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Adresse: VHF / GSK Schneggenackerstrasse 163 4634 Wisen E-Mail: [email protected] Fax: 061 599 53 89 Ihre Anmeldung betrachten wir als verbindliche Zusage. Nach Eingang Ihrer Anmeldung werden wir Ihnen eine Rechnung in Höhe von CHF 60.00 pro Person für die Jahresversammlung inkl. Mittagessen stellen. Freundliche Grüsse Ihr VHF / GSK Team Wisen, April 2016 / kl Jahresversammlung vom 18. Mai 2016, 9.30 Uhr Sportanlagen Stadt Kloten, Schluefweg 10, 8302 Kloten Traktanden: 1. Protokoll der Generalversammlung vom 20. Mai 2015 2. Jahresbericht des Präsidenten 3. Jahresrechnung 2015 4. Revisorenbericht 2015 5. Abnahme der Jahresrechnung 2015 und Entlastung des Vorstandes 6. Budget 2017 7. Wahl zusätzliches Mitglied Vorstand: Herr David Solèr (Leiter Sportzentrum Davos) 8. Wahl der Revisionsstelle, Gribi und Partner AG, Wirtschaftsprüfung / Treuhand, Olten 9. Anträge 10. Varia / Informationen / Umfrage - Informationen zum aktuellen Thema „Banden“ SIHF Herr Mark Wirz - EIKU Anschliessend an die Generalversammlung der GSK findet die Generalversammlung des VHF statt. Die Mitglieder der GSK können als Gast an der Generalversammlung des Verbandes der Hallen- und Freibäder mit Beginn 10.30 Uhr teilnehmen. Die Traktandenliste entnehmen Sie bitte dem Anhang. Die heutigen Räumlichkeiten, sowie das anschliessende Apèro wird von Beck Schwimmbadbau AG gesponsert. Nach einem gemeinsamen Mittagessen haben wir die Gelegenheit, das erweiterte und sanierte Schwimmbad inkl. Technikräumen zu besichtigen. Wisen April 2016/CL Jahresversammlung vom 18. Mai 2016, 10.30 Uhr Sportanlagen Stadt Kloten, Schluefweg 10, 8302 Kloten Traktanden: 1. Protokoll der Generalversammlung vom 20. Mai 2015, 10.30 Uhr 2. Jahresbericht des Präsidenten 3. Jahresrechnung 2015 4. Revisorenbericht 2015 5. Abnahme der Jahresrechnung 2015 und Entlastung des Vorstandes 6. Budget 2016 und 2017 7. Wahl des Präsidenten (Thomas Spengler) 8. Wahl des Vorstandes (Thomas Kirchhofer, Harald Kannewischer, Stefan Schlatter, André Frei, Thomas Reutener, Christoph Leupi) 9. Wahl der Revisionsstelle, Gribi und Partner AG, Wirtschaftsprüfung / Treuhand, Olten 10. Anpassungen VHF Norm (neuer Artikel 19 und Artikel 20 Qualifikation des Wasseraufsichtspersonals, sowie weitere Anpassungen gelb hinterlegt. 11. Informationen igba: Brevet / Berufsbildungsfond (Stefan Schlatter / Norbert Hüsken) 12. Anträge 13. Varia / Informationen / Umfrage Vorgängig der Generalversammlung des VHF findet die Generalversammlung der Gesellschaft der Schweizerischen Kunsteisbahnen GSK statt. Die Mitglieder des VHF können als Gast an der Generalversammlung der GSK mit Beginn 09.30 Uhr teilnehmen. Die Traktandenliste der GSK entnehmen Sie bitte dem Anhang. Die heutigen Räumlichkeiten sowie das anschliessende Apèro wird von Beck Schwimmbadbau AG gesponsert. Nach einem gemeinsamen Mittagessen haben wir die Gelegenheit, das erweiterte und sanierte Schwimmbad inkl. Technikräumen zu besichtigen. Wisen April 2016/CL PROTOKOLL der Generalversammlung vom 20. Mai 2015, 09.30 Uhr in Sportanlagen AG Wallisellen Anwesend : gemäss Präsenzliste Vorsitz : Thomas Spengler Protokoll : Christoph Leupi Traktanden : 1. Protokoll der Generalversammlung vom 26. Juni 2014 Wil 2. Jahresbericht des Präsidenten 3. Jahresrechnung 2014 4. Revisorenbericht 5. Abnahme der Jahresrechnung 2014, Entlastung des Vorstandes 6. Wahl des Präsidenten 7. Wahl des Vorstandes (Fredi Pargätzi, Uschi Moss, André Ayer, Ruedi Kunz, Christoph Leupi 8. Wahl der Kontrollstelle (Stefan Küng, André Frei) 9. Anträge 10. Varia / Informationen / Umfrage Präsident Thomas Spengler begrüsst die zahlreichen Versammlungsteilnehmer herzlich und stellt fest, dass die Versammlung ordnungsgemäss einberufen wurde und somit beschlussfähig ist. Eine Abänderung der Traktandenliste wird nicht gewünscht. 1. Protokoll der Generalversammlung vom 26. Juni 2014 Das Protokoll der Generalversammlung vom 26. Juni 2014 in Wil wurde den Mitgliedern zugestellt. Es wird unter Verdankung an den Verfasser einstimmig verabschiedet. Eine Verlesung wird nicht gewünscht. 2. Jahresbericht des Präsidenten Jahresbericht des Präsidenten 2014 Insgesamt tagte der Vorstand an 4 Sitzungen in Zürich Eine der Schwerpunkte im vergangenen Verbandjahr war die Organisation und Durchführung der Managementtagung am 7. und 8. August in Gstaad. Sie darf als voller Erfolg verbucht werden. Mit einer Rekord – Teilnehmerzahl starteten wir am 7. August in die Tagung. Ob das an unserem neuen Vorstandsmitglied Ruedi Kunz gelegen war oder an dem wirklich attraktiven Gstaad? Wir konnten erfreulich feststellen, dass wir gute Referenten mit interessanten Themen ausgewählt hatten. Dies konnten wir bei den Feed – Backs der Teilnehmer mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen. Gefreut hat uns auch, dass auf unsere Einladung ein Vertreter der APAR&T an der Managementtagung teilgenommen hat. Beim abendlichen Smal – Talk fanden es beide Verbände gut, dass wieder eine Kommunikation untereinander stattfindet. Dabei wurde vereinbart, dass jährlich eine gemeinsame Sitzung stattfinden soll. Auch das obligate Rahmenprogramm wurde den Erwartungen vollkommen gerecht. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön den Teilnehmern sowie den Organisatoren. Die Begleitgruppe zur Ueberarbeitung der eidgenössischen Störfallverordnung führte einige Sitzungen durch. Der Vorstand wurde laufend von unserem Mitglied André Ayer umfassend orientiert. Ein entsprechender Entwurf liegt zur Vernehmlassung vor. Viel zu diskutieren gab die neue Regelung mit den blauen Linien. Hier gab es auch Kritik an den Vorstand über die späte Orientierung. Hier muss ich zu unserer Verteidigung anfügen, dass wir sobald wir im Besitz der entsprechenden Unterlagen waren, unsere Mitglieder umgehend orientierten. Es war richtig, dass die Orientierung zu spät erfolgte, nur ging diese Neuregelung einmal mehr vom internationalen Verband aus. Bereits war der nächste Eismeisterkurs der im Jahre 2015 stattfindet ein Thema. Als Durchführungsort wählten wir den neuen Sportpark Bergholz in Wil. Themenschwerpunkte werden rund um das Thema Notfall/Unfallverhütung/Ausbildung in erster Hilfe sein. Auch das immer wichtig werdende Thema Brandschutz wir behandelt. Auch das Thema Energie in der Zukunft wird uns auch dieses Mal beschäftigen. Bezüglich der Grundausbildung der Eismeister hat ein erstes Gespräch in Bern stattgefunden. Unsere Unterlagen wurden dabei den entsprechenden Bundesstellen ausgehändigt. Im Grundsatz sind wir der Meinung, dass die Grundbildung eine gute Chance hat, dabei ist es jedoch zwingend dass nicht nur der VHF, die GSK, die APAR&T sondern eben auch die APR dabei sein muss. Diese ist jedoch unter ihrem heutigen Präsidenten Monsieur Bally nach wie vor nicht bereit dieses Projekt zu unterstützen. Bei der oben genannten Sitzung in Bern gab es vor allem zum Thema Lehre im Verbund Eissportanlagen und Bäderanlagen einiges zu diskutieren. Allen ist klar es wird eine grosse Herausforderung. Geschätzte Mitglieder der GSK, sie sehen es gibt auch in Zukunft einiges zu tun. Ihnen geschätzte Teilnehmer danke ich für die heutige Teilnahme. Darf ich sie ermuntern ihre Eismeister an die Tagung vom 19. und 20. August in Wil zu delegieren! Einen grossen Dank an Kathleen und Christoph Leupi die unter doch nicht einfachen Umständen dafür gesorgt haben, dass die Managementtagung tadellos geklappt hat, dass die Geschäftsstelle funktioniert hat, dass im Bulletin Beiträge über Eisbahnen erschienen sind, dass wir einen erfolgreichen Abschluss vorweisen können und und und. Wir hoffen, dass mit dem angestrebten Fine – Tuning und der personellen Verstärkung in der Geschäftsstelle einiges einfacher und weniger belastend sein wird. Herzlichen Dank. Und last but least eine herzliches Dankeschön an Uschi Moos, Fredi Pargätzi, André Ayer, Ruedi Kunz für die kollegiale und kompetente Unterstützung und Zusammenarbeit im Vorstand. 3. Jahresrechnung 2014 Die Jahresrechnung wurde allen Mitgliedern der GSK mit der Einladung zur heutigen Generalversammlung zugestellt. Geschäftsführer Christoph Leupi erläutert die Jahresrechnung 2014. Das Rechnungsjahr weist einen Ertrag von CHF 62‘309.65 sowie einen Aufwand von CHF 53‘806.55 auf und schliesst mit einem Gewinn von CHF 8‘503.10. Christoph Leupi begründet Abweichungen zur Jahresrechnung 2014. Es werden keine weiteren Informationen verlangt. 4. Revisorenbericht Der Revisorenbericht wurde den Mitgliedern zugestellt. Auf eine Verlesung wird verzichtet. Die Revisoren beantragen, die Jahresrechnung 2014 zu genehmigen. 5. Abnahme der Jahresrechnung 2014 und Entlastung des Vorstandes Die Versammlung folgt dem Antrag der Revisoren ohne Gegenstimme und genehmigt die Jahresrechnung 2014 mit einem Jahresgewinn von CHF 8‘503.10. Das Eigenkapital beläuft sich neu auf CHF 80‘840.50. Dem Vorstand werden einstimmig Entlastung und Dechargé erteilt. 6. Wahl des Präsidenten Vorstandsmitglied Uschi Moos bedankt sich beim Präsidenten Thomas Spengler für die Arbeit in den vergangenen zwei Jahren und stellt fest, dass Thomas Spengler sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stellt. Sie schlägt den Anwesenden vor, Thomas Spengler als Präsidenten wieder zu wählen. Thomas Spengler wird durch die Versammlung mit Akklamation wiedergewählt 7. Wahl des Vorstandes Der Vorstand: Uschi Moos, André Ayer, Fredi Pargätzi , Ruedi Kunz und Christoph Leupi stellen sich in globo zur Verfügung und werden durch die Versammlung einstimmig wiedergewählt 8. Wahl der Kontrollstelle Für diese Tätigkeit stellen sich neu Stefan Küng und André Frei Chur für die nächste Amtsperiode zur Verfügung. Die Wahl der beiden Herren wird durch die Versammlung einstimmig bestätigt. 7. Anträge Es sind keine Anträge eingegangen. Seitens des Vorstandes liegen keine Anträge vor. 8. Varia / Informationen / Umfrage Der Präsident macht nochmals Werbung für die GSK- Eismeistertagung Tagung in Wil, welche am 19. und 20. August 2015 durchgeführt wird. Im Anschluss an die Generalversammlung des VHF wird den Teilnehmern durch die Gemeinde Wallisellen vor dem Mittagessen ein Apéro offeriert. Nach einem gemeinsamen Mittagessen hatten die Anwesenden die Gelegenheit das erweiterte Water Worl in Wallisellen inkl. den Technikräumen zu besichtigen. Wir danken an dieser Stelle Thomas Reutener und ihrem Team für die interessanten Ausführungen während des Rundganges. Für das Protokoll, der Protokollführer Wisen, im November 2015 PROTOKOLL der Generalversammlung vom 20. Mai 2015, 09.30 Uhr Sportanlagen AG Wallisellen Anwesend Vorsitz Protokoll Traktanden : : : gemäss Präsenzliste Thomas Spengler Christoph Leupi : 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Protokoll der Generalversammlung vom 26. Juni 2014, Wil Jahresbericht des Präsidenten Jahresrechnung 2014 Revisorenbericht Abnahme der Jahresrechnung 2014, Entlastung des Vorstandes Anpassungen VHF Norm / Artikel 20 und Artikel 21 Ergänzungswahl in den Vorstand: Thomas Reutener Ersatzwahl Kontrollstelle (Vakant) Information igba: BIP / Berufslehre / Berufsbildungsfond (Norbert Hüsken) Anträge Varia / Informationen / Umfrage Präsident Thomas Spengler begrüsst die zahlreichen Versammlungsteilnehmer herzlich und stellt fest, dass die Versammlung ordnungsgemäss einberufen wurde und somit beschlussfähig ist. Eine Abänderung der Traktandenliste wird nicht gewünscht. 1. Protokoll der Generalversammlung vom 26. Juni 2014 Das Protokoll der Generalversammlung vom 26. Juni 2014 in Wil wurde den Mitgliedern zugestellt. Es wird unter Verdankung an den Verfasser einstimmig verabschiedet. Eine Verlesung wird nicht gewünscht. 2. Jahresbericht des Präsidenten 2014 An insgesamt fünf Sitzungen wurden die aktuellen Geschäfte behandelt. Schwerpunkte dabei waren: Swissbad 2014, die zwar unter einem eigenen OK organisiert wird, aber für den VHF eine wichtige Veranstaltung ist. Sie wird alle zwei Jahre abgehalten. In diesem Jahr hatte der VHF das Präsidium inne. Alle Vorbereitungen verliefen planmässig, die Nachfrage der Aussteller war nach wie vor gross, wir hatten am Schluss sogar eine Warteliste. Die Themenwahl, welche vom Organisationskomitee ausgewählt wurde, war sehr interessant, dies wird aufgrund der positiven Feedbacks so beurteilt. Ebenfalls nur positive Rückmeldungen waren von den Ausstellern zu verzeichnen. Die Organisation wurde zum ersten Mal Kathleen und Christoph Leupi übertragen. Sie haben diese Aufgaben mit grossem Einsatz und mit Bravour gemeistert. Wir danken ihnen herzlich an dieser Stelle. Die berufliche Grundbildung: Wie ich bereits bei der GV der GSK erwähnte, war auch eine Vertretung des VHF bei der Vorstellung in Bern dabei. Die Unterlagen wurden den zuständigen Bundesstellen ausgehändigt. Das Gespräch hat gezeigt, dass die Grundbildung eine gute Chance hat, jedoch nur wenn die APR auch dabei ist. Diese ist aber nach wie vor nicht bereit das Projekt aktiv zu unterstützen. IGBA Brevet BIP: Mit grossem Erfolg wurden die entsprechenden Kurse durchgeführt. Im Frühling 2014 waren es schon über 700 Personen, welche diese Ausbildung abgeschlossen haben. Dies nahm der Vorstand mit Freude zur Kenntnis. IGBA / SLRG / VHF/ VHF Norm: Was ist im vergangenen Jahr passiert? Es haben Gespräche auf den unterschiedlichsten Ebenen stattgefunden. In erster Linie war das Thema wie und ob sich die verschiedenen Organisationen allenfalls finden könnten und ob auch von allen Seiten der entsprechende Wille da sei. Grundsätzlich kann man dies bejahen. Bei diesen ersten Gesprächen stellte die SLRG den Antrag an den VHF um eine Verlängerung der Übergangsfrist welche in der VHF Norm mit zwei Jahren festgelegt wurde. Der Vorstand hat an seiner letzten Sitzung vom 29. April 2015 beschlossen die Übergangsfrist um ein Jahr zu verlängern. Dies gibt uns Zeit, neue Erkenntnisse, welche im Moment in der IGBA diskutiert werden, allenfalls einfliessen zu lassen, es gibt uns aber auch Zeit, weiter mit der SLRG zu verhandeln. Projekt Leitfaden Energien in Hallen- und Freibädern: Dieses Projekt wird zum grössten Teil vom Bund unterstützt. Das Ziel ist die Erstellung von Schulungsinstrumenten zur Optimierung der Energieeffizienz in den Bädern. Die Abwicklung, respektive Abrechnung läuft über den VHF. Harald Kannewischer ist für dieses Geschäft verantwortlich. Die Gesamtkosten belaufen sich dabei auf über CHF 200‘000.00. Der Vorstand hat beschlossen sich an diesem Projekt finanziell mit CHF 10‘000.00 zu beteiligen. Bei Fragen gibt ihnen Herr Harald Kannewischer gerne unter dem Traktandum ‚Diverses‘ Auskunft. Unterwasserdetektion: In Deutschland ist eine DIN Norm in Ausarbeitung. Sobald wir genauere Angaben dazu haben, wird der Vorstand entscheiden, ob von unserer Seite Handlungsbedarf besteht. Grundsätzlich ist die Unterwasserdetektion, wie man so schön sagt, Stand der Technik, welche auch in einigen Hallenbädern funktioniert, wobei noch nicht überall befriedigend. Infoveranstaltung 2015: Im vergangenen Jahr nahm der Vorstand diese Planung frühzeitig an die Hand. Da wir der Meinung waren, dass ein Teil der Veranstaltung die Besichtigung des neuen Hallenbades von St. Moritz beinhalten sollte (Bau von 70 Millionen Franken), fragten wir uns, ob die Veranstaltung einen Tag oder zwei Tage dauern sollte. Wir beschlossen den Versuch zu wagen, unsere Infoveranstaltung auf zwei Tage auszuweiten. Ich verrate nicht zu viel, wenn ich Ihnen sage, dass wir ein tolles Programm auf die Beine stellen konnten. Wir starten am Donnerstag, 17. August in Scoul mit der Besichtigung des Bogn Engandina und der neuen Wellnessanlage. Anschliessend gibt es interessante Fachreferate. Im Laufe des späteren Nachmittages verschieben wir uns nach St. Moritz mit anschliessendem Abendprogramm. Am Freitag gibt es eine ausführliche Besichtigung des neuen Hallenbades, inklusive Wellnessanlage von St. Moritz. Anschliessend werden wieder Fachvorträge gehalten und später wird Mittag gegessen, dies bildet den Abschluss. Die vertragliche Regelung mit der Geschäftsführung (Kathleen und Christoph Leupi) (Auslöser war der Revisorenbericht bei der Abnahme der Rechnung 2013): Es wurde dabei gewünscht, dass mit Kathleen und Christoph Leupi eine schriftliche, vertragliche Regelung über die Geschäftsführung abgeschlossen werden sollte. Ein entsprechender Vorschlag liegt nun vor und wird an der nächsten Vorstandssitzung besprochen. Es ist sicher richtig, dass wir die Zusammenarbeit für die Zukunft auch schriftlich regeln. Mit Zehnders wurde nie ein Vertrag abgeschlossen. Nutzungsverträge VHF: Die Nutzungsverträge, welche der VHF als Muster seinen Mitgliedern auf Anfrage abgibt, regelt die Zusammenarbeit zwischen Badbetreibern und -nutzern der Anlagen (Schulen Vereine oder andere Organisationen). Die Anpassungen, welche vorgenommen wurden, bestehen aus dem Hinweis welches Brevet der Nutzer haben muss. Betriebshandbuch: An einer der letzten Sitzungen hat uns Frau Sibylle Rykart (Geschäftsstellen Leiterin SBV) das von ihr erarbeitete Betriebshandbuch vorgestellt. Wir können dieses Handbuch für alle Betreiber von Badanlagen empfehlen und gratulieren Frau Sibylle Rykart für das gelungene und umfassende Werk. Ich komme nun zum Schluss meines Jahresberichtes. Es war sicher eines der intensivsten Verbandsjahre, ich danke an dieser Stelle für die grosse und gute Arbeit von Kathleen und Christoph Leupi mit der Hoffnung, dass in Zukunft einiges einfacher wird, verbunden mit hoffentlich weniger Zeitaufwand und auch weniger Stress. Ein weiterer Dank geht auch an meine Vorstandskollegen für ihre Unterstützung und die kollegiale Zusammenarbeit. Es hat immernoch Spass gemacht mit euch zusammen arbeiten zu dürfen. Damit beendet Thomas Spengler seinen Jahresbericht, bei Fragen steht er wie immer gerne im Anschluss zur Verfügung. 3. Jahresrechnung 2014 Die Jahresrechnung wurde allen Mitgliedern des VHF mit der Einladung zur heutigen Generalversammlung zugestellt. Geschäftsführer Christoph Leupi erläutert die Jahresrechnung 2014. Das Rechnungsjahr weist einen Ertrag von CHF 106'752.40, sowie einen Aufwand von CHF 92'988.90 auf und schliesst mit einem Gewinn von CHF 13'763.50. Christoph Leupi begründet verschiedene Abweichungen zur Jahresrechnung 2014. Es werden keine weiteren Informationen verlangt. 4. Revisorenbericht Der Revisorenbericht wurde den Mitgliedern zugestellt. Auf eine Verlesung wird verzichtet. Die Revisoren beantragen, die Jahresrechnung 2014 zu genehmigen. 5. Abnahme der Jahresrechnung 2014 und Entlastung des Vorstandes Die Versammlung folgt dem Antrag der Revisoren ohne Gegenstimme und genehmigt die Jahresrechnung 2014 mit einem Jahresgewinn von CHF 13'763.50. Das Eigenkapital beläuft sich neu auf CHF 108'385.00. Dem Vorstand werden einstimmig Entlastung und Dechargé erteilt. 6. Anpassungen VHF Norm / Art. 20 - Übergangsfrist Thomas Spengler informiert, dass mit der SLRG, SBV, igba, VHF, ARMB und der APR Gespräche geplant sind und mit dem Brevet wieder eine gemeinsame Lösung angestrebt wird. Aus diesem Grund beantragt der Vorstand den Art. 20 betreffend der Übergangsfrist um ein Jahr zu verlängern. Art. 20 – Übergangsfrist: Bis und mit 31. Dezember 2016 müssen alle mit der Wasseraufsicht betraute Personen mindestens ein aktuelles Brevet "SLRG Plus Pool " sowie ein gültiger BLS/AED-Ausweis erforderlich, wobei bei beiden Ausweisen das Datum der letzten Prüfung oder des letzten Wiederholungskurses innerhalb der letzten zwei Kalenderjahre liegen muss. Anzustreben ist die Anstellung von Personal, das über ein aktuelles «Brevet igba PRO» (BiP) verfügt. Personen, welche die Aufsicht in öffentlichen Fluss- und Seebädern ausüben, sollen soweit wie möglich zusätzlich über eine entsprechende Schulung verfügen, welche sie mit sämtlichen speziellen Gefahrenzonen im Schwimmbereich der jeweiligen Anlage vertraut macht. Die Versammlung stimmt der Verlängerung vom Art. 20 um ein Jahr auf den 31. Dezember 2016 einstimmig zu. 7. Ergänzungswahl in den Vorstand: Thomas Reutener In Anbetracht dessen, dass es mittelfristig im Vorstand zu Personalwechseln kommen kann, hat der Vorstand vorbeugend die Fühler nach Nachfolgern ausgestreckt. Thomas Reutener hat Interesse gezeigt und ist schon an einigen Sitzungen als Gast anwesend gewesen. Seinen Lebenslauf haben sie ebenfalls mit der heutigen Einladung vorab erhalten. Der Präsident schlägt den Anwesenden vor, Thomas Reutener in den Vorstand VHF zu wählen. Die Wahl von Thomas Reutener in den Vorstand VHF erfolgt einstimmig. 8. Wahl der Kontrollstelle Gian Zinsli, welcher schon unzählige Jahre als Revisor im Einsatz war, stellt sich nicht wieder zur Wahl. Thomas Spengler dankt ihm für seine langjährige Arbeit (der Wein wird ihm bei passender Gelegenheit noch übergeben). Neu stellt sich Martin Enz, Betriebsleiter Pontresina neben dem bisherigen Samuel Tschirky, Betriebsleiter Rothrist zur Wahl, beide werden einstimmig als Revisoren gewählt. 9. Informationen igba: BIP / Berufslehre / Berufsbildungsfond (Norbert Hüsken) Brevet BIP: Norbert Hüsken informiert zu den verschiedenen Projekten. Das Brevet igba Pro haben mittlerweile rund 700 Personen absolviert. Die Nachfrage ist gut, die Branche jedoch, durch die momentane Situation, ist nicht zwingend glücklich. Auch er ist der Ansicht dass es nötig sei, wieder einen gemeinsamen Weg mit der SLRG zu suchen. Berufslehre: Verschiedene Gespräche beim BSFI in Bern haben stattgefunden. Grundsätzlich sind die Verbände VHF, GSK und APART einverstanden mit einer Berufslehre. Die APR jedoch hat sich bis heute nicht dazu geäussert, daher ist die Weiterführung des Projektes eher schwierig. Eine Lehre ist eine schweizerische Angelegenheit, da muss die deutschsprachige Schweiz, wie auch die italienisch und französisch sprechende Schweiz hinter dem Projekt stehen. Ebenfalls hat das BSFI noch weitere Abklärungen verlangt, diese werden wir noch beschaffen und dann das weitere Vorgehen oder einen Marschhalt in Erwägung ziehen. Berufsbildungsfonds: Wie bereits mehrmals informiert, hat die igba im Auftrag des VHF die Abklärungen bezüglich Berufsbildungsfonds für unsere Branche geklärt. Regionaler BBF Deutschsprachige Schweiz und Lichtenstein Der Antrag für den Berufsbildungsfond ist in Vorbereitung und soll noch im Jahr 2015 beim SBFI eingereicht werden. Das Kernstück dieser Eingabedokumente bildet die Herleitung der in der Branche tätigen Mitarbeitenden, sowie der prozentuale Anteil der Standorte. Diese Herleitung ist sehr komplex und ist einerseits auf die Studie Sportanlagen Schweiz BASPO 2012, sowie die durch die igba / Ectaveo durchgeführte Befragung, der uns bekannten Bäderbetriebe und den Verbandsmitgliedern. Der Generalversammlung wird 2016 das Projekt Berufsbildungsfond noch zur Genehmigung vorgelegt. 10. Anträge Es sind keine Anträge eingegangen. Seitens des Vorstandes liegen keine Anträge vor. 11. Varia / Informationen / Umfrage Der Präsident macht nochmals Werbung für die VHF Tagung 2015 welche am 17. September - 18. September 2015 in St. Moritz durchgeführt wird. Im Anschluss an die Generalversammlung des VHF wird den Teilnehmern durch die Gemeinde Wallisellen vor dem Mittagessen ein Apéro offeriert. Nach einem gemeinsamen Mittagessen hatten die Anwesenden die Gelegenheit das erweiterte Water World in Wallisellen inkl. den Technikräumen zu besichtigen. Wir danken an dieser Stelle Thomas Reutener und seinem Team für die interessanten Ausführungen während des Rundganges. Für das Protokoll, der Protokollführer Wisen, im November 2015 Gesellschaft Schweizerischer Kunsteisbahnen GSK, Wisen Jahresrechnung 2015 Olten, 22. Januar 2016/1366 Gesellschaft Schweizerischer Kunsteisbahnen GSK 2 BILANZ 31.12.2015 CHF 31.12.2014 CHF 81.172,45 21,30 498,00 0,00 81.691,75 89.319,20 21,30 0,00 1.500,00 90.840,50 81.691,75 90.840,50 0,00 0,00 800,00 800,00 6.078,00 4.113,80 0,00 10.191,80 80.648,70 243,05 80.891,75 72.145,60 8.503,10 80.648,70 81.691,75 90.840,50 AKTIVEN UMLAUFVERMÖGEN Bankguthaben Guthaben Eidg. Steuerverwaltung, VST Kontokorrent VHF Aktive Rechnungsabgrenzung AKTIVEN PASSIVEN Fremdkapital kurzfristig Schulden aus Lieferungen und Leistungen Kontokorrent VHF Passive Rechnungsabgrenzung Eigenkapital Eigenkapital Jahresgewinn PASSIVEN Gesellschaft Schweizerischer Kunsteisbahnen GSK 3 ERFOLGSRECHNUNG 2015 CHF 2014 CHF 37.144,15 26.634,00 165,00 63.943,15 36.207,75 25.576,90 525,00 62.309,65 5.015,30 30.193,80 27.697,60 793,40 63.700,10 3.841,35 24.365,40 25.529,30 70,50 53.806,55 243,05 8.503,10 ERTRAG Mitgliederbeiträge Seminare/Veranstaltungen Diverses/Aktionen AUFWAND Administration/Mieten Entschädigungen Seminare/Veranstaltungen Diverses/Aktionen/Care Jahresgewinn Gesellschaft Schweizerischer Kunsteisbahnen Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Gesellschaft der Schweiz. Kunsteisbahnen Sektion Deutsche Schweiz Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) des Verbandes Gesellschaft der Schweiz. Kunsteisbahnen, Sektion Deutschschweiz), für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene Geschäftsjahr 2015 geprüft. Für die Jahresrechnung ist der Vorstand verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderung hinsichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen. Unsere Revision erfolgte nach Schweizerischem Standard zur Eingeschränkten Revision. Danach ist diese Revision so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine eingeschränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und analytische Prüfungshandlungen, sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen der, beim Verband vorhandenen, Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen Abläufe und des internen Kontrollsystems, sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufdeckung deliktischer Handlungen und Gesetzesverstösse nicht Bestandteil dieser Revision. Wir haben festgestellt, dass die Mitgliederbeiträge anhand der aktuellen Mitgliederliste GSK vollständig und korrekt sind, die geführte Buchhaltung auf Grund der Schlussbilanzwerte per 31. Dezember 2014 korrekt eröffnet worden ist, diè Jahresrechnung mit Bilanz per 31. Dezember 2015 sowie Gewinn- und Verlustrechnung gleichlautend aus der ordnungsgemäss geführten Buchhaltung hervorgehen, die bilanzierten flüssigen Mittel durch übereinstimmende Saldomeldung werden konnten. der Bank belegt Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahresrechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht Gesetz und Statuten entsprechen. Wisen 8.Mär22016 Die Mitglieder der Revisionsstelle: \ Stefan Beilage: Jahresrechnung Verband Hallen- und Freibäder VHF, Wisen Jahresrechnung 2015 Olten, 25. Februar 2016/1361 Verband Hallen- und Freibäder VHF, Wisen 2 BILANZ 31.12.2015 CHF 31.12.2014 CHF 157.449,65 32,50 0,00 2.100,00 12.000,00 171.582,15 140.249,60 32,50 4.113,80 0,00 177,00 144.572,90 171.582,15 144.572,90 524,00 60.000,00 4.800,00 498,00 0,00 65.822,00 33.636,90 0,00 0,00 0,00 2.551,00 36.187,90 108.385,00 -2.624,85 105.760,15 94.621,50 13.763,50 108.385,00 171.582,15 144.572,90 AKTIVEN UMLAUFVERMÖGEN Bankguthaben Guthaben Eidg. Steuerverwaltung, VST Kontokorrent GSK Forderungen aus Lieferung und Leistung Aktive Rechnungsabgrenzung AKTIVEN PASSIVEN Fremdkapital kurzfristig Schulden aus Lieferungen und Leistungen Vorauszahlung Bundesamt für Energie Schulden Eidg. Steuerverwaltung Kontokorrent GSK Passive Rechnungsabgrenzung Eigenkapital Eigenkapital Jahresergebnis PASSIVEN Verband Hallen- und Freibäder VHF, Wisen 3 ERFOLGSRECHNUNG 2015 CHF 2014 CHF 90.310,00 19.619,00 90.000,00 556,00 200.485,00 85.111,60 19.319,80 0,00 2.321,00 106.752,40 16.938,50 68.356,40 27.314,00 90.000,40 500,55 203.109,85 17.285,65 66.983,20 8.544,40 0,00 175,65 92.988,90 -2.624,85 13.763,50 ERTRAG Mitgliederbeiträge Seminare/Veranstaltungen/Swissbad Ertrag Leitfaden Diverses/Aktionen AUFWAND Administration/Mieten Entschädigungen Seminare/Veranstaltungen Aufwand Leitfaden Diverses/Aktionen/Care Jahresergebnis Verband Hallen- und Freibäder VHF Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung des Verbandes Hallen- und Freibäder Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) des Verbandes Hallen- und Freibäder, Sektion Deutschschweiz), für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene Geschäftsjahr 201 5 geprüft. Für die Jahresrechnung ist der Vorstand verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderung hinsichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen. Unsere Revision erfolgte nach Schweizerischem Standard zur Eingeschränkten Revision. Danach ist diese Revision so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine Eingeschränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen der beim Verband vorhandenen Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen Abläufe und des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufdeckung deliktischer Handlungen und Gesetzesverstösse nicht Bestandteil dieser Revision. Wir haben festgestellt, dass - die geführte Buchhaltung auf Grund der Schlussbilanzwerte per 31. Dezember 2014 korrekt eröffnet worden ist, - die Jahresrechnung mit Bilanz per 31. Dezember 2015 sowie Gewinn- und Verlustrechnung gleichlautend aus der ordnungsgemäss geführten Buchhaltung hervorgehen, die bilanzierten flüssigen Mittel durch übereinstimmende Saldomeldung werden konnten. der Bank belegt Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahresrechnung sowie der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht Gesetz und Statuten entsprechen. Olten 10. März2O16 Die Mitglieder der Revisionsstelle: Marti Pontresina Beilage: Jahresrechnung Sämi Rünen berg Lebenslauf David Solèr Betriebsleiter Sportanlagen Destination Davos Klosters Talstrasse 41 7270 Davos Platz [email protected] 081 415 36 00 20.05.1974 Verheiratet, 3 Kinder Berufliche Tätigkeiten - - Betriebsleiter Sportanlagen mit Vaillant Arena offene Kunsteisbahn, Natureisbahn, Sommersportanlage. Hallenbad. 25 Mitarbeiter. Eismeister Vaillant Arena Betriebselektriker, Chauffeur, Disponent Firma OBT Oberrauch AG Selbständiger Allrounder Elektromonteur Firma Tscharner Betriebselektriker Bergbahnen Rinerhorn Elektromonteur Firma Tscharner seit 2014 2012-2014 2002-2012 2000-2002 1998-2000 1995-1998 1993-1995 Aus- und Weiterbildung - CAS EHSM Sportanlagen Personalführung II IBW Personalführung I IBW Lehre als Elektromonteur ab 2015 2015 2014 1989-1993 Freizeit - Eishockey aktiv und passiv. Unihockey, Juniorentrainer während 5 Jahren, Senioren Unihockey bis zur künstlichen Hüfte. Biken mit zweimaliger Teilnahme am 24 h Rennen Davos. (Mannschaft) Skifahren Langlauf Familie (aktive Kinder Unihockey, Reiten, Skifahren) Norm über die Aufsicht in öffentlichen Bädern Ausgabe Mai 2016 Verband Hallen- und Freibäder Schneggenackerstrasse 163 4634 Wisen SO www.vhf.ch Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern 2 Inhaltsverzeichnis A. B. C. D. E. F. Ziel und Anwendungsbereich der Norm Art. 1 Ziel der Norm Art. 2 Anwendungsbereich Grundlagen und Grenzen der Aufsicht Art. 3 Selbstverantwortung Art. 4 Aufsicht über Kinder Art. 5 Schutz vor unvorhersehbaren Gefahren Aufsicht 1. Überblick Art. 6 Arten der Aufsicht 2. Betriebsaufsicht Art. 7 Inhalt und Zweck der Betriebsaufsicht Art. 8 Grundsätze der Betriebsaufsicht Art. 9 Qualifikation des Aufsichtspersonals 3. Wasseraufsicht Art. 10 Inhalt der Wasseraufsicht Art. 11 Zweck der Wasseraufsicht Art. 12 Hilfe in Notfällen Art. 13 Sicherheit der übrigen Anlagen Art. 14 Organisation der Wasseraufsicht Art. 15 Standort der Aufsicht Art. 16 Präsenz der Wasseraufsicht Art. 17 Technische Hilfsmittel Art. 18 Richtlinien für Notfälle Art. 19 Qualifikation des Aufsichtspersonals Art. 20 Schulung des Aufsichtspersonals Art. 21 Einschränkung der Aufsicht Nutzung des Bades durch Vereine, Gruppen und Schulen Art. 22 Vereine, Gruppen und Schulen Anweisungen an die Benutzer Art. 23 Allgemeines Art. 24 Notwendige Informationen Schlussbestimmungen Art. 25 Aktuelle Fassung der Norm Art. 26 In-Kraft-Treten der revidierten Norm 3 3 3 4 4 4 5 5 5 5 5 5 6 6 6 6 7 7 7 8 8 9 9 9 10 10 11 11 11 11 11 12 12 12 12 Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern A. 3 Ziel und Anwendungsbereich der Norm Art. 1 Ziel der Norm Bäder leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung. Sie bieten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Gelegenheit zur Erholung und zur Ausübung verschiedenster Wassersportarten. Sie schaffen Raum für eine vielseitige Gestaltung der Freizeit. Hier lassen sich soziale Kontakte aufbauen und pflegen. Jahr für Jahr kommt es in öffentlichen Bädern zu schweren Unfällen, die zum Tod führen oder eine Invalidität zur Folge haben. Diese Norm soll dazu beitragen, die Besucher von öffentlichen Bädern vor vermeidbaren Gefahren zu schützen und bei Unfällen eine schnelle Rettung sicherzustellen. Die Pflicht, den Besucher eines öffentlichen Bades vor Schaden zu bewahren, beruht auf den gesetzlichen oder vertraglichen Schutzpflichten des Betreibers oder Eigentümers. Welche Massnahmen zu treffen sind, sagt das Gesetz nicht. Diese Norm will diese Schutzpflichten konkretisieren und Lücken füllen. Art. 2 Anwendungsbereich Diese Norm findet Anwendung auf öffentliche Bäder. Öffentliche Bäder sind Schwimm- und Badeanlagen, die nicht ausschliesslich dem privaten Gebrauch dienen, sondern der Allgemeinheit oder einem unbestimmten Personenkreis offen stehen. Dazu gehören insbesondere Frei- und Hallenbäder, Fluss- und Seebäder, Schulschwimmbäder, Therapiebäder und Hotelbäder. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Norm liegt beim Inhaber des Betriebs. Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern B. 4 Grundlagen und Grenzen der Aufsicht Art. 3 Selbstverantwortung Nicht jeder Gefahr lässt sich vorbeugen. Die Schaffung eines Sicherheitsstandards, der jeden Unfall ausschliesst, ist nicht möglich. Die Überwachung der Benützer muss sich auf erkennbar ungewöhnliches und gefährliches Verhalten, insbesondere an gefährlichsten Stellen (z.B. Schwimmbecken oder Sprungturm), konzentrieren. Das mit der üblichen oder scheinbar normalen Benützung des Wassers verbundene Risiko trägt der Schwimmer oder die für ihn zuständige Obhutsperson selbst. Jeder Badegast ist daher gehalten, sich keinen Gefahren auszusetzen, denen er nicht gewachsen ist. Er hat die Badeanlagen so zu nutzen, dass er sich und andere nicht in Gefahr bringt. Art. 4 Aufsicht über Kinder Kinder, die nicht schwimmen können, bedürfen der dauernden Überwachung Erwachsener. Die mit der Aufsicht betrauten Personen eines öffentlichen Bades vermögen die lückenlose Überwachung von Kindern, die nicht schwimmen können, nicht zu gewährleisten. Die Erziehungspflichtigen haben daher Sorge zu tragen, dass solche Kinder öffentliche Bäder nur in Begleitung Erwachsener besuchen. Den erwachsenen Begleitpersonen von Kindern, die nicht schwimmen können, obliegt die Aufsicht über ihre Schützlinge. Der jeweilige Betrieb legt die Altersgrenze fest, ab der Kinder ohne Begleitung Erwachsener Eintritt in die Badeanlage erhalten. Der Verband Hallen- und Freibäder empfiehlt, die Altersgrenze nicht unter acht Jahren anzusetzen. Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern 5 Art. 5 Schutz vor unvorhersehbaren Gefahren Der Betreiber des öffentlichen Bades hat seine Gäste vor Gefahren zu schützen, die das übliche Risiko beim Besuch eines Bads übersteigen oder für den Badegast nicht vorhersehbar oder nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Es sind die Massnahmen zu treffen, die ein verständiger und umsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren. Der Betreiber darf davon ausgehen, dass sich der Badegast auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren einstellt und sich der in Art. 3 und 4 dieser Norm umschriebenen Selbstverantwortung bewusst ist. C. Aufsicht 1. Überblick Art. 6 Arten der Aufsicht Die Aufsicht in öffentlichen Bädern umfasst die Aufsicht über die Anlagen des Bads (Betriebsaufsicht) und die Überwachung des Badebetriebs (Wasseraufsicht). 2. Betriebsaufsicht Art. 7 Inhalt und Zweck der Betriebsaufsicht Die Betriebsaufsicht umfasst die Aufsicht über die Bauten sowie über die technischen Anlagen und Einrichtungen des Bads. Sie soll die Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit dieser Anlagen gewährleisten und Ordnung und Hygiene im Bad sicherstellen. Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern 6 Art. 8 Grundsätze der Betriebsaufsicht Im Rahmen der Betriebsaufsicht kontrolliert das Aufsichtspersonal periodisch die baulichen und technischen Anlagen des Bads auf ihre Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit hin. Diese Kontrolle hat sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, dass die Anlagen keine Mängel aufweisen, welche die Badegäste gefährden, und dass die hygienischen Standards gewährleistet sind. Die Betriebsaufsicht darf der mit der Wasseraufsicht betrauten Person übertragen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Wasseraufsicht gemäss Art. 10 ff. der Norm gewährleistet bleibt. Art. 9 Qualifikation des Aufsichtspersonals Die Betriebsaufsicht muss durch Personen ausgeübt werden, die aufgrund ihrer Ausoder Fortbildung in der Lage sind, die erforderlichen Kontrollen vorzunehmen und bei Mängeln die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. 3. Wasseraufsicht Art. 10 Inhalt der Wasseraufsicht Die Wasseraufsicht beinhaltet: • • • die Beobachtung des Badebetriebs das Ergreifen von Massnahmen zur Verhinderung von Unfällen die Rettung und Hilfeleistung bei Notfällen Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern 7 Art. 11 Zweck der Wasseraufsicht Die Wasseraufsicht bezweckt zur Hauptsache die Überwachung der Wasserflächen, die zum Betrieb gehören und gegebenenfalls (z.B. in Seebädern) durch Bojen markiert sind. Die Wasseraufsicht soll eine Gefährdung der Schwimmer durch andere Badegäste und eine Selbstgefährdung durch unwissentlich falsches Verhalten verhindern. Bereichen mit erhöhtem Gefahrenpotential (Übergang von flachem in tiefes Wasser, Sprunganlagen, Wasserrutschen, Wellenanlagen, Strömungskanäle, schwimmende Spielgeräte etc.) ist besonderes Augenmerk zu widmen. Art. 12 Hilfe in Notfällen Die Wasseraufsicht soll gewährleisten, dass Badegäste in Not so schnell wie möglich Hilfe erhalten und bei Unfällen die notwendigen Rettungsmassnahmen ergriffen werden. Art. 13 Sicherheit der übrigen Anlagen Das Betriebspersonal hat durch regelmässige Kontrollen die Sicherheit der Badegäste auf den Zugangswegen, in den Toiletten, Duschen und Umkleidekabinen etc. zu gewährleisten. Soweit diese Aufgabe mit der Wasseraufsicht betrautem Personal obliegt, ist durch geeignete Massnahmen (z.B. Kontrollgang nach Betriebsschluss, zeitliche Beschränkung der Abwesenheit, Instruktion von Badegästen) sicherzustellen, dass Badegäste in Not trotzdem umgehend Hilfe erhalten. Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern 8 Art. 14 Organisation der Wasseraufsicht Die Wasseraufsicht ist so zu organisieren, dass das Aufsichtspersonal die zum Bad gehörenden Wasserflächen überblicken kann. Bei der Festlegung der Zahl der Aufsichtskräfte sind namentlich folgende Kriterien zu beachten: • • • • • Art und Grösse des Bads Überschaubarkeit der zum Betrieb gehörenden Wasserflächen und der ganzen Anlage Attraktionen wie Sprunganlagen, Wasserrutschen, Spielgeräte etc. zu erwartendes Besucheraufkommen spezielle Aktivitäten, Veranstaltungen, Programme Die Wasseraufsicht hat zu gewährleisten, dass in Notfällen rasch und wirksam Hilfe geleistet werden kann. Dies erfordert die Anwesenheit mindestens einer ausgebildeten Aufsichtsperson während des Badebetriebs. Art. 15 Standort der Aufsicht Das Aufsichtspersonal hat seinen Standort so zu wählen, dass es den ihm zugewiesenen Aufsichtsbereich überblicken kann. Es soll seinen Standort wechseln, sofern nicht ein fixer Standort notwendig ist, und das Geschehen im Bad konstant auf Rundgängen aus verschiedenen Blickwinkeln verfolgen. Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern 9 Art. 16 Präsenz der Wasseraufsicht Während des Betriebs der Anlage darf das Aufsichtspersonal die Wasseraufsicht nur kurzfristig unterbrechen. Bei Unterbrechung der Aufsicht zur Wahrnehmung anderer Aufgaben und bei nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Unfällen, technischen Störungen etc.) darf die Wasseraufsicht vorübergehend einer geeigneten Person übertragen werden, die keine Qualifikation als Retter im Sinne von Art. 19 f. dieser Norm besitzen muss (z.B. einem Badegast). Es muss gewährleistet sein, dass eine solche Aushilfe das Aufsichtspersonal im Notfall sofort verständigen kann. Art. 17 Technische Hilfsmittel Technische Hilfsmittel (z.B. Videoüberwachung, SOS Notrufsäulen und dgl.) vermögen die Wasseraufsicht nicht zu ersetzen. Sie können lediglich zur Unterstützung dieser Aufsicht eingesetzt werden. Art. 18 Richtlinien für Notfälle Für Notfälle hat der Betreiber des öffentlichen Bades zuhanden des Aufsichtspersonals schriftliche Richtlinien zu erlassen. Diese Richtlinien haben alle Informationen (z.B. Telefonnummer Alarmzentrale und Rettungskräfte, Rettungswege etc.) und Anweisungen zu enthalten, die für eine rasche und wirksame Hilfe in Notfällen notwendig sind. Soweit erforderlich, sind diese Richtlinien mit den zuständigen Behörden (z.B. Polizei und Feuerwehr) abzustimmen. Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern 10 Art. 19 Qualifikation des Wasseraufsichtspersonals Die Bäderbranche unterscheidet zwischen zwei Kompetenzkategorien der Wasseraufsicht in einer Anlage. a. Wasseraufsicht - Brevet igba PRO (BiP) - Brevet Pro Pool SLRG, (inkl. BLS-AED nach SRC) b. Wasseraufsicht-Assistenz - Brevet Plus Pool SLRG (inkl. BLS-AED nach SRC) oder höher - Brevet igba PRO (BiP) - Brevet Pro Pool SLRG) (inkl. BLS-AED nach SRC) Während der gesamten Öffnungszeiten muss mind. eine Person mit einem Brevet igba PRO (BiP) oder Brevet Pro Pool SLRG in der Wasseraufsicht eingesetzt sein. Jede weitere in der Wasseraufsicht eingeteilte Person muss mind. über die Kompetenzen des Brevet Plus Pool SLRG verfügen. Sämtliche oben aufgeführten Brevets müssen alle zwei Jahre in einem Wiederholungskurs nachgewiesen werden. Art. 20 Betriebsinterne Schulung des Wasseraufsichtspersonals Das Aufsichtspersonal muss eine auf die Art und Eigenheiten des Bads, insbesondere bei Fluss- und Seebädern, ausgerichtete Schulung für Notfälle erhalten. Die erforderlichen Massnahmen sind im Rahmen einer praxisgerechten, betriebsinternen Übung zu schulen. Die Schulung der lebensrettenden Massnahmen und die praktischen Übungen sind betriebsintern mindestens einmal jährlich zu wiederholen und zu dokumentieren. Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern 11 Art. 21 Einschränkung der Aufsicht Sofern ein öffentliches Bad die nachfolgend angeführten Kriterien alle erfüllt, kann der Betreiber auf eine Wasseraufsicht verzichten: • zum Baden steht ausschliesslich ein natürlichen Gewässer (kein künstlich angelegter Flusslauf oder See, keine Planschbecken oder dgl.) zur Verfügung; • der Zugang zum Wasser und die Nutzung der zur Verfügung stehenden Anlagen (Garderoben/WC) ist kostenlos; • am Eingang und am Wasser weisen gut sichtbare Tafeln in Wort und mittels Piktogrammen auf die fehlende Wasseraufsicht hin. Auch bei einem Verzicht auf die Wasseraufsicht muss die Betriebsaufsicht zur periodischen Kontrolle der baulichen und technischen Anlagen gewährleistet sein. D. Nutzung des Bades durch Vereine, Gruppen und Schulen Art. 22 Vereine, Gruppen und Schulen Wird das Bad durch Vereine, Schulen oder andere Gruppen genutzt, kann die Wasseraufsicht eingestellt werden, sofern ein schriftlicher Nutzungsvertrag abgeschlossen wurde, in dem sich die Benutzer verpflichten, die Wasseraufsicht selbst zu übernehmen. E. Anweisungen an die Benutzer Art. 23 Allgemeines Anweisungen an die Badegäste können in optischer oder akustischer Form erteilt werden. Normen über die Aufsicht in öffentlichen Bädern 12 Art. 24 Notwendige Informationen Die Besucher müssen (z.B. durch Anschläge) folgende Informationen erhalten: • • • • F. Regeln für die Benutzung der Anlage (Badeordnung), die dem Gast vor dem Badeintritt bekannt gemacht werden müssen sicherheitsrelevante Informationen/Anleitungen (z.B. Wassertiefe) Baderegeln, z.B. die SLRG-Regeln BFU Tipps Schlussbestimmungen Art. 25 Aktuelle Fassung der Norm Diese Norm wurde im Winter 2012/2013 von der VHF-Normengruppe überarbeitet und nach Durchführung einer Vernehmlassung interessierter Kreise dem Vorstand des Verbands Hallen- und Freibäder zuhanden der Generalversammlung vorgelegt. Herausgeber dieser Norm ist der Verband Hallen- und Freibäder. Art. 26 In-Kraft-Treten der revidierten Norm Diese Norm wurde anlässlich der Generalversammlung des Verbands Hallen- und Freibäder vom 18. Mai 2016 durch die Mitglieder des Verbands genehmigt. Die revidierte Norm tritt mit der Genehmigung durch die Generalversammlung in Kraft. Wisen, den 18. Mai 2016 Der Präsident Der Geschäftsführer Thomas Spengler Christoph Leupi
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