Lärmaktionsplan der zweiten Stufe der Stadt Wangen im Allgäu

GROSSE KREISSTADT WANGEN IM ALLGÄU
Lärmaktionsplan der zweiten Stufe der Stadt Wangen im Allgäu
Frühzeitige Beteiligung
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 47d
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Die Stadt Wangen im Allgäu hat am 28.04.2014 die Aufstellung des „Lärmaktionsplanes der zweiten
Stufe der Stadt Wangen im Allgäu“ beschlossen. Der Gemeinderat hat dem Grobkonzept des Lärmaktionsplans am 20.07.2015 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG
erforderliche frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Das Grobkonzept des Lärmaktionsplans liegt für die Dauer eines Monats vom Montag, den 5. Oktober
2015 bis Freitag, den 6. November 2015 im Stadtbauamt, Postplatz 1, Fachbereich Stadtplanung, 4.
Obergeschoss, 88239 Wangen im Allgäu öffentlich aus.
Jedermann kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Während dieser Zeit können dort Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen
mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die Unterlagen können ab dem
05.10.2015 auch auf der Homepage der Stadt Wangen im Allgäu unter www.wangen.de eingesehen
werden.
Wangen im Allgäu, den 23. September 2015
Michael Lang
Oberbürgermeister
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