Mitteilungsblatt der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen 89. Jahrgang | April 2016 Telemedizin und E-Health Digitale Kommunikation in der ärztlichen Versorgung Tschernobyl Benefizwoche der Landesstiftung 30 Jahre nach dem Reaktorunglück Honorar & Verträge Betreuung von Asylbewerbern Praxis & Versorgung Hygiene: Risikoeinstufung von Medizinprodukten Zielgruppengenau und treffsicher. Der Anzeigenmarkt im niedersächsischen ärzteblatt Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH, Berliner Allee 20, 30175 Hannover Telefon 05 11 / 3 80 - 22 82, Telefax 05 11 / 3 80 - 22 81 Online-Anzeigenaufgabe: [email protected] oder unter www.haeverlag.de/service Editorial Chancen und Risiken Liebe Kolleginnen und Kollegen, Fotos: H. Krückeberg; V. Meier welche Chancen die digitale Kommunikation für die medizinische Versorgung bietet, das zeigt ein Erfolgsprojekt aus Niedersachsen: Die Telemedizin-Zentrale am Klinikum Oldenburg. Seit einem Jahr in Betrieb wurde diese Einrichtung bereits mehrfach ausgezeichnet – im vergangenen November mit dem Niedersächsischen Gesundheitspreis in der Kategorie E-Health. Das Projekt beweist: Telemedizin kann ganz spezifische Versorgungen ermöglichen. Derzeit liegt der Fokus dieses Projekts auf Patienten, die auf Offshore-Windplattformen in der Nordsee tätig sind und dort erkranken oder einen Unfall erleiden. Generell ist das Telemedizin-Netzwerk aber überall einsetzbar, wo die ärztliche Versorgung schwierig ist – so in abgelegenen Regionen, auf Inseln, Halligen, in der Schifffahrt oder auch bei humanitären Einsätzen. Für uns einer der Gründe dafür, uns in dieser Ausgabe gezielt mit den Chancen und Risiken der Telemedizin zu beschäftigen. Im Zuge des sogenannten E-Health-Gesetzes wird ab 1. Juli 2017 der elektronische Arztausweis herausgegeben. Um einen sicheren Datentransfer in der digitalen Arztkommunikation zu gewährleisten, muss die Telematik-Infrastruktur – in die der elektronische Arztausweis eingebunden ist – spezifische Anforderungen erfüllen. Über den Einsatz der neuen Kommunikationswege informieren wir ab Seite 12. Welche Risiken die digitale Kommunikation trotz aller Vorsichtsmaßnahmen letztendlich birgt, das wird immer wieder deutlich, wenn wir uns mit Datensicherheit beschäftigen. Wenn sogar Banken und Regierungen „gehackt“ werden, wie kann dann das Gesundheitswesen ganz sicher sein vor Spionage und Manipulation? Wir sollten sehr vorsichtig mit unseren Daten sein, ganz besonders in der ärztlichen Kommunikation – ob in der analogen oder in der digitalen Welt. Mit kollegialen Grüßen Dr. med. Martina Wenker Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen Vizepräsidentin der Bundesärztekammer 4 | 2016 Marion Charlotte Renneberg Vizepräsidentin der Ärztekammer Niedersachsen 3 niedersächsisches ärzteblatt ÄKN Bis heute ist die Zahl der leukämiekranken und missgebildeten Kinder in der Region um den Unglücksreaktor unvermindert hoch. Die Landesstiftung „Kinder von Tschernobyl“ erinnert vom 26. April bis zum 2. Mai mit einer Benefizwoche an den Super-GAU vor 30 Jahren. Telemedizin Bezirksstellen 8 20 10 12 14 15 Pionierleistung Drei Auszeichnungen für das Telemedizin-Netzwerk am Klinikum Oldenburg Interview Medizinethiker Juniorprofessor Dr. med. Dr. phil. Daniel Strech (MHH) über digitale Vernetzung im Gesundheitswesen Elektronischer Arztausweis Ärztekammer Niedersachsen setzt Gesetzesvorgaben um Bei Anruf Arzt Möglichkeiten und Grenzen der Fernbehandlung Sicherheitsstandards bei der Datenübermittlung Was braucht man, um eine vertrauliche elektronische Kommunikation zu gewährleisten? Humanitäre Hilfe 18 Kinder von Tschernobyl Landesstiftung gedenkt dem 30. Jahrestag der Reaktorkatastrophe Weiterbildung 19 Fachgebundene genetische Beratung Auslaufen der Übergangsbestimmungen am 10. Juli 2016 Foto: R. Lubricht Inhalt Tschernobyl – 30 Jahre nach dem Reaktorunglück Themen und Termine Recht 24 27 Aus der Praxis der norddeutschen Schlichtungsstelle Unterlassene Differenzialdiagnostik bei Unterbauchund Genitalbeschwerden Schlichtungsverfahren in Niedersachsen 2015 Statistik der Antragsentwicklung im Jahr 2015 Qualitätsmanagement 28 28 Ärztliches Qualitätsmanagement Ausbildung für Professionals Konstituiert Neuer wissenschaftlicher Beirat des Niedersächsischen Frühgeborenen-Nachuntersuchungsprojekts Patientensicherheit 29 29 Zeit für Veränderungen Luer-Lock-Konnektoren gefährden Patienten Patientensicherheit in der Arztpraxis Peer Review ermöglicht kollegialen Blick von außen Bitte beachten Sie die Beilage der Heidelberger Medizinakademie „Fit für jeden Notfall“ in einem Teil dieser Auflage 4 niedersächsisches ärzteblatt Ab aufs Land „Bloß nicht aufs Land“ ist die verbreitete Devise vieler Jungärzte. Wenn schon die eigene Praxis, dann in der Stadt, mit Kulturangebot und Freizeitqualität inklusive. Doch auf dem Land können sich ungeahnte Chancen ergeben. Denn dort werden Ärzte mittlerweile umworben und von den Gemeinden unterstützt. Wie es geht, zeigt die Initiative „Ärztlich Willkommen“ in der Mitte Niedersachsens: Sie gewinnt nicht nur neue Ärzte, sondern stampft gleich noch die Praxen dazu aus dem Boden. S. 38 KVN Standards 3 6 30 52 60 68 75 Editorial Aktuell ÄKN-Mitteilungen KVN-Mitteilungen Veranstaltungen Rubrikenanzeigen Impressum Honorar & Verträge Praxis & Versorgung 33 42 34 Kein Bonus fürs Asyl Medizinische Leistungen für Asylbewerber strikt nach Vorgabe abrechnen – sonst drohen Nachteile! Terminvermittlung mal anders Betreuungsstrukturvertrag mit der TK sichert Extrahonorar für „Dringliches Überweisungsverfahren“ Arzneimittel & Therapie 36 Interaktion zwischen Colchicin und Helicobacter-pylori-Eradikationstherapie beim Kind? ATIS informiert: Therapieentscheidung ist wegen Kontraindikation problematisch. ATIS bietet Beratung für Kinderärzte an. Selbstverwaltung 37 38 41 Bereitschaftsdienst und Notaufnahme im Klinikum Leer verzahnen sich Zentrale Notaufnahme sorgt für Patientensteuerung Alle für ein Ziel „Ärztlich Willkommen“ will Ärzte fürs Land gewinnen. Erste Erfolge sind schon sichtbar Gute Noten inklusive Interview mit Franziska Bütow, der ersten Deutschland-Stipendiatin der KVN 4 | 2016 43 45 46 48 50 Kaufpreis oder Gewinnanteil? Steuertipp: Wenn neue Gesellschafter in einer Gemeinschaft ihren Gewinnanteil als Kaufpreis übertragen, erhöht das nicht den Gewinn für den Verkäufer Hygiene ist das A und O Informationsstrecke Hygiene & Medizinprodukte. Thema: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Datenschutz Locky und Co: So können sich Praxen vor Computerviren schützen Neuerscheinungen Beförderung nur bei Bedarf Krankentransporte und Krankenfahrten – was Sie bei der Verordnung beachten sollten Medizin-Innovationspreis 2015 für wohnortnahe Palliativversorgung Ambulantes Modell als Alternative zu zentralistischen Hospiz-Lösungen Politik & Verbände 51 Aus anderen KVen 5 Aktuell Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen e.V. gegründet Drei Trägerorganisationen stellten am 24. Februar 2016 im Friederikenstift Hannover im Beisein von Cornelia Rundt, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, den neu gegründeten Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen (LSHPN) vor. Zu den Trägerorganisationen zählen der Hospiz- und Palliativverband Niedersachsen e. V., das Betreuungsnetz für schwerkranke Kinder sowie die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin. In der Struktur des Landesstützpunkts übernimmt das Sozialministerium eine moderierende Funktion für den Fachbeirat, zu dessen Mitgliedern neben Krankenkassen und Wohlfahrtsverbänden auch die Kassenärztliche Vereinigung (KVN) und der Landesverband Niedersachsen des Hausärzteverbands zählen. Zum Fachbeirat gehören außerdem die bisherige Expertengruppe der Niedersächsischen Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung (NKBHP) sowie Patientenvertreter und Vertreter von Altenheimen und Behinderteneinrichtungen. Der Landesverband Niedersachsen des Deutschen Hausärzteverbands hat Professor Dr. med. Thomas Lichte und Dr. med. Annegret Vahlbruch in dieses Gremium entsandt – beide sind auch Mitglieder der Kammerversammlung der Ärztekam- Förderpreis der Niedersächsischen Krebsgesellschaft 2016 ausgeschrieben Die Niedersächsische Krebsgesellschaft (NKG) schreibt auch im Jahr 2016 wieder den mit 5.000 Euro dotierten Förderpreis aus. Mit dem Preis sollen keine wissenschaftlichen Arbeiten zu besonderen Forschungsaktivitäten ausgezeichnet werden, sondern Projekte, die Patienten in den Mittelpunkt stellen und einen Beitrag zur besseren Beratung, Betreuung und / oder Versorgung leisten. Um den Preis bewerben können sich Einzelpersonen, Vereinigungen, Initiativen, Selbsthilfe- und andere Gruppen, Organisationen und Institutionen aus Niedersachsen, die auf dem Gebiet der Versorgung von Menschen mit Krebserkrankungen tätig sind oder 6 sich um Betroffene und / oder deren Angehörige kümmern. Entsprechende Projekte müssen nicht abgeschlossen sein; bei noch laufenden Projekten müssen allerdings erste Ergebnisse und Erfahrungswerte vorliegen. Über die Vergabe des Förderpreises entscheidet der Vorstand der NKG. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 30. September 2016. a ■ blu Nähere Informationen: Niedersächsischen Krebsgesellschaft e.V. Königstraße 27, 30175 Hannover www.nds-krebsgesellschaft.de mer Niedersachsen (ÄKN). Alle Beteiligten erwarten von dem neu gegründeten Landesstützpunkt eine Stärkung für die palliativmedizinische Versorgung im Land. Ministerin Rundt verabschiedete bei dieser Gelegenheit Honorarprofessor Dr. med. Winfried Hardinghaus von seinem Amt als Leiter der NKBHP sowie die Mitglieder der Expertengruppe. Sie würdigte deren außerordentliche Leistung für die niedersächsische Hospiz- und Palliativversorgung. Die Aufgaben der NKBHP werden nun von dem neu gegründeten Landesstützpunkt (LSHPN) als zentrale Einrichtung fortgeführt. ■ blu Mehr Tuberkulosefälle in Niedersachsen Die Zahl der gemeldeten Tuberkulosefälle ist in Niedersachsen im vergangenen Jahr angestiegen. Nach 344 Fällen im Jahr 2014 wurden 417 Fälle im Jahr 2015 übermittelt. Mit 75 Fällen geht ein großer Teil des Anstiegs auf Tuberkulose-Erkrankungen zurück, die bei der Erstaufnahmeuntersuchung von Asylsuchenden festgestellt wurden. Da viele Asylsuchende aus Ländern kommen, in denen die Tuberkulose deutlich stärker verbreitet ist als in Deutschland, war diese Entwicklung zu erwarten. „Die Zahlen unterstreichen die Bedeutung der Erstuntersuchung für Asylsuchende“, betonte Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. ■ blu niedersächsisches ärzteblatt Aktuell Niedergerke-Stiftung lädt zum Benefiz-Konzert Zu einer Benefizveranstaltung zugunsten der Malteser Migranten Medizin lädt die Ricarda und Udo Niedergerke Stiftung am Donnerstag, 21. April, um 19:30 Uhr in die Basilika St. Clemens (Goethestraße 33, Hannover) ein. „Puccinni live“ steht auf dem Programm: Die Musikerinnen Julia Bachmann (Sopran) und Cara Hesse (am Flügel) werden Stücke des italienischen Meisters Giacomo Puccini vortragen, der vielen durch Arien wie Nessun dorma bekannt ist. Der ehemalige Sprecher der Niedersächsischen Landesregierung, Franz Rainer Enste, führt verkleidet als Pucccini durch das Programm. Rund 3.000 Euro an Spenden möchte das Ehepaar Dr. Ricarda und Dr. Udo Niedergerke mit ihrer Benefizveranstaltung sammeln. Denn genau so viel kostet ein Ultraschallgerät, das die Malteser Migranten Medizin dringend für die Versorgung schwangerer Flüchtlinge braucht. Eine gute Sache, die auch Propst Martin Tenge als Hausherr der Basilika und Bettina Wulff unterstützen, die beide Grußworte zu Beginn der Veranstaltung sprechen werden. Die Ricarda und Udo Niedergerke Stiftung setzt sich für Menschen ein, die am Rande der Gesellschaft stehen. Wichtige Kooperationspartner für die Stiftung sind Wohlfahrtsverbände wie zum Beispiel die Katholische Caritas oder die Evangelische Diakonie. ■ ös : Immer mehr Ärzte arbeiten in Teilzeit und in Anstellung Die Anzahl der in Teilzeit und in Anstellung arbeitenden Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ist weiter angestiegen. Generell haben sich die meisten Trends der vergangenen Jahre fortgesetzt. Das geht aus der aktuellen Ärztestatistik für das Jahr 2015 hervor, die die KBV veröffentlicht hat. Insgesamt nahmen Ende 2015 144.769 Ärzte und 22.547 Psychologische Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten um 2.369 (1,4 Prozent) erhöht. Die Zahl der Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Anstellung ist von 24.560 auf 27.174 (10,6 Prozent) deutlich gestiegen. Damit hat sich seit 2005 die Zahl der angestellten Ärzte und Psychotherapeuten nahezu verzehnfacht. Der Frauenanteil wuchs weiter von 43,2 auf 44,1 Prozent. In jüngeren Altersgruppen liegt der Frauenanteil noch höher. 4 | 2016 Unter Berücksichtigung der zunehmenden Teilzeittätigkeit setzt sich der Rückgang bei den Hausärzten 2015 mit minus 0,4 Prozent (222 Hausärzte) fort. Allerdings haben entgegen dem bundesweiten Trend einzelne KVen auch Zuwächse zu verzeichnen. In einigen Facharztgruppen hat sich die Zahl der Mediziner geringfügig verringert – etwa bei den Chirurgen, Nervenärzten, Kinderärzten und Frauenärzten. Zuwächse gibt es bei den Psychotherapeuten, Fachinternisten und Orthopäden. Mit der Ärztestatistik veröffentlicht die KBV regelmäßig Zahlen und Daten zur Struktur der vertragsärztlichen Versorgung. Der vollständige Tabellenband steht zum Download bereit unter a www.kbv.de/media/sp/ 2015_12_31.pdf ■ ös GBA: Ärzte dürfen drei Tage rückdatieren Vertragsärzte dürfen den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit in Ausnahmefällen bis zu drei Tage rückdatieren. Eine entsprechende Anpassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am 4. März in Kraft getreten. Die Richtlinie sah bisher vor, dass Vertragsärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit zwei Tage rückdatieren dürfen. Die Anpassung war erforderlich, um zu gewährleisten, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch für den Zeitraum einer Notfallversorgung (rückwirkend) bescheinigt werden kann – zum Beispiel für das Wochen■ dh ende. a http://www.kbv.de/html/ arbeitsunfaehigkeit.php Einigung zum Anti-Korruptionsgesetz – KBV konnte sich durchsetzen Im Entwurf zum Anti-Korruptionsgesetz hat sich die Regierungskoalition auf letzte offene Details geeinigt. Unter anderem wurde einer Forderung der KBV zur klaren Abgrenzung zu erlaubten und erwünschten Kooperationen Rechnung getragen. Kooperation im Gesundheitswesen wird jetzt nicht mehr wie ursprünglich unter Generalverdacht korruptiven Verhaltens gestellt. Gestrichen wurde ein Passus, nach dem die Strafbarkeit an die Verletzung von „berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ geknüpft worden wäre. Rechtsexperten zufolge hätte dies zu einer ungleichen Behandlung und zu Rechtsunsicherheit geführt. Zudem ist nun vorgesehen, dass Korruption im Gesundheitswesen als Offizialdelikt und nicht wie bisher als Antragsdelikt ausgestaltet wird. Das bedeutet, dass entsprechende Taten von den Staatsanwaltschaften von Amts we■ ös gen verfolgt werden. 7 Telemedizin Der virtuelle Arm des Arztes reicht bis zur Antarktis Die Telemedizin am Klinikum Oldenburg räumt bundesweit drei Preise ab Anfang 2014 hatte das Oldenburger Offshore-Projekt seine Arbeit aufgenommen, auf eine Initiative der in Emden stationierten Luftrettungsfirma Northern Helicopter hin: „Die Hubschrauber-Flüge dauerten bei Notfällen wegen 8 der Distanzen oftmals zu lange, um die Zeit ungenutzt verstreichen zu lassen“, sagt Dr. Overheu, der als Anästhesist den Aufbau der Oldenburger Telemedizin begleitet hat. Inzwischen gibt es im Klinikum ein besonders qualifiziertes Bereitschaftsteam, das auf Notrufe von den Windplattformen auf 24/7-Basis sofort mit ärztlicher Hilfe reagieren kann. Jeder Alarm, der von einem Notfallsanitäter in der Nordsee abgesetzt wird, kommt bei der Offshore-Leitstelle der Johanniter in Berne an, die dann eine virtuelle Dreierkonferenz von Plattform, Telemedizin-Zentrale und Leitstelle einberuft. Wenn nötig, startet der Hubschrauber dann, während der inzwischen rundum verkabelte Patient telemedizinisch über einen Multiparameter-Monitor kontrolliert wird. „Ich kann live neben der Audio- und Videoverniedersächsisches ärzteblatt Fotos: Lehmann / telemedworks GmbH Das Klinikum Oldenburg ist in der Telemedizin bereits da, wo andere in Deutschland erst hin wollen. Ein virtuelles medizinisches Netzwerk sorgt für rund 3.000 potenzielle Patienten fernab vom Klinikum – auf den Offshore-Windparks in der Nordsee kilometerweit vom Festland entfernt. Eine Pionierleistung, die den Oldenburgern mittlerweile drei Preise einbrachte. Der ärztliche Leiter der Oldenburger Telemedizin-Zentrale, Dr. med. Daniel Overheu, berichtete dem niedersächsischen ärzteblatt von dem vorbildhaften Projekt, das sich in Zukunft auch dem ländlichen Raum zuwenden will. Telemedizin bindung alle seine Vitaldaten in Echtzeit sehen“, erklärt Dr. Overheu, „und das Gerät notfalls auch fernsteuern, wenn der Notfallsanitäter mit dem Patienten beschäftigt ist.“ So könnten genau die Daten erfasst werden, die die Fachkollegen zur Weiterbehandlung bräuchten. Windparks gelten als Hochrisikobereiche, hier kommt es zwar seltener als anderswo zu schweren Verletzungen, diese sind dann aber aufgrund der Distanzen schwerer zu therapieren. Die Telemedizin-Zentrale kümmert sich aber auch um leichtere Erkrankungen wie Hautekzeme und Erkältungen. „Wegen solchen Erkrankungen muss kein Hubschrauber mehr sofort rausfliegen“, so Dr. Overheu. Der virtuelle Arm der Oldenburger Telemediziner reicht über die Zwölf-Meilen-Zone weit hinaus: „Wir haben unser Netzwerk mit der Forschungsstation Neumayer 3 mitten in der Antarktis erfolgreich getestet“, freut sich Dr. Overheu. Jetzt soll die ausgegründete Telemedworks GmbH Pilotprojekte an Land erschließen. „Die Heimbeatmung von querschnittsgelähmten oder lungenkranken Patienten ist hoch aufwendig“, sagt der Anästhesist. „Da kann Telemedizin ein Segen sein. Wir bereiten regionale und überregionale Projekte hierzu gerade vor.“ So viel Engagement wird nicht nur von der Ärztekammer Niedersachsen gewürdigt. „Ich begrüße jedes virtuelle System, das eine Versorgungslücke schließt – ohne Ärzte zu ersetzen“, sagt Dr. med. Elke Buckisch-Urbanke vom Ausschuss für Qualitätssicherung. Mit dem bundesweit ausgelobten Eugen-Münch-Preis 2015 (Kategorie Innovatives Geschäftsmodell) und dem Niedersächsischen Gesundheitspreis 2015 (Kategorie e-Health) wurde die Oldenburger Telemedizin-Zentrale bereits ausgezeichnet. Außerdem wurde sie Bundessieger in der Kategorie Gesellschaft beim Wettbewerb „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“. „Ich denke schon, dass wir für die Telemedizin bundesweit ein Vorreiter sind“, freut sich Dr. Overheu. ■ Christine Koch Nachgefragt Dr. Overheu, können Sie ein Fazit der bisherigen telemedizinischen Arbeit in Oldenburg ziehen? Was läuft gut, was könnte besser werden? Die Entfernung, die wir telemedizinisch überbrücken, und unser interdisziplinärer fachärztlicher Ansatz in unserem Klinikum sind richtig gut. Wir erreichen inzwischen Patienten rund um den Globus und wir können ihnen von hier aus eine fachärztliche Maximalversorgung anbieten. Aber die Kooperation mit den Kostenträgern müsste noch weiter ausgebaut werden, damit wir unser Angebot mehr Patienten zur Verfügung stellen können. Es gibt genügend Landstriche, die sehr viel mehr fachärztliche Expertise brauchen, denken Sie nur an die ostfriesischen Inseln in Niedersachsen oder andere sehr ländliche Gebiete. Sind Sie ein einsamer Vorreiter in Deutschland? Wir in Oldenburg sind schon sehr weit, aber im Klinikum Aachen und in der Berliner Charité gibt es ähnliche Projekte. Alle Telemediziner sollten sich untereinander vernetzen und gemeinsame Standards entwickeln. Von solchen Netzwerken könnten vor allem auch die Patienten profitieren. Wo liegen die Grenzen der Telemedizin? Man darf nie vergessen, dass Telemedizin nur fachärztliche Expertise nach draußen übermitteln kann. Sie kann niemals die manuellen Fähigkeiten eines Arztes vor Ort ersetzen. Dr. med. Daniel Overheu vor den Bildschirmen der Telemedizin-Zentrale 4 | 2016 9 Telemedizin „Offen an das Thema herangehen“ In diesem Jahr hat Deutschlands Gesundheitswesen einen großen Sprung in Richtung IT-Zeitalter gemacht: Zum 1. Januar 2016 trat das neue E-Health-Gesetz in Kraft, das die digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen und das Management von Patientendaten voranbringen soll. Der bereits eingeführten elektronischen Gesundheitskarte sollen in den kommenden Jahren eine digitale Patientenakte und ein Ausbau der Telemedizin folgen. Ab Mitte 2016 werden alle Arztpraxen und Krankenhäuser an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen. Zur digitalen Entwicklung auf dem Gesundheitssektor hat Christine Koch für das niedersächsische ärzteblatt den Medizinethiker Juniorprofessor Dr. med. Dr. phil. Daniel Strech von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) befragt. Professor Strech, der Gesetzgeber treibt die Digitalisierung des Gesundheitswesens immer weiter voran – wie gehen Sie als Ethiker damit um? In der Medizinethik haben wir Kriterien, nach denen jede neue Maßnahme beurteilt werden sollte: Wo liegt der mögliche gesundheitliche Nutzen, wo der mögliche Schaden? 10 Welchen Einfluss haben die Neuerungen auf die Wirtschaftlichkeit und Gerechtigkeit des Systems? Und was wird aus der Autonomie der Patienten? Und zu welchem konkreten Schluss kommen Sie mit Blick auf das E-Health-Gesetz? Die elektronische Gesundheitskarte und die Patientenakte könnten beispielsweise helfen, falsche Medikamentierungen und überflüssige Röntgenaufnahmen zu verhindern. Das ist ethisch ein Fortschritt und spart überdies Kosten. Dennoch wird die Frage nach Risiken aktuell bleiben, etwa mit Blick auf die Sicherheit der Patientendaten. Dazu fehlen uns in Deutschland noch viele Erfahrungswerte. Die USA etwa haben schon seit einigen Jahren eine elektronische Gesundheitskarte. Ich plädiere für ein umsichtiges Herangehen: Wir müssen bei der praktischen Umsetzung immer wieder evaluieren, ob tatsächlich der Nutzen oder eher der Schaden der Digitalisierung überwiegt. Die weitere Entwicklung muss dann jeweils angepasst werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe geht die Entwicklung nicht schnell genug. Er forderte kürzlich in der niedersächsisches ärzteblatt Telemedizin Frankfurter Allgemeinen Zeitung mehr Tempo bei der digitalen Vernetzung. Aus ethischer Sicht hat er damit prinzipiell Recht. Wenn gute Gründe vorliegen, dass bei der Digitalisierung die gesundheitlichen Vorteile für die Gesellschaft dominieren, sollten wir dieses Ziel schneller als bisher verfolgen. Ist die Furcht vieler Kritiker vor dem gläsernen Patienten berechtigt? Juniorprofessor Dr. med. Dr. phil. Daniel Strech Wir müssen natürlich die Ängste in der Bevölkerung ernstnehmen und Datenmissbrauch vorbeugen – aber die Politik hat das im Gesetz auch schon getan. Dort stehen Regeln zur Datensicherheit. Die Kritiker müssen mal „Butter bei de Fische“ geben, angeben, was sie konkret befürchten. Die Gefahr eines Datenmissbrauchs steigt zwar, aber die Frage ist doch, ob wir trotz der Nutzenpotenziale einer elektronischen Patientenakte überhaupt keine Risiken eingehen dürfen. Ich bin der Meinung: Die eine oder andere Starthemmung müssen wir erst mal in Kauf nehmen. Die elektronische Patientenakte kann unterm Strich auch die Gesundheitskompetenz von Patienten stärken. Es liegt maßgeblich an den Ärzten, ob das klappt. Sie müssen ihren Patienten die Daten in ihrer Akte erklären und möglichst in Entscheidungen mit einbinden. Müssen auch die Patienten umdenken? Mein Gefühl ist, dass die Gesellschaft insgesamt schon laufend lernt, mit der Digitalisierung umzugehen. Ich hoffe, dass die Ärzte klug genug sind, zum Nutzen aller Seiten die Früchte der Digitalisierung zu ernten. Wenn das so ist, wird sich die Kommunikation mit den Patienten verbessern. Wir sollten alle etwas offener – und positiver – an das Thema herangehen. Das Interview führte Christine Koch Anzeige alles Auch die Telemedizin wird von vielen skeptisch beäugt. Wie schlimm wäre die Gefahr der Entfremdung zwischen Arzt und Patient? mobil Da wird vieles übertrieben. Ich kann mir gut vorstellen, dass es viele Patienten gibt, die gar keinen gesteigerten Wert auf die direkte Begegnung mit ihrem Arzt legen. Wer möchte sich bei Kleinigkeiten schon gerne ins Wartezimmer setzen? Es sind viele Situationen denkbar, bei denen keine manuelle oder apparative Untersuchung nötig ist. Auch manche körperlich stark eingeschränkte und immobile Patienten regeln ihre Arztkontakte vielleicht lieber über Telemedizin. Bei Bedarf sollte aber sichergestellt werden, dass solche Patienten auch weiterhin durch ärztliche Hausbesuche betreut werden können. Zentral wäre hier die Wahlfreiheit zwischen direktem Arztkontakt oder Telemedizin. Bei höheren Komplikationsraten müsste der Gesetzgeber Warnhinweise vorschreiben. Wie bei medizinischen Chatforen und dem Googeln nach Krankheitsbildern ist hier aber auch die Eigenverantwortung der Patienten gefragt. Niemand kann schließlich das ganze Internet verbieten. 4 | 2016 Pusteblume: ©suptertramp8/Fotolia.com Icons: iStock.com/browndogstudios Foto: MHH / K. Kaiser Online-Arztportale, die halblegal Diagnosen und Rezepte liefern, sind ja auch im Kommen ... DIE 4 ELEMENTE – LUFT Die Pusteblume: mobil, leicht und frei. ELEMENTAR FÜR DEN ARZT IST: MOBILITÄT MEDATIXX – DIE PRAXISSOFTWARE MIT DER BEGLEITFUNKTION. Ob Laptop, Tablet oder Smartphone – Sie haben alle Patientendaten dabei, wenn Sie unterwegs sind. Auf dem Weg zum Notfall. Zum Hausbesuch oder ins Wochenende. Und weil Ihre Daten automatisch synchronisiert werden, können Sie sich ganz darauf konzentrieren, Arzt zu sein. Mehr erfahren unter: alles-bestens.medatixx.de 11 Telemedizin E-Health-Gesetz gibt Startschuss für (rechts-) sichere elektronische Kommunikation Einführung des elektronischen Arztausweises / Ärztekammer Niedersachsen setzt Gesetzesvorgaben um Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, besser bekannt unter dem Titel „E-Health-Gesetz“, ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft und soll laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe „den Fortschritt im Gesundheitswesen vorantreiben“. Mittelpunkt des Gesetzes ist die bundesweite Einführung der TelematikInfrastruktur (TI), an die bis Mitte 2018 Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend angeschlossen sein sollen. Um den Schutz der hochsensiblen (Patienten-) Daten zu gewährleisten, muss die Kommunikation über die TI drei Anforderungen erfüllen. Zunächst ist eine Verschlüsselung der zu übermittelnden Daten vorgeschrieben sowie die Kennzeichnung der Daten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Des Weiteren muss die Identität der jeweiligen Kommunikationspartner zweifelsfrei feststehen, das heißt jeder Kommunikationspartner muss in der TI authentifizierbar sein. Der elektronische Arztausweis Die genannten Sicherheitsmaßnahmen – Verschlüsselung, Identität und Signatur – werden alle durch den elektronischen Arztausweis (eArztausweis) abgedeckt. Rein technisch betrachtet handelt es sich hierbei um einen personenbezogenen Sichtausweis im Scheckkarten-Format mit einem Mikroprozessor-Chip. Nach § 291 a Sozialgesetzbuch V (SGB V) müssen alle Ärzte, die Patienten im Geltungsbereich des SGB V behandeln, zukünftig einen eArztausweis einsetzen, denn ohne diesen sind folgende geplante Anwendungen nicht möglich*: - Versand von elektronischen Arztbriefen, - Anlage und Pflege von Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), - Anlage und Pflege von elektronischen Medikationsplänen mittels eGK, - Anlage und Pflege einer elektronischen Patientenakte. Laut den gesetzlichen Grundlagen ist der eArztausweis ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) in einer spezifischen Ausprägung für Ärzte, der die Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen im Sinne des deutschen Signaturgesetzes (SigG) ermöglicht. Für die Herausgabe sind auf der Grundlage der Heilberufs- und Kammergesetze der Länder die Ärztekammern zuständig. Die Ausgabe von Signaturkarten, die den Ansprüchen des SigG gerecht werden, ist eine in technischer wie auch organisatorischer Sicht höchst anspruchsvolle Aufgabe, die in Deutschland von sogenannten Zertifizierungsdiensteanbietern (ZDA) durchgeführt wird. Die Landesärztekammern haben sich daher bereits im Jahr 2005 dazu entschieden, die eArztausweise über einen Rahmenvertrag durch von den Kammern zugelassene ZDA ausgeben zu lassen. Dieses marktoffene Modell wurde auch deshalb gewählt, damit die Ärzte mittelfristig von einem Wettbewerb unter mehreren Anbietern und entsprechend einem marktgerechten Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren können. Die Bundesärztekammer (BÄK) ist aktuell – stellvertretend für die 17 Landesärztekammern – mit drei ZDA in Verhandlungen, bisher gibt es gemäß den gewünschten Vorgaben einen Rahmenvertrag mit der medisign GmbH. Die BÄK geht jedoch davon aus, dass es auch mit den beiden anderen ZDA (D-Trust von der Bundesdruckerei und T-Systems von der Deutschen Telekom) zu einem positiven Vertrags■ Stephanie Wente abschluss kommen wird. a Aktuelle Informationen zum Thema eArztausweis finden Sie online unter www.aekn.de/arztspezial. * Der aktuelle Arztausweis (Sichtausweis) behält weiterhin seine Gültigkeit und wird wie bisher von der zuständigen Landesärztekammer ausgegeben. Eine Kommunikation über die TI ist mit dem aktuellen Sichtausweis nicht möglich. Der organisatorische Ablauf Der eArztausweis wird von einem ZDA, zum Beispiel der medisign GmbH, produziert und dem beantragenden Arzt für eine monatliche Gebühr zur Verfügung gestellt. Die Ärztekammern fungieren hierbei nur als attributsbestätigende Stelle und erteilen nach erfolgter Bestätigung dem ZDA die Produktionsfreigabe. Der folgende, anhand von Piktogrammen dargestellte, exemplarische Ablauf zeigt, dass der Arzt initiativ tätig werden und selbstständig einen Antrag auf Ausstellung ei12 nes eArztausweises stellen muss. Die Antragstellung erfolgt online direkt beim ausgewählten ZDA, welches nach erfolgtem Antragseingang die Unterlagen zur Attributsbestätigung an die Ärztekammer schickt. Die Ärztekammer prüft, ob das Attribut „Arzt“ zutrifft und erteilt bei positivem Ergebnis die Produktionsfreigabe an den ZDA. Dieser produziert den eArztausweis und liefert ihn direkt an den Arzt. niedersächsisches ärzteblatt Telemedizin Auf der Webseite www.ehba.de wählen Sie zunächst die für Sie zuständige Landesärztekammer aus. Danach können Sie den ZDA wählen, der Ihren eArztausweis produzieren soll und werden dann in fünf Schritten durch die Antragstellung geführt. Sobald der per POSTIDENT bestätigte Antrag beim ZDA eingeht, leitet dieser ihn an die zuständige Landesärztekammer weiter. Diese muss nun bestätigen, dass der Antragsteller auch wirklich als Arzt bei ihr gemeldet ist. Sobald diese sogenannte Attributsbestätigung erfolgt ist, erteilt die Ärztekammer dem ZDA die Produktionsfreigabe. Der ZDA produziert daraufhin den eArztausweis. Dieser unterscheidet sich optisch nur durch den Mikroprozessor-Chip von dem bisherigen Arztausweis im Scheckkartenformat. Nach Beendigung der Antragstellung drucken Sie den vollständigen Antrag aus, versehen diesen mit Ihrem aktuellen Passfoto und unterschreiben ihn. Nach abgeschlossener Produktion erhalten Sie vom ZDA per Post Ihren eArztausweis inklusive eines Transport-PINs. Nach Erhalt sollten Sie zunächst die Unversehrtheit des Ausweises selbst sowie des goldenen Mikroprozessor-Chips prüfen. Nun muss der ausgedruckte Antrag an den ZDA geschickt werden. Hierzu suchen Sie die nächste Postfiliale auf, die das sogenannte POSTIDENT-Verfahren anbietet. Beim POSTIDENT bestätigt ein speziell dafür ausgebildeter Mitarbeiter Ihre Identität, indem er die Angaben auf Ihrem Antrag mit Ihrem Personalausweis abgleicht. Der so geprüfte Antrag geht dann per Post an den ZDA. Um den eArztausweis nutzen zu können, benötigen Sie ein Kartenlesegerät sowie die dazugehörige Software. Dies kann direkt bei Antragstellung beim ZDA mitbestellt werden. Damit der eArztausweis freigeschaltet wird, müssen Sie zunächst den „PIN brechen“: Lesen Sie hierzu den Ausweis über das Kartenlesegerät ein und geben Sie den mitgelieferten Transport-PIN ein. Damit haben Sie Ihren eArztausweis freigeschaltet und können mit Hilfe der Software weitere Konfigurationen vornehmen. Folgen Sie dabei bitte den Anweisungen des Programms. 4 | 2016 13 Abb.: ÄKN / S. Wente Um den eArztausweis zu beantragen benötigen Sie einen Computer mit Internetzugang, einen Drucker und ein aktuelles Passfoto. Halten Sie des Weiteren Ihren Personalausweis bereit. Telemedizin Bei Anruf Arzt – Möglichkeiten und Grenzen der Fernbehandlung Die Bundesärztekammer hat durch ihre Arbeitsgruppe Telemedizin Hinweise und Erläuterungen zur Fernbehandlung erarbeitet, um mehr Rechtssicherheit für Ärzte beim Einsatz telemedizinischer Verfahren zu schaffen. In Niedersachsen finden sich die berufsrechtlichen Anforderungen zur Fernbehandlung in § 7 Abs. 4 der Berufsordnung (BO) der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN). Danach darf der Arzt individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, weder ausschließlich brieflich noch in Zeitungen oder Zeitschriften noch ausschließlich über Kommunikationsmedien oder Computerkommunikationsnetze durchführen. Diese umgangssprachlich als „Fernbehandlungsverbot“ bezeichnete Regelung rührt auf der Hippokrates’schen Idealvorstellung der Behandlung am Krankenbett. So soll sich der Arzt von dem jeweiligen Patienten ein unmittelbares Bild durch eigene Wahrnehmung verschaffen und sich nicht nur auf dessen Schilderungen oder Angaben Dritter verlassen. Das Erfordernis einer persönlichen, unmittelbaren Leistungserbringung soll dabei nicht nur der Qualitätssicherung dienen sondern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient stärken. In Zeiten weitreichender Digitalisierung und Vernetzung wäre es gleichwohl fahrlässig, die damit für die Medizin einhergehenden Möglichkeiten in ein komplettes Verbot telemedizinischer Verfahren münden zu lassen. Dies berücksichtigt auch die Berufsordnung und untersagt lediglich die ausschließliche Fernbehandlung ohne physischen Arzt-Patientenkontakt. Die in die ärztliche Versorgungsrealität längst eingezogenen telemedizinischen Möglichkeiten fallen hierunter regelmäßig nicht. So zeigt die Arbeitsgruppe (AG) Telemedizin in ihren Erläuterungen mit dem Telekonsil, der Telediagnostik im Rahmen von Teleradiologie und Telepathologie und dem Telemonitoring verschiedene Versorgungsmodelle auf, die regelmäßig keinen berufsrechtlichen Bedenken begegnen. Auch eine rein telemedizinische Verlaufs- oder Therapiekontrolle nach bereits erfolgtem Präsenzkontakt ist unbedenklich. Schon nicht unter den Tatbestand des § 7 Abs. 4 BO fallen auch allgemeine, nicht auf ein individuelles Beschwerdebild bezogene Ausführungen zu Krankheitsbildern. Untersagt wird durch die berufsrechtliche Regelung lediglich die Behandlung von Patienten ohne physischen Erstkontakt; namentlich die Diagnosestellung und Therapie bei einem dem Arzt unbekannten Patienten. Dabei ist auf das 14 jeweilige Krankheitsbild abzustellen. So macht beispielsweise eine vorige Behandlung eines Patienten wegen einer Grippeerkrankung diesen noch nicht zu einem „bekannten“ Patienten, wenn er sodann die ärztliche Behandlung wegen eines auffälligen Hautbilds ersucht. Der Erstkontakt muss vielmehr symptombezogen erfolgt sein. Die Erforderlichkeit eines bereits bestehenden, unmittelbaren Behandlungsverhältnisses wird auch durch das jüngst verabschiedete E-Health-Gesetz gestärkt. Soweit dort langfristig die Implementierung von Online-Videosprechstunden in die Versorgung gesetzlich Versicherter vorgesehen ist, sollen diese nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (Bundestag-Drs. 18/6905, S. 73) ausdrücklich nur bei Bestandspatienten eingesetzt werden können. Eine telemedizinische Betreuung soll nur bei einer bereits begonnenen Therapie eine wiederholte persönliche Wiedervorstellung in der Praxis ersetzen können. Für den ärztlichen Erstkontakt soll der Anwendungsbereich ausdrücklich nicht eröffnet werden. Flankiert werden diese Anforderungen durch die für August 2016 geplante Änderung des Arzneimittelgesetzes, nach der fortan eine Abgabe von Arzneimitteln aufgrund ärztlicher Verschreibung – wenn es sich nicht um eine Wiederholung oder Fortsetzung der Behandlung eines bekannten Patienten handelt – nur nach direktem vorigen Arzt-Patientenkontakt erfolgen darf. Der Gesetzgeber positioniert sich insoweit klar gegen die in jüngster Zeit wiederholt von einigen gesetzlichen Krankenkassen geäußerten Forderungen nach einer Liberalisierung der Fernbehandlung. Der Einführung von Modellen, wie sie beispielweise in der Schweiz praktiziert werden, und wonach Versicherte – außer in Notfällen – vor der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen zunächst eine ärztliche Beratung über eine Hotline in Anspruch nehmen und dem dort verbindlich festgelegten Behandlungs- und Medikationsplan folgen müssen, sind demnach im Interesse von Ärzten und Patienten eindeutige Grenzen gesetzt. Ass. jur. Svenja Nolting Juristischer Geschäftsbereich der ÄKN niedersächsisches ärzteblatt Telemedizin Sicherheitsstandards bei der Datenübermittlung Ob bei der Kommunikation per E-Mail oder wenn es um den Betrieb der Praxis-Webseite geht: Für Ärzte kommt es darauf an, alles zu unternehmen, um eine vertrauliche Kommunikation zu gewährleisten. Inzwischen haben sich Standards auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation herausgebildet, die zum Teil auch gesetzlich fixiert sind und die es zu beachten gilt. IT-Sicherheitsgesetz und die Folgen Im Sommer 2015 ist das „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“, kurz ITSicherheitsgesetz, in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz soll die Datensicherheit, auch bei der Übertragung persönlicher Daten, im Internet verbessert werden. (7) Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit für geschäftsmäßig angebotene Telemedien durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass 1.kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist und 2.diese a) gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und b)gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe bedingt sind, gesichert sind. Vorkehrungen nach Satz 1 müssen den Stand der Technik berücksichtigen. Eine Maßnahme nach Satz 1 ist insbesondere die Anwendung eines als sicher anerkannten Verschlüsselungsverfahrens. Was ist zu tun? Es muss ein sicher anerkanntes Verschlüsselungsverfahren für die Übertragung der Formulare implementiert werden. Für diese Prozedur empfiehlt es sich, fachlichen Rat und Tat in Anspruch zu nehmen. Nach Abschluss sollten Besucher der Web- Foto: j-mel – Fotolia.com Das Gesetz novelliert § 13 des Telemediengesetzes (TMG), dem der Absatz 7 zugefügt wurde. Danach ist jeder Webseitenbetreiber verpflichtet, Kontaktformulare mit persönlichen Daten verschlüsselt zu übermitteln. Von dieser Regelung sind selbstredend auch Praxiswebseiten betroffen, insbesondere wenn Rezeptbestellungen oder Terminanfragen über Kontaktformulare abgewickelt werden. Telemediengesetz (TMG) § 13 Absatz 7 4 | 2016 15 Telemedizin seite auch davon in Kenntnis gesetzt werden, dass die Datenübertragung verschlüsselt – und damit sicherer – erfolgt. Was ist ein sicher anerkanntes Verschlüsselungsverfahren? Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat kryptografische Verfahren bewertet. Es empfiehlt die Verwendung des Verschlüsselungsverfahrens Transport Layer Security (TLS) in der Version 1.2 und stellt eine Anleitung zur Verwendung bereit: www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/ Die Verschlüsselung der gesamten Webseite schafft zusätzliche Sicherheit! Generell sollte die komplette Webseite per HTTPS (Hyper Text Transfer Protocol Secure) verschlüsselt werden. Dazu wendet man sich an den Provider (zum Beispiel Strato, Web.de, Hetzner) und lässt die Webseite entsprechend umstellen. Die Kosten für die Umstellung belaufen sich je nach Aufwand des Verfahrens auf einen Betrag von zehn bis zu 900 Euro. Arzt-Patienten-Kommunikation per E-Mail sicher gestalten Bei der digitalen Post gibt es aber noch einen Haken: E-Mails werden im Internet unverschlüsselt übertragen. Auf dem Weg zum Empfänger wandern die E-Mails über viele verschiedene Rechner im Internet, wo sie mitgelesen und von Computerprogrammen automatisch nach bestimmten Schlagwörtern, zum Beispiel der „Kontonummer“ durchsucht werden können. Was bedeutet das nun für die Arzt-PatientenKommunikation? Wie können sich Arzt und Patient gegen einen Missbrauch ihrer Daten schützen oder das Mitlesen unbefugter Dritter verhindern? Der E-Mail-Provider Um die Datensicherheit möglichst umfassend zu gewährleisten, ist bereits die Wahl des E-Mail-Anbieters von Bedeutung. Hier sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass im Postfach Spamfilter und Virenschutz integriert sind. Dies ist wichtig, weil viele Schadprogramme zum Ausspähen von elektronischer Post und Servern via E-Mail versendet werden. Sind Spamfilter und Virenschutz installiert, kann die Gefahr des „unbefugten Mitlesens“ schon beim Empfang der Nachrichten minimiert werden. 16 Das Passwort Immens wichtig ist ein sicheres Passwort für das E-Mail-Konto. Es sollte mindestens zehn Zeichen lang und aus Zahlen, Ziffern und Sonderzeichen bestehen. Das Passwort sollte in regelmäßigen Abständen geändert werden. SSL: Verschlüsselung „light“ Die meisten E-Mail-Programme bieten die Möglichkeit, Nachrichten per „SSL“ beziehungsweise „TLS/SSL“ zu verschlüsseln. Damit wird jedoch nur die Übertragung zwischen dem Computer und den Servern des E-Mail-Providers abgesichert. Die Übermittlung zum Postfach des Empfängers geschieht ungeschützt über das Internet. Aus diesem Grund sollte nicht nur die Übertragung, sondern vertrauliche EMails an sich verschlüsselt werden. Transport Layer Security (TLS, deutsch Transportschichtsicherheit), weitläufiger bekannt unter der Vorgängerbezeichnung Secure Sockets Layer (SSL), ist ein Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung im Internet. Seit Version 3.0 wird das SSL-Protokoll unter dem neuen Namen TLS weiterentwickelt und standardisiert, wobei Version 1.0 von TLS der Version 3.1 von SSL entspricht. (Quelle: Wikipedia) PGP und GPG: Verschlüsselung für Fortgeschrittene Um E-Mails verschlüsseln zu können, wird eine Zusatzsoftware für das E-Mail-Programm benötigt. Diese übernimmt sowohl die Verschlüsselung, als auch die Entschlüsselung von E-Mails. niedersächsisches ärzteblatt Foto: Markus Mainka (www.marek-photo.de) – Fotolia.com Was sind die Folgen bei Nichtumsetzung? Ein Verstoß gegen die gesetzliche Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro je Verstoß geahndet werden kann. ■ Andreas Pagel Telemedizin Die bekanntesten Verschlüsselungsprogramme sind das kostenpflichtige „Pretty Good Privacy“ (PGP) und das freie „Gnu Privacy Guard“ (GPG oder GnuPG). Um die Verschlüsselungsfunktionen dieser Programme im E-Mail-Programm nutzen zu können, müssen entsprechende Erweiterungen – auch „extensions“, „add-ons“ oder „plugins“ genannt – installiert werden. Allerdings gibt es nicht für jedes EMail-Programm solche Erweiterungen. Es ist deshalb angeraten, sich vor der Installation der Verschlüsselungssoftware zu informieren, ob und welche Erweiterungen für das jeweilige E-Mail-Programm angeboten werden. Auch Nutzer von Webmail können die Verschlüsselung nutzen. Einige E-Mail-Provider (zum Beispiel Web.de, Gmx, …) bieten die kostenpflichtige Nutzung in ihren Portalen an. dass die Schlüssel dem E-Mail-Programm, dem Browser und anderen Anwendungen auf dem Rechner automatisch zur Verfügung gestellt werden. Die Software erzeugt auch die Schlüssel, die für eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung notwendig sind, und registriert die öffentlichen Schlüssel bei der zentralen Infrastruktur, während die privaten Schlüssel die Umgebung des Nutzers nie verlassen. Die zentrale Infrastruktur stellt verschiedene Dienste zur Verfügung, mit denen sich Schlüssel abrufen, überprüfen oder zurückrufen lassen. Im Falle von E-Mail-Verschlüsselung lässt die Software zuerst die öffentlichen Anteile von der Infrastruktur der Volksverschlüsselung (Serverseite) beglaubigen. Die Infrastruktur fungiert als eine Art Telefonbuch, bei dem man die öffentlichen Schlüssel eines Nutzers erfragen kann, weil man ihm zum Beispiel eine verschlüsselte Mail schicken möchte. Die „Volksverschlüsselung“ soll noch im ersten Halbjahr 2016 zugänglich sein. ■ Oliver Busse a Weitere Informationen: www.sit.fraunhofer.de/de/volksverschluesselung/ Die Verschlüsselungssoftware besteht aus zwei Teilen: Der „Verschlüsselungssoftware“ und dem „Schlüsselpaar“. In einem ersten Schritt muss die Verschlüsselungssoftware installiert werden. Um verschlüsselte E-Mails zum Beispiel an Patienten zu versenden oder empfangen zu können, benötigt der Arzt das eigene „Schlüsselpaar“, damit die Daten verschlüsselt und verschlüsselte Daten wieder lesbar gemacht werden können. Das Grundprinzip dabei ist einfach: Nur wer den passenden Schlüssel hat, kann eine verschlüsselte Nachricht entschlüsseln. Den individuell erstellten Schlüssel teilt man per E-Mail, Datenträger oder Schlüsselserver seinen Patienten oder Kollegen mit. Voraussetzung für die verschlüsselte Kommunikation ist allerdings, dass auch diese die entsprechende Verschlüsselungssoftware einsetzen. Volksverschlüsselung als Alternative? Die Volksverschlüsselung könnte eine Alternative zu dieser aufwändigen Prozedur sein. Sie ist eine Entwicklung des Fraunhofer SIT, um die Nutzung einer sogenannten „Endezu-Ende-Verschlüsselung“ zu verbreiten. Damit soll der Schutz der elektronischen Kommunikation von Privatpersonen, Freiberuflern sowie Unternehmen erhöht werden. Das Herzstück der Volksverschlüsselung soll eine Software sein, die kryptografische Schlüssel an den richtigen Stellen auf dem Computer des Nutzers installiert. Sie sorgt dafür, 4 | 2016 Anzeige Herzlich willkommen in der Klinik Lilienthal! Dr. Bertram Regenbrecht ist seit 1. Januar 2016 Chefarzt der Abteilung für Orthopädie und Unfallchirurgie an der Klinik Lilienthal. Nach seinem Wechsel von der Bremer Roland Klinik ergänzt er das bereits stark aufgestellte Team um die Chefärzte DR. BERTRAM REGENBRECHT Dr. Jan Leugering und Ingmar Bock-Lührsen. Gemeinsam mit der Wirbelsäulenchirurgie von Chefarzt Dr. Ulrich Meister bilden die Ärzte ein spezialisiertes, interdisziplinäres Zentrum für Orthopädische Chirurgie, in dem alle Erkrankungen des Bewegungsapparates behandelt werden können. Dr. Regenbrecht genießt überregionales Renommee in der Endoprothetik, insbesondere in der Durchführung des anterioren Zugangs zum Hüftgelenk als besonders schonendes, minimalinvasives Verfahren. Aber auch in der differenzierten Endoprothetik des Kniegelenks, bei komplexen Wechseloperationen sowie in der Fußchirurgie und der Behandlung von Beinachsenfehlstellungen hat Dr. Regenbrecht eine ausgewiesene, jahrelange Expertise. Moorhauser Landstraße 3c 28865 Lilienthal T 04298 271– 0 www.klinik-lilienthal.de 17 Humanitäre Hilfe 30. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl Benefizwoche der Stiftung „Kinder von Tschernobyl“, Stiftung des Landes Niedersachsen Vorträge, Film, Ballett und Fotokunst – damit will die Stiftung „Kinder von Tschernobyl“ des Landes Niedersachsen vom 26. April bis zum 2. Mai an den ersten weltweiten Super-GAU vor 30 Jahren erinnern. Und an die vielen Kinder, die in Weißrussland und der Ukraine bis heute unter den Folgen leiden. In der Nacht zum 26. April 1986 war der Block VI im Atomkraftwerk W.I. Lenin explodiert. Die mächtige Explosion verstrahlte Teile der Ukraine, Weißrusslands und Russlands. Etwa 600.000 Menschen waren in der Region einer starken Strahlenbelastung ausgesetzt und eine radioaktive Wolke überzog halb Europa. Das damals freigesetzte Plutonium wird erst in 250.000 Jahren zerfallen sein. Das Programm der Benefizwoche im Überblick In Cannes preisgekrönter Dokumentarfilm Einen sehr eindrücklichen Bericht der Probleme in den betroffenen Regionen und in die Arbeit der Stiftungsmitarbeiter gibt ein Dokumentarfilm. Er trägt den Titel „25 Jahre Tschernobyl“ und wird in der Benefizwoche mehrfach auf„Kinder von Tschernobyl – Stiftung des Landes Niedersachsen“ Die Stiftung hat seit Oktober 1992 insgesamt 65 Reisen in die Tschernobyl-Region durchgeführt. Die Delegationen entscheiden jeweils vor Ort, wie die Hilfen in den betroffenen Regionen verteilt werden. Ehrenamtliche deutsche Ärzte kontrollieren, ob die gelieferten medizinischen Geräte zweckentsprechend eingesetzt werden. Bislang stellte die Stiftung in der Region 330 Ultraschallgeräte im Wert von über 10 Millionen Euro zur Verfügung. Sie finanzierte 50 Hilfstranspor- 18 geführt. 2011 wurde der Streifen in Cannes mit den begehrten silbernen Delphinen ausgezeichnet. Der Film stellt unter anderem die zweite Generation von Tschernobyl-Kindern vor, die inzwischen selbst Eltern sind. Bis heute ist die Zahl der leukämiekranken und missgebildeten Kinder in der Region unvermindert hoch, ebenso die Zahl der Frühgeburten mit Komplikationen sowie die Kindersterblichkeit. „Die Tschernobyl-Tragödie ist die Tragödie unseres Landes“, sagt im Film die Leiterin des Instituts für Pädiatrie und Geburtshilfe in Kiew, Znamenska T. Konstantinowna. Umso höher schätzen die Menschen in Weißrussland und der Ukraine seit 1992 die medizinische und humanitäre Hilfe aus Niedersachsen. Ballett und Fotografie Aus Weißrussland kommt ein Ballettensemble mit jungen Tänzern des Musiktheaters Minsk, die zugunsten ihrer krante, die Medikamente, Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien im Wert von über 1,3 Millionen Euro in die Region brachten. Und veranstaltete für mehr als 3.500 Ärzte in Minsk und Kiew 50 Sonographie-Fortbildungskurse. Zudem förderte die Stiftung mit knapp 300.000 Euro Erholungsaufenthalte für Kinder im Zentrum „Nadeshda“ (Hoffnung) bei Minsk oder in einer weißrussischen Diabetesschule. Vorsitzende des Kuratoriums der Landesstiftung „Kinder von Tschernobyl“ sind Dr. med. Gisbert Voigt, Mitglied des Vorstands der Ärztekammer Niedersachsen sowie der Ehrenpräsident der Ärztekammer, Professor Dr. med. Heyo Eckel. niedersächsisches ärzteblatt Abb.: Stiftung Kinder von Tschernobyl e. V. Die Landesstiftung will in diesem Frühling an den Tag erinnern, der die Welt veränderte und die Gefahren der zivil genutzten Atomkraft zum ersten Mal bitter deutlich machte. Die meisten Orte, an denen die Benefizveranstaltungen stattfinden werden, stehen bereits fest. Einzelne interessierte Städte und Gemeinden in Niedersachsen, die dafür Räumlichkeiten zur Verfügung stellen möchten, melden sich bitte bei der Stiftung. (Kontakt: [email protected]). Weiterbildung ken Altersgenossen auftreten. Tief beeindruckende Impressionen des bekannten Fotograf und Tschernobyl-Langzeitchronisten Rüdiger Lubricht begleiten die Tanzvorführungen. Ärzte aus Niedersachsen leisten humanitäre Hilfe Über die Arbeit der Stiftung „Kinder von Tschernobyl“ des Landes Niedersachsen berichten im Rahmen der Benefiztage dann die Vorsitzenden ihres Kuratoriums: Dr. med. Gisbert Voigt und Professor Dr. med. Heyo Eckel. Um das Leid der Kinder zu lindern, hat das Land Niedersachsen diese Stiftung bereits 1992 eingerichtet und übernimmt auch seitdem die festen Personalkosten. Unter der Leitung von Professor Dr. Dr. h.c. med. Friedrich Degenhardt engagieren sich viele Ärzte in ihrer Freizeit ehrenamtlich in medizinischen Ärztefortbildungen in der Tschernobylregion. Die Stiftung gewährt dort vor Ort vor allem medizinische Hilfe für strahlengeschädigte Kinder aus Weißrussland, Russland und der Ukraine. Sie will erreichen, dass Schilddrüsenerkrankungen früh erkannt und besser behandelt werden können. Schilddrüsenkrebs bei Kindern ist in den betroffenen Gebieten bis heute sehr aggressiv. ■ Susanna Vida Fachgebundene genetische Beratung Auslaufen der Übergangsbestimmungen am 10. Juli 2016 Insbesondere Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sollten prüfen, ob sie die Qualifikation zur Genetischen Beratung – fachgebunden beziehungsweise zur Genetischen Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung – noch im Wege der Übergangsbestimmungen erwerben können. Diese laufen am 10. Juli 2016 aus! Die Regelung in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) geht auf Beschlüsse der Gendiagnostik-Kommission zurück, der durch das Gendiagnostikgesetz entsprechende Befugnisse eingeräumt worden sind. Danach kann sich ein Arzt einer bei der ÄKN durchgeführten Wissenskontrolle unterziehen und muss nicht an einem 72-stündigen Kurs teilnehmen. Diese Möglichkeit steht ab 11. Juli 2016 nur noch denjenigen Ärzten offen, die eine fünfjährige durchgehende einschlägige Berufstätigkeit nach Facharztanerkennung aufweisen. Entsprechendes gilt für die genetische Beratung im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung. Auch dafür wird die Möglichkeit eingeschränkt, eine Wissenskontrolle abzulegen. Stattdessen müssen „jüngere“ Fachärzte ab Mitte Juli 2016 einen achtstündigen Kurs belegen. Nutzen Sie also die Möglichkeit der Übergangsbestimmungen! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Claudia Ratz (Tel.: 0511/3802222). Anzeige 4 | 2016 19 Bezirksstellen Fortbildung zu speziellen Aspekten der Antibiotikatherapie im Krankenhaus Hannover. Am 18. Februar 2016 fand eine Folgeveranstaltung zu den seit 2013 jährlich durchgeführten Basiskursen „Antibiotikatherapie für den stationären Bereich“ statt. In den Basiskursen wurden bisher etwa 150 Ärzte beziehungsweise Apotheker fortgebildet, die das ärztliche Personal beim Einsatz von Antiinfektiva beraten und die Leitung bei der Erfüllung der Pflichten nach § 23 Abs. 4 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unterstützen können. An der eintägigen Folgeveranstaltung im Stephansstift Hannover, die erneut vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer und der Apothekerkammer Niedersachsen durchgeführt wurde, nahmen 38 Personen teil. Die Fortbildung beinhaltete zwei klinisch-praktische Themen und zwei Vorträge, die sich schwerpunktmäßig mit der Erfassung und Bewertung der Antibiotikaverbrauchsdaten befassten. Professor Dr. med. Christian Eckmann, Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie des Klinikums Peine referierte sehr praxisnah über zentrale Aspekte der perioperativen Antibiotikaprophylaxe. Professor Dr. med. Alexander Brinkmann, Chefarzt der Klinik für Anästhesie, operative Intensivmedizin und spezielle Schmerztherapie im Klinikum Heidenheim betonte in seinem Vortrag zur Pharmakokine- tik von Antibiotika die Vorteile einer kontinuierlichen Antibiotikaapplikation und des therapeutischen Drug monitoring bei Intensivpatienten. Dr. med. Kerstin Wahlers vom Institut für Krankenhaushygiene des Klinikums Oldenburg gGmbH berichtete über praktische Erfahrungen mit dem RKI/Charité-Modul zur Antibiotikaverbrauchssurveillance (AVS). In einem Vortrag über den Datenabgleich zwischen Antibiotikastandard, -resistenz und -verbrauch machte Dr. med. Uwe Mai vom Institut für medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene des Klinikums Region Hannover GmbH deutlich, dass ein derartiger Abgleich nicht nur gesetzlich gefordert wird, sondern auch medizinisch sinnvoll ist. Schließlich hatten die Teilnehmer der Veranstaltung im Rahmen eines World-Cafés die Möglichkeit, eigene Erfahrungen aus der Tätigkeit als Antiinfektivaberater untereinander und mit den Referenten auszutauschen. 2017 wird das NLGA wieder einen Basiskurs Antibiotikatherapie für den stationären Bereich anbieten. Dr. med. Matthias Pulz Dr. med. Dagmar Ziehm NLGA Runde Tische zum Thema Transsexualität 20 montherapie widmen. Am 24. August soll es dann um die Diagnosestellung und Gutachten zur Vornamens- und Personenstandsänderung bei Transsexualität gehen und die letzte Veranstaltung in diesem Jahr wird im November genitalangleichende Operationen thematisieren. ■ we Für weitere Informationen und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Lotty Maria Wergin: per Telefon (05427/921590) oder per E-Mail: [email protected]. Oder Sie besuchen die Homepage www.transsexuellev.de. niedersächsisches ärzteblatt Foto: CreativeCollection Osnabrück. Die gemeinnützige Vereinigung TransSexuelleMenschen e. V. (VTSM) veranstaltet in diesem Jahr mehrere Runde Tische rund um das Thema Transsexualität. Der 2015 gegründete VTSM möchte mit den Veranstaltungen interessierte und mit der Thematik noch unerfahrene Ärzte und Therapeuten informieren und den Austausch mit Betroffenen fördern. Der erste Runde Tisch fand am 2. März in der Osnabrücker Lagerhalle statt. Der Fachdozent Honorarprofessor Dr. med. Wolfgang Weig, ein erfahrener Gutachter und Begleittherapeut für Transsexuelle, gab einen umfassenden Überblick zum Thema Transsexualität. Der nächste Runde Tisch wird am 7. Juni stattfinden und sich dem Thema Hor- Bezirksstellen Fortbildung und Tag der offenen Tür Hildesheim. Anlässlich der neuen Bezirksstellen-Räumlichkeiten der Ärztekammer Niedersachsen in Hildesheim luden wir am 21. Februar gemeinsam mit den drei Ärztevereinen zu einer Fortbildungsveranstaltung besonderer Art ein. Das Thema: Jugendliche bei Whatsapp, Facebook und Instagram – was geht uns das an? Die Anzahl der angemeldeten Personen zeigte, dass dieses Thema brennend interessiert. Wir hatten etwas über 100 Anmeldungen von Kollegen verschiedenster Fachrichtungen: Kinderärzte, Neurologen, Psychologen, Gynäkologen, Allgemeinmediziner und viele mehr. Der Sozialpädagoge Moritz Becker, tätig bei Smiley e. V. – Verein zur Förderung der Medienkompetenz, sowie Dozent der Niedersächsischen Landesmedienanstalt und den Universitäten Hannover und Hildesheim, hielt den Vortrag in einer lebendigen, authentischen Art und Weise – kurzweilig, interessant, kompetent und ohne Verwendung von Medien. Auch am Ende nach 90 Minuten gab es viele Fragen und schließlich einen riesigen Applaus. Neben der Besichtigung der Räumlichkeiten und dem kommunikativen Austausch Sozialpädagoge Moritz Becker hält seinen Vortrag ohne elektronische Hilfsmittel war für das leibliche Wohl gesorgt. Die musikalische Begleitung durch die Band des Kollegen Frank Gaßner war ein weiteres Highlight. Insgesamt also eine sehr gelungene Sonntagsveranstaltung. Dr. med. Dorothea Mordeja Vorsitzende der BZ Hildesheim Fotos: E. Vogelsang; Foto Kammler Ballnacht in den Valentinstag Hannover. In den diesjährigen Valentinstag hinein tanzten und feierten bis in den frühen Morgen wiederum 500 Gäste beim hannöverschen Ärzteball im Maritim-Airport-Hotel am Flughafen. Es wurde nach modernen Rhythmen getanzt, geschlemmt und geklönt. Dem Anlass entsprechend konnten Dr. med. Cornelia Goesmann und Dr. med. Konrad F. Cimander im liebevoll dekorierten Ballsaal durch das Programm führen. Wie immer luden zwei hervorragende Bands bis in den frühen Morgen zum Tanz, ein großes Buffet zum Schlemmen und danach Zimmer zum Sonderpreis zum Ausschlafen ein. Für die Events des Abends haben der Kinderzirkus „Bunttropfen“ mit akrobatischen Einlagen zu Beginn des Abend und später dann Tänzer der Tanzschule „Step by Step“ für swingende Unterhaltung gesorgt. Die schon bewährte Tombola zu Gunsten des Aegidius-Hauses für Kinder mit schwersten Behinderungen bescherte vielen Gästen noch einen Überraschungsgewinn. Also wieder einmal ein gelungener Abend, den wir für Sie am 11. Februar 2017 gerne wieder organisieren. ■ BZ Hannover 4 | 2016 Der diesjährige Ärzteball bot neben feurigen Rhythmen eine farbenprächtige Lichtershow 21 Bezirksstellen Neujahrsempfang von Kammer und KV Wilhelmshaven. Über zahlreiche Gäste aus Stadt und Region freuten sich am 24. Januar 2016 Jens Wagenknecht, Vorsitzender der Bezirksstelle Wilhelmshaven der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) und ÄKN-Vorstandsmitglied, und Dr. med. Andreas Klose, Vorsitzender des Wilhelmshavener Bezirksausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, beim gemeinsamen Neujahrsempfang im Ärztehaus an der Kirchreihe. Wagenknecht übernahm die Moderation der Veranstaltung. Als Ehrengast sprach der SPDLandtagsabgeordnete Holger Ansmann. Die Landesregierung arbeite derzeit am „Masterplan Soziale Gesundheitswirtschaft“, so der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration, „um die medizinische Versorgung – auch im ländlichen Raum – zu verbessern und zukunftsfähig zu machen“. Auf großes Interesse stießen die Schilderungen von Dr. med. Markus Ennen aus Schortens. Gemeinsam mit anderen Ärzten hatte er im Dezember 2015 die medizinischen Erstuntersuchungen an Flüchtlingen in Jever durchgeführt. Erstmals war auch ein Medizinstudent als Redner eingeladen. So sprach sich abschließend Sukhdeep Arora, Präsident der Bundesvertretung der Medizinstudierenden (BVMD) aus Frankfurt gegen den von der Bundesregierung angestrebten „Masterplan 2020“ in seiner jetzigen Fassung aus. So sei unter anderem ein Pflichtquartal in Allgemeinmedizin während des Praktischen Jahres kaum geeignet, dem Mangel an Hausärzten entgegen zu wirken. „Der größte Motivationsfaktor, der uns Studierende für ein Fach begeistern kann, ist nicht zuletzt die Leidenschaft des Lehrenden“, appellierte Arora an die erfahrenen Ärzte. „Die Politik machte den Ärzten auch in 2015 das Leben schwer mit diversen Gesundheitsgesetzen“, klagte Dr. Klose. So nannte er die ab dem 25. Januar verfügbare Terminservicestelle (für Termine bei Fachärzten, die WZ berichtete) ein „Bürokratiemonster“, welches „aus reinem Populismus“ geschaffen worden sei. „Deutschland hat in ganz Europa die geringsten Wartezeiten auf einen Facharzttermin“, betonte er. Zudem wehre man sich gegen die Pläne der Bundesregierung, an allen Krankenhäusern sogenannte Portalpraxen einzurichten. „Schon jetzt belagern vielerorts Patienten mit Zipperlein die Notaufnahmen und behindern die Behandlung echter Notfälle.“ Michael Halama Mit freundlicher Genehmigung der Wilhelmshavener Zeitung Zweiter Informationstag für Weiterbildungsassistenten Verden. In der Bezirksstelle Verden der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) findet am Mittwoch, den 18. Mai 2016 der zweite Informationstag für Weiterbildungsassistenten statt. Die Bezirksstelle bietet den sich in ärztlicher Weiterbildung zum Facharzt befindlichen Personen die Möglichkeit, sich sämtliche Fragen rund um die Weiterbildung beantworten zu lassen. Des Weiteren können sich die Teilnehmer individuell beraten lassen und / oder den „Antrag auf Anerkennung einer Bezeichnung“ persönlich abgeben. Es werden auch wieder Vier-Augen-Gespräche mit Mitar22 beitern des ÄKN-Sachgebiets „Weiterbildung und Anerkennung von Arztbezeichnungen“ angeboten. ■ BZ Verden Für weitere Informationen und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an Christiane Hahn von der Bezirksstelle Verden unter der Telefonnummer 04231/6775620. niedersächsisches ärzteblatt Bezirksstellen 1. Ärzteforum Leinetal Gute Praxis Ärztliche Flüchtlingsversorgung Göttingen. Die Bezirksstellen Braunschweig, Göttingen und Hildesheim der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) bieten Ihnen mit dem ersten Ärzteforum Leinetal eine neue, eintägige ärztliche Fortbildungsveranstaltung an. Ziel dieses Fortbildungstags ist es, Ihnen als Erweiterung des üblichen Fortbildungsangebots ein Forum in Modulstruktur zu bieten, das medizinisch auf hohem Niveau und ohne jegliches Sponsoring ist. Aufgrund der Seminarstruktur können Sie bis zu zehn Fortbildungspunkte erwerben. Wir haben vier Seminarblöcke mit jeweils vier Themenangeboten geplant, so dass Sie sich selbst ein individuelles Fortbildungsprogramm gestalten können. Dabei möchten wir Ihnen ein praxisnahes Fortbildungsangebot anbieten, das neben aktuellen auch sehr spezifische Themen beinhaltet. Detaillierte Informationen zum Ärzteforum Leinetal erhalten Sie auf unserer Website: www.aekn.de/aerzteforum-leinetal. Braunschweig. Die Bezirksstelle Braunschweig der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) veranstaltet am 27. April 2016 eine Fortbildung zum Thema Flüchtlingsversorgung: „Wir helfen, wo wir können: Gute Praxis Ärztliche Flüchtlingsversorgung“. Von 17 bis 19 Uhr referieren im Vortragssaal des Ärztehauses Braunschweig, An der Petrikirche 1, Experten über ihre Erfahrungen in der Flüchtlingsversorgung und thematisieren Probleme sowie Lösungsansätze. Eröffnet wird die Veranstaltung von Marion Charlotte Renneberg, Vizepräsidentin der ÄKN und Vorsitzende der Bezirksstelle Braunschweig. Wir würden uns freuen, Sie zum Ärzteforum Leinetal am 18. Juni 2016 im Hotel Freigeist in Einbeck begrüßen zu dürfen. Eine persönliche Einladung wird zeitnah versandt. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Teilnahme nur bei vorheriger Anmeldung erfolgen kann. Die Veranstaltung ist von der ÄKN mit zwei Fortbildungspunkten anerkannt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich – per E-Mail an bz.braunschweig@ aekn.de oder per Fax: 0531/26159529. Weitere Informationen sowie den Flyer zur Veranstaltung finden Sie online unter www.aekn.de/arztspezial/humanitaere-hilfe/aerztlichefluechtlingshilfe-in-niedersachsen/termine/. ■ we ■ BZ Göttingen Anzeige FRANKFURT | GIESSEN HANNOVER | BERLIN www.hfbp.de Weiteres & Referenzen zu MEDZENTRUM® unter iwg.world/versorgungsstrukturen WIR. SCHAFFEN. VERSORGUNGSSTRUKTUREN. MEDZENTREN IM BETRIEB MEDZENTRUM® Pohlheim MEDZENTRUM® Ehringshausen MEDZENTREN IN DER REALISIERUNGSPHASE MEDZENTRUM® Schramberg MEDZENTRUM® Sulgen MEDZENTRUM® Gründau 4 | 2016 23 Recht Von Fall zu Fall Aus der Praxis der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. Diesmal: Unterlassene Differenzialdiagnostik bei Unterbauch- und Genitalbeschwerden Kasuistik Nach dem vorliegenden Gedächtnisprotokoll der Eltern wachte der zum damaligen Zeitpunkt elfjährige Sohn um 8 Uhr schweißgebadet mit Hodenschmerzen auf, die sich im Laufe des Vormittags in den Unterbauch verlagerten. Eine Vorstellung um 11 Uhr beim Hausarzt führte zu einer Krankenhauseinweisung in einer Kindernotfallambulanzklinik unter der Verdachtsdiagnose einer Appendizitis. Hier wurde um 13 Uhr das Kind von den beiden diensthabenden Ärzten gesehen. Im Notfallprotokoll der Klinik wird von Hodenschmerzen berichtet. Nach klinischer Untersuchung des Abdomens und verschiedener Laboruntersuchungen wurde die Verdachtsdiagnose Appendizitis bestätigt und das Kind zur weiteren Behandlung und gegebenenfalls chirurgischen Versorgung in das Kinderkrankenhaus weitergeleitet. zweiten Eingriff der rechte Hoden pexiert und später der linke Hoden noch einmal freigelegt unter Verdacht auf Retorsion. Beanstandung der ärztlichen Maßnahmen Die Eltern werfen den Ärzten der Klinik als auch des Kinderkrankenhauses vor, eine Hodentorsion übersehen zu haben. Insbesondere sei bei den sämtlichen Untersuchungen in Gegenwart der Eltern eine gezielte Untersuchung des Genitalbereichs, insbesondere des Skrotalbereichs, nicht erfolgt. Dadurch sei die später diagnostizierte Hodentorsion übersehen und somit nicht einer zeitgerechten Therapie zugeführt worden, die die erhebliche Schädigung des linken Hodens hätte vermeiden können. Stellungnahme der erstbehandelnden Klinik Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine klinische Untersuchung der Hoden in der erstbehandelnden Klinik stattgefunden hat. Die Eltern tragen vor, dass zu keinem Zeitpunkt der Genitalbereich entblößt, geschweige denn abgetastet worden sei. Die behandelnden Ärzte der Klinik führen hingegen in der Stellungnahme zum medizinischen Sachverhalt aus, dass eine gesamtkörperliche Untersuchung inklusive der Inspektion des Genitaltrakts erfolgt sei. Bei der sehr gründlichen Untersuchung sei die Verdachtsdiagnose Appendizitis bestätigt worden. Im Rahmen der Untersuchung sei natürlich auch die Genitalregion miteinbezogen gewesen. Führend seien der ubiquitäre Druckschmerz des Abdomens und der leichte Psoasdehnungsschmerz gewesen. Stellungnahme des Kinderkrankenhauses Die erstmalige Untersuchung nach Verlegung des Kindes erfolgte im Kinderkrankenhaus nach Eintreffen in der Notfallaufnahme um 17 Uhr. Auch dort wurde das Abdomen untersucht, eine rektale Untersuchung angeschlossen sowie eine Behandlung einer vermuteten Obstipation eingeleitet und das Kind stationär um 18 Uhr aufgenommen. Am nächsten Morgen wurde erneut das Abdomen abgetastet. Erstmals um 13 Uhr wurde dann wegen zunehmender Schmerzen im Unterbauch eine Untersuchung des Genitals durchgeführt, die eine starke Schwellung des linken Hodens ergab, was zur sofortigen operativen Freilegung unter der Verdachtsdiagnose Hodentorsion führte. Der Hoden fand sich um 360° torquiert, wurde detorquiert und nach Rücksprache mit den Eltern in situ belassen. Eine Probeexzision aus dem Hoden ergab den Befund einer ausgedehnten interstitiellen frischen Einblutung mit Auseinanderdehnung der Hodentubuli. In der Folgezeit kam es zu einer zunehmenden Atrophie des Hodens, die sonographisch kontrolliert wurde. Weiterhin wurde in einem 24 Es wird ebenfalls auf eine gründliche Untersuchung der Abdominalorgane verwiesen, auch hier sei führendes Symptom der Schmerz im Bereich des linken Unterbauchs gewesen. Der Vorwurf, die Genitalregion nicht untersucht zu haben, wird zurückgewiesen. Dieser sei Grundbestandteil einer kinderärztlichen Untersuchung bei abdominellen Beschwerdebildern. Gutachten Der von der Schlichtungsstelle beauftragte kinderchirurgische Gutachter hat ausführlich die Entwicklung einer Hodentorsion, auch im Zusammenhang mit möglichen Anomalien, beschrieben. Er schildert die typische Symptomatik sowie den notwendigen Untersuchungsgang bei unklarem Abdomen beziehungsweise Unterbauchbeschwerden, insbesondere bei Genitalbeschwerden. Er stellt dabei insbeniedersächsisches ärzteblatt Recht sondere auf die Notwendigkeit der klinischen Untersuchung der Genitalorgane ab, die dann erforderlichenfalls eine Ultraschalluntersuchung zur Folge haben müsste. Bei der Hodentorsion handele es sich um eine der wenigen akuten Notfälle in der Kinderchirurgie, die einer sofortigen chirurgischen Intervention bedürften. Bei der ersten Untersuchung durch die Kinderärzte der Klinik sei entsprechend der vorliegenden Dokumentation eine Untersuchung des äußeren Genitale nicht vermerkt. Es seien zwar Laborwerte dokumentiert und auch notiert worden, dass Hodenschmerzen initial aufgetreten seien, es sei aber offensichtlich unterlassen worden, das Genitale zu untersuchen. Der Gutachter gehe davon aus, dass an die Diagnose einer Hodentorsion nicht gedacht worden sei. Er weist jedoch darauf hin, dass die Differenzialdiagnose „Hodentorsion“ zu einer möglicherweise beginnenden Gastroenteritis oder Appendizitis im klinischen Alltag durchaus eine Rolle spiele. Gleichwohl fehle eine Befunddokumentation zur Untersuchung des Hodens, die im Hinblick auf die geschilderten und festgehaltenen Hodenschmerzen unverzichtbar gewesen wäre. Die tatsächliche Durchführung der Genitaluntersuchung sei aus der vorhandenen Dokumentation nicht zu entnehmen. Die mögliche und auch notwendige Ultraschalluntersuchung, die eine diagnostische Klärung hätte herbeiführen können, sei ebenfalls nicht veranlasst worden. Das Transferieren des Kindes in eine kinderchirurgische Spezialeinrichtung sei zudem eine Entscheidung gewesen, die einen weiteren deutlichen Zeitverzug zur Folge gehabt hätte. Wenn zum Zeitpunkt der Vorstellung des Kindes in der Notfallaufnahme der Klinik sofort die Diagnose gestellt worden wäre, so sei sicher davon auszugehen, dass die im Hause befindlichen Urologen die notwendige Operation hätten durchführen können. In diesem Falle wäre eine rechtzeitige Operation innerhalb der Sechs-Stunden-Grenze möglich gewesen. In gleicher Weise wird die Erstaufnahmeuntersuchung der Ärzte des Kinderkrankenhauses vom Gutachter kritisiert. Auch hier sei die subtile Exploration des Genitals offenbar unterlassen worden. Im Zusammenhang mit der Anamnese hätte jedoch das Krankheitsbild eine weitergehende Diagnostik erfordert. Die Unterlassung der klinischen Untersuchung des Genitalbereichs und auch die Nichtvornahme ei4 | 2016 ner Ultraschalluntersuchung werden deshalb vom Gutachter als fehlerhaft eingeschätzt. Entsprechend der vorliegenden Dokumentation sei erstmalig in den späten Vormittagsstunden des nächsten Tags der Genitalbefund bei geschwollenem und druckschmerzhaftem Hoden notiert. Einschränkend dazu äußert sich der Gutachter, dass zum Aufnahmezeitpunkt des Kindes im Kinderkrankenhaus die Möglichkeit der Erhaltung des Hodens bereits unsicher gewesen sei. Zum Zeitpunkt der Aufnahme seien inzwischen neun bis zehn Stunden nach Erstmanifestation der Schmerzen vergangen. Nach gutachterlicher Ansicht wäre natürlich auch bei korrekter und zeitgerechter Diagnosestellung und rechtzeitiger Einleitung der entsprechenden therapeutischen Maßnahmen die primäre Operation zur Detorquierung des Hodens erforderlich geworden. Erforderlich wäre auch der Zweiteingriff zur Orchidopexie des kontralateralen Hodens gewesen. Bewertung der Haftungsfrage Die Schlichtungsstelle schloss sich dem Gutachten im Ergebnis an. Bei einem elfjährigen Jungen können akut auftretende Schmerzen im Unterbauch und Genitalbereich Hinweise auf eine Hodentorsion sein. Bei dem bekannten engen Zeitfenster zur Rettung des Hodens erfordert ein solches Krankheitsbild eine entsprechende Aufmerksamkeit und gezielte Diagnostik. Hier sind sowohl den Ärzten der Klinik, als auch den Ärzten des Kinderkrankenhauses Versäumnis- Anzeige Sie achten bei Ihren Patienten auf jedes Detail. Und wir bei Ihrer GOÄ-Abrechnung. So arbeitet die PVS für Sie! Von Ärzten. Für Ärzte. Interessiert? Wir freuen uns auf Sie! 04131 30 30-120 www.pvs-niedersachsen.de 25 Recht se vorzuwerfen. Aus dem Notfallprotokoll der Kinderklinik geht hervor, dass Hodenschmerzen berichtet worden sind. Der dokumentierte Untersuchungsbericht lässt jeden Hinweis auf eine Untersuchung der Genitalorgane vermissen. Die Schlichtungsstelle geht deshalb auf der Basis der Dokumentation davon aus, dass eine klinische Untersuchung der Genitalregion fehlerhaft nicht erfolgte. Bei unklaren, akut aufgetretenen Beschwerden in Unterbauch und Leiste ist neben anderen differenzialdiagnostischen Erwägungen bei einem Jungen dieses Alters auf eine akute Erkrankung des Genitalbereichs zu achten. Die durchgeführte Untersuchung und Palpation des Abdomens bei Unterlassung der Untersuchung des Genitalbereichs ist deshalb unzureichend gewesen. Es hätte in jedem Fall der Genitalbereich entblößt und klinisch untersucht werden müssen. Dann hätte sich eine Ultraschalluntersuchung anschließen müssen. Im vorliegenden Fall waren Mängel in der Befunderhebung festzustellen, die die Beweislast zu Lasten des Arztes umkehrten. Eine fehlerhafte Unterlassung der medizinisch gebotenen Befunderhebung führt dann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden, wenn sich bei der gebotenen Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und wenn sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (vgl. BGH NJW 2004, 1871 ff). Bei ordnungsgemäßer Befunderhebung mit Untersuchung des Genitale und der Leiste wäre in der Klinik mit hoher Wahrscheinlichkeit ein schmerzhafter Tastbefund aufgefallen, der das Augenmerk auf eine Erkrankung im Bereich von Skotom und Leiste gerichtet hätte. Differenzialdiagnostisch dann eine Affektion des Hodens, eine Hodentorsion oder ähnliches nicht weiter abzuklären, wäre ein schwerer Fehler gewesen, da es sich dabei um einen chirurgischen Notfall handelt. Vor dem Hintergrund der Beweislastumkehr reicht es für den Kausalitätsnachweis aus, dass die zu unterstellende fundamentale Verkennung des zu erwartenden Befunds oder die Nichtreaktion darauf generell geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen. Statt der dargestellten Behandlungsabläufe erfolgte die Weiterleitung in das Kinderkrankenhaus. Diese Entscheidung, die mit einem weiteren deutlichen Zeitverlust verbunden war hinsichtlich einer möglichen Rettung des Hodens, wird deshalb zusätzlich als Fehler angesehen, da eine Versorgung durch die Urologen der Klinik möglich gewesen wäre. Auch im Kinderkrankenhaus wurde im Aufnahmebefund sowie bei den nachfolgenden Untersuchungen bis hin zum nächsten Vormittag kein exakter Genitalbefund dokumentiert. Auch 26 hier erfolgte deshalb keine dem Krankheitsbild angemessene Befunderhebung wie vorstehend beschrieben. Hinsichtlich der zeitlichen Einordnung ist zu berücksichtigen, dass die Aufnahme in das Kinderkrankenhaus deutlich nach einem für die Hodentorsion günstigen Zeitfenster der Versorgung von sechs Stunden erfolgte. Bei der Erstuntersuchung und stationären Aufnahme waren bereits zehn Stunden vergangen. Die Rettung eines torquierten Hodens hatte damit zu diesem Zeitpunkt keine Aussicht auf Erfolg, so dass sich die genannten Fehler im weiter behandelnden Kinderkrankenhaus haftungsrechtlich im Schadensumfang nicht mehr auswirkten. Gesundheitsschaden Vor dem Hintergrund der Beweislastumkehr hätte bei korrektem Vorgehen nach ärztlicher Erfahrung bei zeitgerechter Diagnosestellung in der Klinik eine Operation gegen 14 Uhr stattfinden müssen. Dieses Vorgehen wäre generell geeignet gewesen, den Hoden zu retten. Infolge des Verstreichenlassens des Zeitfensterns von sechs Stunden zur operativen Rettung des Hodens in der Klinik ist die Hodenatrophie als vermeidbarer Schaden anzusehen. Die weiteren operativen Maßnahmen zur Orchidopexie beziehungsweise zur Revision des linken Genitals sind nicht ursächlich auf dieses fehlerhafte Vorgehen der Klinik zurückzuführen. Fazit Bei unklaren Unterbauchbeschwerden ist auch eine Hodentorsion in Erwägung zu ziehen und gegebenenfalls einer operativen Klärung zuzuführen. Dr. med. Joachim Lachmund Facharzt für Urologie Ärztliches Mitglied Kerstin Kols Geschäftsführerin Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3, 30173 Hannover niedersächsisches ärzteblatt Recht Schlichtungsverfahren in Niedersachsen 2015 Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern hat die Statistik über die Antragsentwicklung im Jahr 2015 zur Verfügung gestellt. In der Gesamtbetrachtung ihres Zuständigkeitsbereichs, der sich auf die zehn Ärztekammerbereiche Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen erstreckt, war mit insgesamt 4.290 neuen Fällen im Vergleich zu den Jahren 2013 (4.280) und 2014 (4.265) eine leichte Zunahme der Antragszahlen zu verzeichnen. Im Kammerbereich Niedersachsen zeigt sich ein geringfügiger Anstieg auf 1.446 Anträge im Jahr 2015 gegenüber 1.401 Fällen im Jahr 2014 und 1.399 Fällen im Jahr 2013. Abgeschlossene Verfahren im Jahr 2015 Insgesamt wurden 2015 in Niedersachsen 790 Verfahren mit einer Entscheidung über die geltend gemachten Schadenersatzansprüche abgeschlossen. Der Prozentsatz der begründeten Ansprüche, das heißt Behandlungs- beziehungsweise Aufklärungsfehler und Kausalität bejaht, lag bei knapp 30 Prozent. Bei sechs Prozent der Fälle wurde zwar ein Behandlungs- beziehungsweise Ausklärungsfehler bejaht, die Kausalität jedoch verneint und bei 64 Prozent der abgeschlossenen Fälle lag kein Behandlungs- beziehungsweise Aufklärungsfehler vor. ■ we a Die häufigsten Diagnosen, die 2015 zur Antragstellung führten Die komplette Statistik inklusive zahlreicher Grafiken finden Sie online unter www.aekn.de/aekn/schlichtungsstelle Die häufigsten Diagnosen, die 2015 zur Antragstellung führten M16: Koxarthrose M17: Gonarthrose S82: Unterschenkel- u. Sprunggelenkfraktur M51: Bandscheibenschäden, lumbal S72: Femurfraktur S42: Schulter- u. Oberarmfraktur C50: BN Mamma S52: Unterarmfraktur M75: Bursitis, Schulter S83: Kniebinnenschaden (traumatisch) 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Ergebnisse der 790 Sachentscheidungen Niedersachsen 2015 Kein Behandlungsfehler 64% Behandlungsfehler bejaht, Kausalität verneint 30% 6% Behandlungsfehler und Kausalität bejaht Er Ergebnisse der 790 Sachentscheidungen Niedersachsen 2015 4 | 2016 27 Qualitätsmanagement Noch mehr Qualität – noch mehr Qualitätsmanagement? Auf jeden Fall eine fundierte Qualitätsmanagement-Ausbildung für die Professionals Mit Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) zu Beginn des Jahres ist die Bedeutung der „Qualität“ der Gesundheitsversorgung prominenter hervorgehoben denn je: Qualitätsverträge, qualitätsorientierte Vergütung, qualitätsorientierte Krankenhausplanung, Qualitätsberichte, sektorenübergreifende Qualitätssicherung, Qualitäts- und Risikomanagement haben einen herausragenden Stellenwert. Die Förderung einer „qualitativ hochwertigen Versorgung“ wird als übergeordnetes Ziel formuliert. „Qualität“, so die Meinung der Fachexperten, wird zum Leitkriterium in unserem Gesundheitssystem. (www.aekn.de/zq/kurse-seminare/aktuelles/?L=0) cherheit sind zudem die Anforderungen an die organisationsinterne Umsetzung erheblich. Auch wenn die konkrete Ausgestaltung einzelner Vorhaben, wie beispielsweise die Erprobung sogenannter „Qualitätsverträge“ für zunächst vier Leistungsbereiche oder die Koppelung der Vergütung an definierte Qualitätsziele (Pay for Performance, P4P) derzeit noch offen ist, so ist die Schwerpunktsetzung eindeutig. Mit der G-BA-Richtlinie für das Qualitäts- und Risikomanagement, mit Fehlermeldesystemen, Checklisten und Maßnahmen für mehr Patientensi- Diese und weitere Inhalte vermittelt das Kursprogramm „Ärztliches Qualitätsmanagement“. Ein nächster Grundkurs findet vom 23. bis 27. Mai 2016 im Ärztehaus Hannover statt (siehe Seite 67). Damit sollten insbesondere Ärzte aus größeren Einrichtungen (Krankenhäusern, MVZ, Reha-Kliniken) die Chance nutzen, geeignete Vorgehensweisen für die stringente, erfolgreiche Umsetzung im eigenen Arbeitsumfeld mitzunehmen. So sind vor diesem Hintergrund die Einrichtungen gut beraten, das Potenzial eines modernen Managementsystems auszuschöpfen: Welche zukunftsfähige Strategie wird auf Führungsebene entwickelt? Wie wird diese in den täglichen Leistungsprozessen der Patientenversorgung umgesetzt? Welchen Vorteil bringt der konsequente prozessorientierte Ansatz mit einer durchgängigen Verzahnung aller Prozesse? Wo können und müssen die Mitarbeiter selbst ihr Know-how als Experten einbringen? ■ Dr. phil. Brigitte Sens Konstituierung des wissenschaftlichen Beirats Am 8. März 2016 hat sich der neue wissenschaftliche Beirat des Niedersächsischen Frühgeborenen-Nachuntersuchungsprojekts zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen. Als Vorsitzender wurde Dr. med. Michael Wagner, Leiter des Sozialpädiatrischen Zentrums in Oldenburg, und als stellvertretender Vorsitzender Dr. med. Gisbert Voigt, Vorstandsmitglied der Ärztekammer Niedersachsen und niedergelassener Arzt für Kinder- und Jugendmedizin, gewählt. Die Liste aller Beiratsmitglieder finden Sie online unter www.aekn.de/zq/zq-aktuell/datum/2016/03/15/neuerwissenschaftlicher-beirat-fuer-das-niedersaechsischefruehgeborenen-nachuntersuchungsprojekt-g/. Gestationsalter unter 28 Schwangerschaftswochen zu definierten Entwicklungszeitpunkten (sechs Monate, zwei, fünf und zehn Jahre) in Sozialpädiatrischen Zentren untersucht. Das Projekt gibt wertvolle Informationen über die Entwicklung der Kinder, die im Rückschluss Aussagen über die Qualität der perinatalen Versorgung zulassen. Mittlerweile wurden schon mehr als 1.500 Kinder untersucht. Im Nachuntersuchungsprojekt werden seit 2004 flächendeckend die in Niedersachsen geborenen Kinder mit einem ■ Dipl.-Dok. Gabriele Damm 28 Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.aekn.de/zq und in einem gerade erschienenen ProjektExposé, das Ihnen gern auf Anfrage (E-Mail an [email protected]) zur Verfügung gestellt wird. niedersächsisches ärzteblatt Patientensicherheit Patientengefährdung durch Luer-Lock-Konnektoren – Zeit für Veränderungen Das gute alte Luer-Lock-System soll ab 2016 durch neu genormte Konnektoren ersetzt werden und damit die Patientensicherheit erhöhen. Doch Vorsicht: Die Umstellung will gut geplant sein. Patienten werden tagtäglich über Infusionsschläuche, Spritzen, Verweilkanülen, Dreiwegehähne, et cetera mit Medikamenten und Flüssigkeiten versorgt. Über die universellen „Luer-Lock“-Verbindungen kann jede beliebige Verbindung hin zum und weg vom Patienten hergestellt werden. Da sind Verwechselungen zwischen den verschiedenen Zugängen vorprogrammiert, die zu Gefährdungen und sogar zum Tod von Patienten führen können. Um die Wahrscheinlichkeit von Fehlanschlüssen zu minimieren, wird voraussichtlich im Herbst 2016 von der International Organization for Standardization (ISO) die endgültige Version der siebenteiligen Normreihe DIN EN ISO 80369 „Verbindungsstücke mit kleinem Durchmesser für Flüssigkeiten und Gase in medizinischen Anwendungen“ nach und nach herausgebracht. Nach der Umstellung werden nur noch für die venösen und arteriellen Zugänge weiterhin Luer-Lock-Anschlüsse verwendet. richtungen eine Handlungsempfehlung zur Verfügung zu stellen. Ein risikoeinschätzender Fragebogen für den Anwendungsbereich „enterale Anwendungen“ kann bereits über die Homepage des APS heruntergeladen werden. Außerdem wird es auf der diesjährigen Jahrestagung des APS am 14. und 15. April in Berlin einen Workshop zum aktuellen Stand dieser Thematik mit einem Bericht aus der Praxis (Rettungsstelle Uniklinik Saarland), Erfahrungen aus England und einem Ausblick für Deutschland geben. Dr. med. Anouk Siggelkow Lena Strodtmann, M.A. a Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.fh-muenster.de/medizintechnik/patientensicherheit/luer-lock.php?p=11stayconnected.org/resources/ ?language_category=de http://stayconnected.org/ Die DIN EN ISO 80369 Normreihe umfasst sieben Teile: Teil 1 Allgemeine Anforderungen Teil 2 Atemsysteme (zum Beispiel Gasanalyse) Teil 3 Enterale Anwendungen (zum Beispiel Magensonde) Teil 4 Urethrale Anwendungen (zum Beispiel Blasenkatheter) Teil 5 Aufblasbare Manschetten (zum Beispiel Blutdruck) Teil 6 Neuroaxiale Anwendungen (zum Beispiel Spinalanästhesie) Teil 7 Das Peer Review bietet Ihnen die Möglichkeit zum direkten kollegialen Austausch mit anderen Teams bei einem gegenseitigen Besuch in der Praxis. Intravaskuläre und hypodermische Zugänge (zum Beispiel venöse Medikamentenzufuhr) -> einzige verbleibende Anwendung für „Luer-Lock“-Anschlüsse Die neuen Konnektoren werden schrittweise auf den Markt kommen. In Deutschland sind das Deutsche Institut für Normung (DIN) und zuweilen die Hersteller beziehungsweise deren Industrieverbände für diese Thematik zuständig. Damit sich nicht jede Gesundheitseinrichtung selbst ein Umsetzungskonzept erarbeiten und eine Risikoanalyse durchführen muss, um Einkauf und klinischen Bedarf zu koordinieren, hat sich die Unterarbeitsgruppe „Kleinlumige Schlauchverbinder“ (UAG KLS) der Arbeitsgruppe „Medizinprodukt-assoziierte Risiken“ des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) zum Ziel gesetzt, Gesundheitsein- 4 | 2016 Peer Review Patientensicherheit in der Arztpraxis – teamübergreifend, praxisübergreifend, fachübergreifend Nächste Seminartermine: 17.Juni und 16.September 2016 in Hannover. Ort: ÄKN, Berliner Allee 20, 30175 Hannover Einführungspreis: 390 Euro pro Praxisteam (maximal drei Personen) Pro Seminar können circa sechs Praxisteams teilnehmen. Falls Sie aus Ihrer Region oder aus Ihrem Netzwerk ein Seminar besetzen können, organisieren wir gerne das Seminar in Ihrer Bezirksstelle der Ärztekammer Niedersachsen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage www.aekn.de/zq/patientensicherheit/ oder direkt bei Dr. med. Anouk Siggelkow und Lena Strodtmann M.A., Tel.: 0511/3802506, E-Mail: [email protected] 29 Amtlich Mitteilungen der ÄKN Änderung der Kammersatzung der Ärztekammer Niedersachsen Artikel 1 Artikel 2 Inkrafttreten Die Kammersatzung in der Fassung der Neubekanntmachung vom Artikel 1 tritt am 20.02.2016 in Kraft. 21.12.2005, zuletzt geändert am 05.03.2011, wird wie folgt geändert: Die vorstehende Satzung über die Änderung der Kammersatzung der Ärztekammer Niedersachsen wird hiermit ausgefertigt und im niedersächsischen 1. In § 3 Absatz 2 wird das Wort „zwei“ durch das Wort „drei“ ersetzt und ärzteblatt verkündet. werden nach dem Wort „Göttingen“ die Wörter „beziehungsweise des Fakultätsrats der Fakultät für Medizin und Gesundheitswissenschaften Hannover 23.02.2016 der Universität Oldenburg“ eingefügt. Dr. med. Martina Wenker 2. § 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert: Präsidentin Nummer 8 erhält folgende Fassung: „Sektorenübergreifende Versorgung mit sieben Mitgliedern.“ Die Ärztekammer Niedersachsen beglückwünscht Im Monat März 2016 Dr. med. Irene Weder Dr. med. Gisela Kuntzsch-Kullin 95. Geburtstag Lange-Pröbsten-Str. 28, 37139 Adelebsen Wilhelmitorwall 11, 38118 Braunschweig Dr. med. Carl-Friedrich Thiele geb. am 22. April 1936 geb. am 17. April 1941 Dr. med. Karl-Hans Eckstein Dr. med. Wolfgang Gobiet Dortmunder Str. 9, 48529 Nordhorn Dr.-Harnier-Str. 2, 31812 Bad Pyrmont geb. am 24. April 1936 geb. am 18. April 1941 Dr. med. Gertrud Mertens Dr. med. Hansgeorg Albrecht Prof. Dr. med. Lars Claus-Heinrich Siemsen Bückeburger Str. 6A, 31707 Bad Eilsen Fritz-Reuter-Str. 2a, 26789 Leer Klosterberg 5, 21614 Buxtehude geb. am 7. April 1926 geb. am 27. April 1936 geb. am 24. April 1941 80. Geburtstag Dr. med. Theda Thomasius Dr. med. Klaus-Jürgen König Manfred Broda Gartenstr. 14, 26789 Leer Hermann-Löns-Str. 28, 29633 Munster Süßroder Weg 79, 30559 Hannover geb. am 30. April 1936 geb. am 26. April 1941 75. Geburtstag Dr. med. Doris Hirschelmann Dr. med. Nail Yücel Dr. med. Detlev Büttner Danziger Str. 9, 26603 Aurich Im Niedernfelde 17, 31812 Bad Pyrmont Eulenkamp 4, 30989 Gehrden geb. am 27. April 1941 geb. am 16. April 1936 geb. am 6. April 1941 Dr. med. Dieter Schaar Dr. med. Dieter Westhoff Ahldener Str. 10E, 30625 Hannover Böstlinger Str. 24, 29683 Bad Fallingbostel Beckstr. 14, 31303 Burgdorf geb. am 27. April 1941 geb. am 17. April 1936 geb. am 16. April 1941 Frankfurter Heerstr. 56, 49082 Osnabrück geb. am 13. März 1921 Im Monat April 2016 90. Geburtstag geb. am 1. April 1936 Dr. med. Ingeborg Lepper 30 niedersächsisches ärzteblatt Amtlich Dr. med. Wilfried Besch 80. Geburtstag 70. Geburtstag Nogatweg 14, 30916 Isernhagen Dr. med. Christa Pohley Dr. med. Peter Hampel geb. am 29. April 1941 Grauener Eichenweg 12, 21279 Appel Kornstr. 7, 27283 Verden geb. am 1. Mai 1936 geb. am 1. Mai 1946 In den Kämpen 7b, 49716 Meppen 75. Geburtstag Dr. med. Siegmund Supady geb. am 30. April 1941 Dr. med. Jürgen Riehl Gifhorner Str. 3, 29379 Wittingen-Knesebeck Maschweg 29a, 31224 Peine geb. am 1. Mai 1946 Dr. med. Karl-Horst Wirz 70. Geburtstag geb. am 1. Mai 1941 Dr. med. Helmut Desch Dr. med. Edelhart Ludewig Irisweg 11, 49078 Osnabrück Assad Aggour Reihwiesenweg 33, 31191 Algermissen geb. am 2. April 1946 Hundertster Weg 21 E, 27753 Delmenhorst geb. am 5. Mai 1946 geb. am 2. Mai 1941 Dr. med. Matthias Weidemann Dr. med. Gerd-Christian Oesselmann Auf dem Espe 6, 29683 Bad Fallingbostel Dr. med. Volker Prange Walbeckstr. 8, 27432 Bremervörde geb. am 22. April 1946 Potsdamer Str. 17, 49661 Cloppenburg geb. am 7. Mai 1946 geb. am 5. Mai 1941 Dr. med. Hans-Peter Dirks Jan-Enno Taute Bischofsholer Damm 60, 30173 Hannover Prof. Dr. med. Hans Sternowsky Mühlenweg 40, 26529 Rechtsupweg geb. am 23. April 1946 Einfrielinger Weg 4c, 29614 Soltau geb. am 11. Mai 1946 geb. am 5. Mai 1941 Dr. med. Rainer Tollkötter Klaus Pellnitz Dorfstr. 9, 26844 Jemgum Utz Klett Asternweg 16, 26160 Bad Zwischenahn geb. am 25. April 1946 Elber Weg 6, 38271 Baddeckenstedt geb. am 12. Mai 1946 geb. am 9. Mai 1941 Dr. med. Helmut Käss Dr. med. Gert-Walther Scholz Tulpenweg 11, 38108 Braunschweig Ingrid Stein Teichgraben 11, 37075 Göttingen geb. am 28. April 1946 Friedrichstr. 3, 26121 Oldenburg geb. am 12. Mai 1946 geb. am 9. Mai 1941 Dr. med. Tie Khing Tan Dr. med. Jens Dames Ahorn Allee 15A, 49716 Meppen Dr. med. Uta Buck Kappenbergstr. 21, 37632 Eschershausen geb. am 29. April 1946 Kurzer Weg 1a, 26532 Großheide geb. am 16. Mai 1946 geb. am 10. Mai 1941 Im Monat Mai 2016 Dr. med. Gerhard Dimmling-Jung 95. Geburtstag Dr. med. Erdmute Wencker-Hermstedt Am Schäperkamp 1 Dr. med. Anneliese Brunken Kampstr. 16, 38723 Seesen 27711 Osterholz-Scharmbeck Lüttje-Hörn-Str. 8, 26603 Aurich geb. am 10. Mai 1941 geb. am 18. Mai 1946 geb. am 1. Mai 1921 Dr. med. Hartwig Bergemann Dr. med. Guenther Kraffczyk Hoppenriekels 39, 26125 Oldenburg Ellernbrocksweg 7, 26676 Barßel geb. am 16. Mai 1941 geb. am 13. Mai 1921 Dr. med. Jürgen Barz 90. Geburtstag Am Seedeich 21b, 27472 Cuxhaven Dr. med. Susanne Grull geb. am 19. Mai 1941 Bahnhofstr. 13, 26160 Bad Zwischenahn geb. am 23. Mai 1926 Maria-Elisabeth Brunklaus Langenstr. 33, 49624 Löningen 85. Geburtstag geb. am 25. Mai 1941 Dr. med. Dieter Meyer Stift am Klausberg, Habichtsweg 55 37075 Göttingen geb. am 14. Mai 1931 4 | 2016 31 Amtlich Goldenes Doktorjubiläum Dr. med. Dieter Pfeil Dr. med. Renate Sakabasi Dr. med. Elske Hauswaldt Dörnbergstr. 38, 29223 Celle Teichweg 9, 30855 Langenhagen Harzburger Str. 14, 38124 Braunschweig am 4. April 2016 am 19. April 2016 am 9. Mai 2016 Dr. med. Roswitha Fesser Dr. med. Henry Heinau Dr. med. Eckhard Moeller Weinstr. 20, 30171 Hannover Teichstr. 3, 30989 Gehrden Auf der Heidwende 33, 27726 Worpswede am 5. April 2016 am 20. April 2016 am 10. Mai 1966 Dr. med. Rolf Meimeth Dr. med. Henning Bartels Prof. Dr. med. Werner Büttner Am Schwanenbach 84, 49080 Osnabrück Goerdelerweg 5, 37075 Göttingen Keplerstr. 28 g, 37085 Göttingen am 5. April 2016 am 5. Mai 2016 am 16. Mai 2016 Dr. med. Rolf-Joachim Candler Dr. med. Hans Koch Thomas Neuenhausen Heemstr. 27, 27793 Wildeshausen Schloenbachstr. 28, 38259 Salzgitter Oeninger Weg 59, 29614 Soltau * 6. Mai 1920 * 19. Juni 1931 * 26. Juni 1959 † 1. März 2016 † 27. Februar 2015 † 20. Februar 2016 Dr. med. Uwe Chuchracky MUDr./Karls-Univ. Prag Vaclav Krofta Dr. med. Harald Quidde Verdener Str. 46, 27356 Rotenburg Eichenkamp 10A, 21335 Lüneburg Hohetorwall 2a, 38118 Braunschweig * 18. Oktober 1947 * 19. Dezember 1942 * 9. November 1921 † 9. März 2016 † 5. März 2016 † 8. Februar 2016 Dr. med. Guenter Habenicht Dr. med. Ingrid von der Lühe Dr. med. Dagmar Radke Bergstr. 17, 31084 Freden Wolfenbütteler Str. 14, 38102 Braunschweig Herzberger Landstr. 91, 37085 Göttingen * 3. November 1924 * 1. Oktober 1920 * 1. März 1944 † 3. Februar 2016 † 20. Februar 2016 † 13. Februar 2016 Dr. med. Nikolaus Heptner Dr. med. Jerzy Lukowski Dr. med. Bernhard Ritgen Kätinger Mühlenweg 42B, 28816 Stuhr Hermann-Wenker-Str. 30, 49716 Meppen Vor den Kämpen 17, 30851 Langenhagen * 4. Mai 1939 * 12. Juli 1934 * 10. Januar 1921 † 3. März 2016 † 5. Februar 2016 † 17. Februar 2016 Olga Hopp Rita-Theresia Malbeck Dr. rer. nat. Dr. med. Henning Schwarzkopf Rettmers Höhe 35, 21335 Lüneburg Große Gartenstraße 4, 21698 Harsefeld Kleiner Weg 58, 34346 Hann. Münden * 5. September 1954 * 21. April 1935 * 13. Oktober 1937 † 5. Februar 2016 † 20. Februar 2016 † 28. Februar 2016 Anna Jacobs Dr. med. Mohamed Moussa Dr. med. Wolfgang Süpple Stedinger Str. 26, 27809 Lemwerder Einsteinstr.1, 26789 Leer Amselweg 2, 28816 Stuhr * 9. Februar 1937 * 8. Oktober 1936 * 27. Mai 1944 † 3. Dezember 2015 † 13. Februar 2016 † 21. Februar 2016 Wir betrauern 32 niedersächsisches ärzteblatt Honorar & Verträge Kein Bonus fürs Asyl Medizinische Leistungen von Asylberechtigten sollten strikt nach Vorgabe der bestehenden Verträge abgerechnet werden. Bei Abweichungen kennen die Kostenträger kein Pardon desausschusses. Darüber hinausgehende Behandlungen, wie z. B. die Behandlung von chronisch Kranken ohne Schmerzzustände oder Psychotherapie können nur dann zu Lasten des Sozialhilfeträgers durchgeführt werden, wenn dieser vor Beginn der Behandlung die Kostenübernahme erklärt hat. Foto: Copyright: Linksfraktion dt. Bundestag - www.flickr.com/photos/linksfraktion/10289386694 (Auschnitt) Die ärztliche Versorgung von Asylberechtigten ist für die Vertragsärzte und ihre Mitarbeiter nach wie vor eine große Herausforderung. Bei den ersten Abrechnungen gegenüber den Sozialhilfeträgern hat sich schnell herausgestellt, dass sich die anfänglich zugesicherte unbürokratische Abwicklung der Abrechnung anders darstellt. Die Sozialhilfeträger haben eine Vielzahl von sachlich-rechnerischen Berichtigungen erstellt, die deutlich machen, dass seitens der Kostenträger keine Abweichungen von den Verträgen toleriert werden. Wir haben daher die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die zu beachten sind, damit der Anspruch auf die ärztliche Vergütung gewährleistet bleibt. 1. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben im Vergleich zu gesetzlich Krankenversicherten nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch. Der Anspruch umfasst lediglich: a) die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie Gewährung sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen, b) ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel bei der ärztlichen Versorgung von Schwangeren, c) Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bun4 | 2016 2. Grundlage für die Behandlung von Asylbewerbern ist ein vom Kostenträger ausgestellter Behandlungsausweis (Ausnahme: Notfallbehandlung, hier gilt das Muster 19). Der Behandlungsausweis kann Einschränkungen enthalten, die unbedingt zu beachten sind. Beispiel: Die Gültigkeit des Behandlungsscheins erlischt, wenn die Behandlung nicht innerhalb von sieben Tagen ab Ausstellungsdatum einsetzt. Wird mit der Behandlung am achten Tag begonnen, lehnen die Sozialhilfeträger die Behandlungskosten ab. Asylberechtigte, bei denen der Gültigkeitszeitraum des Behandlungsscheins abgelaufen ist, sind an den Sozialhilfeträger zurückzuschicken, damit ein neuer Behandlungsschein ausgestellt wird. 3. lst die Überweisung zur Mit- oder Weiterbehandlung erforderlich, so ist entweder ein Überweisungsschein auszustellen, der der Genehmigung durch den Kostenträger bedarf, oder der Asylbewerber ist an den Kostenträger zu verweisen, damit dieser einen neuen Behandlungsschein ausstellt. Bitte beachten Sie: Welches der beiden Verfahren anzuwenden ist, wird durch den Sozialhilfeträger auf dem Behandlungsausweis vorgegeben. Wird eine Überweisung ausgestellt, muss zwingend im Personalienfeld der Zusatz „Asyl“ eingetragen werden. Nur so weiß auch der Überweisungsempfänger, dass er eingeschränkte Leistungen erbringen muss. Fehlt der Zusatz und erbringt der Überweisungsempfänger in Unkenntnis Leistungen entsprechend der GKV, werden ihm diese vom Sozialhilfeträger nicht vergütet. Um die Arbeit in der täglichen Praxis zu unterstützen, hat die KVN die wichtigsten lnformationen zur Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern auf ihrer Homepage zusammengestellt: a www.kvn.de - „Medizinische Versorgung von Flüchtlingen/Asylbewerbern“. 33 Selbstverwaltung Terminvermittlung mal anders „Dringliches Überweisungsverfahren“ von KVN und Techniker Krankenkasse sichert nicht nur rasche Weiterbehandlung durch kollegiale Terminvereinbarungen – sondern auch eine faire Vergütung dafür Sind Wartezeiten auf Facharzttermine wirklich ein Thema? Die geringe Auslastung der ungeliebten TerminServiceStellen bei allen Kassenärztlichen Vereinigungen lässt daran zweifeln. Dennoch sind angesichts der geltenden Honorarbegrenzungen keine unbegrenzten Behandlungskapazitäten vorauszusetzen. Um mögliche Wartezeiten zu reduzieren und Engpässe zu vermeiden, haben sich die kollegialen Kontakte bewährt. Bei dringenden Behandlungsanlässen vermitteln oft die Hausärzte die rasche Weiterbehandlung bei ihren fachärztlichen Kollegen. Der Behandlungs-Strukturvertrag der KVN mit der Techniker Krankenkasse will dieses Verfahren regelhaft etablieren und setzt dafür extrabudgetäre Honoraranreize. Wenn und soweit der überweisende Arzt in Kooperation mit einem Facharzt, spezialisierten Arzt oder Psychotherapeuten innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen die Behandlung auf Überweisung organisiert, erhalten sowohl der Überweiser als auch der Übernehmer ein gesondertes Honorar. Auf diese Weise soll zur verbesserten medizinischen Versorgung die gezielte Vorstellung von Patienten primär durch die Hausärzte bei den Fachärzten in dringlichen Fällen beschleunigt werden. „Dringliches Überweisungsverfahren“ Der Vertrag sieht also eine direkte Terminvermittlung insbesondere zwischen Hausärzten und Fachärzten und Psychotherapeuten vor, aber auch zwischen Fachärzten und/ oder Psychotherapeuten untereinander. In Ausnahmefällen können auch Hausärzte an besonders qualifizierte Hausärzte Überweisungen vermitteln. Darunter fällt auch das unter Umständen notwendige Einholen einer weiteren Meinung zur Behandlungsoptimierung vor einer vorgesehenen prästationären Behandlung bzw. stationären Einweisung. Wie funktioniert das Verfahren? Zur Anwendung kommt es bei dringlichen Behandlungsanlässen. Die Dringlichkeit hat der überweisende Arzt oder Psychotherapeut zunächst zu prüfen. Konkrete Versorgungsanlässe für eine Überweisungssteuerung sind dabei insbesondere: - Vermeidung prästationärer Zeiten - Vermeidung einer Krankenhauseinweisung - Abklärung der Notwendigkeit einer stationären Behandlung - drohender Dauerschaden des Patienten - hoch akutes Krankheitsbild - Versagen einer begonnenen Therapie - zunehmende/anhaltende Verschlechterung der Symptomatik - anhaltende Arbeitsunfähigkeit zur Abklärung des Behandlungsprozederes oder anderer sozialrechtlicher Konsequenzen. Die Ergebnisse der erhobenen Befunde sowie etwa Informationen zur begonnenen Therapie oder den Therapieversuchen übermittelt der erstbehandelnde Arzt in einer Zusammenfassung an den Facharzt, spezialisierten Arzt oder Psychotherapeuten. Der überweisende Arzt oder Psychotherapeut teilt zusätzlich die Diagnose/ Verdachtsdiagnose nach ICD-10 mit und übernimmt diese Codierung auf den Behandlungsfall im Rahmen der Abrechnung. Auf dem 34 niedersächsisches ärzteblatt Foto: Techniker Krankenkasse Weitere Voraussetzungen für eine dringliche Überweisungsindikation sind: - eine ausführliche Patientenanamnese, - die klinische Untersuchung und - der Ausschluss wichtiger Differentialdiagnosen. Selbstverwaltung Überweisungsschein trägt er für eine Überweisung nach dem TK-Strukturvertrag die Kennzeichnung „TK-dringlich“ im Feld „Auftrag“ ein. Die notwendigen Termine in der Facharztpraxis werden durch die Praxis des überweisenden Arztes oder Psychotherapeuten vereinbart und mit dem Patienten abgestimmt. über die KVN abgerechnet. Pauschalen stehen sowohl dem überweisenden Arzt als „Überweisungspauschale“ wie auch dem weiterbehandelnden Arzt als „Übernahmepauschale“ zu. Der weiterbehandelnde Arzt oder Psychotherapeut hat bei einem Überweisungsschein mit dieser Kennzeichnung den Patienten innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen nach Ausstellung der Überweisung zu übernehmen. Das Ergebnis der Behandlung bzw. weitere Therapievorschläge teilt er dem überweisenden Arzt oder Psychotherapeuten kurzfristig mit. An der Steuerung von dringlichen Überweisungen im Rahmen der ambulanten Versorgung sind alle Ärzte und Psychotherapeuten (PT) teilnahmeberechtigt, die an dem TKStrukturvertrag teilnehmen. ■ KVN Vergütung Dieses Verfahren einschließlich der Einholung einer Zweitmeinung gilt auch, wenn es darum geht, die Notwendigkeit einer Krankenhauseinweisung bei bestimmten Indikationen zu beurteilen. Mit dem vereinbarten Verfahren wollen die KVN und die TK erreichen, dass die Versorgung der Versicherten so weit wie möglich ambulant erfolgen kann. Die Vergütung für die mit der dringlichen Überweisung verbundenen zusätzlichen Leistungen ist wie folgt vorgesehen: GONR Leistungsinhalt/Vergütungsvoraussetzungen 99851 Überweisender Arzt/PT Vergütung 9,00 € Diagnostik und/oder Behandlung, Abklärung der Notwendigkeit einer dringlichen Überweisung Terminvereinbarung beim Facharzt / spezialisierten Arzt/PT mit der Zielstellung, dass innerhalb von 5 Arbeitstagen die Überweisungsleistung erbracht wird Abrechnung (inklusive Anamnese, Diagnose, Befundbericht und Fragestellung) Die spezifischen GONR-Nummern aus dem Versorgungsstrukturvertrag lassen sich nur in Verbindung mit einer im Rahmen der Regelversorgung anfallenden Grund- bzw. Versichertenpauschale abrechnen. Sie kommen nicht zum Tragen, wenn Patienten innerhalb eines Medizinischen Versorgungszentrums oder innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft von den dort tätigen Ärzten weiterbehandelt werden. Die Leistungen werden mit der Quartalsabrechnung 99852 Übernehmender Arzt/PT 9,00 € Terminvergabe und Übernahme des Patienten, Diagnostik und/oder Behandlung und Befunddokumentation durch den auf Überweisung tätig werdenden Arzt/PT innerhalb von 5 Arbeitstagen und Rückmeldung an den überweisenden Arzt oder Psychotherapeuten. Seminarangebot der KVN 2016 Seminaran r ge Qualitäts- und ment bote 001 Nieders Ärztebla tt 2015/11 $[ProductName ] Ntz 1 für Prax Pr isinhaber Innen und Prax Praxis ismi mita tarb rbei eitterInnen www.kvn.de1 4 | 2016 Gerne können Sie sich an unsere Ansprechpartner wenden: Praxismanage 1WFB pEcOm Unser komplettes Seminarangebot für Praxisinhaber und -mitarbeiter finden Sie in der Seminarbroschüre 2016 (Beilage der November-Ausgabe 2015 des niedersächsischen ärzteblatts) oder tagesaktuell auf der Homepage der KVN unter www.kvn.de/Seminarangebot. Es werden nur schriftliche Anmeldungen angenommen. Nutzen Sie dafür das Anmeldeformular auf unserer Homepage unter http://www.kvn.de/Seminarangebot/. Frau Marlen Hilgenböker Tel.: (05 11) 3 80 - 33 11, Fax-Nr. (05 11) 3 80 - 34 80 E-Mail: [email protected].. Frau Heike Knief Tel.: (05 11) 3 80 - 33 79, Fax-Nr. (05 11) 3 80 - 34 80 E-Mail: [email protected]. Kontaktadresse Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Unternehmensbereich Vertragsärztliche Versorgung, Berliner Allee 22, 30175 Hannover 35 Arzneimittel & Therapie Interaktion zwischen Colchicin und Helicobacter-pyloriEradikationstherapie beim Kind? ATIS bietet Beratung für Kinderärzte an Anfrage an ATIS Herr Dr. S., Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, betreut eine 15-jährige Patientin mit familiärem Mittelmeerfieber, welche mit Colchicin und gelegentlich Anakinra behandelt wird. Wegen einer Helicobacter-pylori-Infektion ist eine Therapie mit Omeprazol, Amoxicillin und Clarithromycin oder Metronidazol geplant. Der Kollege fragt, ob Wechselwirkungen oder Kontraindikationen gegen die Eradikationstherapie sprechen. Empfehlung Bei bestehender Dauertherapie mit Colchicin raten wir dringend von der Clarithromycin-Gabe ab. Interaktionen zwischen Colchicin und Anakinra, Omeprazol, Amoxicillin oder Metronidazol sind bislang nicht beschrieben. Somit kann Metronidazol als therapeutische Alternative zu Clarithromycin bei der geplanten Helicobacter-pylori-Eradikation zusammen mit Omeprazol und Amoxicillin eingesetzt werden. Sofern eine Behandlung mit Clarithromycin erforderlich sein sollte, stellt nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung die Colchicin-Therapiepause unter überbrückender Anwendung von Anakinra eine therapeutische Option dar. Kommentar Neben einer inakzeptablen Interaktion sind im vorliegenden Fall die zwei häufigsten Probleme der Pharmakotherapie im 36 Colchicin ist das Hauptalkaloid der Herbstzeitlosen Colchicum autumnale (Colchicaceae), die es besonders reichlich in den Samen enthält. Es ist auch in der Knolle der afrikanischen Ruhmeskrone (Gloriosa superba) sowie in einigen Sandersonia-Arten enthalten (Quelle: PharmaWiki). Kindesalter zu berücksichtigen: Ein „Off-Label“ Therapieeinsatz sowie das Vorliegen einer offiziellen Kontraindikation. Obwohl Colchicin seit Jahrzehnten das evidenzbasierte und leitliniengerechte Therapiemittel beim familiären Mittelmeerfieber ist, besteht in Deutschland – im Unterschied zu den USA - für diese Indikation sowohl im Erwachsenenals auch im Kindesalter keine Zulassung. Darüber hinaus ist Colchicin in Deutschland bei Kindern und Jugendlichen offiziell kontraindiziert. Somit können für den verordnenden Arzt haftungsrechtliche Konsequenzen im Fall einer Schädigung des Patienten entstehen. Andererseits kann das Vorenthalten einer wissenschaftlich anerkannten Therapie als Behandlungsfehler angesehen werden und ebenso mit rechtlichen Konsequenzen für den behandelnden Arzt verbunden sein (5). Vor Therapiebeginn mit Colchicin ist daher eine ausführliche dokumentierte Aufklärung und Einwilligung der Eltern sowie gegebenenfalls des jungen Patienten erforderlich. niedersächsisches ärzteblatt Foto: Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=9227 Antwort von ATIS Colchicin ist ein Substrat von Cytochrom P-450 (CYP) 3A4 und des Effluxtransporters P-Glykoprotein (Pgp). Clarithromycin hemmt sowohl CYP 3A4 als auch Pgp und erhöht so die Plasma-Konzentration von Colchicin bis um das Dreifache (1). Dadurch steigt das Risiko für eine akute Intoxikation bzw. lebensbedrohliche Colchicin-Nebenwirkungen wie gastrointestinale Toxizität, Myelosuppression oder Myopathie. Rhabdomyolysen und Todesfälle sind unter dieser Kombination in mehreren Einzelfallberichten beschrieben (2, 3). Die Kombination von Colchicin (z.B. Colchicum-Dispert®) mit Clarithromycin oder anderen Inhibitoren von CYP 3A4 und Pgp ist laut Fachinformation kontraindiziert (4). Selbstverwaltung Dr. med. Kristine Chobanyan-Jürgens Prof. Dr. med. Dirk O. Stichtenoth Institut für Klinische Pharmakologie Medizinische Hochschule Hannover & Literatur (1) Davis MW, Wason S, Digiacinto JL. Colchicine-antimicrobial drug interactions: what pharmacists need to know in treating gout. Consult Pharm 2013; 28: 176-83. (2) Cohen O, Locketz G, Hershko AY, Gorshtein A, Levy Y. Colchicine-clarithromycin-induced rhabdomyolysis in Familial Mediterranean Fever patients under treatment for Helicobacter pylori. Rheumatol Int 2015; 35: 1937-41. (3) Hung IF, Wu AK, Cheng VC et al. Fatal interaction between clarithromycin and colchicine in patients with renal insufficiency: a retrospective study. Clin Infect Dis 2005; 41: 291-300. (4) Fachinformation; Fachinfo CD, BPI Service GmbH 2015. (5) Rojahn J, Stute A. Off-Label-Use: Zwischen Freiheit und Pflicht. Lege artis 2012; 2: 10–15 [https://www.thieme.de/ statics/.../final/.../Off-Label_Use_Lege-artis.pdf]. Kontakt zu ATIS Alle Anfragen zur Arzneimitteltherapie können auf folgendem Wege an ATIS gestellt werden: Vorzugsweise per Fax: (0511) 3 80-33 26. Telefon: (0511) 3 80-32 22. Postanschrift: KV Niedersachsen, z.H. Frau Susanne Hensel, Berliner Allee 22, 30175 Hannover. Die ATIS-Homepage mit elektronischem Anfrageformular ist im KVN-Mitgliederportal unter Verordnungen > Arzneimittel > therapeutische Informationen zu finden. Wir bitten aus organisatorischen Gründen, Anfragen an die genannte KVN-Adresse zu richten. Ihre Anfrage wird dann entweder dort direkt beantwortet oder an das Institut für Klinische Pharmakologie der MHH weitergeleitet. 4 | 2016 Bereitschaftsdienst und Notaufnahme im Klinikum Leer verzahnen sich Seit dem 4. April 2016 ist die Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) im Borromäus Hospital in Leer zu erreichen. Die Praxis nutzt die Räume des Medizinischen Versorgungszentrums des Dieter Brünink (3. von links), Krankenhauses und ist Geschäftsführer des Borromäus Hospitals, und Dieter Krott (rechts), auf dem Gelände ausgeGeschäftsführer der Bezirksstelle schildert. Damit befin- Aurich der KVN, freuen sich mit det sich der kassenärzt- allen Verantwortlichen über die liche Bereitschaftsdienst zukünftige enge Zusammenarbeit zukünftig in unmittelba- der KVN-Bereitschaftsdienstpraxis rer Nähe der Zentralen und dem Krankenhaus Notaufnahme (ZNA) des Borromäus Hospitals. So kann die ZNA Patienten, die aufgrund ihres Krankheitsbildes dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zuzuordnen sind, der Bereitschaftsdienstpraxis zuweisen. Umgekehrt können akute Notfälle von den Ärztinnen und Ärzten der Bereitschaftsdienstpraxis schnell und auf kurzem Weg an die Notaufnahme des Krankenhauses weitergeleitet werden. „Die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung ist ein wichtiges Anliegen der Kassenärzte. Dies gilt insbesondere auch für die Schnittstelle zwischen dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und den Notaufnahmen der Kliniken“, sagt Dieter Krott, Geschäftsführer der Bezirksstelle Aurich der KVN. „Das Borromäus Hospital hat schon immer Hand in Hand mit der KVN-Bereitschaftsdienstpraxis zusammengearbeitet. Durch den verkürzten Weg zu unserer ZNA wird diese Zusammenarbeit jetzt noch einmal vertieft und erleichtert – zugunsten der Patienten“, ergänzt Dieter Brünink, Geschäftsführer des Borromäus Hospitals Leer. Wie in anderen Krankenhäusern auch ist in der Notaufnahme des Borromäus Hospitals eine steigende Anzahl an Patienten mit Beschwerden zu beobachten, die nicht zu den klassischen Notfällen zählen. „Durch die unmittelbare Nähe der Bereitschaftsdienstpraxis erhoffen wir uns auch eine Entlastung unserer Notaufnahme“, erklärt Andree Bolte, Stellvertretender Pflegedirektor des Borromäus ■ KVN BZ Aurich Hospitals. 37 Foto: Tom Peschel / Borromäus Hospital Leer Um die Arzneimitteltherapie im Kindesalter möglichst sicher zu gestalten und das Risiko vermeidbarer Arzneimittel-Nebenwirkungen zu minimieren, bieten wir im Rahmen vom ATIS auch eine fachärztliche pädiatrisch – klinisch-pharmakologische Beratung an, welche die wichtigsten Aspekte der Pharmakotherapie wie altersbezogene Neben- und Wechselwirkungen, organfunktionsabhängige Dosisanpassung, Indikationen und Kontraindikationen im Säuglingsund Kindesalter umfasst. Dadurch unterstützen wir die Kollegen, den therapeutischen Nutzen gegenüber den Risiken abzuwägen und bei der Pharmakotherapie die schwierige Balance zwischen Fortschritt der Heilkunst und pharmakolegaler Realität zu halten. Selbstverwaltung Alle für ein Ziel Heemsen und 25 weitere Gemeinden im Herzen Niedersachsens machen es vor: Mit frischen Marketingideen kann man Ärzte für das Land gewinnen. Besuch in einer Praxisneugründung mitten im Dorf In 20 Tagen soll die Praxis aufmachen, aber im Moment gehört noch Phantasie dazu, sich das vorzustellen. Die Räume sind noch leer, man stolpert über Farbeimer, Steckdosen gibt es noch nicht. Immerhin treffen nach und nach Liegen und Gerätschaften ein. Für nächste Woche ist die EDV-Einrichtung fest zugesagt – ein weiterer Meilenstein. Gerade hat der Siegfried wieder einmal vorbeigeschaut, ob alles im Zeitplan ist bei der Constanze. Er hat Dampf gemacht in den letzten Monaten, jetzt sind die beiden auf der Zielgeraden und ein eingespieltes Team. Fietze kommt immer wieder mal vorbei, und Kollege Oliver von nebenan sieht täglich, wie es weitergeht. So kann eigentlich nichts anbrennen. Stadtkind auf dem Land Dass sich Dr. Constanze Wittenberg einmal auf dem Lande niederlassen würde, war ihr nicht in den Lebenslauf geschrieben. „Ich bin ein Stadtkind, in Berlin aufgewachsen“, erinnert sie sich. Studiert und gearbeitet hat sie in Frankfurt a. M., dann an der orthopädischen Klinik der MH Hannover. Die letzten neun Jahre war sie Oberärztin für Orthopädie/ Unfallchirurgie an den Mittelweser-Kliniken Nienburg. Die Gegend um Nienburg kennt sie, seit ihr Ehepartner als Studienrat in Sulingen eine Stelle fand. In Rohtsen, einer Mitgliedsgemeinde Heemsens, ließ sich die Familie nieder. Und lernte die Vorteile des Landlebens kennen. „Wir wurden dort mit offenen Armen aufgenommen“, sagt die Orthopädin. 38 Die drei vom Rohbau: Dr. Oliver Lange, Dr. Constanze Wittenberg, Samtgemeindebürgermeister Fietze Koop. Aber ausschlaggebend für die Niederlassung war die Samtgemeinde Heemsen. Genauer: Die Kampagne „Ärztlich Willkommen“, zu der Heemsen sich mit 25 weiteren Kommunen und der KVN in Verden zusammenschloss. Gemeinsam wollen die Partner Niederlassungsanreize setzen und die ärztliche Versorgung für die Zukunft stärken. Dr. Wittenberg ist der erste Erfolg der Kampagne. Nein, eigentlich der zweite. Dazu gleich noch. „Die Gemeinden machen irre viel, um ihre Infrastruktur zu stärken“, meint die Orthopädin. Dazu gehört auch das neue Ärztezentrum in Heemsen, in das sie nun zieht. Die Lage ist ideal: Der Bus hält direkt vor der Tür, und rund um das Gebäude gibt es weite Parkflächen. Wichtig für eine weitflächige Samtgemeinde, in der die Patienten längere Anfahrtswege haben dürften. Dafür wird orthopädische Praxis auch ein breites Behandlungsspektrum abdecken. „Ein Schwerpunkt von mir ist die Sportlerbetreuung, ein zweiter die Kinderorthopädie. Ich kann hier künftig auch Säuglingshüften behandeln“, erklärt die Ärztin. Aber sie wird auch Osteopathie und Laserakupunktur anbieten. Selbst ein Hydrojet kommt in die Praxis. Und last not least gibt es eine gute Physiotherapeutin gleich vor Ort. niedersächsisches ärzteblatt Fotos: Dr. Uwe Köster Man ist per Du in der 6.000-Einwohner-Samtgemeinde Heemsen bei Nienburg. Man kennt sich, man versteht sich. Man packt im Dorf gemeinsam an, wenn es um etwas geht. Und die ärztliche Versorgung, das ist ein Thema hier auf dem Lande. Seit Dr. Constanze Wittenberg sich entschlossen hat, sich hier in Heemsen als Orthopädin niederzulassen, haben alle Verantwortlichen in kurzer Zeit viel bewegt, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Unmögliches fast. Aber Heemsen ist ein Beispiel dafür, was Gemeinden bewirken können, um Ärzten beim Start in die Selbständigkeit zu unterstützen. Selbstverwaltung Trotz guter Voraussetzungen ist ihr der Sprung in die Selbständigkeit nicht ganz leicht gefallen. „Eigentlich bin ich ein Teamplayer“, bekennt Dr. Wittenberg. Jetzt ist sie mit der Praxisführung auf sich allein gestellt. „An der Uni hat ein Professor für Betriebswirtschaft mal eine Vorlesung gehalten – da haben wir alle nur Bahnhof verstanden.“ Dass sich das geändert hat, dafür hat auch die Kassenärztliche Vereinigung in Verden gesorgt. Die hat die Kalkulationsgrundlagen mit ihr durchgerechnet, stand mit ihrer Beratung immer zur Verfügung. Ein Praxisgründungsseminar und ein Seminar zur Abrechnung bei der KVN haben sie in den Wirtschaftsfragen fit gemacht. „Seit September letzten Jahres hatte ich meine Fühler ausgestreckt. Dann musste ich einen Business-Plan schreiben und Bankverhandlungen führen. Das hatte ich vorher nie gelernt.“ Mittlerweile sieht sie die Möglichkeiten ihrer Niederlassung nüchtern positiv. „Als bekannt wurde, dass ich mich in Heemsen niederlasse, wurde mein Mann schon mal gefragt, ob denn jetzt der Porsche bestellt sei“, meint die Orthopädin schmunzelnd. Sie hat einen anderen Blick auf die Wirklichkeit, in der es um Regelleistungsvolumen, QZV und Tilgungsraten geht. Aber jetzt, nachdem es wieder und wieder durchgerechnet wurde, ist sie optimistisch, die Belastungen schultern zu können. Vom Betreuten Wohnen zur Praxis Ohne ihn hätte es den Parforceritt zur Niederlassung wohl nicht gegeben: Siegfried Heidorn ist Elektromeister, hat ein mittelständisches Handwerksunternehmen aufgebaut und gilt weit und breit als größter Investor. Das hat hier einen guten Klang. „Der Siegfried baut gern – und er kann es“, lobt Samtgemeinde-Bürgermeister Friedrich-Wilhelm „Fietze“ Koop. Die Anlage in Heemsen war anders geplant – ein Haus mit zwei Praxiseinrichtungen und gleich daneben ein Neubau für altersgerechtes Wohnen. Doch die verfügbaren Praxisräume waren für eine orthopädische Praxis nicht geeignet. Siegfried Heidorn warf alles um, stellte einen Umnutzungsantrag für das geplante Altersheim und konzipierte die Raumaufteilung im Erdgeschoss für die künftige Praxis. Ein sportliches Projekt: Am 29. September letzten Jahres war Spatenstich, am 19. Dezember bereits Richtfest, jetzt im März wird schon die Praxiseinrichtung geliefert. So etwas geht nur, wenn echtes Interesse und Engagement die Sache vorantreiben. Heidorns Handwerker legten Extraschichten am Wochenende ein; der Investor behielt den Zeitplan eisern im Blick. Jetzt stehen praktisch zwei Ärztehäuser in Heemsen nebeneinander, mit jeder Menge Parkraum drumherum und weiteren Praxisräumen drinnen. Ein kinderärztlicher Arztsitz ist im Landkreis Nienburg frei und 4 | 2016 neu zu besetzen. Constanze Wittenberg hätte es auch gerne, wenn im ersten Stock über ihr eine chirurgische Praxis einziehen würde – die Bauern in der Umgebung übrigens auch. Die Voraussetzungen sind da. Zurück zu den Wurzeln Seit drei Jahren schon ist Dr. Oliver Lange als Allgemeinmediziner vor Ort – gleich nebenan. Die Praxis in Heemsen hatte er kennengelernt, als er zunächst als angestellter Arzt die Vertretung für seinen damals erkrankten Vorgänger übernahm. Als der nach ein einem halben Jahr nicht mehr wieder kam, übernahm Lange den Kassenarztsitz. Ganz leicht ist es ihm nicht gefallen. Nicht wegen der ländlichen Gegend. „Ich bin in Nienburg aufgewachsen und mag die Gegend. Viele Kollegen sozialisieren sich während des Studiums in der Großstadt und wollen dann nicht mehr weg. Das war bei mir nicht so.“ Lange ist begeisterter Angler, liebt die Natur. „Hinter dem Haus meiner Eltern habe ich immer noch einen Kräutergarten“, verrät er. Aber er hatte sich eigentlich ein Berufsleben als angestellter Arzt vorgestellt. Das Arbeitspensum von Landärzten, wie es früher war, hat er in schlechter Erinnerung. Jeden Tag 10, 12 Stunden in der Praxis, und am Wochenende noch Bereitschaftsdienst. „Der fing dann am Freitagnachmittag an, ging über das ganze Wochenende bis morgens um neun, und dann kam gleich wieder der Praxisalltag. Wer das durchgestanden hatte, wirkte manchmal, als hätte er zwei Promille intus.“ Dass sich das mit der neuen Bereitschaftsdienstordnung der KVN geändert hat, war einer der Gründe, warum er sich doch zur Niederlassung durchringen konnte. Die Betriebswirtschaft bei der Praxisführung hat er im Griff. Obwohl das ursprünglich eine weitere Hürde war, die ihm wenig Lust auf eine eigene Praxis machte. Nicht viel geändert hat sich an dem bürokratischen Wust, mit dem sich Lange wie alle Kollegen herumschlagen muss. Er akzeptiert das notgedrungen, aber er hat sich dafür konsequent Freiräume geschaffen. Dienstags und mittwochs hat die Praxis nur halbtags auf; die Nachmittage sind für Hausbesuche und Pflegeheime reserviert. Und freitags ist ganz geschlossen, um die Verwaltungsarbeit erledigen zu können. Der junge Hausarzt ist dabei konsequent. Das „Modell Selbstausbeutung“ ist kein Vorbild für ihn. Seine Patienten akzeptieren das: „Sonst wird irgendwann noch Sonntagnachmittag an die Scheiben geklopft.“ So aber bleibt Zeit fürs Privatleben. 39 Selbstverwaltung langen Planungsphase entstand dann unter Begleitung der Kieler Agentur „Marktrausch“ das Konzept für eine gemeinsame Kampagne „Ärztlich Willkommen“, die vor allem Hausärzte in die Region Mitte Niedersachsen ziehen möchte. Mit der KVN in Verden, die als Partner mit im Boot ist, wurde zunächst eine Bedarfsanalyse erstellt: Welche Ansiedlungen sind möglich, welche erforderlich, um die Gemeinden ausreichend zu versorgen? Für die Samtgemeinde Heemsen, die aus vier Gemeinden zum Wohnen besteht, stellte es sich als sinnvoll heraus, die Zulassung auf zwei Hausarztsitze zu beschränken. Die Niederlassung eines Kinderarztes wäre aber noch möglich. Dafür wurde dann im Ortskern das Zentrum für Gesundheit geplant. „Ich rechne die Niederlassung von Dr. Lange der Kampagne schon zu“, meint Koop. Mittlerweile strahlt die Kampagne auch in den Facharztbereich aus. Dr. Wittenberg ist ihr nächster Erfolg. Der Leiter der Marketingagentur „Marktrausch“, Gordon Gröfke, überreichte Dr. Wittenberg zur Praxiseröffnung noch einige Präsente von Partnern der Kampagne „Ärztlich Willkommen“. Auf die Zusammenarbeit mit seiner neuen Kollegin nebenan freut er sich. Beim Labor können die beiden Synergieeffekte nutzen. „Ich komme nachher noch mal `rüber“, heißt es, wenn es um konkrete Fragen geht. Eine Medizin der kurzen Wege. „In der Kommunalpolitik muss man viel reden“ Dass zwei von ihrer Herkunft so unterschiedliche Ärzte sich auf dem Land niederlassen, ist nicht nur Zufall. Und auch nicht den 5.000 Euro Förderung zu verdanken, die die Samtgemeinde Heemsen neuen Ärzten bei einer Niederlassung zahlt. Es ist das erste Ergebnis einer längerfristigen Planung, bei der sich 25 Gemeinden zusammengeschlossen haben, um gemeinsam die Weichen für die künftige medizinische Versorgung in ihrem Bereich zu stellen. So etwas hat es bislang noch nicht gegeben. Der sich abzeichnende Hausärztenotstand zwang einfach dazu, neue Wege zu gehen. „Davon mussten viele erste einmal überzeugt werden“, erinnert sich Bürgermeister Koop. „In der Kommunalpolitik muss man viel reden. Und wir mussten erst einmal eine Sensibilisierung wecken für die Umbrüche, vor der die medizinische Versorgung steht.“ In einer 40 So soll es möglichst weitergehen. Die beteiligten Gemeinden haben ihre eigenen Versorgungsstandards definiert, die noch unter der Eingreifschwelle der KVN bleiben. Kein Einwohner soll mehr als 15 km von einem Arzt entfernt wohnen. Um so etwas zu erreichen, braucht es auch Solidarität und Vertrauen. Solidarität, dass nicht die Gemeinden in einen Überbietungswettbewerb für die Arztansiedlung gegeneinander eintreten, bei dem die weniger wohlhabenden auf der Strecke bleiben. Und Vertrauen, dass das von keiner Seite unterlaufen wird. „Dafür hat es das feste Versprechen der Bürgermeister untereinander gegeben“, bekräftigt Koop. Und das gilt jetzt. Er berichtet mit Stolz über die Kampagne, die ja eigentlich noch am Anfang steht. Die gemeinsamen Anstrengungen für die „Arzt-Akquise“ hätten die Kommunalpolitiker auch in anderen Bereichen zusammengebracht. „Man spricht jetzt ganz anders miteinander!“ Dabei wären noch weitere Partner zu nennen – die Agentur „Marktrausch“ eben, die sich im Medizin-Marketing gut auskennt, aber eine Aktion dieser Art zum ersten Mal begleitet. Oder der Softwarehersteller „Medistar“, der sich aus eigener Initiative bereit erklärt hat, neu gewonnene Ärzte zu Sonderkonditionen mit seinem Programm auszustatten. Und natürlich die KVN, die mit ihrer Expertise Impulse gibt. Wenn die Beteiligten im Rohbau zusammenstehen, spürt man Aufbruchstimmung. Man merkt: Es geht nicht einfach um eine Praxisübernahme oder –eröffnung. Es geht darum, gemeinsam in die Zukunft zu denken, um den ländlichen Raum auch weiterhin lebens- und liebenswert zu erhalten. ■ Dr. Uwe Köster niedersächsisches ärzteblatt Selbstverwaltung Gute Noten inklusive Die Hannoveraner Medizinstudentin Franziska Bütow war die erste Studentin, die über die KVN ein „Deutschlandstipendium“ erhielt. Wir sprachen mit ihr über die Studienförderung und ihre Zukunftspläne Frau Bütow, Sie sind die erste Deutschland-Stipendiatin der KVN. Was ist das Deutschland-Stipendium überhaupt? Das ist eine zeitlich auf ein Jahr begrenzte Studienförderung, die Institutionen, Verbände, aber auch Privatpersonen Studenten als Anerkennung für besondere Studienleistungen und gesellschaftliches Engagement zukommen lassen können. Die Auswahl der geförderten Studierenden trifft eine Kommission der Hochschule. Wieso ist die Wahl auf Sie gefallen? Für mich ist es das zweite Stipendium. Gefragt sind zum einen gute Noten im Studium, aber die alleine reichen nicht aus. Ein soziales, politisches oder karitatives Engagement muss hinzukommen. Bei mir ist es eine ausgeprägte kirchliche Tätigkeit. Ich bin in unserer katholischen Kirchengemeinde sehr aktiv, ich bin Ministrantin, bilde neue Messdiener aus, betreue Freizeiten mit Kommunionkindern und bin Mitglied des Gemeinderates unserer Kirche. Bleibt Ihnen da noch Zeit zum Studium? Ich habe den persönlichen Vorteil, dass ich recht schnell lerne, das Gelernte auch behalte und vor Prüfungen keine zehn Stunden am Tag lernen muss. So bleibt Zeit für die Dinge neben dem Studium, auch wenn es trotzdem stressig wird. Foto: Privat Läge es dann nicht näher, sich für ein kirchliches Stipiendium zu bewerben, etwa beim Cusanuswerk? Der Vorteil beim Deutschlandstipendium liegt darin, dass es keine weiteren Verpflichtungen für die Studierenden mit sich bringt. Keine Seminare, keine Wochenend-Veranstaltungsreihen und dergleichen. Das wäre etwa bei einem Cusanus-Stipendium der Fall. Da käme dann auch ein spiritueller Einschlag mit hinein, was ich für ein Stipendium nicht passend finde. Und wieviel erhält man durch das Studium? Beim ersten Mal habe ich 300 Euro monatlich erhalten, diesmal waren es 450 Euro monatlich. In der Zwischenzeit sind die Förderbeträge erhöht worden. Die sind einheitlich geregelt, der oder die Förderer haben darauf keinen Einfluss. 4 | 2016 Und worauf haben Sie die Förderung verwendet? Da ist man glücklicherweise völlig frei. Für mich bedeutete das schlicht: Ich habe sie erst einmal auf mein Konto gelegt. Ich spare halt sehr fleißig und brauche für meine Ein-Zimmer-Wohnung nicht so viel Geld. Andere Stipendiaten finanzieren damit Studienreisen oder Projekte. Aber ich bin jetzt im vierten Semester. Im nächsten Jahr möchte ich mit meiner Doktorarbeit beginnen. Dann kann ich mir vielleicht von der zurückgelegten Förderung ein Freisemester finanzieren. Später in der Facharztausbildung bleibt erfahrungsgemäß kaum noch Zeit. Hatten Sie während der Förderungssphase mal Kontakt zur KVN? Nein, außer dem Bescheid habe ich vom Förderer nichts weiter gehört. Ich habe erst einmal gegoogelt, was die KVN überhaupt ist. Manchmal kann eine persönliche Anbindung an den Förderer sehr hilfreich sein. Andererseits finde ich es auch sehr praktisch, unabhängig bleiben zu können. Die KVN hat natürlich immer den dringend benötigten Ärztenachwuchs im Blick ... Wie sehen denn Ihre Zukunftsvorstellungen aus? Ich stehe ja noch ziemlich am Anfang des Studiums, da kann sich noch Einiges ändern. Im Moment habe ich die Überlegung, mich auf Orthopädie und Unfallchirurgie zu spezialisieren, vielleicht mit Schwerpunkt Handchirurgie. Aber vielleicht wird es ganz was anderes - das muss sich zeigen. Wäre die Niederlassung nichts für Sie? Das will ich nicht ausschließen. Ich denke, das hängt irgendwann auch von den persönlichen Lebensumständen ab. Wenn man eine Familie gründet, gibt die eigene Praxis einem natürlich viel mehr Freiraum, sich die Zeit einzuteilen, als eine Anstellung am Krankenhaus mit den ganze Nachtschichten und Wochenenddiensten. Sie kommen aus Elze, einer eher kleineren Stadt. Zieht es Sie dahin zurück? Ich finde, Laatzen, wo ich jetzt wohne, ist ein gutes Mittel. Ein kleines Nest mit drei Einkaufsläden wäre für mich keine Alternative. Aber wer weiß, was noch kommt? Mit Franziska Bütow sprach Dr. Uwe Köster 41 Praxis & Versorgung Kaufpreis oder Gewinnanteil? Aufnahme neuer Gesellschafter in eine ärztliche Gesellschaft: Gewinnanteile der neuen Gesellschafter, die zur Tilgung des Kaufpreises übertragen werden, erhöhen nicht den Gewinn des Verkäufers Finanzgericht Düsseldorf rechnete dem V auch die über seine Quote hinaus erhaltenen Gewinnanteile als Einkünfte zu. Der Bundesfinanzhof hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem eine ärztliche Gesellschaft bürgerlichen Rechts weitere Gesellschafter aufgenommen hat. V und D bildeten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der D im Innenverhältnis nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligt war. Als weiterer Gesellschafter wurde S zum 1. April 1989 aufgenommen. D erhielt einen Vorabgewinn von 10 Prozent. Am restlichen Gewinn waren V zu 70 Prozent und S zu 30 Prozent beteiligt. An etwaigen Verlusten waren nur V mit 70 Prozent und S mit 30 Prozent beteiligt, nicht aber D. Zum 1. April 1991 nahm die GbR als weitere Gesellschafterin T auf. Nunmehr sollten V 40 Prozent sowie S und T jeweils 30 Prozent des Gewinns erhalten. Zum 1. Januar 1992 übertrug V einen weiteren Anteil auf E als neue Gesellschafterin. V hielt danach noch einen Anteil von 10 Prozent am Gesellschaftsvermögen und S, T und E von jeweils 30 Prozent. Durch entsprechende Änderungsverträge waren die neuen Gesellschafter verpflichtet, auf einen Teil ihres Gewinnanteils zu verzichten und dieser Anteil sollte V zufließen, bis eine bestimmte Summe erreicht war. Das Finanzamt führte eine Außenprüfung durch und änderte die Steuerbescheide für die Gesellschaft für die Jahre 1993 bis 1995 dahingehend, dass V Gewinnanteile über seine Quote von 10 Prozent hinaus erhielt. Im Jahr 1996 verstarb V. Seine Erbinnen klagten gegen die Steuerbescheide und die darin vorgenommene Gewinnverteilung. Sie wollten erreichen, dass V nur die Gewinnanteile entsprechend seiner Quote von 10 Prozent zu versteuern habe. Das 42 Der Bundesfinanzhof (BFH) sah in den getroffenen Vereinbarungen die Aufnahme der neuen Gesellschafter in eine Personengesellschaft gegen Zuzahlung an den Altgesellschafter. Der Altgesellschafter habe jeweils Teile seines Gesellschaftsanteils an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf die neuen Gesellschafter T, S und E übertragen. Die dem V zugeflossenen erhöhten Gewinnanteile seien Tilgungsleistungen der Neugesellschafter auf den Kaufpreis. Zum Kaufpreis gehören alle Leistungen, die der Verkäufer in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkauf erhält. Der Kaufpreis kann nach der Rechtsprechung des BFH ganz oder teilweise gewinnabhängig sein und durch die Abtretung von zukünftigen Gewinnanteilen durch die Neugesellschafter getilgt werden. Der BFH legte die Gewinnverteilungsabrede dahingehend aus, dass S, T und E die ihnen nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zugerechneten Gewinnanteile entnommen und unmittelbar an V gezahlt hätten. Soweit V Zahlungen über seine Beteiligungsquote von 10 Prozent hinaus erhalten habe, seien diese bei der Gewinnverteilung der GbR den neuen Gesellschaftern S, T und E als Einkünfte zuzurechnen. Die Neugesellschafter hatten sich in den Ergänzungsverträgen jeweils verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag zu leisten, um die Gesellschaftsanteile an der GbR zu erhalten. Die Tilgung dieser Zahlungsverpflichtung sollte in der Weise erfolgen, dass die Neugesellschafter jeweils auf einen Teil ihres Gewinnanteils zugunsten des Altgesellschafters V verzichteten. Zivilrechtlich war der Kaufpreis bestimmt und einklagbar. Lediglich die Tilgungsleistungen und damit der Tilgungszeitraum der Neugesellschafter waren unbestimmt, da sich diese nach der Höhe des jeweiligen Gewinns der GbR richtete. Obwohl die Neugesellschafter auf einen Teil ihres Gewinnanteils verzichtet haben, versteuern sie den Gewinnanteil entsprechend ihrer Beteiligungsquote von jeweils 30 Prozent. Dr. Jörg Schade, Dipl.-Kfm. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und Jürgen Tobergte Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, beide BUST-Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hannover niedersächsisches ärzteblatt ✂ Praxis & Versorgung Hygiene ist das A und O! Informationsstrecke Hygiene & Medizinprodukte Thema: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Auslegepflichtige Gesetze in Arztpraxen Es gibt eine Vielzahl an Gesetzen, die jeder Arzt in seiner Praxis als Unternehmer und Arbeitgeber auslegen muss. Alle medizinischen Einrichtungen, wie Arztpraxen, Krankenhäuser, Labore etc. sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über bestimmte Gesetze, Vorschriften (hauptsächlich Vorschriften für den Arbeitnehmer) und Regeln zu informieren. Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit haben, die für sie geltenden Schutzvorschriften und Regeln im Betrieb selbst einzusehen. Der Auslegepflicht wird nach Auffassung der Gerichte nicht entsprochen, wenn die Mitarbeiter den Arbeitgeber erst um Aushändigung der entsprechenden Gesetzestexte bitten müssen. Es wird empfohlen, die Gesetze z. B. an geeigneter Stelle für den Arbeitnehmer bereit zu stellen. Die Aushang- oder Auslegepflicht wird auch dann erfüllt, wenn die in der Praxis vorhandene Informations- und Kommunikationstechnik (z.B. Intranet) genutzt wird. Die Bekanntmachung ausschließlich in elektronischer Form ist jedoch nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass alle Arbeitnehmer die entsprechenden Vorschriften an frei zugänglichen Computern einsehen können. Die gesetzlichen Vorschriften sollten auf dem aktuellen Stand sein. Bitte denken Sie daran, dass nicht jedes Gesetz zwingend notwendig ist, achten Sie hier auf das Leistungsspektrum/Gegebenheiten in Ihrer Praxis. Die wichtigsten auslegepflichtigen Gesetze Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung Arbeitszeitgesetz Bildschirmarbeitsverordnung Biostoffverordnung Gefahrstoffverordnung Gesetz zum Erziehungsgeld und Infektionsschutzgesetz zur Elternzeit Medizinprodukte- Jugendarbeitsschutzgesetz Betreiberverordnung Medizinproduktegesetz Mutterschutzgesetz Röntgen- und Strahlenschutzverordnung Unfallverhütungsvorschriften Technische Regeln für biologische Arbeitsund Gefahrstoffe (TRBA 250, TRGS) Diese Technischen Regeln geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse wieder. Sie konkretisieren die Biostoff- und Gefahrstoffverordnung (BioStoffV, GefStoffV). Es ist die Aufgabe des Arztes als Arbeitgeber, die Belange des Arbeitsschutzes in Bezug auf Tätigkeiten mit Biostoffen und 4 | 2016 Gefahrstoffen in den Praxisbetrieb einzubinden und notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Technischen Regeln geben konkret vor, welche Maßnahmen in der Praxis zu treffen sind. Grundlage hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung. Hier einige Maßnahmen: - Schutzstufen gemäß Risikogruppen zuordnen - Schutzmaßnahmen ergreifen: z.B. Hygienemaßnahmen zur Desinfektion und Dekontamination - Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und sicherer Instrumente bzw. Abwurfbehälter, Postexpositionsprophylaxe - Arbeitsmedizinische Vorsorge gewährleisten - Betriebsstörungen und Unfälle vorbeugen - Betriebsanweisungen und Unterweisungen durchführen - Erlaubnis- und Anzeigepflichten erfüllen - Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), um hier einige Beispiele aus den ASR zu nennen: - Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten - Fluchtwege, Gesundheitsschutzkennzeichnung - Sanitärräume - Lüftung - Beleuchtung usw. Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung, um hier einige Beispiele aus den TRBS zu nennen: - Prüfung von Arbeitsmitteln - Aufzugsanlagen - Instandhaltung - Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung - befähigte Personen usw. DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) Vorschriften und Regeln Ergänzend zu den staatlichen Vorschriften und Verordnungen erlassen die Unfallversicherungs-Träger (UV-Träger) Un43 ✂ Praxis & Versorgung fallverhütungsvorschriften (UVVen). Unterhalb dieser Vorschriftenebene haben die UV-Träger zudem ein umfassendes Regelwerk (Regeln, Informationen und Grundsätze) zur Unterstützung der Unternehmer und Versicherten bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz erarbeitet. Die DGUV Vorschriften und Regeln sollen den Arzt als Unternehmer in der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz unterstützen. Aufgrund der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern wird die Systematik und die Nummerierung der Vorschriften/Regeln sukzessive angepasst. Dies ist notwendig, um Überschneidungen, die sich aus der Fusion ergeben, zu bereinigen und zu vereinheitlichen. Eine hilfreiche Unterstützung sowohl für die staatlichen als auch für die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln bieten Ihnen die Handlungshilfen des Runden Tisches. (Siehe Linkliste) Umgang mit Abfällen in der Arztpraxis In einer Arztpraxis fallen täglich unterschiedliche Arten von Abfällen an. Eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung spielt aus hygienischer sowie ökonomischer und ökologischer Sicht eine nicht unbedeutende Rolle. Die Praxisleitung hat für den Abfall Entsorgungslösungen zu schaffen, die sowohl dem Arbeitsschutz als auch dem Abfallrecht gerecht werden. Praktische Tipps für die Umsetzung in Arztpraxen gibt die Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), die als „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ beim Robert Koch-Institut veröffentlicht wird. Daraus geht hervor, dass die ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls Folgendes umfasst: Sammeln, Verpacken, Bereitstellen, Lagern, Transportieren, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen innerhalb und außerhalb der Einrichtung - bis zur abschließenden Verwertung oder Beseitigung. Oberstes Ziel muss immer die Infektions- und Verletzungsprävention sein. Von Kommune zu Kommune können sich die Bestimmungen zur Abfallentsorgung unterscheiden. Vor allem für die Entsorgung spezieller Abfälle aus der Arztpraxis, wie z.B. Organteile oder spitze und scharfe Gegenstände, gelten häufig regional unterschiedliche Regelungen. Daher sind unbedingt die jeweils geltenden örtlichen Abfallsatzungen zu beachten. Hierzu kann die Gewerbeabfallberatung der örtlichen Gemeinde nähere Auskunft geben. Im praxiseigenen Hygieneplan müssen die Maßnahmen der Abfallentsorgung festgelegt werden. 44 Neben den örtlichen Abfallsatzungen sind dabei nachfolgend aufgeführte Regelungen der LAGA-Mitteilung zu beachten. In dieser Übersicht sind Abfälle bestimmten Abfallschlüsseln (AS) nach der Abfall-Verzeichnis-Verordnung zugeordnet und jeder Abfallschlüssel erfordert eine bestimmte Art der Sammlung/Lagerung und Entsorgung. AS 180101 AS 180102 AS 180103 AS 180104 AS 180106 a Spitze oder scharfe Gegenstände Körperteile und Organe, gefüllte Blutbeutel und Blutkonserven Abfälle, die mit meldepflichtigen Erregern behaftet sind, wenn dadurch eine Verbreitung der Krankheit zu befürchten ist Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (hausähnlicher Müll) Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten Ausführliche und weiterführende Informationen finden Sie unter den folgenden Links: http://www.kvn.de/Praxis/Qualitaetssicherung/Hygieneund-Medizinprodukte/ (Hier finden Sie die verschiedenen Downloads vom Runden Tisch) http://www.kvn.de/Praxis/Qualitaetssicherung/Hygieneund-Medizinprodukte/Hygiene/ (Hier finden Sie den Download zum Hygiene-Leitfaden) http://www.gesetze-im-internet.de http://www.runder-tisch-hannover.de/ http://www.bgw-online.de (unter Branche Humanmedizin finden sie zwei wichtige Broschüren: Humanmedizin kompakt und die Gefährdungsbeurteilung) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin http://www.baua.de (Hier finden Sie alle technischen Regeln) http://www.laga-online.de http://www.dguv.de Hygiene-Berater der KV Niedersachsen Frau Marlen Hilgenböker, Tel.: 05 11 3 80-33 11, Email: [email protected] Frau Petra Naumann, Tel.: 05 11 3 80-32 20, Email: [email protected] niedersächsisches ärzteblatt Praxis & Versorgung Datenschutz Foto: C. Klinkenberg/ pixelio Locky und Co: So können sich Praxen vor Computerviren schützen Aktuell verbreiten sich sogenannte Verschlüsselungstrojaner wie Locky oder TeslaCrypt mit rasanter Geschwindigkeit im Internet und machen auch vor Krankenhäusern und Arztpraxen nicht Halt. Cyberkriminelle verschlüsseln die Dateien ihrer Opfer und fordern Lösegeld für die Entschlüsselung. Praxen können Vorkehrungen treffen, um sich vor solchen Angriffen zu schützen. me des Absenders angezeigt und es ist eine unbekannte Adresse hinterlegt? Im Zweifelsfall sollten Dateianhänge beziehungsweise Links nicht geöffnet werden. Die aktuell grassierenden Verschlüsselungstrojaner sind so gut programmiert, dass die einmal verschlüsselten Daten verloren scheinen. Trotzdem empfiehlt zum Beispiel das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das geforderte Lösegeld nicht zu zahlen. Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass die von den Cyberkriminellen versprochene Entschlüsselung oftmals trotz einer Lösegeldzahlung ausbleibt. Backup für den Ernstfall: Daten regelmäßig sichern: Eine wirkungsvolle Absicherung für den Ernstfall bieten Datensicherungen – sogenannte Backups. Sollte ein Praxisrechner von einem Virus betroffen sein, können die verlorenen Daten darüber wiederhergestellt werden. Moderne Verschlüsselungstrojaner sind allerdings mittlerweile in der Lage, auch die Daten in angeschlossenen Netzlaufwerken und auf externen Festplatten mit zu verschlüsseln. Es ist daher sehr empfehlenswert, einige wichtige Grundsätze beim Surfen im Internet und beim Öffnen von E-Mails zu beachten und alle Praxismitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren. Ein Backup, das zum Beispiel auf einer externen, aber weiterhin angeschlossenen Festplatte abgelegt wird, wäre dadurch ebenfalls verloren und somit wertlos. Daher ist es wichtig, Backups auf Speichermedien abzulegen, die nicht dauerhaft mit dem potentiell betroffenen Praxisrechner verbunden sind. Updates installieren und aktuelle Antiviren-Software nutzen: Auch bei Computern ist der beste Schutz die Vorsorge: Schadsoftware sollte erst gar nicht auf den Praxisrechner gelangen können. Dabei hilft ein regelmäßiges Update des Betriebssystems, des Browsers und sämtlicher genutzter Software – in Kombination mit einer aktuellen Antiviren-Software. Ein Virus kann ansonsten schon allein durch den Besuch einer entsprechend präparierten Webseite den Praxisrechner infizieren. Darüber hinaus sollten Sie Standardschutzmaßnahmen ergreifen, beispielsweise Software wie Betriebssystem, Browser und Browser-Plugins (Java, Flash, Adobe-Reader, etc.) aktuell zu halten. ■ KBV/KVN/BSI Auf den E-Mail-Absender achten: Cyberkriminelle versuchen auch, ihre Schadsoftware per E-Mail mit Dateianhang oder über Verlinkungen zu verteilen. Derzeit fügen sie ihren EMails zum Beispiel eine Word-Datei bei, die dann durch eine sogenannte Makro-Funktion für die eigentliche Infektion sorgt. Daher gilt es, beim Öffnen von E-Mails und insbesondere den Dateianhängen und mitgeschickten Links größte Vorsicht walten zu lassen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) klärt in seiner Broschüre „Sicheres Surfen“ über Gefahren in der Internetnutzung auf. a Download unter https://www.bfdi.bund.de/ SharedDocs/Publikationen/ Faltblaetter/SicheresSurfen. pdf?__blob=publicationFile Sicheres Surfen im Internet – so schützen Sie sich! Der E-Mail-Empfänger sollte stets die Identität des Absenders prüfen – E-Mail-Adressen lassen sich durch Cyberkriminelle leicht fälschen. Handelt es sich wirklich um die bekannte E-Mail-Adresse oder wird beispielsweise nur der Na4 | 2016 45 Praxis & Versorgung Neuerscheinungen Medizin als Sozialfaktor Brüggemann,Silke, Christiane Niehues, Anne D. Rose, Beatrice Schwöbel (Hrsg.): Pschyrembel Sozialmedizin und Public Health. 2. Auflage, Walter de Gruyter; Berlin, Boston 2015. 651 Seiten, zahlreiche Abbildungen und Tabellen. 49,95 Euro Die Sozialmedizin ist ein interdisziplinäres Grundlagenfach der Humanmedizin, das die Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft beschreibt und analysiert. Public Health konzentriert sich auf die physische und psychische Gesundheit der Bevölkerung und einzelner Bevölkerungsgruppen und erweitert somit die Perspektive der klinischen (Sozial-)Medizin, die sich in erster Linie auf Individuen und Krankheiten richtet. Das jetzt in der zweiten Auflage vorliegende Fachwörterbuch vermittelt einen umfassenden Überblick über die weitgespannte Thematik einschließlich der Themengebiete der Epidemiologie, der Statistik, der Gesundheits- und Sozialökonomie, des Qualitätsmanagements, der Psychologie, der Soziologie sowie der Umweltmedizin. Die Begriffserklärungen zeigen dabei eine bemerkenswerte Detailtiefe. So werden unter dem Stichwort „Merkzeichen“ die einzelnen Abkürzungen des Schwerbehindertenrechts B, BI, G, aG, GI, H, 1.Kl, RF nach den Voraussetzungen und den möglichen Nachteilsausgleich von Behinderungen gemäß der Schwerbehindertenausweisverordnung dezidiert dargestellt oder unter „Pflegestufe“ die unterschiedlichen Grade der Pflegebedürftigkeit erläutert. Der Nutzer erfährt etwas über die Bedeutung und den Stellenwert von Coping und der Deklaration von Helsinki, von Hilfen zur Gesundheit und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Rente wegen Erwerbsminderung und zur integrierten Versorgung. Zu den verschiedensten Themenbereichen gibt es schlüssige und stringente Informationen. Eine wertvolle Arbeitshilfe zur Klärung anstehender Fragen, die sich auch im Arbeitsalltag des praktizierenden Arztes nicht selten ergeben. ■ kok 46 Daten schreddern – aber wie? Geschredderte Patientenakten als Konfetti im Karneval? Diese Narretei wurde im thüringischen Karneval zum Datenskandal. Die Papierstreifen waren so grob zerkleinert worden, dass die personenbezogenen Daten darauf wieder rekonstruiert werden konnten. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Wie die Entsorgung alter Patientenakten in Krankenhäusern und Arztpraxen den gesetzlichen Vorgaben entspricht, erläutert die kostenlose eBroschüre „Daten- und Aktenvernichtung in Krankenhäusern und Arztpraxen“. Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Dr. Robert Kazemi beantwortet die wichtigsten Fragen zu vorschriftsgemäßen Datenund Aktenvernichtung in Krankenhäusern und Arztpraxen: - Welche Sicherheitsstandards sind einzuhalten? - Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen des Datenschutzgesetzes - Welche Risiken bestehen? - Wie sollte Datenschutz im Praxis-Alltag aussehen? Dazu stellt Kazemi fundierte und leicht verständliche Regeln auf, um Ärzten gesichertes Wissen an die Hand zu geben. Die eBroschüre steht im Deutschen Ärzte-Verlag zum Gratis-Download bereit: a http://shop.aerzteverlag.de/buecher/buch.asp?id=2561 Dr. Robert Kazemi: Daten- und Aktenvernichtung in Krankenhäusern und Arztpraxen. Regeln zum Umgang mit Alt-Daten und –Akten. Deutscher Ärzte-Verlag. 1. Auflage 2016. 11 Seiten. eBroschüre im PDF-Format. Gratis Drogen stets zur Hand Dreher,Jan: Psychopharmakotherapie griffbereit, Medikamente, psychoaktive Genussmittel und Drogen griffbereit. 2., vollständig aktualisierte und erweiterte Auflage, Schattauer 2016. 281 Seiten, 10 Abbildungen, 15 Tabellen, 24,99 Euro Rolle und Stellenwert der Psychotherapie im Allgemeinen und der Psychopharmakotherapie im Besonderen bestimmen sich durch ca. neun Millionen depressive, sieben Millionen angstgestörte und fünf Millionen schlafgestörte Menschen in Deutschland. Das jetzt in seiner zweiten Auflage vorliegende Taschenbuch widmet sich der Anwendung der verschieniedersächsisches ärzteblatt Praxis & Versorgung denen Psychopharmaka bei den unterschiedlichen psychischen Störungen und Krankheitsbildern. Es gliedert sich in elf Kapitel nach einleitenden Ausführungen zu Psychopharmaka im Überblick von Antidepressiva und Neuroleptika bis hin zu illegalen Drogen und beschreibt Therapieprinzipien und Wirkstoffgruppen. Die Pharmakotherapie orientiert sich am psychopathologischen Befund und richtet sich sehr viel mehr nach Art, Schwere und Kombination der Beschwerden als nach der zusammenfassenden Diagnose, orientiert sich also primär an Symptomen. Dreher erörtert die Behandlungsoptionen und Wirkprofile der einzelnen Wirksubstanzen, etwa Risperidon, Quetiapin, Ziprasidon, und geht auf bedeutsame Neben- und Wechselwirkungen ein. In den weiteren Buchkapiteln werden Phasenprophylaktika, Anxiolytika, Schlafmittel und ADHS-Therapeutika mit den jeweils entsprechenden Wirkstoffen dargestellt. Eigene Kapitel sind den Genussmitteln (Alkohol, Nicotin, Coffein) als auch illegalen Drogen (Heroin, Cocain, Amphetamine, Cannabis, GammaHydroxybuttersäure) und der Gerontopsychiatrie gewidmet. Abschließend wird auf die zweckdienliche Vorgehensweise bei typischen Notfallsituationen eingegangen. Ein Glossar sowie ein Sachverzeichnis beschließen das durchdacht strukturierte, informationsdichte Lehrbuch, das erfahrungsgeleitete, konkrete und praxisrelevante Empfehlungen zum Einsatz von Psychopharmaka gibt. ■ kok Medizinisches Kreuzworträtsel/iPod zu gewinnen Bitte senden Sie das Lösungswort auf einer Postkarte oder per Fax an die Waagerecht 1 Zellorganellen im Zytoplasma von Blasten bei akuter Leukämie: ...-Stäbchen (Eponym) 5 Weiche Hirnhaut: ... mater 8 Autoantikörper, der beim Lupus erythematodes im Blut erhöht nachweisbar ist 11 Bindegewebserkrankung mit einer Hyperelastizität der Haut: ...-Danlos-Syndrom (Eponym) 12 Wellenförmig verlaufende Temperatur, typisch für den Morbus Hodgkin: ...Ebstein-Fieber 13 Klinische Abk. für den arteriellen Blutdruck 14 Gutartiger Tumor der Gebärmutter 16 Chirurgischer Eingriff 19 Drucksensoren im Carotissinus: ...rezeptoren 22 Sphincter am Durchtritt des Ductus choledochus und pancreaticus an der Wand des Zwölffingerdarmes (Eponym) 25 Durch Shigellen verursachte Durchfallerkrankung 26 Endokrine Zellen des Pankreas: ...zellen 28 Abk. für Aortenklappenersatz 29 Lat. Knochen 30 Witzelsucht beim Frontalhirnsyndrom 31 Durch Yersinien ausgelöste Erkrankung 32 Ossifikationsstörung des Skeletts mit verminderter Osteoklastentätigkeit = ...knochenkrankheit 33 Bei der Behandlung mit L-Dopa auftretender abrupter Übergang eines hyperkinetischen Zustandes in eine Akinese: ...-offPhänomen 34 Spätdiastolisches Herzgeräusch bei Aortenklappeninsuffizienz infolge einer funktionellen Mitralklappenstenose, punctum maximum über der Herzspitze: ...-Flint Geräusch (Eponym) 37 Schwer verlaufende, oft tödliche Wundinfektion: ...brand 38 Progrediente neurodegenerative Erkrankung mit einem Parkinson-Syndrom, Demenz und vertikaler Blickparese: ...-Richardson-Olszewski-Krankheit (Eponym) KVN Pressestelle, Berliner Allee 22, 30175 Hannover, Fax (05 11) 3 80 - 34 91. Aus den richtigen Zusendungen werden die drei Gewinner gezogen. Die Ziehung erfolgt unter rechtlicher Aufsicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Einsendeschluss für dieses Rätsel ist der 14. Mai 2016 Das Lösungswort unseres Februarrätsels lautete „Medizinproduktegesetz“. Die Gewinner unseres Februarrätels (Lösungswort „Standardkostenmessung“) sind: Sabine Meier Dr. Matthias Peiler Dr. med. Wolf Rüdiger Bessemerstr. 3 Leonhard-Euler-Str. 7 Krafft 30177 Hannover 27793 Wildeshausen Elbuferstr. 86a 21436 Marschacht 4 | 2016 Senkrecht 1 Bakteriologischer Begriff: auf das Vorhandensein Sauerstoff angewiesen 2 Augenverband bei peripherer facialer Parese: ...glasverband 3 Ulna 4 Wiederkehrende Entzündung: ...-inflammation 5 Eine Nebenwirkung von Sildenafil 6 Zustand gleicher molekularer Konzentration 7 Brachium 9 Onkologischer Begriff: Systemische Behandlung mit einem Zytostatikum vor einem kurativen chirurgischen Eingriff : ...adjuvant 10 Anderer Begriff für eine Universität: ... mater 12 Durch Staphylo- und Streptokokken hervorgerufene Hautkrankheit 15 Abk. für das Endoplasmatische Retikulum 17 Cavitas tympanica: ...höhle 18 Abk. für intradermal 20 Blutgruppensystem 21 Wirkungsweise von Leflunomid (ein Mittel gegen Rheumatoide Arthritis): Hemmer der Dihydro-...-Dehydrogenase 23 Verbindung zwischen Kreuzbein und Hüftbein: ...sakralgelenk 24 Manchmal findet man bei jungen Frauen hier Schokoladenzysten 28 Dieses Morphin hat mit Schmerzen nichts zu tun und wird beim M. Parkinson eingesetzt: ...morphin 30 Histaminproduzierende Zelle: ...zelle 35 Abk. für nanoliter 36 Abk. für Gelenkersatz 47 Praxis & Versorgung Beförderung nur bei Bedarf Krankentransporte und Krankenfahrten – was Sie bei der Verordnung beachten sollten. In vielen Fällen ist die Krankenbeförderung genehmigungspflichtig Das Verordnen einer Krankenbeförderung wirft immer wieder Fragen auf, zum Beispiel in welchen Fällen eine Genehmigung der Krankenkasse benötigt wird. Was Ärzte wissen sollten und welche Besonderheiten es zu beachten gilt, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kürzlich in einer neuen Praxisinformation zusammengestellt. Generell gilt: Vertragsärzte dürfen gesetzlich versicherten Patienten, die ambulant oder stationär behandelt werden, eine Krankenbeförderung verordnen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist (Formular 4 „Verordnung einer Krankenbeförderung“). Aber: Die Kosten für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung übernehmen die Krankenkassen grundsätzlich nur in bestimmten Ausnahmefällen. Dazu gehören stationsersetzende Operationen, vor- und nachstationäre Behandlungen im Krankenhaus, Dialysebehandlungen und bestimmte Therapien von Krebserkrankungen (nach Anlage 2 der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses). Zudem müssen Fahrten zur ambulanten Behandlung – egal ob mit Taxi oder Krankentransportwagen – in der Regel vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Unterschiedliche Beförderungsmittel Welches Fahrzeug zum Einsatz kommt, hängt allein von der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall ab (unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes). In der vertragsärztlichen Versorgung sind das vor allem folgende Beförderungen: - Krankenfahrten sind Fahrten, die beispielsweise mit einem Taxi stattfinden. Eine medizinisch-fachliche Betreuung des Versicherten findet während der Fahrt nicht statt. Die Krankenkassen können auf Antrag auch die Kosten für Krankenfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem eigenen Auto übernehmen; hierfür stellt der Arzt aber keine Verordnung aus. 48 - Krankentransporte sind Fahrten mit einem Krankentransportfahrzeug. Sie können erforderlich sein, wenn der Patient unterwegs eine medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere Fahrzeugausstattung benötigt. Ein Grund kann auch sein, dass damit die Übertragung einer schweren, ansteckenden Krankheit des Patienten vermieden werden kann. Vertragsärzte dürfen in Notfällen auch Rettungsfahrten verordnen. Die Fahrten mit Rettungswagen oder Notarztwagen sowie Flüge mit dem Rettungshubschrauber werden über die jeweiligen Rettungsstellen angefordert. Genehmigung von Fahrten Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen grundsätzlich Fahrten zur Behandlung, wenn sie medizinisch notwendig sind. Allerdings steht die Kostenübernahme in vielen Fällen unter einem Genehmigungsvorbehalt. Das heißt: Der Patient muss sich eine ärztlich verordnete Krankenfahrt oder den Krankentransport erst von seiner Krankenkasse genehmigen lassen. Nur dann kann er sicher sein, dass die Kosten übernommen werden. Grundregel: Genehmigung ja oder nein? Für eine erste Einschätzung hilft diese Regel: - Fahrten zu einer stationären Behandlung muss sich der Patient von seiner Krankenkasse nicht genehmigen lassen. - Fahrten zu einer ambulanten Behandlung muss sich der Patient in der Regel von seiner Krankenkasse genehmigen lassen. niedersächsisches ärzteblatt Foto: Steffen Fleck/ pixelio Allgemeines zur Verordnung von Krankenfahrten Praxis & Versorgung Überblick: Verordnungen mit und ohne Genehmigung Krankentransporte und Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung werden nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse übernommen und bedürfen bis auf wenige Ausnahmen der vorherigen Genehmigung. Der folgende Überblick zeigt, was wann möglich ist. Fahrten zur ambulanten Behandlung ohne Genehmigung Für folgende Fahrten zur ambulanten Behandlung übernehmen die Krankenkassen die Fahrtkosten, ohne dass die Verordnung zur Genehmigung vorgelegt werden muss: - Fahrten zu einer ambulanten OP nach Paragraf 115b SGB V, wenn es sich um einen stationsersetzenden Eingriff handelt. - Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus nach Paragraf 115a SGB V, zum Beispiel vor oder nach einer Operation. Fahrten zur ambulanten Behandlung mit Genehmigung Folgende Fahrten zur ambulanten Behandlung können Vertragsärzte verordnen, doch muss die Verordnung von der Krankenkasse genehmigt werden: - Fahrten zu einer ambulanten OP nach Paragraf 115b SGB V, wenn es sich um einen nicht stationsersetzenden Eingriff handelt. - Fahrten in besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel Dialyse oder bestimmte Therapie von Krebserkrankungen. Die Ausnahmefälle sind in der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. - Fahrten für Patienten, die einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ oder einen Einstufungsbescheid in die Pflegestufe 2 oder 3 vorlegen. - Fahrten, die zwingend medizinisch notwendig sind, aber nicht die genannten Kriterien erfüllen. Krankenkassen können diese im Einzelfall genehmigen. Stichwort: Stationsersetzender Eingriff Für Fahrten zu einer stationsersetzenden ambulanten Operation nach Paragraf 115b SGB V übernehmen die Krankenkassen die Kosten, ohne dass der Patient vorab eine Genehmigung einholen muss. Doch was heißt „stationsersetzend“? Unter stationsersetzend wird allgemein ein ambulanter Eingriff verstanden, durch den ein aus medizinischer Sicht gebotener stationärer Aufenthalt vermieden werden kann. Eine eindeutige Definition fehlt jedoch. Laut Bundessozialgericht fallen unter „stationsersetzend“ auch Fälle, bei denen sich Patienten selbst gegen eine Krankenhausbehandlung entscheiden und sich stattdessen ambulant behandeln lassen (Az: B 1 KR 8/13 R). 4 | 2016 Fazit: Über die Definition „stationsersetzende Operation“ muss im Einzelfall entschieden werden. Sollte unklar sein, ob es sich um einen stationsersetzenden Eingriff handelt, empfiehlt es sich, eine Genehmigung der Krankenkasse einzuholen. Eine eindeutige Abgrenzung, zum Beispiel über den AOP-Katalog, ist nicht möglich. Regresse auch bei Krankentransporten möglich Mit dem im Juli 2015 verabschiedeten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde festgelegt, dass die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen ab 2017 anhand von Vereinbarungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen auf der Landesebene geprüft werden kann. Diese Prüfung kann auch Verordnungen für Krankentransporte umfassen und einen Regress nach sich ziehen. Deshalb sollten stets die Vorgaben der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses berücksichtigt werden. Patient holt Genehmigung ein Der Patient muss sich um die Genehmigung kümmern, da es sich aus rechtlicher Sicht um einen Antrag des Patienten handelt. Nimmt er eine Fahrt in Anspruch, bevor sie genehmigt wurde, kann er sich die Kosten gegebenenfalls von seiner Krankenkasse erstatten lassen. Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, werden ihm die Kosten nicht erstattet. Dem verordnenden Vertragsarzt entsteht in diesem Fall kein Schaden. Patienten über Zuzahlung informieren Patienten sollten über den Genehmigungsvorbehalt und über die Zuzahlungspflicht bei der Verordnung von Fahrten informiert werden. Die Zuzahlung beträgt – unabhängig von der Art des Fahrzeugs – zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro. ■ KVN/KBV Mehr Informationen a Wissenswertes zum Thema Krankentransport und die gesetzlichen Grundlagen: www.kbv.de/html/krankentransport.php Die KBV-Praxisinfo „Krankentransport und Krankenfahrten – Was Sie bei der Verordnung beachten sollten“ steht zum Download bereit unter: http://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_ Krankentransporte.pdf 49 Selbstverwaltung Medizin-Innovationspreis 2015 für wohnortnahe Palliativversorgung Alternative zu zentralistischen Hospiz-Lösungen: Patienten bleiben auf letztem Lebensweg dank Pflege vor Ort belastende Verlegungen erspart Für ihr Konzept der wohnortnahen Palliativversorgung von Patienten im ländlichen Raum ist die Ärztliche Gemeinschaftspraxis Michael Pohling, Carla Martin und Dr. Ekkehard Martin aus Flechtorf in der Region BraunschweigWolfsburg in Berlin mit dem renommierten „Innovationspreis 2015 – praktikable Problemlösungen für Ärzte“ ausgezeichnet worden. Der Innovationspreis wird von der Kooperation Springer Medizin, ÄrzteZeitung und UCB Pharma jährlich deutschlandweit ausgeschrieben. Die Flechtorfer Ärzte haben bei der diesjährigen Ausschreibung den zweiten Platz belegt. Das Konzept wurde gemeinsam mit Partnern vor Ort entwickelt. Die ambulante Betreuung wird mit speziell nach den Vorschriften der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ausgebildetem Personal eines Pflegedienstes realisiert. Eine stationäre Betreuung ist in einem Pflegeheim möglich, wo auch Fachpersonal mit der Zusatzausbildung Palliativ Care zur Verfügung steht. Ziel der Praxis ist es, ihre Palliativversorgung weiter auszubauen. Bedarf und Akzeptanz sind vorhanden. Denn die Vorteile für die Patienten sind offenkundig: - wohnortnahe Versorgung (keine Verlegung ins Hospiz erforderlich); - die Patienten sind von vertrauten Personen umgeben; - die Kosten sind im Vergleich zu den Hospizkosten deutlich geringer; - Ressourcen vorhandener Alten- bzw. Pflegeheime werden genutzt; - es lässt sich ein fließender Übergang von der Heimbetreuung zur palliativen Pflege organisieren; - Familien haben z. T. schon von früheren Betreuungen her persönliche Bindungen an das Pflegepersonal. 50 Carla Martin und Michael Pohling mit dem Medizin-Innovationspreis 2015. Perspektivisch ließen sich mit diesem Konzept mehr Menschen betreuen. „Wir zeigen damit einen Weg auf, der nicht ins stationäre Hospiz führt, sondern zu der von vielen Patienten gewünschten wohnortnahen Versorgung. Durch den Transfer in andere Praxen ließe sich die Versorgung vieler Patienten verbessern – ohne die Kosten für die Krankenkassen zu erhöhen“, erläutert Michael Pohling. Er baut auf Unterstützung aus der Politik, damit diese Form der Palliativversorgung der der Hospize angeglichen und insgesamt erleichtert wird. Seine Kollegin Carla Martin teilt diese Einschätzung und führt Beispiele an: „Anders als Patienten in den Hospizen müssen unsere heimbetreuten Palliativpatienten die Heimkosten anteilig selbst tragen. Und auch administrative Verordnungen verhindern oft schnelle und medizinisch erforderliche Lösungen im Sinne der Patienten. Bisher muss jeder HeimTransport von der Praxis oder von zu Hause aus vorher von der Krankenkasse genehmigt werden.“ Die Auszeichnung mit dem Innovationspreis 2015 soll, das wünschen sich die beiden Preisträger, zu einer allgemeinen und überfälligen Aufwertung der wohnortnahen Palliativversorgung führen. „Für uns ist das ein Ausrufezeichen!“, so Michael Pohling. ■ KVN niedersächsisches ärzteblatt Foto: Springer-Medizin Die palliative Patientenbehandlung ist ein wesentlicher Bestandteil der Gemeinschaftspraxis. Drei der sechs dort arbeitenden Ärzte sind ausgebildete Palliativmediziner. Die Praxis nutzt für die Umsetzung ihres „Flechtorfer Modells“ bereits vorhandene Infrastruktur, um Menschen auf ihrem letzten Lebensweg so wenig Unannehmlichkeiten wie möglich zu bereiten und sie nicht durch Verlegungen emotional zu belasten. Dabei ist sowohl eine ambulante Palliativversorgung zu Hause als auch eine wohnortnahe stationäre Lösung möglich. Politik & Verbände Aus anderen KVen KV Saarland: Mehrheit kennt die „116 117“ immer noch nicht Der Mehrheit der Patienten ist die schon 2014 saarlandweit eingeführte zentrale Notrufnummer „116 117“ noch immer nicht bekannt. Das geht aus einer Patientenbefragung der KV Saarland hervor. Danach kannten die neue Nummer nur 44 Prozent der Befragten. Die KV Saarland hatte Ende vergangenen Jahres knapp 500 Patienten der mehr als ein Dutzend Bereitschaftsdienstpraxen im Saarland befragt, um die Zufriedenheit mit der vertragsärztlichen Versorgung an Wochenenden und Feiertagen zu ermitteln. Die Umfrage ergab aber auch, dass die Patienten mit den saarländischen Bereitschaftsdienstpraxen sehr zufrieden sind. Die Bewertungen in Schulnoten liegen durchweg zwischen 1,4 und 2. KV Bayerns: Acht weitere Testregionen für neues BereitschaftsdienstKonzept Die Weiterentwicklung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bayern mit der Einrichtung von Bereitschaftspraxen an Krankenhäusern und einer Trennung von Sitz- und Fahrdienst soll im Laufe des Jahres in weiteren acht Pilotregionen erprobt werden. Aus der Pilotregion Straubing-Dingolfing, wo die Bereitschaftsdienstreform zum 1. Oktober 2015 an den Start ging, liegen erste positive Ergebnisse vor, berichtete Vizevorstand der KV Bayerns (KVB), Dr. Pedro Schmelz. Durch die Zusammenlegung von vier Dienstbereichen zur Pilotregion Straubing-Dingolfing habe sich die Dienstbelastung deutlich verringert. Auch die Honorarsituation habe sich verbessert. Jetzt wird das Modell ausgeweitet. KV Thüringen: Portalpraxen für kein Drama Die KV Thüringen (KVT) steht Portalpraxen für Notdienstpatienten in Krankenhäusern aufgeschlossen gegenüber. Die KV strebe ohnehin eine engere Kooperation mit Kliniken durch sektorübergreifende Notfallversorgung an, hieß es auf der letzten Vertreterversammlung der KVTh. So könne der Ansturm auf Krankenhaus-Notaufnahmen gebremst werden. Geplant sind Pilotprojekte in den größeren thüringer Städten. Voraussetzung dafür sind nach der KVTh-Vorstandsvorsitzende Annette Rommel aber deren Betrieb als 4 | 2016 KV-Eigeneinrichtungen sowie die organisatorische Fusion der an Kliniken bereits bestehenden KV-Notdienstzentralen mit den Notaufnahmen der Kliniken. Weiter fordert die Thüringer KV ein Triagesystem zur Feststellung der Dringlichkeit von Notfallbehandlungen vor dem Arztkontakt. Zudem dürften die Portalpraxen nur eine beschränkte Diagnostik und Therapie bei Notfallpatienten anbieten. KV RLP startet Niederlassungskampagne „arzt.nah.dran.“ Die KV RLP hat am 1. April die breit angelegte Niederlassungskampagne „arzt.nah.dran. – Willkommen in Rheinland-Pfalz“ mit einem Bündel von Maßnahmen gestartet. Auf der neuen Website www.arzt-nah-dran.de erhalten interessierte Ärzte umfangreiche Informationen zu den Vorteilen und den vielfältigen Möglichkeiten in der ambulanten Versorgung. Am 11. Mai startet die KV RLP im Zuge der Kampagne die neue Veranstaltungsreihe „Info mit Biss“. An verschiedenen Orten in Rheinland-Pfalz informieren die Niederlassungsexperten der KV RLP über die Aspekte rund um die Arbeit eines Arztes in der vertragsärztlichen Versorgung. Mit dem neuen E-Mail-Newsletter „Arzt in Rheinland-Pfalz“ informiert die KV RLP Ärzte außerdem in regelmäßigen Abständen kurz und knapp über verschiedene interessante Aspekte der vertragsärztlichen Versorgung. KVWL intensiviert Hilfen zur Praxisführung Die Begleitung durch einen persönlichen Ansprechpartner („Paten“) soll bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) künftig nicht mehr auf neu niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten begrenzt werden. In einem Modellprojekt will die KVWL das Konzept auf alle ihre Mitglieder ausweiten. Auf diese Weise will die KVWL Informationen und Lösungen zu vertragsarztrechtlichen Fragen ebenso zur Verfügung stellen wie Honoraranalysen, darauf basierende Beratungen, betriebswirtschaftliche Hilfen, Unterstützung beim Praxismanagement oder Erläuterungen der Trendmeldungen. Ziel der Maßnahme ist, den KVWLMitgliedern eine „gesicherte und wirtschaftliche Praxisführung zu ermöglichen“. Das neue Projekt „Lotsen - KVWL Betreuung 360 Grad“ ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt. ■ 51 Amtlich Ausschreibungen wegen Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen (partielle Entsperrung) Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus: Fachgebiet/ Planungs- Anzahl der zu Vollständige Bewerbungen Ausschrei- Datum der Arztgruppe bereich besetzenden richten Sie bitte an (hier erhalten bungsende Sitzung des Sitze Sie auch nähere Auskünfte): Anmerkungen Zulassungsausschusses Hausärzte HPB 4,5 Nordenham KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven Geschäftsbereich 12.05.2016 voraussichtlich Es können sich Allgemein18.05.2016 mediziner und Internisten Vertragsärztliche Versorgung bewerben, die eine haus- Kirchreihe 17 ärztliche Tätigkeit 26384 Wilhelmshaven anstreben. Tel. (0 44 21) 93 86-1 17 Hausärzte HPB 1,0 Brake KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven Geschäftsbereich 12.05.2016 voraussichtlich Es können sich Allgemein18.05.2016 mediziner und Internisten Vertragsärztliche Versorgung bewerben, die eine haus- Kirchreihe 17 ärztliche Tätigkeit 26384 Wilhelmshaven anstreben. Tel. (0 44 21) 93 86-1 17 Frauenärzte Wesermarsch - 0,5 Landkreis KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven Geschäftsbereich 12.05.2016 voraussichtlich 18.05.2016 Vertragsärztliche Versorgung Kirchreihe 17 26384 Wilhelmshaven Tel. (0 44 21) 93 86-1 17 Hautärzte Wesermarsch - 0,5 Landkreis KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven Geschäftsbereich 12.05.2016 voraussichtlich 18.05.2016 Vertragsärztliche Versorgung Kirchreihe 17 26384 Wilhelmshaven Tel. (0 44 21) 93 86-1 17 Kinderärzte Wesermarsch - 0,5 Landkreis KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven Geschäftsbereich 12.05.2016 voraussichtlich 18.05.2016 Vertragsärztliche Versorgung Kirchreihe 17 26384 Wilhelmshaven Tel. (0 44 21) 93 86-1 17 Kinder- und ROR 0,5 Jugendpsychiater Bremerhaven- KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven Geschäftsbereich Niedersachsen Vertragsärztliche Versorgung 12.05.2016 voraussichtlich 18.05.2016 Kirchreihe 17 26384 Wilhelmshaven Tel. (0 44 21) 93 86-1 17 Es wird darauf hingewiesen, dass sich in der Warteliste eingetragene Ärzte/Psychotherapeuten ebenfalls bewerben müssen. Hinsichtlich der vorzulegenden Bewerbungsunterlagen wird auf § 18 Ärzte-ZV verwiesen. Es können nur fristgerecht und vollständig eingegangene Zulassungsanträge berücksichtigt werden. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien: berufliche Eignung Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit Approbationsalter Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 SGB V bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwerpunkt, Barrierefreiheit) 52 niedersächsisches ärzteblatt Amtlich Ausschreibungen für Nachfolgezulassungen in gesperrten Planungsbereichen Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus: Fachgebiet/ Praxisort Arztgruppe Praxisform Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewer- Ausschrei- zum: bungsende bungen richten Sie Anmerkungen bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): Hausarzt* Braunschweig HPB nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle (bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis Braunschweig Termin Braunschweig 27.05.2016 Es können sich auch Internisten bewerben, Geschäftsbereich die eine hausärztliche Vertragsärztliche Tätigkeit anstreben. Versorgung An der Petrikirche 1 38100 Braunschweig Tel. (05 31) 24 14-2 20 Hausarzt* Braunschweig HPB nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle (bisher Praktischer Arzt) Einzelpraxis Braunschweig Termin Braunschweig 27.05.2016 Es können sich Allgemeinmediziner und Geschäftsbereich Internisten bewerben, Vertragsärztliche die eine hausärztliche Versorgung Tätigkeit anstreben. An der Petrikirche 1 38100 Braunschweig Tel. (05 31) 24 14-2 20 Hausarzt* Clausthal-Zellerfeld HPB (bisher Innere Medizin) Einzelpraxis Clausthal-Zellerfeld 01.08.2016 KVN-Bezirksstelle 27.05.2016 Es können sich Allge- Braunschweig meinmediziner und (hälftiger Geschäftsbereich Internisten bewerben, Versorgungsauftrag) Vertragsärztliche die eine hausärztliche Versorgung Tätigkeit anstreben. An der Petrikirche 1 38100 Braunschweig Tel. (05 31) 24 14-2 20 Hausarzt* Goslar HPB nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle (bisher Allgemeinmedizin) Berufsausübungs- Goslar Termin Braunschweig Internisten bewerben, Geschäftsbereich die eine hausärztliche Vertragsärztliche Tätigkeit anstreben. gemeinschaft 27.05.2016 Es können sich auch Versorgung An der Petrikirche 1 38100 Braunschweig Tel. (05 31) 24 14-2 20 Hausarzt* Bilshausen HPB (bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis Duderstadt 01.10.2016 KVN-Bezirksstelle Göttingen 15.05.2016 Es können sich auch Internisten bewerben, Geschäftsbereich die eine hausärztliche Vertragsärztliche Tätigkeit anstreben. Versorgung Elbinger Straße 2 37083 Göttingen Tel. (05 51) 7 07 09-1 73 4 | 2016 53 Amtlich Fachgebiet/ Praxisort Arztgruppe Praxisform Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewer- Ausschrei- zum: bungsende bungen richten Sie Anmerkungen bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): Hausarzt* Hannover HPB (bisher Allgemeinmedizin) Berufsausübungs- Hannover 01.07.2016 gemeinschaft KVN-Bezirksstelle 06.05.2016 Es können sich auch Hannover Internisten bewerben, Geschäftsbereich die eine hausärztliche Vertragsärztliche Tätigkeit anstreben. Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Hausarzt* Lehrte HPB (bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis Lehrte 01.04.2017 KVN-Bezirksstelle 14.10.2016 Hannover Es können sich auch Internisten bewerben, Geschäftsbereich die eine hausärztliche Vertragsärztliche Tätigkeit anstreben. Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Hausarzt* Bückeburg HPB nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle (bisher Allgemeinmedizin) Einzelpraxis Bückeburg Termin Hannover 27.05.2016 Es können sich auch Internisten bewerben, Geschäftsbereich die eine hausärztliche Vertragsärztliche Tätigkeit anstreben. Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Hausarzt* Obernkirchen HPB nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle (bisher Allgemeinmedizin) Berufsausübungs- Stadthagen Termin Hannover Internisten bewerben, Geschäftsbereich die eine hausärztliche Vertragsärztliche Tätigkeit anstreben. gemeinschaft 27.05.2016 Es können sich auch Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Hausarzt* Springe HPB nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle (bisher Allgemeinmedizin) Berufsausübungs- Springe Termin Hannover Internisten bewerben, Geschäftsbereich die eine hausärztliche Vertragsärztliche Tätigkeit anstreben. gemeinschaft 27.05.2016 Es können sich auch Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Hausarzt* Wildeshausen HPB (bisher Allgemeinmedizin) Berufsausübungs- Wildeshausen gemeinschaft 01.10.2016 KVN-Bezirksstelle 02.05.2016 Es können sich auch Oldenburg Internisten bewerben, Geschäftsbereich die eine hausärztliche Vertragsärztliche Tätigkeit anstreben. Versorgung Amalienstraße 3 26135 Oldenburg Tel. (04 41) 21 00 61 67 oder (04 41) 21 00 61 24 54 niedersächsisches ärzteblatt Amtlich Fachgebiet/ Praxisort Arztgruppe Praxisform Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewer- Ausschrei- zum: bungsende bungen richten Sie Anmerkungen bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): Hausarzt* Wilhelmshaven HPB (bisher Allgemeinmedizin) Berufsausübungs- Wilhelmshaven 01.10.2016 gemeinschaft KVN-Bezirksstelle 12.05.2016 Es können sich auch Wilhelmshaven Internisten bewerben, Geschäftsbereich die eine hausärztliche Vertragsärztliche Tätigkeit anstreben. Versorgung Kirchreihe 17 26384 Wilhelmshaven Tel. (0 44 21) 93 86 1 17 Augenarzt Osterode am Harz Osterode am Harz - 01.10.2016 KVN-Bezirksstelle Einzelpraxis Landkreis Göttingen 15.05.2016 Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Elbinger Straße 2 37083 Göttingen Tel. (05 51) 7 07 09-1 73 Augenarzt Ganderkesee Oldenburg Einzelpraxis (Old.bg.) - 01.10.2016 KVN-Bezirksstelle 02.05.2016 Oldenburg Landkreis Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Amalienstraße 3 26135 Oldenburg Tel. (04 41) 21 00 61 67 oder (04 41) 21 00 61 24 Chirurg Rinteln Schaumburg - Einzelpraxis Landkreis 28.07.2016 KVN-Bezirksstelle 27.05.2016 Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Frauenarzt Hannover Hannover - Berufsausübungs- Landeshauptstadt 01.07.2016 KVN-Bezirksstelle gemeinschaft Geschäftsbereich (hälftiger Vertragsärztliche Versorgungsauftrag) 27.05.2016 Hannover Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Frauenarzt Nordhorn Grafschaft Bentheim 02.01.2017 KVN-Bezirksstelle Einzelpraxis - Landkreis Osnabrück 13.05.2016 Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung An der Blankenburg 64 49078 Osnabrück Tel. (05 41) 94 98-1 01 4 | 2016 55 Amtlich Fachgebiet/ Praxisort Arztgruppe Praxisform Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewer- Ausschrei- zum: bungsende bungen richten Sie Anmerkungen bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): Hautarzt Hannover Hannover - Einzelpraxis Landeshauptstadt 01.04.2017 KVN-Bezirksstelle 30.11.2016 Hannover Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Fachärztlicher Internist Braunschweig ROR nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle Einzelpraxis Braunschweig Termin Braunschweig 27.05.2016 Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung An der Petrikirche 1 38100 Braunschweig Tel. (05 31) 24 14-2 20 Kinderarzt Velpke Helmstedt - nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle Einzelpraxis Landkreis Termin Braunschweig 27.05.2016 Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung An der Petrikirche 1 38100 Braunschweig Tel. (05 31) 24 14-2 20 Kinderarzt Bad Sachsa Osterode am Harz - 01.10.2016 KVN-Bezirksstelle Einzelpraxis Landkreis Göttingen 15.05.2016 Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Elbinger Straße 2 37083 Göttingen Tel. (05 51) 7 07 09-1 73 Orthopäde Hannover Hannover - Berufsausübungs- Landeshauptstadt 01.10.2016 KVN-Bezirksstelle 27.05.2016 Hannover gemeinschaft Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Pathologe Bad Münder KVN nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle (bisher Angestellten- Land Termin Hannover 27.05.2016 Angestelltenstelle in Umwandlung einer Stelle) Niedersachsen Geschäftsbereich eine Zulassung. Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 Pathologe Bad Münder KVN nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle (bisher Angestellten- Land Termin Hannover Angestelltenstelle in Stelle) Niedersachsen Geschäftsbereich eine Zulassung. (hälftiger Versorgungsauftrag) 27.05.2016 Umwandlung einer Vertragsärztliche Versorgung Schiffgraben 26 30175 Hannover Tel. (05 11) 3 80-43 27 56 niedersächsisches ärzteblatt Amtlich Fachgebiet/ Praxisort Arztgruppe Praxisform Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewer- Ausschrei- zum: bungsende bungen richten Sie Anmerkungen bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): Ärztlicher Psychotherapeut Delmenhorst Diepholz / (bisher tiefenpsycholo- Einzelpraxis Delmenhorst - Stadt 01.10.2016 KVN-Bezirksstelle 02.05.2016 Oldenburg gisch fundierte (hälftiger Geschäftsbereich Psychotherapie) Versorgungsauftrag) Vertragsärztliche Versorgung Amalienstraße 3 26135 Oldenburg Tel. (04 41) 21 00 61 67 oder (04 41) 21 00 61 24 Psychologischer Braunschweig Braunschweig - Psychotherapeut Einzelpraxis kreisfreie Stadt (bisher Verhaltenstherapie) 01.10.2016 KVN-Bezirksstelle 29.06.2016 Braunschweig (hälftiger Geschäftsbereich Versorgungsauftrag) Vertragsärztliche Versorgung An der Petrikirche 1 38100 Braunschweig Tel. (05 31) 24 14-2 30 Psychologischer Goslar Goslar - Psychotherapeut/I Einzelpraxis Landkreis (bisher tiefenpsycholo- (hälftiger gisch fundierte Versorgungsauftrag) 01.10.2016 KVN-Bezirksstelle 29.06.2016 Braunschweig Geschäftsbereich Vertragsärztliche Psychotherapie) Versorgung An der Petrikirche 1 38100 Braunschweig Tel. (05 31) 24 14-2 30 Psychologischer Goslar Goslar - Psychotherapeut/II Einzelpraxis Landkreis (bisher tiefenpsycholo- (hälftiger gisch fundierte Versorgungsauftrag) 01.10.2016 KVN-Bezirksstelle 29.06.2016 Braunschweig Geschäftsbereich Vertragsärztliche Psychotherapie) Versorgung An der Petrikirche 1 38100 Braunschweig Tel. (05 31) 24 14-2 30 Psychologischer Göttingen Göttingen - Psychotherapeut Einzelpraxis Landkreis (bisher tiefenpsycholo- (hälftiger gisch fundierte Versorgungsauftrag) 01.10.2016 KVN-Bezirksstelle 15.05.2016 Göttingen Geschäftsbereich Vertragsärztliche Psychotherapie und Versorgung analytische Psycho- Elbinger Straße 2 therapie) 37083 Göttingen Tel. (05 51) 7 07 09-1 73 Psychologischer Emstek Cloppenburg - Psychotherapeut Einzelpraxis Landkreis (bisher tiefenpsycholo- (hälftiger gisch fundierte Versorgungsauftrag) Psychotherapie) 19.05.2016 KVN-Bezirksstelle 02.05.2016 Oldenburg Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Amalienstraße 3 26135 Oldenburg Tel. (04 41) 21 00 61 67 oder (04 41) 21 00 61 24 4 | 2016 57 Amtlich Fachgebiet/ Praxisort Arztgruppe Praxisform Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewer- Ausschrei- zum: bungsende bungen richten Sie Anmerkungen bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): Psychologischer Friesoythe Cloppenburg - Psychotherapeut Einzelpraxis Landkreis (bisher tiefenpsycholo- (hälftiger gisch fundierte Versorgungsauftrag) 19.05.2016 KVN-Bezirksstelle 02.05.2016 Oldenburg Geschäftsbereich Vertragsärztliche Psychotherapie und Versorgung analytische Psycho- Amalienstraße 3 therapie) 26135 Oldenburg Tel. (04 41) 21 00 61 67 oder (04 41) 21 00 61 24 Psychologischer Friesoythe Cloppenburg - Psychotherapeut Einzelpraxis Landkreis (bisher tiefenpsycholo- (hälftiger gisch fundierte Versorgungsauftrag) 01.06.2016 KVN-Bezirksstelle 02.05.2016 Oldenburg Geschäftsbereich Vertragsärztliche Psychotherapie) Versorgung Amalienstraße 3 26135 Oldenburg Tel. (04 41) 21 00 61 67 oder (04 41) 21 00 61 24 Psychologischer Delmenhorst Diepholz / Psychotherapeut Einzelpraxis Delmenhorst - Stadt (bisher tiefenpsycholo- (hälftiger gisch fundierte Versorgungsauftrag) 19.05.2016 KVN-Bezirksstelle 02.05.2016 Oldenburg Geschäftsbereich Vertragsärztliche Psychotherapie und Versorgung analytische Psycho- Amalienstraße 3 therapie) 26135 Oldenburg Tel. (04 41) 21 00 61 67 oder (04 41) 21 00 61 24 Psychologischer Oldenburg Oldenburg - Psychotherapeut Einzelpraxis kreisfreie Stadt (bisher tiefenpsycholo- (hälftiger gisch fundierte Versorgungsauftrag) 01.07.2016 KVN-Bezirksstelle 02.05.2016 Oldenburg Geschäftsbereich Vertragsärztliche Psychotherapie und Versorgung analytische Psycho- Amalienstraße 3 therapie) 26135 Oldenburg Tel. (04 41) 21 00 61 67 oder (04 41) 21 00 61 24 Psychologischer Varel Wilhelmshaven - Psychotherapeut Einzelpraxis Stadt / Friesland (bisher Verhaltenstherapie) 01.06.2016 KVN-Bezirksstelle 12.05.2016 Wilhelmshaven Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Kirchreihe 17 26384 Wilhelmshaven Tel. (0 44 21) 93 86 1 17 58 niedersächsisches ärzteblatt Amtlich Fachgebiet/ Praxisort Arztgruppe Praxisform Planungsbereich Praxisübernahme Vollständige Bewer- Ausschrei- zum: bungsende bungen richten Sie Anmerkungen bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): Kinder- und Jugendlichen- Braunschweig Braunschweig - nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle psychotherapeut Einzelpraxis kreisfreie Stadt Termin Braunschweig (bisher tiefenpsycholo- (hälftiger gisch fundierte Versorgungsauftrag) 29.06.2016 Geschäftsbereich Vertragsärztliche Psychotherapie und Versorgung analytische Psycho- An der Petrikirche 1 therapie) 38100 Braunschweig Tel. (05 31) 24 14-2 30 Kinder- und Jugendlichen- Cremlingen Wolfenbüttel - nächstmöglichen KVN-Bezirksstelle psychotherapeut Einzelpraxis Landkreis Termin Braunschweig (bisher tiefenpsycholo- (hälftiger gisch fundierte Versorgungsauftrag) 29.06.2016 Geschäftsbereich Vertragsärztliche Psychotherapie) Versorgung An der Petrikirche 1 38100 Braunschweig Tel. (05 31) 24 14-2 30 Kinder- und Jugendlichen- Wiefelstede Ammerland - psychotherapeut Einzelpraxis Landkreis (bisher tiefenpsycholo- (hälftiger gisch fundierte Versorgungsauftrag) 01.07.2016 Psychotherapie) KVN-Bezirksstelle 02.05.2016 Oldenburg Geschäftsbereich Vertragsärztliche Versorgung Amalienstraße 3 26135 Oldenburg Tel. (04 41) 21 00 61 67 oder (04 41) 21 00 61 24 Es wird darauf hingewiesen, dass sich in der Warteliste eingetragene Ärzte/Psychotherapeuten ebenfalls bewerben müssen. Hinsichtlich der vorzulegenden Bewerbungsunterlagen wird auf § 18 Ärzte-ZV verwiesen. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß den Kriterien des § 103 Abs. 4 bis 6 SGB V. * Gem. § 103 Abs. 4 SGB V sind bei ausgeschriebenen Hausarztsitzen vorrangig Allgemeinmediziner zu berücksichtigen. Nachtrag 4 Nachtrag 9 zur Disziplinarordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen zur Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen Hiermit wird die Änderung der Disziplinarordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) in der Neufassung vom 01.01.2005 aus der Sitzung der Vertreterversammlung der KVN vom 21.11.2015 (4. Nachtrag) bekannt gemacht. Der Nachtrag 4 der Disziplinarordnung der KVN ist im Internet unter http://www.kvn.de/Ueber-uns/Amtliche-Bekanntmachungen/ veröffentlicht. Auf Anforderung wird der Text der Bekanntmachung in Papierform zur Verfügung gestellt. 4 | 2016 Hiermit wird die Änderung der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) in der Neufassung vom 01.01.2005 aus der Sitzung der Vertreterversammlung der KVN vom 21.11.2015 (9. Nachtrag) bekannt gemacht. Der Nachtrag 9 der Satzung der KVN ist im Internet unter http://www.kvn.de/Ueber-uns/Amtliche-Bekanntmachungen/ veröffentlicht. Auf Anforderung wird der Text der Bekanntmachung in Papierform zur Verfügung gestellt. 59 Veranstaltungen Fortbildungen der ÄKN Eine komplette Übersicht über alle ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen finden Sie auf www.aekn.de/fortbildung. Für Medizinische Fachangestellte sind alle Fortbildungsangebote unter www.aekn.de/mfa/fortbildung abrufbar. Fortbildungen für Ärzte Fortbildungswochen der Ärztekammer Niedersachsen 2016 Langeoog 9. bis 14. Mai 2016 „Rot, wund und juckt – Dermatologie aktuell“ Momentan gibt es noch freie Plätze für die Kurse KS01 - Palliativmedizin - Kursweiterbildung (Basiskurs) KS02 - Palliativmedizin - Modul III HV10 - Patientensicherheit: Offener Umgang mit Fehlern - mehr Freude bei der Arbeit Intensivkurs Fehlermanagement in der Arztpraxis Das Programm und Anmeldeformular sind über unsere Homepage abrufbar. https://www.aekn.de/fortbildung/fortbildungswochen/ 60 niedersächsisches ärzteblatt Veranstaltungen Norderney Themenwochen Psychotherapie Kinder- und Jugendpsychotherapie / Pädiatrie Interdisziplinäre Medizin Sonographie Grund- und Aufbaukurs Notfallsonographie Sportmedizin Notfallmedizin 18./19. - 24. September 2016 25. - 30. September 2016 18. - 23. September 2016 29. September - 3. Oktober 2016 28. - 29. September 2016 19. - 24. September 2016 24. September - 1. Oktober 2016 Psychotherapie 18./19. bis 24. September 2016 „Vertrauensfragen“ Vortragender Strauß Haller Pflichthofer Hautzinger te Wildt Knaevelsrud de Zwaan Schedlowski Saß Heuft Kruse Thema Bindung und Vertrauen Vertrauen und die Macht der Kränkung Misstrauensbildung. Zehn Ratschläge, wie Sie das Vertrauen in die Psychotherapie minimieren können Moderne Kognitive Verhaltenstherapie bei Depression Psychosoziale Gesundheit in einer virtualisierten Welt Vertrauensbrüche und Trauma Psychotherapie der Binge-Eating-Störung Placebo in der psychotherapeutischen Beziehung Radikalisierung und Extremismus Vertrauen im Alter Abschlussvortrag Außerdem werden 32 Gruppen angeboten Kinder- und Jugendpsychotherapie/ Pädiatrie 25. bis 30. September 2016 Vorträge zum Tagungsthema „Das Kind. Entwicklungspsychiatrie und Pädiatrie“ Außerdem Gruppen und Seminare 4 | 2016 61 Veranstaltungen Interdisziplinäre Medizin 18./19. bis 23. September 2016 Manuelle Medizin – Basiskurs, Kleine praktische Chirurgie, Suchtmedizinische Grundversorgung, Psychosomatische Grundversorgung, Balintgruppe, EKG, Echokardiographie, Doppler-Duplex-Sonographie, Update Orthopädie 26. bis 28. September 2016 Arzneimitteltherapie 28. bis 29. September 2016 Fokussierte Notfallsonographie 29. September bis 3. Oktober 2016 Sonographie des Abdomens Grund- und Aufbaukurs Sportmedizin 19. bis 24. September 2016 Praxisorientierte Kurse in Kleingruppen. Vermittlung von sportmedizinischen Inhalten am Vormittag mit anschließender Umsetzung in Praxisübungen in den Sportgruppen am Nachmittag. Schwerpunktthemen (Gruppen): - Golfsport - Wassersport (Segeln, Kanu, Surfen) - Functional Training / Crosstraining / Crossfit - Nordic Walking / Aquafit Notfallmedizin 24. September bis 1. Oktober 2016 80-Stunden-Kurs zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin gemäß den Vorgaben der DIVI (bis zu 80 Fortbildungspunkte). Interessierte können auch nur die Vorträge (30 Stunden) aus dem Curriculum buchen. Auskunft und Organisation: Ärztekammer Niedersachsen, Fortbildung, Berliner Allee 20, 30175 Hannover, Tel. 0511/ 380 -2496 /-2497 /-2171, [email protected] Detaillierte Programme: Internet: https://www.aekn.de/fortbildung/fortbildungswochen/ Informationen zu Norderney: www.norderney.de 62 niedersächsisches ärzteblatt Veranstaltungen Auffrischungskurs/ Wissenskontrolle Gendiagnostikgesetz 6 Termin: Mittwoch, 25. Mai 2016, 16 bis 20.30 Uhr Zielgruppe: Interdisziplinär; für alle Fachgruppen in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung Veranstaltungsort: Ärztekammer Niedersachsen, Ärztehaus, Vortragssaal, Berliner Allee 20, 30175 Hannover Gebühr: 75 Euro Anmeldung und Auskunft: Ärztekammer Niedersachsen, Fortbildung, E-Mail: [email protected], Telefon: 0511/380-2493, Fax: 0511/380-2499, Homepage, über den Veranstaltungskalender: https://www.aekn.de/fortbildung/ Strahlenschutzveranstaltungen der Ärztekammer Niedersachsen 2016 Grundkurse im Strahlenschutz (inklusive Kenntniserwerb für Ärzte – 4 Stunden) Termine: 20. bis 22. Mai 2016 26. bis 28. August 2016 21. bis 23. Oktober 2016 25. bis 27. November 2016 Spezialkurse im Strahlenschutz bei der Untersuchung mit Röntgenstrahlen (Röntgendiagnostik) Termine: 17. bis 19. Juni 2016 11. bis 13. November 2016 Aktualisierungskurs Termin: 12. November 2016 27 21 2. bis 4. September 2016 2. bis 4. Dezember 2016 9 Weitere Informationen finden Sie unter www.aekn.de > Fortbildung > Kalender, unter dem jeweiligen Veranstaltungsdatum 4 | 2016 63 Veranstaltungen Sexualmedizin in der Praxis - Fallarbeit 15 Voraussetzung: Für die Teilnahme am Kurs ist die Absolvierung des „Basiskurses Sexualmedizin“ beziehungsweise Vergleichbare Fortbildungen Voraussetzung. Termine: Ort: Freitag 16. September 2016 (14 bis 18 Uhr) Samstag 17. September 2016 (9 bis 15.45 Uhr) Ärztekammer Hamburg, Fortbildungsakademie, Weidestr. 122b, Ebene 13, 22083 Hamburg Anmeldung und Kontakt: Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg, Tel.: 040/202299300, Fax: 040/202299430, Email: [email protected], www.aerztekammer-hamburg.de Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte Strahlenschutzkurse für medizinisches Assistenzpersonal gemäß § 18a Röntgenverordnung (RöV) Dieser Kurs ist nicht für Ärzte und MTA-R geeignet Hannover Kurs-Nr.: Hann 150 Kurs-Nr.: Hann 151 Kurs-Nr.: Hann 152 Teil 1: 2. bis 6. August 2016 Teil 1: 13. bis 17. September 2016 Teil 1: 8. bis 12. November 2016 Teil 2: 29. August bis 3. September 2016 Teil 2: 17. bis 22. Oktober 2016 Teil 2: 5. bis 10. Dezember 2016 Teil 1: jeweils dienstags von 12 bis 19.30 Uhr, mittwochs bis freitags von 11 bis 19.30 Uhr, samstags von 8 bis 14 Uhr Teil 2: jeweils montags von 14 bis 19.30 Uhr, dienstags bis freitags von 11 bis 19.30 Uhr, samstags Prüfung von 8.30 bis circa 13.45 Uhr Kursgebühr: Veranstaltungsort: 565 Euro pro Teilnehmer Medizinische Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover Eine Teilnahme am Strahlenschutzkurs ist laut RöV vom 1. Juli 2002 nur möglich, wenn eine abgeschlossene medizinische Ausbildung nachgewiesen wird. Anmeldung: Sonja Ullrich, Tel.: (05 11) 3 80 21 97, Fax: (05 11) 3 80 21 99, E-Mail: [email protected] 64 niedersächsisches ärzteblatt Veranstaltungen Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für medizinisches Assistenzpersonal gemäß § 18a der Röntgenverordnung (RöV) Dieser Kurs ist nicht für Ärzte und MTA-R geeignet Emden MFA E 31 (Acht-Stunden-Kurs) MFA E 32 (Acht-Stunden-Kurs) Kursgebühr: Veranstaltungsort: 95 Euro pro Teilnehmer Klinikum Emden gGmbH, Röntgenabteilung, Bolardusstr. 20, 26721 Emden Hannover MFA H 43 (Acht-Stunden-Kurs) MFA H 44 (Acht-Stunden-Kurs) MFA H 45 (Acht-Stunden-Kurs) Kursgebühr: Veranstaltungsort: Samstag, 10. September 2016, 9 bis 17.30 Uhr Samstag, 24. September 2016, 9 bis 17.30 Uhr Freitag, 29. April 2016, 9 bis 17 Uhr Freitag, 12. August 2016, 9 bis 17 Uhr Freitag, 28. Oktober 2016, 9 bis 17 Uhr 95 Euro pro Teilnehmer Ärztehaus Hannover – Vortragssaal, Berliner Allee 20, 30175 Hannover Anmeldung: Sonja Ullrich, Tel.: (05 11) 3 80 21 97, Fax: (05 11) 3 80 21 99, E-Mail: [email protected] Ernährungsmedizin (120 Stunden) Hannover Hinweis: Diese Fortbildung ist für jede/n MFA zugänglich. Für MFA, die die Fortbildung zur/zum Fachwirtin/-wirt für ambulante medizinische Versorgung anstreben, ist dieser Kurs ein Wahlmodul. Veranstaltungsort: Ärztehaus Hannover Termine: 17. bis 21. Oktober 2016 und 31. Oktober bis 4. November 2016, täglich von 9 bis 16.30 Uhr. Kosten: 580 Euro inklusive Script und Prüfungsgebühr Information und Anmeldung: Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover, Tel.: (05 11) 3 80 21 98, Fax: (05 11) 3 80 21 99, E-Mail: [email protected] 4 | 2016 65 Veranstaltungen Hygienebeauftragte in der ärztlichen Praxis Ziel dieses Lehrgangs ist es, das Praxispersonal für hygienerelevante Schwachstellen im Praxisablauf zu sensibilisieren und sinnvolle Vorgehensweisen zur Verbesserung der aktuellen Gegebenheiten zu vermitteln. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf (MFA, MTA, Krankenschwester/-pfleger) Veranstaltungsort: Termine: Kosten: Ärztehaus Hannover 6. bis 10. Juni 2016 oder 19. bis 23. September 2016 410 Euro Information und Anmeldung: Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, Hannover, Telefon: 0511/3802198, Telefax: 0511/3802199, E-Mail: [email protected] Fortbildungswünsche melden Sie haben Ihr gewünschtes Fortbildungsthema nicht gefunden? Rufen Sie uns an 0511/3802198 (Sachgebiet MFA-Veranstaltungen, Kathrin Wichmann) oder mailen Sie an [email protected], welches Thema Ihnen fehlt. Die Ärztekammer Niedersachsen ist bestrebt, ihr Kursangebot dem Bedarf und der Nachfrage anzupassen und zu aktualisieren. Dies gilt auch für die spezialisierenden Fortbildungen gemäß Mustercurricula der Bundesärztekammer wie Ernährungsmedizin, Prävention, Ambulante Versorgung älterer Menschen et cetera. Weitere Informationen zu den Fortbildungsveranstaltungen finden Sie unter www.aekn.de/mfa/fortbildung/. 66 niedersächsisches ärzteblatt Veranstaltungen entrum für ualität und Management im Gesundheitswesen Einrichtung der Ärztekammer Niedersachsen Grundkurs Qualitätsmanagement nach dem BÄK/KBV/AWMF-Curriculum „Ärztliches Qualitätsmanagement“ Die aktuellen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen legen fest, dass alle Einrichtungen des Gesundheitswesens ein Qualitäts- und Risikomanagement einführen und weiter entwickeln. Als Qualitätsdarlegung nach außen - auch wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben - gewinnt die Zertifizierung zunehmend an Bedeutung. Ferner fordern die drastischen Veränderungen der Rahmenbedingungen den Einrichtungen der ambulanten und stationären Versorgung eine erhebliche Anpassungsleistung sowie Qualitätsnachweise ab. Aber: es muss auch besser werden! Abgestimmte Abläufe, weniger Schnittstellenprobleme, spürbare Arbeitserleichterung, Qualität und Patientensicherheit aus einem Guss … das ist das Ziel! Damit kommen auf die Professionals neue Rollen und Aufgaben zu, an der Qualitätsverbesserung aktiv mitzuwirken und den Arbeitsalltag neu zu gestalten. Der Grundkurs "Qualitätsmanagement" vermittelt hierzu das notwendige Basiswissen und das Handwerkszeug zur erfolgreichen praktischen Umsetzung. Er richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, aber auch alle übrigen Gesundheitsberufe. Interessierte können ihre Qualifikation durch den auf den Grundkurs aufbauenden Stufe II-Kurs und ggf. auch den Stufe III-Kurs (Abschlußzertifikat: Qualitätsmanager im Gesundheitswesen) erhöhen und auf der Basis von insgesamt 200 Stunden die Zusatzbezeichnung "Qualitätsmanagement erwerben. Im Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen der Ärztekammer Niedersachsen werden seit 1996 regelmäßig Kurse angeboten. Unser Kurskonzept, das von namhaften Referenten mitgestaltet wird, hat nach nunmehr 37 Grundkursen, 38 Stufe II- und 51 Stufe III-Kursen seinen hervorragenden Ruf behauptet und gilt als unbedingt empfehlenswert. Leitung: Anmeldung: 4 | 2016 Dr. phil. Brigitte Sens Tel.: (05 11) 3 80 25 06, Fax: (05 11) 3 80 21 18, E-Mail: [email protected] 67 Rubrikenanzeigen Stellenangebote Das Hessische Ministerium der Justiz Für eigene Praxen im nordöstlichen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt suchen wir Allgemeinmediziner oder hausärztl. tätige Internisten Informationen unter Telefon 01 72 / 9 81 34 01 sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Alternative zu Praxis oder Akutklinik gesucht? Ärztinnen / Ärzte Freundliches, kompetentes Ärzteteam in Rehabilitationsklinik, Region Hannover, sucht Verstärkung. Umfangreiche und sehr interessante Weiterbildungsermächtigungen liegen vor. Teilzeittätigkeit gut möglich. Telefon 0 57 23 / 7 07 – 4 70 für die medizinische Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Kassel I Hausarzt/-ärztin in Region Hannover gesucht Ihre Aufgabe ist die medizinische Behandlung, Betreuung und Versorgung der Gefangenen. Ihr Einsatz erfolgt in komplett eingerichteten Praxisräumen einer Justizvollzugsanstalt. Unterstützung erhalten Sie durch die Mitarbeiter/innen des Krankenpflegedienstes. VZ/TZ möglich. Moderne HÄ-Praxis in Ärztezentrum, nettes Team. E-Mail: [email protected] Weiterbildungsassistent/in Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin in Gemeinschaftspraxis ist befriedigend und lohnt sich. In unserer großen allgemeinmed. Gemeinschaftspraxis in Hannover-Davenstedt ist ab 3/2016 (oder später) die Stelle für eine/n Weiterbildungsassistent/in für Allgemeinmedizin (vorzugsw. ganztags) frei. Spätere Partnerschaft möglich, auch Teilzeit! Spektrum: Hausärztliche Versorgung von Patienten aller Altersstufen, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Hausbesuche, Allergologie mit Testungen und Desensibilisierungen, Sportmedizin mit Leistungsdiagnostik und Traumatologie, Reisemedizin, Gelbfieberimpfstelle, Qualitätsmanagement, EKG, Ergometrie, Lungenfunktion, B-Bild-Sonografie mit Duplex, Dopplersonografie, kleine Chirurgie. Weiterbildungsermächtigung (seit 1990) der ÄKN für 24 Monate liegt vor. Übertarifliches Gehalt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder ein Gespräch in unserer Praxis. Telefon 05 11 / 4 08 01, www.praxis-hueper-jordan.de Nervenärztliche Praxis mit 3 Kollegen in Peine Wir bieten Ihnen ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst mit einem interessanten, breit gefächerten Aufgabengebiet, einem teamorientierten und IT-gestützten Arbeitsplatz, geregelter und flexibel gestaltbarer Wochenarbeitszeit, vielfältigen Fortbildungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Supervision und Teamcoaching. Schichtdienst muss nicht und Wochenenddienst nur im Ausnahmefall geleistet werden. Auch eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich. Gerade für den Wiedereinstieg in das Berufsleben ist eine ärztliche Tätigkeit im Justizvollzug gut geeignet. Bei entsprechender Qualifikation erfolgt eine Vergütung gemäß Entgeltgruppe E 15 TV-H zzgl. Zahlung einer Zulage. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist zudem eine Verbeamtung im höheren Dienst möglich. sucht angestellte/n Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie in Teilzeit. Chiffre 160201 Moderne Allgemeinpraxis in Dörpen sucht zur Anstellung junge(n) Ärztin/Arzt in TZ oder VZ. Tel. 0151/12515962, Chiffre 160302 Pädiatrie in Bremen Jobsharingpartner/in, ggf. WBA, TZ Allgemeinpädiatrie/Neuropäd.. Dr. Stier, 0421/592159 Psychosomatik und Psychotherapie in der Praxis Weiterbildungsstelle halbtags in Hamburg Harburg frei. Weiterbildungsermächtigung für 1,5 Jahre = 3 Jahre halbtags. Praxisschwerpunkt ist psychodynamische Gruppen- und Einzelpsychotherapie. Dr. Klaus Augustin, Telefon 0 40 / 7 66 69 79, E-Mail: [email protected], netz: www.dr-augustin.net Weiterbildungsassistent/in für größere Allgemeinpraxis im Süden Hannovers gesucht. Spätere Praxisübernahme möglich. WB-Berechtigung für 24 Monate vorhanden. Chiffre 160401 Verkehrsmedizinische Gutachter (m/w) für unsere Begutachtungsstelle in Hannover gesucht. MPUmax, Telefon 05 11 / 21 93 58 30, E-Mail: [email protected] FÄ/FA Pädiatrie für Kinderarztpraxis (Pneumologie/Allergologie) zur Verstärkung des Teams gesucht. E-Mail: [email protected] Gesucht werden vorzugsweise Fachärztinnen und -ärzte der Allgemeinmedizin und Inneren Medizin. Bewerbungen aus anderen Disziplinen (auch ohne Facharztqualifikation) sind jedoch ebenfalls willkommen. Neben Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Entscheidungskompetenz wird von den Bewerberinnen und Bewerbern die Bereitschaft erwartet, sich engagiert und verantwortungsvoll den besonderen Anforderungen einer ärztlichen Tätigkeit im Justizvollzug zu stellen. Wünschenswert sind überdies Kenntnisse und Erfahrungen in der Therapie von HIV, Hepatitis, Tuberkulose und psychiatrischen Erkrankungen sowie Fachkunde in der Suchtmedizin. Praktische Fertigkeiten in der Behandlung von verhaltensauffälligen Patienten/innen, Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenz sind von Vorteil. Das Land Hessen ist bestrebt, den Anteil von Frauen im Landesdienst zu erhöhen, daher sind die Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Der ausgeschriebene Arbeitsplatz kann in Teilzeit besetzt werden. Bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt. Bewerbungen mit Lebenslauf, Zeugniskopien und Beurteilungen sind bis zum 31.05.2016 Psychotherapeut/In für Praxis gesucht Oststadt Hannover, Emmichplatz. Facharzt oder approbierter Psychologe. Kontakt unter [email protected] an das Hessische Ministerium der Justiz, Referat IV/A1, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden, zu senden. Pädiater w/m gesucht! Telefonische Auskünfte erteilt der Leiter des Personalreferats der Abteilung Justizvollzug, Herr Manfred Kräuter (Tel. 06 11 / 32 - 26 44). Wir suchen für die Pädiatrie unseres MVZ in Ost-Niedersachsen eine/n Kinderarzt/-ärztin in TZ sowie eine/n WB-Assistenten/-in. Chiffre 160402 68 niedersächsisches ärzteblatt Rubrikenanzeigen WB-Stelle für Allgemeinmedizin Haus- und Betriebsmed. Praxis mit innovativem Präventionskonzept bietet eine Vollzeit WB-Stelle für Allgemeinmedizin ab 01.07.2016 in Hannover. E-Mail: [email protected] Oberarzt/-ärztin Orthopädie für die Abteilung Orthopädie gesucht. Suche WBA in TZ, 20 Wochenstunden Ihre Qualifikation Facharzt für Orthopädie oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, gerne auch Zusatzbezeichnung Sozialmedizin oder Rehabilitationswesen, gute Deutschkenntnisse, weitere Sprachkenntnisse angenehm, hohe Motivation, Bereitschaft zur Teilnahme an den Diensten. in Praxis Hannover-Land. Telefon 01 72 / 4 28 36 78 Suche Kollegen/in Gynäkologie/TZ/Hannover zur Mitarbeit vorerst in TZ/Vertretung in meiner gyn.-gebh. Praxis. Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich. Spätere Praxisübernahme möglich. Chiffre 160403 Wir suchen eine/n angestellte/n Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin/Innere Medizin (hausärztl. Vers.) in unserer Praxis im Raum Burgwedel. Schwerpunkt: Allgemeinmedizin, Lungen- und Bronchialheilkunde, Allergologie, Akupunktur, Sonographie, umfangreiche kardiologische Diagnostik. Chiffre 160404 Allgemeinpraxis in Hannover sucht Kollegin/Kollegen in Teilzeit. E-Mail: [email protected] Wir bieten Ihnen: leistungsgerechte Vergütung, ein verantwortungsvolles Aufgabenfeld, Mitarbeit in einem engagierten Team, mitarbeiterfreundliches, sozialgerechtes Arbeitsklima, vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, zusätzliche Altersvorsorge, Firmenfitnessprogramm. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Ärztliche Direktorin, Frau Dr. Manju Guha unter Tel. 0 421 / 3 36 30 22 40 oder E-Mail: [email protected] und Herr Dr. Peter Melzer, Chefarzt der Orthopädie, Tel. 04 21 / 33 63 00, oder E-Mail: [email protected] zur Verfügung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte innerhalb von 2 Wochen per Post oder E-Mail an: Frau Dr. med. M. Guha, Ärztliche Direktorin, Reha-Klinik am Sendesaal , Bürgermeister-Spitta-Allee 47, 28329 Bremen WB Stelle für Betriebsmedizin Haus- und Betriebsmed. Praxis mit innovativem Präventionskonzept bietet 1/2 WB-Stelle für Betriebsmedizin ab 01.07.2016 in Hannover. E-Mail: [email protected] allgemeinmedizin/innere medizin Suchen zum 01.07.2016 eine/n allgemeinmedizinisch/ internistische/n Kollegen/in zur Anstellung in Vollzeit für große allgemeinmed. Praxis in Hannover. Wir sind 4 Kollegen/innen mit unterschiedlichen medizinischen Schwerpunkten. Chiffre 160405 FÄ/FA Allgemeinmedizin/Innere Medizin zur Mitarbeit (Teilzeitanstellung) in hausärztlich-geriatrisch ausgerichteter Praxis für Innere Medizin in Göttingen gesucht. Angenehme Patienten und gutes Arbeitsklima. E-Mail: [email protected], Telefon 01 51 / 12 71 91 11 WB-Assistent/in für Allgemeinmedizin in Delmenhorst Breites Spektrum der AM, Diabetologie, Teilzeit möglich. Dr. Schnieder, Telefon 0 42 21 / 1 31 78 Facharzt für Arbeitsmedizin (m/w) Arzt in Weiterbildung (m/w) ab sofort, unbefristet, in Voll-/ Teilzeit, am Standort Hannover Sie suchen eine Alternative zur Kliniktätigkeit? – Ab dem 35. Lebensjahr die kostenlosen Inanspruchnahme des Check-Ups Sie möchten den Menschen präventiv beraten? – Eine geregelte Arbeitswoche in Teil- oder Vollzeit Dann sind Sie bei uns richtig! ohne Wochenend-, Bereitschafts- oder HausDie ias-Gruppe zählt mit 130 Standorten und rund besuchsdienste mit 30 Urlaubstagen 1.200 Mitarbeitern zu den führenden Dienstleis– Eine Vielzahl interner und externer Forttungs- und Beratungsunternehmen im Betrieblichen bildungen, ausführliche fachliche Einarbeitung Gesundheitsmanagement (BGM). Unser Unternehund Begleitung men, die ias Aktiengesellschaft, sucht ärztliche – Kurzfristige Hospitationsmöglichkeiten im Mitarbeiter für eine langfristige Zusammenarbeit. Zentrum Ihrer Wahl Unser Angebot – Vielseitige Aufgaben im Bereich Arbeits-, Verkehrsund Reisemedizin für Kundenunternehmen verschiedenster Branchen und Größen – Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Kollegen anderer Kernprofessionen – Zusammenarbeit mit sympathischen Kollegen zwischen Jung und Alt Ihr Profil – Facharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin/ eine mindestens zweijährige Tätigkeit in der Inneren Medizin oder Allgemeinmedizin – Versierter Umgang mit MS Office – Bereitschaft zur Außendiensttätigkeit sowie eine gültige Fahrerlaubnis Werden Sie ein Teil unseres Teams. Wir freuen uns aus Sie. Fragen im Vorfeld beantwortet Ihnen unser Personalreferent Recruiting, Herr Gunnar Schwartz unter Tel. 0171/ 5529021. Jetzt bewerben 4 | 2016 www.ias-gruppe.de 69 Rubrikenanzeigen WB-Stelle für Gynäkologie bietet unsere Praxis im Raum Hannover in Teil- oder Vollzeit. Chiffre 160407 FA/FÄ für Allgemeinmed./Innere in TZ/VZ/Vertretung Der Landkreis Goslar sucht für seinen Fachdienst Gesundheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine/einen: Fachärztin/Facharzt (Kennziffer 1) für das öffentliche Gesundheitswesen als Leiter/-in der Fachgruppe Amtsärztlicher Dienst – Entgeltgruppe 15 TVöD (ggf. mit persönlicher Zulage) oder A 15 Bundesb esoldungsordnung – – maximal Vollzeit (zurzeit 39 Wochenstunden) – Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Weiterentwicklung zur stellvertretenden Fachdienstleitung „Gesundheit“ möglich. Fachärztin/Facharzt (Kennziffer 2) für Kinderheilkunde und Jugendmedizin – Entgeltgruppe 15 TVöD (ggf. mit persönlicher Zulage) – oder Ärztin/Arzt (Kennziffer 2) mit Erfahrung in der Pädiatrie – Entgeltgruppe 13 TVöD (Entgelt vergleichbar mit E 14 TVöD) – – maximal Vollzeit (zurzeit 39 Wochenstunden) – Bei Vorliegen der Voraussetzungen sind eine Verbeamtung und/oder eine Weiterentwicklung zur Fachgruppenleitung „Kinder- und jugendärztlicher Dienst“ möglich. Fachärztin/Facharzt (Kennziffer 3) der Psychiatrie, Nervenheilkunde oder Neurologie bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie Für meine hausärztl. internist. Praxis mit breitem Leistungsspektrum in Garbsen suche ich Kollegin/en sowohl in Anstellung als auch in Vertretung. E-Mail: [email protected] Weiterbildungsassistent/in Allgemeinmedizin im Großraum Hannover (Lehrte) gesucht von großer Praxis mit 4 Kolleginnen zum 01.07.2016 oder später. Sehr gutes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeit, Teilzeit möglich, praxisinterne Fortbildung, sehr breites Spektrum. WB-Ermächtigung 24 Monate. Dr. Sauer, Telefon 01 60 / 8 07 69 78 Anästhesie Niedergelassene Anästhesisten suchen weiter Operateure in der Grafschaft Bentheim und Emsland ab 01.10.2016. Chiffre 160408 Hausärztlich-Internistische Praxis in Hannover mit breitem diagnostischen Spektrum sucht flexible(n), dynamische(n) Kollegin/en zur Mitarbeit/ev. späteren Assoziation. Flexible Arbeitszeit, gern TZ. Infos: [email protected] Gastroenterologische Praxis im Raum Hannover sucht ab 01.10.2016 Gastroenterologin/en zur Mitarbeit für zunächst 2-3 Tage/Woche. Weitere Nebentätigkeiten kein Hindernis. Infos: [email protected] Radiologie-Praxis Hannover In unserer Praxis für Radiologie und Nuklearmedizin wird ein KV-Sitz frei. Wir suchen einen engagierten Radiologen/eine Radiologin für die Übernahme des Sitzes. Grundsätzlich vorstellbar ist aber auch ein Angestelltenverhältnis. Die Praxis liegt im Herzen Hannovers und verfügt über Außenstandorte. Können Sie sich vorstellen unser Team zu verstärken? Dann freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme unter [email protected] als Leiter/-in des Sozialpsychiatrischen Dienstes – Entgeltgruppe 15 TVöD (ggf. mit persönlicher Zulage) – – für derzeit 23,4 Wochenstunden – Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Verbeamtung möglich. Über Ihre Vorteile und Möglichkeiten beim Landkreis Goslar sowie das $XIJDEHQJHELHWXQG$QIRUGHUXQJVSUR¿OLQIRUPLHUHQZLU6LHXQWHUGHU Internetadresse: www.landkreis-goslar.de Fragen beantwortet Ihnen gern der Amtsarzt Dr. Martin Hepp (Tel. 05321 700-876 oder per E-Mail: [email protected]). %LWWHULFKWHQ6LH,KUHYROOVWlQGLJH%HZHUEXQJELV]XP20.04.2016 unter Nennung der Kennziffer an den Landkreis Goslar Servicedienst Personal Postfach 20 20 38610 Goslar Der MDK Niedersachsen ist ein unabhängiger sozialmedizinischer Beratungsund Begutachtungsdienst. Wir beraten die niedersächsischen Kranken- und Pflegekassen sowie ihre Landesverbände in sozialmedizinischen, zahnmedizinischen und pflegewissenschaftlichen Themen. In ihrem Auftrag nehmen wir Pflege-Einstufungen vor, prüfen die Qualität von Pflege-Einrichtungen und erstellen unabhängige Gutachten zu Fragen der Behandlung, Verordnung und Abrechnung in der medizinischen Versorgung. Der MDK Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und beschäftigt 860 Mitarbeiter/ -innen. =HUWLÀNDWVHLW auditEHUXIundIDPLOLH Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Ärztliche Leitung (m/w) für unseren Standort in Osnabrück Hausärztliche GP in Bad Nenndorf sucht FÄ/FA für Allgemeinmedizin/Innere Medizin zum 01.07.2016 in TZ/VZ. Individuelle Arbeitszeiten. E-Mail: [email protected] Internistisch-hausärztliche GP in Hannover sucht WBA Allgemeinmedizin für 6-18 Monate ab sofort. Internistische Berufserfahrung erforderlich, sehr gute Arbeitsbedingungen und apparative Ausstattung. Kontakt: Fr. Dr. Borck-Knabe, Telefon 01 77 / 2 03 91 61 FA/FÄ Orthopädie o. Orthopädie/Unfallchirurgie Expandierende Orthopädisch-Chirurgische GP in Burgwedel sucht FA/FÄ für Orthopädie oder Orthopädie/Unfallchirurgie zur dauerhaften Anstellung. TZ und VZ möglich. E-Mail: [email protected] FÄ/FA für Gynäkologie zur Anstellung in attraktiver, moderner Praxis im Raum Hannover gesucht. Teil- und Vollzeit möglich. Chiffre 160406 70 Ŷ Sie sind Fachärztin oder Facharzt, besitzen sozialmedizinische Kenntnisse und verfügen idealerweise über die Zusatzbezeichnung Sozialmedizin? Ŷ Sie haben bereits Erfahrung mit der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Ŷ Kennzahlenbasierte Steuerungssysteme sind Ihnen nicht fremd? Dann bieten wir Ihnen als Alternative zu Klinik und Praxis eine interessante und anspruchsvolle Führungsaufgabe mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten in einem ständig wachsenden Unternehmen. Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns! Nähere Informationen und den detaillierten Ausschreibungstext entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des MDK Niedersachsen unter: www.mdk-niedersachsen.de Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN) - Personalverwaltung Hildesheimer Str. 202, 30519 Hannover www.mdk-niedersachsen.de niedersächsisches ärzteblatt Rubrikenanzeigen Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 3.000 Experten europaweit 250.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den verschiedenen Bereichen der Gesundheitsvorsorge und der Arbeitssicherheit. Allein in Deutschland betreiben wir 200 Gesundheitszentren. Damit gehören wir mit unseren Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen. Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner (m/w) oder Ärzte für die Weiterbildung (m/w) zum Facharzt für Arbeitsmedizin bundesweit (u. a. Bielefeld | Bremen | Bremerhaven | Celle | Hannover | Hamburg-Altona | Hamburg-Uhlenhorst | Hildesheim | Kassel | Leer | Soltau | Uelzen | Wernigerode) – Voll- oder Teilzeit Kennziffer NSÄB Ärztinnen und Ärzten mit 24-monatiger Erfahrung in der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin, Fachärzten für Arbeitsmedizin und Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin bieten wir den Einstieg in ein expandierendes Unternehmen. Alle bundesweiten Stellen und weitere Infos zur Arbeitsmedizin finden Sie unter: www.bad-gmbh.de/karriere »Wer in der Arbeitsmedizin Karriere machen will, ist bei der B·A·D GmbH richtig: Denn gute Leistung wird belohnt. Flache Hierarchien bringen engagierte Mitarbeiter schnell nach oben. Eine leistungsbezogene Vergütung belohnt gute Arbeit und ein attraktives Aus- und Weiterbildungsprogramm sorgt für die fachliche Weiterentwicklung.« Dr. Eckhard Müller-Sacks, Facharzt für Arbeitsmedizin, Fachkraft für Arbeitssicherheit, CDMP (Certified Disability Management Professional), Leiter B·A·D-Cluster Düsseldorf Unser Angebot für Sie – vielfältig, mitarbeiterorientiert und mehrfach ausgezeichnet: – Sie sind in einem attraktiven Umfeld in der Betreuung vielfältiger Branchen und Unternehmen tätig – Ihre Aufgaben reichen von der Gesundheitsvorsorge über die Reisemedizin bis hin zur arbeitsmedizinischen Begutachtung – Sie sind Teil eines Teams aus Ärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Psychologen und BGM Beratern und profitieren vom engen Erfahrungsaustausch – Sie gehören von Anfang an dazu – mit einer strukturierten Einarbeitung und einem speziellen Weiterbildungsangebot für Ärzte – Sie haben die Möglichkeit einer ausgewogenen Work-Life-Balance – mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten – Sie erhalten eine attraktive betriebliche Altersvorsorge, Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und vieles mehr – Sie arbeiten von Beginn an in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis – Ihre Leistung wird durch ein hauseigenes attraktives Tarifsystem honoriert Unsere Mitarbeiter sind unser wertvollstes Kapital! Gehören Sie bald auch zu uns? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe der o. g. Kennziffer per E-Mail an [email protected] oder an: B·A·D GmbH – Personalentwicklung/-gewinnung Manfred Klein, [email protected] Herbert-Rabius-Straße 1, 53225 Bonn FA/FÄ Anästhesie, Teilzeit oder Aushilfe von leistungsstarker Anästhesiepraxis mit nettem Team für amb./stat. Tätigkeit in Hannover gesucht. Gerne auch aushilfsweise. E-Mail: [email protected] Stellengesuche Internistin/Betriebsärztin Orthop. Praxis Emsland sucht Einstieg/Übernahme einer hausärztlichen Praxis, gerne in Kombination mit Arbeitsmedizin und ggf. Flugmedizin, Raum Hannover. Chiffre 160412 sucht Orthopäden/Orthopädin zur Anstellung in TZ/VZ oder Praxiseinstieg. Chiffre 160409 FÄ für Frauenheilkunde sucht FA/FÄ für Frauenheilkunde Anstellung in Praxis, auch in TZ, Raum Hannover. Chiffre 160413 Gel. Vertretung für Gyn-Praxis im Zentr. von Hann. für 1-2 halbe Tage ges. Chiffre 160410 Fachärztin für Plastische / Ästhet. Chirurgie WB-Assistent/in und FÄ/FA für Pädiatrie in Hannover von großer Kinderarztpraxis baldmöglichst gesucht. Schwerpunkte: Asthma bronchiale, Neurodermitis. WB-Ermächtigung für Allg.-Pädiatrie 18 Monate und Kinderkardiologie 18 Monate vorhanden. Chiffre 100005 (43 J.) mit Erfahrung in Handchirurgie sucht neue Position in Teilzeit im Raum Hannover / Celle / Umgebung. E-Mail: [email protected] Fachärztin für Allgemeinmedizin sucht neuen Wirkungskreis im Raum Papenburg und Umgebung, gerne im Angestelltenverhältnis. Chiffre 160414 Weiterbildungsassistent/in Allgemeinmedizin für Hausarztpraxis in Hannover gesucht. Naturheilverfahren, psychosomatische Grundversorgung. 18 Monate WBE, Teilzeittätigkeit. Chiffre 160411 FA/FÄ für Allg./Innere Medizin in Braunschweig für stark frequentierte hausärztliche Praxis in TZ für 20-31 Std./Wo. gesucht. Breites Spektrum, eingespieltes, nettes Team. E-Mail: [email protected] Erfahrene FÄ für Allgemeinmedizin sucht Tätigkeit in Praxis, MVZ o. ä. in Hannover/Umgebung, eigene Kassenzulassung vorhanden. Chiffre 160415 Junge Allgemeinmedizinerin ALLGEMEINMEDIZINERIN sucht ab 01.06.2016 Anstellung VZ Hannover u. Umgebung. Chiffre 160416 WB-Assistent/in für Allgemeinmedizin in Braunschweig FÄ für Psychiatrie/Psychotherapie ab sofort oder später. 24 Monate WB-Ermächtigung, harmonische Teamarbeit, Teilzeit möglich. E-Mail: [email protected] und Substitutionserfahrung sucht neue interessante Tätigkeit, gerne interdisziplinär und im Team, auch Teilzeit, im Raum Hannover. Chiffre 160417 4 | 2016 71 Rubrikenanzeigen Allgemeinärztin sucht TZ Tätigkeit Suche Nachfolger Allgemeinärztin mit 25 Jahren Berufserfahrung sucht TZ-Tätigkeit in Praxis in und um Hannover. Bitte Antworten an E-Mail: [email protected] Praxis für Allgemeinmedizin WB-Assistentin für Allgemeinmedizin sucht Gynäkologische Praxis in Bremen-Nord Stelle in Wolfsburg und Umgebung ab 09/2016; Telefon 01 51 / 59 21 22 44 mit guter work-life-balance sucht Nachfolger/in. Nettes, kompetentes Team und Kollegin (Praxisgemeinschaft), gute Lage (Autobahn-nah, Geschäftsstraße), mit ambulantem OP; umsatzstark trotz Teilzeit (Vollzeit möglich). Kontakt: [email protected] F re i e P r a x i s r ä u m e Freie Praxisflächen Barrierefreie, moderne Praxisflächen von 130 qm-160 qm in Wolfsburg anzubieten. Die Flächen sind ab April 2016 zu beziehen und flexibel zu gestalten. Nähere Angaben erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 01 79 / 11 66 1 26 oder per E-Mail an: [email protected] Freie Praxisfläche (Ärztehaus) variabel von 160-433 m² mit Fahrstuhl in Osnabrück Citylage zu vergeben. Gerne Fachärzte - Tel. 01 62 / 2 16 83 53 oder [email protected] OL-Zentrum ab I/17. www.praxis-am-damm.de, E-Mail: [email protected] Umsatzstarke Hausarztpraxis Arztpraxis für Allgemeinmedizin mit hohem Privatanteil sucht Nachfolger/in. Kooperation und Integration in bestehende Praxis möglich. Kulturelle Angebote und hohe Freizeitwerte sind an der Nordseeküste vorhanden. Chiffre 160421 Etablierte, allgemeinmedizinische Facharztpraxis Naturheilkunde, großer Patientenstamm, kompetentes, freundliches Praxisteam, modern ausgestattete Praxisräume, zentral im südl. Ostfriesland, gute Infrastruktur inkl. weiterführender Schulen, aus Altersgründen 2016/2017 abzugeben (auch an hausärztl. Internisten). Chiffre 160422 Hausärztliche Praxis Stadtmitte Emden 1200 Scheine – warten auf einen Allgemeinarzt; noch KVN-Plätze frei Praxisräume 100-180 m² in 29690 Schwarmstedt (südl. Heidekreis) ab Jan. 2017 provisionsfrei zu vermieten. Eigene Aufteilung/Gestaltung möglich. 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Auskünfte: Steuerbüro Vesting Göttingen, Frau Asche, Telefon 05 51 / 4 98 01 - 7 30 Cuxhaven Ruhiger Praxisraum für Akupunktur/TCM, 1/2 Tag/Woche gesucht. Telefon 04721/6985853 Internistische Facharztpraxis in Braunschweig Versorgungsbereich Gastroenterologie abzugeben. Chiffre 160418 Suche Praxisraum für Psychotherapie in Hannover Hausarztpraxis abzugeben suche Nachfolger aus Altersgründen für Allgemeinpraxis Region Hannover Süd. Chiffre 160419 List/Oststadt, hell, gerne in Praxisgemeinschaft, ab 07/16 oder später. Tel. 0163/7760180 Hausarztpraxis oder Kooperation in Hannover oder Umgebung gesucht. E-Mail: [email protected] Kooperation/Übernahme Umsatzstarke Hausarztpraxis zwischen Bremen und Oldenburg abzugeben, ca. einjährige Gemeinschaftspraxis zur Einarbeitung, modern ausgestattet, stabiler Patientenstamm, WBE vorhanden, gut geregelter Bereitschaftsdienst. Chiffre 160420 72 FÄ für Innere Medizin sucht Anstellung mit ggf. späterer Kooperation in H/HB und Umgebung. E-Mail: [email protected] niedersächsisches ärzteblatt Rubrikenanzeigen Gemeinschaftspraxis Besonderer Hinweis: Der Verlag weist darauf hin, dass bei den Angeboten für die Rubriken „Praxisabgabe, Freie Praxisräume, Immobilien” keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass zugesicherte Eigenschaften, insbesondere die der Eignung für Niederlassungen, tatsächlich vorhanden sind. Allgemeinmedizinische Praxis Nachfolger/in für Gemeinschaftspraxis im Südharz ab sofort gesucht. Zentrale Lage, gute Infrastruktur. Übernahme KV-Sitz oder (zunächst) Anstellung möglich. Chiffre 160425 Es wird daher dringend empfohlen, vor der Niederlassung die Beratung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung in Anspruch zu nehmen. Übernahme/Kooperation FÄ/FA für Allgemeinmedizin ab 01.01.2017 oder früher gesucht für moderne, umsatzstarke GP im Landkreis Celle. Hervorragende Verdienstmöglichkeiten, flexible Arbeitsund Urlaubszeiten, Weiterbildungsangebote, kollegiales Ärzte- und Mitarbeiterteam, sehr gute Infratruktur am Ort. Auch Teilzeit möglich oder WBA (2 J.) E-Mail: [email protected], Telefon 01 72 / 4 09 21 90 P r a x i s v e r t re t u n g Augenarzt – Vertretung/Anstellung 1-3 halbe Tage/Woche in moderner, konservativer Praxis (LK, OCT, KL, Foto), Reg. Hann.-Süd ges. Evtl. Weiterb. mögl. Evtl. Praxisabg. in 3 J. Tel. 01 51 / 46 44 56 52 Kooperation/MVZ Praxisvertretung Neurologie Suchen ab 08/2016 für 4-5 Mo. FA/FÄ für Neurologie für Praxisvertretung in Praxisgemeinschaft in Lüneburg. E-Mail: [email protected] Suche motiv. Kooperationspartner/-in Allgemeinmedizin oder fachübergreifend, GP oder PG, frisch renovierte Praxisräume, sehr gute technische Ausstattung, Oldenburg-Zentrum, Telefon 04 41 / 2 61 51 Hausarztpraxis in Hannover sucht Kollegen/Kollegin für Vertretungen. E-Mail: [email protected] Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen bitte nur an: Hausarztpraxis (Region Hannover) sucht Praxisvertreter-/vertreterin ab Juli. Arbeitszeit nach Absprache (wochen-/tage-/ stundenweise). E-Mail: [email protected] Allgemeinärztin sucht Vertretungen Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH Anzeigenabteilung Berliner Allee 20, 30175 Hannover Allgemeinärztin mit 25 Jahren Berufserfahrung sucht Vertretungsmöglichkeiten, gern auch regelmäßig oder stundenweise in und um Hannover. Bitte Antworten an E-Mail: Allgemeinä[email protected] Chiffre-Nr. bitte deutlich auf dem Umschlag vermerken! Praxiseinrichtung Anzeigenschluss für Heft 05/2016 vom 15.05.2016 ist der 28.04.2016 Maßarbeit, die Maßstäbe setzt Praxiseinrichtungen Alles aus einer Hand: Beratung Planung Fertigung Montage Besuchen Sie unsere Praxismöbelausstellung auf über 500 m2! 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Juni 2016 Hannover Congress Centrum Zur Zertifizierung bei der Ärztekammer Niedersachsen angemeldet. (Niedersachsenhalle) www.hannover-herz-messe.de Programm und Information unter: niedersächsisches ärzteblatt Nach Redaktionschluss Medizin der Zukunft – durch junge Ärzte von heute Gemeinsames Symposium des Bündnisses Junger Ärzte und der Bundesärztekammer am 23. Mai 2016 von 14 bis 17 Uhr im CCH - Congress Center Hamburg Programm 14 bis 15 Uhr Arztsein in Zeiten der Arbeitsverdichtung Die Attraktivität des Arztberufs wird vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und dem zu erwartenden Fachkräftemangel 2030 entscheidend von den Arbeitsbedingungen an den deutschen Kliniken bestimmt werden. Wie kann es uns gelingen, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Generation, welche die Lasten der zukünftigen Versorgungsqualität tragen muss, an der Diskussion zu beteiligen! Müssen wir die medizinische Versorgung in Deutschland neu denken! 15 bis 16 Uhr Kind und Klinik: Geht nicht, gibt’s nicht Zur Diskussion über die Zukunft der Medizin gehört untrennbar auch die Diskussion über die Zukunft der Mediziner und ihre Lebensgestaltung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist hierbei ein zentrales Thema. Es muss ein Wandel in den Köpfen stattfinden, damit junge Ärzte gerne ihren Beruf ausüben möchten und Familie und Medizin vereinbaren können. 16 bis 17 Uhr Forschung und Weiterbildung: Wie geht das zusammen? Evidenzbasierte Medizin braucht wissenschaftlich versierte Ärzte und praxisrelevante Forschung braucht klinisch versierte Forscher. Es braucht gute und verlässliche Rahmenbedingungen, damit junge Ärzte dieser Aufgabe im deutschen Gesundheitssystem gerecht werden können. Moderation: Rechtsanwältin Jessica Hanneken Hauptstadtrepräsentanz apoBank Ort: CCH - Congress Center Hamburg (Saal E), Am Dammtor/Marseiller Straße 20355 Hamburg Anmeldung: Zur Teilnahme melden Sie sich bitte mit Nennung Ihres Namens und der Institution, bei der Sie tätig sind, per E-Mail unter folgender Adresse an: [email protected] Weitere Informationen: Bundesärztekammer, Dezernat 5 Tel.: 030/400456453 Impressum niedersächsisches ärzteblatt Mitteilungsblatt der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) ISSN: 0028-9795 Herausgeber: Ärztekammer Niedersachsen, Hannover Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Hannover Verlag und Anzeigenverwaltung Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH Berliner Allee 20, 30175 Hannover Telefon (0511) 3 80-22 82, Telefax (0511) 3 80-22 81 Internet: www.haeverlag.de, E-Mail: [email protected] Geschäftsführung: Wolfgang Schaepers, Dr. jur. Karsten Scholz Anzeigen: Hiltrud Steffen Namentlich gekennzeichnete Veröffentlichungen geben in erster Linie die Auffassung des Autors wieder. Bei Einsendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Die angegebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwendeten Medikamente verglichen werden. Gestaltungskonzeption: Tim Schmitz-Reinthal, Hiltrud Steffen Redaktionsausschuss (ÄKN): Dr. med. Martina Wenker, Marion Charlotte Renneberg, Prof. Dr. med. Nils R. Frühauf, MBA, Dr. jur. Karsten Scholz, Ass. jur. Ralf Noordmann, Raimund Dehmlow Redaktion (ÄKN): Jörg Blume (v.i.S.d.P.) Konto Deutsche Apotheker- und Ärztebank IBAN: DE49 3006 0601 0003 7295 08, BIC: DAAEDEDD Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 57, gültig ab 1. Januar 2016. Die Zeitschrift erscheint jeweils am 15. des Monats. Anschrift der Redaktion Postfach 3 26, Berliner Allee 20, 30003 Hannover Telefon (05 11) 3 80-22 20, Telefax (05 11) 3 80-22 60, E-Mail: [email protected] Bezugspreis jährlich Euro 56,40 für Studenten Euro 36,00 Einzelheft Euro 6,60 Redaktionsausschuss (KVN): Mark Barjenbruch, Dr. Jörg Berling, Dr. Christoph Titz, Dr. Detlef Risch, Wolfgang Schaepers, Thorsten Schmidt Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für Mitglieder der Ärztekammer Niedersachsen ist der Bezugspreis durch den Kammerbeitrag abgegolten. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte zur Vervielfältigung, Mikrokopie und zur Einspeicherung in elektronische Datenbanken sowie zur Übersetzung in Fremdsprachen für alle veröffentlichten Beiträge vorbehalten. Nachdruck und Aufnahme in elektronische Datenbanken, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Redaktion (KVN): Detlef Haffke (v.i.S.d.P.), Dr. Uwe Köster Anschrift der Redaktion: Berliner Allee 22, 30175 Hannover Telefon (0511) 3 80-32 31 oder 33 08, Telefax (0511) 3 80-3491, E-Mail: [email protected] 4 | 2016 Satz und Layout: Tim Schmitz-Reinthal, Hiltrud Steffen, Birgit Kelm Titelbildgestaltung: Homann Güner Blum, Visuelle Kommunikation Herstellung: Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstr. 5, 97204 Höchberg 75 AIM – Arbeitsgemeinschaft Interdisziplinäre Medizin Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung CURRICULUM Klassische Akupunktur Weiterbildung Akupunktur 200 UE gemäß dem Musterkursbuch der Bundesärztekammer praktisch-theoretischer Unterricht 120 UE (90 UE Präsenzunterricht + 30 UE e-Learning) Praxisunterricht: 60 UE Supervision + 20 UE Fallkonferenzen Theoretisch-praktischer Unterricht 2016 Modul 1: 01.–03.07.2016 HANNOVER Modul 2: 03.–10.09.2016, HANNOVERANER AKUPUNKTURWOCHE Alle weiteren Termine und die Anmeldung finden Sie online unter: www.aim-akupunktur.de EU-Fördermöglichkeiten durch WiN – „Weiterbildung in Niedersachsen“ CURRICULUM Chirotherapie / Manuelle Medizin & osteopathische Techniken Weiterbildung Chirotherapie 320 UE gemäß dem Musterkursbuch der Bundesärztekammer Grundkurse 120 UE (100 UE Präsenzunterricht + 20 UE e-Learning) Aufbaukurse 200 UE (180 UE Präsenzunterricht + 20 UE e-Learning) Grundkurs 1: 08.–13.05.2016 Parallel zur Woche der Praktischen Medizin der Niedersächsischen Ärztekammer START AUF DER INSEL LANGEOOG! Alle weiteren Termine und die Anmeldung finden Sie online unter: www.aim-chiro.de Quickline 2016-03-u4-nds-aku-cmm-08.indd 1 Mo.–Do.: 9–16 Uhr ( Sixth Sense! (0511) 220 666 -15 31.03.16 12:44
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