Westsächsische Hochschule Zwickau Örtlicher Wahlvorstand Ausgehängt am: 16. 03. 2016 Abgenommen am: 20. 06. 2016 Wahlausschreiben gemeinsame Personalratswahl 2016 1. Gemäß § 12 SächsPersVG ist bei o.g. Dienststelle ein aus 9 Mitgliedern bestehender Personalrat zu wählen. Er setzt sich aus: 1 Mitglied der Gruppe der Beamten sowie 8 Mitglieder der Gruppe der Angestellten zusammen. 2. Die Wahl des Personalrats wird aufgrund der Beschlussfassung gem. § 19 (2) SächsPersVG als gemeinsame Wahl durchgeführt. 3. Die Wahl findet statt: am 10. 05. 2016 in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr und am 11. 05. 2016 in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr. Das Wahllokal befindet sich: Für den Standort Zwickau Innenstadt: Mensa Ring (barrierefreier Zugang). Für den Standort Zwickau Scheffelberg: Beratungsraum R 4111, Haus 4 (barrierefreier Zugang) Für den Standort Schneeberg wird das Wahllokal gesondert durch die Wahlhelfer bekannt gegeben. 4. Die wahlberechtigten Beamten und angestellte Beschäftigte sowie die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften werden aufgefordert, binnen 18 Arbeitstagen, nach Erlass dieses Wahlausschreibens, Wahlvorschläge unter Beifügung der schriftlichen Zustimmung der vorgeschlagenen Bewerber beim örtlichen Wahlvorstand einzureichen Die Einreichungsfrist endet am 13. 04. 2016 um 15.00 Uhr. Nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können berücksichtigt werden. 5. Die Wahlvorschläge der Beschäftigten müssen von mindestens 5 wahlberechtigten Beschäftigten unterzeichnet sein. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch 50 wahlberechtigte Beschäftigte (§ 19 (4) SächsPersVG).Für Wahlvorschläge der Beamten müssen von mindestens 3 wahlberechtigten Beamten unterzeichnet sein. Einer der Unterzeichner soll als Listenvertreter bezeichnet sein. 6. Jeder Wahlvorschlag, der von einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft eingereicht wird, muss von fünf Beauftragten, die Mitglied der eingereichten Gewerkschaft sind, unterzeichnet sein (§ 19 (7) SächsPersVG). 7. Jeder Wahlvorschlag soll Frauen und Männer, entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis berücksichtigen (§ 12(4) SächsPersVG). Der Gruppe der Beamten gehören Der Gruppe der Angestellten gehören 3 Frauen, 2 Männer an 209 Frauen, 228 Männer an 8. Für jede Gruppe können auch Angehörige einer anderen Gruppe vorgeschlagen werden. Diese gelten im Falle der Wahl als Angehörige derjenigen Gruppe, die sie gewählt hat (§ 18 (2) SächsPersVG). Wird für eine Gruppe eine/r gruppenfremde/r Bewerber/in vorgeschlagen, so müssen mindestens 10% der wahlberechtigen Gruppenangehörigen die Vorschlagliste unterzeichnen (19 (6) SächsPersVG). Dies sind für die Gruppe der Beamten Für die Gruppe der Angestellten 5 Wahlberechtigte 437 Wahlberechtigte 9. Jede Gruppe sollte mindestens doppelt so viel Bewerber/innen aufweisen, als Personalratsmitglieder zu wählen sind (§ 8 (1) WO). 10. Jede/r Bewerber/in kann für die Wahl des Personalrats nur auf einer Gruppenliste vorgeschlagen werden (§9 (1) WO). 11. Jede/r wahlberechtigte/r Beschäftigte/r kann seine Stützunterschrift zur Wahl des Personalrats rechtswirksam nur für einen Wahlvorschlag abgeben (§ 9 (3) WO). 12. Die einzelnen Bewerber/innen sind in dem Wahlvorschlag untereinander mit fortlaufender Nummer unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Amts- und Funktionsbezeichnung, Gruppenzugehörigkeit und Beschäftigungsstelle aufzuführen (§ 8 (2) WO). 13. Nach Einreichung der Wahlvorschläge können Bewerber/innen ihre Zustimmung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses nicht widerrufen (§9 (2) WO. 14. Nach Einreichung der Wahlvorschläge können Stützunterschrift nicht wirksam zurückziehen (§9 (3) WO. Unterzeichner ihre 15. Die gültigen Wahlvorschläge werden spätestens am 21.04.2016 bis zum Abschluss der Stimmabgabe, an der gleichen Stelle wie dieses Wahlausausschreiben bekannt gegeben (§13 (1) WO. 16. Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist (§ 15 (1) WO. 17. Das Wählerverzeichnis, das SächsPersVG und die Wahlordnung zum SächsPersVG liegen vom 21. 03. 2016 bis zum Abschluss der Stimmabgabe von Montag bis Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr im Büro des PR oder DPA bei Frau Schäfer zur Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses können bis zehn Arbeitstage vor Beginn der Stimmabgabe, Fristende am: 25.04. 2016 um 15.00 Uhr, schriftlich beim örtlichen Wahlvorstand eingelegt werden. 18. Wählbar sind gem. § 14 SächsPersVG die wahlberechtigen Beschäftigten, die am Wahltag - das 18. Lebensjahr vollendet haben, - keine Befugnis in Personalangelegenheiten haben, - am letzten Wahltag seit sechs Monaten im Geschäftsbereich und seit einem Jahr in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt sind. Die Voraussetzungen müssen kumulativ zutreffen. Nicht wählbar sind der/die Leiter/in der Dienststelle, der/die ständige Vertreter/in und Beschäftigte, die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind sowie Beschäftigte, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzen. 19. Gewählt werden kann nur, wer in einem gültigen Wahlvorschlag aufgenommen ist. 20. Wahlberechtigte Beschäftigte, die zum Zeitpunkt der Wahl an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können ihr Wahlrecht schriftlich (Briefwahl) ausüben. Auf ihr Verlangen (schriftlich) hat ihnen der örtliche Wahlvorstand die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen bzw. zu übersenden. Das Verlangen auf Briefwahl kann auch per E-Mail erfolgen. 21. Für die Standorte Reichenbach und Markneukirchen und deren wahlberechtigte Beschäftigten wird Briefwahl angeordnet (§19 WO). Eines Antrages auf Zusendung der Unterlagen bedarf es nicht. 22. Wahlvorschläge, Einsprüche und Erklärungen können Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr beim örtlichen Wahlvorstand Büro des PR und DPA – Frau Schäfer eingereicht werden. Der örtliche Wahlvorstand hat seinen Sitz bei Frau Schäfer – DPA. 23. Die öffentliche Stimmenauszählung findet am: 11. 05. 2016 im Büro des Personalrates ab 15.00 Uhr statt. Im Anschluss daran findet die Sitzung des Wahlvorstandes statt, in der das Wahlergebnis ermittelt wird. Der Wahlvorstand Vorsitzende Zwickau, den 16. 03. 2016 stellv. Vorsitzender Mitglied
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