Stellungnahme von Herrn Mario-Bloem

Stellungnahme
zum Planfeststellungsverfahren
Verlegung des Fernbahnhofs Altona in den Bereich
der S-Bahn-Haltestelle Diebsteich
Dipl.-Ing. Mario Bloem
Marktstrasse 145
20357 Hamburg
[email protected]
Datum: 26.04.16
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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
- Rechtsamt Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Betreff:
Stellungnahme und Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren und zu den
Planfeststellungsunterlagen bezüglich Abbau des Fernbahnhofs Altona und
Errichtung eines Fernbahnhofs im Bereich der S-Bahn-Haltestelle Diebsteich
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bürger Hamburg und als einer von der langfristigen Infrastruktur- , Stadt- und Finanz-planung
Hamburgs betroffener Einwohner übersende ich Ihnen hiermit meine Stellungnahme und meine
Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren und zu den Planfeststellungs-unterlagen
bezüglich Verlagerung Fernbahnhof Altona in den Bereich der S-Bahn-Haltestelle Diebsteich.
Ich bitte Sie, mir den frist- und formgerechten Eingang dieses Schreiben schriftlich zu
bestätigen.
Meine Bedenken und Anregungen sind auf den nachfolgenden Seiten aufgeführt.
Mit besten Grüssen
Mario Bloem
Kopie des Schreibens parallel per e-mail an:
! Bezirk Altona: [email protected]
!
Nahverkehr Hamburg: [email protected]
!
Altona Info: [email protected]
!
Prellbock Altona: [email protected]
Stellungnahme
zum Planfeststellungsverfahren
Verlegung des Fernbahnhofs Altona in den Bereich
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Nachfolgend aufgeführte Bedenken und Anregungen im Rahmen dieser Stellungnahme bringe ich
als Planungsbetroffener und Bürger von Hamburg in das o.g. Planfeststellungsverfahren ein, um
die bisherige Planung inhaltlich zu verbessern und zu ergänzen.
Sämtliche von mir angesprochenen Punkte sind nicht als Kritik gegenüber Personen zu
verstehen, die im Rahmen dieses Projektes
! Detailplanungen im Bereich der Bahnanlagen erarbeiten oder erarbeitet haben,
!
Gutachten erstellen oder erstellt haben,
!
Grundstücke im Umfeld des Bahnhofes Altona oder der S-Bahn-Station Diebsteich
!
erworben haben, die eventuell zukünftig als Wohnbauflächen genutzt werden könnten,
sich vorsorglich Optionen auf Grundstücke im Bereich des Bahnhofes Diebsteich gesichert
!
haben oder
das Planfeststellungsverfahren insgesamt begleiten und durchführen.
A. Meine Kritik bezieht sich auf
1. das Fehlen von Abwägungsmaterial (Kosten-Nutzen-Analyse), d.h. Vor- und Nachteile
einer Beibehaltung des vorhandenen Bahnhofs gegenüber einer Verlagerung des
Bahnhofes an unterschiedliche Standorte inkl. einer tabellarischen Zusammenstellung der
entsprechenden Maßnahmen und ihrer geschätzten Kosten wurden unzureichend ermittelt
und dargestellt,
2. eine bislang unklare Zielgruppendefinition, d.h.unklar ist, auf welche Personen-gruppen
die Maßnahme der Mobilitätsoptimierung hauptsächlich ausgerichtet ist:
a) sollen die Verkehrsanlagen primär für Durchreisendeoptimiert werden, d.h. um die
Durchquerung von Hamburg zu beschleunigen oder die Reisezeit etwa von Kiel nach
Hannover zu verkürzen oder
b) besteht die Zielgruppe für die verkehrstechnischen Maßnahmen aus Personen aus
demEinzugsbereich des aktuellen Bahnhofes Altona, die hier ihre Reise antreten bzw.
beenden oder ihre Züge / Verkehrsträger / Mobilitätsangebote wechseln wollen ("modal
transfer/modal mix")?
3. eine fehlende Ermittlung und Analyse des Einzugsbereiches des aktuellen und des
zukünftigen Bahnhofes nach Personengruppen, aufgeteilt im modal-split nach
Fußgänger, Radfahrer, Bus-, S-Bahn-, U-Bahn-Nutzer und PKW-Nutzer;
4. eine bislang fehlende Befragung und Analyse der Reisenden-Zufriedenheit am
bisherigen Standort inkl. Stärken/Schwächen des bisherigen Bahnhofes,
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5. unpräzise Angaben bezüglich der Leistungsfähigkeit (Bestimmung der Leistungs-
Parameter) der bisherigen Anlage (aktueller Bahnhof) im Vergleich zur neuen Anlage.
Welche Parameter wurden wann ermittelt, um die Leistungsfähigkeit des aktuellen
Bahnhofes zu bestimmen: Reisende pro Tag, 24h-Nutzungs-Profil, Ausbaureserve,
Zentralität der Anlage zu anderen Stadtfunktionen (Einzelhandel, Wohnen, Arbeiten), etc.
6. eine zu geringe Anzahl von Planungsvarianten, die im Verfahren Berücksichtigung
fanden, d.h. insbesondere eine fehlende Berücksichtigung einer Optimierungsvariante am
Bahnhof Altona (Gleise parallel zur S-Bahn-Trasse), die Untersuchung des Standortes SBahn-Holstenstraße / Holstenbrauerei / Stresemannstr. bzw. eine Verlegung des
Bahnhofes in den Bereich der S-Bahn-Station Langenfelde,
7. eine fehlende Untersuchung und Bewertung einer möglichen Verlagerung der
S-Bahn-Abstellanlagen im Gleisvorfeld des Bahnhofes Altona auf der Höhe Barnerstr. in
den Bereich nördlich der Stresemannstraße,
8. eine fehlende Untersuchung und Bewertung einer möglichen Absenkung der
S-Bahn im Vorfeld des aktuellen Bahnhofes Altona im Bereich des Gleisdreiecks zur
Aufhebung der Trennwirkung der aktuellen Bahntrassen und zur besseren Verknüpfung der
Stadtteile Neue Mitte Altona und Ottensen/Bahrenfeld,
9. eine fehlende Ermittlung mulitmodaler Reisezeiten, d.h. der Reisezeiten von Tür zu Tür
inkl. Wechsel der Verkehrsträger im Vergleich aktueller Bahnhof / neuer Bahnhof , z.B.
Reisezeiten von unterschiedlichen Wohnstandorten in Hamburg Altona bis zu HamburgHauptbahnhof a) über Bahnhof Altona aktuell b) über S-Bahnhof Diebsteich zukünftig
10. eine fehlende Ermittlung der Kosten für Abbrucharbeiten am bisherigen Standort,
11. eine fehlende Berechnung der jährliche Einsparung von Mobilitäts-/Zeitkosten durch
"Stadt der kurzen Wege" im Gegensatz zur "peripheren Lage des neuen Bahnhofes",
12. eine fehlende Untersuchung/Bewertung/Prognose der Auswirkungen der "peripheren
Lage" des neuen Standortes auf die allgemeine Fahrgastzufriedenheit,
13. eine fehlende vergleichende Bewertung der Bahnhofsvarianten aus Sicht der Inklusion
unter Einbezug von Personen mit besonderen Mobilitätsanforderungen,
14. fehlendes Datenmaterial, welches die Windverhältnisse der unterschiedlichen Standorte
insbesondere auf den Bahnsteigen analysiert und die zu erwartende Aufenthaltsqualität
ermittelt und miteinander vergleicht,
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15. eine fehlende Analyse und Bewertung der Wirkung einer Verlagerung des Bahnhofes auf
die umgebende Stadtstruktur (stadtstrukturelle Wirkungsanalyse).
Generelle Einschätzung:
Ohne auf die in Nr. 1 bis Nr. 15 angesprochenen Punkte einzugehen, fehlendes Daten-Material
nachzureichen, weitere Standortvarianten in den Vergleich aufzunehmen, die Planung zu
ergänzen und erneut auszulegen, ist aus meiner Sicht eine Planfeststellung der
Bahnhofsverlagerung aktuell nicht möglich, da das Vorhaben zur Bahnhofsverlagerung und
seine notwendigen Folgemaßnahmen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen
Belange bislang nicht ausreichend ermittelt wurde.
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B. Kritik im Einzelnen
(Die nachfolgenden Seitenangaben nehmen Bezug auf den Erläuterungsbericht)
Nr. 1
S.11 / Planrechtfertigung - Leistungsfähigkeit
Zitat:
"Die Vorhabenträgerin beantragt ...für das Vorhaben...die Planfeststellung...um die verkehrliche
Leistungsfähigkeit des schienengebundenen, öffentlichen regionalen und überregionalen
Verkehrs, des öffentlichen Personennahverkehrs in Hamburg und des Fernverkehrs zu verbessern
und den heutigen Anforderungen anzupassen".
Kritik:
Die "verkehrliche Leistungsfähigkeit" ist nicht definiert. Es werden keine Angaben gemacht, mit
welchen Parametern die Leistungsfähigkeit gemessen wurde bzw. in welcher Weise sich die
untersuchten Standorte in diesen Parametern unterscheiden.
Forderung:
a) Gutachten bzw. Berechnungen vorlegen, mit der die Leistungsfähigkeit bestimmt wurde
b) Liste der "heutigen Anforderungen" vorlegen.
Nr. 2
S.12 / Planrechtfertigung - Nutzungsgrad
Zitat:
"der Nutzungsgrad der Anlagen liegt aktuell bei nur ca. 60 Prozent"
Kritik:
Die Parameter, mit denen der Nutzungsgrad der Anlagen bestimmt wurde, sind nicht erkennbar.
Es ist unklar, ob hier die Auslastung der Gesamtanlage (Kapazitätsgrenze für mögliche
Zugabwicklungen), die flächenmäßige Inanspruchnahme der Bahnsteige bzw. insgesamt der
Gleisanlage oder etwas anderes gemeint ist.
Auch ist nicht klar, was mit "aktuell" gemeint ist.
Es fehlen Jahresangaben und Jahresvergleiche, aus denen sich eine Entwicklung in den letzten
Jahren erkennen lässt. Auch fehlt eine Erklärung, auf welche Ursachen der geringe Nutzungsgrad
zurückzuführen ist, welche Maßnahmen dagegen möglich wären und versucht wurden bzw. ob ein
geringer Nutzungsgrad in positiver Weise auch als "Kapazitätsreserve" angesehen werden kann,
d.h. eventuell gar nicht negativ ist.
Forderung:
a) Gutachten bzw. Berechnung vorlegen, mit der der Nutzungsgrad bestimmt wurde
b) Jahresvergleiche mit Nutzungsgraden vorlegen
c) Kapazitätsreserve bewerten
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Nr. 3
S.12 / Planrechtfertigung - Alter von über 100 Jahren
Zitat:
"...der jetzige Kopfbahnhof Hamburg-Altona (alt) entspricht mit einem Alter von über 100 Jahren
nicht mehr dem Stand der Technik, "
Kritik:
Das Alter des Bahnhofes wurde grob falsch ermittelt. Der aktuelle Bahnhof wurde 1979 in Betrieb
genommen und besitzt somit ein Alter von weniger als 40 Jahren.Der Bahnhof wurde mehrfach
renoviert und erneuert.
Dass er dem aktuellen Stand der Technik nicht mehr entspricht ist nicht nachvollziehbar
dargestellt. Hier fehlt jede Angabe von Kriterien, welche Art von Technik gemeint sein könnte, z.B.
Flächenaufteilung, Flucht- und Rettungswege, Übersichtlichkeit, Brandschutz, Informationstechnik.
Welche Technik ist konkret gemeint ?
"Stand der Technik" und das Baualter ist bei einem Bahnhof, ähnlich wie bei einem Rathaus oder
einem anderen Gebäude, kein ausreichender Grund, um die "Erforderlichkeit des Vorhabens"
zu begründen.
a) Der Frankfurter Hauptbahnhof wurde 1888 an seinem heutigen Standort errichtet und hat ein
höheres Alter als der Bahnhof Altona. Hier ist eine Verlegung aus "Altersgründen" nicht
erforderlich.
b) Gerade im Bereich der Technik, ist ein "ständiges Nachrüsten" immer wieder möglich und
erforderlich. Falls es in Altona bislang versäumt wurde, auf dem "Stand der Technik" zu bleiben, so
ist dies kein Grund für eine Bahnhofsverlegung, sondern eine unterlassene Investition, die
nachgeholt werden kann.
Forderung:
a) die Begründung "über 100 Jahre" aus dem Erläuterungsbericht streichen,
b) Gutachten erstellen und vorlegen, in dem die notwendige "technische Nachrüstung" des
Bahnhofs Altona dargelegt und erläutert wird.
Nr. 4
S.12 / Planrechtfertigung - Zeit- und Personalaufwand
Zitat:
"...die Konstruktion als Kopfbahnhof erfordert hohen Zeit- und Personalaufwand, "
Kritik:
Der "hohe Zeit- und Personalaufwand" ist nicht quantifiziert.
Forderung:
a) Belege für die o.g. Behauptung veröffentlichen
b) Vorschläge untersuchen und bewerten, ob eventuell durch "Nachrüstung der Technik" der o.g.
Aufwand verringert werden kann.
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Nr. 5
S.12 / Planrechtfertigung - Erforderliche Kapazitäten
Zitat:
"..der neue Bf Hamburg–Altona ist in der Lage, erforderliche Kapazitäten für Verkehre zu
gewährleisten, die den hinsichtlich betrieblicher Abläufe bereits stark belegten Hauptbahnhof
entlasten können."
Kritik:
Diese Aussage gilt nicht nur für den Bahnhof am Standort Diebsteich, sondern offensichtlich in
gleicher Weise auch für den aktuellen Bahnhof in Altona. Eine Investition in einen neuen Standort
ist somit mit dieser Begründung nicht zwingend , d.h."nicht erforderlich".
Forderung:
a) Das Argument streichen oder
b) durch eine eindeutigere Begründung ersetzen.
Nr. 6
S.12 / Planrechtfertigung - Vermeidung von Verspätungen
Zitat:
"Mit der Verlegung des Fernbahnhofes .... wird... der Fahrplan durch die Vermeidung von
Verspätungen stabilisiert und die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes insgesamt gestärkt."
Kritik:
Für die o.g. Behauptung werden keine Belege vorgelegt. Die Größenordnung ist nicht quantifiziert.
Eine Bewertung der Bedeutung dieses Argumentes ist nicht möglich. Ein Vergleich mit
Zahlenwerten aus dem Bestand wird nicht hergestellt.
Forderung:
a) Belege für die o.g. Behauptung veröffentlichen,
b) Vorschläge untersuchen und bewerten, ob eventuell durch "Nachrüstung der Technik" der
gleiche Effekt mit geringerem Aufwand im Bestand erreicht werden kann.
Nr. 7
S.12 / Planrechtfertigung - Stabilisierung Betriebsqualität
Zitat:
" Durch die Schaffung des neuen Bahnhofes wird ...darüber hinaus die Stabilisierung der
Betriebsqualität ... für die ...dargestellten Schienenverkehre ermöglicht. Das Vorhaben dient damit
dem öffentlichen Interesse. "
Kritik:
Für die o.g. Behauptung werden keine Belege vorgelegt. Die Größenordnungen, um die es sich
dabei handelt, sind nicht erkennbar. Eine Bewertung der Bedeutung dieses Argumentes ist nicht
möglich. Der Schlussfolgerung des "öffentlichen Interesses" fehlt inhaltliche Substanz.
Forderung:
a) Belege für die o.g. Behauptung veröffentlichen,
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b) Vorschläge untersuchen und bewerten, ob eventuell durch "Nachrüstung der Technik" der
gleiche Effekt mit geringerem Aufwand im Bestand erreicht werden kann.
Nr. 8
S.12 / Planrechtfertigung - Verbesserung der Pünktlichkeit
Zitat:
" Mit der Aufgabe des Kopfbahnhofes und der Schaffung eines Durchgangsbahnhofes werden die
Verbesserung der Pünktlichkeit durch Wegfall von Trassenkonflikten erreicht, ...."
Kritik:
Für die o.g. Behauptung werden keine Belege vorgelegt. Die Größenordnungen, um die es sich
dabei handelt, sind nicht erkennbar. Eine Bewertung der Bedeutung dieses Argumentes ist nicht
möglich.
Forderung:
a) Belege für die o.g. Behauptung veröffentlichen,
b) Vorschläge untersuchen und bewerten, ob eventuell durch "Nachrüstung der Technik" der
gleiche Effekt mit geringerem Aufwand im Bestand erreicht werden kann.
Nr. 9
S.12 / Planrechtfertigung - bessere Umsteigemöglichkeiten
Zitat:
" Mit der Aufgabe des Kopfbahnhofes und der Schaffung eines Durchgangsbahnhofes
werden ....bessere Umsteigemöglichkeiten zum Nahverkehr geschaffen.. "
Kritik:
Für die o.g. Behauptung werden keine Belege vorgelegt.
Generell haben Kopfbahnhöfe den Vorteil, dass Umsteigevorgänge ebenerdig abwickelt werden
können und eine größere Anzahl von Zügen parallel warten können. Die Umsteigemöglichkeiten
auf Kopfbahnhöfen sind oftmals sehr vorteilhaft.
Warum ein Durchgangsbahnhof mit weniger Gleisen als ein Kopfbahnhof bessere
Umsteigemöglichkeiten bieten soll, bleibt unklar und muss angezweifelt werden.
Forderung:
a) Belege für die o.g. Behauptung veröffentlichen,
b) Analyse und Bewertung der Argumente, die bei Stuttgart 21 von den Befürwortern des
Kopfbahnhofes hinsichtlich der Umsteigevorgänge genannt wurden.
Nr. 10
S.12 / Planrechtfertigung - kürzere Wege für Reisende im Fernverkehr
Zitat:
" Mit der Aufgabe des Kopfbahnhofes und der Schaffung eines Durchgangsbahnhofes werden
...kürzere Wege für Reisende im Fernverkehr erzielt..."
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Kritik:
Für die o.g. Behauptung werden keine Belege vorgelegt. Wie wurden die Reisewege ermittelt?
Die Größenordnungen, um die es sich dabei handelt, sind nicht erkennbar. Eine Bewertung der
Bedeutung dieses Argumentes ist nicht möglich.
Die Behauptung der kürzeren Wege wird angezweifelt, da der aktuelle Bahnhof Altona zentraler
gelegen ist und einen größeren Einzugsbereich an Einwohnern im Umkreis von 3 km hat als der
Standort Diebsteich.
Forderung:
a) Belege für die o.g. Behauptung veröffentlichen,
b) Einzugsbereiche Bahnhof-Altona / Bahnhof-Diebsteich vergleichen.
Nr. 11
S.12 / Planrechtfertigung - Entlastung Hauptbahnhof
Zitat:
" Mit der Aufgabe des Kopfbahnhofes und der Schaffung eines Durchgangsbahnhofes werden
....eine Entlastung des Hauptbahnhofes erreicht."
Kritik:
Für die o.g. Behauptung werden keine Belege vorgelegt. Die Größenordnungen, um die es sich
dabei handelt, sind nicht erkennbar. Eine Bewertung der Bedeutung dieses Argumentes ist nicht
möglich.
Forderung:
a) Belege für die o.g. Behauptung veröffentlichen,
b) Vorschläge untersuchen und bewerten, ob eventuell durch "Nachrüstung der Technik" der
gleiche Effekt mit geringerem Aufwand im Bestand erreicht werden kann.
Nr. 12
S.12 / Planrechtfertigung - Weniger Bahnsteigkanten
Zitat:
" Die neue Anlage kann somit ...mit einem weitaus geringeren Anlagenumfang erstellt und die Zahl
der Bahnsteigkanten reduziert werden."
Kritik:
Für die o.g. Behauptung werden keine Belege vorgelegt. Ob es für den Reisenden oder die Bahn
vorteilhaft ist, den gleichen Zugverkehr mit weniger Bahnsteigkanten abzuwickeln wird bezweifelt.
Eine geringere Bahnsteig-Kapazität schränkt die zukünftigen Möglichkeiten (Kapazitätspuffer) für
den Bahnverkehrs eher ein. Dies wird nicht als Vorteil angesehen.
Forderung:
a) Belege für die o.g. Behauptung der höheren Leistungsfähigkeit veröffentlichen,
b) Die Vor- und Nachteile "von mehr oder weniger Bahnsteigen" analysieren und nachvollziehbar
offenlegen.
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Nr. 13
S.12 / Planrechtfertigung - 10 zusätzliche Umsteigemöglichkeiten
Zitat:
"Außerdem werden überregionale und regionale Verkehrsanbindungen durch 10 zusätzliche
Umsteigemöglichkeiten zwischen Regionalverkehr und Fernverkehr verbessert "
Kritik:
Für die o.g. Behauptung werden keine Belege vorgelegt. Die Größenordnung von 10 zusätzlichen
Umsteigemöglichkeiten wird nicht in Verhältnis gesetzt zu der Gesamtzahl der
Umsteigemöglichkeiten, die derzeit existieren. Auch ist nicht ersichtlich, ob die zusätzlichen
Möglichkeiten tatsächlich "umgesetzt" werden sollen oder nur theoretischer Natur sind.
Forderung:
a) Belege für die o.g. Behauptung veröffentlichen,
b) Die Gesamtzahl der Umsteigemöglichkeiten angeben,
c) Angeben, ob es sich um "tatsächliche" Umsteigemöglichkeiten oder nur um "theoretische"
Umsteigemöglichkeiten handelt.
Nr. 14
S.12 / Planrechtfertigung - Verkürzung der Fahrzeit
Zitat:
"Der Verkehrsfluss wird durch die Verkürzung der Fahrzeit von und nach Hamburg Hauptbahnhof
um nahezu eine Minute und einer Einsparung von sechs Minuten bei Bereitstellungsfahrten aus
Langenfelde verbessert "
Kritik:
Für die o.g. Behauptung werden keine Belege vorgelegt. Ob die Fahrzeit für Reisende, die in
Hamburg Altona (alt) ihre Reise beginnen, tatsächlich verkürzt wird, wird bezweifelt.
Forderung:
a) Belege für die o.g. Behauptung veröffentlichen,
b) Die Fahrzeit für Reisende mit Reisebeginn Hamburg Altona (alt) berechnen und vorlegen.
Nr. 15
S.12 / Planrechtfertigung - Minimierung um 200.000 km jährlich
Zitat:
"Bislang erforderliche Bereitstellungsfahrten können um ca. 200.000 km jährlich minimiert werden.
Dies bedeutet eine Primärenergieeinsparung von 4 GWh bzw. eine CO2-Verminderung um etwa
370 t pro Jahr. "
Kritik:
Für die o.g. Behauptung werden keine Belege vorgelegt. Es ist nicht erkennbar, welche
Gesamtzahl an Leerfahrten pro Jahr in Hamburg stattfinden und welcher Prozentsatz an
Einsparungen sich aus den o.g. Werten ergibt, d.h. welche Bedeutung dieses Argument für eine
Verlagerung des Standortes hätte.
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Datum: 26.04.16
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Forderung:
a) Belege für die o.g. Behauptung veröffentlichen,
b) Das Einsparpotential in Vergleich zur Gesamtjahresleistung setzen.
Nr. 16
S.13 / Planrechtfertigung - "vernünftigerweise geboten"
Zitat:
"Die Planung dient insgesamt der Verbesserung des Verkehrsangebotes im Fern-, Regional- und
Güterverkehr. Sie ist damit gemessen an den Zielsetzungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
„vernünftigerweise geboten“.
Kritik:
Für die Mehrzahl der Behauptungen, die für eine Verlagerung des Bahnhofes nach Diebsteich
sprechen sollen (Planrechtfertigung), wurden keine Belege vorgelegt. Auch fehlen wesentliche
Vergleichswerte, aus denen sich die Bedeutung der Massnahmen einschätzen liesse.
Der Schlussfolgerung einer "vernünftigerweise gebotenen" Entscheidung kann unter diesen
Umständen, d.h. ohne Zahlenwert und Belege, nicht zugestimmt werden.
Im Gegenteil, ohne diese Belege, ist die vorgeschlagene Maßnahme "weder nachvollziehbar
noch bewertbar" und eine Zustimmung unter diesen Rahmenbedingungen "nicht
verantwortbar".
Forderung:
a) Vorlage der Berechnungen,
b) ergebnisoffene, vergleichende Analyse der Parameter mit Auflistung der Pro- und ContraArgumenten für jede der untersuchten Varianten,
c) Einbeziehungen weiterer Planungsvarianten,
d) Korrektur und Überarbeitung der Planfeststellungsunterlagen,
e) Erneute Veröffentlichung der Unterlagen und erneute Beteiligung der Bürger.
Nr. 17
S.13 / Planrechtfertigung - gibt Raum für städtische Entwicklung frei
Zitat:
"Darüber hinaus folgt der Bahnhof Hamburg-Altona mit der vorliegenden Planung der Tradition,
dass sich der Bahnhof an die städtischen Entwicklungen anpasst bzw. Raum zu städtischen
Entwicklung frei gibt..... um Raum für das Zusammenwachsen von Altona und Ottensen zu
gewähren"
Kritik:
Ob eine Fortführung einer "Tradition" bereits vernünftig ist, wird bezweifelt.
Die hier deutlich formulierte Absicht der Bahn, die städtische Entwicklung zu fördern und
entsprechenden Raum für städtische Entwicklungen in Hamburg frei zu geben, wird jedoch als
sehr positiv angesehen. Falls es der Bahn mit diesem Argument ernst ist, so ist dieser Aspekt
noch nicht ausreichend in der aktuellen Planung berücksichtigt und sollte weitaus stärker in der
Planung herausgearbeitet werden.
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zum Planfeststellungsverfahren
Verlegung des Fernbahnhofs Altona in den Bereich
der S-Bahn-Haltestelle Diebsteich
Datum: 26.04.16
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Bislang gibt es in der Planung auch in Zukunft noch massive Trennwirkungen zwischen Ottensen
und Altona, die deutlich gemindert werden könnten.
Forderung:
a) Verlagerung der Abstellanlage der S-Bahn aus dem Bahnhofsvorfeld Altona in den Bereich
nördlich der Stresemannstraße,
b) Absenkung der S-Bahn im Vorfeld des Bahnhof Altona (alt) auf ein Niveau von -1. =>
Ermöglichung des Wegfalls des Lessingtunnels,
c) Erstellung von neuen Wegeverbindungen und Baufeldern zwischen Altona und Ottensen auf
den durch a) und b) neu zugänglich gewordenen Flächen,
d) Einbeziehungen der Öffentlichkeit bei der Entwicklung weiterer Planungsvarianten inkl. einer
Variante am Standort der Holstenbrauerei (www.Holsten-Bahnhof.de).
Nr. 18
S.16 / Variantenvergleich
Inhalt:
3 Varianten wurden untersucht:
(1) Nullvariante (2) Gesamthafte Ersatzerneuerung (3) S-Bahnhof-Diebsteich
Kritik:
Es fehlen die Varianten "kleine, nicht-gesamthafte Lösung am bestehenden Bahnhof mit
Optimierung der Bahnlinien durch parallele Anordnung entlang der S-Bahn-Trasse", der Standort
"Holstenstraße" (Holsten-Bahnhof) und der Standort "Langefelde"
Es fehlt ein tabellarischer, quantitativer Überblick.
Es fehlt eine Betrachtung der Vor- und Nachteile jeder einzelnen Variante.
Es ist nicht bislang nachvollziehbar, warum nur "eine" Variante, die des Bahnhofes Diebsteich, zu
Zeit "alles" kann und offenbar nur positive Aspekte hat, während die anderen Varianten offenbar
keine einzigen Vorzüge zu bieten haben und nur mit ihren Nachteilen erwähnt werden. Durch
diese Einseitigkeit der Betrachtung wird erkennbar, dass offenbar die Erstellung des
Kriterienkataloges nicht objektiv verlaufen ist.
Zu den Varianten fehlen zudem Kostenangaben, um den finanziellen Aufwand der Lösung mit den
Vorteilen in ein Verhältnis setzen zu können.
Forderung:
a) tabellarischer, quantitativer Vergleich der Varianten
b) Aufnahme weiterer Varianten in den Vergleich
c) Nennung der Nachteile am Standort Diebsteich
Nr. 19
S.17 / Variantenvergleich - schnelles Ausscheiden von Variante 1
Zitat:
"Im Rahmen der ersten Variante (Nullvariante) erfolgten über die Erhaltung des betriebssicheren
Zustandes des vorhandenen Kopfbahnhofes Hamburg-Altona hinaus keine Ersatzinvestitionen.
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Dies führte dazu, dass die verkehrliche Nutzbarkeit des bestehenden Kopfbahnhofes mit
zunehmendem Zeitablauf immer weniger den Anforderungen an moderne und leistungsfähige
Bahnhöfe entsprechen würde... Mit der Nullvariante können die Ziele des Vorhabens damit nicht
erreicht werden, so dass die Nullvariante aus der weiteren Betrachtung ausscheidet. "
Kritik:
Die Rahmenbedingungen für Variante 1 wurden offenbar so einseitig festgesetzt (keine
Ersatzinvestitionen), dass ein Ausscheiden dieser Variante innerhalb von nur 9 Textzeilen und
ohne jedes Datenmaterial stattfinden konnte.
Hier ist offenbar ein unrealistischer Fall formuliert worden, der sofort ausscheidet. Für eine
Variantendiskussion müssen aber realistische Annahmen getroffen werden, so dass ein Vergleich
unterschiedlicher Lösungen überhaupt Sinn macht.
Forderung:
a) Bestimmung von "realistischen" Varianten für den direkten Vergleich
b) tabellarischer, quantitativer unterlegter Überblick zu den Varianten
c) Darstellung von Vor- und Nachteilen
Nr. 20
S.19 / Variantenvergleich - Leit- und Sicherungstechnik
Zitat:
"Zur Abwicklung der zu erwartenden Verkehre wäre aufgrund der örtlichen Situation nur
eingeschränkt möglich, so dass die Kapazitätsgrenze des ausgebauten Kopfbahnhofes insgesamt
deutlich zeitiger erreicht wäre, als bei der Errichtung eines Durchgangsbahnhofes. Die
Weiterführung des Kopfbahnhofes Bf Hamburg–Altona (alt) mit betriebsoptimiertem, reduziertem
Anlagenbestand wäre mit einer geringeren Leistungsfähigkeit, einem schlechteren
Pünktlichkeitsniveau, fehlenden Möglichkeiten für Fahrzeitreduzierungen sowie dauerhaft mehr
Leerfahrten mit der Folge höherer CO2- Immissionen und einem höheren Verbrauch von
Traktionsenergie verbunden."
Kritik:
Für die o.g. Behauptung werden keine Belege vorgelegt.
Es ist nicht erkennbar, warum die o.g. Argumente im Bereich der Leit- und Signaltechnik aufgeführt
werden.
Forderung:
a) Belege für die o.g. Behauptung veröffentlichen,
b) Im Kapitel Leit- und Signaltechnik nur Argumente aufführen, die mit dem Thema etwas zu tun
haben.
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Nr. 21
S.20 / Variantenvergleich - "moderner" Durchgangsbahnhof
Zitat:
Mit der Verlegung des bestehenden Fernbahnhofes und dem damit verbundenen Neubau der
Verkehrsstation Bf Hamburg-Altona am neuen Standort als modernem Durchgangsbahnhof wird
ein attraktives Verkehrsangebot auf der Schiene geschaffen."
Kritik:
Es fehlen die Kriterien und die Belege dafür, dass der neue Bahnhof ein "attraktives
Verkehrsangebot" ist. Hierzu hätten beispielsweise Befragungen von Reisenden eingeholt werden
können, was jedoch offenbar bislang nicht geschehen ist.
Auch die Behauptung, der neue Bahnhof wäre "modern", ist ohne jede Bedeutung für die
Bewertung dieser Variante.
Forderung:
a) These durch Fakten bzw. Begründung belegen oder
b) Zitat/Argument ersatzlos streichen
Nr. 22
S.20 / Variantenvergleich - fehlende Belege
Zitat: "Mit der Aufgabe des bestehenden Kopfbahnhofes und der Schaffung eines
Durchgangsbahnhofes werden
! die Verbesserung der Pünktlichkeit durch Wegfall von Trassenkonflikten erreicht,
! bessere Umsteigemöglichkeiten zum Nahverkehr geschaffen,
! kürzere Wege für Reisende im Fernverkehr erzielt,
! die Verbesserung der Betriebsqualität im Knoten Hamburg erreicht
! weniger Emissionen durch weniger Leerfahrten in der Zugbereitstellung verursacht. "
Kritik:
Es fehlen Belege für die o.g. Aussagen.
Forderung:
Belege vorlegen
Nr. 23
S.21 / Variantenvergleich - Betriebssimulation
Zitat:
"Die Betriebssimulation auf Basis des aktuellen Fahrplans hat gezeigt, dass bei der Variante mit
vier Bahnsteiggleisen bei beginnenden Zügen des Regionalverkehrs Abfahrverspätungen in einem
nicht hinnehmbaren Umfang entstehen."
Kritik:
Es fehlen Belege für die o.g. Aussage.
Forderung:
Belege vorlegen
Stellungnahme
zum Planfeststellungsverfahren
Verlegung des Fernbahnhofs Altona in den Bereich
der S-Bahn-Haltestelle Diebsteich
Datum: 26.04.16
Dipl.-Ing. Mario Bloem
Marktstrasse 145
20357 Hamburg
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Seite 15 / 19
Nr. 24
S.22 / Variantenvergleich - Rückbaukosten
Zitat:
"Der Rückbau des Bf Hamburg-Altona (alt), der acht Gleise, der Abstellanlage Schäferkamp, des
BW und der Vorstellgruppe ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens."
Kritik:
Warum werden diese Kosten nicht ermittelt und dargestellt?
Ist es denkbar, dass die Rückbaukosten nicht ermittelt wurden, um die Wirtschaftlichkeitsberechnung der neuen Bahnanlage besonders positiv darstellen zu können?
Forderung:
a) Rückbaukosten schätzen und darstellen
b) Rückbaukosten in die Wirtschaftslichkeitsbetrachtung aufnehmen
c) Rückbaukosten mit Erneuerungsinvestitionen am aktuellen Standort in Vergleich setzen
Nr. 25
S.23 / Gleisanlagen - 60 km/h in der Kurve
Zitat:
"Im Zusammenhang mit dem Neubau des Bahnhofs Hamburg-Altona wird die Kurve Rainweg
(zwischen EÜ Harkortstraße und EÜ Stresemannstraße) für 60 km/h neu trassiert werden. Dies
entspricht der Geschwindigkeit auf der Verbindungsbahn zum Bf Hamburg- Hauptbahnhof "
Kritik:
Die Behauptung von 60 km/h auf der Verbindungsbahn wird nicht belegt.
Forderung:
Belege vorlegen
Nr. 26
S.26ff / Diebsteichtunnel - lichte Höhe Rohbau 3,5 m
Zitat:
S. 26: "Konstruktion: Lichte Höhe (Rohbau): ca. 3,50 m / Länge ca. 84,17 m"
S. 27: "Für die Deckenkonstruktion wird eine lichte Höhe von 2,80 m festgelegt. "
Kritik:
Der geplante lange, schmale Tunnel besitzt keine überzeugende architektonisch-räumliche
Qualität und beeinflusst in negativer Weise die Attraktivität des Schienenangebotes für
Fernreisende. Beim Bauwerk wurde offenbar überhaupt keine Varianten-Untersuchung
vorgenommen.
Forderung:
a) Das Bahnhofsbauwerk in einer Weise planen, dass es über viele Jahrzehnte eine bauliche
Qualität besitzt und als identitätsstiftender Ort für den umgebenden Stadtteil dienen kann (siehe
hierzu auch UVP / Landschaftsbild beachten bzw. Schutzfaktor Mensch)
Stellungnahme
zum Planfeststellungsverfahren
Verlegung des Fernbahnhofs Altona in den Bereich
der S-Bahn-Haltestelle Diebsteich
Datum: 26.04.16
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b) unterschiedliche Varianten des Bahnhof-Bauwerks im Vergleich darstellen und nachvollziehbar
abwägen
Nr. 27
S.37 / Bahnhofsvorplatz - Bushaltepunkte und Stellplätze
Zitat:
"Die notwendigen Bushaltepunkte und Stellplätze werden im Vorbereich des Empfangsgebäudes
untergebracht."
Kritik:
Weder die Anzahl noch der Flächenbedarf für diese Nutzungen wird aufgezeigt. Es ist nicht
nachvollziehbar, ob die angenommenen Werte ausreichend groß dimensioniert sind und welche
Funktionen sie langfristig erfüllen sollen. Es ist zu befürchten, dass hier Nachbesserungskosten
entstehen.
Forderung:
Berechnungen bzw. Lösungsvarianten für die Busabwicklung und für die PKW-Stellplätze vorlegen
Nr. 28
S.38 / Fahrradstellplätze
Zitat:
"50 Fahrradstellplätze werden entlang der Ostfassade angeboten."
Kritik:
Die Anzahl an Fahrradstellplätzen erscheint als zu gering. Wie wurde diese Anzahl bzw. der
Bedarf ermittelt?
Forderung:
a) Berechnungen bzw. Lösungsvarianten für die Fahrradstellplätze vorlegen
b) bike-sharing Standorte bestimmen.
Nr. 29
S.38 / Bahnhofsvorplatz - Taxi und Bushaltepunkte
Zitat:
"Direkt am Vorplatz, auf der Seite des Empfangsgebäudes der Großen Bahnstraße, befinden sich
7 Taxistellplätze. Im Norden schließen zu beiden Seiten der Straße die Bushaltepunkte an."
Kritik:
Es ist unklar, wie der Bedarf / die Stückzahl ermittelt wurde? Welche Stückzahl hat im Vergleich
dazu der bestehende Bahnhof Altona?
Forderung:
Berechnungen bzw. Lösungsvarianten vorlegen
Stellungnahme
zum Planfeststellungsverfahren
Verlegung des Fernbahnhofs Altona in den Bereich
der S-Bahn-Haltestelle Diebsteich
Datum: 26.04.16
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Nr. 30
S.38 / Empfangsgebäude - Flächeneckwerte
Zitat:
"Erdgeschoss: 980 qm BGF, 1. OG: 563 qm BGF, 2. OG. 563 qm BGF, Gesamt: 2.106 qm BGF"
Kritik:
Diese Zahlen werden nicht in Vergleich gesetzt zu den Flächenangeboten im aktuellen Bahnhof.
Forderung:
Tabellarischer Flächenvergleich nach Nutzungen in qm BGF: Bahnhof Bestand zu Bahnhof
Diebsteich
Nr. 31
S.42 / ESTW und Werkstattgebäude - Zaunhöhe und Torgröße
Zitat:
"Die Fläche wird, einschließlich der notwendigen Stellflächen, mit einem 2,0 m hohen
Stabgitterzaun gemäß den Sabotagerichtlinien eingefriedet. Der Zaun erhält im Zufahrts- bereich
ein verschließbares Tor. Die Toröffnung ist mit einem 2,0 x 3,50 m (2-flügiges Tor) für Fahrzeuge
der Feuerwehr geeignet."
Kritik:
Es ist vollkommen unverständlich, warum in diesem Punkt eine auffallend hohe Detailgenauigkeit
an den Tag gelegt wird, während bei wesentlich wichtigeren Themen der vorangegangenen Punkte
bislang gar keine Daten zur Verfügung gestellt werden. Hier besteht eine auffallendes
Missverhältnis, das korrigiert werden muss.
Forderung:
Diesen Punkt ersatzlos streichen und dafür die Punkte Nr. 1 bis Nr. 29 quantitativ wesentlich
genauer bestimmen.
Nr. 32
S.54/ Schutzgut Mensch
Zitat:
"Baubedingte Beeinträchtigungen von Siedlungs- und Erholungsflächen durch Verlärmung sind
nicht vollständig zu vermeiden. Jedoch ist der Untersuchungsraum durch die vorhandenen
Gleisanlagen sowie insbesondere durch vier Hauptverkehrsstraßen stark vorbelastet. So sind bei
der Betrachtung von Auswirkungen auf Erholungsflächen durch Verlärmung keine erheblichen
Unterschiede zwischen Ist-Zustand und Prognose-Fall erkennbar.
Die Bereiche sind bereits im Ist-Zustand über 49 dB(A) (tags) (angelehnt an den nächtlichen
Grenzwert für reine und allgemeine Wohngebiete gem. 16.BImSchV) belastet, dies wird auch im
Prognose-Fall so sein. "
Kritik:
a) Um dem "Schutzgut Mensch" Rechnung zu tragen, ist eine Minimierung der Lärmbelastung
anzustreben. Die Aussage, dass ein Bereich bereits heute unter hoher Lärmbelastung zu leiden
Stellungnahme
zum Planfeststellungsverfahren
Verlegung des Fernbahnhofs Altona in den Bereich
der S-Bahn-Haltestelle Diebsteich
Datum: 26.04.16
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hat, kann keine Begründung dafür sein, dass dieser Zustand auch in Zukunft sich nicht verbessern
wird.
b) Es werden mit "über 49 db(A) tags nur ungenaue Angaben gemacht. Wichtig wäre, dass auch
Maximalwerte angeben werden und auch die nächtliche Belastung ausgewiesen wird, die
besonders gesundheitsgefährdend ist.
c) Es ist nicht erkennbar, dass eine Lärmminderungsplanung mit unterschiedlichen Varianten
stattgefunden hat.
Forderung:
a) Nachtwerte angeben
b) Maximalwerte angeben
c) Lärm-Minderungsplanung in unterschiedlichen Varianten vorlegen
Nr. 33
S.54/ zu erwerbende Flächen
Zitat:
"Für das Vorhaben ist in vergleichsweise geringem Umfang Grunderwerb erforderlich. Hierbei
handelt es sich um nicht DB Netz AG-eigene Flächen, welche für die Gesamtmaßnahme benötigt
werden und von der DB Netz AG zu erwerben sind. "
Kritik:
Es fehlen konkrete Flächen- und Kostenangaben zu diesem Punkt.
Forderung:
Berechnung vorlegen
Stellungnahme
zum Planfeststellungsverfahren
Verlegung des Fernbahnhofs Altona in den Bereich
der S-Bahn-Haltestelle Diebsteich
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C. Zusätzliche Variante - Holsten-Bahnhof
Nachfolgend wird eine zusätzliche Variante "Holsten-Bahnhof" für das
Planfeststellungsverfahren vorgeschlagen, welche in die Abwägung einbezogen werden sollte.
Diese Variante kann in ihrer Dimensionierung alle Funktionen, die der Diebsteich-Bahnhof erfüllen
soll, übernehmen.
Gleichzeit ist diese Variante:
1. zentraler in der Stadt gelegen als der Standort Diebsteich,
2. reduziert den Flächenverbrauch für den Schienenverkehr,
3. integriert den Ost-West-Verkehr der S-Bahn "S1" nach Blankenese/Wedel,
4. ermöglicht zusätzliche Wege-Verbindungen zwischen Altona und Ottensen durch
Absenkung der S-Bahn im Bereich Barnerstraße, durch den Wegfall der niedrigen
Eisenbahnüberführung an der Stresemannstraße und über das Bahnhofsgebäude im
Bereich der Holstenstraße/Stresemannstraße, in vergleichbarer Weise wie es der
Dammtobahnhof heute schon ermöglicht,
5. ermöglicht zusätzliche Flächen für den Wohnungs- und Gewerbebau (69.000 qm),
6. besitzt Flächenreserven für einen Busbahnhof (9.500 qm),
7. ermöglicht eine direkte Flächenkompensation der Eigentümer (Flächentausch) bei
notwendigen Grundstücksabgaben in Folge bahntechnischer Inanspruchnahme,
8. erleichtert den Lärmschutz in Mitte Altona erheblich,
9. wertet den Bereich der Stresemannstraße auf,
10. ermöglicht einen vollständigen Verzicht auf den Lessingtunnel.
Darstellung der Variante "Holsten-Bahnhof": siehe die nachfolgenden 14 Seiten/Folien
Zusätzliche Details der Planungsvariante "Holsten-Bahnhof werden in Kürze auf der Website
www.holsten-bahnhof.de veröffentlicht.
Ich hoffe, dass Sie diese Stellungsnahme und die vorgeschlagenen Lösungen mit Interesse in das
weitere Verfahren aufnehmen können.
Mit besten Grüssen
Mario Bloem
Fernbahnhof
Diebsteich
Verlagerung
des
Fernbahnhofs
HolstenBahnhof
Varianten
Fernbahnhof
Altona
Dipl.-Ing. Mario Bloem - Marktstr. 145 - 20357 Hamburg - 2016
Fernbahnhof
Diebsteich
Verlagerung
des
Fernbahnhofs
HolstenBahnhof
Geplante
Nutzungsänderungen
in der Nachbarschaft
Geplante Umnutzung
Holsten Gelände
Fernbahnhof
Altona
Dipl.-Ing. Mario Bloem - Marktstr. 145 - 20357 Hamburg - 2016
Fernbahnhof
Diebsteich
Verlagerung
des
Fernbahnhofs
HolstenBahnhof
Geplante
Nutzungsänderungen
in der Nachbarschaft
Geplante Umnutzung
Holsten Gelände
Mitte Altona
2. Bauabschnitt
Mitte Altona
1. Bauabschnitt
Fernbahnhof
Altona
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Holsten-Bahnhof
Variante
Holsten-Bahnhof
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Variante
Holsten-Bahnhof
Länge der
Bahnsteige
220 m
415 m
S-Bahn
Fernbahn
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Variante
Holsten-Bahnhof
S-Bahn
auf +1
Fernbahn
Kurve "neu"
auf +1
S-Bahn
auf +2
neue
Gleisführung
S-Bahn
auf +1
S-Bahn
auf -1
HolstenBahnhof
auf +1
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Variante
Holsten-Bahnhof
S-Bahn
auf +1
Fernbahn
Kurve "neu"
Fernbahn
auf +1
Kurve "neu"
auf +1
S-Bahn
auf +1
S-Bahn
auf -1
S-Bahn
S-Bahn
auf +2
auf +2
neue
Gleisführung
HolstenFernbahn
Bahnhof
auf +1
S-Bahn
auf -1
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Flächenverluste
Variante
Holsten-Bahnhof
Flächengewinne
und -verluste
Flächenverluste
Flächenverluste:
36.000 qm
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Variante
Holsten-Bahnhof
Flächengewinne
Flächengewinne
und -verluste
Flächengewinne
Flächengewinne
Flächengewinne:
105.000 qm
Dipl.-Ing. Mario Bloem - Marktstr. 145 - 20357 Hamburg - 2016
Flächenverluste
Flächengewinne
Flächengewinne
und -verluste
Flächengewinne
Flächengewinne
Variante
Holsten-Bahnhof
Flächenverluste
Flächenverluste:
36.000 qm
Flächengewinne:
105.000 qm
Flächenbilanz:
+69.000 qm
Dipl.-Ing. Mario Bloem - Marktstr. 145 - 20357 Hamburg - 2016
Variante
Holsten-Bahnhof
Flächengewinne
und -verluste
Dipl.-Ing. Mario Bloem - Marktstr. 145 - 20357 Hamburg - 2016
Variante
Holsten-Bahnhof
15.000 qm
Verlagerung
S-Bahn
Abstellanlage
15.000 qm
Dipl.-Ing. Mario Bloem - Marktstr. 145 - 20357 Hamburg - 2016
Variante
Holsten-Bahnhof
Busbahnhof
an der
Stresemannstr.
Fernbahn
auf +1
S-Bahn
auf +2
S-Bahn
auf +1
Busbahnhof
9.500 qm
Dipl.-Ing. Mario Bloem - Marktstr. 145 - 20357 Hamburg - 2016
Fernbahn
Eimsbüttel
Bahrenfeld
Variante
Holsten-Bahnhof
reduzierte
Trennung der
Stadtteile
Neue Mitte
Altona
Altona
Nord
neue
Verbindungen
Ottensen
Dipl.-Ing. Mario Bloem - Marktstr. 145 - 20357 Hamburg - 2016