Offizielle Informationen des Baugewerbes Innung 19 BAUzeitung 04 2016 Lohn- und Gehaltstafel 2016 Die Lohn- und Gehaltserhöhung per 1. 5. 2016 beträgt für Arbeiter und Angestellte 1,4 Prozent. Folgend eine aktuelle Übersicht. I Buchtipp sind unverändert. Bei den Bauangestellten wurden nur die Gehälter angehoben, nicht aber die übrigen Zulagen. Für die Erhöhung der Ist-Löhne und der IstGehälter wurde die traditionelle Parallelverschiebungsklausel vereinbart. Diese besagt, dass Überzahlungen über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn betragsmäßig erhalten bleiben müssen. Neue Kollektivvertragsbroschüren sind voraussichtlich ab Mai bei der ServiceGmbH der WKÖ (www.webshop.wko.at) erhältlich. m Vorjahr wurde mit der Gewerkschaft Bau-Holz und der Gewerkschaft der Privatangestellten jeweils ein Abschluss auf zwei Jahre erzielt. Damals wurde als Erhöhungsprozentsatz jeweils die formelhafte Berechnung „VPI +0,4 Prozent“ vereinbart. Da der VPI des entsprechenden Zeitraums (März 2015 bis Februar 2016) 1,0 Prozent beträgt, ist die Lohn- und Gehaltserhöhung per 1. 5. 2016 mit 1,4 Prozent zu ermitteln. Alle in den Tabellen angegeben Werte sind Bruttobeträge. Die Taggeldsätze Aushangpflichtige Gesetze 2016 Das Kompendium „Aushangpflichtige Gesetze Bau“ wird auch heuer wieder von der Service GmbH der WKÖ aufgelegt. Es fasst die wichtigsten Gesetzestexte für Baubetriebe zusammen, damit diese die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze praxisgerecht und gesetzeskonform auflegen können. Der Preis beträgt € 25,50 inkl. USt. zzgl. Versand. Die „Aushangpflichtigen Gesetze 2015“ können direkt im Webshop der Service-GmbH der WKÖ mit dem Suchwort „Gesetze“ bestellt werden: www.webshop.wko.at. KV Bauindustrie/Baugewerbe (Arbeiter) Erhöhung 1,40 % KV Bauindustrie/Baugewerbe (Arbeiter) Erhöhung 1,40 % Stand: 1. 5. 2016 Stand: 1. 5. 2016 I. Vizepolier Stundenlohn Monatslohn 15,39 2.608,61 Stundenlohn Monatslohn 5,46 925,47 b) 8,18 1.386,51 c) 10,91 1.849,25 d) 12,28 2.081,46 e) 10,91 1.849,25 a) 5,46 925,47 b) 8,18 1.386,51 VI. Lehrlinge a) II. Facharbeiter a) 14,98 2.539,11 b) 13,64 2.311,98 a) 13,63 2.310,29 b) 13,32 2.257,74 c) 13,02 2.206,89 d) 12,69 2.150,96 e) 12,23 2.072,99 Lenkstunde (§ 8 Z 1b) 10,75 IV. Bauhilfsarbeiter 11,61 1.967,90 Übernachtungsgeld* 12,61 je Nächtigung V. Sonstiges Hilfspersonal 10,65 1.805,18 Fassader (Spezialisten Wien) 15,07 2.554,37 III. Angelernte Bauarbeiter VII. Praktikanten *) Erhöhung um 0,9 % KV Angestellte Bauindustrie/Baugewerbe Erhöhung 1,40 % Stand: 1. Mai 2016 im 1. & 2. Jahr Lehrlinge A1 A2 A3 A4 A5 M1/P1 M2/P2 HP/OM 1.625,00 1.927,00 2.470,00 3.519,00 4.963,00 2.883,00 3.068,00 3.404,00 1. Lehrjahr 707,00 nach dem 2. Jahr 1.699,00 2.021,00 2.596,00 3.705,00 5.145,00 2.996,00 3.190,00 3.541,00 2. Lehrjahr 908,00 nach dem 4. Jahr 1.753,00 2.115,00 2.721,00 3.894,00 5.329,00 3.107,00 3.314,00 3.679,00 3. Lehrjahr 1.127,00 nach dem 6. Jahr 1.822,00 2.210,00 2.846,00 4.076,00 5.511,00 3.219,00 3.433,00 3.814,00 4. Lehrjahr 1.340,00 nach dem 8. Jahr 1.891,00 2.304,00 2.970,00 4.264,00 5.691,00 3.328,00 3.557,00 3.951,00 954,00 nach dem 10. Jahr 1.962,00 2.398,00 3.096,00 4.448,00 3.440,00 3.678,00 4.086,00 Ferialarbeitnehmer
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