N. 2 Kundeninformation April 2016 2 Info Rechnung Ausgleichszahlung Ein Überblick über die wichtigsten Tarifänderungen für die Stromversorgung für das Jahr 2016. 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen der SES Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SES, die ab 1. Juni 2016 in Kraft treten. www.ses.ch ZÄHLERABLESUNG UND ÄNDERUNG DER AGB Wie jedes Jahr wurden in den Monaten März und April die Zähler von fast 90‘000 Versorgungsstellen abgelesen um den Verbrauch an Elektroenergie im hydrologischen Jahr April 2015 - März 2016 zu messen. Eine Kampagne, die sich über unseren gesamten umfangreichen Bezirk erstreckte und an der mehr als 115 Zählerableser beteiligt waren (Mitarbeiter der SES, Hilfskräfte und Angestellte der Post), die es ermöglicht haben, vor Ort 98.5% des Verbrauchs zu erfassen. Im Jahr 2016 passt SES zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an, die wegen der marktwirtschaftlichen Änderungen und Gesetzesrevisionen der letzten Jahre notwendig waren. Ich danke Ihnen für Ihre stets tatkräftige Zusammenarbeit und für das Vertrauen, das Sie in unsere Produkte und Dienstleistungen setzen und wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen. Mit freundlichen Grüssen Ing. Davide Righetti Kundenverantwortlicher 3 E-Rechnung Fordern Sie die elektronische Rechnung der SES an und mit ein wenig Glück können Sie eine Apple Watch gewinnen. SES FAKTURIERUNGSPLAN 4 1. ANZAHLUNG 2. ANZAHLUNG 3. ANZAHLUNG AUSGLEICHSZAHLUNG April-März Wettbewerb Lido Locarno Nehmen Sie an diesem Wettbewerb teil, den wir zusammen mit dem Lido Locarno ausgeschrieben haben und gewinnen Sie interessante Preise. Juni September Dezember ZÄHLERABLESUNG März - April ZÄHLERABLESUNG Die dritte Anzahlung könnte auf Basis der effektiven Energieversorgung des Vorjahres ausgeglichen werden. Dies für eine bessere Verbrauchseinschätzung und einen ausgewogeneren Fakturierungsplan. März - April ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SES INFO RECHNUNG AUSGLEICHSZAHLUNG Ab dem 1. Januar 2016 erscheinen die Beiträge für öffentliche Einrichtungen, ergänzend zu den neuen SES Tarifen, auf der Rechnung wie folgt: BUNDESABGABEN 2015 2016 Rp./kWh Rp./kWh Swissgrid - Systemdienstleistungen Geändert 0.54 0.45 Beitrag für erneuerbare Energien Geändert 1.00 1.20 Abgabe für Schutz Gewässer und Fische Unverändert 0.10 0.10 Am 1. Juni 2016 treten die revidierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung von elektrischer Energie an Endverbraucher (AGB für Endverbraucher) in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: 1 2015 2016 Rp./kWh Rp./kWh 0.76 0.84 * * 1.20 1.20 Geändert Kommunale Zusatzabgabe Kantonaler Fonds für erneuerbare Energien Unverändert In der Energiegesetzgebung sind 2014 die Bestimmungen über Eigenverbrauchsregelung in Kraft getreten. Die AGB berücksichtigen nun auch die neuen Möglichkeiten der Geltendmachung des Eigenverbrauchs sowie die Bildung einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (Art. 2.6 AGB Netzanschluss und Netznutzung; Art. 2.5 AGB Energielieferung mit freiem Marktzugang; Art. 2.4 AGB Energielieferung Grundversorgung). 3 TESSIN Gebühr für die Nutzung von öffentlichem Grund und Boden Die AGB für Endverbraucher werden neu aufgeteilt in 3 Dokumente: - Allgemeine Geschäftsbedingungen der SES für den Netzanschluss und die Netznutzung (AGB Netzanschluss und Netznutzung) - Allgemeine Geschäftsbedingungen der SES für die Lieferung von elektrischer Energie an Endverbraucher mit freiem Marktzugang (AGB Energielieferung mit freiem Marktzugang; jährlicher Energieverbrauch über 100 MWh) - Allgemeine Geschäftsbedingungen der SES für die Lieferung von elektrischer Energie an Endverbraucher mit Grundversorgung (AGB Energielieferung Grundversorgung; jährlicher Energieverbrauch unter 100 MWh) 2 LEISTUNGEN AN GEMEINWESEN * Gemäss dem kantonalen Gesetz zur Anwendung des Bundesgesetzes über die Stromversorgung (Art. 14b LA-LAEI) sind die Gemeinden befugt, allfällige weitere Leistungen des Verteilernetzbetreibers zu veranlagen. Weitere wichtige Anpassungen betreffen die Bestimmungen zum Datenschutz (Art. 8 AGB Netzanschluss und Netznutzung; Art. 10 AGB Energielieferung mit freiem Marktzugang; art. 9 AGB Energielieferung Grundversorgung) und zur Haftung im Zusammenhang mit der dynamischen Verbrauchssteuerung (Art. 12.3 AGB Netzanschluss und Netznutzung). 4 2015 2016 Rp./kWh Rp./kWh UNTERES MISOX UND CALANCATAL Gebühr für die Nutzung von öffentlichem Grund Invariata * * Konzessionsabgabe Invariata * * * Wird von den einzelnen Gemeinden festgesetzt. Für weitere Informationen über die Tarifänderungen verweisen wir Sie auf unsere Mitteilung, die Sie in unserer Broschüre inSES vom Oktober 2015 erhalten haben (abrufbar auf unserer Webseite www.ses.ch). 2 Ganz einfach, bequem und schnell bezahlen? In den revidierten AGB Netzanschluss und Netznutzung werden neu die Kosten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen untergliedert in Netznutzungskosten und Netzanschlusskosten (Art. 34 ff. AGB Netzanschluss und Netznutzung) sowie Pauschalkosten für den Netzanschluss eingeführt. 5 Die Möglichkeit der Bezahlung über E-Rechnung findet immer mehr Anklang. Ende Februar waren es über 1.4 Millionen Kunden, die sich registriert haben. Die Vorteile der Bezahlung mit E-Rechnung Bequem Das langwierige und fehleranfällige Abtippen von Referenznummern, Rechnungsbeträgen und Kontoinformationen im E-Banking entfällt. Schnell Sie bezahlen die E-Rechnung mit wenigen Mausklicks. Papierlos Die E-Rechnung gelangt direkt in Ihr E-Banking. Sie erhalten kein Papier mehr. Kontrollierbar Sie prüfen die E-Rechnung und lehnen sie bei Unstimmigkeiten einfach ab. Sicher Die E-Rechnung ist so sicher wie Ihr E-Banking. Wenn Sie sich in Ihrem E-Banking für den E-Rechnungs-Service registrieren, können Sie an dem Wettbewerb teilnehmen, der 10 glückliche Gewinner mit einer Apple Watch Uhr im Wert von CHF 1‘000.prämiert. Für die Netzanschlüsse ausserhalb der Bauzone (Art. 17 AGB Netzanschluss und Netz nutzung) wurden in den revidierten AGB die gesetzlichen Obliegenheiten übernommen und die Kosten entsprechend angepasst (Art. 57.4 AGB Netzanschluss und Netznutzung). e-rechung Die revidierten AGB ersetzen und annullieren die vorhergehende Version, welche am 1. Januar 2012 eingeführt worden ist, und sind auf unserer Homepage publiziert (nur auf Italienisch erhältlich): www.ses.ch. www.e-rechung.ch 3 WETTBEWERB LIDO LOCARNO Seit 2015 hat sich der Lido Locarno vollauf für eine Versorgung mit tìacqua, der erneuerbaren Energie der Tessiner Wasserkraftwerke, entschieden. Um diese wichtige Wahl zu konsolidieren, hat die SES in Zusammenarbeit mit dem Lido Locarno beschlossen, nur für ihre Kunden diesen Wettbewerb auszuschreiben. Nehmen Sie bis zum 31. Mai 2016 daran teil, indem Sie auf www.lidolocarno.ch gehen und drei einfache Fragen richtig beantworten. Mit ein wenig Glück können Sie dann einen der folgenden Preise gewinnen: 1. Preis - Eine Familien-Abonnement mit Wasserrutschen für die Kinder (Wert CHF 399.-) 2. Preis - Ein Abonnement für 10 Eintritte (Wert CHF 117.-) 3. Preis - Ein Familieneintritt mit Wasserrutschen (Wert CHF 48.-) Teilnahmebedingungen Die Teilnahme am Wettbewerb Lido Locarno ist ausschliesslich Kunden mit einem Stromanschluss im Verteilerbezirk der Società Elettrica Sopracenerina vorbehalten. Mitarbeiter der SES und des Lido Locarno und deren Familienangehörige sind davon ausgeschlossen. Die Preise können nicht in Geld ausbezahlt werden. Es wird keine Korrespondenz darüber geführt und der Rechtsweg ist ausgeschlossen. tìacqua ist voll und ganz ein Tessiner Produkt, mit dem der gesamte eigene Verbrauch mit einer entsprechenden Stromerzeugung der lokalen Wasserkraftwerke abgedeckt werden kann. Der Verein für umweltgerechte Energie (VUE) hat tìacqua das Schweizer Gütesiegel naturemade basic verliehen, das die Produktion und Lieferung von Energie aus erneuerbaren Quellen zertifiziert. Der tìacqua Zuschlag für einen durchschnittlichen Haushalt beläuft sich auf ca. CHF 25.- pro Jahr. Weitere Informationen finden Sie unter www.ecoprodotti.ch und unter www.naturemade.ch. 4 Società Elettrica Sopracenerina SA Piazza Grande 5, CH-6600 Locarno Tel. 0848 238 238 Fax 091 756 91 00 [email protected] www.ses.ch
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