3. Vertragsergänzung PDF

Zur Vorlage bei dem Träger der
R e n t e n v e r s i c h e r u n g und der P a t e n t a n w a l t s k a m m e r
Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom
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Firma
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Anschrift
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Telefon/Fax
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E-Mail
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Registernummer
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für Herrn/Frau
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Sozialversicherungsnummer:
Kennzeichen:
5111
Straße, Hausnummer:
Postleitzahl, Ort:
Tel.-Nr.:
Geburtsdatum, Ort:
Ggf. Geburtsname
I. Angaben zur Tätigkeit
1. Frau/Herr
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ist in dem Unternehmen seit ________________ angestellt.
Sie/er soll als Patentanwältin(Syndikuspatentanwältin)/Patentanwalt(Syndikuspatentanwalt)
beschäftigt werden.
2. Sie/er ist im Rahmen des Arbeitsverhältnisses für unser Unternehmen patentanwaltlich mit
der Wahrnehmung von Aufgaben gemäß § 3 Absatz 2 und 3 der Patentanwaltsordnung
sowie § 4 des Steuerberatungsgesetzes betraut.
Sie/er hat insbesondere die berufliche Aufgabe, in Angelegenheiten der Erlangung,
Aufrechterhaltung, Verteidigung und Anfechtung gewerblicher Schutzrechte das
Unternehmen (inklusive ggf. verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz) zu
beraten und Dritten gegenüber verantwortlich aufzutreten sowie in Angelegenheiten, die zum
Geschäftskreis des Patentamts und des Patentgerichts gehören, für das Unternehmen vor
dem Patentamt und dem Patentgericht verantwortlich aufzutreten.
II. Fachliche Unabhängigkeit
Die fachliche Unabhängigkeit der Berufsausübung i. S. d. § 41a Abs. 3 PAO wird vertraglich und
tatsächlich gewährleistet. Diese Regelung hat Vorrang vor etwaigen abweichenden
Bestimmungen im Arbeitsvertrag.
Sie/er unterliegt keinen allgemeinen oder konkreten Weisungen in fachlichen Angelegenheiten,
die eine eigenständige Analyse der Rechtslage und eine einzelfallorientierte Rechtsberatung
ausschließen. Ihr/ihm gegenüber bestehen keine Vorgaben zur Art und Weise der Bearbeitung
oder Bewertung bestimmter Rechtsfragen, sie/er arbeitet fachlich eigenverantwortlich. Sie/er ist
im Rahmen der von ihr/ihm zu erbringenden Rechtsberatung und –vertretung den Pflichten des
anwaltlichen Berufsrechts unterworfen.
III. Merkmale der patentanwaltlichen Tätigkeit
Das Arbeitsverhältnis ist durch folgende fachlich unabhängig und eigenverantwortlich
auszuübende Tätigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes sowie durch
folgende Merkmale geprägt:
1. die Prüfung von Rechtsfragen, einschließlich der Aufklärung des Sachverhalts, sowie das
Erarbeiten und Bewerten von Lösungsmöglichkeiten:
- Prüfung der Schutzfähigkeit für den Erwerb eigener Schutzrechte
- Schutzrechtsrecherchen und Kollisionsüberprüfungen
- Anmeldung bzw. Betreuung der Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten
des Unternehmens im In- und Ausland
- Überwachung von gewerblichen Schutzrechten
- Prüfung sonstiger Rechtsfragen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
2. die Erteilung von Rechtsrat:
- Beratung des Unternehmens in Belangen des gewerblichen Rechtsschutzes
im In- und Ausland und bezüglich europäischer, internationaler und sonstiger
zwischenstaatlicher Übereinkommen im Bereich des gewerblichen
Rechtsschutzes
- Beratung des Unternehmens bezüglich des Schutzrechtsportfolios
3. die Ausrichtung der Tätigkeit auf die Gestaltung von Rechtsverhältnissen, insbesondere
durch das selbständige Führen von Verhandlungen, oder auf die Verwirklichung von
Rechten:
- Erstellung von Gutachten zur Schutzrechtslage, auch von fremden
Schutzrechten
- Durchführung von Erteilungsverfahren
- Verteidigung von Schutzrechten gegenüber Dritten
- Unterschriftsreife Vertragsentwürfe im Bereich des gewerblichen
Rechtsschutzes
- Koordinierung gerichtlicher Auseinandersetzungen im Bereich des
gewerblichen Rechtsschutzes
4. die Befugnis, nach außen verantwortlich aufzutreten:
- u.a. Vertretung des Unternehmens bei Schutzrechtsanmeldungen und
Verfahren im gewerblichen Rechtsschutz
- gegenüber Dritten bei der Durchsetzung von Schutzrechten
Vorbereitung, Durchführung bzw. Betreuung von Verfahren, die auf den
Widerruf oder das Nichtentstehen von Schutzrechten Dritter gerichtet sind
IV. Erklärung des Arbeitgebers
Dem Arbeitgeber ist bekannt, dass die/der Arbeitnehmer/in die Zulassung als Syndikuspatentanwältin/Syndikuspatentanwalt beantragt. Dem Arbeitgeber ist weiter bekannt, dass unter
anderem von der Entscheidung über die Zulassung als Syndikuspatentanwältin/
Syndikuspatentanwalt die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Rentenversicherung abhängt. Dem Arbeitgeber ist weiter bekannt, dass nach Mitteilung der
Deutschen Rentenversicherung Bund die Zulassung als Syndikuspatentanwältin/
Syndikuspatentanwalt für eine Beschäftigung außerhalb der Bundesländer Bayern, NordrheinWestfalen und Hamburg derzeit nicht zu einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Rentenversicherung führt. Der Arbeitgeber verzichtet hiermit vorsorglich auf die
Hinzuziehung als Beteiligter in dem Zulassungsverfahren gem. § 13 Abs. 2 Satz 2 VwVfG.
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Datum
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Unterschrift Arbeitgeber und Firmenstempel
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Datum
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Unterschrift Arbeitnehmer (Antragsteller)