Bekanntmachung Erweiterung ZDFtivi-Mediathek ZDF-122-ÖA-16-009

Zw ei te s Deu t s ch e s F e rn seh e n
55100 Mainz
Anstalt des öffentlichen Rechts
ZDF 55100 Mainz
Hauptabteilung Rechtemanagement und Zentraleinkauf
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 VOL/A vom 27.04.2016
„Rahmenvertrag zur Erweiterung der ZDFtivi-Mediathek“
Vergabekennziffer ZDF-122-ÖA-16-009
a) Zweites Deutsches Fernsehen
Anstalt des öffentlichen Rechts
Abteilung Technischer Einkauf und Materialwirtschaft
Telefon: (06131) 70 14657
Telefax: (06131) 70 19483
E-Mail: [email protected]
55100 Mainz
b) Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 VOL/A
c) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Ausschreibungsplattform
www.vergabe.rib.de zum Download zur Verfügung gestellt. Bitte bewerben Sie sich direkt
dort auf die entsprechende Maßnahme „Rahmenvereinbarung zur Erweiterung der ZDFtiviMediathek, ZDF-122-ÖA-16-009“. Dort stehen Ihnen die Vergabeunterlagen zum Download
bereit. Die Abgabe der Angebote erfolgt jedoch ausschließlich in Papierform, 2-fach (1 x
Original, 1x Kopie), geheftet, nicht geklebt oder gebunden und nur einseitig bedruckt. Das
Original ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Angebote sind im verschlossenen
Umschlag auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der entsprechende ID-Aufkleber ist zu
verwenden. Angebote per Telefax oder elektronische Angebote sind nicht zugelassen. Direkt
übermittelte Angebote sind im ZDF-Dienstgebäude Hochhaus, ZDF-Straße 1, 55100 Mainz,
Raum H U 111, abzugeben. Auf dem Umschlag muss die o. g. Vergabekennziffer, sowie die
Angebotsabgabefrist „13.05.2016, 11:00 Uhr“ vermerkt sein.
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und
Unterlagen von der ausschreibenden Stelle nachgefordert werden. Im Fall der
Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei
der Vergabestelle eingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein
Angebotsausschluss. Fragen, die mit der Ausschreibung in Zusammenhang stehen, können
online auf o. g. Ausschreibungsplattform sowie per E-Mail an [email protected] – unter
Bezugnahme auf das Aktenzeichen ZDF-122-ÖA-16-009 – an die ausschreibende Stelle
gerichtet werden.
d) Grundlage der Entwicklung von der inhaltlichen und funktionalen Erweiterung der ZDFtiviMediathek sind die Prinzipien zur Entwicklung von Softwaresystemen. Dabei soll auf die
Abstraktion - das Hervorheben des Wesentlichen, Absehen von speziellen, untergeordneten
Details und Erkennen gleicher Merkmale geachtet werden. Die Anordnung der Elemente soll
in einer Rangordnung erfolgen. Elemente gleicher Rangordnung stehen auf derselben Stufe
und bilden eine Schicht oder Ebene. Grundsatz: Innerhalb der Hierarchie dürfen keine
zirkulären Beziehungen auftreten. Die Software soll modular für ZDF-spezifische
Implementierungen erweiterbar sein. Die Modularisierung dient insbesondere der Erzeugung
überschaubarer Systeme, deren Komponenten unter Umständen auch in anderen Systemen
wiederverwendet werden können. Auf die Softwareentwicklung angewandt fordert dieses
Prinzip die Aufteilung des Systems in überschaubare Teile, mit klar definierten Schnittstellen.
Dabei sollen einzelne Module ausgetauscht oder geändert werden können, ohne dass
Veränderungen im übrigen System erforderlich sind. Alle wichtigen Informationen, die zu
derselben Situation gehören, sind an einem Platz vorhanden. Optimale Lokalität liegt vor,
wenn die jeweils benötigten Informationen auf einer Seite stehen. Lokalität ist damit auch ein
Strukturierungsprinzip. Von besonderer Bedeutung ist die integrierte Dokumentation. Ein
Software-System besteht aus "Programmcode und Dokumentation" und ist letztlich nur so
gut wie diese. Die Dokumentation muss integraler Bestandteil der Softwareentwicklung sein.
Einheitliches Erscheinungsbild von Dokumenten und Programmen sind so selbstverständlich
wie die Einhaltung betrieblicher und überbetrieblicher Konventionen und Normen – sprich
Standardisierung. Nutzt der Bieter vorhandene ‚Frameworks‘ für die Entwicklung, so sollen
diese vom ZDF und seinen Partnern nicht-exklusiv im Rahmen einer Kauf-Lizenz genutzt
werden. Im ‚Framework‘ enthaltene Module oder PlugIns müssen an das ZDF lizensiert
werden. Die ZDF-spezifisch entwickelten Infrastruktur Komponenten und Applikationen
gehen ins Eigentum des ZDF über. Gegenstand des Rahmenvertrages sind außerdem
projektbezogene technische Konzeptionsleistungen für das Backend, redaktionelle sowie
inhaltliche Konzeption der Applikationen, Anforderungsmanagement, fachliche Konzeption
von Softwarekomponenten sowie ggf. Evaluationen und Prototypen. Es besteht keine
Abnahmeverpflichtung. Das ZDF schätzt ein Abrufvolumen von ca. 45 T€ p. Jahr. Weiterhin
sind Software-Entwicklungs- und Integrationsleistungen für die Herstellung und
Bereitstellung der ZDF-Spezifika erforderlich. Hier geht es um technische Spezifikationen,
Programmierung, Integration, Dokumentation und Test von Applikationskomponenten. Dazu
kommen bei Bedarf abgrenzbare Leistungen wie z.B. Betriebseinführung und laufende
Anpassungen im Rahmen einer Wartung. Diese Leistungen sind ebenfalls Bestandteil der
Rahmenvertragsvereinbarung. Die Abrufe dieser Leistungen erfolgen über einen
Werkvertrag ohne Abnahmeverpflichtung.
e) Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.
f) Nebenangebote werden nicht zugelassen.
g) Die Leistung ist vom 01. Juni 2016 bis zum 31.Mai 2016 zu erbringen. Optional behält sich
das ZDF vor, die Beauftragung zu unveränderten Konditionen bis zu zweimal jeweils um ein
Jahr zu verlängern.
h) siehe c)
i) Die Angebotsabgabefrist endet am 13.05.2016 / 11 Uhr.
Der Zuschlag wird kurzfristig nach Wertung der Angebote erteilt.
Die Bindefrist der Angebote erstreckt sich bis zum 30.06.2016.
j) Sicherheitsleistungen gemäß Vergabeunterlagen
k) Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
l) 1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
- Fremdnachweis über die Eintragung in das Handelsregister oder ein dem Handelsregister
vergleichbarem Register (nicht älter als 6 Monate).
- Darstellung der Unternehmenshistorie sowie organisatorischer Aufbau, Anzahl der
beschäftigten Mitarbeiter und ihre Aufteilung in Geschäftsbereiche.
- Bonitätsbescheinigung einer Hausbank (nicht älter als 6 Monate).
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2. Technische Leistungsfähigkeit:
Implementierungen im Medienumfeld
Eigennachweise über mindestens zwei seit dem 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung durchgeführte Konzeption, Entwicklung und/oder Implementierungen mit
folgenden Anforderungen: Zur Bewertung heranzuziehen sind abgeschlossene Projekte
(eine Gesamtabnahme liegt vor), die den folgenden Geschäftszwecken ihrer Auftraggeber
dienen: Responsive HTML5-Anwendungen der deutschsprachigen Rundfunk- und
Fernsehanbieter (private wie öffentlich-rechtliche) sowie von deutschsprachigen Verlagen
und Zeitungsverlegern und Anwendungen mit einem Schwerpunkt auf dem Präsentieren von
Bewegtbild-Inhalten. Die nachzuweisenden Implementierungen müssen auf HTML5basierten Endgeräten betrieben werden – es ist dabei ebenfalls die Umsetzung einer
Wrapper-App nachzuweisen. Wir bewerten dazu Funktionalität, unterstütztes Spektrum
verschiedener Endgeräte und allgemein den Innovationsgrad der Lösung (siehe auch
Bewertungsmatrix). Der Bieter muss in Summe mehr als 200 Personentage in betrachteten
Projekten selbst geleistet haben. Es zählen ausschließlich fakturierte Personentage oder
hilfsweise, bei Festpreisprojekten, die Zahl der Personentage gemäß Angebotskalkulation.
Für die nachzuweisenden Referenzprojekte sind folgende Informationen als Eigennachweise
zu erbringen:
· Kunde
· Ansprechpartner (mit Kontaktdaten) des jeweiligen Auftraggebers
· Beschreibung der Lösung
· Quelle, wo das Produkt zu sehen ist.
Mitarbeiter mit aktuellem Knowhow im Medienumfeld
Eigennachweis über mindestens zwei Mitarbeiter, die im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum
Zeitpunkt der Bekanntmachung jeweils mindestens 100 Personentage als Konzepter,
SW/HWArchitekten oder -Entwickler in Projekten zur Implementierung in HTML5 basierten
TV-Portalen mitgearbeitet haben. In diesen Projekten zur Frontend Entwicklung im Medien
Umfeld müssen responsive HTML5 und Wrapper App Technologie eine wesentliche Rolle
gespielt haben. Die relevanten Mitarbeiter müssen hierbei den größten Teil ihrer Leistungen
direkt in diesem Umfeld erbracht haben und dementsprechend aktiv über gute Kenntnisse
der System- und Produkteigenschaften verfügen (Navigations-Verfahren, Wrapper App,
Javascript, responsive HTML5 Frameworks, Browser, Betriebssystem Plattformen, VideoPlayer etc.).
Mitarbeiter mit Projektmanagement-Knowhow
Eigennachweis über mindestens zwei Mitarbeiter mit Projektmanagement-Knowhow seit
dem 01.01.2014 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung in denjenigen Geschäftsfeldern des
Bieters die den überwiegenden Teil der Projektressourcen stellen werden.
Eigennachweis darüber, dass die hier relevanten Mitarbeiter Kenntnisse über
Projektmanagement
verfügen.
Nachzuweisen
sind
auch
Kenntnisse
von
Entwicklungsmethoden wie SCRUM oder Kanban bzw. haben die Mitarbeiter durch
mehrjährige Tätigkeit die erforderlichen Fähigkeiten erworben.
n)
Zuschlagskriterien gemäß Vergabeunterlagen.
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