Zw ei te s Deu t s ch e s F e rn seh e n 55100 Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts ZDF 55100 Mainz Hauptabteilung Rechtemanagement und Zentraleinkauf Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 VOL/A vom 27.04.2016 „Rahmenvertrag zur Erweiterung der ZDFtivi-Mediathek“ Vergabekennziffer ZDF-122-ÖA-16-009 a) Zweites Deutsches Fernsehen Anstalt des öffentlichen Rechts Abteilung Technischer Einkauf und Materialwirtschaft Telefon: (06131) 70 14657 Telefax: (06131) 70 19483 E-Mail: [email protected] 55100 Mainz b) Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 VOL/A c) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Ausschreibungsplattform www.vergabe.rib.de zum Download zur Verfügung gestellt. Bitte bewerben Sie sich direkt dort auf die entsprechende Maßnahme „Rahmenvereinbarung zur Erweiterung der ZDFtiviMediathek, ZDF-122-ÖA-16-009“. Dort stehen Ihnen die Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die Abgabe der Angebote erfolgt jedoch ausschließlich in Papierform, 2-fach (1 x Original, 1x Kopie), geheftet, nicht geklebt oder gebunden und nur einseitig bedruckt. Das Original ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Angebote sind im verschlossenen Umschlag auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der entsprechende ID-Aufkleber ist zu verwenden. Angebote per Telefax oder elektronische Angebote sind nicht zugelassen. Direkt übermittelte Angebote sind im ZDF-Dienstgebäude Hochhaus, ZDF-Straße 1, 55100 Mainz, Raum H U 111, abzugeben. Auf dem Umschlag muss die o. g. Vergabekennziffer, sowie die Angebotsabgabefrist „13.05.2016, 11:00 Uhr“ vermerkt sein. Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen von der ausschreibenden Stelle nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der Vergabestelle eingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Angebotsausschluss. Fragen, die mit der Ausschreibung in Zusammenhang stehen, können online auf o. g. Ausschreibungsplattform sowie per E-Mail an [email protected] – unter Bezugnahme auf das Aktenzeichen ZDF-122-ÖA-16-009 – an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. d) Grundlage der Entwicklung von der inhaltlichen und funktionalen Erweiterung der ZDFtiviMediathek sind die Prinzipien zur Entwicklung von Softwaresystemen. Dabei soll auf die Abstraktion - das Hervorheben des Wesentlichen, Absehen von speziellen, untergeordneten Details und Erkennen gleicher Merkmale geachtet werden. Die Anordnung der Elemente soll in einer Rangordnung erfolgen. Elemente gleicher Rangordnung stehen auf derselben Stufe und bilden eine Schicht oder Ebene. Grundsatz: Innerhalb der Hierarchie dürfen keine zirkulären Beziehungen auftreten. Die Software soll modular für ZDF-spezifische Implementierungen erweiterbar sein. Die Modularisierung dient insbesondere der Erzeugung überschaubarer Systeme, deren Komponenten unter Umständen auch in anderen Systemen wiederverwendet werden können. Auf die Softwareentwicklung angewandt fordert dieses Prinzip die Aufteilung des Systems in überschaubare Teile, mit klar definierten Schnittstellen. Dabei sollen einzelne Module ausgetauscht oder geändert werden können, ohne dass Veränderungen im übrigen System erforderlich sind. Alle wichtigen Informationen, die zu derselben Situation gehören, sind an einem Platz vorhanden. Optimale Lokalität liegt vor, wenn die jeweils benötigten Informationen auf einer Seite stehen. Lokalität ist damit auch ein Strukturierungsprinzip. Von besonderer Bedeutung ist die integrierte Dokumentation. Ein Software-System besteht aus "Programmcode und Dokumentation" und ist letztlich nur so gut wie diese. Die Dokumentation muss integraler Bestandteil der Softwareentwicklung sein. Einheitliches Erscheinungsbild von Dokumenten und Programmen sind so selbstverständlich wie die Einhaltung betrieblicher und überbetrieblicher Konventionen und Normen – sprich Standardisierung. Nutzt der Bieter vorhandene ‚Frameworks‘ für die Entwicklung, so sollen diese vom ZDF und seinen Partnern nicht-exklusiv im Rahmen einer Kauf-Lizenz genutzt werden. Im ‚Framework‘ enthaltene Module oder PlugIns müssen an das ZDF lizensiert werden. Die ZDF-spezifisch entwickelten Infrastruktur Komponenten und Applikationen gehen ins Eigentum des ZDF über. Gegenstand des Rahmenvertrages sind außerdem projektbezogene technische Konzeptionsleistungen für das Backend, redaktionelle sowie inhaltliche Konzeption der Applikationen, Anforderungsmanagement, fachliche Konzeption von Softwarekomponenten sowie ggf. Evaluationen und Prototypen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Das ZDF schätzt ein Abrufvolumen von ca. 45 T€ p. Jahr. Weiterhin sind Software-Entwicklungs- und Integrationsleistungen für die Herstellung und Bereitstellung der ZDF-Spezifika erforderlich. Hier geht es um technische Spezifikationen, Programmierung, Integration, Dokumentation und Test von Applikationskomponenten. Dazu kommen bei Bedarf abgrenzbare Leistungen wie z.B. Betriebseinführung und laufende Anpassungen im Rahmen einer Wartung. Diese Leistungen sind ebenfalls Bestandteil der Rahmenvertragsvereinbarung. Die Abrufe dieser Leistungen erfolgen über einen Werkvertrag ohne Abnahmeverpflichtung. e) Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. f) Nebenangebote werden nicht zugelassen. g) Die Leistung ist vom 01. Juni 2016 bis zum 31.Mai 2016 zu erbringen. Optional behält sich das ZDF vor, die Beauftragung zu unveränderten Konditionen bis zu zweimal jeweils um ein Jahr zu verlängern. h) siehe c) i) Die Angebotsabgabefrist endet am 13.05.2016 / 11 Uhr. Der Zuschlag wird kurzfristig nach Wertung der Angebote erteilt. Die Bindefrist der Angebote erstreckt sich bis zum 30.06.2016. j) Sicherheitsleistungen gemäß Vergabeunterlagen k) Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen l) 1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: - Fremdnachweis über die Eintragung in das Handelsregister oder ein dem Handelsregister vergleichbarem Register (nicht älter als 6 Monate). - Darstellung der Unternehmenshistorie sowie organisatorischer Aufbau, Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und ihre Aufteilung in Geschäftsbereiche. - Bonitätsbescheinigung einer Hausbank (nicht älter als 6 Monate). -2- 2. Technische Leistungsfähigkeit: Implementierungen im Medienumfeld Eigennachweise über mindestens zwei seit dem 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung durchgeführte Konzeption, Entwicklung und/oder Implementierungen mit folgenden Anforderungen: Zur Bewertung heranzuziehen sind abgeschlossene Projekte (eine Gesamtabnahme liegt vor), die den folgenden Geschäftszwecken ihrer Auftraggeber dienen: Responsive HTML5-Anwendungen der deutschsprachigen Rundfunk- und Fernsehanbieter (private wie öffentlich-rechtliche) sowie von deutschsprachigen Verlagen und Zeitungsverlegern und Anwendungen mit einem Schwerpunkt auf dem Präsentieren von Bewegtbild-Inhalten. Die nachzuweisenden Implementierungen müssen auf HTML5basierten Endgeräten betrieben werden – es ist dabei ebenfalls die Umsetzung einer Wrapper-App nachzuweisen. Wir bewerten dazu Funktionalität, unterstütztes Spektrum verschiedener Endgeräte und allgemein den Innovationsgrad der Lösung (siehe auch Bewertungsmatrix). Der Bieter muss in Summe mehr als 200 Personentage in betrachteten Projekten selbst geleistet haben. Es zählen ausschließlich fakturierte Personentage oder hilfsweise, bei Festpreisprojekten, die Zahl der Personentage gemäß Angebotskalkulation. Für die nachzuweisenden Referenzprojekte sind folgende Informationen als Eigennachweise zu erbringen: · Kunde · Ansprechpartner (mit Kontaktdaten) des jeweiligen Auftraggebers · Beschreibung der Lösung · Quelle, wo das Produkt zu sehen ist. Mitarbeiter mit aktuellem Knowhow im Medienumfeld Eigennachweis über mindestens zwei Mitarbeiter, die im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung jeweils mindestens 100 Personentage als Konzepter, SW/HWArchitekten oder -Entwickler in Projekten zur Implementierung in HTML5 basierten TV-Portalen mitgearbeitet haben. In diesen Projekten zur Frontend Entwicklung im Medien Umfeld müssen responsive HTML5 und Wrapper App Technologie eine wesentliche Rolle gespielt haben. Die relevanten Mitarbeiter müssen hierbei den größten Teil ihrer Leistungen direkt in diesem Umfeld erbracht haben und dementsprechend aktiv über gute Kenntnisse der System- und Produkteigenschaften verfügen (Navigations-Verfahren, Wrapper App, Javascript, responsive HTML5 Frameworks, Browser, Betriebssystem Plattformen, VideoPlayer etc.). Mitarbeiter mit Projektmanagement-Knowhow Eigennachweis über mindestens zwei Mitarbeiter mit Projektmanagement-Knowhow seit dem 01.01.2014 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung in denjenigen Geschäftsfeldern des Bieters die den überwiegenden Teil der Projektressourcen stellen werden. Eigennachweis darüber, dass die hier relevanten Mitarbeiter Kenntnisse über Projektmanagement verfügen. Nachzuweisen sind auch Kenntnisse von Entwicklungsmethoden wie SCRUM oder Kanban bzw. haben die Mitarbeiter durch mehrjährige Tätigkeit die erforderlichen Fähigkeiten erworben. n) Zuschlagskriterien gemäß Vergabeunterlagen. -3-
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