Deutschland-Mainz: Dienstleistungen in den Bereichen

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16/04/2016
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- - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
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Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:132214-2016:TEXT:DE:HTML
Deutschland-Mainz: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
2016/S 075-132214
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
ZDF, Zweites Deutsches Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts
ZDF-Straße 1
Kontaktstelle(n): HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf, Abt. Produktions-, Verwaltungs- und Baueinkauf
55127 Mainz
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 6131-70-14629
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 6131-70-14914
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.zdf.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen
Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)
Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Rundfunkanstalt
I.4)
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)
Beschreibung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Durchführung von bühnen- und szenenbautechnischen Leistungen im Sendezentrum des ZDF in Mainz.
II.1.2)
Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Mainz.
NUTS-Code
II.1.3)
Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
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II.1.4)
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 12
II.1.5)
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Durchführung von bühnen- und szenenbautechnischen Leistungen im ZDF Sendezentrum in Mainz mit
Fachpersonal (Stammpersonal: Meister/in für Veranstaltungstechnik Fachrichtung Bühne oder gleichwertig,
Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Bühnenvorhandwerker/in, erfahrene(r) Bühnenhandwerker/in /
Veranstaltungsoperator) in Form der Betreuung der Ein-, Um- und Ausbauten aller Standard- und
Studiodekorationen inkl. Transport und Ein-/Auslagerung in den Lagerstätten des ZDF. Das Leistungsspektrum
kann auch kleinere Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten an den Dekorationen umfassen.
Gestellung/Einsatz eines/r Gruppenleiters/in für die Organisation zur Erfüllung des Leistungserfordernisses. Der/
die Gruppenleiter/in ist weisungsbefugt gegenüber dem Personal des Auftragnehmers. Er/sie soll durchgehend
an 165 Stunden im Monat eingesetzt werden.
Die erforderliche Personalstärke zur Leistungsdurchführung liegt variabel zwischen 0 und 2 Meistern/innen
für Veranstaltungstechnik Fachrichtung Bühne /Bühnenmeistern/innen sowie 0 und 30 Bühnenfachkräften
pro Einsatztag (im Durchschnitt liegt sie zwischen 8 bis 14 Fachkräften), was aus den ständig wechselnden
Anforderungen eines Fernsehbetriebs resultiert. Die Leistungserbringung erfolgt im ZDF Sendezentrum Mainz.
Vorgabe für die Leistungserfüllung ist der Studiodispositionsplan unter Berücksichtigung aktueller Ereignisse.
Der Studiodispositionsplan wird in der Regel drei Wochen vorher erstellt. Er bedarf einer fortlaufenden Prüfung,
weil sich durch das aktuelle Tagesgeschehen häufige Änderungen in der Disposition ergeben können.
II.1.6)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
92000000, 92200000
II.1.7)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)
Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)
Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)
Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Das ZDF behält sich vor, den Vertrag auf der vorliegenden Basis für weitere 36
Monate zu verlängern.
II.2.3)
Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)
Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
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Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssummen von EUR 10 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden
(inkl. Mietsachschäden) – Vorlage des Nachweises nach Aufforderung innerhalb von 4 Tagen -.
III.1.2)
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen
Vorschriften:
III.1.3)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
III.1.4)
Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Arbeitsschutz-/Unfallverhütungsvorschriften:
Die Ausführung muss den staatlichen und dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Insbesondere sind die Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1 (vormals: BGV A1) mit dem Titel
„Grundsätze der Prävention“ und DGUV Vorschrift 17/18 (vormals: BGV C1) mit dem Titel „Veranstaltungsund Produktionsstätten für szenische Darstellungen“ sowie die DGUV-Informationen 215-310 (vormals:
BGI 810) „Sicherheit bei Produktion und Veranstaltungen – Leitfaden“, 215-313 (vormals: BGI 810-3)
„Sicherheit bei Produktion und Veranstaltungen – Lasten über Personen“, 215-314 „Sicherheit bei Produktionen
und Veranstaltungen – Scheinwerfer“, 215-315 (vormals: BGI 810-5) „Sicherheit bei Produktionen und
Veranstaltungen – Besondere szenische Effekte und Vorgänge) und 215-316 (vormals: BGI 810-6) „Sicherheit
bei Produktion und Veranstaltungen – Brandschutz im Dekorationsbau“ sowie den Branchenstandards der
Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft (igvw) zu beachten und einzuhalten.
Soweit zutreffend, sind Anforderungen des Baurechts des Bundeslandes Rheinland-Pfalz in der geltenden
Fassung (z.B. Versammlungsstätten-Verordnung, Richtlinie über Fliegende Bauten, DIN 4112) sowie die DIN
15750 (Technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik – Leitlinien) einzuhalten.
Sprache im Studio (Veranstaltungsstätte) ist deutsch und muss vom kompletten Ausführungspersonal in Wort
und Schrift beherrscht werden (sicherheitsrelevant).
Einsatz einer Stammmannschaft.
Möglichkeit einer Ortsbesichtigung ist gegeben; vorgesehene Termine: 06.08.16, 07.08.16 bzw. 08.08.16,
jeweils nach Absprache.
Aus der Teilnahme an einem Orts- und/oder Vorstellungstermin leitet sich kein Anspruch auf weitergehende
Beauftragung oder Kostenerstattungen her.
III.2)
Teilnahmebedingungen
III.2.1)
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Aktueller
Handelsregisterauszug o.ä.
III.2.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der
Bewerber hat auf einem separaten Blatt, gegliedert pro Jahr (2014, 2015, 1. Quartal 2016) folgende Angaben
(Eigenerklärungen) zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz unter Angabe der Anzahl der Aufträge
— Mitarbeiteranzahl im Unternehmen
— Mitarbeiteranzahl nur für bühnentechnische Facharbeiten unter Angabe der Qualifikationen
— Angaben über Zusammenarbeit/Aufträge mit öffentlichen Auftraggebern.
III.2.3)
Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
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Der Bewerber hat auf einem separaten Blatt, gegliedert pro Jahr (2014, 2015, 1. Quartal 2016) folgende
weiteren Angaben (Eigenerklärungen) zu machen:
— Referenzprojekte speziell für Fernsehen/Rundfunk und bezogen auf das in Abschnitt II 1.5) beschriebene
Beschaffungsvorhaben mit nachstehenden Angaben:
Anzahl und Größenordnung durchgeführter Aufträge mit Nennung der eingesetzten Personalstärke, des
Rechnungswertes und eines Ansprechpartners des Auftraggebers.
— Angaben über einsetzbare Personalstärke, die im Besitz der Fahrerlaubnis für Hubarbeitsbühnen ist.
— Angaben über einsetzbare Personalstärke, die im Besitz der Fahrerlaubnis für Flurförderzeuge ist.
III.2.4)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Das eingesetzte Personal in Form von
Bühnen- und Studiofachkräften muss folgende Kriterien erfüllen:
Qualifikation: Bühnen- und Studiofachkräfte gemäß DGUV Vorschrift 17/18 (vormals BGV C1) sowie DGUV
Information 215-310 (vormals BGI 810)
Bedienung von Arbeitsgeräten: Bedienpersonal muss im Besitz der gültigen Fahrausweise für Flurförderzeuge
(nach DGUV Vorschrift 69 (vormals BGV D27) und Hubarbeitsbühnen (nach dem berufsgenossenschaftlichen
Grundsatz DGUV Grundsatz 308-008 (vormals BGG/GUV-G 966) sein und die medizinischen Untersuchungen
(G25 und G41) erfolgreich absolviert haben.
Diese Nachweise sind nach Aufforderung innerhalb von 4 Tagen vorzulegen.
III.3.2)
Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die
Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Verfahrensart
IV.1.1)
Verfahrensart
Nichtoffen
IV.1.2)
Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert
werden
IV.1.3)
Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)
Zuschlagskriterien
IV.2.1)
Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der
Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)
Verwaltungsangaben
IV.3.1)
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
ZDF-251-NO-16-001
IV.3.2)
Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
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IV.3.3)
Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
25.5.2016 - 11:00
IV.3.5)
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte
Bewerber
2.6.2016
IV.3.6)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)
Bindefrist des Angebots
IV.3.8)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union
finanziert wird: nein
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Die vollständigen Teilnahmeanträge (s. III.2) richten Sie bitte bis zum 25.5.2016, 11:00 Uhr (s. IV.3.4) entweder
per Mail an [email protected] oder postalisch an: ZDF, Abt. Produktions-, Verwaltungsund Baueinkauf, HH 943, ZDF-Str. 1, 55127 Mainz unter Angabe des Aktenzeichens unter IV.3.1 (ZDF-251NO-16-001). Bitte beachten Sie, dass bei elektronischer Übermittlung, die Größe des Postfachs begrenzt ist und
daher zusätzliche Unterlagen wie Firmenprofil/Unternehmenspräsentation per Post zu versenden sind.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft
Stiftstr. 9
55116 Mainz
DEUTSCHLAND
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6131162234
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131162113
VI.4.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sollten Sie eine Rüge erheben, die
der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15.
Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer eingehen (§ 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB).
Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 101 a Abs. 1, § 101b Abs. 2 sowie § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3
GWB hingewiesen.
VI.4.3)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Siehe VI.4.1)
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12.4.2016
16/04/2016
S75
http://ted.europa.eu/TED
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