dies bildet den Abschluss.
Die vertragliche Regelung mit der Geschäftsführung (Kathleen und Christoph Leupi)
(Auslöser war der Revisorenbericht bei der Abnahme der Rechnung 2013):
Es wurde dabei gewünscht, dass mit Kathleen und Christoph Leupi eine schriftliche,
vertragliche Regelung über die Geschäftsführung abgeschlossen werden sollte.
Ein entsprechender Vorschlag liegt nun vor und wird an der nächsten
Vorstandssitzung besprochen. Es ist sicher richtig, dass wir die Zusammenarbeit für
die Zukunft auch schriftlich regeln. Mit Zehnders wurde nie ein Vertrag abgeschlossen.
Nutzungsverträge VHF:
Die Nutzungsverträge, welche der VHF als Muster seinen Mitgliedern auf Anfrage
abgibt, regelt die Zusammenarbeit zwischen Badbetreibern und -nutzern der Anlagen
(Schulen Vereine oder andere Organisationen).
Die Anpassungen, welche vorgenommen wurden, bestehen aus dem Hinweis
welches Brevet der Nutzer haben muss.
Betriebshandbuch:
An einer der letzten Sitzungen hat uns Frau Sibylle Rykart (Geschäftsstellen Leiterin
SBV) das von ihr erarbeitete Betriebshandbuch vorgestellt. Wir können dieses
Handbuch für alle Betreiber von Badanlagen empfehlen und gratulieren Frau Sibylle
Rykart für das gelungene und umfassende Werk.
Ich komme nun zum Schluss meines Jahresberichtes. Es war sicher eines der
intensivsten Verbandsjahre, ich danke an dieser Stelle für die grosse und gute Arbeit
von Kathleen und Christoph Leupi mit der Hoffnung, dass in Zukunft einiges
einfacher wird, verbunden mit hoffentlich weniger Zeitaufwand und auch weniger
Stress.
Ein weiterer Dank geht auch an meine Vorstandskollegen für ihre Unterstützung und
die kollegiale Zusammenarbeit. Es hat immernoch Spass gemacht mit euch
zusammen arbeiten zu dürfen.
Damit beendet Thomas Spengler seinen Jahresbericht, bei Fragen steht er wie
immer gerne im Anschluss zur Verfügung.
3. Jahresrechnung 2014
Die Jahresrechnung wurde allen Mitgliedern des VHF mit der Einladung zur heutigen
Generalversammlung zugestellt.
Geschäftsführer Christoph Leupi erläutert die Jahresrechnung 2014. Das
Rechnungsjahr weist einen Ertrag von CHF 106'752.40, sowie einen Aufwand von
CHF 92'988.90 auf und schliesst mit einem Gewinn von CHF 13'763.50. Christoph
Leupi begründet verschiedene Abweichungen zur Jahresrechnung 2014.
Es werden keine weiteren Informationen verlangt.
4. Revisorenbericht
Der Revisorenbericht wurde den Mitgliedern zugestellt. Auf eine Verlesung wird verzichtet. Die Revisoren beantragen, die Jahresrechnung 2014 zu genehmigen.
5. Abnahme der Jahresrechnung 2014 und Entlastung des Vorstandes
Die Versammlung folgt dem Antrag der Revisoren ohne Gegenstimme und
genehmigt die Jahresrechnung 2014 mit einem Jahresgewinn von CHF 13'763.50.
Das Eigenkapital beläuft sich neu auf CHF 108'385.00.
Dem Vorstand werden einstimmig Entlastung und Dechargé erteilt.
6. Anpassungen VHF Norm / Art. 20 - Übergangsfrist
Thomas Spengler informiert, dass mit der SLRG, SBV, igba, VHF, ARMB und der
APR Gespräche geplant sind und mit dem Brevet wieder eine gemeinsame Lösung
angestrebt wird. Aus diesem Grund beantragt der Vorstand den Art. 20 betreffend
der Übergangsfrist um ein Jahr zu verlängern.
Art. 20 – Übergangsfrist:
Bis und mit 31. Dezember 2016 müssen alle mit der Wasseraufsicht betraute
Personen mindestens ein aktuelles Brevet "SLRG Plus Pool " sowie ein gültiger
BLS/AED-Ausweis erforderlich, wobei bei beiden Ausweisen das Datum der letzten
Prüfung oder des letzten Wiederholungskurses innerhalb der letzten zwei
Kalenderjahre liegen muss.
Anzustreben ist die Anstellung von Personal, das über ein aktuelles «Brevet igba
PRO» (BiP) verfügt. Personen, welche die Aufsicht in öffentlichen Fluss- und
Seebädern ausüben, sollen soweit wie möglich zusätzlich über eine entsprechende
Schulung verfügen, welche sie mit sämtlichen speziellen Gefahrenzonen im
Schwimmbereich der jeweiligen Anlage vertraut macht.
Die Versammlung stimmt der Verlängerung vom Art. 20 um ein Jahr auf den
31. Dezember 2016 einstimmig zu.
7. Ergänzungswahl in den Vorstand: Thomas Reutener
In Anbetracht dessen, dass es mittelfristig im Vorstand zu Personalwechseln
kommen kann, hat der Vorstand vorbeugend die Fühler nach Nachfolgern
ausgestreckt. Thomas Reutener hat Interesse gezeigt und ist schon an einigen
Sitzungen als Gast anwesend gewesen. Seinen Lebenslauf haben sie ebenfalls mit
der heutigen Einladung vorab erhalten. Der Präsident schlägt den Anwesenden vor,
Thomas Reutener in den Vorstand VHF zu wählen.
Die Wahl von Thomas Reutener in den Vorstand VHF erfolgt einstimmig.
8. Wahl der Kontrollstelle
Gian Zinsli, welcher schon unzählige Jahre als Revisor im Einsatz war, stellt sich
nicht wieder zur Wahl. Thomas Spengler dankt ihm für seine langjährige Arbeit (der
Wein wird ihm bei passender Gelegenheit noch übergeben). Neu stellt sich Martin
Enz, Betriebsleiter Pontresina neben dem bisherigen Samuel Tschirky, Betriebsleiter
Rothrist zur Wahl, beide werden einstimmig als Revisoren gewählt.
9. Informationen igba: BIP / Berufslehre / Berufsbildungsfond (Norbert Hüsken)
Brevet BIP:
Norbert Hüsken informiert zu den verschiedenen Projekten.
Das Brevet igba Pro haben mittlerweile rund 700 Personen absolviert. Die Nachfrage
ist gut, die Branche jedoch, durch die momentane Situation, ist nicht zwingend
glücklich. Auch er ist der Ansicht dass es nötig sei, wieder einen gemeinsamen Weg
mit der SLRG zu suchen.
Berufslehre:
Verschiedene Gespräche beim BSFI in Bern haben stattgefunden. Grundsätzlich sind
die Verbände VHF, GSK und APART einverstanden mit einer Berufslehre. Die APR
jedoch hat sich bis heute nicht dazu geäussert, daher ist die Weiterführung des
Projektes eher schwierig. Eine Lehre ist eine schweizerische Angelegenheit, da muss
die deutschsprachige Schweiz, wie auch die italienisch und französisch sprechende
Schweiz hinter dem Projekt stehen. Ebenfalls hat das BSFI noch weitere
Abklärungen verlangt, diese werden wir noch beschaffen und dann das weitere
Vorgehen oder einen Marschhalt in Erwägung ziehen.
Berufsbildungsfonds:
Wie bereits mehrmals informiert, hat die igba im Auftrag des VHF die Abklärungen
bezüglich Berufsbildungsfonds für unsere Branche geklärt.
Regionaler BBF Deutschsprachige Schweiz und Lichtenstein
Der Antrag für den Berufsbildungsfond ist in Vorbereitung und soll noch im Jahr 2015
beim SBFI eingereicht werden. Das Kernstück dieser Eingabedokumente bildet die
Herleitung der in der Branche tätigen Mitarbeitenden, sowie der prozentuale Anteil
der Standorte. Diese Herleitung ist sehr komplex und ist einerseits auf die Studie
Sportanlagen Schweiz BASPO 2012, sowie die durch die igba / Ectaveo
durchgeführte Befragung, der uns bekannten Bäderbetriebe und den Verbandsmitgliedern.
Der Generalversammlung wird 2016 das Projekt Berufsbildungsfond noch zur
Genehmigung vorgelegt.
10. Anträge
Es sind keine Anträge eingegangen. Seitens des Vorstandes liegen keine Anträge
vor.
11. Varia / Informationen / Umfrage
Der Präsident macht nochmals Werbung für die VHF Tagung 2015 welche am
17. September - 18. September 2015 in St. Moritz durchgeführt wird.
Im Anschluss an die Generalversammlung des VHF wird den Teilnehmern durch die
Gemeinde Wallisellen vor dem Mittagessen ein Apéro offeriert. Nach einem
gemeinsamen Mittagessen hatten die Anwesenden die Gelegenheit das erweiterte
Water World in Wallisellen inkl. den Technikräumen zu besichtigen. Wir danken an
dieser Stelle Thomas Reutener und seinem Team für die interessanten
Ausführungen während des Rundganges.
Für das Protokoll, der Protokollführer
Wisen, im November 2015
Gesellschaft Schweizerischer Kunsteisbahnen GSK, Wisen
Jahresrechnung 2015
Olten, 22. Januar 2016/1366
Gesellschaft Schweizerischer Kunsteisbahnen GSK
2
BILANZ
31.12.2015
CHF
31.12.2014
CHF
81.172,45
21,30
498,00
0,00
81.691,75
89.319,20
21,30
0,00
1.500,00
90.840,50
81.691,75
90.840,50
0,00
0,00
800,00
800,00
6.078,00
4.113,80
0,00
10.191,80
80.648,70
243,05
80.891,75
72.145,60
8.503,10
80.648,70
81.691,75
90.840,50
AKTIVEN
UMLAUFVERMÖGEN
Bankguthaben
Guthaben Eidg. Steuerverwaltung, VST
Kontokorrent VHF
Aktive Rechnungsabgrenzung
AKTIVEN
PASSIVEN
Fremdkapital kurzfristig
Schulden aus Lieferungen und Leistungen
Kontokorrent VHF
Passive Rechnungsabgrenzung
Eigenkapital
Eigenkapital
Jahresgewinn
PASSIVEN
Gesellschaft Schweizerischer Kunsteisbahnen GSK
3
ERFOLGSRECHNUNG
2015
CHF
2014
CHF
37.144,15
26.634,00
165,00
63.943,15
36.207,75
25.576,90
525,00
62.309,65
5.015,30
30.193,80
27.697,60
793,40
63.700,10
3.841,35
24.365,40
25.529,30
70,50
53.806,55
243,05
8.503,10
ERTRAG
Mitgliederbeiträge
Seminare/Veranstaltungen
Diverses/Aktionen
AUFWAND
Administration/Mieten
Entschädigungen
Seminare/Veranstaltungen
Diverses/Aktionen/Care
Jahresgewinn
Gesellschaft
Schweizerischer
Kunsteisbahnen
Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung
der
Gesellschaft der Schweiz. Kunsteisbahnen
Sektion Deutsche Schweiz
Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) des Verbandes
Gesellschaft der Schweiz. Kunsteisbahnen, Sektion Deutschschweiz), für das am 31. Dezember 2015
abgeschlossene Geschäftsjahr 2015 geprüft.
Für die Jahresrechnung ist der Vorstand verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese
zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderung hinsichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen.
Unsere Revision erfolgte nach Schweizerischem Standard zur Eingeschränkten Revision. Danach ist
diese Revision so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine eingeschränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und
analytische Prüfungshandlungen, sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen der, beim
Verband vorhandenen, Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen Abläufe und des
internen Kontrollsystems, sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufdeckung
deliktischer Handlungen und Gesetzesverstösse nicht Bestandteil dieser Revision.
Wir haben festgestellt, dass
die Mitgliederbeiträge anhand der aktuellen Mitgliederliste GSK vollständig und korrekt sind,
die geführte Buchhaltung auf Grund der Schlussbilanzwerte per 31. Dezember 2014 korrekt
eröffnet worden ist,
diè Jahresrechnung mit Bilanz per 31. Dezember 2015 sowie Gewinn- und Verlustrechnung
gleichlautend aus der ordnungsgemäss geführten Buchhaltung hervorgehen,
die bilanzierten flüssigen Mittel durch übereinstimmende Saldomeldung
werden konnten.
der Bank
belegt
Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten,
dass die Jahresrechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht Gesetz
und Statuten entsprechen.
Wisen 8.Mär22016
Die Mitglieder der Revisionsstelle:
\
Stefan
Beilage: Jahresrechnung
Verband Hallen- und Freibäder VHF, Wisen
Jahresrechnung 2015
Olten, 25. Februar 2016/1361
Verband Hallen- und Freibäder VHF, Wisen
2
BILANZ
31.12.2015
CHF
31.12.2014
CHF
157.449,65
32,50
0,00
2.100,00
12.000,00
171.582,15
140.249,60
32,50
4.113,80
0,00
177,00
144.572,90
171.582,15
144.572,90
524,00
60.000,00
4.800,00
498,00
0,00
65.822,00
33.636,90
0,00
0,00
0,00
2.551,00
36.187,90
108.385,00
-2.624,85
105.760,15
94.621,50
13.763,50
108.385,00
171.582,15
144.572,90
AKTIVEN
UMLAUFVERMÖGEN
Bankguthaben
Guthaben Eidg. Steuerverwaltung, VST
Kontokorrent GSK
Forderungen aus Lieferung und Leistung
Aktive Rechnungsabgrenzung
AKTIVEN
PASSIVEN
Fremdkapital kurzfristig
Schulden aus Lieferungen und Leistungen
Vorauszahlung Bundesamt für Energie
Schulden Eidg. Steuerverwaltung
Kontokorrent GSK
Passive Rechnungsabgrenzung
Eigenkapital
Eigenkapital
Jahresergebnis
PASSIVEN
Verband Hallen- und Freibäder VHF, Wisen
3
ERFOLGSRECHNUNG
2015
CHF
2014
CHF
90.310,00
19.619,00
90.000,00
556,00
200.485,00
85.111,60
19.319,80
0,00
2.321,00
106.752,40
16.938,50
68.356,40
27.314,00
90.000,40
500,55
203.109,85
17.285,65
66.983,20
8.544,40
0,00
175,65
92.988,90
-2.624,85
13.763,50
ERTRAG
Mitgliederbeiträge
Seminare/Veranstaltungen/Swissbad
Ertrag Leitfaden
Diverses/Aktionen
AUFWAND
Administration/Mieten
Entschädigungen
Seminare/Veranstaltungen
Aufwand Leitfaden
Diverses/Aktionen/Care
Jahresergebnis
Verband Hallen- und Freibäder VHF
Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung
des
Verbandes Hallen- und Freibäder
Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) des Verbandes
Hallen- und Freibäder, Sektion Deutschschweiz), für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene
Geschäftsjahr 201 5 geprüft.
Für die Jahresrechnung ist der Vorstand verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese
zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderung hinsichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen.
Unsere Revision erfolgte nach Schweizerischem Standard zur Eingeschränkten Revision. Danach ist
diese Revision so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine Eingeschränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und
analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen der beim
Verband vorhandenen Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen Abläufe und des
internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufdeckung
deliktischer Handlungen und Gesetzesverstösse nicht Bestandteil dieser Revision.
Wir haben festgestellt, dass
-
die geführte Buchhaltung auf Grund der Schlussbilanzwerte per 31. Dezember 2014 korrekt
eröffnet worden ist,
-
die Jahresrechnung mit Bilanz per 31. Dezember 2015 sowie Gewinn- und Verlustrechnung
gleichlautend aus der ordnungsgemäss geführten Buchhaltung hervorgehen,
die bilanzierten flüssigen Mittel durch übereinstimmende Saldomeldung
werden konnten.
der Bank
belegt
Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten,
dass die Jahresrechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht Gesetz
und Statuten entsprechen.
Olten 10. März2O16
Die Mitglieder der Revisionsstelle:
Marti
Pontresina
Beilage: Jahresrechnung
Sämi
Rünen berg
Lebenslauf
David Solèr
Betriebsleiter Sportanlagen
Destination Davos Klosters
Talstrasse 41
7270 Davos Platz
[email protected]
081 415 36 00
20.05.1974
Verheiratet, 3 Kinder
Berufliche Tätigkeiten
-
-
Betriebsleiter Sportanlagen mit Vaillant Arena
offene Kunsteisbahn, Natureisbahn, Sommersportanlage. Hallenbad.
25 Mitarbeiter.
Eismeister Vaillant Arena
Betriebselektriker, Chauffeur, Disponent
Firma OBT Oberrauch AG
Selbständiger Allrounder
Elektromonteur Firma Tscharner
Betriebselektriker Bergbahnen Rinerhorn
Elektromonteur Firma Tscharner
seit 2014
2012-2014
2002-2012
2000-2002
1998-2000
1995-1998
1993-1995
Aus- und Weiterbildung
-
CAS EHSM Sportanlagen
Personalführung II IBW
Personalführung I IBW
Lehre als Elektromonteur
ab 2015
2015
2014
1989-1993
Freizeit
-
Eishockey aktiv und passiv.
Unihockey, Juniorentrainer während 5 Jahren, Senioren Unihockey
bis zur künstlichen Hüfte.
Biken mit zweimaliger Teilnahme am 24 h Rennen Davos.
(Mannschaft)
Skifahren
Langlauf
Familie (aktive Kinder Unihockey, Reiten, Skifahren)
Norm
über die Aufsicht
in öffentlichen Bädern
Ausgabe Mai 2016
Verband Hallen- und Freibäder
Schneggenackerstrasse 163
4634 Wisen SO
www.vhf.ch
Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern
2
Inhaltsverzeichnis
A.
B.
C.
D.
E.
F.
Ziel und Anwendungsbereich der Norm
Art. 1 Ziel der Norm
Art. 2 Anwendungsbereich
Grundlagen und Grenzen der Aufsicht
Art. 3 Selbstverantwortung
Art. 4 Aufsicht über Kinder
Art. 5 Schutz vor unvorhersehbaren Gefahren
Aufsicht
1.
Überblick
Art. 6 Arten der Aufsicht
2.
Betriebsaufsicht
Art. 7 Inhalt und Zweck der Betriebsaufsicht
Art. 8 Grundsätze der Betriebsaufsicht
Art. 9 Qualifikation des Aufsichtspersonals
3.
Wasseraufsicht
Art. 10 Inhalt der Wasseraufsicht
Art. 11 Zweck der Wasseraufsicht
Art. 12 Hilfe in Notfällen
Art. 13 Sicherheit der übrigen Anlagen
Art. 14 Organisation der Wasseraufsicht
Art. 15 Standort der Aufsicht
Art. 16 Präsenz der Wasseraufsicht
Art. 17 Technische Hilfsmittel
Art. 18 Richtlinien für Notfälle
Art. 19 Qualifikation des Aufsichtspersonals
Art. 20 Schulung des Aufsichtspersonals
Art. 21 Einschränkung der Aufsicht
Nutzung des Bades durch Vereine, Gruppen und Schulen
Art. 22 Vereine, Gruppen und Schulen
Anweisungen an die Benutzer
Art. 23 Allgemeines
Art. 24 Notwendige Informationen
Schlussbestimmungen
Art. 25 Aktuelle Fassung der Norm
Art. 26 In-Kraft-Treten der revidierten Norm
3
3
3
4
4
4
5
5
5
5
5
5
6
6
6
6
7
7
7
8
8
9
9
9
10
10
11
11
11
11
11
12
12
12
12
Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern
A.
3
Ziel und Anwendungsbereich der Norm
Art. 1 Ziel der Norm
Bäder leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesundheit und das Wohlbefinden der
Bevölkerung. Sie bieten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Gelegenheit zur
Erholung und zur Ausübung verschiedenster Wassersportarten. Sie schaffen Raum
für eine vielseitige Gestaltung der Freizeit. Hier lassen sich soziale Kontakte aufbauen und pflegen.
Jahr für Jahr kommt es in öffentlichen Bädern zu schweren Unfällen, die zum Tod
führen oder eine Invalidität zur Folge haben.
Diese Norm soll dazu beitragen, die Besucher von öffentlichen Bädern vor vermeidbaren Gefahren zu schützen und bei Unfällen eine schnelle Rettung sicherzustellen.
Die Pflicht, den Besucher eines öffentlichen Bades vor Schaden zu bewahren, beruht
auf den gesetzlichen oder vertraglichen Schutzpflichten des Betreibers oder Eigentümers. Welche Massnahmen zu treffen sind, sagt das Gesetz nicht.
Diese Norm will diese Schutzpflichten konkretisieren und Lücken füllen.
Art. 2 Anwendungsbereich
Diese Norm findet Anwendung auf öffentliche Bäder.
Öffentliche Bäder sind Schwimm- und Badeanlagen, die nicht ausschliesslich dem
privaten Gebrauch dienen, sondern der Allgemeinheit oder einem unbestimmten
Personenkreis offen stehen. Dazu gehören insbesondere Frei- und Hallenbäder,
Fluss- und Seebäder, Schulschwimmbäder, Therapiebäder und Hotelbäder.
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Norm liegt beim Inhaber des Betriebs.
Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern
B.
4
Grundlagen und Grenzen der Aufsicht
Art. 3 Selbstverantwortung
Nicht jeder Gefahr lässt sich vorbeugen. Die Schaffung eines Sicherheitsstandards,
der jeden Unfall ausschliesst, ist nicht möglich.
Die Überwachung der Benützer muss sich auf erkennbar ungewöhnliches und gefährliches Verhalten, insbesondere an gefährlichsten Stellen (z.B. Schwimmbecken
oder Sprungturm), konzentrieren. Das mit der üblichen oder scheinbar normalen Benützung des Wassers verbundene Risiko trägt der Schwimmer oder die für ihn zuständige Obhutsperson selbst.
Jeder Badegast ist daher gehalten, sich keinen Gefahren auszusetzen, denen er
nicht gewachsen ist. Er hat die Badeanlagen so zu nutzen, dass er sich und andere
nicht in Gefahr bringt.
Art. 4 Aufsicht über Kinder
Kinder, die nicht schwimmen können, bedürfen der dauernden Überwachung Erwachsener.
Die mit der Aufsicht betrauten Personen eines öffentlichen Bades vermögen die lückenlose Überwachung von Kindern, die nicht schwimmen können, nicht zu gewährleisten. Die Erziehungspflichtigen haben daher Sorge zu tragen, dass solche Kinder
öffentliche Bäder nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
Den erwachsenen Begleitpersonen von Kindern, die nicht schwimmen können, obliegt die Aufsicht über ihre Schützlinge.
Der jeweilige Betrieb legt die Altersgrenze fest, ab der Kinder ohne Begleitung Erwachsener Eintritt in die Badeanlage erhalten. Der Verband Hallen- und Freibäder
empfiehlt, die Altersgrenze nicht unter acht Jahren anzusetzen.
Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern
5
Art. 5 Schutz vor unvorhersehbaren Gefahren
Der Betreiber des öffentlichen Bades hat seine Gäste vor Gefahren zu schützen, die
das übliche Risiko beim Besuch eines Bads übersteigen oder für den Badegast nicht
vorhersehbar oder nicht ohne Weiteres erkennbar sind.
Es sind die Massnahmen zu treffen, die ein verständiger und umsichtiger Mensch für
ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren.
Der Betreiber darf davon ausgehen, dass sich der Badegast auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren einstellt und sich der in Art. 3 und 4 dieser Norm umschriebenen Selbstverantwortung bewusst ist.
C.
Aufsicht
1.
Überblick
Art. 6 Arten der Aufsicht
Die Aufsicht in öffentlichen Bädern umfasst die Aufsicht über die Anlagen des Bads
(Betriebsaufsicht) und die Überwachung des Badebetriebs (Wasseraufsicht).
2.
Betriebsaufsicht
Art. 7 Inhalt und Zweck der Betriebsaufsicht
Die Betriebsaufsicht umfasst die Aufsicht über die Bauten sowie über die technischen Anlagen und Einrichtungen des Bads.
Sie soll die Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit dieser Anlagen gewährleisten
und Ordnung und Hygiene im Bad sicherstellen.
Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern
6
Art. 8 Grundsätze der Betriebsaufsicht
Im Rahmen der Betriebsaufsicht kontrolliert das Aufsichtspersonal periodisch die
baulichen und technischen Anlagen des Bads auf ihre Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit hin.
Diese Kontrolle hat sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten
werden, dass die Anlagen keine Mängel aufweisen, welche die Badegäste gefährden, und dass die hygienischen Standards gewährleistet sind.
Die Betriebsaufsicht darf der mit der Wasseraufsicht betrauten Person übertragen
werden, wenn sichergestellt ist, dass die Wasseraufsicht gemäss Art. 10 ff. der Norm
gewährleistet bleibt.
Art. 9 Qualifikation des Aufsichtspersonals
Die Betriebsaufsicht muss durch Personen ausgeübt werden, die aufgrund ihrer Ausoder Fortbildung in der Lage sind, die erforderlichen Kontrollen vorzunehmen und bei
Mängeln die notwendigen Massnahmen zu ergreifen.
3.
Wasseraufsicht
Art. 10 Inhalt der Wasseraufsicht
Die Wasseraufsicht beinhaltet:
•
•
•
die Beobachtung des Badebetriebs
das Ergreifen von Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen
die Rettung und Hilfeleistung bei Notfällen
Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern
7
Art. 11 Zweck der Wasseraufsicht
Die Wasseraufsicht bezweckt zur Hauptsache die Überwachung der Wasserflächen,
die zum Betrieb gehören und gegebenenfalls (z.B. in Seebädern) durch Bojen markiert sind.
Die Wasseraufsicht soll eine Gefährdung der Schwimmer durch andere Badegäste
und eine Selbstgefährdung durch unwissentlich falsches Verhalten verhindern.
Bereichen mit erhöhtem Gefahrenpotential (Übergang von flachem in tiefes Wasser,
Sprunganlagen, Wasserrutschen, Wellenanlagen, Strömungskanäle, schwimmende
Spielgeräte etc.) ist besonderes Augenmerk zu widmen.
Art. 12 Hilfe in Notfällen
Die Wasseraufsicht soll gewährleisten, dass Badegäste in Not so schnell wie möglich
Hilfe erhalten und bei Unfällen die notwendigen Rettungsmassnahmen ergriffen werden.
Art. 13 Sicherheit der übrigen Anlagen
Das Betriebspersonal hat durch regelmässige Kontrollen die Sicherheit der Badegäste auf den Zugangswegen, in den Toiletten, Duschen und Umkleidekabinen etc. zu
gewährleisten.
Soweit diese Aufgabe mit der Wasseraufsicht betrautem Personal obliegt, ist durch
geeignete Massnahmen (z.B. Kontrollgang nach Betriebsschluss, zeitliche Beschränkung der Abwesenheit, Instruktion von Badegästen) sicherzustellen, dass Badegäste in Not trotzdem umgehend Hilfe erhalten.
Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern
8
Art. 14 Organisation der Wasseraufsicht
Die Wasseraufsicht ist so zu organisieren, dass das Aufsichtspersonal die zum Bad
gehörenden Wasserflächen überblicken kann.
Bei der Festlegung der Zahl der Aufsichtskräfte sind namentlich folgende Kriterien zu
beachten:
•
•
•
•
•
Art und Grösse des Bads
Überschaubarkeit der zum Betrieb gehörenden Wasserflächen und der ganzen Anlage
Attraktionen wie Sprunganlagen, Wasserrutschen, Spielgeräte etc.
zu erwartendes Besucheraufkommen
spezielle Aktivitäten, Veranstaltungen, Programme
Die Wasseraufsicht hat zu gewährleisten, dass in Notfällen rasch und wirksam Hilfe
geleistet werden kann. Dies erfordert die Anwesenheit mindestens einer ausgebildeten Aufsichtsperson während des Badebetriebs.
Art. 15 Standort der Aufsicht
Das Aufsichtspersonal hat seinen Standort so zu wählen, dass es den ihm zugewiesenen Aufsichtsbereich überblicken kann.
Es soll seinen Standort wechseln, sofern nicht ein fixer Standort notwendig ist, und
das Geschehen im Bad konstant auf Rundgängen aus verschiedenen Blickwinkeln
verfolgen.
Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern
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Art. 16 Präsenz der Wasseraufsicht
Während des Betriebs der Anlage darf das Aufsichtspersonal die Wasseraufsicht nur
kurzfristig unterbrechen.
Bei Unterbrechung der Aufsicht zur Wahrnehmung anderer Aufgaben und bei nicht
vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Unfällen, technischen Störungen etc.) darf die
Wasseraufsicht vorübergehend einer geeigneten Person übertragen werden, die keine Qualifikation als Retter im Sinne von Art. 19 f. dieser Norm besitzen muss (z.B.
einem Badegast).
Es muss gewährleistet sein, dass eine solche Aushilfe das Aufsichtspersonal im Notfall sofort verständigen kann.
Art. 17 Technische Hilfsmittel
Technische Hilfsmittel (z.B. Videoüberwachung, SOS Notrufsäulen und dgl.) vermögen die Wasseraufsicht nicht zu ersetzen. Sie können lediglich zur Unterstützung
dieser Aufsicht eingesetzt werden.
Art. 18 Richtlinien für Notfälle
Für Notfälle hat der Betreiber des öffentlichen Bades zuhanden des Aufsichtspersonals schriftliche Richtlinien zu erlassen.
Diese Richtlinien haben alle Informationen (z.B. Telefonnummer Alarmzentrale und
Rettungskräfte, Rettungswege etc.) und Anweisungen zu enthalten, die für eine rasche und wirksame Hilfe in Notfällen notwendig sind.
Soweit erforderlich, sind diese Richtlinien mit den zuständigen Behörden (z.B. Polizei
und Feuerwehr) abzustimmen.
Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern
10
Art. 19 Qualifikation des Wasseraufsichtspersonals
Die Bäderbranche unterscheidet zwischen zwei Kompetenzkategorien der Wasseraufsicht in einer Anlage.
a. Wasseraufsicht
- Brevet igba PRO (BiP)
- Brevet Pro Pool SLRG, (inkl. BLS-AED nach SRC)
b. Wasseraufsicht-Assistenz - Brevet Plus Pool SLRG (inkl. BLS-AED nach SRC)
oder höher
- Brevet igba PRO (BiP)
- Brevet Pro Pool SLRG) (inkl. BLS-AED nach SRC)
Während der gesamten Öffnungszeiten muss mind. eine Person mit einem
Brevet igba PRO (BiP) oder Brevet Pro Pool SLRG in der Wasseraufsicht eingesetzt
sein. Jede weitere in der Wasseraufsicht eingeteilte Person muss mind. über die
Kompetenzen des Brevet Plus Pool SLRG verfügen.
Sämtliche oben aufgeführten Brevets müssen alle zwei Jahre in einem Wiederholungskurs nachgewiesen werden.
Art. 20 Betriebsinterne Schulung des Wasseraufsichtspersonals
Das Aufsichtspersonal muss eine auf die Art und Eigenheiten des Bads, insbesondere bei Fluss- und Seebädern, ausgerichtete Schulung für Notfälle erhalten. Die erforderlichen Massnahmen sind im Rahmen einer praxisgerechten, betriebsinternen
Übung zu schulen.
Die Schulung der lebensrettenden Massnahmen und die praktischen Übungen sind
betriebsintern mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren.
Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern
11
Art. 21 Einschränkung der Aufsicht
Sofern ein öffentliches Bad die nachfolgend angeführten Kriterien alle erfüllt, kann
der Betreiber auf eine Wasseraufsicht verzichten:
•
zum Baden steht ausschliesslich ein natürlichen Gewässer (kein künstlich angelegter Flusslauf oder See, keine Planschbecken oder dgl.) zur Verfügung;
•
der Zugang zum Wasser und die Nutzung der zur Verfügung stehenden Anlagen (Garderoben/WC) ist kostenlos;
•
am Eingang und am Wasser weisen gut sichtbare Tafeln in Wort und mittels
Piktogrammen auf die fehlende Wasseraufsicht hin.
Auch bei einem Verzicht auf die Wasseraufsicht muss die Betriebsaufsicht zur periodischen Kontrolle der baulichen und technischen Anlagen gewährleistet sein.
D.
Nutzung des Bades durch Vereine, Gruppen und Schulen
Art. 22 Vereine, Gruppen und Schulen
Wird das Bad durch Vereine, Schulen oder andere Gruppen genutzt, kann die Wasseraufsicht eingestellt werden, sofern ein schriftlicher Nutzungsvertrag abgeschlossen wurde, in dem sich die Benutzer verpflichten, die Wasseraufsicht selbst zu übernehmen.
E.
Anweisungen an die Benutzer
Art. 23 Allgemeines
Anweisungen an die Badegäste können in optischer oder akustischer Form erteilt
werden.
Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern
12
Art. 24 Notwendige Informationen
Die Besucher müssen (z.B. durch Anschläge) folgende Informationen erhalten:
•
•
•
•
F.
Regeln für die Benutzung der Anlage (Badeordnung), die dem Gast vor dem
Badeintritt bekannt gemacht werden müssen
sicherheitsrelevante Informationen/Anleitungen (z.B. Wassertiefe)
Baderegeln, z.B. die SLRG-Regeln
BFU Tipps
Schlussbestimmungen
Art. 25 Aktuelle Fassung der Norm
Diese Norm wurde im Winter 2012/2013 von der VHF-Normengruppe überarbeitet
und nach Durchführung einer Vernehmlassung interessierter Kreise dem Vorstand
des Verbands Hallen- und Freibäder zuhanden der Generalversammlung vorgelegt.
Herausgeber dieser Norm ist der Verband Hallen- und Freibäder.
Art. 26 In-Kraft-Treten der revidierten Norm
Diese Norm wurde anlässlich der Generalversammlung des Verbands Hallen- und
Freibäder vom 18. Mai 2016 durch die Mitglieder des Verbands genehmigt.
Die revidierte Norm tritt mit der Genehmigung durch die Generalversammlung in
Kraft.
Wisen, den 18. Mai 2016
Der Präsident
Der Geschäftsführer
Thomas Spengler
Christoph Leupi