GROSSE KREISSTADT GROSSE KREISSTADT WANGEN IM ALLGÄU Bebauungsplan „Sportplatz Hinteres Ebnet“ mit örtlichen Bauvorschriften Erneute öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Wangen im Allgäu hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.04.2016 beschlossen, den ergänzten und geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Sportplatz Hinteres Ebnet“ mit den Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch erneut öffentlich auszulegen. Das Bebauungsplangebiet „Sportplatz Hinteres Ebnet“ befindet sich in Wangen nördlich angrenzend an die Johann-Andreas-Rauch-Realschule. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 271, 272, 273/1, 273/2, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 302, 303 und 305 und ist rund 1,4 ha groß. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 03.03.2016. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt (unmaßstäbliche Darstellung). Seite 1 von 5 GROSSE KREISSTADT Nach der ersten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wurden folgende wesentliche Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen: - Darstellung der HQextrem-Linie gemäß der Hochwassergefahrenkarte der Landesanstalt für Messungen, Umwelt und Naturschutz. - Ergänzung des Textteils Ziffer 3.1 und des Umweltberichts zu Ziffer 8 insbesondere zu den Ziffern 8.2.4.3, 8.2.4.9, 8.2.4.12 bezüglich der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung. - Ergänzung des naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächenkonzeptes in Ziffer 5.10 bis 5.30. Aus diesem Grund erfolgt eine erneute, verkürzte öffentliche Auslegung. Die Änderungen und Ergänzungen sind im Detail aus den ausgelegten Unterlagen ersichtlich. Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen lediglich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird der geänderte Bebauungsplan-Entwurf „Sportplatz Hinteres Ebnet“ mit der dazugehörigen Begründung und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 25.04.2016 bis einschließlich 13.05.2016 im Stadtbaumt, Fachbereich Stadtplanung, Postplatz 1, 4. Obergeschoss, 88239 Wangen im Allgäu während der üblichen Dienststunden (Öffnungszeiten Mo. bis Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr, Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) erneut öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können ab dem 25.04.2016 auch auf der Homepage der Stadt Wangen im Allgäu unter www.wangen.de eingesehen werden. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind im Wesentlichen bereits verfügbar: A. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Urheber Themenbereich Bürgermeisteramt Hergatz Auswirkungen auf flussaufwärtsliegende Gemarkungsgebiete Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21 Hochwasserangepasstes Bauen, HQextrem Seite 2 von 5 GROSSE KREISSTADT Regierungspräsidium Freiburg – Abteilung 9 Geotechnische Hinweise und Anregungen Landwirtschaftsamt (Landratsamt Ravensburg) Aufforstungsgenehmigung für die Ausgleichsmaßnahme Umweltamt Ravensburg) Bilanzierung Schutzgut Arten und Lebensräume und Schutzgut Boden, Bilanzierung der externen Ausgleichsmaßnahme mit Auffüllungen und Abgrabungen, Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme, Nutzungsbegrenzung der Sportfläche zum Schutz wild lebender Tiere, Hochwassergefahrenkarte, genehmigungsverfahren für die naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme. (Landratsamt Stadtseniorenrat Versickerung von Schmutzwasser B. Stellungnahmen der Öffentlichkeit Urheber Themenbereich Bürger 1 mit 15 unterstützenden Unterschriften Lärmausbreitung, Ruhezeiten Bürger 2 Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiet C. Vorliegende Fachgutachten Urheber Ingenieurbüro Tecum GmbH Themenbereich − schalltechnische Untersuchung vom 29.10.2015 zu den Geräuschimmissionen des geplanten Kunstrasenspielfeldes inklusive der zuordenbaren Parkierung auf das angrenzende Wohn- und Mischgebiet. − ergänzende schalltechnische Untersuchung vom 10.02.2016 zu den Geräuschimmissionen auf das Wohngebiet ´Am Engelberg´ mit Krankenhaus und Hospizeinrichtung. Landschaftsarchitekt A. Woll − Konzept Hochwasserretention und naturschutzrechtlicher Ausgleich vom 03.03.2016 (mit Be- Seite 3 von 5 GROSSE KREISSTADT standsbewertung, planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und Bindungen, Konfliktanalyse und Möglichkeiten der Konfliktminderung, landschaftspflegerische Maßnahmen und Bilanzierung, Planzeichnung, Schnitte) − FFH-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Sportplatz Hinteres Ebnet“ vom 09.11.2015 (zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das nördlich liegende FFH-Gebiet „Obere Argen und Seitentäler“ (Nr. 8324-342), insbesondere durch optische Wirkungen), − UVP-Vorprüfung zum ´Konzept Hochwasserretention und naturschutzrechtlichen Ausgleich´ vom 03.03.2016 Planungsbüro Sieber Umweltbericht zum Bebauungsplan „Sportplatz Hinteres Ebnet“ vom 03.03.2016 (Angaben zur Planung, Bestandsanalyse, Beschreibung und Bewertung der Wirkfaktoren und Auswirkungen der Planung auf die Umweltbelange (Mensch und menschliche Gesundheit, Landschaft/ Landschaftsbild/Erholung, Kultur- und Sachgüter, Tiere, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt, Schutzgebiete, Geologie und Boden, Klima und Luft und der Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern, Minimierung der Auswirkungen, Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen). Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Stadtbaumt, Fachbereich Stadtplanung, Postplatz 1, 4. Obergeschoss, 88239 Wangen im Allgäu abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Aus- Seite 4 von 5 GROSSE KREISSTADT legung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Wangen im Allgäu, den 08.04.2016 Michael Lang Oberbürgermeister Seite 5 von 5
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