INHALT Tiere Rinder Fische Allgemeines Betrieb & Familie Technik

INHALT
Tiere
Rinder
Tipps für den Weideeinstieg
1
Fische
EMFF: Broschüre als Hilfestellung bei der Beantragung
von Fördermitteln
3
Allgemeines
Fliegenbekämpfung im Stall rechtzeitig starten
5
Betrieb & Familie
Technik
Der Vorsaisoncheck
8
Umwelt & Energie
Erneuerbare Energie
Internet-Befragung der EU-Kommission zum Thema
Nachhaltige Bioenergiepolitik: Mitmachen!
10
Recht & Steuer
Recht
Haftung für Weidevieh auf Almen: Warntafeln anbringen
Kastrationspflicht für Katzen auf Bauernhöfen
12
13
Österreich
Agrarpolitik
Glyphosat: AGES definiert Bedingungen für weitere
Zulassung
KLARTEXT-Veranstaltung der LK Ö: "Unser Essen:
Wissen wo's herkommt!"
15
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Pflanzen
Grünland & Futterbau
Stickstoffdüngung im Grünland an Standort anpassen
18
Obst- und Weinbau
Jetzt Beerenobst organisch düngen
22
Bodenschutz & Düngung
Maisbegleitsaaten: Erfahrungen, Möglichkeiten zum
Erosionsschutz
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lko.at/Newsletter vom 14.04.2016
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Tipps für den Weideeinstieg
Weidegras ist das preisgünstigste Futtermittel. Wie man im Frühjahr optimal in die Weide
einsteigt und welche Futterqualitäten gut geführte Weiden über die gesamte
Vegetationszeit liefern, weiß LK-Experte Marco Horn.
Weidegras ist das günstigste Futtermittel für Wiederkäuer und deshalb gerade in Zeiten
hohen Preisdrucks eine Möglichkeit, die Futterkosten zu senken. Gut geführte Weiden
liefern über die gesamte Vegetationsperiode hohe Futterqualitäten und Erträge bei
gleichzeitig deutlich niedrigeren Kosten.
Das Gras soll dem Tier ins Maul wachsen
Erfolgreiche Weidebetriebe wissen: Die erfolgreiche Weide beginnt mit dem Spitzen der
Gräser. Sobald man im Frühjahr die ersten grünen Blattspitzen auf seinen Flächen
erkennt, sollte man die Tiere bereits austreiben.
Der frühe und stetige Verbiss und Viehtritt fördert wertvolle ausläuferbildende
Grünlandpflanzen wie die Wiesenrispe, Englisches Raygras und Weißklee. Diese tragen
zu einer dichten und ertragsfähigen Grasnarbe bei.
Viele unerwünschte Kräuter werden durch eine frühe Beweidung zurückgedrängt. So
reagieren zum Beispiel Wiesenkerbel, Wiesenbärenklau und Gemeine Rispe sehr
empfindlich auf den Tritt der Rinder und werden durch konsequente Beweidung im
Frühjahr zurückgedrängt. Andere unerwünschte Grünlandpflanzen, wie scharfer
Hahnenfuß und auch Ampfer, werden bei frühem Weidebeginn von den Rindern noch
nicht selektiert, sondern gefressen und ebenfalls durch konsequente Frühjahrsweide
bekämpft.
Damit die Weidefläche im Frühjahr rasch bestoßen werden kann, sollte die Düngung
bereits im Herbst oder mit gut verdünnter Gülle oder Jauche (1:1 mit Wasser verdünnt) vor
dem Vegetationsbeginn erfolgen. Dies garantiert, dass das im Frühjahr frisch
aufwachsende Weidegras nicht verschmutzt ist und gern gefressen wird.
Der frühe Weideaustrieb hat aber nicht nur Vorteile für den Grünlandbestand, sondern
auch für das Rind. Wird eine Weide früh, bei noch niedriger Aufwuchshöhe bestoßen,
kommt es automatisch zu einer sanften Futterumstellung, da das Graswachstum und
somit die Weidegrasaufnahme im Laufe des Frühjahrs langsam ansteigen. Der Pansen
und die darin lebenden Mikroorganismen haben also genug Zeit, sich auf den
Futterwechsel einzustellen.
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Zu Beginn sollten die Tiere nur wenige Stunden (1-2 h/d) Zugang zu einer großen Fläche
(2-3 Kühe/ha) haben. Dies trägt erstens zu einer schonenden Rationsumstellung bei und
beugt zweitens Trittschäden auf den im Frühjahr oft noch feuchten Flächen vor. In weiterer
Folge wird bei Kurzrasenweide die Weidefläche je nach Graswachstum verkleinert oder
man steigt in ein Koppelsystem ein.
Für beide Systeme ist die regelmäßige Messung der Aufwuchshöhe essenziell. Diese
kann einfach mit einem Zollstock und Plastikdeckel oder auch mit speziellen Geräten, wie
einem Rising Plate Meter, gemessen werden. Die Zielaufwuchshöhen liegen bei
Kurzrasenweide zwischen fünf und sechs und bei Koppelweide bei acht bis zwölf
Zentimetern beim Bestoßen und bei fünf Zentimetern beim Verlassen der Koppel.
Futterkosten senken
Weide ist das billigste und bei entsprechender Weideführung auch ein sehr hochwertiges
Futtermittel für Rinder. Da bei gutem Management das Gras den Tieren praktisch ins Maul
wächst, liegen die Futterkosten von Weidegras deutlich unter jenen von konserviertem
Grundfutter (
Kurz gefasst
In einer gut geführten Weide steckt viel Potenzial. Der Grundstein für eine erfolgreiche
Weidesaison wird bereits mit dem frühen Start im Frühjahr gelegt. Dies hat nicht nur
positive Einflüsse auf den Pflanzenbestand, sondern hilft auch bei der schonenden
Rationsumstellung. Ob Voll- oder Stundenweide, günstiges Weidegras hilft, die
Futterkosten zu senken.
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EMFF: Broschüre als Hilfestellung bei der Beantragung von
Fördermitteln
Der Europäische Meeres- und Fischereifonds, kurz EMFF, ist ein wichtiger
Investitionsfonds für alle Sparten der Aquakultur und Binnenfischerei in Österreich. Seit
Beginn der Möglichkeit einer Antragstellung im Juli 2015 wird bereits kräftig in den
heimischen Aquakultursektor investiert. Der EMFF wird maßgeblich dazu beitragen, den
Fischerei- und Aquakultursektor bis zum Jahr 2020 weiterzuentwickeln. Der Schwerpunkt
des Förderprogrammes liegt dabei klar auf einer Begünstigung von Vorhaben, die auf eine
Mehrproduktion ausgelegt sind bzw. einen Innovationscharakter aufweisen.
Die neue Broschüre stellt sich vor
Um möglichst umfassend über den Förderfonds zu
informieren, haben die Landwirtschaftskammer und das
Ländliche Fortbildungsinstitut nun eine österreichweite
Informationsbroschüre, eigens als Hilfestellung zur
Beantragung von Fördermitteln aus dem EMFF, erstellt.
Inhaltlich werden darin auf 27 Seiten die wichtigsten
förderbaren Maßnahmen für bäuerliche Fischproduzenten,
genauso wie sämtliche Informationen betreffend
Förderabwicklung und die dabei erforderlichen Unterlagen
für eine Antragstellung, vorgestellt. Zudem beinhaltet die
Broschüre ein Musterbeispiel einer Projektbeschreibung für
die Errichtung einer Teichanlage inklusive der Ermittlung der
daraus resultierenden Marktleistung. Der Folder soll somit
den Fischproduzenten helfen, möglichst rasch und einfach
an alle Informationen für eine erfolgreiche Förderabwicklung im Rahmen des EMFF zu
kommen.
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Rechtzeitige Antragstellung
Einer der wichtigsten Punkte aus fördertechnischer Sicht ist die rechtzeitige
Antragstellung! Es ist unbedingt darauf aufmerksam zu machen, dass das Gesamtprojekt
abgelehnt wird, wenn bereits vor Antragstellung mit der Projektumsetzung begonnen
wurde. Dabei ist unter Projektumsetzung unter anderem eine Auftragsvergabe, eine
bauliche Umsetzung oder die Vorlage von projektbezogenen Rechnungen, die zeitlich vor
der Antragstellung entstanden sind, zu verstehen.
Was wird gefördert?
Als wichtigste Fördermaßnahmen für heimische Fischproduzenten können jene der
produktiven Investitionen, der Vermarktung, der Verarbeitung von Fischerei- und
Aquakulturerzeugnissen und jene der Innovation in der Aquakultur genannt werden. Dabei
gelten im Detail aber unterschiedliche Fördersätze und Mindestinvestitionssummen,
weshalb eine ausführliche Einholung von Informationen bzw. eine Beratung jedenfalls
ratsam ist.
Wo bekomme ich die Broschüre in Printversion?
Die Broschüre ist im Referat Tierzucht der LK NÖ bei DI DI Leo Kirchmaier unter der
Schutzgebühr von 1 Euro zuzüglich Versandspesen erhältlich. Schreiben Sie dazu ein
Email unter Angabe ihrer Kontaktdaten an [email protected].
EMFF 2014-2020 klein
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Fliegenbekämpfung im Stall rechtzeitig starten
Sobald die Temperaturen im Frühjahr steigen, beginnen die Fliegen - für uns noch nicht
bemerkbar - sich zu entwickeln. Deshalb muss man schon jetzt an die Bekämpfung
denken. Wie Sie gegen die Lästlinge und Krankheitsüberträger wirksam vorgehen können,
erklärt LK-Expertin Romana Berger.
Wenn massenhaft Fliegen auftreten, ist es für eine effiziente Bekämpfung meistens schon
zu spät, weil die Vermehrung explosionsartig erfolgt. Stallfliegen sind nicht nur eine lästige
Plage für Mensch und Tier, sie können auch verschiedene Krankheitserreger, Mastitis,
Weidekeratitis, Milben, Rinderflechte, E. coli Infektionen, Maul- und Klauenseuche und
Brucellose übertragen.
Bei den Stallfliegen unterscheidet man zwischen stechenden und nicht stechenden
Fliegen. Stechende Fliegen saugen mehrere Male pro Tag an Tieren. Nicht stechende
Fliegen ernähren sich von Sekreten aus natürlichen Körperöffnungen, aus Wunden und
auch nachblutenden Stichen von Bremsen und Stechfliegen.
In unseren Stallungen findet man vor allem folgende Stallfliegenstechende Fliegen:
Waden-stecher (Stomoxys calcitrans)nicht stechende Fliegen:die Große Stubenfliege
(Musca domestica und die Kleine Stubenfliege (Fannia canicularis)
Fliegenbekämpfung
Die Fliegenbekämpfung muss den Entwicklungszyklus der Fliegen unterbinden. Je früher
die Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen beginnen, desto größer ist der Erfolg.
Vorbeugemaßnahmen
Die wichtigste Maßnahme ist die Stallhygiene, das heißt die Auffindung und die
Entfernung der Brutstätten im Stall und in der Umgebung des Stalles. Brutstellen, wo sich
Eier, Larven und Puppen befinden, sind überall dort, wo es warm und feucht ist und wo
Nahrung für die Larven vorhanden ist, zum Beispielin Kälberboxen,in schlecht
zugänglichen Ecken, Nischen und Hohlräumen,in Futterresten,in Randbereichen des
Festmistlagers,in Tiefstreuflächen und feuchten Boxen,in Schwimmdecken auf der Gülle
und in Güllekanälen,auf und unter Spaltenböden,in Kotansammlungen,in nasser Einstreu
unter Tränken,unter Zäunen, Gittern und Boxenabtrennungen undunter Futterautomaten.
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Eine gründliche Stallreinigung im Frühjahr kann die Fliegenplage wirksam eindämmen. Zu
den regelmäßigen Maßnahmen zählen das Entfernen von Futter- und Milchresten, das
gründliche Reinigen von schlecht zugänglichen, verschmutzten Ecken und Nischen,
sorgfältiges Ausmisten, Belüften und Rühren der Gülle sowie das Belüften und Umlagern
des Festmistes.
Weiters ist auf ein gutes Stallklima zu achten. Hohe Luftraten im Stall (Lüftung) vertreiben
Fliegen, aber die Tiere dürfen keiner Zugluft ausgesetzt sein.
Natürliche Feinde fördern
Schwalben sind die natürlichen Feinde der Fliegen, da sie sich in erster Linie von Fliegen
ernähren. Sie sollten eine ungehinderte Einflugschneise in den Stall haben.
Larvenbekämpfung
Bei massenhaftem Auftreten muss man neben den erwachsenen Fliegen auch die Larven
bekämpfen, weil ansonsten nur ein kleiner Teil der Population vernichtet wird. Die
Larvenbekämpfung unterbricht den Entwicklungszyklus und später muss man weniger
Fliegen bekämpfen. Wenn die Brutstätten bekannt sind, aber nicht entfernt werden
können, ist der gezielte Einsatz von Nützlingen oder eine chemische Behandlung mit
einem Larvizid gegen die Larven möglich. Als natürliche Feinde der Stubenfliege kann
man bei Festmistsystemen Schlupfwespen und bei Güllesystemen Güllefliegen einsetzen.
Larvizide müssen auch dort hingelangen, wo die Fliegen brüten. Die vorbeugende
Behandlung sollte bereits Mitte April bis Anfang Mai erfolgen. Anschließend sind
regelmäßige Wiederholungen notwendig.
Bekämpfung der erwachsenen Fliegen
Die erfolgreichste Fliegenbekämpfung besteht aus einer Kombination von vorbeugenden
Maßnahmen, Larvenbekämpfung und Bekämpfung der erwachsenen Fliegen. Erwachsene
Fliegen kann man durch das Anbringen von Fliegengittern, UV-Lichtfallen, Klebefallen,
Klebebändern oder durch Fliegenfangbeutel zum Aufhängen mit Pheromon-Lockstoff
bekämpfen. Nehmen die Fliegen im Stall überhand, werden diese Maßnahmen nicht mehr
ausreichend greifen. Es ist eine Vielzahl von verschiedenen chemischen Spritz-, Streichoder Fraßmitteln am Markt verfügbar. Diese Mittel muss man laut Packungsbeilage
ordnungsgemäß einsetzen. Ein Insektizid für sich alleine ist keine nachhaltig wirksame
Maßnahme und kann Resistenzbildungen hervorrufen.
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Bis zu 1.000 Eier in einem Fliegenleben
Die erwachsenen sichtbaren Fliegen machen nur 10% der
Fliegenpopulation aus. Die restlichen 90% befinden sich als
Larven und Puppen in den Brutstätten. Ein
Stubenfliegenweibchen kann in ihrem Leben bis zu 1.000
Eier legen. Mit der Eiablage beginnt der Entwicklungszyklus
der Fliege. Aus einem Ei schlüpft nach etwa acht Tagen eine
weiße, zirka einen Millimeter lange Larve. Nach drei
Häutungen in etwa sechs Tagen verpuppt sich diese Larve.
Innerhalb von wenigen Tagen schlüpft dann aus der Puppe
eine Fliege. Die Lebensdauer einer erwachsenen Fliege liegt
zwischen 14 und 18 Tagen.
Der Entwicklungszyklus der Fliegen ist eng mit der Umgebungstemperatur gekoppelt. Je
wärmer und feuchter es ist, desto schneller findet die Entwicklung statt. Bei 16 °C dauert
es vom Ei bis zur Fliege 44 Tage, bei 35 °C ist die Fliege in nur sieben Tagen fertig
entwickelt. Daher vermehren sich Fliegen bei warmen Temperaturen explosionsartig,
wobei die sichtbaren Insekten nur die Spitze des Eisberges sind.
Kurz gefasst
Bei massenhaftem Auftreten von Stallfliegen kommt eine effiziente Bekämpfung zu spät.
Erfolgreich ist eine Bekämpfung nur, wenn frühzeitig gehandelt wird und die Brutstätten
mit den Entwicklungsstadien Eier, Larven und Puppen miteinbezogen werden. Beim
Einsatz von chemischen Mitteln ist auf die ordnungsgemäße Anwendung und auf das
Risiko der Resistenzbildung achtzugeben.
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Der Vorsaisoncheck
Mit dem Frühlingserwachen ist es auch an der Zeit, das Feldspritzgerät wieder aus dem
"Winterschlaf" zu holen. Wie man anhand der nachfolgenden Checkliste Punkt für Punkt
die wichtigsten Bauteile überprüfen kann, weiß Roman Hauer von der Bildungswerkstatt
Mold.
Prüfplakettesichtbar, gut
ablesbargültigFrostschutzFrostschutzlösung ablassen und
auffangenKontrolle auf eventuelle offensichtliche
FrostschädenSicherheitGelenkwelle - Schmierung, Schutz
gesichert, Schutztrichter auf PumpeRahmen und
Koppelpunkte in OrdnungVerkehrssicherheit - Beleuchtung,
reflektierende WarnmarkierungenPumpefester Sitz von
Pumpe und GelenkwellenstummelDichtheit - kein Austritt
von Öl oder WasserSchmierung - Sichtkontrolle von Ölstand
und Ölfarbe, ÖlwechselMembranen - Zustand und bei Bedarf alle Membranen
wechselnVentile - Zustand + GängigkeitDruckausgleichsbehälterDichtheit außen bei
Kessel und VentilDichtheit innen bei Membranerichtiger DruckFilterEinfüllsieb vorhanden
und in OrdnungSaugfilter - Zustand, Dichtungen, AbsperrungDruckfilter - Zustand,
Dichtungen, Filterspülung, Maschenweite abgestimmt auf die Düsen, Empfehlungen des
Düsenherstellers beachtenDüsenfilter, falls vorhanden - alle gleich in Typ und
Maschenweite, abgestimmt auf Düse, und sauberBehälterBrühebehälter sauber,
unbeschädigt und dichtEinfüllöffnung dichtsicherer Standplatz auf Trittstufe und eventuell
Haltegriffe zum BefüllenFüllstandsanzeige - gut ablesbar und in Ordnung, richtige
EinstellungBehälterentleerung - werkzeugloses Öffnen und sicheres Auffangen
möglicheventuell vorhandener Wasserfüllanschluss - dicht und
rückflusssicherRührwerkSichtkontrolle - bei etwa halber Behälterfüllung und
eingeschalteten Düsen gut sichtbare Umwälzung im Behälter erkennbarBlick in den leeren
Behälter auf AblagerungenRührwerksabschaltung funktionsfähigFüllschleuseKlapp- und
Schwenkmechanismus funktionsfähigEinspülschleuse und Schleusendeckel in Ordnung
und dichtreibungslose Funktion von Injektoren, Ringspülleitung, Stoßdüsen,
Kanisterreinigungsdüsen etc.Fremdkörperschutz, wie zum Beispiel Schutzgitter vorhanden
und in OrdnungArmaturSchaltventile und Druckregler funktionsfähig, leichtgängig und
dichtFernbedienung in Ordnung, reibungslose Kabinendurchführung der
LeitungenGleichdruckventile - richtig eingestellt und dichtManometer - nach der
Demontage im Herbst wieder einschrauben aber vorher Anschlussleitung spülen, vom
Bedienplatz aus gut ablesbar, Skala angepasst an den Druckbereich der
DüsenSchaltventile am Bedienzentrum funktionsfähig und leichtgängig,
Nachstellmöglichkeit prüfenLeitungen und SchläucheDichtheit bei stehender und laufender
Pumpe bei maximalem Systemdruckkorrekte Einstellung des Überdruckventilskeine
übermäßigen Knick- und ScheuerstellenLeitungsanschlüsse - ausreichend fest und
Dichtungen in Ordnung, keine Quetschungen und QuellungGestängeleitungen - kein
Kontakt mit den Spritzfächern, ausreichende Länge an den Klappstellen, ausreichend
befestigt und nicht verformtGestängeGestänge geschmiertKlappvorgang reibungslos und
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Verriegelung in TransportstellungGestänge bodenparallelvertikale Verformung maximal
zehn Zentimeter oder 0,5 Prozent der Arbeitsbreitehorizontale Verformung maximal 2,5
Prozent der halben GestängebreiteNachstellmöglichkeiten, Anschlagpunkte,
Verriegelungen und Gelenke prüfenPendelausgleich, Hangausgleich und
Schwingungsdämpfung überprüfenHöhenverstellung muss über gesamten Bereich
funktionsfähig seinGleitflächen einfettenDüsenschutz und Abstandhalter zum Boden
vorhanden und in OrdnungHindernisausweicheinrichtung funktionsfähigGestängeteile
werden nicht vom Spritzfächer getroffenDüsen und Tropfstoppbei Bedarf nochmalige
gründliche Düsenreinigung mit Chemiebad, Ultraschall, Druckluft, weiche Bürstenfreie
Luftansaugbohrungen bei Injektordüsenalle Düsen je Düsensatz gleich hinsichtlich
Hersteller, Typ, Größe und Materialgleichmäßiges Spritzbild aller Düsen am
GestängeDüsenanstellwinkel von fünf bis 10° zum GestängeTropfstoppventile
funktionsfähig und in Ordnung (Membrane, Feder, Überwurfmutter), gleichmäßiger
ÖffnungsdruckVerschleißkontrolle durch Auslitern mit neuer Düse als
ReferenzdüseDüsenkappe und -dichtung in OrdnungArretierung bei
Mehrfachdüsenkörpern funktionsfähigReinigungstechnikFrischwasserbehälter
(Handwaschbehälter) dicht und Ablassventil in OrdnungReinwassertank (Spülwassertank)
dicht und Umschaltventile und Leitungsanschlüsse in OrdnungBehälterreinigungsdüsen
funktionsfähig, kein Festsitzen von RotationsdüsenAußenreinigungsanlage überprüfen Funktion, ausreichend Druck und SchlauchlängeEinstellung kontrollierenvor der Saison,
bei Änderung der Aufwandmenge, bei Funktionsstörungen1. Einstellparameter
festlegen, wie Wasseraufwandmenge, FG, Düsengröße, Druck
2. Fahrgeschwindigkeit überprüfen mit 100 Meter-Test
3. Spritze zur Hälfte mit Wasser füllen, Gestänge ausklappen, Düse auswählen, alle TB
einschalten
4. Druck gemäß Düsentabelle einstellen und Spritzfächer kontrollieren
5. Hilfsmittel bereithalten, wie Messbecher, Stoppuhr, Schutzausrüstung
6. Einzeldüsenausstoß bei zwei Düsen pro TB messen, notieren und mit Tabellenwert
vergleichen
7. bei Abweichungen korrigieren (Druck, FG, Wasseraufwandmenge)
Sensoren kontrollieren und kalibrierenDurchflussmesser - Sichtkontrolle auf
Beschädigungen, Festsitzen, Ablagerungen, Fremdkörper und dann kalibrieren durch
AusliternFahrgeschwindigkeitsmessung kalibrieren mit 100 Meter-TestDrucksensor Sichtkontrolle, KalibrierungUltraschallsensoren für automatische Höhenführung sauber,
nicht verbogen, kalibriert
lko.at/Newsletter vom 14.04.2016
Seite 10
Internet-Befragung der EU-Kommission zum Thema Nachhaltige
Bioenergiepolitik: Mitmachen!
Neue EU-Vorschriften für Nachhaltigkeit bei Biomasse in Planung.
Die Energiepolitik der EU wird derzeit für den Zeitraum von
2020 bis 2030 intensiv bearbeitet. Dazu werden von der
EU-Kommission noch heuer neue Richtlinienentwürfe
erstellt. Auch die Richtlinie zur Förderung der Nutzung von
Energie aus erneuerbaren Quellen (RL 2009/28/EG) wird
komplett überarbeitet. Die Kommission möchte nun ein
besonderes Augenmerk auf neue
Nachhaltigkeitsvorschriften für Biomasse legen und hat dazu
eine öffentliche Internetbefragung zum Thema "Eine nachhaltige Bioenergiepolitik für den
Zeitraum nach 2020" gestartet. Bis 10. Mai 2016 besteht die Möglichkeit, sich daran zu
beteiligen.
Die LK Österreich lehnt zusätzliche oder neue Nachhaltigkeitsvorgaben der EU für die
Biomasseproduktion entschieden ab. Durch die bereits bestehenden Rahmenbedingungen
mit Cross Compliance-Regelungen, nationalen Forstgesetzen und Naturschutzvorgaben
ist die Nachhaltigkeit der Biomasseproduktion in der EU mehr als ausreichend
sichergestellt. Außerdem gibt es darüber hinaus auch schon in der Praxis gut etablierte
freiwillige Zertifizierungssysteme wie PEFC für die nachhaltige Waldbewirtschaftung.
Statt ständig neue Barrieren und administrative Zusatzkosten für die in der EU ohnehin
bereits nachhaltig produzierte Biomasse zu erfinden, sollte sich die Kommission viel mehr
den äußerst problematischen Produktionsbedingungen bei fossilen Energieträgern
zuwenden. Mindeststandards gegen Korruption und Menschenrechtsverletzungen bei der
lko.at/Newsletter vom 14.04.2016
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Öl-, Gas- und Kohleproduktion sowie generationsübergreifende Kostenwahrheit bei
Atomkraft müssten dringend durchgesetzt werden, um faire Marktbedingungen für
erneuerbare Energieträger zu schaffen.
Breite Beteiligung der Land- und Forstwirtschaft an Internet-Konsultation wichtig
Damit der kritische Blickwinkel der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu unnötigen
neuen Nachhaltigkeitskriterien auch bis zur Kommission vordringt, ist eine möglichst breite
Beteiligung an der Internet-Konsultation aus unserem Sektor von großer Bedeutung.
Die LK Österreich stellt dazu einen Beantwortungsvorschlag zur Verfügung, der als
Hilfestellung zum Ausfüllen der eigenen Fragebeantwortung dienen kann. Wichtig ist
dabei, hervor zu streichen, dass die bestehenden Nachhaltigkeitssysteme für Biomasse
ausreichend sind und die Europäische Kommission sich insbesondere um die
Verbesserung der Rahmenbedingungen bei klimaschädlichen fossilen Energieträgern und
der Nuklearenergie annehmen soll. Damit der Fragebogen gewertet wird, muss zumindest
in anonymisierter Form die Zustimmung zur Veröffentlichung der Antworten erteilt werden.
Die Konsultation läuft bis 10. Mai 2016 und ist unter dem Link
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/BioenergySurvey2016 verfügbar. Weiterführende
Informationen zur Onlinebefragung und den Antwortvorschlag der LK Österreich sind im
Anhang zu finden.
Begleitende Informationen
Übersetzung des Fragebogens
Fragebogen: A sustainable bioenergy policy for the period after 2020
lko.at/Newsletter vom 14.04.2016
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Haftung für Weidevieh auf Almen: Warntafeln anbringen
Jedes Jahr kommt es zu Verletzungen und manchmal sogar zu Todesfällen von
Wanderern durch Unfälle mit Weidevieh auf Almen.
Manchen Wanderern sind die Gefahren nicht bewusst, die
sich beim Durchqueren eines Weidegebiets ergeben
können, insbesondere dann, wenn Hunde mitgeführt werden
oder Mutterkühe mit ihren Kälbern auf der Alm sind.
Entsprechende Warntafeln können dafür sorgen, dass
solche Unfälle vermieden werden.
Ob der jeweilige Tierhalter in solchen Fällen haftet, ist im Gesetz nur mit unbestimmten
Begriffen geregelt: "Wird jemand durch ein Tier verletzt, so ist derjenige dafür
verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat."
Derjenige der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die
erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte" (§ 1320 AGBG).
Der Oberste Gerichtshof hat mehrfach zur Haltung von Kühen Stellung genommen: Die
Verwahrungspflichten von Tierhaltern hängen von den Umständen des Einzelfalls ab.
Vorkehrungen müssen dem Tierhalter auch zumutbar sein.
Es besteht keine Verpflichtung, einen Weg, der durch eine Kuhweide führt, durch Zäune
vom Weidegebiet abzugrenzen. Eine Abzäunung eines Weges auf einer Almweide ist
weder üblich noch zumutbar. Sollten auf der Weide jedoch aggressive Tiere gehalten
werden, so sind sie gesondert zu verwahren, sodass sie sich dem Weg nicht nähern
können.
lko.at/Newsletter vom 14.04.2016
Seite 13
Wesentlich ist, dass der Tierhalter die Einhaltung der objektiv erforderlichen Sorgfalt bei
der Verwahrung und Haltung der Tiere beweisen kann.
Falls es schon einmal zu einem Zwischenfall gekommen ist, bei dem Mutterkühe auf
Hunde aggressiv reagierten, hat der Tierhalter zumindest eine Warnung durch Aufstellen
eines Schildes anzubringen.
Warntafeln sollen Besucher informieren
Mit Hinweistafeln wie "Achtung Mutterkühe, Betreten und Mitführen von Hunden auf
eigene Gefahr", "Achtung Weidevieh, Kühe schützen ihre Jungen, halten Sie unbedingt
Distanz" oder "Betreten und Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr" etc. können
Besucher gewarnt und so Unfälle vermieden werden.
Derartige Warn- und Hinweistafeln können selbst hergestellt werden, es finden sich auch
im Internet zahlreiche Anbieter für entsprechende Schilder, die auf den Almen an den
Ausgangspunkten für Wanderungen oder sonstigen geeigneten Stellen angebracht
werden können.
Zusätzlich sollte jeder Almbewirtschafter auch überprüfen, ob bei trotzdem auftretenden
Unfällen Deckung durch eine Haftpflichtversicherung besteht.
Kastrationspflicht für Katzen auf Bauernhöfen
Seit 1. April sind Katzen, die auf Bauernhöfen gehalten werden, von einem Tierarzt
kastrieren zu lassen. Ausnahmen bestehen nur für jene Tiere, die zur Zucht verwendet
werden.
lko.at/Newsletter vom 14.04.2016
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Am 24. März des heurigen Jahres erließ das
Gesundheitsministerium eine Änderung der 2.
Tierhaltungsverordnung, die auch für bäuerliche
Katzenhalter massive Änderungen bringt: Schon bisher gab
es eine allgemeine Kastrationspflicht für Katzen, die mit
regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten werden.
Ausgenommen davon waren bisher Katzen, die zur
kontrollierten Zucht verwendet wurden oder in bäuerlicher
Haltung lebten.
Nunmehr lautet die einschlägige Bestimmung (Punkt 2
Absatz 10 der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung):
"Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie
gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu
lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet
werden." Diese Änderung führt dazu, dass grundsätzlich auch die Halter von Katzen auf
Bauernhöfen verpflichtet sind, ihre Tiere kastrieren zu lassen.
Ausnahme bei Zucht
Nur dann, wenn die Katzen auch dazu gehalten werden, um Nachwuchs zu bekommen
oder wenn die Katzen tatsächlich keinen regelmäßigen Zugang ins Freie haben, besteht
diese Kastrationsverpflichtung nicht.
Will jemand seine Katzen zur Zucht halten, ist dafür eine Meldung an die
Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich. Dabei ist auch die Art und Höchstzahl der
gehaltenen Tiere und der Ort der Haltung anzugeben.
Tierschutzaspekt
Begründet wird diese Änderung mit Tierschutzaspekten. Es soll verhindert werden, dass
immer mehr Katzen in Tierheimen landen oder getötet werden müssen.
Die Verpflichtung zur Kastration trifft die jeweiligen Tierhalter, somit jene Personen, die
auch tatsächlich die Tiere betreuen und die Verfügungsmacht über sie haben. Gehören
zum Bauernhof ein oder zwei Katzen, die dort auch laufend betreut werden, ist der
Besitzer des Bauernhofs als Halter anzusehen. Anders wird dies bei streunenden Katzen
sein, die sich kurz einmal da und einmal dort aufhalten. Diese Tiere sind mitunter auch
herrenlos.
Ein Nichtbeachten dieser neuen Verpflichtungen ist im Tierschutzgesetz mit einer
Geldstrafe bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro bedroht.
lko.at/Newsletter vom 14.04.2016
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Glyphosat: AGES definiert Bedingungen für weitere Zulassung
Wirkstoff-Aufwand in Österreich deutlich geringer als in Deutschland.
Die Wiederzulassung des Pflanzenschutz-Wirkstoffs
Glyphosat für die nächsten 15 Jahre ist weiterhin Bestandteil
intensiver Diskussionen. Im Rahmen des
Strategieprozesses "Zukunft Pflanzenbau" haben heimische
Vertreter von Wissenschaft, NGOs, Handel, Industrie,
Interessenvertretungen und Produzenten kürzlich erneut die
Position Österreichs zum Thema Glyphosat debattiert. Die
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
hat dabei konkrete Einschränkungen im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes bei der
Vor-Erntebehandlung beziehungsweise Sikkation sowie für den Haus- und
Kleingartenbereich gefordert. Weiters soll bei der Zulassung glyphosathaltiger
Pflanzenschutzmittel in den EU-Mitgliedstaaten den indirekten Auswirkungen auf die
Artenvielfalt Aufmerksamkeit geschenkt werden. "Es liegt jetzt an der Kommission, einen
neuen Vorschlag vorzulegen, der diese Forderungen berücksichtigt. Andernfalls wird
Österreich dem Vorschlag nicht zustimmen können", heißt es auf der AGES-Website.
Laut Experten der Landwirtschaftskammern ist Glyphosat einer der am besten
untersuchten Wirkstoffe im modernen Pflanzenschutz. Bis heute seien keine
Schädlichkeiten von den zuständigen Instituten festgestellt worden. Netzmittel in den
Formulierungen, die in der Vergangenheit negative Wechselwirkungen ausgelöst hätten,
würden nicht mehr zum Einsatz kommen. Während die Europäische Lebensmittelbehörde
(EFSA), das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die
WHO-Organisation JMPR keine Kanzerogenität bei Glyphosat feststellen konnten, stufte
die WHO-Organisation IARC den Wirkstoff als "wahrscheinlich krebserregend" ein. Auf
letztere Bewertung berufen sich die Zulassungsgegner.
In Österreich ist die Anwendung von Glyphosat zur "Sikkation" (Reifespritzung) bei
Getreide seit 2013 generell verboten. Laut den Experten der Landwirtschaftskammer hat
sich dadurch ein wesentlicher Rückgang in der Anwendung des Herbizidwirkstoffs
ergeben. Derzeit wird Glyphosat in Österreich vor beziehungsweise kurz nach der Aussaat
der Kulturpflanzen wie etwa Mais oder Zuckerrüben zur Unkrautregulierung ausgebracht.
Eine Behandlung mit dem Wirkstoff nach dem Feldaufgang würde zum Absterben der
Nutzpflanzen führen. Damit betrage der Zeitabstand bis zur Ernte Monate, weshalb die
eingesetzten Mittel während fast der ganzen Vegetationsperiode über einen längeren
Zeitraum abgebaut werden könnten. Deshalb seien auch in einem Monitoring bei
österreichischem Getreide in keiner einzigen Probe Glyphosat-Rückstände festgestellt
worden.
Aber schon in der Vergangenheit sei die Verwendung von Glyphosat in Österreich wegen
der klimatischen Unterschiede bedeutend geringer als in anderen europäischen Ländern
wie Deutschland gewesen. Im pannonisch beeinflussten Hauptackerbaugebiet im Osten
lko.at/Newsletter vom 14.04.2016
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Österreichs mit heißen und trockenen Sommern war eine Anwendung kurz vor der Ernte
überwiegend nicht notwendig. In anderen Ländern mit oftmals nassen Erntezeiten werde
dagegen Glyphosat nicht nur beim Auflauf der Pflanzen, sondern vor allem kurz vor der
Ernte zum Totspritzen der Bestände angewendet, um damit zu verhindern, dass bereits
reifes Getreide bei Ernteverzögerungen durch Regenperioden auswachse. Damit liegen
zwischen Anwendung und Ernte oft nur einige Tage beziehungsweise wenige Wochen.
Die Verwendungsmenge in Österreich ist im internationalen Vergleich verhältnismäßig
gering. Während in Österreich zirka 200 t im Jahr von der Substanz eingesetzt werden,
sind es in Deutschland 6.000 t, erklären die Experten. Basierend auf einer knapp zehnmal
so großen Ackerfläche ergibt sich für Deutschland damit der dreifache Wirkstoffaufwand
pro Hektar.
EU-Parlament stimmt am Mittwoch ab
Auch in Brüssel steigt der politische Druck gegen die Wiederzulassung des
Pflanzenschutzmittels Glyphosat. Am kommenden Mittwoch will das Plenum des
Europäischen Parlaments (EP) über ein Verbot abstimmen, das sich in einem Entwurf zu
einer Erklärung auf das Vorsorgeprinzip beruft. Dass ein Teil der Wissenschaft Glyphosat
als "möglicherweise krebserregend" einstuft, ist für zahlreiche Abgeordnete Grund genug,
den Wirkstoff zu verbieten. Die Sozialdemokraten, die Grünen und die Linken haben
schon durch den EP-Umweltausschuss die Verbotsforderung gebracht.
Die Christdemokraten und die britischen Konservativen setzen sich für eine kürzere
Zulassungszeit als die von der EU-Kommission vorgeschlagenen 15 Jahre ein. Außerdem
soll nach ihrer Auffassung die Anwendung von Glyphosat vor der Ernte generell verboten
werden. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine uneingeschränkte Zulassung des
Pflanzenschutzmittels stünde vor dem Aus, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher
der EVP-Fraktion, Peter Liese (CDU).
Die EU-Kommission will Glyphosat nicht gegen den Willen der EU-Mitgliedstaaten und des
Europaparlaments durchsetzen. Schließt sich eine Mehrheit in der kommenden Woche
dem Entwurf der Erklärung an, könnte dies ein Ende der Zulassung von Glyphosat
bedeuten.
lko.at/Newsletter vom 14.04.2016
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Studien in Lesesaal zugänglich
Unterdessen hat die europäische Glyphosate Task Force (GTF) - ein Zusammenschluss
verschiedener Pflanzenschutzmittel-Unternehmen - angekündigt, ihre Studien in einer
Lesesaal-Lösung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen - und reagiert damit auf eine
Forderung nach mehr Transparenz von EU-Kommissar für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis. Kopien aller 14 von der GTF eingereichten
Studien zur Kanzerogenität könnten unter Aufsicht eingesehen werden. Die GTF betont,
dass dies ein Ausnahmefall sei und in keiner Weise einen Präzedenzfall für andere
Studien und Substanzen schaffen solle.
KLARTEXT-Veranstaltung der LK Ö: "Unser Essen: Wissen wo's
herkommt!"
Am 11. Mai in der LK Oberösterreich.
Umfragen zeigen, dass 85% der Konsumenten über die Herkunft der Lebensmittel
Bescheid wissen wollen. Vor allem dort, wo es sich die Menschen nicht aussuchen
können, was sie auf den Teller bekommen, also in Kantinen, Mensen, Schulen,
Kindergärten, Krankenhäusern oder Kasernen, haben sie das Recht zu wissen, woher das
Fleisch oder die Eier in ihrer Mahlzeit stammen. Die Landwirtschaftskammer Österreich
will daher, dass die Verbraucher volle Klarheit über den Ursprung von Lebensmitteln
haben.
Im Handel sind Fleisch und Eier mittlerweile gekennzeichnet, in der
Außer-Haus-Verpflegung fehlt aber oft noch jeder Hinweis auf die Herkunft. Daher soll
eine einfache, unbürokratische Kennzeichnung nach dem Modell der Schweiz den Gästen
in Mensen, Kantinen & Co. Klarheit schaffen. Mit der Klartext-Veranstaltung: "Unser
Essen: Wissen wo’s herkommt" soll versucht werden, sowohl die großen
Lebensmitteltrends wie Regionalität und Herkunft zu beleuchten, als auch aufgezeigt
werden, wie einfach es geht, die Konsumenten über die Herkunft zu informieren.
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Programm:
Eingangs referiert Martin Greßl, Leiter Qualitätsmanagement der AMA Marketing GmbH,
zum Thema "Herkunft muss erkennbar sein". Sascha Schwarzkopf, Koordinator
Wirtschaftspolitik der Gastro Suisse, erläutert im Anschluss die Herkunftskennzeichnung
am Beispiel Schweiz. Abschließend findet ein Expertengespräch samt Diskussion statt, an
dem sich Andreas Kabela (Geschäftsführer, SV Group Österreich), Lisa Vockenhuber
(Food Bloggerin),Ursula Riegler (Dept. Head HR, Communications/Corp. Responsibility,
McDonald’s), Josef Donhauser (Eigentümer der Gastronomiegruppe DoN),
Thomas Mayr-Stockinger (Hotel-Gasthof Stockinger in Ansfelden) sowie Josef Lehner
(Redakteur der Oberösterreichische Nachrichten) beteiligen werden.
Die Klartext-Veranstaltung findet am 11. Mai 2016 von 10 bis 13 Uhr im Festsaal der
Landwirtschaftskammer Oberösterreich (Auf der Gugl 3, 4021 Linz) statt.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur nach vorheriger Anmeldung bis spätestens 6.
Mai über das Online-Tool www.anmeldung.co.at/lk/Herkunft mit dem Passwort "gut zu
wissen" möglich.
Stickstoffdüngung im Grünland an Standort anpassen
Stickstoff beeinflusst den Massenertrag und die Inhaltstoffe der Pflanzen. An günstigen
Standorten und bei intensiveren Futterbeständen (ab vier Nutzungen) wird mehr Stickstoff
gebraucht.
Auch bei ungünstigen Standorten und mäßiger Nutzung sollte dem Standort angepasst
gedüngt werden. Dies bedeutet, dass teilweise auf eine Düngung verzichtet werden sollte.
Die Menge des Entzugs des Stickstoffs ist aber nicht gleichzeitig die notwendige
Düngungsmenge, da der Standort den Stickstoff aus dem Bodenvorrat nachliefert.
Versuche haben ergeben, dass Stickstoff vor allem Gräser fördert. Der völlige Verzicht auf
die Stickstoffdüngung bewirkt Ertrags- und Nährstoffeinbußen.
Vor allem die Energie- und die Rohproteinwerte im Futter nehmen ab (siehe Tab. 3 und 4).
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Einfluss des Stickstoffs
Stickstoff beeinflusst den gesamten Grünlandbestand.
Höchs-te Trockenmasse- und Rohproteinerträge bei
gleichzeitig höchs-ter Verdaulichkeit der organischen
Substanz werden erreicht. Auf den Rohproteingehalt
reagieren die Pflanzen unterschiedlich. Beispielsweise
nimmt die Wiesen-rispe viel auf, setzt aber wenig in Ertrag
um, demgegenüber setzt das Deutsche Weidelgras viel in
Eiweiß um. Dabei wurde im Rahmen von Versuchen kein
Unterschied zwischen mineralischer und organischer
Düngung gemessen.
Der Einfluss des Stickstoffs hängt weiters von Jahreswitterung und Düngezeitpunkt ab. So
erzielten Stickstoffdüngungen im Frühjahr (aufaddierte Tagestemperaturen eines Jahres
>250 °C) wesentlich höhere Erträge als Düngergaben im Sommer oder Herbst. Somit
muss der erste Schnitt optimal mit Stickstoff versorgt werden, damit die entsprechenden
Futterqualitäten geerntet werden können.
Kleereichere und extensiv geführte Bestände sollten nur über langsam wirkende
N-Quellen (Stallmist, Rottemist, Stallmistkompost) versorgt werden. Kleereiche Bestände
können durch die Bindung von Luftstickstoff 45 bis 105 kg N pro ha und Jahr produzieren.
Hier ist eine N-Düngung (Wirtschaftsdünger) vor allem bei Ein- bis Zweischnittwiesen nur
im Hinblick auf eine Ertragssteigerung sinnvoll.
Gräserreichere Pflanzenbestände (80 % Gräser) benötigen für die Aufwüchse einen
höheren Anteil an leicht löslichem Stickstoff. Hier können Gülle, Jauche und mineralischer
Stickstoff eingesetzt werden, wodurch man -beste Erträge erzielt.
Auch bei unterschiedlichen Düngungsvarianten mit Gülle können sehr gute
Trockenmasseerträge erzielt werden (siehe Grafik). Die maximalen N-Bedarfswerte im
Grünland- und Feldfutterbau sollten nicht überschritten werden (siehe Tabellen 1 und 2).
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Wirkung der Stickstoffdünger
Kalkstickstoff hat eine phytosanitäre Wirkung durch Hygienisierung von Weidebeständen.
Versuche ergaben eine gute Wirkung auf Untergräser sowie die Reduktion des
Kräuteranteils.
Harnstoff ist höher konzentriert und kalkzehrend. Ein größeres Risiko von Streufehlern
besteht. Weitere Gefahren sind die Verklumpung, Verätzung von Grasnarben und der
Stickstoffverlust durch Abgasung an der Luft, so dass er nur bei optimalen Bedingungen
(kurz vor Niederschlägen, warme Witterung, kurze Grasnarbe und Achten auf gute
Kalkversorgung bzw. auf die Ausgleichskalkung) angewendet werden soll.
Der Reinnährstoffpreis liegt bei 0,87 Euro.Kalkammonsalpeter (KAS, NAC) ist der meist
eingesetzte Stickstoffdünger und wirkt am schnellsten. Auf chemischem Weg gewonnenes
Erzeugnis, das als Hauptbestandteil Ammonitrat sowie Zusätze wie gemahlenen Kalkstein
enthalten kann. In Österreich meist 27% Stickstoff. Wirkt schnell, ist leicht und leicht
bodenversauernd. Durch den Zusatz von Kalk (12,5% CaO) wird die Säure kompensiert.
Der Reinnährstoffpreis liegt bei 1,22 bis 1,33 Euro.
Folgen im Pflanzenbestand
Stickstoff fördert Gräser und schränkt Weißklee ein, weil er die Luftstickstoffbindung der
Leguminosen verhindert. Je Prozent Ertragsanteil Weißklee können 3 bis 4 kg Stickstoff
gebunden werden.
Der Stumpfblättrige Ampfer kommt mit dem überschüssigen Stickstoff besser zurecht als
so manche Gräser. Daher ist Stickstoff nutzungs- und standortgerecht einzusetzen.
Aufgrund der höheren Mineraldüngerpreise sollte ein guter Leguminosenanteil (bis 30 %)
im Futterbestand enthalten sein - damit wird der N-Einsatz reduziert.
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Aufzeichnungen führen
Gesamtbetriebliche Düngeaufzeichnungen sind laut Aktionsprogramm 2012 § 7 seit 1.
Jänner 2015 durchzuführen.
Folgende Daten sind zu dokumentieren: Die Größe der landw. NutzflächeDie
Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdünger nach Abzug der Stall- und Lagerverluste, die- am
Betrieb anfiel - an andere Betriebe abgegeben oder von anderen Betrieben - übernommen
wurde und- auf der eigenen landw. Nutzfläche ausgebracht wurde Die auf der eigenen
Nutzfläche ausgebrachte Stickstoffmenge aus allen Düngern in feldfallender und
jahreswirksamer Menge Der Stickstoffbedarf der angebauten Kulturen unter
Berücksichtigung der Vorfruchtwirkung und der Größe der AnbauflächeAusgenommen
sind Betriebe mit höchstens 5 ha, wenn auf -weniger als 2 ha Gemüse oder Wein
angebaut wird oder deren Nutzfläche (ohne Alm) höchstens 15 ha beträgt, sofern mehr als
90% als Dauergrünland oder Wechselwiese genutzt wird.
Die Daten sind bis längstens 31. März für das jeweils vorangegangene Jahr zu
dokumentieren. Mit dem LK-Düngerechner können die Aufzeichnungen schnell und
einfach selbst durchgeführt werden. Dieser steht als Download unter www.ktn.lko.at zur
Verfügung.
Bei den ÖPUL-Maßnahmen Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel, biologische
Wirtschaftsweise, Alpung und Behirtung und Naturschutz ist der Einsatz von
mineralischen, stickstoffhaltigen Düngemitteln nicht erlaubt.
Berechnung Reinnährstoffpreis
Reinnährstoffpreis = Preis je 100 kg Dünger dividiert durch den Nährstoffgehalt des
Düngers in Prozent.
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Jetzt Beerenobst organisch düngen
Beerenobst wie Ribisel, Jostabeeren, Himbeeren, und Brombeeren sind besonders
dankbar für organische Düngung, die jetzt im April zum Austrieb aufgebracht werden soll.
Zur Blüte soll ein Teil des Stickstoffs bereits verfügbar sein.
Organische Dünger
Reifer Kompost oder gut verrotteter Stallmist wird in Mengen von ca. drei Liter je m2
oberflächlich aufgebracht. Die dunkle Farbe dieser organischen Dünger fördert die
Bodenerwärmung und damit das Wachstum.
Dünger nicht einstechen
Beerenobst wurzelt seicht, weshalb man die Wurzeln nicht durch Umstechen beschädigen
oder reduzieren soll. Das verbreitete Einstechen von Stallmist ist daher kontraproduktiv.
Kennzeichen reifer organischer Dünger
Kompost soll nach guter Walderde duften. Die Ausgangsmaterialien dürfen nicht mehr
erkennbar sein. Stallmist soll gut verrottet sein. Die Einstreu darf nur mehr in Resten
erkennbar sein. Sind die Dünger zu wenig verrottet, benötigt der Abbau der organischen
Substanz den Stickstoff, der somit der Kulturpflanze fehlt.
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Seite 23
Maisbegleitsaaten: Erfahrungen, Möglichkeiten zum Erosionsschutz
Mais ist erosionsgefährdet! In Hanglagen ist der Erosionsschutz eine der vordringlichsten
Aufgaben. Auf Flächen ohne Winterbegrünung sind Maisbegleitsaaten eine neue
Möglichkeit des Erosionsschutzes.
Erosion muss bekämpft werden - zu groß sind die Belastung
von Oberflächengewässern und die Schäden, die alljährlich
durch Straßenvermurungen, Verlandungen von
Straßengräben und auch an privaten Liegenschaften wie
Häusern und Hausgärten entstehen.
Maisbegleitsaaten sind ein neuer Versuch des
Erosionsschutzes von Äckern, die im Herbst nicht mehr
begrünt werden konnten. Ziel dieser Maisbegleitsaaten ist,
quasi eine frühe künstliche Verunkrautung herzustellen, die
den Maisacker vor Erosion schützt, bis der Mais selber den
Boden durchwurzelt und bedeckt. Diese Begleitsaat wird
dann im Rahmen des Pflanzenschutzes wieder beseitigt.
Grundsätzlich wirkt sich jede Konkurrenz negativ auf den Maisertrag aus. Die Versuche
der Boden.Wasser.Schutz.Beratung (BWSB) haben das Ziel, einen Kompromiss zwischen
einem bestmöglichen Erosionsschutz und keiner bis einer geringen Maisbeeinträchtigung
zu erreichen. Weiters wird diese Möglichkeit nicht als generelle beziehungsweise flächig
notwendige Maßnahme gesehen. Es gibt jedoch Einsatzbereiche in der Praxis, wo diese
Methode ihre Berechtigung haben könnte. Bei einem Anbau quer zum Hang gibt es
meistens auch ein Vorgewende, welches durch Anbau in Fallrichtung wieder
erosionsgefährdet ist. Hier wäre, bei einer fehlenden Mulchschicht oder einem stärkeren
Gefälle, eine Maisbegleitsaat denkbar.
Ergebnisse erster Versuche mit Begleitsaaten
Gemeinsam mit der BWSB haben einige Landwirte in den letzten beiden Jahren Versuche
mit Begleitsaaten durchgeführt. Von den angebauten Begleitsaaten haben Senf, Phacelia,
Leindotter und Wintergerste zwar eine erosionshemmende Wirkung gezeigt, den Mais
aber sehr stark beeinträchtigt. Buchweizen dagegen schadet dem Mais nicht, bildet aber
auch keinen Erosionsschutz - daher werden wir diese Pflanzen als Maisbegleitsaaten nicht
weiter untersuchen.
Mit Kresse und Hafer wurden bessere Erfahrungen gemacht. Sie wachsen schnell an,
schützen den Boden vor Erosion und nehmen dem Mais kein Licht weg oder lassen
genügend Licht zum Boden, dass sich dieser auch gut erwärmen kann. Wir wissen nicht
genau, ob dies die Gründe sind, warum Hafer und Kresse den Mais nicht so
beeinträchtigen. Wir werden aber heuer weitere Versuche in diese Richtung anstellen.
lko.at/Newsletter vom 14.04.2016
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Das Ausbringen von Begleitsaaten
Der Anbau der Begleitpflanzen wird je nach Pflanze und Sätechnik kurz vor oder direkt
nach der Maissaat durchgeführt. Es können diese Saaten mit dem Säkasten auf dem
Grubber bei der Saatbeetbereitung oder breitflächig vor dem letzten Grubberstrich, im
Kleinparzellenversuch mit der normalen Sämaschine oder auch breitflächig nach der
Maissaat durchgeführt werden. Der Phantasie und Erfahrung der Praktiker sind keine
Grenzen gesetzt - diese Thematik bietet noch viele Möglichkeiten, die in der Praxis erprobt
werden können.
Georg Gurtner aus Wildenau im Innviertel hat letztes Jahr den Hafer bereits im März gesät
und den Mais dann im April in Direktsaat hineingebaut. Dieser Versuch war sehr
vielversprechend - er empfiehlt den Hafer mit ca. 120 kg anzubauen.
Die Kresse kann mit 5 - 8 kg gesät werden, Getreidebegleitpflanzen werden je nach
Sätechnik mit 80 - 120 kg angebaut. Wir werden heuer Kresse, Hafer, Sommer- und
Winterweizen und Sommergerste in verschiedenen Varianten auf ihre Praxistauglichkeit
testen.
Detaillierte Informationen zu diesen Versuchen erhalten Sie bei der
Boden.Wasser.Schutz.Beratung: 050 6902-1426, www.bwsb.at