- Hannoversche Ärzte-Verlags

Mitteilungsblatt der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen
89. Jahrgang | April 2016
Telemedizin und E-Health
Digitale Kommunikation in
der ärztlichen Versorgung
Tschernobyl
Benefizwoche der
Landesstiftung
30 Jahre nach dem
Reaktorunglück
Honorar & Verträge
Betreuung von
Asylbewerbern
Praxis & Versorgung
Hygiene:
Risikoeinstufung von
Medizinprodukten
Zielgruppengenau und treffsicher.
Der Anzeigenmarkt
im niedersächsischen ärzteblatt
Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH, Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Telefon 05 11 / 3 80 - 22 82, Telefax 05 11 / 3 80 - 22 81
Online-Anzeigenaufgabe: [email protected] oder unter
www.haeverlag.de/service
Editorial
Chancen und Risiken
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Fotos: H. Krückeberg; V. Meier
welche Chancen die digitale Kommunikation für die medizinische Versorgung bietet, das zeigt ein Erfolgsprojekt aus
Niedersachsen: Die Telemedizin-Zentrale am Klinikum Oldenburg. Seit einem Jahr in Betrieb wurde diese Einrichtung
bereits mehrfach ausgezeichnet – im vergangenen November mit dem Niedersächsischen Gesundheitspreis in der Kategorie E-Health.
Das Projekt beweist: Telemedizin kann ganz spezifische Versorgungen ermöglichen. Derzeit liegt der Fokus dieses Projekts auf Patienten, die auf Offshore-Windplattformen in der
Nordsee tätig sind und dort erkranken oder einen Unfall erleiden. Generell ist das Telemedizin-Netzwerk aber überall einsetzbar, wo die ärztliche Versorgung schwierig ist – so in abgelegenen Regionen, auf Inseln, Halligen, in der Schifffahrt oder
auch bei humanitären Einsätzen. Für uns einer der Gründe dafür, uns in dieser Ausgabe gezielt
mit den Chancen und Risiken der Telemedizin zu beschäftigen.
Im Zuge des sogenannten E-Health-Gesetzes wird ab 1. Juli 2017 der elektronische Arztausweis herausgegeben. Um einen sicheren Datentransfer in der digitalen Arztkommunikation zu
gewährleisten, muss die Telematik-Infrastruktur – in die der elektronische Arztausweis eingebunden ist – spezifische Anforderungen erfüllen. Über den Einsatz der neuen Kommunikationswege informieren wir ab Seite 12.
Welche Risiken die digitale Kommunikation trotz aller Vorsichtsmaßnahmen letztendlich birgt,
das wird immer wieder deutlich, wenn wir uns mit Datensicherheit beschäftigen. Wenn sogar
Banken und Regierungen „gehackt“ werden, wie kann dann das Gesundheitswesen ganz sicher sein vor Spionage und Manipulation? Wir sollten sehr vorsichtig mit unseren Daten sein,
ganz besonders in der ärztlichen Kommunikation – ob in der analogen oder in der digitalen
Welt.
Mit kollegialen Grüßen
Dr. med. Martina Wenker
Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen
Vizepräsidentin der Bundesärztekammer
4 | 2016
Marion Charlotte Renneberg
Vizepräsidentin der Ärztekammer
Niedersachsen
3
niedersächsisches ärzteblatt
ÄKN
Bis heute ist die Zahl der
leukämiekranken
und
missgebildeten Kinder in
der Region um den Unglücksreaktor unvermindert hoch. Die Landesstiftung „Kinder von Tschernobyl“ erinnert vom
26. April bis zum 2. Mai
mit einer Benefizwoche
an den Super-GAU vor
30 Jahren.
Telemedizin
Bezirksstellen
8
20
10
12
14
15
Pionierleistung Drei Auszeichnungen für das
Telemedizin-Netzwerk am Klinikum Oldenburg
Interview Medizinethiker Juniorprofessor Dr. med.
Dr. phil. Daniel Strech (MHH) über digitale Vernetzung im Gesundheitswesen
Elektronischer Arztausweis Ärztekammer
Niedersachsen setzt Gesetzesvorgaben um
Bei Anruf Arzt Möglichkeiten und Grenzen der Fernbehandlung
Sicherheitsstandards bei der Datenübermittlung Was
braucht man, um eine vertrauliche elektronische
Kommunikation zu gewährleisten?
Humanitäre Hilfe
18
Kinder von Tschernobyl Landesstiftung gedenkt dem
30. Jahrestag der Reaktorkatastrophe
Weiterbildung
19
Fachgebundene genetische Beratung Auslaufen der
Übergangsbestimmungen am 10. Juli 2016
Foto: R. Lubricht
Inhalt
Tschernobyl –
30 Jahre nach dem Reaktorunglück
Themen und Termine
Recht
24
27
Aus der Praxis der norddeutschen Schlichtungsstelle
Unterlassene Differenzialdiagnostik bei Unterbauchund Genitalbeschwerden
Schlichtungsverfahren in Niedersachsen 2015 Statistik der Antragsentwicklung im Jahr 2015
Qualitätsmanagement
28
28
Ärztliches Qualitätsmanagement Ausbildung für Professionals
Konstituiert Neuer wissenschaftlicher Beirat des Niedersächsischen Frühgeborenen-Nachuntersuchungsprojekts
Patientensicherheit
29
29
Zeit für Veränderungen Luer-Lock-Konnektoren
gefährden Patienten
Patientensicherheit in der Arztpraxis Peer Review ermöglicht kollegialen Blick von außen
Bitte beachten Sie die Beilage der Heidelberger Medizinakademie „Fit für jeden
Notfall“ in einem Teil dieser Auflage
4
niedersächsisches ärzteblatt
Ab aufs
Land
„Bloß nicht aufs Land“ ist
die verbreitete Devise
vieler Jungärzte. Wenn
schon die eigene Praxis,
dann in der Stadt, mit Kulturangebot und Freizeitqualität inklusive. Doch
auf dem Land können
sich ungeahnte Chancen
ergeben. Denn dort werden Ärzte mittlerweile
umworben und von den Gemeinden unterstützt. Wie es geht, zeigt die Initiative „Ärztlich Willkommen“ in der Mitte Niedersachsens: Sie gewinnt nicht nur neue Ärzte, sondern stampft gleich noch die Praxen dazu aus dem Boden.
S. 38
KVN
Standards
3
6
30
52
60
68
75
Editorial
Aktuell
ÄKN-Mitteilungen
KVN-Mitteilungen
Veranstaltungen
Rubrikenanzeigen
Impressum
Honorar & Verträge
Praxis & Versorgung
33
42
34
Kein Bonus fürs Asyl Medizinische Leistungen für Asylbewerber strikt nach Vorgabe abrechnen – sonst drohen Nachteile!
Terminvermittlung mal anders Betreuungsstrukturvertrag mit der TK sichert Extrahonorar für „Dringliches
Überweisungsverfahren“
Arzneimittel & Therapie
36
Interaktion zwischen Colchicin und Helicobacter-pylori-Eradikationstherapie beim Kind? ATIS informiert:
Therapieentscheidung ist wegen Kontraindikation problematisch. ATIS bietet Beratung für Kinderärzte an.
Selbstverwaltung
37
38
41
Bereitschaftsdienst und Notaufnahme im Klinikum
Leer verzahnen sich Zentrale Notaufnahme sorgt für
Patientensteuerung
Alle für ein Ziel „Ärztlich Willkommen“ will Ärzte fürs
Land gewinnen. Erste Erfolge sind schon sichtbar
Gute Noten inklusive Interview mit Franziska Bütow,
der ersten Deutschland-Stipendiatin der KVN
4 | 2016
43
45
46
48
50
Kaufpreis oder Gewinnanteil? Steuertipp: Wenn neue
Gesellschafter in einer Gemeinschaft ihren Gewinnanteil als Kaufpreis übertragen, erhöht das nicht den
Gewinn für den Verkäufer
Hygiene ist das A und O Informationsstrecke Hygiene
& Medizinprodukte. Thema: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Datenschutz Locky und Co: So können sich Praxen vor
Computerviren schützen
Neuerscheinungen
Beförderung nur bei Bedarf Krankentransporte und
Krankenfahrten – was Sie bei der Verordnung beachten sollten
Medizin-Innovationspreis 2015 für wohnortnahe Palliativversorgung Ambulantes Modell als Alternative zu
zentralistischen Hospiz-Lösungen
Politik & Verbände
51
Aus anderen KVen
5
Aktuell
Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen e.V. gegründet
Drei Trägerorganisationen stellten am
24. Februar 2016 im Friederikenstift
Hannover im Beisein von Cornelia
Rundt, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, den neu gegründeten Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen (LSHPN) vor. Zu den Trägerorganisationen zählen der Hospiz- und
Palliativverband Niedersachsen e. V.,
das Betreuungsnetz für schwerkranke
Kinder sowie die Deutsche Gesellschaft
für Palliativmedizin. In der Struktur des
Landesstützpunkts übernimmt das Sozialministerium eine moderierende
Funktion für den Fachbeirat, zu dessen
Mitgliedern neben Krankenkassen und
Wohlfahrtsverbänden auch die Kassenärztliche Vereinigung (KVN) und der
Landesverband Niedersachsen des
Hausärzteverbands zählen. Zum Fachbeirat gehören außerdem die bisherige
Expertengruppe der Niedersächsischen
Koordinierungs- und Beratungsstelle für
Hospizarbeit und Palliativversorgung
(NKBHP) sowie Patientenvertreter und
Vertreter von Altenheimen und Behinderteneinrichtungen. Der Landesverband
Niedersachsen des Deutschen Hausärzteverbands hat Professor Dr. med.
Thomas Lichte und Dr. med. Annegret
Vahlbruch in dieses Gremium entsandt – beide sind auch Mitglieder der
Kammerversammlung der Ärztekam-
Förderpreis der Niedersächsischen Krebsgesellschaft 2016
ausgeschrieben
Die Niedersächsische Krebsgesellschaft (NKG) schreibt auch im Jahr
2016 wieder den mit 5.000 Euro dotierten Förderpreis aus. Mit dem Preis
sollen keine wissenschaftlichen Arbeiten zu besonderen Forschungsaktivitäten ausgezeichnet werden, sondern Projekte, die Patienten in den
Mittelpunkt stellen und einen Beitrag
zur besseren Beratung, Betreuung
und / oder Versorgung leisten. Um den
Preis bewerben können sich Einzelpersonen, Vereinigungen, Initiativen,
Selbsthilfe- und andere Gruppen, Organisationen und Institutionen aus
Niedersachsen, die auf dem Gebiet
der Versorgung von Menschen mit
Krebserkrankungen tätig sind oder
6
sich um Betroffene und / oder deren
Angehörige kümmern. Entsprechende
Projekte müssen nicht abgeschlossen
sein; bei noch laufenden Projekten
müssen allerdings erste Ergebnisse
und Erfahrungswerte vorliegen. Über
die Vergabe des Förderpreises entscheidet der Vorstand der NKG. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der
30. September 2016.
a
■ blu
Nähere Informationen:
Niedersächsischen Krebsgesellschaft e.V.
Königstraße 27, 30175 Hannover
www.nds-krebsgesellschaft.de
mer Niedersachsen (ÄKN). Alle Beteiligten erwarten von dem neu gegründeten Landesstützpunkt eine Stärkung
für die palliativmedizinische Versorgung im Land. Ministerin Rundt verabschiedete bei dieser Gelegenheit Honorarprofessor Dr. med. Winfried Hardinghaus von seinem Amt als Leiter der
NKBHP sowie die Mitglieder der Expertengruppe. Sie würdigte deren außerordentliche Leistung für die niedersächsische Hospiz- und Palliativversorgung. Die Aufgaben der NKBHP werden nun von dem neu gegründeten Landesstützpunkt (LSHPN) als zentrale Einrichtung fortgeführt.
■ blu
Mehr Tuberkulosefälle in
Niedersachsen
Die Zahl der gemeldeten Tuberkulosefälle ist in Niedersachsen im vergangenen Jahr angestiegen. Nach 344 Fällen im Jahr 2014 wurden 417 Fälle im
Jahr 2015 übermittelt. Mit 75 Fällen
geht ein großer Teil des Anstiegs auf Tuberkulose-Erkrankungen zurück, die
bei der Erstaufnahmeuntersuchung von
Asylsuchenden festgestellt wurden. Da
viele Asylsuchende aus Ländern kommen, in denen die Tuberkulose deutlich stärker verbreitet ist als in Deutschland, war diese Entwicklung zu erwarten. „Die Zahlen unterstreichen die Bedeutung der Erstuntersuchung für Asylsuchende“, betonte Gesundheitsministerin Cornelia Rundt.
■ blu
niedersächsisches ärzteblatt
Aktuell
Niedergerke-Stiftung lädt zum
Benefiz-Konzert
Zu einer Benefizveranstaltung zugunsten der Malteser Migranten Medizin
lädt die Ricarda und Udo Niedergerke
Stiftung am Donnerstag, 21. April, um
19:30 Uhr in die Basilika St. Clemens
(Goethestraße 33, Hannover) ein.
„Puccinni live“ steht auf dem Programm: Die Musikerinnen Julia Bachmann (Sopran) und Cara Hesse (am
Flügel) werden Stücke des italienischen Meisters Giacomo Puccini vortragen, der vielen durch Arien wie
Nessun dorma bekannt ist. Der ehemalige Sprecher der Niedersächsischen Landesregierung, Franz Rainer
Enste, führt verkleidet als Pucccini
durch das Programm.
Rund 3.000 Euro an Spenden möchte
das Ehepaar Dr. Ricarda und Dr. Udo
Niedergerke mit ihrer Benefizveranstaltung sammeln. Denn genau so viel kostet ein Ultraschallgerät, das die Malteser Migranten Medizin dringend für die
Versorgung schwangerer Flüchtlinge
braucht. Eine gute Sache, die auch
Propst Martin Tenge als Hausherr der
Basilika und Bettina Wulff unterstützen,
die beide Grußworte zu Beginn der Veranstaltung sprechen werden.
Die Ricarda und Udo Niedergerke Stiftung setzt sich für Menschen ein, die
am Rande der Gesellschaft stehen.
Wichtige Kooperationspartner für die
Stiftung sind Wohlfahrtsverbände wie
zum Beispiel die Katholische Caritas
oder die Evangelische Diakonie.
■ ös
:
Immer mehr Ärzte arbeiten in
Teilzeit und in Anstellung
Die Anzahl der in Teilzeit und in Anstellung arbeitenden Vertragsärzte und
Vertragspsychotherapeuten ist weiter
angestiegen. Generell haben sich die
meisten Trends der vergangenen Jahre
fortgesetzt. Das geht aus der aktuellen
Ärztestatistik für das Jahr 2015 hervor,
die die KBV veröffentlicht hat.
Insgesamt nahmen Ende 2015 144.769
Ärzte und 22.547 Psychologische Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen
Versorgung teil. Im Vergleich zum Vorjahr
hat sich die Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten um 2.369 (1,4 Prozent)
erhöht. Die Zahl der Vertragsärzte und
Psychotherapeuten in Anstellung ist von
24.560 auf 27.174 (10,6 Prozent) deutlich gestiegen. Damit hat sich seit 2005
die Zahl der angestellten Ärzte und Psychotherapeuten nahezu verzehnfacht.
Der Frauenanteil wuchs weiter von 43,2
auf 44,1 Prozent. In jüngeren Altersgruppen liegt der Frauenanteil noch höher.
4 | 2016
Unter Berücksichtigung der zunehmenden Teilzeittätigkeit setzt sich der
Rückgang bei den Hausärzten 2015
mit minus 0,4 Prozent (222 Hausärzte) fort. Allerdings haben entgegen dem
bundesweiten Trend einzelne KVen
auch Zuwächse zu verzeichnen. In einigen Facharztgruppen hat sich die
Zahl der Mediziner geringfügig verringert – etwa bei den Chirurgen, Nervenärzten, Kinderärzten und Frauenärzten. Zuwächse gibt es bei den Psychotherapeuten, Fachinternisten und
Orthopäden.
Mit der Ärztestatistik veröffentlicht die
KBV regelmäßig Zahlen und Daten zur
Struktur der vertragsärztlichen Versorgung. Der vollständige Tabellenband
steht zum Download bereit unter
a www.kbv.de/media/sp/
2015_12_31.pdf
■ ös
GBA: Ärzte dürfen drei
Tage rückdatieren
Vertragsärzte dürfen den Beginn einer
Arbeitsunfähigkeit in Ausnahmefällen
bis zu drei Tage rückdatieren. Eine entsprechende Anpassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-Richtlinie)
des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am 4. März in Kraft getreten. Die Richtlinie sah bisher vor,
dass Vertragsärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit zwei Tage rückdatieren dürfen. Die Anpassung war erforderlich, um zu gewährleisten, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch für den
Zeitraum einer Notfallversorgung
(rückwirkend) bescheinigt werden
kann – zum Beispiel für das Wochen■ dh
ende.
a http://www.kbv.de/html/
arbeitsunfaehigkeit.php
Einigung zum Anti-Korruptionsgesetz – KBV konnte
sich durchsetzen
Im Entwurf zum Anti-Korruptionsgesetz
hat sich die Regierungskoalition auf
letzte offene Details geeinigt. Unter anderem wurde einer Forderung der KBV
zur klaren Abgrenzung zu erlaubten
und erwünschten Kooperationen Rechnung getragen. Kooperation im Gesundheitswesen wird jetzt nicht mehr
wie ursprünglich unter Generalverdacht
korruptiven Verhaltens gestellt. Gestrichen wurde ein Passus, nach dem die
Strafbarkeit an die Verletzung von „berufsrechtlichen Pflichten zur Wahrung
der heilberuflichen Unabhängigkeit“
geknüpft worden wäre. Rechtsexperten
zufolge hätte dies zu einer ungleichen
Behandlung und zu Rechtsunsicherheit
geführt. Zudem ist nun vorgesehen, dass
Korruption im Gesundheitswesen als
Offizialdelikt und nicht wie bisher als
Antragsdelikt ausgestaltet wird. Das bedeutet, dass entsprechende Taten von
den Staatsanwaltschaften von Amts we■ ös
gen verfolgt werden.
7
Telemedizin
Der virtuelle Arm des Arztes
reicht bis zur Antarktis
Die Telemedizin am Klinikum Oldenburg räumt bundesweit drei Preise ab
Anfang 2014 hatte das Oldenburger Offshore-Projekt seine Arbeit aufgenommen, auf eine Initiative der in Emden
stationierten Luftrettungsfirma Northern Helicopter hin:
„Die Hubschrauber-Flüge dauerten bei Notfällen wegen
8
der Distanzen oftmals zu lange, um die Zeit ungenutzt verstreichen zu lassen“, sagt Dr. Overheu, der als Anästhesist
den Aufbau der Oldenburger Telemedizin begleitet hat. Inzwischen gibt es im Klinikum ein besonders qualifiziertes
Bereitschaftsteam, das auf Notrufe von den Windplattformen auf 24/7-Basis sofort mit ärztlicher Hilfe reagieren
kann.
Jeder Alarm, der von einem Notfallsanitäter in der Nordsee abgesetzt wird, kommt bei der Offshore-Leitstelle der
Johanniter in Berne an, die dann eine virtuelle Dreierkonferenz von Plattform, Telemedizin-Zentrale und Leitstelle
einberuft. Wenn nötig, startet der Hubschrauber dann,
während der inzwischen rundum verkabelte Patient telemedizinisch über einen Multiparameter-Monitor kontrolliert wird. „Ich kann live neben der Audio- und Videoverniedersächsisches ärzteblatt
Fotos: Lehmann / telemedworks GmbH
Das Klinikum Oldenburg ist in der Telemedizin bereits da,
wo andere in Deutschland erst hin wollen. Ein virtuelles
medizinisches Netzwerk sorgt für rund 3.000 potenzielle
Patienten fernab vom Klinikum – auf den Offshore-Windparks in der Nordsee kilometerweit vom Festland entfernt.
Eine Pionierleistung, die den Oldenburgern mittlerweile
drei Preise einbrachte. Der ärztliche Leiter der Oldenburger Telemedizin-Zentrale, Dr. med. Daniel Overheu, berichtete dem niedersächsischen ärzteblatt von dem vorbildhaften Projekt, das sich in Zukunft auch dem ländlichen Raum zuwenden will.
Telemedizin
bindung alle seine Vitaldaten in Echtzeit sehen“, erklärt Dr.
Overheu, „und das Gerät notfalls auch fernsteuern, wenn
der Notfallsanitäter mit dem Patienten beschäftigt ist.“ So
könnten genau die Daten erfasst werden, die die Fachkollegen zur Weiterbehandlung bräuchten.
Windparks gelten als Hochrisikobereiche, hier kommt es
zwar seltener als anderswo zu schweren Verletzungen, diese sind dann aber aufgrund der Distanzen schwerer zu therapieren. Die Telemedizin-Zentrale kümmert sich aber
auch um leichtere Erkrankungen wie Hautekzeme und Erkältungen. „Wegen solchen Erkrankungen muss kein Hubschrauber mehr sofort rausfliegen“, so Dr. Overheu.
Der virtuelle Arm der Oldenburger Telemediziner reicht
über die Zwölf-Meilen-Zone weit hinaus: „Wir haben unser Netzwerk mit der Forschungsstation Neumayer 3 mitten in der Antarktis erfolgreich getestet“, freut sich Dr. Overheu. Jetzt soll die ausgegründete Telemedworks GmbH Pilotprojekte an Land erschließen. „Die Heimbeatmung von
querschnittsgelähmten oder lungenkranken Patienten ist
hoch aufwendig“, sagt der Anästhesist. „Da kann Telemedizin ein Segen sein. Wir bereiten regionale und überregionale Projekte hierzu gerade vor.“
So viel Engagement wird nicht nur von der Ärztekammer
Niedersachsen gewürdigt. „Ich begrüße jedes virtuelle System, das eine Versorgungslücke schließt – ohne Ärzte zu
ersetzen“, sagt Dr. med. Elke Buckisch-Urbanke vom Ausschuss für Qualitätssicherung. Mit dem bundesweit ausgelobten Eugen-Münch-Preis 2015 (Kategorie Innovatives
Geschäftsmodell) und dem Niedersächsischen Gesundheitspreis 2015 (Kategorie e-Health) wurde die Oldenburger Telemedizin-Zentrale bereits ausgezeichnet. Außerdem
wurde sie Bundessieger in der Kategorie Gesellschaft beim
Wettbewerb „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“.
„Ich denke schon, dass wir für die Telemedizin bundesweit
ein Vorreiter sind“, freut sich Dr. Overheu.
■ Christine Koch
Nachgefragt
Dr. Overheu, können Sie ein Fazit der bisherigen telemedizinischen Arbeit in Oldenburg ziehen? Was läuft gut, was
könnte besser werden?
Die Entfernung, die wir telemedizinisch überbrücken, und
unser interdisziplinärer fachärztlicher Ansatz in unserem
Klinikum sind richtig gut. Wir erreichen inzwischen Patienten rund um den Globus und wir können ihnen von hier
aus eine fachärztliche Maximalversorgung anbieten. Aber
die Kooperation mit den Kostenträgern müsste noch weiter
ausgebaut werden, damit wir unser Angebot mehr Patienten zur Verfügung stellen können. Es gibt genügend Landstriche, die sehr viel mehr fachärztliche Expertise brauchen,
denken Sie nur an die ostfriesischen Inseln in Niedersachsen oder andere sehr ländliche Gebiete.
Sind Sie ein einsamer Vorreiter in Deutschland?
Wir in Oldenburg sind schon sehr weit, aber im Klinikum
Aachen und in der Berliner Charité gibt es ähnliche Projekte. Alle Telemediziner sollten sich untereinander vernetzen und gemeinsame Standards entwickeln. Von solchen
Netzwerken könnten vor allem auch die Patienten profitieren.
Wo liegen die Grenzen der Telemedizin?
Man darf nie vergessen, dass Telemedizin nur fachärztliche
Expertise nach draußen übermitteln kann. Sie kann niemals
die manuellen Fähigkeiten eines Arztes vor Ort ersetzen.
Dr. med. Daniel Overheu vor den Bildschirmen der Telemedizin-Zentrale
4 | 2016
9
Telemedizin
„Offen an das Thema herangehen“
In diesem Jahr hat Deutschlands Gesundheitswesen einen großen Sprung in Richtung IT-Zeitalter gemacht:
Zum 1. Januar 2016 trat das neue E-Health-Gesetz in
Kraft, das die digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen und das Management von Patientendaten voranbringen soll. Der bereits eingeführten elektronischen Gesundheitskarte sollen in den kommenden Jahren eine digitale Patientenakte und ein Ausbau der Telemedizin folgen. Ab Mitte 2016 werden alle Arztpraxen
und Krankenhäuser an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen. Zur digitalen Entwicklung auf dem Gesundheitssektor hat Christine Koch für das niedersächsische
ärzteblatt den Medizinethiker Juniorprofessor Dr. med.
Dr. phil. Daniel Strech von der Medizinischen Hochschule
Hannover (MHH) befragt.
Professor Strech, der Gesetzgeber treibt die Digitalisierung
des Gesundheitswesens immer weiter voran – wie gehen
Sie als Ethiker damit um?
In der Medizinethik haben wir Kriterien, nach denen jede
neue Maßnahme beurteilt werden sollte: Wo liegt der mögliche gesundheitliche Nutzen, wo der mögliche Schaden?
10
Welchen Einfluss haben die Neuerungen auf die Wirtschaftlichkeit und Gerechtigkeit des Systems? Und was wird
aus der Autonomie der Patienten?
Und zu welchem konkreten Schluss kommen Sie mit Blick
auf das E-Health-Gesetz?
Die elektronische Gesundheitskarte und die Patientenakte
könnten beispielsweise helfen, falsche Medikamentierungen
und überflüssige Röntgenaufnahmen zu verhindern. Das ist
ethisch ein Fortschritt und spart überdies Kosten. Dennoch
wird die Frage nach Risiken aktuell bleiben, etwa mit Blick
auf die Sicherheit der Patientendaten. Dazu fehlen uns in
Deutschland noch viele Erfahrungswerte. Die USA etwa haben schon seit einigen Jahren eine elektronische Gesundheitskarte. Ich plädiere für ein umsichtiges Herangehen: Wir
müssen bei der praktischen Umsetzung immer wieder evaluieren, ob tatsächlich der Nutzen oder eher der Schaden
der Digitalisierung überwiegt. Die weitere Entwicklung
muss dann jeweils angepasst werden.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe geht die Entwicklung nicht schnell genug. Er forderte kürzlich in der
niedersächsisches ärzteblatt
Telemedizin
Frankfurter Allgemeinen Zeitung mehr Tempo bei der digitalen Vernetzung.
Aus ethischer Sicht hat er damit prinzipiell Recht. Wenn gute Gründe vorliegen, dass bei der Digitalisierung die gesundheitlichen Vorteile für die Gesellschaft dominieren, sollten wir dieses Ziel schneller als bisher verfolgen.
Ist die Furcht vieler Kritiker vor dem gläsernen Patienten
berechtigt?
Juniorprofessor Dr. med. Dr. phil. Daniel Strech
Wir müssen natürlich die Ängste in der Bevölkerung ernstnehmen und Datenmissbrauch vorbeugen – aber die Politik hat das im Gesetz auch schon getan. Dort stehen Regeln
zur Datensicherheit. Die Kritiker müssen mal „Butter bei de
Fische“ geben, angeben, was sie konkret befürchten. Die Gefahr eines Datenmissbrauchs steigt zwar, aber die Frage ist
doch, ob wir trotz der Nutzenpotenziale einer elektronischen
Patientenakte überhaupt keine Risiken eingehen dürfen. Ich
bin der Meinung: Die eine oder andere Starthemmung müssen wir erst mal in Kauf nehmen.
Die elektronische Patientenakte kann unterm Strich auch die
Gesundheitskompetenz von Patienten stärken. Es liegt maßgeblich an den Ärzten, ob das klappt. Sie müssen ihren Patienten die Daten in ihrer Akte erklären und möglichst in Entscheidungen mit einbinden.
Müssen auch die Patienten umdenken?
Mein Gefühl ist, dass die Gesellschaft insgesamt schon laufend lernt, mit der Digitalisierung umzugehen. Ich hoffe, dass
die Ärzte klug genug sind, zum Nutzen aller Seiten die Früchte der Digitalisierung zu ernten. Wenn das so ist, wird sich
die Kommunikation mit den Patienten verbessern. Wir sollten alle etwas offener – und positiver – an das Thema herangehen.
Das Interview führte Christine Koch
Anzeige
alles
Auch die Telemedizin wird von vielen skeptisch beäugt.
Wie schlimm wäre die Gefahr der Entfremdung zwischen
Arzt und Patient?
mobil
Da wird vieles übertrieben. Ich kann mir gut vorstellen, dass
es viele Patienten gibt, die gar keinen gesteigerten Wert auf
die direkte Begegnung mit ihrem Arzt legen. Wer möchte
sich bei Kleinigkeiten schon gerne ins Wartezimmer setzen?
Es sind viele Situationen denkbar, bei denen keine manuelle oder apparative Untersuchung nötig ist. Auch manche körperlich stark eingeschränkte und immobile Patienten regeln
ihre Arztkontakte vielleicht lieber über Telemedizin. Bei Bedarf sollte aber sichergestellt werden, dass solche Patienten
auch weiterhin durch ärztliche Hausbesuche betreut werden können. Zentral wäre hier die Wahlfreiheit zwischen direktem Arztkontakt oder Telemedizin.
Bei höheren Komplikationsraten müsste der Gesetzgeber
Warnhinweise vorschreiben. Wie bei medizinischen Chatforen und dem Googeln nach Krankheitsbildern ist hier aber
auch die Eigenverantwortung der Patienten gefragt. Niemand
kann schließlich das ganze Internet verbieten.
4 | 2016
Pusteblume: ©suptertramp8/Fotolia.com
Icons: iStock.com/browndogstudios
Foto: MHH / K. Kaiser
Online-Arztportale, die halblegal Diagnosen und Rezepte liefern, sind ja auch im Kommen ...
DIE 4 ELEMENTE – LUFT
Die Pusteblume: mobil, leicht und frei.
ELEMENTAR FÜR DEN ARZT IST: MOBILITÄT
MEDATIXX – DIE PRAXISSOFTWARE MIT DER BEGLEITFUNKTION.
Ob Laptop, Tablet oder Smartphone – Sie haben alle Patientendaten dabei, wenn Sie unterwegs sind. Auf dem Weg zum Notfall.
Zum Hausbesuch oder ins Wochenende. Und weil Ihre Daten
automatisch synchronisiert werden, können Sie sich ganz darauf
konzentrieren, Arzt zu sein.
Mehr erfahren unter: alles-bestens.medatixx.de
11
Telemedizin
E-Health-Gesetz gibt Startschuss für (rechts-)
sichere elektronische Kommunikation
Einführung des elektronischen Arztausweises / Ärztekammer Niedersachsen
setzt Gesetzesvorgaben um
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, besser bekannt unter dem Titel „E-Health-Gesetz“, ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft und
soll laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe „den
Fortschritt im Gesundheitswesen vorantreiben“. Mittelpunkt
des Gesetzes ist die bundesweite Einführung der TelematikInfrastruktur (TI), an die bis Mitte 2018 Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend angeschlossen sein sollen. Um den
Schutz der hochsensiblen (Patienten-) Daten zu gewährleisten, muss die Kommunikation über die TI drei Anforderungen
erfüllen. Zunächst ist eine Verschlüsselung der zu übermittelnden Daten vorgeschrieben sowie die Kennzeichnung der
Daten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES).
Des Weiteren muss die Identität der jeweiligen Kommunikationspartner zweifelsfrei feststehen, das heißt jeder Kommunikationspartner muss in der TI authentifizierbar sein.
Der elektronische Arztausweis
Die genannten Sicherheitsmaßnahmen – Verschlüsselung,
Identität und Signatur – werden alle durch den elektronischen Arztausweis (eArztausweis) abgedeckt. Rein technisch
betrachtet handelt es sich hierbei um einen personenbezogenen Sichtausweis im Scheckkarten-Format mit einem Mikroprozessor-Chip. Nach § 291 a Sozialgesetzbuch V (SGB
V) müssen alle Ärzte, die Patienten im Geltungsbereich des
SGB V behandeln, zukünftig einen eArztausweis einsetzen,
denn ohne diesen sind folgende geplante Anwendungen
nicht möglich*:
- Versand von elektronischen Arztbriefen,
- Anlage und Pflege von Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK),
- Anlage und Pflege von elektronischen Medikationsplänen mittels eGK,
- Anlage und Pflege einer elektronischen Patientenakte.
Laut den gesetzlichen Grundlagen ist der eArztausweis ein
elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) in einer spezifischen Ausprägung für Ärzte, der die Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen im Sinne des deutschen
Signaturgesetzes (SigG) ermöglicht. Für die Herausgabe
sind auf der Grundlage der Heilberufs- und Kammergesetze der Länder die Ärztekammern zuständig. Die Ausgabe von
Signaturkarten, die den Ansprüchen des SigG gerecht werden, ist eine in technischer wie auch organisatorischer Sicht
höchst anspruchsvolle Aufgabe, die in Deutschland von sogenannten Zertifizierungsdiensteanbietern (ZDA) durchgeführt wird. Die Landesärztekammern haben sich daher bereits im Jahr 2005 dazu entschieden, die eArztausweise über
einen Rahmenvertrag durch von den Kammern zugelassene ZDA ausgeben zu lassen. Dieses marktoffene Modell wurde auch deshalb gewählt, damit die Ärzte mittelfristig von
einem Wettbewerb unter mehreren Anbietern und entsprechend einem marktgerechten Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren können.
Die Bundesärztekammer (BÄK) ist aktuell – stellvertretend
für die 17 Landesärztekammern – mit drei ZDA in Verhandlungen, bisher gibt es gemäß den gewünschten Vorgaben einen Rahmenvertrag mit der medisign GmbH. Die BÄK
geht jedoch davon aus, dass es auch mit den beiden anderen ZDA (D-Trust von der Bundesdruckerei und T-Systems
von der Deutschen Telekom) zu einem positiven Vertrags■ Stephanie Wente
abschluss kommen wird.
a
Aktuelle Informationen zum Thema eArztausweis finden
Sie online unter www.aekn.de/arztspezial.
* Der aktuelle Arztausweis (Sichtausweis) behält weiterhin seine Gültigkeit und wird
wie bisher von der zuständigen Landesärztekammer ausgegeben. Eine Kommunikation über die TI ist mit dem aktuellen Sichtausweis nicht möglich.
Der organisatorische Ablauf
Der eArztausweis wird von einem ZDA, zum Beispiel der medisign GmbH, produziert und dem beantragenden Arzt für eine monatliche Gebühr zur Verfügung gestellt. Die Ärztekammern fungieren hierbei nur als attributsbestätigende Stelle und
erteilen nach erfolgter Bestätigung dem ZDA die Produktionsfreigabe. Der folgende, anhand von Piktogrammen dargestellte, exemplarische Ablauf zeigt, dass der Arzt initiativ tätig werden und selbstständig einen Antrag auf Ausstellung ei12
nes eArztausweises stellen muss. Die Antragstellung erfolgt online direkt beim ausgewählten ZDA, welches nach erfolgtem
Antragseingang die Unterlagen zur Attributsbestätigung an die
Ärztekammer schickt. Die Ärztekammer prüft, ob das Attribut
„Arzt“ zutrifft und erteilt bei positivem Ergebnis die Produktionsfreigabe an den ZDA. Dieser produziert den eArztausweis und liefert ihn direkt an den Arzt.
niedersächsisches ärzteblatt
Telemedizin
Auf der Webseite www.ehba.de wählen Sie zunächst die für Sie zuständige Landesärztekammer aus. Danach können Sie den ZDA wählen, der
Ihren eArztausweis produzieren soll und werden dann in fünf Schritten
durch die Antragstellung geführt.
Sobald der per POSTIDENT bestätigte Antrag beim ZDA eingeht, leitet dieser ihn an die zuständige Landesärztekammer weiter. Diese muss
nun bestätigen, dass der Antragsteller auch wirklich als Arzt bei ihr
gemeldet ist. Sobald diese sogenannte Attributsbestätigung erfolgt ist,
erteilt die Ärztekammer dem ZDA die Produktionsfreigabe.
Der ZDA produziert daraufhin den eArztausweis. Dieser unterscheidet
sich optisch nur durch den Mikroprozessor-Chip von dem bisherigen
Arztausweis im Scheckkartenformat.
Nach Beendigung der Antragstellung drucken Sie den vollständigen
Antrag aus, versehen diesen mit Ihrem aktuellen Passfoto und unterschreiben ihn.
Nach abgeschlossener Produktion erhalten Sie vom ZDA per Post Ihren
eArztausweis inklusive eines Transport-PINs. Nach Erhalt sollten Sie
zunächst die Unversehrtheit des Ausweises selbst sowie des goldenen
Mikroprozessor-Chips prüfen.
Nun muss der ausgedruckte Antrag an den ZDA geschickt werden.
Hierzu suchen Sie die nächste Postfiliale auf, die das sogenannte POSTIDENT-Verfahren anbietet. Beim POSTIDENT bestätigt ein speziell
dafür ausgebildeter Mitarbeiter Ihre Identität, indem er die Angaben
auf Ihrem Antrag mit Ihrem Personalausweis abgleicht. Der so geprüfte
Antrag geht dann per Post an den ZDA.
Um den eArztausweis nutzen zu können, benötigen Sie ein Kartenlesegerät sowie die dazugehörige Software. Dies kann direkt bei Antragstellung beim ZDA mitbestellt werden. Damit der eArztausweis freigeschaltet wird, müssen Sie zunächst den „PIN brechen“: Lesen Sie
hierzu den Ausweis über das Kartenlesegerät ein und geben Sie den
mitgelieferten Transport-PIN ein. Damit haben Sie Ihren eArztausweis
freigeschaltet und können mit Hilfe der Software weitere Konfigurationen vornehmen. Folgen Sie dabei bitte den Anweisungen des Programms.
4 | 2016
13
Abb.: ÄKN / S. Wente
Um den eArztausweis zu beantragen benötigen Sie einen Computer
mit Internetzugang, einen Drucker und ein aktuelles Passfoto. Halten
Sie des Weiteren Ihren Personalausweis bereit.
Telemedizin
Bei Anruf Arzt – Möglichkeiten und Grenzen der
Fernbehandlung
Die Bundesärztekammer hat durch ihre Arbeitsgruppe Telemedizin Hinweise
und Erläuterungen zur Fernbehandlung erarbeitet, um mehr Rechtssicherheit
für Ärzte beim Einsatz telemedizinischer Verfahren zu schaffen.
In Niedersachsen finden sich die berufsrechtlichen Anforderungen zur Fernbehandlung in § 7 Abs. 4 der Berufsordnung (BO) der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN). Danach
darf der Arzt individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, weder ausschließlich brieflich noch in
Zeitungen oder Zeitschriften noch ausschließlich über Kommunikationsmedien oder Computerkommunikationsnetze
durchführen.
Diese umgangssprachlich als „Fernbehandlungsverbot“ bezeichnete Regelung rührt auf der Hippokrates’schen Idealvorstellung der Behandlung am Krankenbett. So soll sich der
Arzt von dem jeweiligen Patienten ein unmittelbares Bild
durch eigene Wahrnehmung verschaffen und sich nicht nur
auf dessen Schilderungen oder Angaben Dritter verlassen.
Das Erfordernis einer persönlichen, unmittelbaren Leistungserbringung soll dabei nicht nur der Qualitätssicherung
dienen sondern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt
und Patient stärken. In Zeiten weitreichender Digitalisierung
und Vernetzung wäre es gleichwohl fahrlässig, die damit für
die Medizin einhergehenden Möglichkeiten in ein komplettes Verbot telemedizinischer Verfahren münden zu lassen. Dies berücksichtigt auch die Berufsordnung und untersagt lediglich die ausschließliche Fernbehandlung ohne
physischen Arzt-Patientenkontakt.
Die in die ärztliche Versorgungsrealität längst eingezogenen
telemedizinischen Möglichkeiten fallen hierunter regelmäßig nicht. So zeigt die Arbeitsgruppe (AG) Telemedizin in ihren Erläuterungen mit dem Telekonsil, der Telediagnostik im
Rahmen von Teleradiologie und Telepathologie und dem Telemonitoring verschiedene Versorgungsmodelle auf, die regelmäßig keinen berufsrechtlichen Bedenken begegnen.
Auch eine rein telemedizinische Verlaufs- oder Therapiekontrolle nach bereits erfolgtem Präsenzkontakt ist unbedenklich. Schon nicht unter den Tatbestand des § 7 Abs. 4
BO fallen auch allgemeine, nicht auf ein individuelles Beschwerdebild bezogene Ausführungen zu Krankheitsbildern.
Untersagt wird durch die berufsrechtliche Regelung lediglich die Behandlung von Patienten ohne physischen Erstkontakt; namentlich die Diagnosestellung und Therapie bei
einem dem Arzt unbekannten Patienten. Dabei ist auf das
14
jeweilige Krankheitsbild abzustellen. So macht beispielsweise eine vorige Behandlung eines Patienten wegen einer
Grippeerkrankung diesen noch nicht zu einem „bekannten“
Patienten, wenn er sodann die ärztliche Behandlung wegen
eines auffälligen Hautbilds ersucht. Der Erstkontakt muss
vielmehr symptombezogen erfolgt sein.
Die Erforderlichkeit eines bereits bestehenden, unmittelbaren Behandlungsverhältnisses wird auch durch das jüngst
verabschiedete E-Health-Gesetz gestärkt. Soweit dort langfristig die Implementierung von Online-Videosprechstunden
in die Versorgung gesetzlich Versicherter vorgesehen ist, sollen diese nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Gesundheit (Bundestag-Drs. 18/6905, S. 73) ausdrücklich
nur bei Bestandspatienten eingesetzt werden können. Eine
telemedizinische Betreuung soll nur bei einer bereits begonnenen Therapie eine wiederholte persönliche Wiedervorstellung in der Praxis ersetzen können. Für den ärztlichen
Erstkontakt soll der Anwendungsbereich ausdrücklich nicht
eröffnet werden.
Flankiert werden diese Anforderungen durch die für August
2016 geplante Änderung des Arzneimittelgesetzes, nach der
fortan eine Abgabe von Arzneimitteln aufgrund ärztlicher
Verschreibung – wenn es sich nicht um eine Wiederholung
oder Fortsetzung der Behandlung eines bekannten Patienten handelt – nur nach direktem vorigen Arzt-Patientenkontakt erfolgen darf.
Der Gesetzgeber positioniert sich insoweit klar gegen die in
jüngster Zeit wiederholt von einigen gesetzlichen Krankenkassen geäußerten Forderungen nach einer Liberalisierung
der Fernbehandlung. Der Einführung von Modellen, wie sie
beispielweise in der Schweiz praktiziert werden, und wonach Versicherte – außer in Notfällen – vor der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen zunächst eine ärztliche Beratung über eine Hotline in Anspruch nehmen und dem dort
verbindlich festgelegten Behandlungs- und Medikationsplan
folgen müssen, sind demnach im Interesse von Ärzten und
Patienten eindeutige Grenzen gesetzt.
Ass. jur. Svenja Nolting
Juristischer Geschäftsbereich der ÄKN
niedersächsisches ärzteblatt
Telemedizin
Sicherheitsstandards bei der
Datenübermittlung
Ob bei der Kommunikation per E-Mail oder wenn es um
den Betrieb der Praxis-Webseite geht: Für Ärzte kommt es
darauf an, alles zu unternehmen, um eine vertrauliche
Kommunikation zu gewährleisten. Inzwischen haben sich
Standards auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation herausgebildet, die zum Teil auch gesetzlich fixiert
sind und die es zu beachten gilt.
IT-Sicherheitsgesetz und die Folgen
Im Sommer 2015 ist das „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“, kurz ITSicherheitsgesetz, in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz
soll die Datensicherheit, auch bei der Übertragung persönlicher Daten, im Internet verbessert werden.
(7) Diensteanbieter haben, soweit dies technisch möglich
und wirtschaftlich zumutbar ist, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeit für geschäftsmäßig angebotene Telemedien durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass
1.kein unerlaubter Zugriff auf die für ihre Telemedienangebote genutzten technischen Einrichtungen möglich ist
und
2.diese
a) gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener
Daten und
b)gegen Störungen, auch soweit sie durch äußere Angriffe
bedingt sind,
gesichert sind. Vorkehrungen nach Satz 1 müssen den Stand
der Technik berücksichtigen. Eine Maßnahme nach Satz 1
ist insbesondere die Anwendung eines als sicher anerkannten Verschlüsselungsverfahrens.
Was ist zu tun?
Es muss ein sicher anerkanntes Verschlüsselungsverfahren für
die Übertragung der Formulare implementiert werden. Für diese Prozedur empfiehlt es sich, fachlichen Rat und Tat in Anspruch zu nehmen. Nach Abschluss sollten Besucher der Web-
Foto: j-mel – Fotolia.com
Das Gesetz novelliert § 13 des Telemediengesetzes (TMG),
dem der Absatz 7 zugefügt wurde. Danach ist jeder Webseitenbetreiber verpflichtet, Kontaktformulare mit persönlichen Daten verschlüsselt zu übermitteln. Von dieser Regelung sind selbstredend auch Praxiswebseiten betroffen,
insbesondere wenn Rezeptbestellungen oder Terminanfragen über Kontaktformulare abgewickelt werden.
Telemediengesetz (TMG) § 13 Absatz 7
4 | 2016
15
Telemedizin
seite auch davon in Kenntnis gesetzt werden, dass die Datenübertragung verschlüsselt – und damit sicherer – erfolgt.
Was ist ein sicher anerkanntes Verschlüsselungsverfahren?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) hat kryptografische Verfahren bewertet. Es empfiehlt die
Verwendung des Verschlüsselungsverfahrens Transport Layer Security (TLS) in der Version 1.2 und stellt eine Anleitung
zur Verwendung bereit:
www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/
Die Verschlüsselung der gesamten Webseite schafft
zusätzliche Sicherheit!
Generell sollte die komplette Webseite per HTTPS (Hyper
Text Transfer Protocol Secure) verschlüsselt werden. Dazu
wendet man sich an den Provider (zum Beispiel Strato,
Web.de, Hetzner) und lässt die Webseite entsprechend umstellen. Die Kosten für die Umstellung belaufen sich je nach
Aufwand des Verfahrens auf einen Betrag von zehn bis zu
900 Euro.
Arzt-Patienten-Kommunikation per E-Mail
sicher gestalten
Bei der digitalen Post gibt es aber noch einen Haken: E-Mails
werden im Internet unverschlüsselt übertragen. Auf dem Weg
zum Empfänger wandern die E-Mails über viele verschiedene Rechner im Internet, wo sie mitgelesen und von Computerprogrammen automatisch nach bestimmten Schlagwörtern, zum Beispiel der „Kontonummer“ durchsucht werden können. Was bedeutet das nun für die Arzt-PatientenKommunikation? Wie können sich Arzt und Patient gegen
einen Missbrauch ihrer Daten schützen oder das Mitlesen
unbefugter Dritter verhindern?
Der E-Mail-Provider
Um die Datensicherheit möglichst umfassend zu gewährleisten, ist bereits die Wahl des E-Mail-Anbieters von Bedeutung. Hier sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden,
dass im Postfach Spamfilter und Virenschutz integriert sind.
Dies ist wichtig, weil viele Schadprogramme zum Ausspähen von elektronischer Post und Servern via E-Mail versendet werden. Sind Spamfilter und Virenschutz installiert, kann
die Gefahr des „unbefugten Mitlesens“ schon beim Empfang
der Nachrichten minimiert werden.
16
Das Passwort
Immens wichtig ist ein sicheres Passwort für das E-Mail-Konto. Es sollte mindestens zehn Zeichen lang und aus Zahlen,
Ziffern und Sonderzeichen bestehen. Das Passwort sollte in
regelmäßigen Abständen geändert werden.
SSL: Verschlüsselung „light“
Die meisten E-Mail-Programme bieten die Möglichkeit,
Nachrichten per „SSL“ beziehungsweise „TLS/SSL“ zu verschlüsseln. Damit wird jedoch nur die Übertragung zwischen dem Computer und den Servern des E-Mail-Providers
abgesichert. Die Übermittlung zum Postfach des Empfängers
geschieht ungeschützt über das Internet. Aus diesem Grund
sollte nicht nur die Übertragung, sondern vertrauliche EMails an sich verschlüsselt werden.
Transport Layer Security (TLS, deutsch Transportschichtsicherheit), weitläufiger bekannt unter der Vorgängerbezeichnung Secure Sockets Layer (SSL), ist ein Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung im Internet.
Seit Version 3.0 wird das SSL-Protokoll unter dem neuen
Namen TLS weiterentwickelt und standardisiert, wobei Version 1.0 von TLS der Version 3.1 von SSL entspricht.
(Quelle: Wikipedia)
PGP und GPG: Verschlüsselung für Fortgeschrittene
Um E-Mails verschlüsseln zu können, wird eine Zusatzsoftware für das E-Mail-Programm benötigt. Diese übernimmt sowohl die Verschlüsselung, als auch die Entschlüsselung von
E-Mails.
niedersächsisches ärzteblatt
Foto: Markus Mainka (www.marek-photo.de) – Fotolia.com
Was sind die Folgen bei Nichtumsetzung?
Ein Verstoß gegen die gesetzliche Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu
50.000 Euro je Verstoß geahndet werden kann.
■ Andreas Pagel
Telemedizin
Die bekanntesten Verschlüsselungsprogramme sind das kostenpflichtige „Pretty Good Privacy“
(PGP) und das freie „Gnu Privacy
Guard“ (GPG oder GnuPG). Um die
Verschlüsselungsfunktionen dieser
Programme im E-Mail-Programm
nutzen zu können, müssen entsprechende Erweiterungen – auch
„extensions“, „add-ons“ oder „plugins“ genannt – installiert werden. Allerdings gibt es nicht für jedes EMail-Programm solche Erweiterungen. Es ist deshalb angeraten, sich
vor der Installation der Verschlüsselungssoftware zu informieren, ob
und welche Erweiterungen für das
jeweilige E-Mail-Programm angeboten werden. Auch Nutzer von
Webmail können die Verschlüsselung nutzen. Einige E-Mail-Provider
(zum Beispiel Web.de, Gmx, …)
bieten die kostenpflichtige Nutzung in ihren Portalen an.
dass die Schlüssel dem E-Mail-Programm, dem Browser und
anderen Anwendungen auf dem Rechner automatisch zur
Verfügung gestellt werden. Die Software erzeugt auch die
Schlüssel, die für eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
notwendig sind, und registriert die öffentlichen Schlüssel bei
der zentralen Infrastruktur, während die privaten Schlüssel
die Umgebung des Nutzers nie verlassen.
Die zentrale Infrastruktur stellt verschiedene Dienste zur Verfügung, mit denen sich Schlüssel abrufen, überprüfen oder
zurückrufen lassen. Im Falle von E-Mail-Verschlüsselung lässt
die Software zuerst die öffentlichen Anteile von der Infrastruktur der Volksverschlüsselung (Serverseite) beglaubigen.
Die Infrastruktur fungiert als eine Art Telefonbuch, bei dem
man die öffentlichen Schlüssel eines Nutzers erfragen kann,
weil man ihm zum Beispiel eine verschlüsselte Mail schicken möchte.
Die „Volksverschlüsselung“ soll noch im ersten Halbjahr
2016 zugänglich sein.
■ Oliver Busse
a
Weitere Informationen:
www.sit.fraunhofer.de/de/volksverschluesselung/
Die Verschlüsselungssoftware besteht aus zwei Teilen: Der
„Verschlüsselungssoftware“ und dem „Schlüsselpaar“.
In einem ersten Schritt muss die Verschlüsselungssoftware
installiert werden. Um verschlüsselte E-Mails zum Beispiel
an Patienten zu versenden oder empfangen zu können, benötigt der Arzt das eigene „Schlüsselpaar“, damit die Daten
verschlüsselt und verschlüsselte Daten wieder lesbar gemacht werden können. Das Grundprinzip dabei ist einfach:
Nur wer den passenden Schlüssel hat, kann eine verschlüsselte Nachricht entschlüsseln.
Den individuell erstellten Schlüssel teilt man per E-Mail, Datenträger oder Schlüsselserver seinen Patienten oder Kollegen mit. Voraussetzung für die verschlüsselte Kommunikation ist allerdings, dass auch diese die entsprechende Verschlüsselungssoftware einsetzen.
Volksverschlüsselung als Alternative?
Die Volksverschlüsselung könnte eine Alternative zu dieser
aufwändigen Prozedur sein. Sie ist eine Entwicklung des
Fraunhofer SIT, um die Nutzung einer sogenannten „Endezu-Ende-Verschlüsselung“ zu verbreiten. Damit soll der
Schutz der elektronischen Kommunikation von Privatpersonen, Freiberuflern sowie Unternehmen erhöht werden.
Das Herzstück der Volksverschlüsselung soll eine Software
sein, die kryptografische Schlüssel an den richtigen Stellen
auf dem Computer des Nutzers installiert. Sie sorgt dafür,
4 | 2016
Anzeige
Herzlich willkommen
in der Klinik Lilienthal!
Dr. Bertram Regenbrecht ist seit 1. Januar
2016 Chefarzt der Abteilung für Orthopädie
und Unfallchirurgie an der Klinik Lilienthal. Nach seinem Wechsel von der Bremer Roland Klinik ergänzt er das bereits
stark aufgestellte Team um die Chefärzte
DR. BERTRAM
REGENBRECHT
Dr. Jan Leugering und Ingmar Bock-Lührsen. Gemeinsam mit der Wirbelsäulenchirurgie von Chefarzt Dr. Ulrich Meister bilden die Ärzte ein spezialisiertes, interdisziplinäres Zentrum für Orthopädische Chirurgie,
in dem alle Erkrankungen des Bewegungsapparates behandelt werden können.
Dr. Regenbrecht genießt überregionales Renommee in der Endoprothetik, insbesondere in der Durchführung des anterioren
Zugangs zum Hüftgelenk als besonders schonendes, minimalinvasives Verfahren. Aber auch in der differenzierten Endoprothetik
des Kniegelenks, bei komplexen Wechseloperationen sowie in der
Fußchirurgie und der Behandlung von Beinachsenfehlstellungen
hat Dr. Regenbrecht eine ausgewiesene, jahrelange Expertise.
Moorhauser Landstraße 3c
28865 Lilienthal
T 04298 271– 0
www.klinik-lilienthal.de
17
Humanitäre Hilfe
30. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von
Tschernobyl
Benefizwoche der Stiftung „Kinder von Tschernobyl“, Stiftung des Landes
Niedersachsen
Vorträge, Film, Ballett und Fotokunst – damit will die Stiftung „Kinder von Tschernobyl“ des Landes Niedersachsen
vom 26. April bis zum 2. Mai an den ersten weltweiten Super-GAU vor 30 Jahren erinnern. Und an die vielen Kinder,
die in Weißrussland und der Ukraine bis heute unter den
Folgen leiden. In der Nacht zum 26. April 1986 war der
Block VI im Atomkraftwerk W.I. Lenin explodiert. Die mächtige Explosion verstrahlte Teile der Ukraine, Weißrusslands
und Russlands. Etwa 600.000 Menschen waren in der Region einer starken Strahlenbelastung ausgesetzt und eine radioaktive Wolke überzog halb Europa. Das damals freigesetzte Plutonium wird erst in 250.000 Jahren zerfallen sein.
Das Programm der Benefizwoche im Überblick
In Cannes preisgekrönter Dokumentarfilm
Einen sehr eindrücklichen Bericht der Probleme in den betroffenen Regionen und in die Arbeit der Stiftungsmitarbeiter gibt ein Dokumentarfilm. Er trägt den Titel „25 Jahre
Tschernobyl“ und wird in der Benefizwoche mehrfach auf„Kinder von Tschernobyl – Stiftung des Landes Niedersachsen“
Die Stiftung hat seit Oktober 1992 insgesamt 65 Reisen in die
Tschernobyl-Region durchgeführt. Die Delegationen entscheiden jeweils vor Ort, wie die Hilfen in den betroffenen
Regionen verteilt werden. Ehrenamtliche deutsche Ärzte kontrollieren, ob die gelieferten medizinischen Geräte zweckentsprechend eingesetzt werden. Bislang stellte die Stiftung
in der Region 330 Ultraschallgeräte im Wert von über 10 Millionen Euro zur Verfügung. Sie finanzierte 50 Hilfstranspor-
18
geführt. 2011 wurde der Streifen in Cannes mit den begehrten silbernen Delphinen ausgezeichnet. Der Film stellt
unter anderem die zweite Generation von Tschernobyl-Kindern vor, die inzwischen selbst Eltern sind. Bis heute ist die
Zahl der leukämiekranken und missgebildeten Kinder in der
Region unvermindert hoch, ebenso die Zahl der Frühgeburten mit Komplikationen sowie die Kindersterblichkeit.
„Die Tschernobyl-Tragödie ist die Tragödie unseres Landes“,
sagt im Film die Leiterin des Instituts für Pädiatrie und Geburtshilfe in Kiew, Znamenska T. Konstantinowna. Umso höher schätzen die Menschen in Weißrussland und der Ukraine seit 1992 die medizinische und humanitäre Hilfe aus Niedersachsen.
Ballett und Fotografie
Aus Weißrussland kommt ein Ballettensemble mit jungen
Tänzern des Musiktheaters Minsk, die zugunsten ihrer krante, die Medikamente, Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien
im Wert von über 1,3 Millionen Euro in die Region brachten. Und veranstaltete für mehr als 3.500 Ärzte in Minsk und
Kiew 50 Sonographie-Fortbildungskurse. Zudem förderte die
Stiftung mit knapp 300.000 Euro Erholungsaufenthalte für
Kinder im Zentrum „Nadeshda“ (Hoffnung) bei Minsk oder
in einer weißrussischen Diabetesschule. Vorsitzende des Kuratoriums der Landesstiftung „Kinder von Tschernobyl“ sind
Dr. med. Gisbert Voigt, Mitglied des Vorstands der Ärztekammer Niedersachsen sowie der Ehrenpräsident der Ärztekammer, Professor Dr. med. Heyo Eckel.
niedersächsisches ärzteblatt
Abb.: Stiftung Kinder von Tschernobyl e. V.
Die Landesstiftung will in diesem Frühling an den Tag erinnern, der die Welt veränderte und die Gefahren der zivil genutzten Atomkraft zum ersten Mal bitter deutlich machte.
Die meisten Orte, an denen die Benefizveranstaltungen stattfinden werden, stehen bereits fest. Einzelne interessierte
Städte und Gemeinden in Niedersachsen, die dafür Räumlichkeiten zur Verfügung stellen möchten, melden sich bitte bei der Stiftung. (Kontakt: [email protected]).
Weiterbildung
ken Altersgenossen auftreten. Tief beeindruckende Impressionen des bekannten Fotograf und Tschernobyl-Langzeitchronisten Rüdiger Lubricht begleiten die Tanzvorführungen.
Ärzte aus Niedersachsen leisten humanitäre Hilfe
Über die Arbeit der Stiftung „Kinder von Tschernobyl“ des
Landes Niedersachsen berichten im Rahmen der Benefiztage dann die Vorsitzenden ihres Kuratoriums: Dr. med. Gisbert Voigt und Professor Dr. med. Heyo Eckel. Um das Leid
der Kinder zu lindern, hat das Land Niedersachsen diese Stiftung bereits 1992 eingerichtet und übernimmt auch seitdem
die festen Personalkosten. Unter der Leitung von Professor
Dr. Dr. h.c. med. Friedrich Degenhardt engagieren sich viele Ärzte in ihrer Freizeit ehrenamtlich in medizinischen Ärztefortbildungen in der Tschernobylregion. Die Stiftung gewährt dort vor Ort vor allem medizinische Hilfe für strahlengeschädigte Kinder aus Weißrussland, Russland und der
Ukraine. Sie will erreichen, dass Schilddrüsenerkrankungen
früh erkannt und besser behandelt werden können. Schilddrüsenkrebs bei Kindern ist in den betroffenen Gebieten bis
heute sehr aggressiv.
■ Susanna Vida
Fachgebundene genetische Beratung
Auslaufen der Übergangsbestimmungen am 10. Juli 2016
Insbesondere Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sollten
prüfen, ob sie die Qualifikation zur Genetischen Beratung –
fachgebunden beziehungsweise zur Genetischen Beratung
im Kontext der vorgeburtlichen Risikoabklärung – noch im
Wege der Übergangsbestimmungen erwerben können. Diese laufen am 10. Juli 2016 aus!
Die Regelung in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) geht auf Beschlüsse der Gendiagnostik-Kommission zurück, der durch das Gendiagnostikgesetz entsprechende Befugnisse eingeräumt worden
sind. Danach kann sich ein Arzt einer bei der ÄKN durchgeführten Wissenskontrolle unterziehen und muss nicht an
einem 72-stündigen Kurs teilnehmen. Diese Möglichkeit
steht ab 11. Juli 2016 nur noch denjenigen Ärzten offen, die
eine fünfjährige durchgehende einschlägige Berufstätigkeit
nach Facharztanerkennung aufweisen. Entsprechendes gilt
für die genetische Beratung im Kontext der vorgeburtlichen
Risikoabklärung. Auch dafür wird die Möglichkeit eingeschränkt, eine Wissenskontrolle abzulegen. Stattdessen müssen „jüngere“ Fachärzte ab Mitte Juli 2016 einen achtstündigen Kurs belegen. Nutzen Sie also die Möglichkeit der
Übergangsbestimmungen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Claudia Ratz
(Tel.: 0511/3802222).
Anzeige
4 | 2016
19
Bezirksstellen
Fortbildung zu speziellen Aspekten der
Antibiotikatherapie im Krankenhaus
Hannover. Am 18. Februar 2016 fand eine Folgeveranstaltung zu den seit 2013 jährlich durchgeführten Basiskursen
„Antibiotikatherapie für den stationären Bereich“ statt. In den
Basiskursen wurden bisher etwa 150 Ärzte beziehungsweise Apotheker fortgebildet, die das ärztliche Personal beim
Einsatz von Antiinfektiva beraten und die Leitung bei der Erfüllung der Pflichten nach § 23 Abs. 4 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unterstützen können.
An der eintägigen Folgeveranstaltung im Stephansstift Hannover, die erneut vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer
und der Apothekerkammer Niedersachsen durchgeführt
wurde, nahmen 38 Personen teil. Die Fortbildung beinhaltete zwei klinisch-praktische Themen und zwei Vorträge, die
sich schwerpunktmäßig mit der Erfassung und Bewertung der
Antibiotikaverbrauchsdaten befassten. Professor Dr. med.
Christian Eckmann, Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie des Klinikums Peine referierte
sehr praxisnah über zentrale Aspekte der perioperativen Antibiotikaprophylaxe. Professor Dr. med. Alexander Brinkmann, Chefarzt der Klinik für Anästhesie, operative Intensivmedizin und spezielle Schmerztherapie im Klinikum
Heidenheim betonte in seinem Vortrag zur Pharmakokine-
tik von Antibiotika die Vorteile einer kontinuierlichen Antibiotikaapplikation und des therapeutischen Drug monitoring
bei Intensivpatienten. Dr. med. Kerstin Wahlers vom Institut
für Krankenhaushygiene des Klinikums Oldenburg gGmbH
berichtete über praktische Erfahrungen mit dem RKI/Charité-Modul zur Antibiotikaverbrauchssurveillance (AVS). In einem Vortrag über den Datenabgleich zwischen Antibiotikastandard, -resistenz und -verbrauch machte Dr. med. Uwe
Mai vom Institut für medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene des Klinikums Region Hannover GmbH
deutlich, dass ein derartiger Abgleich nicht nur gesetzlich
gefordert wird, sondern auch medizinisch sinnvoll ist.
Schließlich hatten die Teilnehmer der Veranstaltung im Rahmen eines World-Cafés die Möglichkeit, eigene Erfahrungen
aus der Tätigkeit als Antiinfektivaberater untereinander und
mit den Referenten auszutauschen.
2017 wird das NLGA wieder einen Basiskurs Antibiotikatherapie für den stationären Bereich anbieten.
Dr. med. Matthias Pulz
Dr. med. Dagmar Ziehm
NLGA
Runde Tische zum Thema Transsexualität
20
montherapie widmen. Am 24. August soll es dann um die
Diagnosestellung und Gutachten zur Vornamens- und Personenstandsänderung bei Transsexualität gehen und die letzte Veranstaltung in diesem Jahr wird im November genitalangleichende Operationen thematisieren.
■ we
Für weitere Informationen und zur Anmeldung wenden Sie
sich bitte an Lotty Maria Wergin: per Telefon
(05427/921590) oder per E-Mail: [email protected].
Oder Sie besuchen die Homepage www.transsexuellev.de.
niedersächsisches ärzteblatt
Foto: CreativeCollection
Osnabrück. Die gemeinnützige Vereinigung TransSexuelleMenschen e. V. (VTSM) veranstaltet in diesem Jahr mehrere
Runde Tische rund um das Thema Transsexualität. Der 2015
gegründete VTSM möchte mit den Veranstaltungen interessierte und mit der Thematik noch unerfahrene Ärzte und Therapeuten informieren und den Austausch mit Betroffenen fördern. Der erste Runde Tisch fand am 2. März in der Osnabrücker Lagerhalle statt. Der Fachdozent Honorarprofessor
Dr. med. Wolfgang Weig, ein erfahrener Gutachter und Begleittherapeut für Transsexuelle, gab einen umfassenden
Überblick zum Thema Transsexualität. Der nächste Runde
Tisch wird am 7. Juni stattfinden und sich dem Thema Hor-
Bezirksstellen
Fortbildung und Tag der offenen Tür
Hildesheim. Anlässlich der neuen Bezirksstellen-Räumlichkeiten der Ärztekammer Niedersachsen in Hildesheim luden wir am 21. Februar gemeinsam mit den drei Ärztevereinen zu einer Fortbildungsveranstaltung besonderer Art ein.
Das Thema: Jugendliche bei Whatsapp, Facebook und Instagram – was geht uns das an?
Die Anzahl der angemeldeten Personen zeigte, dass dieses
Thema brennend interessiert. Wir hatten etwas über 100 Anmeldungen von Kollegen verschiedenster Fachrichtungen:
Kinderärzte, Neurologen, Psychologen, Gynäkologen, Allgemeinmediziner und viele mehr.
Der Sozialpädagoge Moritz Becker, tätig bei Smiley e. V. –
Verein zur Förderung der Medienkompetenz, sowie Dozent
der Niedersächsischen Landesmedienanstalt und den Universitäten Hannover und Hildesheim, hielt den Vortrag in einer lebendigen, authentischen Art und Weise – kurzweilig,
interessant, kompetent und ohne Verwendung von Medien.
Auch am Ende nach 90 Minuten gab es viele Fragen und
schließlich einen riesigen Applaus. Neben der Besichtigung
der Räumlichkeiten und dem kommunikativen Austausch
Sozialpädagoge Moritz Becker hält seinen Vortrag ohne elektronische
Hilfsmittel
war für das leibliche Wohl gesorgt. Die musikalische Begleitung durch die Band des Kollegen Frank Gaßner war ein
weiteres Highlight. Insgesamt also eine sehr gelungene Sonntagsveranstaltung.
Dr. med. Dorothea Mordeja
Vorsitzende der BZ Hildesheim
Fotos: E. Vogelsang; Foto Kammler
Ballnacht in den Valentinstag
Hannover. In den diesjährigen Valentinstag hinein tanzten
und feierten bis in den frühen Morgen wiederum 500 Gäste beim hannöverschen Ärzteball im Maritim-Airport-Hotel
am Flughafen. Es wurde nach modernen Rhythmen getanzt,
geschlemmt und geklönt. Dem Anlass entsprechend konnten Dr. med. Cornelia Goesmann und Dr. med. Konrad F.
Cimander im liebevoll dekorierten Ballsaal durch das Programm führen. Wie immer luden zwei hervorragende Bands
bis in den frühen Morgen zum Tanz, ein großes Buffet zum
Schlemmen und danach Zimmer zum Sonderpreis zum Ausschlafen ein. Für die Events des Abends haben der Kinderzirkus „Bunttropfen“ mit akrobatischen Einlagen zu Beginn
des Abend und später dann Tänzer der Tanzschule „Step by
Step“ für swingende Unterhaltung gesorgt. Die schon bewährte Tombola zu Gunsten des Aegidius-Hauses für Kinder mit schwersten Behinderungen bescherte vielen Gästen
noch einen Überraschungsgewinn. Also wieder einmal ein
gelungener Abend, den wir für Sie am 11. Februar 2017 gerne wieder organisieren.
■ BZ Hannover
4 | 2016
Der diesjährige Ärzteball bot neben feurigen Rhythmen eine farbenprächtige Lichtershow
21
Bezirksstellen
Neujahrsempfang von Kammer und KV
Wilhelmshaven. Über zahlreiche Gäste aus Stadt und Region freuten sich am 24. Januar 2016 Jens Wagenknecht, Vorsitzender der Bezirksstelle Wilhelmshaven der Ärztekammer
Niedersachsen (ÄKN) und ÄKN-Vorstandsmitglied, und Dr.
med. Andreas Klose, Vorsitzender des Wilhelmshavener Bezirksausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, beim gemeinsamen Neujahrsempfang im Ärztehaus an der Kirchreihe. Wagenknecht übernahm die Moderation der Veranstaltung. Als Ehrengast sprach der SPDLandtagsabgeordnete Holger Ansmann. Die Landesregierung arbeite derzeit am „Masterplan Soziale Gesundheitswirtschaft“, so der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration, „um die medizinische Versorgung – auch im ländlichen Raum – zu verbessern und zukunftsfähig zu machen“.
Auf großes Interesse stießen die Schilderungen von Dr. med.
Markus Ennen aus Schortens. Gemeinsam mit anderen Ärzten hatte er im Dezember 2015 die medizinischen Erstuntersuchungen an Flüchtlingen in Jever durchgeführt. Erstmals
war auch ein Medizinstudent als Redner eingeladen. So
sprach sich abschließend Sukhdeep Arora, Präsident der
Bundesvertretung der Medizinstudierenden (BVMD) aus
Frankfurt gegen den von der Bundesregierung angestrebten
„Masterplan 2020“ in seiner jetzigen Fassung aus. So sei unter anderem ein Pflichtquartal in Allgemeinmedizin während
des Praktischen Jahres kaum geeignet, dem Mangel an Hausärzten entgegen zu wirken. „Der größte Motivationsfaktor,
der uns Studierende für ein Fach begeistern kann, ist nicht
zuletzt die Leidenschaft des Lehrenden“, appellierte Arora
an die erfahrenen Ärzte.
„Die Politik machte den Ärzten auch in 2015 das Leben
schwer mit diversen Gesundheitsgesetzen“, klagte Dr. Klose. So nannte er die ab dem 25. Januar verfügbare Terminservicestelle (für Termine bei Fachärzten, die WZ berichtete) ein „Bürokratiemonster“, welches „aus reinem Populismus“ geschaffen worden sei. „Deutschland hat in ganz
Europa die geringsten Wartezeiten auf einen Facharzttermin“, betonte er. Zudem wehre man sich gegen die Pläne
der Bundesregierung, an allen Krankenhäusern sogenannte
Portalpraxen einzurichten. „Schon jetzt belagern vielerorts
Patienten mit Zipperlein die Notaufnahmen und behindern
die Behandlung echter Notfälle.“
Michael Halama
Mit freundlicher Genehmigung der Wilhelmshavener
Zeitung
Zweiter Informationstag für
Weiterbildungsassistenten
Verden. In der Bezirksstelle Verden der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) findet am Mittwoch, den 18. Mai 2016
der zweite Informationstag für Weiterbildungsassistenten
statt. Die Bezirksstelle bietet den sich in ärztlicher Weiterbildung zum Facharzt befindlichen Personen die Möglichkeit, sich sämtliche Fragen rund um die Weiterbildung beantworten zu lassen. Des Weiteren können sich die Teilnehmer individuell beraten lassen und / oder den „Antrag
auf Anerkennung einer Bezeichnung“ persönlich abgeben.
Es werden auch wieder Vier-Augen-Gespräche mit Mitar22
beitern des ÄKN-Sachgebiets „Weiterbildung und Anerkennung von Arztbezeichnungen“ angeboten.
■ BZ Verden
Für weitere Informationen und zur Anmeldung wenden Sie
sich bitte an Christiane Hahn von der Bezirksstelle Verden
unter der Telefonnummer 04231/6775620.
niedersächsisches ärzteblatt
Bezirksstellen
1. Ärzteforum Leinetal
Gute Praxis Ärztliche
Flüchtlingsversorgung
Göttingen. Die Bezirksstellen Braunschweig, Göttingen und
Hildesheim der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) bieten
Ihnen mit dem ersten Ärzteforum Leinetal eine neue, eintägige ärztliche Fortbildungsveranstaltung an. Ziel dieses Fortbildungstags ist es, Ihnen als Erweiterung des üblichen Fortbildungsangebots ein Forum in Modulstruktur zu bieten, das
medizinisch auf hohem Niveau und ohne jegliches Sponsoring ist. Aufgrund der Seminarstruktur können Sie bis zu
zehn Fortbildungspunkte erwerben. Wir haben vier Seminarblöcke mit jeweils vier Themenangeboten geplant, so
dass Sie sich selbst ein individuelles Fortbildungsprogramm
gestalten können. Dabei möchten wir Ihnen ein praxisnahes Fortbildungsangebot anbieten, das neben aktuellen
auch sehr spezifische Themen beinhaltet. Detaillierte Informationen zum Ärzteforum Leinetal erhalten Sie auf unserer
Website: www.aekn.de/aerzteforum-leinetal.
Braunschweig. Die Bezirksstelle Braunschweig der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) veranstaltet am 27. April
2016 eine Fortbildung zum Thema Flüchtlingsversorgung:
„Wir helfen, wo wir können: Gute Praxis Ärztliche Flüchtlingsversorgung“. Von 17 bis 19 Uhr referieren im Vortragssaal des Ärztehauses Braunschweig, An der Petrikirche 1, Experten über ihre Erfahrungen in der Flüchtlingsversorgung
und thematisieren Probleme sowie Lösungsansätze. Eröffnet
wird die Veranstaltung von Marion Charlotte Renneberg, Vizepräsidentin der ÄKN und Vorsitzende der Bezirksstelle
Braunschweig.
Wir würden uns freuen, Sie zum Ärzteforum Leinetal am
18. Juni 2016 im Hotel Freigeist in Einbeck begrüßen zu dürfen. Eine persönliche Einladung wird zeitnah versandt. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Teilnahme nur bei vorheriger Anmeldung erfolgen kann.
Die Veranstaltung ist von der ÄKN mit zwei Fortbildungspunkten anerkannt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger
Anmeldung möglich – per E-Mail an bz.braunschweig@
aekn.de oder per Fax: 0531/26159529. Weitere Informationen sowie den Flyer zur Veranstaltung finden Sie online unter www.aekn.de/arztspezial/humanitaere-hilfe/aerztlichefluechtlingshilfe-in-niedersachsen/termine/.
■ we
■ BZ Göttingen
Anzeige
FRANKFURT | GIESSEN
HANNOVER | BERLIN
www.hfbp.de
Weiteres & Referenzen zu
MEDZENTRUM® unter
iwg.world/versorgungsstrukturen
WIR. SCHAFFEN. VERSORGUNGSSTRUKTUREN.
MEDZENTREN IM BETRIEB
MEDZENTRUM® Pohlheim
MEDZENTRUM® Ehringshausen
MEDZENTREN IN DER REALISIERUNGSPHASE
MEDZENTRUM® Schramberg
MEDZENTRUM® Sulgen
MEDZENTRUM® Gründau
4 | 2016
23
Recht
Von Fall zu Fall
Aus der Praxis der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. Diesmal: Unterlassene Differenzialdiagnostik bei Unterbauch- und Genitalbeschwerden
Kasuistik
Nach dem vorliegenden Gedächtnisprotokoll der Eltern wachte der zum damaligen Zeitpunkt elfjährige Sohn um 8 Uhr
schweißgebadet mit Hodenschmerzen auf, die sich im Laufe
des Vormittags in den Unterbauch verlagerten. Eine Vorstellung um 11 Uhr beim Hausarzt führte zu einer Krankenhauseinweisung in einer Kindernotfallambulanzklinik unter
der Verdachtsdiagnose einer Appendizitis. Hier wurde um
13 Uhr das Kind von den beiden diensthabenden Ärzten gesehen. Im Notfallprotokoll der Klinik wird von Hodenschmerzen berichtet. Nach klinischer Untersuchung des Abdomens und verschiedener Laboruntersuchungen wurde die
Verdachtsdiagnose Appendizitis bestätigt und das Kind zur
weiteren Behandlung und gegebenenfalls chirurgischen Versorgung in das Kinderkrankenhaus weitergeleitet.
zweiten Eingriff der rechte Hoden pexiert und später der linke Hoden noch einmal freigelegt unter Verdacht auf Retorsion.
Beanstandung der ärztlichen Maßnahmen
Die Eltern werfen den Ärzten der Klinik als auch des Kinderkrankenhauses vor, eine Hodentorsion übersehen zu haben. Insbesondere sei bei den sämtlichen Untersuchungen
in Gegenwart der Eltern eine gezielte Untersuchung des Genitalbereichs, insbesondere des Skrotalbereichs, nicht erfolgt. Dadurch sei die später diagnostizierte Hodentorsion
übersehen und somit nicht einer zeitgerechten Therapie zugeführt worden, die die erhebliche Schädigung des linken
Hodens hätte vermeiden können.
Stellungnahme der erstbehandelnden Klinik
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine klinische Untersuchung der Hoden in der erstbehandelnden Klinik stattgefunden hat. Die Eltern tragen vor, dass zu keinem Zeitpunkt
der Genitalbereich entblößt, geschweige denn abgetastet worden sei. Die behandelnden Ärzte der Klinik führen hingegen
in der Stellungnahme zum medizinischen Sachverhalt aus,
dass eine gesamtkörperliche Untersuchung inklusive der Inspektion des Genitaltrakts erfolgt sei.
Bei der sehr gründlichen Untersuchung sei die Verdachtsdiagnose Appendizitis bestätigt worden. Im Rahmen der Untersuchung sei natürlich auch die Genitalregion miteinbezogen gewesen. Führend seien der ubiquitäre Druckschmerz
des Abdomens und der leichte Psoasdehnungsschmerz gewesen.
Stellungnahme des Kinderkrankenhauses
Die erstmalige Untersuchung nach Verlegung des Kindes erfolgte im Kinderkrankenhaus nach Eintreffen in der Notfallaufnahme um 17 Uhr. Auch dort wurde das Abdomen untersucht, eine rektale Untersuchung angeschlossen sowie eine
Behandlung einer vermuteten Obstipation eingeleitet und das
Kind stationär um 18 Uhr aufgenommen. Am nächsten Morgen wurde erneut das Abdomen abgetastet. Erstmals um
13 Uhr wurde dann wegen zunehmender Schmerzen im Unterbauch eine Untersuchung des Genitals durchgeführt, die
eine starke Schwellung des linken Hodens ergab, was zur sofortigen operativen Freilegung unter der Verdachtsdiagnose
Hodentorsion führte. Der Hoden fand sich um 360° torquiert,
wurde detorquiert und nach Rücksprache mit den Eltern in situ belassen. Eine Probeexzision aus dem Hoden ergab den
Befund einer ausgedehnten interstitiellen frischen Einblutung
mit Auseinanderdehnung der Hodentubuli. In der Folgezeit
kam es zu einer zunehmenden Atrophie des Hodens, die sonographisch kontrolliert wurde. Weiterhin wurde in einem
24
Es wird ebenfalls auf eine gründliche Untersuchung der Abdominalorgane verwiesen, auch hier sei führendes Symptom
der Schmerz im Bereich des linken Unterbauchs gewesen.
Der Vorwurf, die Genitalregion nicht untersucht zu haben,
wird zurückgewiesen. Dieser sei Grundbestandteil einer kinderärztlichen Untersuchung bei abdominellen Beschwerdebildern.
Gutachten
Der von der Schlichtungsstelle beauftragte kinderchirurgische Gutachter hat ausführlich die Entwicklung einer Hodentorsion, auch im Zusammenhang mit möglichen Anomalien, beschrieben. Er schildert die typische Symptomatik
sowie den notwendigen Untersuchungsgang bei unklarem
Abdomen beziehungsweise Unterbauchbeschwerden, insbesondere bei Genitalbeschwerden. Er stellt dabei insbeniedersächsisches ärzteblatt
Recht
sondere auf die Notwendigkeit der klinischen Untersuchung
der Genitalorgane ab, die dann erforderlichenfalls eine Ultraschalluntersuchung zur Folge haben müsste. Bei der Hodentorsion handele es sich um eine der wenigen akuten Notfälle in der Kinderchirurgie, die einer sofortigen chirurgischen Intervention bedürften.
Bei der ersten Untersuchung durch die Kinderärzte der Klinik sei entsprechend der vorliegenden Dokumentation eine
Untersuchung des äußeren Genitale nicht vermerkt. Es seien zwar Laborwerte dokumentiert und auch notiert worden,
dass Hodenschmerzen initial aufgetreten seien, es sei aber
offensichtlich unterlassen worden, das Genitale zu untersuchen. Der Gutachter gehe davon aus, dass an die Diagnose
einer Hodentorsion nicht gedacht worden sei. Er weist jedoch darauf hin, dass die Differenzialdiagnose „Hodentorsion“ zu einer möglicherweise beginnenden Gastroenteritis
oder Appendizitis im klinischen Alltag durchaus eine Rolle
spiele. Gleichwohl fehle eine Befunddokumentation zur Untersuchung des Hodens, die im Hinblick auf die geschilderten und festgehaltenen Hodenschmerzen unverzichtbar
gewesen wäre. Die tatsächliche Durchführung der Genitaluntersuchung sei aus der vorhandenen Dokumentation
nicht zu entnehmen. Die mögliche und auch notwendige
Ultraschalluntersuchung, die eine diagnostische Klärung hätte herbeiführen können, sei ebenfalls nicht veranlasst worden. Das Transferieren des Kindes in eine kinderchirurgische
Spezialeinrichtung sei zudem eine Entscheidung gewesen,
die einen weiteren deutlichen Zeitverzug zur Folge gehabt
hätte. Wenn zum Zeitpunkt der Vorstellung des Kindes in der
Notfallaufnahme der Klinik sofort die Diagnose gestellt worden wäre, so sei sicher davon auszugehen, dass die im Hause befindlichen Urologen die notwendige Operation hätten
durchführen können. In diesem Falle wäre eine rechtzeitige Operation innerhalb der Sechs-Stunden-Grenze möglich
gewesen.
In gleicher Weise wird die Erstaufnahmeuntersuchung der
Ärzte des Kinderkrankenhauses vom Gutachter kritisiert.
Auch hier sei die subtile Exploration des Genitals offenbar
unterlassen worden. Im Zusammenhang mit der Anamnese
hätte jedoch das Krankheitsbild eine weitergehende Diagnostik erfordert. Die Unterlassung der klinischen Untersuchung des Genitalbereichs und auch die Nichtvornahme ei4 | 2016
ner Ultraschalluntersuchung werden deshalb vom Gutachter als fehlerhaft eingeschätzt. Entsprechend der vorliegenden Dokumentation sei erstmalig in den späten Vormittagsstunden des nächsten Tags der Genitalbefund bei geschwollenem und druckschmerzhaftem Hoden notiert. Einschränkend dazu äußert sich der Gutachter, dass zum Aufnahmezeitpunkt des Kindes im Kinderkrankenhaus die Möglichkeit der Erhaltung des Hodens bereits unsicher gewesen
sei. Zum Zeitpunkt der Aufnahme seien inzwischen neun bis
zehn Stunden nach Erstmanifestation der Schmerzen vergangen. Nach gutachterlicher Ansicht wäre natürlich auch
bei korrekter und zeitgerechter Diagnosestellung und rechtzeitiger Einleitung der entsprechenden therapeutischen
Maßnahmen die primäre Operation zur Detorquierung des
Hodens erforderlich geworden. Erforderlich wäre auch der
Zweiteingriff zur Orchidopexie des kontralateralen Hodens
gewesen.
Bewertung der Haftungsfrage
Die Schlichtungsstelle schloss sich dem Gutachten im Ergebnis an. Bei einem elfjährigen Jungen können akut auftretende Schmerzen im Unterbauch und Genitalbereich Hinweise auf eine Hodentorsion sein. Bei dem bekannten engen Zeitfenster zur Rettung des Hodens erfordert ein solches
Krankheitsbild eine entsprechende Aufmerksamkeit und gezielte Diagnostik. Hier sind sowohl den Ärzten der Klinik,
als auch den Ärzten des Kinderkrankenhauses Versäumnis-
Anzeige
Sie achten bei Ihren
Patienten auf jedes Detail.
Und wir bei Ihrer GOÄ-Abrechnung. So arbeitet die PVS für Sie!
Von Ärzten. Für Ärzte.
Interessiert? Wir freuen uns auf Sie!
04131 30 30-120 www.pvs-niedersachsen.de
25
Recht
se vorzuwerfen. Aus dem Notfallprotokoll der Kinderklinik
geht hervor, dass Hodenschmerzen berichtet worden sind.
Der dokumentierte Untersuchungsbericht lässt jeden Hinweis auf eine Untersuchung der Genitalorgane vermissen.
Die Schlichtungsstelle geht deshalb auf der Basis der Dokumentation davon aus, dass eine klinische Untersuchung
der Genitalregion fehlerhaft nicht erfolgte. Bei unklaren, akut
aufgetretenen Beschwerden in Unterbauch und Leiste ist neben anderen differenzialdiagnostischen Erwägungen bei einem Jungen dieses Alters auf eine akute Erkrankung des Genitalbereichs zu achten. Die durchgeführte Untersuchung
und Palpation des Abdomens bei Unterlassung der Untersuchung des Genitalbereichs ist deshalb unzureichend gewesen. Es hätte in jedem Fall der Genitalbereich entblößt
und klinisch untersucht werden müssen. Dann hätte sich eine Ultraschalluntersuchung anschließen müssen.
Im vorliegenden Fall waren Mängel in der Befunderhebung
festzustellen, die die Beweislast zu Lasten des Arztes umkehrten. Eine fehlerhafte Unterlassung der medizinisch gebotenen Befunderhebung führt dann zu einer Umkehr der
Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden, wenn sich bei der gebotenen Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt
hätte und wenn sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft
darstellen würde (vgl. BGH NJW 2004, 1871 ff).
Bei ordnungsgemäßer Befunderhebung mit Untersuchung
des Genitale und der Leiste wäre in der Klinik mit hoher
Wahrscheinlichkeit ein schmerzhafter Tastbefund aufgefallen, der das Augenmerk auf eine Erkrankung im Bereich von
Skotom und Leiste gerichtet hätte. Differenzialdiagnostisch
dann eine Affektion des Hodens, eine Hodentorsion oder
ähnliches nicht weiter abzuklären, wäre ein schwerer Fehler gewesen, da es sich dabei um einen chirurgischen Notfall handelt. Vor dem Hintergrund der Beweislastumkehr
reicht es für den Kausalitätsnachweis aus, dass die zu unterstellende fundamentale Verkennung des zu erwartenden
Befunds oder die Nichtreaktion darauf generell geeignet ist,
einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen.
Statt der dargestellten Behandlungsabläufe erfolgte die Weiterleitung in das Kinderkrankenhaus. Diese Entscheidung,
die mit einem weiteren deutlichen Zeitverlust verbunden war
hinsichtlich einer möglichen Rettung des Hodens, wird deshalb zusätzlich als Fehler angesehen, da eine Versorgung
durch die Urologen der Klinik möglich gewesen wäre. Auch
im Kinderkrankenhaus wurde im Aufnahmebefund sowie bei
den nachfolgenden Untersuchungen bis hin zum nächsten
Vormittag kein exakter Genitalbefund dokumentiert. Auch
26
hier erfolgte deshalb keine dem Krankheitsbild angemessene Befunderhebung wie vorstehend beschrieben. Hinsichtlich der zeitlichen Einordnung ist zu berücksichtigen, dass
die Aufnahme in das Kinderkrankenhaus deutlich nach einem für die Hodentorsion günstigen Zeitfenster der Versorgung von sechs Stunden erfolgte. Bei der Erstuntersuchung
und stationären Aufnahme waren bereits zehn Stunden vergangen. Die Rettung eines torquierten Hodens hatte damit
zu diesem Zeitpunkt keine Aussicht auf Erfolg, so dass sich
die genannten Fehler im weiter behandelnden Kinderkrankenhaus haftungsrechtlich im Schadensumfang nicht mehr
auswirkten.
Gesundheitsschaden
Vor dem Hintergrund der Beweislastumkehr hätte bei korrektem Vorgehen nach ärztlicher Erfahrung bei zeitgerechter Diagnosestellung in der Klinik eine Operation gegen
14 Uhr stattfinden müssen. Dieses Vorgehen wäre generell
geeignet gewesen, den Hoden zu retten. Infolge des Verstreichenlassens des Zeitfensterns von sechs Stunden zur
operativen Rettung des Hodens in der Klinik ist die Hodenatrophie als vermeidbarer Schaden anzusehen. Die weiteren operativen Maßnahmen zur Orchidopexie beziehungsweise zur Revision des linken Genitals sind nicht ursächlich
auf dieses fehlerhafte Vorgehen der Klinik zurückzuführen.
Fazit
Bei unklaren Unterbauchbeschwerden ist auch eine Hodentorsion in Erwägung zu ziehen und gegebenenfalls einer operativen Klärung zuzuführen.
Dr. med. Joachim Lachmund
Facharzt für Urologie
Ärztliches Mitglied
Kerstin Kols
Geschäftsführerin
Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern
Hans-Böckler-Allee 3, 30173 Hannover
niedersächsisches ärzteblatt
Recht
Schlichtungsverfahren in Niedersachsen 2015
Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern hat die Statistik über die Antragsentwicklung im Jahr 2015 zur Verfügung gestellt. In der Gesamtbetrachtung ihres Zuständigkeitsbereichs, der sich auf
die zehn Ärztekammerbereiche Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen erstreckt, war mit insgesamt 4.290 neuen Fällen im Vergleich zu den Jahren 2013 (4.280) und 2014 (4.265) eine
leichte Zunahme der Antragszahlen zu verzeichnen. Im
Kammerbereich Niedersachsen zeigt sich ein geringfügiger
Anstieg auf 1.446 Anträge im Jahr 2015 gegenüber 1.401 Fällen im Jahr 2014 und 1.399 Fällen im Jahr 2013.
Abgeschlossene Verfahren im Jahr 2015
Insgesamt wurden 2015 in Niedersachsen 790 Verfahren mit
einer Entscheidung über die geltend gemachten Schadenersatzansprüche abgeschlossen. Der Prozentsatz der begründeten Ansprüche, das heißt Behandlungs- beziehungsweise Aufklärungsfehler und Kausalität bejaht, lag bei knapp
30 Prozent. Bei sechs Prozent der Fälle wurde zwar ein Behandlungs- beziehungsweise Ausklärungsfehler bejaht, die
Kausalität jedoch verneint und bei 64 Prozent der abgeschlossenen Fälle lag kein Behandlungs- beziehungsweise
Aufklärungsfehler vor.
■ we
a
Die häufigsten Diagnosen, die 2015 zur
Antragstellung führten
Die komplette Statistik inklusive zahlreicher Grafiken finden
Sie online unter www.aekn.de/aekn/schlichtungsstelle
Die häufigsten Diagnosen, die
2015 zur Antragstellung führten
M16: Koxarthrose
M17: Gonarthrose
S82: Unterschenkel- u. Sprunggelenkfraktur
M51: Bandscheibenschäden, lumbal
S72: Femurfraktur
S42: Schulter- u. Oberarmfraktur
C50: BN Mamma
S52: Unterarmfraktur
M75: Bursitis, Schulter
S83: Kniebinnenschaden (traumatisch)
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Ergebnisse der 790 Sachentscheidungen
Niedersachsen 2015
Kein Behandlungsfehler
64%
Behandlungsfehler bejaht,
Kausalität verneint
30%
6%
Behandlungsfehler und
Kausalität bejaht
Er
Ergebnisse
der 790 Sachentscheidungen
Niedersachsen 2015
4 | 2016
27
Qualitätsmanagement
Noch mehr Qualität – noch mehr Qualitätsmanagement?
Auf jeden Fall eine fundierte Qualitätsmanagement-Ausbildung für die
Professionals
Mit Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) zu
Beginn des Jahres ist die Bedeutung der „Qualität“ der Gesundheitsversorgung prominenter hervorgehoben denn je:
Qualitätsverträge, qualitätsorientierte Vergütung, qualitätsorientierte Krankenhausplanung, Qualitätsberichte, sektorenübergreifende Qualitätssicherung, Qualitäts- und Risikomanagement haben einen herausragenden Stellenwert.
Die Förderung einer „qualitativ hochwertigen Versorgung“
wird als übergeordnetes Ziel formuliert. „Qualität“, so die
Meinung der Fachexperten, wird zum Leitkriterium in unserem Gesundheitssystem. (www.aekn.de/zq/kurse-seminare/aktuelles/?L=0)
cherheit sind zudem die Anforderungen an die organisationsinterne Umsetzung erheblich.
Auch wenn die konkrete Ausgestaltung einzelner Vorhaben,
wie beispielsweise die Erprobung sogenannter „Qualitätsverträge“ für zunächst vier Leistungsbereiche oder die Koppelung der Vergütung an definierte Qualitätsziele (Pay for
Performance, P4P) derzeit noch offen ist, so ist die Schwerpunktsetzung eindeutig. Mit der G-BA-Richtlinie für das
Qualitäts- und Risikomanagement, mit Fehlermeldesystemen, Checklisten und Maßnahmen für mehr Patientensi-
Diese und weitere Inhalte vermittelt das Kursprogramm
„Ärztliches Qualitätsmanagement“. Ein nächster Grundkurs
findet vom 23. bis 27. Mai 2016 im Ärztehaus Hannover statt
(siehe Seite 67). Damit sollten insbesondere Ärzte aus größeren Einrichtungen (Krankenhäusern, MVZ, Reha-Kliniken)
die Chance nutzen, geeignete Vorgehensweisen für die stringente, erfolgreiche Umsetzung im eigenen Arbeitsumfeld
mitzunehmen.
So sind vor diesem Hintergrund die Einrichtungen gut beraten, das Potenzial eines modernen Managementsystems
auszuschöpfen: Welche zukunftsfähige Strategie wird auf
Führungsebene entwickelt? Wie wird diese in den täglichen
Leistungsprozessen der Patientenversorgung umgesetzt?
Welchen Vorteil bringt der konsequente prozessorientierte
Ansatz mit einer durchgängigen Verzahnung aller Prozesse?
Wo können und müssen die Mitarbeiter selbst ihr Know-how
als Experten einbringen?
■ Dr. phil. Brigitte Sens
Konstituierung des wissenschaftlichen Beirats
Am 8. März 2016 hat sich der neue wissenschaftliche Beirat des Niedersächsischen Frühgeborenen-Nachuntersuchungsprojekts zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen.
Als Vorsitzender wurde Dr. med. Michael Wagner, Leiter des
Sozialpädiatrischen Zentrums in Oldenburg, und als stellvertretender Vorsitzender Dr. med. Gisbert Voigt, Vorstandsmitglied der Ärztekammer Niedersachsen und niedergelassener Arzt für Kinder- und Jugendmedizin, gewählt.
Die Liste aller Beiratsmitglieder finden Sie online unter
www.aekn.de/zq/zq-aktuell/datum/2016/03/15/neuerwissenschaftlicher-beirat-fuer-das-niedersaechsischefruehgeborenen-nachuntersuchungsprojekt-g/.
Gestationsalter unter 28 Schwangerschaftswochen zu definierten Entwicklungszeitpunkten (sechs Monate, zwei, fünf
und zehn Jahre) in Sozialpädiatrischen Zentren untersucht.
Das Projekt gibt wertvolle Informationen über die Entwicklung der Kinder, die im Rückschluss Aussagen über die Qualität der perinatalen Versorgung zulassen. Mittlerweile wurden schon mehr als 1.500 Kinder untersucht.
Im Nachuntersuchungsprojekt werden seit 2004 flächendeckend die in Niedersachsen geborenen Kinder mit einem
■ Dipl.-Dok. Gabriele Damm
28
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage
www.aekn.de/zq und in einem gerade erschienenen ProjektExposé, das Ihnen gern auf Anfrage (E-Mail an
[email protected]) zur Verfügung gestellt wird.
niedersächsisches ärzteblatt
Patientensicherheit
Patientengefährdung durch Luer-Lock-Konnektoren – Zeit für Veränderungen
Das gute alte Luer-Lock-System soll ab 2016 durch neu genormte Konnektoren
ersetzt werden und damit die Patientensicherheit erhöhen. Doch Vorsicht: Die
Umstellung will gut geplant sein.
Patienten werden tagtäglich über Infusionsschläuche, Spritzen, Verweilkanülen, Dreiwegehähne, et cetera mit Medikamenten und Flüssigkeiten versorgt. Über die universellen
„Luer-Lock“-Verbindungen kann jede beliebige Verbindung
hin zum und weg vom Patienten hergestellt werden. Da sind
Verwechselungen zwischen den verschiedenen Zugängen
vorprogrammiert, die zu Gefährdungen und sogar zum Tod
von Patienten führen können.
Um die Wahrscheinlichkeit von Fehlanschlüssen zu minimieren, wird voraussichtlich im Herbst 2016 von der International Organization for Standardization (ISO) die endgültige Version der siebenteiligen Normreihe DIN EN ISO
80369 „Verbindungsstücke mit kleinem Durchmesser für
Flüssigkeiten und Gase in medizinischen Anwendungen“
nach und nach herausgebracht. Nach der Umstellung werden nur noch für die venösen und arteriellen Zugänge weiterhin Luer-Lock-Anschlüsse verwendet.
richtungen eine Handlungsempfehlung zur Verfügung zu
stellen. Ein risikoeinschätzender Fragebogen für den Anwendungsbereich „enterale Anwendungen“ kann bereits
über die Homepage des APS heruntergeladen werden. Außerdem wird es auf der diesjährigen Jahrestagung des APS
am 14. und 15. April in Berlin einen Workshop zum aktuellen Stand dieser Thematik mit einem Bericht aus der Praxis (Rettungsstelle Uniklinik Saarland), Erfahrungen aus England und einem Ausblick für Deutschland geben.
Dr. med. Anouk Siggelkow
Lena Strodtmann, M.A.
a
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
www.fh-muenster.de/medizintechnik/patientensicherheit/luer-lock.php?p=11stayconnected.org/resources/
?language_category=de
http://stayconnected.org/
Die DIN EN ISO 80369 Normreihe umfasst sieben Teile:
Teil 1
Allgemeine Anforderungen
Teil 2
Atemsysteme (zum Beispiel Gasanalyse)
Teil 3
Enterale Anwendungen (zum Beispiel Magensonde)
Teil 4
Urethrale Anwendungen (zum Beispiel Blasenkatheter)
Teil 5
Aufblasbare Manschetten (zum Beispiel Blutdruck)
Teil 6
Neuroaxiale Anwendungen (zum Beispiel Spinalanästhesie)
Teil 7
Das Peer Review bietet Ihnen die Möglichkeit zum direkten kollegialen Austausch mit anderen Teams bei einem gegenseitigen Besuch in der Praxis.
Intravaskuläre und hypodermische Zugänge (zum Beispiel venöse
Medikamentenzufuhr) -> einzige verbleibende Anwendung für
„Luer-Lock“-Anschlüsse
Die neuen Konnektoren werden schrittweise auf den Markt
kommen. In Deutschland sind das Deutsche Institut für Normung (DIN) und zuweilen die Hersteller beziehungsweise
deren Industrieverbände für diese Thematik zuständig.
Damit sich nicht jede Gesundheitseinrichtung selbst ein Umsetzungskonzept erarbeiten und eine Risikoanalyse durchführen muss, um Einkauf und klinischen Bedarf zu koordinieren, hat sich die Unterarbeitsgruppe „Kleinlumige
Schlauchverbinder“ (UAG KLS) der Arbeitsgruppe „Medizinprodukt-assoziierte Risiken“ des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) zum Ziel gesetzt, Gesundheitsein-
4 | 2016
Peer Review Patientensicherheit in der
Arztpraxis – teamübergreifend, praxisübergreifend, fachübergreifend
Nächste Seminartermine:
17.Juni und 16.September 2016 in Hannover.
Ort: ÄKN, Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Einführungspreis: 390 Euro pro Praxisteam (maximal drei
Personen)
Pro Seminar können circa sechs Praxisteams teilnehmen.
Falls Sie aus Ihrer Region oder aus Ihrem Netzwerk ein Seminar besetzen können, organisieren wir gerne das Seminar in Ihrer Bezirksstelle der Ärztekammer Niedersachsen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage www.aekn.de/zq/patientensicherheit/ oder direkt bei
Dr. med. Anouk Siggelkow und Lena Strodtmann M.A.,
Tel.: 0511/3802506, E-Mail: [email protected]
29
Amtlich
Mitteilungen der ÄKN
Änderung der Kammersatzung der Ärztekammer
Niedersachsen
Artikel 1
Artikel 2 Inkrafttreten
Die Kammersatzung in der Fassung der Neubekanntmachung vom
Artikel 1 tritt am 20.02.2016 in Kraft.
21.12.2005, zuletzt geändert am 05.03.2011, wird wie folgt geändert:
Die vorstehende Satzung über die Änderung der Kammersatzung der Ärztekammer Niedersachsen wird hiermit ausgefertigt und im niedersächsischen
1.
In § 3 Absatz 2 wird das Wort „zwei“ durch das Wort „drei“ ersetzt und
ärzteblatt verkündet.
werden nach dem Wort „Göttingen“ die Wörter „beziehungsweise des
Fakultätsrats der Fakultät für Medizin und Gesundheitswissenschaften
Hannover 23.02.2016
der Universität Oldenburg“ eingefügt.
Dr. med. Martina Wenker
2.
§ 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Präsidentin
Nummer 8 erhält folgende Fassung:
„Sektorenübergreifende Versorgung mit sieben Mitgliedern.“
Die Ärztekammer Niedersachsen beglückwünscht
Im Monat März 2016
Dr. med. Irene Weder
Dr. med. Gisela Kuntzsch-Kullin
95. Geburtstag
Lange-Pröbsten-Str. 28, 37139 Adelebsen
Wilhelmitorwall 11, 38118 Braunschweig
Dr. med. Carl-Friedrich Thiele
geb. am 22. April 1936
geb. am 17. April 1941
Dr. med. Karl-Hans Eckstein
Dr. med. Wolfgang Gobiet
Dortmunder Str. 9, 48529 Nordhorn
Dr.-Harnier-Str. 2, 31812 Bad Pyrmont
geb. am 24. April 1936
geb. am 18. April 1941
Dr. med. Gertrud Mertens
Dr. med. Hansgeorg Albrecht
Prof. Dr. med. Lars Claus-Heinrich Siemsen
Bückeburger Str. 6A, 31707 Bad Eilsen
Fritz-Reuter-Str. 2a, 26789 Leer
Klosterberg 5, 21614 Buxtehude
geb. am 7. April 1926
geb. am 27. April 1936
geb. am 24. April 1941
80. Geburtstag
Dr. med. Theda Thomasius
Dr. med. Klaus-Jürgen König
Manfred Broda
Gartenstr. 14, 26789 Leer
Hermann-Löns-Str. 28, 29633 Munster
Süßroder Weg 79, 30559 Hannover
geb. am 30. April 1936
geb. am 26. April 1941
75. Geburtstag
Dr. med. Doris Hirschelmann
Dr. med. Nail Yücel
Dr. med. Detlev Büttner
Danziger Str. 9, 26603 Aurich
Im Niedernfelde 17, 31812 Bad Pyrmont
Eulenkamp 4, 30989 Gehrden
geb. am 27. April 1941
geb. am 16. April 1936
geb. am 6. April 1941
Dr. med. Dieter Schaar
Dr. med. Dieter Westhoff
Ahldener Str. 10E, 30625 Hannover
Böstlinger Str. 24, 29683 Bad Fallingbostel
Beckstr. 14, 31303 Burgdorf
geb. am 27. April 1941
geb. am 17. April 1936
geb. am 16. April 1941
Frankfurter Heerstr. 56, 49082 Osnabrück
geb. am 13. März 1921
Im Monat April 2016
90. Geburtstag
geb. am 1. April 1936
Dr. med. Ingeborg Lepper
30
niedersächsisches ärzteblatt
Amtlich
Dr. med. Wilfried Besch
80. Geburtstag
70. Geburtstag
Nogatweg 14, 30916 Isernhagen
Dr. med. Christa Pohley
Dr. med. Peter Hampel
geb. am 29. April 1941
Grauener Eichenweg 12, 21279 Appel
Kornstr. 7, 27283 Verden
geb. am 1. Mai 1936
geb. am 1. Mai 1946
In den Kämpen 7b, 49716 Meppen
75. Geburtstag
Dr. med. Siegmund Supady
geb. am 30. April 1941
Dr. med. Jürgen Riehl
Gifhorner Str. 3, 29379 Wittingen-Knesebeck
Maschweg 29a, 31224 Peine
geb. am 1. Mai 1946
Dr. med. Karl-Horst Wirz
70. Geburtstag
geb. am 1. Mai 1941
Dr. med. Helmut Desch
Dr. med. Edelhart Ludewig
Irisweg 11, 49078 Osnabrück
Assad Aggour
Reihwiesenweg 33, 31191 Algermissen
geb. am 2. April 1946
Hundertster Weg 21 E, 27753 Delmenhorst
geb. am 5. Mai 1946
geb. am 2. Mai 1941
Dr. med. Matthias Weidemann
Dr. med. Gerd-Christian Oesselmann
Auf dem Espe 6, 29683 Bad Fallingbostel
Dr. med. Volker Prange
Walbeckstr. 8, 27432 Bremervörde
geb. am 22. April 1946
Potsdamer Str. 17, 49661 Cloppenburg
geb. am 7. Mai 1946
geb. am 5. Mai 1941
Dr. med. Hans-Peter Dirks
Jan-Enno Taute
Bischofsholer Damm 60, 30173 Hannover
Prof. Dr. med. Hans Sternowsky
Mühlenweg 40, 26529 Rechtsupweg
geb. am 23. April 1946
Einfrielinger Weg 4c, 29614 Soltau
geb. am 11. Mai 1946
geb. am 5. Mai 1941
Dr. med. Rainer Tollkötter
Klaus Pellnitz
Dorfstr. 9, 26844 Jemgum
Utz Klett
Asternweg 16, 26160 Bad Zwischenahn
geb. am 25. April 1946
Elber Weg 6, 38271 Baddeckenstedt
geb. am 12. Mai 1946
geb. am 9. Mai 1941
Dr. med. Helmut Käss
Dr. med. Gert-Walther Scholz
Tulpenweg 11, 38108 Braunschweig
Ingrid Stein
Teichgraben 11, 37075 Göttingen
geb. am 28. April 1946
Friedrichstr. 3, 26121 Oldenburg
geb. am 12. Mai 1946
geb. am 9. Mai 1941
Dr. med. Tie Khing Tan
Dr. med. Jens Dames
Ahorn Allee 15A, 49716 Meppen
Dr. med. Uta Buck
Kappenbergstr. 21, 37632 Eschershausen
geb. am 29. April 1946
Kurzer Weg 1a, 26532 Großheide
geb. am 16. Mai 1946
geb. am 10. Mai 1941
Im Monat Mai 2016
Dr. med. Gerhard Dimmling-Jung
95. Geburtstag
Dr. med. Erdmute Wencker-Hermstedt
Am Schäperkamp 1
Dr. med. Anneliese Brunken
Kampstr. 16, 38723 Seesen
27711 Osterholz-Scharmbeck
Lüttje-Hörn-Str. 8, 26603 Aurich
geb. am 10. Mai 1941
geb. am 18. Mai 1946
geb. am 1. Mai 1921
Dr. med. Hartwig Bergemann
Dr. med. Guenther Kraffczyk
Hoppenriekels 39, 26125 Oldenburg
Ellernbrocksweg 7, 26676 Barßel
geb. am 16. Mai 1941
geb. am 13. Mai 1921
Dr. med. Jürgen Barz
90. Geburtstag
Am Seedeich 21b, 27472 Cuxhaven
Dr. med. Susanne Grull
geb. am 19. Mai 1941
Bahnhofstr. 13, 26160 Bad Zwischenahn
geb. am 23. Mai 1926
Maria-Elisabeth Brunklaus
Langenstr. 33, 49624 Löningen
85. Geburtstag
geb. am 25. Mai 1941
Dr. med. Dieter Meyer
Stift am Klausberg, Habichtsweg 55
37075 Göttingen
geb. am 14. Mai 1931
4 | 2016
31
Amtlich
Goldenes Doktorjubiläum
Dr. med. Dieter Pfeil
Dr. med. Renate Sakabasi
Dr. med. Elske Hauswaldt
Dörnbergstr. 38, 29223 Celle
Teichweg 9, 30855 Langenhagen
Harzburger Str. 14, 38124 Braunschweig
am 4. April 2016
am 19. April 2016
am 9. Mai 2016
Dr. med. Roswitha Fesser
Dr. med. Henry Heinau
Dr. med. Eckhard Moeller
Weinstr. 20, 30171 Hannover
Teichstr. 3, 30989 Gehrden
Auf der Heidwende 33, 27726 Worpswede
am 5. April 2016
am 20. April 2016
am 10. Mai 1966
Dr. med. Rolf Meimeth
Dr. med. Henning Bartels
Prof. Dr. med. Werner Büttner
Am Schwanenbach 84, 49080 Osnabrück
Goerdelerweg 5, 37075 Göttingen
Keplerstr. 28 g, 37085 Göttingen
am 5. April 2016
am 5. Mai 2016
am 16. Mai 2016
Dr. med. Rolf-Joachim Candler
Dr. med. Hans Koch
Thomas Neuenhausen
Heemstr. 27, 27793 Wildeshausen
Schloenbachstr. 28, 38259 Salzgitter
Oeninger Weg 59, 29614 Soltau
* 6. Mai 1920
* 19. Juni 1931
* 26. Juni 1959
† 1. März 2016
† 27. Februar 2015
† 20. Februar 2016
Dr. med. Uwe Chuchracky
MUDr./Karls-Univ. Prag Vaclav Krofta
Dr. med. Harald Quidde
Verdener Str. 46, 27356 Rotenburg
Eichenkamp 10A, 21335 Lüneburg
Hohetorwall 2a, 38118 Braunschweig
* 18. Oktober 1947
* 19. Dezember 1942
* 9. November 1921
† 9. März 2016
† 5. März 2016
† 8. Februar 2016
Dr. med. Guenter Habenicht
Dr. med. Ingrid von der Lühe
Dr. med. Dagmar Radke
Bergstr. 17, 31084 Freden
Wolfenbütteler Str. 14, 38102 Braunschweig
Herzberger Landstr. 91, 37085 Göttingen
* 3. November 1924
* 1. Oktober 1920
* 1. März 1944
† 3. Februar 2016
† 20. Februar 2016
† 13. Februar 2016
Dr. med. Nikolaus Heptner
Dr. med. Jerzy Lukowski
Dr. med. Bernhard Ritgen
Kätinger Mühlenweg 42B, 28816 Stuhr
Hermann-Wenker-Str. 30, 49716 Meppen
Vor den Kämpen 17, 30851 Langenhagen
* 4. Mai 1939
* 12. Juli 1934
* 10. Januar 1921
† 3. März 2016
† 5. Februar 2016
† 17. Februar 2016
Olga Hopp
Rita-Theresia Malbeck
Dr. rer. nat. Dr. med. Henning Schwarzkopf
Rettmers Höhe 35, 21335 Lüneburg
Große Gartenstraße 4, 21698 Harsefeld
Kleiner Weg 58, 34346 Hann. Münden
* 5. September 1954
* 21. April 1935
* 13. Oktober 1937
† 5. Februar 2016
† 20. Februar 2016
† 28. Februar 2016
Anna Jacobs
Dr. med. Mohamed Moussa
Dr. med. Wolfgang Süpple
Stedinger Str. 26, 27809 Lemwerder
Einsteinstr.1, 26789 Leer
Amselweg 2, 28816 Stuhr
* 9. Februar 1937
* 8. Oktober 1936
* 27. Mai 1944
† 3. Dezember 2015
† 13. Februar 2016
† 21. Februar 2016
Wir betrauern
32
niedersächsisches ärzteblatt
Honorar & Verträge
Kein Bonus fürs Asyl
Medizinische Leistungen von Asylberechtigten sollten strikt nach Vorgabe der
bestehenden Verträge abgerechnet werden. Bei Abweichungen kennen die
Kostenträger kein Pardon
desausschusses. Darüber hinausgehende Behandlungen, wie z. B. die Behandlung von chronisch Kranken ohne Schmerzzustände oder Psychotherapie
können nur dann zu Lasten des Sozialhilfeträgers
durchgeführt werden, wenn dieser vor Beginn der Behandlung die Kostenübernahme erklärt hat.
Foto: Copyright: Linksfraktion dt. Bundestag - www.flickr.com/photos/linksfraktion/10289386694 (Auschnitt)
Die ärztliche Versorgung von Asylberechtigten ist für die Vertragsärzte und ihre Mitarbeiter nach wie vor eine große Herausforderung. Bei den ersten Abrechnungen gegenüber den
Sozialhilfeträgern hat sich schnell herausgestellt, dass sich
die anfänglich zugesicherte unbürokratische Abwicklung der
Abrechnung anders darstellt.
Die Sozialhilfeträger haben eine Vielzahl von sachlich-rechnerischen Berichtigungen erstellt, die deutlich machen, dass
seitens der Kostenträger keine Abweichungen von den Verträgen toleriert werden. Wir haben daher die wichtigsten
Punkte zusammengestellt, die zu beachten sind, damit der
Anspruch auf die ärztliche Vergütung gewährleistet bleibt.
1. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben im Vergleich zu gesetzlich Krankenversicherten nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch. Der Anspruch umfasst lediglich:
a) die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen
und Schmerzzuständen einschließlich der Versorgung
mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie Gewährung
sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen,
b) ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel bei der
ärztlichen Versorgung von Schwangeren,
c) Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen entsprechend den Richtlinien des Gemeinsamen Bun4 | 2016
2. Grundlage für die Behandlung von Asylbewerbern ist ein
vom Kostenträger ausgestellter Behandlungsausweis
(Ausnahme: Notfallbehandlung, hier gilt das Muster 19).
Der Behandlungsausweis kann Einschränkungen enthalten, die unbedingt zu beachten sind.
Beispiel: Die Gültigkeit des Behandlungsscheins erlischt,
wenn die Behandlung nicht innerhalb von sieben Tagen
ab Ausstellungsdatum einsetzt. Wird mit der Behandlung
am achten Tag begonnen, lehnen die Sozialhilfeträger die
Behandlungskosten ab. Asylberechtigte, bei denen der
Gültigkeitszeitraum des Behandlungsscheins abgelaufen
ist, sind an den Sozialhilfeträger zurückzuschicken, damit
ein neuer Behandlungsschein ausgestellt wird.
3. lst die Überweisung zur Mit- oder Weiterbehandlung erforderlich, so ist entweder ein Überweisungsschein auszustellen, der der Genehmigung durch den Kostenträger
bedarf, oder der Asylbewerber ist an den Kostenträger zu
verweisen, damit dieser einen neuen Behandlungsschein
ausstellt. Bitte beachten Sie: Welches der beiden Verfahren anzuwenden ist, wird durch den Sozialhilfeträger
auf dem Behandlungsausweis vorgegeben.
Wird eine Überweisung ausgestellt, muss zwingend im Personalienfeld der Zusatz „Asyl“ eingetragen werden. Nur so
weiß auch der Überweisungsempfänger, dass er eingeschränkte Leistungen erbringen muss. Fehlt der Zusatz und
erbringt der Überweisungsempfänger in Unkenntnis Leistungen entsprechend der GKV, werden ihm diese vom Sozialhilfeträger nicht vergütet.
Um die Arbeit in der täglichen Praxis zu unterstützen, hat
die KVN die wichtigsten lnformationen zur Versorgung von
Flüchtlingen und Asylbewerbern auf ihrer Homepage zusammengestellt:
a www.kvn.de - „Medizinische Versorgung von
Flüchtlingen/Asylbewerbern“.
33
Selbstverwaltung
Terminvermittlung mal anders
„Dringliches Überweisungsverfahren“ von KVN und Techniker Krankenkasse
sichert nicht nur rasche Weiterbehandlung durch kollegiale
Terminvereinbarungen – sondern auch eine faire Vergütung dafür
Sind Wartezeiten auf Facharzttermine wirklich ein Thema?
Die geringe Auslastung der ungeliebten TerminServiceStellen bei allen Kassenärztlichen Vereinigungen lässt daran
zweifeln. Dennoch sind angesichts der geltenden Honorarbegrenzungen keine unbegrenzten Behandlungskapazitäten
vorauszusetzen. Um mögliche Wartezeiten zu reduzieren
und Engpässe zu vermeiden, haben sich die kollegialen Kontakte bewährt. Bei dringenden Behandlungsanlässen vermitteln oft die Hausärzte die rasche Weiterbehandlung bei
ihren fachärztlichen Kollegen. Der Behandlungs-Strukturvertrag der KVN mit der Techniker Krankenkasse will dieses
Verfahren regelhaft etablieren und setzt dafür extrabudgetäre Honoraranreize.
Wenn und soweit der überweisende Arzt in Kooperation mit
einem Facharzt, spezialisierten Arzt oder Psychotherapeuten innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen die Behandlung auf Überweisung organisiert, erhalten sowohl der
Überweiser als auch der Übernehmer ein gesondertes Honorar. Auf diese Weise soll zur verbesserten medizinischen
Versorgung die gezielte Vorstellung von Patienten primär
durch die Hausärzte bei den Fachärzten in dringlichen Fällen beschleunigt werden.
„Dringliches Überweisungsverfahren“
Der Vertrag sieht also eine direkte Terminvermittlung insbesondere zwischen Hausärzten und Fachärzten und Psychotherapeuten vor, aber auch zwischen Fachärzten und/ oder
Psychotherapeuten untereinander. In Ausnahmefällen können auch Hausärzte an besonders qualifizierte Hausärzte
Überweisungen vermitteln. Darunter fällt auch das unter
Umständen notwendige Einholen einer weiteren Meinung
zur Behandlungsoptimierung vor einer vorgesehenen prästationären Behandlung bzw. stationären Einweisung.
Wie funktioniert das Verfahren? Zur Anwendung kommt es
bei dringlichen Behandlungsanlässen. Die Dringlichkeit hat
der überweisende Arzt oder Psychotherapeut zunächst zu
prüfen. Konkrete Versorgungsanlässe für eine Überweisungssteuerung sind dabei insbesondere:
- Vermeidung prästationärer Zeiten
- Vermeidung einer Krankenhauseinweisung
- Abklärung der Notwendigkeit einer stationären Behandlung
- drohender Dauerschaden des Patienten
- hoch akutes Krankheitsbild
- Versagen einer begonnenen Therapie
- zunehmende/anhaltende Verschlechterung der Symptomatik
- anhaltende Arbeitsunfähigkeit zur Abklärung des Behandlungsprozederes oder anderer sozialrechtlicher
Konsequenzen.
Die Ergebnisse der erhobenen Befunde sowie etwa Informationen zur begonnenen Therapie oder den Therapieversuchen übermittelt der erstbehandelnde Arzt in einer Zusammenfassung an den Facharzt, spezialisierten Arzt oder
Psychotherapeuten. Der überweisende Arzt oder Psychotherapeut teilt zusätzlich die Diagnose/ Verdachtsdiagnose
nach ICD-10 mit und übernimmt diese Codierung auf den
Behandlungsfall im Rahmen der Abrechnung. Auf dem
34
niedersächsisches ärzteblatt
Foto: Techniker Krankenkasse
Weitere Voraussetzungen für eine dringliche Überweisungsindikation sind:
- eine ausführliche Patientenanamnese,
- die klinische Untersuchung und
- der Ausschluss wichtiger Differentialdiagnosen.
Selbstverwaltung
Überweisungsschein trägt er für eine Überweisung nach dem
TK-Strukturvertrag die Kennzeichnung „TK-dringlich“ im
Feld „Auftrag“ ein. Die notwendigen Termine in der Facharztpraxis werden durch die Praxis des überweisenden Arztes oder Psychotherapeuten vereinbart und mit dem Patienten abgestimmt.
über die KVN abgerechnet. Pauschalen stehen sowohl dem
überweisenden Arzt als „Überweisungspauschale“ wie auch
dem weiterbehandelnden Arzt als „Übernahmepauschale“
zu.
Der weiterbehandelnde Arzt oder Psychotherapeut hat bei
einem Überweisungsschein mit dieser Kennzeichnung den
Patienten innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen nach Ausstellung der Überweisung zu übernehmen. Das Ergebnis der
Behandlung bzw. weitere Therapievorschläge teilt er dem
überweisenden Arzt oder Psychotherapeuten kurzfristig mit.
An der Steuerung von dringlichen Überweisungen im Rahmen der ambulanten Versorgung sind alle Ärzte und Psychotherapeuten (PT) teilnahmeberechtigt, die an dem TKStrukturvertrag teilnehmen.
■ KVN
Vergütung
Dieses Verfahren einschließlich der Einholung einer Zweitmeinung gilt auch, wenn es darum geht, die Notwendigkeit
einer Krankenhauseinweisung bei bestimmten Indikationen
zu beurteilen. Mit dem vereinbarten Verfahren wollen die
KVN und die TK erreichen, dass die Versorgung der Versicherten so weit wie möglich ambulant erfolgen kann.
Die Vergütung für die mit der dringlichen Überweisung verbundenen zusätzlichen Leistungen ist wie folgt vorgesehen:
GONR
Leistungsinhalt/Vergütungsvoraussetzungen
99851
Überweisender Arzt/PT
Vergütung
9,00 €
Diagnostik und/oder Behandlung, Abklärung der
Notwendigkeit einer dringlichen Überweisung
Terminvereinbarung beim Facharzt / spezialisierten
Arzt/PT mit der Zielstellung, dass innerhalb von 5
Arbeitstagen die Überweisungsleistung erbracht wird
Abrechnung
(inklusive Anamnese, Diagnose, Befundbericht und
Fragestellung)
Die spezifischen GONR-Nummern aus dem Versorgungsstrukturvertrag lassen sich nur in Verbindung mit einer im
Rahmen der Regelversorgung anfallenden Grund- bzw. Versichertenpauschale abrechnen. Sie kommen nicht zum Tragen, wenn Patienten innerhalb eines Medizinischen Versorgungszentrums oder innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft von den dort tätigen Ärzten weiterbehandelt werden. Die Leistungen werden mit der Quartalsabrechnung
99852
Übernehmender Arzt/PT
9,00 €
Terminvergabe und Übernahme des Patienten,
Diagnostik und/oder Behandlung und Befunddokumentation durch den auf Überweisung tätig
werdenden Arzt/PT innerhalb von 5 Arbeitstagen
und Rückmeldung an den überweisenden Arzt oder
Psychotherapeuten.
Seminarangebot der KVN
2016
Seminaran
r ge
Qualitäts- und
ment
bote
001
Nieders Ärztebla
tt 2015/11
$[ProductName
] Ntz 1
für Prax
Pr isinhaber
Innen
und Prax
Praxis
ismi
mita
tarb
rbei
eitterInnen
www.kvn.de1
4 | 2016
Gerne können Sie sich an unsere Ansprechpartner wenden:
Praxismanage
1WFB pEcOm
Unser komplettes Seminarangebot
für Praxisinhaber und -mitarbeiter
finden Sie in der Seminarbroschüre
2016 (Beilage der November-Ausgabe 2015 des niedersächsischen
ärzteblatts) oder tagesaktuell auf
der Homepage der KVN unter
www.kvn.de/Seminarangebot. Es
werden nur schriftliche Anmeldungen angenommen. Nutzen Sie
dafür das Anmeldeformular auf
unserer Homepage unter
http://www.kvn.de/Seminarangebot/.
Frau Marlen Hilgenböker
Tel.: (05 11) 3 80 - 33 11, Fax-Nr. (05 11) 3 80 - 34 80
E-Mail: [email protected]..
Frau Heike Knief
Tel.: (05 11) 3 80 - 33 79, Fax-Nr. (05 11) 3 80 - 34 80
E-Mail: [email protected].
Kontaktadresse
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen,
Unternehmensbereich Vertragsärztliche Versorgung,
Berliner Allee 22, 30175 Hannover
35
Arzneimittel & Therapie
Interaktion zwischen
Colchicin und
Helicobacter-pyloriEradikationstherapie
beim Kind?
ATIS bietet Beratung für Kinderärzte an
Anfrage an ATIS
Herr Dr. S., Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, betreut
eine 15-jährige Patientin mit familiärem Mittelmeerfieber,
welche mit Colchicin und gelegentlich Anakinra behandelt
wird. Wegen einer Helicobacter-pylori-Infektion ist eine Therapie mit Omeprazol, Amoxicillin und Clarithromycin oder
Metronidazol geplant. Der Kollege fragt, ob Wechselwirkungen oder Kontraindikationen gegen die Eradikationstherapie sprechen.
Empfehlung
Bei bestehender Dauertherapie mit Colchicin raten wir dringend von der Clarithromycin-Gabe ab. Interaktionen zwischen Colchicin und Anakinra, Omeprazol, Amoxicillin oder
Metronidazol sind bislang nicht beschrieben. Somit kann
Metronidazol als therapeutische Alternative zu Clarithromycin bei der geplanten Helicobacter-pylori-Eradikation zusammen mit Omeprazol und Amoxicillin eingesetzt werden.
Sofern eine Behandlung mit Clarithromycin erforderlich sein
sollte, stellt nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung die
Colchicin-Therapiepause unter überbrückender Anwendung
von Anakinra eine therapeutische Option dar.
Kommentar
Neben einer inakzeptablen Interaktion sind im vorliegenden
Fall die zwei häufigsten Probleme der Pharmakotherapie im
36
Colchicin ist das Hauptalkaloid der Herbstzeitlosen Colchicum
autumnale (Colchicaceae), die es besonders reichlich in den Samen
enthält. Es ist auch in der Knolle der afrikanischen Ruhmeskrone
(Gloriosa superba) sowie in einigen Sandersonia-Arten enthalten
(Quelle: PharmaWiki).
Kindesalter zu berücksichtigen: Ein „Off-Label“ Therapieeinsatz sowie das Vorliegen einer offiziellen Kontraindikation. Obwohl Colchicin seit Jahrzehnten das evidenzbasierte und leitliniengerechte Therapiemittel beim familiären Mittelmeerfieber ist, besteht in Deutschland – im Unterschied
zu den USA - für diese Indikation sowohl im Erwachsenenals auch im Kindesalter keine Zulassung. Darüber hinaus ist
Colchicin in Deutschland bei Kindern und Jugendlichen offiziell kontraindiziert. Somit können für den verordnenden
Arzt haftungsrechtliche Konsequenzen im Fall einer Schädigung des Patienten entstehen. Andererseits kann das Vorenthalten einer wissenschaftlich anerkannten Therapie als
Behandlungsfehler angesehen werden und ebenso mit rechtlichen Konsequenzen für den behandelnden Arzt verbunden
sein (5). Vor Therapiebeginn mit Colchicin ist daher eine ausführliche dokumentierte Aufklärung und Einwilligung der Eltern sowie gegebenenfalls des jungen Patienten erforderlich.
niedersächsisches ärzteblatt
Foto: Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=9227
Antwort von ATIS
Colchicin ist ein Substrat von Cytochrom P-450 (CYP) 3A4
und des Effluxtransporters P-Glykoprotein (Pgp). Clarithromycin hemmt sowohl CYP 3A4 als auch Pgp und erhöht so
die Plasma-Konzentration von Colchicin bis um das Dreifache (1). Dadurch steigt das Risiko für eine akute Intoxikation bzw. lebensbedrohliche Colchicin-Nebenwirkungen wie
gastrointestinale Toxizität, Myelosuppression oder Myopathie. Rhabdomyolysen und Todesfälle sind unter dieser
Kombination in mehreren Einzelfallberichten beschrieben (2,
3). Die Kombination von Colchicin (z.B. Colchicum-Dispert®) mit Clarithromycin oder anderen Inhibitoren von CYP
3A4 und Pgp ist laut Fachinformation kontraindiziert (4).
Selbstverwaltung
Dr. med. Kristine Chobanyan-Jürgens
Prof. Dr. med. Dirk O. Stichtenoth
Institut für Klinische Pharmakologie
Medizinische Hochschule Hannover
& Literatur
(1) Davis MW, Wason S, Digiacinto JL. Colchicine-antimicrobial drug interactions: what pharmacists need to know
in treating gout. Consult Pharm 2013; 28: 176-83.
(2) Cohen O, Locketz G, Hershko AY, Gorshtein A, Levy Y.
Colchicine-clarithromycin-induced rhabdomyolysis in
Familial Mediterranean Fever patients under treatment for
Helicobacter pylori. Rheumatol Int 2015; 35: 1937-41.
(3) Hung IF, Wu AK, Cheng VC et al. Fatal interaction between clarithromycin and colchicine in patients with renal insufficiency: a retrospective study. Clin Infect Dis
2005; 41: 291-300.
(4) Fachinformation; Fachinfo CD, BPI Service GmbH 2015.
(5) Rojahn J, Stute A. Off-Label-Use: Zwischen Freiheit und
Pflicht. Lege artis 2012; 2: 10–15 [https://www.thieme.de/ statics/.../final/.../Off-Label_Use_Lege-artis.pdf].
Kontakt zu ATIS
Alle Anfragen zur Arzneimitteltherapie können auf folgendem Wege an ATIS gestellt werden: Vorzugsweise per
Fax: (0511) 3 80-33 26. Telefon: (0511) 3 80-32 22. Postanschrift: KV Niedersachsen, z.H. Frau Susanne Hensel,
Berliner Allee 22, 30175 Hannover. Die ATIS-Homepage
mit elektronischem Anfrageformular ist im KVN-Mitgliederportal unter Verordnungen > Arzneimittel > therapeutische Informationen zu finden. Wir bitten aus organisatorischen Gründen, Anfragen an die genannte KVN-Adresse
zu richten. Ihre Anfrage wird dann entweder dort direkt beantwortet oder an das Institut für Klinische Pharmakologie
der MHH weitergeleitet.
4 | 2016
Bereitschaftsdienst
und Notaufnahme im
Klinikum Leer
verzahnen sich
Seit dem 4. April 2016
ist die Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung
Niedersachsen (KVN)
im Borromäus Hospital
in Leer zu erreichen. Die
Praxis nutzt die Räume
des Medizinischen Versorgungszentrums des Dieter Brünink (3. von links),
Krankenhauses und ist Geschäftsführer des Borromäus
Hospitals, und Dieter Krott (rechts),
auf dem Gelände ausgeGeschäftsführer der Bezirksstelle
schildert. Damit befin- Aurich der KVN, freuen sich mit
det sich der kassenärzt- allen Verantwortlichen über die
liche Bereitschaftsdienst zukünftige enge Zusammenarbeit
zukünftig in unmittelba- der KVN-Bereitschaftsdienstpraxis
rer Nähe der Zentralen und dem Krankenhaus
Notaufnahme (ZNA) des Borromäus Hospitals. So kann die
ZNA Patienten, die aufgrund ihres Krankheitsbildes dem
kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zuzuordnen sind, der
Bereitschaftsdienstpraxis zuweisen. Umgekehrt können
akute Notfälle von den Ärztinnen und Ärzten der Bereitschaftsdienstpraxis schnell und auf kurzem Weg an die Notaufnahme des Krankenhauses weitergeleitet werden.
„Die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung ist ein wichtiges Anliegen der Kassenärzte. Dies gilt
insbesondere auch für die Schnittstelle zwischen dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und den Notaufnahmen
der Kliniken“, sagt Dieter Krott, Geschäftsführer der Bezirksstelle Aurich der KVN. „Das Borromäus Hospital hat
schon immer Hand in Hand mit der KVN-Bereitschaftsdienstpraxis zusammengearbeitet. Durch den verkürzten
Weg zu unserer ZNA wird diese Zusammenarbeit jetzt noch
einmal vertieft und erleichtert – zugunsten der Patienten“,
ergänzt Dieter Brünink, Geschäftsführer des Borromäus
Hospitals Leer. Wie in anderen Krankenhäusern auch ist in
der Notaufnahme des Borromäus Hospitals eine steigende
Anzahl an Patienten mit Beschwerden zu beobachten, die
nicht zu den klassischen Notfällen zählen. „Durch die unmittelbare Nähe der Bereitschaftsdienstpraxis erhoffen wir
uns auch eine Entlastung unserer Notaufnahme“, erklärt Andree Bolte, Stellvertretender Pflegedirektor des Borromäus
■ KVN BZ Aurich
Hospitals.
37
Foto: Tom Peschel / Borromäus Hospital Leer
Um die Arzneimitteltherapie im Kindesalter möglichst sicher
zu gestalten und das Risiko vermeidbarer Arzneimittel-Nebenwirkungen zu minimieren, bieten wir im Rahmen vom
ATIS auch eine fachärztliche pädiatrisch – klinisch-pharmakologische Beratung an, welche die wichtigsten Aspekte der Pharmakotherapie wie altersbezogene Neben- und
Wechselwirkungen, organfunktionsabhängige Dosisanpassung, Indikationen und Kontraindikationen im Säuglingsund Kindesalter umfasst. Dadurch unterstützen wir die Kollegen, den therapeutischen Nutzen gegenüber den Risiken
abzuwägen und bei der Pharmakotherapie die schwierige
Balance zwischen Fortschritt der Heilkunst und pharmakolegaler Realität zu halten.
Selbstverwaltung
Alle für ein Ziel
Heemsen und 25 weitere Gemeinden im Herzen Niedersachsens machen es
vor: Mit frischen Marketingideen kann man Ärzte für das Land gewinnen.
Besuch in einer Praxisneugründung mitten im Dorf
In 20 Tagen soll die Praxis aufmachen, aber im Moment gehört noch Phantasie dazu, sich das vorzustellen. Die Räume sind noch leer, man stolpert über Farbeimer, Steckdosen
gibt es noch nicht. Immerhin treffen nach und nach Liegen
und Gerätschaften ein. Für nächste Woche ist die EDV-Einrichtung fest zugesagt – ein weiterer Meilenstein. Gerade hat
der Siegfried wieder einmal vorbeigeschaut, ob alles im Zeitplan ist bei der Constanze. Er hat Dampf gemacht in den
letzten Monaten, jetzt sind die beiden auf der Zielgeraden
und ein eingespieltes Team. Fietze kommt immer wieder mal
vorbei, und Kollege Oliver von nebenan sieht täglich, wie
es weitergeht. So kann eigentlich nichts anbrennen.
Stadtkind auf dem Land
Dass sich Dr. Constanze Wittenberg
einmal auf dem Lande niederlassen
würde, war ihr nicht in den Lebenslauf geschrieben. „Ich bin ein
Stadtkind, in Berlin aufgewachsen“,
erinnert sie sich. Studiert und gearbeitet hat sie in Frankfurt a. M., dann
an der orthopädischen Klinik der
MH Hannover. Die letzten neun
Jahre war sie Oberärztin für Orthopädie/ Unfallchirurgie an den Mittelweser-Kliniken Nienburg. Die Gegend um Nienburg
kennt sie, seit ihr Ehepartner als Studienrat in Sulingen eine
Stelle fand. In Rohtsen, einer Mitgliedsgemeinde Heemsens,
ließ sich die Familie nieder. Und lernte die Vorteile des Landlebens kennen. „Wir wurden dort mit offenen Armen aufgenommen“, sagt die Orthopädin.
38
Die drei vom Rohbau: Dr. Oliver Lange, Dr. Constanze Wittenberg,
Samtgemeindebürgermeister Fietze Koop.
Aber ausschlaggebend für die Niederlassung war die Samtgemeinde Heemsen. Genauer: Die Kampagne „Ärztlich
Willkommen“, zu der Heemsen sich mit 25 weiteren Kommunen und der KVN in Verden zusammenschloss. Gemeinsam wollen die Partner Niederlassungsanreize setzen
und die ärztliche Versorgung für die Zukunft stärken.
Dr. Wittenberg ist der erste Erfolg der Kampagne. Nein, eigentlich der zweite. Dazu gleich noch. „Die Gemeinden machen irre viel, um ihre Infrastruktur zu stärken“, meint die
Orthopädin. Dazu gehört auch das neue Ärztezentrum in
Heemsen, in das sie nun zieht. Die Lage ist ideal: Der Bus
hält direkt vor der Tür, und rund um das Gebäude gibt es
weite Parkflächen. Wichtig für eine weitflächige Samtgemeinde, in der die Patienten längere Anfahrtswege haben
dürften. Dafür wird orthopädische Praxis auch ein breites Behandlungsspektrum abdecken. „Ein Schwerpunkt von mir ist
die Sportlerbetreuung, ein zweiter die Kinderorthopädie. Ich
kann hier künftig auch Säuglingshüften behandeln“, erklärt
die Ärztin. Aber sie wird auch Osteopathie und Laserakupunktur anbieten. Selbst ein Hydrojet kommt in die Praxis.
Und last not least gibt es eine gute Physiotherapeutin gleich
vor Ort.
niedersächsisches ärzteblatt
Fotos: Dr. Uwe Köster
Man ist per Du in der 6.000-Einwohner-Samtgemeinde
Heemsen bei Nienburg. Man kennt sich, man versteht sich.
Man packt im Dorf gemeinsam an, wenn es um etwas geht.
Und die ärztliche Versorgung, das ist ein Thema hier auf dem
Lande. Seit Dr. Constanze Wittenberg sich entschlossen hat,
sich hier in Heemsen als Orthopädin niederzulassen, haben
alle Verantwortlichen in kurzer Zeit viel bewegt, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Unmögliches fast. Aber
Heemsen ist ein Beispiel dafür, was Gemeinden bewirken
können, um Ärzten beim Start in die Selbständigkeit zu unterstützen.
Selbstverwaltung
Trotz guter Voraussetzungen ist ihr der Sprung in die Selbständigkeit nicht ganz leicht gefallen. „Eigentlich bin ich ein
Teamplayer“, bekennt Dr. Wittenberg. Jetzt ist sie mit der Praxisführung auf sich allein gestellt. „An der Uni hat ein Professor für Betriebswirtschaft mal eine Vorlesung gehalten –
da haben wir alle nur Bahnhof verstanden.“ Dass sich das
geändert hat, dafür hat auch die Kassenärztliche Vereinigung
in Verden gesorgt. Die hat die Kalkulationsgrundlagen mit
ihr durchgerechnet, stand mit ihrer Beratung immer zur Verfügung. Ein Praxisgründungsseminar und ein Seminar zur
Abrechnung bei der KVN haben sie in den Wirtschaftsfragen fit gemacht. „Seit September letzten Jahres hatte ich meine Fühler ausgestreckt. Dann musste ich einen Business-Plan
schreiben und Bankverhandlungen führen. Das hatte ich vorher nie gelernt.“
Mittlerweile sieht sie die Möglichkeiten ihrer Niederlassung
nüchtern positiv. „Als bekannt wurde, dass ich mich in
Heemsen niederlasse, wurde mein Mann schon mal gefragt,
ob denn jetzt der Porsche bestellt sei“, meint die Orthopädin schmunzelnd. Sie hat einen anderen Blick auf die Wirklichkeit, in der es um Regelleistungsvolumen, QZV und Tilgungsraten geht. Aber jetzt, nachdem es wieder und wieder
durchgerechnet wurde, ist sie optimistisch, die Belastungen
schultern zu können.
Vom Betreuten Wohnen zur Praxis
Ohne ihn hätte es den Parforceritt zur Niederlassung wohl
nicht gegeben: Siegfried Heidorn ist Elektromeister, hat ein
mittelständisches Handwerksunternehmen aufgebaut und
gilt weit und breit als größter Investor. Das hat hier einen
guten Klang. „Der Siegfried baut gern – und er kann es“, lobt
Samtgemeinde-Bürgermeister Friedrich-Wilhelm „Fietze“
Koop. Die Anlage in Heemsen war anders geplant – ein Haus
mit zwei Praxiseinrichtungen und gleich daneben ein Neubau für altersgerechtes Wohnen. Doch die verfügbaren Praxisräume waren für eine orthopädische Praxis nicht geeignet. Siegfried Heidorn warf alles um, stellte einen Umnutzungsantrag für das geplante Altersheim und konzipierte die
Raumaufteilung im Erdgeschoss für die künftige Praxis. Ein
sportliches Projekt: Am 29. September letzten Jahres war
Spatenstich, am 19. Dezember bereits Richtfest, jetzt im
März wird schon die Praxiseinrichtung geliefert.
So etwas geht nur, wenn echtes Interesse und Engagement
die Sache vorantreiben. Heidorns Handwerker legten Extraschichten am Wochenende ein; der Investor behielt den
Zeitplan eisern im Blick. Jetzt stehen praktisch zwei Ärztehäuser in Heemsen nebeneinander, mit jeder Menge Parkraum drumherum und weiteren Praxisräumen drinnen. Ein
kinderärztlicher Arztsitz ist im Landkreis Nienburg frei und
4 | 2016
neu zu besetzen. Constanze Wittenberg hätte es auch gerne, wenn im ersten Stock über ihr eine chirurgische Praxis
einziehen würde – die Bauern in der Umgebung übrigens
auch. Die Voraussetzungen sind da.
Zurück zu den Wurzeln
Seit drei Jahren schon ist Dr. Oliver
Lange als Allgemeinmediziner vor
Ort – gleich nebenan. Die Praxis in
Heemsen hatte er kennengelernt,
als er zunächst als angestellter Arzt
die Vertretung für seinen damals erkrankten Vorgänger übernahm. Als
der nach ein einem halben Jahr
nicht mehr wieder kam, übernahm
Lange den Kassenarztsitz.
Ganz leicht ist es ihm nicht gefallen. Nicht wegen der ländlichen Gegend. „Ich bin in Nienburg aufgewachsen und mag
die Gegend. Viele Kollegen sozialisieren sich während des
Studiums in der Großstadt und wollen dann nicht mehr weg.
Das war bei mir nicht so.“ Lange ist begeisterter Angler, liebt
die Natur. „Hinter dem Haus meiner Eltern habe ich immer
noch einen Kräutergarten“, verrät er.
Aber er hatte sich eigentlich ein Berufsleben als angestellter Arzt vorgestellt. Das Arbeitspensum von Landärzten, wie
es früher war, hat er in schlechter Erinnerung. Jeden Tag 10,
12 Stunden in der Praxis, und am Wochenende noch Bereitschaftsdienst. „Der fing dann am Freitagnachmittag an,
ging über das ganze Wochenende bis morgens um neun, und
dann kam gleich wieder der Praxisalltag. Wer das durchgestanden hatte, wirkte manchmal, als hätte er zwei Promille
intus.“ Dass sich das mit der neuen Bereitschaftsdienstordnung der KVN geändert hat, war einer der Gründe, warum
er sich doch zur Niederlassung durchringen konnte.
Die Betriebswirtschaft bei der Praxisführung hat er im Griff.
Obwohl das ursprünglich eine weitere Hürde war, die ihm
wenig Lust auf eine eigene Praxis machte. Nicht viel geändert hat sich an dem bürokratischen Wust, mit dem sich Lange wie alle Kollegen herumschlagen muss. Er akzeptiert das
notgedrungen, aber er hat sich dafür konsequent Freiräume
geschaffen. Dienstags und mittwochs hat die Praxis nur halbtags auf; die Nachmittage sind für Hausbesuche und Pflegeheime reserviert. Und freitags ist ganz geschlossen, um die
Verwaltungsarbeit erledigen zu können. Der junge Hausarzt
ist dabei konsequent. Das „Modell Selbstausbeutung“ ist
kein Vorbild für ihn. Seine Patienten akzeptieren das: „Sonst
wird irgendwann noch Sonntagnachmittag an die Scheiben
geklopft.“ So aber bleibt Zeit fürs Privatleben.
39
Selbstverwaltung
langen Planungsphase entstand dann unter Begleitung der Kieler Agentur „Marktrausch“ das Konzept für eine gemeinsame
Kampagne „Ärztlich Willkommen“, die vor allem Hausärzte
in die Region Mitte Niedersachsen ziehen möchte.
Mit der KVN in Verden, die als Partner mit im Boot ist, wurde zunächst eine Bedarfsanalyse erstellt: Welche Ansiedlungen sind möglich, welche erforderlich, um die Gemeinden ausreichend zu versorgen? Für die Samtgemeinde
Heemsen, die aus vier Gemeinden zum Wohnen besteht,
stellte es sich als sinnvoll heraus, die Zulassung auf zwei
Hausarztsitze zu beschränken. Die Niederlassung eines Kinderarztes wäre aber noch möglich. Dafür wurde dann im
Ortskern das Zentrum für Gesundheit geplant. „Ich rechne
die Niederlassung von Dr. Lange der Kampagne schon zu“,
meint Koop. Mittlerweile strahlt die Kampagne auch in den
Facharztbereich aus. Dr. Wittenberg ist ihr nächster Erfolg.
Der Leiter der Marketingagentur „Marktrausch“, Gordon Gröfke,
überreichte Dr. Wittenberg zur Praxiseröffnung noch einige Präsente
von Partnern der Kampagne „Ärztlich Willkommen“.
Auf die Zusammenarbeit mit seiner neuen Kollegin nebenan freut er sich. Beim Labor können die beiden Synergieeffekte nutzen. „Ich komme nachher noch mal `rüber“, heißt
es, wenn es um konkrete Fragen geht. Eine Medizin der kurzen Wege.
„In der Kommunalpolitik muss man viel
reden“
Dass zwei von ihrer Herkunft so unterschiedliche Ärzte sich
auf dem Land niederlassen, ist nicht nur Zufall. Und auch
nicht den 5.000 Euro Förderung zu verdanken, die die Samtgemeinde Heemsen neuen Ärzten bei einer Niederlassung
zahlt. Es ist das erste Ergebnis einer längerfristigen Planung,
bei der sich 25 Gemeinden zusammengeschlossen haben,
um gemeinsam die Weichen für die künftige medizinische
Versorgung in ihrem Bereich zu stellen. So etwas hat es bislang noch nicht gegeben.
Der sich abzeichnende Hausärztenotstand zwang einfach dazu, neue
Wege zu gehen. „Davon mussten
viele erste einmal überzeugt werden“, erinnert sich Bürgermeister
Koop. „In der Kommunalpolitik muss
man viel reden. Und wir mussten erst
einmal eine Sensibilisierung wecken
für die Umbrüche, vor der die medizinische Versorgung steht.“ In einer
40
So soll es möglichst weitergehen. Die beteiligten Gemeinden haben ihre eigenen Versorgungsstandards definiert, die
noch unter der Eingreifschwelle der KVN bleiben. Kein Einwohner soll mehr als 15 km von einem Arzt entfernt wohnen. Um so etwas zu erreichen, braucht es auch Solidarität
und Vertrauen. Solidarität, dass nicht die Gemeinden in einen Überbietungswettbewerb für die Arztansiedlung gegeneinander eintreten, bei dem die weniger wohlhabenden
auf der Strecke bleiben. Und Vertrauen, dass das von keiner
Seite unterlaufen wird. „Dafür hat es das feste Versprechen
der Bürgermeister untereinander gegeben“, bekräftigt Koop.
Und das gilt jetzt.
Er berichtet mit Stolz über die Kampagne, die ja eigentlich
noch am Anfang steht. Die gemeinsamen Anstrengungen für
die „Arzt-Akquise“ hätten die Kommunalpolitiker auch in anderen Bereichen zusammengebracht. „Man spricht jetzt
ganz anders miteinander!“ Dabei wären noch weitere Partner zu nennen – die Agentur „Marktrausch“ eben, die sich
im Medizin-Marketing gut auskennt, aber eine Aktion dieser Art zum ersten Mal begleitet. Oder der Softwarehersteller „Medistar“, der sich aus eigener Initiative bereit erklärt
hat, neu gewonnene Ärzte zu Sonderkonditionen mit seinem
Programm auszustatten. Und natürlich die KVN, die mit ihrer Expertise Impulse gibt.
Wenn die Beteiligten im Rohbau zusammenstehen, spürt
man Aufbruchstimmung. Man merkt: Es geht nicht einfach
um eine Praxisübernahme oder –eröffnung. Es geht darum,
gemeinsam in die Zukunft zu denken, um den ländlichen
Raum auch weiterhin lebens- und liebenswert zu erhalten.
■ Dr. Uwe Köster
niedersächsisches ärzteblatt
Selbstverwaltung
Gute Noten inklusive
Die Hannoveraner Medizinstudentin Franziska Bütow war die erste Studentin,
die über die KVN ein „Deutschlandstipendium“ erhielt. Wir sprachen mit ihr
über die Studienförderung und ihre Zukunftspläne
Frau Bütow, Sie sind die erste
Deutschland-Stipendiatin der KVN.
Was ist das Deutschland-Stipendium überhaupt?
Das ist eine zeitlich auf ein Jahr begrenzte Studienförderung, die Institutionen, Verbände, aber auch Privatpersonen Studenten als Anerkennung für besondere Studienleistungen und gesellschaftliches Engagement zukommen lassen können. Die Auswahl der geförderten Studierenden trifft eine Kommission der Hochschule.
Wieso ist die Wahl auf Sie gefallen?
Für mich ist es das zweite Stipendium. Gefragt sind zum einen gute Noten im Studium, aber die alleine reichen nicht aus.
Ein soziales, politisches oder karitatives Engagement muss hinzukommen. Bei mir ist es eine ausgeprägte kirchliche Tätigkeit. Ich bin in unserer katholischen Kirchengemeinde sehr
aktiv, ich bin Ministrantin, bilde neue Messdiener aus, betreue
Freizeiten mit Kommunionkindern und bin Mitglied des Gemeinderates unserer Kirche.
Bleibt Ihnen da noch Zeit zum Studium?
Ich habe den persönlichen Vorteil, dass ich recht schnell lerne, das Gelernte auch behalte und vor Prüfungen keine zehn
Stunden am Tag lernen muss. So bleibt Zeit für die Dinge
neben dem Studium, auch wenn es trotzdem stressig wird.
Foto: Privat
Läge es dann nicht näher, sich für ein kirchliches Stipiendium zu bewerben, etwa beim Cusanuswerk?
Der Vorteil beim Deutschlandstipendium liegt darin, dass es
keine weiteren Verpflichtungen für die Studierenden mit sich
bringt. Keine Seminare, keine Wochenend-Veranstaltungsreihen und dergleichen. Das wäre etwa bei einem Cusanus-Stipendium der Fall. Da käme dann auch ein spiritueller Einschlag
mit hinein, was ich für ein Stipendium nicht passend finde.
Und wieviel erhält man durch das Studium?
Beim ersten Mal habe ich 300 Euro monatlich erhalten, diesmal waren es 450 Euro monatlich. In der Zwischenzeit sind
die Förderbeträge erhöht worden. Die sind einheitlich geregelt, der oder die Förderer haben darauf keinen Einfluss.
4 | 2016
Und worauf haben Sie die Förderung verwendet?
Da ist man glücklicherweise völlig frei. Für mich bedeutete
das schlicht: Ich habe sie erst einmal auf mein Konto gelegt.
Ich spare halt sehr fleißig und brauche für meine Ein-Zimmer-Wohnung nicht so viel Geld. Andere Stipendiaten finanzieren damit Studienreisen oder Projekte. Aber ich bin
jetzt im vierten Semester. Im nächsten Jahr möchte ich mit
meiner Doktorarbeit beginnen. Dann kann ich mir vielleicht
von der zurückgelegten Förderung ein Freisemester finanzieren. Später in der Facharztausbildung bleibt erfahrungsgemäß kaum noch Zeit.
Hatten Sie während der Förderungssphase mal Kontakt zur KVN?
Nein, außer dem Bescheid habe ich vom Förderer nichts weiter gehört. Ich habe erst einmal gegoogelt, was die KVN überhaupt ist. Manchmal kann eine persönliche Anbindung an
den Förderer sehr hilfreich sein. Andererseits finde ich es
auch sehr praktisch, unabhängig bleiben zu können.
Die KVN hat natürlich immer den dringend benötigten Ärztenachwuchs im Blick ... Wie sehen denn Ihre Zukunftsvorstellungen aus?
Ich stehe ja noch ziemlich am Anfang des Studiums, da kann
sich noch Einiges ändern. Im Moment habe ich die Überlegung, mich auf Orthopädie und Unfallchirurgie zu spezialisieren, vielleicht mit Schwerpunkt Handchirurgie. Aber
vielleicht wird es ganz was anderes - das muss sich zeigen.
Wäre die Niederlassung nichts für Sie?
Das will ich nicht ausschließen. Ich denke, das hängt irgendwann auch von den persönlichen Lebensumständen ab.
Wenn man eine Familie gründet, gibt die eigene Praxis einem natürlich viel mehr Freiraum, sich die Zeit einzuteilen,
als eine Anstellung am Krankenhaus mit den ganze Nachtschichten und Wochenenddiensten.
Sie kommen aus Elze, einer eher kleineren Stadt. Zieht es
Sie dahin zurück?
Ich finde, Laatzen, wo ich jetzt wohne, ist ein gutes Mittel.
Ein kleines Nest mit drei Einkaufsläden wäre für mich keine Alternative. Aber wer weiß, was noch kommt?
Mit Franziska Bütow sprach Dr. Uwe Köster
41
Praxis & Versorgung
Kaufpreis oder Gewinnanteil?
Aufnahme neuer Gesellschafter in eine ärztliche Gesellschaft: Gewinnanteile
der neuen Gesellschafter, die zur Tilgung des Kaufpreises übertragen werden,
erhöhen nicht den Gewinn des Verkäufers
Finanzgericht Düsseldorf rechnete dem V auch die über seine
Quote hinaus erhaltenen Gewinnanteile als Einkünfte zu.
Der Bundesfinanzhof hatte einen Fall zu entscheiden, bei
dem eine ärztliche Gesellschaft bürgerlichen Rechts weitere Gesellschafter aufgenommen hat.
V und D bildeten eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
bei der D im Innenverhältnis nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligt war. Als weiterer Gesellschafter wurde S zum
1. April 1989 aufgenommen. D erhielt einen Vorabgewinn von
10 Prozent. Am restlichen Gewinn waren V zu 70 Prozent und
S zu 30 Prozent beteiligt. An etwaigen Verlusten waren nur V
mit 70 Prozent und S mit 30 Prozent beteiligt, nicht aber D.
Zum 1. April 1991 nahm die GbR als weitere Gesellschafterin T auf. Nunmehr sollten V 40 Prozent sowie S und T jeweils
30 Prozent des Gewinns erhalten. Zum 1. Januar 1992 übertrug V einen weiteren Anteil auf E als neue Gesellschafterin.
V hielt danach noch einen Anteil von 10 Prozent am Gesellschaftsvermögen und S, T und E von jeweils 30 Prozent. Durch
entsprechende Änderungsverträge waren die neuen Gesellschafter verpflichtet, auf einen Teil ihres Gewinnanteils zu verzichten und dieser Anteil sollte V zufließen, bis eine bestimmte
Summe erreicht war.
Das Finanzamt führte eine Außenprüfung durch und änderte die Steuerbescheide für die Gesellschaft für die Jahre 1993
bis 1995 dahingehend, dass V Gewinnanteile über seine
Quote von 10 Prozent hinaus erhielt.
Im Jahr 1996 verstarb V. Seine Erbinnen klagten gegen die Steuerbescheide und die darin vorgenommene Gewinnverteilung.
Sie wollten erreichen, dass V nur die Gewinnanteile entsprechend seiner Quote von 10 Prozent zu versteuern habe. Das
42
Der Bundesfinanzhof (BFH) sah in den getroffenen Vereinbarungen die Aufnahme der neuen Gesellschafter in eine Personengesellschaft gegen Zuzahlung an den Altgesellschafter.
Der Altgesellschafter habe jeweils Teile seines Gesellschaftsanteils an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf die neuen Gesellschafter T, S und E übertragen. Die dem V zugeflossenen erhöhten Gewinnanteile seien Tilgungsleistungen der
Neugesellschafter auf den Kaufpreis. Zum Kaufpreis gehören
alle Leistungen, die der Verkäufer in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkauf erhält. Der Kaufpreis kann nach
der Rechtsprechung des BFH ganz oder teilweise gewinnabhängig sein und durch die Abtretung von zukünftigen Gewinnanteilen durch die Neugesellschafter getilgt werden.
Der BFH legte die Gewinnverteilungsabrede dahingehend
aus, dass S, T und E die ihnen nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zugerechneten Gewinnanteile entnommen und unmittelbar an V gezahlt hätten. Soweit V Zahlungen über seine Beteiligungsquote von 10 Prozent hinaus
erhalten habe, seien diese bei der Gewinnverteilung der GbR
den neuen Gesellschaftern S, T und E als Einkünfte zuzurechnen. Die Neugesellschafter hatten sich in den Ergänzungsverträgen jeweils verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag zu leisten, um die Gesellschaftsanteile an der GbR
zu erhalten. Die Tilgung dieser Zahlungsverpflichtung sollte in der Weise erfolgen, dass die Neugesellschafter jeweils
auf einen Teil ihres Gewinnanteils zugunsten des Altgesellschafters V verzichteten. Zivilrechtlich war der Kaufpreis bestimmt und einklagbar. Lediglich die Tilgungsleistungen und
damit der Tilgungszeitraum der Neugesellschafter waren unbestimmt, da sich diese nach der Höhe des jeweiligen Gewinns der GbR richtete. Obwohl die Neugesellschafter auf
einen Teil ihres Gewinnanteils verzichtet haben, versteuern
sie den Gewinnanteil entsprechend ihrer Beteiligungsquote von jeweils 30 Prozent.
Dr. Jörg Schade, Dipl.-Kfm.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und
Jürgen Tobergte
Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht,
beide BUST-Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hannover
niedersächsisches ärzteblatt
✂
Praxis & Versorgung
Hygiene ist das A und O!
Informationsstrecke Hygiene & Medizinprodukte
Thema: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Auslegepflichtige Gesetze in Arztpraxen
Es gibt eine Vielzahl an Gesetzen, die jeder Arzt in seiner
Praxis als Unternehmer und Arbeitgeber auslegen muss. Alle medizinischen Einrichtungen, wie Arztpraxen, Krankenhäuser, Labore etc. sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über
bestimmte Gesetze, Vorschriften (hauptsächlich Vorschriften
für den Arbeitnehmer) und Regeln zu informieren. Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit haben, die für sie geltenden
Schutzvorschriften und Regeln im Betrieb selbst einzusehen.
Der Auslegepflicht wird nach Auffassung der Gerichte nicht
entsprochen, wenn die Mitarbeiter den Arbeitgeber erst um
Aushändigung der entsprechenden Gesetzestexte bitten
müssen. Es wird empfohlen, die Gesetze z. B. an geeigneter Stelle für den Arbeitnehmer bereit zu stellen. Die Aushang- oder Auslegepflicht wird auch dann erfüllt, wenn die
in der Praxis vorhandene Informations- und Kommunikationstechnik (z.B. Intranet) genutzt wird. Die Bekanntmachung
ausschließlich in elektronischer Form ist jedoch nur erlaubt,
wenn sichergestellt ist, dass alle Arbeitnehmer die entsprechenden Vorschriften an frei zugänglichen Computern einsehen können. Die gesetzlichen Vorschriften sollten auf dem
aktuellen Stand sein. Bitte denken Sie daran, dass nicht jedes Gesetz zwingend notwendig ist, achten Sie hier auf das
Leistungsspektrum/Gegebenheiten in Ihrer Praxis.
Die wichtigsten auslegepflichtigen Gesetze
Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitszeitgesetz
Bildschirmarbeitsverordnung
Biostoffverordnung
Gefahrstoffverordnung
Gesetz zum Erziehungsgeld und
Infektionsschutzgesetz
zur Elternzeit
Medizinprodukte-
Jugendarbeitsschutzgesetz
Betreiberverordnung
Medizinproduktegesetz
Mutterschutzgesetz
Röntgen- und Strahlenschutzverordnung
Unfallverhütungsvorschriften
Technische Regeln für biologische Arbeitsund Gefahrstoffe (TRBA 250, TRGS)
Diese Technischen Regeln geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse wieder. Sie konkretisieren die
Biostoff- und Gefahrstoffverordnung (BioStoffV, GefStoffV).
Es ist die Aufgabe des Arztes als Arbeitgeber, die Belange des
Arbeitsschutzes in Bezug auf Tätigkeiten mit Biostoffen und
4 | 2016
Gefahrstoffen in den Praxisbetrieb einzubinden und notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen.
Die Technischen Regeln geben konkret vor, welche Maßnahmen in der Praxis zu treffen sind. Grundlage hierfür ist
die Gefährdungsbeurteilung.
Hier einige Maßnahmen:
- Schutzstufen gemäß Risikogruppen zuordnen
- Schutzmaßnahmen ergreifen: z.B. Hygienemaßnahmen
zur Desinfektion und Dekontamination
- Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und sicherer Instrumente bzw. Abwurfbehälter, Postexpositionsprophylaxe
- Arbeitsmedizinische Vorsorge gewährleisten
- Betriebsstörungen und Unfälle vorbeugen
- Betriebsanweisungen und Unterweisungen durchführen
- Erlaubnis- und Anzeigepflichten erfüllen
- Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren die
Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
um hier einige Beispiele aus den ASR zu nennen:
- Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
- Fluchtwege, Gesundheitsschutzkennzeichnung
- Sanitärräume
- Lüftung
- Beleuchtung usw.
Technische Regeln für Betriebssicherheit
(TRBS)
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung,
um hier einige Beispiele aus den TRBS zu nennen:
- Prüfung von Arbeitsmitteln
- Aufzugsanlagen
- Instandhaltung
- Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
- befähigte Personen usw.
DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) Vorschriften und Regeln
Ergänzend zu den staatlichen Vorschriften und Verordnungen erlassen die Unfallversicherungs-Träger (UV-Träger) Un43
✂
Praxis & Versorgung
fallverhütungsvorschriften (UVVen). Unterhalb dieser Vorschriftenebene haben die UV-Träger zudem ein umfassendes Regelwerk (Regeln, Informationen und Grundsätze) zur
Unterstützung der Unternehmer und Versicherten bei der
Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz erarbeitet. Die DGUV Vorschriften und Regeln sollen den Arzt als Unternehmer in der Wahrnehmung
seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz unterstützen.
Aufgrund der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern wird die Systematik und die Nummerierung der
Vorschriften/Regeln sukzessive angepasst. Dies ist notwendig, um Überschneidungen, die sich aus der Fusion ergeben, zu bereinigen und zu vereinheitlichen.
Eine hilfreiche Unterstützung sowohl für die staatlichen als
auch für die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und
Regeln bieten Ihnen die Handlungshilfen des Runden Tisches. (Siehe Linkliste)
Umgang mit Abfällen in der Arztpraxis
In einer Arztpraxis fallen täglich unterschiedliche Arten von
Abfällen an. Eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung spielt
aus hygienischer sowie ökonomischer und ökologischer
Sicht eine nicht unbedeutende Rolle. Die Praxisleitung hat
für den Abfall Entsorgungslösungen zu schaffen, die sowohl
dem Arbeitsschutz als auch dem Abfallrecht gerecht werden.
Praktische Tipps für die Umsetzung in Arztpraxen gibt die
Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
(LAGA), die als „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen
aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ beim Robert
Koch-Institut veröffentlicht wird. Daraus geht hervor, dass die
ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls Folgendes umfasst:
Sammeln, Verpacken, Bereitstellen, Lagern, Transportieren,
Behandeln, Verwerten oder Beseitigen innerhalb und außerhalb der Einrichtung - bis zur abschließenden Verwertung
oder Beseitigung.
Oberstes Ziel muss immer die Infektions- und Verletzungsprävention sein. Von Kommune zu Kommune können sich
die Bestimmungen zur Abfallentsorgung unterscheiden. Vor
allem für die Entsorgung spezieller Abfälle aus der Arztpraxis, wie z.B. Organteile oder spitze und scharfe Gegenstände, gelten häufig regional unterschiedliche Regelungen. Daher sind unbedingt die jeweils geltenden örtlichen Abfallsatzungen zu beachten. Hierzu kann die Gewerbeabfallberatung der örtlichen Gemeinde nähere Auskunft geben. Im
praxiseigenen Hygieneplan müssen die Maßnahmen der Abfallentsorgung festgelegt werden.
44
Neben den örtlichen Abfallsatzungen sind dabei nachfolgend aufgeführte Regelungen der LAGA-Mitteilung zu beachten. In dieser Übersicht sind Abfälle bestimmten Abfallschlüsseln (AS) nach der Abfall-Verzeichnis-Verordnung zugeordnet und jeder Abfallschlüssel erfordert eine bestimmte Art der Sammlung/Lagerung und Entsorgung.
AS 180101
AS 180102
AS 180103
AS 180104
AS 180106
a
Spitze oder scharfe Gegenstände
Körperteile und Organe, gefüllte
Blutbeutel und Blutkonserven
Abfälle, die mit meldepflichtigen Erregern
behaftet sind, wenn dadurch eine
Verbreitung der Krankheit zu
befürchten ist
Abfälle, an deren Sammlung und
Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht
keine besonderen Anforderungen gestellt
werden (hausähnlicher Müll)
Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen
bestehen oder solche enthalten
Ausführliche und weiterführende Informationen
finden Sie unter den folgenden Links:
http://www.kvn.de/Praxis/Qualitaetssicherung/Hygieneund-Medizinprodukte/
(Hier finden Sie die verschiedenen Downloads vom Runden Tisch)
http://www.kvn.de/Praxis/Qualitaetssicherung/Hygieneund-Medizinprodukte/Hygiene/
(Hier finden Sie den Download zum Hygiene-Leitfaden)
http://www.gesetze-im-internet.de
http://www.runder-tisch-hannover.de/
http://www.bgw-online.de
(unter Branche Humanmedizin finden sie zwei wichtige
Broschüren: Humanmedizin kompakt und die Gefährdungsbeurteilung)
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
http://www.baua.de
(Hier finden Sie alle technischen Regeln)
http://www.laga-online.de
http://www.dguv.de
Hygiene-Berater der KV Niedersachsen
Frau Marlen Hilgenböker, Tel.: 05 11 3 80-33 11,
Email: [email protected]
Frau Petra Naumann, Tel.: 05 11 3 80-32 20,
Email: [email protected]
niedersächsisches ärzteblatt
Praxis & Versorgung
Datenschutz
Foto: C. Klinkenberg/ pixelio
Locky und Co: So können
sich Praxen vor Computerviren
schützen
Aktuell verbreiten sich sogenannte Verschlüsselungstrojaner
wie Locky oder TeslaCrypt mit rasanter Geschwindigkeit im
Internet und machen auch vor Krankenhäusern und Arztpraxen nicht Halt. Cyberkriminelle verschlüsseln die Dateien ihrer Opfer und fordern Lösegeld für die Entschlüsselung.
Praxen können Vorkehrungen treffen, um sich vor solchen
Angriffen zu schützen.
me des Absenders angezeigt und es ist eine unbekannte
Adresse hinterlegt? Im Zweifelsfall sollten Dateianhänge beziehungsweise Links nicht geöffnet werden.
Die aktuell grassierenden Verschlüsselungstrojaner sind so
gut programmiert, dass die einmal verschlüsselten Daten verloren scheinen. Trotzdem empfiehlt zum Beispiel das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das
geforderte Lösegeld nicht zu zahlen. Die Erfahrungen der
letzten Wochen zeigen, dass die von den Cyberkriminellen
versprochene Entschlüsselung oftmals trotz einer Lösegeldzahlung ausbleibt.
Backup für den Ernstfall: Daten regelmäßig sichern: Eine wirkungsvolle Absicherung für den Ernstfall bieten Datensicherungen – sogenannte Backups. Sollte ein Praxisrechner
von einem Virus betroffen sein, können die verlorenen Daten darüber wiederhergestellt werden. Moderne Verschlüsselungstrojaner sind allerdings mittlerweile in der Lage, auch
die Daten in angeschlossenen Netzlaufwerken und auf externen Festplatten mit zu verschlüsseln.
Es ist daher sehr empfehlenswert, einige wichtige Grundsätze
beim Surfen im Internet und beim Öffnen von E-Mails zu
beachten und alle Praxismitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren.
Ein Backup, das zum Beispiel auf einer externen, aber weiterhin angeschlossenen Festplatte abgelegt wird, wäre dadurch ebenfalls verloren und somit wertlos. Daher ist es
wichtig, Backups auf Speichermedien abzulegen, die nicht
dauerhaft mit dem potentiell betroffenen Praxisrechner verbunden sind.
Updates installieren und aktuelle Antiviren-Software nutzen:
Auch bei Computern ist der beste Schutz die Vorsorge:
Schadsoftware sollte erst gar nicht auf den Praxisrechner gelangen können. Dabei hilft ein regelmäßiges Update des Betriebssystems, des Browsers und sämtlicher genutzter Software – in Kombination mit einer aktuellen Antiviren-Software. Ein Virus kann ansonsten schon allein durch den Besuch einer entsprechend präparierten Webseite den Praxisrechner infizieren.
Darüber hinaus sollten Sie Standardschutzmaßnahmen ergreifen, beispielsweise Software wie Betriebssystem, Browser
und Browser-Plugins (Java, Flash, Adobe-Reader, etc.) aktuell zu halten.
■ KBV/KVN/BSI
Auf den E-Mail-Absender achten: Cyberkriminelle versuchen
auch, ihre Schadsoftware per E-Mail mit Dateianhang oder
über Verlinkungen zu verteilen. Derzeit fügen sie ihren EMails zum Beispiel eine Word-Datei bei, die dann durch eine sogenannte Makro-Funktion für die eigentliche Infektion
sorgt. Daher gilt es, beim Öffnen von E-Mails und insbesondere den Dateianhängen und mitgeschickten Links größte Vorsicht walten zu lassen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnologie (BSI) klärt in
seiner Broschüre „Sicheres Surfen“
über Gefahren in der Internetnutzung auf.
a Download unter
https://www.bfdi.bund.de/
SharedDocs/Publikationen/
Faltblaetter/SicheresSurfen.
pdf?__blob=publicationFile
Sicheres Surfen im Internet
– so schützen Sie sich!
Der E-Mail-Empfänger sollte stets die Identität des Absenders prüfen – E-Mail-Adressen lassen sich durch Cyberkriminelle leicht fälschen. Handelt es sich wirklich um die bekannte E-Mail-Adresse oder wird beispielsweise nur der Na4 | 2016
45
Praxis & Versorgung
Neuerscheinungen
Medizin als
Sozialfaktor
Brüggemann,Silke, Christiane Niehues,
Anne D. Rose, Beatrice Schwöbel (Hrsg.):
Pschyrembel Sozialmedizin und Public
Health. 2. Auflage, Walter de Gruyter;
Berlin, Boston 2015. 651 Seiten, zahlreiche Abbildungen und Tabellen. 49,95
Euro
Die Sozialmedizin ist ein interdisziplinäres Grundlagenfach
der Humanmedizin, das die Wechselwirkungen zwischen
Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft beschreibt und analysiert. Public Health konzentriert sich auf
die physische und psychische Gesundheit der Bevölkerung
und einzelner Bevölkerungsgruppen und erweitert somit die
Perspektive der klinischen (Sozial-)Medizin, die sich in erster Linie auf Individuen und Krankheiten richtet. Das jetzt
in der zweiten Auflage vorliegende Fachwörterbuch vermittelt einen umfassenden Überblick über die weitgespannte
Thematik einschließlich der Themengebiete der Epidemiologie, der Statistik, der Gesundheits- und Sozialökonomie,
des Qualitätsmanagements, der Psychologie, der Soziologie
sowie der Umweltmedizin. Die Begriffserklärungen zeigen
dabei eine bemerkenswerte Detailtiefe. So werden unter
dem Stichwort „Merkzeichen“ die einzelnen Abkürzungen
des Schwerbehindertenrechts B, BI, G, aG, GI, H, 1.Kl, RF
nach den Voraussetzungen und den möglichen Nachteilsausgleich von Behinderungen gemäß der Schwerbehindertenausweisverordnung dezidiert dargestellt oder unter „Pflegestufe“ die unterschiedlichen Grade der Pflegebedürftigkeit
erläutert. Der Nutzer erfährt etwas über die Bedeutung und
den Stellenwert von Coping und der Deklaration von Helsinki, von Hilfen zur Gesundheit und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Rente wegen Erwerbsminderung und zur integrierten Versorgung. Zu den verschiedensten Themenbereichen gibt es schlüssige und stringente
Informationen. Eine wertvolle Arbeitshilfe zur Klärung anstehender Fragen, die sich auch im Arbeitsalltag des praktizierenden Arztes nicht selten ergeben.
■ kok
46
Daten schreddern – aber wie?
Geschredderte Patientenakten als Konfetti im Karneval? Diese Narretei wurde im thüringischen Karneval zum Datenskandal. Die Papierstreifen waren so grob zerkleinert worden, dass die personenbezogenen Daten darauf wieder rekonstruiert werden konnten. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Wie die Entsorgung alter Patientenakten in Krankenhäusern und Arztpraxen den gesetzlichen Vorgaben entspricht, erläutert die kostenlose eBroschüre „Daten- und Aktenvernichtung in Krankenhäusern und Arztpraxen“. Rechtsanwalt und Datenschutzexperte Dr. Robert Kazemi beantwortet die wichtigsten Fragen zu vorschriftsgemäßen Datenund Aktenvernichtung in Krankenhäusern und Arztpraxen:
- Welche Sicherheitsstandards sind einzuhalten?
- Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen des Datenschutzgesetzes
- Welche Risiken bestehen?
- Wie sollte Datenschutz im Praxis-Alltag aussehen?
Dazu stellt Kazemi fundierte und leicht verständliche Regeln
auf, um Ärzten gesichertes Wissen an die Hand zu geben.
Die eBroschüre steht im Deutschen Ärzte-Verlag zum Gratis-Download bereit:
a http://shop.aerzteverlag.de/buecher/buch.asp?id=2561
Dr. Robert Kazemi: Daten- und Aktenvernichtung in Krankenhäusern und Arztpraxen.
Regeln zum Umgang mit Alt-Daten und –Akten. Deutscher Ärzte-Verlag. 1. Auflage
2016. 11 Seiten. eBroschüre im PDF-Format. Gratis
Drogen stets
zur Hand
Dreher,Jan: Psychopharmakotherapie
griffbereit, Medikamente, psychoaktive
Genussmittel und Drogen griffbereit. 2.,
vollständig aktualisierte und erweiterte
Auflage, Schattauer 2016. 281 Seiten, 10
Abbildungen, 15 Tabellen, 24,99 Euro
Rolle und Stellenwert der Psychotherapie im Allgemeinen und
der Psychopharmakotherapie im Besonderen bestimmen sich
durch ca. neun Millionen depressive, sieben Millionen angstgestörte und fünf Millionen schlafgestörte Menschen in
Deutschland. Das jetzt in seiner zweiten Auflage vorliegende Taschenbuch widmet sich der Anwendung der verschieniedersächsisches ärzteblatt
Praxis & Versorgung
denen Psychopharmaka bei den unterschiedlichen psychischen Störungen und Krankheitsbildern. Es gliedert sich in
elf Kapitel nach einleitenden Ausführungen zu Psychopharmaka im Überblick von Antidepressiva und Neuroleptika bis
hin zu illegalen Drogen und beschreibt Therapieprinzipien
und Wirkstoffgruppen. Die Pharmakotherapie orientiert sich
am psychopathologischen Befund und richtet sich sehr viel
mehr nach Art, Schwere und Kombination der Beschwerden
als nach der zusammenfassenden Diagnose, orientiert sich also primär an Symptomen. Dreher erörtert die Behandlungsoptionen und Wirkprofile der einzelnen Wirksubstanzen, etwa Risperidon, Quetiapin, Ziprasidon, und geht auf bedeutsame Neben- und Wechselwirkungen ein. In den weiteren
Buchkapiteln werden Phasenprophylaktika, Anxiolytika,
Schlafmittel und ADHS-Therapeutika mit den jeweils entsprechenden Wirkstoffen dargestellt. Eigene Kapitel sind den
Genussmitteln (Alkohol, Nicotin, Coffein) als auch illegalen
Drogen (Heroin, Cocain, Amphetamine, Cannabis, GammaHydroxybuttersäure) und der Gerontopsychiatrie gewidmet.
Abschließend wird auf die zweckdienliche Vorgehensweise
bei typischen Notfallsituationen eingegangen. Ein Glossar sowie ein Sachverzeichnis beschließen das durchdacht strukturierte, informationsdichte Lehrbuch, das erfahrungsgeleitete,
konkrete und praxisrelevante Empfehlungen zum Einsatz von
Psychopharmaka gibt.
■ kok
Medizinisches Kreuzworträtsel/iPod zu gewinnen
Bitte senden Sie das Lösungswort auf einer Postkarte oder per Fax an die
Waagerecht
1 Zellorganellen im Zytoplasma von Blasten bei akuter Leukämie: ...-Stäbchen (Eponym) 5 Weiche Hirnhaut: ... mater 8 Autoantikörper, der beim Lupus erythematodes im Blut erhöht nachweisbar ist 11 Bindegewebserkrankung mit einer Hyperelastizität der Haut: ...-Danlos-Syndrom (Eponym) 12
Wellenförmig verlaufende Temperatur, typisch für den Morbus Hodgkin: ...Ebstein-Fieber 13 Klinische Abk. für den arteriellen Blutdruck 14 Gutartiger
Tumor der Gebärmutter 16 Chirurgischer Eingriff 19 Drucksensoren im Carotissinus: ...rezeptoren 22 Sphincter am Durchtritt des Ductus choledochus
und pancreaticus an der Wand des Zwölffingerdarmes (Eponym) 25 Durch
Shigellen verursachte Durchfallerkrankung 26 Endokrine Zellen des Pankreas: ...zellen 28 Abk. für Aortenklappenersatz 29 Lat. Knochen 30 Witzelsucht beim Frontalhirnsyndrom 31 Durch Yersinien ausgelöste Erkrankung
32 Ossifikationsstörung des Skeletts mit verminderter Osteoklastentätigkeit
= ...knochenkrankheit 33 Bei der Behandlung mit L-Dopa auftretender abrupter Übergang eines hyperkinetischen Zustandes in eine Akinese: ...-offPhänomen 34 Spätdiastolisches Herzgeräusch bei Aortenklappeninsuffizienz
infolge einer funktionellen Mitralklappenstenose, punctum maximum über
der Herzspitze: ...-Flint Geräusch (Eponym) 37 Schwer verlaufende, oft tödliche Wundinfektion: ...brand 38 Progrediente neurodegenerative Erkrankung
mit einem Parkinson-Syndrom, Demenz und vertikaler Blickparese: ...-Richardson-Olszewski-Krankheit (Eponym)
KVN Pressestelle, Berliner Allee 22, 30175 Hannover,
Fax (05 11) 3 80 - 34 91. Aus den richtigen Zusendungen werden die drei
Gewinner gezogen. Die Ziehung erfolgt unter rechtlicher Aufsicht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Einsendeschluss für dieses Rätsel ist der 14. Mai 2016
Das Lösungswort unseres Februarrätsels lautete „Medizinproduktegesetz“.
Die Gewinner unseres Februarrätels (Lösungswort „Standardkostenmessung“)
sind:
Sabine Meier
Dr. Matthias Peiler
Dr. med. Wolf Rüdiger
Bessemerstr. 3
Leonhard-Euler-Str. 7
Krafft
30177 Hannover
27793 Wildeshausen
Elbuferstr. 86a
21436 Marschacht
4 | 2016
Senkrecht
1 Bakteriologischer Begriff: auf das Vorhandensein Sauerstoff angewiesen 2
Augenverband bei peripherer facialer Parese: ...glasverband 3 Ulna 4 Wiederkehrende Entzündung: ...-inflammation 5 Eine Nebenwirkung von Sildenafil 6 Zustand gleicher molekularer Konzentration 7 Brachium 9 Onkologischer Begriff: Systemische Behandlung mit einem Zytostatikum vor einem kurativen chirurgischen Eingriff : ...adjuvant 10 Anderer Begriff für eine Universität: ... mater 12 Durch Staphylo- und Streptokokken hervorgerufene Hautkrankheit 15 Abk. für das Endoplasmatische Retikulum 17 Cavitas tympanica: ...höhle 18 Abk. für intradermal 20 Blutgruppensystem 21
Wirkungsweise von Leflunomid (ein Mittel gegen Rheumatoide Arthritis):
Hemmer der Dihydro-...-Dehydrogenase 23 Verbindung zwischen Kreuzbein und Hüftbein: ...sakralgelenk 24 Manchmal findet man bei jungen Frauen hier Schokoladenzysten 28 Dieses Morphin hat mit Schmerzen nichts zu
tun und wird beim M. Parkinson eingesetzt: ...morphin 30 Histaminproduzierende Zelle: ...zelle 35 Abk. für nanoliter 36 Abk. für Gelenkersatz
47
Praxis & Versorgung
Beförderung
nur bei Bedarf
Krankentransporte und Krankenfahrten
– was Sie bei der Verordnung
beachten sollten. In vielen Fällen
ist die Krankenbeförderung
genehmigungspflichtig
Das Verordnen einer Krankenbeförderung wirft immer wieder Fragen auf, zum Beispiel in welchen Fällen eine Genehmigung der Krankenkasse benötigt wird. Was Ärzte wissen sollten und welche Besonderheiten es zu beachten gilt,
hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kürzlich
in einer neuen Praxisinformation zusammengestellt.
Generell gilt: Vertragsärzte dürfen gesetzlich versicherten Patienten, die ambulant oder stationär behandelt werden, eine Krankenbeförderung verordnen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist (Formular 4 „Verordnung einer Krankenbeförderung“).
Aber: Die Kosten für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung übernehmen die Krankenkassen grundsätzlich nur in
bestimmten Ausnahmefällen. Dazu gehören stationsersetzende Operationen, vor- und nachstationäre Behandlungen
im Krankenhaus, Dialysebehandlungen und bestimmte Therapien von Krebserkrankungen (nach Anlage 2 der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses). Zudem müssen Fahrten zur ambulanten Behandlung – egal ob mit Taxi oder Krankentransportwagen – in der
Regel vorab von der Krankenkasse genehmigt werden.
Unterschiedliche Beförderungsmittel
Welches Fahrzeug zum Einsatz kommt, hängt allein von der
medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall ab (unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes). In der vertragsärztlichen
Versorgung sind das vor allem folgende Beförderungen:
- Krankenfahrten sind Fahrten, die beispielsweise mit einem Taxi stattfinden. Eine medizinisch-fachliche Betreuung des Versicherten findet während der Fahrt nicht
statt. Die Krankenkassen können auf Antrag auch die Kosten für Krankenfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
und dem eigenen Auto übernehmen; hierfür stellt der
Arzt aber keine Verordnung aus.
48
-
Krankentransporte sind Fahrten mit einem Krankentransportfahrzeug. Sie können erforderlich sein, wenn der
Patient unterwegs eine medizinisch-fachliche Betreuung
oder eine besondere Fahrzeugausstattung benötigt. Ein
Grund kann auch sein, dass damit die Übertragung einer schweren, ansteckenden Krankheit des Patienten vermieden werden kann.
Vertragsärzte dürfen in Notfällen auch Rettungsfahrten verordnen. Die Fahrten mit Rettungswagen oder Notarztwagen
sowie Flüge mit dem Rettungshubschrauber werden über die
jeweiligen Rettungsstellen angefordert.
Genehmigung von Fahrten
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen grundsätzlich
Fahrten zur Behandlung, wenn sie medizinisch notwendig
sind. Allerdings steht die Kostenübernahme in vielen Fällen
unter einem Genehmigungsvorbehalt. Das heißt: Der Patient
muss sich eine ärztlich verordnete Krankenfahrt oder den
Krankentransport erst von seiner Krankenkasse genehmigen
lassen. Nur dann kann er sicher sein, dass die Kosten übernommen werden.
Grundregel: Genehmigung ja oder nein?
Für eine erste Einschätzung hilft diese Regel:
- Fahrten zu einer stationären Behandlung muss sich der
Patient von seiner Krankenkasse nicht genehmigen lassen.
- Fahrten zu einer ambulanten Behandlung muss sich der
Patient in der Regel von seiner Krankenkasse genehmigen lassen.
niedersächsisches ärzteblatt
Foto: Steffen Fleck/ pixelio
Allgemeines zur Verordnung von
Krankenfahrten
Praxis & Versorgung
Überblick: Verordnungen mit und ohne
Genehmigung
Krankentransporte und Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung werden nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse übernommen und bedürfen bis auf wenige Ausnahmen der vorherigen Genehmigung. Der folgende Überblick
zeigt, was wann möglich ist.
Fahrten zur ambulanten Behandlung ohne Genehmigung
Für folgende Fahrten zur ambulanten Behandlung übernehmen die Krankenkassen die Fahrtkosten, ohne dass die
Verordnung zur Genehmigung vorgelegt werden muss:
- Fahrten zu einer ambulanten OP nach Paragraf 115b SGB
V, wenn es sich um einen stationsersetzenden Eingriff
handelt.
- Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung
im Krankenhaus nach Paragraf 115a SGB V, zum Beispiel
vor oder nach einer Operation.
Fahrten zur ambulanten Behandlung mit Genehmigung
Folgende Fahrten zur ambulanten Behandlung können Vertragsärzte verordnen, doch muss die Verordnung von der
Krankenkasse genehmigt werden:
- Fahrten zu einer ambulanten OP nach Paragraf 115b SGB
V, wenn es sich um einen nicht stationsersetzenden Eingriff handelt.
- Fahrten in besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel Dialyse oder bestimmte Therapie von Krebserkrankungen. Die
Ausnahmefälle sind in der Krankentransport-Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt.
- Fahrten für Patienten, die einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ oder einen
Einstufungsbescheid in die Pflegestufe 2 oder 3 vorlegen.
- Fahrten, die zwingend medizinisch notwendig sind,
aber nicht die genannten Kriterien erfüllen. Krankenkassen können diese im Einzelfall genehmigen.
Stichwort: Stationsersetzender Eingriff
Für Fahrten zu einer stationsersetzenden ambulanten Operation nach Paragraf 115b SGB V übernehmen die Krankenkassen die Kosten, ohne dass der Patient vorab eine Genehmigung einholen muss. Doch was heißt „stationsersetzend“?
Unter stationsersetzend wird allgemein ein ambulanter Eingriff verstanden, durch den ein aus medizinischer Sicht gebotener stationärer Aufenthalt vermieden werden kann. Eine eindeutige Definition fehlt jedoch. Laut Bundessozialgericht fallen unter „stationsersetzend“ auch Fälle, bei denen sich Patienten selbst gegen eine Krankenhausbehandlung entscheiden und sich stattdessen ambulant behandeln
lassen (Az: B 1 KR 8/13 R).
4 | 2016
Fazit: Über die Definition „stationsersetzende Operation“
muss im Einzelfall entschieden werden. Sollte unklar sein,
ob es sich um einen stationsersetzenden Eingriff handelt,
empfiehlt es sich, eine Genehmigung der Krankenkasse
einzuholen. Eine eindeutige Abgrenzung, zum Beispiel
über den AOP-Katalog, ist nicht möglich.
Regresse auch bei Krankentransporten
möglich
Mit dem im Juli 2015 verabschiedeten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde festgelegt, dass die Wirtschaftlichkeit
der Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen ab 2017
anhand von Vereinbarungen zwischen Kassenärztlichen
Vereinigungen und Krankenkassen auf der Landesebene geprüft werden kann. Diese Prüfung kann auch Verordnungen
für Krankentransporte umfassen und einen Regress nach sich
ziehen. Deshalb sollten stets die Vorgaben der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
berücksichtigt werden.
Patient holt Genehmigung ein
Der Patient muss sich um die Genehmigung kümmern, da es
sich aus rechtlicher Sicht um einen Antrag des Patienten handelt. Nimmt er eine Fahrt in Anspruch, bevor sie genehmigt
wurde, kann er sich die Kosten gegebenenfalls von seiner
Krankenkasse erstatten lassen. Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, werden ihm die Kosten nicht erstattet. Dem verordnenden Vertragsarzt entsteht in diesem Fall kein Schaden.
Patienten über Zuzahlung informieren
Patienten sollten über den Genehmigungsvorbehalt und über
die Zuzahlungspflicht bei der Verordnung von Fahrten informiert werden. Die Zuzahlung beträgt – unabhängig von
der Art des Fahrzeugs – zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro.
■ KVN/KBV
Mehr Informationen
a Wissenswertes zum Thema Krankentransport und die gesetzlichen Grundlagen:
www.kbv.de/html/krankentransport.php
Die KBV-Praxisinfo „Krankentransport und Krankenfahrten – Was Sie bei der Verordnung beachten sollten“ steht
zum Download bereit unter:
http://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_
Krankentransporte.pdf
49
Selbstverwaltung
Medizin-Innovationspreis 2015
für wohnortnahe Palliativversorgung
Alternative zu zentralistischen Hospiz-Lösungen: Patienten bleiben auf letztem
Lebensweg dank Pflege vor Ort belastende Verlegungen erspart
Für ihr Konzept der wohnortnahen Palliativversorgung von
Patienten im ländlichen Raum ist die Ärztliche Gemeinschaftspraxis Michael Pohling, Carla Martin und Dr. Ekkehard Martin aus Flechtorf in der Region BraunschweigWolfsburg in Berlin mit dem renommierten „Innovationspreis 2015 – praktikable Problemlösungen für Ärzte“ ausgezeichnet worden. Der Innovationspreis wird von der Kooperation Springer Medizin, ÄrzteZeitung und UCB Pharma jährlich deutschlandweit ausgeschrieben. Die Flechtorfer Ärzte haben bei der diesjährigen Ausschreibung den
zweiten Platz belegt.
Das Konzept wurde gemeinsam mit Partnern vor Ort entwickelt. Die ambulante Betreuung wird mit speziell nach den
Vorschriften der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ausgebildetem Personal eines Pflegedienstes realisiert.
Eine stationäre Betreuung ist in einem Pflegeheim möglich,
wo auch Fachpersonal mit der Zusatzausbildung Palliativ Care zur Verfügung steht.
Ziel der Praxis ist es, ihre Palliativversorgung weiter auszubauen. Bedarf und Akzeptanz sind vorhanden. Denn die Vorteile für die Patienten sind offenkundig:
- wohnortnahe Versorgung (keine Verlegung ins Hospiz erforderlich);
- die Patienten sind von vertrauten Personen umgeben;
- die Kosten sind im Vergleich zu den Hospizkosten deutlich geringer;
- Ressourcen vorhandener Alten- bzw. Pflegeheime werden genutzt;
- es lässt sich ein fließender Übergang von der Heimbetreuung zur palliativen Pflege organisieren;
- Familien haben z. T. schon von früheren Betreuungen her
persönliche Bindungen an das Pflegepersonal.
50
Carla Martin und Michael Pohling mit dem Medizin-Innovationspreis
2015.
Perspektivisch ließen sich mit diesem Konzept mehr Menschen betreuen. „Wir zeigen damit einen Weg auf, der nicht
ins stationäre Hospiz führt, sondern zu der von vielen Patienten gewünschten wohnortnahen Versorgung. Durch den
Transfer in andere Praxen ließe sich die Versorgung vieler
Patienten verbessern – ohne die Kosten für die Krankenkassen zu erhöhen“, erläutert Michael Pohling. Er baut auf Unterstützung aus der Politik, damit diese Form der Palliativversorgung der der Hospize angeglichen und insgesamt erleichtert wird.
Seine Kollegin Carla Martin teilt diese Einschätzung und führt
Beispiele an: „Anders als Patienten in den Hospizen müssen unsere heimbetreuten Palliativpatienten die Heimkosten
anteilig selbst tragen. Und auch administrative Verordnungen verhindern oft schnelle und medizinisch erforderliche
Lösungen im Sinne der Patienten. Bisher muss jeder HeimTransport von der Praxis oder von zu Hause aus vorher von
der Krankenkasse genehmigt werden.“
Die Auszeichnung mit dem Innovationspreis 2015 soll, das
wünschen sich die beiden Preisträger, zu einer allgemeinen
und überfälligen Aufwertung der wohnortnahen Palliativversorgung führen. „Für uns ist das ein Ausrufezeichen!“, so
Michael Pohling.
■ KVN
niedersächsisches ärzteblatt
Foto: Springer-Medizin
Die palliative Patientenbehandlung ist ein wesentlicher Bestandteil der Gemeinschaftspraxis. Drei der sechs dort arbeitenden Ärzte sind ausgebildete Palliativmediziner. Die Praxis
nutzt für die Umsetzung ihres „Flechtorfer Modells“ bereits
vorhandene Infrastruktur, um Menschen auf ihrem letzten Lebensweg so wenig Unannehmlichkeiten wie möglich zu bereiten und sie nicht durch Verlegungen emotional zu belasten. Dabei ist sowohl eine ambulante Palliativversorgung zu
Hause als auch eine wohnortnahe stationäre Lösung möglich.
Politik & Verbände
Aus anderen KVen
KV Saarland: Mehrheit kennt
die „116 117“ immer noch
nicht
Der Mehrheit der Patienten ist die schon
2014 saarlandweit eingeführte zentrale Notrufnummer
„116 117“ noch immer nicht bekannt. Das geht aus einer
Patientenbefragung der KV Saarland hervor. Danach kannten die neue Nummer nur 44 Prozent der Befragten. Die KV
Saarland hatte Ende vergangenen Jahres knapp 500 Patienten der mehr als ein Dutzend Bereitschaftsdienstpraxen im
Saarland befragt, um die Zufriedenheit mit der vertragsärztlichen Versorgung an Wochenenden und Feiertagen zu ermitteln. Die Umfrage ergab aber auch, dass die Patienten
mit den saarländischen Bereitschaftsdienstpraxen sehr zufrieden sind. Die Bewertungen in Schulnoten liegen durchweg zwischen 1,4 und 2.
KV Bayerns: Acht weitere
Testregionen für neues
BereitschaftsdienstKonzept
Die Weiterentwicklung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
in Bayern mit der Einrichtung von Bereitschaftspraxen an
Krankenhäusern und einer Trennung von Sitz- und Fahrdienst
soll im Laufe des Jahres in weiteren acht Pilotregionen erprobt werden. Aus der Pilotregion Straubing-Dingolfing, wo
die Bereitschaftsdienstreform zum 1. Oktober 2015 an den
Start ging, liegen erste positive Ergebnisse vor, berichtete Vizevorstand der KV Bayerns (KVB), Dr. Pedro Schmelz. Durch
die Zusammenlegung von vier Dienstbereichen zur Pilotregion Straubing-Dingolfing habe sich die Dienstbelastung
deutlich verringert. Auch die Honorarsituation habe sich verbessert. Jetzt wird das Modell ausgeweitet.
KV Thüringen: Portalpraxen für kein Drama
Die KV Thüringen (KVT) steht Portalpraxen für Notdienstpatienten in Krankenhäusern aufgeschlossen gegenüber.
Die KV strebe ohnehin eine engere Kooperation mit Kliniken durch sektorübergreifende Notfallversorgung an, hieß
es auf der letzten Vertreterversammlung der KVTh. So könne der Ansturm auf Krankenhaus-Notaufnahmen gebremst
werden. Geplant sind Pilotprojekte in den größeren thüringer Städten. Voraussetzung dafür sind nach der KVTh-Vorstandsvorsitzende Annette Rommel aber deren Betrieb als
4 | 2016
KV-Eigeneinrichtungen sowie die organisatorische Fusion
der an Kliniken bereits bestehenden KV-Notdienstzentralen
mit den Notaufnahmen der Kliniken. Weiter fordert die Thüringer KV ein Triagesystem zur Feststellung der Dringlichkeit
von Notfallbehandlungen vor dem Arztkontakt. Zudem
dürften die Portalpraxen nur eine beschränkte Diagnostik
und Therapie bei Notfallpatienten anbieten.
KV RLP startet
Niederlassungskampagne
„arzt.nah.dran.“
Die KV RLP hat am 1. April die breit angelegte Niederlassungskampagne „arzt.nah.dran. – Willkommen in Rheinland-Pfalz“ mit einem Bündel von Maßnahmen gestartet. Auf
der neuen Website www.arzt-nah-dran.de erhalten interessierte Ärzte umfangreiche Informationen zu den Vorteilen
und den vielfältigen Möglichkeiten in der ambulanten Versorgung. Am 11. Mai startet die KV RLP im Zuge der Kampagne die neue Veranstaltungsreihe „Info mit Biss“. An verschiedenen Orten in Rheinland-Pfalz informieren die Niederlassungsexperten der KV RLP über die Aspekte rund um
die Arbeit eines Arztes in der vertragsärztlichen Versorgung.
Mit dem neuen E-Mail-Newsletter „Arzt in Rheinland-Pfalz“
informiert die KV RLP Ärzte außerdem in regelmäßigen Abständen kurz und knapp über verschiedene interessante Aspekte der vertragsärztlichen Versorgung.
KVWL intensiviert Hilfen zur
Praxisführung
Die Begleitung durch einen persönlichen Ansprechpartner
(„Paten“) soll bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) künftig nicht mehr auf neu niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten begrenzt werden. In einem Modellprojekt will die KVWL das Konzept auf alle ihre Mitglieder ausweiten. Auf diese Weise will die KVWL Informationen und Lösungen zu vertragsarztrechtlichen Fragen ebenso zur Verfügung stellen wie Honoraranalysen, darauf basierende Beratungen, betriebswirtschaftliche Hilfen,
Unterstützung beim Praxismanagement oder Erläuterungen
der Trendmeldungen. Ziel der Maßnahme ist, den KVWLMitgliedern eine „gesicherte und wirtschaftliche Praxisführung zu ermöglichen“. Das neue Projekt „Lotsen - KVWL Betreuung 360 Grad“ ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt.
■
51
Amtlich
Ausschreibungen wegen Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen (partielle Entsperrung)
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit
folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
Fachgebiet/
Planungs-
Anzahl der zu
Vollständige Bewerbungen
Ausschrei-
Datum der
Arztgruppe
bereich
besetzenden
richten Sie bitte an (hier erhalten
bungsende
Sitzung des
Sitze
Sie auch nähere Auskünfte):
Anmerkungen
Zulassungsausschusses
Hausärzte
HPB
4,5
Nordenham
KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven
Geschäftsbereich
12.05.2016 voraussichtlich Es können sich Allgemein18.05.2016
mediziner und Internisten
Vertragsärztliche Versorgung
bewerben, die eine haus-
Kirchreihe 17
ärztliche Tätigkeit
26384 Wilhelmshaven
anstreben.
Tel. (0 44 21) 93 86-1 17
Hausärzte
HPB
1,0
Brake
KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven
Geschäftsbereich
12.05.2016 voraussichtlich Es können sich Allgemein18.05.2016
mediziner und Internisten
Vertragsärztliche Versorgung
bewerben, die eine haus-
Kirchreihe 17
ärztliche Tätigkeit
26384 Wilhelmshaven
anstreben.
Tel. (0 44 21) 93 86-1 17
Frauenärzte
Wesermarsch -
0,5
Landkreis
KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven
Geschäftsbereich
12.05.2016 voraussichtlich
18.05.2016
Vertragsärztliche Versorgung
Kirchreihe 17
26384 Wilhelmshaven
Tel. (0 44 21) 93 86-1 17
Hautärzte
Wesermarsch -
0,5
Landkreis
KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven
Geschäftsbereich
12.05.2016 voraussichtlich
18.05.2016
Vertragsärztliche Versorgung
Kirchreihe 17
26384 Wilhelmshaven
Tel. (0 44 21) 93 86-1 17
Kinderärzte
Wesermarsch -
0,5
Landkreis
KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven
Geschäftsbereich
12.05.2016 voraussichtlich
18.05.2016
Vertragsärztliche Versorgung
Kirchreihe 17
26384 Wilhelmshaven
Tel. (0 44 21) 93 86-1 17
Kinder- und
ROR
0,5
Jugendpsychiater
Bremerhaven-
KVN-Bezirksstelle Wilhelmshaven
Geschäftsbereich
Niedersachsen
Vertragsärztliche Versorgung
12.05.2016 voraussichtlich
18.05.2016
Kirchreihe 17
26384 Wilhelmshaven
Tel. (0 44 21) 93 86-1 17
Es wird darauf hingewiesen, dass sich in der Warteliste eingetragene Ärzte/Psychotherapeuten ebenfalls bewerben müssen. Hinsichtlich der vorzulegenden
Bewerbungsunterlagen wird auf § 18 Ärzte-ZV verwiesen. Es können nur fristgerecht und vollständig eingegangene Zulassungsanträge berücksichtigt werden. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
berufliche Eignung
Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit
Approbationsalter
Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Abs. 5 SGB V
bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes
Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwerpunkt, Barrierefreiheit)
52
niedersächsisches ärzteblatt
Amtlich
Ausschreibungen für Nachfolgezulassungen in
gesperrten Planungsbereichen
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit
folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
Fachgebiet/
Praxisort
Arztgruppe
Praxisform
Planungsbereich
Praxisübernahme Vollständige Bewer-
Ausschrei-
zum:
bungsende
bungen richten Sie
Anmerkungen
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
Hausarzt*
Braunschweig
HPB
nächstmöglichen
KVN-Bezirksstelle
(bisher Allgemeinmedizin)
Einzelpraxis
Braunschweig
Termin
Braunschweig
27.05.2016
Es können sich auch
Internisten bewerben,
Geschäftsbereich
die eine hausärztliche
Vertragsärztliche
Tätigkeit anstreben.
Versorgung
An der Petrikirche 1
38100 Braunschweig
Tel.
(05 31) 24 14-2 20
Hausarzt*
Braunschweig
HPB
nächstmöglichen
KVN-Bezirksstelle
(bisher Praktischer Arzt)
Einzelpraxis
Braunschweig
Termin
Braunschweig
27.05.2016
Es können sich Allgemeinmediziner und
Geschäftsbereich
Internisten bewerben,
Vertragsärztliche
die eine hausärztliche
Versorgung
Tätigkeit anstreben.
An der Petrikirche 1
38100 Braunschweig
Tel.
(05 31) 24 14-2 20
Hausarzt*
Clausthal-Zellerfeld
HPB
(bisher Innere Medizin)
Einzelpraxis
Clausthal-Zellerfeld
01.08.2016
KVN-Bezirksstelle
27.05.2016
Es können sich Allge-
Braunschweig
meinmediziner und
(hälftiger
Geschäftsbereich
Internisten bewerben,
Versorgungsauftrag)
Vertragsärztliche
die eine hausärztliche
Versorgung
Tätigkeit anstreben.
An der Petrikirche 1
38100 Braunschweig
Tel.
(05 31) 24 14-2 20
Hausarzt*
Goslar
HPB
nächstmöglichen
KVN-Bezirksstelle
(bisher Allgemeinmedizin)
Berufsausübungs-
Goslar
Termin
Braunschweig
Internisten bewerben,
Geschäftsbereich
die eine hausärztliche
Vertragsärztliche
Tätigkeit anstreben.
gemeinschaft
27.05.2016
Es können sich auch
Versorgung
An der Petrikirche 1
38100 Braunschweig
Tel.
(05 31) 24 14-2 20
Hausarzt*
Bilshausen
HPB
(bisher Allgemeinmedizin)
Einzelpraxis
Duderstadt
01.10.2016
KVN-Bezirksstelle
Göttingen
15.05.2016
Es können sich auch
Internisten bewerben,
Geschäftsbereich
die eine hausärztliche
Vertragsärztliche
Tätigkeit anstreben.
Versorgung
Elbinger Straße 2
37083 Göttingen
Tel.
(05 51) 7 07 09-1 73
4 | 2016
53
Amtlich
Fachgebiet/
Praxisort
Arztgruppe
Praxisform
Planungsbereich
Praxisübernahme Vollständige Bewer-
Ausschrei-
zum:
bungsende
bungen richten Sie
Anmerkungen
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
Hausarzt*
Hannover
HPB
(bisher Allgemeinmedizin)
Berufsausübungs-
Hannover
01.07.2016
gemeinschaft
KVN-Bezirksstelle
06.05.2016
Es können sich auch
Hannover
Internisten bewerben,
Geschäftsbereich
die eine hausärztliche
Vertragsärztliche
Tätigkeit anstreben.
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
Hausarzt*
Lehrte
HPB
(bisher Allgemeinmedizin)
Einzelpraxis
Lehrte
01.04.2017
KVN-Bezirksstelle
14.10.2016
Hannover
Es können sich auch
Internisten bewerben,
Geschäftsbereich
die eine hausärztliche
Vertragsärztliche
Tätigkeit anstreben.
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
Hausarzt*
Bückeburg
HPB
nächstmöglichen
KVN-Bezirksstelle
(bisher Allgemeinmedizin)
Einzelpraxis
Bückeburg
Termin
Hannover
27.05.2016
Es können sich auch
Internisten bewerben,
Geschäftsbereich
die eine hausärztliche
Vertragsärztliche
Tätigkeit anstreben.
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
Hausarzt*
Obernkirchen
HPB
nächstmöglichen
KVN-Bezirksstelle
(bisher Allgemeinmedizin)
Berufsausübungs-
Stadthagen
Termin
Hannover
Internisten bewerben,
Geschäftsbereich
die eine hausärztliche
Vertragsärztliche
Tätigkeit anstreben.
gemeinschaft
27.05.2016
Es können sich auch
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
Hausarzt*
Springe
HPB
nächstmöglichen
KVN-Bezirksstelle
(bisher Allgemeinmedizin)
Berufsausübungs-
Springe
Termin
Hannover
Internisten bewerben,
Geschäftsbereich
die eine hausärztliche
Vertragsärztliche
Tätigkeit anstreben.
gemeinschaft
27.05.2016
Es können sich auch
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
Hausarzt*
Wildeshausen
HPB
(bisher Allgemeinmedizin)
Berufsausübungs-
Wildeshausen
gemeinschaft
01.10.2016
KVN-Bezirksstelle
02.05.2016
Es können sich auch
Oldenburg
Internisten bewerben,
Geschäftsbereich
die eine hausärztliche
Vertragsärztliche
Tätigkeit anstreben.
Versorgung
Amalienstraße 3
26135 Oldenburg
Tel.
(04 41) 21 00 61 67
oder
(04 41) 21 00 61 24
54
niedersächsisches ärzteblatt
Amtlich
Fachgebiet/
Praxisort
Arztgruppe
Praxisform
Planungsbereich
Praxisübernahme Vollständige Bewer-
Ausschrei-
zum:
bungsende
bungen richten Sie
Anmerkungen
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
Hausarzt*
Wilhelmshaven
HPB
(bisher Allgemeinmedizin)
Berufsausübungs-
Wilhelmshaven
01.10.2016
gemeinschaft
KVN-Bezirksstelle
12.05.2016
Es können sich auch
Wilhelmshaven
Internisten bewerben,
Geschäftsbereich
die eine hausärztliche
Vertragsärztliche
Tätigkeit anstreben.
Versorgung
Kirchreihe 17
26384 Wilhelmshaven
Tel.
(0 44 21) 93 86 1 17
Augenarzt
Osterode am Harz
Osterode am Harz - 01.10.2016
KVN-Bezirksstelle
Einzelpraxis
Landkreis
Göttingen
15.05.2016
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Elbinger Straße 2
37083 Göttingen
Tel.
(05 51) 7 07 09-1 73
Augenarzt
Ganderkesee
Oldenburg
Einzelpraxis
(Old.bg.) -
01.10.2016
KVN-Bezirksstelle
02.05.2016
Oldenburg
Landkreis
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Amalienstraße 3
26135 Oldenburg
Tel.
(04 41) 21 00 61 67
oder
(04 41) 21 00 61 24
Chirurg
Rinteln
Schaumburg -
Einzelpraxis
Landkreis
28.07.2016
KVN-Bezirksstelle
27.05.2016
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
Frauenarzt
Hannover
Hannover -
Berufsausübungs-
Landeshauptstadt
01.07.2016
KVN-Bezirksstelle
gemeinschaft
Geschäftsbereich
(hälftiger
Vertragsärztliche
Versorgungsauftrag)
27.05.2016
Hannover
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel.
(05 11) 3 80-43 27
Frauenarzt
Nordhorn
Grafschaft Bentheim 02.01.2017
KVN-Bezirksstelle
Einzelpraxis
- Landkreis
Osnabrück
13.05.2016
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
An der Blankenburg 64
49078 Osnabrück
Tel.
(05 41) 94 98-1 01
4 | 2016
55
Amtlich
Fachgebiet/
Praxisort
Arztgruppe
Praxisform
Planungsbereich
Praxisübernahme Vollständige Bewer-
Ausschrei-
zum:
bungsende
bungen richten Sie
Anmerkungen
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
Hautarzt
Hannover
Hannover -
Einzelpraxis
Landeshauptstadt
01.04.2017
KVN-Bezirksstelle
30.11.2016
Hannover
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel. (05 11) 3 80-43 27
Fachärztlicher Internist
Braunschweig
ROR
nächstmöglichen
KVN-Bezirksstelle
Einzelpraxis
Braunschweig
Termin
Braunschweig
27.05.2016
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
An der Petrikirche 1
38100 Braunschweig
Tel. (05 31) 24 14-2 20
Kinderarzt
Velpke
Helmstedt -
nächstmöglichen
KVN-Bezirksstelle
Einzelpraxis
Landkreis
Termin
Braunschweig
27.05.2016
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
An der Petrikirche 1
38100 Braunschweig
Tel. (05 31) 24 14-2 20
Kinderarzt
Bad Sachsa
Osterode am Harz - 01.10.2016
KVN-Bezirksstelle
Einzelpraxis
Landkreis
Göttingen
15.05.2016
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Elbinger Straße 2
37083 Göttingen
Tel. (05 51) 7 07 09-1 73
Orthopäde
Hannover
Hannover -
Berufsausübungs-
Landeshauptstadt
01.10.2016
KVN-Bezirksstelle
27.05.2016
Hannover
gemeinschaft
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel. (05 11) 3 80-43 27
Pathologe
Bad Münder
KVN
nächstmöglichen
KVN-Bezirksstelle
(bisher Angestellten-
Land
Termin
Hannover
27.05.2016
Angestelltenstelle in
Umwandlung einer
Stelle)
Niedersachsen
Geschäftsbereich
eine Zulassung.
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel. (05 11) 3 80-43 27
Pathologe
Bad Münder
KVN
nächstmöglichen
KVN-Bezirksstelle
(bisher Angestellten-
Land
Termin
Hannover
Angestelltenstelle in
Stelle)
Niedersachsen
Geschäftsbereich
eine Zulassung.
(hälftiger
Versorgungsauftrag)
27.05.2016
Umwandlung einer
Vertragsärztliche
Versorgung
Schiffgraben 26
30175 Hannover
Tel. (05 11) 3 80-43 27
56
niedersächsisches ärzteblatt
Amtlich
Fachgebiet/
Praxisort
Arztgruppe
Praxisform
Planungsbereich
Praxisübernahme Vollständige Bewer-
Ausschrei-
zum:
bungsende
bungen richten Sie
Anmerkungen
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
Ärztlicher Psychotherapeut
Delmenhorst
Diepholz /
(bisher tiefenpsycholo-
Einzelpraxis
Delmenhorst - Stadt
01.10.2016
KVN-Bezirksstelle
02.05.2016
Oldenburg
gisch fundierte
(hälftiger
Geschäftsbereich
Psychotherapie)
Versorgungsauftrag)
Vertragsärztliche
Versorgung
Amalienstraße 3
26135 Oldenburg
Tel.
(04 41) 21 00 61 67
oder
(04 41) 21 00 61 24
Psychologischer
Braunschweig
Braunschweig -
Psychotherapeut
Einzelpraxis
kreisfreie Stadt
(bisher Verhaltenstherapie)
01.10.2016
KVN-Bezirksstelle
29.06.2016
Braunschweig
(hälftiger
Geschäftsbereich
Versorgungsauftrag)
Vertragsärztliche
Versorgung
An der Petrikirche 1
38100 Braunschweig
Tel.
(05 31) 24 14-2 30
Psychologischer
Goslar
Goslar -
Psychotherapeut/I
Einzelpraxis
Landkreis
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger
gisch fundierte
Versorgungsauftrag)
01.10.2016
KVN-Bezirksstelle
29.06.2016
Braunschweig
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Psychotherapie)
Versorgung
An der Petrikirche 1
38100 Braunschweig
Tel.
(05 31) 24 14-2 30
Psychologischer
Goslar
Goslar -
Psychotherapeut/II
Einzelpraxis
Landkreis
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger
gisch fundierte
Versorgungsauftrag)
01.10.2016
KVN-Bezirksstelle
29.06.2016
Braunschweig
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Psychotherapie)
Versorgung
An der Petrikirche 1
38100 Braunschweig
Tel.
(05 31) 24 14-2 30
Psychologischer
Göttingen
Göttingen -
Psychotherapeut
Einzelpraxis
Landkreis
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger
gisch fundierte
Versorgungsauftrag)
01.10.2016
KVN-Bezirksstelle
15.05.2016
Göttingen
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Psychotherapie und
Versorgung
analytische Psycho-
Elbinger Straße 2
therapie)
37083 Göttingen
Tel.
(05 51) 7 07 09-1 73
Psychologischer
Emstek
Cloppenburg -
Psychotherapeut
Einzelpraxis
Landkreis
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger
gisch fundierte
Versorgungsauftrag)
Psychotherapie)
19.05.2016
KVN-Bezirksstelle
02.05.2016
Oldenburg
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Amalienstraße 3
26135 Oldenburg
Tel.
(04 41) 21 00 61 67
oder
(04 41) 21 00 61 24
4 | 2016
57
Amtlich
Fachgebiet/
Praxisort
Arztgruppe
Praxisform
Planungsbereich
Praxisübernahme Vollständige Bewer-
Ausschrei-
zum:
bungsende
bungen richten Sie
Anmerkungen
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
Psychologischer
Friesoythe
Cloppenburg -
Psychotherapeut
Einzelpraxis
Landkreis
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger
gisch fundierte
Versorgungsauftrag)
19.05.2016
KVN-Bezirksstelle
02.05.2016
Oldenburg
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Psychotherapie und
Versorgung
analytische Psycho-
Amalienstraße 3
therapie)
26135 Oldenburg
Tel.
(04 41) 21 00 61 67
oder
(04 41) 21 00 61 24
Psychologischer
Friesoythe
Cloppenburg -
Psychotherapeut
Einzelpraxis
Landkreis
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger
gisch fundierte
Versorgungsauftrag)
01.06.2016
KVN-Bezirksstelle
02.05.2016
Oldenburg
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Psychotherapie)
Versorgung
Amalienstraße 3
26135 Oldenburg
Tel.
(04 41) 21 00 61 67
oder
(04 41) 21 00 61 24
Psychologischer
Delmenhorst
Diepholz /
Psychotherapeut
Einzelpraxis
Delmenhorst - Stadt
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger
gisch fundierte
Versorgungsauftrag)
19.05.2016
KVN-Bezirksstelle
02.05.2016
Oldenburg
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Psychotherapie und
Versorgung
analytische Psycho-
Amalienstraße 3
therapie)
26135 Oldenburg
Tel.
(04 41) 21 00 61 67
oder
(04 41) 21 00 61 24
Psychologischer
Oldenburg
Oldenburg -
Psychotherapeut
Einzelpraxis
kreisfreie Stadt
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger
gisch fundierte
Versorgungsauftrag)
01.07.2016
KVN-Bezirksstelle
02.05.2016
Oldenburg
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Psychotherapie und
Versorgung
analytische Psycho-
Amalienstraße 3
therapie)
26135 Oldenburg
Tel.
(04 41) 21 00 61 67
oder
(04 41) 21 00 61 24
Psychologischer
Varel
Wilhelmshaven -
Psychotherapeut
Einzelpraxis
Stadt / Friesland
(bisher Verhaltenstherapie)
01.06.2016
KVN-Bezirksstelle
12.05.2016
Wilhelmshaven
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Kirchreihe 17
26384 Wilhelmshaven
Tel.
(0 44 21) 93 86 1 17
58
niedersächsisches ärzteblatt
Amtlich
Fachgebiet/
Praxisort
Arztgruppe
Praxisform
Planungsbereich
Praxisübernahme Vollständige Bewer-
Ausschrei-
zum:
bungsende
bungen richten Sie
Anmerkungen
bitte an (hier erhalten Sie auch nähere
Auskünfte):
Kinder- und Jugendlichen-
Braunschweig
Braunschweig -
nächstmöglichen
KVN-Bezirksstelle
psychotherapeut
Einzelpraxis
kreisfreie Stadt
Termin
Braunschweig
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger
gisch fundierte
Versorgungsauftrag)
29.06.2016
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Psychotherapie und
Versorgung
analytische Psycho-
An der Petrikirche 1
therapie)
38100 Braunschweig
Tel.
(05 31) 24 14-2 30
Kinder- und Jugendlichen-
Cremlingen
Wolfenbüttel -
nächstmöglichen
KVN-Bezirksstelle
psychotherapeut
Einzelpraxis
Landkreis
Termin
Braunschweig
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger
gisch fundierte
Versorgungsauftrag)
29.06.2016
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Psychotherapie)
Versorgung
An der Petrikirche 1
38100 Braunschweig
Tel.
(05 31) 24 14-2 30
Kinder- und Jugendlichen-
Wiefelstede
Ammerland -
psychotherapeut
Einzelpraxis
Landkreis
(bisher tiefenpsycholo-
(hälftiger
gisch fundierte
Versorgungsauftrag)
01.07.2016
Psychotherapie)
KVN-Bezirksstelle
02.05.2016
Oldenburg
Geschäftsbereich
Vertragsärztliche
Versorgung
Amalienstraße 3
26135 Oldenburg
Tel.
(04 41) 21 00 61 67
oder
(04 41) 21 00 61 24
Es wird darauf hingewiesen, dass sich in der Warteliste eingetragene Ärzte/Psychotherapeuten ebenfalls bewerben müssen. Hinsichtlich der vorzulegenden
Bewerbungsunterlagen wird auf § 18 Ärzte-ZV verwiesen. Unter mehreren Bewerbern entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß den Kriterien des § 103 Abs. 4 bis 6 SGB V.
* Gem. § 103 Abs. 4 SGB V sind bei ausgeschriebenen Hausarztsitzen vorrangig Allgemeinmediziner zu berücksichtigen.
Nachtrag 4
Nachtrag 9
zur Disziplinarordnung der
Kassenärztlichen Vereinigung
Niedersachsen
zur Satzung der Kassenärztlichen
Vereinigung Niedersachsen
Hiermit wird die Änderung der Disziplinarordnung der Kassenärztlichen
Vereinigung Niedersachsen (KVN) in der Neufassung vom 01.01.2005 aus
der Sitzung der Vertreterversammlung der KVN vom 21.11.2015 (4. Nachtrag) bekannt gemacht. Der Nachtrag 4 der Disziplinarordnung der KVN
ist im Internet unter http://www.kvn.de/Ueber-uns/Amtliche-Bekanntmachungen/ veröffentlicht. Auf Anforderung wird der Text der Bekanntmachung in Papierform zur Verfügung gestellt.
4 | 2016
Hiermit wird die Änderung der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung
Niedersachsen (KVN) in der Neufassung vom 01.01.2005 aus der Sitzung
der Vertreterversammlung der KVN vom 21.11.2015 (9. Nachtrag) bekannt
gemacht. Der Nachtrag 9 der Satzung der KVN ist im Internet unter
http://www.kvn.de/Ueber-uns/Amtliche-Bekanntmachungen/ veröffentlicht. Auf Anforderung wird der Text der Bekanntmachung in Papierform
zur Verfügung gestellt.
59
Veranstaltungen
Fortbildungen der ÄKN
Eine komplette Übersicht über alle ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen
finden Sie auf www.aekn.de/fortbildung. Für Medizinische Fachangestellte
sind alle Fortbildungsangebote unter www.aekn.de/mfa/fortbildung abrufbar.
Fortbildungen für Ärzte
Fortbildungswochen
der Ärztekammer Niedersachsen 2016
Langeoog
9. bis 14. Mai 2016
„Rot, wund und juckt – Dermatologie aktuell“
Momentan gibt es noch freie Plätze für die Kurse
KS01
- Palliativmedizin - Kursweiterbildung (Basiskurs)
KS02
- Palliativmedizin - Modul III
HV10
- Patientensicherheit: Offener Umgang mit Fehlern - mehr Freude bei der Arbeit
Intensivkurs Fehlermanagement in der Arztpraxis
Das Programm und Anmeldeformular sind über unsere Homepage abrufbar.
https://www.aekn.de/fortbildung/fortbildungswochen/
60
niedersächsisches ärzteblatt
Veranstaltungen
Norderney
Themenwochen
Psychotherapie
Kinder- und Jugendpsychotherapie / Pädiatrie
Interdisziplinäre Medizin
Sonographie Grund- und Aufbaukurs
Notfallsonographie
Sportmedizin
Notfallmedizin
18./19. - 24. September 2016
25. - 30. September 2016
18. - 23. September 2016
29. September - 3. Oktober 2016
28. - 29. September 2016
19. - 24. September 2016
24. September - 1. Oktober 2016
Psychotherapie
18./19. bis 24. September 2016
„Vertrauensfragen“
Vortragender
Strauß
Haller
Pflichthofer
Hautzinger
te Wildt
Knaevelsrud
de Zwaan
Schedlowski
Saß
Heuft
Kruse
Thema
Bindung und Vertrauen
Vertrauen und die Macht der Kränkung
Misstrauensbildung. Zehn Ratschläge,
wie Sie das Vertrauen in die Psychotherapie minimieren können
Moderne Kognitive Verhaltenstherapie bei Depression
Psychosoziale Gesundheit in einer virtualisierten Welt
Vertrauensbrüche und Trauma
Psychotherapie der Binge-Eating-Störung
Placebo in der psychotherapeutischen Beziehung
Radikalisierung und Extremismus
Vertrauen im Alter
Abschlussvortrag
Außerdem werden 32 Gruppen angeboten
Kinder- und Jugendpsychotherapie/ Pädiatrie
25. bis 30. September 2016
Vorträge zum Tagungsthema
„Das Kind. Entwicklungspsychiatrie und Pädiatrie“
Außerdem Gruppen und Seminare
4 | 2016
61
Veranstaltungen
Interdisziplinäre Medizin
18./19. bis 23. September 2016
Manuelle Medizin – Basiskurs, Kleine praktische Chirurgie, Suchtmedizinische Grundversorgung,
Psychosomatische Grundversorgung, Balintgruppe, EKG, Echokardiographie, Doppler-Duplex-Sonographie,
Update Orthopädie
26. bis 28. September 2016
Arzneimitteltherapie
28. bis 29. September 2016
Fokussierte Notfallsonographie
29. September bis 3. Oktober 2016
Sonographie des Abdomens Grund- und Aufbaukurs
Sportmedizin
19. bis 24. September 2016
Praxisorientierte Kurse in Kleingruppen. Vermittlung von sportmedizinischen Inhalten am Vormittag mit anschließender
Umsetzung in Praxisübungen in den Sportgruppen am Nachmittag.
Schwerpunktthemen (Gruppen):
- Golfsport
- Wassersport (Segeln, Kanu, Surfen)
- Functional Training / Crosstraining / Crossfit
- Nordic Walking / Aquafit
Notfallmedizin
24. September bis 1. Oktober 2016
80-Stunden-Kurs zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
gemäß den Vorgaben der DIVI (bis zu 80 Fortbildungspunkte).
Interessierte können auch nur die Vorträge (30 Stunden) aus dem Curriculum buchen.
Auskunft und Organisation:
Ärztekammer Niedersachsen, Fortbildung, Berliner Allee 20, 30175 Hannover, Tel. 0511/ 380 -2496 /-2497 /-2171,
[email protected]
Detaillierte Programme:
Internet: https://www.aekn.de/fortbildung/fortbildungswochen/
Informationen zu Norderney:
www.norderney.de
62
niedersächsisches ärzteblatt
Veranstaltungen
Auffrischungskurs/
Wissenskontrolle Gendiagnostikgesetz
6
Termin:
Mittwoch, 25. Mai 2016, 16 bis 20.30 Uhr
Zielgruppe:
Interdisziplinär; für alle Fachgruppen in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung
Veranstaltungsort:
Ärztekammer Niedersachsen, Ärztehaus, Vortragssaal, Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Gebühr:
75 Euro
Anmeldung und Auskunft:
Ärztekammer Niedersachsen, Fortbildung, E-Mail: [email protected], Telefon: 0511/380-2493, Fax: 0511/380-2499,
Homepage, über den Veranstaltungskalender: https://www.aekn.de/fortbildung/
Strahlenschutzveranstaltungen
der Ärztekammer Niedersachsen 2016
Grundkurse im Strahlenschutz
(inklusive Kenntniserwerb für Ärzte – 4 Stunden)
Termine: 20. bis 22. Mai 2016
26. bis 28. August 2016
21. bis 23. Oktober 2016
25. bis 27. November 2016
Spezialkurse im Strahlenschutz bei der Untersuchung mit
Röntgenstrahlen (Röntgendiagnostik)
Termine: 17. bis 19. Juni 2016
11. bis 13. November 2016
Aktualisierungskurs
Termin:
12. November 2016
27
21
2. bis 4. September 2016
2. bis 4. Dezember 2016
9
Weitere Informationen finden Sie unter www.aekn.de > Fortbildung > Kalender, unter dem jeweiligen Veranstaltungsdatum
4 | 2016
63
Veranstaltungen
Sexualmedizin in der Praxis - Fallarbeit
15
Voraussetzung:
Für die Teilnahme am Kurs ist die Absolvierung des „Basiskurses Sexualmedizin“ beziehungsweise Vergleichbare Fortbildungen Voraussetzung.
Termine:
Ort:
Freitag 16. September 2016 (14 bis 18 Uhr)
Samstag 17. September 2016 (9 bis 15.45 Uhr)
Ärztekammer Hamburg, Fortbildungsakademie, Weidestr. 122b, Ebene 13, 22083 Hamburg
Anmeldung und Kontakt:
Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg, Tel.: 040/202299300, Fax: 040/202299430,
Email: [email protected], www.aerztekammer-hamburg.de
Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte
Strahlenschutzkurse für medizinisches Assistenzpersonal gemäß § 18a Röntgenverordnung (RöV)
Dieser Kurs ist nicht für Ärzte und MTA-R geeignet
Hannover
Kurs-Nr.: Hann 150
Kurs-Nr.: Hann 151
Kurs-Nr.: Hann 152
Teil 1: 2. bis 6. August 2016
Teil 1: 13. bis 17. September 2016
Teil 1: 8. bis 12. November 2016
Teil 2: 29. August bis 3. September 2016
Teil 2: 17. bis 22. Oktober 2016
Teil 2: 5. bis 10. Dezember 2016
Teil 1: jeweils dienstags von 12 bis 19.30 Uhr, mittwochs bis freitags von 11 bis 19.30 Uhr,
samstags von 8 bis 14 Uhr
Teil 2: jeweils montags von 14 bis 19.30 Uhr, dienstags bis freitags von 11 bis 19.30 Uhr,
samstags Prüfung von 8.30 bis circa 13.45 Uhr
Kursgebühr:
Veranstaltungsort:
565 Euro pro Teilnehmer
Medizinische Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover
Eine Teilnahme am Strahlenschutzkurs ist laut RöV vom 1. Juli 2002 nur möglich, wenn eine abgeschlossene medizinische Ausbildung nachgewiesen wird.
Anmeldung:
Sonja Ullrich, Tel.: (05 11) 3 80 21 97, Fax: (05 11) 3 80 21 99, E-Mail: [email protected]
64
niedersächsisches ärzteblatt
Veranstaltungen
Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz
für medizinisches Assistenzpersonal
gemäß § 18a der Röntgenverordnung (RöV)
Dieser Kurs ist nicht für Ärzte und MTA-R geeignet
Emden
MFA E 31 (Acht-Stunden-Kurs)
MFA E 32 (Acht-Stunden-Kurs)
Kursgebühr:
Veranstaltungsort:
95 Euro pro Teilnehmer
Klinikum Emden gGmbH, Röntgenabteilung, Bolardusstr. 20, 26721 Emden
Hannover
MFA H 43 (Acht-Stunden-Kurs)
MFA H 44 (Acht-Stunden-Kurs)
MFA H 45 (Acht-Stunden-Kurs)
Kursgebühr:
Veranstaltungsort:
Samstag, 10. September 2016, 9 bis 17.30 Uhr
Samstag, 24. September 2016, 9 bis 17.30 Uhr
Freitag, 29. April 2016, 9 bis 17 Uhr
Freitag, 12. August 2016, 9 bis 17 Uhr
Freitag, 28. Oktober 2016, 9 bis 17 Uhr
95 Euro pro Teilnehmer
Ärztehaus Hannover – Vortragssaal, Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Anmeldung:
Sonja Ullrich,
Tel.: (05 11) 3 80 21 97, Fax: (05 11) 3 80 21 99, E-Mail: [email protected]
Ernährungsmedizin (120 Stunden)
Hannover
Hinweis: Diese Fortbildung ist für jede/n MFA zugänglich. Für MFA, die die Fortbildung zur/zum Fachwirtin/-wirt für ambulante medizinische Versorgung anstreben, ist dieser Kurs ein Wahlmodul.
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Hannover
Termine:
17. bis 21. Oktober 2016 und 31. Oktober bis 4. November 2016, täglich von 9 bis 16.30 Uhr.
Kosten:
580 Euro inklusive Script und Prüfungsgebühr
Information und Anmeldung:
Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover,
Tel.: (05 11) 3 80 21 98, Fax: (05 11) 3 80 21 99, E-Mail: [email protected]
4 | 2016
65
Veranstaltungen
Hygienebeauftragte in der ärztlichen Praxis
Ziel dieses Lehrgangs ist es, das Praxispersonal für hygienerelevante Schwachstellen im Praxisablauf zu sensibilisieren
und sinnvolle Vorgehensweisen zur Verbesserung der aktuellen Gegebenheiten zu vermitteln. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf (MFA, MTA, Krankenschwester/-pfleger)
Veranstaltungsort:
Termine:
Kosten:
Ärztehaus Hannover
6. bis 10. Juni 2016 oder 19. bis 23. September 2016
410 Euro
Information und Anmeldung:
Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, Hannover,
Telefon: 0511/3802198, Telefax: 0511/3802199, E-Mail: [email protected]
Fortbildungswünsche melden
Sie haben Ihr gewünschtes Fortbildungsthema nicht gefunden? Rufen Sie uns an 0511/3802198 (Sachgebiet MFA-Veranstaltungen, Kathrin Wichmann) oder mailen Sie an [email protected], welches Thema Ihnen fehlt.
Die Ärztekammer Niedersachsen ist bestrebt, ihr Kursangebot dem Bedarf und der Nachfrage anzupassen und zu aktualisieren.
Dies gilt auch für die spezialisierenden Fortbildungen gemäß Mustercurricula der Bundesärztekammer wie Ernährungsmedizin, Prävention, Ambulante Versorgung älterer Menschen et cetera. Weitere Informationen zu den Fortbildungsveranstaltungen finden Sie unter www.aekn.de/mfa/fortbildung/.
66
niedersächsisches ärzteblatt
Veranstaltungen
entrum für
ualität und Management
im Gesundheitswesen
Einrichtung der Ärztekammer Niedersachsen
Grundkurs Qualitätsmanagement
nach dem BÄK/KBV/AWMF-Curriculum „Ärztliches Qualitätsmanagement“
Die aktuellen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen legen fest, dass alle Einrichtungen des Gesundheitswesens ein
Qualitäts- und Risikomanagement einführen und weiter entwickeln. Als Qualitätsdarlegung nach außen - auch wenn nicht
gesetzlich vorgeschrieben - gewinnt die Zertifizierung zunehmend an Bedeutung. Ferner fordern die drastischen
Veränderungen der Rahmenbedingungen den Einrichtungen der ambulanten und stationären Versorgung eine erhebliche
Anpassungsleistung sowie Qualitätsnachweise ab. Aber: es muss auch besser werden! Abgestimmte Abläufe, weniger
Schnittstellenprobleme, spürbare Arbeitserleichterung, Qualität und Patientensicherheit aus einem Guss … das ist das Ziel!
Damit kommen auf die Professionals neue Rollen und Aufgaben zu, an der Qualitätsverbesserung aktiv mitzuwirken und
den Arbeitsalltag neu zu gestalten. Der Grundkurs "Qualitätsmanagement" vermittelt hierzu das notwendige Basiswissen
und das Handwerkszeug zur erfolgreichen praktischen Umsetzung. Er richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, aber auch alle
übrigen Gesundheitsberufe. Interessierte können ihre Qualifikation durch den auf den Grundkurs aufbauenden Stufe II-Kurs
und ggf. auch den Stufe III-Kurs (Abschlußzertifikat: Qualitätsmanager im Gesundheitswesen) erhöhen und auf der Basis
von insgesamt 200 Stunden die Zusatzbezeichnung "Qualitätsmanagement erwerben.
Im Zentrum für Qualität und Management im Gesundheitswesen der Ärztekammer Niedersachsen werden seit 1996
regelmäßig Kurse angeboten. Unser Kurskonzept, das von namhaften Referenten mitgestaltet wird, hat nach nunmehr 37
Grundkursen, 38 Stufe II- und 51 Stufe III-Kursen seinen hervorragenden Ruf behauptet und gilt als unbedingt
empfehlenswert.
Leitung:
Anmeldung:
4 | 2016
Dr. phil. Brigitte Sens
Tel.: (05 11) 3 80 25 06, Fax: (05 11) 3 80 21 18, E-Mail: [email protected]
67
Rubrikenanzeigen
Stellenangebote
Das Hessische Ministerium
der Justiz
Für eigene Praxen im nordöstlichen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt suchen wir
Allgemeinmediziner oder hausärztl. tätige Internisten
Informationen unter Telefon 01 72 / 9 81 34 01
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Alternative zu Praxis oder Akutklinik gesucht?
Ärztinnen / Ärzte
Freundliches, kompetentes Ärzteteam in Rehabilitationsklinik, Region Hannover,
sucht Verstärkung. Umfangreiche und sehr interessante Weiterbildungsermächtigungen
liegen vor. Teilzeittätigkeit gut möglich. Telefon 0 57 23 / 7 07 – 4 70
für die medizinische Versorgung der Gefangenen
in der Justizvollzugsanstalt Kassel I
Hausarzt/-ärztin in Region Hannover gesucht
Ihre Aufgabe ist die medizinische Behandlung, Betreuung und Versorgung der Gefangenen. Ihr Einsatz erfolgt in komplett eingerichteten Praxisräumen einer Justizvollzugsanstalt. Unterstützung erhalten
Sie durch die Mitarbeiter/innen des Krankenpflegedienstes.
VZ/TZ möglich. Moderne HÄ-Praxis in Ärztezentrum, nettes Team.
E-Mail: [email protected]
Weiterbildungsassistent/in Allgemeinmedizin
Allgemeinmedizin in Gemeinschaftspraxis ist befriedigend und lohnt sich.
In unserer großen allgemeinmed. Gemeinschaftspraxis in Hannover-Davenstedt ist ab
3/2016 (oder später) die Stelle für eine/n Weiterbildungsassistent/in für Allgemeinmedizin
(vorzugsw. ganztags) frei. Spätere Partnerschaft möglich, auch Teilzeit!
Spektrum: Hausärztliche Versorgung von Patienten aller Altersstufen, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Hausbesuche, Allergologie mit Testungen und Desensibilisierungen,
Sportmedizin mit Leistungsdiagnostik und Traumatologie, Reisemedizin, Gelbfieberimpfstelle, Qualitätsmanagement, EKG, Ergometrie, Lungenfunktion, B-Bild-Sonografie mit
Duplex, Dopplersonografie, kleine Chirurgie.
Weiterbildungsermächtigung (seit 1990) der ÄKN für 24 Monate liegt vor.
Übertarifliches Gehalt.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder ein Gespräch in unserer Praxis.
Telefon 05 11 / 4 08 01, www.praxis-hueper-jordan.de
Nervenärztliche Praxis mit 3 Kollegen in Peine
Wir bieten Ihnen ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst mit einem interessanten, breit gefächerten Aufgabengebiet, einem teamorientierten und IT-gestützten Arbeitsplatz, geregelter und flexibel gestaltbarer Wochenarbeitszeit, vielfältigen
Fortbildungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme
von Supervision und Teamcoaching. Schichtdienst muss nicht und
Wochenenddienst nur im Ausnahmefall geleistet werden. Auch eine
Beschäftigung in Teilzeit ist möglich. Gerade für den Wiedereinstieg
in das Berufsleben ist eine ärztliche Tätigkeit im Justizvollzug gut
geeignet. Bei entsprechender Qualifikation erfolgt eine Vergütung
gemäß Entgeltgruppe E 15 TV-H zzgl. Zahlung einer Zulage. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist zudem eine Verbeamtung im höheren Dienst möglich.
sucht angestellte/n Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie in Teilzeit. Chiffre 160201
Moderne Allgemeinpraxis in Dörpen
sucht zur Anstellung junge(n) Ärztin/Arzt in TZ oder VZ. Tel. 0151/12515962, Chiffre 160302
Pädiatrie in Bremen
Jobsharingpartner/in, ggf. WBA, TZ Allgemeinpädiatrie/Neuropäd.. Dr. Stier, 0421/592159
Psychosomatik und Psychotherapie in der Praxis
Weiterbildungsstelle halbtags in Hamburg Harburg frei. Weiterbildungsermächtigung für
1,5 Jahre = 3 Jahre halbtags. Praxisschwerpunkt ist psychodynamische Gruppen- und
Einzelpsychotherapie. Dr. Klaus Augustin, Telefon 0 40 / 7 66 69 79,
E-Mail: [email protected], netz: www.dr-augustin.net
Weiterbildungsassistent/in
für größere Allgemeinpraxis im Süden Hannovers gesucht. Spätere Praxisübernahme
möglich. WB-Berechtigung für 24 Monate vorhanden. Chiffre 160401
Verkehrsmedizinische Gutachter (m/w)
für unsere Begutachtungsstelle in Hannover gesucht.
MPUmax, Telefon 05 11 / 21 93 58 30, E-Mail: [email protected]
FÄ/FA Pädiatrie
für Kinderarztpraxis (Pneumologie/Allergologie) zur Verstärkung des Teams gesucht.
E-Mail: [email protected]
Gesucht werden vorzugsweise Fachärztinnen und -ärzte der Allgemeinmedizin und Inneren Medizin. Bewerbungen aus anderen Disziplinen (auch ohne Facharztqualifikation) sind jedoch ebenfalls willkommen.
Neben Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Entscheidungskompetenz
wird von den Bewerberinnen und Bewerbern die Bereitschaft erwartet,
sich engagiert und verantwortungsvoll den besonderen Anforderungen
einer ärztlichen Tätigkeit im Justizvollzug zu stellen. Wünschenswert
sind überdies Kenntnisse und Erfahrungen in der Therapie von HIV,
Hepatitis, Tuberkulose und psychiatrischen Erkrankungen sowie
Fachkunde in der Suchtmedizin. Praktische Fertigkeiten in der
Behandlung von verhaltensauffälligen Patienten/innen, Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenz sind von Vorteil.
Das Land Hessen ist bestrebt, den Anteil von Frauen im Landesdienst zu erhöhen, daher sind die Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Der ausgeschriebene Arbeitsplatz kann in Teilzeit
besetzt werden. Bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt
berücksichtigt. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Zeugniskopien und Beurteilungen sind
bis zum
31.05.2016
Psychotherapeut/In für Praxis gesucht
Oststadt Hannover, Emmichplatz. Facharzt oder approbierter Psychologe.
Kontakt unter [email protected]
an das Hessische Ministerium der Justiz, Referat IV/A1, Luisenstraße 13,
65185 Wiesbaden, zu senden.
Pädiater w/m gesucht!
Telefonische Auskünfte erteilt der Leiter des Personalreferats der
Abteilung Justizvollzug, Herr Manfred Kräuter (Tel. 06 11 / 32 - 26 44).
Wir suchen für die Pädiatrie unseres MVZ in Ost-Niedersachsen eine/n
Kinderarzt/-ärztin in TZ sowie eine/n WB-Assistenten/-in. Chiffre 160402
68
niedersächsisches ärzteblatt
Rubrikenanzeigen
WB-Stelle für Allgemeinmedizin
Haus- und Betriebsmed. Praxis mit innovativem Präventionskonzept bietet eine Vollzeit
WB-Stelle für Allgemeinmedizin ab 01.07.2016 in Hannover. E-Mail: [email protected]
Oberarzt/-ärztin
Orthopädie
für die Abteilung Orthopädie gesucht.
Suche WBA in TZ, 20 Wochenstunden
Ihre Qualifikation
Facharzt für Orthopädie oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie,
gerne auch Zusatzbezeichnung Sozialmedizin oder Rehabilitationswesen,
gute Deutschkenntnisse, weitere Sprachkenntnisse angenehm, hohe
Motivation, Bereitschaft zur Teilnahme an den Diensten.
in Praxis Hannover-Land. Telefon 01 72 / 4 28 36 78
Suche Kollegen/in Gynäkologie/TZ/Hannover
zur Mitarbeit vorerst in TZ/Vertretung in meiner gyn.-gebh. Praxis. Gute Deutschkenntnisse
in Wort und Schrift erforderlich. Spätere Praxisübernahme möglich. Chiffre 160403
Wir suchen eine/n angestellte/n Ärztin/Arzt
für Allgemeinmedizin/Innere Medizin (hausärztl. Vers.)
in unserer Praxis im Raum Burgwedel.
Schwerpunkt: Allgemeinmedizin, Lungen- und Bronchialheilkunde, Allergologie,
Akupunktur, Sonographie, umfangreiche kardiologische Diagnostik. Chiffre 160404
Allgemeinpraxis in Hannover sucht Kollegin/Kollegen
in Teilzeit. E-Mail: [email protected]
Wir bieten Ihnen: leistungsgerechte Vergütung, ein verantwortungsvolles
Aufgabenfeld, Mitarbeit in einem engagierten Team, mitarbeiterfreundliches,
sozialgerechtes Arbeitsklima, vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, zusätzliche Altersvorsorge, Firmenfitnessprogramm.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Ärztliche Direktorin,
Frau Dr. Manju Guha unter Tel. 0 421 / 3 36 30 22 40 oder
E-Mail: [email protected] und Herr Dr. Peter Melzer,
Chefarzt der Orthopädie, Tel. 04 21 / 33 63 00, oder
E-Mail: [email protected] zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte innerhalb von 2 Wochen per Post oder
E-Mail an:
Frau Dr. med. M. Guha, Ärztliche Direktorin, Reha-Klinik am Sendesaal ,
Bürgermeister-Spitta-Allee 47, 28329 Bremen
WB Stelle für Betriebsmedizin
Haus- und Betriebsmed. Praxis mit innovativem Präventionskonzept bietet 1/2 WB-Stelle
für Betriebsmedizin ab 01.07.2016 in Hannover. E-Mail: [email protected]
allgemeinmedizin/innere medizin
Suchen zum 01.07.2016 eine/n allgemeinmedizinisch/
internistische/n Kollegen/in zur Anstellung in Vollzeit für große
allgemeinmed. Praxis in Hannover. Wir sind 4 Kollegen/innen
mit unterschiedlichen medizinischen Schwerpunkten.
Chiffre 160405
FÄ/FA Allgemeinmedizin/Innere Medizin
zur Mitarbeit (Teilzeitanstellung) in hausärztlich-geriatrisch ausgerichteter Praxis für
Innere Medizin in Göttingen gesucht. Angenehme Patienten und gutes Arbeitsklima.
E-Mail: [email protected], Telefon 01 51 / 12 71 91 11
WB-Assistent/in für Allgemeinmedizin in Delmenhorst
Breites Spektrum der AM, Diabetologie, Teilzeit möglich.
Dr. Schnieder, Telefon 0 42 21 / 1 31 78
Facharzt für Arbeitsmedizin (m/w)
Arzt in Weiterbildung (m/w)
ab sofort, unbefristet, in Voll-/ Teilzeit, am Standort Hannover
Sie suchen eine Alternative zur Kliniktätigkeit? – Ab dem 35. Lebensjahr die kostenlosen Inanspruchnahme des Check-Ups
Sie möchten den Menschen präventiv beraten?
–
Eine geregelte Arbeitswoche in Teil- oder Vollzeit
Dann sind Sie bei uns richtig!
ohne Wochenend-, Bereitschafts- oder HausDie ias-Gruppe zählt mit 130 Standorten und rund
besuchsdienste mit 30 Urlaubstagen
1.200 Mitarbeitern zu den führenden Dienstleis– Eine Vielzahl interner und externer Forttungs- und Beratungsunternehmen im Betrieblichen
bildungen, ausführliche fachliche Einarbeitung
Gesundheitsmanagement (BGM). Unser Unternehund Begleitung
men, die ias Aktiengesellschaft, sucht ärztliche
– Kurzfristige Hospitationsmöglichkeiten im
Mitarbeiter für eine langfristige Zusammenarbeit.
Zentrum Ihrer Wahl
Unser Angebot
– Vielseitige Aufgaben im Bereich Arbeits-, Verkehrsund Reisemedizin für Kundenunternehmen
verschiedenster Branchen und Größen
– Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Kollegen
anderer Kernprofessionen
– Zusammenarbeit mit sympathischen Kollegen
zwischen Jung und Alt
Ihr Profil
– Facharzt für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin/ eine mindestens
zweijährige Tätigkeit in der Inneren Medizin
oder Allgemeinmedizin
– Versierter Umgang mit MS Office
– Bereitschaft zur Außendiensttätigkeit
sowie eine gültige Fahrerlaubnis
Werden Sie ein Teil unseres Teams. Wir freuen uns aus Sie.
Fragen im Vorfeld beantwortet Ihnen unser Personalreferent Recruiting, Herr Gunnar Schwartz unter Tel. 0171/ 5529021.
Jetzt bewerben
4 | 2016
www.ias-gruppe.de
69
Rubrikenanzeigen
WB-Stelle für Gynäkologie
bietet unsere Praxis im Raum Hannover in Teil- oder Vollzeit. Chiffre 160407
FA/FÄ für Allgemeinmed./Innere in TZ/VZ/Vertretung
Der Landkreis Goslar sucht für seinen Fachdienst Gesundheit zum
frühestmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine/einen:
Fachärztin/Facharzt (Kennziffer 1)
für das öffentliche Gesundheitswesen
als Leiter/-in der Fachgruppe Amtsärztlicher Dienst
– Entgeltgruppe 15 TVöD (ggf. mit persönlicher Zulage)
oder A 15 Bundesb esoldungsordnung –
– maximal Vollzeit (zurzeit 39 Wochenstunden) –
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Weiterentwicklung zur
stellvertretenden Fachdienstleitung „Gesundheit“ möglich.
Fachärztin/Facharzt (Kennziffer 2)
für Kinderheilkunde und Jugendmedizin
– Entgeltgruppe 15 TVöD (ggf. mit persönlicher Zulage) –
oder
Ärztin/Arzt (Kennziffer 2)
mit Erfahrung in der Pädiatrie
– Entgeltgruppe 13 TVöD (Entgelt vergleichbar mit E 14 TVöD) –
– maximal Vollzeit (zurzeit 39 Wochenstunden) –
Bei Vorliegen der Voraussetzungen sind eine Verbeamtung und/oder
eine Weiterentwicklung zur Fachgruppenleitung „Kinder- und
jugendärztlicher Dienst“ möglich.
Fachärztin/Facharzt (Kennziffer 3)
der Psychiatrie, Nervenheilkunde oder
Neurologie bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie
Für meine hausärztl. internist. Praxis mit breitem Leistungsspektrum in Garbsen suche ich
Kollegin/en sowohl in Anstellung als auch in Vertretung. E-Mail: [email protected]
Weiterbildungsassistent/in Allgemeinmedizin
im Großraum Hannover (Lehrte) gesucht von großer Praxis mit 4 Kolleginnen zum
01.07.2016 oder später. Sehr gutes Arbeitsklima, flexible Arbeitszeit, Teilzeit möglich,
praxisinterne Fortbildung, sehr breites Spektrum. WB-Ermächtigung 24 Monate.
Dr. Sauer, Telefon 01 60 / 8 07 69 78
Anästhesie
Niedergelassene Anästhesisten suchen weiter Operateure in der Grafschaft Bentheim und
Emsland ab 01.10.2016. Chiffre 160408
Hausärztlich-Internistische Praxis in Hannover
mit breitem diagnostischen Spektrum sucht flexible(n), dynamische(n) Kollegin/en zur
Mitarbeit/ev. späteren Assoziation. Flexible Arbeitszeit, gern TZ. Infos: [email protected]
Gastroenterologische Praxis im Raum Hannover
sucht ab 01.10.2016 Gastroenterologin/en zur Mitarbeit für zunächst 2-3 Tage/Woche.
Weitere Nebentätigkeiten kein Hindernis. Infos: [email protected]
Radiologie-Praxis Hannover
In unserer Praxis für Radiologie und Nuklearmedizin wird ein KV-Sitz frei.
Wir suchen einen engagierten Radiologen/eine Radiologin für die Übernahme des Sitzes.
Grundsätzlich vorstellbar ist aber auch ein Angestelltenverhältnis. Die Praxis liegt im
Herzen Hannovers und verfügt über Außenstandorte.
Können Sie sich vorstellen unser Team zu verstärken?
Dann freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme unter [email protected]
als Leiter/-in des Sozialpsychiatrischen Dienstes
– Entgeltgruppe 15 TVöD (ggf. mit persönlicher Zulage) –
– für derzeit 23,4 Wochenstunden –
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Verbeamtung möglich.
Über Ihre Vorteile und Möglichkeiten beim Landkreis Goslar sowie das
$XIJDEHQJHELHWXQG$QIRUGHUXQJVSUR¿OLQIRUPLHUHQZLU6LHXQWHUGHU
Internetadresse: www.landkreis-goslar.de
Fragen beantwortet Ihnen gern der Amtsarzt Dr. Martin Hepp
(Tel. 05321 700-876 oder per E-Mail: [email protected]).
%LWWHULFKWHQ6LH,KUHYROOVWlQGLJH%HZHUEXQJELV]XP20.04.2016 unter
Nennung der Kennziffer
an den
Landkreis Goslar
Servicedienst Personal
Postfach 20 20
38610 Goslar
Der MDK Niedersachsen ist ein unabhängiger sozialmedizinischer Beratungsund Begutachtungsdienst. Wir beraten die niedersächsischen Kranken- und
Pflegekassen sowie ihre Landesverbände in sozialmedizinischen, zahnmedizinischen und pflegewissenschaftlichen Themen. In ihrem Auftrag nehmen wir
Pflege-Einstufungen vor, prüfen die Qualität von Pflege-Einrichtungen und
erstellen unabhängige Gutachten zu Fragen der Behandlung, Verordnung und
Abrechnung in der medizinischen Versorgung. Der MDK Niedersachsen ist
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und beschäftigt 860 Mitarbeiter/
-innen.
=HUWLÀNDWVHLW
auditEHUXIundIDPLOLH
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Ärztliche Leitung (m/w)
für unseren Standort in Osnabrück
Hausärztliche GP in Bad Nenndorf
sucht FÄ/FA für Allgemeinmedizin/Innere Medizin zum 01.07.2016 in TZ/VZ. Individuelle
Arbeitszeiten. E-Mail: [email protected]
Internistisch-hausärztliche GP in Hannover
sucht WBA Allgemeinmedizin für 6-18 Monate ab sofort. Internistische Berufserfahrung
erforderlich, sehr gute Arbeitsbedingungen und apparative Ausstattung.
Kontakt: Fr. Dr. Borck-Knabe, Telefon 01 77 / 2 03 91 61
FA/FÄ Orthopädie o. Orthopädie/Unfallchirurgie
Expandierende Orthopädisch-Chirurgische GP in Burgwedel sucht FA/FÄ für Orthopädie
oder Orthopädie/Unfallchirurgie zur dauerhaften Anstellung. TZ und VZ möglich.
E-Mail: [email protected]
FÄ/FA für Gynäkologie
zur Anstellung in attraktiver, moderner Praxis im Raum Hannover gesucht.
Teil- und Vollzeit möglich. Chiffre 160406
70
Ŷ Sie sind Fachärztin oder Facharzt, besitzen sozialmedizinische Kenntnisse und verfügen
idealerweise über die Zusatzbezeichnung Sozialmedizin?
Ŷ Sie haben bereits Erfahrung
mit der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
Ŷ Kennzahlenbasierte Steuerungssysteme sind Ihnen nicht fremd?
Dann bieten wir Ihnen als Alternative zu Klinik und Praxis eine interessante
und anspruchsvolle Führungsaufgabe mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten in einem ständig wachsenden Unternehmen. Auf
Ihre Bewerbung freuen wir uns!
Nähere Informationen und den detaillierten Ausschreibungstext entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des MDK Niedersachsen unter:
www.mdk-niedersachsen.de
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Niedersachsen (MDKN)
- Personalverwaltung Hildesheimer Str. 202, 30519 Hannover
www.mdk-niedersachsen.de
niedersächsisches ärzteblatt
Rubrikenanzeigen
Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 3.000 Experten europaweit 250.000 Betriebe mit 4 Millionen
Beschäftigten in den verschiedenen Bereichen der Gesundheitsvorsorge und der Arbeitssicherheit.
Allein in Deutschland betreiben wir 200 Gesundheitszentren. Damit gehören wir mit unseren
Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen.
Arbeitsmediziner/Betriebsmediziner (m/w) oder
Ärzte für die Weiterbildung (m/w) zum Facharzt für Arbeitsmedizin
bundesweit (u. a. Bielefeld | Bremen | Bremerhaven | Celle | Hannover | Hamburg-Altona |
Hamburg-Uhlenhorst | Hildesheim | Kassel | Leer | Soltau | Uelzen | Wernigerode) – Voll- oder Teilzeit
Kennziffer NSÄB
Ärztinnen und Ärzten mit 24-monatiger Erfahrung in der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin, Fachärzten für
Arbeitsmedizin und Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin bieten wir den Einstieg in ein expandierendes Unternehmen.
Alle bundesweiten Stellen und weitere Infos zur Arbeitsmedizin finden Sie unter: www.bad-gmbh.de/karriere
»Wer in der Arbeitsmedizin Karriere
machen will, ist bei der B·A·D GmbH
richtig: Denn gute Leistung wird
belohnt. Flache Hierarchien bringen
engagierte Mitarbeiter schnell nach
oben. Eine leistungsbezogene Vergütung belohnt gute Arbeit und ein
attraktives Aus- und Weiterbildungsprogramm sorgt für die fachliche
Weiterentwicklung.«
Dr. Eckhard Müller-Sacks, Facharzt für
Arbeitsmedizin, Fachkraft für Arbeitssicherheit, CDMP (Certified Disability
Management Professional), Leiter
B·A·D-Cluster Düsseldorf
Unser Angebot für Sie – vielfältig, mitarbeiterorientiert und mehrfach ausgezeichnet:
– Sie sind in einem attraktiven Umfeld in der Betreuung vielfältiger Branchen und Unternehmen tätig
– Ihre Aufgaben reichen von der Gesundheitsvorsorge über die Reisemedizin bis hin zur arbeitsmedizinischen
Begutachtung
– Sie sind Teil eines Teams aus Ärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Psychologen und BGM Beratern und
profitieren vom engen Erfahrungsaustausch
– Sie gehören von Anfang an dazu – mit einer strukturierten Einarbeitung und einem speziellen Weiterbildungsangebot für Ärzte
– Sie haben die Möglichkeit einer ausgewogenen Work-Life-Balance – mit flexiblen und familienfreundlichen
Arbeitszeiten
– Sie erhalten eine attraktive betriebliche Altersvorsorge, Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und vieles mehr
– Sie arbeiten von Beginn an in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
– Ihre Leistung wird durch ein hauseigenes attraktives Tarifsystem honoriert
Unsere Mitarbeiter sind unser wertvollstes Kapital! Gehören Sie bald auch zu uns?
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe der o. g. Kennziffer
per E-Mail an [email protected] oder an:
B·A·D GmbH – Personalentwicklung/-gewinnung
Manfred Klein, [email protected]
Herbert-Rabius-Straße 1, 53225 Bonn
FA/FÄ Anästhesie, Teilzeit oder Aushilfe
von leistungsstarker Anästhesiepraxis mit nettem Team für amb./stat. Tätigkeit in Hannover
gesucht. Gerne auch aushilfsweise. E-Mail: [email protected]
Stellengesuche
Internistin/Betriebsärztin
Orthop. Praxis Emsland
sucht Einstieg/Übernahme einer hausärztlichen Praxis, gerne in Kombination mit
Arbeitsmedizin und ggf. Flugmedizin, Raum Hannover. Chiffre 160412
sucht Orthopäden/Orthopädin zur Anstellung in TZ/VZ oder Praxiseinstieg. Chiffre 160409
FÄ für Frauenheilkunde sucht
FA/FÄ für Frauenheilkunde
Anstellung in Praxis, auch in TZ, Raum Hannover. Chiffre 160413
Gel. Vertretung für Gyn-Praxis im Zentr. von Hann. für 1-2 halbe Tage ges. Chiffre 160410
Fachärztin für Plastische / Ästhet. Chirurgie
WB-Assistent/in und FÄ/FA für Pädiatrie in Hannover
von großer Kinderarztpraxis baldmöglichst gesucht. Schwerpunkte: Asthma bronchiale,
Neurodermitis. WB-Ermächtigung für Allg.-Pädiatrie 18 Monate und Kinderkardiologie
18 Monate vorhanden. Chiffre 100005
(43 J.) mit Erfahrung in Handchirurgie sucht neue Position in Teilzeit
im Raum Hannover / Celle / Umgebung. E-Mail: [email protected]
Fachärztin für Allgemeinmedizin
sucht neuen Wirkungskreis im Raum Papenburg und Umgebung, gerne im
Angestelltenverhältnis. Chiffre 160414
Weiterbildungsassistent/in Allgemeinmedizin
für Hausarztpraxis in Hannover gesucht. Naturheilverfahren, psychosomatische
Grundversorgung. 18 Monate WBE, Teilzeittätigkeit. Chiffre 160411
FA/FÄ für Allg./Innere Medizin in Braunschweig
für stark frequentierte hausärztliche Praxis in TZ für 20-31 Std./Wo. gesucht.
Breites Spektrum, eingespieltes, nettes Team. E-Mail: [email protected]
Erfahrene FÄ für Allgemeinmedizin
sucht Tätigkeit in Praxis, MVZ o. ä. in Hannover/Umgebung, eigene Kassenzulassung
vorhanden. Chiffre 160415
Junge Allgemeinmedizinerin
ALLGEMEINMEDIZINERIN sucht ab 01.06.2016 Anstellung VZ Hannover u. Umgebung.
Chiffre 160416
WB-Assistent/in für Allgemeinmedizin in Braunschweig
FÄ für Psychiatrie/Psychotherapie
ab sofort oder später. 24 Monate WB-Ermächtigung, harmonische Teamarbeit,
Teilzeit möglich. E-Mail: [email protected]
und Substitutionserfahrung sucht neue interessante Tätigkeit, gerne interdisziplinär
und im Team, auch Teilzeit, im Raum Hannover. Chiffre 160417
4 | 2016
71
Rubrikenanzeigen
Allgemeinärztin sucht TZ Tätigkeit
Suche Nachfolger
Allgemeinärztin mit 25 Jahren Berufserfahrung sucht TZ-Tätigkeit in Praxis in und um
Hannover. Bitte Antworten an E-Mail: [email protected]
Praxis für Allgemeinmedizin
WB-Assistentin für Allgemeinmedizin sucht
Gynäkologische Praxis in Bremen-Nord
Stelle in Wolfsburg und Umgebung ab 09/2016; Telefon 01 51 / 59 21 22 44
mit guter work-life-balance sucht Nachfolger/in. Nettes, kompetentes Team und Kollegin
(Praxisgemeinschaft), gute Lage (Autobahn-nah, Geschäftsstraße), mit ambulantem OP;
umsatzstark trotz Teilzeit (Vollzeit möglich). Kontakt: [email protected]
F re i e P r a x i s r ä u m e
Freie Praxisflächen
Barrierefreie, moderne Praxisflächen von 130 qm-160 qm in Wolfsburg anzubieten.
Die Flächen sind ab April 2016 zu beziehen und flexibel zu gestalten.
Nähere Angaben erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 01 79 / 11 66 1 26 oder per
E-Mail an: [email protected]
Freie Praxisfläche (Ärztehaus)
variabel von 160-433 m² mit Fahrstuhl in Osnabrück Citylage zu vergeben.
Gerne Fachärzte - Tel. 01 62 / 2 16 83 53 oder [email protected]
OL-Zentrum ab I/17. www.praxis-am-damm.de, E-Mail: [email protected]
Umsatzstarke Hausarztpraxis
Arztpraxis für Allgemeinmedizin mit hohem Privatanteil sucht Nachfolger/in.
Kooperation und Integration in bestehende Praxis möglich. Kulturelle Angebote
und hohe Freizeitwerte sind an der Nordseeküste vorhanden. Chiffre 160421
Etablierte, allgemeinmedizinische Facharztpraxis
Naturheilkunde, großer Patientenstamm, kompetentes, freundliches Praxisteam,
modern ausgestattete Praxisräume, zentral im südl. Ostfriesland, gute Infrastruktur
inkl. weiterführender Schulen, aus Altersgründen 2016/2017 abzugeben
(auch an hausärztl. Internisten). Chiffre 160422
Hausärztliche Praxis Stadtmitte Emden
1200 Scheine – warten auf einen Allgemeinarzt;
noch KVN-Plätze frei
Praxisräume 100-180 m² in 29690 Schwarmstedt (südl. Heidekreis) ab Jan. 2017
provisionsfrei zu vermieten. Eigene Aufteilung/Gestaltung möglich. EG-Lage im EKZ
mit 2 SB-Märkten, Fachmärkten, Shops, Zahnarzt sowie 450 Parkplätzen.
Telefon 0 50 71 / 51 17 73 oder [email protected]
Praxisabgabe
Staatlich geförderte Nachfolgeberatung
Erfolgreiche Praxisvermittlung seit mehr als 15 Jahren
Wir suchen und beraten den passenden Käufer für Ihre Praxis!
MMC GmbH - Tel. 0511- 169796 -00 Fax -69 - www.mmc-gmbh.de
Kassenarztsitz in großer Hausarztpraxis
im Landkreis Lüneburg abzugeben
Wer möchte ab Juli 2016 Kassenarztsitz in großer, individuell gestalteter
Hausarzt-Gemeinschafts- und Weiterbildungspraxis übernehmen?
Zunächst Kooperation möglich. In Kleinstadt mit guter Infrastruktur,
hoher Lebensqualität und landschaftlich wunderschöner Gegend.
Ca. 40 Std./Woche, faire Konditionen. Wichtig: Motivation und Lust
zu einer breit angelegten, interessanten hausärztlichen Tätigkeit!
Die Praxis wurde 2014 um lichten Anbau erweitert, der Altbau komplett renoviert.
3 Sprechzimmer, 2 Wartezimmer, viele Nebenräume, ebenerdig,
genügend Parkplätze. Viele junge Patientenfamilien!
www.allgemeinpraxis-in-der-feldstrasse.de
Selber Chef sein, gut verdienen, KV-Förd. bis 60.000 €
Gut gehende Allgemeinarztpraxis, 27259 Varrel, ab 01.07.2016 abzugeben.
Geregelter Notdienst. Telefon 01 71 / 7 98 18 84
Allgemeinarztpraxis Varel/FRI
im Verlaufe des Jahres 2017 abzugeben. Sehr günstige Übernahmekonditionen, beste
Bedingungen. Telefon 01 73 / 2 83 38 69
zum 01.07.2016 zu günstigen Konditionen abzugeben. Gesp. Bez., ger. Notdienst.
Kontakt: 0 49 21 / 2 00 04, E-Mail: [email protected]
Praxis Arbeitsmedizin
LK Nienburg, Abgabe ab 2017 an Kollegen oder arbeitsmed. Dienst, 2 J. Weiterbildung
Arbeitsmedizin liegt vor, zeitweilige Kooperation als Übergang möglich. Chiffre 160423
Psychotherapie Praxis Aurich – KV-Sitz
Praxis und 1/2 KV-Sitz, aus Altersentlast.-Gründen zeitnah abzugeben.
Kontakt: [email protected]
Hausärztliche Gemeinschaftspraxis
südlich von Hannover, sucht Ärztin/Arzt, zum 01.04.2017 als Nachfolger für
ausscheidenden Seniorpartner. Nettes Team, schöne Praxisräume. Chiffre 160424
Orthopädie und Unfallchirurgie, Osnabrück
Umsatzstarke Gemeinschaftspraxis sucht kurzfristig Nachfolger/in.
KV-Sitz kann übernommen werden. Gesamtes Spektrum. Ambulante Operationen.
E-Mail: [email protected]
Repräsentatives EFH mit anliegender Hausarztpraxis
und großem Patientenstamm in Tarmstedt bei Bremen aus Altersgründen abzugeben.
Dr. med. Manfred Steiner, Telefon 04 21 / 59 70 02 95
Praxissuche
Allgemeinmedizinische Praxis
zur Übernahme gesucht. E-Mail: [email protected]
FÄ für Innere Medizin sucht Praxis
Allgemeinarztpraxis in Herzberg am Harz
im nord-östlichen Raum Hannover zur Assoziation. E-Mail: [email protected]
2016/2017 abzugeben. Umsatzstark, gut etabliert, interessante Konditionen!
Auskünfte: Steuerbüro Vesting Göttingen, Frau Asche, Telefon 05 51 / 4 98 01 - 7 30
Cuxhaven
Ruhiger Praxisraum für Akupunktur/TCM, 1/2 Tag/Woche gesucht. Telefon 04721/6985853
Internistische Facharztpraxis in Braunschweig
Versorgungsbereich Gastroenterologie abzugeben. Chiffre 160418
Suche Praxisraum für Psychotherapie in Hannover
Hausarztpraxis abzugeben
suche Nachfolger aus Altersgründen für Allgemeinpraxis Region Hannover Süd.
Chiffre 160419
List/Oststadt, hell, gerne in Praxisgemeinschaft, ab 07/16 oder später. Tel. 0163/7760180
Hausarztpraxis oder Kooperation in Hannover
oder Umgebung gesucht. E-Mail: [email protected]
Kooperation/Übernahme
Umsatzstarke Hausarztpraxis zwischen Bremen und Oldenburg abzugeben,
ca. einjährige Gemeinschaftspraxis zur Einarbeitung, modern ausgestattet, stabiler
Patientenstamm, WBE vorhanden, gut geregelter Bereitschaftsdienst. Chiffre 160420
72
FÄ für Innere Medizin sucht Anstellung
mit ggf. späterer Kooperation in H/HB und Umgebung. E-Mail: [email protected]
niedersächsisches ärzteblatt
Rubrikenanzeigen
Gemeinschaftspraxis
Besonderer Hinweis:
Der Verlag weist darauf hin, dass bei den Angeboten für die
Rubriken „Praxisabgabe, Freie Praxisräume, Immobilien” keine Gewähr
dafür übernommen werden kann, dass zugesicherte Eigenschaften,
insbesondere die der Eignung für Niederlassungen, tatsächlich vorhanden sind.
Allgemeinmedizinische Praxis
Nachfolger/in für Gemeinschaftspraxis im Südharz ab sofort gesucht. Zentrale Lage, gute
Infrastruktur. Übernahme KV-Sitz oder (zunächst) Anstellung möglich. Chiffre 160425
Es wird daher dringend empfohlen, vor der Niederlassung die Beratung durch
die zuständige Kassenärztliche Vereinigung in Anspruch zu nehmen.
Übernahme/Kooperation
FÄ/FA für Allgemeinmedizin ab 01.01.2017 oder früher gesucht für moderne, umsatzstarke GP im Landkreis Celle. Hervorragende Verdienstmöglichkeiten, flexible Arbeitsund Urlaubszeiten, Weiterbildungsangebote, kollegiales Ärzte- und Mitarbeiterteam,
sehr gute Infratruktur am Ort. Auch Teilzeit möglich oder WBA (2 J.)
E-Mail: [email protected], Telefon 01 72 / 4 09 21 90
P r a x i s v e r t re t u n g
Augenarzt – Vertretung/Anstellung
1-3 halbe Tage/Woche in moderner, konservativer Praxis (LK, OCT, KL, Foto),
Reg. Hann.-Süd ges. Evtl. Weiterb. mögl. Evtl. Praxisabg. in 3 J. Tel. 01 51 / 46 44 56 52
Kooperation/MVZ
Praxisvertretung Neurologie
Suchen ab 08/2016 für 4-5 Mo. FA/FÄ für Neurologie für Praxisvertretung
in Praxisgemeinschaft in Lüneburg. E-Mail: [email protected]
Suche motiv. Kooperationspartner/-in
Allgemeinmedizin oder fachübergreifend, GP oder PG, frisch renovierte Praxisräume,
sehr gute technische Ausstattung, Oldenburg-Zentrum, Telefon 04 41 / 2 61 51
Hausarztpraxis in Hannover
sucht Kollegen/Kollegin für Vertretungen. E-Mail: [email protected]
Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen bitte nur an:
Hausarztpraxis (Region Hannover)
sucht Praxisvertreter-/vertreterin ab Juli. Arbeitszeit nach Absprache (wochen-/tage-/
stundenweise). E-Mail: [email protected]
Allgemeinärztin sucht Vertretungen
Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH
Anzeigenabteilung
Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Allgemeinärztin mit 25 Jahren Berufserfahrung sucht Vertretungsmöglichkeiten,
gern auch regelmäßig oder stundenweise in und um Hannover.
Bitte Antworten an E-Mail: Allgemeinä[email protected]
Chiffre-Nr. bitte deutlich auf dem Umschlag vermerken!
Praxiseinrichtung
Anzeigenschluss
für Heft 05/2016
vom 15.05.2016
ist der 28.04.2016
Maßarbeit, die
Maßstäbe setzt
Praxiseinrichtungen
Alles aus einer Hand:
„ Beratung
„ Planung
„ Fertigung
„ Montage
Besuchen Sie unsere
Praxismöbelausstellung
auf über 500 m2!
Dorfstraße 86 · 29358 Eicklingen
Fon +49 (0)5149/98 98-0
www.buchholz-gmbh.de
#!% %+#)$" & +* "#!&%+* % +%#$+. % + %+.$& $
!"%% %#$ (#### ##% #/# !##& #* !%, # $*&#$/$$#% #*%"#)$
%,%
&
#'
&
$!#
'#
!
%&
#
&
,
(((!
Zentrale Frankfurter Str. 3a (ARTmax) | 38122 Braunschweig | NEU Oldenburger Allee 18 | 30659 Hannover (vormals Leomed)
FREECALL 0800 – 500 300 1 | FREEFAX 0800 – 11 77 245 | [email protected]
4 | 2016
73
Rubrikenanzeigen
Ve r s c h i e d e n e s
AMT ist AB SOFORT:
Ihr autorisierter SIEMENS Fachhändler vor Ort
Beratung · Kauf · Service · Finanzierung
Wir sind Ihr neuer Ansprechpartner –
für alle Fragen rund um Ihr SIEMENS Ultraschallsystem.
AMT Abken Medizintechnik GmbH · Werner-von-Siemens-Str, 11 · 31515 Wunstorf
Tel. 05031 - 962 25 0 · [email protected] · www.amt-abken.de
Wie bereits seit mehr als 20 Jahren sind wir auch in
Zukunft Ihre zuverlässigen Partner in Sachen
„Ultraschall“.
Versprochen !
Immobilien
Ihre SONORING-Partner in Niedersachsen:
Immobilien von Ärzten für Ärzte
Verkauf - Vermietung - Verwaltung
Wir suchen und bieten ständig neue Objekte
MMC GmbH - Tel. 0511- 169796 -00 - www.mmc-immobilien.de
www.dormed.de
www.ewhering.de
Kostenlos direkt zu Ihrer Sonothek: 0800/76667464
Praxisauflösung
Allgemeinpraxis, Inventar abzugeben. Chiffre 160426
STUDIENPLATZ MEDIZIN UND ZAHNMEDIZIN
Studienberatung und NC-Seminare. Unser Ziel: Ohne ZVS schnell ins Studium (Human-, Zahn-,
Tiermedizin, Biologie, Psychologie) Vorbereitung für Auswahlgespräche und Medizinertest
Info und Anmeldung: Verein der NC-Studenten e.V. (VNC),
Argelanderstraße 50, 53115 Bonn, Tel. (02 28) 21 53 04, Fax 21 59 00
!
Praxisgebäude + separates Wohnhaus
in Ludwigslust - Verkauf nach Gebot!
Stadtlage a. Schlosspark, 812m² Grdst., DHH saniert, Bj. ca.´70, Wfl. ca.130m²,
Bungalow/Praxis Bj.´92 Wfl. ca.109m², EV 165.2kWh,Gas,Bj.2011, KP n. GEBOT,
Prov. 3,57%inkl.MwSt., Achtung!-OPEN HOUSE a. 24.04.-13:00Uhr
INFO / Kontakt: 0381 203 73 906 / R. Hinzpeter
www.vkb-hinzpeter-immobilien.de
K u r s e u n d K o n g re s s e
Psychosom. Grundversorgung 80 h, Supervision, Balint
in Westerstede. Dres. Wendt, Telefon 01 73 / 8 82 66 22, [email protected]
www.westerland-seminar.de
Kompaktkurs Psychosomatische Grundversorgung – OL
3 x 3 Tage - 80 Std.: 25.-27.05./07.-09.09./23.-25.11.2016
Analytische Selbsterfahrungsgruppe
75 Doppelstunden in Kompaktform; 5 x 3 Tage; ÄK-erm.
Dr. med. Günter Plönes
Psychosomat. Medizin u. Psychotherapie - Psychoanalyse - Neurologie/Psychiatrie
Kerschensteiner Str. 26, 26131 Oldenburg; E-Mail: [email protected]
Telefon 04 41 / 5 09 01 78, Mo. u. Di.: 12-12.30; Telefax 5 09 03 25
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. J. Bauersachs, Hannover
Prof. Dr. med. A. Haverich, Hannover
Prof. Dr. med. T. Welte, Hannover
Dr. med. H. Geldmacher, Hannover
Dr. med. U. Gremmler, Peine
74
3. bis 5. Juni 2016
Hannover Congress Centrum
Zur Zertifizierung bei der Ärztekammer
Niedersachsen angemeldet.
(Niedersachsenhalle)
www.hannover-herz-messe.de
Programm und Information unter:
niedersächsisches ärzteblatt
Nach Redaktionschluss
Medizin der Zukunft – durch junge Ärzte von
heute
Gemeinsames Symposium des Bündnisses Junger Ärzte und der Bundesärztekammer am 23. Mai 2016 von 14 bis 17 Uhr im CCH - Congress Center Hamburg
Programm
14 bis 15 Uhr
Arztsein in Zeiten der Arbeitsverdichtung
Die Attraktivität des Arztberufs wird vor dem Hintergrund
der demografischen Entwicklung und dem zu erwartenden
Fachkräftemangel 2030 entscheidend von den Arbeitsbedingungen an den deutschen Kliniken bestimmt werden. Wie
kann es uns gelingen, attraktive Arbeitsbedingungen zu
schaffen und die Generation, welche die Lasten der zukünftigen Versorgungsqualität tragen muss, an der Diskussion zu beteiligen! Müssen wir die medizinische Versorgung
in Deutschland neu denken!
15 bis 16 Uhr
Kind und Klinik: Geht nicht, gibt’s nicht
Zur Diskussion über die Zukunft der Medizin gehört untrennbar auch die Diskussion über die Zukunft der Mediziner und ihre Lebensgestaltung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist hierbei ein zentrales Thema. Es muss ein
Wandel in den Köpfen stattfinden, damit junge Ärzte gerne
ihren Beruf ausüben möchten und Familie und Medizin vereinbaren können.
16 bis 17 Uhr
Forschung und Weiterbildung: Wie geht das zusammen?
Evidenzbasierte Medizin braucht wissenschaftlich versierte
Ärzte und praxisrelevante Forschung braucht klinisch versierte Forscher. Es braucht gute und verlässliche Rahmenbedingungen, damit junge Ärzte dieser Aufgabe im deutschen Gesundheitssystem gerecht werden können.
Moderation: Rechtsanwältin Jessica Hanneken
Hauptstadtrepräsentanz apoBank
Ort: CCH - Congress Center Hamburg (Saal E),
Am Dammtor/Marseiller Straße
20355 Hamburg
Anmeldung: Zur Teilnahme melden Sie sich bitte mit Nennung Ihres Namens und der Institution, bei der Sie tätig sind,
per E-Mail unter folgender Adresse an:
[email protected]
Weitere Informationen:
Bundesärztekammer, Dezernat 5
Tel.: 030/400456453
Impressum
niedersächsisches ärzteblatt
Mitteilungsblatt der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN)
und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN)
ISSN: 0028-9795
Herausgeber:
Ärztekammer Niedersachsen, Hannover
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Hannover
Verlag und Anzeigenverwaltung
Hannoversche Ärzte-Verlags-Union GmbH
Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Telefon (0511) 3 80-22 82, Telefax (0511) 3 80-22 81
Internet: www.haeverlag.de, E-Mail: [email protected]
Geschäftsführung: Wolfgang Schaepers, Dr. jur. Karsten Scholz
Anzeigen: Hiltrud Steffen
Namentlich gekennzeichnete Veröffentlichungen geben in erster Linie die Auffassung des Autors
wieder. Bei Einsendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Die angegebenen Dosierungen, Indikationen und
Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln
der verwendeten Medikamente verglichen werden.
Gestaltungskonzeption: Tim Schmitz-Reinthal, Hiltrud Steffen
Redaktionsausschuss (ÄKN): Dr. med. Martina Wenker, Marion Charlotte Renneberg,
Prof. Dr. med. Nils R. Frühauf, MBA, Dr. jur. Karsten Scholz, Ass. jur. Ralf Noordmann,
Raimund Dehmlow
Redaktion (ÄKN): Jörg Blume (v.i.S.d.P.)
Konto
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE49 3006 0601 0003 7295 08, BIC: DAAEDEDD
Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 57, gültig ab 1. Januar 2016.
Die Zeitschrift erscheint jeweils am 15. des Monats.
Anschrift der Redaktion
Postfach 3 26, Berliner Allee 20, 30003 Hannover
Telefon (05 11) 3 80-22 20, Telefax (05 11) 3 80-22 60, E-Mail: [email protected]
Bezugspreis jährlich Euro 56,40
für Studenten Euro 36,00
Einzelheft Euro 6,60
Redaktionsausschuss (KVN): Mark Barjenbruch, Dr. Jörg Berling, Dr. Christoph Titz,
Dr. Detlef Risch, Wolfgang Schaepers, Thorsten Schmidt
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für Mitglieder der
Ärztekammer Niedersachsen ist der Bezugspreis durch den Kammerbeitrag abgegolten.
Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.
Alle Rechte zur Vervielfältigung, Mikrokopie und zur Einspeicherung in elektronische Datenbanken
sowie zur Übersetzung in Fremdsprachen für alle veröffentlichten Beiträge
vorbehalten.
Nachdruck und Aufnahme in elektronische Datenbanken, auch auszugsweise,
nur mit Genehmigung des Verlages.
Redaktion (KVN):
Detlef Haffke (v.i.S.d.P.), Dr. Uwe Köster
Anschrift der Redaktion:
Berliner Allee 22, 30175 Hannover
Telefon (0511) 3 80-32 31 oder 33 08, Telefax (0511) 3 80-3491, E-Mail: [email protected]
4 | 2016
Satz und Layout: Tim Schmitz-Reinthal, Hiltrud Steffen, Birgit Kelm
Titelbildgestaltung: Homann Güner Blum, Visuelle Kommunikation
Herstellung: Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstr. 5, 97204 Höchberg
75
AIM – Arbeitsgemeinschaft Interdisziplinäre Medizin
Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung
CURRICULUM
Klassische Akupunktur
Weiterbildung Akupunktur 200 UE gemäß dem Musterkursbuch der Bundesärztekammer
praktisch-theoretischer Unterricht 120 UE (90 UE Präsenzunterricht + 30 UE e-Learning)
Praxisunterricht: 60 UE Supervision + 20 UE Fallkonferenzen
Theoretisch-praktischer Unterricht 2016
Modul 1: 01.–03.07.2016
HANNOVER
Modul 2: 03.–10.09.2016,
HANNOVERANER AKUPUNKTURWOCHE
Alle weiteren Termine und die Anmeldung finden Sie online unter:
www.aim-akupunktur.de
EU-Fördermöglichkeiten durch WiN – „Weiterbildung in Niedersachsen“
CURRICULUM
Chirotherapie / Manuelle Medizin
& osteopathische Techniken
Weiterbildung Chirotherapie 320 UE gemäß dem Musterkursbuch der Bundesärztekammer
Grundkurse 120 UE (100 UE Präsenzunterricht + 20 UE e-Learning)
Aufbaukurse 200 UE (180 UE Präsenzunterricht + 20 UE e-Learning)
Grundkurs 1: 08.–13.05.2016
Parallel zur Woche der Praktischen Medizin
der Niedersächsischen Ärztekammer
START AUF DER INSEL LANGEOOG!
Alle weiteren Termine und die Anmeldung finden Sie online unter:
www.aim-chiro.de
Quickline
2016-03-u4-nds-aku-cmm-08.indd 1
Mo.–Do.:
9–16 Uhr
(
Sixth Sense!
(0511) 220 666 -15
31.03.16 12:44