Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan Sportplatz

GROSSE KREISSTADT
GROSSE KREISSTADT WANGEN IM ALLGÄU
Bebauungsplan „Sportplatz Hinteres Ebnet“ mit örtlichen Bauvorschriften
Erneute öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Stadt Wangen im Allgäu hat in seiner öffentlichen Sitzung am
04.04.2016 beschlossen, den ergänzten und geänderten Entwurf des Bebauungsplans
„Sportplatz Hinteres Ebnet“ mit den Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch erneut öffentlich auszulegen.
Das Bebauungsplangebiet „Sportplatz Hinteres Ebnet“ befindet sich in Wangen nördlich
angrenzend an die Johann-Andreas-Rauch-Realschule. Der Geltungsbereich umfasst
Teilflächen der Flurstücke 271, 272, 273/1, 273/2, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 302, 303
und 305 und ist rund 1,4 ha groß.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 03.03.2016. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt (unmaßstäbliche Darstellung).
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Nach der ersten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wurden folgende wesentliche Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen:
-
Darstellung der HQextrem-Linie gemäß der Hochwassergefahrenkarte der Landesanstalt für Messungen, Umwelt und Naturschutz.
-
Ergänzung des Textteils Ziffer 3.1 und des Umweltberichts zu Ziffer 8 insbesondere
zu den Ziffern 8.2.4.3, 8.2.4.9, 8.2.4.12 bezüglich der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
-
Ergänzung des naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächenkonzeptes in Ziffer
5.10 bis 5.30.
Aus diesem Grund erfolgt eine erneute, verkürzte öffentliche Auslegung. Die Änderungen und
Ergänzungen sind im Detail aus den ausgelegten Unterlagen ersichtlich.
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen lediglich zu
den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird der geänderte Bebauungsplan-Entwurf „Sportplatz Hinteres
Ebnet“ mit der dazugehörigen Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 25.04.2016 bis einschließlich 13.05.2016
im Stadtbaumt, Fachbereich Stadtplanung, Postplatz 1, 4. Obergeschoss, 88239 Wangen im
Allgäu während der üblichen Dienststunden (Öffnungszeiten Mo. bis Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr,
Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) erneut öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können ab dem
25.04.2016 auch auf der Homepage der Stadt Wangen im Allgäu unter www.wangen.de
eingesehen werden.
Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind im Wesentlichen bereits verfügbar:
A. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Urheber
Themenbereich
Bürgermeisteramt Hergatz
Auswirkungen auf flussaufwärtsliegende Gemarkungsgebiete
Regierungspräsidium Tübingen,
Referat 21
Hochwasserangepasstes Bauen, HQextrem
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Regierungspräsidium Freiburg –
Abteilung 9
Geotechnische Hinweise und Anregungen
Landwirtschaftsamt (Landratsamt Ravensburg)
Aufforstungsgenehmigung für die Ausgleichsmaßnahme
Umweltamt
Ravensburg)
Bilanzierung Schutzgut Arten und Lebensräume und
Schutzgut Boden, Bilanzierung der externen Ausgleichsmaßnahme mit Auffüllungen und Abgrabungen,
Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme, Nutzungsbegrenzung der Sportfläche zum Schutz wild lebender
Tiere, Hochwassergefahrenkarte, genehmigungsverfahren für die naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme.
(Landratsamt
Stadtseniorenrat
Versickerung von Schmutzwasser
B. Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Urheber
Themenbereich
Bürger 1 mit 15 unterstützenden Unterschriften
Lärmausbreitung, Ruhezeiten
Bürger 2
Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiet
C. Vorliegende Fachgutachten
Urheber
Ingenieurbüro Tecum GmbH
Themenbereich
− schalltechnische Untersuchung vom 29.10.2015
zu den Geräuschimmissionen des geplanten
Kunstrasenspielfeldes inklusive der zuordenbaren Parkierung auf das angrenzende Wohn- und
Mischgebiet.
− ergänzende schalltechnische Untersuchung vom
10.02.2016 zu den Geräuschimmissionen auf das
Wohngebiet ´Am Engelberg´ mit Krankenhaus
und Hospizeinrichtung.
Landschaftsarchitekt A. Woll
− Konzept Hochwasserretention und naturschutzrechtlicher Ausgleich vom 03.03.2016 (mit Be-
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standsbewertung, planerischen und rechtlichen
Rahmenbedingungen und Bindungen, Konfliktanalyse und Möglichkeiten der Konfliktminderung, landschaftspflegerische Maßnahmen und
Bilanzierung, Planzeichnung, Schnitte)
− FFH-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Sportplatz Hinteres Ebnet“ vom 09.11.2015 (zu den
Auswirkungen des Vorhabens auf das nördlich
liegende FFH-Gebiet „Obere Argen und Seitentäler“ (Nr. 8324-342), insbesondere durch optische Wirkungen),
− UVP-Vorprüfung zum ´Konzept Hochwasserretention und naturschutzrechtlichen Ausgleich´
vom 03.03.2016
Planungsbüro Sieber
Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sportplatz Hinteres Ebnet“ vom 03.03.2016 (Angaben zur Planung, Bestandsanalyse, Beschreibung und Bewertung der Wirkfaktoren und Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange (Mensch und menschliche Gesundheit,
Landschaft/ Landschaftsbild/Erholung, Kultur- und
Sachgüter, Tiere, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt, Schutzgebiete, Geologie und Boden, Klima und Luft
und der Wechselwirkungen zwischen den genannten
Schutzgütern, Minimierung der Auswirkungen, Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen).
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Stadtbaumt, Fachbereich Stadtplanung, Postplatz 1, 4. Obergeschoss, 88239
Wangen im Allgäu abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen
mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach
§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle ist unzulässig, soweit
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Aus-
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legung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Wangen im Allgäu, den 08.04.2016
Michael Lang
Oberbürgermeister
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