Stellenausschreibung Die Stadt Rendsburg sucht für die Integrationsgruppe der Kindertagesstätte Butterberg zum 05.09.2016 eine staatlich anerkannte Heilpädagogin/ einen staatlich anerkannten Heilpädagogen Es handelt sich um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis bis zum 31.08.2019. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt einschließlich Vorbereitungszeit 19,5 Stunden. Die Betreuungszeit am Kind beträgt 15,5 Stunden und ist mittwochs in der Zeit von 10:30 Uhr bis 14:00 Uhr sowie donnerstags und freitags jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr zu leisten. In der Kindertagesstätte Butterberg werden insgesamt 95 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren in drei Regelgruppen am Vormittag, einer integrativen Gruppe und einer Regelgruppe am Nachmittag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr betreut. Des Weiteren wird an der Schule Rotenhof eine Außengruppe der Kita Butterberg für 15 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren geführt. In der integrativen Gruppe werden zurzeit 15 Kinder betreut. Erwartet werden: • • • • • • • • eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Heilpädagogin/-pädagogen Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren und mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf Fachkenntnisse in der Beobachtung, Dokumentation und Diagnostik Kommunikationsfähigkeit Belastbarkeit Verantwortungsbewusstsein Konfliktfähigkeit Teamfähigkeit Das Entgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe S 9 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Stadt Rendsburg ist es ein wichtiges Anliegen, sich interkulturell zu öffnen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen (Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, Dienstzeugnisse,…) können bis zum 06.05.2016 eingereicht werden bei: Stadt Rendsburg – Der Bürgermeister Fachbereich Haupt- und Finanzverwaltung Fachdienst Personal Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen versandt werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens können Bewerbungsunterlagen nur zurückgeschickt werden, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt wird.
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