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GEBHARDT HOLZ-ZENTRUM GMBH
Thierlsteiner Straße 9 | 93413 Cham-Altenmarkt
Tel.: +49. 9971 - 881 0 | Fax: +49. 9971 - 881 111
www.ghz-cham.de
das holz am rechten fleck
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EHMANN HOLZ-ZENTRUM GMBH
Goldschmidtstraße 26 | 92318 Neumarkt/Opf.
Tel.: +49. 9181 - 2975 0 | Fax: +49. 9181 - 2975 43
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Dämmstoffe
Dämmstoffe
Holzfaserdämmplatten
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Art.Nr.
Produktbezeichnung
Abmessungen
0067302800-030
GUTEX Thermoroom 60 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.200 mm x 500 mm x 60 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
22,70 EUR
pro m²
0067302800-040
GUTEX Thermoroom 80 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.200 mm x 500 mm x 80 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
30,35 EUR
pro m²
0067302800-020
GUTEX Thermoroom 40 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.200 mm x 500 mm x 40 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
15,14 EUR
pro m²
0067302800-010
GUTEX Thermoroom 20 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.200 mm x 500 mm x 20 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
8,87 EUR
pro m²
0067302700
GUTEX Thermoinstal 50 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.250 mm x 600 mm x 50 mm
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17,30 EUR
pro m²
0067302800-050
GUTEX Thermoroom 100 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.200 mm x 500 mm x 100 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
37,85 EUR
pro m²
0067302900-050
GUTEX Thermoflex 120 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.220 mm x 575 mm x 120 mm
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20,79 EUR
pro m²
0067307000-010
AGEPAN Unterdachplatte 22 mm N+F
2.520 mm x 610 mm x 22 mm
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9,59 EUR
pro m²
0067303200-110
GUTEX Multitherm 40 mm
(DIN EN 13171) rundum Nut und Feder
1.760 mm x 600 mm x 40 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
14,56 EUR
pro m²
0067303100
GUTEX Thermowall NF 60 mm
(DIN EN 13171) rundum Nut und Feder
1.800 mm x 600 mm x 60 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
23,29 EUR
pro m²
0067302900-060
GUTEX Thermoflex 140 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.220 mm x 575 mm x 140 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
24,10 EUR
pro m²
0067302600-060
GUTEX Thermowall-gf / F90 60 mm
(DIN EN 13171) rundum Nut und Feder
1.300 mm x 600 mm x 60 mm
25,63 EUR
pro m²
0067302600-050
GUTEX Thermowall-gf / F90 40 mm
(DIN EN 13171) rundum Nut und Feder
1.300 mm x 600 mm x 40 mm
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17,26 EUR
pro m²
0067302500-150
GUTEX Thermowall 120 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
2.600 mm x 1.250 mm x 120 mm
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50,02 EUR
pro m²
Stand: 24.04.2016 14:32:25
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Alle Preisangaben zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Preis
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Dämmstoffe
Holzfaserdämmplatten
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Art.Nr.
Produktbezeichnung
Abmessungen
0067302500-160
GUTEX Thermowall 120 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
2.800 mm x 1.250 mm x 120 mm
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50,02 EUR
pro m²
0067302500-140
GUTEX Thermowall 100 mm
(DIN EN 13171) rundum Nut und Feder
1.300 mm x 600 mm x 100 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
41,54 EUR
pro m²
0067302500-130
GUTEX Thermowall 80 mm
(DIN EN 13171) rundum Nut und Feder
1.300 mm x 600 mm x 80 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
33,28 EUR
pro m²
0067302500-120
GUTEX Thermowall 100 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
2.800 mm x 1.250 mm x 100 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
41,54 EUR
pro m²
0067302500-170
GUTEX Thermowall 120 mm
(DIN EN 13171) rundum Nut und Feder
1.300 mm x 600 mm x 120 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
50,02 EUR
pro m²
0067302500-180
GUTEX Thermowall 140 mm
(DIN EN 13171) rundum Nut und Feder
1.300 mm x 600 mm x 140 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
58,39 EUR
pro m²
0067302600-040
GUTEX Thermowall-gf / F90 60 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
2.800 mm x 1.250 mm x 60 mm
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25,74 EUR
pro m²
0067302600-030
GUTEX Thermowall-gf / F90 40 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
2.800 mm x 1.250 mm x 40 mm
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17,26 EUR
pro m²
0067302600-020
GUTEX Thermowall-gf / F90 60 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
2.600 mm x 1.250 mm x 60 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
25,74 EUR
pro m²
0067302600-010
GUTEX Thermowall-gf / F90 40 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
2.600 mm x 1.250 mm x 40 mm
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17,26 EUR
pro m²
0067307000-020
AGEPAN Unterdachplatte 25 mm N+F
2.520 mm x 610 mm x 25 mm
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10,75 EUR
pro m²
0067307000-030
AGEPAN Unterdachplatte 32 mm N+F
2.520 mm x 610 mm x 32 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
13,54 EUR
pro m²
0067307500-020
AGEPAN THD Static 60 mm
3.000 mm x 1.250 mm x 60 mm
Zentrallager Neumarkt
26,50 EUR
pro m²
0067307500-030
AGEPAN THD Static 80 mm
3.000 mm x 1.250 mm x 80 mm
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35,32 EUR
pro m²
Stand: 24.04.2016 14:32:25
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Preis
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Dämmstoffe
Holzfaserdämmplatten
Bild.
Art.Nr.
Produktbezeichnung
Abmessungen
0067307500-010
AGEPAN THD Static 40 mm
3.000 mm x 1.250 mm x 40 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
17,90 EUR
pro m²
0067307400-030
AGEPAN THD Install 60 mm
2.650 mm x 600 mm x 60 mm
23,33 EUR
pro m²
0067307400-020
AGEPAN THD Install 50 mm
2.650 mm x 600 mm x 50 mm
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19,45 EUR
pro m²
0067307600
AGEPAN DWD protect STD 16 mm
3.000 mm x 1.247 mm x 16 mm
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9,42 EUR
pro m²
0067307700
AGEPAN DWD protect N+F 16 mm
(N+F nur auf der Längsseite)
3.000 mm x 1.265 mm x 16 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
9,71 EUR
pro m²
0067307900-020
AGEPAN TEP 60 mm
1.890 mm x 500 mm x 60 mm
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25,30 EUR
pro m²
0067307900-010
AGEPAN TEP 40 mm
1.890 mm x 500 mm x 40 mm
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17,11 EUR
pro m²
0067307800-020
AGEPAN DWD protect N+F 16 mm
2.510 mm x 635 mm x 16 mm
9,42 EUR
pro m²
0067307800-010
AGEPAN DWD protect N+F 16 mm
2.510 mm x 1.010 mm x 16 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
9,42 EUR
pro m²
0067307400-010
AGEPAN THD Install 40 mm
2.650 mm x 600 mm x 40 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
15,79 EUR
pro m²
0067307300-060
AGEPAN THD Putz 80 mm N+F
2.515 mm x 1.015 mm x 80 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
32,36 EUR
pro m²
0067307100-040
AGEPAN THD 80 mm N+F
1.890 mm x 600 mm x 80 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
31,58 EUR
pro m²
0067307200-010
AGEPAN THD XL 100 mm N+F
1.900 mm x 610 mm x 100 mm
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41,48 EUR
pro m²
0067307100-030
AGEPAN THD 60 mm N+F
1.890 mm x 600 mm x 60 mm
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22,32 EUR
pro m²
Stand: 24.04.2016 14:32:25
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Dämmstoffe
Holzfaserdämmplatten
Bild.
Art.Nr.
Produktbezeichnung
Abmessungen
0067307100-020
AGEPAN THD 50 mm N+F
1.890 mm x 600 mm x 50 mm
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19,74 EUR
pro m²
0067307100-010
AGEPAN THD 40 mm N+F
1.890 mm x 600 mm x 40 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
16,02 EUR
pro m²
0067307200-020
AGEPAN THD XL 120 mm N+F
1.900 mm x 610 mm x 120 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
49,77 EUR
pro m²
0067307300-010
AGEPAN THD Putz 40 mm N+F
1.890 mm x 600 mm x 40 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
16,41 EUR
pro m²
0067307300-050
AGEPAN THD Putz 60 mm N+F
2.515 mm x 1.015 mm x 60 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
24,28 EUR
pro m²
0067307300-040
AGEPAN THD Putz 80 mm N+F
1.890 mm x 600 mm x 80 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
32,36 EUR
pro m²
0067307300-030
AGEPAN THD Putz 60 mm N+F
1.890 mm x 600 mm x 60 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
24,28 EUR
pro m²
0067307300-020
AGEPAN THD Putz 50 mm N+F
1.890 mm x 600 mm x 50 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
20,23 EUR
pro m²
0067302500-110
GUTEX Thermowall 80 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
2.800 mm x 1.250 mm x 80 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
33,28 EUR
pro m²
0067302500-100
GUTEX Thermowall 100 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
2.600 mm x 1.250 mm x 100 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
41,54 EUR
pro m²
0067301600-080
GUTEX Thermosafe-homogen 160 mm
(DIN EN 13171) rundum Stufenfalz
1.200 mm x 625 mm x 160 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
41,96 EUR
pro m²
0067301600-090
GUTEX Thermosafe-homogen 180 mm
(DIN EN 13171) rundum Stufenfalz
1.200 mm x 625 mm x 180 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
47,18 EUR
pro m²
0067301600-070
GUTEX Thermosafe-homogen 140 mm
(DIN EN 13171) rundum Stufenfalz
1.200 mm x 625 mm x 140 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
36,81 EUR
pro m²
0067301600-060
GUTEX Thermosafe-homogen 120 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.200 mm x 625 mm x 120 mm
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31,01 EUR
pro m²
Stand: 24.04.2016 14:32:25
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Preis
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Dämmstoffe
Holzfaserdämmplatten
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Art.Nr.
Produktbezeichnung
Abmessungen
0067301600-050
GUTEX Thermosafe-homogen 100 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.200 mm x 625 mm x 100 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
25,83 EUR
pro m²
0067301600-100
GUTEX Thermosafe-homogen 200 mm
(DIN EN 13171) rundum Stufenfalz
1.200 mm x 625 mm x 200 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
52,47 EUR
pro m²
0067301600-110
GUTEX Thermosafe-homogen 220 mm
(DIN EN 13171) rundum Stufenfalz
1.200 mm x 625 mm x 220 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
57,69 EUR
pro m²
0067301700-040
GUTEX Thermosafe 20 mm streifenverleimt
80 mm (DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.200 mm x 625 mm x 80 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
19,96 EUR
pro m²
0067301700-030
GUTEX Thermosafe 20 mm streifenverleimt
60 mm (DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.200 mm x 625 mm x 60 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
15,01 EUR
pro m²
0067301700-020
GUTEX Thermosafe 20 mm streifenverleimt
40 mm (DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.200 mm x 625 mm x 40 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
10,13 EUR
pro m²
0067301700-010
GUTEX Thermosafe 20 mm streifenverleimt
20 mm (DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.200 mm x 625 mm x 20 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
5,67 EUR
pro m²
0067301600-040
GUTEX Thermosafe-homogen 80 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.200 mm x 625 mm x 80 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
20,75 EUR
pro m²
0067301600-030
GUTEX Thermosafe-homogen 60 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.200 mm x 625 mm x 60 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
15,59 EUR
pro m²
0067301100
19 mm Dämmplatten Natur
2500 x 1200 mm
2.500 mm x 1.200 mm x 19 mm
5,74 EUR
pro m²
0067301300
GUTEX Multiplex-top 35 mm (DIN EN 13171)
ohne Bitumen / rundum Nut und Feder
2.500 mm x 750 mm x 35 mm
12,33 EUR
pro m²
0067300900
10 mm Dämmplatten Natur
2500 x 1200 mm
2.500 mm x 1.200 mm x 10 mm
2,95 EUR
pro m²
0067300800
GUTEX Thermosafe-nf 40 mm (WLG 045)
rundum N+F-System für Verlegeleiste
1.190 mm x 380 mm x 40 mm
15,08 EUR
pro m²
0067300600
GUTEX Multiplex-top 22 mm (DIN EN 13171)
ohne Bitumen / rundum Nut und Feder
2.500 mm x 750 mm x 22 mm
9,86 EUR
pro m²
Stand: 24.04.2016 14:32:25
Irrtümer, preis- und produkttechnische Änderungen (z. B. Abmessungen) bleiben vorbehalten.
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Preis
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Dämmstoffe
Holzfaserdämmplatten
Bild.
Art.Nr.
Produktbezeichnung
Abmessungen
0067301500-010
GUTEX Ultratherm 50 mm
(DIN EN 13171) rundum Nut und Feder
1.780 mm x 600 mm x 50 mm
Zentrallager Neumarkt
17,55 EUR
pro m²
0067301500-020
GUTEX Ultratherm 60 mm
(DIN EN 13171) rundum Nut und Feder
1.780 mm x 600 mm x 60 mm
20,30 EUR
pro m²
0067301600-020
GUTEX Thermosafe-homogen 40 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.200 mm x 625 mm x 40 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
10,58 EUR
pro m²
0067301500-050
GUTEX Ultratherm 120 mm
(DIN EN 13171) rundum Nut und Feder
1.780 mm x 600 mm x 120 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
40,95 EUR
pro m²
0067301500-040
GUTEX Ultratherm 100 mm
(DIN EN 13171) rundum Nut und Feder
1.780 mm x 600 mm x 100 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
34,22 EUR
pro m²
0067301500-030
GUTEX Ultratherm 80 mm
(DIN EN 13171) rundum Nut und Feder
1.780 mm x 600 mm x 80 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
27,43 EUR
pro m²
0067301700-050
GUTEX Thermosafe 20 mm streifenverleimt
1.200 mm x 625 mm x 100 mm
100 mm (DIN EN 13171)rundum stumpfkantig Bitte Lieferzeit anfragen!
24,86 EUR
pro m²
0067301900-010
GUTEX Thermoflat 100 mm (für Flachdach)
(DIN EN 13171) rundum Stufenfalz
1.230 mm x 600 mm x 100 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
35,62 EUR
pro m²
0067302500-020
GUTEX Thermowall 40 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.250 mm x 590 mm x 40 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
16,56 EUR
pro m²
0067302500-030
GUTEX Thermowall 60 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.250 mm x 590 mm x 60 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
24,80 EUR
pro m²
0067302500-010
GUTEX Thermowall 20 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.250 mm x 590 mm x 20 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
8,55 EUR
pro m²
0067302200-020
GUTEX Thermofloor 31/30 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.200 mm x 600 mm x 30 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
13,19 EUR
pro m²
0067302200-010
GUTEX Thermofloor 21/20 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.200 mm x 600 mm x 20 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
8,82 EUR
pro m²
0067302500-040
GUTEX Thermowall 80 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.250 mm x 590 mm x 80 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
33,28 EUR
pro m²
Stand: 24.04.2016 14:32:25
Irrtümer, preis- und produkttechnische Änderungen (z. B. Abmessungen) bleiben vorbehalten.
Alle Preisangaben zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Preis
Seite 6 von 8
Dämmstoffe
Holzfaserdämmplatten
Bild.
Art.Nr.
Produktbezeichnung
Abmessungen
0067302500-050
GUTEX Thermowall 100 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
830 mm x 600 mm x 100 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
41,54 EUR
pro m²
0067302500-090
GUTEX Thermowall 80 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
2.600 mm x 1.250 mm x 80 mm
Bitte Lieferzeit anfragen!
33,28 EUR
pro m²
0067302500-080
GUTEX Thermowall 160 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
830 mm x 600 mm x 160 mm
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66,47 EUR
pro m²
0067302500-070
GUTEX Thermowall 140 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
830 mm x 600 mm x 140 mm
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58,39 EUR
pro m²
0067302500-060
GUTEX Thermowall 120 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
830 mm x 600 mm x 120 mm
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50,02 EUR
pro m²
0067302000-090
GUTEX Thermosafe-wd 160 mm
(DIN EN 13171) rundum Stufenfalz
1.250 mm x 600 mm x 160 mm
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46,98 EUR
pro m²
0067302000-080
GUTEX Thermosafe-wd 140 mm
(DIN EN 13171) rundum Stufenfalz
1.250 mm x 600 mm x 140 mm
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41,18 EUR
pro m²
0067302000-010
GUTEX Thermosafe-wd 20 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.250 mm x 600 mm x 20 mm
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6,21 EUR
pro m²
0067301900-040
GUTEX Thermoflat 160 mm (für Flachdach)
(DIN EN 13171) rundum Stufenfalz
1.230 mm x 600 mm x 160 mm
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57,11 EUR
pro m²
0067301900-030
GUTEX Thermoflat 140 mm (für Flachdach)
(DIN EN 13171) rundum Stufenfalz
1.230 mm x 600 mm x 140 mm
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49,93 EUR
pro m²
0067301900-020
GUTEX Thermoflat 120 mm (für Flachdach)
(DIN EN 13171) rundum Stufenfalz
1.230 mm x 600 mm x 120 mm
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42,80 EUR
pro m²
0067302000-020
GUTEX Thermosafe-wd 30 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.250 mm x 600 mm x 30 mm
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9,00 EUR
pro m²
0067302000-030
GUTEX Thermosafe-wd 40 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.250 mm x 600 mm x 40 mm
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11,95 EUR
pro m²
0067302000-070
GUTEX Thermosafe-wd 120 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.250 mm x 600 mm x 120 mm
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34,58 EUR
pro m²
Stand: 24.04.2016 14:32:25
Irrtümer, preis- und produkttechnische Änderungen (z. B. Abmessungen) bleiben vorbehalten.
Alle Preisangaben zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Preis
Seite 7 von 8
Dämmstoffe
Holzfaserdämmplatten
Bild.
Art.Nr.
Produktbezeichnung
Abmessungen
0067302000-060
GUTEX Thermosafe-wd 100 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.250 mm x 600 mm x 100 mm
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28,91 EUR
pro m²
0067302000-050
GUTEX Thermosafe-wd 80 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.250 mm x 600 mm x 80 mm
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23,11 EUR
pro m²
0067302000-040
GUTEX Thermosafe-wd 60 mm
(DIN EN 13171) rundum stumpfkantig
1.250 mm x 600 mm x 60 mm
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17,30 EUR
pro m²
0067300500
GUTEX Multiplex-top 28 mm (DIN EN 13171)
ohne Bitumen / rundum Nut und Feder
2.500 mm x 750 mm x 28 mm
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12,78 EUR
pro m²
Stand: 24.04.2016 14:32:25
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Alle Preisangaben zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Preis
Seite 8 von 8
Dämmstoffe
Dämmmaterial zum Einblasen
Bild.
Art.Nr.
Produktbezeichnung
0067303000
GUTEX Thermofibre Einblas-Holzfaser
21 Ballen zu je 15 kg pro Palette
Abmessungen
Stand: 24.04.2016 14:32:25
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Alle Preisangaben zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Preis
491,18 EUR
pro Stück
Seite 1 von 1
A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N | S TA N D : 0 1 . 0 2 . 2 0 1 0
GELTUNG
1.Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten –in Ergänzung der Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr (Tegernseer Gebräuche)- die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend AGB genannt) für alle Verträge, Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die gesamten gegenwärtigen und künftigen Rechtsbeziehungen zwischen uns
und unseren Kunden, einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand
eines selbständigen Beratungsvertrages sind – im Geschäftsverkehr mit Nichtverbrauchern i. S.
des § 310, I BGB.
2.Einkaufsbedingungen des Käufers, die unseren Bedingungen oder den gesetzlichen Regelungen ganz oder teilweise entgegenstehen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie haben
somit grundsätzlich keinerlei Gültigkeit. Auch werden sie nicht Vertragsinhalt, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender Bedingungen die Lieferung oder Werkleistung durchführen.
3.Sind die AGB einem Kaufmann nicht mit dem Angebot oder Lieferschein zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit z.B. durch frühere Auftragsbestätigung oder früheren
Lieferschein übergeben, so finden sie Anwendung, wenn der Kaufmann sie aus einer früheren
Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die AGB auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer
im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.
ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
1. Alle Angebote, auch in Preislisten und Verkaufsunterlagen des Verkäufers, sowie im Internet,
sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, d.h. es handelt
sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten.
2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt
werden oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. In diesem
Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
3. Vereinbarungen mit Beauftragten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
4. Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die Abweichungen enthalten, gilt die des Verkäufers.
5. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen
darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des
Käufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist,
vom Käufer Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom
Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
DATENSPEICHERUNG, EINHOLEN VON AUSKÜNFTEN
1. Der Käufer wird hiermit informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung
gewonnenen personenbezogenen Daten des Käufers gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG UND VERZUG
1. Die geschuldete Leistung gilt als bewirkt, wenn der Liefergegenstand im wesentlichen dem
Vertrag – auch Mengen - und Maßtoleranzen bis 10%, entspricht.
2. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch den Verkäufer geht die Gefahr
auf den Käufer über.
3. Unsere bestätigten Lieferfristen sind unverbindliche Abgangstermine. Wir sind bei teilbaren
Lieferungen zu Teillieferungen und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vorzeitiger
Lieferung berechtigt.
4. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt Höherer
Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen (Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw.), die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes
von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten
des Verkäufers und deren Unterlieferanten auftreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt
der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer
nicht unverzüglich, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bleiben
aber ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten für den Käufer entsprechend, falls die
vorgenannten Hindernisse beim Käufer eintreten.
5. Der Verkäufer haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden und das
seiner Erfüllungsgehilfen. Er hat nicht für Verschulden seiner Vorlieferanten einzutreten, da diese
nicht seine Erfüllungsgehilfen sind. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, auf Verlangen eventuelle
ihm gegen seine Vorlieferanten zustehenden Ansprüche an den Käufer abzutreten.
6. Der Käufer kann erst dann eine Nachfrist zur Lieferung setzen, wenn der vereinbarte Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten ist. Diese Nachfrist muss angemessen sein und
mindestens drei Wochen betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer wegen Pflichterfüllung ist
ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hätte zumindest grob fahrlässig gehandelt oder es liegt
ein Personenschaden vor.
7. Mehrwegverpackungen (z.B. Europaletten) werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung
gest ellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Käufer berechtigt, rückwirkend
Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach
Erhalt zur Zahlung fällig wird.
PREISE
1. Alle Preise gelten ab Cham ausschließlich Verpackungsmaterialien.
2. Den Preisen –alle zuzüglich gesetzlicher MwSt.- liegen die bei Auftragsbestätigung gültigen
Kosten, insbesondere Lohn-, Material-, Zulieferer- und Zollkosten etc. zugrunde.
3. Tritt zwischen Vertragsabschluss und Lieferung innerhalb von 4 Monaten eine Änderung der Kalkulationsgrundlage für den Verkäufer ein, kann er eine entsprechende Preisänderung vornehmen.
Er muss darüber aber den Käufer baldmöglichst mitteilen.
ZAHLUNG
1. Wenn nichts anderes zwischen den Vertragspartnern vereinbart ist, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig; andere Zahlungsziele müssen gesondert und schriftlich
vereinbart werden. Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel
und Schecks werden stets nur zahlungshalber, niemals an Zahlung statt hereingenommen. Im
Falle eines Wechsel- oder Scheckprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des
Wechsels oder Schecks sofortige Barzahlung fordern.
2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skonti werden
nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.
3. Gerät der Käufer durch Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB) in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb
des Käufers zu betreten und die Ware wieder an sich zu nehmen. Der Verkäufer kann außerdem
die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.
4. Eine Zahlungsverweigerung oder –rückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel
oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge
grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel oder
sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit
der Sache übernommen hat. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden.
5. Eine Aufrechnung ist nur mit vom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
SPW 102506/Mac
EIGENSCHAFTEN DES HOLZES
1. Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale
sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und
chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.
2. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer
Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamationsoder Haftungsgrund dar. Auch übernimmt der Verkäufer keinerlei Gewähr für eine Furniergleichheit.
3. Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.
MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
1. Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haftet der Verkäufer nur wie folgt: Der Käufer hat die
empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche
Mängel sind innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Bei
beiderseitigen Handelsgeschäften unter Kaufleuten bleibt der § 377 HGB unberührt. Im übrigen
wird auf die Tegernseer Gebräuche verwiesen.
2. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt,
weiterverkauft, weiterverarbeitet oder eingebaut werden, bis eine Einigung über die Abwicklung
der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Handwerkskammer bzw. IHK am Sitz des Käufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer berechtigt, unter Berücksichtigung der Art
des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) festzulegen. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer eine angemessene
Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, entfallen Gewährleistungsansprüche
jeglicher Art. Falls die Nacherfüllung mehrfach fehlschlägt, kann der Käufer auch vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer oder deren Beauftragten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn,
der Verkäufer hätte zumindest grob fahrlässig gehandelt oder es tritt ein Personenschaden ein.
4. Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer möglichst unverzüglich zu informieren.
5. Sachmängelansprüche verjähren in 24 Monaten ab Lieferung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz
gemäß §§ 438 Abs.1 Nr.2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs.1 (Rückgriffsanspruch),
634a Abs.1 Nr.2 (Baumängel) und 475 (Verbrauchsgüterkauf) BGB längere Fristen vorschreibt.
6. Für Schadenersatzansprüche gilt Abschnitt „Allgemeine Haftungsbegrenzung“.
7. Wir leisten keinerlei Gewähr für unsachgemäße Verwendung und Behandlung des Vertragsgegenstandes. Gewährleistungsansprüche entfallen weiter bei Beschädigung oder Vernichtung des
Vertragsgegenstandes durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung nach Gefahrübergang.
Bei Behandlung oder Verwendung des Vertragsgegenstandes entgegen den von uns zum Vertragsinhalt gemachten Hinweisen oder Richtlinien entfallen Gewährleistungsansprüche jeglicher
Art gegen den Verkäufer.
8. Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung und
Material berechtigen nicht zur Beanstandung des Vertragsgegenstandes. Für Toleranzen gelten,
soweit vorhanden, DIN-Normen und Werks-Normen.
9. Mehr- und Minderlieferungen in Menge und Stückzahl sind, außer bei Lieferung von Türen, bis
zu 10% zulässig. Sie berechtigen nicht zu Mängelrügen.
10. Keine Gewährleistung besteht für Sonderanfertigungen nach Angaben, Berechnungen oder
Konstruktionsunterlagen des Käufers, soweit Mängel darauf beruhen.
ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG
1. Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend: Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem
Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der
Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens, wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet
wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
2. Diese Regelung gilt für den Käufer entsprechend.
EIGENTUMSVORBEHALT
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung von ihm
bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den
Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch
aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn
einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen
wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des
Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt
der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei
Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt
und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
2. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die
Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird
Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware
erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird
der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer
durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem
Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware
zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im
Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im
Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
3. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Verkäufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen
in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der
Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der
Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
4. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiff, Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug des Käufers oder eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt
die entstehenden, abtretbaren Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor
dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Absatz 3, Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
5. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur
im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3 bis 4 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu
anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Verkäufer nicht berechtigt.
6. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß
Abs. 3-4 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis
keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber
Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen
Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den
Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
7. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen
Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch
notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
8. Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das
Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt
die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
9. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um Anund Teilzahlungen) um mehr als 20%, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder
Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen
auf den Käufer über.
BAULEISTUNGEN
1. Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen
(VOB, Teile B und C) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen
im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird.
GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und
Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, Cham/Oberpfalz. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an
seinem Sitz zu verklagen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
SALVATORISCHE KLAUSEL
1. Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die
Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in unwirksamen Klauseln ein
wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrechterhalten werden.
2. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt.