5-tägige Flugreise - Kreislandfrauen Crailsheim

KreislandFrauen Crailsheim
Im REISEPAKET enthalten:
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Bustransfer zum / ab Flughafen München ab / nach
Crailsheim
ern: € 945,-ab 31 Teilnehm
ern: € 995,-m
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Linienflug mit TAP: München - Lissabon / Faro-Lissabon
Einzelzimmerzu
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23 kg Freigepäck (1 Gepäckstück) + Handgepäck
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4 x Übernachtung in ausgesuchten 4**** Hotels
schlag: € 122,
mer: 26 Person
Mindestteilneh
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15.12.2015
ationen:
Wichtige Inform
stimmungen:
 Einreisebe
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Reisepass
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- München, inkl. der aktuellen Flugsteuern,
Kerosinzuschlägen und Gebühren (145 €)
(2 Standorte: Lissabon, Vilamoura a.d. Algarve)
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4 x Frühstücksbüfett im Hotel
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4 x Abendessen im Hotel
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1 x Weinprobe mit Käse und Oliven
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Eintritt Lissabon: Burg S. Jorge
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Eintritt Sintra: Königspalast
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durchgehend, perfekt deutschsprachige Reiseleitung
ab Lissabon bis nach Faro
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Moderner Reisebus und ortskundiger Fahrer für
Ausflüge und Transfers in Portugal
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Reisemappe mit Reiseführer / Landkarte pro
gebuchtem Zimmer
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Reiserücktrittskosten- und Insolvenzversicherung
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Weitere Informationen und Anmeldeblatt erhalten Sie bei:
Frau Margit Kleinhenz
KreislandFrauen Crailsheim
Seeweg 5, 74585 Rot am See - Brettheim
Tel.: 07958 314
eMail: [email protected]
5-tägige Flugreise
13. bis 17. April 2016
Von der Metropole Lissabon
bis ins grüne Porto…
Portugal ist eine der ältesten Nationalstaaten Europas.
Vor allem im glanzvollen Zeitalter der Entdeckung der
Seewege nach Indien und Amerika entwickelte sich
eine reiche Kultur, deren Zeugnisse dem Besucher auf
Schritt und Tritt begegnen. Kommen Sie mit auf eine
spannende Reise. Erleben Sie u.a. die pulsierende
Metropole Lissabon, malerische Seebäder und zum
Abschluss die goldenen Strände und die ockerfarbenen
Klippen der Algarve.
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 1 Tag Mi. I Anreise nach Lissabon
Nach dem Bustransfer zum Flughafen geht es voraussichtlich
am frühen Morgen mit einem Linienflug der TAP von
München nach Lissabon. Hier werden Sie bereits von der
perfekt deutschsprachigen Reiseleitung erwartet, die
Sie bis zum Ende der Reise begleiteten wird. Die malerische
Altstadt, die wunderschöne Aussicht vom Castelo Sao
Jorge und der Stadtteil Belem sind nur einige Highlights
der Stadtführung. Zimmerbezug in einem ausgesuchten,
zentral gelegenen 4* Hotel. Der restliche Nachmittag
steht für eigene Unternehmungen oder einfach zum Relaxen
zur Verfügung.
 2 Tag Do. I Seebäder - Sintra - Weingut
Wir starten zunächst mit einem Besuch eines der bekannten
Seebäder Cascais oder Estoril. Anschließend steht der
westlichste Punkt Europas, das „Cabo de Roca“, auf
dem Programm. Gegen Mittag Erkundung der romantischen
Palast- und Burgenstadt Sintra, wo u.a. der
faszinierende Königspalast besucht wird. Nach einem
gemütlichen Bummel durch die Altstadt geht es zu einem
sehr interessanten Familienbetrieb mit deutschen,
englischen und portugisischen Wurzeln. Nach einer kurzen
Besichtigung des 10 ha großen
Weinguts mit
verschiedenen, interessanten „Standbeinen“ darf eine
Weinprobe mit Oliven und Käse natürlich nicht fehlen.
 3 Tag Fr. I Zitrus - Silves - Algarve
Heute geht es von der Metropole Lissabon in den Süden
Portugals, genauer gesagt an die zauberhafte Algarve.
Goldene Strände mit zum Teil bizzaren Felsenformationen
sind immer wieder Fotomotive der Region. Unterwegs ist
der Besuch eines Landguts, das sich auf den Anbau von
Zitrusfrüchen spezialisiert hat, geplant. Mit dem
Besuch von Silves, der alten maurischen Hauptstadt,
lassen wir den Ausflugstag ausklingen. Zimmerbezug in
einem 4* Hotel in Vilamoura. Das Hotel liegt oberhalb
des Strandes in der Nähe vom Casino und dem
Yachthafen. Zahlreiche Bars, Restaurants und Lokale
laden zum abendlichen Spaziergang ein.
 4 Tag Sa. I Lagos - Sagres - Cabo S. Vicente
Am Morgen geht es in den westlichen Teil der
Algarve. Bei einem Rundgang in Lagos sehen Sie
u.a. den malerischen Hafen und die gut restaurierte
Stadtmauer, von wo aus man wunderschöne Blicke auf
das Meer hat. Nächstes Ziel ist die Festung von
Sagres (von außen), dem ehemaligen Wohnsitz von
Heinrich dem Seefahrer. Einer der stärksten
Leuchttürme Europas, am Cabo S. Vincente,
(äußerste Südwestspitze Europas), markiert den letzten
Punkt des heutigen Tages.
 5 Tag So. I Faro - Heimreise
Nach einem „letzten“ Frühstück vom Büfett bleibt noch
etwas Freizeit für einen Bummel am Strand oder
evtl. zum Baden. Am frühen Mittag Fahrt nach Faro
und gemütlicher Stadtrundgang durch die attraktive
Haupstadt der Algarve. Zum Abschluss Freizeit zum
Bummeln in der tollen Altstadt. Transfer zum
Flughafen Faro und Verabschiedung von der
Reiseleitung. Geplanter Rückflug am
frühen Abend via Lissabon nach
München. Bustransfer zu den
Ausgangsorten.
Programmänderungen vorbehalten!
Ve rbindlic he Anme ldung
Kre isla ndFra ue n Cra ilshe im - Portug a l vom 13.- 17.04.2016
Bitte zurück an den Reisevermittler
Veranstalter:
Frau Margit Kleinhenz
Seeweg 5
74585 Rot am See - Brettheim
ReiseService VOGT GmbH & Co. KG
Windisch-Bockenfeld 7
74575 Schrozberg
Tel. 07939 8000
Tel. 07939 990814
eMail: [email protected]
Hiermit melde ich folgende Person(en) an:
(Bitte in Druckbuchstaben sorgfältig ausfüllen – Vor- und Nachname wie im Ausweis genannt!)
Person 1
Person 2
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Name
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Name
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Vorname
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Vorname
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Geb. Datum
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Geb. Datum
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Straße
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Straße
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PLZ / Ort
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PLZ / Ort
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Handy oder Telefon
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Handy oder Telefon
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eMail oder Fax (falls vorhanden)
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eMail oder Fax (falls vorhanden)
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Ausweis bzw. Passnummer / gültig bis
_____________________________________
Ausweis bzw. Passnummer / gültig bis
Gewünschte Zimmerart:
(bitte ankreuzen)
Doppelzimmer (Preis lt. Ausschreibung / Prospekt)
Einzelzimmer (Preis lt. Ausschreibung / Prospekt)
Mindestteilnehmer 26 Personen
Ich akzeptiere die umseitigen Reise- und Versicherungsbedingungen und melde mich bzw. die oben genannten
Personen hiermit verbindlich an.
Ort, Datum ______________________________
Unterschrift: _________________________________

Für diese Reise benötigen Teilnehmer mit deutscher Staatsbürgerschaft einen gültigen Personalausweis
oder Reisepass. Teilnehmer anderer Nationalitäten erkundigen sich bitte bei der jeweiligen Botschaft.

Der Abschluss einer Auslandreisekrankenversicherung wird empfohlen
Reisebedingungen
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma ReiseService VOGT GmbH & Co KG, nachstehend
„RSV“ abgekürzt im Buchungsfall zu Stande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1.
soweit RSV für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Abschluss des Reisevertrages
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde RSV den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von RSV für die jeweilige Reise,
soweit diese dem Kunden vorliegen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der
Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) von RSV an den Kunden oder den
Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird RSV dem Kunden
eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist RSV nicht verpflichtet,
wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn
erfolgt.
2.
Bezahlung
Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines
gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises,
mindestens € 100,- pro Person zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird
6 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist.
3.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Storno-kosten
3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der
Rücktritt ist gegenüber RSV unter der in diesen Bedingungen angegebenen
Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären.
3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück kann RSV, eine angemessene
Entschädigung verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs
der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Bei Flugreisen mit Linienflug:
a) bis 60 Tage vor Reisebeginn
b) vom 59. bis 45. Tage vor Reisebeginn
c) vom 44. bis 35. Tage vor Reisebeginn
d) vom 34. bis 21. Tage vor Reisebeginn
e) vom 20. bis 14. Tage vor Reisebeginn
f) ab 13. Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantritt
15 %
25 %
40 %
50 %
80 %
90 %
3.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, RSV nachzuweisen,
dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden
ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
3.4. RSV behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist RSV verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret
zu beziffern und zu belegen.
4.
Obliegenheiten des Kunden
4.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen
Vertretung von RSV (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der
Vertretung von RSV wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht,
wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
4.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist
ihm die Durchführung der Reise wegen eines solchen Reisemangels nicht
zumutbar, so kann der Reisende den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen.
5.
6.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
6.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der
Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber RSV unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
6.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung von RSV oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von RSV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RSV oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen von RSV beruhen.
6.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem
Jahr.
6.4. Die Verjährung nach Ziffer 13.2 und 13.3 beginnt mit dem Tag, an dem die
Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
6.5. Schweben zwischen dem Kunden und RSV Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder RSV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung
ein.
7.
Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
7.1. RSV informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
7.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch
nicht fest, so ist RSV verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird
bzw. werden. Sobald RSV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt,
wird er den Kunden informieren.
7.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, wird RSV den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit
angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
7.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.),
ist auf den Internet-Seiten von RSV abrufbar und in den Geschäftsräumen von
RSV einzusehen.
--------------------------------------------------------------------------------------------© 04/2013 Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt.
---------------------------------------------------------------------------------------------Reiseveranstalter:
Firma:
Anschrift:
Telefon:
Telefax:
ReiseService VOGT GmbH & Co. KG
Windisch-Bockenfeld 7
D-74575 Schrozberg
07939 / 8000
07939 / 1200
Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von RSV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reise-Rücktrittskostenversicherung von HDI-Gerling
1.1 Bei Nichtantritt der Reise erstattet der Versicherer die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bis zu
Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
2.1 Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise oder die planmäßige Beendigung nicht zumutbar ist, weil die
versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird: Tod; Schwere Unfallverletzung; Unerwartete schwere Erkrankung; Impfunverträglichkeit; Schwangerschaft; Schaden am Eigentum der
versicherten Person durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder
sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist;
2.2 Risikopersonen sind neben der versicherten Person: die Angehörigen der versicherten Person (Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel,
Schwiegereltern, Schwiegerkinder). Außerdem diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen; diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, und deren Angerhörige.
3. Ausschlüsse: kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war oder bei Schub einer chronischen psychischen Erkrankung.
4. Besondere Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls: der Versicherungsnehmer / die versicherte Person ist verpflichtet, die Reise
unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes zu stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten
5. Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt 25,00 € je versicherte Person und Versicherungsfall. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt die versicherte Person von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens jedoch 25,00 €.
Auf Wunsch senden wir Ihnen die vollständigen Versicherungsbedingungen gerne zu.