UFO kritisiert Arbeitnehmerrechte bei Billigflieger

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Info & News: UFO kritisiert Arbeitnehmerrechte bei Billigflieger Ryanair
Geschrieben 29. Apr 2016 - 23:10 Uhr
Der 01. Mai steht symbolisch bis heute für die Erkämpfung von Arbeitnehmerrechten weltweit. Mit dem irischen Billigflieger
Ryanair sieht die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) ein aktuelles Beispiel in Europa, bei dem diese
Arbeitnehmerrechte jedoch vollständig negiert würden. Der Vorsitzende der UFO, Alexander Behrens, weist darauf hin, dass
ein in Deutschland lebender und arbeitender Ryanair-Flugbegleiter in Vollzeitanstellung ein Bruttojahresgehalt zwischen
11.000 und maximal 18.000 Euro erhält. "Das ist unterhalb des deutschen Mindestlohns. Andere Klauseln in den RyanairArbeitsverträgen sind ebenfalls unterhalb sozialer Mindeststandards", so Behrens.
UFO weist vor dem Hintergrund, dass Ryanair derzeit mit großen Schritten ihr Flugangebot in Deutschland über kleine
Regionalflughäfen hinaus auch an den internationalen Airports erweitert, auf einen unfairen Wettbewerb hin, der auf dem
Rücken der Mitarbeiter ausgetragen wird. "Während die überwiegende Zahl deutscher und europäischer Fluggesellschaften –
auch im so genannten Low-Cost-Segment – sich wenigstens an Mindeststandards hält, muss man im Fall Ryanair von
Ausbeutung der Mitarbeiter und der Ausnutzung rechtlicher Schlupflöcher sprechen", schließt Behrens.
Ohne Beitrag für Rente, Sozialversicherung, Lohnfortzahlung
"Ryanair-Flugbegleiter erhalten in den verkehrsschwachen Wintermonaten, mehrere Wochen unbezahlten Urlaub
zugewiesen. Kurzfristige Versetzungen aus ‘disziplinarischen’ Gründen innerhalb Europas sind zudem üblich. Es gibt
ebensowenig Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Ryanair wie Beitragszahlungen in die deutschen Renten- und
Sozialversicherungen. Möglich macht dies die von Ryanair gewählte Option, deutsche Flugbegleiter mit irischen
Arbeitsverträgen auszustatten, welche eine weitreichende Umgehung deutscher Arbeitsrechtsstandards ermöglichen. Das
bedeutet, dass während der Dauer der Beschäftigung für deutsche Ryanair-Flugbegleiter lediglich minimale Beiträge in die
irische Rentenkasse, jedoch kein Cent in die deutsche Rentenversicherung fließt. Im Falle einer Entlassung hat ein deutscher
Ryanair-Flugbegleiter zudem nicht einmal Anspruch auf Arbeitslosengeld", führt Behrens weiter aus.
Die Industriegewerkschaft Luftverkehr (IGL) sieht indes auch die Politik gefordert, die ein solches "Cherry-Picking" innerhalb
der EU durch findige Arbeitgeber nicht dulden darf. Unter solchen Konditionen müssten auch kranke Mitarbeiter fliegen
gehen, um ihre Miete zahlen zu können. Es müsse sich jeder Ryanair-Passagier die Frage stellen, ob ihm einige Euro
Ersparnis beim Ticketkauf die Förderung solcher Bedingungen wert sei, und ob er sich mit solchen Arbeitsbedingungen
sicher befördert fühlt, ergänzt der IGL-Vorsitzende Nicoley Baublies. "Immerhin kann ein solches Modell auch durchaus in
anderen Branchen Schule machen, wenn ihm nicht Einhalt geboten wird", mahnt Baublies.
Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation UFO e.V. ist die Gewerkschaft des Kabinenpersonals in Deutschland. Sie vertritt
die berufs- und tarifpolitischen Interessen von mehr als 13.000 Mitgliedern bei den Fluggesellschaften Fluggesellschaften
Condor, Eurowings, Germanwings, Lufthansa und Lufthansa CityLine.
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