Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug

Stand: März.2016
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von
Ehegatten
Sie möchten
• zu Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen oder
• gemeinsam mit Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen oder
• nach Deutschland kommen, um dort zu heiraten und anschließend gemeinsam mit Ihrem Ehegatten zu
leben?
In diesen Fällen müssen sie vor der Einreise nachweisen, dass Sie einfache Deutschkenntnisse haben.
Was sind einfache Deutschkenntnisse?
Einfache Deutschkenntnisse bedeutet, dass Sie vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze
verstehen und auch selbst anwenden können (z.B. sich vorstellen, nach dem Weg fragen, einkaufen etc.).
Wie können Sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen?
Bei der Beantragung des Visums sind die Sprachkenntnissedurch ein Sprachzeugnis nachzuweisen, das auf einer
Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruht. In Korea
entspricht dem gegenwärtig das Sprachzertifikat zu „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts.
Das Goethe-Institut Seoul ist wie folgt erreichbar:
Goethe-Institut Seoul
Tel.: +82-2-2021-2800
Fax: +82-2-2021-2860
E-Mail: [email protected]
www.goethe.de/seoul
Nähere Informationen zu Sprachkursen sowie zur Ablegung von Sprachprüfungen erteilt das Goethe-Institut
direkt.
Gibt es Ausnahmen?
Sie müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn Ihr Ehegatte eine der folgenden Staatsangehörigkeiten
besitzt:
Republik Korea, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, USA, EU-Staatsbürger (außer Deutschland)
Darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmen, z.B. wenn Sie EU-Staatsbürger sind oder einen Hochschulabschluss
besitzen oder wenn Ihr Ehegatte in Deutschland als Hochqualifizierter, Forscher oder Firmengründer tätig ist.
Eine Auflistung aller Ausnahmen finden Sie in der Informationsbroschüre des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Flyer/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.html?
nn=1368560
Bitte beachten Sie:
Den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse müssen Sie in der Regel bereits bei Beantragung des Visums
erbringen.
Staatsangehörige der Republik Korea können ohne Visum in das Bundesgebiet einreisen und den
Aufenthaltstitel innerhalb von 3 Monaten nach Einreise bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde
beantragen. In diesem Fall sind die Deutschkenntnisse bei Antragstellung dort nachzuweisen.
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Weitere Informationen können Sie der o.a. Broschüre
des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
entnehmen (zur Zeit nur in deutscher Sprache verfügbar).
Adresse:
308-5 Dongbinggo-Dong
Yongsan-Gu
Seoul 140-816
Post:
C.P.O. Box 1289
Seoul 100-612
Post aus D:
Auswärtiges Amt
für Botschaft Seoul
11013 Berlin
Telefon:
++82-2-748-4114
Telefax:
++82-2-748-4161
Wirtschaftsabteilung
++82-2-748-4171
E-Mail:
[email protected]
Homepage:
www.seoul.diplo.de