Wahlausschreiben gemeinsame Personalratswahl 2016

Westsächsische Hochschule Zwickau
Örtlicher Wahlvorstand
Ausgehängt am:
16. 03. 2016
Abgenommen am: 20. 06. 2016
Wahlausschreiben gemeinsame Personalratswahl 2016
1. Gemäß § 12 SächsPersVG ist bei o.g. Dienststelle ein aus 9 Mitgliedern
bestehender Personalrat zu wählen.
Er setzt sich aus:
1 Mitglied der Gruppe der Beamten sowie
8 Mitglieder der Gruppe der Angestellten
zusammen.
2. Die Wahl des Personalrats wird aufgrund der Beschlussfassung gem. § 19 (2)
SächsPersVG als gemeinsame Wahl durchgeführt.
3. Die Wahl findet statt:
am 10. 05. 2016 in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr und
am 11. 05. 2016 in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr.
Das Wahllokal befindet sich:
Für den Standort Zwickau Innenstadt: Mensa Ring (barrierefreier Zugang).
Für den Standort Zwickau Scheffelberg: Beratungsraum R 4111, Haus 4
(barrierefreier Zugang)
Für den Standort Schneeberg wird das Wahllokal gesondert durch die Wahlhelfer
bekannt gegeben.
4. Die wahlberechtigten Beamten und angestellte Beschäftigte sowie die in der
Dienststelle vertretenen Gewerkschaften werden aufgefordert, binnen 18
Arbeitstagen, nach Erlass dieses Wahlausschreibens, Wahlvorschläge unter
Beifügung der schriftlichen Zustimmung der vorgeschlagenen Bewerber beim
örtlichen Wahlvorstand einzureichen Die Einreichungsfrist endet am 13. 04. 2016 um
15.00 Uhr. Nur fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können berücksichtigt
werden.
5. Die Wahlvorschläge der Beschäftigten müssen von mindestens 5 wahlberechtigten
Beschäftigten unterzeichnet sein. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch 50
wahlberechtigte Beschäftigte (§ 19 (4) SächsPersVG).Für Wahlvorschläge der
Beamten müssen von mindestens 3 wahlberechtigten Beamten unterzeichnet sein.
Einer der Unterzeichner soll als Listenvertreter bezeichnet sein.
6. Jeder Wahlvorschlag, der von einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft
eingereicht wird, muss von fünf Beauftragten, die Mitglied der eingereichten
Gewerkschaft sind, unterzeichnet sein (§ 19 (7) SächsPersVG).
7. Jeder Wahlvorschlag soll Frauen und Männer, entsprechend ihrem zahlenmäßigen
Verhältnis berücksichtigen (§ 12(4) SächsPersVG).
Der Gruppe der Beamten gehören
Der Gruppe der Angestellten gehören
3 Frauen,
2 Männer an
209 Frauen, 228 Männer an
8. Für jede Gruppe können auch Angehörige einer anderen Gruppe vorgeschlagen
werden. Diese gelten im Falle der Wahl als Angehörige derjenigen Gruppe, die sie
gewählt hat (§ 18 (2) SächsPersVG). Wird für eine Gruppe eine/r gruppenfremde/r
Bewerber/in vorgeschlagen, so müssen mindestens 10% der wahlberechtigen
Gruppenangehörigen die Vorschlagliste unterzeichnen (19 (6) SächsPersVG).
Dies sind für die Gruppe der Beamten
Für die Gruppe der Angestellten
5 Wahlberechtigte
437 Wahlberechtigte
9. Jede Gruppe sollte mindestens doppelt so viel Bewerber/innen aufweisen, als
Personalratsmitglieder zu wählen sind (§ 8 (1) WO).
10. Jede/r Bewerber/in kann für die Wahl des Personalrats nur auf einer Gruppenliste
vorgeschlagen werden (§9 (1) WO).
11. Jede/r wahlberechtigte/r Beschäftigte/r kann seine Stützunterschrift zur Wahl des
Personalrats rechtswirksam nur für einen Wahlvorschlag abgeben (§ 9 (3) WO).
12. Die einzelnen Bewerber/innen sind in dem Wahlvorschlag untereinander mit
fortlaufender Nummer unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Amts- und
Funktionsbezeichnung, Gruppenzugehörigkeit und Beschäftigungsstelle aufzuführen
(§ 8 (2) WO).
13. Nach Einreichung der Wahlvorschläge können Bewerber/innen ihre Zustimmung
bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses nicht widerrufen (§9 (2) WO.
14. Nach Einreichung der Wahlvorschläge können
Stützunterschrift nicht wirksam zurückziehen (§9 (3) WO.
Unterzeichner
ihre
15. Die gültigen Wahlvorschläge werden spätestens am 21.04.2016 bis zum
Abschluss
der
Stimmabgabe,
an
der
gleichen
Stelle
wie
dieses
Wahlausausschreiben bekannt gegeben (§13 (1) WO.
16. Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist (§ 15 (1) WO.
17. Das Wählerverzeichnis, das SächsPersVG und die Wahlordnung zum
SächsPersVG liegen vom 21. 03. 2016 bis zum Abschluss der Stimmabgabe von
Montag bis Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr im Büro des PR oder DPA bei Frau
Schäfer zur Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses
können bis zehn Arbeitstage vor Beginn der Stimmabgabe, Fristende am: 25.04.
2016 um 15.00 Uhr, schriftlich beim örtlichen Wahlvorstand eingelegt werden.
18. Wählbar
sind gem. § 14 SächsPersVG die wahlberechtigen Beschäftigten, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- keine Befugnis in Personalangelegenheiten haben,
- am letzten Wahltag seit sechs Monaten im Geschäftsbereich und seit einem
Jahr in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt sind.
Die Voraussetzungen müssen kumulativ zutreffen.
Nicht wählbar
sind der/die Leiter/in der Dienststelle, der/die ständige Vertreter/in und Beschäftigte,
die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind
sowie Beschäftigte, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen
Wahlen zu erlangen, nicht besitzen.
19. Gewählt werden kann nur, wer in einem gültigen Wahlvorschlag aufgenommen
ist.
20. Wahlberechtigte Beschäftigte, die zum Zeitpunkt der Wahl an der persönlichen
Stimmabgabe verhindert sind, können ihr Wahlrecht schriftlich (Briefwahl) ausüben.
Auf ihr Verlangen (schriftlich) hat ihnen der örtliche Wahlvorstand die erforderlichen
Unterlagen auszuhändigen bzw. zu übersenden. Das Verlangen auf Briefwahl kann
auch per E-Mail erfolgen.
21. Für die Standorte Reichenbach und Markneukirchen und deren wahlberechtigte
Beschäftigten wird Briefwahl angeordnet (§19 WO). Eines Antrages auf Zusendung
der Unterlagen bedarf es nicht.
22. Wahlvorschläge, Einsprüche und Erklärungen können Montag bis Freitag in der
Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr beim örtlichen Wahlvorstand Büro des PR und DPA –
Frau Schäfer eingereicht werden. Der örtliche Wahlvorstand hat seinen Sitz bei Frau
Schäfer – DPA.
23. Die öffentliche Stimmenauszählung findet am: 11. 05. 2016 im Büro des
Personalrates ab 15.00 Uhr statt. Im Anschluss daran findet die Sitzung des
Wahlvorstandes statt, in der das Wahlergebnis ermittelt wird.
Der Wahlvorstand
Vorsitzende
Zwickau, den 16. 03. 2016
stellv. Vorsitzender
Mitglied