Bauzeitung Ausgabe 6 2016

Offizielle Informationen des Baugewerbes Innung 19
BAUzeitung 04 2016
Lohn- und Gehaltstafel 2016
Die Lohn- und Gehaltserhöhung per 1. 5. 2016 beträgt für Arbeiter und Angestellte
1,4 Prozent. Folgend eine aktuelle Übersicht.
I
Buchtipp
sind unverändert. Bei den Bauangestellten wurden nur die Gehälter angehoben, nicht aber die übrigen Zulagen. Für
die Erhöhung der Ist-Löhne und der IstGehälter wurde die traditionelle Parallelverschiebungsklausel vereinbart. Diese
besagt, dass Überzahlungen über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn betragsmäßig erhalten bleiben müssen.
Neue Kollektivvertragsbroschüren sind
voraussichtlich ab Mai bei der ServiceGmbH der WKÖ (www.webshop.wko.at)
erhältlich. m Vorjahr wurde mit der Gewerkschaft Bau-Holz und der Gewerkschaft der Privatangestellten jeweils
ein Abschluss auf zwei Jahre erzielt.
Damals wurde als Erhöhungsprozentsatz jeweils die formelhafte Berechnung
„VPI +0,4 Prozent“ vereinbart. Da der VPI
des entsprechenden Zeitraums (März
2015 bis Februar 2016) 1,0 Prozent beträgt,
ist die Lohn- und Gehaltserhöhung per
1. 5. 2016 mit 1,4 Prozent zu ermitteln.
Alle in den Tabellen angegeben Werte
sind Bruttobeträge. Die Taggeldsätze
Aushangpflichtige Gesetze 2016
Das Kompendium „Aushangpflichtige Gesetze Bau“
wird auch heuer wieder von der Service GmbH der
WKÖ aufgelegt. Es fasst die wichtigsten Gesetzestexte für Baubetriebe zusammen, damit diese die
aktuellen aushangpflichtigen Gesetze praxisgerecht
und gesetzeskonform auflegen können. Der Preis
beträgt € 25,50 inkl. USt. zzgl. Versand.
Die „Aushangpflichtigen
Gesetze 2015“ können direkt im
Webshop der Service-GmbH
der WKÖ mit dem Suchwort
„Gesetze“ bestellt werden:
www.webshop.wko.at.
KV Bauindustrie/Baugewerbe (Arbeiter)
Erhöhung 1,40 %
KV Bauindustrie/Baugewerbe (Arbeiter)
Erhöhung 1,40 %
Stand: 1. 5. 2016
Stand: 1. 5. 2016
I. Vizepolier
Stundenlohn
Monatslohn
15,39
2.608,61
Stundenlohn
Monatslohn
5,46
925,47
b)
8,18
1.386,51
c)
10,91
1.849,25
d)
12,28
2.081,46
e)
10,91
1.849,25
a)
5,46
925,47
b)
8,18
1.386,51
VI. Lehrlinge
a)
II. Facharbeiter
a)
14,98
2.539,11
b)
13,64
2.311,98
a)
13,63
2.310,29
b)
13,32
2.257,74
c)
13,02
2.206,89
d)
12,69
2.150,96
e)
12,23
2.072,99
Lenkstunde (§ 8 Z 1b)
10,75
IV. Bauhilfsarbeiter
11,61
1.967,90
Übernachtungsgeld*
12,61
je Nächtigung
V. Sonstiges Hilfspersonal
10,65
1.805,18
Fassader (Spezialisten Wien)
15,07
2.554,37
III. Angelernte Bauarbeiter
VII. Praktikanten
*) Erhöhung um 0,9 %
KV Angestellte Bauindustrie/Baugewerbe Erhöhung 1,40 %
Stand: 1. Mai 2016
im 1. & 2. Jahr
Lehrlinge
A1
A2
A3
A4
A5
M1/P1
M2/P2
HP/OM
1.625,00
1.927,00
2.470,00
3.519,00
4.963,00
2.883,00
3.068,00
3.404,00
1. Lehrjahr
707,00
nach dem 2. Jahr
1.699,00
2.021,00
2.596,00
3.705,00
5.145,00
2.996,00
3.190,00
3.541,00
2. Lehrjahr
908,00
nach dem 4. Jahr
1.753,00
2.115,00
2.721,00
3.894,00
5.329,00
3.107,00
3.314,00
3.679,00
3. Lehrjahr
1.127,00
nach dem 6. Jahr
1.822,00
2.210,00
2.846,00
4.076,00
5.511,00
3.219,00
3.433,00
3.814,00
4. Lehrjahr
1.340,00
nach dem 8. Jahr
1.891,00
2.304,00
2.970,00
4.264,00
5.691,00
3.328,00
3.557,00
3.951,00
954,00
nach dem 10. Jahr
1.962,00
2.398,00
3.096,00
4.448,00
3.440,00
3.678,00
4.086,00
Ferialarbeitnehmer