Weg frei zu einem zeitgemässen Baugesetz

1 Medienmitteilung
Weg frei zu einem
zeitgemässen Baugesetz
Nach den intensiv geführten Debatten der letzten Monate hat der St.Galler
Kantonsrat im Rahmen seiner «Aufräumsession» dem ausgearbeiteten
­Kompromiss zum Planungs- und Baugesetz zugestimmt. Mit Unterstützung
der FDP-Fraktion fanden die Vorschläge der vorberatenden Kommission
zur Verflüssigung von Baulandreserven eine Mehrheit.
Der St.Galler Kantonsrat trat diese Woche ein letztes Mal in der «alten» Zusammensetzung
­zusammen. Die Bilanz der FDP fällt positiv aus: in den einzelnen Sachgeschäften konnte sich
die Fraktion mit ihrer Haltung grossmehrheitlich durchsetzen.
Planungs- und Baugesetz: Ein tragfähiger Kompromiss
Engagiert wurde in den vergangenen Wochen und Monaten um das neue Planungs- und Baugesetz gerungen. Im Kern geht es darum, das heute geltende, mehrfach überarbeitete Regelwerk aus dem Jahr 1972 durch ein neues, zeitgemässes Gesetz zu ersetzen, das seinerseits alle
planungs- und baurechtlich relevanten Aspekte auf lange Sicht hinaus regelt. Das neue Gesetz umfasst alle aus Bauherrensicht relevanten kantonalen Bestimmungen. Es regelt nicht
nur die Raumplanung und das Baupolizeirecht, sondern auch den Natur- und Heimatschutz
sowie alle Vorschriften zum Verfahren und Vollzug. Noch Anfang März besonders umstritten
waren die Artikel zum gesetzlichen Kaufrecht für die Gemeinden zur Verflüssigung von privaten Baulandreserven. Der in der Folge durch die vorberatende Kommission erarbeitete Kompromissvorschlag erwies sich in den vergangenen beiden Tagen schliesslich als mehrheitsfähig. Er sieht für die politischen Gemeinden ein gesetzliches Kaufrecht zum Verkehrswert für
Bauland vor, das nach erstellter Groberschliessung nicht innert acht Jahren überbaut wird.,
Die Frist beträgt fünf Jahre, wenn das Grundstück seit wenigstens zehn Jahren einer Bauzone
zugewiesen ist. In jenen Fällen, in denen die Gemeinden von ihrem Kaufsrecht Gebrauch machen wollen, erhalten die Eigentümer eine Frist von fünf Jahren, um selber eine Überbauung
des Areals zu realisieren. Baulandreserven, die der Sicherung und Erweiterung von Betrieben
dienen, sind vom Kaufsrecht ausgenommen. Ferner sieht der Kommissionsvorschlag ein gesetzliches Rückkaufsrecht der Eigentümer vor für den Fall, sollten die Gemeinden auf dem erworbenen Land selber keine Bauten realisieren.
Chancenlos blieben SP und Grüne mit ihrem Versuch, einzelne Beschlüsse aus der ersten
­Lesung rückgängig zu machen. Unter anderem wollte die Ratslinke Einkaufszentren und Fachmärkte auch bei Umbauten an den Erschliessungs- und Verkehrskosten mitzahlen lassen.
Die Beschlüsse des Parlaments stellen aus Sicht der FDP einen tragfähigen Kompromiss auf
der Basis der Vorschläge des Regierungsrats dar, indem ein Ausgleich zwischen den Interessen – Eigentumsrechte einerseits, öffentliches Interesse an einer Verflüssigung von Baulandreserven andererseits – gefunden werden konnte. Ebenso wird dem in den vergangenen Jahren
mehrfach zum Ausdruck gebrachten Volkswillen zum sparsameren Umgang mit Landreserven
Rechnung getragen. Diesen Kompromiss über ein Referendum zugunsten von Maximalforderungen zu opfern, wäre aus Sicht der FDP fahrlässig.
2 Medienmitteilung
Der Abschluss der Beratungen zum Planungs- und Baugesetz stellt den erfolgreichen Schlusspunkt der politischen Karriere von FDP-Regierungsrat und Baudirektor Willi Haag dar. Mit
dem 68-Jährigen verlässt per Ende Mai eine ausgesprochen volksnahe Persönlichkeit die politische Bühne, die in allen politischen Debatten die Sache stets höher gewichtet als ideologische Fragen und parteiische Interessen. Die FDP-Fraktion dankt Willi Haag für das Geleistete
in den letzten 16 Jahren im Regierungsrat und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.
Mittelschulen: Plafonierung gilt für alle
Im Rahmen der Beratungen zum Bericht der Regierung zu den Perspektiven der Mittelschule gab vorab die im interkantonalen Vergleich tiefe St.Galler Maturitätsquote zu reden. Einmal mehr brachte die FDP-Fraktion zum Ausdruck, dass sie eine möglichst hohe Quote nicht
als ­politischen Selbstzweck betrachtet. Konsequenterweise lehnt sie sämtliche Massnahmen,
die auf eine künstliche – sprich durch gesetzliche Anpassungen zu erreichende – Erhöhung
der Quote abzielen, ab. Um Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden Potenzial vermehrt in weiterbildende Ausbildungen zu bringen, soll neu eine auf den Kanton einschliesslich der Mittelschulen ausgerichtete Informationskampagne lanciert werden. Die FDP scheiterte mit ihrem Antrag, wonach diese Kampagne aus den ordentlichen Mitteln des Bildungs­
departements hätte finanziert werden sollen.
Ferner befasste sich der Bericht zu den Perspektiven der Mittelschulen die aus Sicht der
­Regierung schwierige Berufssituation bei den Schulleitungen. Um die Aufgabenerfüllung dieser Ämter zu erhöhen respektive deren Attraktivität zu steigern, wurde die Schaffung von gesamthaft fünf neuen Stellen zugunsten der einzelnen Schulleitungen beantragt. Gemeinsam
mit der CVP bekämpfte die FDP diesen Antrag, da klar im Widerspruch zur Plafonierung des
Personalaufwands stand, den der Kantonsrat vor gerade mal acht Wochen beschlossen hatte.
Martin Klöti neuer Regierungspräsident
Mit der Wahl von Martin Klöti wechselt Regierungspräsidium nach der zu Ende gehenden
Amtszeit von Volkswirtschaftsdirektor Benedikt Würth in die Reihen der FDP. Der Vorsteher
des Departements des Innern wird sein Amtsjahr im Juni zu Beginn der neuen Legislatur antreten dürfen. Die FDP gratuliert ihrem Regierungsrat zur Wahl und wünscht ihm viel Freude und Befriedigung bei der Ausübung der repräsentativen Aufgaben zum Wohl des Kantons
St.Gallen.