Zur Vorlage bei dem Träger der R e n t e n v e r s i c h e r u n g und der P a t e n t a n w a l t s k a m m e r Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom ________________ Firma _________________________________________________ Anschrift ______________________________________________________ Telefon/Fax ______________________________________________________ E-Mail ______________________________________________________ Registernummer ______________________________________________________ für Herrn/Frau _________________________________________________ Sozialversicherungsnummer: Kennzeichen: 5111 Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Tel.-Nr.: Geburtsdatum, Ort: Ggf. Geburtsname I. Angaben zur Tätigkeit 1. Frau/Herr _______________________________________ ist in dem Unternehmen seit ________________ angestellt. Sie/er soll als Patentanwältin(Syndikuspatentanwältin)/Patentanwalt(Syndikuspatentanwalt) beschäftigt werden. 2. Sie/er ist im Rahmen des Arbeitsverhältnisses für unser Unternehmen patentanwaltlich mit der Wahrnehmung von Aufgaben gemäß § 3 Absatz 2 und 3 der Patentanwaltsordnung sowie § 4 des Steuerberatungsgesetzes betraut. Sie/er hat insbesondere die berufliche Aufgabe, in Angelegenheiten der Erlangung, Aufrechterhaltung, Verteidigung und Anfechtung gewerblicher Schutzrechte das Unternehmen (inklusive ggf. verbundener Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz) zu beraten und Dritten gegenüber verantwortlich aufzutreten sowie in Angelegenheiten, die zum Geschäftskreis des Patentamts und des Patentgerichts gehören, für das Unternehmen vor dem Patentamt und dem Patentgericht verantwortlich aufzutreten. II. Fachliche Unabhängigkeit Die fachliche Unabhängigkeit der Berufsausübung i. S. d. § 41a Abs. 3 PAO wird vertraglich und tatsächlich gewährleistet. Diese Regelung hat Vorrang vor etwaigen abweichenden Bestimmungen im Arbeitsvertrag. Sie/er unterliegt keinen allgemeinen oder konkreten Weisungen in fachlichen Angelegenheiten, die eine eigenständige Analyse der Rechtslage und eine einzelfallorientierte Rechtsberatung ausschließen. Ihr/ihm gegenüber bestehen keine Vorgaben zur Art und Weise der Bearbeitung oder Bewertung bestimmter Rechtsfragen, sie/er arbeitet fachlich eigenverantwortlich. Sie/er ist im Rahmen der von ihr/ihm zu erbringenden Rechtsberatung und –vertretung den Pflichten des anwaltlichen Berufsrechts unterworfen. III. Merkmale der patentanwaltlichen Tätigkeit Das Arbeitsverhältnis ist durch folgende fachlich unabhängig und eigenverantwortlich auszuübende Tätigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes sowie durch folgende Merkmale geprägt: 1. die Prüfung von Rechtsfragen, einschließlich der Aufklärung des Sachverhalts, sowie das Erarbeiten und Bewerten von Lösungsmöglichkeiten: - Prüfung der Schutzfähigkeit für den Erwerb eigener Schutzrechte - Schutzrechtsrecherchen und Kollisionsüberprüfungen - Anmeldung bzw. Betreuung der Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten des Unternehmens im In- und Ausland - Überwachung von gewerblichen Schutzrechten - Prüfung sonstiger Rechtsfragen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes 2. die Erteilung von Rechtsrat: - Beratung des Unternehmens in Belangen des gewerblichen Rechtsschutzes im In- und Ausland und bezüglich europäischer, internationaler und sonstiger zwischenstaatlicher Übereinkommen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes - Beratung des Unternehmens bezüglich des Schutzrechtsportfolios 3. die Ausrichtung der Tätigkeit auf die Gestaltung von Rechtsverhältnissen, insbesondere durch das selbständige Führen von Verhandlungen, oder auf die Verwirklichung von Rechten: - Erstellung von Gutachten zur Schutzrechtslage, auch von fremden Schutzrechten - Durchführung von Erteilungsverfahren - Verteidigung von Schutzrechten gegenüber Dritten - Unterschriftsreife Vertragsentwürfe im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes - Koordinierung gerichtlicher Auseinandersetzungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes 4. die Befugnis, nach außen verantwortlich aufzutreten: - u.a. Vertretung des Unternehmens bei Schutzrechtsanmeldungen und Verfahren im gewerblichen Rechtsschutz - gegenüber Dritten bei der Durchsetzung von Schutzrechten Vorbereitung, Durchführung bzw. Betreuung von Verfahren, die auf den Widerruf oder das Nichtentstehen von Schutzrechten Dritter gerichtet sind IV. Erklärung des Arbeitgebers Dem Arbeitgeber ist bekannt, dass die/der Arbeitnehmer/in die Zulassung als Syndikuspatentanwältin/Syndikuspatentanwalt beantragt. Dem Arbeitgeber ist weiter bekannt, dass unter anderem von der Entscheidung über die Zulassung als Syndikuspatentanwältin/ Syndikuspatentanwalt die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung abhängt. Dem Arbeitgeber ist weiter bekannt, dass nach Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund die Zulassung als Syndikuspatentanwältin/ Syndikuspatentanwalt für eine Beschäftigung außerhalb der Bundesländer Bayern, NordrheinWestfalen und Hamburg derzeit nicht zu einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung führt. Der Arbeitgeber verzichtet hiermit vorsorglich auf die Hinzuziehung als Beteiligter in dem Zulassungsverfahren gem. § 13 Abs. 2 Satz 2 VwVfG. ________________ Datum ____________________________________ Unterschrift Arbeitgeber und Firmenstempel _________________ Datum ____________________________________ Unterschrift Arbeitnehmer (Antragsteller)
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