GROSSE KREISSTADT WANGEN IM ALLGÄU Lärmaktionsplan der zweiten Stufe der Stadt Wangen im Allgäu Frühzeitige Beteiligung Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Die Stadt Wangen im Allgäu hat am 28.04.2014 die Aufstellung des „Lärmaktionsplanes der zweiten Stufe der Stadt Wangen im Allgäu“ beschlossen. Der Gemeinderat hat dem Grobkonzept des Lärmaktionsplans am 20.07.2015 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Das Grobkonzept des Lärmaktionsplans liegt für die Dauer eines Monats vom Montag, den 5. Oktober 2015 bis Freitag, den 6. November 2015 im Stadtbauamt, Postplatz 1, Fachbereich Stadtplanung, 4. Obergeschoss, 88239 Wangen im Allgäu öffentlich aus. Jedermann kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Während dieser Zeit können dort Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die Unterlagen können ab dem 05.10.2015 auch auf der Homepage der Stadt Wangen im Allgäu unter www.wangen.de eingesehen werden. Wangen im Allgäu, den 23. September 2015 Michael Lang Oberbürgermeister 1/1
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