KreislandFrauen Crailsheim Im REISEPAKET enthalten: zim on im Doppel rs e P ro p is re P mer: Bustransfer zum / ab Flughafen München ab / nach Crailsheim ern: € 945,-ab 31 Teilnehm ern: € 995,-m h e n il Te 6 2 b a Linienflug mit TAP: München - Lissabon / Faro-Lissabon Einzelzimmerzu 23 kg Freigepäck (1 Gepäckstück) + Handgepäck 4 x Übernachtung in ausgesuchten 4**** Hotels schlag: € 122, mer: 26 Person Mindestteilneh ss: Anmeldeschlu -- en 15.12.2015 ationen: Wichtige Inform stimmungen: Einreisebe tigen einen tsbürger benö Deutsche Staa Reisepass alausweis oder gültigen Person ranken Auslandreisek r ne ei ss lu ch Der Abs ird empfohlen versicherung w - München, inkl. der aktuellen Flugsteuern, Kerosinzuschlägen und Gebühren (145 €) (2 Standorte: Lissabon, Vilamoura a.d. Algarve) 4 x Frühstücksbüfett im Hotel 4 x Abendessen im Hotel 1 x Weinprobe mit Käse und Oliven Eintritt Lissabon: Burg S. Jorge Eintritt Sintra: Königspalast durchgehend, perfekt deutschsprachige Reiseleitung ab Lissabon bis nach Faro Moderner Reisebus und ortskundiger Fahrer für Ausflüge und Transfers in Portugal Reisemappe mit Reiseführer / Landkarte pro gebuchtem Zimmer Reiserücktrittskosten- und Insolvenzversicherung pole o r t e M rve a n der g o l v A n … fte al: Portug zur zauberha n Lissabo Weitere Informationen und Anmeldeblatt erhalten Sie bei: Frau Margit Kleinhenz KreislandFrauen Crailsheim Seeweg 5, 74585 Rot am See - Brettheim Tel.: 07958 314 eMail: [email protected] 5-tägige Flugreise 13. bis 17. April 2016 Von der Metropole Lissabon bis ins grüne Porto… Portugal ist eine der ältesten Nationalstaaten Europas. Vor allem im glanzvollen Zeitalter der Entdeckung der Seewege nach Indien und Amerika entwickelte sich eine reiche Kultur, deren Zeugnisse dem Besucher auf Schritt und Tritt begegnen. Kommen Sie mit auf eine spannende Reise. Erleben Sie u.a. die pulsierende Metropole Lissabon, malerische Seebäder und zum Abschluss die goldenen Strände und die ockerfarbenen Klippen der Algarve. 1 Tag Mi. I Anreise nach Lissabon Nach dem Bustransfer zum Flughafen geht es voraussichtlich am frühen Morgen mit einem Linienflug der TAP von München nach Lissabon. Hier werden Sie bereits von der perfekt deutschsprachigen Reiseleitung erwartet, die Sie bis zum Ende der Reise begleiteten wird. Die malerische Altstadt, die wunderschöne Aussicht vom Castelo Sao Jorge und der Stadtteil Belem sind nur einige Highlights der Stadtführung. Zimmerbezug in einem ausgesuchten, zentral gelegenen 4* Hotel. Der restliche Nachmittag steht für eigene Unternehmungen oder einfach zum Relaxen zur Verfügung. 2 Tag Do. I Seebäder - Sintra - Weingut Wir starten zunächst mit einem Besuch eines der bekannten Seebäder Cascais oder Estoril. Anschließend steht der westlichste Punkt Europas, das „Cabo de Roca“, auf dem Programm. Gegen Mittag Erkundung der romantischen Palast- und Burgenstadt Sintra, wo u.a. der faszinierende Königspalast besucht wird. Nach einem gemütlichen Bummel durch die Altstadt geht es zu einem sehr interessanten Familienbetrieb mit deutschen, englischen und portugisischen Wurzeln. Nach einer kurzen Besichtigung des 10 ha großen Weinguts mit verschiedenen, interessanten „Standbeinen“ darf eine Weinprobe mit Oliven und Käse natürlich nicht fehlen. 3 Tag Fr. I Zitrus - Silves - Algarve Heute geht es von der Metropole Lissabon in den Süden Portugals, genauer gesagt an die zauberhafte Algarve. Goldene Strände mit zum Teil bizzaren Felsenformationen sind immer wieder Fotomotive der Region. Unterwegs ist der Besuch eines Landguts, das sich auf den Anbau von Zitrusfrüchen spezialisiert hat, geplant. Mit dem Besuch von Silves, der alten maurischen Hauptstadt, lassen wir den Ausflugstag ausklingen. Zimmerbezug in einem 4* Hotel in Vilamoura. Das Hotel liegt oberhalb des Strandes in der Nähe vom Casino und dem Yachthafen. Zahlreiche Bars, Restaurants und Lokale laden zum abendlichen Spaziergang ein. 4 Tag Sa. I Lagos - Sagres - Cabo S. Vicente Am Morgen geht es in den westlichen Teil der Algarve. Bei einem Rundgang in Lagos sehen Sie u.a. den malerischen Hafen und die gut restaurierte Stadtmauer, von wo aus man wunderschöne Blicke auf das Meer hat. Nächstes Ziel ist die Festung von Sagres (von außen), dem ehemaligen Wohnsitz von Heinrich dem Seefahrer. Einer der stärksten Leuchttürme Europas, am Cabo S. Vincente, (äußerste Südwestspitze Europas), markiert den letzten Punkt des heutigen Tages. 5 Tag So. I Faro - Heimreise Nach einem „letzten“ Frühstück vom Büfett bleibt noch etwas Freizeit für einen Bummel am Strand oder evtl. zum Baden. Am frühen Mittag Fahrt nach Faro und gemütlicher Stadtrundgang durch die attraktive Haupstadt der Algarve. Zum Abschluss Freizeit zum Bummeln in der tollen Altstadt. Transfer zum Flughafen Faro und Verabschiedung von der Reiseleitung. Geplanter Rückflug am frühen Abend via Lissabon nach München. Bustransfer zu den Ausgangsorten. Programmänderungen vorbehalten! Ve rbindlic he Anme ldung Kre isla ndFra ue n Cra ilshe im - Portug a l vom 13.- 17.04.2016 Bitte zurück an den Reisevermittler Veranstalter: Frau Margit Kleinhenz Seeweg 5 74585 Rot am See - Brettheim ReiseService VOGT GmbH & Co. KG Windisch-Bockenfeld 7 74575 Schrozberg Tel. 07939 8000 Tel. 07939 990814 eMail: [email protected] Hiermit melde ich folgende Person(en) an: (Bitte in Druckbuchstaben sorgfältig ausfüllen – Vor- und Nachname wie im Ausweis genannt!) Person 1 Person 2 _____________________________________ Name _____________________________________ Name _____________________________________ Vorname _____________________________________ Vorname _____________________________________ Geb. Datum _____________________________________ Geb. Datum _____________________________________ Straße _____________________________________ Straße _____________________________________ PLZ / Ort _____________________________________ PLZ / Ort _____________________________________ Handy oder Telefon _____________________________________ Handy oder Telefon _____________________________________ eMail oder Fax (falls vorhanden) _____________________________________ eMail oder Fax (falls vorhanden) _____________________________________ Ausweis bzw. Passnummer / gültig bis _____________________________________ Ausweis bzw. Passnummer / gültig bis Gewünschte Zimmerart: (bitte ankreuzen) Doppelzimmer (Preis lt. Ausschreibung / Prospekt) Einzelzimmer (Preis lt. Ausschreibung / Prospekt) Mindestteilnehmer 26 Personen Ich akzeptiere die umseitigen Reise- und Versicherungsbedingungen und melde mich bzw. die oben genannten Personen hiermit verbindlich an. Ort, Datum ______________________________ Unterschrift: _________________________________ Für diese Reise benötigen Teilnehmer mit deutscher Staatsbürgerschaft einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Teilnehmer anderer Nationalitäten erkundigen sich bitte bei der jeweiligen Botschaft. Der Abschluss einer Auslandreisekrankenversicherung wird empfohlen Reisebedingungen Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma ReiseService VOGT GmbH & Co KG, nachstehend „RSV“ abgekürzt im Buchungsfall zu Stande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 1. soweit RSV für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Abschluss des Reisevertrages Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde RSV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von RSV für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) von RSV an den Kunden oder den Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird RSV dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist RSV nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 2. Bezahlung Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens € 100,- pro Person zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 6 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. 3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Storno-kosten 3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber RSV unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück kann RSV, eine angemessene Entschädigung verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Bei Flugreisen mit Linienflug: a) bis 60 Tage vor Reisebeginn b) vom 59. bis 45. Tage vor Reisebeginn c) vom 44. bis 35. Tage vor Reisebeginn d) vom 34. bis 21. Tage vor Reisebeginn e) vom 20. bis 14. Tage vor Reisebeginn f) ab 13. Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 15 % 25 % 40 % 50 % 80 % 90 % 3.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, RSV nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. 3.4. RSV behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist RSV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4. Obliegenheiten des Kunden 4.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von RSV (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von RSV wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. 4.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist ihm die Durchführung der Reise wegen eines solchen Reisemangels nicht zumutbar, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. 5. 6. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 6.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber RSV unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 6.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von RSV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RSV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RSV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RSV beruhen. 6.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 6.4. Die Verjährung nach Ziffer 13.2 und 13.3 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. 6.5. Schweben zwischen dem Kunden und RSV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder RSV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 7. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen 7.1. RSV informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 7.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist RSV verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald RSV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren. 7.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird RSV den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 7.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von RSV abrufbar und in den Geschäftsräumen von RSV einzusehen. --------------------------------------------------------------------------------------------© 04/2013 Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt. ---------------------------------------------------------------------------------------------Reiseveranstalter: Firma: Anschrift: Telefon: Telefax: ReiseService VOGT GmbH & Co. KG Windisch-Bockenfeld 7 D-74575 Schrozberg 07939 / 8000 07939 / 1200 Beschränkung der Haftung Die vertragliche Haftung von RSV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reise-Rücktrittskostenversicherung von HDI-Gerling 1.1 Bei Nichtantritt der Reise erstattet der Versicherer die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bis zu Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. 2.1 Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise oder die planmäßige Beendigung nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird: Tod; Schwere Unfallverletzung; Unerwartete schwere Erkrankung; Impfunverträglichkeit; Schwangerschaft; Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist; 2.2 Risikopersonen sind neben der versicherten Person: die Angehörigen der versicherten Person (Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder). Außerdem diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen; diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, und deren Angerhörige. 3. Ausschlüsse: kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war oder bei Schub einer chronischen psychischen Erkrankung. 4. Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls: der Versicherungsnehmer / die versicherte Person ist verpflichtet, die Reise unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes zu stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten 5. Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt 25,00 € je versicherte Person und Versicherungsfall. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt die versicherte Person von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens jedoch 25,00 €. Auf Wunsch senden wir Ihnen die vollständigen Versicherungsbedingungen gerne zu.
© Copyright 2025 ExpyDoc