RICHARD 3 LEEBRUCK DER ZERBROCHENE KRUG i n S a l z b u r g TEIL XVIII – B - 1 vom Dorfrichter Adam - des Heinrich von Kleist zur Amtshaftungsklage am Landesgericht St. Pölten zusammengefasste SCHADENSVERURSACHUNG € 18,5 Mio durch Ernst und Stefan Pecile 1 RICHARD L E E B A-5671 Bruck / Glocknerstraße, Kaprunerstraße 3 GESCHÄFTSFÜHRER VOLTAIK Handels GmbH * GLOCKNERTRADE GmbH * Leeb BETRIEBSGmbH * erblicher Witwer in der VERLASSENSCHAFTSSACHE AZ 45 A 366/2005 BG Zell am See * www.leeb-oel.at STIPENDIENSTIFTUNG – FAMILIE LEEB e-mail: [email protected] ________________________________________________________________________________________ am 2. Mai 2016 An das Bezirksgericht Zell am See Mozartstraße 2 5700 Zell am See RECHTSSACHE: KLÄGER: Voltaik Handels GmbH FN 120968w,5671 Buck/Glstr. Richard L e e b , Geschäftsführer, wo Kaprunerstraße 3, BEKLAGTER: Ernst Pecile, Gletschermoosstraße 11, 5700 Zell am See; WEGEN: Streitwert: Feststellungsklage nach § 228 ZPO EUR 1.000,-- I. zum aufrechten Rechtschutzbedürfnis: Das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist gegeben, weil ein aktueller Anlass zur präventiven Klärung des strittigen Rechtsverhältnisses hinsichtlich der Vorbereitung zum Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See besteht. Dieser Anlass ist zu bejahen, weil das Rechtsverhältnis durch eine ernsthafte Unsicherheit gefährdet erscheint, wie der Beklagte in Rechte des Klägers eingegriffen hat und diese hartnäckig bestreitet. Die Feststellungsklage ist schon deswegen zulässig, weil aufgrund des Verhaltens des Beklagten eine erhebliche objektive Ungewissheit über den Bestand des Rechts entstanden ist und diese Ungewissheit durch die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils beseitigt werden kann. (T6) 6 Ob 335/00h Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 335/00h. Weiter macht Kläger sein rechtliches Interesse an der Urkundenvorlage geltend: dem Beklagten Ernst Pecile werde aufgetragen, Kaufvertrag samt vollständigen, bezughabenden Schriftverkehr mit den Vertretern der Salzburger Sparkasse Bank AG und dem Notar Dr. Hans Reitstätter zum Erwerb der Betriebsliegenschaft GP 91/7 EZ 601 Grundbuch 57303 Bruck im Original zur Gerichtlichen Feststellung vorzulegen, 2 II. zur Tatsachenfeststellung: 1) Der beklagte Ernst Pecile hat im Jahre 1995 der alleinigen Pfandinhaberin Salzburger Sparkasse Bank AG sein Kaufinteresse an der Betriebsliegenschaft Hochtanklager EZ 501 und 601 bekundet, worauf die Salzburger Sparkasse Bank AG Gespräche mit dem Masseverwalter Herrn Dr. Erhard Hackl aufgenommen und strafrechtlich relevante Absprachen iVm Beweismittelunterdrückung zum Nachteil der Klägerin Voltaik Handels GmbH und deren Geschäftsführer Richard Leeb in Gang gesetzt hat, wie in nachstehenden Faksimiles dokumentiert ist. HACKL & HATAK RECHTSANWÄLTE Dr. Erhard Hackl Dr. Karl Hatak Hofgasse 7, A-4020 Linz Linz, am 25.05.95 An die Sparkasse Salzburg z.H. Fr- Dr. Cosina Klinger Alter Markt 3 5010 Salzburg Betrifft: Konkurs Firma VOLTAIK HandelsgmbH Sehr geehrte Frau Dr. Klinger, Ich nehme Bezug auf das mit Ihnen am 24-05-1995 geführte Gespräch und erlaube mir auf das erlaube mir folgendes mitzuteilen: Bekanntlicherweise wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Steyr vom 28-04-1995, s 216/95 b das Konkursverfahren eröffnet und ich zum Masseverwalter bestellt. Dieses Konkursverfahren wurde gem. § 44 JN an das Landesgericht Salzburg über-wiesen und behängt dort nunmehr Zu 23 5 7 06/95 h. Ich habe in meiner Funktion als Masseverwalter bereits Herrn Kommerzialrat Helmut Marterbauer mit der Schätzung der Liegenschaften EZ 501 und 601, je Grundbuch 57303 Bruck, be-auftragt. Ob diesen Liegenschaften sind zu Ihren Gunsten Höchstbetraghypotheken einverleibt, und zwar in einer Gesamthöhe von ÖS 20,800-000,--. Die Kosten der Schätzung stellen jedenfalls Sondermassenkosten dar, und darf ich im Interesse einer vernünftigen Abwicklung ersuchen, dass Sie die Schätzkosten nach Vorliegen des Schätz-gutachtens vorläufig übernehmen, und dann als Sondermassekosten entsprechend anspre-chen, sobald die Liegenschaft verwertet ist. Ihrer diesbezüglichen Nachricht entgegensehend verbleibe ich -----------------------Salzburger Sparkasse Bank AG Rechtsabteilung Alter Markt 3 Datum: 26.7.1995-Zeichen: Dr. Sa-Bearb.: Dr. Salhofer-Durchw.: 2239- Herrn Dr, Erhard Hackl, Rechtsanwalt, Hofgasse 7 4020 Linz Zusicherung hinsichtlich Löschungserklärungen in Konkurssache Voltaik Han-delsges. m.b.H., GZ 23 S 706/95h Sehr geehrter Herr Dr. Hackl! Wir nehmen Bezug auf das heute mit Ihnen geführte Telefonat und sichern Ihnen gerne zu, daß wir Ihnen im Falle eines Verkaufs der Betriebsliegenschaften der Fa. Voltaik Handelsges.mbH umgehend treuhänidg entsprechend grundbuchfähig gefertigte Löschungserklärungen hinsicht-lich unserer Pfandrechte ob den Liegenschaften EZ 501 und EZ 601, 57303 Bruck, zukommen lassen werden, unter der Auflage, von diesen nur gegen gänzliche Abdeckung unserer Pfand-rechte Gebrauch zu nehmen. Wir hoffen Ihnen hiermit gedient zu haben und verbleiben….. --------------------------HACKL & HATAK RECHTSANWÄLTE Dr. Erhard Hackl Dr- Karl Hatak Hofgasse 7, A-4020 Linz Linz, am O9.O5.96 An die Salzburger Sparkasse Bank AG Rechtsabteilung Via Telefax: 0662 8040-81 Betrifft: Konkurs VOLTAIK Handelsgesellsohaft m.b.H Sehr geehrte Damen und Herren, In obiger Angelegenheit hat sich die Verwertung der Liegenschaftbedingt durch den naturgemäß eingeschränkten Interessentenkreis mehr als schwierig erwiesen, und sind bislang alle 3 Gespräche gescheitert ,Nunmehr hat die Firma BP Austria AG Ihr Interesse bekundet, ist allerdings möglicherweise nur an der Anmietung interessiert. Eine derartige Lösung ist aber in einem Konkursverfahren undenkbar, allerdings dann vorstellbar, wenn beispielsweise die Bank - sohin sie - die Liegenschaften erwerben, und einen Mietvertrag abschließen. Ich habe zur Abklärung der Frage, wie die Verwertung vorgenommen werden soll, einen Besprechungstermin mit der BP Austria unter Einbindung der Bank für Oberösterreich und Salzburg als Pfandgläubiger im Konkurs des Richard Leeb für den 05-09-1996, 15.00 Uhr in meiner Kanzlei anberaumt, HACKL & HATAK RECHTSANWÄLTE Schreiben vom 09.08.96, AZ: WOL22995.B03 Ich darf Sie ersuchen, diesen Termin wahrzunehmen und zu dieser Besprechung zu erscheinen oder einen informierten Vertreter zu entsenden. Sollte Ihnen dieser Termin nicht möglich sein, bitte ich um Kontaktaufnahme der Sekretärin, Frau Stift, damit diese einen neuen Termin koordinieren kann. Ich möchte schon jetzt darauf hinweisen, daß ich für den. Fall des Scheiterns dieser Besprech-ung die kridamäßige Versteigerung dieser Liegenschaften beantragen werde. Mit vorzüglicher Hochachtung ------------------HACKL &- HATAK RECHTSANWÄLTE Dr. Erhard Hack! I>r. Karl Hatak Hofgasse 7, A-4020 Linz TeLNr,: (0732) 77 62 34 Serie Linz, am 17.09.96 An die Salzburger Sparkasse Bank AG, z.H, Herrn Dr. Salhofer Alter Markt 3 5010 Salzburg via Telefax; 0662 8040-31 Betrifft: Konkurs Voltaik Sehr geehrter Herr Dr. Salhofer! Ich nehme Bezug auf das in meiner Kanzlei stattgefundene Gespräch, und hat sich nunmehr Herr Peter Haigermoser mit mir in Verbindung gesetzt. Es handelt sich dabei um einen ursprünglichen selbständigen Mineralölhändler in St. Johann im Pongau, welcher nunmehr als Konsulent für Shell Austria AG tätig ist, insbesonders auch für die KHG Holler Eisen GmbH, einer 100 %ige Tochter der Shell Austria. Die Shell Austria AG hat nunmehr nach Mitteilung des Hr. Peter Haigermoser allenfalls Interesse am Erwerb des Unternehmens Bruck an der Glocknerstraße, und bitte ich Sie, direkt Kontakt mit Herrn Peter Haigermoser unter der Tel-»Nr. 06412-4326 aufzunehmen. Herr Haigermoser ist auch in Kenntnis des Umstandes, daß naturgemäß primäres Interesse von Ihnen unter Konkursmasse die Verwertung der Betriebsliegenschaften darstellt. Mit vorzüglicher Hochachtung vgl. Zusammenhang Straftatbestand Dr. Anton Waltl iVm Dr Josef WALTL/SHELL zur Einleitung der Insolvenzverfahren von Voltaik Handels GmbH und GF Richard Leeb LINK 30.00 ----------------------------2) Die SALZBURGER SPARKASSE BANK AG hat bereits vor November 1995 in Wien in das Kontaminationsgutachten der Austria Mineralöl Vertriebs GmbH (OMV Tochter mit der Dr. Hackl Verkaufsverhandlungen gepflogen hat) eingesehen und vom positiven Untersuchungs-ergebnis Kenntnis erhalten, sowie einen Kauf des Gutachtens überlegt; Dazu ist anzumerken, dass im Falle des Kaufes des Kontaminationsgutachtens durch die Salzburger Sparkasse, es dem Geschäftsführer der klagenden Partei verwehrt gewesen wäre, sich im Jahre 1999 in den Besitz des Gutachtens zu setzen und die Nichtbelastung von Erdreich und Grundwasser vor dem 2. 12. 2000 nachzuweisen Die SALZBURGER SPARKASSE BANK AG hat am 22.11.1996 mit einem Kaufinteressenten ( Ernst PECILE) Verhandlungen betreffend der Betriebsliegenschaft Hochtanklager EZ 501 und 601 geführt und als Richtpreis ATS 1.000,-- / m² festgelegt; Dem 4 beklagten Ernst Pecile ist der ortsübliche Grundpreis von ATS 2.000,- je m² kenntlich. Auftrags des beklagten Ernst Pecile ist die SALZBURGER SPARKASSE BANK AG bereits am 13. 01. 1996 an den Masseverwalter telefonisch herangetreten, dieser möge beim Konkurs-richter die Zustimmung zu einem Freihandverkauf erwirken. Durch nicht rechtskonforme Schritte des beklagten Ernst Pecile, mithilfe seiner Bank und dem Masseverwalter Dr. Erhard Hackl in der Liegenschaftsverwertung, sind den Firmen Voltaik Handels GmbH, der Glockner-trade GmbH und der Leeb Betriebs GmbH sowie deren Geschäftsführer bedeutende geldwerte Schäden verursacht worden; Auftrags des beklagten Ernst Pecile hat die SALZBURGER SPARKASSE BANK AG am 5. 12. 1996 den Masseverwalter Dr. Hackl aufgefordert, ihr das Vorliegen der rechtsgültigen Löschungserklärungen der Leeb Betriebsges. mbH hinsichtlich des zu EZ 501 und 601 einverleibten Fruchtgenussrechtes schriftlich zu bestätigen; Sparkasse Salzburger Bank AG Rechtsabteilung Brodgasse2 5010 Salzburg Datum: 5.12.1996 Zeichen: ReA/Dr.Sa/sb Bearb.: Dr.Salhofer Durchw. 2239 Herrn Dr. Erhard Hackl Rechtsanwalt Hofgasse 7 4020 Linz Konkursangelegenheit Voltaik HandelsgmhH Sehr geehrter Herr Dr. Hackl! Am 22.11.96 wurden von Seiten der Salzburger Sparkasse Bank AG mit einem seriösen Kauf-interessenten zu EZ 501 und 601/GB 57303 Bruck, Verhandlungen geführt, als Richtpreis wurde die Bezahlung von S 1,000,--/qm festgelegt. Das Kontaminationsgutachten der Austria Mineralöl Vertriebs GmbH wurde von uns in Wien begutachtet das Ergebnis ist im wesentlichen positiv, von uns wird ein Kauf des Gutachtens überlegt. Um nun die Verkaufsverhandlungen voran zu treiben, wird um Verfassung eines entsprechenden Vorvertrages ersucht. Hinsichtlich des zu EZ 501 und 601/GB 57303 Brück, einverleibten Fruchtgenußrechtes wurde von Ihnen in einer Unterredung angemerkt, daß Ihnen hiezu die entsprechenden Löschungserklärungen der Leeb BetriebsgmbH vorliegen. Wir ersuchen um kurze schriftliche Bestätigung. Unseres Wissens steht die Versteigerung der Liegenschaft, auf welcher derzeit die Leeb BetriebsgmbH die Betriebstätigkeit ausübt, unmittelbar bevor. Wir ersuchen Sie dringend, die Vorkehrung zu treffen, daß die Betriebstätigkeit der Leeb BetriebsgmbH nicht nunmehr auf die EZ 501 und 601 verlagert wird. Für diesen Fall wird von unserem Haus befürchtet, daß es leicht zu einer neuerlichen und massiveren Kontamination kommen könnte. Bei Besichtigung der Liegenschaften EZ 501 und 601 mußte festgestellt werden, daß LKWs der Firma Leeb sich auf besagten Grundstücken befunden haben. Abermals wird auf Grund des hohen Kontamina-tionsrisikos ersucht, alles zu unternehmen, daß auf EZ 501 und 601 keinerlei Betriebs-tätigkeit ausgeübt wird. Zum Beispiel dürfte die Absperrung der Zufahrt mittels eines Tores bereits Abhilfe schaffen. Der beklagte Ernst Pecile hat die SALZBURGER SPARKASSE BANK AG über die Betriebs-tätigkeit am Hochtanklager informiert und aufgefordert, gegenüber dem Masseverwalter das Absperren des Hochtanklagers zu verlangen, „ damit die Betriebstätigkeit der Leeb Betriebs GmbH nicht dorthin verlagert wird und es zu neuerlichen und massiveren Kontaminationen kommen könnte“; Die SALZBURGER SPARKASSE BANK AG hat aufgrund der Information durch den beklagten Ernst Pecile - also bereits fünf Jahre vor der Bezirkshauptmannschaft Zell am See - als ERSTE ÜBERHAUPT das Vorliegen von Kontaminationen behauptet. Herr Dr. Salhofer hat seitens der Salzburger Sparkasse im Jahre 1994 die Vereinbarung mit Generaldirektor Mielke von der Firma Aral Austria GmbH geführt, welche auf der 5 Grundlage des Schätzgutachten der Firma Aral mit einem Sachwert von ATS 40,206.923,00 basierte. Obwohl der SALZBURGER SPARKASSE BANK AG das Ergebnis des Kontaminationsgutachtens (Freiheit von jeglicher Kontamination im Erdreich und Grundwasser ) bekannt war, wurde von ihr gegenüber dem Masseverwalter das Vorliegen Kontaminationen in den Raum gestellt, sodass diese Behauptung der SALZBURGER SPARKASSE BANK AG auch in der Bewertung der Liegenschaften ihren Niederschlag gefunden hat. Es ist zweifelsfrei dem Zusammenwirken des beklagten Ernst Pecile mit der SALZBURGER SPARKASSE BANK AG und dem Masseverwalter zuzuordnen, dass ein Jahr später seitens des Masseverwalters ein um ATS 10 Mio geringeres Schätzgutachten vorgelegt wurde. Vermögensrechtlicher Nachteil für die Klägerin: € 700.000,Empfänger: Herrn Dr. Erhard Hackl, Rechtsanwalt, 4020 Linz Die mit uns in Kontakt getretenen Kaufinteressenten ersuchen, eine bindende Verkaufszusage bis 15.2,1997 zu erhalten. Nachdem wir entgegen Ihrer telefonischen Zusage vor dem stattge-fundenen Termin vom 22.11.96 keinen Kaufvertragsentwurf Ihrer Kanzlei erhalten haben, wir jedoch andererseits verhindern wollen, daß das geweckte Interesse wieder abkühlt, übersenden wir Ihnen in der Anlage eine Verwertungsvereinbarung mit der Bitte, diese zu sanktionieren und zu unterfertigen oder Ihre Änderungswünsche anzubringen. Wir danken für die Mühewaltung, weisen nochmals auf die absolute Dringlichkeit der Angelegenheit hin und verbleiben ----------- Auftrags des beklagten Ernst Pecile hat die SALZBURGER SPARKASSE BANK AG gemeinsam mit dem Masseverwalter und der Oberbank AG am 05.09.1996 in der Kanzlei des Masseverwalters die Vorgangsweise zur Liegenschaftsverwertung vereinbart und die Weigerung der Entsorgung vorhandener Ablagerungen auf den EZ 501und 601 durch den Masseverwalter, sowie die Eigentumsübertragung der EZ 601 an die Salzburger Sparkasse und die Verwertung der Liegenschaften EZ 541 und EZ 8 - die der Salzburger Sparkasse zum Pfand gegeben waren - durch die Oberbank AG beinhaltet hat; Am 8.4.1998 hat Herr Dr. Hackl auf Grund seiner Vereinbarung mit Frau Mag. Lindtner von der Oberbank AG Herrn Dr. Salhofer für den 21.04.1998 zur Besprechung in sein Büro in Linz eingeladen; HACKL & HATAK RECHTSANWÄLTE An die Salzbürger SparKaase, z.H. Hr. Dr. Salhofer, Via Telefax; Betrifft: Konkurs Richard Leeb Sehr geehrter Herr Dr. Salhofer, In obiger Angelegenheit wurde anläßlich der Besprechung vom 24-03-1998 mit Frau Mag, Lindtner von der Oberbank ein Besprechungstermin für den 21*04-1998, um 14.00 Uhr bei mir In der Kanzlei, Hofgasse 7, 4020 Linz - angesetzt. Mit der Bitte, diesen Termin in Vormerk au nehmen, verbleibe ich mit vorzüglicher Hochachtung -------------------------Salzburger Sparkasse Bank AG Telefon 0682/8040 Telefax 0662/8040/2271 Rechtabteilung Alter Markt 3 5020 Salzburg Datum: 29.5.1998 Zeichen: 455E/sh Bearb.: Dr.Salhofer Durchw.: 2239 Sehr geehrter Herr Dr. Hackl! Bezugnehmend auf den Unterredungstermin In Ihrer Kanzlei vom 21.4,1998 teilen wir Ihnen mit, daß folgende Vorgangsweise die Zustimmung unseres Vorstandes findet: Hinsichtlich EZ 5, GB Bruck, wurde ein geringstes Gebot für eine neuerliche kridamäßige Versteigerung in Höhe von S 4 Mio vereinbart, hinsichtlich EZ 541, GB Brück, ein geringstes Gebot in Höhe von S 1 Mio. Zu diesen beiden Liegenschaften wurde von der Oberbank mitge-teilt, daß vermutlich die Einsteigerung durch besagte Bank (Oberbank Immobilien 6 Service GmbH) in dieser Höhe möglich sein wird. Weiters wird hinsichtlich EZ 8, GB Bruck, die neuerliche kridamäßige Versteigerung mit einem geringsten Gebot in Höhe von S 5 Mio beantragt. Ergänzend sei hiezu nochmals festgestellt, daft von Seiten der Salzburger Sparkasse Bank AG kein Interesse an einer längerfristigen Abstattungsregelung mit Herrn Leeb bzw. der Glocknertrade GmbH besteht. Zu den Einlagezahlen EZ 501 und 601, ebenfalls GB Bruck, wird eine erneute kridamäßige Versteigerung mit geringsten Geboten von S 2 Mio (EZ 501) und S 4 Mio (EZ 601) beantragt. Hiezu muß erst die Zustimmung des Konkursrichters, bzw. des zuständigen Exekutions-richters eingeholt werden. Wir hoffen Ihnen mit unseren Ausführungen gedient zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen -------------------------Terminalabfrage HACKL & HATAK RECHTSANWÄLTE Dr. Erhard Hackl Dr. Karl Hatak Hofgasse 7, A-4020 Linz Tel .Nr.: (0732) 77 62 34 Serie Linz, am 21.01-97 An die Salzburger Sparkasse Bank AG, z,H, Hr. Dr. Salhofer, Telefax: 0662 804081 Betrifft: VOLTA.IK HandelacrmbH Sehr geehrter Herr Dr. Salhofer! Ich nehme Bezug auf die Vorkorrespondenz und au£ das mit Ihnen geführte Telefonat, und erlau--be mir mitzuteilen, daß ich damit einverstanden bin, daß Sie in Verkaufsverhandlungen mit Ihrem Interessenten treten. Allerdings wird es notwendig sein, daß nach Vorliegen eines schriftlichen Anbot es durch Ihren Interessenten kurzfristig der Verkauf der Liegenschaft öffentlich ediziert wird ( § 117 KO) um auch jedem Einwand des Gemeinschuldners entgegenzuwirken. Des weiteren weise ich darauf hin, daß der Verkauf der Liegenschaft der Genehmigung durch den Gläubigerausschuss bedarf. Ich habe bereits einen entsprechenden Bericht an das Konkursge-richt abgerichtet, könnte mir aber auch vorstellen, daß, für den Fall, daß nach öffentlicher Kund-machung ein besseres Anbot abgegeben wird, Ihrerseits hinsichtlich der Pfandforderung eine Ein-schränkung der Forderungsanmeldung dergestalt vorgenommen wird, welche notwendig gewesen wäre, wenn das höhere Anbot angenommen würde, und könnte auch in diesem Falle – vorbehalt-lich der konkursgerichtlichen Zustimmung der Verkauf an Ihren Interessenten erfolgen. ------------------------Salzburger Sparkasse Bank AG Rechtsabteilung Alter Markt 3 5020 Salzburg Telefon 0662/ 8040 Telefax 0662/ 8040/2271 Datum: 29.5.1998 Zeichen:455E/sh Bearb.:Dr.Salhofer Dw.: 2239 Einschreiben Herrn Dr. Erhard Hackl, Rechtsanwalt Hofgasse 7, 4020 Linz Angelegenheit Vottaik GmbH/Richard Leeb Sehr geehrter Herr Dr. Hackl! Bezugnehmend auf den Unterredungstermin In Ihrer Kanzlei vom 21.4.1998 teilen wir Ihnen mit, daß folgende Vorgangsweise die Zustimmung unseres Vorstandes findet: Hinsichtlich EZ 5, GB Bruck, wunde ein geringstes Gebot für eine neuerliche kridamäßige Versteigerung in Höhe von S 4 Mio vereinbart, hinsichtlich EZ 541, GB Bruck, ein geringstes Gebot In Höhe von S 1 Mio. Zu diesen beiden Liegenschaften wurde von der Oberbank mitgeteilt, daß vermutlich die Einsteigerung durch besagte Bank in dieser Höhe möglich sein wird. Weiters wird hinsichtlich EZ 8, GB Brück, die neuerliche kridamäßige Versteigerung mit einem geringsten Gebot in Höhe von s 5 Mio beantragt. Ergänzend sei hiezu nochmals festgestellt, daß von Seiten der Salzburger Sparkasse Bank AG kein Interesse an einer längerfristigen Abstattungsregelung mit Herrn Leeb bzw. der Glocknertrade GmbH besteht. Zu den Einlagezahlen EZ 501 und 601, ebenfalls GB Brück, wird eine erneute kridamäßige Versteigerung mit geringsten Geboten von S 2 Mio (EZ 501) und S 4 Mio (EZ 601) beantragt. Hiezu muß erst die Zustimmung des Konkursrichters, bzw.des zuständigen Exekutionsrichters eingeholt werden. - Wir hoffen Ihnen mit unseren Ausführungen gedient zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen! 7 Die schadenträchtigen Verursachungen des beklagten Ernst Pecile leiten sich zwingend aus den vorliegenden Vereinbarungen außerhalb der Rechtsordnung zwischen der Salzburger Sparkasse Bank AG, dem Masseverwalter Dr. Erhard Hackl und der Oberbank AG zum Geldwerten Nachteil der Klägerin und deren Geschäftsführer Richard Leeb ab. 2) Die Salzburger Sparkasse Bank AG hat auftrags des beklagten Ernst Pecile den Masseverwalter Dr. Erhard Hackl dazu angestiftet: am 31. Juli 1998 zu 2 E 42/98 b BG Zell am See Versteigerungsbedingungen vorzulegen, in denen er auf Seite 4 mitteilt: „ Hinsichtlich des jeweils unter C-LNR 9 in EZ 501 bzw. EZ 601 einverleibten Fruchtgenussrechtes für die Leeb Vertriebsgesellschaft m. b. H ( richtig Betriebsges ) erhält der Ersteher eine grundbuchsfähige Löschungsquittung vom 04-08-1985, welche den Versteigerungsbedingungen in Kopie angeschlossen ist.“ Obwohl der Salzburger Sparkasse Bank AG kenntlich war, wie Herr Dr. Meinrad Küenburg am 4. Dezember 1998 das Bezirksgericht Zell am See und damit die Ersteherin ausdrücklich auf die unrichtigen Ausführungen der von Dr. HACKL vorgelegten Versteigerungsbedingungen aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen hat, dass die Versteigerung aufgrund der unvollständigen Anführung der grundbücherlichen Lasten in den Versteigerungsbedingungen unzulässig ist. Die Salzburger Sparkasse Bank AG hat als alleinige Pfandinhaberin der Liegenschaften EZ 541 und EZ 8 – vom Geschäftsführer für Firmenkredite an die Voltaik GmbH der Salzburger Sparkasse im Verkehrswert von ATS 17,0 Mio zum Pfand gegeben – nicht zur Abdeckung des aushaftenden Firmen-Kredites der Voltaik Handels GmbH verwendet, sondern die Liegen-schaftsverwertung an die Oberbank Immobilien Service GmbH gegen Zahlung von ATS 4,0 Mio abgetreten und damit der Klägerin bzw. deren Geschäftsführer Richard Leeb einen Geldwerten Nachteil von ATS 13,0 Mio verursacht; Die Salzburger Sparkasse Bank AG war ein halbes Jahr lang außerbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft GP 91/7 EZ 601 GB 57303 Bruck und ist in Beschädigungs- und Bereicherungsvorsatz ihrer Verpflichtung zur Entsorgung der darauf befindlichen Ablagerung, welche ihr mit Zuschlagserteilung zugewachsen war, nicht nachgekommen, obwohl sie die Liegenschaft EZ 601 im Verkehrswert von ATS 15,592 Mio um ATS 4,85 Mio erwerben konnte und damit der Kreditnehmerin Voltaik Handels GmbH FN 120968w einen geldwerten Nachteil von ATS 11,74 Mio verursacht hat; so wie sie dadurch, dass sie die ihr zu Pfand gegebenen Privatliegenschaften nicht zur Rückführung der Geschäftskredite verwendet hat, bewirkte für die Voltaik Handels GmbH einen Schaden aus Zinsforderung von ca. € 400.000,-- bisher und ca. € 70.000,- jährlich weiterhin; und hat dem Geschäftsführer Richard Leeb persönlich: ein Vermögensverlust von € 872.000,- verursacht; Für die SALZBURGER SPARKASSE BANK AG war ab dem Jahre 1998 der Prokurist Herr Dr. WERNER KREISEDER verantwortlich , der im Strafverfahren zu 28 Ur 1198/01v und Bd VI ON 1 als Beschuldigter geführt wird und gegen den bei der STA der Strafakt GZ 5 St 14/03 b behängt, weil Herr Dr. Werner Kreiseder, als verantwortlicher Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG gemeinsam mit dem beklagten Ernst Pecile als Käufer des Grund-stückes EZ 601 Grundbuch 57303 Bruck wegen schuldhafter Verletzung der Bestimmungen nach dem WRG 1959 iVm S.ALSG wie diese die Pflichten als Grundstückseigen-tümer trifft im Strafverfahren 28 Ur 1198/91 v LGS gerichtlicher Untersuchung unter-zogen wurde. Die Klägerin hat gegen die SALZBURGER SPARKASSE BANK AG das Rechnungslegungsverfahren zu 16 C 501/03m BG Salzburg geführt, in welchem die Aussage des verantwort-lichen Prokuristen Herrn Dr. Werner Kreiseder vom 14. 12. 2005 zur gegenständlichen Klage verfahrensrelevant ist, weil daraus zweifelsfrei hervorgeht, wie die Salzburger Sparkasse Bank AG in vorsätzlicher Beschädigungs- und Bereicherungsabsicht gemeinsam mit dem beklagten Ernst Pecile Handlungen zum Nachteil der Klägerin un deren Geschäftsführer Richard Leeb vorgenommen hat und solche auch weiterhin vornimmt, 8 dh nicht nur rückwirkend Zinsforder-ungen, sondern sogar die Kosten von Rechtsaufwänden für das Strafverfahren zu 28 Ur 1198/01 v LG Salzburg – in welchem Herr Dr. Kreiseder als Beschuldigter geführt wird - gegen ihren Angestellten als Forderung gegenüber der klagenden Partei verbucht und sich daraus unzwei-felhaft die Haftpflicht der Salzburger Sparkasse Bank AG für alle Schäden, wie diese durch vorsätzliche strafbare Tatbegehungen verursacht worden sind, ableitet. Die Salzburger Sparkasse Bank AG hat sich entgegen der Oberstgerichtlichen Entscheidung zu 6 Ob 58/07h im Rechnungslegungsverfahren zu 16 C 501/03m BG Salzburg: „ die Salzburger Sparkasse ist gegenüber der Firma Voltaik Handels GmbH ver-pflichtet jederzeit Auskunft über den Stand der Konten und der Einzelheiten der Geschäftsbeziehung zu erteilen.“ geweigert vorzulegen: 1) sämtliche Unterlagen über die Einzelheiten der Geschäftsbeziehungen (Schriftverkehr) 2) Unterlagen hinsichtlich der Kreditverträge und Haftungserklärungen 3) Unterlagen im Zusammenhang mit den Zwangsversteigerungsverfahren hinsichtlich EZ601 + EZ 501. 4) Unterlagen im Zusammenhang mit dem Konkursverfahren 5) Vorlage der Kreditverträge 6) Vorlage der Löschungserklärungen hinsichtlich EZ 501 und EZ 601 der Firma Leeb Betriebsges.mbH. 7) Gutachten des Masseverwalters Dr. Hackl 8) alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Löschung des Fruchtgenussrechtes vom 04.10.1999 9) Kaufvertrag vom 03.12.1999 über den Verkauf der Liegenschaft EZ601 mit Ernst Pecile 10) Unterlagen, die eine Kontrolle der Zinsberechnungen im Zusammenhang mit den Krediten erlauben 11) Unterlagen im Zusammenhang mit Ablagerungen bzw. Kontaminierungen auf der Liegenschaft EZ 601 bzw. dem Wasserrechtsverfahren ZI. 6/203-44-2004 (Bezirksgericht Zell am See 12) Unterlagen, woraus sich ergibt, dass die Entsorgung der Ablagerungen vorzunehmen sei 13) Verwertungsvereinbarung vom 05.12.1996 an den Masseverwalter Dr. Hackl Die Salzburger Sparkasse Bank AG hat iVm dieser Weigerung dem Kreditverhältnis mit der Voltaik Handelsgesellschaft mbH einen Gesamtbetrag von ATS 9,254.268,22 gutgebracht und damit dem Pfandgeber der Liegenschaften EZ 8 und EZ 601 mit einen Verkehrswert von zusammen ATS 30,0 Mio im Betrage von ATS 20,745.731,78 vorsätzlich geschädigt; Der Salzburger Sparkasse Bank AG ist kenntlich, wie der Oberste Gerichtshof in Abs. 4 und 5 zu 6 Ob 58/07h explizit ausführt, dass das privatrechtliche Interesse der Firma Voltaik Handels GmbH aufrecht ist und die Beurteilung der Zinsforderung der Salzburger Sparkasse eine vorangehende Rechnungslegung zwingend erfordert. In Abs. 6 zu 6 Ob 58/07h bestätigt der Oberste Gerichtshof, dass die Salzburger Sparkasse ihrer Rechnungslegungspflicht durch Vorlage von Kontoblät-tern im Verfahren nicht Genüge getan hat. wie sie der SALZBURGER SPARKASSE BANK AG zur Besicherung ihrer an die Fa. Voltaik Handels GmbH gewährten Geschäftskredite zu Pfand gegeben waren a) mit EZ 501 Tanklager bebaut = 5. 693 m² ATS 14,840.087,00 b) mit EZ 601 Tanklager unbebaut = 7.796 m² ATS 15,592.000,00 wie oben Schätzgut-achten Marterbauer c) mit EZ541Baugrund Obstgarten = 1.000 m² ATS 2,000.000,00 laut Kaufvertrag Mag. Teufl, Bruck d) mit EZ 8 Kaprunerstraße 3 = 400 m² ATS 14,500.000,00 Schätzung + Investition der Fa. Glocknertrade GmbH u. Mieter ATS 2,600.000,00 insgesamte Pfandbestellung. -Baugrund =14.889m² Verkehrswert Baugrund dzt. € 140,gesamter Pfandwert ATS 59,432.087,00 für die Ausleihung von ATS 22,501.991,45 Nachdem die Salzburger Sparkasse nach Verwertung aller Liegenschaften – ausgenommen EZ 501 - im Rechnungslegungsverfahren zu 31 C 913/07s BG Salzburg eine offene Forderung von € 1,208.229,98 zuzüglich weitere Zinsforderungen behauptet, ist die ordentliche Rechnungslegung unter Vorlage sämtlicher Originalbelege zu verlangen, welche die Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der Rechnungslegung über die Entwicklung der Kreditverbindlichkeit aus den Kreditverträgen zu Konto 9 Nr. 1101732 für den Zeitraum 28. 04. 1993 bis 16. 03.2000 und Konto Nr. 68371 368 für den Zeitraum 28. 04. 1993 bis 14. 12. 2005 ermöglichen und insbesondere die Zinsberechnung in Relation zum Leitzinssatz der Österreichischen Nationalbank für den Zeitraum vom 28. 04. 1993 bis 14. 12. 2005 nachweisen. Auf Grund des endgültig festgestellten Anspruches auf Rechnungslegung gilt es nun den Zweck der Rechnungslegung zu erreichen, und zwar um die Firma Voltaik Handelsgesellschaft mbH in die Lage zu versetzten, die Grundlage für ihre Ansprüche auf angemessene Entschädigung bzw. ihren Anspruch auf Schadenersatz, wie auch den Bereicherungsanspruch gegen die Salzburger Sparkasse Bank AG zu ermitteln und diesen erforderlichenfalls gemäß § 354 EO zu erzwingen. Dass aus der Geschäftsbesorgung der Salzburger Sparkasse Bank AG seit dem Jahre 1993 Nachteile für die Firma Voltaik Handels GmbH entstanden sind, ist bereits hinreichend offenbar. Der Oberste Gerichtshof hat bereits 1977/10/25 zu 5 Ob 661/77 festgelegt, dass wer zur Rechnungslegung verpflichtet ist, schuldhaft handelt, wenn er sich außerstande setzt, eine ordnungsgemäß zusammengestellte, formell vollständige Rechnung zu legen; er kann sich nicht auf Unmöglichkeit der Leistung berufen. Und weiter in RS U OGH 1976/11/16 4 Ob 581/76 Veröff: EvBl 1977/151 S 322: um diesen Zweck der Rechnungslegung zu erreichen, Schadenersatzansprüche gegen den Rechnungslegungspflichtigen feststellen und geltend machen zu können darf der Umfang der Rechnungslegungspflicht nicht allzusehr eingeschränkt werden; er muss nach der Natur des Geschäftes und den Umständen des Falles auf das Verkehrsübliche abgestellt werden. Vgl auch 2004/10/20 7 Ob 110/04h Textdokument: Die gelegte Rechnung muss ordentlich gelegt sein; die Ausgaben und Einnahmen müssen detailliert sein. Als Unterlage müssen die Originalbelege dienen. Aus dem Rechnungslegungsverfahren zu 16 C 501/03m BG Salzburg ist die Aussage des ver-antwortlichen Prokuristen der SALZBURGER SPARKASSE BANK AG Herrn Dr. Werner Kreiseder vom 14. 12. 2005 zur gegenständlichen Klage verfahrensrelevant: Es geht zweifelsfrei daraus hervor, wie die Salzburger Sparkasse Bank AG in vorsätzlicher Beschädigungs- und Bereicherungsabsicht Handlungen zum Nachteil des Klägers vorgenommen hat und solche auch weiterhin vornimmt, dh nicht nur rückwirkend Zinsforderungen, sondern sogar die Kosten von Rechtsaufwänden für das Strafverfahren zu 28 Ur 1198/01 v LG Salzburg – in welchem Herr Dr. Kreiseder gemeinsam mit dem beklagten Ernst Pecile als Beschuldigte geführt werden - gegen ihren Angestellten als Forderung gegenüber der klagenden Partei Voltaik Handels GmbH verbucht. Aus der mit Randnummern versehenen Aussage des verantwortlichen Prokuristen der SALZBURGER SPARKASSE BANK AG im Rechnungslegungsverfahren, wird bestätigt: 01. es war diese Teilabschreibung ein buchmäßiger Vorgang, der keinen Verzicht auf Zinsen bedeutet; 02. Ausgänge in Form von Auslagen bei Betreibungsschritten im Verwertungsverfahren, Honorarnoten des einschreitenden Anwaltes ( auch im Parallelverfahren ) und Kostenvorschüsse auf dem verbliebenen Konto 6837.136-8 verbucht werden und Kontostände der Firma Voltaik nicht mitgeteilt werden; desgleichen auch die Ausbuchung des Kontos 110173-2 der Firma Voltaik nicht mitgeteilt wird; 03. den Zusatz „ zuzüglich Zinsen “ im Schreiben vom 14. 01. 2003, welches als offene Forderung den Betrag von € 1,208.229,98 ausweist damit erklärt, es kann sozusagen dieses Konto rückwirkend aufgebaut werden und im Falle einer Verwertung der Liegenschaft EZ 501 zur Anrechnung kommen; 04. auch die Auslagen in Zusammenhang mit dem Strafverfahren 28 Ur 1198/ 01v LGS (in dem auch Herr Dr. Kreiseder als Beschuldigter geführt ist ) gegenüber der Firma Voltaik geltend machen wird; 05. entnimmt seinen Unterlagen: zwei Belastungen im Jahr 2004 und wiederum im Jahr 2005 Belastungen in Form von Honorarnoten der Rechtsvertretung; 06. ausdrücklich einen Zinsverzicht in Abrede stellt; 10 07. jede Auskunft über das Kreditverhältnis bis zur Konkurseröffnung verweigert, so wie er auch die Fragestellung über die Höhe verrechneter Zinsen bis zur Konkurseröffnung verweigert hat; 08. es ausschließen konnte, dass der Masseverwalter Herr Dr. Hackl im Laufe des Konkursver-fahren Fragen betreffend der Kontoführung und Zinsverrechnung an die Salzburger Sparkasse gerichtet hat; 09. es auch ausgeschlossen hat, es würde die Salzburger Sparkasse über den Vorgang betreffend der Liegenschaft in Bruck an der Glocknerstraße Unterlagen dem Geschäftsführer der Firma Voltaik direkt zur Verfügung stellen ! Dass die Salzburger Sparkasse Bank AG die ihr zu Pfand gegebenen Privatliegenschaften nicht zur Rückführung der Geschäftskredite verwendet hat, bewirkte für die Voltaik Handels GmbH einen Schaden aus Zinsforderung von ca. € 400.000,- bisher und ca. € 70.000,- jährlich weiterhin; dem Geschäftsführer Richard Leeb persönlich: ein Vermögensverlust von € 872.000,-; --Aus vor angeführten Ergebnissen des Rechnungslegungsverfahren, welches mit dem OGH Beschlusses zu 6 Ob 58/07 h endgültig abgeschlossen worden ist, hat Herr Dr. Lettowsky zu recht die SALZBURGER SPARKASSE BANK AG am 16. August 2007 aufgefordert die bereits am 21. Dezember 2006 monierten fehlenden Unterlagen vorzulegen: Herrn Dr. Johannes Honsig-Erlenburg, Rechtsanwalt, Schwarzstr 27 A 5020 Salzburg, am 16. 08. 2007 Betrifft: Voltaik Gesellschaft mbH contra Salzburg Sparkasse Bank AG GZ 16 C 501/03 m Bezirksgericht Salzburg Beschluss des OGH zu 6 Ob 58/07 h Sehr geehrter Herr Kollege! Da der OGH die eingebrachte Revision der Salzburger Sparkasse Bank AG zurückgewiesen hat, fordere ich Sie neuerlich auf, die erforderlichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Rechnungslegungspflicht Ihrer Mandantin vorzulegen. Wie bereits im Schreiben vom 21. Dezember 2006 darauf hingewiesen wurde, fehlen folgende Unterlagen, um die Rechnungslegung entsprechend nachvollziehen zu können: Unterlagen darüber, wie die beiden Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 bewertet wurden, insbesondere Berichte über die Verhandlung mit Kaufinteressenten 1) sämtliche Unterlagen über die Einzelheiten der Geschäftsbeziehungen (Schriftverkehr) 2) Unterlagen hinsichtlich der Kreditverträge und Haftungserklärungen 3) Unterlagen im Zusammenhang mit den Zwangsversteigerungsverfahren hinsichtlich EZ601+ EZ 501. 4) Unterlagen im Zusammenhang mit dem Konkursverfahren 5) Vorlage der Kreditverträge 6) Vorlage der Löschungserklärungen hinsichtlich EZ 501 und EZ 601 der Firma Leeb Betriebs GmbH. 7) Gutachten des Masseverwalters Dr. Hackl 8) alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Löschung des Fruchtgenussrechtes vom 04.10.1997 9) Kaufvertrag vom 03.12.1999 über den Verkauf der Liegenschaft EZ 601 mit Ernst Pecile 10) Unterlagen, die eine Kontrolle der Zinsberechnungen im Zusammenhang mit den Krediten erlauben 11) Unterlagen im Zusammenhang mit Ablagerungen bzw. Kontaminierungen auf der Liegenschaft EZ 601 bzw. dem Wasserrechtsverfahren ZI. 6/203-44-2004 (Bezirksgericht Zell am See) 12) Unterlagen, woraus sich ergibt, dass die Entsorgung der Ablagerungen vorzunehmen sei 13) Verwertungsvereinbarung vom 05.12.1996 an den Masseverwalter Dr. Hackl Ihre Mandantin hat zwar zum Teil Kontoauszüge und Unterlagen zur Verfügung gestellt, sie kommt dadurch allerdings bei Weitem noch nicht ihrer Verpflichtung zur Rechnungslegung nach. Ich erwarte mir somit, dass Sie mir die noch ausständigen Unterlagen bis spätestens 31. August 2007 zukommen lassen, da ich andernfalls im Wege der Exekution gegen Ihre Mandantin vorgehen muss. 11 Ich verbleibe Dr. Lettovsky Salzburger Sparkasse Bank AG Rechtsabteilung Telefon (0662) 80 40-0 Telefax (0662) 80 40-2271 Alter Markt 3 5021 Salzburg Datum: 17. August 2000 Zeichen: 457«/sp Bearb: Dr. Kreiseder Durchw.: 2239 Einschreiben An das Bezirksgericht Zell am See. Brucker Bdstr. 6 5700 Zeil am See Verfahren 2 E 33/99 f Verpflichtete Partei: Voltaik Handelsgesellschaft m.b.H., Radstr. 4, 4493 Wolfern vertr. Durch Richard Leeb, Geschäftsführer, 5671 Brück, Kaprunerstr. 3/3 in obiger Zwangsversteigerungssache melden wir die unseren Kredithöchstbetragshypotheken C-LNr. 3a von S 6,300.000.- gemäß Pfandbestellungsurkunde vom 07.10.1986 C-LNr. 5a von S 2,800.000.- gemäß Pfandbestellungsurkunde vom 13.10.1986 C-LNr. 6a von S 2,600.000.- gemäß Pfandbestellungsurkunde vom 24.05.1988 C-LNr, 7a von S 9,100.000.- gemäß Pfandbestellungsurkunde vom 24.05.1988 zugrundeliegende Kreditforderung mit S 16.789.853,78 an. Wir begehren Barzahlung dieser Forderung. Salzburger Sparkasse Bank AG Rechtsabteilung. Alter Markt 3 5021 Salzburg Telefon 0662/8040 Telefax 0662/8040/2271 Einschreiben An das Bezirksgericht Zell am See Brucker Bundesstraße 6 5700 Zell am See Verfahren 2 E 42798b Verpflichtete Partei: Voltaik HandelsgmbH, Radstr, Wolfem In obiger Zwangsversteigerungssache melden wir hinsichtlich EZ 501, GB 57303 Bruck die unseren Kredithöchstbetragshypotheken C-LNr. 3 von S 6.300.000,-- gemäß Pfandbestellungs-urkunde vom 7.10.1986, simultan ob EZ 601, GB 57303 Brück C-LNr. 3, sowie C-LNr. 5 von S 2.800.000,- gemäß Pfandbestellungsurkunde vom 13.10.1986, simultan ob £2 601, GB 57303 Brück C-LNr. 5 zugrundeliegenden Kreditforderungen mit insgesamt S 9.100,000,- an. Die beiden Höchstbetragshypotheken sind für die Salzburger Sparkasse einverleibt, deren Rechtsnachfolgerin die Salzburger Sparkasse Bank AG ist. Wir begehren Barzahlung dieser Forderungen. Salzburger Sparkasse Bank AG Datum: 27.5.1999 Zeichen: 455E;sh Bearb.: Dr. Werner Kreiseder Durchw.: 2239 Herrn Dr. Erhard Hockl, Rechtsanwalt, Hofgasse 7, 4020 Linz Konkurs Voltaik HandelsgmbH Sehr geehrter Herr Dr. Hackl! Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 17.5.1999 und erlauben uns Ihnen mitzuteilen, daß wir damit einverstanden sind, daß der Ausrufpreis in der nächsten kridamaßigen Versteigerung der Liegenschaft EZ 501, GB 57303 Brück S 1,5 Mio beträgt. Bezüglich der noch offenen Fragen zu den Sondermassekosten können wir derzeit noch nicht Stellung nehmen. Wir werden uns jedoch dazu im Laufe der nächsten Woche melden. Wir hoffen Ihnen hiermit gedient zu haben und zeichnen ---------------------------Herrn Dr. Erhard Hackl Rechtsanwalt, Hofgasse 7 4020 Linz Angelegenheit Voltaik GmbH/Richard Leeb Sehr geehrter Herr Dr. Hackl! Bezugnehmend auf den Unterredungstermin In Ihrer Kanzlei vom 21.4,1998 teilen wir Ihnen mit, daß folgende Vorgangsweise die Zustimmung unseres Vorstandes findet: Hinsichtlich EZ 5, GB Bruck, wurde ein geringstes Gebot für eine neuerliche kridamämäßige Versteigerung in Höhe von S 4 Mio vereinbart, hinsichtlich EZ 541, GB Bruck, ein geringstes Gebot in Höhe von S 1 Mio. Zu diesen beiden Liegenschaften wurde von der Oberbank mitge-teilt, daß vermutlich die Einsteigerung durch besagte Bank OBERBANK IMMOBILIEN 12 SER-VICE GMBH in dieser Höhe möglich sein wird. Weiters wird hinsichtlich EZ 8, GB Bruck, die neuerliche kridamäßige Versteigerung mit einem geringsten Gebot in Höhe von S 5 Mio bean-tragt. Wobei die Salzburger Sparkasse sich mit Zahlung von S 4 Mio zufrieden gibt. 3) Dr. Erhard HACKL, Rechtsanwalt, Hofgasse 7 in 4020 Linz wurde als Masseverwalter in den Konkursverfahren AZ 23 S 706/95 h+AZ 23 S1241/95k LG Salzburg bestellt. Seine Tätigkeit ist in den LINKs 05.00 ff dargelegt. Er wird im Strafverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg Band VI ON 1 als Beschul-digter geführt; Strafakte STA 3St 136/03 d; Strafanzeige LINK 05.05; Falschaus-sage vor Gericht zu GZ 3 Cg 94/01 g LG Salzburg; Ganz besonders ist in diesem Zusammenhang auf die vorsätzliche Verletzung der Eigentumsrechte der Klägerin und deren Geschäftsführers Richard Leeb durch Herrn Dr. ERHARD HACKL hinzuweisen, wie er es als persönlicher Masseverwalter des Geschäftsführers zustimmend akzeptiert hatte, dass die OBER-BANK AG in vorsätzlicher Bereicherungsabsicht nach vollständiger Erfüllung ihrer Forderung aus seinen zum Pfand gegebenen privaten Liegenschaften – auch noch den Wechselzahlungsauftrag des Landes- als Handelsgerichtes Linz, vollstreckbar per 06. 04. 1995, ursprünglich gegenüber der Pensionsversicherungsanstalt Friedrich-Hillegeist-Straße 1 in 1021 Wien und nachfolgend gegenüber dem Masseverwalter der Leeb Betriebs GmbH Herrn Dr. Wabnig geltend gemacht hat. Herr Dr. ERHARD HACKL hat in Zuhaltung zur Bereicherung der OBERBANK AG die Bescheide der BH Zell am See vom 18.10. und 03.11.1994 Zl. 3/203-44/18 -1994 und 201994; 2/152-209/1994 und 2/152-269/1994, welche allesamt die Betriebsliegenschaft Hochtanklager der Firma Voltaik Handelsges. mbH zum Gegenstand hatten, nicht behandelt, die am Betriebsge-lände Hochtanklager vorhandenen Ablagerungen vorsätzlich nicht entfernt und die Ergebnisse der Boden- und Grundwasseruntersuchung der Firma Proterra vom 18. 08. 1995 vor dem Geschäftsführer der Klägerin verheimlicht, es aber der SALZBURGER SPARKASSE ermöglicht in dieses Gutachten in Wien noch vor Dezember 1996 Einblick zu nehmen. Die diesbezüglichen Verhandlungen über die Vereinbarungen zur Verwertung der betrieblichen und privaten Liegen-schaften wurde 1996 und 1997 mit Herrn Dr. SALHOFER von der Salzburger Sparkasse Bank AG iSd Auftraggebers Ernst Pecile geführt, der im Jahre 1994 für die Vertragserricht-ung mit der ARAL AUSTRIA GMBH zuständig war. Im Weiteren hat Herr Dr. ERHARD HACKL dafür gesorgt, dass OBERBANK AG und SALZBURGER SPARKASSE die vorsätzliche Bereicherung gemeinsam betrieben haben, wie diese durch unerlaubte Absprachen und Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung zur Ver-wertung von Pfandliegenschaften erwiesen und in den LINKs 30.00 bis 70.05 dokumentiert sind. Beilage 2 01 GZ 28 Ur 331/07 b LG Salzburg Beweisaufnahme 44b Dr. Kreiseder v. 10. 12. 2007 02 Beweisaufnahme 50 Dr. Hackl (1) v. 03. 04. 2007 OBERBANK AG, Hauptplatz 10 - 11, 4020 Linz Konkurstreiberei der OBERBANK AG in den Konkursen AZ 23 S 706/95 h+AZ 23 S1241/95k 13 93.02 93.02A OBERBANK AG > Korruptionsverdacht SALZBURGER SPARKASSE BANK AG, Salzburg Alter Markt 3 Absprachen außerhalb der Rechtsordnung Konkursen AZ 23 S 706/95 h+AZ 23 S1241/95k Salzburger Sparkasse> Korruptionsverdacht 93.02B 93.03 93.03A 93.03B Die schuldhafte Verursachung des Herrn Dr. Erhard Hackl, als Masseverwalter der Firma Voltaik Handels GmbH liegt einerseits darin, als Herr Dr. Hackl sich geweigert hat Ablagerungen zu entsorgen, die sich auf den Konkursverfangenen Liegenschaften GP 91/5 zu EZ 501 und GP 91/7 zu EZ 601 befunden haben und ihm aus dem Versteigerungsakt zu 2E 42/98b BG Zell am See bekannt waren, weil sie dort nach Art und Anzahl aufgelistet sind. Ebenso ist die Eigentümerschaft dieser Ablagerungen am 18. 04. 1995 für die Konkursmasse in diesem Versteiger-ungsakt belegt. Anderseits liegt auch eine schuldhafte Verursachung des Herrn Dr. Hackl darin, begründet, als er in seiner Eigenschaft als Masseverwalter am 5.9.1996 in seiner Kanzlei in der Hofgasse 7 in 4020 Linz gemeinsam mit der Oberbank und der SALZKURGER SPARKASSE BANK AG Vereinbarungen betreffend der Verwertung der Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 je Grundbuch 57303 Bruck getroffen hat, in denen insbesondere die Eigentumsübertragung der EZ 601 - bei rechtswidriger Löschung des bestehenden Fruchtgenussrechtes der Firma Leeb Betriebs GmbH und Nichtentsorgung vorhandener Ablagerungen – an die Salzburger Sparkasse Bank AG mit nachfolgendem Verkauf an ERNST PECILE vereinbart worden ist. In Subsumtion des Zusammenwirkens des Konkursrichters Dr. Gregor Sieber mit seinen Masseverwaltern ist in der gegenständlichen Feststellungsklage der Amtsmissbrauch zu Gunsten OBERBANK AG, Salzburger Sparkasse Bank AG, Dr. Anton und Erna WALTL, sowie Ernst PECILE gerichtlicher Unter-suchung zuzuführen, um zu klären wie es der Masseverwalter Dr. Erhard Hackl zu vertreten hat, dass zu Pfand gegebenes Liegenschaftsvermögen im Verkehrswert von ATS 106,50 für die Gesamtausleihung der Voltaik Handels GmbH von ATS 51,50 zur Abdeckung nicht ausgereicht haben, weil am 17. 8. 2000 ATS 16.789.853,78 von der Salzburger Sparkasse Bank AG als offene Forder-ung angemeldet wurden. 4) Mag. Dr. Josef Weißl, MBA Vorstandsdirektor der OBERBANK AG hat in seiner vormaligen Funktion als Mitglied der Gebietsleitung Salzburg der Firma Voltaik Handels GmbH nachstehende Geschäftskredite im Gesamtbetrag von ca. ATS 29,0 Mio eingeräumt: Konto Nr. 351-0050.97 ATS 7.718.158,-Konto Nr. 351-0057.31 ATS 6,275.799,19 Konto Nr. 258-7006.49 DEM 2,140.413,40 14 Zur Besicherung dieses Obligos hat der Geschäftsführer der Firma Voltaik Handels GmbH Richard Leeb der Oberbank AG seine privaten Liegenschaften zum Pfand gegeben: a) Wohnhaus in Thumersbach Erlberg 133 mit Verkaufserlös von ATS 9,5 Mio b) Eigenjagd Kaserer Hochalm Taxenbach: mit Verkaufserlös ATS 11,5 Mio c) Villa u. Obstgarten EZ 5 (Mieter Waltl) mit Verkehrswert v. ATS 17,2 Mio die Firma Leeb Betriebs GmbH als Bürge im Schätzwert von ATS 4,27 Mio d) Pfandrecht einverleibt EZ 24 Grundb 57303 Bruck ATS 2,0 Mio e) Pfandrecht einverleibt EZ 97 Grundb 57303 Bruck ATS 3,0 Mio zusätzlich unterfertigt der Geschäftsführer einen Deckungswechsel ATS 5,0 Mio insgesamt sind der OBERBANK AG die exklusiven Pfandrechte ATS 47,47 Mio und für c) die Alleinverkaufsermächtigung eingeräumt worden. ========================================================= Obwohl der Oberbank AG am 01. 08. 1994 die o. a. exklusive Pfandrechte zur Besicherung ihres Obligos von ATS 29.0 Mio eingeräumt waren, wurde der massive Wertverlust ihres Pfandrech-tes, durch die vom Mieter der EZ 5 Dr. Anton Waltl behaupteten Mietrechte, moniert. Aus diesem Grund habe ich der Oberbank AG eine Alleinverkaufsberechtigung für die Villa mit ca. 5000 m² Baugrund eingeräumt und gleichzeitig Kaufvereinbarungen mit Herrn Jansenberger, Mag. Deifel uind Frau Pöschl im Gesamtwert von ATS 17,2 Mio vorgelegt. Herr Jansenberger hat auf seine Kosten die Vermessung durchführen lassen. Herr Mag. Deifel hat einen einverleib-ungsfähigen Kaufvertrag ausfertigen lassen und Frau Pöschl hat ein verbindliches Kaufangebot von ATS 2.000,-- /m² für den Restgrund abgegeben. Die Oberbank AG hat alle vorgelegten Kaufanträge a) für das Haus, Imbachhornstraße 1 + 1.000 m² mit Hans Jansenberger mit ATS 8.0 Mio. Herr Jansenberger, 5662 Bruck, Glocknerstraße 4 hat auf seine Kosten die Vermessung des Kaufgegenstandes vom Geometer Linsinger in Schwarzach durch-führen lassen; b) für 1.000 m² südlich des Hauses hat Herr Mag. Deifl, Apotheker in Bruck einen Kaufvertrag durch Rechtsanwaltsbüro Nagele in Linz errichten lassen; c) für die restliche Grundfläche von ca. 3.800 m² zum Preis von ATS 2.000 m² nördlich des Hauses lag ein verbindliches, schriftliches Kaufangebot von Frau Erna Pöschl, Zell am See vor. ignoriert und die an die Firma Voltaik Handels GmbH gewährten Kredite per 31. 12. 1994 fällig gestellt und nachfolgend den von mir blanko unterfertigten Deckungswechsel von ATS 5,000.000,- präsentiert und per Versäumnisurteil den Wechselzahlungsauftrag des Landes- als Handelsgerichtes Linz, vollstreckbar per 6.4.1995, von ATS 5,000.000,-- jetzt € 363.364,17 präsentiert. Meine Ansprech-partner waren zu dieser Zeit die Herren Dr. Weißl 15 als Gebietsdirektor für Salzburg und Herr Grausgruber von der Filiale Saalfelden. Einen Kredit für mich selbst habe ich nie aufgenommen. Unter den gegebenen Umständen bin ich meiner Verpflichtung als Geschäftsführer nachgekommen und habe am Landesgericht Steyr am 28. 04. 1995 den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Firma Voltaik Handels GmbH FN 120968 w gestellt und die Gebühr von ATS 50.000,-- entrichtet. Nach Eröffnung des Konkursverfahren haben sowohl der Masseverwalter Dr. Hackl als auch die Oberbank die von mir vorgelegten bereits ausgearbeiteten Kauf-verträge für die Liegenschaft Obstgarten EZ 5 (Hans Jansenberger ) und EZ 541 ( Mag. Deifl, Apotheker in Bruck ) im Gesamtverkaufserlös von ATS 17,200.000,- zurückgewiesen und gemeinsam mit der SALZBURGER SPARKASSE BANK AG die Verwertung der ihr zur Besicherung ihrer an die Fa. Voltaik Handels GmbH gewährten Geschäftskredite zu Pfand gegeben Liegenschaften beschlossen: a) mit EZ 501 Tanklager bebaut b) mit EZ 601 Tanklager unbebaut = 5. 693 m² ATS 14,840.087,00 = 7.796 m² ATS 15,592.000,00 lt. Schätzgutachten Marterbauer c) mit EZ541Baugrund Obstgarten = 1.000 m² ATS 2,000.000,00 lt. Kaufvertrag - Mag. Deifl, Bruck d) mit EZ 8 Kaprunerstraße 3 = 400 m² ATS 14,500.000,00 lt. Schätzung zuzüglich der Investitionen Fa. Glocknertrade GmbH u. Mieter ATS 2,600.000,00 insgesamte Pfandbestellung.im Verkehrswert von ATS 59,432.087,00 für die Ausleihung von zusammen ATS 22,501.991,45 =================================================== 6) ERNST P E C I L E als Käufer der Liegenschaft GP 91/7 EZ 601 GB 57303 Bruck ( unbebauter Teil des Hochtanklagers ) erwirbt von der Salzburger Sparkasse Bank AG, diese Liegenschaft im Ausmaß von 6.700 m², zum halben Verkehrswert, mit ATS 1.000,-- je m² und beauftragt Herrn Notar Dr. Hans Reitstätter am 3. Dezember 1999 für die Errichtung des Kauf-vertrages. Verkäuferin, Käufer und Notar sind in Kenntnis, wie zu dieser Zeit im Grundbuch das widerrechtlich, wegen Vorlage einer ungültigen Löschungsquittung durch den Masseverwalter Dr. Hackl, gelöschte Fruchtgenussrecht der Leeb Betriebs GmbH - auftrags des Landesgerichtes Salzburg zu TZ107/1998 vom 8. Jänner 1998 – wiederhergestellt war. Die Verkäuferin Salzburger Sparkasse Bank AG hat aus diesem Grund den Kaufvertrag erst am 28. April 2000 unterfertigt, nachdem das Fruchtgenussrecht vom Grundbuchführer Mario Würstl - auf ausdrücklicher Weisung durch den 16 Vor-steher des Bezirksgerichtes Zell am See Herrn Dr. Gerald Simmer – ohne ein-verleibungsfähiger Urkunde gelöscht worden ist. Weder die Verkäuferin, noch der Käufer waren berechtigt den Kaufgegenstand zu betreten. Sowohl Herr Dr. Werner Kreiseder, Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG als Eigentümer und Verkäufer der Betriebsliegenschaft, als auch Herr Ernst Pecile als Käufer konnten von außerhalb der Lagerumzäunung augenscheinlich feststellen, wie auf der kaufgegenständlichen Liegenschaft mehrere trockengelegte Großtanks und Autowracks, sowie einige hundert Getränkekisten und mehrere Tonnen Baustahl gelagert waren, wie sie im Versteigerungsakt als Eigentum der Voltaik Handels GmbH gelistet sind. Verkäufer und Käufer haben beobachten können, wie am Kaufgegenstand in den Kohleboxen lagernde Handelsware täglich umgeschlagen und auf der Brückenwaage verwogen wurden. Der beklagte Ernst Pecile hat am 14. 02. 2001 vor der Kriminalpolizei zum Strafakt 28 Ur 1198/01y Landesgericht Salzburg Band I ON 10 SZ 185 zu Protokoll gegeben: " ich kam mit der Bestandberechtigten Firma Glocknertrade GmbH überein, dass die teilweise auf meinem Grundstück befindlichen Betriebsteile wie Kohleboxen, Brückenwaage, Ölabscheideranlage, Kohlestaubbunker und Kfz-Unterwaschgrube weiterbenützt werden können." Entgegen den vielfachen Behauptungen des beklagten Ernst Pecile, die Verkäuferin SALZBURGER SPARKASSE hätte ihm „ Lastenfreiheit über und unter der Erde “ zugesichert, bestätigt der Kaufvertrag unter Pkt IV. eindeutig, dass die Verkäuferin weder für einen besonderen Zustand garantiert, noch ihr darüber hinaus auch keine versteckten Mängel, keine Kontaminierungen und keine Altlasten bekannt sind. Der beklagte Ernst Pecile hat von Anfang an bewusst widersprüchliche Angaben betreffend seiner Verpflichtung zur Entsorgung der übernommenen Altlasten vor der Behörde und KA gemacht. Während er in Band I Beilage 10 ON 185 u 187 am 14. 02. 2001 das Vorhandensein von Altlasten, wenn auch unrichtig in Menge und Art, seine Akzeptanz dieser Altlasten zugibt, behauptet er gegenüber der BH Zell am See er habe von Ablagerun-gen bei Kaufabschluss nichts gewusst und die Verkäuferin SALZBURGER SPARKASSE habe auch keine Kenntnis von Ablagerungen gehabt. Der beklagte Ernst Pecile hat es erfolgreich darauf angelegt, dass seine Entsorgungspflicht auf Kosten der Gemeinde Bruck wahrgenommen und durch Bürgermeister Reisinger im Gemeindebrief der Verursachung von Leeb angelastet wurde. Die Vorlage von rechtswidrigen Versteigerungsbedingungen durch den Massever-walter Dr. HACKL, die unterlassene Berufspflicht des Herrn Dr. KÜENBURG, das Verschweigen, bzw. Verneinen der vorhandenen Altlasten bei der Erstellung des Kaufvertrages durch die Vertragsteile SALZBURGER 17 SPARKASSE und PECILE, so wie die Beglaubigung dieses unwahren Sachverhaltes in der Kaufurkunde durch Herrn Dr. Hans REITSTÄTTER, als öffentlicher Notar in Zell am See haben das Bezirksgericht Zell am See veranlasst, die Löschung des Fruchtgenussrechtes gem Pkt II bis V der Vereinbarung 1994-06-30 für Leeb Betriebsgesellschaft mbH C-LNR 9 ohne Gerichtsbeschluss und ohne Verständigung der Fruchtnießungsberechtigten vorzunehmen. BEWEIS: - offenes Grundbuch offenes Firmenbuch Gerichtsakte zu 2 E 42/98 b BG Zell am See Versteigerung v. 4. 12. 1998 Versteigerungsbedingungen v.31. Juli 1998 zu 2 E 42/98 b BG Zell am See Wasserrechtsverfahren Zl. 6/403-44/2001 BH Zell am See; PV weitere Beweise ausdrücklich vorbehalten. Ersuchen um Beischaffung bezughabender Gerichtsakte: a) Gerichtsakte Bezirksgericht Salzburg: 16 C 501 / 03 m; 25 C 1002/06h; 34 C 720/06d; 11 C 1968/06i; c) Gerichtsakte Landesgericht Salzburg: AZ 23 S 1241/95k; 23 S 706/95h; 23 S 345/03k; AZ 23 S 185/01b; 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), d) Gerichtsakte Landesgericht Linz: 1 Nc 1/04k; ZEUGEN: Dr. Erhard Hackl, Rechtsanwalt, Hofgasse 7, 4020 Linz als Maseverwalter zu AZ 23 S 706/95 h; AZ 23 S1241/95k Konkursgericht LG Salzburg zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG und Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften; Dr. Werner Kreiseder, als Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG Alter Markt 3, 5020 Salzburg; zum Rechnungslegungsverfahren zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften - Mag. Dr. Josef Weißl, MBA Vorstandsdirektor der OBERBANK AG Untere Donaulände 28, 4020 Linz zu seinen Vereinbarungen mit der Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften Mag. Dr. Bernhard Gratz, Bezirkshauptmannschaft Zell am See Stadtplatz 1; zu den Vorstellungen des Ernst Pecile bei der BH Zell am See hinsichtlich Verfahrensanordnung vom 29. 11. 2000 zur Auslagerung aus dem Garagentrakt Waren, Geräte und Hilfsstoffe wegen Widerspruch zur Garagenordnung iVm Widmung mit Bescheid Zl. 2-21.239/22-1978 BH Zell am See vom 28. 09. 1978 des gesamten Garagentrakt für die Warenlagerung; 18 zur Errichtung eines illegalen Stahlzaunes zwischen EZ 501+601 mit Bodenverunreinigung vom 2. auf 3. 12 2000 durch Ernst,Stefan und Andreas Pecile; Übernahme zum Verfahrensakt: 25.) 19. 03. 2013 Beklagter: Ernst P e c i l e, Miteigentümer einer Jugendher- berge, Kitzsteinhornstr. 11, 5700 Zellam See; Wiederaufnahme nach § 530 Abs 1, Z 1, 2, 3, 4, 6, 7 und Abs 2 ZPO des Zivilverfahren zu 9 Cg 71/01v Landesgericht Salzburg; AMTSHAFTUNGSKLAGE EINSCHREIBEN An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg e-mail: [email protected]. am 02. 12. 2014 I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage III. Beweisantag 1 Dr. Gerald Simmer EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 04. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage III.Beweisantag 3 Hofrat Dr. Rolf Hemetsberger EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 05. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage III.Beweisantag 4 4 Dr. Friedrich Gruber GRAPHISCHE DARSTELLUNGEN REKONSTRUKTION ZUSAMMENHÄNGENDER STRAFTATBESTÄNDE MEHRSTUFIGES VERFAHREN ZUR FESTSTELLUNGSKLAGE III. zum Klagsgrund: Die alsbaldige Feststellung des materiellen Rechtes erscheint unabdingbar, weil der Beklagte Ernst Pecile in Beschädigungs- und Bereicherungsvorsatz 19 1. verantwortliche Personen der Salzburger Sparkasse Bank AG und der Oberbank AG, sowie den Masseverwalter der Klägerin Herrn Dr. Erhard Hackl zu Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung veranlasst hat: a) Salzburger Sparkasse Aufforderung der vom 13. 01.1996 an den Masseverwalter, er möge beim Konkursrichter die Zustimmung zu einem Freihandverkauf erwirken; b) SALZBURGER SPARKASSE BANK AG mit der OBERBANK AG und dem Masseverwalter DR. ERHARD HACKL am 05. 09. 1996 in dessen Kanzlei Hofgasse 7 in 4020 Linz eine Besprechung zur Verwertung Konkursverfangener Liegenschaften; c) Salzburger Sparkasse am 22.11.1996 wird für die Betriebsliegenschaft Hochtanklager EZ 501 + 601 der Richtpreis ATS 1.000,-- / m² festgelegt; d) Salzburger Sparkasse an Dr. Hackl am 5. 12. 1996 mit dem eine schriftliche Verwertungsvereinbarung betreffend die Liegenschaften mit dem Ersuchen um Sanktionierung vorgelegt wird; e) Salzburger Sparkasse vom 5. 12. 1996 an den Masseverwalter Dr. Hackl Urgenz der rechtsgültigen Löschungserklärungen der Leeb Betriebsges. mbH hinsichtlich des zu EZ 501 und 601 einverleibten Fruchtgenussrechtes; f) Salzburger Sparkasse an Dr. Hackl am 15. 2. 1997 Urgenz Kaufvertragsentwurf und Vorlage in der Anlage eine Verwertungsvereinbarung mit der Bitte, diese zu sanktionieren und zu unterfertigen; g) Dr. Hackl an Sparkasse am 21 .01.1997 Vereinbarung zur Umgehung: „ Allerdings wird es notwendig Bein, daß nach Vorliegen eines schriftlichen Anbot es durch Ihren Interessenten kurzfristig der Verkauf der Liegenschaft öffentlich ediziert wird ( § 117 KO) um auch jedem Einwand des Gemeinschuldners entgegenzuwirken. Des weiteren weise ich darauf hin, daß der Verkauf der Liegenschaft der Genehmigung durch den Gläubigerausschuß bedarf.“ h) Salzburger Sparkasse + Dr. Gerald Simmer Vorsteher des Bezirksgerichtes Zell am See zur Löschung des Fruchtgenussrechtes vom 04. 10. 1997; 2. die Bezirkshauptfrau HR Dr. Rosemarie DREXLER veranlasst hat , ihren Beamten das Einschreiten gegen Leeb und zugehörigen Firmen aufzutragen. Auf Grund dieser Weisung hat Herr Dr. Gratz am 29. 11. 2000 mit Verfahrensanordnung verfügt, aus dem Garagentrakt West am Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH alle Waren, Geräte, Hilfsstoffe, zwischengelagerte Abfälle etc. auszulagern, obwohl dieser gesamte Garagentrakt am 28. 09. 1978 mit Bescheid BH Zl.2-21.239 /22-1978 für die Warenlager-ung genehmigt war. Es waren auszulagern: 30 geschlossene Fässer mit verkehrstauglichen Heizöl Leicht, einige Fässer mit Rückständen aus Tankreinigungen, Kühlgeräte, Ersatzteile , Geräte, Werkzeuge, 20 zwischengelagerte Öllappen aus der Werkstätte, verschiedenste Hilfs- mittel u. v. a. m. Diese Warenauslagerung war von grundlegender Bedeutung für das gesamte nachfolgende Geschehen. Alle diese Auslagerungen wurden am 18. 01. 2001 von DI Dr. Brunner in ihre Abfallaufnahme einbezogen, welche den Schließungsbescheiden grundlegend war. Das gesamte Hochtanklager befand sich nach der Lagerwäsche am 29. 11. 2000 in peinlichst sauberen Zustand, so, wie alle Jahre mit Beendigung der Kohle–Einlagerung. Nur zur Kanalwäsche ist es durch die angeordnete Auslagerung nicht mehr gekommen. Herr Dr. Bernhard Gratz als damaliger Gewerbereferent der Bezirkshauptmannschaft Zell am See hat sich gemeinsam mit den ihn begleitenden Amtsorganen von dem ordnungsgemäßen Zustand der gesamten Betriebsanlage Hochtanklager am Donnerstag den 30. November 2000 persönlich überzeugen können. Leere Fässer befanden sich in den dafür vorgesehenen Fasslager 1 und 2. Leere Haushaltstanks waren seitlich liegend auf asphaltierten Untergrund gestapelt, sodass ein Austritt von Inhaltsresten keinesfalls möglich war. 3. seine Söhne Stefan und Andreas angestiftet hat, a) am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager zu stören; b) den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks zu verunreinigen; c) zwischen den Betriebsgrundstücken EZ 501 und EZ 601 einen illegalen Stahl-zaun zu errichten, wofür er am 16. 12. 2000 im Verfahren 5 C 1712/00 p BG Zell am See wegen Besitzstörung und Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt wurde: REPUBLIK ÖSTERREICH Bezirksgericht Zell am See GZ 28 Ur 1198/01v LGS Band I ON 3 Endbeschluss Das Bezirksgericht Zell am See hat durch die Richterin Mag. Heidi Premstaller-Grundner in der Rechtssache der klagenden Partei Glocknertrade GesmbH, 5671 Bruck an der Glocknerstraße, Bahnhofstraße 6. vertreten durch DDr. Manfred König, Rechtsanwalt In 5760 Saatfelden, wider die beklagte Partei Ernst Pecile. geb. 28.5.1942. Unternehmer. 5100 Zell arn See, Gfetschermoosstraße 11, wegen Besitzstörung, nach mündlcher Verhand-lung beschlossen: 1. Die beklagte Partei hat dadurch. dass sie am 2. bzw. 3.12.2000 die Liegenschaft EZ 601 eigenmächtig eingezäunt het, den ruhigen Besitz der klagenden Partei an ihrem Bestandrecht gestört-. – 2. Die beklagta Partei ist gegenüber der klagenden Partei bel sonstige Exekution schuldlg.·ab sofort jede weitere derartige In Pi!nkt 1.) dieses Endbschlusses näher bezeichnete oder ähnliche Störung zu unterlassen und umgehend den vorigen Zustand durch Entfernen des Zaunes sowie des angebrachten Schlosses wiederherzustellen. Bezirksgericht Zell am See Abt. 3, am 18. 12. 2000 4. die Verwertung konkursverfangener Geschäfts- und Privatliegenschaften in strafrechtlich relevanter Weise zu vereinbaren und vorzunehmen: Der Zeuge Dr. Werner Kreiseder hat die Liegenschaft EZ 601 um ATS 4,85 Mio ersteigert und um ATS 6,3 Mio an PECILE weiterverkauft hat. Dies bei 21 einem Verkehrswert von ATS 15,592.000,-- als Besitzer des Exklusivpfandrechts; Der Zeuge Dr. Werner Kreiseder hat als Verkäufer der Liegenschaft EZ 601 dem Erwerber Ernst PECILE für den Kaufgegenstand keinen Schlüssel überge-ben können, weil auf dieser Liegenschaft die Firma Glocknertrade GmbH ihr Bestandrecht ausgeübt hat, wie dieses rechtskäftig zu 28 Ur 1198/01v Band I ON 3 LG Salzburg und mit Endbeschluss zu 5 C 1712/00p BG Zell am See vom 16. 12. 2000 festgestellt ist; Verkäuferin und Käufer haben nicht nur keine Zutrittsberechtigung zur Kaufliegenschaft besessen, sondern auch visuelle Kenntnis von den Ablagerungen auf der Betriebsliegenschaft genommen, wie diese explizit im Versteigerungsakt aufgelis-tet sind. Auf Gund vorliegender Unklarheit, wurden zum Kaufvertrag vom 3. 12. 1999 Nebenabsprachen getroffen, die bis heute verheimlicht werden. (zB Rücktrittsrecht des Käufers Ernst Pecile vom Kauf der Liegenschaft EZ 601) Der Zeuge Dr. Werner Kreiseder hat als Verkäufer der Liegenschaft EZ 601 dem Erwerber Ernst PECILE im Kaufvertrag die Freiheit des Kaufgegenstandes von fremden Rechten zugesichert; Dieser Kaufvertrag wurde seitens der Salzbur-ger Sparkasse erst am 28. 04. 2000 unterfertigt, weil die Löschung vom 4.19.2007 wegen ungültiger Löschungsquittung des Masseverwalter Dr. Hackl vom Landesgericht Salzburg aufgehoben war und der Vorsteher des Bezirksgericht Zell am See Herr Dr. Gerald Simmer seinen Grundbuchsführer RR Mario Würstl erst im Jänner 2000 beauftragt hat, die Löschung im Grundbuch ohne einverleibungsfähige Urkunde vorzunehmen. Der Zeuge Dr. Werner Kreiseder hat die Liegenschaft EZ 601 mit dem Verkehrswert von ATS 15,592.000,00 um ATS 4,85 Mio erworben, die Ablager-ungen nicht entsorgt und um ATS 6,3 Mio an Ernst PECILE weiterverkauft; der von vorneherein am 22.11.1996 festgelegte Kaufpreis – auch bei höheren Angeboten ( Hackl am 21 .01.1997) – indiziiert das Vorliegen des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach § 147 Abs. 1 bis 2 StGB im Ausmaß von ATS 9,0 Mio zu Gunsten des Ernst Pecile; Der Zeuge Dr. Werner Kreiseder die Liegenschaft EZ 541 (Bauparzelle im Ausmaß von 1.000 m² ) als Besitzer der Exklusivpfandrechtes den unterfertigen Kaufvertrag des Mag. Deifel, Apotheker in Bruck, zum Kaufpreis von ATS 2,0 Mio nicht angenommen, sondern der Oberbank AG für ATS 1,0 zur Verwertung überlassen; 22 Der Zeuge Dr. Werner Kreiseder hat die Liegenschaft EZ 8, Kaprunerstraße 3 mit einem Verkehrswert von ATS 14,500.000,00 als Besitzer des Exklusivpfand-rechtes für die Zahlung von ATS 4,0 Mio der Oberbank AG überlassen; es liegt der schwere gewerbsmäßigen Betruges nach § 147 Abs. 1 bis 2 StGB im Ausmaß von ATS 10,5 Mio zu Gunsten der Oberbank Immobilien Service GmbH vor; Der Zeuge Dr. Werner Kreiseder hat in bösen Beschädigungsvorsatz die ihm zur Verfügung stehenden exklusiven Pfandrechte nicht zum Ausgleich der Kredit-konten der Firma Voltaik Handels GmbH verwendet, sondern sich der Exklusiven Pfandrechte begeben, indem er aus b) der Verkehrswert zu EZ 601 von ATS 15,592.000,00 mit ATS 6,3 Mio c) das Kaufangebot zu EZ541 von ATS 2,000.000,00 mit ATS 1,0 Mio d) der Verkehrswert zu EZ 8 von ATS 15,100.000,00 mit ATS 4,0 Mio realisiert hat; der Zeuge Dr. Werner Kreiseder hat am 17. 08. 2000 per Einschreiben an das Bezirksgericht Zell am See zum Zwangsversteigerungsverfahren 2 E 33/99 f der Verpflichtete Partei Voltaik Handelsgesellschaft m.b.H. Kredithöchstbetragshypotheken LNr. 3a von S 6,300.000.- gemäß Pfandbestellungsurkunde vom 07.10.1986 LNr. 5a von S 2,800.000.- gemäß Pfandbestellungsurkunde vom 13.10.1986 LNr. 6a von S 2,600.000.- gemäß Pfandbestellungsurkunde vom 24.05.1988 LNr, 7a von S 9,100.000.- gemäß Pfandbestellungsurkunde vom 24.05.1988 zugrundeliegende Kreditforderung mit S 16.789.853,78 angemeldet und Barzahlung begehrt hat. Der Zeuge Dr. Werner Kreiseder nach vollständiger Realisierung der insgesamten Pfandbestellung.im Verkehrswert von ATS 59,432.087,00 für die Ausleihung von zusammen ATS 22,501.991,45 eine offene Kreditforderung anmeldet im Betrage von ATS 16.789.853,78 Der Zeuge Dr. Werner Kreiseder hat für die Ausleihung von ATS 22,501.991,45 von dem exklusiv überlassenen Gesamtpfandwert im Betrage ATS 59,432.087,00 dem Kreditkonto der der Voltaik Handels GmbH de facto nur ATS 9,850.000,00 gutgebracht; Woraus sich die vorsätzliche Schadensverursachung - veranlasst durch den beklag-ten Ernst Pecile - der Salzburger Sparkasse Bank AG gegenüber der Klägerin und deren Geschäftsführer Richard Leeb mit ATS 50,0 Mio / EUR 3,6 Mio beziffert. aus vorangeführten Gründen erstattet die Klägerin ihr FESTSTELLUNGSBEGEHREN 23 das Bezirksgericht Zell am See wolle alsbald feststellen, dass 1. der beklagte Ernst Pecile am 13. 01. 1996 der Salzburger Sparkasse sein Kaufinteresse mitgeteilt und diese aufgefordert hat, den Masseverwalter, zu bestimmen, er möge beim Konkursrichter die Zustimmung zu einem Freihandverkauf erwirken; 2. der beklagte Ernst Pecile in Bereicherungsvorsatz am 22. 11. 1996 mit der Salzburger Sparkasse Bank AG als Inhaberin der exklusiven Pfandrechte hinsicht-lich der Betriebsliegenschaft EZ 501 + EZ 601 GB 57303 Bruck der Klägerin Vol-taik Handels GmbH den Kaufpreis mit ATS 1.000,00 je m², also der Hälfte des ortsüblichen Preis für Gewerbegrund, festgelegt hat, nachdem die Salzburger Sparkasse Bank AG bereits 1995 in Kenntnis der Kontaminationsfreiheit der gesamten Betriebsliegenschaft - im Erdreich und im Grundwasser aus dem Gutachten der Firma Proterra war; 3. der beklagte Ernst Pecile es betrieben hat, dass die Salzburger Sparkasse Bank AG mit Verzichtserklärung vom 4. 12. 1998 an die Oberbank AG dass " wir aus unserem erstrangig sichergestellten Pfandrecht zu EZ 8 Objekt Kaprunerstraße 3 nur einen Betrag von ATS 4,000.000,-- beanspruchen und der darüber hinaus-gehende Betrag der Oberbank zukommt" und mit der Oberbank AG am 5. 9. 1996 in der Kanzlei des Masseverwalters die Vorgangsweise zur Liegenschaftsverwertung vereinbart und die Weigerung der Entsorgung vorhandener Ablagerungen auf den EZ 501und 601 durch den Masseverwalter, sowie die Eigentumsübertragung der EZ 601 an die Salzburger Sparkasse und die Verwertung der Liegenschaften EZ 541 und EZ 8 - die der Salzburger Sparkasse zum Pfand gegeben waren - durch die Oberbank AG beinhaltet hat eine schriftliche Verwertungsverein-barung mit dem Ersuchen um Sanktionierung vorgelegt, welche von diesem gemäß seiner Aussage in Band VIII ON 101 des Strafaktes zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg (in welchem Herr Dr. Hackl als Beschuldigter geführt wird ) angenom-men worden ist. 4. der beklagte Ernst Pecile, wie auch die Die SALZBURGER SPARKASSE BANK AG schon aus dem Versteigerungsakt 2E 25/97 a BG Zell am See beiliegenden Schrift-satz samt Urkunden vom 8. 10. 1997 genaue Kenntnis über vorhandene Ablager-ungen wie auch hinsichtlich des zu übernehmende Fruchtgenussrecht der Firma Leeb Betrieb GmbH verfügt hat; 5. der beklagte Ernst Pecile sich, so wie die SALZBURGER SPARKASSE BANK AG am 07. 12. 1998 und vorher der Masseverwalter geweigert hat, die auf der Liegenschaft befindlichen Ablagerungen, wie diese im Versteigerungsakt 2 E 42/98 b BG Zell am See AS 51 explizit angeführt sind und nach den Bestimmungen des WRG 1959 dem Grundeigentümer vorgeschrieben ist, zu entsorgen. 24 6. der beklagte Ernst Pecile, gemeinschaftlich mit der Salzburger Sparkasse Bank AG und dem Masseverwalter Dr. Erhard Hackl in Beschädigungsabsicht durch die Nichtentsorgung auf behördliche Verwaltungsmaßnahmen gegen die Klägerin und deren Geschäftsführer Richard Leeb abgezielt hat; 7. der beklagte Ernst Pecile in weiterer Verfolgung seiner schadensträchtigen Vornahmen die Verfahrensanordnung der BH vom 29. 11. 2000 herbeigeführt hat; 8. der beklagte Ernst Pecile gemeinsam mit seinen Söhnen Stefan und Andreas a) am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; b) den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt; c) und zwischen den Betriebsgrundstücken EZ 501 und EZ 601 einen illegalen Stahlzaun errichtet hat, wofür er am 16. 12. 2000 zu 5 C 1712/00 p BG Zell am See wegen Besitzstörung und Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt wurde: 9. der beklagte Ernst Pecile in den Punkten 1. bis 8. rechtswidrig gehandelt hat; für alle entstandenen Schäden und Folgeschäden aus ihren rechtswidrigen Handlungen Ersatz- und Haftpflichtig ist; die Kosten für dieses Verfahren alleine zu tragen hat. Um Antragsgemäße Stattgebung wird ersucht. 5671 Bruck/Glstr., am 2. Mai 2016 RICHARD L E E B ------------------------------ 25 RICHARD L E E B A-5671 Bruck / Glocknerstraße, Kaprunerstraße 3 GESCHÄFTSFÜHRER VOLTAIK Handels GmbH * GLOCKNERTRADE GmbH * Leeb BETRIEBSGmbH * erblicher Witwer in der VERLASSENSCHAFTSSACHE AZ 45 A 366/2005 BG Zell am See * www.leeb-oel.at STIPENDIENSTIFTUNG – FAMILIE LEEB e-mail: [email protected] ________________________________________________________________________________________ am 3. Mai 2016 An das Bezirksgericht Zell am See Mozartstraße 2 5700 Zell am See RECHTSSACHE: KLÄGER: vertreten durch: Glocknertrade GmbH FN 53395y, 5671 Bruck/Glstr. Richard L e e b , Geschäftsführer, wo Kaprunerstraße 3, 1. BEKLAGTER: 2. BEKLAGTER: Ernst Pecile, Gletschermoosstraße 11, 5700 Zell am See Stefan Pecile, Gletschermoosstraße 11, 5700nZell am See WEGEN: Streitwert: Feststellungsklage nach § 228 ZPO EUR 1.000,-- I. zum aufrechten Rechtschutzbedürfnis: Das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist gegeben, weil ein aktueller Anlass zur präventiven Klärung des strittigen Rechtsverhältnisses besteht: die Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See Dieser Anlass ist zu bejahen, weil das Rechtsverhältnis durch eine ernsthafte Un-sicherheit gefährdet erscheint, wie der Beklagte in Rechte des Klägers eingegriffen hat und diese hartnäckig bestreitet. Die Feststellungsklage ist schon deswegen zulässig, weil aufgrund des Verhaltens des Beklagten eine erhebliche objektive Ungewissheit über den Bestand des Rechts entstanden ist und diese Ungewissheit durch die Rechtskraftwirkung des Feststell-ungsurteils beseitigt werden kann. (T6) 6 Ob 335/00h Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 335/00h. - II. zur Tatsachenfeststellung: Nachdem der 1. Beklagte Ernst Pecile mithilfe seiner Söhne Stefan und Andreas a) am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; b) den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt und 26 c) zwischen den Betriebsgrundstücken EZ 501 und EZ 601 einen illegalen Stahlzaun errichtet hatte, wurde er am 16. 12. 2000 im Verfahren 5 C 1712/ 00 p BG Zell am See wegen Besitzstörung und Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt : REPUBLIK ÖSTERREICH Bezirksgericht Zell am See GZ 28 Ur 1198/01v LGS Band I ON 3 Endbeschluss Das Bezirksgericht Zell am See hat durch die Richterin Mag. Heidi Premstaller-Grundner in der Rechtssache der klagenden Partei Glocknertrade GesmbH, 5671 Bruck an der Glocknerstraße, Bahnhofstraße 6. vertreten durch DDr. Manfred König, Rechtsanwalt In 5760 Saatfelden, wider die beklagte Partei Ernst Pecile. geb. 28.5.1942. Unternehmer. 5100 Zell arn See, Gfetschermoosstraße 11, wegen Besitzstörung, nach mündlicher Verhandlung beschlossen: 1. Die beklagte Partei hat dadurch. dass sie am 2. bzw. 3.12.2000 die Liegenschaft EZ 601 eigenmächtig eingezäunt het, den ruhigen Besitz der klagenden Partei an ihrem Bestandrecht gestört-. – 2. Die beklagte Partei ist gegenüber der klagenden Partei bel sonstiger Exekution schuldlg.·ab sofort jede weitere derartige In Punkt 1.) dieses Endbeschlusses näher bezeichnete oder ähnliche Störung zu unterlassen und umgehend den vorigen Zustand durch Entfernen des Zaunes sowie des angebrachten Schlosses wiederherzustellen. Bezirksgericht Zell am See Abt. 3, am 18. 12. 2000 -------------------------- Aktenkundig zu 28 Ur 1198/01v Landesgericht Salzburg sind die Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung zum Grunderwerb des 1. Beklagten Ernst Pecile in Zusammenwirken mit der Salzburger Sparkasse Bank AG, der Oberbank AG, dem Masseverwalter Dr. Erhard Hackl und dem Konkursrichter am Landesgericht Salzburg Dr. Gregor Sieber. Der Erstbeklagte Ernst Pecile hat akzeptiert, wie ihm seitens der Verkäuferin Salzburger Sparkasse Bank AG nach Erwerb der Betriebsliegenschaft GP 91/7 EZ 601 Grundbuch 57303 Bruck kein Schlüssel zur Kaufliegenschaft übergeben wurde. Schon bei den Kaufverhandlungen hat der Erstbeklagte Ernst Pecile mit dem Verkäufer Dr. Werner Kreiseder wegen des fehlenden ZutrittsRechtes die sich auf der Liegenschaft befindlichen Ablagerungen und die laufende betriebliche Tätigkeit außerhalb des Zaunes angesehen. Geradezu selbstverständlich hat der Erstbeklagte Ernst Pecile als redlicher Käufer die von der Verkäuferin im Kauf-vertrag versicherte „ Freiheit von Kontaminationen und fremder Rechte “ als Teil der Gesamtheit inkriminierter Tatbegehungen begriffen. -------------------------- III. zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren iVm Österreichweiter Verleumdungskampagne gegen Leeb: Am 17.01.2001 hat die Bezirkshauptmannschaft Zell am See auf Grund eines von Ernst und Stefan Pecile Link 06.00. am Hochtanklager der Firma Voltaik Handels-gesellschaft zum Auslaufen gebrachten Ölfasses ein Umweltverfahren eingeleitet und am 18. 01. 2001 das gesamte Betriebsgelände geschlossen und in ihre hoheitliche Verwaltung übernommen. 27 Amtssekretär Kurt REITER hat am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck die Eröffnung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/204-44/2001 BH Zell am See gegen LEEB geleitet. ZITAT aus der Hauptverhandlung zu 34 Hv 143/09z LGS am 29.10.2009 AS Kurt Reiter auf die Frage 18, wo er am 17.1.2001 um 9.00 Uhr gewesen sei: „ Ist das verfahrensgegenständlich? Es geht hier um den Lösungsmittelschaden. Ich darf das Gericht darauf hinweisen, dass ich nur für die Frage, die im Strafantrag drinnen steht, von der Amtsverschwiegenheit entbunden bin. Ich nehme an, dass ich am 17.Jänner um 9.00 Uhr auf der BH gewesen sein werde. Ich kann auf den Akt verweisen; auch für diesen Fall gibt es ein Einsatzprotokoll. Da steht drinnen, wie wir davon verfahren haben und wie wir eingeschritten sind.“ Über Vorhalt, dass um 9.00 Uhr das Ölfass zu rinnen begonnen habe: „ Das ist ja nicht Gegen-stand des heutigen Verfahrens.“ Der OBEREINSATZLEITER verweigert es zuzugeben, dass er zur gleichen Zeit, als Ernst und Stefan PECILE das Ölfass zum Auslaufen gebracht haben, damit befasst war, am Gemein-deamt Bruck die Amtshandlung zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren zu führen: Zahl 6/203-44-2001 NIEDERSCHRIFT: am Gemeindeamt Bruck/Glstr. am 17.1.2001 um 09:00 Uhr Firma Voltaik HandelsgesmbH, 4493 Wolfern, vertreten durch Richard Leeb; Firma Leeb BetriebsgmbH, Bahnhofshaße 6, 5671 Bruck/Glstr., handelsrechtliche Geschäftsführerin Frau Ingrid Leeb, wohnhaft 5671 Bruck/Glstr, Kaprunerstraße 3; Firma Glockner Trade GmbH,. Bruck,Glstr., vertr. durch Herrn Richard Leeb, 5671 Bruck; Leiter der Amtshandlung:. AS Kurt Reiter / Wasserrechtsbehörde: Mag. Franz Mühlböck Gewerbebehörde: Mag. Harald Wimmer / Schriftführer: VB Katharina Seidl /VB Hannelore, Walhler/Amt der Sbg. LR, Abt. 16: Dr. Robert Grass / Ing. Stefan Sturm Gemeinde Bruck/ Glstr.: Bgm. Herbert Reisinger etc der Amtssekretär Kurt REITER - zu Frage 13 bestätigt, dass natürlich das umgefallene Fass ( von Ernst und Stefan Pecile zum Auslaufen gebrachte ) der Auslöser war, und in der Folge diese gesamte Geschichte ausgelöst habe, wenn man das so sieht; Allgemein offenbar ist, wie um 11:00 Uhr Ernst und Stefan PECILE gemeinsam mit Obereinsatzleiter Kurt REITER gegenüber Medienvertreter aus der Stadt Salzburg LEEB der Bodenverunreinigung bezichtigen und die allgemein offenbare und nachhaltige, Österreichweite Ver-leumdungskampagne eingeleitet haben, welche durch die Bezirkshauptfrau Hofrat Dr. Rosmarie Drexler und den Wasserrechtsreferenten Mag. Franz Mühlböck weitergeführt wurde, wodurch die Eröffnung der Konkursverfahren über die Vermögen der Firmen Leeb Betriebs GmbH FN 56254b und Glocknertrade GmbH FN 53395y bewirkt wurde. Neben dem Verlust der Gesellschaftsvermögen, wurden den Ge-schäftsführern Ingrid und Richard Leeb massive Personenrechtliche Nachteile, durch eine 14-jährige 28 unwahrhaftige Beschuldigung der Umweltkatastrophe im Heimatort, verursacht. Herbei-führung einer Zu den direkten Befassungen von Landes und Bundeorganen im Behördenverfahren ist auf die Zusammenführung vom 30. 06. 2004 im Strafakt 28 Ur 1198/01vLG Salzburg Band XVII ON 194 verweisen. Aus den Strafakten zu 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), sowie den Hauptverhandlungen vom 3.9.2009 und 30.10.2009 zu 31Hv 143/09a und vom 15., 16. und 17. 06. 2011 zu 40 Hv 147/10g je Landesgericht Salzburg kann entnommen werden, wie der mehrfacher Verbrechen überführte Kurt Reiter - am 18.1. 2001 die gewerbepolizeiliche Verfügung zur Schließung der Firma Voltaik GmbH angeordnet hat; - diese Schließung in der Form durchgeführt hat, dass die Behörde eigene Schlösser an den Zugangstoren angebracht und zusätzlich eine Versiegelung mit amtlichem Rund-siegel und Verplombung vorgenommen hat; - die Überwachung der Einhaltung der Sperre der Betriebsanlage dem Gendarmerieposten Bruck übertragen und gleichzeitig die Schlüsselgewalt über die Betriebsanlage an Ernst Pecile übertragen und diesen beauftragt hat, die Warenentnahme durch Leeb zu überwachen, - in Gemeinschaft mit PECILE Diebstähle und Beschädigungen am Eigentum von Leeb, sowie Verwüstung des gesamten Betriebsgelände bis zur voll-ständigen Unbrauchbarkeit ermöglicht hat; - der Geschäftsführerin der Leeb Betriebs GmbH am 18. 01. 2001 entgegen dem Schließungsbescheid – die Warenentnahme mit dem Bemerken verweigert hat, dass eine Öffnung der Betriebsanlage nur für eine Gesamt-räumung in Frage kommt; - der Geschäftsführerin der Leeb Betriebs GmbH im Beisein Mag. Mühlböck anlässlich der Einvernahme von Ingrid Leeb angeboten hat, dass er einen Käufer wüsste, der ATS 2,5 Millionen bezahle und die Entsorgung 29 der. Altlasten übernehme, wenn sie das Betriebsgelände Hochtanklager räume; gemeinsam mit Ernst und Stefan PECILE am 17. 01. 2001 die allgemein offenbare Verleumdungskampagne gegen Leeb eingeleitet hat und diese bis heute weiterwirkt: - MIT DIESEM FOTO AUS SPANIEN wird dem öffentlich rechtlichen Auftrag entsprochen, wodurch der Familie Leeb – wie beabsichtigt – massive Personen- und Eigentumsschäden entstanden sind und weiter entstehen. Die Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung, wie sie für die Herbeiführung eines Behördenverfahren durch Ernst und Stefan Pecile, Salzburger Sparkasse Bank AG, und Dr. Erhard Hackl, sowie für die Einleitung und Durchführung der Wasserrechtsverfahren durch Kurt REITER mit den befassten Behördenorganen maßgeblich waren, haben insgesamt zu massiven Vermögensschäden geführt: - für die Republik Österreich: MEHR ALS 130 Mio ATS für die Familie LEEB: MEHR ALS 40 Mio ATS - AS Kurt Reiter bezichtigt Leeb am 08. 03. 2001 vor laufender ORF Kamera illegale Tanks vergraben zu haben. Der Vorwurf krimineller Machenschaften wurde in ZIB 1 Österreichweit und im westlichen Bayern ausgestrahlt und hat zur Distanzierung von Lieferanten und Kunden geführt. AS Kurt Reiter erklärt am 26. September 2001 vor laufender Fernsehkamera die nunmehr durch die Grabung bewiesene alleinige Schuld von Leeb und ist überdies in der Lage, die bislang nur rechnerisch ermittelte Ölmenge von 100.000 Liter im Untergrund als nachgewiesen zu bestätigen. Damit setzt er seine vorsätzliche Verleumdungskampagne weiter fort und wird dabei vom ORF in althergebrachter, objektiver Berichterstattung tatkräftig unterstützt. Auch in der Kronenzeitung sprudelt das Öl "wie aus einer Zapfsäule". 30 08. 03. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: " nicht nur 100.000 Liter Öl, sondern auch Nitroverdünnung ist im Hochtanklager großflächig versickert ..... 13. 03. 2001 Salzburger Nachrichten: " im Hochtanklager Leeb wurden großflächig ÖL- und Chemierückstände gefunden.... 13. 03. 2001 AS Reiter + Bezirkshauptfrau in den SN: " Kosten von 80 bis 100 Mio S für den Steuerzahler.... 150.000 Liter Altöl im Boden ..... 13. 03. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den SVZ: " die BH hat den Betrieb der Firma Leeb stillgelegt.... es steht fest, dass 150.000 Liter aus dem Gelände der Firma Leeb in den Boden versickert sind .... 13. 03. 2001 AS Reiter + Bezirkshauptfrau in der Kronenzeitung: " Kosten von 100 Millionen S.... Lösungsmittel im Hochtanklager...100.000 bis 150.000 Liter Öl sind ins Erdreich gelangt....Leeb ist der einzige Verursacher...... 24. 03. 2001 LR Dr. Raus in den Salzburger Nachrichten: " EU weite Ausschreibung... errechnete Menge von 90.000 Liter versickertes Altöl..... 10. 04. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in der SVZ: " nach Ölverseuchung Leeb in Konkurs .... 10. 04. 2001 LR Dr. Raus /Kronenzeitung: " Öl-See in Bruck - ein Konkurs.. 12. 04. 2001 Pinzgauer Nachrichten: " Ölskandal in Bruck - Firma Leeb in Konkurs.... mindestens 90.000 Liter ausgeflossenes Öl wurde errechnet...... 24. 04. 2001 Salzburger Nachrichten: Ölskandal ohne Zahler. Leeb Betriebs GmbH mit 6 Mill. S in der Kreide ...... 29. 05. 2001 Salzburger Nachrichten: " Kindergarten vor Abbruch..... 21. 06. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in der Bezirkszeitung: " langwierig und teuer wird die Sanier-ung des ölverseuchten Gebietes rund um die ehemalige Heizölfirma Leeb - 20.000 Tonnen Erd-reich müssen ausgetauscht werden..... 21. 08. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den Pinzgauer Nachrichten: " Leeb ist die einzige Eintragungsstelle... insgesamt sind 100.000 Liter Öl ausgeflossen... 7000 m² sind verseucht..... 20.000 Tonnen Erde müssen ausgetauscht werden..... das Öl stamme aus den 80er und 90er Jahren.... 23. 07. 2001 Bürgermeister in der Bezirkszeitung: " die Gemeinde muß die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls am Hochtanklager bezahlen..... 26. 07. 2001 Bürgermeister im Brucker Gemeindebrief: " nach dem Ölschaden der Firma Leeb.... 08. 08. 2001 AS Reiter + Bürgermeister + LR Nindl+ Bezirkshauptfarau in der Pinzgauer Post: " Bauführung in der Saison - Fehler der Behörde ...... 22. 08. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: " aus einer Baracke am Hochtanklager wurden 500 Tonnen Erdreich entsorgt... in dieses sind irgendwann geschätzte 2.000 Liter Lösungs-mittel gesickert.... die Chemikalie gelangte bis ins Grundwasser.... weitere Sorgenkinder... 165.000 Liter Lösungsmittel im Hochtank 2 ....... 23. 08. 200 Bezirkshauptfrau in der SVZ: " ca. 500 Tonnen Erdreich das mit Lösungsmittel verunreinigt war, sind fachgerecht entsorgt worden.... die Kosten betrugen rund 7 Mio S .... bis Mai 2002 müssen ca. 100.000 Liter Mineralöl aus Boden und Grundwasser entfernt werden.... Kosten 70 Mio S... 30. 08. 2001 AS Reiter in der Bezirkszeitung: teuere Sache für Steuerzahler... Franz Michel BH Zell: 165.000 Liter Lösungsmittel + jede Menge Gerümpel 31 30. 08. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den Pinzgauer Nachrichten: " erster Sanierungsschritt, ca. 2000 Liter Lösungsmittel fachgerecht entsorgt....... 05. 09. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU IN DEN Salzburger Nachrichten: " Sanierer rechnen damit, dass sie Ende nächster Woche erstmals auf mit Öl verunreinigtes Erdreich stoßen werden....... 06. 09. 2001 Bürgermeister in der Bezirkszeitung: " Schuld ist Leeb ...... 19. 09. 2001 Salzburger Nachrichten: " Ölskandal Firma Leeb ist Unterrichtsfach der Landwirtschaftsschule ..... 26. 09. 2001 Baustellenkoordination DI NEUMAYR in der Krone: " Öl fließt wie aus einer Zapfsäule ........ 26. 09. 2001 Bürgermeister in der Krone: " 23 Jahre war Reiter der Mann fürs Grobe.... die Degradierung von AS Reiter durch die Bezirkshauptfrau könne er nicht verstehen.... 01. 10. 2001 Bürgermeister in der Brucker Rundschau: " klar festgestellt ist die Verursachung durch Leeb, zahlen wird der Steuerzahler und 3 Mill S die Gemeinde....... 04. 10. 2001 AS Reiter in der Bezirkszeitung: " schuld ist eindeutig Leeb... das ergeben Laboruntersuchungen und Gutachten von Sachverständigen.... die Bezirkshauptfrau auf Seite 2: " es gibt keinen Konflikt mit Reiter....... 10. 10. 2001 AS REITER + BEZIRKSHAUPTFRAU in "Korrekt Anzeiger: "Ausgangspunkt war eindeutig der Tanklagerkelkler der Firma Leeb...... die Anschuldigungen gegenüber Amtsorgane werden der Staatsanwaltschaft .... 11. 10. 2001 Baustellenkoordination DI NEUMAYR in der Kronenzeitung: " der Ölsee ..... 18. 10. 2001 AS REITER + Bürgermeister in den Pinzgauer Nachrichten: "100.000 Liter Öl aus Tanklager Leeb.... Entsorgungskosten für die Gemeinde 600.000 bis 800.000 Schilling seufzt der BGM.... eine bedenkliche Vorgangs- weise von Leeb ... 24. 10. 2001 Salzburger Nachrichten: die Erhöhung des Überschreitungsbetrages von 30 Mio um 50 Mio auf 80 Mio S ist zur Behebung des Ölschaden notwendig...... Nationalrat befaßt sich mit dem Ölskandal am 21./22 Nov. 2001 04. 12. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: nach Umweltskandal... 08. 01. 2002 LR Dr. Raus in den Salzburger Nachrichten: " 80.000 Liter Mineralöl und 2000 Liter Lösungsmittel wurden entfernt ..... 30. 01. 2002 Bürgermeister im " Korrekt Anzeiger ": 165.000 Liter FLÜSSIGKEIT aus einem Tank müssen entsorgt werden ...... 01. 12. 2001 Bürgermeister in der Brucker Rundschau: " Imageschaden für die Gemeide Bruck durch Leeb ..... 13. 02. 2002 Bürgermeister in den Salzburger Nachrichten: " nach dem Öl 05. 11. 2002 Salzburger Nachrichten: 12 Verdächtige zeigt die Gendarmerie in Zusammenhang mit dem Ölskandal an.... Leeb bestreitet .... 01. 03. 2002 Landeszeitung: " 70.000 Tonnen Erdreich wurden ausgetauscht..... 33.000 Tonnen davon waren mit 100.000 Liter Mineralöl kontaminiert... Dankeschön ... Einladung zur Adventfeier .... 32 04. 03. 2002 Bürgermeister im Brucker Gemeindebrief: " Sanierungsarbeiten nach dem Ölschaden der Firma Leeb ....... 05. 03. 2003 " Korrekt - Kleinanzeiger " : Mistgstätten, der Fall der Firma Leeb ist noch in Gedanken vieler ........ 04. 08. 2003 ORF- RADIO SALZBURG: Leeb ist schuld, er hat 100.000 Liter ÖL im Boden versickern lassen. Die Information welche die öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt ausstrahlt beruht sicherlich auf recherchierten Beweisunterlagen. Es wäre schön, könnte der ORF diese Unterlagen in die Strafakte 28 Ur 1198/01 v am LANDESGERICHT SALZBURG einbringen. Damit könnten endlich Ausschreibung, Arbeitsausführung und Endbehandlung in der n a c h g e p r ü f t werden, welche die BH Zell am See bislang unter Verschluss hält. 04. 08. 2003 Bezirkshauptfrau im ORF: " sie ist erleichtert. dass der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde von Leeb abgewiesen hat..... damit ist erwiesen, dass alle Organe korrekt ....... der Steuerzahler hat € 7 Mio .......Einer Verwaltungsbeamtin sollte kenntlich sein, dass eine Abweisung durch den Verwaltungsgerichtshof kein Beweisergebnis einer Untersuchung darstellt und keinesfalls korrektes Organverhalten erweist, woraus sich weiterführender Verleumdungsvorsatz ableitet: der zerbrochene Krug in Salzburg V/ B2 - vom Dorfrichter Adam > zur S C H A D E N E R S A T Z K L A G E wegen VERLEUMDUNG gegen 1.) Dr. Rosemarie DREXLER, Bezirkshauptfrau 2.) Kurt REITER, Amtssekretär 3.) Mag. Franz Mühlböck, Wasserrechtsreferent der zerbrochene Krug in Salzburg V/ B3 - vom Dorfrichter Adam > zur S C H A D E N E R S A T Z K L A G E wegen VERLEUMDUNG gegen 1.) Dr. Franz Schausberger, Landeshauptmann 2.) Dr. Riner Braunstingl, Amtssachverständiger 3.) DI Dr. Angelika Brunner, Amtssachverständige Die in Beschädigungs- und Bereicherungsvorsatz geführte Österreichweite Verleumdungskampagne - ist allgemein offenbar und bedarf keines Nachweises – war ursächlich für die Aufgabe betrieblicher Tätigkeit der Firmen Leeb Betriebs GmbH FN 56254b und Glocknertrade GmbH FN 53395y mit nachfolgender Eröffnung der Konkursverfahren über deren Vermögen. der zerbrochene Krug in Salzburg IV - vom Dorfrichter Adam >zum Konkursrichter Dr. Gregor Sieber mit Bereicherung des Dr. Anton Waltl >zum Masseverwalter Dr. Erhard Hackl, RA >zum Masseverwalter Dr. Reinhard Huber, RA >zum Masseverwalter Dr. Hans Wabnig, RA IV. zu den Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung: An das 33 Landesgericht Salzburg Staatsanwaltschaft Rudolfsplatz 2 5020 SALZBURG Glocknertrade GesmbH - PEClLE am 21. 01. 2001 Sehr geehrte Damen und Herren! Ich vertrete sowohl die Firma Glocknertrade GesmbH. Bahnhofstrasse 6, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse als auch deren Konsulent, Herrn Richard LEEB, wohnhaft ebendort, und erstatte gegen unbekannte Täter Strafanzeige wegen Verdachtes der schweren Sachbeschädigung gemäss §S 125 und 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGB und bringe folgenden Sachverhalt zur Kenntnis: Die Fa. Glocknertrade GesmbH ist Bestandnehmerin der Liegenschaft EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK (Eigentümer: Ernst PECILE, Gletschermoosstrasse 11, 5700 ZELL AM SEE). Genanntes Grundstück wird vor allem zur Geräte- und KfZ Lagerung benutzt. Ausserdem befmdet sich darauf eine Brückenwaage und werden auf dieser Liegenschaft auch Altlasten gelagert. Die unmittelbar angrenzende Liegenschaft EZ 501 Grundbuch 57303 BRUCK steht im Alleineigentum der VOLTAlK Handelsgesellschaft mbH, als deren Geschäftsführer Herr Richard LEEB fungiert. Vorausgeschickt werden muss, dass sich die Fa. Glocknertrade mit Herrn PECILE in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Besitzstörungsverfahren befmdet. In erster Instanz (5 C 1712/00 P BG ZELL AM SEE) wurde mit Endbeschluss vom 15.12.:20OO festgestellt, dass Herr PECILE dadurch, dass er am 2. bzw. 3.12.2000 die Liegepschaft EZ 601 eigenmächtig eingezäunt hat, den ruhigen Besitz der Fa. Glocknertrade GesmbH an ihrem Bestandrecht gestört hat. Herr PECILE wurde weiters schuldig erkannt, ab sofort jede weitere derartige oder ähnliche Störung ZU unterlassen und umgehend den vorigen Zustand durch Entfernen des Zaunes sowie des angebrachten Schlosses wiederherzustellen. Herr LEEB wurde am 17.1.2001 von Herrn PECILE angerufen und zum sofortigen Öffnen des Einfahrtstores zur Liegenschaft EZ 601 aufgefordert. worauf Herr LEEB entgegnete, dass Zutritt zum Bestandobjekt gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verlangt werden sollte. Kurze Zeit später wurde Herr LEEB vom Gendarmeriebeamten Inspektor Josef ROIDER, Obere Walserbergstrasse 59, 5071 WALS, fernmündlich dahingehend kontaktiert, dass im Tanklager ein Ölfass auslaufe. Der befasste Beamte hätte bereits direkten Auftrag von der Bezirkshauptmannschaft ZELL AM SEE (Herrn Kurt REITER, Sportplatzstrasse 2, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse) das Auslaufen sofort zu stoppen, woraufhin sich Herr LEEB umgehend zum Einfahrtstor der Liegenschaft EZ 501 begab und dieses aufsperrte. Zum Zeitpunkt seines Eintreffens befand sich bereits ein Einsatzfahrzeug der Gendarmerie sowie das Fahrzeug von Herrn PECILE vor den beiden Toren (sowohl zum Grundstück 601 als auch zum Grundstück 501 befinden sich mit Vorhängeschlössern versperrte Einfahrtstore). An der westlichen Grundgrenze der beiden Liegenschaften angekommen, konnte festgestellt werden, dass tatsächlich ein Heizölfass umgestürzt worden war und mit offenem Spundloch nach unten am Boden lag. Der Inhalt entleerte sich. Es befand sich keine 34 Spundverschraubung — wie gewöhnlich - vor dem Fass, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass diese abgeschraubt worden ist. Erfahrungsgemäß dauert das Auslaufen eines Heizölfasses max. 40 Minuten. Nachdem das gegenständliche Fass wieder aufgestellt war, befanden sich vom 220-Liter-Inhalt noch etwa 30 Liter im Fass. Wie Herr LEEB am Gendarmerieposten BRUCK in weiterer Folge in Erfahrung bringen konnte, ist das obgenannte Einsatzfahrzeug per Funk zum Tanklager beordert worden. Vom Fahrer des Ffilirzeuges, bei welchem Herr LEEB um ca. 13.30 Uhr eine Niederschrift zu Protokoll gab, Herrn Inspektor Helmut HINTERSTEINER, Fichtenweg 6, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse, konnte vernommen werden, dass sich bei Ankunft der Gendarmeriebeamten beim Tanklager, Herr PEeILE und dessen Sohn, Herr Stefan PECILEr Gletschermoosstrasse 11, 5700 ZELL AM SEE, innerhalb des abgesperrten Lagers befanden und sich gerade auf den Rückweg daraus machten. Von den beiden Herren musste zuvor offensichtlich die Abzäunung überklettert worden sein. Es ergeben sich insgesamt einige aufklärungsbedürftige Fragen, welchen umgehend nachgegangen werden müsste: 1. Wann und von wem WWde der zuständige Beamte der BH ZELL AM SEE, Herr REITER, über ein auslaufendes Ölfass informiert? 2. Wer hat die Gendarmerie diesbezüglich verständigt? 3. Warum wurde der Ursache des Ölaustrittes bisher überhaupt nicht nachgegangen? Aufgrund des obgenannten zeitlichen Ablaufes und der Tatsache, dass sich die Herren PEClLE zum Zeitpunkt des Eintreffens der Funkstreife innerhalb des abgesperrten Lagers befunden haben, müsste von diesen der "Täter" gesehen worden sein. Sind die Herren PECILE dazu bereits befragt worden? Interessanterweise gab es entlang der Lagerumzäunung auch keine frischen Spuren. Die am "Tatort" aufgestellten Ölfässer sind aufgrund einer Verfahrensanordnung der BH ZELL AM SEE aus dem Garagentrakt zuvor ausgelagert worden. Abgesehen von Herrn LEEB, welcher sich seinerzeit persönlich davon überzeugte, dass alle Fässer verschlossen waren, war Herr Martin KORINEK, Fichtenweg 30, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse, als Bediensteter der Fa. LEEB Betriebs GesmbH mit dem Umlagern befasst. Herr KORINEK besitzt den Gefahrgut-Führerschein und ist geprüfter Tankreiniger, weshalb dieser niemals ein gefülltes Ölfass mit offenem Spund ins Freie stellen würde. Es wäre der Eintritt von Niederschlag und das Austreten von Öl die Folge. Darüberhinaus kann ein unverschlossenes Fass wegen Ausschwappen des Öles nicht transportiert werden. Es besteht somit insgesamt der dringende Verdacht, dass unbekannte Täter am Morgen des 17.1.2001 an der Grundgrenze der Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK vorsätzlich ein Heizölfass mit 220-Liter-Inhalt umstürzten und der Tatbestand der schweren Sachbeschädigung gemäss §§ 125, 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGB gegeben ist. Die genaue Höhe des Schadens ist noch nicht abschätzbar, allein die Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten werden jedoch die in § 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. Z StGB angeführten Wertgrenzen übersteigen. Zum Beweis wird neben dem zuvor genannten Akt 5 C 1712/00 P BG ZELL AM SEE und den einzelnen, involvierten Personen auf die Anzeigen von Herrn Richard LEEB vom 18.1.200I am Gendarmerieposten BRUCK an der Glocknerstrasse verwiesen. 35 Meine Mandanten erklären bereits jetzt, sich einem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschliessen und beantrage meine Kanzlei vom jeweiligen Verfahrensstand zu verständigen bzw. zur Hauptverhandlung zu laden. Die Dring-lichkeit der Angelegenheit liegt auf der Hand, da inzwischen behördliche Zwangsamassnahmen angeordnet wurden und in diversen Medien auch die Fa. LEEB BetriebsgesmbH in Misskredit gebracht wird, obwohl ausschliesslich die Firmen VOLTAIK Handelsgesellschaft mbH und Glocknertrade GesmbH damit im Zusammenhang stehen. Mit vorzüglicher Hochachtung ! DDr.König eh Strafanzeige wegen §§ 12~ und 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGll vom 22.1.2001 am 5. 2. 2001 Sehr geehrte Damen und Herren ! Da sich der angezeigte Vorfall vom 17.1.2001 zu Lasten meiner Mandantschaft erheblich. ausgeweitet ha t, wird eine ergänzende Darstellung der damit in Zusammenhang stehenden Weiterungen notwendig: Bereits Zwei Stunden nach dem Auffinden des. auslaufenden Ölfasses am 17.1.dJ. waren zahlreiche Medienvertreter (ORF! Salzburger Nachrichten, Kronenzeitnng u.a.m.) vor prt, um Bericht zu erstatten. Die von den anwesenden Herren PEClLE sowie den Vertretern der Bezirksbehörde ZELL A. SEE erteilten Auskünfte führten zu einer medialen Vorverurteilung der - wie bereits mitgeteilt - nicht involvierten Fa. LEEB Betriebs GesmbH und des Herrn Richard LEEB persönlich. Der dadurch - für die zuvor Genannten - unwiderbringliche Schade ist offensichtlich. Gefliessentlich verschwiegen wurde, dass. alle vorhandenen Altlasten ausnahmslos a. seit mehr als fünf Jahren an Ort und Stelle lagern; b. aus dem Konkursvermögen der Fa. VOLTAlK GesmbH stammen; c. vom seinerzeitigen Masseverwalter RA -Dr - Erhard HACKL. Hofgasse 7> 4020 L!NZ, nicht entsorgt worden sind, obwohl ibm die dafür notwendigen Geldmittel zur Verfügung standen; d. im Eigentum des. Herrn Ernst PECILE als. grundbüeherlicher Alleineigentümer der EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK stehen; e. der Bezirksbehörde ZELL AM SEE seit dem Jahre 1994 (Überprüfungsbescheid) bekannt waren; f. Gegenstand der jahrelangen Entsorgungsbemühung des Geschäftsführers der VOLTAlK Handels GesrnbH beim Masseverwalter wie auch beim BG ZELL AM SEE waren. Der Vorfall vom 17.l.d.J. scheint lediglich als Anlass genommen zu werden, um sämtliche mit Herrn Richard LEBB in Zusammenhang stehende Finnen. in Misskredit zu bringen. weshalb um dringende Aufklärung ersucht wird damit seitens meiner Mandanten öffentlich richtiggestellt und entgegnet werden kann. 36 Als weiterer - unmittelbar aus der Sachbeschädigung resultierender - Schaden kann angeführt werden, dass die Bezirksbehörde ZELL AM SEE am 18.1. dJ. die nutzungsberechtigten Firmen LEEB Betriebs GesmbH und Glocknertrade GesrnbH aus. dem Lager ausgesperrt hat, 'obwol keine von heiden Finnen: dort gefährliche Stoffe lagert oder bearbeitet. Durch diese Massnahme konnten die Finnen auf ihre Waren- und Hilfsstoffe sowie auf Arbeitsgeräte und Ersatzteile nicht mehr zurückgreifen, sodass diese zur Geschäftsaufgabe gezwungen wurden. Am Abend des. 17.1. dJ. wurde dem Geschäftsführer der Fa VOLTALK GesmbH und Konsulenten der Fa. Glocknertrade Gesmbll, Herrn Richard LEEB, durch Herrn RElTER 'Von der BH ZELL AM SEE fernmündlich mitgeteilt, dass von Dr. GRATZ und Mag. WIMMER (ebenfalls beide BH ZELL/SEE) die sofortige Sperre des gesamten. Lagerareals verfügt wurde. Die Nutzungsberechtigten hätten die Möglichkeit am 19.1.d.J. in der Zeit von 7.30 bis 12.00 Uhr unbedingt notwendige Waren und Hilfsmittel auszulagern. Als. am folgenden Tag die Geschäftsführerin Frau Ingrid LEEB zur festgesetzten Zeit mit einem Angestellten zum Lager kam, erwartete sie dort bereits Herr REITER und vesperrte den Zutritt. Er begründete dies damit, dass ein Zutritt ausschliesslich zur Gesamträumung des Lagers gestattet sei. Bei dieser Gelegenheit wurde die Geschäftsführerirr von Herrn REITER vehement darauf hingewiesen. dass sie - bei Verletzung des Amtssiegels ; "eingesperrt" werden würde. Nach umgehender Beschwerde bei Dr, GRATZ intervenierte: dieser bei Herrn REllER und wurde daraufhin der Zutritt gewährt. Durch den offensichtlichen Alleingang von Herrn REITER entstanden meiner Mandantschaft wiederum erhebliche Auslagen. Bei der - im Zuge der Setznng der behördlichen Zwangsmassnahmen -durchgeführten Befragung der Geschäftsführerin lngrid LEEB durch Herrn REITER erklärte dieser, dass er selbst den VerschIuss des umgestürzten Ölfasses aus dem ausgelaufenen Öl aufgehoben hätte. Darauf sollten die ermittelnden Beamten umgehend hingewiesen werden, da es sich bei dem Verschluss um ein wichtiges Beweisstück handelt. Gleichzeitig gab er an, dass ihm ein potentieller Käufer bekannt sei, welcher S 2,5 Millionen für die Betriebsliegenschaft bezahlen und alle Altlasten entsorgen würde, woraus sich auch das Verlangen nach einer Gesamträumung der Liegenschaft erklären lässt. Schliesslich musste bei der - ebenfalls von Herrn REITER durchgeführten -Einvernahme des Herrn Richard LEEB von diesem richtig gestellt werden, dass es sich nicht um ein „ verunfalltes Ölfass“ handeln würde, sondern. um ein. vorsätzlich umgestossenes. Herr Richard LEEB musste überdies erkennen,. dass in der aufgencmrnenen Niederscbrift von Herrn REITER wesentliche Teile seiner Aussage nicht aufgenommen wurden, weshalb letztendlich auch die Schliessung des gesamten Betriebsgeländes wurde. Mit vorzüglicher Hochachtung ! DDr. König eh ---------------------------- Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 Bezirkshauptmannschaft Zell am See zum „ Öl- und Lösungsmittelschaden in Bruck “ 37 FRAGESTELLUNG STRAFVERFAHREN 40 Hv 147/10g __________________________________________________ C Ernst PECILE und Stefan PECILE haben am 17. Jänner 2001 um 9:00 Uhr in Abstimmung mit AS Kurt Reiter ein Ölfass zum Auslaufen gebracht, um einen Vorwand für die Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See herzustellen, wie im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg aktenkundig: STEFAN PECILE–FALSCHAUSSAGE Beweisaufnahme (54) am 24. 7. 2007 zur Einvernahme von STEFAN PECILE als Zeuge habe ich das Protokoll vom 03. 07. 2007 zu vorliegenden Aktenwidrigkeiten und unrichtigen Beweisaussagen mit Randnummern versehen und erstatte meine Stellungnahme zu den Aussagen des Zeugen wie folgt: 01 Bei den Kaufverhandlungen selbst war ich nicht dabei. Mir ist nur noch in Erinnerung, dass alles relativ flott gegangen ist und man sich sehr rasch geeinigt hat. Am 5. 12.1996 berichtet die Salzburger Sparkasse an Herrn Dr. Hackl, dass seitens der Salzburger Sparkasse am 22. 11. 1996 mit dem Kaufinteressenten Pecile zu EZ 501 und 601 Verhandlungen aufgenommen und ein Richtpreis mit S 1.000,--/qm festgelegt wurde. Der Kaufvertrag für die EZ 601 wurde seitens der Salzburger Sparkasse am 18.04. 2001 unterzeichnet. 02 Bereits vor dem Abschluss des Vertrages habe ich das Grundstück mit meinem Vater gemeinsam besichtigt. Der Zeuge hat gemeinsam mit seinem Vater vor Abschluss des Kaufvertrages vorhandene Ablagerungen, wie sich diese seit dem Jahre 1994 auf der Liegenschaft befunden haben zur Kenntnis genommen. 03 Damals ist uns aufgefallen, dass auf dem Grundstück einige Altlasten sich befinden. Es waren aber lediglich leere Getränkekisten und ein alter verros-teter Jeep. Ölfässer oder ähnliches ist nicht am Grundstück gestanden. Der Zeuge erstattet wissentlich eine falsche Beweisaussage. Es sind die damals lagernden Gegenstände am 9.10. 1997zu 2 E 25/97 a; am 4.12.98 zu 2 E 42/98 b und am 13 08.1999 zu 2 E 33/99 f je BG Zell am See ( vgl. Band VI ON 20 ) explizit mit 8 LKW – Wracks, 300 Öltanks, 2000 Bier-und Limonadengebinde, sowie 2 Tonnen Computerschrott ausgewiesen. 38 04 Dazu muss ich gleich sagen, dass weder mein Vater noch ich selbst wussten, was ein Fruchtgenussrecht ist. Aussage Ernst Pecile 22. März 2001 Strafakt Band I ON 9 SZ 181 bis 183: Ich habe den Zaun mit dem auf dem Grundstück lagernden Baustahlgitter errichtet. Dieses Baustahlgitter gehört seit dem Grundkauf mir, weil ich das Grundstück lt. Vertrag mit den darauf befindlichen Fahrnissen gekauft habe. Ich habe auch hingenommen, dass Altlasten seitens R. Leeb dort lagerten. Daher sehe ich nicht ein, dass – trotz Fruchtgenussrechtes – lagernde brauchbare Gegenstände nicht mir gehören. 05 Mein Vater war immer der Meinung, dass er das Grundstück lastenfrei von der Salzburger Sparkasse erworben hat. Aussage Ernst Pecile am 14 Februar 2001 Strafakt Band I ON 10 SZ 185 bis 189 „ Etwa Mitte des Jahres kam ich mit Richard Leeb überein, dass er die teilweise auf der GP 91/7 sich befindlichen Betriebsteile ( Kohleboxen, Brückenwaage, Ölabschei-deranlage ) weiterbenützen kann. Bei der Übernahme des Grundstückes von der Salzburger Sparkasse waren Altlasten auf dem Grundstück, welche ich zur Kenntnis genommen habe.“ 06 Soweit ich weiß ist dies auch im Kaufvertrag so festgeschrieben. Ernst Pecile vor dem BG Zell am See zu 5C 1712/00p Protokoll v. 14.12. 2000Das auf dem gekauften Grundstück gelagerte Baustahlgitter ist wie alle Fahrnisse laut Angaben der Salzburger Sparkasse auf mich übergegangen. detto BG Zell am See zu 5C 1/01xProtokoll vom 24. 10. 2001: Mit 28. 01. 2000 wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. Ich habe daraufhin auf Empfehlung der Wasserrechtsbehörde (=AS Kurt Reiter) einen Zaun errichtet, das daraus resultierende Besitzstörungsverfahren ist Gerichts-bekannt. Zwischenzeitig fanden keine Gespräche zwischen mir und Richard Leeb über eine allfällige Benutzung dieser Liegenschaft statt, da ich auf den Ausgang des Rekurs-verfahrens hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes wartete. 07 Jedenfalls erinnere ich mich an einen Vorfall, bei dem wir Richard Leeb in seinem Büro in Bruck besuchen wollten und uns sozusagen als neue 39 Nachbarn vorstellen wollten. Er hat uns damals mehr oder weniger aus seinem Büro hinaus geschmissen. Der Zeuge übersieht dass der von ihm gemeinsam mit seinem Vater und seinem Bruder erstattete „ Besuch “von wüsten Beschimpfungen und Bedrohungen mir und meiner Tochter Ingrid Leeb gegenüber begleitet war. 08 Das Kuriose an der ganzen Sache war, dass mein Vater gar keinen Schlüssel für das Grundstück hatte. Der Zeuge hätte daraus erkennen müssen, dass es sich bei dem Grunderwerb in dem die Verkäuferin Salzburger Sparkasse dem Käufer Ernst Pecile für die verkaufte Liegen-schaft keinen Schlüssel aushändigen hat können, keinesfalls um ein redliches Geschäft gehandelt hat, sondern die Eigentumsübertragung bei rechtswidriger Löschung des bestehenden Fruchtgenussrechtes außerhalb der Rechtsordnung vorge-nommen wurde. 09 Leeb hatte nämlich ein Vorhängeschloss an das Tor gehängt, sodass wir den Grund gar nicht betreten konnten. Mein Vater und ich haben aber trotzdem gelegentlich hineingeschaut. Der Zeuge verschweigt, wie ihm selbst und auch seinem Vater vor Kaufabschluss kenntlich war, wie die Verkäuferin Salzburger Sparkasse gar nicht über den Kauf-gegenstand verfügungsberechtigt war, sondern der ruhige Besitz an der Nutzung der Liegenschaft der Firma Glocknertrade GmbH zustand und von dieser auch ausgeübt worden ist, wie mit Endbeschluss des BG Zell am See am 18. 12. 2001 bestätigt wurde. Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001: Mit 28. 01. 2000 wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. Ernst Pecile kauft das Grundstück (Vertragserrichtung 3. 12. 1999) obwohl das Fruchtgenussrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH eingetragen war und erst die Vereinbarungen mit Herrn Dr. Kreiseder von der Salzburger Sparkasse zur Löschung des Fruchtgenussrechtes ohne einverleibungsfähige Urkunde im Grund-buch des BG Zell am See vorgenommen worden ist. ( vgl. Strafakt 5 St 14/03 b ) 10 Zu diesem Zeitpunkt hat sich zwischen den Grundstücken ja noch kein Zaun befunden. Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001 Abs 1: „Bei einer Besichtigung der Liegenschaft vor Abschluss des Kaufvertrages habe 40 ich gesehen, dass sich darauf Einrichtungen zu Lagerungszwecken, eine Ölabschei-deanlage, eine Brückenwaage u.a.m. befindet und betriebliche Tätigkeit stattfindet. 11 Diese Gegenstände waren zum Beispiel Haushaltstanks, aber auch Ölfässer und Getränkekisten aus Holz. Ölfässer befanden sich ausnahmslos auf EZ 501 im Fasslager, nicht auf EZ 601. 12 Mir ist auch in Erinnerung, dass mein Vater schon einige Zeit in Kontakt mit der BH Zell am See war und zwar deshalb, weil wir ja unser eigenes Grund-stück gar nicht nutzen konnten bzw. keinen Zugang dazu hatten. Der Zeuge hätte bei Wahrheitsgemäßer Aussage dem Gericht den Grund nennen müssen, warum sein Vater nicht gegenüber der Verkäuferin Salzburger Sparkasse seine Eigentumsrechte geltend gemacht hat, sondern über die Wasserrechtsbehörde =AS Kurt Reiter Druck auf Dr. Gratz zu Rechtswidrigen Maßnahmen der Gewerbebehörde ( Verfahrensanordnung zur Auslagerung aus Garagentrakt) ausgeübt und die Betriebsschließung der Leeb – Firmen herbeigeführt hat. 13 Meinem Vater wurde daraufhin von Dr. Gratz dringend empfohlen, unsere Grundstücke durch einen Zaun zu trennen. Der Zeuge macht sich hier vorsätzlich einer Falschaussage schuldig. Es wurde von Herrn Dr. Gratz zu keiner Zeit die Errichtung eines Zaunes empfohlen! Herr Dr. Bernhard Gratz als Zeuge zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001: „ Am 29. 11. 2000 fand auf der gegenständlichen Liegenschaft nach einem Anruf des Ernst Pecile eine Überprüfung statt. Daraufhin kam es zu einer Über-prüfung durch die Gewerbebehörde am 30. 11. 2000. Zu Beginn des Jahres 2000 ergab eine Überprüfung des Landeshauptmannes Abteilung 5, Amt der Salzburger Landesregierung kein gewerberechtliches Genehmigungsverfahren hinsichtlich dieser Ablagerungen, weder gegen die Firma Glocknertrade GmbH, noch gegen die Firma Leeb Betriebs GmbH.“ ( vgl. Band VIII ON 110 AS 737 ) zur Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Prot. 24. 10. 01 AS 739: „ Ich habe auf Empfehlung der Wasserrechtsbehörde einen Zaun errichtet.“ Zeugenaussage AS Kurt Reiter zu 5 Cg 137/o3 y-57 Protokollübertragung, am 04. 04.2007: „ Ich repräsentiere die Wasserrechtsbehörde. Für meine 41 Entscheidungs-findung habe ich als zuständigen Amtssachverständigen für Geologie den Landes-geologen Dr. Rainer Braunstingl.“ und weiter im Februar 2001 anlässlich der Einvernahme am Gemeindeamt Bruck: - „ Frau Leeb, wenn Sie die Betriebsanlage räumen, wüsste ich einen Käufer, welcher ATS 2,5 Mio bezahlen und die Entsorgung übernehmen würde.“ Zeuge: Mag. Franz Mühlböck, Bezirkshauptmannschaft Zell am See; 14 In einer Wochenendaktion Anfang Jänner 2001 haben dann mein Vater, mein Bruder und ich selbst einen Zaun zwischen unserem Grundstück und dem Leeb-Grundstück errichtet. Der illegale Zaun wurde nicht Anfang Jänner 2001, sondern am 2. auf 3. Dezember 2000 errichtet. Pecile wegen Besitzstörung rechtskräftig verurteilt. 15 Wir haben vor dem Errichten des Zaunes die 20 – 30 Haushaltstanks von unserem Grundstück wieder auf das Leeb – Grundstück hinübergetragen. Die Haushaltstanks, welche vorher ordnungsgemäß seitlich liegend am asphaltierten Straßenteil auf der EZ 601 aufgestapelt waren, sind nicht „ hinübergetragen“, sondern mit anderen Fahrnissen wild durcheinander geworfen worden, wie aus den Bildreportagen diverser Medienberichten zu entnehmen ist. 16 Davor haben wir im Bereich von 10 bis 15 m Ölbindemittel aufgestreut, das sich in dem überdachten Carport befunden hat. Auch diese Aussage des Zeugen ist grob wahrheitswidrig. Wäre das Ölbindemittel vor Austreten von Öl ausgebracht worden, wäre die Oberfläche bei Ölkontakt nicht Schnee-weiß geblieben, wie aus den Bilddokumenten im Akt ersichtlich. 17 Das Bindemittel haben wir jeweils ein paar Meter auf unserem Grund und ein paar Meter auf dem Leeb-Grund vorsichtshalber aufgestreut, falls beim „Verschieben“ der Haushaltstanks etwas auslaufen würde. Der Zeuge macht sich wider besseren eigenen Wissens der massiven falschen Beweisaussage schuldig. Aus den Inhalten des Strafaktes Band XII ON 76 AS 175 – 179; XII ON 79 AS 439 – 445; XIV ON 140 AS 465 – 477 ( Dr. Gratz ) steht die vorsätzliche und großflächige Verunreinigung des ungefrorenen Bodens am 2. auf 3. 12. 2000 42 durch absichtliches Verschütten von Tankinhaltsresten rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West unwiderlegbar fest. In den Aussagen der ASV DI Dr. Brunner und des Bausachverständigen DI Zandl ( Band VI ON 26; XIII ON 102 und XIII ON 109 ) wird das Auffinden von Trimethylbenzol im oberen Bereich des Erdreiches rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West bestätigt, nachdem das Betriebsgelände Hochtanklager am 18. 08. 1995 von der Firma Proterra als frei von jeglicher Verunreinigung im Erdreich, als auch im Grundwasser befundet war. AS Kurt Reiter ist am 18. 01. 2001 in der ORF Fernsehsendung „ Salzburg heute “ bei tief gefrorenem Erdreich in einem frischen 1,5 m tiefen Baggerschurf zu sehen, wie er geruchlich Kontamination des Erdreiches feststellt. 18 In den nächsten Tagen, genau kann ich die Zeiträume überhaupt nicht mehr einschätzen, wurden dann von Leeb aus seinen Garagen verschiedene Fässer mit Öl und auch Lösungsmitteln herausgestellt und an den von uns er-richteten Zaun entlang aufgestapelt. Nach meiner Erinnerung waren es viel-leicht 20 oder 25 Fässer. Auch hier behauptet der Zeuge wahrheitswidrig ohne eigene Kenntnis Fässer mit Lösungsmittel. Aus dem Garagentrakt West mussten neben allen Fahrnissen, Geräten, Werkzeugen, Hilfsmittel auch 30 Fässer gefüllt mit verkehrstauglichem Heizöl Leicht auf Grund der von Ernst Pecile initiierten Verfahrensanordnung der BH Zell am See vom 29. 11. 2000 ausgelagert werden; mit der Begründung diese Lagerung würde der Garagenordnung widersprechen. Der gesamte Garagentrakt wurde am 28. 09. 1978 mit Bescheid Zl. 2-21.239/22-1978 der Bezirkshauptmannschaft Zell am See für die Warenlagerung gewidmet. 19 Ich erinnere mich daran, dass ich mit meinem Vater am frühen Abend des 16. 01. 2001 beim Grundstück war. Dabei ist uns schon aufgefallen, dass ein Teil des Zaunes bereits umgerissen war. Dem Zeugen war kenntlich dass vom BG Zell am See am 18. 12. 2000 die umgehende Entfernung des Zaunes aufgetragen war Aussage des Zeugen vor der Kriminalabteilung Salzburg am 22. März 2001 Strafakt Band I ON 8 SZ 177 bis 179 : „ Im Jänner 2001 kontrollierten mein Vater Ernst Pecile und ich fast täglich unser neu gekauftes Grundstück in Bruck / Glstr. GP 91/7, weil wir vermuteten, dass Richard Leeb den von uns aufgestellten Zaun zu GP 91/6 wegreißen würde. 43 Tatsächlich stellten wir am 16. 1. 2001, gegen 17 Uhr fest, dass der Zaun abgerissen wurde. Wir hatten vom Tor aus diese Feststellung gemacht.“ 20 Wir haben damals einen dort anwesenden Arbeiter von Leeb gefragt, wer das gewesen ist, wobei er geantwortet hat, dass er keine Antwort geben dürfte. Sowohl für meinen Vater als auch für mich war aber klar, dass der Zaun entweder von Richard Leeb selbst oder zumindest über seine Anord-nung umgerissen worden war. Bei Wahrheitsgemäßer Aussage hätte der Zeuge dem Gericht nicht verschweigen dürfen, dass vom Bezirksgericht Zell am See Ernst Pecile am 18. 12. 2000 die um-gehende Entfernung des illegal errichteten Zaunes aufgetragen und am 12. 01. 2001 die Firma Glocknertrade GmbH mit Vollstreckbarkeitsbestätigung ermächtigt hat den Zaun zu entfernen. Der Zeuge hätte dem Gericht auch mitteilen können, dass Richard Leeb vor Entfernung des Zaunes den Endbeschluss des Bezirksgerichtes Zell am See versehen mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 12. 01. 2001 am Gendarmerieposten Bruck abgege-ben hat und dieser dort seinem Vater vorgezeigt worden ist. 21 Wir begaben uns dann am 17. 01. 2001 zum Grundstück, da mein Vater und ich die ganze Situation zu unserer eigenen Absicherung fotografieren wollten. Wir sind dann durch eine kleine Lücke im Zaun auf das Grundstück gekommen. Der Zeuge erstattet auch hier unrichtige Angaben. Der Zeuge und sein Vater haben am 17. 01. 2001 um 8:30 Uhr den Zaun überklettert, wie im Akteninhalt fest-gestellt ist. 22 und haben begonnen, den Bereich des Zaunes zu Fotografieren. 23 Eines der Fässer ist sozusagen auf unseren Grund heruntergefallen und ausgeronnen. 24 Mein Vater und ich sind dann sofort aus dem Grundstück hinausgegangen und haben die Gendarmerie verständigt. Vorsätzliche Falschaussage! Bericht Insp. Roider: Am 17.1.2001, um zirka 09.00 Uhr hat mich Ernst Pecile am GP Bruck telefonisch verständigt, dass auf seinem Grundstück GP 91/7 ein Ölfass ausrinnt. Ich begab mich sofort mit PW und Koll. Hintsteiner zum bezeichneten Einsatzort. Das Tor zum Tanklager Leeb war verschlossen. Pecile kam uns mit seinem Sohn zu Fuß innerhalb des Tanklagerareals entgegen. Ernst Pecile 44 berichtete, er habe mit seinem Sohn die Umfriedung überklettert. Um 09.20 Uhr habe ich mit dem Mobiltelefon Richard Leeb verständigt, er möge das Tor aufschließen. In Bd I ON 8 Stefan Pecile am 22. 03. 2001 vor CI Hans Tonis: „ Am nächsten Tag begaben sich mein Vater und ich gegen 8:30 Uhr wieder zu unserem Grundstück, um die Sachlage fotografisch zu dokumentieren ! Wir machten mehrere Fotos den Kohleboxen entlang bis zum Garagenobjekt Ich stellte den Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung ! “ Auf diesen Aufnahmen ist zwangsläufig dokumentiert, dass der schneebedeckte Boden frei von frischen Fußspuren, der Garagenboden unter den abgestellten Sportwagen frei von Lack- und Glassplitter und der Boden zwischen Kohleboxen und Garagenobjekt ohne Öllache abgebildet ist, da aus den Tatsachenfeststellungen zweifelsfrei abzuleiten ist, dass Stefan und Ernst Pecile das Fass erst um 9: 00 Uhr zum Auslaufen gebracht haben und das Zerschlagen der in das Winterlager abgestellten, mit Teppichen abgedeckten Sportwagen, erst danach vorgenommen wurde. Ernst und Stefan Pecile haben sich erst um 9:30 Uhr angesichts des Gendarmeriefahrzeuges zum Ausgang begeben. 25 Bereits nach einer halben Stunde sind die Gendarmen dann gekommen und haben den Sachverhalt aufgenommen. Aussage Josef Roider Gend. Beamter am 19. 3. 2001 Strafakt Band I ON 7AS175 “ Ich kann mich erinnern, dass Richard Leeb eine Erdreich- bzw. Bodenverunreinigung auf seinem Grundstück (Hochtanklager ) angezeigt hat. In dieser Angele-genheit habe ich am 14.12.2000 unter GZ P 557/00 an die BH Zell am See berichtet. Eine Niederschrift habe ich mit R. Leeb nicht aufgenommen. Am 17.1.2001, um ca. 9..00 Uhr hat mich Ernst Pecile am GP Bruck telefonisch verständigt, dass auf seinem Grundstück GP 91/7 ein Ölfass ausrinnt. Ich begab mich sofort mit PKW und Kollegen Hintsteiner zum bezeichneten Ein-satzort. Das Tor zum Tanklager war verschlossen. Pecile kam uns mit seinem Sohn zu Fuß innerhalb des Tanklagerareals entgegen. Ernst Pecile berichtete, er habe mit seinem Sohn die Umfriedung überklettert. 45 Um 9.20 Uhr habe ich mit dem Mobiltelefon Richard Leeb verständigt, er möge das Tor aufschließen. Herr Leeb traf um ca. 9.30 Uhr ein, öffnete ohne Kommen tar das Tor Als ich dann zum Geschehnisort kam, sah ich ein umgestürztes 200 ltr-Fass, aus dem Flüssigkeit ausfloss. Vermutlich handelte es sich um eine Ölhältige Flüssigkeit. Vor dem Fass konnte man eine größere Lache dieser Flüssigkeit sehen. Das ausgelaufene Material war trotz der herrschenden Kälte ( ca. –7 Grad ) und des Schneebelages noch sehr flüssig. Ich nehme an, dass der Austritt der Flüssigkeit relativ kurz vor meinem Eintreffen begonnen hatte. Nach meiner Schätzung waren bereits etwa 150 – 170 ltr. ausgeronnen. Ernst Pecile konnte das Fass in der Folge leicht aufstellen. Es erschien mir unmöglich, dass trotz des Umstürzen oder Herabstürzen des Fasses sich der Verschluss von selbst öffnen konnte. Andere Fußspuren, außer jene von Ernst Pecile und Sohn, sowie in der Folge unsere eigenen, haben wir nicht festgestellt. Um ca. 9.35 Uhr habe ich Herrn Kurt Reiter von der BH Zell am See verständigt. Ich glaube mich zu erinnern, dass Ernst Pecile womöglich ebenfalls Reiter schon verständigt hatte. Reiter war glaublich irgendwo auf einem anderen Einsatzort und sicherte sein Kommen zu. Um ca. 9.40 – 9,45 Uhr habe ich Richard Leeb neuerlich angerufen, um eventl. Ölbindemittel zu bekommen. Kurz darauf erschien ein Arbeiter von Leeb mit einem Schaufellader, entfernte Schnee mit dem Öl und streute Ölbindemittel auf. 26 Es wurde dann in der Öllacke auch der Schraubverschluss gefunden. Der Zeuge macht sich auch hier bewusst einer falschen Aussage schuldig, um ein Selbstständiges Öffnen des Fasses vorzutäuschen und von der eigenen Tathandlung abzulenken. Das Öl war samt Schnee um 9:45 Uhr entfernt 27 Wer den Schraubverschluss damals gefunden hat, weiß ich heute nicht mehr. 46 28 Entweder mein Vater oder die Gendarmeriebeamten haben dann die BH Zell am See verständigt und nach kurzer Zeit ist Kurt Reiter gekommen. 29 Über Veranlassung der BH wurde dann die Öllacke irgendwie entsorgt, die Details dazu kann ich heute aber nicht mehr angeben. Der Zeuge verweigert dem Gericht pflichtwidrig wahrheitsgemäße Aussage. 30 Ich erinnere mich daran, dass ich bereits bei meiner ersten Einvernahme vor dem Kriminalamt einige Fotonegative vorgelegt habe. Wir haben nämlich damals an Ort und Stelle einige Fotos gemacht. Die Negative müssten sich nach wie vor beim Landeskriminalamt befinden. Die offensichtliche Falschaussagen des Zeugen ergeben sich aus der technischen Unmöglichkeit „ einige Fotonegative“ der Kriminalpolizei vorgelegt zu haben und noch lediglich vier Fotos zu Hause zu haben von denen er Farbkopien angefertigt hätte. Wie bereits unter Punkt 24 ausgeführt, hat der Zeuge in Bd I ON 8 Stefan Pecile am 22. 03. 2001 vor CI Hans Tonis ausgesagt: „ Wir machten mehrere Fotos den Kohleboxen entlang bis zum Garagenobjekt Ich stelle den Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung ! “ Hier ist nochmals auf die Besonderheit dieses Negativ – Filmes als grundlegendes Beweismittel wie es die örtliche Gegebenheit am 17. 01. 2001 zwischen 8:30 und 9,00 Uhr darstellt – vor allem auf die Unberührtheit der Schneefläche auf der sich ab 9:00 Uhr die Öllache ausgebreitet hat und auf den Nachweis der Beschädigung der Sport-wagen – hinzuweisen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf den Umstand aufmerksam zu machen, wie der Chefinspektor Tonis nachhaltig den Erhalt dieses Negativfilmes, bestreitet (Band VI ON 1 AS 25 – 291; Band IX ON 132 AS 213- 215; Band IX ON 133 AS 217- 219; Band XII ON 82 AS 575 – 577; Band XV ON 158 AS 165 – 255; Band XV ON 158 AS 165 – 255 ) der nicht nur einige, sondern alle Aufnahmen enthält die am Grundstück Pecile am 17. 01.2001 zwischen 8:30 und 9:00 Uhr angefertigt wurden. Die Unterschlagung dieses Beweismittels dient der Verhinderung des Tatnachweises des Zeugen und seines Vaters. 47 31 Ich habe lediglich noch vier Fotos zu Hause, von denen ich Farbkopien ange-fertigt habe, die ich heute zum Akt lege. Analog des Vorpunktes macht sich der Zeuge nicht nur der falschen Aussage vor Ge-richt, sondern auch der Vorlage eines falschen Beweismittels schuldig, weil die vor-gelegten Fotos nicht vom 17. 01. 2001 vor 9:00 h stammen. 1. erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, weil es unterlassen wurde, aus den vor angeführten Beweisergebnissen den Straftatbeständen, derer sich Stefan PECILE schuldig gemacht hat, strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen: a) gemeinschaftliche Bodenverunreinigung und illegale Zaunerrichtung von 2. auf. 3. Dezember 2000 mit Bruder Andreas und Vater Ernst PECILE ( Band I ON 03 ); b) gemeinschaftliche vorsätzliche Einleitung des Behördenverfahren Zl. 6/203-44/2001 am 17. Jänner 2001 mit seinem Vater Ernst PECILE und Amtssekretär Kurt REITER der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Band I ON 07 ); c) gemeinschaftliche Einleitung der Verleumdungskampagne gegen Leeb durch zum Auslaufen gebrachtes Ölfass am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr mit seinem Vater Ernst PECILE und Amtssekretär Kurt Reiter ( Band XXVII ON 351 ); d) gemeinschaftliche vorsätzliche Beschädigung von 2 Sportwagen am 17. 01. 2001 um 9:15 Uhr mit seinem Vater Ernst PECILE ( Band I ON 13 ); e) vorsätzliche Beweisunterschlagung der Fotoaufnahmen am 17. 01. 2001 von 8:30 bis 9:00 Uhr entlang der Kohleboxen im Hochtanklager ( Band XXV ON 314 ); f) vorsätzliche falsche Beweisaussage vor der Kriminalabteilung Salzburg ( Band XXVII ON 348 ); g) vorsätzliche Falschaussage vorm Landesgericht Salzburg am 03. 07. 2007 (Band XXVII ON 348 ); 2. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich alleine und im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass sich nach dem 12. Hauptstück mit Anklage vorgegangen werden muss. Stefan PECILE hat sich vorsätzlich der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Begehung von mit Strafe bedrohter Handlungen schuldig gemacht, mit Band XIV ON 134 375 - 377 Band XIV ON 136 407 - 421 Band XIV ON 138 453 - 457 Band XV ON 154 127 - 139 Band XV ON 155 141 - 147 Band XV ON 158 165 - 255 167 beiliegen RL> BEWEISAUFNAHME ( 1 ) RL> BEWEISAUFNAHME ( 2 ) RL> BEWEISAUFNAHME ( 3 ) RL> mang.Beweise + Beweisaufnahme ( 8 ) Tonis RL> AS Reiter ( 7 ) + Beweisaufnahme ( 9 ) Ölfass Kriminalabteilung: kein Bericht Roider kein Film Vorlage wie 19.4.2001 > 181 Vorlage d.Niederschr. mit Pecile und Leeb bis wie diese bereits im Akt wie sie zweifelsfrei und unwiderlegbar erwiesen, im Inhaltsverzeichnis der Internetdomain www.leeb-oel.at, zusammengefasst sind, welchem im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg Band I ON 5 und Band XX ON 260 für die Wortwörtliche Übernahme von Aktenteilen, Urkunden und Dokumenten zur Ortsungebundenen Bearbeitung Beweiswürdigung zuerkannt ist, geführt sind; 48 3. erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, weil es unterlassen wurde, aus den vor angeführten Beweisergebnissen den Straftatbeständen, derer sich Ernst PECILE schuldig gemacht hat, strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen: a) vorsätzliche Schadensverursachung durch Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 zur Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West - mitVerfahrensanordnung vom 29.11.2000 verfügt: b) gemeinschaftliche Bodenverunreinigung und illegale Zaunerrichtung von 2. auf. 3. Dezem-ber 2000 mit Söhnen Andreas und Stefan PECILE ( Band I ON 03 ); c) gemeinschaftliche vorsätzliche Einleitung des Behördenverfahren Zl. 6/203-44/2001 am 17. Jänner 2001 mit seinem Sohn Stefan PECILE und Amtssekretär Kurt REITER der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Band I ON 07 ); d) gemeinschaftliche Einleitung der Verleumdungskampagne gegen Leeb durch zum Auslaufen gebrachtes Ölfass am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr mit seinem Sohn Stefan PECILE und Amtssekretär Kurt Reiter ( Band XXVII ON 351 ); e) gemeinschaftliche vorsätzliche Beschädigung von 2 Sportwagen am 17. 01. 2001 um 9:15 Uhr mit seinem Sohn Stefan PECILE ( Band I ON 13 ); f) vorsätzliche Beweisunterschlagung der Fotoaufnahmen am 17. 01. 2001 von 8:30 bis 9:00 Uhr entlang der Kohleboxen im Hochtanklager ( Band XXV ON 314 ); g) vorsätzliche falsche Beweisaussge vor der Kriminalabteilung Salzburg ( Band XXVII ON 348 ); h) vorsätzliche Falschaussage vorm Landesgericht Salzuburg am 03. 07. 2007 (Band XXVII ON 348 ); Fragestellung an Stefan Pecile (am 2.7.2003 von DDr. König am BG Zell / See verweigert): 01 Wann haben Sie erstmals festgestellt, dass Leeb Ihren Zaun weggerissen hat ? 02 War Ihr Vater bei dieser Feststellung bei Ihnen ? 03 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie und Ihr Vater den Zaun überklettert ? 04 Haben Sie im Betriebsgelände Personen, oder frische Fußspuren gesehen ? 05 Wovon haben Sie Bildaufnahmen gemacht und wie viele ? 06 Zu welchem Zeitpunkt hat Ihr Vater Herrn Amtsekretär Reiter angerufen ? 07 Warum haben Sie angenommen, dass Leeb Ihren Zaun wegreißen wird ? 08 Wann hat Ihr Vater Kontakt zu Medienvertreter aufgenommen ? 09 Haben Sie gewusst, dass Ihr Vater durch Gerichtsbeschluss beauftragt war, den Zaun zu entfernen ? 10 Wissen Sie, aus welchem Grund Ihr Vater diesen Auftrag nicht erfüllt hat ? 11 Welche Fahrzeuge waren in den Kohleboxen abgestellt ? 12 Sie waren dabei, als Ihr Vater im November zu Leeb gesagt hat, dass diese Fahr-zeuge „ Beutestücke “ aus dem Konkurs wären, was hat Leeb darauf geantwortet ? 13 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie erfahren, dass diese Fahrzeuge nicht Leeb gehören ? 14 Zu welchem Zeitpunkt sind Sie zum auslaufenden Ölfass gekommen ? 15 Wie groß war die bereits vorhandene Öllache in m² ? 16 Warum haben Sie nicht sofort gemeinsam mit Ihrem Vater das Fass aufgestellt ? 49 17 Was hat Ihr Vater zu Ihnen gesagt, nachdem er den Amtsekretär Reiter vom auslaufenden Ölfass benachrichtigt hat ? 18 Wie viel Zeit ist vergangen bis Ihr Vater dann die Gendarmerie verständigt hat ? 19 Zu welchem Zeitpunkt ist die Gendarmerie eingetroffen ? 20 Haben Sie die Fotografien, welche Sie gemacht haben entwickeln lassen ? 21 Haben Sie dem Gendarmeriebeamten, Herrn Insp. Roider geholfen das auslaufende Ölfass aufzustellen ? 22 Haben Sie das auslaufende Ölfass aus verschiedenen Blickwinkel aufgenommen ? 23 Was haben Sie in der Zeit bis zum Eintreffen der Gendarmerie gemacht ? 24 Wie viel Öl war Ihrer Schätzung in dem aufgestellten Ölfass noch enthalten ? 25 Haben Sie die Spundverschraubung aus der Öllache aufgehoben ? 26 Waren Sie mit Ihrem Vater bei Eintreffen der Gendarmerie noch im Lager ? 27 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie das Lager wieder durch überklettern des Zaunes verlassen ? 28 Haben Sie und Ihr Vater schon beim Aufstellen das Fasses Leeb beschuldigt dieses umgestoßen zu haben ? 4. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich alleine und im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erschei -nen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass sich nach dem 12. Hauptstück mit Anklage vorgegangen werden muss. Aus den Hauptverhandlungen zu 31 Hv 143/09a LG Salzburg am 3.9. und 29.10.2009 sind Straftatbestände hervorgekommen, wie sie die vorsätzliche Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See durch Dr. Hackl, Dr. Kreiseder, AS Kurt Reiter, sowie Ernst und Stefan PECILE erweisen: AUSSAGE AS Kurt REITER in der Hauptverhandlung am 29. 10. 2009. 1 8 Auf di e F r age , wo e r am 17.1.2001 um 9.00 Uhr gewesen sei: Ist das verfahrensgegenständlich? Es geht hier um den Lösungsmittelschaden. Ich darf das Gericht darauf hinweisen, dass ich nur für die Frage, die im Strafantrag drinnen steht, von der Amtsverschwiegenheit entbunden bin. Ich nehme an, dass ich am 17. Jänner um 9.00 Uhr auf der BH gewesen sein werde. Ich kann auf den Akt verweisen; auch für diesen Fall gibt es ein Einsatzprotokoll. Da steht drinnen, wie wir davon erfahren haben und wie wir eingeschritten sind. Über Vorhalt,dass um 9.00 Uhr das Ölfass zu rinnen begonnen habe: Das ist ja nicht Gegenstand des heutigen Verfahrens. 50 Der OBEREINSATZLEITER verweigert es zuzugeben, dass er zur gleichen Zeit, als Ernst und Stefan PECILE das Ölfass zum Auslaufen gebracht haben, damit befasst war, am Gemeindeamt Bruck die Amtshandlung zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren zu führen: Zahl 6/203-44-2001 NIEDERSCHRIFT: am Gemeindeamt Bruck/Glstr. am 17.1.2001 um 09:00 Uhr Firma Voltaik HandelsgesmbH, 4493 Wolfern, vertreten durch Richard Leeb; Firma Leeb BetriebsgmbH, Bahnhofshaße 6, 5671 Bruck/Glstr., handelsrechtliche Geschäftsfüherin Frau Ingrid Leeb, wohnhaft 5671 Bruck/Glstr, Kaprunerstraße 3; Firma Glockner Trade GmbH,. Bruck,Glstr., vertr. durch Herrn Richard Leeb, 5671 Bruck; Pecile Ernst, 5700 Zell am See; - Gefahr einer Gewässerverunreinigung, wasserpolizeiliche Aufträge Leiter der Amtshandlung:. AS Kurt Reiter Wasserrechtsbehörde: Gewerbebehörde: Schriftführer: Amt der Sbg. LR, Abt. 16: Gemeinde Bruck/ Glstr.: Gendarmerieposten Bruck/Glstr.: Sonstige Beteiligte; Mag. Franz Mühlböck Mag. Harald Wimmer VB Katharina Seidl VB Hannelore, Walhle:r Dr. Robert Grass Ing. Stefan St1.Um Bgm. Herbert Reisinger Bauamtsleiter Bernhard Schobersteiner BI Andreas Bartelot BI Josef Roider Richard Leeb, auch in Vertretung seiner Tochter Ingrid Leeb Herr Korinekr Angestellter der Firma Leeb 19 Auf die Frage, ob er Herr des Verfahrens und der Leiter des Verfahrens betreffend Fasslagerschaden und auch beim Lösungsmittelschaden am Betriebsgelände der Firma Voltaik gewesen sei: Ja. Der OBEREINSATZLEITER hat am 17. 01. 2001 das von Ernst und Stefan um 9:00 Uhr zum Auslaufen gebrachte Ölfass dazu benützt, als Herr des Verfahrens gleichen Tages zur gleichen Zeit das Wasserrechtsverfahren Zahl 6/203-44-2001 BH Zell am See wegen angeblicher Gefahr einer Gewässerverunreinigung einzuleiten und wasserpolizeiliche Aufträge zu erteilen. Zur Tatsachenfeststellung: beginnend mit 9:00 Uhr haben sich bis 9:30 Uhr ca. 130 Liter verkehrstaugliches Heizöl Leicht aus einem 220 Liter-Fass auf tief gefrorene Erde ergossen, die mit 10 cm Eis und Schnee bedeckt war. Um 9:45 Uhr ist das ausgelaufene Heizöl samt verunreinigtem Schnee in die Schaufel eines Radladers aufgenommen worden. Fragestellung in der Hauptverhandlung zu 40 Hv 147/10g an Ernst PECILE: ________________________________________________________________ __ 01 zu welchem Zeitpunkt hat der Zeuge Kaufverhandlungen betreffend der Liegenschaft EZ 601 mit der Salzburger Sparkasse aufgenommen ? 51 02 welche Umstände waren für die Kaufentscheidung maßgeblich ? 03 wurde der Zeuge anläßlich der Besichtigung des Kaufgegenstandes gewahr, dass dort betriebliche Tätigkeit stattgefunden hat ? 04 welche Zusagen wurden dem Käufer seitens der Salzburger Sparkasse betreffend der Einstellung dieser Tätigkeiten gemacht ? Ernst PECILE hat mit Kaufvertrag vom 28. 01. 2000 von der Salzburger Sparkasse die Betriebsliegenschaft GP 91/7 EZ 601 GB 457303 Bruck käuflich erworben, und mir Mitte Mai zugesagt, dass die Bestandberechtigten die Betriebsanlagenteile Brückenwaage, Kohleboxen und Ölabscheideranlage wie diese sich auf dem erworbenen Grundstück befinden weiterbenützen können ( Band I ON 10 SZ 185 ). 05 wurde der Zeuge anläßlich der Besichtigung des Kaufgegenstandes gewahr, dass dort Getränkekisten, alte Öltanks und LKW-Wracks gelagert waren ? 06 welche Zusagen wurden dem Käufer seitens der Salzburger Sparkasse betreffend der Entfernung dieser Ablagerungen gemacht ? Dem entgegen hat Ernst PECILE in Beschädigungsvorsatz im November 2000 bei der Bezirks-hauptmannchaft Zell am See die Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 verlangt. Anlässlich dieser Überprüfung wurde per Verfahrensanordnung vom 29.11.2000 die Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West verfügt. Dem entgegen hat Ernst PECILE in Beschädigungsvorsatz im November 2000 bei der Bezirks-hauptmannchaft Zell am See die Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 verlangt. Anlässlich dieser Überprüfung wurde per Verfahrensanordnung vom 29.11.2000 die Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West verfügt. 07 war dem Zeugen bei der Unterfertigung des Kaufvertrages kenntlich, dass es dem Grundeigentümer nach dem Wasserrecht obliegt Ablagerungen zu entsorgen, oder wurde ihm seitens der Verkäuferin explizit diese Entsorgung zugesagt ? Die ausgelagerten Fahrnisse wurden am 17. 01. 2001 seitens der Behörde als „ ungenehmigte Lagerung “ in den Strafvorwurf aufgenommen und als Grund für die Schließung des Betriebsgeländes durch AS Kurt REITER am 18. 01. 2001 geführt. Die Verfahrensanordnung wurde rechtswidrig, mit der Begründung diese Lagerung würde der Garagenordnung widersprechen, erlassen, weil der gesamte Garagentrakt am 28.9.1978 mit Bescheid Zl.2-21.239/22-1978 BH Zell am See für die Warenlagerung gewidmet war; ( vgl. Strafakt zu 28 Ur 128/o1 v LG Salzburg Band VI ON 1) 52 08 hat der Zeuge die Kosten der Entsorgung aus Eigenem getragen ? Ernst PECILE hat als Liegenschaftseigentümer – in Absprache mit Dr. Werner KREISEDER, Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG und Masseverwalter Dr. Erhard HACKL als vorherige Eigentümer – die Entsorgung der auf der Liegenschaft vorhandenen Ablagerungen verweigert und entgegen den Vorschriften des Wasserrechtsgesetzes 1959, deren Entsorgung in Bereicherungs-vorsatz durch Einleitung des Behördenverfahren von der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vor-nehmen lassen. 09 welche Zusagen wurden dem Zeugen seitens der Salzburger Sparkasse be-treffend des im Grundbuch eingetragenen Fruchtgenussrechtes gemacht ? Ernst PECILE hat Herrn Dr. Hans REITSTÄTTER, öffentlicher Notar, Dreifaltigkeitsgasse, Zell am See mit der Ausfertigung des Kaufvertrages samt Grundbuchgesuch beauftragt. Herr Dr. Hans REITSTÄTTER hat in Zuhaltung zur Bereicherung des ERNST PECILE iVm der SALZBURGER SPAR KASSE den Kaufvertrag zwischen der SALZ-BURGER SPARKASSE und Ernst Pecile errichtet und in seinem Grundbuchgesuch GZ 1245/00 am 21. April 2000 beantragt: 3.) die Einverleibung der Löschung des FRUCHTGENUSSRECHTES gem Pkt II - bis V Vereinbarung 1994-06-30 für Leeb-Betriebsgesellschaft mbH, C-LNR 9 Rekurses gegen Löschung C-LNR 9 - C-LNR 13 der Einleitung des kridamäßigen Versteigerungsverfahrens gemäß - § 119 KO (LG SalzburgS 23 S 706/ 95h) (2E 42/98b) - C-LNR 14 des Versteigerungstermines am 1998-12-07 (2E 2/98b). vgl. LINK 05.05 Dem Herrn Notar war aus der Beilage – 33 ( Mitteilung Kanzlei Dr. Wolff ) des Versteigerungsaktes bekannt, dass sich auf dem Kaufgegenstand körperliche Altlasten befanden, deren Behandlung gesetzlicher Vorschriften unterliegen. Ebenso war dem Herrn Notar aus der Beilage 107/98 die schon im Jahre 1997 von Herrn Dr. Hackl rechtswidrige Verwendung der diesem am 04. 08.1995 seitens der Firma Leeb Betriebs GmbH übergebenen Löschungsquittung kenntlich. In diesem Beschluss 22 R 452/97t des Landesgerichtes Salzburg vom 8. Jänner 1998 wird die Verweigerung des Kontoausgleiches durch Herrn Dr. Hackl und damit das Anrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH auf die Rückerstattung ihrer Aufwendungen bis zum vollstän-digen Kontoausgleich ausdrücklich festgestellt. Herr Dr. Hans Reitstätter hätte auf Grund der ihm kraft seines Amtes zukommenden besonderen Sorgfaltspflicht die Vertragparteien auf die ihm offenbar gewordenen vorliegenden Rechtsverhältnisse aufmerksam zu machen gehabt und keinesfalls in seinem Grund-buchgesuch einen rechtskonformen Vertragsabschluss bzw. Verteilungsbeschluss vorgeben und dadurch die Bewilligung seines Gesuches herbeiführen dürfen. 01 Anzeige an die Notariatskammer rechtswidrige Grundbuchlöschung v. 08.05.2003; 02 dtto v. 12.05.2003; 03 dtto v. 15.05.2003; 04 Antrag auf Ergänzung der Strafanzeige Dr. Werner Kreiseder v. 04.07.2003; 10 welche Zusagen wurden dem Zeugen seitens der Salzburger Sparkasse betreffend des Bestandrechtes der Fa. Glocknertrade GmbH gemacht ? 53 Ernst PECILE hat Am 2. auf 3. 12. 2000 hat die beklagte Partei unter Beihilfe seiner Söhne Stefan Pecile und Andreas Pecile einen 2,5 m hohen, verschweißten Stahlgitterzaun errichtet. Zur Errichtung des Zaunes hat die beklagte Partei das Baustahlgitter verwendet, welches auf dem Grundstück gelagert war ( Die beklagte Partei in Band I ON 9 SZ 181:“ dieses Baustahlgitter gehört seit dem Kauf des Grundstückes mir, ich sehe nicht ein, dass – trotz des Fruchtgenussrechtes – lagernde brauchbare Gegenstände nicht mir gehören “). Die aus dem Garagentrakt ausgelagerten Fahrnisse wurden absichtlich wild durcheinander geworfen und rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West vorsätzlich Tankinhaltsreste verschüttet. Mit Endbeschluss zu 5 C 1712/00p BG Zell am See vom 18. 12. 2000 wurde die beklagte Partei der Besitzstörung für schuldig erkannt und mit der umgehenden Entfernung des Zaunes beauftragt. 11 aus welchem Grund hat der Zeuge dem Gerichtsauftrag zur Entfernung des illegal errichteten Zaunes keine Folge geleistet ? Ernst PECILE hat dem Gerichtsauftrag vorsätzlich nicht Folge geleistet ( Band I ON 8 SZ 177: „ Im Jänner 2001 kontrollierten mein Vater Ernst Pecile und ich fast täglich unser neu gekauftes Grundstück in Bruck/Glstr., GP 91/7, weil wir vermuteten, dass Richard Leeb den von uns aufgestellten Zaun zu GP 91/6 wegreißen würde. Tatsächlich stellten wir am 16.1.2001, gegen 17 Uhr fest dass der Zaun abgerissen wurde.“ ).Ernst PECILE hat gemeinsam mit dem Sohn Stefan Pecile am 17. 01.2001 um 8:30 Uhr den Zaun zum Betriebsgelände überklettert und bis 9:00 Uhr Fotos entlang der Kohleboxen bis hin zum Garagentrakt West gemacht, der Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung gestellt. ( Band I ON 8 SZ 177 ) Ernst PECILE hat um 9:00 gemeinsam mit seinem Sohn Stefan PECILE ein Fass mit Heizöl Leicht (ausgelagert aus dem Garagentrakt West ) zum Auslaufen gebracht und die Gendarmerie Bruck per Mobiltelefon von einem Ölunfall in Kenntnis gesetzt. Vor Eintreffen der Gendarmeriebeamten wurde von Ernst PECILE der Amtssekretär der BH Zell am See Kurt Reiter vom Auslaufen des Ölfasses verständigt ( Band I ON 7 SZ 175 ). Von AS Kurt Reiter wurde am 17. 01. 2001 mit Zl. 6/203-44-2001 BH Zell am See um 9:00 Uhr das Umweltverfahren wegen Bodenverunreinigung gegen die Firma Voltaik Handels GmbH eingeleitet und Strafanzeige gegen Voltaik Handel, Leeb Betrieb und Glocknertrade GmbH und deren Geschäftsführer erstattet. 12 hat der Zeuge degen die Firma Glocknertrade GmbH vor dem Bezirksge-richt Zell am See ein Räumungsverfahren geführt ? Ernst PECILE hat gemeinsam mit dem Amtsekretär der Bezirkshauptmannschaft Zell am See Kurt Reiter gegenüber den Medienvertretern wahrheitswidrig Verursachungen durch den Kläger behauptet, von denen sie selbst genau gewusst haben, dass ihre Anschuldigungen unwahr waren. - Die durch den Beklagten am 17. 01. 2001 ausgelöste mediale Berichterstattung hat zur Betriebs-aufgabe der Firmen Leeb Betriebs GmbH und Glocknertrade GmbH mit nachfolgender Eröffnung der Konkursverfahren über das Vermögen beider Firmen geführt: 13 ist dem Zeugen kenntlich, dass Verfahren während der Zeit der Konkursanhängigkeit der Glocknertrade GmbH der Nichtigkeit verfallen ? 54 In der Zeit des Konkursverfahrens hat der Kläger Ernst Pecile gegen das Bestand-recht der Firma Glockner trade GmbH auf dem Grundstück EZ 601 zu 5 C 1 /01x BG Zell am See Klage geführt. 14 der Zeuge möge darlegen, auf welchem Rechtsgrund er am 24. 05. 2007 erneut gegen die Auflagen des Endbeschlusses vom 18. 12. 2007, 5 C 1712/00p BG Zell am See verstoßen hat ? Ernst PECILE hat am 24. 05. 2007 erneut mit der eigenmächtigen Einzäunung der Liegenschaft EZ 601 gegen die Auflagen des rechtskräftigen Endbeschlusses vom 18. 12. 2000 vorsätzlich verstoßen. 15 kann der Zeuge erläutern, warum er den Vorladungen zur Einvernahme als Beschuldigter im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg keine Folge geleistet hat ? Ernst PECILE hat seiner Vorladung zur Einvernahme als Beklagter für den 1. August 2006 keine Folge geleistet, wie aus Band XXIII ON 288 zu entnehmen ist. 16 der Zeuge möge darlegen, wer den Auftrag zur Errichtung des Kaufver-trages an den Notar Dr. Reitstätter erteilt hat ? 17 wurde dem Zeugen seitens der Verkäuferin besondere Zahlungsbeding-ungen oder Nachlässe gewährt, wenn ja welche ? 18 hat es zwischen dem Zeugen und der Verkäuferin Vereinbarungen außer-halb des Kaufvertrages gegeben ? 19 ist dem Zeugen ein Rücktrittsrecht vom Kauf eingeräumt worden, wenn ja unter welchen Voraussetzungen ? 20 zu welchem Zeitpunkt hat der Zeuge den Gesamtkaufpreis an die Verkäufe-rin, in welcher Form erstattet ? 21 der Zeuge wolle erläutern, aus welchem Grund er dem Kauf zugestimmt hat, obwohl ihm der Verkäuferinn keinen Schlüssel zum Grundstück übergeben konnte ? 22 hat der Zeuge deswegen am 2. auf 3. Dezember 2000 gemeinsam mit seinen Söhnen Stefan und Andreas einen illegalen Zaun errichtet ? 23 der Zeuge wolle ausführen, aus welchen Grund er dem Auftrag des Enbe-schlusses zu 5 C 1712/00p BG Zell am See vom 18. 12. 2000, den illegal errichteten Zaun zu entfernen, keine Folge geleistet hat ? 24 hat der Zeuge gemeinsam mit seinem Sohn Stefan am 17. 1. 2001 ein Ölfass zum Auslaufen gebracht, um gemeinsam mit Kurt Reiter ein Wasserrechts-verfahren mit Verleumdungskampagne gegen Leeb einzu-leiten ? 25 der Zeuge wolle erklären, auf Grund welcher Sicherheiten er den Kaufpreis für die Liegenschaft EZ 601 KG Bruck an die Salzburger Sparkasse bezahlt hat, obwohl ihm die Verkäuferin keinen Schlüssel zum Kaufgegenstand ausgehändigt hat ? 55 26 der Zeuge wolle ausführen, welche exakten Aufträge er dem Notar Dr. Reit-stäter zur Errichtung des Kaufvertrages erteilt hat ? 27 der Zeuge wolle ausführen, zu welchem Zeitpunkt er die Honorarnote des Notars , in welcher Höhe berichtigt hat ? 28 der Zeuge wolle ausführen auf welcher Rechtsgrundlage er neurlich – entgegen dem Auftrag des Endbeschlusses vom 18. 12. 2000 – zwischen den Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 einen Zaun errichtet hat ? 29 der Zeuge möge darlegen, warum er im November 2000 bei der Bezirks-hauptmannschaft Zell am See sich über vorhandene Ablagerungen beschwert hat und die Entfernung dieser Ablagerungen nicht von der Verkäuferin verlangt hat ? 30 der Zeuge möge erklären, auf welcher Rechtsgrundlage er die Benützung der Brückenwaage – entgegen seiner Zusage vom Frühjahr 2001 – der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH vorenthält ? 31 der Zeuge möge erklären, welche der wasserrechtlichen Vorschriften über den Betrieb der Ölabscheideranlage auf Liegenschaft EZ 601 er bereits erfüllt hat ? 32 der Zeuge möge erläutern, wie er seiner Verpflichtung den Betrieb der Abwasseranlage, die er mit dem Grundstückskauf übernommen hat, nachzukommen gedenkt ? 33 der Zeuge möge darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage seine Weigerung zur Anteilsmäßigen Kostentragung zur Reparatur der gemeinsamen Zufahrtstraße basiert ? 34 der Zeuge wolle bestätigen, wenn ihm seitens der Verkäuferin eine gültige Löschungsquittung hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes der Leeb Betriebs GmbH übergeben wurde ? 35 hat der Zeuge seitens der Verkäuferin eine Bestätigung über die Aufhebung des Bestandrechtes der Glocknertrade GmbH erhalten ? 36 der Zeuge möge detailiert darlegen, welche schriftliche oder mündliche Vereinbarungen hinsichtlich des Liegenschaftserwerbes er mit dem Masseverwalter Dr. Hackl und dem Verkäufer Dr. Kreiseder abgeschlossen hat ? 37 er Zeuge möge seine Rechtsauffassung im einzelnen erläutern, warum ihn 1. zu Reparatur und Erhaltung der gemeinsamen Zufahrtstraße keine Kostentragungspflicht trifft ? 2. die erworbene Ölabscheideranlage nicht betreiben muss ? 3. die Vorschriften nach dem Wasserrechtgesetz 1959 hinsichtlich der - Übergabe von Abwässern in das öffentliche Kanalnetz nicht zu be- achten hat ? 4. das Bestandrecht der Glocknertrade GmbH – das er bis zum 17. 01. - 2001 anerkannt hat – nicht weiter gegen sich gelten lassen muss ? 56 Wortwörtlich übernommene Sachverhalte + Akteninhalte in www.leeboel.at: PECILE Ölfass vom 17. 01. 2001 Pecile und Reiter > Verleumdung die Strafanzeige gg Ernst u. Stefan PECILE der redliche Grundkäufer SCHADENERSATZKLAGE zu 9 Cg 71/01 v LG SALZBURG Falschaussagen vor Behörden und Gerichten neuerliche Besitzstörung durch Pecile Unterbrechung des Besitzstörungsverfahren 17C331/07y BG Zell am See bis zur Erledigung des Strafverfahrens gegen Ernst u. Stefan Pecile falsche Beweisaussage v. Stefan Pecile am 3.7. 2007 Strafanzeige gegen Stefan Pecile wegen vorsätzlicher Falschaussage vor Gericht zum 10, Jahrestag der Einleitung des Wasser-rechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See durch Ernst u. Stefan PECILE mit AS Kurt REITER D. SALZBURGER SPARKASSE BANK AG gemeinsam mit Ernst und Stefan PECILE > Einleitung des Umweltverfahren "ÖLSKANDAL BRUCK " am 17. 01. 2001 h) Ernst + Stefan Pecile, Gletschermoosstr.11 Zell STRAFVERFAHREN gegen Ernst und Stefan PECILE wegen EINLEITUNG des Wasserrechtsverfahren der BH Zell am See " ÖLSKANDAL BRUCK " in BESCHÄDIGUNGS- und BEREICHERUNGSVORSATZ STRAFVERFAHREN gegen Stefan PECILE wegen EINLEITUNG des Wasserrechtsverfahren der BH durch Bodenverunreinigungen am 2.auf 3. 12. 2000, sowie zum Auslaufen gebrachtes ÖLFASS vom 17. 01. 2001 AZ 49 Bl 22/09 f LANDESGERICHT SALZBURG BEWEIS: 06.00 06.01 06.02 06.03 06.04 06.05 06.06 06.06A 06.07 06.08 06.09 93.10 93.20 93.20A 93.20B offenes Grundbuch offenes Firmenbuch Wasserrechtsverfahren Zl. 6/403-44/2001; dazu Gerichtsakte zu 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), sowie den Hauptverhandlungen vom 3.9.2009 und 30. 10. 2009 zu 31Hv 143/09a und vom 15., 16. und 17. 06. 2011 zu 40 Hv 147/ 10g je Landesgericht Salzburg; PV - weitere Beweise ausdrücklich vorbehalten. Ersuchen um Beischaffung bezughabender Gerichtsakte: a) Gerichtsakte Bezirksgericht Salzburg: 16 C 501 / 03 m; 25 C 1002/06h; 34 C 720/06d; 11 C 1968/06i; c) Gerichtsakte Landesgericht Salzburg: AZ 23 S 1241/95k; 23 S 706/95h; 23 S 345/03k; AZ 23 S 185/01b; 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), d) Gerichtsakte Landesgericht Linz: 1 Nc 1/04k; ZEUGEN: Dr. Erhard Hackl, Rechtsanwalt, Hofgasse 7, 4020 Linz als Maseverwalter zu AZ 23 S 706/95 h; AZ 23 S1241/95k Konkursgericht LG Salzburg zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG und 57 Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegen-schaften; Dr. Werner Kreiseder, als Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG Alter Markt 3, 5020 Salzburg; zum Rechnungslegungsverfahren zum Erwerb und Verkauf der Liegenschaft EZ 601 GB 57303 Bruck zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften - Mag. Dr. Josef Weißl, MBA Vorstandsdirektor der OBERBANK AG Untere Donaulände 28, 4020 Linz zu seinen Vereinbarungen mit der Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften Mag. Dr. Bernhard Gratz, Bezirkshauptmannschaft Zell am See Stadtplatz 1; zu den Vorstellungen des Ernst Pecile bei der BH Zell am See hinsichtlich Verfahrensanordnung vom 29. 11. 2000 zur Auslagerung aus dem Garagentrakt Waren, Geräte und Hilfsstoffe wegen Widerspruch zur Garagenordnung iVm Widmung mit Bescheid Zl. 2-21.239/22-1978 BH Zell am See vom 28. 09. 1978 des gesamten Garagentrakt für die Warenlagerung; zur Errichtung eines illegalen Stahlzaunes zwischen EZ 501+601 mit Bodenverunreinigung vom 2. auf 3. 12 2000 durch Ernst,Stefan und Andreas Pecile; zur Einleitung Wasserrechtsverfahren am 17. + Betriebsschließung am 1812001 Übernahme zum Verfahrensakt: 25.) 19. 03. 2013 Beklagter: Ernst P e c i l e, Miteigentümer einer Jugendher- berge, Kitzsteinhornstr. 11, 5700 Zellam See; Wiederaufnahme nach § 530 Abs 1, Z 1, 2, 3, 4, 6, 7 und Abs 2 ZPO des Zivilverfahren zu 9 Cg 71/01v Landesgericht Salzburg; AMTSHAFTUNGSKLAGE EINSCHREIBEN An das Landesgericht Salzburg e-mail: [email protected]. Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage 58 am 02. 12. 2014 III. Beweisantag 1 Dr. Gerald Simmer EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 04. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage III.Beweisantag 3 Hofrat Dr. Rolf Hemetsberger EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 05. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage III.Beweisantag 4 4 Dr. Friedrich Gruber GRAPHISCHE DARSTELLUNGEN REKONSTRUKTION ZUSAMMENHÄNGENDER STRAFTATBESTÄNDE MEHRSTUFIGES VERFAHREN ZUR FESTSTELLUNGSKLAGE V. zum Klagsgrund: Die alsbaldige Feststellung des materiellen Rechtes erscheint unabdingbar, weil der Erstbeklagte Ernst Pecile gemeinsam mit dem Zweitbeklagten Stefan PECILE in Beschädigungsvorsatz a) am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; b) den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt; c) am 17. Jänner 2001 um 8:30 Uhr die Umzäunung des Hochtanklagers überklettert und um 9:00 Uhr ein 220–Liter-Fass mit Heizöl Leicht zum Auslaufen gebracht, um dem - gleichzeitig um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck amtie-renden Amtssekretär Kurt Reiter einen Vorwand zur Einleitung des Wasser-rechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 gegen Leeb zu liefern; 59 d) um 11:00 Uhr gegenüber Medienvertretern aus der Stadt Salzburg die allgemein offenbare Österreichweite Verleumdungskampagne gegen Leeb eröffnet haben, welche seitens der Behördenorgane und Medien bis heute fortgeführt wird; e) die Firmen Voltaik Handels GmbH, Glocknertrade GmbH und Leeb Betriebs GmbH, sowie deren Geschäftsführer Ingrid und Richard Leeb behördlicher und gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt haben. Auf Grund vor angeführter, strafrechtlich relevanter gemeinsamer Vornah-men der Erst- und Zweitbeklagten macht die Klägerin ihr entstandenen geld-werten Nachteil geltend und zitiert aus www.leeb-oel.at der zerbrochene Krug in Salzburg XVIII vom Dorfrichter Adam >zur AMTSHAFTUNGSKLAGE 3.) Einleitung des Wasserrechtverfahren u. Österreichweiter Verleumdung A Konkursgericht des Landesgerichts Salzburg 4) AZ 23 S 345/03k Glocknertrade GmbH FN 53395y Strafsache Dr. Sieber / Dr. Huber a) ATS 2,773.452,00 = € 201.496,04 wegen unterbliebener Veranlagung zur - verzinst mit 4 % = € 8.059,84 Körperschaftssteuer für 14 Jahre € 70.826,00 insgesamt € 272.322,04 EUR 272.300,00 b) ATS 1,000.000,00 = € 72.651,71 Bilanzwert Grundeigentum GB 75306 Frießnitz EINLAGEZAHL 212 Landw. genutzt 3135 m2 Wald 2366 m2, Baufläche 200 m² EUR 113.330,00 verzinst mit 4 % = € 2.906,07 für 14 Jahre € 40.684,98 c) unbeachtlich gebliebene gerichtsanhängig gemache Forderungen € 483.762,65 verzinst mit 4 % € 19.350,51 für 14 Jahre € 270.907,14 EUR 754.660,00 D Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See a) ATS 2,773.452,00 = € 201.496,00 Anlagevermögen 31. 12. 1999 verzinst mit 4 % = € 8.059,84 für 14 Jahre € 112.837,76 EUR ATS 1,800.000,00 = € 314.333,76 Verlust des Gesellschaftskapitals verzinst mit 4 % = € 12.573,35 für 14 Jahre € 176.026,90 EUR ATS 4,270.000,00 = € 310.222,82 Bestandsrecht Objekt Bahnhofverzinst mit 4 % = € 12.408,91 str. 6 EZ 24 und 97 GB Bruck für 14 Jahre = € 173.724,74 Schätzgutachten Ing. Ebner EUR Bestandrecht EZ 601 GB Bruck 7.796 m² Gewerbegrund seit 18.1.01 168 Monate zu € 0,50/mtl € 3.898,EUR b) c) d) 314.333,00 326.900,00 483.900,00 654.864,00 Zwischensumme per 31- 12 – 2015 verzinst für 1 Jahr mit 4 % per 31- 12 - 2016 EUR 2,920.300,00 EUR 116,100,00 Gesamtforderung EUR 3,036.400,00 per 31- 12 – 2016 60 Woraus sich die vorsätzliche Schadensverursachung – gemeinsam veranlasst durch die Erst- und Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gegenüber der Klägerin mit EUR 3,0 Mio beziffert. aus vorangeführten Gründen erstattet die Klägerin ihr FESTSTELLUNGSBEGEHREN das Bezirksgericht Zell am See wolle alsbald feststellen, dass die beiden Erstund Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gemeinsam 1. am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; 2. den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt; 3. am 17. Jänner 2001 um 8:30 Uhr die Umzäunung des Hochtanklagers überklettert und um 9:00 Uhr ein 220–Liter-Fass mit Heizöl Leicht zum Auslaufen gebracht, um dem - gleichzeitig um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck amtie-renden Amtssekretär Kurt Reiter einen Vorwand zur Einleitung des Wasser-rechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 gegen Leeb zu liefern; 4. um 11:00 Uhr gegenüber Medienvertretern aus der Stadt Salzburg die allgemein offenbare Österreichweite Verleumdungskampagne gegen Leeb eröffnet haben, welche seitens der Behördenorgane und Medien bis heute fortgeführt wird; 5. die Firmen Voltaik Handels GmbH, Glocknertrade GmbH und Leeb Betriebs GmbH, sowie deren Geschäftsführer Ingrid und Richard Leeb behördlicher und gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt haben. 6 die beiden Erst- und Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gemeinsam in den Punkten 1. bis 5. rechtswidrig gehandelt haben; für alle entstandenen Schäden und Folgeschäden aus ihren rechtswidrigen Handlungen gemeinsam zur ungeteilten Hand Ersatz- und Haftpflichtig sind; die Kosten für dieses Verfahren alleine zu tragen haben. Um Antragsgemäße Stattgebung wird ersucht. 5671 Bruck/Glstr., am 3. Mai 2016 RICHARD L E E B 61 --------------------------- RICHARD L E E B A-5671 Bruck / Glocknerstraße, Kaprunerstraße 3 GESCHÄFTSFÜHRER VOLTAIK Handels GmbH * GLOCKNERTRADE GmbH * Leeb BETRIEBSGmbH * erblicher Witwer in der VERLASSENSCHAFTSSACHE AZ 45 A 366/2005 BG Zell am See * www.leeb-oel.at STIPENDIENSTIFTUNG – FAMILIE LEEB e-mail: [email protected] ________________________________________________________________________________________ am 4. Mai 2016 An das Bezirksgericht Zell am See Mozartstraße 2 5700 Zell am See RECHTSSACHE: KLÄGER: vertreten durch Leeb Betriebs GmbH FN 56254, 5671 Bruck /Glstr. Richard L e e b , Geschäftsführer, wo Kaprunerstraße 3,. BEKLAGTER: Ernst Pecile, Gletschemoosstraße 11, 5700 Zell am See - WEGEN: Streitwert: Feststellungsklage nach § 228 ZPO EUR 1.000,-- I. zum aufrechten Rechtschutzbedürfnis: Das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist gegeben, weil ein aktueller Anlass zur präventiven Klärung des strittigen Rechtsverhältnisses besteht. -Löschung des Fruchtgenussrechtes an der Liegenschaft EZ 601 GB 57303 BruckDieser Anlass ist zu bejahen, weil das Rechtsverhältnis durch eine ernsthafte Unsicherheit gefährdet erscheint, wie der Beklagte in Rechte des Klägers eingegriffen hat und diese hartnäckig bestreitet. Die Feststellungsklage ist schon deswegen zulässig, weil aufgrund des Verhaltens des Beklagten eine erhebliche objektive Ungewissheit über den Bestand des Rechts entstanden ist und diese Ungewissheit durch die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils beseitigt werden kann. (T6) 6 Ob 335/00h Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 335/00h. Weiter macht die Klägerin ihr rechtliches Interesse an der Urkundenvorlage geltend: dem Beklagten Ernst Pecile werde aufgetragen, Kaufvertrag samt vollständigen, bezughabenden Schriftverkehr mit der Salzburger Sparkasse Bank AG hinsichtlich der Kaufbedingungen samt getroffener Nebenabreden und der Auftrag an 62 Herrn Dr Hans Reitstätter, zur Vertragserrichtung und Erstattung des Grundbuchgesuches zum Erwerb der Betriebsliegenschaft GP 91/7 EZ 601 Grundbuch 57303 Bruck im Original zur Gerichtlichen Feststellung vorzulegen. II. zur Tatsachenfeststellung: 1) Der Zeuge Dr. Werner KREISEDER, verantwortlicher Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG, wurde im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01 LG Salzburg als vormaliger Eigentümer der Liegenschaft GP 91/7 EZ 601 Grundbuch 57303 Bruck im Wasserrechtserfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See als Beschuldigter geführt. a) Beweisaufnahme 1 Salzb. Sparkasse Band XIII ON 84 vom 24. 04. 2003: ist die Fragestellung der Kriminalabteilung – abgelegt in Band IX 130 SZ 203/205 - an Herrn Dr. Kreiseder zitiert. zu Frage 1: die Ersteigerung hat Herr Dr. Kreiseder persönlich durchgeführt; zu Frage 2: der am 7. 12. 1998 erfolgte Zuschlag wäre mit Verteilungsbeschluss vom 19. 7. 1999 rechtskräftig geworden und mit Kaufvertrag vom 3. 12. 1999 sei das Grundstück in das Eigentum von PECILE übergegangen, so dass die SALZBURGER SPARKASSE ein halbes Jahr lang außerbücherliche Eigentümerin war. Auf Grund seiner Profession ist dem Befragten bekannt, dass alle Rechte und Verpflichtungen aus dem Grunderwerb mit dem Tag des Zuschlages zuwachsen und die SALZBURGER SPARKASSE am 7. 12. 1998 als Grundeigentümer gemäß den Bestimmungen des WRG und des SAWG die Verpflichtung übernommen hat, vorhandene gefährliche und andere Abfälle zu entsorgen. zu Frage 3: der SALZBURGER SPARKASSE seien vorhandene gefährliche Abfallstoffe weder beim Erwerb der Liegenschaft, noch beim Weiterverkauf an PECILE bekannt geworden: „ es erinnert sich Herr Dr. Kreiseder, dass unmittelbar vor Versteigerung vom Richter auf ein bestehendes Fruchtgenussrecht, nicht aber auf irgend welche gefährlichen Abfallstoffe hingewiesen wurde. “ Der Befragte hätte sich auf seine Abstimmung mit dem Masseverwalter erinnern können, wie diese in der Aussage von Herrn Dr. Hackl ( Blg 129 ) be schrieben ist und die Art der Liegenschaftsverwertung ohne Entsorgung der lagernden gefährlichen Abfälle vereinbart. Dem Befragten ist die Beilage zum Versteigerungsakt 2 E 42/98b, in welcher die vorhandenen Ablagerungen angeführt sind, bekannt, wie dies sein Schreiben bezüglich der Versteigerungsbedingungen an das BG Zell am See beweist. zu Frage 4: der SALZBURGER SPARKASSE wäre gar keine Beseitigungspflicht nach § 18 Abfallwirtschaftsgesetz auferlegt ! 63 Dem Befragten ist der Anwendungsbereich ( § 2 S.AWG ) geläufig und ihm daraus bekannt, dass die Verpflichtung nach dem WRG JEDERMANN betrifft und keine Verjährung kennt. Sich auf die Fehlleistung des Masseverwalters auszureden kann die SALZBUR GER SPARKASSE nicht von ihrer Verpflichtung als Grundeigentümerin befreien. Dies umso weniger, als sie selbst die rechtswidrigen Versteigerungsbedingungen zur Weiterführung des Verfahrens genutzt hat. zu Frage 5: den Terminus „ Lastenfreiheit über und unter der Erde. “ hat PECILE gebraucht um auszudrücken was ihm von der SALZBUGER SPARKASSE als Verkäuferin der Liegenschaft EZ 601 vertraglich zugesichert ist. Diese Behauptung von PECILE ist in seinen Aussagen vor Behörden und Gerichten mehrfach dokumentiert. zu Frage 6: die SALZBURGER SPARKASSE hat die Liegenschaft um ATS 4,85 Mio ersteigert und um ATS 6,3 Mio an PECILE weiterverkauft. Dies bei einem Schätzwert von ATS 10,5 Mio, also keinesfalls weit unter dem Verkehrswert. Dem Befragten ist entgangen, dass er nicht nach dem Schätzwert gefragt war. Der Verkehrswert bestimmt sich nach der Ortsüblichkeit und ist jedermann offenbar, dass dieser ATS 2.000,- je m² beträgt. Der Verkehrswert der Liegenschaft beträgt sohin ATS 15,592.000,--. Besonders ist darauf hinzuweisen, dass der Rechtsvertreter am 10.4.2002 einen Schaden der SALZBURGER SPARKASSE wegen Unverwertbarkeit durch die jetzt offenkundig gewordene Kontamination behauptet. Trotz der teilweisen ausweichenden und auch unrichtigen Ausführungen des Befragten ist eine nachfolgende persönliche Einvernahme des Herrn Dr. Kreiseder ebenso wie in den Hauptverhandlungen zu 31 Hv 143/09a unterblieben. In Zusammenführung der Aussagen PECILE und Dr. HACKL er-scheint eine persönliche Befragung des Herrn Dr. Kreiseder als persönlich tätiger Erwerber und Verkäufer der Liegenschaft EZ 601 KG Bruck im zweiten Rechtsgang zu 31 Hv 143/09a unverzichtbar. b) Beweisaufnahme 2 Salzb. Sparkasse zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg Band XIII ON 88 vom 03. 05. 2003. zum Fruchtgenussrecht: 64 Das Fruchtgenussrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH auf der GP 91/7 EZ 601 war der Käuferin Salzburger Sparkasse durch die Gespräche mit ARAL seit dem Jahre 1994 bekannt: Im Zuge dieser Verhandlungen wurde zwischen dem Herrn Gen. Dir. Ronald Mielke von ARAL und Herrn Dir. Salhofer von der Salzburger Sparkasse deren Ablösung ihrer Pfandrechte und die Eintragung des Eigentumsrechts für Aral, mit dem Fruchtgenussrecht für die Firma Leeb Betriebs GmbH vereinbart. Die Vertragsinhalte zwischen ARAL und SALZBURGER SPARKASSE habe ich Ihnen am 03. 04. 2002 als Beilage 3/A gemeinsam mit dem Beschluss des BG Zell am See TZ.107/ 1998 v.15 01.98 ( Blg 1/A ) vorgelegt. Obwohl in der Folge dieser Vertrag von ARAL nicht eingehalten wurde, hat die Salzburger Sparkasse das Fruchtgenussrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH weiterhin anerkannt. Es gibt bis zum heutigen Tage weder ein Schreiben der SALZBURGER SPARKASSE an die Firma Voltaik GmbH als Grundstückseigentümerin, noch ein solches an die Firma Leeb Betriebs GmbH als Fruchtnießerin in welchem sich die SALZBURGER SPARKASSE gegen das Fruchtgenussrecht oder das Bestandrecht ausgesprochen hätte. Wie ich Ihnen bereits am 22. 04. 2003 in meiner Stellungnahme zum Verhalten von Herrn Dr. Hackl zur Kenntnis gebracht habe, wurden von ihm als Masseverwalter Versteigerungsbedingungen erstellt, in denen das verbücherte Fruchtgenussrecht in Absprache mit der SALZBURGER SPARKASSE – nicht aufgenommen war. Die vom Masseverwalter durch List erreichte Löschung des Fruchtgenussrechtes und desgleichen erwirkte konkursgerichtlichen Genehmigung der von ihm vorgelegten Versteigerungsbedingungen bewirken deren Nichtigkeit. Die SALZBURGER SPARKASSE hat am 7. 12. 1998 in Kenntnis des Vorliegens ungültiger Versteigerungsbedingungen ( s. Aussage ON 187) das Eigentum an GP 91/7 EZ 601 KG Bruck im Wege der Versteigerung als einziger Bieter übernommen. Dem Versteigerungsakt sind die Ablagerungen, welche sich aus dem Eigentum der Firma Voltaik auf dem Grundstück befanden und vom Masseverwalter – im Einverständnis mit der SALZBURGER SPARKASSE - nicht entsorgt worden sind, beigelegen. Überdies wurden allfällige Kaufinteressenten vor Angebotsbeginn auf diese konsenslose Lagerung und dem Bestandsrecht der Firma Glocknertrade GmbH aufmerksam gemacht. Dies geschah gleichermaßen bereits beim ersten Verkaufsversuch im Jahre 1997. Die SALZBURGER SPARKASSE hat ihrer Verpflichtung zur Entsorgung der Ablagerung, welche ihr mit Zuschlagserteilung zugekommen ist nicht entsprochen, obwohl sie die Liegenschaft EZ 601 im Verkehrswert von ATS 15,592 Mio mit ATS 4,85 Mio erwerben konnte. III. zur Eigentumsübernahme der Liegenschaft EZ 601 durch Ernst Pecile: a) Beweisaufnahme 2 PECILE Band XIII ON 85 vom 24. 04. 2003: Betreff: Altlasten Hochtanklager - Grundkauf 65 Auf die Aktenkundigen zu den Ausführungen des Herrn Dr. HACKL in Beilage 129 und des Rechtsvertreters der SALZBURGER SPARKASSE in Beilage 130 bezugnehmend ist auf mehrfache Widersprüche zu den Aussagen PECILE in Beilagen 131 und 132 hinzuweisen. In ON 207 bestätigt PECILE seine Kenntnisnahme von Ablagerungen auf dem von ihm gekauften Grundstück EZ 601 und führt weiter aus, dass ihm die Verkäuferin SALZBURGER SPARKASSE im Kaufvertrag unter Punkt IV Lastenfreiheit zugesichert hat. In diversen Zeugenaussagen bediente sich PECILE wiederholt des Terminus „ der Lastenfreiheit über und unter der Erde “ die er auf Ablagerungen und Kontamination von Erdreich und Grundwasser bezog und die ihm die Verkäuferin garantiert habe. In ON 213 gibt PECILE zu Protokoll, dass ihm das auf seinem Grundstück gelagerte Baustahlgitter seit seinem Grundkauf gehört, weil er laut Vertrag mit den darauf befindlichen Fahrnissen gekauft hat. Er habe auch hingenommen, dass Altlasten seitens R. Leeb dort lagerten. Daher sehe er nicht ein, dass lagernde, brauchbare Gegenstände – trotz Fruchtgenußrecht - nicht ihm gehören sollten. In den Behördenverfahren hat PECILE als Grundeigentümer seine Verpflichtung nach dem Wasserrecht stets bestritten und die Entsorgung der von ihm käuflich erworbenen Fahrnisse ( wie o. a. ) durch die öffentliche Hand gefordert. Die BH Zell am See ist der Forderung PECILE willfährig nachgekommen und hat am 06. 02. 2002 mit Bescheid Zl. 03/256-830/48-2001die Beseitigung der Ablagerungen auf dem Grundstück PECILE durch die Gemeinde aufgetragen. Gegen diesen offenen Zusammenhalt der Behördenorgane mit PECILE habe ich Einspruch erhoben und die BH Zell am See am 18. 2. 2002 darauf aufmerksam gemacht, dass die Ablagerungen auf GN 91/7 auf Grund des Bescheides der Salzburger Landesregierung vom 30. 03.2001 Zl.16/01-228/78-2001 dem Grundeigentümer PECILE vorzuschreiben sind: Eine Vorschreibung an den Grundeigentümer PECILE ist bis heute nicht ergangen. Ebenso ist die Bodenverunreinigung vom 2. auf 3. Dezember 2000 durch PECILE von der BH Zell am See nicht in den Verfahrensakt aufgenommen worden. In den Gerichtsverfahren vor dem BG Zell am See hat sich PECILE wiederholt auf seinen Kaufvertrag mit der SALZBURGER SPARKASSE berufen aber niemals den vielzitierten Kaufvertrag, rechtsgültig unterfertigt, irgendwo vorgelegt. Auch im gegenständlichen Strafakt habe ich einen solchen nicht finden können. Daher beantrage ich, dass die Beibringung aller Unterlagen über die rechtsgültige Kaufabwicklung angeordnet wird. Dies insbesondere deswegen, als berechtigte Zweifel an der Redlichkeit dieser Eigentumsübertragung an PECILE erwachsen. Alleine schon wegen offensichtlicher Verletzung unter der Hälfte des wahren Wertes, rechtswidrige Nebenabreden nicht auszuschließen sind und sich solche aus dem widersprüchlichen Verhalten beider Vertragsteile ableiten. Besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang der Aussage PECILE am BG Zell am See zu 5C 1/01x im Protokoll 24. 10. 2001 u legen: 66 Mit 28. 01. 2000 wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. vgl. Beilage b) Beweisaufnahme 3 PECILE Band XIII ON 90 + 91 vom 08. 05. 2003: Betreff: Altlasten Hochtanklager - Übertragung Aktenkundig ist, wie sich aus der Zusammenführung der Berichte Dr. Hackl und SALZBURGER SPARKASSE, eröffnet hat, dass die Eigentumsübertragung des Grundstückes 91/ 7 EZ 601 KG Bruck an PECILE in Absprache zwischen der SALZBURGER SPARKASSE und Herrn Dr. HACKL in Einbeziehung der Herren Dr. Küenburg und Dr. Reitstätter unter mehrfacher Verletzung von Rechtsvorschriften vorgenommen wurde. 1) Im Verteilungsbeschluss vom 10. 08. 1999 zu 2 E 42/98 b-30 ON 1212/ /00 wird vom Bezirksgericht Zell am See festgestellt: „ da zur mündlichen Verhandlung vom 19. Juli 1999 niemand gekommen ist, wird auf Grund der Aktenlage in nachstehender Weise verteilt: “ Im Beschluss zu 22 R 216/00 v LG Salzburg stellt das Rekursgericht auf S 4 fest: „ Zur für den 19. Juli 1999 anberaumten Tagsatzung zur Meistgebotsverteilung wurde weder die Fruchtnießerin, noch deren Vertreter geladen. Aus einem Aktenvermerk vom 18.11.1999 geht hervor, dass wegen Unterlassung der Verständigung der Fruchtgenussberechtigten Leeb Betriebs GmbH nun die Zustellung des Verteilungsbeschlusses an Rechtsanwalt Dr. Wolff verfügt wurde. Nach dem im Akt befindlichen Rückschein wurde der Verteilungsbeschluss am 22. 11. 1999 an die Rechtsanwälte Wolff & Partner zugestellt. Die 14 – tägige Rechtsmittelfrist verlief jedoch ungenützt ! “ Daraus ergibt sich, dass unterlassen wurde 1. von Dr. HACKL die Verständigung des Geschäftsführers der Verpflichteten von der Tagsatzung am 19. Juli 1999; 2. vom Bezirksgericht Zell am See die Verständigung der Fruchtnießerin zu dieser Tagsatzung und über die Löschung der Einverleibung ihres Fruchtgenussrechtes aus dem Grundbuch; 3. von der Kanzlei Wolff, bzw. von Herrn Dr. Küenburg die Anfechtung der Zuschlagserteilung und die Übermittlung der Verständigung des Bezirksgerichtes vom 22. 11. 1999 an die Fruchtnießerin Firma Leeb Betriebs GmbH; 4. von Herrn Dr. Reitstätter die Prüfung der Inhalte des Kaufvertrages, wie diese ihm von den Vertragsparteien als wahr vorgegeben waren. Aus der Aktenlage ist ersichtlich dass die Löschung des Fruchtgenussrechtes der Firma Leeb Betriebs GmbH ohne eigenen Gerichtsbeschluss auf Anordnung des Gerichtes an den Grundbuchsführer Herrn Mario Würstl am 7. 12. 1998 erfolgt ist. ( s. Urteil des Rekursgerichtes Seite 7 ) Wegen Unterlassung eines Rekurses gegen den Verteilungsbeschluß kann die Frucht nießerin Leeb Betrieb GmbH auch den Löschungsbeschluss, der nur dem Verteilungs -beschluss Rechnung trägt, nicht mehr wirksam bekämpfen. ( s. Urteil des Rekursgerichtes Seite 8 ) 67 Dieser Löschungsbeschluss vom 18. April 2000 beinhaltet aber gar nicht die Einverleibung der Löschung des Fruchtgenussrechtes der Firma Leeb Betriebs GmbH wie dies der Notar in in seinem Grundbuchsantrag begehrt, weil zu diesem Zeitpunkt das Fruchtgenussrecht schon vorher ohne Gerichtsbeschluss, auf richterliche Anweisung des Vorstehers des Bezirksgerichtes Zell am See Herrn Dr. Gerald Simmer an den Grundbuchsführer Herrn Mario Würstl nach dessen Mitteilung vom 05. 05. 2003 gelöscht worden ist ! vgl Beilage 2 Beschluss 2) Dr. Erhard HACKL, Rechtsanwalt, Hofgasse 7 in 4020 Linz wurde als Masseverwalter in den Konkursverfahren AZ 23 S 706/95 h+AZ 23 S1241/95k LG Salzburg bestellt. Seine Tätigkeit ist in den LINKs 05.00 ff dargelegt. Er wird im Strafverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg Band VI ON 1 als Beschul-digter geführt; Strafakte STA 3St 136/03 d; Strafanzeige LINK 05.05; Falschaus-sage vor Gericht zu GZ 3 Cg 94/01 g LG Salzburg; Ganz besonders ist in diesem Zusammenhang auf die vorsätzliche Verletzung der Eigentumsrechte der Klägerin und deren Geschäftsführers Richard Leeb durch Herrn Dr. ERHARD HACKL hinzuweisen, wie er es als persönlicher Massever-walter des Geschäftsführers zustimmend akzeptiert hatte, dass die OBERBANK AG in vorsätzlicher Bereicherungsabsicht nach vollständiger Erfüllung ihrer Forderung aus seinen zum Pfand gegebenen privaten Liegenschaften – auch noch den Wechselzahlungsauftrag des Landes- als Handelsgerichtes Linz, vollstreckbar per 06. 04. 1995, ursprünglich gegenüber der Pensionsversicherungsanstalt Friedrich-Hillegeist-Straße 1 in 1021 Wien und nachfolgend gegenüber dem Masseverwalter der Leeb Betriebs GmbH Herrn Dr. Wabnig geltend gemacht hat. Herr Dr. ERHARD HACKL hat in Zuhaltung zur Bereicherung der OBERBANK AG die Bescheide der BH Zell am See vom 18.10. und 03.11.1994 Zl. 3/203-44/18 -1994 und 201994; 2/152-209/1994 und 2/152-269/1994, welche allesamt die Betriebsliegenschaft Hochtanklager der Firma Voltaik Handelsges. mbH zum Gegenstand hatten, nicht behandelt, die am Betriebsgelände Hochtanklager vorhandenen Ablagerungen vorsätzlich nicht entfernt und die Ergebnisse der Boden- und Grundwasseruntersuchung der Firma Proterra vom 18. 08. 1995 vor dem Geschäftsführer der Klägerin verheimlicht, es aber der SALZBURGER SPARKASSE ermöglicht in dieses Gutachten in Wien noch vor Dezember 1996 Einblick zu nehmen. Die diesbezüglichen Verhandlungen über die Vereinbarungen zur Verwertung der betrieblichen und privaten Liegen-schaften wurde 1996 und 1997 mit Herrn Dr. SALHOFER von der Salzburger Sparkasse Bank AG iSd Auftraggebers Ernst Pecile geführt, der im Jahre 1994 für die Vertragserrichtung mit der ARAL AUSTRIA GMBH zuständig war. Im Weiteren hat Herr Dr. ERHARD HACKL dafür gesorgt, dass OBERBANK AG und SALZBURGER SPARKASSE die vorsätzliche Bereicherung gemeinsam betrieben haben, wie diese durch unerlaubte Absprachen und Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung zur Verwertung von Pfandliegenschaften erwiesen und in den LINKs 30.00 bis 70.05 dokumentiert sind. Beilage 2 01 GZ 28 Ur 331/07 b LG Salzburg Beweisaufnahme 44b Dr. Kreiseder v. 10. 12. 2007 02 Beweisaufnahme 50 Dr. Hackl (1) v. 03. 04. 2007 68 OBERBANK AG, Hauptplatz 10 - 11, 4020 Linz Konkurstreiberei der OBERBANK AG in den Konkursen AZ 23 S 706/95 h+AZ 23 S1241/95k OBERBANK AG > Korruptionsverdacht SALZBURGER SPARKASSE BANK AG, Salzburg Alter Markt 3 Absprachen außerhalb der Rechtsordnung Konkursen AZ 23 S 706/95 h+AZ 23 S1241/95k Salzburger Sparkasse> Korruptionsverdacht 93.02 93.02A 93.02B 93.03 93.03A 93.03B Die schuldhafte Verursachung des Herrn Dr. Erhard Hackl, als Masseverwalter der Firma Voltaik Handels GmbH liegt einerseits darin, als Herr Dr. Hackl sich geweigert hat Ablagerungen zu entsorgen, die sich auf den Konkursverfangenen Liegenschaften GP 91/5 zu EZ 501 und GP 91/7 zu EZ 601 befunden haben und ihm aus dem Versteigerungsakt zu 2E 42/98b BG Zell am See bekannt waren, weil sie dort nach Art und Anzahl aufgelistet sind. Ebenso ist die Eigentümerschaft dieser Ablagerungen am 18. 04. 1995 für die Konkursmasse in diesem Versteigerungsakt belegt. Anderseits liegt auch eine schuldhafte Verursachung des Herrn Dr. Hackl darin, begründet, als er in seiner Eigenschaft als Masseverwalter am 5.9.1996 in seiner Kanzlei in der Hofgasse 7 in 4020 Linz gemeinsam mit der Oberbank und der SALZKURGER SPARKASSE BANK AG Vereinbarungen betreffend der Verwertung der Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 je Grundbuch 57303 Bruck getroffen hat, in denen insbesondere die Eigentumsübertragung der EZ 601 - bei rechtswidriger Löschung des bestehenden Fruchtgenussrechtes der Firma Leeb Betriebs GmbH und Nichtentsorgung vorhandener Ablagerungen – an die Salzburger Sparkasse Bank AG mit nachfolgendem Verkauf an ERNST PECILE vereinbart worden ist. In Subsumtion des Zusammenwirkens des Konkursrichters Dr. Gregor Sieber mit seinen Masseverwaltern ist in der gegenständlichen Feststellungsklage der Amtsmissbrauch zu Gunsten OBERBANK AG, Salzburger Sparkasse Bank AG, Dr. Anton und Erna WALTL, sowie Ernst PECILE gerichtlicher Untersuchung zuzuführen, um zu klären wie es der Masseverwalter Dr. Erhard Hackl zu vertreten hat, dass zu Pfand gegebenes Liegenschaftsvermögen im Verkehrswert von ATS 106,50 für die Gesamtausleihung der Voltaik Handels GmbH von ATS 51,50 zur Abdeckung nicht ausgereicht haben, weil am 17. 08. 2000 ATS 16.789.853,78 von der Salzburger Sparkasse Bank AG als offene Forderung angemeldet wurden. 4) Mag. Dr. Josef Weißl, MBA Vorstandsdirektor der OBERBANK AG 69 hat in seiner vormaligen Funktion als Mitglied der Gebietsleitung Salzburg der Firma Voltaik Handels GmbH nachstehende Geschäftskredite im Gesamtbetrag von ca. ATS 29,0 Mio eingeräumt: Konto Nr. 351-0050.97 ATS 7.718.158,-Konto Nr. 351-0057.31 ATS 6,275.799,19 Konto Nr. 258-7006.49 DEM 2,140.413,40 Zur Besicherung dieses Obligos hat der Geschäftsführer der Firma Voltaik Handels GmbH Richard Leeb der Oberbank AG seine privaten Liegenschaften zum Pfand gegeben: a) Wohnhaus in Thumersbach Erlberg 133 mit Verkaufserlös von ATS 9,5 Mio b) Eigenjagd Kaserer Hochalm Taxenbach mit Verkaufserlös von ATS 11,5 Mio c) Villa u. Obstgarten EZ 5 (Mieter Waltl) mit Verkehrswert von ATS 17,2 Mio die Firma Leeb Betriebs GmbH als Bürge im Schätzwert von ATS 4,27 Mio d) Pfandrecht einverleibt EZ 24 Grundb 57303 Bruck ATS 2,0 Mio e) Pfandrecht einverleibt EZ 97 Grundb 57303 Bruck ATS 3,0 Mio zusätzlich unterfertigt der Geschäftsführer einen Deckungswechsel ATS 5,0 Mio insgesamt sind der OBERBANK AG die exklusiven Pfandrechte ATS 47,47 Mio und für c) die Alleinverkaufsermächtigung eingeräumt worden. =========================================================== Obwohl der Oberbank AG am 01. 08. 1994 die o. a. exklusive Pfandrechte zur Besicherung ihres Obligos von ATS 29.0 Mio eingeräumt waren, wurde der massive Wertverlust ihres Pfandrechtes, durch die vom Mieter der EZ 5 Dr. Anton Waltl behaupteten Mietrechte, moniert. Aus diesem Grund habe ich der Oberbank AG eine Alleinverkaufsberechtigung für die Villa mit ca. 5000 m² Baugrund eingeräumt und gleichzeitig Kaufvereinbarungen mit Herrn Jansenberger, Mag. Deifel uind Frau Pöschl im Gesamtwert von ATS 17,2 Mio vorgelegt. Herr Jansenberger hat auf seine Kosten die Vermessung durchführen lassen. Herr Mag. Deifel hat einen einverleib-ungsfähigen Kaufvertrag ausfertigen lassen und Frau Pöschl hat ein verbindliches Kaufangebot von ATS 2.000,-- /m² für den Restgrund abgegeben. Die Oberbank AG hat alle vorgelegten Kaufanträge d) für das Haus, Imbachhornstraße 1 + 1.000 m² mit Hans Jansenberger mit ATS 8.0 Mio. Herr Jansenberger, 5662 Bruck, Glocknerstraße 4 hat auf seine Kosten die Vermessung des Kaufgegenstandes vom Geometer Linsinger in Schwarzach durch-führen lassen; e) für 1.000 m² südlich des Hauses hat Herr Mag. Deifl, Apotheker in Bruck einen Kaufvertrag durch Rechtsanwaltsbüro Nagele in Linz errichten lassen; f) für die restliche Grundfläche von ca. 3.800 m² zum Preis von ATS 2.000 m² nördlich des Hauses lag ein verbindliches, schriftliches Kaufangebot von Frau Erna Pöschl, Zell am See vor. 70 ignoriert und die an die Firma Voltaik Handels GmbH gewährten Kredite per 31. 12. 1994 fällig gestellt und nachfolgend den von mir blanko unterfertigten Deckungswechsel von ATS 5,000.000,- präsentiert und per Versäumnisurteil den Wechselzahlungsauftrag des Landes- als Handelsgerichtes Linz, vollstreckbar per 6.4.1995, von ATS 5,000.000,-- jetzt € 363.364,17 präsentiert. Meine Ansprech-partner waren zu dieser Zeit die Herren Dr. Weißl als Gebietsdirektor für Salzburg und Herr Grausgruber von der Filiale Saalfelden. Einen Kredit für mich selbst habe ich nie aufgenommen. Unter den gegebenen Umständen bin ich meiner Verpflichtung als Geschäftsführer nachgekommen und habe am Landesgericht Steyr am 28. 04. 1995 den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Firma Voltaik Handels GmbH FN 120968 w gestellt und die Gebühr von ATS 50.000,-- entrichtet. Nach Eröffnung des Konkursverfahren haben sowohl der Masseverwalter Dr. Hackl als auch die Oberbank die von mir vorgelegten bereits ausgearbeiteten Kauf-verträge für die Liegenschaft Obstgarten EZ 5 (Hans Jansenberger ) und EZ 541 ( Mag. Deifl, Apotheker in Bruck ) im Gesamtverkaufserlös von ATS SALZBURGER 17,200.000,- zurückgewiesen und gemeinsam mit der SPARKASSE BANK AG die Verwertung der ihr zur Besicherung ihrer an die Fa. Voltaik Handels GmbH gewährten Geschäftskredite zu Pfand gegeben Liegenschaften beschlossen: a) mit EZ 501 Tanklager bebaut b) mit EZ 601 Tanklager unbebaut = 5. 693 m² ATS 14,840.087,00 = 7.796 m² ATS 15,592.000,00 lt. Schätzgutachten Marterbauer c) mit EZ541Baugrund Obstgarten = 1.000 m² ATS 2,000.000,00 lt. Kaufvertrag - Mag. Deifl, Bruck d) mit EZ 8 Kaprunerstraße 3 = 400 m² ATS 14,500.000,00 lt. Schätzung zuzüglich der Investitionen Fa. Glocknertrade GmbH u. Mieter ATS 2,600.000,00 insgesamte Pfandbestellung.im Verkehrswert von ATS 59,432.087,00 für die Ausleihung von zusammen ATS 22,501.991,45 =================================================== Die Vorlage von rechtswidrigen Versteigerungsbedingungen durch den Masseverwalter Dr. HACKL, die unterlassene Berufspflicht des Herrn Dr. KÜENBURG, das Verschweigen, bzw. Verneinen der vorhandenen Altlasten bei der Erstellung des Kaufvertrages durch die Vertragsteile SALZBURGER SPARKASSE und PECILE, so wie die Beglaubigung dieses unwahren Sachverhaltes in der Kaufurkunde durch Herrn Dr. Hans REITSTÄTTER, als öffentlicher Notar in Zell am See haben das Bezirksgericht Zell am See veranlasst, die Löschung des Fruchtge71 nussrechtes gem Pkt II bis V der Vereinbarung 1994-06-30 für Leeb Betriebsgesellschaft mbH C-LNR 9 ohne Gerichtsbeschluss und ohne Verständigung der Fruchtnießungsberechtigten vorzunehmen. II. zur Löschung des Fruchtgenussrechtes der Leeb Betriebs GmbH FN 56254b an EZ 601 im Grundbuch am BG Zell am See ohne einverleibungsfähige Urkunde: 1) Dr. Hans Reitstätter hat als öffentlicher Notar am 21. 04. 2000 dem Bezirksgericht Zell am See das Grundbuchgesuch auftrags des Ernst Pecile vorgelegt, in welchem er unter anderem in Punkt 3.) die Einverleibung der Löschung des FRUCHTGE-NUSSRECHTES gem.Pkt II bis V Vereinbarung 1994-06-30 für Leeb Betriebs GmbH, C-LNR 9; in Punkt 4.) die Löschung der Anmerkung C-LNR 12 des Rekurses gegen Löschung C-LNR 9; beantragt. Unter den zu verständigenden Parteien wird unter Pkt 5.) die Firma Leeb Betriebs GmbH geführt, die solcherart erstmals am 25. 04. 2000 von der beantragten Löschung ihres Fruchtgenussrechtes erfahren und sofort ihren neuen Rechtsbeistand zur Rekurserhebung beauftragt hat. Herr DDr. Manfred König RA in 5760 Saalfelden hat am 25. 05. 2000 Rekurs gegen die Löschung des Fruchtgenussrechtes erhoben. Der Rekurs wurde abgewiesen, weil die Firma Leeb Betriebs GmbH gegen den Verteilungsbeschluss ( der ihr nicht zugestellt wurde ) keinen Rekurs erhoben hat. Dem Notar war aus seinem Antrag auf Löschung der Grundbuchseintragung C- LNR 12 des Rekurses gegen Löschung C-LNR 9 bekannt, dass das Fruchtgenussrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH widerrechtlich gelöscht und in Folge auf Grund des Beschlusses zu 22 R 452/97 t LG Salzburg vom 8. Jänner 1998 am 15. Jänner 1998 mit Beschluss TZ.107/1998 die Eintragung in CLNR 9 (TZ 3022/1994 FRUCHTGENUSSRECHT gem Pkt II bis V Vereinbarung 1994-06-30 für Leeb Betriebsgeselschaft mbH) wiederhergestellt wurde. Der Herr Notar hätte sich bei Beobachtung ihm zukommender besonderen Sorgfaltspflicht über die bereits aktenkundige, rechtswidrige Vorgangsweise des Masseverwalters im Verfahren informieren können und eine gerichtliche Klärung veranlassen müssen. In den Hauptverhandlungen zu 31 Hv 143/09a, 40Hv 147/10g wurde dem Beweisantrag 9 auf Einvernahme des Herrn Dr. Hans Reitstätter, öfftl. Notar 5700 Zell am See als Errichter des Kaufvertrages zwischen Salzburger Sparkasse und Ernst Pecile und Erstatter des Grundbuchgesuches zur Löschung einer Grundbuchseintragung ohne einverleibungsfähige Urkunde nicht entsprochen, so dass dies im gegenständlichen Verfahren jedenfalls nachzuholen ist: der zerbrochene Krug in Salzburg X-E - vom Dorfrichter Adam >zur STAATSANWALTSCHAFT SALZBURG unterbliebene Fragestellung an beantragte Zeugen Wasserrechtsverfahren 6/203-44/2001 BH Zell /See im Strafverfahren 40 Hv 147/10g LGS P Dr. Hans REITSTÄTTER 01 von wem wurde dem Zeugen der Auftrag zur Errichtung des Kaufvertrages zwischen der Salzburger Sparkasse Bank AG und Ernst PECILE erteilt ? 72 02 03 wie wurde dem Zeugen der Vertragswille beider Parteien zur Kenntnis gebracht ? wurde dem Zeugen kenntlich, dass es sich beim Kaufgegenstand um einen Teil des Hochtanklagers der Firma Voltaik Handels GmbH gehandelt hat, der im Zwanngsversteigerungsweg der Verkäuferin zugeschlagen wurde ? 04 welche, für die Errichtung eines Kaufvertrages maßgeblichen, Umstände hat der Zeuge aus dem Versteigerungsakt entnehmen können ? Diese Ablagerungen haben dem Versteigerungsakt zu 2 E 42/98 b in ON 49 bis 53 beigelegen und sind der Erwerberin Salzburger Sparkasse nachweislich vor Angebotsbeginn und dem Käufer Pecile vor Kaufabschluss (eigene Aussage ON 185 u 187 Krimnalabteilung vom 14. Februar 2001 ) kenntlich gewesen. Beilage 1 Eingabe zur Versteigerung. 05 hat sich der Zeuge hinsichtlich der Vertragsbedingungen mit beiden Vertragsteilen ins Einvernehmen gesetzt ? 06 hat der Zeuge den Kaufgegenstand vor Vertragserrichtung in Augenschein genommen ? 07 hat der Zeuge den Inhalt der Versteigerungsbedingungen geprüft ? 08 war dem Zeugen kenntlich, dass weder die Verkäuferin, noch der Käufer einen Schlüssel zum Kaufgegenständlichen Grundstück besessen hatten ? 09 welche Maßnahmen wurde vom Zeugen ergriffen, als ihm die wahren Ver-hältnisse betreffend des Kaufgegenstandes aus dem Gerichtsakt zu 2 E 42/98 b BG Zell am See ON 49 bis 53 offenbar geworden sind ? 10 ist dem Zeugen die Verpflichtung eines Grundeigentümers nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 kenntlich ? 11 hat sich der Zeuge vor Vertragserrichtung bei der Verkäuferin betreffend der Eigentümerschaft der sich auf der Kaufliegenschaft befindlichen Lagerungen erkundigt ? 12 hat sich der Zeuge bei den Firmen Glockbertrade GmbH, Leeb Betriebs GmbH oder dem Masseverwalter Dr. Hackl betreffend der Ablagerungen kundig gemacht ? 13 war dem Zeugen die Veröffentlichung im Internet unter www.leeb-oel.at kentlich ? 14 hat sich der Zeuge vor Vertragserrichtung bei der Verkäuferin über deren Verfügung über eine gültige Löschungsquittung der Leeb Betriebs GmbH versichert ? Der Herr Notar nimmt in dem Kaufvertrag zwischen der SALZBURGER SPARKASSE als Verkäuferin und dem Ernst PECILE als Käfer am 3. 12. 1999 unter Punkt IV. Gewährleistung auf: „ Die Verkäuferin erklärt, dass ihr keine verdeckten Mängel an der Kaufliegenschaft und keine Kontaminierungen sowie Altlasten bekannt sind. und leistet Gewähr, dass die Kaufliegenschaft ohne Rechten dritter Personen in das bücherliche Eigentum über gehen. Beilage 4 Kaufvertrag 15 16 17 wie erklärt der Zeuge die Fassung des Kaufvertrages unter Punkt IV, dass die Verkäuferin weder für einen besonderen Zustand garantiert, noch ihr darüber hinaus auch keine versteckten Mängel, keine Kontaminierungen und keine Altlasten bekannt sind. und leistet Gewähr, dass die Kaufliegenschaft ohne Rechten dritter Personen in das bücherliche Eigentum übergehen ? in welcher Form und von welcher Person wurde dem Zeugen von der Salzburger Sparkasse Bank AG nachgewiesen, dass seitens der Verkäuferin weder Kenntnis von Ablagerungen noch von Nutzungsberechtigten am Kaufgegenstand vorlagen ? war dem Zeugen kenntlich, dass die Aufnahme Aktenwidriger Sachverhalte im Kaufvertrag dazu gedient haben, gesetzliche Vorschriften, welche einen Grundeigentümer zur Entsorgung konsensloser Lagerung, gefährlicher und anderer Abfälle verpflichten, zu umgehen ? 73 18 aus welchen Grund hat der Zeuge seinem Grundbuchsgesuch die in den Versteigerungsbedingungen zitierte Löschungsquittung nicht angeschlossen ? Der Masseverwalter Herr Dr. Erhard Hackl hat am 31. Juli 1998 dem BG Zell am See zu Zl 2 E 42/98 b Versteigerungsbedingungen vorgelegt in welchen er auf Seite 4 Abs 2 letzter Satz mitteilt: „ Hinsichtlich des jeweils unter C-LNR 9 in EZ 501 bzw. EZ 601 einverleibten Fruchtgenussrechtes für die Leeb (Ver)Betriebsgesellschaft mbH erhält der Ersteher eine grundbuchsfähige Löschungsquittung vom 04-08-1985, welche den Versteigerungsbedingungen in Kopie angeschlossen ist. “Beilage: Versteig. Bedingungen 19 hat der Zeuge aus dem Grundbuch entnommen, dass die zitierte Löschungsquittung ungültig ist, weil bereits mit ihr 1997 eine widerrechtliche Löschung herbeigeführt wurde und hat der Zeuge in diesem Wissen in seinem Grundbuchgesuch erneut das Vorliegen einer gültigen Löschungsquittung behauptet ? Mit der vom Masseverwalter angeführten Löschungsquittung vom 04-08-1985 wurde von ihm bereits im Jahre 1997 widerrechtlich die Löschung des Fruchtgenussrechtes der Firma Leeb Betriebsgesellschaft mbH herbeigeführt. Diese Löschung musste mittels Rekurs bekämpft werden. Die Wiederherstellung wurde mit Beschluss vom 8. Jänner 1998 zu GZ 22 R 452/97 t LG Salzburg aufgetragen und mit TZ. 107/1998 im Grundbuch BG Zell am See durchgeführt. Beilage: Beschluss BG Zell am See 20 kann der Zeuge die Person namentlich bezeichnen, von der er in welcher Form mit dieser Vorgangsweise beauftragt worden ist ? 21 zu welchem Zeitpunkt ist dem Zeugen kenntlich geworden, dass der Grundbuchsführer am Bezirksgericht Zell am See Herr Mario Würstl das Fruchtgenussrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH ohne Einverleibungsfähiger Urkunde, sondern auf Grund mündlicher Weisung durch den Vorsteher des Bezirksgericht Zell am See Herrn Dr. Gerald Simmer gelöscht hat ? 22 st dem Zeugen offenbar geworden, dass sein Vorgehen zur Beschwerde bei der Notariatskammer wegen Verletzung der Standesregeln Anlass gegeben hat ? 23 ind dem Zeugen Reaktionen der Noteriatskammer kenntlich ? 24 ind dem Zeugen Vereinbarungen zur Pfandverwertung zwischen der Oberbank AG, Dr. Hackl und der Salzburger Sparkasse Bank AG kenntlich geworden ? 25 hat sich der Zeuge mit Herrn Dr. Erhard Hackl Rechtsanwalt, Hofgasse 7, 4020 Linz betreffend seiner Versteigerungsbedingungen ins Einvernehmen gesetzt? Dr. Hans REITSTÄTTER, hat sich des Amtsmissbrauchs zu Gunsten der SALZBURGER SPARKASSE BANK AG und Ernst PECILE schuldig gemacht Die vorsätzliche Verletzung von Standespflichten haben zu entsprechenden Mitteilungen an die Notariatskammer und an die Staatsanwaltschaft Salzburg veranlasst, wie diese dem Akt des Untersuchungsgerichtes beiliegen: RICHARD LEEB A-5671 Bruck / Glocknerstraße am 08. 05 2003 An die Notariatskammer Salzburg Augustinergasse 19 5020 Salzburg Verdacht auf Verletzung der Standespflicht Sehr geehrte Damen und Herren, 74 ich bringe Ihnen zur Kenntnis, dass Herr Dr. Hans Reitstätter, öffentlicher Notar in 5700 Zell am See, Dreifaltigkeitsstraße 3 am 3. Dezember 1999 einen Kaufvertrag zwischen der Salzburger Sparkasse und Ernst Pecile errichtet hat. Beim Kaufgegenstand handelte es sich um die Liegenschaft EZ 601 KG Bruck welche auf Betreiben des Masseverwalters Dr. Erhard Hackl aus der Konkursmasse der Firma Voltaik GmbH am 7. 12. 1998 vom BG Zell am See versteigert und der Salzburger Sparkasse zugeschlagen wurde. Die beiden Vertragsteile und der Masseverwalter werden unter anderen als Verdächtige im Strafverfahren zu 28 Ur 1198/01 v LG Salzburg geführt. Das kaufgegenständliche Grundstück war Teil des Hochtanklagers der Firma Voltaik GmbH in Bruck / Glocknerstrasse und betreffend dortiger nichtentsorgter Ablagerungen österreichweit in den Schlagzeilen. Diese Ablagerungen haben dem Versteigerungsakt zu 2 E 42/98 b beigelegen und sind der Erwerberin Salzburger Sparkasse nachweislich vor Angebotsbeginn und dem Käufer Pecile vor Kaufabschluss (eigene Aussage ON 185 u 187 Kriminalabteilung vom 14. Februar 2001 ) kenntlich gewesen. Beilage 1 Eingabe z.Verst Im gegenständlichen Kaufvertrag werden wahrheits- und aktenwidrige Sachverhalte, wie diese durch beide Vertragsteile behauptet sind, durch den öffentlichen Notar beglaubigt und in seinem Grundbuchsgesuch das Bezirksgericht Zell am See zur Löschung des einverleibten Fruchtgenussrechtes der Firma Leeb Betrieb GmbH C-LNR 4 bewogen. Beilage 2 Kaufvertrag Dem Herrn Notar war nicht nur aus dem Versteigerungsakt die rechtswidrigen Ausführungen des Masseverwalters in den Versteigerungsbedingungen bekannt, welche bereits vorher dazu geführt haben, dass eine Löschung des Fruchtgenussrechtes durch die Firma Leeb Betriebs GmbH mittels Rekurs wiederhergestellt werden musste, sondern war ihm auch offenbar, dass die Kaufvereinbarung der beiden Vertragsteile in Pkt IV. dazu dienten gesetzliche Vorschriften, welche einen Grundeigentümer zur Entsorgung konsensloser Lagerung, gefährlicher und anderer Abfälle verpflichten, zu umgehen. Der Herr Notar hat durch vorsätzliche Verletzung seiner Berufspflicht maßgeblich dazu beigetragen, dass der Firma Leeb Betriebs GmbH durch die von ihm beantragte und daraufhin vom Bezirksgericht Zell am See angeordnete Löschung ihres Fruchtgenussrechtes ein Schaden von € 700.000,-- ( lt. Schätzgutachten ) entstanden ist. Beilage 3 Grundbuchgesuch -----------------A-5671 Bruck / Glocknerstraße am 12. 05 2003 An die Notariatskammer Salzburg Augustinergasse 19 5020 Salzburg Verdacht auf Verletzung der Standespflicht Sehr geehrte Damen und Herren, 75 ergänzend zu meinem Schreiben vom 8. 05. 2003 bringe ich zum Sachverhalt weiter vor: Der Masseverwalter Herr Dr. Erhard Hackl hat am 31. Juli 1998 dem BG Zell am See zu Zl 2 E 42/98 b Versteigerungsbedingungen vorgelegt in welchen er auf Seite 4 Abs 2 letzter Satz mitteilt: „ Hinsichtlich des jeweils unter C-LNR 9 in EZ 501 bzw. EZ 601 einverleibten Fruchtgenussrechtes für die Leeb (Ver)Betriebsgesellschaft mbH erhält der Ersteher eine grundbuchsfähige Löschungsquittung vom 04-08-1985, welche den Versteigerungsbedingungen in Kopie angeschlossen ist. “ Beilage: Versteig. Bedingungen Diese Löschungsquittung liegt weder dem Gerichts-, noch dem Grundbuchsakt in Zell am See bei. Wenn diese Löschungsquittung gemäß dem o. a. Wortlaut an den Ersteher ausgehändigt worden wäre, hätte sie der Herr Notar seinem Grundbuchsgesuch beischließen müssen und läge im Grundbuch auf. Mit der vom Masseverwalter angeführten Löschungsquittung vom 04-08-1985 wurde von ihm bereits im Jahre 1997 widerrechtlich die Löschung des Fruchtgenussrechtes der Firma Leeb Betriebsgesellschaft mbH herbeigeführt. Diese Löschung musste mittels Rekurs bekämpft werden. Die Wiederherstellung wurde mit Beschluss vom 8. Jänner 1998 zu GZ 22 R 452/97 t LG Salzburg aufgetragen und mit TZ. 107/1998 im Grundbuch BG Zell am See durchgeführt. Beilage: Beschluss BG Zell am See Dieser Vorgang war dem Herrn Notar aus dem ihm vorliegenden Grundbuchstande bekannt. 2) Herr Dr. Hans REITSTÄTTER hat als öffentlicher Notar über Auftrag seines Klienten Ernst PECILE für diesen am 3. Dezember 1999 einen Kaufvertrag betreffend der Liegenschaft EZ 601 KG Bruck errichtet. Da dem Herrn Notar bei Vertragserrichtung der aktuelle Grundbuchstand am 3.12. 1999 vorgelegen hat, ist die Aufnahme im Kaufvertrag unter Punkt IV. der Eintragung C-LNR 9 und Beantragung der Löschung dieser Einverleibung im Grundbuchgesuch vom 21. April 2000 unter Pkt 3.) nicht nachzuvollziehen, da die Eintragung des Fruchtgenussrechtes bereits gelöscht war. Dem Herrn Notar wäre es auf Grund der ihm zukommenden besonderen Sorgfaltspflicht oblegen gewesen, sich über die wahren Verhältnisse betreffend des Kaufgegenstandes, welche sich ihm aus dem Gerichtsakt 2 E 42/98 b ON 49 bis 53 eröffnet haben und über Verpflichtungen der Vertragsparteien zu gesetzlichen Bestimmungen, zu informieren und entsprechende gerichtliche Klärungen zu beantragen, wenn dies im Verfahren von Amtswegen unterblieben ist. Beilage3 Eingabe z.Verst Akt Der Herr Notar nimmt in dem Kaufvertrag zwischen der SALZBURGER SPARKASSE als Verkäuferin und dem Ernst PECILE als Käfer am 3. 12. 1999 unter Punkt IV. Gewährleistung auf: „ Die Verkäuferin erklärt, dass ihr keine verdeckten Mängel an der Kaufliegenschaft und keine Kontaminierungen sowie Altlasten bekannt sind. und leistet Gewähr, dass die Kaufliegenschaft ohne Rechten dritter Personen in das bücherliche Eigentum übergehen. vgl. Kaufvertrag 76 Die Aufnahme des öffentlichen Notars von Sachverhaltsangaben wie diese aus den Akteninhalten als unwahr jedermann offenbar sind, haben dazu beigetragen der nutznießenden Firma Leeb Betriebs GmbH einen bedeutenden Schaden zuzufügen. Der Herr Notar hat durch falsche Beurkundung zur Löschung des Fruchtgenussrechtes maßgeblich beigetragen. vgl, Grundbuchgesuch Ein Beitrag zu diesem Verlust des Fruchtgenussrecht ist auch Herrn Dr. Küenburg wegen Unterlassung der Anfechtung des Zuschlages und weiterfolgendes Verschweigen der Zustellung des Verteilungsbeschlusses vom 22.11.1999 durch das Bezirksgericht Zell am See anzulasten. ---------------------------- IV. zum Sachverhalt: 1) Es ist Aktenkundig, wie die Anfrage beim BG Zell am See betreffend der „ grundbuchfähigen Löschungsquittung“, welche den Versteigerungsbedingungen vom 13. 7. 1998 beigeschlossen war, ergeben hat, dass diese nicht im Akt vorliegt. Herr Dr. Hackl hat am 14. 8. 1998 neuerlich berichtigte Versteigerungsbedingungen vorgelegt und ersucht, diese nach Anberaumung einer Tagsatzung zur Festsetzung der Versteigerungsbedingungen der Versteigerung zugrundezulegen. Beilage BG 12.05.2003 Dem Herrn Notar Dr. Hans Reitstätter ist der Zusammenhang der Einlagezahlen 501 und 601 in Form des Betriebsgeländes als Tanklager sowohl aus persönlicher Anschauung, als auch aus dem Verfahrensakt bekannt. Dem Herrn Notar war wissentlich, dass keine Tagsatzung zur Festsetzung der Versteigerungsbedingungen durchgeführt worden ist und die neuerlich vorgelegten Versteigerungsbedingungen weder die vorhandenen Altlasten, noch die Einbauten Dritter in die EZ 601 beinhaltet haben, wie diese im Verfahrensakt eingewendet waren. - Beilage UrkVorl 13. 08. 1999 Dem Herrn Notar hätte bei gewissenhafter Ausübung seiner Berufspflicht auffallen müssen, dass die neuerlich vorgelegten Versteigerungsbedingungen ebenso nichtig sind, wie die zuerst vorgelegte „ grundbuchsfähige Löschungsquittung “. Gerade diese Löschungsquittung bedingt die Leistungen des Masseverwalters, bzw. eines etwaigen Erstehers an die Fruchtgenussberechtigte. Die Nichterfüllung dieser Bedingungen hat das Landesgericht Salzburg mit Beschluss vom 8. Jänner 1998, 22 R 452/97 t festgestellt und die widerrechtlich erwirkte Löschung des Fruchtgenussrechtes behoben. 2) Herr Dr. Hans REITSTÄTTER hat als öffentlicher Notar über Auftrag seines Klienten Ernst PECILE für diesen am 3. Dezember 1999 einen Kaufvertrag betreffend der Liegenschaft EZ 601 KG Bruck errichtet. Da dem Herrn Notar bei Vertragserrichtung der aktuelle Grundbuchstand am 3.12. 1999 vorgelegen hat, ist die Aufnahme im Kaufvertrag unter Punkt IV. der Eintragung C-LNR 9 und Beantragung der Löschung dieser Einverleibung im Grundbuchgesuch vom 21. April 2000 unter Pkt 3.) nicht nachzuvollziehen, da die Eintragung des Fruchtgenussrechtes bereits gelöscht war. Dem Herrn Notar wäre es auf Grund der ihm zukommenden besonderen Sorgfaltspflicht oblegen gewesen, sich über die wahren Verhältnisse betreffend des Kaufgegenstandes, welche sich ihm aus dem Gerichtsakt 2 E 42/98 b ON 49 bis 53 eröffnet haben und über Verpflichtungen der Vertragsparteien zu gesetzlichen Bestimm77 ungen, zu informieren und entsprechende gerichtliche Klärungen zu beantragen, wenn dies im Verfahren von Amtswegen unterblieben ist. Beilage3 Eingabe z.Verst Akt Der Herr Notar nimmt in dem Kaufvertrag zwischen der SALZBURGER SPARKASSE als Verkäuferin und dem Ernst PECILE als Käfer am 3. 12. 1999 unter Punkt IV. Gewährleistung auf: „ Die Verkäuferin erklärt, dass ihr keine verdeckten Mängel an der Kaufliegenschaft und keine Kontaminierungen sowie Altlasten bekannt sind. und leistet Gewähr, dass die Kaufliegenschaft ohne Rechten dritter Personen in das bücherliche Eigentum übergehen. vgl. Kaufvertrag Die Aufnahme des öffentlichen Notars von Sachverhaltsangaben wie diese aus den Akteninhalten als unwahr jedermann offenbar sind, haben dazu beigetragen der nutznießenden Firma Leeb Betriebs GmbH einen bedeutenden Schaden zuzufügen. Der Herr Notar hat durch falsche Beurkundung zur Löschung des Fruchtgenussrechtes maßgeblich beigetragen. vgl, Grundbuchgesuch Ein Beitrag zu diesem Verlust des Fruchtgenussrecht ist auch Herrn Dr. Küenburg wegen Unterlassung der Anfechtung des Zuschlages und weiterfolgendes Verschweigen der Zustellung des Verteilungsbeschlusses vom 22.11.1999 durch das Bezirksgericht Zell am See anzulasten. ---------------------------zur Löschung des Fruchtgenussrechtes: Mit der Erstellung des Kaufvertrages zwischen der SALZBURGER SPARKASSE und PECILE wurde die Löschung des Fruchtgenussrechtes der Firma Leeb Betriebs GmbH an der EZ 601 aus dem Grundbuch – im Einvernehmen mit dem Masseverwalter Dr. Hackl – veranlasst. So wie dies Herr Dr. Hackl schon einmal im Jahre 1997 praktiziert hat. Herr Dr. Küenburg von der Kanzlei Wolff, Wolff & Wolff, 5020 Salzburg, Aignerstraße 21 war mit der Wahrung unserer Rechte beauftragt. Er hat seine Pflicht insoferne nicht erfüllt, als er mit Beendigung des Mandatsverhältnis Einspruchsfristen nicht mehr wahrgenommen hat, wie ihm dies 14 Tage lang Berufspflicht gewesen wäre. Auch hat Herr Dr. Küenburg es offenbar absichtlich unterlassen seine vormalige Klientin auf eintretende Nachteile durch Fristverstreichung hinzuweisen. Der Rekurs der Firma Leeb Betriebs GmbH gegen die Löschung wurde wegen Fristversäunis zurückgewiesen. Herr Dr. Küenburg war damals schon langjähriger Freund vom Vertreter der Salzburger Sparkasse, Herrn Dr. Honsig - Erlenburg und nachfolgend dessen Kanzleipartner. V. zum Klagsgrund: ERNST P E C I L E als Käufer der Liegenschaft GP 91/7 EZ 601 GB 57303 Bruck ( unbebauter Teil des Hochtanklagers ) erwirbt von der Salzburger Sparkasse Bank AG, diese Liegenschaft im Ausmaß von 6.700 m², zum halben Verkehrswert, mit ATS 1.000,-- je m² 78 und beauftragt Herrn Notar Dr. Hans Reitstätter am 3. Dezember 1999 für die Errichtung des Kaufvertrages. Verkäuferin, Käufer und Notar sind in Kenntnis, wie zu dieser Zeit im Grundbuch das widerrechtlich, wegen Vorlage einer ungültigen Löschungsquittung durch den Masseverwalter Dr. Hackl, gelöschte Fruchtgenussrecht der Leeb Betriebs GmbH - auftrags des Landesgerichtes Salzburg zu TZ107/1998 vom 8. Jänner 1998 – wiederhergestellt war. Die Verkäuferin Salzburger Sparkasse Bank AG hat aus diesem Grund den Kaufvertrag erst am 28. April 2000 unterfertigt, nachdem das Fruchtgenussrecht vom Grundbuchführer Mario Würstl - auf ausdrücklicher Weisung durch den Vorsteher des Bezirksgerichtes Zell am See Herrn Dr. Gerald Simmer – ohne einerleibungsfähiger Urkunde gelöscht worden ist. Weder die Verkäuferin, noch der Käufer waren berechtigt den Kaufgegenstand zu betreten. Sowohl Herr Dr. Werner Kreiseder, Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG als Eigentümer und Verkäufer der Betriebsliegenschaft, als auch Herr Ernst Pecile als Käufer konnten von außerhalb der Lagerumzäunung augenscheinlich feststellen, wie auf der kaufgegenständlichen Liegenschaft mehrere trockengelegte Großtanks und Autowracks, sowie einige hundert Getränkekisten und mehrere Tonnen Baustahl gelagert waren, wie sie im Versteigerungsakt als Eigentum der Voltaik Handels GmbH gelistet sind. Verkäufer und Käufer haben beobachten können, wie am Kaufgegenstand in den Kohleboxen lagernde Handelsware täglich umgeschlagen und auf der Brückenwaage verwogen wurden. Der beklagte Ernst Pecile hat am 14. 02. 2001 vor der Kriminalpolizei zum Strafakt 28 Ur 1198/01y Landesgericht Salzburg Band I ON 10 SZ 185 zu Protokoll gegeben: " ich kam mit der Bestandberechtigten Firma Glocknertrade GmbH überein, dass die teilweise auf meinem Grundstück befindlichen Betriebsteile wie Kohleboxen, Brückenwaage, Ölabscheideranlage, Kohlestaubbunker und Kfz-Unterwaschgrube weiterbenützt werden können." Entgegen den vielfachen Behauptungen des beklagten Ernst Pecile, die Verkäuferin SALZBURGER SPARKASSE hätte ihm „ Lastenfreiheit über und unter der Erde “ zugesichert, bestätigt der Kaufvertrag unter Pkt IV. eindeutig, dass die Verkäuferin weder für einen besonderen Zustand garantiert, noch ihr darüber hinaus auch keine versteckten Mängel, keine Kontaminierungen und keine Altlasten bekannt sind. Der beklagte Ernst Pecile hat von Anfang an bewusst widersprüchliche Angaben betreffend seiner Verpflichtung zur Entsorgung der übernommenen Altlasten vor der Behörde und KA gemacht. Während er in Band I Beilage 10 ON 185 u 187 am 14. 02. 2001 das Vorhandensein von Altlasten, wenn auch unrichtig in Menge und Art, seine Akzeptanz dieser Altlasten zugibt, behauptet er gegenüber der BH Zell am See er habe von Ablagerungen bei Kaufabschluss nichts gewusst und die Verkäuferin SALZBURGER SPARKASSE habe auch keine Kenntnis von Ablagerungen gehabt. 79 Der beklagte Ernst Pecile hat es erfolgreich darauf angelegt, dass seine Entsorgungspflicht auf Kosten der Gemeinde Bruck wahrgenommen und durch Bürgermeister Reisinger im Gemeindebrief der Verursachung von Leeb angelastet wurde. 2) Herr Dr. Hans REITSTÄTTER hat als öffentlicher Notar über Auftrag seines Klienten Ernst PECILE für diesen am 3. Dezember 1999 einen Kaufvertrag betreffend der Liegenschaft EZ 601 KG Bruck errichtet. Da dem Herrn Notar bei Vertragserrichtung der aktuelle Grundbuchstand am 3.12. 1999 vorgelegen hat, ist die Aufnahme im Kaufvertrag unter Punkt IV. der Eintragung C-LNR 9 und Beantragung der Löschung dieser Einverleibung im Grundbuchgesuch vom 21. April 2000 unter Pkt 3.) nicht nachzuvollziehen, da die Eintragung des Fruchtgenussrechtes bereits gelöscht war. Dem Herrn Notar wäre es auf Grund der ihm zukommenden besonderen Sorgfaltspflicht oblegen gewesen, sich über die wahren Verhältnisse betreffend des Kaufgegenstandes, welche sich ihm aus dem Gerichtsakt 2 E 42/98 b ON 49 bis 53 eröffnet haben und über Verpflichtungen der Vertragsparteien zu gesetzlichen Bestimmungen, zu informieren und entsprechende gerichtliche Klärungen zu beantragen, wenn dies im Verfahren von Amtswegen unterblieben ist.Beilage3 Eingabe z.Verst Akt Der Herr Notar nimmt in dem Kaufvertrag zwischen der SALZBURGER SPARKASSE als Verkäuferin und dem Ernst PECILE als Käfer am 3. 12. 1999 unter Punkt IV. Gewährleistung auf: „ Die Verkäuferin erklärt, dass ihr keine verdeckten Mängel an der Kaufliegenschaft und keine Kontaminierungen sowie Altlasten bekannt sind. und leistet Gewähr, dass die Kaufliegenschaft ohne Rechten dritter Personen in das bücherliche Eigentum übergehen. vgl. Kaufvertrag Die Aufnahme des öffentlichen Notars von Sachverhaltsangaben wie diese aus den Akteninhalten als unwahr jedermann offenbar sind, haben dazu beigetragen der nutznießenden Firma Leeb Betriebs GmbH einen bedeutenden Schaden zuzufügen. Der Herr Notar hat durch falsche Beurkundung zur Löschung des Fruchtgenussrechtes maßgeblich beigetragen. vgl, Grundbuchgesuch Ein Beitrag zu diesem Verlust des Fruchtgenussrecht ist auch Herrn Dr. Küenburg wegen Unterlassung der Anfechtung des Zuschlages und weiterfolgendes Verschweigen der Zustellung des Verteilungsbeschlusses vom 22.11.1999 durch das Bezirksgericht Zell am See anzulasten. Als Urheber der rechtswidrigen Löschung des einverleibten,Fruchtgenussrechtes der Leeb Betriebs GmbH an der Liegenschaft EZ 601 GB 57303 Bruck ohne einverleibungsfähige Urkunde – auf Anordnung des Herrn Dr Gerald Simmer als Vorsteher des Bezirksgerichtes Zell am See an den Grundbuchführer RR Mario steht zweifelsfrei der beklagte Ernst PECILE fest. Das inkriminierte Zusammenwirken des beklagten Ernst Pecile mit der SALZBURGER SPARKASSE BANK AG und dem Notar Dr. Hans Reitstätter iVm den Vereibarungen des Masseverwalter Dr. Erhard HACKL mit dder OBERBANK AG ist vorstehend vollumfänglich nachgewiesen. 80 BEWEIS: - ZEUGEN: offenes Grundbuch offenes Firmenbuch Gerichtsakte zu 2 E 42/98 b BG Zell am See Versteigerung v. 4. 12. 1998 Versteigerungsbedingungen v.31. Juli 1998 zu 2 E 42/98 b BG Zell am See Gerichtsakte zu 16 C 501/03m Bezirksgericht Salzburg; Wasserrechtsverfahren Zl. 6/403-44/2001; dazu Gerichtsakte zu 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), sowie den Hauptverhandlungen vom 3.9.2009 und 30. 10. 2009 zu 31Hv 143/09a und vom 15., 16. und 17. 06. 2011 zu 40 Hv 147/ 10g je Landesgericht Salzburg; Gerichtsakte zu AZ 23 S 706/95 h; AZ 23 S1241/95kAZ; AZ 23 S 345/03k, AZ 23 S 185/01b je Konkursgericht Salzburg; PV weitere Beweise ausdrücklich vorbehalten. Dr. Erhard Hackl, Rechtsanwalt, Hofgasse 7, 4020 Linz als Maseverwalter zu AZ 23 S 706/95 h; AZ 23 S1241/95k Konkursgericht LG Salzburg zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG und Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften; Dr. Werner Kreiseder, als Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG Alter Markt 3, 5020 Salzburg; zum Rechnungslegungsverfahren zur Löschung des Fruchtgenussrechtes der Leeb Betriebs GmbH zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften - Mag. Dr. Josef Weißl, MBA Vorstandsdirektor der OBERBANK AG Untere Donaulände 28, 4020 Linz zu seinen Vereinbarungen mit der Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften Dr. Hans Reitstätter, öffentl. Notar, Dreifaltigkeitsg. 3 5700 Zell am See als Errichter des Kaufvertrages zwischen Salzburger Sparkasse Bank AG und Ernst Pecile. sowie Erstatter des Grundbuchgesuches; RR ADir. Mario Würstl, Kirchgasse 5, 5751 Maishofen als Diplomrechtspfleger für Grundbuchsachen am Bezirksgericht Zell am See zur Löschung des Fruchtgenussrechts der Firma Leeb Betriebs GmbH an der Liegenschaft GP 91/7 EZ 601 Grundbuch 57303 Bruck; Übernahme zum Verfahrensakt: 25.) 19. 03. 2013 Beklagter: Ernst P e c i l e, Miteigentümer einer Jugendher- berge, Kitzsteinhornstr. 11, 5700 Zellam See; Wiederaufnahme nach § 530 Abs 1, Z 1, 2, 3, 4, 6, 7 und Abs 2 ZPO des Zivilverfahren zu 9 Cg 71/01v Landesgericht Salzburg; der zerbrochene Krug in Salzburg VII/ J - vom Dorfrichter Adam > zur WIEDERAUFNAHME der Schadenersatzklage zu 9 Cg 71/01v LG Salzburg gegen Ernst Pecile wegen Verleumdung und Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See 81 AMTSHAFTUNGSKLAGE EINSCHREIBEN An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg e-mail: [email protected]. am 02. 12. 2014 IV. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe V. Amtshaftungsklage VI. Beweisantag 1 Dr. Gerald Simmer EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 04. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage III.Beweisantag 3 Hofrat Dr. Rolf Hemetsberger EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 05. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage III.Beweisantag 4 4 Dr. Friedrich Gruber EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 08. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage III. Beweisantrag 5 Dr.Gregor Sieber, ehem. Konkursrichter Dr. Ursula Mühlfellner, Dr. Ursula Messner, Richterinnen LG Salzburg GRAPHISCHE DARSTELLUNGEN REKONSTRUKTION ZUSAMMENHÄNGENDER STRAFTATBESTÄNDE MEHRSTUFIGES VERFAHREN ZUR FESTSTELLUNGSKLAGE 82 Ersuchen um Beischaffung bezughabender Gerichtsakte: zu GZ 4 Cg 164/04m und 4 Cg 159/04a iS Dr. Hackl am Landesgericht Linz; zu GZ 16 C 50103m; GZ 25 C 1002/06h; GZ 34 C 720/06d; GZ 11 C 1968/06i; GZ 31 C 913/07s; iS Salzburger Sparkasse Bank AG je Bezirksgericht Salzburg; VI. zum Klagsgrund: Der Beklagte Ernst Pecile hat in Beschädigungs- und Bereicherungsvorsatz Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung veranlasst: - am 21. April 2000 gemeinsam mit der Salzburger Sparkasse Bank AG und dem Notar Dr. Hans Reitstätter vor dem Bezirksgericht Zell am See durch Wahrheitswidriges Vortäuschen einer Rechtsgültigen Löschungsquittung die Löschung des Fruchtgenussrechtes der Firma Leeb Betriebs GmbH im Grundbuch 57303 EZ 601 ohne einverleibungsfähige Urkunde veranlasst; - am 29. 11. 2000 das Behördenverfahren gegen die Voltaik Handels GmbH veranlasst, in welcher per Verfahrensanordnung aus dem Garagentrakt West Waren, Geräte und Hilfsstoffe mit der Begründung ausgelagert wurden, diese Lagerung würde der Garagenordnung widersprechen. Der gesamte Garagentrakt wurde am 28.09.1978 mit Bescheid Zl. 2-21.239/22-1978 der Bezirkshauptmannschaft Zell am See für die Warenlagerung gewidmet. - am 2. auf 4. 12. 2000 gemeinsam mit seinen Söhnen Stefan und Andreas Pecile absichtlich rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West großflächig Tankinhaltsreste mit Reinigungsmittel und Mineralölrückstände verschüttet und sind dafür am 16. 12. 2000 im Verfahren 5 C 1712/00 p BG Zell am See wegen Besitzstörung und Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt worden; - am 17. 01. 2001 gemeinsam mit seinem Sohn Stefan Pecile ein 200 Liter Fass, gefüllt mit Heizöl Leicht, wie dieses aus dem Garagentrakt ausgelagert werden musste, zum Auslaufen gebracht und damit – abgesprochen mit AS Kurt Reiter die Einleitung des Verfahrensgegenständlichen Wasserrechtsverfahren und der umfangreichen, vor geplanten Verleumdungskampagne - ( um 9:00 Uhr begann das Fass auszulaufen - um 9:00 Uhr eröffnet AS Kurt Reiter am Gemeindeamt Bruck das Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See gegen LEEB - um 11:00 Uhr waren die ersten Medienvertreter aus Stadt Salzburg vor Ort); - am 18. 01. 2001 mit gewerbepolizeilicher Verfügung Zl. 3/203-44/2001 zur Schließung des gesamten Betriebsgeländes Hochtanklager; 83 - am 01. 08. 2001 zum Abbruch des Gemeinschaftsbürogebäudes in der Bahnhofstraße 6 sowie der absichtlichen Unbrauchbarmachhung der Buchhaltungsunterlagen; Auf Grund vor angeführter, strafrechtlich relevanter Vornahmen des beklagten Ernst Pecile macht die Klägerin ihr entstandenen geldwerten Nachteil geltend und zitiert aus www.leeb-oel.at der zerbrochene Krug in Salzburg XVIII vom Dorfrichter Adam >zur AMTSHAFTUNGSKLAGE 2. Leeb Betriebs GmbH FN 56254b d) Löschung Grundbuchseintrag Fruchtgenßsrecht am BG Zell am See ohne Urkunde 7.796 m² je € 0,50 mtl 3.898,- ´168 Monate EUR 654.864,00 verzinst für 1 Jahr mit 4 % per 31- 12 - 2016 Gesamtforderung per 31- 12 – 2016 EUR 26.194,00 EUR 681.058,00 Woraus sich die vorsätzliche Schadensverursachung – veranlasst durch den beklagten Ernst Pecile -gegenüber der Klägerin mit EUR 681.058,00 beziffert. Aus vorangeführten Gründen stellt die Klägerin ihr FESTSTELLUNGSBEGEHREN das Bezirksgericht Zell am See wolle alsbald feststellen, dass 1. der Beklagte Ernst Pecile als Käufer und die Salzburger Sparkasse Bank AG als Verkäuferin in Kenntnis waren, wie die von Herrn Dr. Hackl am 14. 08. 1998 neuerlich vorgelegten, berichtigten Versteigerungsbedingungen – die mit Punkt 7 auf Seite 6 enden - ohne Durchführung einer Tagsatzung zur Festsetzung der Versteigerungsbedingungen als Grundlage für die zweite Versteigerung gedient haben, obwohl sie weder die vorhandenen Altlasten, noch die Einbauten Dritter in die EZ 601enthielten - wie diese im Verfahrensakt eingewendet waren - und die selbe „grundbuchsfähige Löschungsquittung“ beigelegt war, die bereits am 8. Jänner 1998 mit Beschluss 22 r 452/97 vom Landesgericht Salzburg als nichtig erkannt worden ist und nachfolgend im Grundbuch nicht aufliegt; 2. dem Beklagten Ernst Pecile als Käufer und der Salzburger Sparkasse Bank AG als Verkäuferin, sowie Dr. Hans Reitstätter, als Notar der Akt zu 2E 25/97 a samt den dort von der Leeb Betriebs GmbH mit Schriftsatz vom 8. 10.1997 gelegten Urkunden vorgelegen sind, wobei der Beschluss TZ. 107/1998 BG Zell am See Grundbuch die Widerrechtlichkeit des Vorgehens von Dr. HACKL im Vorjahr dem Gericht, wie auch der Ersteherin vor Versteigerungsbeginn aufzeigt. Es war offenbar und erkennbar, dass die vorgelegten Versteigerungsbedingungen wesentliche Dienstbarkeitsrechte 84 Dritter durch die Wiederholung der bereits im Vorjahr als rechtswidrig festgestellten Behauptung des Vorliegens einer Löschungsquittung als behoben dargestellt werden, kenntlich waren: im Verteilungsbeschluss vom 10. 08. 1999 zu 2 E 42/98 b-30 ON 1212/ /00 wird vom Bezirksgericht Zell am See festgestellt wird: „ da zur mündlichen Verhandlung vom 19. Juli 1999 niemand gekommen ist, wird auf Grund der Aktenlage in nachstehender Weise verteilt: “ im Beschluss zu 22 R 216/00 v LG Salzburg das Rekursgericht auf Seite 4 festgestellt wird: „ Zur für den 19. Juli 1999 anberaumten Tagsatzung zur Meistgebots-verteilung wurde weder die Fruchtnießerin, noch deren Vertreter geladen.“ aus einem Aktenvermerk vom 18.11.1999 hervor geht: „wegen Unterlassung der Verständigung der Fruchtgenussberechtigten Leeb Betriebs GmbH nun die Zustellung des Verteilungsbeschlusses an Rechts-anwalt Dr. Wolff verfügt wurde. Nach dem im Akt befindlichen Rück-schein wurde der Verteilungsbeschluss am 22. 11. 1999 an die Rechtsanwälte Wolff & Partner zugestellt. Die 14 – tägige Rechtsmittelfrist verlief jedoch ungenützt ! “ 3. der Beklagte Ernst Pecile als Käufer gemeinsam mit der Salzburger Sparkasse Bank AG, dem Masseverwalter Dr. Hackl und dem Notar Dr. Reitstätter das Bezirksgericht Zell am See veranlasst haben, die Löschung des Fruchtgenussrechtes gem. Pkt.II bis V der Vereinbarung 1994-o6-30 für Leeb Betriebsgesellschaft mbH C-LNR 9 ohne Gerichtsbeschluss und ohne Verständigung der Fruchtnießungsberechtigten vorzunehmen. 4. der Beklagte Ernst Pecile mit der Salzburger Sparkasse Bank AG den Notar veranlasst haben die in den Punkten 1. bis 3. bezeichneten Tatvornahmen vorsätzlich und rechtswidrig vorzunehmen; 5. am Bezirksgericht Zell am See im Grundbuch zu EZ 601 GB 57303 Bruck die Löschung des FRUCHTGENUSSRECHTES gem. Pkt. II bis V Vereinbarung 1994-06 30 für Leeb-Betriebsgesellschaft mbH, C-LN R 9 4.) die Löschung der Anmerkungen C-LNR 12 des Rekurses gegen Löschung C- LNR 9 C-LNR 13 der Einleitung des kridamäßigen Versteigerungsverfah-rens gem § 119 KO (LG Salzburg- S 23 S 706/95h) (2E 42/98b) C-LNR 14 des Versteigerungstermins am 1998-12-07 (2E 42/98b) zu Unrecht erfolgt ist; 85 6. 7. am Bezirksgericht Zell am See im Grundbuch zu EZ 601 GB 57303 Bruck das zu Unrecht gelöschte FRUCHTGENUSSRECHT gem. Pkt. II bis V Vereinbarung 1994-06 30 für Leeb-Betriebsgesellschaft mbH, C-LN R 9 4.) die Löschung der Anmerkungen C-LNR 12 des Rekurses gegen Löschung C- LNR 9 C-LNR 13 der Einleitung des kridamäßigen Versteigerungsverfah-rens gem § 119 KO (LG Salzburg- S 23 S 706/95h) (2E 42/98b) C-LNR 14 des Versteigerungstermins am 1998-12-07 (2E 42/98b) wiederherzustellen ist ! der Beklagte Ernst Pecile die in den Punkten 1. bis 4. bezeichneten Tatvornahmen vorsätzlich und rechtswidrig verursacht hat; der beklagte Ernst Pecile für alle gegenüber der Klägerin, rechtswidrig verursachten Schäden und auftretenden Folgeschäden ersatzpflichtig ist; der Beklagte die Kosten für dieses Verfahren alleine zu tragen hat. Um Antragsgemäße Stattgebung wird ersucht. 5671 Bruck/Glstr., am 4. Mai 2015 RICHARD L E E B -------------------------------- 86 RICHARD L E E B A-5671 Bruck / Glocknerstraße, Kaprunerstraße 3 GESCHÄFTSFÜHRER VOLTAIK Handels GmbH * GLOCKNERTRADE GmbH * Leeb BETRIEBSGmbH * erblicher Witwer in der VERLASSENSCHAFTSSACHE AZ 45 A 366/2005 BG Zell am See * www.leeb-oel.at STIPENDIENSTIFTUNG – FAMILIE LEEB e-mail: [email protected] ________________________________________________________________________________________ am 5. Mai 2016 An das Bezirksgericht Zell am See Mozartstraße 2 5700 Zell am See RECHTSSACHE: KLÄGER: vertreten durch: Leeb Betriebs GmbH FN 56254b, 5671 Bruck/Glstr. Richard L e e b , Geschäftsführer, wo Kaprunerstraße 3, 1. BEKLAGTER: 2. BEKLAGTER: Ernst Pecile, Gletschermoosstraße 11, 5700 Zell am See Stefan Pecile, Gletschermoosstraße 11, 5700nZell am See WEGEN: Streitwert: Feststellungsklage nach § 228 ZPO EUR 1.000,-- I. zum aufrechten Rechtschutzbedürfnis: Das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist gegeben, weil ein aktueller Anlass zur präventiven Klärung des strittigen Rechtsverhältnisses besteht: die Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See Dieser Anlass ist zu bejahen, weil das Rechtsverhältnis durch eine ernsthafte Un-sicherheit gefährdet erscheint, wie der Beklagte in Rechte des Klägers eingegriffen hat und diese hartnäckig bestreitet. Die Feststellungsklage ist schon deswegen zulässig, weil aufgrund des Verhaltens des Beklagten eine erhebliche objektive Ungewissheit über den Bestand des Rechts entstanden ist und diese Ungewissheit durch die Rechtskraftwirkung des Feststell-ungsurteils beseitigt werden kann. (T6) 6 Ob 335/00h Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 335/00h. - II. zur Tatsachenfeststellung: Nachdem der 1. Beklagte Ernst Pecile mithilfe seiner Söhne Stefan und Andreas a) am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; b) den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt und 87 c) zwischen den Betriebsgrundstücken EZ 501 und EZ 601 einen illegalen Stahlzaun errichtet hatte, wurde er am 16. 12. 2000 im Verfahren 5 C 1712/ 00 p BG Zell am See wegen Besitzstörung und Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt : REPUBLIK ÖSTERREICH Bezirksgericht Zell am See GZ 28 Ur 1198/01v LGS Band I ON 3 Endbeschluss Das Bezirksgericht Zell am See hat durch die Richterin Mag. Heidi Premstaller-Grundner in der Rechtssache der klagenden Partei Glocknertrade GesmbH, 5671 Bruck an der Glocknerstraße, Bahnhofstraße 6. vertreten durch DDr. Manfred König, Rechtsanwalt In 5760 Saatfelden, wider die beklagte Partei Ernst Pecile. geb. 28.5.1942. Unternehmer. 5100 Zell arn See, Gfetschermoosstraße 11, wegen Besitzstörung, nach mündlicher Verhandlung beschlossen: 1. Die beklagte Partei hat dadurch. dass sie am 2. bzw. 3.12.2000 die Liegenschaft EZ 601 eigenmächtig eingezäunt het, den ruhigen Besitz der klagenden Partei an ihrem Bestandrecht gestört-. – 2. Die beklagte Partei ist gegenüber der klagenden Partei bel sonstiger Exekution schuldlg.·ab sofort jede weitere derartige In Punkt 1.) dieses Endbeschlusses näher bezeichnete oder ähnliche Störung zu unterlassen und umgehend den vorigen Zustand durch Entfernen des Zaunes sowie des angebrachten Schlosses wiederherzustellen. Bezirksgericht Zell am See Abt. 3, am 18. 12. 2000 -------------------------- Aktenkundig zu 28 Ur 1198/01v Landesgericht Salzburg sind die Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung zum Grunderwerb des 1. Beklagten Ernst Pecile in Zusammenwirken mit der Salzburger Sparkasse Bank AG, der Oberbank AG, dem Masseverwalter Dr. Erhard Hackl und dem Konkursrichter am Landesgericht Salzburg Dr. Gregor Sieber. Der Erstbeklagte Ernst Pecile hat akzeptiert, wie ihm seitens der Verkäuferin Salzburger Sparkasse Bank AG nach Erwerb der Betriebsliegenschaft GP 91/7 EZ 601 Grundbuch 57303 Bruck kein Schlüssel zur Kaufliegenschaft übergeben wurde. Schon bei den Kaufverhandlungen hat der Erstbeklagte Ernst Pecile mit dem Verkäufer Dr. Werner Kreiseder wegen des fehlenden ZutrittsRechtes die sich auf der Liegenschaft befindlichen Ablagerungen und die laufende betriebliche Tätigkeit außerhalb des Zaunes angesehen. Geradezu selbstverständlich hat der Erstbeklagte Ernst Pecile als redlicher Käufer die von der Verkäuferin im Kauf-vertrag versicherte „ Freiheit von Kontaminationen und fremder Rechte “ als Teil der Gesamtheit inkriminierter Tatbegehungen begriffen. -------------------------- III. zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren iVm Österreichweiter Verleumdungskampagne gegen Leeb: Am 17.01.2001 hat die Bezirkshauptmannschaft Zell am See auf Grund eines von Ernst und Stefan Pecile Link 06.00. am Hochtanklager der Firma Voltaik Handelsgesellschaft zum Auslaufen gebrachten Ölfasses ein Umweltverfahren eingeleitet und am 18. 01. 2001 das gesamte Betriebsgelände geschlossen und in ihre hoheitliche Verwaltung übernommen. 88 Amtssekretär Kurt REITER hat am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck die Eröffnung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/204-44/2001 BH Zell am See gegen LEEB geleitet. ZITAT aus der Hauptverhandlung zu 34 Hv 143/09z LGS am 29.10.2009 AS Kurt Reiter auf die Frage 18, wo er am 17.1.2001 um 9.00 Uhr gewesen sei: „ Ist das verfahrensgegenständlich? Es geht hier um den Lösungsmittelschaden. Ich darf das Gericht darauf hinweisen, dass ich nur für die Frage, die im Strafantrag drinnen steht, von der Amtsverschwiegenheit entbunden bin. Ich nehme an, dass ich am 17.Jänner um 9.00 Uhr auf der BH gewesen sein werde. Ich kann auf den Akt verweisen; auch für diesen Fall gibt es ein Einsatzprotokoll. Da steht drinnen, wie wir davon verfahren haben und wie wir eingeschritten sind.“ Über Vorhalt, dass um 9.00 Uhr das Ölfass zu rinnen begonnen habe: „ Das ist ja nicht Gegen-stand des heutigen Verfahrens.“ Der OBEREINSATZLEITER verweigert es zuzugeben, dass er zur gleichen Zeit, als Ernst und Stefan PECILE das Ölfass zum Auslaufen gebracht haben, damit befasst war, am Gemein-deamt Bruck die Amtshandlung zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren zu führen: Zahl 6/203-44-2001 NIEDERSCHRIFT: am Gemeindeamt Bruck/Glstr. am 17.1.2001 um 09:00 Uhr Firma Voltaik HandelsgesmbH, 4493 Wolfern, vertreten durch Richard Leeb; Firma Leeb BetriebsgmbH, Bahnhofshaße 6, 5671 Bruck/Glstr., handelsrechtliche Geschäftsführerin Frau Ingrid Leeb, wohnhaft 5671 Bruck/Glstr, Kaprunerstraße 3; Firma Glockner Trade GmbH,. Bruck,Glstr., vertr. durch Herrn Richard Leeb, 5671 Bruck; Leiter der Amtshandlung:. AS Kurt Reiter / Wasserrechtsbehörde: Mag. Franz Mühlböck Gewerbebehörde: Mag. Harald Wimmer / Schriftführer: VB Katharina Seidl /VB Hannelore, Walhler/Amt der Sbg. LR, Abt. 16: Dr. Robert Grass / Ing. Stefan Sturm Gemeinde Bruck/ Glstr.: Bgm. Herbert Reisinger etc der Amtssekretär Kurt REITER - zu Frage 13 bestätigt, dass natürlich das umgefallene Fass ( von Ernst und Stefan Pecile zum Auslaufen gebrachte ) der Auslöser war, und in der Folge diese gesamte Geschichte ausgelöst habe, wenn man das so sieht; Allgemein offenbar ist, wie um 11:00 Uhr Ernst und Stefan PECILE gemeinsam mit Obereinsatzleiter Kurt REITER gegenüber Medienvertreter aus der Stadt Salzburg LEEB der Bodenverunreinigung bezichtigen und die allgemein offenbare und nachhaltige, Österreichweite Verleumdungskampagne eingeleitet haben, welche durch die Bezirkshauptfrau Hofrat Dr. Rosmarie Drexler und den Wasserrechtsreferenten Mag. Franz Mühlböck weitergeführt wurde, wodurch die Eröffnung der Konkursverfahren über die Vermögen der Firmen Leeb Betriebs GmbH FN 56254b und Glocknertrade GmbH FN 53395y bewirkt wurde. Neben dem Verlust der Gesellschaftsvermögen, wurden den Geschäftsführern Ingrid und Richard Leeb massive Personenrechtliche Nachteile, durch eine 14-jährige unwahrhaftige Be89 schuldigung der Herbei-führung einer Umweltkatastrophe im Heimatort, verursacht. Zu den direkten Befassungen von Landes und Bundeorganen im Behördenverfahren ist auf die Zusammenführung vom 30. 06. 2004 im Strafakt 28 Ur 1198/01vLG Salzburg Band XVII ON 194 verweisen. Aus den Strafakten zu 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), sowie den Hauptverhandlungen vom 3.9.2009 und 30.10.2009 zu 31Hv 143/09a und vom 15., 16. und 17. 06. 2011 zu 40 Hv 147/10g je Landesgericht Salzburg kann entnommen werden, wie der mehrfacher Verbrechen überführte Kurt Reiter - am 18.1. 2001 die gewerbepolizeiliche Verfügung zur Schließung der Firma Voltaik GmbH angeordnet hat; - diese Schließung in der Form durchgeführt hat, dass die Behörde eigene Schlösser an den Zugangstoren angebracht und zusätzlich eine Versiegelung mit amtlichem Rund-siegel und Verplombung vorgenommen hat; - die Überwachung der Einhaltung der Sperre der Betriebsanlage dem Gendarmerieposten Bruck übertragen und gleichzeitig die Schlüsselgewalt über die Betriebsanlage an Ernst Pecile übertragen und diesen beauftragt hat, die Warenentnahme durch Leeb zu überwachen, - in Gemeinschaft mit PECILE Diebstähle und Beschädigungen am Eigentum von Leeb, sowie Verwüstung des gesamten Betriebsgelände bis zur voll-ständigen Unbrauchbarkeit ermöglicht hat; - der Geschäftsführerin der Leeb Betriebs GmbH am 18. 01. 2001 entgegen dem Schließungsbescheid – die Warenentnahme mit dem Bemerken verweigert hat, dass eine Öffnung der Betriebsanlage nur für eine Gesamt-räumung in Frage kommt; - der Geschäftsführerin der Leeb Betriebs GmbH im Beisein Mag. Mühlböck anlässlich der Einvernahme von Ingrid Leeb angeboten hat, dass er einen Käufer wüsste, der ATS 2,5 Millionen bezahle und die Entsorgung der. Altlasten übernehme, wenn sie das Betriebsgelände Hochtanklager räume; 90 gemeinsam mit Ernst und Stefan PECILE am 17. 01. 2001 die allgemein offenbare Verleumdungskampagne gegen Leeb eingeleitet hat und diese bis heute weiterwirkt: - MIT DIESEM FOTO AUS SPANIEN wird dem öffentlich rechtlichen Auftrag entsprochen, wodurch der Familie Leeb – wie beabsichtigt – massive Personen- und Eigentumsschäden entstanden sind und weiter entstehen. Die Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung, wie sie für die Herbeiführung eines Behördenverfahren durch Ernst und Stefan Pecile, Salzburger Sparkasse Bank AG, und Dr. Erhard Hackl, sowie für die Einleitung und Durchführung der Wasserrechtsverfahren durch Kurt REITER mit den befassten Behördenorganen maßgeblich waren, haben insgesamt zu massiven Vermögensschäden geführt: - für die Republik Österreich: MEHR ALS 130 Mio ATS für die Familie LEEB: MEHR ALS 40 Mio ATS - AS Kurt Reiter bezichtigt Leeb am 08. 03. 2001 vor laufender ORF Kamera illegale Tanks vergraben zu haben. Der Vorwurf krimineller Machenschaften wurde in ZIB 1 Österreichweit und im westlichen Bayern ausgestrahlt und hat zur Distanzierung von Lieferanten und Kunden geführt. AS Kurt Reiter erklärt am 26. September 2001 vor laufender Fernsehkamera die nunmehr durch die Grabung bewiesene alleinige Schuld von Leeb und ist überdies in der Lage, die bislang nur rechnerisch ermittelte Ölmenge von 100.000 Liter im Untergrund als nachgewiesen zu bestätigen. Damit setzt er seine vorsätzliche Verleumdungskampagne weiter fort und wird dabei vom ORF in althergebrachter, objektiver Berichterstattung tatkräftig unterstützt. Auch in der Kronenzeitung sprudelt das Öl "wie aus einer Zapfsäule". 08. 03. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: " nicht nur 100.000 Liter Öl, sondern auch Nitroverdünnung ist im Hochtanklager großflächig versickert ..... 13. 03. 2001 Salzburger Nachrichten: " im Hochtanklager Leeb wurden großflächig ÖL- und Chemierückstände gefunden.... 91 13. 03. 2001 AS Reiter + Bezirkshauptfrau in den SN: " Kosten von 80 bis 100 Mio S für den Steuerzahler.... 150.000 Liter Altöl im Boden ..... 13. 03. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den SVZ: " die BH hat den Betrieb der Firma Leeb stillgelegt.... es steht fest, dass 150.000 Liter aus dem Gelände der Firma Leeb in den Boden versickert sind .... 13. 03. 2001 AS Reiter + Bezirkshauptfrau in der Kronenzeitung: " Kosten von 100 Millionen S.... Lösungsmittel im Hochtanklager...100.000 bis 150.000 Liter Öl sind ins Erdreich gelangt....Leeb ist der einzige Verursacher...... 24. 03. 2001 LR Dr. Raus in den Salzburger Nachrichten: " EU weite Ausschreibung... errechnete Menge von 90.000 Liter versickertes Altöl..... 10. 04. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in der SVZ: " nach Ölverseuchung Leeb in Konkurs .... 10. 04. 2001 LR Dr. Raus /Kronenzeitung: " Öl-See in Bruck - ein Konkurs.. 12. 04. 2001 Pinzgauer Nachrichten: " Ölskandal in Bruck - Firma Leeb in Konkurs.... mindestens 90.000 Liter ausgeflossenes Öl wurde errechnet...... 24. 04. 2001 Salzburger Nachrichten: Ölskandal ohne Zahler. Leeb Betriebs GmbH mit 6 Mill. S in der Kreide ...... 29. 05. 2001 Salzburger Nachrichten: " Kindergarten vor Abbruch..... 21. 06. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in der Bezirkszeitung: " langwierig und teuer wird die Sanier-ung des ölverseuchten Gebietes rund um die ehemalige Heizölfirma Leeb - 20.000 Tonnen Erd-reich müssen ausgetauscht werden..... 21. 08. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den Pinzgauer Nachrichten: " Leeb ist die einzige Eintragungsstelle... insgesamt sind 100.000 Liter Öl ausgeflossen... 7000 m² sind verseucht..... 20.000 Tonnen Erde müssen ausgetauscht werden..... das Öl stamme aus den 80er und 90er Jahren.... 23. 07. 2001 Bürgermeister in der Bezirkszeitung: " die Gemeinde muß die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls am Hochtanklager bezahlen..... 26. 07. 2001 Bürgermeister im Brucker Gemeindebrief: " nach dem Ölschaden der Firma Leeb.... 08. 08. 2001 AS Reiter + Bürgermeister + LR Nindl+ Bezirkshauptfarau in der Pinzgauer Post: " Bauführung in der Saison - Fehler der Behörde ...... 22. 08. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: " aus einer Baracke am Hochtanklager wurden 500 Tonnen Erdreich entsorgt... in dieses sind irgendwann geschätzte 2.000 Liter Lösungs-mittel gesickert.... die Chemikalie gelangte bis ins Grundwasser.... weitere Sorgenkinder... 165.000 Liter Lösungsmittel im Hochtank 2 ....... 23. 08. 200 Bezirkshauptfrau in der SVZ: " ca. 500 Tonnen Erdreich das mit Lösungsmittel verunreinigt war, sind fachgerecht entsorgt worden.... die Kosten betrugen rund 7 Mio S .... bis Mai 2002 müssen ca. 100.000 Liter Mineralöl aus Boden und Grundwasser entfernt werden.... Kosten 70 Mio S... 30. 08. 2001 AS Reiter in der Bezirkszeitung: teuere Sache für Steuerzahler... Franz Michel BH Zell: 165.000 Liter Lösungsmittel + jede Menge Gerümpel 30. 08. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den Pinzgauer Nachrichten: " erster Sanierungsschritt, ca. 2000 Liter Lösungsmittel fachgerecht entsorgt....... 05. 09. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU IN DEN Salzburger Nachrichten: " Sanierer rechnen damit, dass sie Ende nächster Woche erstmals auf mit Öl verunreinigtes Erdreich stoßen werden....... 92 06. 09. 2001 Bürgermeister in der Bezirkszeitung: " Schuld ist Leeb ...... 19. 09. 2001 Salzburger Nachrichten: " Ölskandal Firma Leeb ist Unterrichtsfach der Landwirtschaftsschule ..... 26. 09. 2001 Baustellenkoordination DI NEUMAYR in der Krone: " Öl fließt wie aus einer Zapfsäule ........ 26. 09. 2001 Bürgermeister in der Krone: " 23 Jahre war Reiter der Mann fürs Grobe.... die Degradierung von AS Reiter durch die Bezirkshauptfrau könne er nicht verstehen.... 01. 10. 2001 Bürgermeister in der Brucker Rundschau: " klar festgestellt ist die Verursachung durch Leeb, zahlen wird der Steuerzahler und 3 Mill S die Gemeinde....... 04. 10. 2001 AS Reiter in der Bezirkszeitung: " schuld ist eindeutig Leeb... das ergeben Laboruntersuchungen und Gutachten von Sachverständigen.... die Bezirkshauptfrau auf Seite 2: " es gibt keinen Konflikt mit Reiter....... 10. 10. 2001 AS REITER + BEZIRKSHAUPTFRAU in "Korrekt Anzeiger: "Ausgangspunkt war eindeutig der Tanklagerkelkler der Firma Leeb...... die Anschuldigungen gegenüber Amtsorgane werden der Staatsanwaltschaft .... 11. 10. 2001 Baustellenkoordination DI NEUMAYR in der Kronenzeitung: " der Ölsee ..... 18. 10. 2001 AS REITER + Bürgermeister in den Pinzgauer Nachrichten: "100.000 Liter Öl aus Tanklager Leeb.... Entsorgungskosten für die Gemeinde 600.000 bis 800.000 Schilling seufzt der BGM.... eine bedenkliche Vorgangs- weise von Leeb ... 24. 10. 2001 Salzburger Nachrichten: die Erhöhung des Überschreitungsbetrages von 30 Mio um 50 Mio auf 80 Mio S ist zur Behebung des Ölschaden notwendig...... Nationalrat befaßt sich mit dem Ölskandal am 21./22 Nov. 2001 04. 12. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: nach Umweltskandal... 08. 01. 2002 LR Dr. Raus in den Salzburger Nachrichten: " 80.000 Liter Mineralöl und 2000 Liter Lösungsmittel wurden entfernt ..... 30. 01. 2002 Bürgermeister im " Korrekt Anzeiger ": 165.000 Liter FLÜSSIGKEIT aus einem Tank müssen entsorgt werden ...... 01. 12. 2001 Bürgermeister in der Brucker Rundschau: " Imageschaden für die Gemeide Bruck durch Leeb ..... 13. 02. 2002 Bürgermeister in den Salzburger Nachrichten: " nach dem Öl 05. 11. 2002 Salzburger Nachrichten: 12 Verdächtige zeigt die Gendarmerie in Zusammenhang mit dem Ölskandal an.... Leeb bestreitet .... 01. 03. 2002 Landeszeitung: " 70.000 Tonnen Erdreich wurden ausgetauscht..... 33.000 Tonnen davon waren mit 100.000 Liter Mineralöl kontaminiert... Dankeschön ... Einladung zur Adventfeier .... 04. 03. 2002 Bürgermeister im Brucker Gemeindebrief: " Sanierungsarbeiten nach dem Ölschaden der Firma Leeb ....... 05. 03. 2003 " Korrekt - Kleinanzeiger " : Mistgstätten, der Fall der Firma Leeb ist noch in Gedanken vieler ........ 93 04. 08. 2003 ORF- RADIO SALZBURG: Leeb ist schuld, er hat 100.000 Liter ÖL im Boden versickern lassen. Die Information welche die öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt ausstrahlt beruht sicherlich auf recherchierten Beweisunterlagen. Es wäre schön, könnte der ORF diese Unterlagen in die Strafakte 28 Ur 1198/01 v am LANDESGERICHT SALZBURG einbringen. Damit könnten endlich Ausschreibung, Arbeitsausführung und Endbehandlung in der n a c h g e p r ü f t werden, welche die BH Zell am See bislang unter Verschluss hält. 04. 08. 2003 Bezirkshauptfrau im ORF: " sie ist erleichtert. dass der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde von Leeb abgewiesen hat..... damit ist erwiesen, dass alle Organe korrekt ....... der Steuerzahler hat € 7 Mio .......Einer Verwaltungsbeamtin sollte kenntlich sein, dass eine Abweisung durch den Verwaltungsgerichtshof kein Beweisergebnis einer Untersuchung darstellt und keinesfalls korrektes Organverhalten erweist, woraus sich weiterführender Verleumdungsvorsatz ableitet: der zerbrochene Krug in Salzburg V/ B2 - vom Dorfrichter Adam > zur S C H A D E N E R S A T Z K L A G E wegen VERLEUMDUNG gegen 1.) Dr. Rosemarie DREXLER, Bezirkshauptfrau 2.) Kurt REITER, Amtssekretär 3.) Mag. Franz Mühlböck, Wasserrechtsreferent der zerbrochene Krug in Salzburg V/ B3 - vom Dorfrichter Adam > zur S C H A D E N E R S A T Z K L A G E wegen VERLEUMDUNG gegen 1.) Dr. Franz Schausberger, Landeshauptmann 2.) Dr. Riner Braunstingl, Amtssachverständiger 3.) DI Dr. Angelika Brunner, Amtssachverständige Die in Beschädigungs- und Bereicherungsvorsatz geführte Österreichweite Verleumdungskampagne - ist allgemein offenbar und bedarf keines Nachweises – war ursächlich für die Aufgabe betrieblicher Tätigkeit der Firmen Leeb Betriebs GmbH FN 56254b und Glocknertrade GmbH FN 53395y mit nachfolgender Eröffnung der Konkursverfahren über deren Vermögen. der zerbrochene Krug in Salzburg IV - vom Dorfrichter Adam >zum Konkursrichter Dr. Gregor Sieber mit Bereicherung des Dr. Anton Waltl >zum Masseverwalter Dr. Erhard Hackl, RA >zum Masseverwalter Dr. Reinhard Huber, RA >zum Masseverwalter Dr. Hans Wabnig, RA IV. zu den Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung: An das Landesgericht Salzburg Staatsanwaltschaft Rudolfsplatz 2 5020 SALZBURG Glocknertrade GesmbH - PEClLE am 21. 01. 2001 Sehr geehrte Damen und Herren! 94 Ich vertrete sowohl die Firma Glocknertrade GesmbH. Bahnhofstrasse 6, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse als auch deren Konsulent, Herrn Richard LEEB, wohnhaft ebendort, und erstatte gegen unbekannte Täter Strafanzeige wegen Verdachtes der schweren Sachbeschädigung gemäss §S 125 und 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGB und bringe folgenden Sachverhalt zur Kenntnis: Die Fa. Glocknertrade GesmbH ist Bestandnehmerin der Liegenschaft EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK (Eigentümer: Ernst PECILE, Gletschermoosstrasse 11, 5700 ZELL AM SEE). Genanntes Grundstück wird vor allem zur Geräte- und KfZ Lagerung benutzt. Ausserdem befmdet sich darauf eine Brückenwaage und werden auf dieser Liegenschaft auch Altlasten gelagert. Die unmittelbar angrenzende Liegenschaft EZ 501 Grundbuch 57303 BRUCK steht im Alleineigentum der VOLTAlK Handelsgesellschaft mbH, als deren Geschäftsführer Herr Richard LEEB fungiert. Vorausgeschickt werden muss, dass sich die Fa. Glocknertrade mit Herrn PECILE in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Besitzstörungsverfahren befmdet. In erster Instanz (5 C 1712/00 P BG ZELL AM SEE) wurde mit Endbeschluss vom 15.12.:20OO festgestellt, dass Herr PECILE dadurch, dass er am 2. bzw. 3.12.2000 die Liegepschaft EZ 601 eigenmächtig eingezäunt hat, den ruhigen Besitz der Fa. Glocknertrade GesmbH an ihrem Bestandrecht gestört hat. Herr PECILE wurde weiters schuldig erkannt, ab sofort jede weitere derartige oder ähnliche Störung ZU unterlassen und umgehend den vorigen Zustand durch Entfernen des Zaunes sowie des angebrachten Schlosses wiederherzustellen. Herr LEEB wurde am 17.1.2001 von Herrn PECILE angerufen und zum sofortigen Öffnen des Einfahrtstores zur Liegenschaft EZ 601 aufgefordert. worauf Herr LEEB entgegnete, dass Zutritt zum Bestandobjekt gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verlangt werden sollte. Kurze Zeit später wurde Herr LEEB vom Gendarmeriebeamten Inspektor Josef ROIDER, Obere Walserbergstrasse 59, 5071 WALS, fernmündlich dahingehend kontaktiert, dass im Tanklager ein Ölfass auslaufe. Der befasste Beamte hätte bereits direkten Auftrag von der Bezirkshauptmannschaft ZELL AM SEE (Herrn Kurt REITER, Sportplatzstrasse 2, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse) das Auslaufen sofort zu stoppen, woraufhin sich Herr LEEB umgehend zum Einfahrtstor der Liegenschaft EZ 501 begab und dieses aufsperrte. Zum Zeitpunkt seines Eintreffens befand sich bereits ein Einsatzfahrzeug der Gendarmerie sowie das Fahrzeug von Herrn PECILE vor den beiden Toren (sowohl zum Grundstück 601 als auch zum Grundstück 501 befinden sich mit Vorhängeschlössern versperrte Einfahrtstore). An der westlichen Grundgrenze der beiden Liegenschaften angekommen, konnte festgestellt werden, dass tatsächlich ein Heizölfass umgestürzt worden war und mit offenem Spundloch nach unten am Boden lag. Der Inhalt entleerte sich. Es befand sich keine Spundverschraubung — wie gewöhnlich - vor dem Fass, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass diese abgeschraubt worden ist. Erfahrungsgemäß dauert das Auslaufen eines Heizölfasses max. 40 Minuten. Nachdem das gegenständliche Fass wieder aufgestellt war, befanden sich vom 220-Liter-Inhalt noch etwa 30 Liter im Fass. Wie Herr LEEB am Gendarmerieposten BRUCK in weiterer Folge in Erfahrung bringen konnte, ist das obgenannte Einsatzfahrzeug per Funk zum Tanklager beordert worden. Vom Fahrer des Ffilirzeuges, bei welchem Herr LEEB um ca. 13.30 Uhr eine 95 Niederschrift zu Protokoll gab, Herrn Inspektor Helmut HINTERSTEINER, Fichtenweg 6, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse, konnte vernommen werden, dass sich bei Ankunft der Gendarmeriebeamten beim Tanklager, Herr PEeILE und dessen Sohn, Herr Stefan PECILEr Gletschermoosstrasse 11, 5700 ZELL AM SEE, innerhalb des abgesperrten Lagers befanden und sich gerade auf den Rückweg daraus machten. Von den beiden Herren musste zuvor offensichtlich die Abzäunung überklettert worden sein. Es ergeben sich insgesamt einige aufklärungsbedürftige Fragen, welchen umgehend nachgegangen werden müsste: 4. Wann und von wem WWde der zuständige Beamte der BH ZELL AM SEE, Herr REITER, über ein auslaufendes Ölfass informiert? 5. Wer hat die Gendarmerie diesbezüglich verständigt? 6. Warum wurde der Ursache des Ölaustrittes bisher überhaupt nicht nachgegangen? Aufgrund des obgenannten zeitlichen Ablaufes und der Tatsache, dass sich die Herren PEClLE zum Zeitpunkt des Eintreffens der Funkstreife innerhalb des abgesperrten Lagers befunden haben, müsste von diesen der "Täter" gesehen worden sein. Sind die Herren PECILE dazu bereits befragt worden? Interessanterweise gab es entlang der Lagerumzäunung auch keine frischen Spuren. Die am "Tatort" aufgestellten Ölfässer sind aufgrund einer Verfahrensanordnung der BH ZELL AM SEE aus dem Garagentrakt zuvor ausgelagert worden. Abgesehen von Herrn LEEB, welcher sich seinerzeit persönlich davon überzeugte, dass alle Fässer verschlossen waren, war Herr Martin KORINEK, Fichtenweg 30, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse, als Bediensteter der Fa. LEEB Betriebs GesmbH mit dem Umlagern befasst. Herr KORINEK besitzt den Gefahrgut-Führerschein und ist geprüfter Tankreiniger, weshalb dieser niemals ein gefülltes Ölfass mit offenem Spund ins Freie stellen würde. Es wäre der Eintritt von Niederschlag und das Austreten von Öl die Folge. Darüberhinaus kann ein unverschlossenes Fass wegen Ausschwappen des Öles nicht transportiert werden. Es besteht somit insgesamt der dringende Verdacht, dass unbekannte Täter am Morgen des 17.1.2001 an der Grundgrenze der Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK vorsätzlich ein Heizölfass mit 220-Liter-Inhalt umstürzten und der Tatbestand der schweren Sachbeschädigung gemäss §§ 125, 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGB gegeben ist. Die genaue Höhe des Schadens ist noch nicht abschätzbar, allein die Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten werden jedoch die in § 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. Z StGB angeführten Wertgrenzen übersteigen. Zum Beweis wird neben dem zuvor genannten Akt 5 C 1712/00 P BG ZELL AM SEE und den einzelnen, involvierten Personen auf die Anzeigen von Herrn Richard LEEB vom 18.1.200I am Gendarmerieposten BRUCK an der Glocknerstrasse verwiesen. Meine Mandanten erklären bereits jetzt, sich einem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschliessen und beantrage meine Kanzlei vom jeweiligen Verfahrensstand zu verständigen bzw. zur Hauptverhandlung zu laden. Die Dring-lichkeit der Angelegenheit liegt auf der Hand, da inzwischen behördliche Zwangsamassnahmen angeordnet wurden und in diversen Medien auch die Fa. LEEB BetriebsgesmbH in Misskredit gebracht wird, obwohl ausschliesslich die Firmen VOLTAIK Handelsgesellschaft mbH und Glocknertrade GesmbH damit im Zusammenhang stehen. 96 Mit vorzüglicher Hochachtung ! DDr.König eh Strafanzeige wegen §§ 12~ und 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGll vom 22.1.2001 am 5. 2. 2001 Sehr geehrte Damen und Herren ! Da sich der angezeigte Vorfall vom 17.1.2001 zu Lasten meiner Mandantschaft erheblich. ausgeweitet ha t, wird eine ergänzende Darstellung der damit in Zusammenhang stehenden Weiterungen notwendig: Bereits Zwei Stunden nach dem Auffinden des. auslaufenden Ölfasses am 17.1.dJ. waren zahlreiche Medienvertreter (ORF! Salzburger Nachrichten, Kronenzeitnng u.a.m.) vor prt, um Bericht zu erstatten. Die von den anwesenden Herren PEClLE sowie den Vertretern der Bezirksbehörde ZELL A. SEE erteilten Auskünfte führten zu einer medialen Vorverurteilung der - wie bereits mitgeteilt - nicht involvierten Fa. LEEB Betriebs GesmbH und des Herrn Richard LEEB persönlich. Der dadurch - für die zuvor Genannten - unwiderbringliche Schade ist offensichtlich. Gefliessentlich verschwiegen wurde, dass. alle vorhandenen Altlasten ausnahmslos a. seit mehr als fünf Jahren an Ort und Stelle lagern; b. aus dem Konkursvermögen der Fa. VOLTAlK GesmbH stammen; c. vom seinerzeitigen Masseverwalter RA -Dr - Erhard HACKL. Hofgasse 7> 4020 L!NZ, nicht entsorgt worden sind, obwohl ibm die dafür notwendigen Geldmittel zur Verfügung standen; d. im Eigentum des. Herrn Ernst PECILE als. grundbüeherlicher Alleineigentümer der EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK stehen; e. der Bezirksbehörde ZELL AM SEE seit dem Jahre 1994 (Überprüfungsbescheid) bekannt waren; f. Gegenstand der jahrelangen Entsorgungsbemühung des Geschäftsführers der VOLTAlK Handels GesrnbH beim Masseverwalter wie auch beim BG ZELL AM SEE waren. Der Vorfall vom 17.l.d.J. scheint lediglich als Anlass genommen zu werden, um sämtliche mit Herrn Richard LEBB in Zusammenhang stehende Finnen. in Misskredit zu bringen. weshalb um dringende Aufklärung ersucht wird damit seitens meiner Mandanten öffentlich richtiggestellt und entgegnet werden kann. Als weiterer - unmittelbar aus der Sachbeschädigung resultierender - Schaden kann angeführt werden, dass die Bezirksbehörde ZELL AM SEE am 18.1. dJ. die nutzungsberechtigten Firmen LEEB Betriebs GesmbH und Glocknertrade GesrnbH aus. dem Lager ausgesperrt hat, 'obwol keine von heiden Finnen: dort gefährliche Stoffe lagert oder bearbeitet. Durch diese Massnahme konnten die Finnen auf ihre Waren- und Hilfsstoffe sowie auf Arbeitsgeräte und Ersatzteile nicht mehr zurückgreifen, sodass diese zur Geschäftsaufgabe gezwungen wurden. 97 Am Abend des. 17.1. dJ. wurde dem Geschäftsführer der Fa VOLTALK GesmbH und Konsulenten der Fa. Glocknertrade Gesmbll, Herrn Richard LEEB, durch Herrn RElTER 'Von der BH ZELL AM SEE fernmündlich mitgeteilt, dass von Dr. GRATZ und Mag. WIMMER (ebenfalls beide BH ZELL/SEE) die sofortige Sperre des gesamten. Lagerareals verfügt wurde. Die Nutzungsberechtigten hätten die Möglichkeit am 19.1.d.J. in der Zeit von 7.30 bis 12.00 Uhr unbedingt notwendige Waren und Hilfsmittel auszulagern. Als. am folgenden Tag die Geschäftsführerin Frau Ingrid LEEB zur festgesetzten Zeit mit einem Angestellten zum Lager kam, erwartete sie dort bereits Herr REITER und vesperrte den Zutritt. Er begründete dies damit, dass ein Zutritt ausschliesslich zur Gesamträumung des Lagers gestattet sei. Bei dieser Gelegenheit wurde die Geschäftsführerirr von Herrn REITER vehement darauf hingewiesen. dass sie - bei Verletzung des Amtssiegels ; "eingesperrt" werden würde. Nach umgehender Beschwerde bei Dr, GRATZ intervenierte: dieser bei Herrn REllER und wurde daraufhin der Zutritt gewährt. Durch den offensichtlichen Alleingang von Herrn REITER entstanden meiner Mandantschaft wiederum erhebliche Auslagen. Bei der - im Zuge der Setznng der behördlichen Zwangsmassnahmen -durchgeführten Befragung der Geschäftsführerin lngrid LEEB durch Herrn REITER erklärte dieser, dass er selbst den VerschIuss des umgestürzten Ölfasses aus dem ausgelaufenen Öl aufgehoben hätte. Darauf sollten die ermittelnden Beamten umgehend hingewiesen werden, da es sich bei dem Verschluss um ein wichtiges Beweisstück handelt. Gleichzeitig gab er an, dass ihm ein potentieller Käufer bekannt sei, welcher S 2,5 Millionen für die Betriebsliegenschaft bezahlen und alle Altlasten entsorgen würde, woraus sich auch das Verlangen nach einer Gesamträumung der Liegenschaft erklären lässt. Schliesslich musste bei der - ebenfalls von Herrn REITER durchgeführten -Einvernahme des Herrn Richard LEEB von diesem richtig gestellt werden, dass es sich nicht um ein „ verunfalltes Ölfass“ handeln würde, sondern. um ein. vorsätzlich umgestossenes. Herr Richard LEEB musste überdies erkennen,. dass in der aufgencmrnenen Niederscbrift von Herrn REITER wesentliche Teile seiner Aussage nicht aufgenommen wurden, weshalb letztendlich auch die Schliessung des gesamten Betriebsgeländes wurde. Mit vorzüglicher Hochachtung ! DDr. König eh ---------------------------- Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 Bezirkshauptmannschaft Zell am See zum „ Öl- und Lösungsmittelschaden in Bruck “ FRAGESTELLUNG STRAFVERFAHREN 40 Hv 147/10g __________________________________________________ C Ernst PECILE und Stefan PECILE haben am 17. Jänner 2001 um 9:00 Uhr in Abstimmung mit AS Kurt Reiter ein Ölfass zum Auslaufen gebracht, um einen Vorwand für die Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See herzustellen, wie im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg aktenkundig: 98 STEFAN PECILE–FALSCHAUSSAGE Beweisaufnahme(54)am 24.7. 2007 zur Einvernahme von STEFAN PECILE als Zeuge habe ich das Protokoll vom 03. 07. 2007 zu vorliegenden Aktenwidrigkeiten und unrichtigen Beweisaussagen mit Randnummern versehen und erstatte meine Stellungnahme zu den Aussagen des Zeugen wie folgt: 01 Bei den Kaufverhandlungen selbst war ich nicht dabei. Mir ist nur noch in Erinnerung, dass alles relativ flott gegangen ist und man sich sehr rasch geeinigt hat. Am 5. 12.1996 berichtet die Salzburger Sparkasse an Herrn Dr. Hackl, dass seitens der Salzburger Sparkasse am 22. 11. 1996 mit dem Kaufinteressenten Pecile zu EZ 501 und 601 Verhandlungen aufgenommen und ein Richtpreis mit S 1.000,--/qm festgelegt wurde. Der Kaufvertrag für die EZ 601 wurde seitens der Salzburger Sparkasse am 18.04. 2001 unterzeichnet. 02 Bereits vor dem Abschluss des Vertrages habe ich das Grundstück mit meinem Vater gemeinsam besichtigt. Der Zeuge hat gemeinsam mit seinem Vater vor Abschluss des Kaufvertrages vorhandene Ablagerungen, wie sich diese seit dem Jahre 1994 auf der Liegenschaft befunden haben zur Kenntnis genommen. 03 Damals ist uns aufgefallen, dass auf dem Grundstück einige Altlasten sich befinden. Es waren aber lediglich leere Getränkekisten und ein alter verrosteter Jeep. Ölfässer oder ähnliches ist nicht am Grundstück gestanden. Der Zeuge erstattet wissentlich eine falsche Beweisaussage. Es sind die damals lagernden Gegenstände am 9.10. 1997zu 2 E 25/97 a; am 4.12.98 zu 2 E 42/98 b und am 13 08.1999 zu 2 E 33/99 f je BG Zell am See ( vgl. Band VI ON 20 ) explizit mit 8 LKW – Wracks, 300 Öltanks, 2000 Bier-und Limonadengebinde, sowie 2 Tonnen Computerschrott ausgewiesen. 04 Dazu muss ich gleich sagen, dass weder mein Vater noch ich selbst wussten, was ein Fruchtgenussrecht ist. Aussage Ernst Pecile 22. März 2001 Strafakt Band I ON 9 SZ 181 bis 183: Ich habe den Zaun mit dem auf dem Grundstück lagernden Baustahlgitter errichtet. Dieses Baustahlgitter gehört seit dem Grundkauf mir, weil ich das Grundstück lt. Vertrag mit den darauf befindlichen Fahrnissen gekauft habe. Ich habe auch hingenommen, dass Altlasten seitens R. Leeb dort lagerten. Daher 99 sehe ich nicht ein, dass – trotz Fruchtgenussrechtes – lagernde brauchbare Gegenstände nicht mir gehören. 05 Mein Vater war immer der Meinung, dass er das Grundstück lastenfrei von der Salzburger Sparkasse erworben hat. Aussage Ernst Pecile am 14. 02. 2001 Strafakt Band I ON 10 SZ 185 bis 189 „ Etwa Mitte des Jahres kam ich mit Richard Leeb überein, dass er die teilweise auf der GP 91/7 sich befindlichen Betriebsteile ( Kohleboxen, Brückenwaage, Ölabschei-deranlage ) weiterbenützen kann. Bei der Übernahme des Grundstückes von der Salzburger Sparkasse waren Altlasten auf dem Grundstück, welche ich zur Kenntnis genommen habe.“ 06 Soweit ich weiß ist dies auch im Kaufvertrag so festgeschrieben. Ernst Pecile vor dem BG Zell am See zu 5C 1712/00p Protokoll v. 14.12. 2000Das auf dem gekauften Grundstück gelagerte Baustahlgitter ist wie alle Fahrnisse laut Angaben der Salzburger Sparkasse auf mich übergegangen. detto BG Zell am See zu 5C 1/01xProtokoll vom 24. 10. 2001: Mit 28. 01. 2000 wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. Ich habe daraufhin auf Empfehlung der Wasserrechtsbehörde (=AS Kurt Reiter) einen Zaun errichtet, das daraus resultierende Besitzstörungsverfahren ist Gerichts-bekannt. Zwischenzeitig fanden keine Gespräche zwischen mir und Richard Leeb über eine allfällige Benutzung dieser Liegenschaft statt, da ich auf den Ausgang des Rekurs-verfahrens hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes wartete. 07 Jedenfalls erinnere ich mich an einen Vorfall, bei dem wir Richard Leeb in seinem Büro in Bruck besuchen wollten und uns sozusagen als neue Nachbarn vorstellen wollten. Er hat uns damals mehr oder weniger aus seinem Büro hinaus geschmissen. Der Zeuge übersieht dass der von ihm gemeinsam mit seinem Vater und seinem Bruder erstattete „ Besuch “von wüsten Beschimpfungen und Bedrohungen mir und meiner Tochter Ingrid Leeb gegenüber begleitet war. 08 Das Kuriose an der ganzen Sache war, dass mein Vater gar keinen Schlüssel für das Grundstück hatte. 100 Der Zeuge hätte daraus erkennen müssen, dass es sich bei dem Grunderwerb in dem die Verkäuferin Salzburger Sparkasse dem Käufer Ernst Pecile für die verkaufte Liegenschaft keinen Schlüssel aushändigen hat können, keinesfalls um ein redliches Geschäft gehandelt hat, sondern die Eigentumsübertragung bei rechtswidriger Löschung des bestehenden Fruchtgenussrechtes außerhalb der Rechtsordnung vorgenommen wurde. 09 Leeb hatte nämlich ein Vorhängeschloss an das Tor gehängt, sodass wir den Grund gar nicht betreten konnten. Mein Vater und ich haben aber trotzdem gelegentlich hineingeschaut. Der Zeuge verschweigt, wie ihm selbst und auch seinem Vater vor Kaufabschluss kenntlich war, wie die Verkäuferin Salzburger Sparkasse gar nicht über den Kaufgegenstand verfügungsberechtigt war, sondern der ruhige Besitz an der Nutzung der Liegenschaft der Firma Glocknertrade GmbH zustand und von dieser auch ausgeübt worden ist, wie mit Endbeschluss des BG Zell am See am 18. 12. 2001 bestätigt wurde. Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001: Mit 28. 01. 2000 wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. Ernst Pecile kauft das Grundstück (Vertragserrichtung 3. 12. 1999) obwohl das Fruchtgenussrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH eingetragen war und erst die Vereinbarungen mit Herrn Dr. Kreiseder von der Salzburger Sparkasse zur Löschung des Fruchtgenussrechtes ohne einverleibungsfähige Urkunde im Grundbuch des BG Zell am See vorgenommen worden ist. ( vgl. Strafakt 5 St 14/03 b ) 10 Zu diesem Zeitpunkt hat sich zwischen den Grundstücken ja noch kein Zaun befunden. Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001 Abs 1: „Bei einer Besichtigung der Liegenschaft vor Abschluss des Kaufvertrages habe ich gesehen, dass sich darauf Einrichtungen zu Lagerungszwecken, eine Ölabscheideanlage, eine Brückenwaage u.a.m. befindet und betriebliche Tätigkeit stattfindet. 11 Diese Gegenstände waren zum Beispiel Haushaltstanks, aber auch Ölfässer und Getränkekisten aus Holz. Ölfässer befanden sich ausnahmslos auf EZ 501 im Fasslager, nicht auf EZ 601. 101 12 Mir ist auch in Erinnerung, dass mein Vater schon einige Zeit in Kontakt mit der BH Zell am See war und zwar deshalb, weil wir ja unser eigenes Grundstück gar nicht nutzen konnten bzw. keinen Zugang dazu hatten. Der Zeuge hätte bei Wahrheitsgemäßer Aussage dem Gericht den Grund nennen müssen, warum sein Vater nicht gegenüber der Verkäuferin Salzburger Sparkasse seine Eigentumsrechte geltend gemacht hat, sondern über die Wasserrechtsbehörde =AS Kurt Reiter Druck auf Dr. Gratz zu Rechtswidrigen Maßnahmen der Gewerbebehörde ( Verfahrensanordnung zur Auslagerung aus Garagentrakt) ausgeübt und die Betriebsschließung der Leeb – Firmen herbeigeführt hat. 13 Meinem Vater wurde daraufhin von Dr. Gratz dringend empfohlen, unsere Grundstücke durch einen Zaun zu trennen. Der Zeuge macht sich hier vorsätzlich einer Falschaussage schuldig. Es wurde von Herrn Dr. Gratz zu keiner Zeit die Errichtung eines Zaunes empfohlen! Herr Dr. Bernhard Gratz als Zeuge zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001: „ Am 29. 11. 2000 fand auf der gegenständlichen Liegenschaft nach einem Anruf des Ernst Pecile eine Überprüfung statt. Daraufhin kam es zu einer Überprüfung durch die Gewerbebehörde am 30. 11. 2000. Zu Beginn des Jahres 2000 ergab eine Überprüfung des Landeshauptmannes Abteilung 5, Amt der Salzburger Landesregierung kein gewerberechtliches Genehmigungsverfahren hinsichtlich dieser Ablagerungen, weder gegen die Firma Glocknertrade GmbH, noch gegen die Firma Leeb Betriebs GmbH.“ ( vgl. Band VIII ON 110 AS 737 ) zur Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Prot. 24. 10. 01 AS 739: „ Ich habe auf Empfehlung der Wasserrechtsbehörde einen Zaun errichtet.“ Zeugenaussage AS Kurt Reiter zu 5 Cg 137/o3 y-57 Protokollübertragung, am 04. 04.2007: „ Ich repräsentiere die Wasserrechtsbehörde. Für meine Entscheidungsfindung habe ich als zuständigen Amtssachverständigen für Geologie den Landesgeologen Dr. Rainer Braunstingl.“ und weiter im Februar 2001 anlässlich der Einvernahme am Gemeindeamt Bruck: „ Frau Leeb, wenn Sie die Betriebsanlage räumen, wüsste ich einen Käufer, welcher ATS 2,5 Mio bezahlen und die Entsorgung übernehmen würde.“ Zeuge: Mag. Franz Mühlböck, Bezirkshauptmannschaft Zell am See; 102 14 In einer Wochenendaktion Anfang Jänner 2001 haben dann mein Vater, mein Bruder und ich selbst einen Zaun zwischen unserem Grundstück und dem Leeb-Grundstück errichtet. Der illegale Zaun wurde nicht Anfang Jänner 2001, sondern am 2. auf 3. Dezember 2000 errichtet. Pecile wegen Besitzstörung rechtskräftig verurteilt. 15 Wir haben vor dem Errichten des Zaunes die 20 – 30 Haushaltstanks von unserem Grundstück wieder auf das Leeb – Grundstück hinübergetragen. Die Haushaltstanks, welche vorher ordnungsgemäß seitlich liegend am asphaltierten Straßenteil auf der EZ 601 aufgestapelt waren, sind nicht „ hinübergetragen“, sondern mit anderen Fahrnissen wild durcheinander geworfen worden, wie aus den Bildreportagen diverser Medienberichten zu entnehmen ist. 16 Davor haben wir im Bereich von 10 bis 15 m Ölbindemittel aufgestreut, das sich in dem überdachten Carport befunden hat. Auch diese Aussage des Zeugen ist grob wahrheitswidrig. Wäre das Ölbindemittel vor Austreten von Öl ausgebracht worden, wäre die Oberfläche bei Ölkontakt nicht Schnee-weiß geblieben, wie aus den Bilddokumenten im Akt ersichtlich. 17 Das Bindemittel haben wir jeweils ein paar Meter auf unserem Grund und ein paar Meter auf dem Leeb-Grund vorsichtshalber aufgestreut, falls beim „Verschieben“ der Haushaltstanks etwas auslaufen würde. Der Zeuge macht sich wider besseren eigenen Wissens der massiven falschen Beweisaussage schuldig. Aus den Inhalten des Strafaktes Band XII ON 76 AS 175 – 179; XII ON 79 AS 439 – 445; XIV ON 140 AS 465 – 477 ( Dr. Gratz ) steht die vorsätzliche und großflächige Verunreinigung des ungefrorenen Bodens am 2. auf 3. 12. 2000 durch absichtliches Verschütten von Tankinhaltsresten rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West unwiderlegbar fest. In den Aussagen der ASV DI Dr. Brunner und des Bausachverständigen DI Zandl ( Band VI ON 26; XIII ON 102 und XIII ON 109 ) wird das Auffinden von Trimethylbenzol im oberen Bereich des Erdreiches rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West bestätigt, nachdem das Betriebsgelände Hochtanklager am 18. 08. 1995 von der Firma Proterra als frei von jeglicher Verunreinigung im Erdreich, als auch im Grundwasser befundet war. 103 AS Kurt Reiter ist am 18. 01. 2001 in der ORF Fernsehsendung „ Salzburg heute “ bei tief gefrorenem Erdreich in einem frischen 1,5 m tiefen Baggerschurf zu sehen, wie er geruchlich Kontamination des Erdreiches feststellt. 18 In den nächsten Tagen, genau kann ich die Zeiträume überhaupt nicht mehr einschätzen, wurden dann von Leeb aus seinen Garagen verschiedene Fässer mit Öl und auch Lösungsmitteln herausgestellt und an den von uns er-richteten Zaun entlang aufgestapelt. Nach meiner Erinnerung waren es viel-leicht 20 oder 25 Fässer. Auch hier behauptet der Zeuge wahrheitswidrig ohne eigene Kenntnis Fässer mit Lösungsmittel. Aus dem Garagentrakt West mussten neben allen Fahrnissen, Geräten, Werkzeugen, Hilfsmittel auch 30 Fässer gefüllt mit verkehrstauglichem Heizöl Leicht auf Grund der von Ernst Pecile initiierten Verfahrensanordnung der BH Zell am See vom 29. 11. 2000 ausgelagert werden; mit der Begründung diese Lagerung würde der Garagenordnung widersprechen. Der gesamte Garagentrakt wurde am 28. 09. 1978 mit Bescheid Zl. 2-21.239/22-1978 der Bezirkshauptmannschaft Zell am See für die Warenlagerung gewidmet. 19 Ich erinnere mich daran, dass ich mit meinem Vater am frühen Abend des 16. 01. 2001 beim Grundstück war. Dabei ist uns schon aufgefallen, dass ein Teil des Zaunes bereits umgerissen war. Dem Zeugen war kenntlich dass vom BG Zell am See am 18. 12. 2000 die umgehende Entfernung des Zaunes aufgetragen war Aussage des Zeugen vor der Kriminalabteilung Salzburg am 22. März 2001 Strafakt Band I ON 8 SZ 177 bis 179 : „ Im Jänner 2001 kontrollierten mein Vater Ernst Pecile und ich fast täglich unser neu gekauftes Grundstück in Bruck / Glstr. GP 91/7, weil wir vermuteten, dass Richard Leeb den von uns aufgestellten Zaun zu GP 91/6 wegreißen würde. Tatsächlich stellten wir am 16. 1. 2001, gegen 17 Uhr fest, dass der Zaun abgerissen wurde. Wir hatten vom Tor aus diese Feststellung gemacht.“ 20 Wir haben damals einen dort anwesenden Arbeiter von Leeb gefragt, wer das gewesen ist, wobei er geantwortet hat, dass er keine Antwort geben dürfte. Sowohl für meinen Vater als auch für mich war aber klar, dass der Zaun entweder von Richard Leeb selbst oder zumindest über seine Anordnung umgerissen worden war. 104 Bei Wahrheitsgemäßer Aussage hätte der Zeuge dem Gericht nicht verschweigen dürfen, dass vom Bezirksgericht Zell am See Ernst Pecile am 18. 12. 2000 die um-gehende Entfernung des illegal errichteten Zaunes aufgetragen und am 12. 01. 2001 die Firma Glocknertrade GmbH mit Vollstreckbarkeitsbestätigung ermächtigt hat den Zaun zu entfernen. Der Zeuge hätte dem Gericht auch mitteilen können, dass Richard Leeb vor Entfernung des Zaunes den Endbeschluss des Bezirksgerichtes Zell am See versehen mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 12. 01. 2001 am Gendarmerieposten Bruck abgegeben hat und dieser dort seinem Vater vorgezeigt worden ist. 21 Wir begaben uns dann am 17. 01. 2001 zum Grundstück, da mein Vater und ich die ganze Situation zu unserer eigenen Absicherung fotografieren wollten. Wir sind dann durch eine kleine Lücke im Zaun auf das Grundstück gekommen. Der Zeuge erstattet auch hier unrichtige Angaben. Der Zeuge und sein Vater haben am 17. 01. 2001 um 8:30 Uhr den Zaun überklettert, wie im Akteninhalt fest-gestellt ist. 22 und haben begonnen, den Bereich des Zaunes zu Fotografieren. 23 Eines der Fässer ist sozusagen auf unseren Grund heruntergefallen und ausgeronnen. 24 Mein Vater und ich sind dann sofort aus dem Grundstück hinausgegangen und haben die Gendarmerie verständigt. Vorsätzliche Falschaussage! Bericht Insp. Roider: Am 17.1.2001, um zirka 09.00 Uhr hat mich Ernst Pecile am GP Bruck telefonisch verständigt, dass auf seinem Grundstück GP 91/7 ein Ölfass ausrinnt. Ich begab mich sofort mit PW und Koll. Hintsteiner zum bezeichneten Einsatzort. Das Tor zum Tanklager Leeb war verschlossen. Pecile kam uns mit seinem Sohn zu Fuß innerhalb des Tanklagerareals entgegen. Ernst Pecile berichtete, er habe mit seinem Sohn die Umfriedung überklettert. Um 09.20 Uhr habe ich mit dem Mobiltelefon Richard Leeb verständigt, er möge das Tor aufschließen. In Bd I ON 8 Stefan Pecile am 22. 03. 2001 vor CI Hans Tonis: „ Am nächsten Tag begaben sich mein Vater und ich gegen 8:30 Uhr wieder zu unserem Grundstück, um die Sachlage fotografisch zu dokumentieren ! 105 Wir machten mehrere Fotos den Kohleboxen entlang bis zum Garagenobjekt Ich stellte den Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung ! “ Auf diesen Aufnahmen ist zwangsläufig dokumentiert, dass der schneebedeckte Boden frei von frischen Fußspuren, der Garagenboden unter den abgestellten Sportwagen frei von Lack- und Glassplitter und der Boden zwischen Kohleboxen und Garagenobjekt ohne Öllache abgebildet ist, da aus den Tatsachenfeststellungen zweifelsfrei abzuleiten ist, dass Stefan und Ernst Pecile das Fass erst um 9: 00 Uhr zum Auslaufen gebracht haben und das Zerschlagen der in das Winterlager abgestellten, mit Teppichen abgedeckten Sportwagen, erst danach vorgenommen wurde. Ernst und Stefan Pecile haben sich erst um 9:30 Uhr angesichts des Gendarmeriefahrzeuges zum Ausgang begeben. 25 Bereits nach einer halben Stunde sind die Gendarmen dann gekommen und haben den Sachverhalt aufgenommen. Aussage Josef Roider Gend. Beamter am 19. 3. 2001 Strafakt Band I ON 7AS175 “ Ich kann mich erinnern, dass Richard Leeb eine Erdreich- bzw. Bodenverunreinigung auf seinem Grundstück (Hochtanklager ) angezeigt hat. In dieser Angele-genheit habe ich am 14.12.2000 unter GZ P 557/00 an die BH Zell am See berichtet. Eine Niederschrift habe ich mit R. Leeb nicht aufgenommen. Am 17.1.2001, um ca. 9..00 Uhr hat mich Ernst Pecile am GP Bruck telefonisch verständigt, dass auf seinem Grundstück GP 91/7 ein Ölfass ausrinnt. Ich begab mich sofort mit PKW und Kollegen Hintsteiner zum bezeichneten Ein-satzort. Das Tor zum Tanklager war verschlossen. Pecile kam uns mit seinem Sohn zu Fuß innerhalb des Tanklagerareals entgegen. Ernst Pecile berichtete, er habe mit seinem Sohn die Umfriedung überklettert. Um 9.20 Uhr habe ich mit dem Mobiltelefon Richard Leeb verständigt, er möge das Tor aufschließen. Herr Leeb traf um ca. 9.30 Uhr ein, öffnete ohne Kommen tar das Tor. Als ich dann zum Geschehnisort kam, sah ich ein umgestürztes 200 ltr-Fass, aus dem Flüssigkeit ausfloss. Vermutlich handelte es sich um eine Ölhältige Flüssigkeit. Vor dem Fass konnte man eine größere Lache dieser Flüssigkeit sehen. 106 Das ausgelaufene Material war trotz der herrschenden Kälte ( ca. –7 Grad ) und des Schneebelages noch sehr flüssig. Ich nehme an, dass der Austritt der Flüssigkeit relativ kurz vor meinem Eintreffen begonnen hatte. Nach meiner Schätzung waren bereits etwa 150 – 170 ltr. ausgeronnen. Ernst Pecile konnte das Fass in der Folge leicht aufstellen. Es erschien mir unmöglich, dass trotz des Umstürzen oder Herabstürzen des Fasses sich der Verschluss von selbst öffnen konnte. Andere Fußspuren, außer jene von Ernst Pecile und Sohn, sowie in der Folge unsere eigenen, haben wir nicht festgestellt. Um ca. 9.35 Uhr habe ich Herrn Kurt Reiter von der BH Zell am See verständigt. Ich glaube mich zu erinnern, dass Ernst Pecile womöglich ebenfalls Reiter schon verständigt hatte. Reiter war glaublich irgendwo auf einem anderen Einsatzort und sicherte sein Kommen zu. Um ca. 9.40 – 9,45 Uhr habe ich Richard Leeb neuerlich angerufen, um eventl. Ölbindemittel zu bekommen. Kurz darauf erschien ein Arbeiter von Leeb mit einem Schaufellader, entfernte Schnee mit dem Öl und streute Ölbindemittel auf. 26 Es wurde dann in der Öllacke auch der Schraubverschluss gefunden. Der Zeuge macht sich auch hier bewusst einer falschen Aussage schuldig, um ein Selbstständiges Öffnen des Fasses vorzutäuschen und von der eigenen Tathandlung abzulenken. Das Öl war samt Schnee um 9:45 Uhr entfernt 27 Wer den Schraubverschluss damals gefunden hat, weiß ich heute nicht mehr. 28 Entweder mein Vater oder die Gendarmeriebeamten haben dann die BH Zell am See verständigt und nach kurzer Zeit ist Kurt Reiter gekommen. 29 Über Veranlassung der BH wurde dann die Öllacke irgendwie entsorgt, die Details dazu kann ich heute aber nicht mehr angeben. Der Zeuge verweigert dem Gericht pflichtwidrig wahrheitsgemäße Aussage. 30 Ich erinnere mich daran, dass ich bereits bei meiner ersten Einvernahme vor dem Kriminalamt einige Fotonegative vorgelegt habe. Wir haben nämlich damals an Ort und Stelle einige Fotos 107 gemacht. Die Negative müssten sich nach wie vor beim Landeskriminalamt befinden. Die offensichtliche Falschaussagen des Zeugen ergeben sich aus der technischen Unmöglichkeit „ einige Fotonegative“ der Kriminalpolizei vorgelegt zu haben und noch lediglich vier Fotos zu Hause zu haben von denen er Farbkopien angefertigt hätte. Wie bereits unter Punkt 24 ausgeführt, hat der Zeuge in Bd I ON 8 Stefan Pecile am 22. 03. 2001 vor CI Hans Tonis ausgesagt: „ Wir machten mehrere Fotos den Kohleboxen entlang bis zum Garagenobjekt- Ich stelle den Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung ! “ Hier ist nochmals auf die Besonderheit dieses Negativ – Filmes als grundlegendes Beweismittel wie es die örtliche Gegebenheit am 17. 01. 2001 zwischen 8:30 und 9,00 Uhr darstellt – vor allem auf die Unberührtheit der Schneefläche auf der sich ab 9:00 Uhr die Öllache ausgebreitet hat und auf den Nachweis der Beschädigung der Sport-wagen – hinzuweisen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf den Umstand aufmerksam zu machen, wie der Chefinspektor Tonis nachhaltig den Erhalt dieses Negativfilmes, bestreitet (Band VI ON 1 AS 25 – 291; Band IX ON 132 AS 213- 215; Band IX ON 133 AS 217- 219; Band XII ON 82 AS 575 – 577; Band XV ON 158 AS 165 – 255; Band XV ON 158 AS 165 – 255 ) der nicht nur einige, sondern alle Aufnahmen enthält die am Grundstück Pecile am 17. 01.2001 zwischen 8:30 und 9:00 Uhr angefertigt wurden. Die Unterschlagung dieses Beweismittels dient der Verhinderung des Tatnachweises des Zeugen und seines Vaters. 31 Ich habe lediglich noch vier Fotos zu Hause, von denen ich Farbkopien angefertigt habe, die ich heute zum Akt lege. Analog des Vorpunktes macht sich der Zeuge nicht nur der falschen Aussage vor Ge-richt, sondern auch der Vorlage eines falschen Beweismittels schuldig, weil die vor-gelegten Fotos nicht vom 17. 01. 2001 vor 9:00 h stammen. 5. erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, weil es unterlassen wurde, aus den vor angeführten Beweisergebnissen den Straftatbeständen, derer sich Stefan PECILE schuldig gemacht hat, strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen: h) gemeinschaftliche Bodenverunreinigung und illegale Zaunerrichtung von 2. auf. 3. Dezember 2000 mit Bruder Andreas und Vater Ernst PECILE ( Band I ON 03 ); 108 i) gemeinschaftliche vorsätzliche Einleitung des Behördenverfahren Zl. 6/203-44/2001 am 17. Jänner 2001 mit seinem Vater Ernst PECILE und Amtssekretär Kurt REITER der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Band I ON 07 ); j) gemeinschaftliche Einleitung der Verleumdungskampagne gegen Leeb durch zum Auslaufen gebrachtes Ölfass am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr mit seinem Vater Ernst PECILE und Amtssekretär Kurt Reiter ( Band XXVII ON 351 ); k) gemeinschaftliche vorsätzliche Beschädigung von 2 Sportwagen am 17. 01. 2001 um 9:15 Uhr mit seinem Vater Ernst PECILE ( Band I ON 13 ); l) vorsätzliche Beweisunterschlagung der Fotoaufnahmen am 17. 01. 2001 von 8:30 bis 9:00 Uhr entlang der Kohleboxen im Hochtanklager ( Band XXV ON 314 ); m) vorsätzliche falsche Beweisaussage vor der Kriminalabteilung Salzburg ( Band XXVII ON 348 ); n) vorsätzliche Falschaussage vorm Landesgericht Salzburg am 03. 07. 2007 (Band XXVII ON 348 ); 6. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich alleine und im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass sich nach dem 12. Hauptstück mit Anklage vorgegangen werden muss. Stefan PECILE hat sich vorsätzlich der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Begehung von mit Strafe bedrohter Handlungen schuldig gemacht, mit Band XIV ON 134 Band XIV ON 136 Band XIV ON 138 Band XV ON 154 Band XV ON 155 Band XV ON 158 beiliegen 375 407 453 127 141 165 167 - 377 421 457 139 147 255 RL> BEWEISAUFNAHME ( 1 ) RL> BEWEISAUFNAHME ( 2 ) RL> BEWEISAUFNAHME ( 3 ) RL> mang.Beweise + Beweisaufnahme ( 8 ) Tonis RL> AS Reiter ( 7 ) + Beweisaufnahme ( 9 ) Ölfass Kriminalabteilung: kein Bericht Roider kein Film Vorlage wie 19.4.2001 > 181 Vorlage d.Niederschr. mit Pecile und Leeb bis wie diese bereits im Akt wie sie zweifelsfrei und unwiderlegbar erwiesen, im Inhaltsverzeichnis der Internetdomain www.leeb-oel.at, zusammengefasst sind, welchem im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg Band I ON 5 und Band XX ON 260 für die Wortwörtliche Übernahme von Aktenteilen, Urkunden und Dokumenten zur Ortsungebundenen Bearbeitung Beweiswürdigung zuerkannt ist, geführt sind; 7. erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, weil es unterlassen wurde, aus den vor angeführten Beweisergebnissen den Straftatbeständen, derer sich Ernst PECILE schuldig gemacht hat, strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen: i) vorsätzliche Schadensverursachung durch Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 zur Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West - mitVerfahrensanordnung vom 29.11.2000 verfügt: j) gemeinschaftliche Bodenverunreinigung und illegale Zaunerrichtung von 2. auf. 3. Dezem-ber 2000 mit Söhnen Andreas und Stefan PECILE ( Band I ON 03 ); 109 k) gemeinschaftliche vorsätzliche Einleitung des Behördenverfahren Zl. 6/203-44/2001 am 17. Jänner 2001 mit seinem Sohn Stefan PECILE und Amtssekretär Kurt REITER der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Band I ON 07 ); l) gemeinschaftliche Einleitung der Verleumdungskampagne gegen Leeb durch zum Auslaufen gebrachtes Ölfass am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr mit seinem Sohn Stefan PECILE und Amtssekretär Kurt Reiter ( Band XXVII ON 351 ); m) gemeinschaftliche vorsätzliche Beschädigung von 2 Sportwagen am 17. 01. 2001 um 9:15 Uhr mit seinem Sohn Stefan PECILE ( Band I ON 13 ); n) vorsätzliche Beweisunterschlagung der Fotoaufnahmen am 17. 01. 2001 von 8:30 bis 9:00 Uhr entlang der Kohleboxen im Hochtanklager ( Band XXV ON 314 ); o) vorsätzliche falsche Beweisaussge vor der Kriminalabteilung Salzburg ( Band XXVII ON 348 ); p) vorsätzliche Falschaussage vorm Landesgericht Salzuburg am 03. 07. 2007 (Band XXVII ON 348 ); Fragestellung an Stefan Pecile (am 2.7.2003 von DDr. König am BG Zell / See verweigert): 29 Wann haben Sie erstmals festgestellt, dass Leeb Ihren Zaun weggerissen hat ? 30 War Ihr Vater bei dieser Feststellung bei Ihnen ? 31 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie und Ihr Vater den Zaun überklettert ? 32 Haben Sie im Betriebsgelände Personen, oder frische Fußspuren gesehen ? 33 Wovon haben Sie Bildaufnahmen gemacht und wie viele ? 34 Zu welchem Zeitpunkt hat Ihr Vater Herrn Amtsekretär Reiter angerufen ? 35 Warum haben Sie angenommen, dass Leeb Ihren Zaun wegreißen wird ? 36 Wann hat Ihr Vater Kontakt zu Medienvertreter aufgenommen ? 37 Haben Sie gewusst, dass Ihr Vater durch Gerichtsbeschluss beauftragt war, den Zaun zu entfernen ? 38 Wissen Sie, aus welchem Grund Ihr Vater diesen Auftrag nicht erfüllt hat ? 39 Welche Fahrzeuge waren in den Kohleboxen abgestellt ? 40 Sie waren dabei, als Ihr Vater im November zu Leeb gesagt hat, dass diese Fahr-zeuge „ Beutestücke “ aus dem Konkurs wären, was hat Leeb darauf geantwortet ? 41 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie erfahren, dass diese Fahrzeuge nicht Leeb gehören ? 42 Zu welchem Zeitpunkt sind Sie zum auslaufenden Ölfass gekommen ? 43 Wie groß war die bereits vorhandene Öllache in m² ? 44 Warum haben Sie nicht sofort gemeinsam mit Ihrem Vater das Fass aufgestellt ? 45 Was hat Ihr Vater zu Ihnen gesagt, nachdem er den Amtsekretär Reiter vom auslaufenden Ölfass benachrichtigt hat ? 46 Wie viel Zeit ist vergangen bis Ihr Vater dann die Gendarmerie verständigt hat ? 47 Zu welchem Zeitpunkt ist die Gendarmerie eingetroffen ? 48 Haben Sie die Fotografien, welche Sie gemacht haben entwickeln lassen ? 49 Haben Sie dem Gendarmeriebeamten, Herrn Insp. Roider geholfen das auslaufende Ölfass aufzustellen ? 50 Haben Sie das auslaufende Ölfass aus verschiedenen Blickwinkel aufgenommen ? 51 Was haben Sie in der Zeit bis zum Eintreffen der Gendarmerie gemacht ? 110 52 53 54 55 Wie viel Öl war Ihrer Schätzung in dem aufgestellten Ölfass noch enthalten ? Haben Sie die Spundverschraubung aus der Öllache aufgehoben ? Waren Sie mit Ihrem Vater bei Eintreffen der Gendarmerie noch im Lager ? Zu welchem Zeitpunkt haben Sie das Lager wieder durch überklettern des Zaunes verlassen ? 56 Haben Sie und Ihr Vater schon beim Aufstellen das Fasses Leeb beschuldigt dieses umgestoßen zu haben ? 8. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich alleine und im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass sich nach dem 12. Hauptstück mit Anklage vorgegangen werden muss. Aus den Hauptverhandlungen zu 31 Hv 143/09a LG Salzburg am 3.9. und 29.10.2009 sind Straftatbestände hervorgekommen, wie sie die vorsätzliche Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See durch Dr. Hackl, Dr. Kreiseder, AS Kurt Reiter, sowie Ernst und Stefan PECILE erweisen: AUSSAGE AS Kurt REITER in der Hauptverhandlung am 29. 10. 2009. 1 8 Auf di e F r age , wo e r am 17.1.2001 um 9.00 Uhr gewesen sei: Ist das verfahrensgegenständlich? Es geht hier um den Lösungsmittelschaden. Ich darf das Gericht darauf hinweisen, dass ich nur für die Frage, die im Strafantrag drinnen steht, von der Amtsverschwiegenheit entbunden bin. Ich nehme an, dass ich am 17. Jänner um 9.00 Uhr auf der BH gewesen sein werde. Ich kann auf den Akt verweisen; auch für diesen Fall gibt es ein Einsatzprotokoll. Da steht drinnen, wie wir davon erfahren haben und wie wir eingeschritten sind. Über Vorhalt,dass um 9.00 Uhr das Ölfass zu rinnen begonnen habe: Das ist ja nicht Gegenstand des heutigen Verfahrens. Der OBEREINSATZLEITER verweigert es zuzugeben, dass er zur gleichen Zeit, als Ernst und Stefan PECILE das Ölfass zum Auslaufen gebracht haben, damit befasst war, am Gemeindeamt Bruck die Amtshandlung zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren zu führen: Zahl 6/203-44-2001 NIEDERSCHRIFT: am Gemeindeamt Bruck/Glstr. am 17.1.2001 um 09:00 Uhr Firma Voltaik HandelsgesmbH, 4493 Wolfern, vertreten durch Richard Leeb; Firma Leeb BetriebsgmbH, Bahnhofshaße 6, 5671 Bruck/Glstr., handelsrechtliche Geschäftsfüherin Frau Ingrid Leeb, wohnhaft 5671 Bruck/Glstr, Kaprunerstraße 3; Firma Glockner Trade GmbH,. Bruck,Glstr., vertr. durch Herrn Richard Leeb, 5671 Bruck; Pecile Ernst, 5700 Zell am See; - 111 Gefahr einer Gewässerverunreinigung, wasserpolizeiliche Aufträge Leiter der Amtshandlung:. AS Kurt Reiter Wasserrechtsbehörde: Gewerbebehörde: Schriftführer: Amt der Sbg. LR, Abt. 16: Gemeinde Bruck/ Glstr.: Gendarmerieposten Bruck/Glstr.: Sonstige Beteiligte; Mag. Franz Mühlböck Mag. Harald Wimmer VB Katharina Seidl VB Hannelore, Walhle:r Dr. Robert Grass Ing. Stefan St1.Um Bgm. Herbert Reisinger Bauamtsleiter Bernhard Schobersteiner BI Andreas Bartelot BI Josef Roider Richard Leeb, auch in Vertretung seiner Tochter Ingrid Leeb Herr Korinekr Angestellter der Firma Leeb 19 Auf die Frage, ob er Herr des Verfahrens und der Leiter des Verfahrens betreffend Fasslagerschaden und auch beim Lösungsmittelschaden am Betriebsgelände der Firma Voltaik gewesen sei: Ja. Der OBEREINSATZLEITER hat am 17. 01. 2001 das von Ernst und Stefan um 9:00 Uhr zum Auslaufen gebrachte Ölfass dazu benützt, als Herr des Verfahrens gleichen Tages zur gleichen Zeit das Wasserrechtsverfahren Zahl 6/203-44-2001 BH Zell am See wegen angeblicher Gefahr einer Gewässerverunreinigung einzuleiten und wasserpolizeiliche Aufträge zu erteilen. Zur Tatsachenfeststellung: beginnend mit 9:00 Uhr haben sich bis 9:30 Uhr ca. 130 Liter verkehrstaugliches Heizöl Leicht aus einem 220 Liter-Fass auf tief gefrorene Erde ergossen, die mit 10 cm Eis und Schnee bedeckt war. Um 9:45 Uhr ist das ausgelaufene Heizöl samt verunreinigtem Schnee in die Schaufel eines Radladers aufgenommen worden. Fragestellung in der Hauptverhandlung zu 40 Hv 147/10g an Ernst PECILE: ________________________________________________________________ 01 zu welchem Zeitpunkt hat der Zeuge Kaufverhandlungen betreffend der Liegenschaft EZ 601 mit der Salzburger Sparkasse aufgenommen ? 02 welche Umstände waren für die Kaufentscheidung maßgeblich ? 03 wurde der Zeuge anläßlich der Besichtigung des Kaufgegenstandes gewahr, dass dort betriebliche Tätigkeit stattgefunden hat ? 04 welche Zusagen wurden dem Käufer seitens der Salzburger Sparkasse betreffend der Einstellung dieser Tätigkeiten gemacht ? Ernst PECILE hat mit Kaufvertrag vom 28. 01. 2000 von der Salzburger Sparkasse die Betriebsliegenschaft GP 91/7 EZ 601 GB 457303 Bruck käuflich erworben, und mir Mitte Mai zugesagt, dass die Bestandberechtigten die Betriebsanlagenteile Brückenwaage, 112 Kohleboxen und Ölabscheideranlage wie diese sich auf dem erworbenen Grundstück befinden weiterbenützen können ( Band I ON 10 SZ 185 ). 05 wurde der Zeuge anlässlich der Besichtigung des Kaufgegenstandes gewahr, dass dort Getränkekisten, alte Öltanks und LKW-Wracks gelagert waren ? 06 welche Zusagen wurden dem Käufer seitens der Salzburger Sparkasse betreffend der Entfernung dieser Ablagerungen gemacht ? Dem entgegen hat Ernst PECILE in Beschädigungsvorsatz im November 2000 bei der Bezirks-hauptmannchaft Zell am See die Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 verlangt. Anlässlich dieser Überprüfung wurde per Verfahrensanordnung vom 29.11.2000 die Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West verfügt. Dem entgegen hat Ernst PECILE in Beschädigungsvorsatz im November 2000 bei der Bezirkshauptmannchaft Zell am See die Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 verlangt. Anlässlich dieser Überprüfung wurde per Verfahrensanordnung vom 29.11.2000 die Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West verfügt. 07 war dem Zeugen bei der Unterfertigung des Kaufvertrages kenntlich, dass es dem Grundeigentümer nach dem Wasserrecht obliegt Ablagerungen zu entsorgen, oder wurde ihm seitens der Verkäuferin explizit diese Entsorgung zugesagt ? Die ausgelagerten Fahrnisse wurden am 17. 01. 2001 seitens der Behörde als „ ungenehmigte Lagerung “ in den Strafvorwurf aufgenommen und als Grund für die Schließung des Betriebsgeländes durch AS Kurt REITER am 18. 01. 2001 geführt. Die Verfahrensanordnung wurde rechtswidrig, mit der Begründung diese Lagerung würde der Garagenordnung widersprechen, erlassen, weil der gesamte Garagentrakt am 28.9.1978 mit Bescheid Zl.2-21.239/22-1978 BH Zell am See für die Warenlagerung gewidmet war; ( vgl. Strafakt zu 28 Ur 128/o1 v LG Salzburg Band VI ON 1) 08 hat der Zeuge die Kosten der Entsorgung aus Eigenem getragen ? Ernst PECILE hat als Liegenschaftseigentümer – in Absprache mit Dr. Werner KREISEDER, Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG und Masseverwalter Dr. Erhard HACKL als vorherige Eigentümer – die Entsorgung der auf der Liegenschaft vorhandenen Ablagerungen verweigert und entgegen den Vorschriften des Wasserrechtsgesetzes 1959, deren Entsorgung in Bereicherungsvorsatz durch Einleitung des Behördenverfahren von der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vornehmen lassen. 09 welche Zusagen wurden dem Zeugen seitens der Salzburger Sparkasse be-treffend des im Grundbuch eingetragenen Fruchtgenussrechtes gemacht ? 113 Ernst PECILE hat Herrn Dr. Hans REITSTÄTTER, öffentlicher Notar, Dreifaltigkeitsgasse, Zell am See mit der Ausfertigung des Kaufvertrages samt Grundbuchgesuch beauftragt. Herr Dr. Hans REITSTÄTTER hat in Zuhaltung zur Bereicherung des ERNST PECILE iVm der SALZBURGER SPAR KASSE den Kaufvertrag zwischen der SALZ-BURGER SPARKASSE und Ernst Pecile errichtet und in seinem Grundbuchgesuch GZ 1245/00 am 21. April 2000 beantragt: 3.) die Einverleibung der Löschung des FRUCHTGENUSSRECHTES gem Pkt II - bis V Vereinbarung 1994-06-30 für Leeb-Betriebsgesellschaft mbH, C-LNR 9 Rekurses gegen Löschung C-LNR 9 - C-LNR 13 der Einleitung des kridamäßigen Versteigerungsverfahrens gemäß - § 119 KO (LG Salzburg- S 23 S 706/ 95h) (2E 42/98b) C-LNR 14 des Versteigerungstermines am 1998-12-07 (2E 2/98b). vgl. LINK 05.05 Dem Herrn Notar war aus der Beilage – 33 ( Mitteilung Kanzlei Dr. Wolff ) des Versteigerungsaktes bekannt, dass sich auf dem Kaufgegenstand körperliche Altlasten befanden, deren Behandlung gesetzlicher Vorschriften unterliegen. Ebenso war dem Herrn Notar aus der Beilage 107/98 die schon im Jahre 1997 von Herrn Dr. Hackl rechtswidrige Verwendung der diesem am 04. 08.1995 seitens der Firma Leeb Betriebs GmbH übergebenen Löschungsquittung kenntlich. In diesem Beschluss 22 R 452/97t des Landesgerichtes Salzburg vom 8. Jänner 1998 wird die Verweigerung des Kontoausgleiches durch Herrn Dr. Hackl und damit das Anrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH auf die Rückerstattung ihrer Aufwendungen bis zum vollständigen Kontoausgleich ausdrücklich festgestellt. Herr Dr. Hans Reitstätter hätte auf Grund der ihm kraft seines Amtes zukommenden besonderen Sorgfaltspflicht die Vertragparteien auf die ihm offenbar gewordenen vorliegenden Rechtsverhältnisse aufmerksam zu machen gehabt und keinesfalls in seinem Grundbuchgesuch einen rechtskonformen Vertragsabschluss bzw. Verteilungsbeschluss vorgeben und dadurch die Bewilligung seines Gesuches herbeiführen dürfen. 01 Anzeige an die Notariatskammer rechtswidrige Grundbuchlöschung v. 08.05.2003; 02 dtto v. 12.05.2003; 03 dtto v. 15.05.2003; 04 Antrag auf Ergänzung der Strafanzeige Dr. Werner Kreiseder v. 04.07.2003; 10 welche Zusagen wurden dem Zeugen seitens der Salzburger Sparkasse betreffend des Bestandrechtes der Fa. Glocknertrade GmbH gemacht ? Ernst PECILE hat Am 2. auf 3. 12. 2000 hat die beklagte Partei unter Beihilfe seiner Söhne Stefan Pecile und Andreas Pecile einen 2,5 m hohen, verschweißten Stahlgitterzaun errichtet. Zur Errichtung des Zaunes hat die beklagte Partei das Baustahlgitter verwendet, welches auf dem Grundstück gelagert war ( Die beklagte Partei in Band I ON 9 SZ 181:“ dieses Baustahlgitter gehört seit dem Kauf des Grundstückes mir, ich sehe nicht ein, dass – trotz des Fruchtgenussrechtes – lagernde brauchbare Gegenstände nicht mir gehören “). Die aus dem Garagentrakt ausgelagerten Fahrnisse wurden absichtlich wild durcheinander geworfen und rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West vorsätzlich Tankinhaltsreste verschüttet. Mit Endbeschluss zu 5 C 1712/00p BG Zell am See vom 18. 12. 2000 wurde die beklagte Partei der Besitzstörung für schuldig erkannt und mit der umgehenden Entfernung des Zaunes beauftragt. 11 aus welchem Grund hat der Zeuge dem Gerichtsauftrag zur Entfernung des illegal errichteten Zaunes keine Folge geleistet ? 114 Ernst PECILE hat dem Gerichtsauftrag vorsätzlich nicht Folge geleistet ( Band I ON 8 SZ 177: „ Im Jänner 2001 kontrollierten mein Vater Ernst Pecile und ich fast täglich unser neu gekauftes Grundstück in Bruck/Glstr., GP 91/7, weil wir vermuteten, dass Richard Leeb den von uns aufgestellten Zaun zu GP 91/6 wegreißen würde. Tatsächlich stellten wir am 16.1.2001, gegen 17 Uhr fest dass der Zaun abgerissen wurde.“ ).Ernst PECILE hat gemeinsam mit dem Sohn Stefan Pecile am 17. 01.2001 um 8:30 Uhr den Zaun zum Betriebsgelände überklettert und bis 9:00 Uhr Fotos entlang der Kohleboxen bis hin zum Garagentrakt West gemacht, der Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung gestellt. ( Band I ON 8 SZ 177 ) Ernst PECILE hat um 9:00 gemeinsam mit seinem Sohn Stefan PECILE ein Fass mit Heizöl Leicht (ausgelagert aus dem Garagentrakt West ) zum Auslaufen gebracht und die Gendarmerie Bruck per Mobiltelefon von einem Ölunfall in Kenntnis gesetzt. Vor Eintreffen der Gendarmeriebeamten wurde von Ernst PECILE der Amtssekretär der BH Zell am See Kurt Reiter vom Auslaufen des Ölfasses verständigt ( Band I ON 7 SZ 175 ). Von AS Kurt Reiter wurde am 17. 01. 2001 mit Zl. 6/203-44-2001 BH Zell am See um 9:00 Uhr das Umweltverfahren wegen Bodenverunreinigung gegen die Firma Voltaik Handels GmbH eingeleitet und Strafanzeige gegen Voltaik Handel, Leeb Betrieb und Glocknertrade GmbH und deren Geschäftsführer erstattet. 12 hat der Zeuge gegen die Firma Glocknertrade GmbH vor dem Bezirksgericht Zell am See ein Räumungsverfahren geführt ? Ernst PECILE hat gemeinsam mit dem Amtsekretär der Bezirkshauptmannschaft Zell am See Kurt Reiter gegenüber den Medienvertretern wahrheitswidrig Verursachungen durch den Kläger behauptet, von denen sie selbst genau gewusst haben, dass ihre Anschuldigungen unwahr waren. - Die durch den Beklagten am 17. 01. 2001 ausgelöste mediale Berichterstattung hat zur Betriebsaufgabe der Firmen Leeb Betriebs GmbH und Glocknertrade GmbH mit nachfolgender Eröffnung der Konkursverfahren über das Vermögen beider Firmen geführt: 13 ist dem Zeugen kenntlich, dass Verfahren während der Zeit der Konkursanhängigkeit der Glocknertrade GmbH der Nichtigkeit verfallen ? In der Zeit des Konkursverfahrens hat der Kläger Ernst Pecile gegen das Bestand-recht der Firma Glocknertrade GmbH auf dem Grundstück EZ 601 zu 5 C 1 /01x BG Zell am See Klage geführt. 14 der Zeuge möge darlegen, auf welchem Rechtsgrund er am 24. 05. 2007 erneut gegen die Auflagen des Endbeschlusses vom 18. 12. 2007, 5 C 1712/00p BG Zell am See verstoßen hat ? Ernst PECILE hat am 24. 05. 2007 erneut mit der eigenmächtigen Einzäunung der Liegenschaft EZ 601 gegen die Auflagen des rechtskräftigen Endbeschlusses vom 18. 12. 2000 vorsätzlich verstoßen. 115 15 kann der Zeuge erläutern, warum er den Vorladungen zur Einvernahme als Beschuldigter im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg keine Folge geleistet hat ? Ernst PECILE hat seiner Vorladung zur Einvernahme als Beklagter für den 1. August 2006 keine Folge geleistet, wie aus Band XXIII ON 288 zu entnehmen ist. 16 der Zeuge möge darlegen, wer den Auftrag zur Errichtung des Kaufvertrages an den Notar Dr. Reitstätter erteilt hat ? 17 wurde dem Zeugen seitens der Verkäuferin besondere Zahlungsbedingungen oder Nachlässe gewährt, wenn ja welche ? 18 hat es zwischen dem Zeugen und der Verkäuferin Vereinbarungen außerhalb des Kaufvertrages gegeben ? 19 ist dem Zeugen ein Rücktrittsrecht vom Kauf eingeräumt worden, wenn ja unter welchen Voraussetzungen ? 20 zu welchem Zeitpunkt hat der Zeuge den Gesamtkaufpreis an die Verkäufe-rin, in welcher Form erstattet ? 21 der Zeuge wolle erläutern, aus welchem Grund er dem Kauf zugestimmt hat, obwohl ihm der Verkäuferin keinen Schlüssel zum Grundstück übergeben konnte ? 22 hat der Zeuge deswegen am 2. auf 3. Dezember 2000 gemeinsam mit seinen Söhnen Stefan und Andreas einen illegalen Zaun errichtet ? 23 der Zeuge wolle ausführen, aus welchen Grund er dem Auftrag des Enbe-schlusses zu 5 C 1712/00p BG Zell am See vom 18. 12. 2000, den illegal errichteten Zaun zu entfernen, keine Folge geleistet hat ? 24 hat der Zeuge gemeinsam mit seinem Sohn Stefan am 17. 1. 2001 ein Ölfass zum Auslaufen gebracht, um gemeinsam mit Kurt Reiter ein Wasserrechtsverfahren mit Verleumdungskampagne gegen Leeb einzuleiten ? 25 der Zeuge wolle erklären, auf Grund welcher Sicherheiten er den Kaufpreis für die Liegenschaft EZ 601 KG Bruck an die Salzburger Sparkasse bezahlt hat, obwohl ihm die Verkäuferin keinen Schlüssel zum Kaufgegenstand ausgehändigt hat ? 26 der Zeuge wolle ausführen, welche exakten Aufträge er dem Notar Dr. Reit-stäter zur Errichtung des Kaufvertrages erteilt hat ? 27 der Zeuge wolle ausführen, zu welchem Zeitpunkt er die Honorarnote des Notars , in welcher Höhe berichtigt hat ? 28 der Zeuge wolle ausführen auf welcher Rechtsgrundlage er neurlich – entgegen dem Auftrag des Endbeschlusses vom 18. 12. 2000 – zwischen den Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 einen Zaun errichtet hat ? 29 der Zeuge möge darlegen, warum er im November 2000 bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See sich über vorhandene Ablagerungen beschwert hat und die Entfernung dieser Ablagerungen nicht von der Verkäuferin verlangt hat ? 116 30 der Zeuge möge erklären, auf welcher Rechtsgrundlage er die Benützung der Brückenwaage – entgegen seiner Zusage vom Frühjahr 2001 – der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH vorenthält ? 31 der Zeuge möge erklären, welche der wasserrechtlichen Vorschriften über den Betrieb der Ölabscheideranlage auf Liegenschaft EZ 601 er bereits erfüllt hat ? 32 der Zeuge möge erläutern, wie er seiner Verpflichtung den Betrieb der Abwasseranlage, die er mit dem Grundstückskauf übernommen hat, nachzukommen gedenkt ? 33 der Zeuge möge darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage seine Weigerung zur Anteilsmäßigen Kostentragung zur Reparatur der gemeinsamen Zufahrtstraße basiert ? 34 der Zeuge wolle bestätigen, wenn ihm seitens der Verkäuferin eine gültige Löschungsquittung hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes der Leeb Betriebs GmbH übergeben wurde ? 35 hat der Zeuge seitens der Verkäuferin eine Bestätigung über die Aufhebung des Bestandrechtes der Glocknertrade GmbH erhalten ? 36 der Zeuge möge detailiert darlegen, welche schriftliche oder mündliche Vereinbarungen hinsichtlich des Liegenschaftserwerbes er mit dem Masseverwalter Dr. Hackl und dem Verkäufer Dr. Kreiseder abgeschlossen hat ? 37 er Zeuge möge seine Rechtsauffassung im einzelnen erläutern, warum ihn 1. zu Reparatur und Erhaltung der gemeinsamen Zufahrtstraße keine Kostentragungspflicht trifft ? 2. die erworbene Ölabscheideranlage nicht betreiben muss ? 3. die Vorschriften nach dem Wasserrechtgesetz 1959 hinsichtlich der - Übergabe von Abwässern in das öffentliche Kanalnetz nicht zu be- achten hat ? 4. das Bestandrecht der Glocknertrade GmbH – das er bis zum 17. 01. - 2001 anerkannt hat – nicht weiter gegen sich gelten lassen muss ? Wortwörtlich übernommene Sachverhalte+Akteninhalte in www.leeb-oel.at: Ölfass vom 17. 01. 2001 Pecile und Reiter > Verleumdung die Strafanzeige gg Ernst u. Stefan PECILE der redliche Grundkäufer SCHADENERSATZKLAGE zu 9 Cg 71/01 v LG SALZBURG Falschaussagen vor Behörden und Gerichten neuerliche Besitzstörung durch Pecile PECILE Unterbrechung des Besitzstörungsverfahren 17C331/07y BG Zell am See bis zur Erledigung des Strafverfahrens gegen Ernst u. Stefan Pecile falsche Beweisaussage v. Stefan Pecile am 3.7. 2007 Strafanzeige gegen Stefan Pecile wegen vorsätzlicher Falschaussage vor Gericht zum 10, Jahrestag der Einleitung des Wasser-rechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See durch Ernst u. Stefan PECILE mit AS 117 06.00 06.01 06.02 06.03 06.04 06.05 06.06 06.06A 06.07 06.08 06.09 Kurt REITER D. SALZBURGER SPARKASSE BANK AG gemeinsam mit Ernst und Stefan PECILE > Einleitung des Umweltverfahren "ÖLSKANDAL BRUCK " am 17. 01. 2001 h) Ernst + Stefan Pecile, Gletschermoosstr.11 Zell STRAFVERFAHREN gegen Ernst und Stefan PECILE wegen EINLEITUNG des Wasserrechtsverfahren der BH Zell am See " ÖLSKANDAL BRUCK " in BESCHÄDIGUNGS- und BEREICHERUNGSVORSATZ STRAFVERFAHREN gegen Stefan PECILE wegen EINLEITUNG des Wasserrechtsverfahren der BH durch Bodenverunreinigungen am 2.auf 3. 12. 2000, sowie zum Auslaufen gebrachtes ÖLFASS vom 17. 01. 2001 AZ 49 Bl 22/09 f LANDESGERICHT SALZBURG BEWEIS: 93.10 93.20 93.20A 93.20B offenes Grundbuch offenes Firmenbuch Wasserrechtsverfahren Zl. 6/403-44/2001; dazu Gerichtsakte zu 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), sowie den Hauptverhandlungen vom 3.9.2009 und 30. 10. 2009 zu 31Hv 143/09a und vom 15., 16. und 17. 06. 2011 zu 40 Hv 147/ 10g je Landesgericht Salzburg; PV - weitere Beweise ausdrücklich vorbehalten. Ersuchen um Beischaffung bezughabender Gerichtsakte: a) Gerichtsakte Bezirksgericht Salzburg: 16 C 501 / 03 m; 25 C 1002/06h; 34 C 720/06d; 11 C 1968/06i; c) Gerichtsakte Landesgericht Salzburg: AZ 23 S 1241/95k; 23 S 706/95h; 23 S 345/03k; AZ 23 S 185/01b; 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), d) Gerichtsakte Landesgericht Linz: 1 Nc 1/04k; ZEUGEN: Dr. Erhard Hackl, Rechtsanwalt, Hofgasse 7, 4020 Linz als Maseverwalter zu AZ 23 S 706/95 h; AZ 23 S1241/95k Konkursgericht LG Salzburg zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG und Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegen-schaften; Dr. Werner Kreiseder, als Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG Alter Markt 3, 5020 Salzburg; zum Rechnungslegungsverfahren zum Erwerb und Verkauf der Liegenschaft EZ 601 GB 57303 Bruck zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften - Mag. Dr. Josef Weißl, MBA Vorstandsdirektor der OBERBANK AG Untere Donaulände 28, 4020 Linz zu seinen Vereinbarungen mit der Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften Mag. Dr. Bernhard Gratz, Bezirkshauptmannschaft Zell am See 118 Stadtplatz 1; zu den Vorstellungen des Ernst Pecile bei der BH Zell am See hinsichtlich Verfahrensanordnung vom 29. 11. 2000 zur Auslagerung aus dem Garagentrakt Waren, Geräte und Hilfsstoffe wegen Widerspruch zur Garagenordnung iVm Widmung mit Bescheid Zl. 2-21.239/22-1978 BH Zell am See vom 28. 09. 1978 des gesamten Garagentrakt für die Warenlagerung; zur Errichtung eines illegalen Stahlzaunes zwischen EZ 501+601 mit Bodenverunreinigung vom 2. auf 3. 12 2000 durch Ernst,Stefan und Andreas Pecile; zur Einleitung Wasserrechtsverfahren am 17.+ Betriebsschließung am 18.1.01 Übernahme zum Verfahrensakt: 25.) 19. 03. 2013 Beklagter: Ernst P e c i l e, Miteigentümer einer Jugendher- berge, Kitzsteinhornstr. 11, 5700 Zellam See; Wiederaufnahme nach § 530 Abs 1, Z 1, 2, 3, 4, 6, 7 und Abs 2 ZPO des Zivilverfahren zu 9 Cg 71/01v Landesgericht Salzburg; AMTSHAFTUNGSKLAGE EINSCHREIBEN An das Landesgericht Salzburg e-mail: [email protected]. Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg VII. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe VIII. Amtshaftungsklage IX. Beweisantag 1 Dr. Gerald Simmer EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 04. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage III.Beweisantag 3 Hofrat Dr. Rolf Hemetsberger EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 05. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage 119 am 02. 12. 2014 III.Beweisantag 4 4 Dr. Friedrich Gruber GRAPHISCHE DARSTELLUNGEN REKONSTRUKTION ZUSAMMENHÄNGENDER STRAFTATBESTÄNDE MEHRSTUFIGES VERFAHREN ZUR FESTSTELLUNGSKLAGE V. zum Klagsgrund: Die alsbaldige Feststellung des materiellen Rechtes erscheint unabdingbar, weil der Erstbeklagte Ernst Pecile gemeinsam mit dem Zweitbeklagten Stefan PECILE in Beschädigungsvorsatz a) am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; b) den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt; c) am 17. Jänner 2001 um 8:30 Uhr die Umzäunung des Hochtanklagers überklettert und um 9:00 Uhr ein 220–Liter-Fass mit Heizöl Leicht zum Auslaufen gebracht, um dem - gleichzeitig um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck amtierenden Amtssekretär Kurt Reiter einen Vorwand zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 gegen Leeb zu liefern; d) um 11:00 Uhr gegenüber Medienvertretern aus der Stadt Salzburg die allgemein offenbare Österreichweite Verleumdungskampagne gegen Leeb eröffnet haben, welche seitens der Behördenorgane und Medien bis heute fortgeführt wird; e) die Firmen Voltaik Handels GmbH, Glocknertrade GmbH und Leeb Betriebs GmbH, sowie deren Geschäftsführer Ingrid und Richard Leeb behördlicher und gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt haben. Auf Grund vor angeführter, strafrechtlich relevanter gemeinsamer Vornahmen der Erst- und Zweitbeklagten macht die Klägerin ihr entstandenen geldwerten Nachteil geltend und zitiert aus www.leeb-oel.at der zerbrochene Krug in Salzburg XVIII vom Dorfrichter Adam >zur AMTSHAFTUNGSKLAGE 3.) Einleitung des Wasserrechtverfahren u. Österreichweiter Verleumdung A Konkursgericht des Landesgerichts Salzburg 3) AZ 23 S 185/01b Leeb Betriebs GmbH FN 56254b a) EZ 24 GB Bruck Strafsache 40 Hv 147/10g LGS RÜCKÜBERBINDUNG DES GRUNDB. EIGENTUMSRECHTS 120 b) illegale Lösungsmittel Lagerung Forderungssaldo 30. 11. 2014 EUR 137.295, 03 Verhinderung von Mieteinnahmen für die Fruchtgenussberechtigte c) ATS 5,073.408,80 = € 368.591,85 Verwaltungskosten Betriebsverzinst mit 4 % = € 14.743,67 liegenschaft Hochtanklager für 14 Jahre = € 206.402,98 insgesamt EUR .angemeldet beim BG Zell am See s. Bericht Dr. Wabnig ! 574.990,00 - - D Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH 2. Leeb Betriebs GmbH FN 56254b a) ATS 500.000,00 verzinst mit 4 % = € 36.325,86 Verlust des Gesellschaftskapitals = € 1.453,03 für 14 Jahre € 20.342,42 EUR 56.700,00 b) ATS 4,270.000,00 = € 310.222,82 Abbruch Objekt Bahnhofstr. 6 verzinst mit 4 % = € 12.408,91 für 14 Jahre € 173.724,74 EUR 483.900,00 c) - ATS 9, 980.000,00 = € 725.064,12 Firmenwert = 10 facher Jahresverzinst mit 4 % = € 29.200,00 ertrag: Bilanz1999 Reingewinn ATS 998.000,--/ für 14 Jahre EUR 1,133.800,00 d) Löschung Grundbuchseintrag Fruchtgenßsrecht am BG Zell am See ohne Urkunde 7.796 m² je € 0,50 mtl 3.898,- ´168 Monate EUR 654.864,00 e) ATS 5,073.408,80 = € 368.591,85 Verwaltungskosten für Dr. Hackl verzinst mit 4 % = € 14.743,67 am BG Zell am See angemeldet für 14 Jahre € 206.411,38 EUR 575.000,00 19.600,00 für Masseverwalter Dr. Hackl erbr Leistung Feuerversicherung EUR Debitorenbuchhaltung EUR 91.641.00 g) ATS 5,750.000,00 = € 417.747,36 Kundenstock 9 Cg 7110 LGS verzinst mit 4 % = € 16.709,89 BP Wien 8.11.1996 Vergleich für 14 Jahre € 233.938,46 EUR 651.685,00 h) Wiederherstellungskosten Hochtanklager- Fruchtgenussber. EUR 1,042.000,00 f) Zwischensumme per 31- 12 – 2015 verzinst für 1 Jahr mit 4 % per 31- 12 - 2016 Gesamtforderung per 31- 12 – 2016 EUR 5,421.375,00 EUR 216.855,00 EUR 5,638.230,00 Woraus sich die vorsätzliche Schadensverursachung – gemeinsam veranlasst durch die Erst- und Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gegenüber der Klägerin mit EUR 5,6 Mio beziffert. 121 aus vorangeführten Gründen erstattet die Klägerin ihr FESTSTELLUNGSBEGEHREN das Bezirksgericht Zell am See wolle alsbald feststellen, dass die beiden Erstund Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gemeinsam 1. am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; 2. den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt; 3. am 17. Jänner 2001 um 8:30 Uhr die Umzäunung des Hochtanklagers überklettert und um 9:00 Uhr ein 220–Liter-Fass mit Heizöl Leicht zum Auslaufen gebracht, um dem - gleichzeitig um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck amtierenden Amtssekretär Kurt Reiter einen Vorwand zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 gegen Leeb zu liefern; 4. um 11:00 Uhr gegenüber Medienvertretern aus der Stadt Salzburg die allgemein offenbare Österreichweite Verleumdungskampagne gegen Leeb eröffnet haben, welche seitens der Behördenorgane und Medien bis heute fortgeführt wird; 5. die Firmen Voltaik Handels GmbH, Glocknertrade GmbH und Leeb Betriebs GmbH, sowie deren Geschäftsführer Ingrid und Richard Leeb behördlicher und gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt haben. 6 die beiden Erst- und Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gemeinsam in den Punkten 1. bis 5. rechtswidrig gehandelt haben; für alle entstandenen Schäden und Folgeschäden aus ihren rechtswidrigen Handlungen gemeinsam zur ungeteilten Hand Ersatz- und Haftpflichtig sind; die Kosten für dieses Verfahren alleine zu tragen haben. Um Antragsgemäße Stattgebung wird ersucht. 5671 Bruck/Glstr., am 5. Mai 2016 RICHARD L E E B ----------------------------- 122 RICHARD L E E B A-5671 Bruck / Glocknerstraße, Kaprunerstraße 3 GESCHÄFTSFÜHRER VOLTAIK Handels GmbH * GLOCKNERTRADE GmbH * Leeb BETRIEBSGmbH * erblicher Witwer in der VERLASSENSCHAFTSSACHE AZ 45 A 366/2005 BG Zell am See * www.leeb-oel.at STIPENDIENSTIFTUNG – FAMILIE LEEB e-mail: [email protected] ________________________________________________________________________________________ am 6. Mai 2016 An das Bezirksgericht Zell am See Mozartstraße 2 5700 Zell am See RECHTSSACHE: KLÄGER: vertreten durch: Voltaik Handels GmbH FN 120968w, 5671 Bruck/Glstr. Richard L e e b , Geschäftsführer, wo Kaprunerstraße 3, 1. BEKLAGTER: 2. BEKLAGTER: Ernst Pecile, Gletschermoosstraße 11, 5700 Zell am See Stefan Pecile, Gletschermoosstraße 11, 5700nZell am See WEGEN: Streitwert: Feststellungsklage nach § 228 ZPO EUR 1.000,-- I. zum aufrechten Rechtschutzbedürfnis: Das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist gegeben, weil ein aktueller Anlass zur präventiven Klärung des strittigen Rechtsverhältnisses besteht: die Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See Dieser Anlass ist zu bejahen, weil das Rechtsverhältnis durch eine ernsthafte Un-sicherheit gefährdet erscheint, wie der Beklagte in Rechte des Klägers eingegriffen hat und diese hartnäckig bestreitet. Die Feststellungsklage ist schon deswegen zulässig, weil aufgrund des Verhaltens des Beklagten eine erhebliche objektive Ungewissheit über den Bestand des Rechts entstanden ist und diese Ungewissheit durch die Rechtskraftwirkung des Feststell-ungsurteils beseitigt werden kann. (T6) 6 Ob 335/00h Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 335/00h. - II. zur Tatsachenfeststellung: Nachdem der 1. Beklagte Ernst Pecile mithilfe seiner Söhne Stefan und Andreas a) am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; b) den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt und 123 c) zwischen den Betriebsgrundstücken EZ 501 und EZ 601 einen illegalen Stahlzaun errichtet hatte, wurde er am 16. 12. 2000 im Verfahren 5 C 1712/ 00 p BG Zell am See wegen Besitzstörung und Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt : REPUBLIK ÖSTERREICH Bezirksgericht Zell am See GZ 28 Ur 1198/01v LGS Band I ON 3 Endbeschluss Das Bezirksgericht Zell am See hat durch die Richterin Mag. Heidi Premstaller-Grundner in der Rechtssache der klagenden Partei Glocknertrade GesmbH, 5671 Bruck an der Glocknerstraße, Bahnhofstraße 6. vertreten durch DDr. Manfred König, Rechtsanwalt In 5760 Saatfelden, wider die beklagte Partei Ernst Pecile. geb. 28.5.1942. Unternehmer. 5100 Zell arn See, Gfetschermoosstraße 11, wegen Besitzstörung, nach mündlicher Verhandlung beschlossen: 1. Die beklagte Partei hat dadurch. dass sie am 2. bzw. 3.12.2000 die Liegenschaft EZ 601 eigenmächtig eingezäunt het, den ruhigen Besitz der klagenden Partei an ihrem Bestandrecht gestört-. – 2. Die beklagte Partei ist gegenüber der klagenden Partei bel sonstiger Exekution schuldlg.·ab sofort jede weitere derartige In Punkt 1.) dieses Endbeschlusses näher bezeichnete oder ähnliche Störung zu unterlassen und umgehend den vorigen Zustand durch Entfernen des Zaunes sowie des angebrachten Schlosses wiederherzustellen. Bezirksgericht Zell am See Abt. 3, am 18. 12. 2000 -------------------------- Aktenkundig zu 28 Ur 1198/01v Landesgericht Salzburg sind die Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung zum Grunderwerb des 1. Beklagten Ernst Pecile in Zusammenwirken mit der Salzburger Sparkasse Bank AG, der Oberbank AG, dem Masseverwalter Dr. Erhard Hackl und dem Konkursrichter am Landesgericht Salzburg Dr. Gregor Sieber. Der Erstbeklagte Ernst Pecile hat akzeptiert, wie ihm seitens der Verkäuferin Salzburger Sparkasse Bank AG nach Erwerb der Betriebsliegenschaft GP 91/7 EZ 601 Grundbuch 57303 Bruck kein Schlüssel zur Kaufliegenschaft übergeben wurde. Schon bei den Kaufverhandlungen hat der Erstbeklagte Ernst Pecile mit dem Verkäufer Dr. Werner Kreiseder wegen des fehlenden ZutrittsRechtes die sich auf der Liegenschaft befindlichen Ablagerungen und die laufende betriebliche Tätigkeit außerhalb des Zaunes angesehen. Geradezu selbstverständlich hat der Erstbeklagte Ernst Pecile als redlicher Käufer die von der Verkäuferin im Kauf-vertrag versicherte „ Freiheit von Kontaminationen und fremder Rechte “ als Teil der Gesamtheit inkriminierter Tatbegehungen begriffen. -------------------------- III. zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren iVm Österreichweiter Verleumdungskampagne gegen Leeb: Am 17.01.2001 hat die Bezirkshauptmannschaft Zell am See auf Grund eines von Ernst und Stefan Pecile Link 06.00. am Hochtanklager der Firma Voltaik Handelsgesellschaft zum Auslaufen gebrachten Ölfasses ein Umweltverfahren eingeleitet und am 18. 01. 2001 das gesamte Betriebsgelände geschlossen und in ihre hoheitliche Verwaltung übernommen. 124 Amtssekretär Kurt REITER hat am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck die Eröffnung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/204-44/2001 BH Zell am See gegen LEEB geleitet. ZITAT aus der Hauptverhandlung zu 34 Hv 143/09z LGS am 29.10.2009 AS Kurt Reiter auf die Frage 18, wo er am 17.1.2001 um 9.00 Uhr gewesen sei: „ Ist das verfahrensgegenständlich? Es geht hier um den Lösungsmittelschaden. Ich darf das Gericht darauf hinweisen, dass ich nur für die Frage, die im Strafantrag drinnen steht, von der Amtsverschwiegenheit entbunden bin. Ich nehme an, dass ich am 17.Jänner um 9.00 Uhr auf der BH gewesen sein werde. Ich kann auf den Akt verweisen; auch für diesen Fall gibt es ein Einsatzprotokoll. Da steht drinnen, wie wir davon verfahren haben und wie wir eingeschritten sind.“ Über Vorhalt, dass um 9.00 Uhr das Ölfass zu rinnen begonnen habe: „ Das ist ja nicht Gegen-stand des heutigen Verfahrens.“ Der OBEREINSATZLEITER verweigert es zuzugeben, dass er zur gleichen Zeit, als Ernst und Stefan PECILE das Ölfass zum Auslaufen gebracht haben, damit befasst war, am Gemein-deamt Bruck die Amtshandlung zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren zu führen: Zahl 6/203-44-2001 NIEDERSCHRIFT: am Gemeindeamt Bruck/Glstr. am 17.1.2001 um 09:00 Uhr Firma Voltaik HandelsgesmbH, 4493 Wolfern, vertreten durch Richard Leeb; Firma Leeb BetriebsgmbH, Bahnhofshaße 6, 5671 Bruck/Glstr., handelsrechtliche Geschäftsführerin Frau Ingrid Leeb, wohnhaft 5671 Bruck/Glstr, Kaprunerstraße 3; Firma Glockner Trade GmbH,. Bruck,Glstr., vertr. durch Herrn Richard Leeb, 5671 Bruck; Leiter der Amtshandlung:. AS Kurt Reiter / Wasserrechtsbehörde: Mag. Franz Mühlböck Gewerbebehörde: Mag. Harald Wimmer / Schriftführer: VB Katharina Seidl /VB Hannelore, Walhler/Amt der Sbg. LR, Abt. 16: Dr. Robert Grass / Ing. Stefan Sturm Gemeinde Bruck/ Glstr.: Bgm. Herbert Reisinger etc der Amtssekretär Kurt REITER - zu Frage 13 bestätigt, dass natürlich das umgefallene Fass ( von Ernst und Stefan Pecile zum Auslaufen gebrachte ) der Auslöser war, und in der Folge diese gesamte Geschichte ausgelöst habe, wenn man das so sieht; Allgemein offenbar ist, wie um 11:00 Uhr Ernst und Stefan PECILE gemeinsam mit Obereinsatzleiter Kurt REITER gegenüber Medienvertreter aus der Stadt Salzburg LEEB der Bodenverunreinigung bezichtigen und die allgemein offenbare und nachhaltige, Österreichweite Verleumdungskampagne eingeleitet haben, welche durch die Bezirkshauptfrau Hofrat Dr. Rosmarie Drexler und den Wasserrechtsreferenten Mag. Franz Mühlböck weitergeführt wurde, wodurch die Eröffnung der Konkursverfahren über die Vermögen der Firmen Leeb Betriebs GmbH FN 56254b und Glocknertrade GmbH FN 53395y bewirkt wurde. Neben dem Verlust der Gesellschaftsvermögen, wurden den Geschäftsführern Ingrid und Richard Leeb massive Personenrechtliche Nachteile, durch eine 14-jährige unwahrhaftige Be125 schuldigung der Herbei-führung einer Umweltkatastrophe im Heimatort, verursacht. Zu den direkten Befassungen von Landes und Bundeorganen im Behördenverfahren ist auf die Zusammenführung vom 30. 06. 2004 im Strafakt 28 Ur 1198/01vLG Salzburg Band XVII ON 194 verweisen. Aus den Strafakten zu 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), sowie den Hauptverhandlungen vom 3.9.2009 und 30.10.2009 zu 31Hv 143/09a und vom 15., 16. und 17. 06. 2011 zu 40 Hv 147/10g je Landesgericht Salzburg kann entnommen werden, wie der mehrfacher Verbrechen überführte Kurt Reiter - am 18.1. 2001 die gewerbepolizeiliche Verfügung zur Schließung der Firma Voltaik GmbH angeordnet hat; - diese Schließung in der Form durchgeführt hat, dass die Behörde eigene Schlösser an den Zugangstoren angebracht und zusätzlich eine Versiegelung mit amtlichem Rund-siegel und Verplombung vorgenommen hat; - die Überwachung der Einhaltung der Sperre der Betriebsanlage dem Gendarmerieposten Bruck übertragen und gleichzeitig die Schlüsselgewalt über die Betriebsanlage an Ernst Pecile übertragen und diesen beauftragt hat, die Warenentnahme durch Leeb zu überwachen, - in Gemeinschaft mit PECILE Diebstähle und Beschädigungen am Eigentum von Leeb, sowie Verwüstung des gesamten Betriebsgelände bis zur voll-ständigen Unbrauchbarkeit ermöglicht hat; - der Geschäftsführerin der Leeb Betriebs GmbH am 18. 01. 2001 entgegen dem Schließungsbescheid – die Warenentnahme mit dem Bemerken verweigert hat, dass eine Öffnung der Betriebsanlage nur für eine Gesamt-räumung in Frage kommt; - der Geschäftsführerin der Leeb Betriebs GmbH im Beisein Mag. Mühlböck anlässlich der Einvernahme von Ingrid Leeb angeboten hat, dass er einen Käufer wüsste, der ATS 2,5 Millionen bezahle und die Entsorgung der. Altlasten übernehme, wenn sie das Betriebsgelände Hochtanklager räume; 126 gemeinsam mit Ernst und Stefan PECILE am 17. 01. 2001 die allgemein offenbare Verleumdungskampagne gegen Leeb eingeleitet hat und diese bis heute weiterwirkt: - MIT DIESEM FOTO AUS SPANIEN wird dem öffentlich rechtlichen Auftrag entsprochen, wodurch der Familie Leeb – wie beabsichtigt – massive Personen- und Eigentumsschäden entstanden sind und weiter entstehen. Die Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung, wie sie für die Herbeiführung eines Behördenverfahren durch Ernst und Stefan Pecile, Salzburger Sparkasse Bank AG, und Dr. Erhard Hackl, sowie für die Einleitung und Durchführung der Wasserrechtsverfahren durch Kurt REITER mit den befassten Behördenorganen maßgeblich waren, haben insgesamt zu massiven Vermögensschäden geführt: - für die Republik Österreich: MEHR ALS 130 Mio ATS für die Familie LEEB: MEHR ALS 40 Mio ATS - AS Kurt Reiter bezichtigt Leeb am 08. 03. 2001 vor laufender ORF Kamera illegale Tanks vergraben zu haben. Der Vorwurf krimineller Machenschaften wurde in ZIB 1 Österreichweit und im westlichen Bayern ausgestrahlt und hat zur Distanzierung von Lieferanten und Kunden geführt. AS Kurt Reiter erklärt am 26. September 2001 vor laufender Fernsehkamera die nunmehr durch die Grabung bewiesene alleinige Schuld von Leeb und ist überdies in der Lage, die bislang nur rechnerisch ermittelte Ölmenge von 100.000 Liter im Untergrund als nachgewiesen zu bestätigen. Damit setzt er seine vorsätzliche Verleumdungskampagne weiter fort und wird dabei vom ORF in althergebrachter, objektiver Berichterstattung tatkräftig unterstützt. Auch in der Kronenzeitung sprudelt das Öl "wie aus einer Zapfsäule". 08. 03. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: " nicht nur 100.000 Liter Öl, sondern auch Nitroverdünnung ist im Hochtanklager großflächig versickert ..... 13. 03. 2001 Salzburger Nachrichten: " im Hochtanklager Leeb wurden großflächig ÖL- und Chemierückstände gefunden.... 127 13. 03. 2001 AS Reiter + Bezirkshauptfrau in den SN: " Kosten von 80 bis 100 Mio S für den Steuerzahler.... 150.000 Liter Altöl im Boden ..... 13. 03. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den SVZ: " die BH hat den Betrieb der Firma Leeb stillgelegt.... es steht fest, dass 150.000 Liter aus dem Gelände der Firma Leeb in den Boden versickert sind .... 13. 03. 2001 AS Reiter + Bezirkshauptfrau in der Kronenzeitung: " Kosten von 100 Millionen S.... Lösungsmittel im Hochtanklager...100.000 bis 150.000 Liter Öl sind ins Erdreich gelangt....Leeb ist der einzige Verursacher...... 24. 03. 2001 LR Dr. Raus in den Salzburger Nachrichten: " EU weite Ausschreibung... errechnete Menge von 90.000 Liter versickertes Altöl..... 10. 04. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in der SVZ: " nach Ölverseuchung Leeb in Konkurs .... 10. 04. 2001 LR Dr. Raus /Kronenzeitung: " Öl-See in Bruck - ein Konkurs.. 12. 04. 2001 Pinzgauer Nachrichten: " Ölskandal in Bruck - Firma Leeb in Konkurs.... mindestens 90.000 Liter ausgeflossenes Öl wurde errechnet...... 24. 04. 2001 Salzburger Nachrichten: Ölskandal ohne Zahler. Leeb Betriebs GmbH mit 6 Mill. S in der Kreide ...... 29. 05. 2001 Salzburger Nachrichten: " Kindergarten vor Abbruch..... 21. 06. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in der Bezirkszeitung: " langwierig und teuer wird die Sanier-ung des ölverseuchten Gebietes rund um die ehemalige Heizölfirma Leeb - 20.000 Tonnen Erd-reich müssen ausgetauscht werden..... 21. 08. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den Pinzgauer Nachrichten: " Leeb ist die einzige Eintragungsstelle... insgesamt sind 100.000 Liter Öl ausgeflossen... 7000 m² sind verseucht..... 20.000 Tonnen Erde müssen ausgetauscht werden..... das Öl stamme aus den 80er und 90er Jahren.... 23. 07. 2001 Bürgermeister in der Bezirkszeitung: " die Gemeinde muß die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls am Hochtanklager bezahlen..... 26. 07. 2001 Bürgermeister im Brucker Gemeindebrief: " nach dem Ölschaden der Firma Leeb.... 08. 08. 2001 AS Reiter + Bürgermeister + LR Nindl+ Bezirkshauptfarau in der Pinzgauer Post: " Bauführung in der Saison - Fehler der Behörde ...... 22. 08. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: " aus einer Baracke am Hochtanklager wurden 500 Tonnen Erdreich entsorgt... in dieses sind irgendwann geschätzte 2.000 Liter Lösungs-mittel gesickert.... die Chemikalie gelangte bis ins Grundwasser.... weitere Sorgenkinder... 165.000 Liter Lösungsmittel im Hochtank 2 ....... 23. 08. 200 Bezirkshauptfrau in der SVZ: " ca. 500 Tonnen Erdreich das mit Lösungsmittel verunreinigt war, sind fachgerecht entsorgt worden.... die Kosten betrugen rund 7 Mio S .... bis Mai 2002 müssen ca. 100.000 Liter Mineralöl aus Boden und Grundwasser entfernt werden.... Kosten 70 Mio S... 30. 08. 2001 AS Reiter in der Bezirkszeitung: teuere Sache für Steuerzahler... Franz Michel BH Zell: 165.000 Liter Lösungsmittel + jede Menge Gerümpel 30. 08. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den Pinzgauer Nachrichten: " erster Sanierungsschritt, ca. 2000 Liter Lösungsmittel fachgerecht entsorgt....... 05. 09. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU IN DEN Salzburger Nachrichten: " Sanierer rechnen damit, dass sie Ende nächster Woche erstmals auf mit Öl verunreinigtes Erdreich stoßen werden....... 128 06. 09. 2001 Bürgermeister in der Bezirkszeitung: " Schuld ist Leeb ...... 19. 09. 2001 Salzburger Nachrichten: " Ölskandal Firma Leeb ist Unterrichtsfach der Landwirtschaftsschule ..... 26. 09. 2001 Baustellenkoordination DI NEUMAYR in der Krone: " Öl fließt wie aus einer Zapfsäule ........ 26. 09. 2001 Bürgermeister in der Krone: " 23 Jahre war Reiter der Mann fürs Grobe.... die Degradierung von AS Reiter durch die Bezirkshauptfrau könne er nicht verstehen.... 01. 10. 2001 Bürgermeister in der Brucker Rundschau: " klar festgestellt ist die Verursachung durch Leeb, zahlen wird der Steuerzahler und 3 Mill S die Gemeinde....... 04. 10. 2001 AS Reiter in der Bezirkszeitung: " schuld ist eindeutig Leeb... das ergeben Laboruntersuchungen und Gutachten von Sachverständigen.... die Bezirkshauptfrau auf Seite 2: " es gibt keinen Konflikt mit Reiter....... 10. 10. 2001 AS REITER + BEZIRKSHAUPTFRAU in "Korrekt Anzeiger: "Ausgangspunkt war eindeutig der Tanklagerkelkler der Firma Leeb...... die Anschuldigungen gegenüber Amtsorgane werden der Staatsanwaltschaft .... 11. 10. 2001 Baustellenkoordination DI NEUMAYR in der Kronenzeitung: " der Ölsee ..... 18. 10. 2001 AS REITER + Bürgermeister in den Pinzgauer Nachrichten: "100.000 Liter Öl aus Tanklager Leeb.... Entsorgungskosten für die Gemeinde 600.000 bis 800.000 Schilling seufzt der BGM.... eine bedenkliche Vorgangs- weise von Leeb ... 24. 10. 2001 Salzburger Nachrichten: die Erhöhung des Überschreitungsbetrages von 30 Mio um 50 Mio auf 80 Mio S ist zur Behebung des Ölschaden notwendig...... Nationalrat befaßt sich mit dem Ölskandal am 21./22 Nov. 2001 04. 12. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: nach Umweltskandal... 08. 01. 2002 LR Dr. Raus in den Salzburger Nachrichten: " 80.000 Liter Mineralöl und 2000 Liter Lösungsmittel wurden entfernt ..... 30. 01. 2002 Bürgermeister im " Korrekt Anzeiger ": 165.000 Liter FLÜSSIGKEIT aus einem Tank müssen entsorgt werden ...... 01. 12. 2001 Bürgermeister in der Brucker Rundschau: " Imageschaden für die Gemeide Bruck durch Leeb ..... 13. 02. 2002 Bürgermeister in den Salzburger Nachrichten: " nach dem Öl 05. 11. 2002 Salzburger Nachrichten: 12 Verdächtige zeigt die Gendarmerie in Zusammenhang mit dem Ölskandal an.... Leeb bestreitet .... 01. 03. 2002 Landeszeitung: " 70.000 Tonnen Erdreich wurden ausgetauscht..... 33.000 Tonnen davon waren mit 100.000 Liter Mineralöl kontaminiert... Dankeschön ... Einladung zur Adventfeier .... 04. 03. 2002 Bürgermeister im Brucker Gemeindebrief: " Sanierungsarbeiten nach dem Ölschaden der Firma Leeb ....... 05. 03. 2003 " Korrekt - Kleinanzeiger " : Mistgstätten, der Fall der Firma Leeb ist noch in Gedanken vieler ........ 129 04. 08. 2003 ORF- RADIO SALZBURG: Leeb ist schuld, er hat 100.000 Liter ÖL im Boden versickern lassen. Die Information welche die öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt ausstrahlt beruht sicherlich auf recherchierten Beweisunterlagen. Es wäre schön, könnte der ORF diese Unterlagen in die Strafakte 28 Ur 1198/01 v am LANDESGERICHT SALZBURG einbringen. Damit könnten endlich Ausschreibung, Arbeitsausführung und Endbehandlung in der n a c h g e p r ü f t werden, welche die BH Zell am See bislang unter Verschluss hält. 04. 08. 2003 Bezirkshauptfrau im ORF: " sie ist erleichtert. dass der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde von Leeb abgewiesen hat..... damit ist erwiesen, dass alle Organe korrekt ....... der Steuerzahler hat € 7 Mio .......Einer Verwaltungsbeamtin sollte kenntlich sein, dass eine Abweisung durch den Verwaltungsgerichtshof kein Beweisergebnis einer Untersuchung darstellt und keinesfalls korrektes Organverhalten erweist, woraus sich weiterführender Verleumdungsvorsatz ableitet: der zerbrochene Krug in Salzburg V/ B2 - vom Dorfrichter Adam > zur S C H A D E N E R S A T Z K L A G E wegen VERLEUMDUNG gegen 1.) Dr. Rosemarie DREXLER, Bezirkshauptfrau 2.) Kurt REITER, Amtssekretär 3.) Mag. Franz Mühlböck, Wasserrechtsreferent der zerbrochene Krug in Salzburg V/ B3 - vom Dorfrichter Adam > zur S C H A D E N E R S A T Z K L A G E wegen VERLEUMDUNG gegen 1.) Dr. Franz Schausberger, Landeshauptmann 2.) Dr. Riner Braunstingl, Amtssachverständiger 3.) DI Dr. Angelika Brunner, Amtssachverständige Die in Beschädigungs- und Bereicherungsvorsatz geführte Österreichweite Verleumdungskampagne - ist allgemein offenbar und bedarf keines Nachweises – war ursächlich für die Aufgabe betrieblicher Tätigkeit der Firmen Leeb Betriebs GmbH FN 56254b und Glocknertrade GmbH FN 53395y mit nachfolgender Eröffnung der Konkursverfahren über deren Vermögen. der zerbrochene Krug in Salzburg IV - vom Dorfrichter Adam >zum Konkursrichter Dr. Gregor Sieber mit Bereicherung des Dr. Anton Waltl >zum Masseverwalter Dr. Erhard Hackl, RA >zum Masseverwalter Dr. Reinhard Huber, RA >zum Masseverwalter Dr. Hans Wabnig, RA IV. zu den Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung: An das Landesgericht Salzburg Staatsanwaltschaft Rudolfsplatz 2 5020 SALZBURG Glocknertrade GesmbH - PEClLE am 21. 01. 2001 Sehr geehrte Damen und Herren! 130 Ich vertrete sowohl die Firma Glocknertrade GesmbH. Bahnhofstrasse 6, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse als auch deren Konsulent, Herrn Richard LEEB, wohnhaft ebendort, und erstatte gegen unbekannte Täter Strafanzeige wegen Verdachtes der schweren Sachbeschädigung gemäss §S 125 und 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGB und bringe folgenden Sachverhalt zur Kenntnis: Die Fa. Glocknertrade GesmbH ist Bestandnehmerin der Liegenschaft EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK (Eigentümer: Ernst PECILE, Gletschermoosstrasse 11, 5700 ZELL AM SEE). Genanntes Grundstück wird vor allem zur Geräte- und KfZ Lagerung benutzt. Ausserdem befmdet sich darauf eine Brückenwaage und werden auf dieser Liegenschaft auch Altlasten gelagert. Die unmittelbar angrenzende Liegenschaft EZ 501 Grundbuch 57303 BRUCK steht im Alleineigentum der VOLTAlK Handelsgesellschaft mbH, als deren Geschäftsführer Herr Richard LEEB fungiert. Vorausgeschickt werden muss, dass sich die Fa. Glocknertrade mit Herrn PECILE in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Besitzstörungsverfahren befmdet. In erster Instanz (5 C 1712/00 P BG ZELL AM SEE) wurde mit Endbeschluss vom 15.12.:20OO festgestellt, dass Herr PECILE dadurch, dass er am 2. bzw. 3.12.2000 die Liegepschaft EZ 601 eigenmächtig eingezäunt hat, den ruhigen Besitz der Fa. Glocknertrade GesmbH an ihrem Bestandrecht gestört hat. Herr PECILE wurde weiters schuldig erkannt, ab sofort jede weitere derartige oder ähnliche Störung ZU unterlassen und umgehend den vorigen Zustand durch Entfernen des Zaunes sowie des angebrachten Schlosses wiederherzustellen. Herr LEEB wurde am 17.1.2001 von Herrn PECILE angerufen und zum sofortigen Öffnen des Einfahrtstores zur Liegenschaft EZ 601 aufgefordert. worauf Herr LEEB entgegnete, dass Zutritt zum Bestandobjekt gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verlangt werden sollte. Kurze Zeit später wurde Herr LEEB vom Gendarmeriebeamten Inspektor Josef ROIDER, Obere Walserbergstrasse 59, 5071 WALS, fernmündlich dahingehend kontaktiert, dass im Tanklager ein Ölfass auslaufe. Der befasste Beamte hätte bereits direkten Auftrag von der Bezirkshauptmannschaft ZELL AM SEE (Herrn Kurt REITER, Sportplatzstrasse 2, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse) das Auslaufen sofort zu stoppen, woraufhin sich Herr LEEB umgehend zum Einfahrtstor der Liegenschaft EZ 501 begab und dieses aufsperrte. Zum Zeitpunkt seines Eintreffens befand sich bereits ein Einsatzfahrzeug der Gendarmerie sowie das Fahrzeug von Herrn PECILE vor den beiden Toren (sowohl zum Grundstück 601 als auch zum Grundstück 501 befinden sich mit Vorhängeschlössern versperrte Einfahrtstore). An der westlichen Grundgrenze der beiden Liegenschaften angekommen, konnte festgestellt werden, dass tatsächlich ein Heizölfass umgestürzt worden war und mit offenem Spundloch nach unten am Boden lag. Der Inhalt entleerte sich. Es befand sich keine Spundverschraubung — wie gewöhnlich - vor dem Fass, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass diese abgeschraubt worden ist. Erfahrungsgemäß dauert das Auslaufen eines Heizölfasses max. 40 Minuten. Nachdem das gegenständliche Fass wieder aufgestellt war, befanden sich vom 220-Liter-Inhalt noch etwa 30 Liter im Fass. Wie Herr LEEB am Gendarmerieposten BRUCK in weiterer Folge in Erfahrung bringen konnte, ist das obgenannte Einsatzfahrzeug per Funk zum Tanklager beordert worden. Vom Fahrer des Ffilirzeuges, bei welchem Herr LEEB um ca. 13.30 Uhr eine 131 Niederschrift zu Protokoll gab, Herrn Inspektor Helmut HINTERSTEINER, Fichtenweg 6, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse, konnte vernommen werden, dass sich bei Ankunft der Gendarmeriebeamten beim Tanklager, Herr PEeILE und dessen Sohn, Herr Stefan PECILEr Gletschermoosstrasse 11, 5700 ZELL AM SEE, innerhalb des abgesperrten Lagers befanden und sich gerade auf den Rückweg daraus machten. Von den beiden Herren musste zuvor offensichtlich die Abzäunung überklettert worden sein. Es ergeben sich insgesamt einige aufklärungsbedürftige Fragen, welchen umgehend nachgegangen werden müsste: 7. Wann und von wem WWde der zuständige Beamte der BH ZELL AM SEE, Herr REITER, über ein auslaufendes Ölfass informiert? 8. Wer hat die Gendarmerie diesbezüglich verständigt? 9. Warum wurde der Ursache des Ölaustrittes bisher überhaupt nicht nachgegangen? Aufgrund des obgenannten zeitlichen Ablaufes und der Tatsache, dass sich die Herren PEClLE zum Zeitpunkt des Eintreffens der Funkstreife innerhalb des abgesperrten Lagers befunden haben, müsste von diesen der "Täter" gesehen worden sein. Sind die Herren PECILE dazu bereits befragt worden? Interessanterweise gab es entlang der Lagerumzäunung auch keine frischen Spuren. Die am "Tatort" aufgestellten Ölfässer sind aufgrund einer Verfahrensanordnung der BH ZELL AM SEE aus dem Garagentrakt zuvor ausgelagert worden. Abgesehen von Herrn LEEB, welcher sich seinerzeit persönlich davon überzeugte, dass alle Fässer verschlossen waren, war Herr Martin KORINEK, Fichtenweg 30, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse, als Bediensteter der Fa. LEEB Betriebs GesmbH mit dem Umlagern befasst. Herr KORINEK besitzt den Gefahrgut-Führerschein und ist geprüfter Tankreiniger, weshalb dieser niemals ein gefülltes Ölfass mit offenem Spund ins Freie stellen würde. Es wäre der Eintritt von Niederschlag und das Austreten von Öl die Folge. Darüberhinaus kann ein unverschlossenes Fass wegen Ausschwappen des Öles nicht transportiert werden. Es besteht somit insgesamt der dringende Verdacht, dass unbekannte Täter am Morgen des 17.1.2001 an der Grundgrenze der Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK vorsätzlich ein Heizölfass mit 220-Liter-Inhalt umstürzten und der Tatbestand der schweren Sachbeschädigung gemäss §§ 125, 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGB gegeben ist. Die genaue Höhe des Schadens ist noch nicht abschätzbar, allein die Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten werden jedoch die in § 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. Z StGB angeführten Wertgrenzen übersteigen. Zum Beweis wird neben dem zuvor genannten Akt 5 C 1712/00 P BG ZELL AM SEE und den einzelnen, involvierten Personen auf die Anzeigen von Herrn Richard LEEB vom 18.1.200I am Gendarmerieposten BRUCK an der Glocknerstrasse verwiesen. Meine Mandanten erklären bereits jetzt, sich einem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschliessen und beantrage meine Kanzlei vom jeweiligen Verfahrensstand zu verständigen bzw. zur Hauptverhandlung zu laden. Die Dring-lichkeit der Angelegenheit liegt auf der Hand, da inzwischen behördliche Zwangsamassnahmen angeordnet wurden und in diversen Medien auch die Fa. LEEB BetriebsgesmbH in Misskredit gebracht wird, obwohl ausschliesslich die Firmen VOLTAIK Handelsgesellschaft mbH und Glocknertrade GesmbH damit im Zusammenhang stehen. 132 Mit vorzüglicher Hochachtung ! DDr.König eh Strafanzeige wegen §§ 12~ und 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGll vom 22.1.2001 am 5. 2. 2001 Sehr geehrte Damen und Herren ! Da sich der angezeigte Vorfall vom 17.1.2001 zu Lasten meiner Mandantschaft erheblich. ausgeweitet ha t, wird eine ergänzende Darstellung der damit in Zusammenhang stehenden Weiterungen notwendig: Bereits Zwei Stunden nach dem Auffinden des. auslaufenden Ölfasses am 17.1.dJ. waren zahlreiche Medienvertreter (ORF! Salzburger Nachrichten, Kronenzeitnng u.a.m.) vor prt, um Bericht zu erstatten. Die von den anwesenden Herren PEClLE sowie den Vertretern der Bezirksbehörde ZELL A. SEE erteilten Auskünfte führten zu einer medialen Vorverurteilung der - wie bereits mitgeteilt - nicht involvierten Fa. LEEB Betriebs GesmbH und des Herrn Richard LEEB persönlich. Der dadurch - für die zuvor Genannten - unwiderbringliche Schade ist offensichtlich. Gefliessentlich verschwiegen wurde, dass. alle vorhandenen Altlasten ausnahmslos a. seit mehr als fünf Jahren an Ort und Stelle lagern; b. aus dem Konkursvermögen der Fa. VOLTAlK GesmbH stammen; c. vom seinerzeitigen Masseverwalter RA -Dr - Erhard HACKL. Hofgasse 7> 4020 L!NZ, nicht entsorgt worden sind, obwohl ibm die dafür notwendigen Geldmittel zur Verfügung standen; d. im Eigentum des. Herrn Ernst PECILE als. grundbüeherlicher Alleineigentümer der EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK stehen; e. der Bezirksbehörde ZELL AM SEE seit dem Jahre 1994 (Überprüfungsbescheid) bekannt waren; f. Gegenstand der jahrelangen Entsorgungsbemühung des Geschäftsführers der VOLTAlK Handels GesrnbH beim Masseverwalter wie auch beim BG ZELL AM SEE waren. Der Vorfall vom 17.l.d.J. scheint lediglich als Anlass genommen zu werden, um sämtliche mit Herrn Richard LEBB in Zusammenhang stehende Finnen. in Misskredit zu bringen. weshalb um dringende Aufklärung ersucht wird damit seitens meiner Mandanten öffentlich richtiggestellt und entgegnet werden kann. Als weiterer - unmittelbar aus der Sachbeschädigung resultierender - Schaden kann angeführt werden, dass die Bezirksbehörde ZELL AM SEE am 18.1. dJ. die nutzungsberechtigten Firmen LEEB Betriebs GesmbH und Glocknertrade GesrnbH aus. dem Lager ausgesperrt hat, 'obwol keine von heiden Finnen: dort gefährliche Stoffe lagert oder bearbeitet. Durch diese Massnahme konnten die Finnen auf ihre Waren- und Hilfsstoffe sowie auf Arbeitsgeräte und Ersatzteile nicht mehr zurückgreifen, sodass diese zur Geschäftsaufgabe gezwungen wurden. 133 Am Abend des. 17.1. dJ. wurde dem Geschäftsführer der Fa VOLTALK GesmbH und Konsulenten der Fa. Glocknertrade Gesmbll, Herrn Richard LEEB, durch Herrn RElTER 'Von der BH ZELL AM SEE fernmündlich mitgeteilt, dass von Dr. GRATZ und Mag. WIMMER (ebenfalls beide BH ZELL/SEE) die sofortige Sperre des gesamten. Lagerareals verfügt wurde. Die Nutzungsberechtigten hätten die Möglichkeit am 19.1.d.J. in der Zeit von 7.30 bis 12.00 Uhr unbedingt notwendige Waren und Hilfsmittel auszulagern. Als. am folgenden Tag die Geschäftsführerin Frau Ingrid LEEB zur festgesetzten Zeit mit einem Angestellten zum Lager kam, erwartete sie dort bereits Herr REITER und vesperrte den Zutritt. Er begründete dies damit, dass ein Zutritt ausschliesslich zur Gesamträumung des Lagers gestattet sei. Bei dieser Gelegenheit wurde die Geschäftsführerirr von Herrn REITER vehement darauf hingewiesen. dass sie - bei Verletzung des Amtssiegels ; "eingesperrt" werden würde. Nach umgehender Beschwerde bei Dr, GRATZ intervenierte: dieser bei Herrn REllER und wurde daraufhin der Zutritt gewährt. Durch den offensichtlichen Alleingang von Herrn REITER entstanden meiner Mandantschaft wiederum erhebliche Auslagen. Bei der - im Zuge der Setznng der behördlichen Zwangsmassnahmen -durchgeführten Befragung der Geschäftsführerin lngrid LEEB durch Herrn REITER erklärte dieser, dass er selbst den VerschIuss des umgestürzten Ölfasses aus dem ausgelaufenen Öl aufgehoben hätte. Darauf sollten die ermittelnden Beamten umgehend hingewiesen werden, da es sich bei dem Verschluss um ein wichtiges Beweisstück handelt. Gleichzeitig gab er an, dass ihm ein potentieller Käufer bekannt sei, welcher S 2,5 Millionen für die Betriebsliegenschaft bezahlen und alle Altlasten entsorgen würde, woraus sich auch das Verlangen nach einer Gesamträumung der Liegenschaft erklären lässt. Schliesslich musste bei der - ebenfalls von Herrn REITER durchgeführten -Einvernahme des Herrn Richard LEEB von diesem richtig gestellt werden, dass es sich nicht um ein „ verunfalltes Ölfass“ handeln würde, sondern. um ein. vorsätzlich umgestossenes. Herr Richard LEEB musste überdies erkennen,. dass in der aufgencmrnenen Niederscbrift von Herrn REITER wesentliche Teile seiner Aussage nicht aufgenommen wurden, weshalb letztendlich auch die Schliessung des gesamten Betriebsgeländes wurde. Mit vorzüglicher Hochachtung ! DDr. König eh ---------------------------- Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 Bezirkshauptmannschaft Zell am See zum „ Öl- und Lösungsmittelschaden in Bruck “ FRAGESTELLUNG STRAFVERFAHREN 40 Hv 147/10g __________________________________________________ C Ernst PECILE und Stefan PECILE haben am 17. Jänner 2001 um 9:00 Uhr in Abstimmung mit AS Kurt Reiter ein Ölfass zum Auslaufen gebracht, um einen Vorwand für die Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See herzustellen, wie im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg aktenkundig: 134 STEFAN PECILE–FALSCHAUSSAGE Beweisaufnahme(54)am 24.7. 2007 zur Einvernahme von STEFAN PECILE als Zeuge habe ich das Protokoll vom 03. 07. 2007 zu vorliegenden Aktenwidrigkeiten und unrichtigen Beweisaussagen mit Randnummern versehen und erstatte meine Stellungnahme zu den Aussagen des Zeugen wie folgt: 01 Bei den Kaufverhandlungen selbst war ich nicht dabei. Mir ist nur noch in Erinnerung, dass alles relativ flott gegangen ist und man sich sehr rasch geeinigt hat. Am 5. 12.1996 berichtet die Salzburger Sparkasse an Herrn Dr. Hackl, dass seitens der Salzburger Sparkasse am 22. 11. 1996 mit dem Kaufinteressenten Pecile zu EZ 501 und 601 Verhandlungen aufgenommen und ein Richtpreis mit S 1.000,--/qm festgelegt wurde. Der Kaufvertrag für die EZ 601 wurde seitens der Salzburger Sparkasse am 18.04. 2001 unterzeichnet. 02 Bereits vor dem Abschluss des Vertrages habe ich das Grundstück mit meinem Vater gemeinsam besichtigt. Der Zeuge hat gemeinsam mit seinem Vater vor Abschluss des Kaufvertrages vorhandene Ablagerungen, wie sich diese seit dem Jahre 1994 auf der Liegenschaft befunden haben zur Kenntnis genommen. 03 Damals ist uns aufgefallen, dass auf dem Grundstück einige Altlasten sich befinden. Es waren aber lediglich leere Getränkekisten und ein alter verrosteter Jeep. Ölfässer oder ähnliches ist nicht am Grundstück gestanden. Der Zeuge erstattet wissentlich eine falsche Beweisaussage. Es sind die damals lagernden Gegenstände am 9.10. 1997zu 2 E 25/97 a; am 4.12.98 zu 2 E 42/98 b und am 13 08.1999 zu 2 E 33/99 f je BG Zell am See ( vgl. Band VI ON 20 ) explizit mit 8 LKW – Wracks, 300 Öltanks, 2000 Bier-und Limonadengebinde, sowie 2 Tonnen Computerschrott ausgewiesen. 04 Dazu muss ich gleich sagen, dass weder mein Vater noch ich selbst wussten, was ein Fruchtgenussrecht ist. Aussage Ernst Pecile 22. März 2001 Strafakt Band I ON 9 SZ 181 bis 183: Ich habe den Zaun mit dem auf dem Grundstück lagernden Baustahlgitter errichtet. Dieses Baustahlgitter gehört seit dem Grundkauf mir, weil ich das Grundstück lt. Vertrag mit den darauf befindlichen Fahrnissen gekauft habe. Ich habe auch hingenommen, dass Altlasten seitens R. Leeb dort lagerten. Daher 135 sehe ich nicht ein, dass – trotz Fruchtgenussrechtes – lagernde brauchbare Gegenstände nicht mir gehören. 05 Mein Vater war immer der Meinung, dass er das Grundstück lastenfrei von der Salzburger Sparkasse erworben hat. Aussage Ernst Pecile am 14. 02. 2001 Strafakt Band I ON 10 SZ 185 bis 189 „ Etwa Mitte des Jahres kam ich mit Richard Leeb überein, dass er die teilweise auf der GP 91/7 sich befindlichen Betriebsteile ( Kohleboxen, Brückenwaage, Ölabschei-deranlage ) weiterbenützen kann. Bei der Übernahme des Grundstückes von der Salzburger Sparkasse waren Altlasten auf dem Grundstück, welche ich zur Kenntnis genommen habe.“ 06 Soweit ich weiß ist dies auch im Kaufvertrag so festgeschrieben. Ernst Pecile vor dem BG Zell am See zu 5C 1712/00p Protokoll v. 14.12. 2000Das auf dem gekauften Grundstück gelagerte Baustahlgitter ist wie alle Fahrnisse laut Angaben der Salzburger Sparkasse auf mich übergegangen. detto BG Zell am See zu 5C 1/01xProtokoll vom 24. 10. 2001: Mit 28. 01. 2000 wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. Ich habe daraufhin auf Empfehlung der Wasserrechtsbehörde (=AS Kurt Reiter) einen Zaun errichtet, das daraus resultierende Besitzstörungsverfahren ist Gerichts-bekannt. Zwischenzeitig fanden keine Gespräche zwischen mir und Richard Leeb über eine allfällige Benutzung dieser Liegenschaft statt, da ich auf den Ausgang des Rekurs-verfahrens hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes wartete. 07 Jedenfalls erinnere ich mich an einen Vorfall, bei dem wir Richard Leeb in seinem Büro in Bruck besuchen wollten und uns sozusagen als neue Nachbarn vorstellen wollten. Er hat uns damals mehr oder weniger aus seinem Büro hinaus geschmissen. Der Zeuge übersieht dass der von ihm gemeinsam mit seinem Vater und seinem Bruder erstattete „ Besuch “von wüsten Beschimpfungen und Bedrohungen mir und meiner Tochter Ingrid Leeb gegenüber begleitet war. 08 Das Kuriose an der ganzen Sache war, dass mein Vater gar keinen Schlüssel für das Grundstück hatte. 136 Der Zeuge hätte daraus erkennen müssen, dass es sich bei dem Grunderwerb in dem die Verkäuferin Salzburger Sparkasse dem Käufer Ernst Pecile für die verkaufte Liegenschaft keinen Schlüssel aushändigen hat können, keinesfalls um ein redliches Geschäft gehandelt hat, sondern die Eigentumsübertragung bei rechtswidriger Löschung des bestehenden Fruchtgenussrechtes außerhalb der Rechtsordnung vorgenommen wurde. 09 Leeb hatte nämlich ein Vorhängeschloss an das Tor gehängt, sodass wir den Grund gar nicht betreten konnten. Mein Vater und ich haben aber trotzdem gelegentlich hineingeschaut. Der Zeuge verschweigt, wie ihm selbst und auch seinem Vater vor Kaufabschluss kenntlich war, wie die Verkäuferin Salzburger Sparkasse gar nicht über den Kaufgegenstand verfügungsberechtigt war, sondern der ruhige Besitz an der Nutzung der Liegenschaft der Firma Glocknertrade GmbH zustand und von dieser auch ausgeübt worden ist, wie mit Endbeschluss des BG Zell am See am 18. 12. 2001 bestätigt wurde. Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001: Mit 28. 01. 2000 wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. Ernst Pecile kauft das Grundstück (Vertragserrichtung 3. 12. 1999) obwohl das Fruchtgenussrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH eingetragen war und erst die Vereinbarungen mit Herrn Dr. Kreiseder von der Salzburger Sparkasse zur Löschung des Fruchtgenussrechtes ohne einverleibungsfähige Urkunde im Grundbuch des BG Zell am See vorgenommen worden ist. ( vgl. Strafakt 5 St 14/03 b ) 10 Zu diesem Zeitpunkt hat sich zwischen den Grundstücken ja noch kein Zaun befunden. Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001 Abs 1: „Bei einer Besichtigung der Liegenschaft vor Abschluss des Kaufvertrages habe ich gesehen, dass sich darauf Einrichtungen zu Lagerungszwecken, eine Ölabscheideanlage, eine Brückenwaage u.a.m. befindet und betriebliche Tätigkeit stattfindet. 11 Diese Gegenstände waren zum Beispiel Haushaltstanks, aber auch Ölfässer und Getränkekisten aus Holz. Ölfässer befanden sich ausnahmslos auf EZ 501 im Fasslager, nicht auf EZ 601. 137 12 Mir ist auch in Erinnerung, dass mein Vater schon einige Zeit in Kontakt mit der BH Zell am See war und zwar deshalb, weil wir ja unser eigenes Grundstück gar nicht nutzen konnten bzw. keinen Zugang dazu hatten. Der Zeuge hätte bei Wahrheitsgemäßer Aussage dem Gericht den Grund nennen müssen, warum sein Vater nicht gegenüber der Verkäuferin Salzburger Sparkasse seine Eigentumsrechte geltend gemacht hat, sondern über die Wasserrechtsbehörde =AS Kurt Reiter Druck auf Dr. Gratz zu Rechtswidrigen Maßnahmen der Gewerbebehörde ( Verfahrensanordnung zur Auslagerung aus Garagentrakt) ausgeübt und die Betriebsschließung der Leeb – Firmen herbeigeführt hat. 13 Meinem Vater wurde daraufhin von Dr. Gratz dringend empfohlen, unsere Grundstücke durch einen Zaun zu trennen. Der Zeuge macht sich hier vorsätzlich einer Falschaussage schuldig. Es wurde von Herrn Dr. Gratz zu keiner Zeit die Errichtung eines Zaunes empfohlen! Herr Dr. Bernhard Gratz als Zeuge zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001: „ Am 29. 11. 2000 fand auf der gegenständlichen Liegenschaft nach einem Anruf des Ernst Pecile eine Überprüfung statt. Daraufhin kam es zu einer Überprüfung durch die Gewerbebehörde am 30. 11. 2000. Zu Beginn des Jahres 2000 ergab eine Überprüfung des Landeshauptmannes Abteilung 5, Amt der Salzburger Landesregierung kein gewerberechtliches Genehmigungsverfahren hinsichtlich dieser Ablagerungen, weder gegen die Firma Glocknertrade GmbH, noch gegen die Firma Leeb Betriebs GmbH.“ ( vgl. Band VIII ON 110 AS 737 ) zur Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Prot. 24. 10. 01 AS 739: „ Ich habe auf Empfehlung der Wasserrechtsbehörde einen Zaun errichtet.“ Zeugenaussage AS Kurt Reiter zu 5 Cg 137/o3 y-57 Protokollübertragung, am 04. 04.2007: „ Ich repräsentiere die Wasserrechtsbehörde. Für meine Entscheidungsfindung habe ich als zuständigen Amtssachverständigen für Geologie den Landesgeologen Dr. Rainer Braunstingl.“ und weiter im Februar 2001 anlässlich der Einvernahme am Gemeindeamt Bruck: „ Frau Leeb, wenn Sie die Betriebsanlage räumen, wüsste ich einen Käufer, welcher ATS 2,5 Mio bezahlen und die Entsorgung übernehmen würde.“ Zeuge: Mag. Franz Mühlböck, Bezirkshauptmannschaft Zell am See; 138 14 In einer Wochenendaktion Anfang Jänner 2001 haben dann mein Vater, mein Bruder und ich selbst einen Zaun zwischen unserem Grundstück und dem Leeb-Grundstück errichtet. Der illegale Zaun wurde nicht Anfang Jänner 2001, sondern am 2. auf 3. Dezember 2000 errichtet. Pecile wegen Besitzstörung rechtskräftig verurteilt. 15 Wir haben vor dem Errichten des Zaunes die 20 – 30 Haushaltstanks von unserem Grundstück wieder auf das Leeb – Grundstück hinübergetragen. Die Haushaltstanks, welche vorher ordnungsgemäß seitlich liegend am asphaltierten Straßenteil auf der EZ 601 aufgestapelt waren, sind nicht „ hinübergetragen“, sondern mit anderen Fahrnissen wild durcheinander geworfen worden, wie aus den Bildreportagen diverser Medienberichten zu entnehmen ist. 16 Davor haben wir im Bereich von 10 bis 15 m Ölbindemittel aufgestreut, das sich in dem überdachten Carport befunden hat. Auch diese Aussage des Zeugen ist grob wahrheitswidrig. Wäre das Ölbindemittel vor Austreten von Öl ausgebracht worden, wäre die Oberfläche bei Ölkontakt nicht Schnee-weiß geblieben, wie aus den Bilddokumenten im Akt ersichtlich. 17 Das Bindemittel haben wir jeweils ein paar Meter auf unserem Grund und ein paar Meter auf dem Leeb-Grund vorsichtshalber aufgestreut, falls beim „Verschieben“ der Haushaltstanks etwas auslaufen würde. Der Zeuge macht sich wider besseren eigenen Wissens der massiven falschen Beweisaussage schuldig. Aus den Inhalten des Strafaktes Band XII ON 76 AS 175 – 179; XII ON 79 AS 439 – 445; XIV ON 140 AS 465 – 477 ( Dr. Gratz ) steht die vorsätzliche und großflächige Verunreinigung des ungefrorenen Bodens am 2. auf 3. 12. 2000 durch absichtliches Verschütten von Tankinhaltsresten rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West unwiderlegbar fest. In den Aussagen der ASV DI Dr. Brunner und des Bausachverständigen DI Zandl ( Band VI ON 26; XIII ON 102 und XIII ON 109 ) wird das Auffinden von Trimethylbenzol im oberen Bereich des Erdreiches rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West bestätigt, nachdem das Betriebsgelände Hochtanklager am 18. 08. 1995 von der Firma Proterra als frei von jeglicher Verunreinigung im Erdreich, als auch im Grundwasser befundet war. 139 AS Kurt Reiter ist am 18. 01. 2001 in der ORF Fernsehsendung „ Salzburg heute “ bei tief gefrorenem Erdreich in einem frischen 1,5 m tiefen Baggerschurf zu sehen, wie er geruchlich Kontamination des Erdreiches feststellt. 18 In den nächsten Tagen, genau kann ich die Zeiträume überhaupt nicht mehr einschätzen, wurden dann von Leeb aus seinen Garagen verschiedene Fässer mit Öl und auch Lösungsmitteln herausgestellt und an den von uns er-richteten Zaun entlang aufgestapelt. Nach meiner Erinnerung waren es viel-leicht 20 oder 25 Fässer. Auch hier behauptet der Zeuge wahrheitswidrig ohne eigene Kenntnis Fässer mit Lösungsmittel. Aus dem Garagentrakt West mussten neben allen Fahrnissen, Geräten, Werkzeugen, Hilfsmittel auch 30 Fässer gefüllt mit verkehrstauglichem Heizöl Leicht auf Grund der von Ernst Pecile initiierten Verfahrensanordnung der BH Zell am See vom 29. 11. 2000 ausgelagert werden; mit der Begründung diese Lagerung würde der Garagenordnung widersprechen. Der gesamte Garagentrakt wurde am 28. 09. 1978 mit Bescheid Zl. 2-21.239/22-1978 der Bezirkshauptmannschaft Zell am See für die Warenlagerung gewidmet. 19 Ich erinnere mich daran, dass ich mit meinem Vater am frühen Abend des 16. 01. 2001 beim Grundstück war. Dabei ist uns schon aufgefallen, dass ein Teil des Zaunes bereits umgerissen war. Dem Zeugen war kenntlich dass vom BG Zell am See am 18. 12. 2000 die umgehende Entfernung des Zaunes aufgetragen war Aussage des Zeugen vor der Kriminalabteilung Salzburg am 22. März 2001 Strafakt Band I ON 8 SZ 177 bis 179 : „ Im Jänner 2001 kontrollierten mein Vater Ernst Pecile und ich fast täglich unser neu gekauftes Grundstück in Bruck / Glstr. GP 91/7, weil wir vermuteten, dass Richard Leeb den von uns aufgestellten Zaun zu GP 91/6 wegreißen würde. Tatsächlich stellten wir am 16. 1. 2001, gegen 17 Uhr fest, dass der Zaun abgerissen wurde. Wir hatten vom Tor aus diese Feststellung gemacht.“ 20 Wir haben damals einen dort anwesenden Arbeiter von Leeb gefragt, wer das gewesen ist, wobei er geantwortet hat, dass er keine Antwort geben dürfte. Sowohl für meinen Vater als auch für mich war aber klar, dass der Zaun entweder von Richard Leeb selbst oder zumindest über seine Anordnung umgerissen worden war. 140 Bei Wahrheitsgemäßer Aussage hätte der Zeuge dem Gericht nicht verschweigen dürfen, dass vom Bezirksgericht Zell am See Ernst Pecile am 18. 12. 2000 die um-gehende Entfernung des illegal errichteten Zaunes aufgetragen und am 12. 01. 2001 die Firma Glocknertrade GmbH mit Vollstreckbarkeitsbestätigung ermächtigt hat den Zaun zu entfernen. Der Zeuge hätte dem Gericht auch mitteilen können, dass Richard Leeb vor Entfernung des Zaunes den Endbeschluss des Bezirksgerichtes Zell am See versehen mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 12. 01. 2001 am Gendarmerieposten Bruck abgegeben hat und dieser dort seinem Vater vorgezeigt worden ist. 21 Wir begaben uns dann am 17. 01. 2001 zum Grundstück, da mein Vater und ich die ganze Situation zu unserer eigenen Absicherung fotografieren wollten. Wir sind dann durch eine kleine Lücke im Zaun auf das Grundstück gekommen. Der Zeuge erstattet auch hier unrichtige Angaben. Der Zeuge und sein Vater haben am 17. 01. 2001 um 8:30 Uhr den Zaun überklettert, wie im Akteninhalt fest-gestellt ist. 22 und haben begonnen, den Bereich des Zaunes zu Fotografieren. 23 Eines der Fässer ist sozusagen auf unseren Grund heruntergefallen und ausgeronnen. 24 Mein Vater und ich sind dann sofort aus dem Grundstück hinausgegangen und haben die Gendarmerie verständigt. Vorsätzliche Falschaussage! Bericht Insp. Roider: Am 17.1.2001, um zirka 09.00 Uhr hat mich Ernst Pecile am GP Bruck telefonisch verständigt, dass auf seinem Grundstück GP 91/7 ein Ölfass ausrinnt. Ich begab mich sofort mit PW und Koll. Hintsteiner zum bezeichneten Einsatzort. Das Tor zum Tanklager Leeb war verschlossen. Pecile kam uns mit seinem Sohn zu Fuß innerhalb des Tanklagerareals entgegen. Ernst Pecile berichtete, er habe mit seinem Sohn die Umfriedung überklettert. Um 09.20 Uhr habe ich mit dem Mobiltelefon Richard Leeb verständigt, er möge das Tor aufschließen. In Bd I ON 8 Stefan Pecile am 22. 03. 2001 vor CI Hans Tonis: „ Am nächsten Tag begaben sich mein Vater und ich gegen 8:30 Uhr wieder zu unserem Grundstück, um die Sachlage fotografisch zu dokumentieren ! 141 Wir machten mehrere Fotos den Kohleboxen entlang bis zum Garagenobjekt Ich stellte den Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung ! “ Auf diesen Aufnahmen ist zwangsläufig dokumentiert, dass der schneebedeckte Boden frei von frischen Fußspuren, der Garagenboden unter den abgestellten Sportwagen frei von Lack- und Glassplitter und der Boden zwischen Kohleboxen und Garagenobjekt ohne Öllache abgebildet ist, da aus den Tatsachenfeststellungen zweifelsfrei abzuleiten ist, dass Stefan und Ernst Pecile das Fass erst um 9: 00 Uhr zum Auslaufen gebracht haben und das Zerschlagen der in das Winterlager abgestellten, mit Teppichen abgedeckten Sportwagen, erst danach vorgenommen wurde. Ernst und Stefan Pecile haben sich erst um 9:30 Uhr angesichts des Gendarmeriefahrzeuges zum Ausgang begeben. 25 Bereits nach einer halben Stunde sind die Gendarmen dann gekommen und haben den Sachverhalt aufgenommen. Aussage Josef Roider Gend. Beamter am 19. 3. 2001 Strafakt Band I ON 7AS175 “ Ich kann mich erinnern, dass Richard Leeb eine Erdreich- bzw. Bodenverunreinigung auf seinem Grundstück (Hochtanklager ) angezeigt hat. In dieser Angele-genheit habe ich am 14.12.2000 unter GZ P 557/00 an die BH Zell am See berichtet. Eine Niederschrift habe ich mit R. Leeb nicht aufgenommen. Am 17.1.2001, um ca. 9..00 Uhr hat mich Ernst Pecile am GP Bruck telefonisch verständigt, dass auf seinem Grundstück GP 91/7 ein Ölfass ausrinnt. Ich begab mich sofort mit PKW und Kollegen Hintsteiner zum bezeichneten Ein-satzort. Das Tor zum Tanklager war verschlossen. Pecile kam uns mit seinem Sohn zu Fuß innerhalb des Tanklagerareals entgegen. Ernst Pecile berichtete, er habe mit seinem Sohn die Umfriedung überklettert. Um 9.20 Uhr habe ich mit dem Mobiltelefon Richard Leeb verständigt, er möge das Tor aufschließen. Herr Leeb traf um ca. 9.30 Uhr ein, öffnete ohne Kommen tar das Tor. Als ich dann zum Geschehnisort kam, sah ich ein umgestürztes 200 ltr-Fass, aus dem Flüssigkeit ausfloss. Vermutlich handelte es sich um eine Ölhältige Flüssigkeit. Vor dem Fass konnte man eine größere Lache dieser Flüssigkeit sehen. 142 Das ausgelaufene Material war trotz der herrschenden Kälte ( ca. –7 Grad ) und des Schneebelages noch sehr flüssig. Ich nehme an, dass der Austritt der Flüssigkeit relativ kurz vor meinem Eintreffen begonnen hatte. Nach meiner Schätzung waren bereits etwa 150 – 170 ltr. ausgeronnen. Ernst Pecile konnte das Fass in der Folge leicht aufstellen. Es erschien mir unmöglich, dass trotz des Umstürzen oder Herabstürzen des Fasses sich der Verschluss von selbst öffnen konnte. Andere Fußspuren, außer jene von Ernst Pecile und Sohn, sowie in der Folge unsere eigenen, haben wir nicht festgestellt. Um ca. 9.35 Uhr habe ich Herrn Kurt Reiter von der BH Zell am See verständigt. Ich glaube mich zu erinnern, dass Ernst Pecile womöglich ebenfalls Reiter schon verständigt hatte. Reiter war glaublich irgendwo auf einem anderen Einsatzort und sicherte sein Kommen zu. Um ca. 9.40 – 9,45 Uhr habe ich Richard Leeb neuerlich angerufen, um eventl. Ölbindemittel zu bekommen. Kurz darauf erschien ein Arbeiter von Leeb mit einem Schaufellader, entfernte Schnee mit dem Öl und streute Ölbindemittel auf. 26 Es wurde dann in der Öllacke auch der Schraubverschluss gefunden. Der Zeuge macht sich auch hier bewusst einer falschen Aussage schuldig, um ein Selbstständiges Öffnen des Fasses vorzutäuschen und von der eigenen Tathandlung abzulenken. Das Öl war samt Schnee um 9:45 Uhr entfernt 27 Wer den Schraubverschluss damals gefunden hat, weiß ich heute nicht mehr. 28 Entweder mein Vater oder die Gendarmeriebeamten haben dann die BH Zell am See verständigt und nach kurzer Zeit ist Kurt Reiter gekommen. 29 Über Veranlassung der BH wurde dann die Öllacke irgendwie entsorgt, die Details dazu kann ich heute aber nicht mehr angeben. Der Zeuge verweigert dem Gericht pflichtwidrig wahrheitsgemäße Aussage. 30 Ich erinnere mich daran, dass ich bereits bei meiner ersten Einvernahme vor dem Kriminalamt einige Fotonegative vorgelegt habe. Wir haben nämlich damals an Ort und Stelle einige Fotos 143 gemacht. Die Negative müssten sich nach wie vor beim Landeskriminalamt befinden. Die offensichtliche Falschaussagen des Zeugen ergeben sich aus der technischen Unmöglichkeit „ einige Fotonegative“ der Kriminalpolizei vorgelegt zu haben und noch lediglich vier Fotos zu Hause zu haben von denen er Farbkopien angefertigt hätte. Wie bereits unter Punkt 24 ausgeführt, hat der Zeuge in Bd I ON 8 Stefan Pecile am 22. 03. 2001 vor CI Hans Tonis ausgesagt: „ Wir machten mehrere Fotos den Kohleboxen entlang bis zum Garagenobjekt- Ich stelle den Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung ! “ Hier ist nochmals auf die Besonderheit dieses Negativ – Filmes als grundlegendes Beweismittel wie es die örtliche Gegebenheit am 17. 01. 2001 zwischen 8:30 und 9,00 Uhr darstellt – vor allem auf die Unberührtheit der Schneefläche auf der sich ab 9:00 Uhr die Öllache ausgebreitet hat und auf den Nachweis der Beschädigung der Sport-wagen – hinzuweisen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf den Umstand aufmerksam zu machen, wie der Chefinspektor Tonis nachhaltig den Erhalt dieses Negativfilmes, bestreitet (Band VI ON 1 AS 25 – 291; Band IX ON 132 AS 213- 215; Band IX ON 133 AS 217- 219; Band XII ON 82 AS 575 – 577; Band XV ON 158 AS 165 – 255; Band XV ON 158 AS 165 – 255 ) der nicht nur einige, sondern alle Aufnahmen enthält die am Grundstück Pecile am 17. 01.2001 zwischen 8:30 und 9:00 Uhr angefertigt wurden. Die Unterschlagung dieses Beweismittels dient der Verhinderung des Tatnachweises des Zeugen und seines Vaters. 31 Ich habe lediglich noch vier Fotos zu Hause, von denen ich Farbkopien angefertigt habe, die ich heute zum Akt lege. Analog des Vorpunktes macht sich der Zeuge nicht nur der falschen Aussage vor Ge-richt, sondern auch der Vorlage eines falschen Beweismittels schuldig, weil die vor-gelegten Fotos nicht vom 17. 01. 2001 vor 9:00 h stammen. 9. erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, weil es unterlassen wurde, aus den vor angeführten Beweisergebnissen den Straftatbeständen, derer sich Stefan PECILE schuldig gemacht hat, strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen: o) gemeinschaftliche Bodenverunreinigung und illegale Zaunerrichtung von 2. auf. 3. Dezember 2000 mit Bruder Andreas und Vater Ernst PECILE ( Band I ON 03 ); 144 p) gemeinschaftliche vorsätzliche Einleitung des Behördenverfahren Zl. 6/203-44/2001 am 17. Jänner 2001 mit seinem Vater Ernst PECILE und Amtssekretär Kurt REITER der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Band I ON 07 ); q) gemeinschaftliche Einleitung der Verleumdungskampagne gegen Leeb durch zum Auslaufen gebrachtes Ölfass am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr mit seinem Vater Ernst PECILE und Amtssekretär Kurt Reiter ( Band XXVII ON 351 ); r) gemeinschaftliche vorsätzliche Beschädigung von 2 Sportwagen am 17. 01. 2001 um 9:15 Uhr mit seinem Vater Ernst PECILE ( Band I ON 13 ); s) vorsätzliche Beweisunterschlagung der Fotoaufnahmen am 17. 01. 2001 von 8:30 bis 9:00 Uhr entlang der Kohleboxen im Hochtanklager ( Band XXV ON 314 ); t) vorsätzliche falsche Beweisaussage vor der Kriminalabteilung Salzburg ( Band XXVII ON 348 ); u) vorsätzliche Falschaussage vorm Landesgericht Salzburg am 03. 07. 2007 (Band XXVII ON 348 ); 10. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich alleine und im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass sich nach dem 12. Hauptstück mit Anklage vorgegangen werden muss. Stefan PECILE hat sich vorsätzlich der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Begehung von mit Strafe bedrohter Handlungen schuldig gemacht, mit Band XIV ON 134 Band XIV ON 136 Band XIV ON 138 Band XV ON 154 Band XV ON 155 Band XV ON 158 beiliegen 375 407 453 127 141 165 167 - 377 421 457 139 147 255 RL> BEWEISAUFNAHME ( 1 ) RL> BEWEISAUFNAHME ( 2 ) RL> BEWEISAUFNAHME ( 3 ) RL> mang.Beweise + Beweisaufnahme ( 8 ) Tonis RL> AS Reiter ( 7 ) + Beweisaufnahme ( 9 ) Ölfass Kriminalabteilung: kein Bericht Roider kein Film Vorlage wie 19.4.2001 > 181 Vorlage d.Niederschr. mit Pecile und Leeb bis wie diese bereits im Akt wie sie zweifelsfrei und unwiderlegbar erwiesen, im Inhaltsverzeichnis der Internetdomain www.leeb-oel.at, zusammengefasst sind, welchem im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg Band I ON 5 und Band XX ON 260 für die Wortwörtliche Übernahme von Aktenteilen, Urkunden und Dokumenten zur Ortsungebundenen Bearbeitung Beweiswürdigung zuerkannt ist, geführt sind; 11. erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, weil es unterlassen wurde, aus den vor angeführten Beweisergebnissen den Straftatbeständen, derer sich Ernst PECILE schuldig gemacht hat, strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen: q) vorsätzliche Schadensverursachung durch Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 zur Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West - mitVerfahrensanordnung vom 29.11.2000 verfügt: r) gemeinschaftliche Bodenverunreinigung und illegale Zaunerrichtung von 2. auf. 3. Dezem-ber 2000 mit Söhnen Andreas und Stefan PECILE ( Band I ON 03 ); 145 s) gemeinschaftliche vorsätzliche Einleitung des Behördenverfahren Zl. 6/203-44/2001 am 17. Jänner 2001 mit seinem Sohn Stefan PECILE und Amtssekretär Kurt REITER der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Band I ON 07 ); t) gemeinschaftliche Einleitung der Verleumdungskampagne gegen Leeb durch zum Auslaufen gebrachtes Ölfass am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr mit seinem Sohn Stefan PECILE und Amtssekretär Kurt Reiter ( Band XXVII ON 351 ); u) gemeinschaftliche vorsätzliche Beschädigung von 2 Sportwagen am 17. 01. 2001 um 9:15 Uhr mit seinem Sohn Stefan PECILE ( Band I ON 13 ); v) vorsätzliche Beweisunterschlagung der Fotoaufnahmen am 17. 01. 2001 von 8:30 bis 9:00 Uhr entlang der Kohleboxen im Hochtanklager ( Band XXV ON 314 ); w) vorsätzliche falsche Beweisaussge vor der Kriminalabteilung Salzburg ( Band XXVII ON 348 ); x) vorsätzliche Falschaussage vorm Landesgericht Salzuburg am 03. 07. 2007 (Band XXVII ON 348 ); Fragestellung an Stefan Pecile (am 2.7.2003 von DDr. König am BG Zell / See verweigert): 57 Wann haben Sie erstmals festgestellt, dass Leeb Ihren Zaun weggerissen hat ? 58 War Ihr Vater bei dieser Feststellung bei Ihnen ? 59 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie und Ihr Vater den Zaun überklettert ? 60 Haben Sie im Betriebsgelände Personen, oder frische Fußspuren gesehen ? 61 Wovon haben Sie Bildaufnahmen gemacht und wie viele ? 62 Zu welchem Zeitpunkt hat Ihr Vater Herrn Amtsekretär Reiter angerufen ? 63 Warum haben Sie angenommen, dass Leeb Ihren Zaun wegreißen wird ? 64 Wann hat Ihr Vater Kontakt zu Medienvertreter aufgenommen ? 65 Haben Sie gewusst, dass Ihr Vater durch Gerichtsbeschluss beauftragt war, den Zaun zu entfernen ? 66 Wissen Sie, aus welchem Grund Ihr Vater diesen Auftrag nicht erfüllt hat ? 67 Welche Fahrzeuge waren in den Kohleboxen abgestellt ? 68 Sie waren dabei, als Ihr Vater im November zu Leeb gesagt hat, dass diese Fahr-zeuge „ Beutestücke “ aus dem Konkurs wären, was hat Leeb darauf geantwortet ? 69 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie erfahren, dass diese Fahrzeuge nicht Leeb gehören ? 70 Zu welchem Zeitpunkt sind Sie zum auslaufenden Ölfass gekommen ? 71 Wie groß war die bereits vorhandene Öllache in m² ? 72 Warum haben Sie nicht sofort gemeinsam mit Ihrem Vater das Fass aufgestellt ? 73 Was hat Ihr Vater zu Ihnen gesagt, nachdem er den Amtsekretär Reiter vom auslaufenden Ölfass benachrichtigt hat ? 74 Wie viel Zeit ist vergangen bis Ihr Vater dann die Gendarmerie verständigt hat ? 75 Zu welchem Zeitpunkt ist die Gendarmerie eingetroffen ? 76 Haben Sie die Fotografien, welche Sie gemacht haben entwickeln lassen ? 77 Haben Sie dem Gendarmeriebeamten, Herrn Insp. Roider geholfen das auslaufende Ölfass aufzustellen ? 78 Haben Sie das auslaufende Ölfass aus verschiedenen Blickwinkel aufgenommen ? 79 Was haben Sie in der Zeit bis zum Eintreffen der Gendarmerie gemacht ? 146 80 81 82 83 Wie viel Öl war Ihrer Schätzung in dem aufgestellten Ölfass noch enthalten ? Haben Sie die Spundverschraubung aus der Öllache aufgehoben ? Waren Sie mit Ihrem Vater bei Eintreffen der Gendarmerie noch im Lager ? Zu welchem Zeitpunkt haben Sie das Lager wieder durch überklettern des Zaunes verlassen ? 84 Haben Sie und Ihr Vater schon beim Aufstellen das Fasses Leeb beschuldigt dieses umgestoßen zu haben ? 12. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich alleine und im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass sich nach dem 12. Hauptstück mit Anklage vorgegangen werden muss. Aus den Hauptverhandlungen zu 31 Hv 143/09a LG Salzburg am 3.9. und 29.10.2009 sind Straftatbestände hervorgekommen, wie sie die vorsätzliche Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See durch Dr. Hackl, Dr. Kreiseder, AS Kurt Reiter, sowie Ernst und Stefan PECILE erweisen: AUSSAGE AS Kurt REITER in der Hauptverhandlung am 29. 10. 2009. 1 8 Auf di e F r age , wo e r am 17.1.2001 um 9.00 Uhr gewesen sei: Ist das verfahrensgegenständlich? Es geht hier um den Lösungsmittelschaden. Ich darf das Gericht darauf hinweisen, dass ich nur für die Frage, die im Strafantrag drinnen steht, von der Amtsverschwiegenheit entbunden bin. Ich nehme an, dass ich am 17. Jänner um 9.00 Uhr auf der BH gewesen sein werde. Ich kann auf den Akt verweisen; auch für diesen Fall gibt es ein Einsatzprotokoll. Da steht drinnen, wie wir davon erfahren haben und wie wir eingeschritten sind. Über Vorhalt,dass um 9.00 Uhr das Ölfass zu rinnen begonnen habe: Das ist ja nicht Gegenstand des heutigen Verfahrens. Der OBEREINSATZLEITER verweigert es zuzugeben, dass er zur gleichen Zeit, als Ernst und Stefan PECILE das Ölfass zum Auslaufen gebracht haben, damit befasst war, am Gemeindeamt Bruck die Amtshandlung zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren zu führen: Zahl 6/203-44-2001 NIEDERSCHRIFT: am Gemeindeamt Bruck/Glstr. am 17.1.2001 um 09:00 Uhr Firma Voltaik HandelsgesmbH, 4493 Wolfern, vertreten durch Richard Leeb; Firma Leeb BetriebsgmbH, Bahnhofshaße 6, 5671 Bruck/Glstr., handelsrechtliche Geschäftsfüherin Frau Ingrid Leeb, wohnhaft 5671 Bruck/Glstr, Kaprunerstraße 3; Firma Glockner Trade GmbH,. Bruck,Glstr., vertr. durch Herrn Richard Leeb, 5671 Bruck; Pecile Ernst, 5700 Zell am See; - 147 Gefahr einer Gewässerverunreinigung, wasserpolizeiliche Aufträge Leiter der Amtshandlung:. AS Kurt Reiter Wasserrechtsbehörde: Gewerbebehörde: Schriftführer: Amt der Sbg. LR, Abt. 16: Gemeinde Bruck/ Glstr.: Gendarmerieposten Bruck/Glstr.: Sonstige Beteiligte; Mag. Franz Mühlböck Mag. Harald Wimmer VB Katharina Seidl VB Hannelore, Walhle:r Dr. Robert Grass Ing. Stefan St1.Um Bgm. Herbert Reisinger Bauamtsleiter Bernhard Schobersteiner BI Andreas Bartelot BI Josef Roider Richard Leeb, auch in Vertretung seiner Tochter Ingrid Leeb Herr Korinekr Angestellter der Firma Leeb 19 Auf die Frage, ob er Herr des Verfahrens und der Leiter des Verfahrens betreffend Fasslagerschaden und auch beim Lösungsmittelschaden am Betriebsgelände der Firma Voltaik gewesen sei: Ja. Der OBEREINSATZLEITER hat am 17. 01. 2001 das von Ernst und Stefan um 9:00 Uhr zum Auslaufen gebrachte Ölfass dazu benützt, als Herr des Verfahrens gleichen Tages zur gleichen Zeit das Wasserrechtsverfahren Zahl 6/203-44-2001 BH Zell am See wegen angeblicher Gefahr einer Gewässerverunreinigung einzuleiten und wasserpolizeiliche Aufträge zu erteilen. Zur Tatsachenfeststellung: beginnend mit 9:00 Uhr haben sich bis 9:30 Uhr ca. 130 Liter verkehrstaugliches Heizöl Leicht aus einem 220 Liter-Fass auf tief gefrorene Erde ergossen, die mit 10 cm Eis und Schnee bedeckt war. Um 9:45 Uhr ist das ausgelaufene Heizöl samt verunreinigtem Schnee in die Schaufel eines Radladers aufgenommen worden. Fragestellung in der Hauptverhandlung zu 40 Hv 147/10g an Ernst PECILE: ________________________________________________________________ 01 zu welchem Zeitpunkt hat der Zeuge Kaufverhandlungen betreffend der Liegenschaft EZ 601 mit der Salzburger Sparkasse aufgenommen ? 02 welche Umstände waren für die Kaufentscheidung maßgeblich ? 03 wurde der Zeuge anläßlich der Besichtigung des Kaufgegenstandes gewahr, dass dort betriebliche Tätigkeit stattgefunden hat ? 04 welche Zusagen wurden dem Käufer seitens der Salzburger Sparkasse betreffend der Einstellung dieser Tätigkeiten gemacht ? Ernst PECILE hat mit Kaufvertrag vom 28. 01. 2000 von der Salzburger Sparkasse die Betriebsliegenschaft GP 91/7 EZ 601 GB 457303 Bruck käuflich erworben, und mir Mitte Mai zugesagt, dass die Bestandberechtigten die Betriebsanlagenteile Brückenwaage, 148 Kohleboxen und Ölabscheideranlage wie diese sich auf dem erworbenen Grundstück befinden weiterbenützen können ( Band I ON 10 SZ 185 ). 05 wurde der Zeuge anlässlich der Besichtigung des Kaufgegenstandes gewahr, dass dort Getränkekisten, alte Öltanks und LKW-Wracks gelagert waren ? 06 welche Zusagen wurden dem Käufer seitens der Salzburger Sparkasse betreffend der Entfernung dieser Ablagerungen gemacht ? Dem entgegen hat Ernst PECILE in Beschädigungsvorsatz im November 2000 bei der Bezirks-hauptmannchaft Zell am See die Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 verlangt. Anlässlich dieser Überprüfung wurde per Verfahrensanordnung vom 29.11.2000 die Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West verfügt. Dem entgegen hat Ernst PECILE in Beschädigungsvorsatz im November 2000 bei der Bezirkshauptmannchaft Zell am See die Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 verlangt. Anlässlich dieser Überprüfung wurde per Verfahrensanordnung vom 29.11.2000 die Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West verfügt. 07 war dem Zeugen bei der Unterfertigung des Kaufvertrages kenntlich, dass es dem Grundeigentümer nach dem Wasserrecht obliegt Ablagerungen zu entsorgen, oder wurde ihm seitens der Verkäuferin explizit diese Entsorgung zugesagt ? Die ausgelagerten Fahrnisse wurden am 17. 01. 2001 seitens der Behörde als „ ungenehmigte Lagerung “ in den Strafvorwurf aufgenommen und als Grund für die Schließung des Betriebsgeländes durch AS Kurt REITER am 18. 01. 2001 geführt. Die Verfahrensanordnung wurde rechtswidrig, mit der Begründung diese Lagerung würde der Garagenordnung widersprechen, erlassen, weil der gesamte Garagentrakt am 28.9.1978 mit Bescheid Zl.2-21.239/22-1978 BH Zell am See für die Warenlagerung gewidmet war; ( vgl. Strafakt zu 28 Ur 128/o1 v LG Salzburg Band VI ON 1) 08 hat der Zeuge die Kosten der Entsorgung aus Eigenem getragen ? Ernst PECILE hat als Liegenschaftseigentümer – in Absprache mit Dr. Werner KREISEDER, Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG und Masseverwalter Dr. Erhard HACKL als vorherige Eigentümer – die Entsorgung der auf der Liegenschaft vorhandenen Ablagerungen verweigert und entgegen den Vorschriften des Wasserrechtsgesetzes 1959, deren Entsorgung in Bereicherungsvorsatz durch Einleitung des Behördenverfahren von der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vornehmen lassen. 09 welche Zusagen wurden dem Zeugen seitens der Salzburger Sparkasse be-treffend des im Grundbuch eingetragenen Fruchtgenussrechtes gemacht ? 149 Ernst PECILE hat Herrn Dr. Hans REITSTÄTTER, öffentlicher Notar, Dreifaltigkeitsgasse, Zell am See mit der Ausfertigung des Kaufvertrages samt Grundbuchgesuch beauftragt. Herr Dr. Hans REITSTÄTTER hat in Zuhaltung zur Bereicherung des ERNST PECILE iVm der SALZBURGER SPAR KASSE den Kaufvertrag zwischen der SALZ-BURGER SPARKASSE und Ernst Pecile errichtet und in seinem Grundbuchgesuch GZ 1245/00 am 21. April 2000 beantragt: 3.) die Einverleibung der Löschung des FRUCHTGENUSSRECHTES gem Pkt II - bis V Vereinbarung 1994-06-30 für Leeb-Betriebsgesellschaft mbH, C-LNR 9 Rekurses gegen Löschung C-LNR 9 - C-LNR 13 der Einleitung des kridamäßigen Versteigerungsverfahrens gemäß - § 119 KO (LG Salzburg- S 23 S 706/ 95h) (2E 42/98b) C-LNR 14 des Versteigerungstermines am 1998-12-07 (2E 2/98b). vgl. LINK 05.05 Dem Herrn Notar war aus der Beilage – 33 ( Mitteilung Kanzlei Dr. Wolff ) des Versteigerungsaktes bekannt, dass sich auf dem Kaufgegenstand körperliche Altlasten befanden, deren Behandlung gesetzlicher Vorschriften unterliegen. Ebenso war dem Herrn Notar aus der Beilage 107/98 die schon im Jahre 1997 von Herrn Dr. Hackl rechtswidrige Verwendung der diesem am 04. 08.1995 seitens der Firma Leeb Betriebs GmbH übergebenen Löschungsquittung kenntlich. In diesem Beschluss 22 R 452/97t des Landesgerichtes Salzburg vom 8. Jänner 1998 wird die Verweigerung des Kontoausgleiches durch Herrn Dr. Hackl und damit das Anrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH auf die Rückerstattung ihrer Aufwendungen bis zum vollständigen Kontoausgleich ausdrücklich festgestellt. Herr Dr. Hans Reitstätter hätte auf Grund der ihm kraft seines Amtes zukommenden besonderen Sorgfaltspflicht die Vertragparteien auf die ihm offenbar gewordenen vorliegenden Rechtsverhältnisse aufmerksam zu machen gehabt und keinesfalls in seinem Grundbuchgesuch einen rechtskonformen Vertragsabschluss bzw. Verteilungsbeschluss vorgeben und dadurch die Bewilligung seines Gesuches herbeiführen dürfen. 01 Anzeige an die Notariatskammer rechtswidrige Grundbuchlöschung v. 08.05.2003; 02 dtto v. 12.05.2003; 03 dtto v. 15.05.2003; 04 Antrag auf Ergänzung der Strafanzeige Dr. Werner Kreiseder v. 04.07.2003; 10 welche Zusagen wurden dem Zeugen seitens der Salzburger Sparkasse betreffend des Bestandrechtes der Fa. Glocknertrade GmbH gemacht ? Ernst PECILE hat Am 2. auf 3. 12. 2000 hat die beklagte Partei unter Beihilfe seiner Söhne Stefan Pecile und Andreas Pecile einen 2,5 m hohen, verschweißten Stahlgitterzaun errichtet. Zur Errichtung des Zaunes hat die beklagte Partei das Baustahlgitter verwendet, welches auf dem Grundstück gelagert war ( Die beklagte Partei in Band I ON 9 SZ 181:“ dieses Baustahlgitter gehört seit dem Kauf des Grundstückes mir, ich sehe nicht ein, dass – trotz des Fruchtgenussrechtes – lagernde brauchbare Gegenstände nicht mir gehören “). Die aus dem Garagentrakt ausgelagerten Fahrnisse wurden absichtlich wild durcheinander geworfen und rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West vorsätzlich Tankinhaltsreste verschüttet. Mit Endbeschluss zu 5 C 1712/00p BG Zell am See vom 18. 12. 2000 wurde die beklagte Partei der Besitzstörung für schuldig erkannt und mit der umgehenden Entfernung des Zaunes beauftragt. 11 aus welchem Grund hat der Zeuge dem Gerichtsauftrag zur Entfernung des illegal errichteten Zaunes keine Folge geleistet ? 150 Ernst PECILE hat dem Gerichtsauftrag vorsätzlich nicht Folge geleistet ( Band I ON 8 SZ 177: „ Im Jänner 2001 kontrollierten mein Vater Ernst Pecile und ich fast täglich unser neu gekauftes Grundstück in Bruck/Glstr., GP 91/7, weil wir vermuteten, dass Richard Leeb den von uns aufgestellten Zaun zu GP 91/6 wegreißen würde. Tatsächlich stellten wir am 16.1.2001, gegen 17 Uhr fest dass der Zaun abgerissen wurde.“ ).Ernst PECILE hat gemeinsam mit dem Sohn Stefan Pecile am 17. 01.2001 um 8:30 Uhr den Zaun zum Betriebsgelände überklettert und bis 9:00 Uhr Fotos entlang der Kohleboxen bis hin zum Garagentrakt West gemacht, der Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung gestellt. ( Band I ON 8 SZ 177 ) Ernst PECILE hat um 9:00 gemeinsam mit seinem Sohn Stefan PECILE ein Fass mit Heizöl Leicht (ausgelagert aus dem Garagentrakt West ) zum Auslaufen gebracht und die Gendarmerie Bruck per Mobiltelefon von einem Ölunfall in Kenntnis gesetzt. Vor Eintreffen der Gendarmeriebeamten wurde von Ernst PECILE der Amtssekretär der BH Zell am See Kurt Reiter vom Auslaufen des Ölfasses verständigt ( Band I ON 7 SZ 175 ). Von AS Kurt Reiter wurde am 17. 01. 2001 mit Zl. 6/203-44-2001 BH Zell am See um 9:00 Uhr das Umweltverfahren wegen Bodenverunreinigung gegen die Firma Voltaik Handels GmbH eingeleitet und Strafanzeige gegen Voltaik Handel, Leeb Betrieb und Glocknertrade GmbH und deren Geschäftsführer erstattet. 12 hat der Zeuge gegen die Firma Glocknertrade GmbH vor dem Bezirksgericht Zell am See ein Räumungsverfahren geführt ? Ernst PECILE hat gemeinsam mit dem Amtsekretär der Bezirkshauptmannschaft Zell am See Kurt Reiter gegenüber den Medienvertretern wahrheitswidrig Verursachungen durch den Kläger behauptet, von denen sie selbst genau gewusst haben, dass ihre Anschuldigungen unwahr waren. - Die durch den Beklagten am 17. 01. 2001 ausgelöste mediale Berichterstattung hat zur Betriebsaufgabe der Firmen Leeb Betriebs GmbH und Glocknertrade GmbH mit nachfolgender Eröffnung der Konkursverfahren über das Vermögen beider Firmen geführt: 13 ist dem Zeugen kenntlich, dass Verfahren während der Zeit der Konkursanhängigkeit der Glocknertrade GmbH der Nichtigkeit verfallen ? In der Zeit des Konkursverfahrens hat der Kläger Ernst Pecile gegen das Bestand-recht der Firma Glocknertrade GmbH auf dem Grundstück EZ 601 zu 5 C 1 /01x BG Zell am See Klage geführt. 14 der Zeuge möge darlegen, auf welchem Rechtsgrund er am 24. 05. 2007 erneut gegen die Auflagen des Endbeschlusses vom 18. 12. 2007, 5 C 1712/00p BG Zell am See verstoßen hat ? Ernst PECILE hat am 24. 05. 2007 erneut mit der eigenmächtigen Einzäunung der Liegenschaft EZ 601 gegen die Auflagen des rechtskräftigen Endbeschlusses vom 18. 12. 2000 vorsätzlich verstoßen. 151 15 kann der Zeuge erläutern, warum er den Vorladungen zur Einvernahme als Beschuldigter im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg keine Folge geleistet hat ? Ernst PECILE hat seiner Vorladung zur Einvernahme als Beklagter für den 1. August 2006 keine Folge geleistet, wie aus Band XXIII ON 288 zu entnehmen ist. 16 der Zeuge möge darlegen, wer den Auftrag zur Errichtung des Kaufvertrages an den Notar Dr. Reitstätter erteilt hat ? 17 wurde dem Zeugen seitens der Verkäuferin besondere Zahlungsbedingungen oder Nachlässe gewährt, wenn ja welche ? 18 hat es zwischen dem Zeugen und der Verkäuferin Vereinbarungen außerhalb des Kaufvertrages gegeben ? 19 ist dem Zeugen ein Rücktrittsrecht vom Kauf eingeräumt worden, wenn ja unter welchen Voraussetzungen ? 20 zu welchem Zeitpunkt hat der Zeuge den Gesamtkaufpreis an die Verkäufe-rin, in welcher Form erstattet ? 21 der Zeuge wolle erläutern, aus welchem Grund er dem Kauf zugestimmt hat, obwohl ihm der Verkäuferin keinen Schlüssel zum Grundstück übergeben konnte ? 22 hat der Zeuge deswegen am 2. auf 3. Dezember 2000 gemeinsam mit seinen Söhnen Stefan und Andreas einen illegalen Zaun errichtet ? 23 der Zeuge wolle ausführen, aus welchen Grund er dem Auftrag des Enbe-schlusses zu 5 C 1712/00p BG Zell am See vom 18. 12. 2000, den illegal errichteten Zaun zu entfernen, keine Folge geleistet hat ? 24 hat der Zeuge gemeinsam mit seinem Sohn Stefan am 17. 1. 2001 ein Ölfass zum Auslaufen gebracht, um gemeinsam mit Kurt Reiter ein Wasserrechtsverfahren mit Verleumdungskampagne gegen Leeb einzuleiten ? 25 der Zeuge wolle erklären, auf Grund welcher Sicherheiten er den Kaufpreis für die Liegenschaft EZ 601 KG Bruck an die Salzburger Sparkasse bezahlt hat, obwohl ihm die Verkäuferin keinen Schlüssel zum Kaufgegenstand ausgehändigt hat ? 26 der Zeuge wolle ausführen, welche exakten Aufträge er dem Notar Dr. Reit-stäter zur Errichtung des Kaufvertrages erteilt hat ? 27 der Zeuge wolle ausführen, zu welchem Zeitpunkt er die Honorarnote des Notars , in welcher Höhe berichtigt hat ? 28 der Zeuge wolle ausführen auf welcher Rechtsgrundlage er neurlich – entgegen dem Auftrag des Endbeschlusses vom 18. 12. 2000 – zwischen den Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 einen Zaun errichtet hat ? 29 der Zeuge möge darlegen, warum er im November 2000 bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See sich über vorhandene Ablagerungen beschwert hat und die Entfernung dieser Ablagerungen nicht von der Verkäuferin verlangt hat ? 152 30 der Zeuge möge erklären, auf welcher Rechtsgrundlage er die Benützung der Brückenwaage – entgegen seiner Zusage vom Frühjahr 2001 – der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH vorenthält ? 31 der Zeuge möge erklären, welche der wasserrechtlichen Vorschriften über den Betrieb der Ölabscheideranlage auf Liegenschaft EZ 601 er bereits erfüllt hat ? 32 der Zeuge möge erläutern, wie er seiner Verpflichtung den Betrieb der Abwasseranlage, die er mit dem Grundstückskauf übernommen hat, nachzukommen gedenkt ? 33 der Zeuge möge darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage seine Weigerung zur Anteilsmäßigen Kostentragung zur Reparatur der gemeinsamen Zufahrtstraße basiert ? 34 der Zeuge wolle bestätigen, wenn ihm seitens der Verkäuferin eine gültige Löschungsquittung hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes der Leeb Betriebs GmbH übergeben wurde ? 35 hat der Zeuge seitens der Verkäuferin eine Bestätigung über die Aufhebung des Bestandrechtes der Glocknertrade GmbH erhalten ? 36 der Zeuge möge detailiert darlegen, welche schriftliche oder mündliche Vereinbarungen hinsichtlich des Liegenschaftserwerbes er mit dem Masseverwalter Dr. Hackl und dem Verkäufer Dr. Kreiseder abgeschlossen hat ? 37 er Zeuge möge seine Rechtsauffassung im einzelnen erläutern, warum ihn 1. zu Reparatur und Erhaltung der gemeinsamen Zufahrtstraße keine Kostentragungspflicht trifft ? 2. die erworbene Ölabscheideranlage nicht betreiben muss ? 3. die Vorschriften nach dem Wasserrechtgesetz 1959 hinsichtlich der - Übergabe von Abwässern in das öffentliche Kanalnetz nicht zu be- achten hat ? 4. das Bestandrecht der Glocknertrade GmbH – das er bis zum 17. 01. - 2001 anerkannt hat – nicht weiter gegen sich gelten lassen muss ? Wortwörtlich übernommene Sachverhalte+Akteninhalte in www.leeb-oel.at: Ölfass vom 17. 01. 2001 Pecile und Reiter > Verleumdung die Strafanzeige gg Ernst u. Stefan PECILE der redliche Grundkäufer SCHADENERSATZKLAGE zu 9 Cg 71/01 v LG SALZBURG Falschaussagen vor Behörden und Gerichten neuerliche Besitzstörung durch Pecile PECILE Unterbrechung des Besitzstörungsverfahren 17C331/07y BG Zell am See bis zur Erledigung des Strafverfahrens gegen Ernst u. Stefan Pecile falsche Beweisaussage v. Stefan Pecile am 3.7. 2007 Strafanzeige gegen Stefan Pecile wegen vorsätzlicher Falschaussage vor Gericht zum 10, Jahrestag der Einleitung des Wasser-rechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See durch Ernst u. Stefan PECILE mit AS 153 06.00 06.01 06.02 06.03 06.04 06.05 06.06 06.06A 06.07 06.08 06.09 Kurt REITER D. SALZBURGER SPARKASSE BANK AG gemeinsam mit Ernst und Stefan PECILE > Einleitung des Umweltverfahren "ÖLSKANDAL BRUCK " am 17. 01. 2001 h) Ernst + Stefan Pecile, Gletschermoosstr.11 Zell STRAFVERFAHREN gegen Ernst und Stefan PECILE wegen EINLEITUNG des Wasserrechtsverfahren der BH Zell am See " ÖLSKANDAL BRUCK " in BESCHÄDIGUNGS- und BEREICHERUNGSVORSATZ STRAFVERFAHREN gegen Stefan PECILE wegen EINLEITUNG des Wasserrechtsverfahren der BH durch Bodenverunreinigungen am 2.auf 3. 12. 2000, sowie zum Auslaufen gebrachtes ÖLFASS vom 17. 01. 2001 AZ 49 Bl 22/09 f LANDESGERICHT SALZBURG BEWEIS: 93.10 93.20 93.20A 93.20B offenes Grundbuch offenes Firmenbuch Wasserrechtsverfahren Zl. 6/403-44/2001; dazu Gerichtsakte zu 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), sowie den Hauptverhandlungen vom 3.9.2009 und 30. 10. 2009 zu 31Hv 143/09a und vom 15., 16. und 17. 06. 2011 zu 40 Hv 147/ 10g je Landesgericht Salzburg; PV - weitere Beweise ausdrücklich vorbehalten. Ersuchen um Beischaffung bezughabender Gerichtsakte: a) Gerichtsakte Bezirksgericht Salzburg: 16 C 501 / 03 m; 25 C 1002/06h; 34 C 720/06d; 11 C 1968/06i; c) Gerichtsakte Landesgericht Salzburg: AZ 23 S 1241/95k; 23 S 706/95h; 23 S 345/03k; AZ 23 S 185/01b; 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), d) Gerichtsakte Landesgericht Linz: 1 Nc 1/04k; ZEUGEN: Dr. Erhard Hackl, Rechtsanwalt, Hofgasse 7, 4020 Linz als Maseverwalter zu AZ 23 S 706/95 h; AZ 23 S1241/95k Konkursgericht LG Salzburg zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG und Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegen-schaften; Dr. Werner Kreiseder, als Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG Alter Markt 3, 5020 Salzburg; zum Rechnungslegungsverfahren zum Erwerb und Verkauf der Liegenschaft EZ 601 GB 57303 Bruck zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften - Mag. Dr. Josef Weißl, MBA Vorstandsdirektor der OBERBANK AG Untere Donaulände 28, 4020 Linz zu seinen Vereinbarungen mit der Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften Mag. Dr. Bernhard Gratz, Bezirkshauptmannschaft Zell am See 154 Stadtplatz 1; zu den Vorstellungen des Ernst Pecile bei der BH Zell am See hinsichtlich Verfahrensanordnung vom 29. 11. 2000 zur Auslagerung aus dem Garagentrakt Waren, Geräte und Hilfsstoffe wegen Widerspruch zur Garagenordnung iVm Widmung mit Bescheid Zl. 2-21.239/22-1978 BH Zell am See vom 28. 09. 1978 des gesamten Garagentrakt für die Warenlagerung; zur Errichtung eines illegalen Stahlzaunes zwischen EZ 501+601 mit Bodenverunreinigung vom 2. auf 3. 12 2000 durch Ernst,Stefan und Andreas Pecile; zur Einleitung Wasserrechtsverfahren am 17.+ Betriebsschließung am 18.1.01 Übernahme zum Verfahrensakt: 25.) 19. 03. 2013 Beklagter: Ernst P e c i l e, Miteigentümer einer Jugendher- berge, Kitzsteinhornstr. 11, 5700 Zellam See; Wiederaufnahme nach § 530 Abs 1, Z 1, 2, 3, 4, 6, 7 und Abs 2 ZPO des Zivilverfahren zu 9 Cg 71/01v Landesgericht Salzburg; AMTSHAFTUNGSKLAGE EINSCHREIBEN An das Landesgericht Salzburg e-mail: [email protected]. Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg X. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe XI. Amtshaftungsklage XII. Beweisantag 1 Dr. Gerald Simmer EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 04. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage III.Beweisantag 3 Hofrat Dr. Rolf Hemetsberger EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 05. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage 155 am 02. 12. 2014 III.Beweisantag 4 4 Dr. Friedrich Gruber GRAPHISCHE DARSTELLUNGEN REKONSTRUKTION ZUSAMMENHÄNGENDER STRAFTATBESTÄNDE MEHRSTUFIGES VERFAHREN ZUR FESTSTELLUNGSKLAGE V. zum Klagsgrund: Die alsbaldige Feststellung des materiellen Rechtes erscheint unabdingbar, weil der Erstbeklagte Ernst Pecile gemeinsam mit dem Zweitbeklagten Stefan PECILE in Beschädigungsvorsatz a) am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; b) den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt; c) am 17. Jänner 2001 um 8:30 Uhr die Umzäunung des Hochtanklagers überklettert und um 9:00 Uhr ein 220–Liter-Fass mit Heizöl Leicht zum Auslaufen gebracht, um dem - gleichzeitig um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck amtierenden Amtssekretär Kurt Reiter einen Vorwand zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 gegen Leeb zu liefern; d) um 11:00 Uhr gegenüber Medienvertretern aus der Stadt Salzburg die allgemein offenbare Österreichweite Verleumdungskampagne gegen Leeb eröffnet haben, welche seitens der Behördenorgane und Medien bis heute fortgeführt wird; e) die Firmen Voltaik Handels GmbH, Glocknertrade GmbH und Leeb Betriebs GmbH, sowie deren Geschäftsführer Ingrid und Richard Leeb behördlicher und gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt haben. Auf Grund vor angeführter, strafrechtlich relevanter gemeinsamer Vornahmen der Erst- und Zweitbeklagten macht die Klägerin ihr entstandenen geldwerten Nachteil geltend und zitiert aus www.leeb-oel.at der zerbrochene Krug in Salzburg XVIII vom Dorfrichter Adam >zur AMTSHAFTUNGSKLAGE 3.) Einleitung des Wasserrechtverfahren u. Österreichweiter Verleumdung A Konkursgericht des Landesgerichts Salzburg 2) AZ 23 S 706/95h Voltaik Handels GmbH FN 120968w persönlich übernommene Haftung des Geschäftsführers 156 ATS 5,000.000,00 = € 363.258,57 rechtswidrig prädentierter blankoDeckungswechsel Oberbank verzinst mit 4 % = € 14.530,34 für 14 Jahre € 203.424,76 EUR D 566.600,00 Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH 17. 8. 2000 Salzburger Sparkasse Bank AG offene Forderung ATS 16.789.853,78 angemeldet EUR 1,219.800,00 Zwischensumme per 31- 12 – 2015 verzinst für 1 Jahr mit 4 % per 31- 12 - 2016 EUR 1,786.400,00 EUR 71.450.00 Gesamtforderung EUR 1,857.850,00 per 31- 12 – 2016 #Woraus sich die vorsätzliche Schadensverursachung – gemeinsam veranlasst durch die Erst- und Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gegenüber der Klägerin mit EUR 1,8 Mio beziffert. aus vorangeführten Gründen erstattet die Klägerin ihr FESTSTELLUNGSBEGEHREN das Bezirksgericht Zell am See wolle alsbald feststellen, dass die beiden Erstund Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gemeinsam 1. am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; 2. den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt; 3. am 17. Jänner 2001 um 8:30 Uhr die Umzäunung des Hochtanklagers überklettert und um 9:00 Uhr ein 220–Liter-Fass mit Heizöl Leicht zum Auslaufen gebracht, um dem - gleichzeitig um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck amtierenden Amtssekretär Kurt Reiter einen Vorwand zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 gegen Leeb zu liefern; 4. um 11:00 Uhr gegenüber Medienvertretern aus der Stadt Salzburg die allgemein offenbare Österreichweite Verleumdungskampagne gegen Leeb eröffnet haben, welche seitens der Behördenorgane und Medien bis heute fortgeführt wird; 5. die Firmen Voltaik Handels GmbH, Glocknertrade GmbH und Leeb Betriebs GmbH, sowie deren Geschäftsführer Ingrid und Richard Leeb behördlicher und gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt haben. 157 6 die beiden Erst- und Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gemeinsam in den Punkten 1. bis 5. rechtswidrig gehandelt haben; für alle entstandenen Schäden und Folgeschäden aus ihren rechtswidrigen Handlungen gemeinsam zur ungeteilten Hand Ersatz- und Haftpflichtig sind; die Kosten für dieses Verfahren alleine zu tragen haben. Um Antragsgemäße Stattgebung wird ersucht. 5671 Bruck/Glstr., am 6. Mai 2016 RICHARD L E E B ---------------------------- RICHARD L E E B A-5671 Bruck / Glocknerstraße, Kaprunerstraße 3 GESCHÄFTSFÜHRER VOLTAIK Handels GmbH * GLOCKNERTRADE GmbH * Leeb BETRIEBSGmbH * erblicher Witwer in der VERLASSENSCHAFTSSACHE AZ 45 A 366/2005 BG Zell am See * www.leeb-oel.at STIPENDIENSTIFTUNG – FAMILIE LEEB e-mail: [email protected] ________________________________________________________________________________________ am 9. Mai 2016 An das Bezirksgericht Zell am See Mozartstraße 2 5700 Zell am See RECHTSSACHE: KLÄGER: 1. BEKLAGTER: 2. BEKLAGTER: Richard L e e b , Geschäftsführer, Kaprunerstraße 3, 5671 Bruck/Glocknerstraße; Ernst Pecile, Gletschermoosstraße 11, 5700 Zell am See Stefan Pecile, Gletschermoosstraße 11, 5700nZell am See 158 WEGEN: Streitwert: Feststellungsklage nach § 228 ZPO EUR 1.000,-- I. zum aufrechten Rechtschutzbedürfnis: Das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist gegeben, weil ein aktueller Anlass zur präventiven Klärung des strittigen Rechtsverhältnisses besteht: die Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See Dieser Anlass ist zu bejahen, weil das Rechtsverhältnis durch eine ernsthafte Un-sicherheit gefährdet erscheint, wie der Beklagte in Rechte des Klägers eingegriffen hat und diese hartnäckig bestreitet. Die Feststellungsklage ist schon deswegen zulässig, weil aufgrund des Verhaltens des Beklagten eine erhebliche objektive Ungewissheit über den Bestand des Rechts entstanden ist und diese Ungewissheit durch die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils beseitigt werden kann. (T6) 6 Ob 335/00h Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 335/00h. - II. zur Tatsachenfeststellung: Nachdem der 1. Beklagte Ernst Pecile mithilfe seiner Söhne Stefan und Andreas a) am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; b) den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt und c) zwischen den Betriebsgrundstücken EZ 501 und EZ 601 einen illegalen Stahlzaun errichtet hatte, wurde er am 16. 12. 2000 im Verfahren 5 C 1712/ 00 p BG Zell am See wegen Besitzstörung und Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt : REPUBLIK ÖSTERREICH Bezirksgericht Zell am See GZ 28 Ur 1198/01v LGS Band I ON 3 Endbeschluss Das Bezirksgericht Zell am See hat durch die Richterin Mag. Heidi Premstaller-Grundner in der Rechtssache der klagenden Partei Glocknertrade GesmbH, 5671 Bruck an der Glocknerstraße, Bahnhofstraße 6. vertreten durch DDr. Manfred König, Rechtsanwalt In 5760 Saatfelden, wider die beklagte Partei Ernst Pecile. geb. 28.5.1942. Unternehmer. 5100 Zell arn See, Gfetschermoosstraße 11, wegen Besitzstörung, nach mündlicher Verhandlung beschlossen: 1. Die beklagte Partei hat dadurch. dass sie am 2. bzw. 3.12.2000 die Liegenschaft EZ 601 eigenmächtig eingezäunt het, den ruhigen Besitz der klagenden Partei an ihrem Bestandrecht gestört-. – 2. Die beklagte Partei ist gegenüber der klagenden Partei bel sonstiger Exekution schuldlg.·ab sofort jede weitere derartige In Punkt 1.) dieses Endbeschlusses näher bezeichnete oder ähnliche Störung zu unterlassen und umgehend den vorigen Zustand durch Entfernen des Zaunes sowie des angebrachten Schlosses wiederherzustellen. Bezirksgericht Zell am See Abt. 3, am 18. 12. 2000 -------------------------- 159 Aktenkundig zu 28 Ur 1198/01v Landesgericht Salzburg sind die Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung zum Grunderwerb des 1. Beklagten Ernst Pecile in Zusammenwirken mit der Salzburger Sparkasse Bank AG, der Oberbank AG, dem Masseverwalter Dr. Erhard Hackl und dem Konkursrichter am Landesgericht Salzburg Dr. Gregor Sieber. Der Erstbeklagte Ernst Pecile hat akzeptiert, wie ihm seitens der Verkäuferin Salzburger Sparkasse Bank AG nach Erwerb der Betriebsliegenschaft GP 91/7 EZ 601 Grundbuch 57303 Bruck kein Schlüssel zur Kaufliegenschaft übergeben wurde. Schon bei den Kaufverhandlungen hat der Erstbeklagte Ernst Pecile mit dem Verkäufer Dr. Werner Kreiseder wegen des fehlenden ZutrittsRechtes die sich auf der Liegenschaft befindlichen Ablagerungen und die laufende betriebliche Tätigkeit außerhalb des Zaunes angesehen. Geradezu selbstverständlich hat der Erstbeklagte Ernst Pecile als redlicher Käufer die von der Verkäuferin im Kaufvertrag versicherte „ Freiheit von Kontaminationen und fremder Rechte “ als Teil der Gesamtheit inkriminierter Tatbegehungen begriffen. -------------------------- III. zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren iVm Österreichweiter Verleumdungskampagne gegen Leeb: Am 17.01.2001 hat die Bezirkshauptmannschaft Zell am See auf Grund eines von Ernst und Stefan Pecile Link 06.00. am Hochtanklager der Firma Voltaik Handelsgesellschaft zum Auslaufen gebrachten Ölfasses ein Umweltverfahren eingeleitet und am 18. 01. 2001 das gesamte Betriebsgelände geschlossen und in ihre hoheitliche Verwaltung übernommen. Amtssekretär Kurt REITER hat am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck die Eröffnung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/204-44/2001 BH Zell am See gegen LEEB geleitet. ZITAT aus der Hauptverhandlung zu 34 Hv 143/09z LGS am 29.10.2009 AS Kurt Reiter auf die Frage 18, wo er am 17.1.2001 um 9.00 Uhr gewesen sei: „ Ist das verfahrensgegenständlich? Es geht hier um den Lösungsmittelschaden. Ich darf das Gericht darauf hinweisen, dass ich nur für die Frage, die im Strafantrag drinnen steht, von der Amtsverschwiegenheit entbunden bin. Ich nehme an, dass ich am 17.Jänner um 9.00 Uhr auf der BH gewesen sein werde. Ich kann auf den Akt verweisen; auch für diesen Fall gibt es ein Einsatzprotokoll. Da steht drinnen, wie wir davon verfahren haben und wie wir eingeschritten sind.“ Über Vorhalt, dass um 9.00 Uhr das Ölfass zu rinnen begonnen habe: „ Das ist ja nicht Gegen-stand des heutigen Verfahrens.“ Der OBEREINSATZLEITER verweigert es zuzugeben, dass er zur gleichen Zeit, als Ernst und Stefan PECILE das Ölfass zum Auslaufen gebracht haben, damit befasst war, am Gemein-deamt Bruck die Amtshandlung zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren zu führen: 160 Zahl 6/203-44-2001 NIEDERSCHRIFT: am Gemeindeamt Bruck/Glstr. am 17.1.2001 um 09:00 Uhr Firma Voltaik HandelsgesmbH, 4493 Wolfern, vertreten durch Richard Leeb; Firma Leeb BetriebsgmbH, Bahnhofshaße 6, 5671 Bruck/Glstr., handelsrechtliche Geschäftsführerin Frau Ingrid Leeb, wohnhaft 5671 Bruck/Glstr, Kaprunerstraße 3; Firma Glockner Trade GmbH,. Bruck,Glstr., vertr. durch Herrn Richard Leeb, 5671 Bruck; Leiter der Amtshandlung:. AS Kurt Reiter / Wasserrechtsbehörde: Mag. Franz Mühlböck Gewerbebehörde: Mag. Harald Wimmer / Schriftführer: VB Katharina Seidl /VB Hannelore, Walhler/Amt der Sbg. LR, Abt. 16: Dr. Robert Grass / Ing. Stefan Sturm Gemeinde Bruck/ Glstr.: Bgm. Herbert Reisinger etc der Amtssekretär Kurt REITER - zu Frage 13 bestätigt, dass natürlich das umgefallene Fass ( von Ernst und Stefan Pecile zum Auslaufen gebrachte ) der Auslöser war, und in der Folge diese gesamte Geschichte ausgelöst habe, wenn man das so sieht; Allgemein offenbar ist, wie um 11:00 Uhr Ernst und Stefan PECILE gemeinsam mit Obereinsatzleiter Kurt REITER gegenüber Medienvertreter aus der Stadt Salzburg LEEB der Bodenverunreinigung bezichtigen und die allgemein offenbare und nachhaltige, Österreichweite Verleumdungskampagne eingeleitet haben, welche durch die Bezirkshauptfrau Hofrat Dr. Rosmarie Drexler und den Wasserrechtsreferenten Mag. Franz Mühlböck weitergeführt wurde, wodurch die Eröffnung der Konkursverfahren über die Vermögen der Firmen Leeb Betriebs GmbH FN 56254b und Glocknertrade GmbH FN 53395y bewirkt wurde. Neben dem Verlust der Gesellschaftsvermögen, wurden den Geschäftsführern Ingrid und Richard Leeb massive Personenrechtliche Nachteile, durch eine 14-jährige unwahrhaftige Beschuldigung der Herbei-führung einer Umweltkatastrophe im Heimatort, verursacht. Zu den direkten Befassungen von Landes und Bundeorganen im Behördenverfahren ist auf die Zusammenführung vom 30. 06. 2004 im Strafakt 28 Ur 1198/01vLG Salzburg Band XVII ON 194 verweisen. Aus den Strafakten zu 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), sowie den Hauptverhandlungen vom 3.9.2009 und 30.10.2009 zu 31Hv 143/09a und vom 15., 16. und 17. 06. 2011 zu 40 Hv 147/10g je Landesgericht Salzburg kann entnommen werden, wie der mehrfacher Verbrechen überführte Kurt Reiter - am 18.1. 2001 die gewerbepolizeiliche Verfügung zur Schließung der Firma Voltaik GmbH angeordnet hat; 161 - diese Schließung in der Form durchgeführt hat, dass die Behörde eigene Schlösser an den Zugangstoren angebracht und zusätzlich eine Versiegelung mit amtlichem Rund-siegel und Verplombung vorgenommen hat; - die Überwachung der Einhaltung der Sperre der Betriebsanlage dem Gendarmerieposten Bruck übertragen und gleichzeitig die Schlüsselgewalt über die Betriebsanlage an Ernst Pecile übertragen und diesen beauftragt hat, die Warenentnahme durch Leeb zu überwachen, - in Gemeinschaft mit PECILE Diebstähle und Beschädigungen am Eigentum von Leeb, sowie Verwüstung des gesamten Betriebsgelände bis zur voll-ständigen Unbrauchbarkeit ermöglicht hat; - der Geschäftsführerin der Leeb Betriebs GmbH am 18. 01. 2001 entgegen dem Schließungsbescheid – die Warenentnahme mit dem Bemerken verweigert hat, dass eine Öffnung der Betriebsanlage nur für eine Gesamt-räumung in Frage kommt; - der Geschäftsführerin der Leeb Betriebs GmbH im Beisein Mag. Mühlböck anlässlich der Einvernahme von Ingrid Leeb angeboten hat, dass er einen Käufer wüsste, der ATS 2,5 Millionen bezahle und die Entsorgung der. Altlasten übernehme, wenn sie das Betriebsgelände Hochtanklager räume; gemeinsam mit Ernst und Stefan PECILE am 17. 01. 2001 die allgemein offenbare Verleumdungskampagne gegen Leeb eingeleitet hat und diese bis heute weiterwirkt: - 162 MIT DIESEM FOTO AUS SPANIEN wird dem öffentlich rechtlichen Auftrag entsprochen, wodurch der Familie Leeb – wie beabsichtigt – massive Personen- und Eigentumsschäden entstanden sind und weiter entstehen. Die Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung, wie sie für die Herbeiführung eines Behördenverfahren durch Ernst und Stefan Pecile, Salzburger Sparkasse Bank AG, und Dr. Erhard Hackl, sowie für die Einleitung und Durchführung der Wasserrechtsverfahren durch Kurt REITER mit den befassten Behördenorganen maßgeblich waren, haben insgesamt zu massiven Vermögensschäden geführt: - für die Republik Österreich: MEHR ALS 130 Mio ATS für die Familie LEEB: MEHR ALS 40 Mio ATS - AS Kurt Reiter bezichtigt Leeb am 08. 03. 2001 vor laufender ORF Kamera illegale Tanks vergraben zu haben. Der Vorwurf krimineller Machenschaften wurde in ZIB 1 Österreichweit und im westlichen Bayern ausgestrahlt und hat zur Distanzierung von Lieferanten und Kunden geführt. AS Kurt Reiter erklärt am 26. September 2001 vor laufender Fernsehkamera die nunmehr durch die Grabung bewiesene alleinige Schuld von Leeb und ist überdies in der Lage, die bislang nur rechnerisch ermittelte Ölmenge von 100.000 Liter im Untergrund als nachgewiesen zu bestätigen. Damit setzt er seine vorsätzliche Verleumdungskampagne weiter fort und wird dabei vom ORF in althergebrachter, objektiver Berichterstattung tatkräftig unterstützt. Auch in der Kronenzeitung sprudelt das Öl "wie aus einer Zapfsäule". 08. 03. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: " nicht nur 100.000 Liter Öl, sondern auch Nitroverdünnung ist im Hochtanklager großflächig versickert ..... 13. 03. 2001 Salzburger Nachrichten: " im Hochtanklager Leeb wurden großflächig ÖL- und Chemierückstände gefunden.... 13. 03. 2001 AS Reiter + Bezirkshauptfrau in den SN: " Kosten von 80 bis 100 Mio S für den Steuerzahler.... 150.000 Liter Altöl im Boden ..... 13. 03. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den SVZ: " die BH hat den Betrieb der Firma Leeb stillgelegt.... es steht fest, dass 150.000 Liter aus dem Gelände der Firma Leeb in den Boden versickert sind .... 13. 03. 2001 AS Reiter + Bezirkshauptfrau in der Kronenzeitung: " Kosten von 100 Millionen S.... Lösungsmittel im Hochtanklager...100.000 bis 150.000 Liter Öl sind ins Erdreich gelangt....Leeb ist der einzige Verursacher...... 24. 03. 2001 LR Dr. Raus in den Salzburger Nachrichten: " EU weite Ausschreibung... errechnete Menge von 90.000 Liter versickertes Altöl..... 10. 04. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in der SVZ: " nach Ölverseuchung Leeb in Konkurs .... 10. 04. 2001 LR Dr. Raus /Kronenzeitung: " Öl-See in Bruck - ein Konkurs.. 12. 04. 2001 Pinzgauer Nachrichten: " Ölskandal in Bruck - Firma Leeb in Konkurs.... mindestens 90.000 Liter ausgeflossenes Öl wurde errechnet...... 24. 04. 2001 Salzburger Nachrichten: Ölskandal ohne Zahler. Leeb Betriebs GmbH mit 6 Mill. S in der Kreide ...... 29. 05. 2001 Salzburger Nachrichten: " Kindergarten vor Abbruch..... 163 21. 06. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in der Bezirkszeitung: " langwierig und teuer wird die Sanier-ung des ölverseuchten Gebietes rund um die ehemalige Heizölfirma Leeb - 20.000 Tonnen Erd-reich müssen ausgetauscht werden..... 21. 08. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den Pinzgauer Nachrichten: " Leeb ist die einzige Eintragungsstelle... insgesamt sind 100.000 Liter Öl ausgeflossen... 7000 m² sind verseucht..... 20.000 Tonnen Erde müssen ausgetauscht werden..... das Öl stamme aus den 80er und 90er Jahren.... 23. 07. 2001 Bürgermeister in der Bezirkszeitung: " die Gemeinde muß die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls am Hochtanklager bezahlen..... 26. 07. 2001 Bürgermeister im Brucker Gemeindebrief: " nach dem Ölschaden der Firma Leeb.... 08. 08. 2001 AS Reiter + Bürgermeister + LR Nindl+ Bezirkshauptfarau in der Pinzgauer Post: " Bauführung in der Saison - Fehler der Behörde ...... 22. 08. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: " aus einer Baracke am Hochtanklager wurden 500 Tonnen Erdreich entsorgt... in dieses sind irgendwann geschätzte 2.000 Liter Lösungs-mittel gesickert.... die Chemikalie gelangte bis ins Grundwasser.... weitere Sorgenkinder... 165.000 Liter Lösungsmittel im Hochtank 2 ....... 23. 08. 200 Bezirkshauptfrau in der SVZ: " ca. 500 Tonnen Erdreich das mit Lösungsmittel verunreinigt war, sind fachgerecht entsorgt worden.... die Kosten betrugen rund 7 Mio S .... bis Mai 2002 müssen ca. 100.000 Liter Mineralöl aus Boden und Grundwasser entfernt werden.... Kosten 70 Mio S... 30. 08. 2001 AS Reiter in der Bezirkszeitung: teuere Sache für Steuerzahler... Franz Michel BH Zell: 165.000 Liter Lösungsmittel + jede Menge Gerümpel 30. 08. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den Pinzgauer Nachrichten: " erster Sanierungsschritt, ca. 2000 Liter Lösungsmittel fachgerecht entsorgt....... 05. 09. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU IN DEN Salzburger Nachrichten: " Sanierer rechnen damit, dass sie Ende nächster Woche erstmals auf mit Öl verunreinigtes Erdreich stoßen werden....... 06. 09. 2001 Bürgermeister in der Bezirkszeitung: " Schuld ist Leeb ...... 19. 09. 2001 Salzburger Nachrichten: " Ölskandal Firma Leeb ist Unterrichtsfach der Landwirtschaftsschule ..... 26. 09. 2001 Baustellenkoordination DI NEUMAYR in der Krone: " Öl fließt wie aus einer Zapfsäule ........ 26. 09. 2001 Bürgermeister in der Krone: " 23 Jahre war Reiter der Mann fürs Grobe.... die Degradierung von AS Reiter durch die Bezirkshauptfrau könne er nicht verstehen.... 01. 10. 2001 Bürgermeister in der Brucker Rundschau: " klar festgestellt ist die Verursachung durch Leeb, zahlen wird der Steuerzahler und 3 Mill S die Gemeinde....... 04. 10. 2001 AS Reiter in der Bezirkszeitung: " schuld ist eindeutig Leeb... das ergeben Laboruntersuchungen und Gutachten von Sachverständigen.... die Bezirkshauptfrau auf Seite 2: " es gibt keinen Konflikt mit Reiter....... 10. 10. 2001 AS REITER + BEZIRKSHAUPTFRAU in "Korrekt Anzeiger: "Ausgangspunkt war eindeutig der Tanklagerkelkler der Firma Leeb...... die Anschuldigungen gegenüber Amtsorgane werden der Staatsanwaltschaft .... 11. 10. 2001 Baustellenkoordination DI NEUMAYR in der Kronenzeitung: " der Ölsee ..... 164 18. 10. 2001 AS REITER + Bürgermeister in den Pinzgauer Nachrichten: "100.000 Liter Öl aus Tanklager Leeb.... Entsorgungskosten für die Gemeinde 600.000 bis 800.000 Schilling seufzt der BGM.... eine bedenkliche Vorgangs- weise von Leeb ... 24. 10. 2001 Salzburger Nachrichten: die Erhöhung des Überschreitungsbetrages von 30 Mio um 50 Mio auf 80 Mio S ist zur Behebung des Ölschaden notwendig...... Nationalrat befaßt sich mit dem Ölskandal am 21./22 Nov. 2001 04. 12. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: nach Umweltskandal... 08. 01. 2002 LR Dr. Raus in den Salzburger Nachrichten: " 80.000 Liter Mineralöl und 2000 Liter Lösungsmittel wurden entfernt ..... 30. 01. 2002 Bürgermeister im " Korrekt Anzeiger ": 165.000 Liter FLÜSSIGKEIT aus einem Tank müssen entsorgt werden ...... 01. 12. 2001 Bürgermeister in der Brucker Rundschau: " Imageschaden für die Gemeide Bruck durch Leeb ..... 13. 02. 2002 Bürgermeister in den Salzburger Nachrichten: " nach dem Öl 05. 11. 2002 Salzburger Nachrichten: 12 Verdächtige zeigt die Gendarmerie in Zusammenhang mit dem Ölskandal an.... Leeb bestreitet .... 01. 03. 2002 Landeszeitung: " 70.000 Tonnen Erdreich wurden ausgetauscht..... 33.000 Tonnen davon waren mit 100.000 Liter Mineralöl kontaminiert... Dankeschön ... Einladung zur Adventfeier .... 04. 03. 2002 Bürgermeister im Brucker Gemeindebrief: " Sanierungsarbeiten nach dem Ölschaden der Firma Leeb ....... 05. 03. 2003 " Korrekt - Kleinanzeiger " : Mistgstätten, der Fall der Firma Leeb ist noch in Gedanken vieler ........ 04. 08. 2003 ORF- RADIO SALZBURG: Leeb ist schuld, er hat 100.000 Liter ÖL im Boden versickern lassen. Die Information welche die öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt ausstrahlt beruht sicherlich auf recherchierten Beweisunterlagen. Es wäre schön, könnte der ORF diese Unterlagen in die Strafakte 28 Ur 1198/01 v am LANDESGERICHT SALZBURG einbringen. Damit könnten endlich Ausschreibung, Arbeitsausführung und Endbehandlung in der n a c h g e p r ü f t werden, welche die BH Zell am See bislang unter Verschluss hält. 04. 08. 2003 Bezirkshauptfrau im ORF: " sie ist erleichtert. dass der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde von Leeb abgewiesen hat..... damit ist erwiesen, dass alle Organe korrekt ....... der Steuerzahler hat € 7 Mio .......Einer Verwaltungsbeamtin sollte kenntlich sein, dass eine Abweisung durch den Verwaltungsgerichtshof kein Beweisergebnis einer Untersuchung darstellt korrektes Organverhalten erweist, woraus sich weiterführender Verleumdungsvorsatz ableitet: der zerbrochene Krug in Salzburg V/ B2 - vom Dorfrichter Adam > zur S C H A D E N E R S A T Z K L A G E wegen VERLEUMDUNG gegen 1.) Dr. Rosemarie DREXLER, Bezirkshauptfrau 2.) Kurt REITER, Amtssekretär 3.) Mag. Franz Mühlböck, Wasserrechtsreferent der zerbrochene Krug in Salzburg V/ B3 - vom Dorfrichter Adam > zur S C H A D E N E R S A T Z K L A G E 165 und keinesfalls wegen VERLEUMDUNG gegen 1.) Dr. Franz Schausberger, Landeshauptmann 2.) Dr. Riner Braunstingl, Amtssachverständiger 3.) DI Dr. Angelika Brunner, Amtssachverständige Die in Beschädigungs- und Bereicherungsvorsatz geführte Österreichweite Verleumdungskampagne - ist allgemein offenbar und bedarf keines Nachweises – war ursächlich für die Aufgabe betrieblicher Tätigkeit der Firmen Leeb Betriebs GmbH FN 56254b und Glocknertrade GmbH FN 53395y mit nachfolgender Eröffnung der Konkursverfahren über deren Vermögen. der zerbrochene Krug in Salzburg IV - vom Dorfrichter Adam >zum Konkursrichter Dr. Gregor Sieber mit Bereicherung des Dr. Anton Waltl >zum Masseverwalter Dr. Erhard Hackl, RA >zum Masseverwalter Dr. Reinhard Huber, RA >zum Masseverwalter Dr. Hans Wabnig, RA IV. zu den Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung: An das Landesgericht Salzburg Staatsanwaltschaft Rudolfsplatz 2 5020 SALZBURG Glocknertrade GesmbH - PEClLE am 21. 01. 2001 Sehr geehrte Damen und Herren! Ich vertrete sowohl die Firma Glocknertrade GesmbH. Bahnhofstrasse 6, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse als auch deren Konsulent, Herrn Richard LEEB, wohnhaft ebendort, und erstatte gegen unbekannte Täter Strafanzeige wegen Verdachtes der schweren Sachbeschädigung gemäss §S 125 und 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGB und bringe folgenden Sachverhalt zur Kenntnis: Die Fa. Glocknertrade GesmbH ist Bestandnehmerin der Liegenschaft EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK (Eigentümer: Ernst PECILE, Gletschermoosstrasse 11, 5700 ZELL AM SEE). Genanntes Grundstück wird vor allem zur Geräte- und KfZ Lagerung benutzt. Ausserdem befmdet sich darauf eine Brückenwaage und werden auf dieser Liegenschaft auch Altlasten gelagert. Die unmittelbar angrenzende Liegenschaft EZ 501 Grundbuch 57303 BRUCK steht im Alleineigentum der VOLTAlK Handelsgesellschaft mbH, als deren Geschäftsführer Herr Richard LEEB fungiert. Vorausgeschickt werden muss, dass sich die Fa. Glocknertrade mit Herrn PECILE in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Besitzstörungsverfahren befmdet. In erster Instanz (5 C 1712/00 P BG ZELL AM SEE) wurde mit Endbeschluss vom 15.12.:20OO festgestellt, dass Herr PECILE dadurch, dass er am 2. bzw. 3.12.2000 die Liegepschaft EZ 601 eigenmächtig eingezäunt hat, den ruhigen Besitz der Fa. Glocknertrade GesmbH an ihrem 166 Bestandrecht gestört hat. Herr PECILE wurde weiters schuldig erkannt, ab sofort jede weitere derartige oder ähnliche Störung ZU unterlassen und umgehend den vorigen Zustand durch Entfernen des Zaunes sowie des angebrachten Schlosses wiederherzustellen. Herr LEEB wurde am 17.1.2001 von Herrn PECILE angerufen und zum sofortigen Öffnen des Einfahrtstores zur Liegenschaft EZ 601 aufgefordert. worauf Herr LEEB entgegnete, dass Zutritt zum Bestandobjekt gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verlangt werden sollte. Kurze Zeit später wurde Herr LEEB vom Gendarmeriebeamten Inspektor Josef ROIDER, Obere Walserbergstrasse 59, 5071 WALS, fernmündlich dahingehend kontaktiert, dass im Tanklager ein Ölfass auslaufe. Der befasste Beamte hätte bereits direkten Auftrag von der Bezirkshauptmannschaft ZELL AM SEE (Herrn Kurt REITER, Sportplatzstrasse 2, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse) das Auslaufen sofort zu stoppen, woraufhin sich Herr LEEB umgehend zum Einfahrtstor der Liegenschaft EZ 501 begab und dieses aufsperrte. Zum Zeitpunkt seines Eintreffens befand sich bereits ein Einsatzfahrzeug der Gendarmerie sowie das Fahrzeug von Herrn PECILE vor den beiden Toren (sowohl zum Grundstück 601 als auch zum Grundstück 501 befinden sich mit Vorhängeschlössern versperrte Einfahrtstore). An der westlichen Grundgrenze der beiden Liegenschaften angekommen, konnte festgestellt werden, dass tatsächlich ein Heizölfass umgestürzt worden war und mit offenem Spundloch nach unten am Boden lag. Der Inhalt entleerte sich. Es befand sich keine Spundverschraubung — wie gewöhnlich - vor dem Fass, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass diese abgeschraubt worden ist. Erfahrungsgemäß dauert das Auslaufen eines Heizölfasses max. 40 Minuten. Nachdem das gegenständliche Fass wieder aufgestellt war, befanden sich vom 220-Liter-Inhalt noch etwa 30 Liter im Fass. Wie Herr LEEB am Gendarmerieposten BRUCK in weiterer Folge in Erfahrung bringen konnte, ist das obgenannte Einsatzfahrzeug per Funk zum Tanklager beordert worden. Vom Fahrer des Ffilirzeuges, bei welchem Herr LEEB um ca. 13.30 Uhr eine Niederschrift zu Protokoll gab, Herrn Inspektor Helmut HINTERSTEINER, Fichtenweg 6, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse, konnte vernommen werden, dass sich bei Ankunft der Gendarmeriebeamten beim Tanklager, Herr PEeILE und dessen Sohn, Herr Stefan PECILEr Gletschermoosstrasse 11, 5700 ZELL AM SEE, innerhalb des abgesperrten Lagers befanden und sich gerade auf den Rückweg daraus machten. Von den beiden Herren musste zuvor offensichtlich die Abzäunung überklettert worden sein. Es ergeben sich insgesamt einige aufklärungsbedürftige Fragen, welchen umgehend nachgegangen werden müsste: 10. Wann und von wem WWde der zuständige Beamte der BH ZELL AM SEE, Herr REITER, über ein auslaufendes Ölfass informiert? 11.Wer hat die Gendarmerie diesbezüglich verständigt? 12.Warum wurde der Ursache des Ölaustrittes bisher überhaupt nicht nachgegangen? Aufgrund des obgenannten zeitlichen Ablaufes und der Tatsache, dass sich die Herren PEClLE zum Zeitpunkt des Eintreffens der Funkstreife innerhalb des abgesperrten Lagers befunden haben, müsste von diesen der "Täter" gesehen worden sein. Sind die Herren PECILE dazu bereits befragt worden? Interessanterweise gab es entlang der Lagerumzäunung auch keine frischen Spuren. 167 Die am "Tatort" aufgestellten Ölfässer sind aufgrund einer Verfahrensanordnung der BH ZELL AM SEE aus dem Garagentrakt zuvor ausgelagert worden. Abgesehen von Herrn LEEB, welcher sich seinerzeit persönlich davon überzeugte, dass alle Fässer verschlossen waren, war Herr Martin KORINEK, Fichtenweg 30, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse, als Bediensteter der Fa. LEEB Betriebs GesmbH mit dem Umlagern befasst. Herr KORINEK besitzt den Gefahrgut-Führerschein und ist geprüfter Tankreiniger, weshalb dieser niemals ein gefülltes Ölfass mit offenem Spund ins Freie stellen würde. Es wäre der Eintritt von Niederschlag und das Austreten von Öl die Folge. Darüberhinaus kann ein unverschlossenes Fass wegen Ausschwappen des Öles nicht transportiert werden. Es besteht somit insgesamt der dringende Verdacht, dass unbekannte Täter am Morgen des 17.1.2001 an der Grundgrenze der Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK vorsätzlich ein Heizölfass mit 220-Liter-Inhalt umstürzten und der Tatbestand der schweren Sachbeschädigung gemäss §§ 125, 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGB gegeben ist. Die genaue Höhe des Schadens ist noch nicht abschätzbar, allein die Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten werden jedoch die in § 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. Z StGB angeführten Wertgrenzen übersteigen. Zum Beweis wird neben dem zuvor genannten Akt 5 C 1712/00 P BG ZELL AM SEE und den einzelnen, involvierten Personen auf die Anzeigen von Herrn Richard LEEB vom 18.1.200I am Gendarmerieposten BRUCK an der Glocknerstrasse verwiesen. Meine Mandanten erklären bereits jetzt, sich einem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschliessen und beantrage meine Kanzlei vom jeweiligen Verfahrensstand zu verständigen bzw. zur Hauptverhandlung zu laden. Die Dring-lichkeit der Angelegenheit liegt auf der Hand, da inzwischen behördliche Zwangsamassnahmen angeordnet wurden und in diversen Medien auch die Fa. LEEB BetriebsgesmbH in Misskredit gebracht wird, obwohl ausschliesslich die Firmen VOLTAIK Handelsgesellschaft mbH und Glocknertrade GesmbH damit im Zusammenhang stehen. Mit vorzüglicher Hochachtung ! DDr.König eh Strafanzeige wegen §§ 12~ und 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGll vom 22.1.2001 am 5. 2. 2001 Sehr geehrte Damen und Herren ! Da sich der angezeigte Vorfall vom 17.1.2001 zu Lasten meiner Mandantschaft erheblich. ausgeweitet ha t, wird eine ergänzende Darstellung der damit in Zusammenhang stehenden Weiterungen notwendig: Bereits Zwei Stunden nach dem Auffinden des. auslaufenden Ölfasses am 17.1.dJ. waren zahlreiche Medienvertreter (ORF! Salzburger Nachrichten, Kronenzeitnng u.a.m.) vor prt, um Bericht zu erstatten. Die von den anwesenden Herren PEClLE sowie den Vertretern der Bezirksbehörde ZELL A. SEE erteilten Auskünfte führten zu einer medialen Vorverurteilung der - wie bereits mitgeteilt - nicht involvierten Fa. LEEB Betriebs GesmbH und des Herrn Richard LEEB 168 persönlich. Der dadurch - für die zuvor Genannten - unwiderbringliche Schade ist offensichtlich. Gefliessentlich verschwiegen wurde, dass. alle vorhandenen Altlasten ausnahmslos a. seit mehr als fünf Jahren an Ort und Stelle lagern; b. aus dem Konkursvermögen der Fa. VOLTAlK GesmbH stammen; c. vom seinerzeitigen Masseverwalter RA -Dr - Erhard HACKL. Hofgasse 7> 4020 L!NZ, nicht entsorgt worden sind, obwohl ibm die dafür notwendigen Geldmittel zur Verfügung standen; d. im Eigentum des. Herrn Ernst PECILE als. grundbüeherlicher Alleineigentümer der EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK stehen; e. der Bezirksbehörde ZELL AM SEE seit dem Jahre 1994 (Überprüfungsbescheid) bekannt waren; f. Gegenstand der jahrelangen Entsorgungsbemühung des Geschäftsführers der VOLTAlK Handels GesrnbH beim Masseverwalter wie auch beim BG ZELL AM SEE waren. Der Vorfall vom 17.l.d.J. scheint lediglich als Anlass genommen zu werden, um sämtliche mit Herrn Richard LEBB in Zusammenhang stehende Finnen. in Misskredit zu bringen. weshalb um dringende Aufklärung ersucht wird damit seitens meiner Mandanten öffentlich richtiggestellt und entgegnet werden kann. Als weiterer - unmittelbar aus der Sachbeschädigung resultierender - Schaden kann angeführt werden, dass die Bezirksbehörde ZELL AM SEE am 18.1. dJ. die nutzungsberechtigten Firmen LEEB Betriebs GesmbH und Glocknertrade GesrnbH aus. dem Lager ausgesperrt hat, 'obwol keine von heiden Finnen: dort gefährliche Stoffe lagert oder bearbeitet. Durch diese Massnahme konnten die Finnen auf ihre Waren- und Hilfsstoffe sowie auf Arbeitsgeräte und Ersatzteile nicht mehr zurückgreifen, sodass diese zur Geschäftsaufgabe gezwungen wurden. Am Abend des. 17.1. dJ. wurde dem Geschäftsführer der Fa VOLTALK GesmbH und Konsulenten der Fa. Glocknertrade Gesmbll, Herrn Richard LEEB, durch Herrn RElTER 'Von der BH ZELL AM SEE fernmündlich mitgeteilt, dass von Dr. GRATZ und Mag. WIMMER (ebenfalls beide BH ZELL/SEE) die sofortige Sperre des gesamten. Lagerareals verfügt wurde. Die Nutzungsberechtigten hätten die Möglichkeit am 19.1.d.J. in der Zeit von 7.30 bis 12.00 Uhr unbedingt notwendige Waren und Hilfsmittel auszulagern. Als. am folgenden Tag die Geschäftsführerin Frau Ingrid LEEB zur festgesetzten Zeit mit einem Angestellten zum Lager kam, erwartete sie dort bereits Herr REITER und vesperrte den Zutritt. Er begründete dies damit, dass ein Zutritt ausschliesslich zur Gesamträumung des Lagers gestattet sei. Bei dieser Gelegenheit wurde die Geschäftsführerirr von Herrn REITER vehement darauf hingewiesen. dass sie - bei Verletzung des Amtssiegels ; "eingesperrt" werden würde. Nach umgehender Beschwerde bei Dr, GRATZ intervenierte: dieser bei Herrn REllER und wurde daraufhin der Zutritt gewährt. Durch den offensichtlichen Alleingang von Herrn REITER entstanden meiner Mandantschaft wiederum erhebliche Auslagen. Bei der - im Zuge der Setznng der behördlichen Zwangsmassnahmen -durchgeführten Befragung der Geschäftsführerin lngrid LEEB durch Herrn REITER erklärte dieser, dass er 169 selbst den VerschIuss des umgestürzten Ölfasses aus dem ausgelaufenen Öl aufgehoben hätte. Darauf sollten die ermittelnden Beamten umgehend hingewiesen werden, da es sich bei dem Verschluss um ein wichtiges Beweisstück handelt. Gleichzeitig gab er an, dass ihm ein potentieller Käufer bekannt sei, welcher S 2,5 Millionen für die Betriebsliegenschaft bezahlen und alle Altlasten entsorgen würde, woraus sich auch das Verlangen nach einer Gesamträumung der Liegenschaft erklären lässt. Schliesslich musste bei der - ebenfalls von Herrn REITER durchgeführten -Einvernahme des Herrn Richard LEEB von diesem richtig gestellt werden, dass es sich nicht um ein „ verunfalltes Ölfass“ handeln würde, sondern. um ein. vorsätzlich umgestossenes. Herr Richard LEEB musste überdies erkennen,. dass in der aufgencmrnenen Niederscbrift von Herrn REITER wesentliche Teile seiner Aussage nicht aufgenommen wurden, weshalb letztendlich auch die Schliessung des gesamten Betriebsgeländes wurde. Mit vorzüglicher Hochachtung ! DDr. König eh ---------------------------- Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 Bezirkshauptmannschaft Zell am See zum „ Öl- und Lösungsmittelschaden in Bruck “ FRAGESTELLUNG STRAFVERFAHREN 40 Hv 147/10g __________________________________________________ C Ernst PECILE und Stefan PECILE haben am 17. Jänner 2001 um 9:00 Uhr in Abstimmung mit AS Kurt Reiter ein Ölfass zum Auslaufen gebracht, um einen Vorwand für die Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See herzustellen, wie im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg aktenkundig: STEFAN PECILE–FALSCHAUSSAGE Beweisaufnahme(54)am 24.7. 2007 zur Einvernahme von STEFAN PECILE als Zeuge habe ich das Protokoll vom 03. 07. 2007 zu vorliegenden Aktenwidrigkeiten und unrichtigen Beweisaussagen mit Randnummern versehen und erstatte meine Stellungnahme zu den Aussagen des Zeugen wie folgt: 01 Bei den Kaufverhandlungen selbst war ich nicht dabei. Mir ist nur noch in Erinnerung, dass alles relativ flott gegangen ist und man sich sehr rasch geeinigt hat. Am 5. 12.1996 berichtet die Salzburger Sparkasse an Herrn Dr. Hackl, dass seitens der Salzburger Sparkasse am 22. 11. 1996 mit dem Kaufinteressenten Pecile zu EZ 501 und 601 Verhandlungen aufgenommen und ein Richtpreis mit 170 S 1.000,--/qm festgelegt wurde. Der Kaufvertrag für die EZ 601 wurde seitens der Salzburger Sparkasse am 18.04. 2001 unterzeichnet. 02 Bereits vor dem Abschluss des Vertrages habe ich das Grundstück mit meinem Vater gemeinsam besichtigt. Der Zeuge hat gemeinsam mit seinem Vater vor Abschluss des Kaufvertrages vorhandene Ablagerungen, wie sich diese seit dem Jahre 1994 auf der Liegenschaft befunden haben zur Kenntnis genommen. 03 Damals ist uns aufgefallen, dass auf dem Grundstück einige Altlasten sich befinden. Es waren aber lediglich leere Getränkekisten und ein alter verrosteter Jeep. Ölfässer oder ähnliches ist nicht am Grundstück gestanden. Der Zeuge erstattet wissentlich eine falsche Beweisaussage. Es sind die damals lagernden Gegenstände am 9.10. 1997zu 2 E 25/97 a; am 4.12.98 zu 2 E 42/98 b und am 13 08.1999 zu 2 E 33/99 f je BG Zell am See ( vgl. Band VI ON 20 ) explizit mit 8 LKW – Wracks, 300 Öltanks, 2000 Bier-und Limonadengebinde, sowie 2 Tonnen Computerschrott ausgewiesen. 04 Dazu muss ich gleich sagen, dass weder mein Vater noch ich selbst wussten, was ein Fruchtgenussrecht ist. Aussage Ernst Pecile 22. März 2001 Strafakt Band I ON 9 SZ 181 bis 183: Ich habe den Zaun mit dem auf dem Grundstück lagernden Baustahlgitter errichtet. Dieses Baustahlgitter gehört seit dem Grundkauf mir, weil ich das Grundstück lt. Vertrag mit den darauf befindlichen Fahrnissen gekauft habe. Ich habe auch hingenommen, dass Altlasten seitens R. Leeb dort lagerten. Daher sehe ich nicht ein, dass – trotz Fruchtgenussrechtes – lagernde brauchbare Gegenstände nicht mir gehören. 05 Mein Vater war immer der Meinung, dass er das Grundstück lastenfrei von der Salzburger Sparkasse erworben hat. Aussage Ernst Pecile am 14. 02. 2001 Strafakt Band I ON 10 SZ 185 bis 189 „ Etwa Mitte des Jahres kam ich mit Richard Leeb überein, dass er die teilweise auf der GP 91/7 sich befindlichen Betriebsteile ( Kohleboxen, Brückenwaage, Ölabschei-deranlage ) weiterbenützen kann. Bei der Übernahme des Grundstückes von der Salzburger Sparkasse waren Altlasten auf dem Grundstück, welche ich zur Kenntnis genommen habe.“ 171 06 Soweit ich weiß ist dies auch im Kaufvertrag so festgeschrieben. Ernst Pecile vor dem BG Zell am See zu 5C 1712/00p Protokoll v. 14.12. 2000Das auf dem gekauften Grundstück gelagerte Baustahlgitter ist wie alle Fahrnisse laut Angaben der Salzburger Sparkasse auf mich übergegangen. detto BG Zell am See zu 5C 1/01xProtokoll vom 24. 10. 2001: Mit 28. 01. 2000 wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. Ich habe daraufhin auf Empfehlung der Wasserrechtsbehörde (=AS Kurt Reiter) einen Zaun errichtet, das daraus resultierende Besitzstörungsverfahren ist Gerichts-bekannt. Zwischenzeitig fanden keine Gespräche zwischen mir und Richard Leeb über eine allfällige Benutzung dieser Liegenschaft statt, da ich auf den Ausgang des Rekurs-verfahrens hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes wartete. 07 Jedenfalls erinnere ich mich an einen Vorfall, bei dem wir Richard Leeb in seinem Büro in Bruck besuchen wollten und uns sozusagen als neue Nachbarn vorstellen wollten. Er hat uns damals mehr oder weniger aus seinem Büro hinaus geschmissen. Der Zeuge übersieht dass der von ihm gemeinsam mit seinem Vater und seinem Bruder erstattete „ Besuch “von wüsten Beschimpfungen und Bedrohungen mir und meiner Tochter Ingrid Leeb gegenüber begleitet war. 08 Das Kuriose an der ganzen Sache war, dass mein Vater gar keinen Schlüssel für das Grundstück hatte. Der Zeuge hätte daraus erkennen müssen, dass es sich bei dem Grunderwerb in dem die Verkäuferin Salzburger Sparkasse dem Käufer Ernst Pecile für die verkaufte Liegenschaft keinen Schlüssel aushändigen hat können, keinesfalls um ein redliches Geschäft gehandelt hat, sondern die Eigentumsübertragung bei rechtswidriger Löschung des bestehenden Fruchtgenussrechtes außerhalb der Rechtsordnung vorgenommen wurde. 09 Leeb hatte nämlich ein Vorhängeschloss an das Tor gehängt, sodass wir den Grund gar nicht betreten konnten. Mein Vater und ich haben aber trotzdem gelegentlich hineingeschaut. Der Zeuge verschweigt, wie ihm selbst und auch seinem Vater vor Kaufabschluss kenntlich war, wie die Verkäuferin Salzburger Sparkasse gar nicht über den Kaufgegenstand verfügungsberechtigt war, sondern der ruhige Besitz an der 172 Nutzung der Liegenschaft der Firma Glocknertrade GmbH zustand und von dieser auch ausgeübt worden ist, wie mit Endbeschluss des BG Zell am See am 18. 12. 2001 bestätigt wurde. Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001: Mit 28. 01. 2000 wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. Ernst Pecile kauft das Grundstück (Vertragserrichtung 3. 12. 1999) obwohl das Fruchtgenussrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH eingetragen war und erst die Vereinbarungen mit Herrn Dr. Kreiseder von der Salzburger Sparkasse zur Löschung des Fruchtgenussrechtes ohne einverleibungsfähige Urkunde im Grundbuch des BG Zell am See vorgenommen worden ist. ( vgl. Strafakt 5 St 14/03 b ) 10 Zu diesem Zeitpunkt hat sich zwischen den Grundstücken ja noch kein Zaun befunden. Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001 Abs 1: „Bei einer Besichtigung der Liegenschaft vor Abschluss des Kaufvertrages habe ich gesehen, dass sich darauf Einrichtungen zu Lagerungszwecken, eine Ölabscheideanlage, eine Brückenwaage u.a.m. befindet und betriebliche Tätigkeit stattfindet. 11 Diese Gegenstände waren zum Beispiel Haushaltstanks, aber auch Ölfässer und Getränkekisten aus Holz. Ölfässer befanden sich ausnahmslos auf EZ 501 im Fasslager, nicht auf EZ 601. 12 Mir ist auch in Erinnerung, dass mein Vater schon einige Zeit in Kontakt mit der BH Zell am See war und zwar deshalb, weil wir ja unser eigenes Grundstück gar nicht nutzen konnten bzw. keinen Zugang dazu hatten. Der Zeuge hätte bei Wahrheitsgemäßer Aussage dem Gericht den Grund nennen müssen, warum sein Vater nicht gegenüber der Verkäuferin Salzburger Sparkasse seine Eigentumsrechte geltend gemacht hat, sondern über die Wasserrechtsbehörde =AS Kurt Reiter Druck auf Dr. Gratz zu Rechtswidrigen Maßnahmen der Gewerbebehörde ( Verfahrensanordnung zur Auslagerung aus Garagentrakt) ausgeübt und die Betriebsschließung der Leeb – Firmen herbeigeführt hat. 13 Meinem Vater wurde daraufhin von Dr. Gratz dringend empfohlen, unsere Grundstücke durch einen Zaun zu trennen. 173 Der Zeuge macht sich hier vorsätzlich einer Falschaussage schuldig. Es wurde von Herrn Dr. Gratz zu keiner Zeit die Errichtung eines Zaunes empfohlen! Herr Dr. Bernhard Gratz als Zeuge zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001: „ Am 29. 11. 2000 fand auf der gegenständlichen Liegenschaft nach einem Anruf des Ernst Pecile eine Überprüfung statt. Daraufhin kam es zu einer Überprüfung durch die Gewerbebehörde am 30. 11. 2000. Zu Beginn des Jahres 2000 ergab eine Überprüfung des Landeshauptmannes Abteilung 5, Amt der Salzburger Landesregierung kein gewerberechtliches Genehmigungsverfahren hinsichtlich dieser Ablagerungen, weder gegen die Firma Glocknertrade GmbH, noch gegen die Firma Leeb Betriebs GmbH.“ ( vgl. Band VIII ON 110 AS 737 ) zur Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Prot. 24. 10. 01 AS 739: „ Ich habe auf Empfehlung der Wasserrechtsbehörde einen Zaun errichtet.“ Zeugenaussage AS Kurt Reiter zu 5 Cg 137/o3 y-57 Protokollübertragung, am 04. 04.2007: „ Ich repräsentiere die Wasserrechtsbehörde. Für meine Entscheidungsfindung habe ich als zuständigen Amtssachverständigen für Geologie den Landesgeologen Dr. Rainer Braunstingl.“ und weiter im Februar 2001 anlässlich der Einvernahme am Gemeindeamt Bruck: „ Frau Leeb, wenn Sie die Betriebsanlage räumen, wüsste ich einen Käufer, welcher ATS 2,5 Mio bezahlen und die Entsorgung übernehmen würde.“ Zeuge: Mag. Franz Mühlböck, Bezirkshauptmannschaft Zell am See; 14 In einer Wochenendaktion Anfang Jänner 2001 haben dann mein Vater, mein Bruder und ich selbst einen Zaun zwischen unserem Grundstück und dem Leeb-Grundstück errichtet. Der illegale Zaun wurde nicht Anfang Jänner 2001, sondern am 2. auf 3. Dezember 2000 errichtet. Pecile wegen Besitzstörung rechtskräftig verurteilt. 15 Wir haben vor dem Errichten des Zaunes die 20 – 30 Haushaltstanks von unserem Grundstück wieder auf das Leeb – Grundstück hinübergetragen. Die Haushaltstanks, welche vorher ordnungsgemäß seitlich liegend am asphaltierten Straßenteil auf der EZ 601 aufgestapelt waren, sind nicht „ hinübergetragen“, sondern mit anderen Fahrnissen wild durcheinander geworfen worden, wie aus den Bildreportagen diverser Medienberichten zu entnehmen ist. 174 16 Davor haben wir im Bereich von 10 bis 15 m Ölbindemittel aufgestreut, das sich in dem überdachten Carport befunden hat. Auch diese Aussage des Zeugen ist grob wahrheitswidrig. Wäre das Ölbindemittel vor Austreten von Öl ausgebracht worden, wäre die Oberfläche bei Ölkontakt nicht Schnee-weiß geblieben, wie aus den Bilddokumenten im Akt ersichtlich. 17 Das Bindemittel haben wir jeweils ein paar Meter auf unserem Grund und ein paar Meter auf dem Leeb-Grund vorsichtshalber aufgestreut, falls beim „Verschieben“ der Haushaltstanks etwas auslaufen würde. Der Zeuge macht sich wider besseren eigenen Wissens der massiven falschen Beweisaussage schuldig. Aus den Inhalten des Strafaktes Band XII ON 76 AS 175 – 179; XII ON 79 AS 439 – 445; XIV ON 140 AS 465 – 477 ( Dr. Gratz ) steht die vorsätzliche und großflächige Verunreinigung des ungefrorenen Bodens am 2. auf 3. 12. 2000 durch absichtliches Verschütten von Tankinhaltsresten rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West unwiderlegbar fest. In den Aussagen der ASV DI Dr. Brunner und des Bausachverständigen DI Zandl ( Band VI ON 26; XIII ON 102 und XIII ON 109 ) wird das Auffinden von Trimethylbenzol im oberen Bereich des Erdreiches rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West bestätigt, nachdem das Betriebsgelände Hochtanklager am 18. 08. 1995 von der Firma Proterra als frei von jeglicher Verunreinigung im Erdreich, als auch im Grundwasser befundet war. AS Kurt Reiter ist am 18. 01. 2001 in der ORF Fernsehsendung „ Salzburg heute “ bei tief gefrorenem Erdreich in einem frischen 1,5 m tiefen Baggerschurf zu sehen, wie er geruchlich Kontamination des Erdreiches feststellt. 18 In den nächsten Tagen, genau kann ich die Zeiträume überhaupt nicht mehr einschätzen, wurden dann von Leeb aus seinen Garagen verschiedene Fässer mit Öl und auch Lösungsmitteln herausgestellt und an den von uns er-richteten Zaun entlang aufgestapelt. Nach meiner Erinnerung waren es viel-leicht 20 oder 25 Fässer. Auch hier behauptet der Zeuge wahrheitswidrig ohne eigene Kenntnis Fässer mit Lösungsmittel. Aus dem Garagentrakt West mussten neben allen Fahrnissen, Geräten, Werkzeugen, Hilfsmittel auch 30 Fässer gefüllt mit verkehrstauglichem Heizöl Leicht auf Grund der von Ernst Pecile initiierten Verfahrensanordnung der BH Zell am See vom 29. 11. 2000 ausgelagert werden; mit der Begründung diese Lagerung 175 würde der Garagenordnung widersprechen. Der gesamte Garagentrakt wurde am 28. 09. 1978 mit Bescheid Zl. 2-21.239/22-1978 der Bezirkshauptmannschaft Zell am See für die Warenlagerung gewidmet. 19 Ich erinnere mich daran, dass ich mit meinem Vater am frühen Abend des 16. 01. 2001 beim Grundstück war. Dabei ist uns schon aufgefallen, dass ein Teil des Zaunes bereits umgerissen war. Dem Zeugen war kenntlich dass vom BG Zell am See am 18. 12. 2000 die umgehende Entfernung des Zaunes aufgetragen war Aussage des Zeugen vor der Kriminalabteilung Salzburg am 22. März 2001 Strafakt Band I ON 8 SZ 177 bis 179 : „ Im Jänner 2001 kontrollierten mein Vater Ernst Pecile und ich fast täglich unser neu gekauftes Grundstück in Bruck / Glstr. GP 91/7, weil wir vermuteten, dass Richard Leeb den von uns aufgestellten Zaun zu GP 91/6 wegreißen würde. Tatsächlich stellten wir am 16. 1. 2001, gegen 17 Uhr fest, dass der Zaun abgerissen wurde. Wir hatten vom Tor aus diese Feststellung gemacht.“ 20 Wir haben damals einen dort anwesenden Arbeiter von Leeb gefragt, wer das gewesen ist, wobei er geantwortet hat, dass er keine Antwort geben dürfte. Sowohl für meinen Vater als auch für mich war aber klar, dass der Zaun entweder von Richard Leeb selbst oder zumindest über seine Anordnung umgerissen worden war. Bei Wahrheitsgemäßer Aussage hätte der Zeuge dem Gericht nicht verschweigen dürfen, dass vom Bezirksgericht Zell am See Ernst Pecile am 18. 12. 2000 die um-gehende Entfernung des illegal errichteten Zaunes aufgetragen und am 12. 01. 2001 die Firma Glocknertrade GmbH mit Vollstreckbarkeitsbestätigung ermächtigt hat den Zaun zu entfernen. Der Zeuge hätte dem Gericht auch mitteilen können, dass Richard Leeb vor Entfernung des Zaunes den Endbeschluss des Bezirksgerichtes Zell am See versehen mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 12. 01. 2001 am Gendarmerieposten Bruck abgegeben hat und dieser dort seinem Vater vorgezeigt worden ist. 21 Wir begaben uns dann am 17. 01. 2001 zum Grundstück, da mein Vater und ich die ganze Situation zu unserer eigenen Absicherung fotografieren wollten. Wir sind dann durch eine kleine Lücke im Zaun auf das Grundstück gekommen. 176 Der Zeuge erstattet auch hier unrichtige Angaben. Der Zeuge und sein Vater haben am 17. 01. 2001 um 8:30 Uhr den Zaun überklettert, wie im Akteninhalt fest-gestellt ist. 22 und haben begonnen, den Bereich des Zaunes zu Fotografieren. 23 Eines der Fässer ist sozusagen auf unseren Grund heruntergefallen und ausgeronnen. 24 Mein Vater und ich sind dann sofort aus dem Grundstück hinausgegangen und haben die Gendarmerie verständigt. Vorsätzliche Falschaussage! Bericht Insp. Roider: Am 17.1.2001, um zirka 09.00 Uhr hat mich Ernst Pecile am GP Bruck telefonisch verständigt, dass auf seinem Grundstück GP 91/7 ein Ölfass ausrinnt. Ich begab mich sofort mit PW und Koll. Hintsteiner zum bezeichneten Einsatzort. Das Tor zum Tanklager Leeb war verschlossen. Pecile kam uns mit seinem Sohn zu Fuß innerhalb des Tanklagerareals entgegen. Ernst Pecile berichtete, er habe mit seinem Sohn die Umfriedung überklettert. Um 09.20 Uhr habe ich mit dem Mobiltelefon Richard Leeb verständigt, er möge das Tor aufschließen. In Bd I ON 8 Stefan Pecile am 22. 03. 2001 vor CI Hans Tonis: „ Am nächsten Tag begaben sich mein Vater und ich gegen 8:30 Uhr wieder zu unserem Grundstück, um die Sachlage fotografisch zu dokumentieren ! Wir machten mehrere Fotos den Kohleboxen entlang bis zum Garagenobjekt Ich stellte den Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung ! “ Auf diesen Aufnahmen ist zwangsläufig dokumentiert, dass der schneebedeckte Boden frei von frischen Fußspuren, der Garagenboden unter den abgestellten Sportwagen frei von Lack- und Glassplitter und der Boden zwischen Kohleboxen und Garagenobjekt ohne Öllache abgebildet ist, da aus den Tatsachenfeststellungen zweifelsfrei abzuleiten ist, dass Stefan und Ernst Pecile das Fass erst um 9: 00 Uhr zum Auslaufen gebracht haben und das Zerschlagen der in das Winterlager abgestellten, mit Teppichen abgedeckten Sportwagen, erst danach vorgenommen wurde. Ernst und Stefan Pecile haben sich erst um 9:30 Uhr angesichts des Gendarmeriefahrzeuges zum Ausgang begeben. 25 Bereits nach einer halben Stunde sind die Gendarmen dann gekommen und haben den Sachverhalt aufgenommen. 177 Aussage Josef Roider Gend. Beamter am 19. 3. 2001 Strafakt Band I ON 7AS175 “ Ich kann mich erinnern, dass Richard Leeb eine Erdreich- bzw. Bodenverunreinigung auf seinem Grundstück (Hochtanklager ) angezeigt hat. In dieser Angele-genheit habe ich am 14.12.2000 unter GZ P 557/00 an die BH Zell am See berichtet. Eine Niederschrift habe ich mit R. Leeb nicht aufgenommen. Am 17.1.2001, um ca. 9..00 Uhr hat mich Ernst Pecile am GP Bruck telefonisch verständigt, dass auf seinem Grundstück GP 91/7 ein Ölfass ausrinnt. Ich begab mich sofort mit PKW und Kollegen Hintsteiner zum bezeichneten Ein-satzort. Das Tor zum Tanklager war verschlossen. Pecile kam uns mit seinem Sohn zu Fuß innerhalb des Tanklagerareals entgegen. Ernst Pecile berichtete, er habe mit seinem Sohn die Umfriedung überklettert. Um 9.20 Uhr habe ich mit dem Mobiltelefon Richard Leeb verständigt, er möge das Tor aufschließen. Herr Leeb traf um ca. 9.30 Uhr ein, öffnete ohne Kommen tar das Tor. Als ich dann zum Geschehnisort kam, sah ich ein umgestürztes 200 ltr-Fass, aus dem Flüssigkeit ausfloss. Vermutlich handelte es sich um eine Ölhältige Flüssigkeit. Vor dem Fass konnte man eine größere Lache dieser Flüssigkeit sehen. Das ausgelaufene Material war trotz der herrschenden Kälte ( ca. –7 Grad ) und des Schneebelages noch sehr flüssig. Ich nehme an, dass der Austritt der Flüssigkeit relativ kurz vor meinem Eintreffen begonnen hatte. Nach meiner Schätzung waren bereits etwa 150 – 170 ltr. ausgeronnen. Ernst Pecile konnte das Fass in der Folge leicht aufstellen. Es erschien mir unmöglich, dass trotz des Umstürzen oder Herabstürzen des Fasses sich der Verschluss von selbst öffnen konnte. Andere Fußspuren, außer jene von Ernst Pecile und Sohn, sowie in der Folge unsere eigenen, haben wir nicht festgestellt. Um ca. 9.35 Uhr habe ich Herrn Kurt Reiter von der BH Zell am See verständigt. Ich glaube mich zu erinnern, dass Ernst Pecile womöglich ebenfalls Reiter schon verständigt hatte. Reiter war glaublich irgendwo auf einem anderen Einsatzort und sicherte sein Kommen zu. 178 Um ca. 9.40 – 9,45 Uhr habe ich Richard Leeb neuerlich angerufen, um eventl. Ölbindemittel zu bekommen. Kurz darauf erschien ein Arbeiter von Leeb mit einem Schaufellader, entfernte Schnee mit dem Öl und streute Ölbindemittel auf. 26 Es wurde dann in der Öllacke auch der Schraubverschluss gefunden. Der Zeuge macht sich auch hier bewusst einer falschen Aussage schuldig, um ein Selbstständiges Öffnen des Fasses vorzutäuschen und von der eigenen Tathandlung abzulenken. Das Öl war samt Schnee um 9:45 Uhr entfernt 27 Wer den Schraubverschluss damals gefunden hat, weiß ich heute nicht mehr. 28 Entweder mein Vater oder die Gendarmeriebeamten haben dann die BH Zell am See verständigt und nach kurzer Zeit ist Kurt Reiter gekommen. 29 Über Veranlassung der BH wurde dann die Öllacke irgendwie entsorgt, die Details dazu kann ich heute aber nicht mehr angeben. Der Zeuge verweigert dem Gericht pflichtwidrig wahrheitsgemäße Aussage. 30 Ich erinnere mich daran, dass ich bereits bei meiner ersten Einvernahme vor dem Kriminalamt einige Fotonegative vorgelegt habe. Wir haben nämlich damals an Ort und Stelle einige Fotos gemacht. Die Negative müssten sich nach wie vor beim Landeskriminalamt befinden. Die offensichtliche Falschaussagen des Zeugen ergeben sich aus der technischen Unmöglichkeit „ einige Fotonegative“ der Kriminalpolizei vorgelegt zu haben und noch lediglich vier Fotos zu Hause zu haben von denen er Farbkopien angefertigt hätte. Wie bereits unter Punkt 24 ausgeführt, hat der Zeuge in Bd I ON 8 Stefan Pecile am 22. 03. 2001 vor CI Hans Tonis ausgesagt: „ Wir machten mehrere Fotos den Kohleboxen entlang bis zum Garagenobjekt- Ich stelle den Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung ! “ Hier ist nochmals auf die Besonderheit dieses Negativ – Filmes als grundlegendes Beweismittel wie es die örtliche Gegebenheit am 17. 01. 2001 zwischen 8:30 und 9,00 Uhr darstellt – vor allem auf die Unberührtheit der Schneefläche auf der sich ab 9:00 Uhr die Öllache ausgebreitet hat und auf den Nachweis der Beschädigung der Sport-wagen – hinzuweisen. 179 In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf den Umstand aufmerksam zu machen, wie der Chefinspektor Tonis nachhaltig den Erhalt dieses Negativfilmes, bestreitet (Band VI ON 1 AS 25 – 291; Band IX ON 132 AS 213- 215; Band IX ON 133 AS 217- 219; Band XII ON 82 AS 575 – 577; Band XV ON 158 AS 165 – 255; Band XV ON 158 AS 165 – 255 ) der nicht nur einige, sondern alle Aufnahmen enthält die am Grundstück Pecile am 17. 01.2001 zwischen 8:30 und 9:00 Uhr angefertigt wurden. Die Unterschlagung dieses Beweismittels dient der Verhinderung des Tatnachweises des Zeugen und seines Vaters. 31 Ich habe lediglich noch vier Fotos zu Hause, von denen ich Farbkopien angefertigt habe, die ich heute zum Akt lege. Analog des Vorpunktes macht sich der Zeuge nicht nur der falschen Aussage vor Ge-richt, sondern auch der Vorlage eines falschen Beweismittels schuldig, weil die vor-gelegten Fotos nicht vom 17. 01. 2001 vor 9:00 h stammen. 13. erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, weil es unterlassen wurde, aus den vor angeführten Beweisergebnissen den Straftatbeständen, derer sich Stefan PECILE schuldig gemacht hat, strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen: v) gemeinschaftliche Bodenverunreinigung und illegale Zaunerrichtung von 2. auf. 3. Dezember 2000 mit Bruder Andreas und Vater Ernst PECILE ( Band I ON 03 ); w) gemeinschaftliche vorsätzliche Einleitung des Behördenverfahren Zl. 6/203-44/2001 am 17. Jänner 2001 mit seinem Vater Ernst PECILE und Amtssekretär Kurt REITER der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Band I ON 07 ); x) gemeinschaftliche Einleitung der Verleumdungskampagne gegen Leeb durch zum Auslaufen gebrachtes Ölfass am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr mit seinem Vater Ernst PECILE und Amtssekretär Kurt Reiter ( Band XXVII ON 351 ); y) gemeinschaftliche vorsätzliche Beschädigung von 2 Sportwagen am 17. 01. 2001 um 9:15 Uhr mit seinem Vater Ernst PECILE ( Band I ON 13 ); z) vorsätzliche Beweisunterschlagung der Fotoaufnahmen am 17. 01. 2001 von 8:30 bis 9:00 Uhr entlang der Kohleboxen im Hochtanklager ( Band XXV ON 314 ); aa) vorsätzliche falsche Beweisaussage vor der Kriminalabteilung Salzburg ( Band XXVII ON 348 ); bb) vorsätzliche Falschaussage vorm Landesgericht Salzburg am 03. 07. 2007 (Band XXVII ON 348 ); 14. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich alleine und im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass sich nach dem 12. Hauptstück mit Anklage vorgegangen werden muss. Stefan PECILE hat sich vorsätzlich der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Begehung von mit Strafe bedrohter Handlungen schuldig gemacht, mit Band XIV Band XIV Band XIV ON 134 ON 136 ON 138 375 - 377 407 - 421 453 - 457 RL> BEWEISAUFNAHME ( 1 ) RL> BEWEISAUFNAHME ( 2 ) RL> BEWEISAUFNAHME ( 3 ) 180 Band XV Band XV Band XV beiliegen ON 154 127 - 139 ON 155 141 - 147 ON 158 165 - 255 167 RL> mang.Beweise + Beweisaufnahme ( 8 ) Tonis RL> AS Reiter ( 7 ) + Beweisaufnahme ( 9 ) Ölfass Kriminalabteilung: kein Bericht Roider kein Film Vorlage wie 19.4.2001 > 181 Vorlage d.Niederschr. mit Pecile und Leeb bis wie diese bereits im Akt wie sie zweifelsfrei und unwiderlegbar erwiesen, im Inhaltsverzeichnis der Internetdomain www.leeb-oel.at, zusammengefasst sind, welchem im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg Band I ON 5 und Band XX ON 260 für die Wortwörtliche Übernahme von Aktenteilen, Urkunden und Dokumenten zur Ortsungebundenen Bearbeitung Beweiswürdigung zuerkannt ist, geführt sind; 15. erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, weil es unterlassen wurde, aus den vor angeführten Beweisergebnissen den Straftatbeständen, derer sich Ernst PECILE schuldig gemacht hat, strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen: y) vorsätzliche Schadensverursachung durch Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 zur Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West - mitVerfahrensanordnung vom 29.11.2000 verfügt: z) gemeinschaftliche Bodenverunreinigung und illegale Zaunerrichtung von 2. auf. 3. Dezem-ber 2000 mit Söhnen Andreas und Stefan PECILE ( Band I ON 03 ); aa) gemeinschaftliche vorsätzliche Einleitung des Behördenverfahren Zl. 6/203-44/2001 am 17. Jänner 2001 mit seinem Sohn Stefan PECILE und Amtssekretär Kurt REITER der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Band I ON 07 ); bb) gemeinschaftliche Einleitung der Verleumdungskampagne gegen Leeb durch zum Auslaufen gebrachtes Ölfass am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr mit seinem Sohn Stefan PECILE und Amtssekretär Kurt Reiter ( Band XXVII ON 351 ); cc) gemeinschaftliche vorsätzliche Beschädigung von 2 Sportwagen am 17. 01. 2001 um 9:15 Uhr mit seinem Sohn Stefan PECILE ( Band I ON 13 ); dd) vorsätzliche Beweisunterschlagung der Fotoaufnahmen am 17. 01. 2001 von 8:30 bis 9:00 Uhr entlang der Kohleboxen im Hochtanklager ( Band XXV ON 314 ); ee) vorsätzliche falsche Beweisaussge vor der Kriminalabteilung Salzburg ( Band XXVII ON 348 ); ff) vorsätzliche Falschaussage vorm Landesgericht Salzuburg am 03. 07. 2007 (Band XXVII ON 348 ); Fragestellung an Stefan Pecile (am 2.7.2003 von DDr. König am BG Zell / See verweigert): 85 Wann haben Sie erstmals festgestellt, dass Leeb Ihren Zaun weggerissen hat ? 86 War Ihr Vater bei dieser Feststellung bei Ihnen ? 87 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie und Ihr Vater den Zaun überklettert ? 88 Haben Sie im Betriebsgelände Personen, oder frische Fußspuren gesehen ? 89 Wovon haben Sie Bildaufnahmen gemacht und wie viele ? 90 Zu welchem Zeitpunkt hat Ihr Vater Herrn Amtsekretär Reiter angerufen ? 91 Warum haben Sie angenommen, dass Leeb Ihren Zaun wegreißen wird ? 92 Wann hat Ihr Vater Kontakt zu Medienvertreter aufgenommen ? 181 93 Haben Sie gewusst, dass Ihr Vater durch Gerichtsbeschluss beauftragt war, den Zaun zu entfernen ? 94 Wissen Sie, aus welchem Grund Ihr Vater diesen Auftrag nicht erfüllt hat ? 95 Welche Fahrzeuge waren in den Kohleboxen abgestellt ? 96 Sie waren dabei, als Ihr Vater im November zu Leeb gesagt hat, dass diese Fahr-zeuge „ Beutestücke “ aus dem Konkurs wären, was hat Leeb darauf geantwortet ? 97 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie erfahren, dass diese Fahrzeuge nicht Leeb gehören ? 98 Zu welchem Zeitpunkt sind Sie zum auslaufenden Ölfass gekommen ? 99 Wie groß war die bereits vorhandene Öllache in m² ? 100 Warum haben Sie nicht sofort gemeinsam mit Ihrem Vater das Fass aufgestellt ? 101 Was hat Ihr Vater zu Ihnen gesagt, nachdem er den Amtsekretär Reiter vom auslaufenden Ölfass benachrichtigt hat ? 102 Wie viel Zeit ist vergangen bis Ihr Vater dann die Gendarmerie verständigt hat ? 103 Zu welchem Zeitpunkt ist die Gendarmerie eingetroffen ? 104 Haben Sie die Fotografien, welche Sie gemacht haben entwickeln lassen ? 105 Haben Sie dem Gendarmeriebeamten, Herrn Insp. Roider geholfen das auslaufende Ölfass aufzustellen ? 106 Haben Sie das auslaufende Ölfass aus verschiedenen Blickwinkel aufgenommen ? 107 Was haben Sie in der Zeit bis zum Eintreffen der Gendarmerie gemacht ? 108 Wie viel Öl war Ihrer Schätzung in dem aufgestellten Ölfass noch enthalten ? 109 Haben Sie die Spundverschraubung aus der Öllache aufgehoben ? 110 Waren Sie mit Ihrem Vater bei Eintreffen der Gendarmerie noch im Lager ? 111 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie das Lager wieder durch überklettern des Zaunes verlassen ? 112 Haben Sie und Ihr Vater schon beim Aufstellen das Fasses Leeb beschuldigt dieses umgestoßen zu haben ? 16. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich alleine und im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass sich nach dem 12. Hauptstück mit Anklage vorgegangen werden muss. Aus den Hauptverhandlungen zu 31 Hv 143/09a LG Salzburg am 3.9. und 29.10.2009 sind Straftatbestände hervorgekommen, wie sie die vorsätzliche Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See durch Dr. Hackl, Dr. Kreiseder, AS Kurt Reiter, sowie Ernst und Stefan PECILE erweisen: AUSSAGE AS Kurt REITER in der Hauptverhandlung am 29. 10. 2009. 1 8 Auf di e F r age , wo e r am 17.1.2001 um 9.00 Uhr gewesen sei: Ist das verfahrensgegenständlich? Es geht hier um den Lösungsmittelschaden. Ich darf das Gericht darauf hinweisen, dass ich nur für die Frage, 182 die im Strafantrag drinnen steht, von der Amtsverschwiegenheit entbunden bin. Ich nehme an, dass ich am 17. Jänner um 9.00 Uhr auf der BH gewesen sein werde. Ich kann auf den Akt verweisen; auch für diesen Fall gibt es ein Einsatzprotokoll. Da steht drinnen, wie wir davon erfahren haben und wie wir eingeschritten sind. Über Vorhalt,dass um 9.00 Uhr das Ölfass zu rinnen begonnen habe: Das ist ja nicht Gegenstand des heutigen Verfahrens. Der OBEREINSATZLEITER verweigert es zuzugeben, dass er zur gleichen Zeit, als Ernst und Stefan PECILE das Ölfass zum Auslaufen gebracht haben, damit befasst war, am Gemeindeamt Bruck die Amtshandlung zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren zu führen: Zahl 6/203-44-2001 NIEDERSCHRIFT: am Gemeindeamt Bruck/Glstr. am 17.1.2001 um 09:00 Uhr Firma Voltaik HandelsgesmbH, 4493 Wolfern, vertreten durch Richard Leeb; Firma Leeb BetriebsgmbH, Bahnhofshaße 6, 5671 Bruck/Glstr., handelsrechtliche Geschäftsfüherin Frau Ingrid Leeb, wohnhaft 5671 Bruck/Glstr, Kaprunerstraße 3; Firma Glockner Trade GmbH,. Bruck,Glstr., vertr. durch Herrn Richard Leeb, 5671 Bruck; Pecile Ernst, 5700 Zell am See; - Gefahr einer Gewässerverunreinigung, wasserpolizeiliche Aufträge Leiter der Amtshandlung:. AS Kurt Reiter Wasserrechtsbehörde: Gewerbebehörde: Schriftführer: Amt der Sbg. LR, Abt. 16: Gemeinde Bruck/ Glstr.: Gendarmerieposten Bruck/Glstr.: Sonstige Beteiligte; Mag. Franz Mühlböck Mag. Harald Wimmer VB Katharina Seidl VB Hannelore, Walhle:r Dr. Robert Grass Ing. Stefan St1.Um Bgm. Herbert Reisinger Bauamtsleiter Bernhard Schobersteiner BI Andreas Bartelot BI Josef Roider Richard Leeb, auch in Vertretung seiner Tochter Ingrid Leeb Herr Korinekr Angestellter der Firma Leeb 19 Auf die Frage, ob er Herr des Verfahrens und der Leiter des Verfahrens betreffend Fasslagerschaden und auch beim Lösungsmittelschaden am Betriebsgelände der Firma Voltaik gewesen sei: Ja. Der OBEREINSATZLEITER hat am 17. 01. 2001 das von Ernst und Stefan um 9:00 Uhr zum Auslaufen gebrachte Ölfass dazu benützt, als Herr des Verfahrens gleichen Tages zur gleichen Zeit das Wasserrechtsverfahren Zahl 6/203-44-2001 BH Zell am See wegen angeblicher Gefahr einer Gewässerverunreinigung einzuleiten und wasserpolizeiliche Aufträge zu erteilen. 183 Zur Tatsachenfeststellung: beginnend mit 9:00 Uhr haben sich bis 9:30 Uhr ca. 130 Liter verkehrstaugliches Heizöl Leicht aus einem 220 Liter-Fass auf tief gefrorene Erde ergossen, die mit 10 cm Eis und Schnee bedeckt war. Um 9:45 Uhr ist das ausgelaufene Heizöl samt verunreinigtem Schnee in die Schaufel eines Radladers aufgenommen worden. Fragestellung in der Hauptverhandlung zu 40 Hv 147/10g an Ernst PECILE: ________________________________________________________________ 01 zu welchem Zeitpunkt hat der Zeuge Kaufverhandlungen betreffend der Liegenschaft EZ 601 mit der Salzburger Sparkasse aufgenommen ? 02 welche Umstände waren für die Kaufentscheidung maßgeblich ? 03 wurde der Zeuge anläßlich der Besichtigung des Kaufgegenstandes gewahr, dass dort betriebliche Tätigkeit stattgefunden hat ? 04 welche Zusagen wurden dem Käufer seitens der Salzburger Sparkasse betreffend der Einstellung dieser Tätigkeiten gemacht ? Ernst PECILE hat mit Kaufvertrag vom 28. 01. 2000 von der Salzburger Sparkasse die Betriebsliegenschaft GP 91/7 EZ 601 GB 457303 Bruck käuflich erworben, und mir Mitte Mai zugesagt, dass die Bestandberechtigten die Betriebsanlagenteile Brückenwaage, Kohleboxen und Ölabscheideranlage wie diese sich auf dem erworbenen Grundstück befinden weiterbenützen können ( Band I ON 10 SZ 185 ). 05 wurde der Zeuge anlässlich der Besichtigung des Kaufgegenstandes gewahr, dass dort Getränkekisten, alte Öltanks und LKW-Wracks gelagert waren ? 06 welche Zusagen wurden dem Käufer seitens der Salzburger Sparkasse betreffend der Entfernung dieser Ablagerungen gemacht ? Dem entgegen hat Ernst PECILE in Beschädigungsvorsatz im November 2000 bei der Bezirks-hauptmannchaft Zell am See die Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 verlangt. Anlässlich dieser Überprüfung wurde per Verfahrensanordnung vom 29.11.2000 die Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West verfügt. Dem entgegen hat Ernst PECILE in Beschädigungsvorsatz im November 2000 bei der Bezirkshauptmannchaft Zell am See die Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 verlangt. Anlässlich dieser Überprüfung wurde per Verfahrensanordnung vom 29.11.2000 die Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West verfügt. 184 07 war dem Zeugen bei der Unterfertigung des Kaufvertrages kenntlich, dass es dem Grundeigentümer nach dem Wasserrecht obliegt Ablagerungen zu entsorgen, oder wurde ihm seitens der Verkäuferin explizit diese Entsorgung zugesagt ? Die ausgelagerten Fahrnisse wurden am 17. 01. 2001 seitens der Behörde als „ ungenehmigte Lagerung “ in den Strafvorwurf aufgenommen und als Grund für die Schließung des Betriebsgeländes durch AS Kurt REITER am 18. 01. 2001 geführt. Die Verfahrensanordnung wurde rechtswidrig, mit der Begründung diese Lagerung würde der Garagenordnung widersprechen, erlassen, weil der gesamte Garagentrakt am 28.9.1978 mit Bescheid Zl.2-21.239/22-1978 BH Zell am See für die Warenlagerung gewidmet war; ( vgl. Strafakt zu 28 Ur 128/o1 v LG Salzburg Band VI ON 1) 08 hat der Zeuge die Kosten der Entsorgung aus Eigenem getragen ? Ernst PECILE hat als Liegenschaftseigentümer – in Absprache mit Dr. Werner KREISEDER, Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG und Masseverwalter Dr. Erhard HACKL als vorherige Eigentümer – die Entsorgung der auf der Liegenschaft vorhandenen Ablagerungen verweigert und entgegen den Vorschriften des Wasserrechtsgesetzes 1959, deren Entsorgung in Bereicherungsvorsatz durch Einleitung des Behördenverfahren von der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vornehmen lassen. 09 welche Zusagen wurden dem Zeugen seitens der Salzburger Sparkasse be-treffend des im Grundbuch eingetragenen Fruchtgenussrechtes gemacht ? Ernst PECILE hat Herrn Dr. Hans REITSTÄTTER, öffentlicher Notar, Dreifaltigkeitsgasse, Zell am See mit der Ausfertigung des Kaufvertrages samt Grundbuchgesuch beauftragt. Herr Dr. Hans REITSTÄTTER hat in Zuhaltung zur Bereicherung des ERNST PECILE iVm der SALZBURGER SPAR KASSE den Kaufvertrag zwischen der SALZ-BURGER SPARKASSE und Ernst Pecile errichtet und in seinem Grundbuchgesuch GZ 1245/00 am 21. April 2000 beantragt: 3.) die Einverleibung der Löschung des FRUCHTGENUSSRECHTES gem Pkt II - bis V Vereinbarung 1994-06-30 für Leeb-Betriebsgesellschaft mbH, C-LNR 9 Rekurses gegen Löschung C-LNR 9 - C-LNR 13 der Einleitung des kridamäßigen Versteigerungsverfahrens gemäß - § 119 KO (LG Salzburg- S 23 S 706/ 95h) (2E 42/98b) C-LNR 14 des Versteigerungstermines am 1998-12-07 (2E 2/98b). vgl. LINK 05.05 Dem Herrn Notar war aus der Beilage – 33 ( Mitteilung Kanzlei Dr. Wolff ) des Versteigerungsaktes bekannt, dass sich auf dem Kaufgegenstand körperliche Altlasten befanden, deren Behandlung gesetzlicher Vorschriften unterliegen. Ebenso war dem Herrn Notar aus der Beilage 107/98 die schon im Jahre 1997 von Herrn Dr. Hackl rechtswidrige Verwendung der diesem am 04. 08.1995 seitens der Firma Leeb Betriebs GmbH übergebenen Löschungsquittung kenntlich. In diesem Beschluss 22 R 452/97t des Landesgerichtes Salzburg vom 8. Jänner 1998 wird die Verweigerung des Kontoausgleiches durch Herrn Dr. Hackl und damit das Anrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH auf die Rückerstattung ihrer Aufwendungen bis zum vollständigen Kontoausgleich ausdrücklich festgestellt. 185 Herr Dr. Hans Reitstätter hätte auf Grund der ihm kraft seines Amtes zukommenden besonderen Sorgfaltspflicht die Vertragparteien auf die ihm offenbar gewordenen vorliegenden Rechtsverhältnisse aufmerksam zu machen gehabt und keinesfalls in seinem Grundbuchgesuch einen rechtskonformen Vertragsabschluss bzw. Verteilungsbeschluss vorgeben und dadurch die Bewilligung seines Gesuches herbeiführen dürfen. 01 Anzeige an die Notariatskammer rechtswidrige Grundbuchlöschung v. 08.05.2003; 02 dtto v. 12.05.2003; 03 dtto v. 15.05.2003; 04 Antrag auf Ergänzung der Strafanzeige Dr. Werner Kreiseder v. 04.07.2003; 10 welche Zusagen wurden dem Zeugen seitens der Salzburger Sparkasse betreffend des Bestandrechtes der Fa. Glocknertrade GmbH gemacht ? Ernst PECILE hat Am 2. auf 3. 12. 2000 hat die beklagte Partei unter Beihilfe seiner Söhne Stefan Pecile und Andreas Pecile einen 2,5 m hohen, verschweißten Stahlgitterzaun errichtet. Zur Errichtung des Zaunes hat die beklagte Partei das Baustahlgitter verwendet, welches auf dem Grundstück gelagert war ( Die beklagte Partei in Band I ON 9 SZ 181:“ dieses Baustahlgitter gehört seit dem Kauf des Grundstückes mir, ich sehe nicht ein, dass – trotz des Fruchtgenussrechtes – lagernde brauchbare Gegenstände nicht mir gehören “). Die aus dem Garagentrakt ausgelagerten Fahrnisse wurden absichtlich wild durcheinander geworfen und rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West vorsätzlich Tankinhaltsreste verschüttet. Mit Endbeschluss zu 5 C 1712/00p BG Zell am See vom 18. 12. 2000 wurde die beklagte Partei der Besitzstörung für schuldig erkannt und mit der umgehenden Entfernung des Zaunes beauftragt. 11 aus welchem Grund hat der Zeuge dem Gerichtsauftrag zur Entfernung des illegal errichteten Zaunes keine Folge geleistet ? Ernst PECILE hat dem Gerichtsauftrag vorsätzlich nicht Folge geleistet ( Band I ON 8 SZ 177: „ Im Jänner 2001 kontrollierten mein Vater Ernst Pecile und ich fast täglich unser neu gekauftes Grundstück in Bruck/Glstr., GP 91/7, weil wir vermuteten, dass Richard Leeb den von uns aufgestellten Zaun zu GP 91/6 wegreißen würde. Tatsächlich stellten wir am 16.1.2001, gegen 17 Uhr fest dass der Zaun abgerissen wurde.“ ).Ernst PECILE hat gemeinsam mit dem Sohn Stefan Pecile am 17. 01.2001 um 8:30 Uhr den Zaun zum Betriebsgelände überklettert und bis 9:00 Uhr Fotos entlang der Kohleboxen bis hin zum Garagentrakt West gemacht, der Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung gestellt. ( Band I ON 8 SZ 177 ) Ernst PECILE hat um 9:00 gemeinsam mit seinem Sohn Stefan PECILE ein Fass mit Heizöl Leicht (ausgelagert aus dem Garagentrakt West ) zum Auslaufen gebracht und die Gendarmerie Bruck per Mobiltelefon von einem Ölunfall in Kenntnis gesetzt. Vor Eintreffen der Gendarmeriebeamten wurde von Ernst PECILE der Amtssekretär der BH Zell am See Kurt Reiter vom Auslaufen des Ölfasses verständigt ( Band I ON 7 SZ 175 ). Von AS Kurt Reiter wurde am 17. 01. 2001 mit Zl. 6/203-44-2001 BH Zell am See um 9:00 Uhr das Umweltverfahren wegen Bodenverunreinigung gegen die Firma Voltaik Handels GmbH eingeleitet und Strafanzeige gegen Voltaik Handel, Leeb Betrieb und Glocknertrade GmbH und deren Geschäftsführer erstattet. 12 hat der Zeuge gegen die Firma Glocknertrade GmbH vor dem Bezirksgericht Zell am See ein Räumungsverfahren geführt ? 186 Ernst PECILE hat gemeinsam mit dem Amtsekretär der Bezirkshauptmannschaft Zell am See Kurt Reiter gegenüber den Medienvertretern wahrheitswidrig Verursachungen durch den Kläger behauptet, von denen sie selbst genau gewusst haben, dass ihre Anschuldigungen unwahr waren. - Die durch den Beklagten am 17. 01. 2001 ausgelöste mediale Berichterstattung hat zur Betriebsaufgabe der Firmen Leeb Betriebs GmbH und Glocknertrade GmbH mit nachfolgender Eröffnung der Konkursverfahren über das Vermögen beider Firmen geführt: 13 ist dem Zeugen kenntlich, dass Verfahren während der Zeit der Konkursanhängigkeit der Glocknertrade GmbH der Nichtigkeit verfallen ? In der Zeit des Konkursverfahrens hat der Kläger Ernst Pecile gegen das Bestand-recht der Firma Glocknertrade GmbH auf dem Grundstück EZ 601 zu 5 C 1 /01x BG Zell am See Klage geführt. 14 der Zeuge möge darlegen, auf welchem Rechtsgrund er am 24. 05. 2007 erneut gegen die Auflagen des Endbeschlusses vom 18. 12. 2007, 5 C 1712/00p BG Zell am See verstoßen hat ? Ernst PECILE hat am 24. 05. 2007 erneut mit der eigenmächtigen Einzäunung der Liegenschaft EZ 601 gegen die Auflagen des rechtskräftigen Endbeschlusses vom 18. 12. 2000 vorsätzlich verstoßen. 15 kann der Zeuge erläutern, warum er den Vorladungen zur Einvernahme als Beschuldigter im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg keine Folge geleistet hat ? Ernst PECILE hat seiner Vorladung zur Einvernahme als Beklagter für den 1. August 2006 keine Folge geleistet, wie aus Band XXIII ON 288 zu entnehmen ist. 16 der Zeuge möge darlegen, wer den Auftrag zur Errichtung des Kaufvertrages an den Notar Dr. Reitstätter erteilt hat ? 17 wurde dem Zeugen seitens der Verkäuferin besondere Zahlungsbedingungen oder Nachlässe gewährt, wenn ja welche ? 18 hat es zwischen dem Zeugen und der Verkäuferin Vereinbarungen außerhalb des Kaufvertrages gegeben ? 19 ist dem Zeugen ein Rücktrittsrecht vom Kauf eingeräumt worden, wenn ja unter welchen Voraussetzungen ? 20 zu welchem Zeitpunkt hat der Zeuge den Gesamtkaufpreis an die Verkäufe-rin, in welcher Form erstattet ? 21 der Zeuge wolle erläutern, aus welchem Grund er dem Kauf zugestimmt hat, obwohl ihm der Verkäuferin keinen Schlüssel zum Grundstück übergeben konnte ? 22 hat der Zeuge deswegen am 2. auf 3. Dezember 2000 gemeinsam mit seinen Söhnen Stefan und Andreas einen illegalen Zaun errichtet ? 187 23 der Zeuge wolle ausführen, aus welchen Grund er dem Auftrag des Enbe-schlusses zu 5 C 1712/00p BG Zell am See vom 18. 12. 2000, den illegal errichteten Zaun zu entfernen, keine Folge geleistet hat ? 24 hat der Zeuge gemeinsam mit seinem Sohn Stefan am 17. 1. 2001 ein Ölfass zum Auslaufen gebracht, um gemeinsam mit Kurt Reiter ein Wasserrechtsverfahren mit Verleumdungskampagne gegen Leeb einzuleiten ? 25 der Zeuge wolle erklären, auf Grund welcher Sicherheiten er den Kaufpreis für die Liegenschaft EZ 601 KG Bruck an die Salzburger Sparkasse bezahlt hat, obwohl ihm die Verkäuferin keinen Schlüssel zum Kaufgegenstand ausgehändigt hat ? 26 der Zeuge wolle ausführen, welche exakten Aufträge er dem Notar Dr. Reit-stäter zur Errichtung des Kaufvertrages erteilt hat ? 27 der Zeuge wolle ausführen, zu welchem Zeitpunkt er die Honorarnote des Notars , in welcher Höhe berichtigt hat ? 28 der Zeuge wolle ausführen auf welcher Rechtsgrundlage er neurlich – entgegen dem Auftrag des Endbeschlusses vom 18. 12. 2000 – zwischen den Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 einen Zaun errichtet hat ? 29 der Zeuge möge darlegen, warum er im November 2000 bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See sich über vorhandene Ablagerungen beschwert hat und die Entfernung dieser Ablagerungen nicht von der Verkäuferin verlangt hat ? 30 der Zeuge möge erklären, auf welcher Rechtsgrundlage er die Benützung der Brückenwaage – entgegen seiner Zusage vom Frühjahr 2001 – der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH vorenthält ? 31 der Zeuge möge erklären, welche der wasserrechtlichen Vorschriften über den Betrieb der Ölabscheideranlage auf Liegenschaft EZ 601 er bereits erfüllt hat ? 32 der Zeuge möge erläutern, wie er seiner Verpflichtung den Betrieb der Abwasseranlage, die er mit dem Grundstückskauf übernommen hat, nachzukommen gedenkt ? 33 der Zeuge möge darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage seine Weigerung zur Anteilsmäßigen Kostentragung zur Reparatur der gemeinsamen Zufahrtstraße basiert ? 34 der Zeuge wolle bestätigen, wenn ihm seitens der Verkäuferin eine gültige Löschungsquittung hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes der Leeb Betriebs GmbH übergeben wurde ? 35 hat der Zeuge seitens der Verkäuferin eine Bestätigung über die Aufhebung des Bestandrechtes der Glocknertrade GmbH erhalten ? 36 der Zeuge möge detailiert darlegen, welche schriftliche oder mündliche Vereinbarungen hinsichtlich des Liegenschaftserwerbes er mit dem Masseverwalter Dr. Hackl und dem Verkäufer Dr. Kreiseder abgeschlossen hat ? 188 37 er Zeuge möge seine Rechtsauffassung im einzelnen erläutern, warum ihn 1. zu Reparatur und Erhaltung der gemeinsamen Zufahrtstraße keine Kostentragungspflicht trifft ? 2. die erworbene Ölabscheideranlage nicht betreiben muss ? 3. die Vorschriften nach dem Wasserrechtgesetz 1959 hinsichtlich der - Übergabe von Abwässern in das öffentliche Kanalnetz nicht zu be- achten hat ? 4. das Bestandrecht der Glocknertrade GmbH – das er bis zum 17. 01. - 2001 anerkannt hat – nicht weiter gegen sich gelten lassen muss ? Wortwörtlich übernommene Sachverhalte+Akteninhalte in www.leeb-oel.at: PECILE Ölfass vom 17. 01. 2001 Pecile und Reiter > Verleumdung die Strafanzeige gg Ernst u. Stefan PECILE der redliche Grundkäufer SCHADENERSATZKLAGE zu 9 Cg 71/01 v LG SALZBURG Falschaussagen vor Behörden und Gerichten neuerliche Besitzstörung durch Pecile Unterbrechung des Besitzstörungsverfahren 17C331/07y BG Zell am See bis zur Erledigung des Strafverfahrens gegen Ernst u. Stefan Pecile 06.00 06.01 06.02 06.03 06.04 06.05 06.06 falsche Beweisaussage v. Stefan Pecile am 3.7. 2007 Strafanzeige gegen Stefan Pecile wegen vorsätzlicher Falschaussage vor Gericht zum 10, Jahrestag der Einleitung des Wasser-rechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See durch Ernst u. Stefan PECILE mit AS Kurt REITER 06.07 D. SALZBURGER SPARKASSE BANK AG gemeinsam mit Ernst und Stefan PECILE > Einleitung des Umweltverfahren "ÖLSKANDAL BRUCK " am 17. 01. 2001 h) Ernst + Stefan Pecile, Gletschermoosstr.11 Zell STRAFVERFAHREN gegen Ernst und Stefan PECILE wegen EINLEITUNG des Wasserrechtsverfahren der BH Zell am See " ÖLSKANDAL BRUCK " in BESCHÄDIGUNGS- und BEREICHERUNGSVORSATZ STRAFVERFAHREN gegen Stefan PECILE wegen EINLEITUNG des Wasserrechtsverfahren der BH durch Bodenverunreinigungen am 2.auf 3. 12. 2000, sowie zum Auslaufen gebrachtes ÖLFASS vom 17. 01. 2001 AZ 49 Bl 22/09 f LANDESGERICHT SALZBURG BEWEIS: 06.06A 06.08 06.09 93.10 93.20 93.20A 93.20B offenes Grundbuch offenes Firmenbuch Wasserrechtsverfahren Zl. 6/403-44/2001; dazu Gerichtsakte zu 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), sowie den Hauptverhandlungen vom 3.9.2009 und 30. 10. 2009 zu 31Hv 143/09a und vom 15., 16. und 17. 06. 2011 zu 40 Hv 147/ 10g je Landesgericht Salzburg; PV - weitere Beweise ausdrücklich vorbehalten. Ersuchen um Beischaffung bezughabender Gerichtsakte: a) Gerichtsakte Bezirksgericht Salzburg: 16 C 501 / 03 m; 25 C 1002/06h; 34 C 720/06d; 189 c) Gerichtsakte Landesgericht Salzburg: d) Gerichtsakte Landesgericht Linz: ZEUGEN: 11 C 1968/06i; AZ 23 S 1241/95k; 23 S 706/95h; 23 S 345/03k; AZ 23 S 185/01b; 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), 1 Nc 1/04k; Dr. Erhard Hackl, Rechtsanwalt, Hofgasse 7, 4020 Linz als Maseverwalter zu AZ 23 S 706/95 h; AZ 23 S1241/95k Konkursgericht LG Salzburg zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG und Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegen-schaften; Dr. Werner Kreiseder, als Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG Alter Markt 3, 5020 Salzburg; zum Rechnungslegungsverfahren zum Erwerb und Verkauf der Liegenschaft EZ 601 GB 57303 Bruck zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften - Mag. Dr. Josef Weißl, MBA Vorstandsdirektor der OBERBANK AG Untere Donaulände 28, 4020 Linz zu seinen Vereinbarungen mit der Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften Mag. Dr. Bernhard Gratz, Bezirkshauptmannschaft Zell am See Stadtplatz 1; zu den Vorstellungen des Ernst Pecile bei der BH Zell am See hinsichtlich Verfahrensanordnung vom 29. 11. 2000 zur Auslagerung aus dem Garagentrakt Waren, Geräte und Hilfsstoffe wegen Widerspruch zur Garagenordnung iVm Widmung mit Bescheid Zl. 2-21.239/22-1978 BH Zell am See vom 28. 09. 1978 des gesamten Garagentrakt für die Warenlagerung; zur Errichtung eines illegalen Stahlzaunes zwischen EZ 501+601 mit Bodenverunreinigung vom 2. auf 3. 12 2000 durch Ernst,Stefan und Andreas Pecile; zur Einleitung Wasserrechtsverfahren am 17.+ Betriebsschließung am 18.1.01 Übernahme zum Verfahrensakt: 25.) 19. 03. 2013 Beklagter: Ernst P e c i l e, Miteigentümer einer Jugendher- berge, Kitzsteinhornstr. 11, 5700 Zellam See; Wiederaufnahme nach § 530 Abs 1, Z 1, 2, 3, 4, 6, 7 und Abs 2 ZPO des Zivilverfahren zu 9 Cg 71/01v Landesgericht Salzburg; AMTSHAFTUNGSKLAGE EINSCHREIBEN An das Landesgericht Salzburg e-mail: [email protected]. Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg 190 am 02. 12. 2014 XIII. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe XIV. Amtshaftungsklage XV. Beweisantag 1 Dr. Gerald Simmer EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 04. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage III.Beweisantag 3 Hofrat Dr. Rolf Hemetsberger EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 05. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage III.Beweisantag 4 4 Dr. Friedrich Gruber GRAPHISCHE DARSTELLUNGEN REKONSTRUKTION ZUSAMMENHÄNGENDER STRAFTATBESTÄNDE MEHRSTUFIGES VERFAHREN ZUR FESTSTELLUNGSKLAGE V. zum Klagsgrund: Die alsbaldige Feststellung des materiellen Rechtes erscheint unabdingbar, weil der Erstbeklagte Ernst Pecile gemeinsam mit dem Zweitbeklagten Stefan PECILE in Beschädigungsvorsatz a) am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; b) den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt; c) am 17. Jänner 2001 um 8:30 Uhr die Umzäunung des Hochtanklagers überklettert und um 9:00 Uhr ein 220–Liter-Fass mit Heizöl Leicht zum Auslaufen gebracht, um dem - gleichzeitig um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck amtierenden Amtssekretär Kurt Reiter einen Vorwand zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 gegen Leeb zu liefern; 191 d) um 11:00 Uhr gegenüber Medienvertretern aus der Stadt Salzburg die allgemein offenbare Österreichweite Verleumdungskampagne gegen Leeb eröffnet haben, welche seitens der Behördenorgane und Medien bis heute fortgeführt wird; e) die Firmen Voltaik Handels GmbH, Glocknertrade GmbH und Leeb Betriebs GmbH, sowie deren Geschäftsführer Ingrid und Richard Leeb behördlicher und gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt haben. Auf Grund vor angeführter, strafrechtlich relevanter gemeinsamer Vornahmen der Erst- und Zweitbeklagten macht die Klägerin ihr entstandenen geldwerten Nachteil geltend und zitiert aus www.leeb-oel.at der zerbrochene Krug in Salzburg XVIII vom Dorfrichter Adam >zur AMTSHAFTUNGSKLAGE 3.) Einleitung des Wasserrechtverfahren+Österreichweiter Verleumdung A Konkursgericht des Landesgerichts Salzburg 1) AZ 23 S1241/95k Richard Leeb, geb. 01. 02. 1938 b) EZ 8 GB Bruck Strafsache Dr. Sieber / SalzbSpk Bank AG ATS 14,500.000,00 Schätzgutachten Ing. Ebner und ATS 2,600.000,00 Investition Glocknertrade GmbH +Maria Leeb ATS 17,100.000,00 = € 1,242.344,33 verzinst mit 4 % = € 49.693,77 für 14 Jahre € 695.712,78 insgesamt 1,938.057,11 EUR 1,938.000,00 C Verweigerung des Zuganges zu Gericht, trotz Erfüllung der Vorraussetzungen nach § 63 ZPO a) b) RECHTSVERTEIDIGUNG Arbeitsleistung 158 Monate je € 3.000,- = € 474.000, 00 Materialaufwand € 26.000.00 EUR 500.000,00 RÜCKFORDERUNG zu Unrecht verfügter Gerichtsgebühren EUR 120.000,00 EUR 360.000,00 Entschädigung 14-jährige Verleumdung EUR 700.00,00 Zwischensumme per 31- 12 – 2015 verzinst für 1 Jahr mit 4 % per 31- 12 - 2016 EUR 3.618.000,00 EUR 144.720,00 Gesamtforderung EUR 3.762.720,00 Wohnrecht für 100 m² im Objekt Bahnhofstr. 6 ab dem 01. 08. 2001; D Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH per 31- 12 – 2016 192 Woraus sich die vorsätzliche Schadensverursachung – gemeinsam veranlasst durch die Erst- und Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gegenüber der Klägerin mit EUR 3,8 Mio beziffert. aus vorangeführten Gründen erstattet die Klägerin ihr FESTSTELLUNGSBEGEHREN das Bezirksgericht Zell am See wolle alsbald feststellen, dass die beiden Erstund Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gemeinsam 1. am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestand berechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt; 3. am 17. Jänner 2001 um 8:30 Uhr die Umzäunung des Hochtanklagers überklettert und um 9:00 Uhr ein 220–Liter-Fass mit Heizöl Leicht zum Auslaufen gebracht, um dem - gleichzeitig um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck amtierenden Amtssekretär Kurt Reiter einen Vorwand zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 gegen Leeb zu liefern; 4. um 11:00 Uhr gegenüber Medienvertretern aus der Stadt Salzburg die allgemein offenbare Österreichweite Verleumdungskampagne gegen Leeb eröffnet haben, welche seitens der Behördenorgane und Medien bis heute fortgeführt wird; 5. die Firmen Voltaik Handels GmbH, Glocknertrade GmbH und Leeb Betriebs GmbH, sowie deren Geschäftsführer Ingrid und Richard Leeb behördlicher und gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt haben. 6 die beiden Erst- und Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gemeinsam in den Punkten 1. bis 5. rechtswidrig gehandelt haben; für alle entstandenen Schäden und Folgeschäden aus ihren rechtswidrigen Handlungen gemeinsam zur ungeteilten Hand Ersatz- und Haftpflichtig sind; die Kosten für dieses Verfahren alleine zu tragen haben. Um Antragsgemäße Stattgebung wird ersucht. 5671 Bruck/Glstr., am 9. Mai 2016 RICHARD L E E B 193 RICHARD L E E B A-5671 Bruck / Glocknerstraße, Kaprunerstraße 3 GESCHÄFTSFÜHRER VOLTAIK Handels GmbH * GLOCKNERTRADE GmbH * Leeb BETRIEBSGmbH * erblicher Witwer in der VERLASSENSCHAFTSSACHE AZ 45 A 366/2005 BG Zell am See * www.leeb-oel.at STIPENDIENSTIFTUNG – FAMILIE LEEB e-mail: [email protected] ________________________________________________________________________________________ am 5. Mai 2016 An das Bezirksgericht Zell am See Mozartstraße 2 5700 Zell am See RECHTSSACHE: KLÄGER: vertreten durch: Leeb Betriebs GmbH FN 56254b, 5671 Bruck/Glstr. Richard L e e b , Geschäftsführer, wo Kaprunerstraße 3, 1. BEKLAGTER: 2. BEKLAGTER: Ernst Pecile, Gletschermoosstraße 11, 5700 Zell am See Stefan Pecile, Gletschermoosstraße 11, 5700nZell am See WEGEN: Streitwert: Feststellungsklage nach § 228 ZPO EUR 1.000,-- I. zum aufrechten Rechtschutzbedürfnis: Das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist gegeben, weil ein aktueller Anlass zur präventiven Klärung des strittigen Rechtsverhältnisses besteht: die Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See Dieser Anlass ist zu bejahen, weil das Rechtsverhältnis durch eine ernsthafte Un-sicherheit gefährdet erscheint, wie der Beklagte in Rechte des Klägers eingegriffen hat und diese hartnäckig bestreitet. Die Feststellungsklage ist schon deswegen zulässig, weil aufgrund des Verhaltens des Beklagten eine erhebliche objektive Ungewissheit über den Bestand des Rechts entstanden ist und diese Ungewissheit durch die Rechtskraftwirkung des Feststell-ungsurteils beseitigt werden kann. (T6) 6 Ob 335/00h Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 335/00h. - II. zur Tatsachenfeststellung: Nachdem der 1. Beklagte Ernst Pecile mithilfe seiner Söhne Stefan und Andreas a) am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; b) den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt und 194 c) zwischen den Betriebsgrundstücken EZ 501 und EZ 601 einen illegalen Stahlzaun errichtet hatte, wurde er am 16. 12. 2000 im Verfahren 5 C 1712/ 00 p BG Zell am See wegen Besitzstörung und Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt : REPUBLIK ÖSTERREICH Bezirksgericht Zell am See GZ 28 Ur 1198/01v LGS Band I ON 3 Endbeschluss Das Bezirksgericht Zell am See hat durch die Richterin Mag. Heidi Premstaller-Grundner in der Rechtssache der klagenden Partei Glocknertrade GesmbH, 5671 Bruck an der Glocknerstraße, Bahnhofstraße 6. vertreten durch DDr. Manfred König, Rechtsanwalt In 5760 Saatfelden, wider die beklagte Partei Ernst Pecile. geb. 28.5.1942. Unternehmer. 5100 Zell arn See, Gfetschermoosstraße 11, wegen Besitzstörung, nach mündlicher Verhandlung beschlossen: 1. Die beklagte Partei hat dadurch. dass sie am 2. bzw. 3.12.2000 die Liegenschaft EZ 601 eigenmächtig eingezäunt het, den ruhigen Besitz der klagenden Partei an ihrem Bestandrecht gestört-. – 2. Die beklagte Partei ist gegenüber der klagenden Partei bel sonstiger Exekution schuldlg.·ab sofort jede weitere derartige In Punkt 1.) dieses Endbeschlusses näher bezeichnete oder ähnliche Störung zu unterlassen und umgehend den vorigen Zustand durch Entfernen des Zaunes sowie des angebrachten Schlosses wiederherzustellen. Bezirksgericht Zell am See Abt. 3, am 18. 12. 2000 -------------------------- Aktenkundig zu 28 Ur 1198/01v Landesgericht Salzburg sind die Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung zum Grunderwerb des 1. Beklagten Ernst Pecile in Zusammenwirken mit der Salzburger Sparkasse Bank AG, der Oberbank AG, dem Masseverwalter Dr. Erhard Hackl und dem Konkursrichter am Landesgericht Salzburg Dr. Gregor Sieber. Der Erstbeklagte Ernst Pecile hat akzeptiert, wie ihm seitens der Verkäuferin Salzburger Sparkasse Bank AG nach Erwerb der Betriebsliegenschaft GP 91/7 EZ 601 Grundbuch 57303 Bruck kein Schlüssel zur Kaufliegenschaft übergeben wurde. Schon bei den Kaufverhandlungen hat der Erstbeklagte Ernst Pecile mit dem Verkäufer Dr. Werner Kreiseder wegen des fehlenden ZutrittsRechtes die sich auf der Liegenschaft befindlichen Ablagerungen und die laufende betriebliche Tätigkeit außerhalb des Zaunes angesehen. Geradezu selbstverständlich hat der Erstbeklagte Ernst Pecile als redlicher Käufer die von der Verkäuferin im Kauf-vertrag versicherte „ Freiheit von Kontaminationen und fremder Rechte “ als Teil der Gesamtheit inkriminierter Tatbegehungen begriffen. -------------------------- III. zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren iVm Österreichweiter Verleumdungskampagne gegen Leeb: Am 17.01.2001 hat die Bezirkshauptmannschaft Zell am See auf Grund eines von Ernst und Stefan Pecile Link 06.00. am Hochtanklager der Firma Voltaik Handelsgesellschaft zum Auslaufen gebrachten Ölfasses ein Umweltverfahren eingeleitet und am 18. 01. 2001 das gesamte Betriebsgelände geschlossen und in ihre hoheitliche Verwaltung übernommen. 195 Amtssekretär Kurt REITER hat am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck die Eröffnung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/204-44/2001 BH Zell am See gegen LEEB geleitet. ZITAT aus der Hauptverhandlung zu 34 Hv 143/09z LGS am 29.10.2009 AS Kurt Reiter auf die Frage 18, wo er am 17.1.2001 um 9.00 Uhr gewesen sei: „ Ist das verfahrensgegenständlich? Es geht hier um den Lösungsmittelschaden. Ich darf das Gericht darauf hinweisen, dass ich nur für die Frage, die im Strafantrag drinnen steht, von der Amtsverschwiegenheit entbunden bin. Ich nehme an, dass ich am 17.Jänner um 9.00 Uhr auf der BH gewesen sein werde. Ich kann auf den Akt verweisen; auch für diesen Fall gibt es ein Einsatzprotokoll. Da steht drinnen, wie wir davon verfahren haben und wie wir eingeschritten sind.“ Über Vorhalt, dass um 9.00 Uhr das Ölfass zu rinnen begonnen habe: „ Das ist ja nicht Gegen-stand des heutigen Verfahrens.“ Der OBEREINSATZLEITER verweigert es zuzugeben, dass er zur gleichen Zeit, als Ernst und Stefan PECILE das Ölfass zum Auslaufen gebracht haben, damit befasst war, am Gemein-deamt Bruck die Amtshandlung zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren zu führen: Zahl 6/203-44-2001 NIEDERSCHRIFT: am Gemeindeamt Bruck/Glstr. am 17.1.2001 um 09:00 Uhr Firma Voltaik HandelsgesmbH, 4493 Wolfern, vertreten durch Richard Leeb; Firma Leeb BetriebsgmbH, Bahnhofshaße 6, 5671 Bruck/Glstr., handelsrechtliche Geschäftsführerin Frau Ingrid Leeb, wohnhaft 5671 Bruck/Glstr, Kaprunerstraße 3; Firma Glockner Trade GmbH,. Bruck,Glstr., vertr. durch Herrn Richard Leeb, 5671 Bruck; Leiter der Amtshandlung:. AS Kurt Reiter / Wasserrechtsbehörde: Mag. Franz Mühlböck Gewerbebehörde: Mag. Harald Wimmer / Schriftführer: VB Katharina Seidl /VB Hannelore, Walhler/Amt der Sbg. LR, Abt. 16: Dr. Robert Grass / Ing. Stefan Sturm Gemeinde Bruck/ Glstr.: Bgm. Herbert Reisinger etc der Amtssekretär Kurt REITER - zu Frage 13 bestätigt, dass natürlich das umgefallene Fass ( von Ernst und Stefan Pecile zum Auslaufen gebrachte ) der Auslöser war, und in der Folge diese gesamte Geschichte ausgelöst habe, wenn man das so sieht; Allgemein offenbar ist, wie um 11:00 Uhr Ernst und Stefan PECILE gemeinsam mit Obereinsatzleiter Kurt REITER gegenüber Medienvertreter aus der Stadt Salzburg LEEB der Bodenverunreinigung bezichtigen und die allgemein offenbare und nachhaltige, Österreichweite Verleumdungskampagne eingeleitet haben, welche durch die Bezirkshauptfrau Hofrat Dr. Rosmarie Drexler und den Wasserrechtsreferenten Mag. Franz Mühlböck weitergeführt wurde, wodurch die Eröffnung der Konkursverfahren über die Vermögen der Firmen Leeb Betriebs GmbH FN 56254b und Glocknertrade GmbH FN 53395y bewirkt wurde. Neben dem Verlust der Gesellschaftsvermögen, wurden den Geschäftsführern Ingrid und Richard Leeb massive Personenrechtliche Nachteile, durch eine 14-jährige unwahrhaftige Be196 schuldigung der Herbei-führung einer Umweltkatastrophe im Heimatort, verursacht. Zu den direkten Befassungen von Landes und Bundeorganen im Behördenverfahren ist auf die Zusammenführung vom 30. 06. 2004 im Strafakt 28 Ur 1198/01vLG Salzburg Band XVII ON 194 verweisen. Aus den Strafakten zu 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), sowie den Hauptverhandlungen vom 3.9.2009 und 30.10.2009 zu 31Hv 143/09a und vom 15., 16. und 17. 06. 2011 zu 40 Hv 147/10g je Landesgericht Salzburg kann entnommen werden, wie der mehrfacher Verbrechen überführte Kurt Reiter - am 18.1. 2001 die gewerbepolizeiliche Verfügung zur Schließung der Firma Voltaik GmbH angeordnet hat; - diese Schließung in der Form durchgeführt hat, dass die Behörde eigene Schlösser an den Zugangstoren angebracht und zusätzlich eine Versiegelung mit amtlichem Rund-siegel und Verplombung vorgenommen hat; - die Überwachung der Einhaltung der Sperre der Betriebsanlage dem Gendarmerieposten Bruck übertragen und gleichzeitig die Schlüsselgewalt über die Betriebsanlage an Ernst Pecile übertragen und diesen beauftragt hat, die Warenentnahme durch Leeb zu überwachen, - in Gemeinschaft mit PECILE Diebstähle und Beschädigungen am Eigentum von Leeb, sowie Verwüstung des gesamten Betriebsgelände bis zur voll-ständigen Unbrauchbarkeit ermöglicht hat; - der Geschäftsführerin der Leeb Betriebs GmbH am 18. 01. 2001 entgegen dem Schließungsbescheid – die Warenentnahme mit dem Bemerken verweigert hat, dass eine Öffnung der Betriebsanlage nur für eine Gesamt-räumung in Frage kommt; - der Geschäftsführerin der Leeb Betriebs GmbH im Beisein Mag. Mühlböck anlässlich der Einvernahme von Ingrid Leeb angeboten hat, dass er einen Käufer wüsste, der ATS 2,5 Millionen bezahle und die Entsorgung der. Altlasten übernehme, wenn sie das Betriebsgelände Hochtanklager räume; 197 gemeinsam mit Ernst und Stefan PECILE am 17. 01. 2001 die allgemein offenbare Verleumdungskampagne gegen Leeb eingeleitet hat und diese bis heute weiterwirkt: - MIT DIESEM FOTO AUS SPANIEN wird dem öffentlich rechtlichen Auftrag entsprochen, wodurch der Familie Leeb – wie beabsichtigt – massive Personen- und Eigentumsschäden entstanden sind und weiter entstehen. Die Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung, wie sie für die Herbeiführung eines Behördenverfahren durch Ernst und Stefan Pecile, Salzburger Sparkasse Bank AG, und Dr. Erhard Hackl, sowie für die Einleitung und Durchführung der Wasserrechtsverfahren durch Kurt REITER mit den befassten Behördenorganen maßgeblich waren, haben insgesamt zu massiven Vermögensschäden geführt: - für die Republik Österreich: MEHR ALS 130 Mio ATS für die Familie LEEB: MEHR ALS 40 Mio ATS - AS Kurt Reiter bezichtigt Leeb am 08. 03. 2001 vor laufender ORF Kamera illegale Tanks vergraben zu haben. Der Vorwurf krimineller Machenschaften wurde in ZIB 1 Österreichweit und im westlichen Bayern ausgestrahlt und hat zur Distanzierung von Lieferanten und Kunden geführt. AS Kurt Reiter erklärt am 26. September 2001 vor laufender Fernsehkamera die nunmehr durch die Grabung bewiesene alleinige Schuld von Leeb und ist überdies in der Lage, die bislang nur rechnerisch ermittelte Ölmenge von 100.000 Liter im Untergrund als nachgewiesen zu bestätigen. Damit setzt er seine vorsätzliche Verleumdungskampagne weiter fort und wird dabei vom ORF in althergebrachter, objektiver Berichterstattung tatkräftig unterstützt. Auch in der Kronenzeitung sprudelt das Öl "wie aus einer Zapfsäule". 08. 03. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: " nicht nur 100.000 Liter Öl, sondern auch Nitroverdünnung ist im Hochtanklager großflächig versickert ..... 13. 03. 2001 Salzburger Nachrichten: " im Hochtanklager Leeb wurden großflächig ÖL- und Chemierückstände gefunden.... 198 13. 03. 2001 AS Reiter + Bezirkshauptfrau in den SN: " Kosten von 80 bis 100 Mio S für den Steuerzahler.... 150.000 Liter Altöl im Boden ..... 13. 03. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den SVZ: " die BH hat den Betrieb der Firma Leeb stillgelegt.... es steht fest, dass 150.000 Liter aus dem Gelände der Firma Leeb in den Boden versickert sind .... 13. 03. 2001 AS Reiter + Bezirkshauptfrau in der Kronenzeitung: " Kosten von 100 Millionen S.... Lösungsmittel im Hochtanklager...100.000 bis 150.000 Liter Öl sind ins Erdreich gelangt....Leeb ist der einzige Verursacher...... 24. 03. 2001 LR Dr. Raus in den Salzburger Nachrichten: " EU weite Ausschreibung... errechnete Menge von 90.000 Liter versickertes Altöl..... 10. 04. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in der SVZ: " nach Ölverseuchung Leeb in Konkurs .... 10. 04. 2001 LR Dr. Raus /Kronenzeitung: " Öl-See in Bruck - ein Konkurs.. 12. 04. 2001 Pinzgauer Nachrichten: " Ölskandal in Bruck - Firma Leeb in Konkurs.... mindestens 90.000 Liter ausgeflossenes Öl wurde errechnet...... 24. 04. 2001 Salzburger Nachrichten: Ölskandal ohne Zahler. Leeb Betriebs GmbH mit 6 Mill. S in der Kreide ...... 29. 05. 2001 Salzburger Nachrichten: " Kindergarten vor Abbruch..... 21. 06. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in der Bezirkszeitung: " langwierig und teuer wird die Sanier-ung des ölverseuchten Gebietes rund um die ehemalige Heizölfirma Leeb - 20.000 Tonnen Erd-reich müssen ausgetauscht werden..... 21. 08. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den Pinzgauer Nachrichten: " Leeb ist die einzige Eintragungsstelle... insgesamt sind 100.000 Liter Öl ausgeflossen... 7000 m² sind verseucht..... 20.000 Tonnen Erde müssen ausgetauscht werden..... das Öl stamme aus den 80er und 90er Jahren.... 23. 07. 2001 Bürgermeister in der Bezirkszeitung: " die Gemeinde muß die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls am Hochtanklager bezahlen..... 26. 07. 2001 Bürgermeister im Brucker Gemeindebrief: " nach dem Ölschaden der Firma Leeb.... 08. 08. 2001 AS Reiter + Bürgermeister + LR Nindl+ Bezirkshauptfarau in der Pinzgauer Post: " Bauführung in der Saison - Fehler der Behörde ...... 22. 08. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: " aus einer Baracke am Hochtanklager wurden 500 Tonnen Erdreich entsorgt... in dieses sind irgendwann geschätzte 2.000 Liter Lösungs-mittel gesickert.... die Chemikalie gelangte bis ins Grundwasser.... weitere Sorgenkinder... 165.000 Liter Lösungsmittel im Hochtank 2 ....... 23. 08. 200 Bezirkshauptfrau in der SVZ: " ca. 500 Tonnen Erdreich das mit Lösungsmittel verunreinigt war, sind fachgerecht entsorgt worden.... die Kosten betrugen rund 7 Mio S .... bis Mai 2002 müssen ca. 100.000 Liter Mineralöl aus Boden und Grundwasser entfernt werden.... Kosten 70 Mio S... 30. 08. 2001 AS Reiter in der Bezirkszeitung: teuere Sache für Steuerzahler... Franz Michel BH Zell: 165.000 Liter Lösungsmittel + jede Menge Gerümpel 30. 08. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den Pinzgauer Nachrichten: " erster Sanierungsschritt, ca. 2000 Liter Lösungsmittel fachgerecht entsorgt....... 05. 09. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU IN DEN Salzburger Nachrichten: " Sanierer rechnen damit, dass sie Ende nächster Woche erstmals auf mit Öl verunreinigtes Erdreich stoßen werden....... 199 06. 09. 2001 Bürgermeister in der Bezirkszeitung: " Schuld ist Leeb ...... 19. 09. 2001 Salzburger Nachrichten: " Ölskandal Firma Leeb ist Unterrichtsfach der Landwirtschaftsschule ..... 26. 09. 2001 Baustellenkoordination DI NEUMAYR in der Krone: " Öl fließt wie aus einer Zapfsäule ........ 26. 09. 2001 Bürgermeister in der Krone: " 23 Jahre war Reiter der Mann fürs Grobe.... die Degradierung von AS Reiter durch die Bezirkshauptfrau könne er nicht verstehen.... 01. 10. 2001 Bürgermeister in der Brucker Rundschau: " klar festgestellt ist die Verursachung durch Leeb, zahlen wird der Steuerzahler und 3 Mill S die Gemeinde....... 04. 10. 2001 AS Reiter in der Bezirkszeitung: " schuld ist eindeutig Leeb... das ergeben Laboruntersuchungen und Gutachten von Sachverständigen.... die Bezirkshauptfrau auf Seite 2: " es gibt keinen Konflikt mit Reiter....... 10. 10. 2001 AS REITER + BEZIRKSHAUPTFRAU in "Korrekt Anzeiger: "Ausgangspunkt war eindeutig der Tanklagerkelkler der Firma Leeb...... die Anschuldigungen gegenüber Amtsorgane werden der Staatsanwaltschaft .... 11. 10. 2001 Baustellenkoordination DI NEUMAYR in der Kronenzeitung: " der Ölsee ..... 18. 10. 2001 AS REITER + Bürgermeister in den Pinzgauer Nachrichten: "100.000 Liter Öl aus Tanklager Leeb.... Entsorgungskosten für die Gemeinde 600.000 bis 800.000 Schilling seufzt der BGM.... eine bedenkliche Vorgangs- weise von Leeb ... 24. 10. 2001 Salzburger Nachrichten: die Erhöhung des Überschreitungsbetrages von 30 Mio um 50 Mio auf 80 Mio S ist zur Behebung des Ölschaden notwendig...... Nationalrat befaßt sich mit dem Ölskandal am 21./22 Nov. 2001 04. 12. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: nach Umweltskandal... 08. 01. 2002 LR Dr. Raus in den Salzburger Nachrichten: " 80.000 Liter Mineralöl und 2000 Liter Lösungsmittel wurden entfernt ..... 30. 01. 2002 Bürgermeister im " Korrekt Anzeiger ": 165.000 Liter FLÜSSIGKEIT aus einem Tank müssen entsorgt werden ...... 01. 12. 2001 Bürgermeister in der Brucker Rundschau: " Imageschaden für die Gemeide Bruck durch Leeb ..... 13. 02. 2002 Bürgermeister in den Salzburger Nachrichten: " nach dem Öl 05. 11. 2002 Salzburger Nachrichten: 12 Verdächtige zeigt die Gendarmerie in Zusammenhang mit dem Ölskandal an.... Leeb bestreitet .... 01. 03. 2002 Landeszeitung: " 70.000 Tonnen Erdreich wurden ausgetauscht..... 33.000 Tonnen davon waren mit 100.000 Liter Mineralöl kontaminiert... Dankeschön ... Einladung zur Adventfeier .... 04. 03. 2002 Bürgermeister im Brucker Gemeindebrief: " Sanierungsarbeiten nach dem Ölschaden der Firma Leeb ....... 05. 03. 2003 " Korrekt - Kleinanzeiger " : Mistgstätten, der Fall der Firma Leeb ist noch in Gedanken vieler ........ 200 04. 08. 2003 ORF- RADIO SALZBURG: Leeb ist schuld, er hat 100.000 Liter ÖL im Boden versickern lassen. Die Information welche die öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt ausstrahlt beruht sicherlich auf recherchierten Beweisunterlagen. Es wäre schön, könnte der ORF diese Unterlagen in die Strafakte 28 Ur 1198/01 v am LANDESGERICHT SALZBURG einbringen. Damit könnten endlich Ausschreibung, Arbeitsausführung und Endbehandlung in der n a c h g e p r ü f t werden, welche die BH Zell am See bislang unter Verschluss hält. 04. 08. 2003 Bezirkshauptfrau im ORF: " sie ist erleichtert. dass der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde von Leeb abgewiesen hat..... damit ist erwiesen, dass alle Organe korrekt ....... der Steuerzahler hat € 7 Mio .......Einer Verwaltungsbeamtin sollte kenntlich sein, dass eine Abweisung durch den Verwaltungsgerichtshof kein Beweisergebnis einer Untersuchung darstellt und keinesfalls korrektes Organverhalten erweist, woraus sich weiterführender Verleumdungsvorsatz ableitet: der zerbrochene Krug in Salzburg V/ B2 - vom Dorfrichter Adam > zur S C H A D E N E R S A T Z K L A G E wegen VERLEUMDUNG gegen 1.) Dr. Rosemarie DREXLER, Bezirkshauptfrau 2.) Kurt REITER, Amtssekretär 3.) Mag. Franz Mühlböck, Wasserrechtsreferent der zerbrochene Krug in Salzburg V/ B3 - vom Dorfrichter Adam > zur S C H A D E N E R S A T Z K L A G E wegen VERLEUMDUNG gegen 1.) Dr. Franz Schausberger, Landeshauptmann 2.) Dr. Riner Braunstingl, Amtssachverständiger 3.) DI Dr. Angelika Brunner, Amtssachverständige Die in Beschädigungs- und Bereicherungsvorsatz geführte Österreichweite Verleumdungskampagne - ist allgemein offenbar und bedarf keines Nachweises – war ursächlich für die Aufgabe betrieblicher Tätigkeit der Firmen Leeb Betriebs GmbH FN 56254b und Glocknertrade GmbH FN 53395y mit nachfolgender Eröffnung der Konkursverfahren über deren Vermögen. der zerbrochene Krug in Salzburg IV - vom Dorfrichter Adam >zum Konkursrichter Dr. Gregor Sieber mit Bereicherung des Dr. Anton Waltl >zum Masseverwalter Dr. Erhard Hackl, RA >zum Masseverwalter Dr. Reinhard Huber, RA >zum Masseverwalter Dr. Hans Wabnig, RA IV. zu den Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung: An das Landesgericht Salzburg Staatsanwaltschaft Rudolfsplatz 2 5020 SALZBURG Glocknertrade GesmbH - PEClLE am 21. 01. 2001 Sehr geehrte Damen und Herren! 201 Ich vertrete sowohl die Firma Glocknertrade GesmbH. Bahnhofstrasse 6, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse als auch deren Konsulent, Herrn Richard LEEB, wohnhaft ebendort, und erstatte gegen unbekannte Täter Strafanzeige wegen Verdachtes der schweren Sachbeschädigung gemäss §S 125 und 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGB und bringe folgenden Sachverhalt zur Kenntnis: Die Fa. Glocknertrade GesmbH ist Bestandnehmerin der Liegenschaft EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK (Eigentümer: Ernst PECILE, Gletschermoosstrasse 11, 5700 ZELL AM SEE). Genanntes Grundstück wird vor allem zur Geräte- und KfZ Lagerung benutzt. Ausserdem befmdet sich darauf eine Brückenwaage und werden auf dieser Liegenschaft auch Altlasten gelagert. Die unmittelbar angrenzende Liegenschaft EZ 501 Grundbuch 57303 BRUCK steht im Alleineigentum der VOLTAlK Handelsgesellschaft mbH, als deren Geschäftsführer Herr Richard LEEB fungiert. Vorausgeschickt werden muss, dass sich die Fa. Glocknertrade mit Herrn PECILE in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Besitzstörungsverfahren befmdet. In erster Instanz (5 C 1712/00 P BG ZELL AM SEE) wurde mit Endbeschluss vom 15.12.:20OO festgestellt, dass Herr PECILE dadurch, dass er am 2. bzw. 3.12.2000 die Liegepschaft EZ 601 eigenmächtig eingezäunt hat, den ruhigen Besitz der Fa. Glocknertrade GesmbH an ihrem Bestandrecht gestört hat. Herr PECILE wurde weiters schuldig erkannt, ab sofort jede weitere derartige oder ähnliche Störung ZU unterlassen und umgehend den vorigen Zustand durch Entfernen des Zaunes sowie des angebrachten Schlosses wiederherzustellen. Herr LEEB wurde am 17.1.2001 von Herrn PECILE angerufen und zum sofortigen Öffnen des Einfahrtstores zur Liegenschaft EZ 601 aufgefordert. worauf Herr LEEB entgegnete, dass Zutritt zum Bestandobjekt gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verlangt werden sollte. Kurze Zeit später wurde Herr LEEB vom Gendarmeriebeamten Inspektor Josef ROIDER, Obere Walserbergstrasse 59, 5071 WALS, fernmündlich dahingehend kontaktiert, dass im Tanklager ein Ölfass auslaufe. Der befasste Beamte hätte bereits direkten Auftrag von der Bezirkshauptmannschaft ZELL AM SEE (Herrn Kurt REITER, Sportplatzstrasse 2, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse) das Auslaufen sofort zu stoppen, woraufhin sich Herr LEEB umgehend zum Einfahrtstor der Liegenschaft EZ 501 begab und dieses aufsperrte. Zum Zeitpunkt seines Eintreffens befand sich bereits ein Einsatzfahrzeug der Gendarmerie sowie das Fahrzeug von Herrn PECILE vor den beiden Toren (sowohl zum Grundstück 601 als auch zum Grundstück 501 befinden sich mit Vorhängeschlössern versperrte Einfahrtstore). An der westlichen Grundgrenze der beiden Liegenschaften angekommen, konnte festgestellt werden, dass tatsächlich ein Heizölfass umgestürzt worden war und mit offenem Spundloch nach unten am Boden lag. Der Inhalt entleerte sich. Es befand sich keine Spundverschraubung — wie gewöhnlich - vor dem Fass, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass diese abgeschraubt worden ist. Erfahrungsgemäß dauert das Auslaufen eines Heizölfasses max. 40 Minuten. Nachdem das gegenständliche Fass wieder aufgestellt war, befanden sich vom 220-Liter-Inhalt noch etwa 30 Liter im Fass. Wie Herr LEEB am Gendarmerieposten BRUCK in weiterer Folge in Erfahrung bringen konnte, ist das obgenannte Einsatzfahrzeug per Funk zum Tanklager beordert worden. Vom Fahrer des Ffilirzeuges, bei welchem Herr LEEB um ca. 13.30 Uhr eine 202 Niederschrift zu Protokoll gab, Herrn Inspektor Helmut HINTERSTEINER, Fichtenweg 6, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse, konnte vernommen werden, dass sich bei Ankunft der Gendarmeriebeamten beim Tanklager, Herr PEeILE und dessen Sohn, Herr Stefan PECILEr Gletschermoosstrasse 11, 5700 ZELL AM SEE, innerhalb des abgesperrten Lagers befanden und sich gerade auf den Rückweg daraus machten. Von den beiden Herren musste zuvor offensichtlich die Abzäunung überklettert worden sein. Es ergeben sich insgesamt einige aufklärungsbedürftige Fragen, welchen umgehend nachgegangen werden müsste: 13. Wann und von wem WWde der zuständige Beamte der BH ZELL AM SEE, Herr REITER, über ein auslaufendes Ölfass informiert? 14.Wer hat die Gendarmerie diesbezüglich verständigt? 15.Warum wurde der Ursache des Ölaustrittes bisher überhaupt nicht nachgegangen? Aufgrund des obgenannten zeitlichen Ablaufes und der Tatsache, dass sich die Herren PEClLE zum Zeitpunkt des Eintreffens der Funkstreife innerhalb des abgesperrten Lagers befunden haben, müsste von diesen der "Täter" gesehen worden sein. Sind die Herren PECILE dazu bereits befragt worden? Interessanterweise gab es entlang der Lagerumzäunung auch keine frischen Spuren. Die am "Tatort" aufgestellten Ölfässer sind aufgrund einer Verfahrensanordnung der BH ZELL AM SEE aus dem Garagentrakt zuvor ausgelagert worden. Abgesehen von Herrn LEEB, welcher sich seinerzeit persönlich davon überzeugte, dass alle Fässer verschlossen waren, war Herr Martin KORINEK, Fichtenweg 30, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse, als Bediensteter der Fa. LEEB Betriebs GesmbH mit dem Umlagern befasst. Herr KORINEK besitzt den Gefahrgut-Führerschein und ist geprüfter Tankreiniger, weshalb dieser niemals ein gefülltes Ölfass mit offenem Spund ins Freie stellen würde. Es wäre der Eintritt von Niederschlag und das Austreten von Öl die Folge. Darüberhinaus kann ein unverschlossenes Fass wegen Ausschwappen des Öles nicht transportiert werden. Es besteht somit insgesamt der dringende Verdacht, dass unbekannte Täter am Morgen des 17.1.2001 an der Grundgrenze der Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK vorsätzlich ein Heizölfass mit 220-Liter-Inhalt umstürzten und der Tatbestand der schweren Sachbeschädigung gemäss §§ 125, 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGB gegeben ist. Die genaue Höhe des Schadens ist noch nicht abschätzbar, allein die Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten werden jedoch die in § 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. Z StGB angeführten Wertgrenzen übersteigen. Zum Beweis wird neben dem zuvor genannten Akt 5 C 1712/00 P BG ZELL AM SEE und den einzelnen, involvierten Personen auf die Anzeigen von Herrn Richard LEEB vom 18.1.200I am Gendarmerieposten BRUCK an der Glocknerstrasse verwiesen. Meine Mandanten erklären bereits jetzt, sich einem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschliessen und beantrage meine Kanzlei vom jeweiligen Verfahrensstand zu verständigen bzw. zur Hauptverhandlung zu laden. Die Dring-lichkeit der Angelegenheit liegt auf der Hand, da inzwischen behördliche Zwangsamassnahmen angeordnet wurden und in diversen Medien auch die Fa. LEEB BetriebsgesmbH in Misskredit gebracht wird, obwohl ausschliesslich die Firmen VOLTAIK Handelsgesellschaft mbH und Glocknertrade GesmbH damit im Zusammenhang stehen. 203 Mit vorzüglicher Hochachtung ! DDr.König eh Strafanzeige wegen §§ 12~ und 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGll vom 22.1.2001 am 5. 2. 2001 Sehr geehrte Damen und Herren ! Da sich der angezeigte Vorfall vom 17.1.2001 zu Lasten meiner Mandantschaft erheblich. ausgeweitet ha t, wird eine ergänzende Darstellung der damit in Zusammenhang stehenden Weiterungen notwendig: Bereits Zwei Stunden nach dem Auffinden des. auslaufenden Ölfasses am 17.1.dJ. waren zahlreiche Medienvertreter (ORF! Salzburger Nachrichten, Kronenzeitnng u.a.m.) vor prt, um Bericht zu erstatten. Die von den anwesenden Herren PEClLE sowie den Vertretern der Bezirksbehörde ZELL A. SEE erteilten Auskünfte führten zu einer medialen Vorverurteilung der - wie bereits mitgeteilt - nicht involvierten Fa. LEEB Betriebs GesmbH und des Herrn Richard LEEB persönlich. Der dadurch - für die zuvor Genannten - unwiderbringliche Schade ist offensichtlich. Gefliessentlich verschwiegen wurde, dass. alle vorhandenen Altlasten ausnahmslos a. seit mehr als fünf Jahren an Ort und Stelle lagern; b. aus dem Konkursvermögen der Fa. VOLTAlK GesmbH stammen; c. vom seinerzeitigen Masseverwalter RA -Dr - Erhard HACKL. Hofgasse 7> 4020 L!NZ, nicht entsorgt worden sind, obwohl ibm die dafür notwendigen Geldmittel zur Verfügung standen; d. im Eigentum des. Herrn Ernst PECILE als. grundbüeherlicher Alleineigentümer der EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK stehen; e. der Bezirksbehörde ZELL AM SEE seit dem Jahre 1994 (Überprüfungsbescheid) bekannt waren; f. Gegenstand der jahrelangen Entsorgungsbemühung des Geschäftsführers der VOLTAlK Handels GesrnbH beim Masseverwalter wie auch beim BG ZELL AM SEE waren. Der Vorfall vom 17.l.d.J. scheint lediglich als Anlass genommen zu werden, um sämtliche mit Herrn Richard LEBB in Zusammenhang stehende Finnen. in Misskredit zu bringen. weshalb um dringende Aufklärung ersucht wird damit seitens meiner Mandanten öffentlich richtiggestellt und entgegnet werden kann. Als weiterer - unmittelbar aus der Sachbeschädigung resultierender - Schaden kann angeführt werden, dass die Bezirksbehörde ZELL AM SEE am 18.1. dJ. die nutzungsberechtigten Firmen LEEB Betriebs GesmbH und Glocknertrade GesrnbH aus. dem Lager ausgesperrt hat, 'obwol keine von heiden Finnen: dort gefährliche Stoffe lagert oder bearbeitet. Durch diese Massnahme konnten die Finnen auf ihre Waren- und Hilfsstoffe sowie auf Arbeitsgeräte und Ersatzteile nicht mehr zurückgreifen, sodass diese zur Geschäftsaufgabe gezwungen wurden. 204 Am Abend des. 17.1. dJ. wurde dem Geschäftsführer der Fa VOLTALK GesmbH und Konsulenten der Fa. Glocknertrade Gesmbll, Herrn Richard LEEB, durch Herrn RElTER 'Von der BH ZELL AM SEE fernmündlich mitgeteilt, dass von Dr. GRATZ und Mag. WIMMER (ebenfalls beide BH ZELL/SEE) die sofortige Sperre des gesamten. Lagerareals verfügt wurde. Die Nutzungsberechtigten hätten die Möglichkeit am 19.1.d.J. in der Zeit von 7.30 bis 12.00 Uhr unbedingt notwendige Waren und Hilfsmittel auszulagern. Als. am folgenden Tag die Geschäftsführerin Frau Ingrid LEEB zur festgesetzten Zeit mit einem Angestellten zum Lager kam, erwartete sie dort bereits Herr REITER und vesperrte den Zutritt. Er begründete dies damit, dass ein Zutritt ausschliesslich zur Gesamträumung des Lagers gestattet sei. Bei dieser Gelegenheit wurde die Geschäftsführerirr von Herrn REITER vehement darauf hingewiesen. dass sie - bei Verletzung des Amtssiegels ; "eingesperrt" werden würde. Nach umgehender Beschwerde bei Dr, GRATZ intervenierte: dieser bei Herrn REllER und wurde daraufhin der Zutritt gewährt. Durch den offensichtlichen Alleingang von Herrn REITER entstanden meiner Mandantschaft wiederum erhebliche Auslagen. Bei der - im Zuge der Setznng der behördlichen Zwangsmassnahmen -durchgeführten Befragung der Geschäftsführerin lngrid LEEB durch Herrn REITER erklärte dieser, dass er selbst den VerschIuss des umgestürzten Ölfasses aus dem ausgelaufenen Öl aufgehoben hätte. Darauf sollten die ermittelnden Beamten umgehend hingewiesen werden, da es sich bei dem Verschluss um ein wichtiges Beweisstück handelt. Gleichzeitig gab er an, dass ihm ein potentieller Käufer bekannt sei, welcher S 2,5 Millionen für die Betriebsliegenschaft bezahlen und alle Altlasten entsorgen würde, woraus sich auch das Verlangen nach einer Gesamträumung der Liegenschaft erklären lässt. Schliesslich musste bei der - ebenfalls von Herrn REITER durchgeführten -Einvernahme des Herrn Richard LEEB von diesem richtig gestellt werden, dass es sich nicht um ein „ verunfalltes Ölfass“ handeln würde, sondern. um ein. vorsätzlich umgestossenes. Herr Richard LEEB musste überdies erkennen,. dass in der aufgencmrnenen Niederscbrift von Herrn REITER wesentliche Teile seiner Aussage nicht aufgenommen wurden, weshalb letztendlich auch die Schliessung des gesamten Betriebsgeländes wurde. Mit vorzüglicher Hochachtung ! DDr. König eh ---------------------------- Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 Bezirkshauptmannschaft Zell am See zum „ Öl- und Lösungsmittelschaden in Bruck “ FRAGESTELLUNG STRAFVERFAHREN 40 Hv 147/10g __________________________________________________ C Ernst PECILE und Stefan PECILE haben am 17. Jänner 2001 um 9:00 Uhr in Abstimmung mit AS Kurt Reiter ein Ölfass zum Auslaufen gebracht, um einen Vorwand für die Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See herzustellen, wie im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg aktenkundig: 205 STEFAN PECILE–FALSCHAUSSAGE Beweisaufnahme(54)am 24.7. 2007 zur Einvernahme von STEFAN PECILE als Zeuge habe ich das Protokoll vom 03. 07. 2007 zu vorliegenden Aktenwidrigkeiten und unrichtigen Beweisaussagen mit Randnummern versehen und erstatte meine Stellungnahme zu den Aussagen des Zeugen wie folgt: 01 Bei den Kaufverhandlungen selbst war ich nicht dabei. Mir ist nur noch in Erinnerung, dass alles relativ flott gegangen ist und man sich sehr rasch geeinigt hat. Am 5. 12.1996 berichtet die Salzburger Sparkasse an Herrn Dr. Hackl, dass seitens der Salzburger Sparkasse am 22. 11. 1996 mit dem Kaufinteressenten Pecile zu EZ 501 und 601 Verhandlungen aufgenommen und ein Richtpreis mit S 1.000,--/qm festgelegt wurde. Der Kaufvertrag für die EZ 601 wurde seitens der Salzburger Sparkasse am 18.04. 2001 unterzeichnet. 02 Bereits vor dem Abschluss des Vertrages habe ich das Grundstück mit meinem Vater gemeinsam besichtigt. Der Zeuge hat gemeinsam mit seinem Vater vor Abschluss des Kaufvertrages vorhandene Ablagerungen, wie sich diese seit dem Jahre 1994 auf der Liegenschaft befunden haben zur Kenntnis genommen. 03 Damals ist uns aufgefallen, dass auf dem Grundstück einige Altlasten sich befinden. Es waren aber lediglich leere Getränkekisten und ein alter verrosteter Jeep. Ölfässer oder ähnliches ist nicht am Grundstück gestanden. Der Zeuge erstattet wissentlich eine falsche Beweisaussage. Es sind die damals lagernden Gegenstände am 9.10. 1997zu 2 E 25/97 a; am 4.12.98 zu 2 E 42/98 b und am 13 08.1999 zu 2 E 33/99 f je BG Zell am See ( vgl. Band VI ON 20 ) explizit mit 8 LKW – Wracks, 300 Öltanks, 2000 Bier-und Limonadengebinde, sowie 2 Tonnen Computerschrott ausgewiesen. 04 Dazu muss ich gleich sagen, dass weder mein Vater noch ich selbst wussten, was ein Fruchtgenussrecht ist. Aussage Ernst Pecile 22. März 2001 Strafakt Band I ON 9 SZ 181 bis 183: Ich habe den Zaun mit dem auf dem Grundstück lagernden Baustahlgitter errichtet. Dieses Baustahlgitter gehört seit dem Grundkauf mir, weil ich das Grundstück lt. Vertrag mit den darauf befindlichen Fahrnissen gekauft habe. Ich habe auch hingenommen, dass Altlasten seitens R. Leeb dort lagerten. Daher 206 sehe ich nicht ein, dass – trotz Fruchtgenussrechtes – lagernde brauchbare Gegenstände nicht mir gehören. 05 Mein Vater war immer der Meinung, dass er das Grundstück lastenfrei von der Salzburger Sparkasse erworben hat. Aussage Ernst Pecile am 14. 02. 2001 Strafakt Band I ON 10 SZ 185 bis 189 „ Etwa Mitte des Jahres kam ich mit Richard Leeb überein, dass er die teilweise auf der GP 91/7 sich befindlichen Betriebsteile ( Kohleboxen, Brückenwaage, Ölabschei-deranlage ) weiterbenützen kann. Bei der Übernahme des Grundstückes von der Salzburger Sparkasse waren Altlasten auf dem Grundstück, welche ich zur Kenntnis genommen habe.“ 06 Soweit ich weiß ist dies auch im Kaufvertrag so festgeschrieben. Ernst Pecile vor dem BG Zell am See zu 5C 1712/00p Protokoll v. 14.12. 2000Das auf dem gekauften Grundstück gelagerte Baustahlgitter ist wie alle Fahrnisse laut Angaben der Salzburger Sparkasse auf mich übergegangen. detto BG Zell am See zu 5C 1/01xProtokoll vom 24. 10. 2001: Mit 28. 01. 2000 wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. Ich habe daraufhin auf Empfehlung der Wasserrechtsbehörde (=AS Kurt Reiter) einen Zaun errichtet, das daraus resultierende Besitzstörungsverfahren ist Gerichts-bekannt. Zwischenzeitig fanden keine Gespräche zwischen mir und Richard Leeb über eine allfällige Benutzung dieser Liegenschaft statt, da ich auf den Ausgang des Rekurs-verfahrens hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes wartete. 07 Jedenfalls erinnere ich mich an einen Vorfall, bei dem wir Richard Leeb in seinem Büro in Bruck besuchen wollten und uns sozusagen als neue Nachbarn vorstellen wollten. Er hat uns damals mehr oder weniger aus seinem Büro hinaus geschmissen. Der Zeuge übersieht dass der von ihm gemeinsam mit seinem Vater und seinem Bruder erstattete „ Besuch “von wüsten Beschimpfungen und Bedrohungen mir und meiner Tochter Ingrid Leeb gegenüber begleitet war. 08 Das Kuriose an der ganzen Sache war, dass mein Vater gar keinen Schlüssel für das Grundstück hatte. 207 Der Zeuge hätte daraus erkennen müssen, dass es sich bei dem Grunderwerb in dem die Verkäuferin Salzburger Sparkasse dem Käufer Ernst Pecile für die verkaufte Liegenschaft keinen Schlüssel aushändigen hat können, keinesfalls um ein redliches Geschäft gehandelt hat, sondern die Eigentumsübertragung bei rechtswidriger Löschung des bestehenden Fruchtgenussrechtes außerhalb der Rechtsordnung vorgenommen wurde. 09 Leeb hatte nämlich ein Vorhängeschloss an das Tor gehängt, sodass wir den Grund gar nicht betreten konnten. Mein Vater und ich haben aber trotzdem gelegentlich hineingeschaut. Der Zeuge verschweigt, wie ihm selbst und auch seinem Vater vor Kaufabschluss kenntlich war, wie die Verkäuferin Salzburger Sparkasse gar nicht über den Kaufgegenstand verfügungsberechtigt war, sondern der ruhige Besitz an der Nutzung der Liegenschaft der Firma Glocknertrade GmbH zustand und von dieser auch ausgeübt worden ist, wie mit Endbeschluss des BG Zell am See am 18. 12. 2001 bestätigt wurde. Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001: Mit 28. 01. 2000 wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. Ernst Pecile kauft das Grundstück (Vertragserrichtung 3. 12. 1999) obwohl das Fruchtgenussrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH eingetragen war und erst die Vereinbarungen mit Herrn Dr. Kreiseder von der Salzburger Sparkasse zur Löschung des Fruchtgenussrechtes ohne einverleibungsfähige Urkunde im Grundbuch des BG Zell am See vorgenommen worden ist. ( vgl. Strafakt 5 St 14/03 b ) 10 Zu diesem Zeitpunkt hat sich zwischen den Grundstücken ja noch kein Zaun befunden. Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001 Abs 1: „Bei einer Besichtigung der Liegenschaft vor Abschluss des Kaufvertrages habe ich gesehen, dass sich darauf Einrichtungen zu Lagerungszwecken, eine Ölabscheideanlage, eine Brückenwaage u.a.m. befindet und betriebliche Tätigkeit stattfindet. 11 Diese Gegenstände waren zum Beispiel Haushaltstanks, aber auch Ölfässer und Getränkekisten aus Holz. Ölfässer befanden sich ausnahmslos auf EZ 501 im Fasslager, nicht auf EZ 601. 208 12 Mir ist auch in Erinnerung, dass mein Vater schon einige Zeit in Kontakt mit der BH Zell am See war und zwar deshalb, weil wir ja unser eigenes Grundstück gar nicht nutzen konnten bzw. keinen Zugang dazu hatten. Der Zeuge hätte bei Wahrheitsgemäßer Aussage dem Gericht den Grund nennen müssen, warum sein Vater nicht gegenüber der Verkäuferin Salzburger Sparkasse seine Eigentumsrechte geltend gemacht hat, sondern über die Wasserrechtsbehörde =AS Kurt Reiter Druck auf Dr. Gratz zu Rechtswidrigen Maßnahmen der Gewerbebehörde ( Verfahrensanordnung zur Auslagerung aus Garagentrakt) ausgeübt und die Betriebsschließung der Leeb – Firmen herbeigeführt hat. 13 Meinem Vater wurde daraufhin von Dr. Gratz dringend empfohlen, unsere Grundstücke durch einen Zaun zu trennen. Der Zeuge macht sich hier vorsätzlich einer Falschaussage schuldig. Es wurde von Herrn Dr. Gratz zu keiner Zeit die Errichtung eines Zaunes empfohlen! Herr Dr. Bernhard Gratz als Zeuge zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001: „ Am 29. 11. 2000 fand auf der gegenständlichen Liegenschaft nach einem Anruf des Ernst Pecile eine Überprüfung statt. Daraufhin kam es zu einer Überprüfung durch die Gewerbebehörde am 30. 11. 2000. Zu Beginn des Jahres 2000 ergab eine Überprüfung des Landeshauptmannes Abteilung 5, Amt der Salzburger Landesregierung kein gewerberechtliches Genehmigungsverfahren hinsichtlich dieser Ablagerungen, weder gegen die Firma Glocknertrade GmbH, noch gegen die Firma Leeb Betriebs GmbH.“ ( vgl. Band VIII ON 110 AS 737 ) zur Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Prot. 24. 10. 01 AS 739: „ Ich habe auf Empfehlung der Wasserrechtsbehörde einen Zaun errichtet.“ Zeugenaussage AS Kurt Reiter zu 5 Cg 137/o3 y-57 Protokollübertragung, am 04. 04.2007: „ Ich repräsentiere die Wasserrechtsbehörde. Für meine Entscheidungsfindung habe ich als zuständigen Amtssachverständigen für Geologie den Landesgeologen Dr. Rainer Braunstingl.“ und weiter im Februar 2001 anlässlich der Einvernahme am Gemeindeamt Bruck: „ Frau Leeb, wenn Sie die Betriebsanlage räumen, wüsste ich einen Käufer, welcher ATS 2,5 Mio bezahlen und die Entsorgung übernehmen würde.“ Zeuge: Mag. Franz Mühlböck, Bezirkshauptmannschaft Zell am See; 209 14 In einer Wochenendaktion Anfang Jänner 2001 haben dann mein Vater, mein Bruder und ich selbst einen Zaun zwischen unserem Grundstück und dem Leeb-Grundstück errichtet. Der illegale Zaun wurde nicht Anfang Jänner 2001, sondern am 2. auf 3. Dezember 2000 errichtet. Pecile wegen Besitzstörung rechtskräftig verurteilt. 15 Wir haben vor dem Errichten des Zaunes die 20 – 30 Haushaltstanks von unserem Grundstück wieder auf das Leeb – Grundstück hinübergetragen. Die Haushaltstanks, welche vorher ordnungsgemäß seitlich liegend am asphaltierten Straßenteil auf der EZ 601 aufgestapelt waren, sind nicht „ hinübergetragen“, sondern mit anderen Fahrnissen wild durcheinander geworfen worden, wie aus den Bildreportagen diverser Medienberichten zu entnehmen ist. 16 Davor haben wir im Bereich von 10 bis 15 m Ölbindemittel aufgestreut, das sich in dem überdachten Carport befunden hat. Auch diese Aussage des Zeugen ist grob wahrheitswidrig. Wäre das Ölbindemittel vor Austreten von Öl ausgebracht worden, wäre die Oberfläche bei Ölkontakt nicht Schnee-weiß geblieben, wie aus den Bilddokumenten im Akt ersichtlich. 17 Das Bindemittel haben wir jeweils ein paar Meter auf unserem Grund und ein paar Meter auf dem Leeb-Grund vorsichtshalber aufgestreut, falls beim „Verschieben“ der Haushaltstanks etwas auslaufen würde. Der Zeuge macht sich wider besseren eigenen Wissens der massiven falschen Beweisaussage schuldig. Aus den Inhalten des Strafaktes Band XII ON 76 AS 175 – 179; XII ON 79 AS 439 – 445; XIV ON 140 AS 465 – 477 ( Dr. Gratz ) steht die vorsätzliche und großflächige Verunreinigung des ungefrorenen Bodens am 2. auf 3. 12. 2000 durch absichtliches Verschütten von Tankinhaltsresten rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West unwiderlegbar fest. In den Aussagen der ASV DI Dr. Brunner und des Bausachverständigen DI Zandl ( Band VI ON 26; XIII ON 102 und XIII ON 109 ) wird das Auffinden von Trimethylbenzol im oberen Bereich des Erdreiches rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West bestätigt, nachdem das Betriebsgelände Hochtanklager am 18. 08. 1995 von der Firma Proterra als frei von jeglicher Verunreinigung im Erdreich, als auch im Grundwasser befundet war. 210 AS Kurt Reiter ist am 18. 01. 2001 in der ORF Fernsehsendung „ Salzburg heute “ bei tief gefrorenem Erdreich in einem frischen 1,5 m tiefen Baggerschurf zu sehen, wie er geruchlich Kontamination des Erdreiches feststellt. 18 In den nächsten Tagen, genau kann ich die Zeiträume überhaupt nicht mehr einschätzen, wurden dann von Leeb aus seinen Garagen verschiedene Fässer mit Öl und auch Lösungsmitteln herausgestellt und an den von uns er-richteten Zaun entlang aufgestapelt. Nach meiner Erinnerung waren es viel-leicht 20 oder 25 Fässer. Auch hier behauptet der Zeuge wahrheitswidrig ohne eigene Kenntnis Fässer mit Lösungsmittel. Aus dem Garagentrakt West mussten neben allen Fahrnissen, Geräten, Werkzeugen, Hilfsmittel auch 30 Fässer gefüllt mit verkehrstauglichem Heizöl Leicht auf Grund der von Ernst Pecile initiierten Verfahrensanordnung der BH Zell am See vom 29. 11. 2000 ausgelagert werden; mit der Begründung diese Lagerung würde der Garagenordnung widersprechen. Der gesamte Garagentrakt wurde am 28. 09. 1978 mit Bescheid Zl. 2-21.239/22-1978 der Bezirkshauptmannschaft Zell am See für die Warenlagerung gewidmet. 19 Ich erinnere mich daran, dass ich mit meinem Vater am frühen Abend des 16. 01. 2001 beim Grundstück war. Dabei ist uns schon aufgefallen, dass ein Teil des Zaunes bereits umgerissen war. Dem Zeugen war kenntlich dass vom BG Zell am See am 18. 12. 2000 die umgehende Entfernung des Zaunes aufgetragen war Aussage des Zeugen vor der Kriminalabteilung Salzburg am 22. März 2001 Strafakt Band I ON 8 SZ 177 bis 179 : „ Im Jänner 2001 kontrollierten mein Vater Ernst Pecile und ich fast täglich unser neu gekauftes Grundstück in Bruck / Glstr. GP 91/7, weil wir vermuteten, dass Richard Leeb den von uns aufgestellten Zaun zu GP 91/6 wegreißen würde. Tatsächlich stellten wir am 16. 1. 2001, gegen 17 Uhr fest, dass der Zaun abgerissen wurde. Wir hatten vom Tor aus diese Feststellung gemacht.“ 20 Wir haben damals einen dort anwesenden Arbeiter von Leeb gefragt, wer das gewesen ist, wobei er geantwortet hat, dass er keine Antwort geben dürfte. Sowohl für meinen Vater als auch für mich war aber klar, dass der Zaun entweder von Richard Leeb selbst oder zumindest über seine Anordnung umgerissen worden war. 211 Bei Wahrheitsgemäßer Aussage hätte der Zeuge dem Gericht nicht verschweigen dürfen, dass vom Bezirksgericht Zell am See Ernst Pecile am 18. 12. 2000 die um-gehende Entfernung des illegal errichteten Zaunes aufgetragen und am 12. 01. 2001 die Firma Glocknertrade GmbH mit Vollstreckbarkeitsbestätigung ermächtigt hat den Zaun zu entfernen. Der Zeuge hätte dem Gericht auch mitteilen können, dass Richard Leeb vor Entfernung des Zaunes den Endbeschluss des Bezirksgerichtes Zell am See versehen mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 12. 01. 2001 am Gendarmerieposten Bruck abgegeben hat und dieser dort seinem Vater vorgezeigt worden ist. 21 Wir begaben uns dann am 17. 01. 2001 zum Grundstück, da mein Vater und ich die ganze Situation zu unserer eigenen Absicherung fotografieren wollten. Wir sind dann durch eine kleine Lücke im Zaun auf das Grundstück gekommen. Der Zeuge erstattet auch hier unrichtige Angaben. Der Zeuge und sein Vater haben am 17. 01. 2001 um 8:30 Uhr den Zaun überklettert, wie im Akteninhalt fest-gestellt ist. 22 und haben begonnen, den Bereich des Zaunes zu Fotografieren. 23 Eines der Fässer ist sozusagen auf unseren Grund heruntergefallen und ausgeronnen. 24 Mein Vater und ich sind dann sofort aus dem Grundstück hinausgegangen und haben die Gendarmerie verständigt. Vorsätzliche Falschaussage! Bericht Insp. Roider: Am 17.1.2001, um zirka 09.00 Uhr hat mich Ernst Pecile am GP Bruck telefonisch verständigt, dass auf seinem Grundstück GP 91/7 ein Ölfass ausrinnt. Ich begab mich sofort mit PW und Koll. Hintsteiner zum bezeichneten Einsatzort. Das Tor zum Tanklager Leeb war verschlossen. Pecile kam uns mit seinem Sohn zu Fuß innerhalb des Tanklagerareals entgegen. Ernst Pecile berichtete, er habe mit seinem Sohn die Umfriedung überklettert. Um 09.20 Uhr habe ich mit dem Mobiltelefon Richard Leeb verständigt, er möge das Tor aufschließen. In Bd I ON 8 Stefan Pecile am 22. 03. 2001 vor CI Hans Tonis: „ Am nächsten Tag begaben sich mein Vater und ich gegen 8:30 Uhr wieder zu unserem Grundstück, um die Sachlage fotografisch zu dokumentieren ! 212 Wir machten mehrere Fotos den Kohleboxen entlang bis zum Garagenobjekt Ich stellte den Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung ! “ Auf diesen Aufnahmen ist zwangsläufig dokumentiert, dass der schneebedeckte Boden frei von frischen Fußspuren, der Garagenboden unter den abgestellten Sportwagen frei von Lack- und Glassplitter und der Boden zwischen Kohleboxen und Garagenobjekt ohne Öllache abgebildet ist, da aus den Tatsachenfeststellungen zweifelsfrei abzuleiten ist, dass Stefan und Ernst Pecile das Fass erst um 9: 00 Uhr zum Auslaufen gebracht haben und das Zerschlagen der in das Winterlager abgestellten, mit Teppichen abgedeckten Sportwagen, erst danach vorgenommen wurde. Ernst und Stefan Pecile haben sich erst um 9:30 Uhr angesichts des Gendarmeriefahrzeuges zum Ausgang begeben. 25 Bereits nach einer halben Stunde sind die Gendarmen dann gekommen und haben den Sachverhalt aufgenommen. Aussage Josef Roider Gend. Beamter am 19. 3. 2001 Strafakt Band I ON 7AS175 “ Ich kann mich erinnern, dass Richard Leeb eine Erdreich- bzw. Bodenverunreinigung auf seinem Grundstück (Hochtanklager ) angezeigt hat. In dieser Angele-genheit habe ich am 14.12.2000 unter GZ P 557/00 an die BH Zell am See berichtet. Eine Niederschrift habe ich mit R. Leeb nicht aufgenommen. Am 17.1.2001, um ca. 9..00 Uhr hat mich Ernst Pecile am GP Bruck telefonisch verständigt, dass auf seinem Grundstück GP 91/7 ein Ölfass ausrinnt. Ich begab mich sofort mit PKW und Kollegen Hintsteiner zum bezeichneten Ein-satzort. Das Tor zum Tanklager war verschlossen. Pecile kam uns mit seinem Sohn zu Fuß innerhalb des Tanklagerareals entgegen. Ernst Pecile berichtete, er habe mit seinem Sohn die Umfriedung überklettert. Um 9.20 Uhr habe ich mit dem Mobiltelefon Richard Leeb verständigt, er möge das Tor aufschließen. Herr Leeb traf um ca. 9.30 Uhr ein, öffnete ohne Kommen tar das Tor. Als ich dann zum Geschehnisort kam, sah ich ein umgestürztes 200 ltr-Fass, aus dem Flüssigkeit ausfloss. Vermutlich handelte es sich um eine Ölhältige Flüssigkeit. Vor dem Fass konnte man eine größere Lache dieser Flüssigkeit sehen. 213 Das ausgelaufene Material war trotz der herrschenden Kälte ( ca. –7 Grad ) und des Schneebelages noch sehr flüssig. Ich nehme an, dass der Austritt der Flüssigkeit relativ kurz vor meinem Eintreffen begonnen hatte. Nach meiner Schätzung waren bereits etwa 150 – 170 ltr. ausgeronnen. Ernst Pecile konnte das Fass in der Folge leicht aufstellen. Es erschien mir unmöglich, dass trotz des Umstürzen oder Herabstürzen des Fasses sich der Verschluss von selbst öffnen konnte. Andere Fußspuren, außer jene von Ernst Pecile und Sohn, sowie in der Folge unsere eigenen, haben wir nicht festgestellt. Um ca. 9.35 Uhr habe ich Herrn Kurt Reiter von der BH Zell am See verständigt. Ich glaube mich zu erinnern, dass Ernst Pecile womöglich ebenfalls Reiter schon verständigt hatte. Reiter war glaublich irgendwo auf einem anderen Einsatzort und sicherte sein Kommen zu. Um ca. 9.40 – 9,45 Uhr habe ich Richard Leeb neuerlich angerufen, um eventl. Ölbindemittel zu bekommen. Kurz darauf erschien ein Arbeiter von Leeb mit einem Schaufellader, entfernte Schnee mit dem Öl und streute Ölbindemittel auf. 26 Es wurde dann in der Öllacke auch der Schraubverschluss gefunden. Der Zeuge macht sich auch hier bewusst einer falschen Aussage schuldig, um ein Selbstständiges Öffnen des Fasses vorzutäuschen und von der eigenen Tathandlung abzulenken. Das Öl war samt Schnee um 9:45 Uhr entfernt 27 Wer den Schraubverschluss damals gefunden hat, weiß ich heute nicht mehr. 28 Entweder mein Vater oder die Gendarmeriebeamten haben dann die BH Zell am See verständigt und nach kurzer Zeit ist Kurt Reiter gekommen. 29 Über Veranlassung der BH wurde dann die Öllacke irgendwie entsorgt, die Details dazu kann ich heute aber nicht mehr angeben. Der Zeuge verweigert dem Gericht pflichtwidrig wahrheitsgemäße Aussage. 30 Ich erinnere mich daran, dass ich bereits bei meiner ersten Einvernahme vor dem Kriminalamt einige Fotonegative vorgelegt habe. Wir haben nämlich damals an Ort und Stelle einige Fotos 214 gemacht. Die Negative müssten sich nach wie vor beim Landeskriminalamt befinden. Die offensichtliche Falschaussagen des Zeugen ergeben sich aus der technischen Unmöglichkeit „ einige Fotonegative“ der Kriminalpolizei vorgelegt zu haben und noch lediglich vier Fotos zu Hause zu haben von denen er Farbkopien angefertigt hätte. Wie bereits unter Punkt 24 ausgeführt, hat der Zeuge in Bd I ON 8 Stefan Pecile am 22. 03. 2001 vor CI Hans Tonis ausgesagt: „ Wir machten mehrere Fotos den Kohleboxen entlang bis zum Garagenobjekt- Ich stelle den Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung ! “ Hier ist nochmals auf die Besonderheit dieses Negativ – Filmes als grundlegendes Beweismittel wie es die örtliche Gegebenheit am 17. 01. 2001 zwischen 8:30 und 9,00 Uhr darstellt – vor allem auf die Unberührtheit der Schneefläche auf der sich ab 9:00 Uhr die Öllache ausgebreitet hat und auf den Nachweis der Beschädigung der Sport-wagen – hinzuweisen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf den Umstand aufmerksam zu machen, wie der Chefinspektor Tonis nachhaltig den Erhalt dieses Negativfilmes, bestreitet (Band VI ON 1 AS 25 – 291; Band IX ON 132 AS 213- 215; Band IX ON 133 AS 217- 219; Band XII ON 82 AS 575 – 577; Band XV ON 158 AS 165 – 255; Band XV ON 158 AS 165 – 255 ) der nicht nur einige, sondern alle Aufnahmen enthält die am Grundstück Pecile am 17. 01.2001 zwischen 8:30 und 9:00 Uhr angefertigt wurden. Die Unterschlagung dieses Beweismittels dient der Verhinderung des Tatnachweises des Zeugen und seines Vaters. 31 Ich habe lediglich noch vier Fotos zu Hause, von denen ich Farbkopien angefertigt habe, die ich heute zum Akt lege. Analog des Vorpunktes macht sich der Zeuge nicht nur der falschen Aussage vor Ge-richt, sondern auch der Vorlage eines falschen Beweismittels schuldig, weil die vor-gelegten Fotos nicht vom 17. 01. 2001 vor 9:00 h stammen. 17. erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, weil es unterlassen wurde, aus den vor angeführten Beweisergebnissen den Straftatbeständen, derer sich Stefan PECILE schuldig gemacht hat, strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen: cc) gemeinschaftliche Bodenverunreinigung und illegale Zaunerrichtung von 2. auf. 3. Dezember 2000 mit Bruder Andreas und Vater Ernst PECILE ( Band I ON 03 ); 215 dd) gemeinschaftliche vorsätzliche Einleitung des Behördenverfahren Zl. 6/203-44/2001 am 17. Jänner 2001 mit seinem Vater Ernst PECILE und Amtssekretär Kurt REITER der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Band I ON 07 ); ee) gemeinschaftliche Einleitung der Verleumdungskampagne gegen Leeb durch zum Auslaufen gebrachtes Ölfass am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr mit seinem Vater Ernst PECILE und Amtssekretär Kurt Reiter ( Band XXVII ON 351 ); ff) gemeinschaftliche vorsätzliche Beschädigung von 2 Sportwagen am 17. 01. 2001 um 9:15 Uhr mit seinem Vater Ernst PECILE ( Band I ON 13 ); gg) vorsätzliche Beweisunterschlagung der Fotoaufnahmen am 17. 01. 2001 von 8:30 bis 9:00 Uhr entlang der Kohleboxen im Hochtanklager ( Band XXV ON 314 ); hh) vorsätzliche falsche Beweisaussage vor der Kriminalabteilung Salzburg ( Band XXVII ON 348 ); ii) vorsätzliche Falschaussage vorm Landesgericht Salzburg am 03. 07. 2007 (Band XXVII ON 348 ); 18. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich alleine und im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass sich nach dem 12. Hauptstück mit Anklage vorgegangen werden muss. Stefan PECILE hat sich vorsätzlich der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Begehung von mit Strafe bedrohter Handlungen schuldig gemacht, mit Band XIV ON 134 375 - 377 Band XIV ON 136 407 - 421 Band XIV ON 138 453 - 457 Band XV ON 154 127 - 139 Band XV ON 155 141 - 147 Band XV ON 158 165 - 255 167 beiliegen RL> BEWEISAUFNAHME ( 1 ) RL> BEWEISAUFNAHME ( 2 ) RL> BEWEISAUFNAHME ( 3 ) RL> mang.Beweise + Beweisaufnahme ( 8 ) Tonis RL> AS Reiter ( 7 ) + Beweisaufnahme ( 9 ) Ölfass Kriminalabteilung: kein Bericht Roider kein Film Vorlage wie 19.4.2001 > 181 Vorlage d.Niederschr. mit Pecile und Leeb bis wie diese bereits im Akt wie sie zweifelsfrei und unwiderlegbar erwiesen, im Inhaltsverzeichnis der Internetdomain www.leeb-oel.at, zusammengefasst sind, welchem im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg Band I ON 5 und Band XX ON 260 für die Wortwörtliche Übernahme von Aktenteilen, Urkunden und Dokumenten zur Ortsungebundenen Bearbeitung Beweiswürdigung zuerkannt ist, geführt sind; 19. erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, weil es unterlassen wurde, aus den vor angeführten Beweisergebnissen den Straftatbeständen, derer sich Ernst PECILE schuldig gemacht hat, strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen: gg) vorsätzliche Schadensverursachung durch Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 zur Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West - mitVerfahrensanordnung vom 29.11.2000 verfügt: hh) gemeinschaftliche Bodenverunreinigung und illegale Zaunerrichtung von 2. auf. 3. Dezem-ber 2000 mit Söhnen Andreas und Stefan PECILE ( Band I ON 03 ); 216 ii) gemeinschaftliche vorsätzliche Einleitung des Behördenverfahren Zl. 6/203-44/2001 am 17. Jänner 2001 mit seinem Sohn Stefan PECILE und Amtssekretär Kurt REITER der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Band I ON 07 ); jj) gemeinschaftliche Einleitung der Verleumdungskampagne gegen Leeb durch zum Auslaufen gebrachtes Ölfass am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr mit seinem Sohn Stefan PECILE und Amtssekretär Kurt Reiter ( Band XXVII ON 351 ); kk) gemeinschaftliche vorsätzliche Beschädigung von 2 Sportwagen am 17. 01. 2001 um 9:15 Uhr mit seinem Sohn Stefan PECILE ( Band I ON 13 ); ll) vorsätzliche Beweisunterschlagung der Fotoaufnahmen am 17. 01. 2001 von 8:30 bis 9:00 Uhr entlang der Kohleboxen im Hochtanklager ( Band XXV ON 314 ); mm) vorsätzliche falsche Beweisaussge vor der Kriminalabteilung Salzburg ( Band XXVII ON 348 ); nn) vorsätzliche Falschaussage vorm Landesgericht Salzuburg am 03. 07. 2007 (Band XXVII ON 348 ); Fragestellung an Stefan Pecile (am 2.7.2003 von DDr. König am BG Zell / See verweigert): 113 Wann haben Sie erstmals festgestellt, dass Leeb Ihren Zaun weggerissen hat ? 114 War Ihr Vater bei dieser Feststellung bei Ihnen ? 115 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie und Ihr Vater den Zaun überklettert ? 116 Haben Sie im Betriebsgelände Personen, oder frische Fußspuren gesehen ? 117 Wovon haben Sie Bildaufnahmen gemacht und wie viele ? 118 Zu welchem Zeitpunkt hat Ihr Vater Herrn Amtsekretär Reiter angerufen ? 119 Warum haben Sie angenommen, dass Leeb Ihren Zaun wegreißen wird ? 120 Wann hat Ihr Vater Kontakt zu Medienvertreter aufgenommen ? 121 Haben Sie gewusst, dass Ihr Vater durch Gerichtsbeschluss beauftragt war, den Zaun zu entfernen ? 122 Wissen Sie, aus welchem Grund Ihr Vater diesen Auftrag nicht erfüllt hat ? 123 Welche Fahrzeuge waren in den Kohleboxen abgestellt ? 124 Sie waren dabei, als Ihr Vater im November zu Leeb gesagt hat, dass diese Fahr-zeuge „ Beutestücke “ aus dem Konkurs wären, was hat Leeb darauf geantwortet ? 125 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie erfahren, dass diese Fahrzeuge nicht Leeb gehören ? 126 Zu welchem Zeitpunkt sind Sie zum auslaufenden Ölfass gekommen ? 127 Wie groß war die bereits vorhandene Öllache in m² ? 128 Warum haben Sie nicht sofort gemeinsam mit Ihrem Vater das Fass aufgestellt ? 129 Was hat Ihr Vater zu Ihnen gesagt, nachdem er den Amtsekretär Reiter vom auslaufenden Ölfass benachrichtigt hat ? 130 Wie viel Zeit ist vergangen bis Ihr Vater dann die Gendarmerie verständigt hat ? 131 Zu welchem Zeitpunkt ist die Gendarmerie eingetroffen ? 132 Haben Sie die Fotografien, welche Sie gemacht haben entwickeln lassen ? 133 Haben Sie dem Gendarmeriebeamten, Herrn Insp. Roider geholfen das auslaufende Ölfass aufzustellen ? 134 Haben Sie das auslaufende Ölfass aus verschiedenen Blickwinkel aufgenommen ? 135 Was haben Sie in der Zeit bis zum Eintreffen der Gendarmerie gemacht ? 217 136 Wie viel Öl war Ihrer Schätzung in dem aufgestellten Ölfass noch enthalten ? 137 Haben Sie die Spundverschraubung aus der Öllache aufgehoben ? 138 Waren Sie mit Ihrem Vater bei Eintreffen der Gendarmerie noch im Lager ? 139 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie das Lager wieder durch überklettern des Zaunes verlassen ? 140 Haben Sie und Ihr Vater schon beim Aufstellen das Fasses Leeb beschuldigt dieses umgestoßen zu haben ? 20. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich alleine und im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass sich nach dem 12. Hauptstück mit Anklage vorgegangen werden muss. Aus den Hauptverhandlungen zu 31 Hv 143/09a LG Salzburg am 3.9. und 29.10.2009 sind Straftatbestände hervorgekommen, wie sie die vorsätzliche Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See durch Dr. Hackl, Dr. Kreiseder, AS Kurt Reiter, sowie Ernst und Stefan PECILE erweisen: AUSSAGE AS Kurt REITER in der Hauptverhandlung am 29. 10. 2009. 1 8 Auf di e F r age , wo e r am 17.1.2001 um 9.00 Uhr gewesen sei: Ist das verfahrensgegenständlich? Es geht hier um den Lösungsmittelschaden. Ich darf das Gericht darauf hinweisen, dass ich nur für die Frage, die im Strafantrag drinnen steht, von der Amtsverschwiegenheit entbunden bin. Ich nehme an, dass ich am 17. Jänner um 9.00 Uhr auf der BH gewesen sein werde. Ich kann auf den Akt verweisen; auch für diesen Fall gibt es ein Einsatzprotokoll. Da steht drinnen, wie wir davon erfahren haben und wie wir eingeschritten sind. Über Vorhalt,dass um 9.00 Uhr das Ölfass zu rinnen begonnen habe: Das ist ja nicht Gegenstand des heutigen Verfahrens. Der OBEREINSATZLEITER verweigert es zuzugeben, dass er zur gleichen Zeit, als Ernst und Stefan PECILE das Ölfass zum Auslaufen gebracht haben, damit befasst war, am Gemeindeamt Bruck die Amtshandlung zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren zu führen: Zahl 6/203-44-2001 NIEDERSCHRIFT: am Gemeindeamt Bruck/Glstr. am 17.1.2001 um 09:00 Uhr Firma Voltaik HandelsgesmbH, 4493 Wolfern, vertreten durch Richard Leeb; Firma Leeb BetriebsgmbH, Bahnhofshaße 6, 5671 Bruck/Glstr., handelsrechtliche Geschäftsfüherin Frau Ingrid Leeb, wohnhaft 5671 Bruck/Glstr, Kaprunerstraße 3; Firma Glockner Trade GmbH,. Bruck,Glstr., vertr. durch Herrn Richard Leeb, 5671 Bruck; Pecile Ernst, 5700 Zell am See; - 218 Gefahr einer Gewässerverunreinigung, wasserpolizeiliche Aufträge Leiter der Amtshandlung:. AS Kurt Reiter Wasserrechtsbehörde: Gewerbebehörde: Schriftführer: Amt der Sbg. LR, Abt. 16: Gemeinde Bruck/ Glstr.: Gendarmerieposten Bruck/Glstr.: Sonstige Beteiligte; Mag. Franz Mühlböck Mag. Harald Wimmer VB Katharina Seidl VB Hannelore, Walhle:r Dr. Robert Grass Ing. Stefan St1.Um Bgm. Herbert Reisinger Bauamtsleiter Bernhard Schobersteiner BI Andreas Bartelot BI Josef Roider Richard Leeb, auch in Vertretung seiner Tochter Ingrid Leeb Herr Korinekr Angestellter der Firma Leeb 19 Auf die Frage, ob er Herr des Verfahrens und der Leiter des Verfahrens betreffend Fasslagerschaden und auch beim Lösungsmittelschaden am Betriebsgelände der Firma Voltaik gewesen sei: Ja. Der OBEREINSATZLEITER hat am 17. 01. 2001 das von Ernst und Stefan um 9:00 Uhr zum Auslaufen gebrachte Ölfass dazu benützt, als Herr des Verfahrens gleichen Tages zur gleichen Zeit das Wasserrechtsverfahren Zahl 6/203-44-2001 BH Zell am See wegen angeblicher Gefahr einer Gewässerverunreinigung einzuleiten und wasserpolizeiliche Aufträge zu erteilen. Zur Tatsachenfeststellung: beginnend mit 9:00 Uhr haben sich bis 9:30 Uhr ca. 130 Liter verkehrstaugliches Heizöl Leicht aus einem 220 Liter-Fass auf tief gefrorene Erde ergossen, die mit 10 cm Eis und Schnee bedeckt war. Um 9:45 Uhr ist das ausgelaufene Heizöl samt verunreinigtem Schnee in die Schaufel eines Radladers aufgenommen worden. Fragestellung in der Hauptverhandlung zu 40 Hv 147/10g an Ernst PECILE: ________________________________________________________________ 01 zu welchem Zeitpunkt hat der Zeuge Kaufverhandlungen betreffend der Liegenschaft EZ 601 mit der Salzburger Sparkasse aufgenommen ? 02 welche Umstände waren für die Kaufentscheidung maßgeblich ? 03 wurde der Zeuge anläßlich der Besichtigung des Kaufgegenstandes gewahr, dass dort betriebliche Tätigkeit stattgefunden hat ? 04 welche Zusagen wurden dem Käufer seitens der Salzburger Sparkasse betreffend der Einstellung dieser Tätigkeiten gemacht ? Ernst PECILE hat mit Kaufvertrag vom 28. 01. 2000 von der Salzburger Sparkasse die Betriebsliegenschaft GP 91/7 EZ 601 GB 457303 Bruck käuflich erworben, und mir Mitte Mai zugesagt, dass die Bestandberechtigten die Betriebsanlagenteile Brückenwaage, 219 Kohleboxen und Ölabscheideranlage wie diese sich auf dem erworbenen Grundstück befinden weiterbenützen können ( Band I ON 10 SZ 185 ). 05 wurde der Zeuge anlässlich der Besichtigung des Kaufgegenstandes gewahr, dass dort Getränkekisten, alte Öltanks und LKW-Wracks gelagert waren ? 06 welche Zusagen wurden dem Käufer seitens der Salzburger Sparkasse betreffend der Entfernung dieser Ablagerungen gemacht ? Dem entgegen hat Ernst PECILE in Beschädigungsvorsatz im November 2000 bei der Bezirks-hauptmannchaft Zell am See die Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 verlangt. Anlässlich dieser Überprüfung wurde per Verfahrensanordnung vom 29.11.2000 die Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West verfügt. Dem entgegen hat Ernst PECILE in Beschädigungsvorsatz im November 2000 bei der Bezirkshauptmannchaft Zell am See die Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 verlangt. Anlässlich dieser Überprüfung wurde per Verfahrensanordnung vom 29.11.2000 die Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West verfügt. 07 war dem Zeugen bei der Unterfertigung des Kaufvertrages kenntlich, dass es dem Grundeigentümer nach dem Wasserrecht obliegt Ablagerungen zu entsorgen, oder wurde ihm seitens der Verkäuferin explizit diese Entsorgung zugesagt ? Die ausgelagerten Fahrnisse wurden am 17. 01. 2001 seitens der Behörde als „ ungenehmigte Lagerung “ in den Strafvorwurf aufgenommen und als Grund für die Schließung des Betriebsgeländes durch AS Kurt REITER am 18. 01. 2001 geführt. Die Verfahrensanordnung wurde rechtswidrig, mit der Begründung diese Lagerung würde der Garagenordnung widersprechen, erlassen, weil der gesamte Garagentrakt am 28.9.1978 mit Bescheid Zl.2-21.239/22-1978 BH Zell am See für die Warenlagerung gewidmet war; ( vgl. Strafakt zu 28 Ur 128/o1 v LG Salzburg Band VI ON 1) 08 hat der Zeuge die Kosten der Entsorgung aus Eigenem getragen ? Ernst PECILE hat als Liegenschaftseigentümer – in Absprache mit Dr. Werner KREISEDER, Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG und Masseverwalter Dr. Erhard HACKL als vorherige Eigentümer – die Entsorgung der auf der Liegenschaft vorhandenen Ablagerungen verweigert und entgegen den Vorschriften des Wasserrechtsgesetzes 1959, deren Entsorgung in Bereicherungsvorsatz durch Einleitung des Behördenverfahren von der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vornehmen lassen. 09 welche Zusagen wurden dem Zeugen seitens der Salzburger Sparkasse be-treffend des im Grundbuch eingetragenen Fruchtgenussrechtes gemacht ? 220 Ernst PECILE hat Herrn Dr. Hans REITSTÄTTER, öffentlicher Notar, Dreifaltigkeitsgasse, Zell am See mit der Ausfertigung des Kaufvertrages samt Grundbuchgesuch beauftragt. Herr Dr. Hans REITSTÄTTER hat in Zuhaltung zur Bereicherung des ERNST PECILE iVm der SALZBURGER SPAR KASSE den Kaufvertrag zwischen der SALZ-BURGER SPARKASSE und Ernst Pecile errichtet und in seinem Grundbuchgesuch GZ 1245/00 am 21. April 2000 beantragt: 3.) die Einverleibung der Löschung des FRUCHTGENUSSRECHTES gem Pkt II - bis V Vereinbarung 1994-06-30 für Leeb-Betriebsgesellschaft mbH, C-LNR 9 Rekurses gegen Löschung C-LNR 9 - C-LNR 13 der Einleitung des kridamäßigen Versteigerungsverfahrens gemäß - § 119 KO (LG Salzburg- S 23 S 706/ 95h) (2E 42/98b) C-LNR 14 des Versteigerungstermines am 1998-12-07 (2E 2/98b). vgl. LINK 05.05 Dem Herrn Notar war aus der Beilage – 33 ( Mitteilung Kanzlei Dr. Wolff ) des Versteigerungsaktes bekannt, dass sich auf dem Kaufgegenstand körperliche Altlasten befanden, deren Behandlung gesetzlicher Vorschriften unterliegen. Ebenso war dem Herrn Notar aus der Beilage 107/98 die schon im Jahre 1997 von Herrn Dr. Hackl rechtswidrige Verwendung der diesem am 04. 08.1995 seitens der Firma Leeb Betriebs GmbH übergebenen Löschungsquittung kenntlich. In diesem Beschluss 22 R 452/97t des Landesgerichtes Salzburg vom 8. Jänner 1998 wird die Verweigerung des Kontoausgleiches durch Herrn Dr. Hackl und damit das Anrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH auf die Rückerstattung ihrer Aufwendungen bis zum vollständigen Kontoausgleich ausdrücklich festgestellt. Herr Dr. Hans Reitstätter hätte auf Grund der ihm kraft seines Amtes zukommenden besonderen Sorgfaltspflicht die Vertragparteien auf die ihm offenbar gewordenen vorliegenden Rechtsverhältnisse aufmerksam zu machen gehabt und keinesfalls in seinem Grundbuchgesuch einen rechtskonformen Vertragsabschluss bzw. Verteilungsbeschluss vorgeben und dadurch die Bewilligung seines Gesuches herbeiführen dürfen. 01 Anzeige an die Notariatskammer rechtswidrige Grundbuchlöschung v. 08.05.2003; 02 dtto v. 12.05.2003; 03 dtto v. 15.05.2003; 04 Antrag auf Ergänzung der Strafanzeige Dr. Werner Kreiseder v. 04.07.2003; 10 welche Zusagen wurden dem Zeugen seitens der Salzburger Sparkasse betreffend des Bestandrechtes der Fa. Glocknertrade GmbH gemacht ? Ernst PECILE hat Am 2. auf 3. 12. 2000 hat die beklagte Partei unter Beihilfe seiner Söhne Stefan Pecile und Andreas Pecile einen 2,5 m hohen, verschweißten Stahlgitterzaun errichtet. Zur Errichtung des Zaunes hat die beklagte Partei das Baustahlgitter verwendet, welches auf dem Grundstück gelagert war ( Die beklagte Partei in Band I ON 9 SZ 181:“ dieses Baustahlgitter gehört seit dem Kauf des Grundstückes mir, ich sehe nicht ein, dass – trotz des Fruchtgenussrechtes – lagernde brauchbare Gegenstände nicht mir gehören “). Die aus dem Garagentrakt ausgelagerten Fahrnisse wurden absichtlich wild durcheinander geworfen und rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West vorsätzlich Tankinhaltsreste verschüttet. Mit Endbeschluss zu 5 C 1712/00p BG Zell am See vom 18. 12. 2000 wurde die beklagte Partei der Besitzstörung für schuldig erkannt und mit der umgehenden Entfernung des Zaunes beauftragt. 11 aus welchem Grund hat der Zeuge dem Gerichtsauftrag zur Entfernung des illegal errichteten Zaunes keine Folge geleistet ? 221 Ernst PECILE hat dem Gerichtsauftrag vorsätzlich nicht Folge geleistet ( Band I ON 8 SZ 177: „ Im Jänner 2001 kontrollierten mein Vater Ernst Pecile und ich fast täglich unser neu gekauftes Grundstück in Bruck/Glstr., GP 91/7, weil wir vermuteten, dass Richard Leeb den von uns aufgestellten Zaun zu GP 91/6 wegreißen würde. Tatsächlich stellten wir am 16.1.2001, gegen 17 Uhr fest dass der Zaun abgerissen wurde.“ ).Ernst PECILE hat gemeinsam mit dem Sohn Stefan Pecile am 17. 01.2001 um 8:30 Uhr den Zaun zum Betriebsgelände überklettert und bis 9:00 Uhr Fotos entlang der Kohleboxen bis hin zum Garagentrakt West gemacht, der Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung gestellt. ( Band I ON 8 SZ 177 ) Ernst PECILE hat um 9:00 gemeinsam mit seinem Sohn Stefan PECILE ein Fass mit Heizöl Leicht (ausgelagert aus dem Garagentrakt West ) zum Auslaufen gebracht und die Gendarmerie Bruck per Mobiltelefon von einem Ölunfall in Kenntnis gesetzt. Vor Eintreffen der Gendarmeriebeamten wurde von Ernst PECILE der Amtssekretär der BH Zell am See Kurt Reiter vom Auslaufen des Ölfasses verständigt ( Band I ON 7 SZ 175 ). Von AS Kurt Reiter wurde am 17. 01. 2001 mit Zl. 6/203-44-2001 BH Zell am See um 9:00 Uhr das Umweltverfahren wegen Bodenverunreinigung gegen die Firma Voltaik Handels GmbH eingeleitet und Strafanzeige gegen Voltaik Handel, Leeb Betrieb und Glocknertrade GmbH und deren Geschäftsführer erstattet. 12 hat der Zeuge gegen die Firma Glocknertrade GmbH vor dem Bezirksgericht Zell am See ein Räumungsverfahren geführt ? Ernst PECILE hat gemeinsam mit dem Amtsekretär der Bezirkshauptmannschaft Zell am See Kurt Reiter gegenüber den Medienvertretern wahrheitswidrig Verursachungen durch den Kläger behauptet, von denen sie selbst genau gewusst haben, dass ihre Anschuldigungen unwahr waren. - Die durch den Beklagten am 17. 01. 2001 ausgelöste mediale Berichterstattung hat zur Betriebsaufgabe der Firmen Leeb Betriebs GmbH und Glocknertrade GmbH mit nachfolgender Eröffnung der Konkursverfahren über das Vermögen beider Firmen geführt: 13 ist dem Zeugen kenntlich, dass Verfahren während der Zeit der Konkursanhängigkeit der Glocknertrade GmbH der Nichtigkeit verfallen ? In der Zeit des Konkursverfahrens hat der Kläger Ernst Pecile gegen das Bestand-recht der Firma Glocknertrade GmbH auf dem Grundstück EZ 601 zu 5 C 1 /01x BG Zell am See Klage geführt. 14 der Zeuge möge darlegen, auf welchem Rechtsgrund er am 24. 05. 2007 erneut gegen die Auflagen des Endbeschlusses vom 18. 12. 2007, 5 C 1712/00p BG Zell am See verstoßen hat ? Ernst PECILE hat am 24. 05. 2007 erneut mit der eigenmächtigen Einzäunung der Liegenschaft EZ 601 gegen die Auflagen des rechtskräftigen Endbeschlusses vom 18. 12. 2000 vorsätzlich verstoßen. 222 15 kann der Zeuge erläutern, warum er den Vorladungen zur Einvernahme als Beschuldigter im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg keine Folge geleistet hat ? Ernst PECILE hat seiner Vorladung zur Einvernahme als Beklagter für den 1. August 2006 keine Folge geleistet, wie aus Band XXIII ON 288 zu entnehmen ist. 16 der Zeuge möge darlegen, wer den Auftrag zur Errichtung des Kaufvertrages an den Notar Dr. Reitstätter erteilt hat ? 17 wurde dem Zeugen seitens der Verkäuferin besondere Zahlungsbedingungen oder Nachlässe gewährt, wenn ja welche ? 18 hat es zwischen dem Zeugen und der Verkäuferin Vereinbarungen außerhalb des Kaufvertrages gegeben ? 19 ist dem Zeugen ein Rücktrittsrecht vom Kauf eingeräumt worden, wenn ja unter welchen Voraussetzungen ? 20 zu welchem Zeitpunkt hat der Zeuge den Gesamtkaufpreis an die Verkäufe-rin, in welcher Form erstattet ? 21 der Zeuge wolle erläutern, aus welchem Grund er dem Kauf zugestimmt hat, obwohl ihm der Verkäuferin keinen Schlüssel zum Grundstück übergeben konnte ? 22 hat der Zeuge deswegen am 2. auf 3. Dezember 2000 gemeinsam mit seinen Söhnen Stefan und Andreas einen illegalen Zaun errichtet ? 23 der Zeuge wolle ausführen, aus welchen Grund er dem Auftrag des Enbe-schlusses zu 5 C 1712/00p BG Zell am See vom 18. 12. 2000, den illegal errichteten Zaun zu entfernen, keine Folge geleistet hat ? 24 hat der Zeuge gemeinsam mit seinem Sohn Stefan am 17. 1. 2001 ein Ölfass zum Auslaufen gebracht, um gemeinsam mit Kurt Reiter ein Wasserrechtsverfahren mit Verleumdungskampagne gegen Leeb einzuleiten ? 25 der Zeuge wolle erklären, auf Grund welcher Sicherheiten er den Kaufpreis für die Liegenschaft EZ 601 KG Bruck an die Salzburger Sparkasse bezahlt hat, obwohl ihm die Verkäuferin keinen Schlüssel zum Kaufgegenstand ausgehändigt hat ? 26 der Zeuge wolle ausführen, welche exakten Aufträge er dem Notar Dr. Reit-stäter zur Errichtung des Kaufvertrages erteilt hat ? 27 der Zeuge wolle ausführen, zu welchem Zeitpunkt er die Honorarnote des Notars , in welcher Höhe berichtigt hat ? 28 der Zeuge wolle ausführen auf welcher Rechtsgrundlage er neurlich – entgegen dem Auftrag des Endbeschlusses vom 18. 12. 2000 – zwischen den Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 einen Zaun errichtet hat ? 29 der Zeuge möge darlegen, warum er im November 2000 bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See sich über vorhandene Ablagerungen beschwert hat und die Entfernung dieser Ablagerungen nicht von der Verkäuferin verlangt hat ? 223 30 der Zeuge möge erklären, auf welcher Rechtsgrundlage er die Benützung der Brückenwaage – entgegen seiner Zusage vom Frühjahr 2001 – der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH vorenthält ? 31 der Zeuge möge erklären, welche der wasserrechtlichen Vorschriften über den Betrieb der Ölabscheideranlage auf Liegenschaft EZ 601 er bereits erfüllt hat ? 32 der Zeuge möge erläutern, wie er seiner Verpflichtung den Betrieb der Abwasseranlage, die er mit dem Grundstückskauf übernommen hat, nachzukommen gedenkt ? 33 der Zeuge möge darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage seine Weigerung zur Anteilsmäßigen Kostentragung zur Reparatur der gemeinsamen Zufahrtstraße basiert ? 34 der Zeuge wolle bestätigen, wenn ihm seitens der Verkäuferin eine gültige Löschungsquittung hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes der Leeb Betriebs GmbH übergeben wurde ? 35 hat der Zeuge seitens der Verkäuferin eine Bestätigung über die Aufhebung des Bestandrechtes der Glocknertrade GmbH erhalten ? 36 der Zeuge möge detailiert darlegen, welche schriftliche oder mündliche Vereinbarungen hinsichtlich des Liegenschaftserwerbes er mit dem Masseverwalter Dr. Hackl und dem Verkäufer Dr. Kreiseder abgeschlossen hat ? 37 er Zeuge möge seine Rechtsauffassung im einzelnen erläutern, warum ihn 1. zu Reparatur und Erhaltung der gemeinsamen Zufahrtstraße keine Kostentragungspflicht trifft ? 2. die erworbene Ölabscheideranlage nicht betreiben muss ? 3. die Vorschriften nach dem Wasserrechtgesetz 1959 hinsichtlich der - Übergabe von Abwässern in das öffentliche Kanalnetz nicht zu be- achten hat ? 4. das Bestandrecht der Glocknertrade GmbH – das er bis zum 17. 01. - 2001 anerkannt hat – nicht weiter gegen sich gelten lassen muss ? Wortwörtlich übernommene Sachverhalte+Akteninhalte in www.leeb-oel.at: Ölfass vom 17. 01. 2001 Pecile und Reiter > Verleumdung die Strafanzeige gg Ernst u. Stefan PECILE der redliche Grundkäufer SCHADENERSATZKLAGE zu 9 Cg 71/01 v LG SALZBURG Falschaussagen vor Behörden und Gerichten neuerliche Besitzstörung durch Pecile PECILE Unterbrechung des Besitzstörungsverfahren 17C331/07y BG Zell am See bis zur Erledigung des Strafverfahrens gegen Ernst u. Stefan Pecile falsche Beweisaussage v. Stefan Pecile am 3.7. 2007 Strafanzeige gegen Stefan Pecile wegen vorsätzlicher Falschaussage vor Gericht zum 10, Jahrestag der Einleitung des Wasser-rechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See durch Ernst u. Stefan PECILE mit AS 224 06.00 06.01 06.02 06.03 06.04 06.05 06.06 06.06A 06.07 06.08 06.09 Kurt REITER D. SALZBURGER SPARKASSE BANK AG gemeinsam mit Ernst und Stefan PECILE > Einleitung des Umweltverfahren "ÖLSKANDAL BRUCK " am 17. 01. 2001 h) Ernst + Stefan Pecile, Gletschermoosstr.11 Zell STRAFVERFAHREN gegen Ernst und Stefan PECILE wegen EINLEITUNG des Wasserrechtsverfahren der BH Zell am See " ÖLSKANDAL BRUCK " in BESCHÄDIGUNGS- und BEREICHERUNGSVORSATZ STRAFVERFAHREN gegen Stefan PECILE wegen EINLEITUNG des Wasserrechtsverfahren der BH durch Bodenverunreinigungen am 2.auf 3. 12. 2000, sowie zum Auslaufen gebrachtes ÖLFASS vom 17. 01. 2001 AZ 49 Bl 22/09 f LANDESGERICHT SALZBURG BEWEIS: 93.10 93.20 93.20A 93.20B offenes Grundbuch offenes Firmenbuch Wasserrechtsverfahren Zl. 6/403-44/2001; dazu Gerichtsakte zu 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), sowie den Hauptverhandlungen vom 3.9.2009 und 30. 10. 2009 zu 31Hv 143/09a und vom 15., 16. und 17. 06. 2011 zu 40 Hv 147/ 10g je Landesgericht Salzburg; PV - weitere Beweise ausdrücklich vorbehalten. Ersuchen um Beischaffung bezughabender Gerichtsakte: a) Gerichtsakte Bezirksgericht Salzburg: 16 C 501 / 03 m; 25 C 1002/06h; 34 C 720/06d; 11 C 1968/06i; c) Gerichtsakte Landesgericht Salzburg: AZ 23 S 1241/95k; 23 S 706/95h; 23 S 345/03k; AZ 23 S 185/01b; 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), d) Gerichtsakte Landesgericht Linz: 1 Nc 1/04k; ZEUGEN: Dr. Erhard Hackl, Rechtsanwalt, Hofgasse 7, 4020 Linz als Maseverwalter zu AZ 23 S 706/95 h; AZ 23 S1241/95k Konkursgericht LG Salzburg zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG und Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegen-schaften; Dr. Werner Kreiseder, als Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG Alter Markt 3, 5020 Salzburg; zum Rechnungslegungsverfahren zum Erwerb und Verkauf der Liegenschaft EZ 601 GB 57303 Bruck zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften - Mag. Dr. Josef Weißl, MBA Vorstandsdirektor der OBERBANK AG Untere Donaulände 28, 4020 Linz zu seinen Vereinbarungen mit der Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften Mag. Dr. Bernhard Gratz, Bezirkshauptmannschaft Zell am See 225 Stadtplatz 1; zu den Vorstellungen des Ernst Pecile bei der BH Zell am See hinsichtlich Verfahrensanordnung vom 29. 11. 2000 zur Auslagerung aus dem Garagentrakt Waren, Geräte und Hilfsstoffe wegen Widerspruch zur Garagenordnung iVm Widmung mit Bescheid Zl. 2-21.239/22-1978 BH Zell am See vom 28. 09. 1978 des gesamten Garagentrakt für die Warenlagerung; zur Errichtung eines illegalen Stahlzaunes zwischen EZ 501+601 mit Bodenverunreinigung vom 2. auf 3. 12 2000 durch Ernst,Stefan und Andreas Pecile; zur Einleitung Wasserrechtsverfahren am 17.+ Betriebsschließung am 18.1.01 Übernahme zum Verfahrensakt: 25.) 19. 03. 2013 Beklagter: Ernst P e c i l e, Miteigentümer einer Jugendher- berge, Kitzsteinhornstr. 11, 5700 Zellam See; Wiederaufnahme nach § 530 Abs 1, Z 1, 2, 3, 4, 6, 7 und Abs 2 ZPO des Zivilverfahren zu 9 Cg 71/01v Landesgericht Salzburg; AMTSHAFTUNGSKLAGE EINSCHREIBEN An das Landesgericht Salzburg e-mail: [email protected]. Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg XVI. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe XVII. Amtshaftungsklage XVIII. Beweisantag 1 Dr. Gerald Simmer EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 04. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage III.Beweisantag 3 Hofrat Dr. Rolf Hemetsberger EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 05. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage 226 am 02. 12. 2014 III.Beweisantag 4 4 Dr. Friedrich Gruber GRAPHISCHE DARSTELLUNGEN REKONSTRUKTION ZUSAMMENHÄNGENDER STRAFTATBESTÄNDE MEHRSTUFIGES VERFAHREN ZUR FESTSTELLUNGSKLAGE V. zum Klagsgrund: Die alsbaldige Feststellung des materiellen Rechtes erscheint unabdingbar, weil der Erstbeklagte Ernst Pecile gemeinsam mit dem Zweitbeklagten Stefan PECILE in Beschädigungsvorsatz a) am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; b) den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt; c) am 17. Jänner 2001 um 8:30 Uhr die Umzäunung des Hochtanklagers überklettert und um 9:00 Uhr ein 220–Liter-Fass mit Heizöl Leicht zum Auslaufen gebracht, um dem - gleichzeitig um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck amtierenden Amtssekretär Kurt Reiter einen Vorwand zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 gegen Leeb zu liefern; d) um 11:00 Uhr gegenüber Medienvertretern aus der Stadt Salzburg die allgemein offenbare Österreichweite Verleumdungskampagne gegen Leeb eröffnet haben, welche seitens der Behördenorgane und Medien bis heute fortgeführt wird; e) die Firmen Voltaik Handels GmbH, Glocknertrade GmbH und Leeb Betriebs GmbH, sowie deren Geschäftsführer Ingrid und Richard Leeb behördlicher und gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt haben. Auf Grund vor angeführter, strafrechtlich relevanter gemeinsamer Vornahmen der Erst- und Zweitbeklagten macht die Klägerin ihr entstandenen geldwerten Nachteil geltend und zitiert aus www.leeb-oel.at der zerbrochene Krug in Salzburg XVIII vom Dorfrichter Adam >zur AMTSHAFTUNGSKLAGE 3.) Einleitung des Wasserrechtverfahren u. Österreichweiter Verleumdung A Konkursgericht des Landesgerichts Salzburg 3) AZ 23 S 185/01b Leeb Betriebs GmbH FN 56254b a) EZ 24 GB Bruck Strafsache 40 Hv 147/10g LGS RÜCKÜBERBINDUNG DES GRUNDB. EIGENTUMSRECHTS 227 b) illegale Lösungsmittel Lagerung Forderungssaldo 30. 11. 2014 EUR 137.295, 03 Verhinderung von Mieteinnahmen für die Fruchtgenussberechtigte c) ATS 5,073.408,80 = € 368.591,85 Verwaltungskosten Betriebsverzinst mit 4 % = € 14.743,67 liegenschaft Hochtanklager für 14 Jahre = € 206.402,98 insgesamt EUR .angemeldet beim BG Zell am See s. Bericht Dr. Wabnig ! 574.990,00 - - D Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH 2. Leeb Betriebs GmbH FN 56254b a) ATS 500.000,00 verzinst mit 4 % = € 36.325,86 Verlust des Gesellschaftskapitals = € 1.453,03 für 14 Jahre € 20.342,42 EUR 56.700,00 b) ATS 4,270.000,00 = € 310.222,82 Abbruch Objekt Bahnhofstr. 6 verzinst mit 4 % = € 12.408,91 für 14 Jahre € 173.724,74 EUR 483.900,00 c) - ATS 9, 980.000,00 = € 725.064,12 Firmenwert = 10 facher Jahresverzinst mit 4 % = € 29.200,00 ertrag: Bilanz1999 Reingewinn ATS 998.000,--/ für 14 Jahre EUR 1,133.800,00 d) Löschung Grundbuchseintrag Fruchtgenßsrecht am BG Zell am See ohne Urkunde 7.796 m² je € 0,50 mtl 3.898,- ´168 Monate EUR 654.864,00 e) ATS 5,073.408,80 = € 368.591,85 Verwaltungskosten für Dr. Hackl verzinst mit 4 % = € 14.743,67 am BG Zell am See angemeldet für 14 Jahre € 206.411,38 EUR 575.000,00 19.600,00 für Masseverwalter Dr. Hackl erbr Leistung Feuerversicherung EUR Debitorenbuchhaltung EUR 91.641.00 g) ATS 5,750.000,00 = € 417.747,36 Kundenstock 9 Cg 7110 LGS verzinst mit 4 % = € 16.709,89 BP Wien 8.11.1996 Vergleich für 14 Jahre € 233.938,46 EUR 651.685,00 h) Wiederherstellungskosten Hochtanklager- Fruchtgenussber. EUR 1,042.000,00 f) Zwischensumme per 31- 12 – 2015 verzinst für 1 Jahr mit 4 % per 31- 12 - 2016 Gesamtforderung per 31- 12 – 2016 EUR 5,421.375,00 EUR 216.855,00 EUR 5,638.230,00 Woraus sich die vorsätzliche Schadensverursachung – gemeinsam veranlasst durch die Erst- und Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gegenüber der Klägerin mit EUR 5,6 Mio beziffert. 228 aus vorangeführten Gründen erstattet die Klägerin ihr FESTSTELLUNGSBEGEHREN das Bezirksgericht Zell am See wolle alsbald feststellen, dass die beiden Erstund Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gemeinsam 1. am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; 2. den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt; 3. am 17. Jänner 2001 um 8:30 Uhr die Umzäunung des Hochtanklagers überklettert und um 9:00 Uhr ein 220–Liter-Fass mit Heizöl Leicht zum Auslaufen gebracht, um dem - gleichzeitig um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck amtierenden Amtssekretär Kurt Reiter einen Vorwand zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 gegen Leeb zu liefern; 4. um 11:00 Uhr gegenüber Medienvertretern aus der Stadt Salzburg die allgemein offenbare Österreichweite Verleumdungskampagne gegen Leeb eröffnet haben, welche seitens der Behördenorgane und Medien bis heute fortgeführt wird; 5. die Firmen Voltaik Handels GmbH, Glocknertrade GmbH und Leeb Betriebs GmbH, sowie deren Geschäftsführer Ingrid und Richard Leeb behördlicher und gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt haben. 6 die beiden Erst- und Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gemeinsam in den Punkten 1. bis 5. rechtswidrig gehandelt haben; für alle entstandenen Schäden und Folgeschäden aus ihren rechtswidrigen Handlungen gemeinsam zur ungeteilten Hand Ersatz- und Haftpflichtig sind; die Kosten für dieses Verfahren alleine zu tragen haben. Um Antragsgemäße Stattgebung wird ersucht. 5671 Bruck/Glstr., am 5. Mai 2016 RICHARD L E E B ----------------------------- 229 RICHARD L E E B A-5671 Bruck / Glocknerstraße, Kaprunerstraße 3 GESCHÄFTSFÜHRER VOLTAIK Handels GmbH * GLOCKNERTRADE GmbH * Leeb BETRIEBSGmbH * erblicher Witwer in der VERLASSENSCHAFTSSACHE AZ 45 A 366/2005 BG Zell am See * www.leeb-oel.at STIPENDIENSTIFTUNG – FAMILIE LEEB e-mail: [email protected] ________________________________________________________________________________________ am 6. Mai 2016 An das Bezirksgericht Zell am See Mozartstraße 2 5700 Zell am See RECHTSSACHE: KLÄGER: vertreten durch: Voltaik Handels GmbH FN 120968w, 5671 Bruck/Glstr. Richard L e e b , Geschäftsführer, wo Kaprunerstraße 3, 1. BEKLAGTER: 2. BEKLAGTER: Ernst Pecile, Gletschermoosstraße 11, 5700 Zell am See Stefan Pecile, Gletschermoosstraße 11, 5700nZell am See WEGEN: Streitwert: Feststellungsklage nach § 228 ZPO EUR 1.000,-- I. zum aufrechten Rechtschutzbedürfnis: Das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist gegeben, weil ein aktueller Anlass zur präventiven Klärung des strittigen Rechtsverhältnisses 230 besteht: die Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See Dieser Anlass ist zu bejahen, weil das Rechtsverhältnis durch eine ernsthafte Un-sicherheit gefährdet erscheint, wie der Beklagte in Rechte des Klägers eingegriffen hat und diese hartnäckig bestreitet. Die Feststellungsklage ist schon deswegen zulässig, weil aufgrund des Verhaltens des Beklagten eine erhebliche objektive Ungewissheit über den Bestand des Rechts entstanden ist und diese Ungewissheit durch die Rechtskraftwirkung des Feststell-ungsurteils beseitigt werden kann. (T6) 6 Ob 335/00h Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 335/00h. - II. zur Tatsachenfeststellung: Nachdem der 1. Beklagte Ernst Pecile mithilfe seiner Söhne Stefan und Andreas a) am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; b) den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt und c) zwischen den Betriebsgrundstücken EZ 501 und EZ 601 einen illegalen Stahlzaun errichtet hatte, wurde er am 16. 12. 2000 im Verfahren 5 C 1712/ 00 p BG Zell am See wegen Besitzstörung und Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt : REPUBLIK ÖSTERREICH Bezirksgericht Zell am See GZ 28 Ur 1198/01v LGS Band I ON 3 Endbeschluss Das Bezirksgericht Zell am See hat durch die Richterin Mag. Heidi Premstaller-Grundner in der Rechtssache der klagenden Partei Glocknertrade GesmbH, 5671 Bruck an der Glocknerstraße, Bahnhofstraße 6. vertreten durch DDr. Manfred König, Rechtsanwalt In 5760 Saatfelden, wider die beklagte Partei Ernst Pecile. geb. 28.5.1942. Unternehmer. 5100 Zell arn See, Gfetschermoosstraße 11, wegen Besitzstörung, nach mündlicher Verhandlung beschlossen: 1. Die beklagte Partei hat dadurch. dass sie am 2. bzw. 3.12.2000 die Liegenschaft EZ 601 eigenmächtig eingezäunt het, den ruhigen Besitz der klagenden Partei an ihrem Bestandrecht gestört-. – 2. Die beklagte Partei ist gegenüber der klagenden Partei bel sonstiger Exekution schuldlg.·ab sofort jede weitere derartige In Punkt 1.) dieses Endbeschlusses näher bezeichnete oder ähnliche Störung zu unterlassen und umgehend den vorigen Zustand durch Entfernen des Zaunes sowie des angebrachten Schlosses wiederherzustellen. Bezirksgericht Zell am See Abt. 3, am 18. 12. 2000 -------------------------- Aktenkundig zu 28 Ur 1198/01v Landesgericht Salzburg sind die Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung zum Grunderwerb des 1. Beklagten Ernst Pecile in Zusammenwirken mit der Salzburger Sparkasse Bank AG, der Oberbank AG, dem Masseverwalter Dr. Erhard Hackl und dem Konkursrichter am Landesgericht Salzburg Dr. Gregor Sieber. Der Erstbeklagte Ernst Pecile hat akzeptiert, wie ihm seitens der Verkäuferin Salzburger Sparkasse Bank AG nach Erwerb der Betriebsliegenschaft GP 91/7 231 EZ 601 Grundbuch 57303 Bruck kein Schlüssel zur Kaufliegenschaft übergeben wurde. Schon bei den Kaufverhandlungen hat der Erstbeklagte Ernst Pecile mit dem Verkäufer Dr. Werner Kreiseder wegen des fehlenden ZutrittsRechtes die sich auf der Liegenschaft befindlichen Ablagerungen und die laufende betriebliche Tätigkeit außerhalb des Zaunes angesehen. Geradezu selbstverständlich hat der Erstbeklagte Ernst Pecile als redlicher Käufer die von der Verkäuferin im Kauf-vertrag versicherte „ Freiheit von Kontaminationen und fremder Rechte “ als Teil der Gesamtheit inkriminierter Tatbegehungen begriffen. -------------------------- III. zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren iVm Österreichweiter Verleumdungskampagne gegen Leeb: Am 17.01.2001 hat die Bezirkshauptmannschaft Zell am See auf Grund eines von Ernst und Stefan Pecile Link 06.00. am Hochtanklager der Firma Voltaik Handelsgesellschaft zum Auslaufen gebrachten Ölfasses ein Umweltverfahren eingeleitet und am 18. 01. 2001 das gesamte Betriebsgelände geschlossen und in ihre hoheitliche Verwaltung übernommen. Amtssekretär Kurt REITER hat am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck die Eröffnung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/204-44/2001 BH Zell am See gegen LEEB geleitet. ZITAT aus der Hauptverhandlung zu 34 Hv 143/09z LGS am 29.10.2009 AS Kurt Reiter auf die Frage 18, wo er am 17.1.2001 um 9.00 Uhr gewesen sei: „ Ist das verfahrensgegenständlich? Es geht hier um den Lösungsmittelschaden. Ich darf das Gericht darauf hinweisen, dass ich nur für die Frage, die im Strafantrag drinnen steht, von der Amtsverschwiegenheit entbunden bin. Ich nehme an, dass ich am 17.Jänner um 9.00 Uhr auf der BH gewesen sein werde. Ich kann auf den Akt verweisen; auch für diesen Fall gibt es ein Einsatzprotokoll. Da steht drinnen, wie wir davon verfahren haben und wie wir eingeschritten sind.“ Über Vorhalt, dass um 9.00 Uhr das Ölfass zu rinnen begonnen habe: „ Das ist ja nicht Gegen-stand des heutigen Verfahrens.“ Der OBEREINSATZLEITER verweigert es zuzugeben, dass er zur gleichen Zeit, als Ernst und Stefan PECILE das Ölfass zum Auslaufen gebracht haben, damit befasst war, am Gemein-deamt Bruck die Amtshandlung zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren zu führen: Zahl 6/203-44-2001 NIEDERSCHRIFT: am Gemeindeamt Bruck/Glstr. am 17.1.2001 um 09:00 Uhr Firma Voltaik HandelsgesmbH, 4493 Wolfern, vertreten durch Richard Leeb; Firma Leeb BetriebsgmbH, Bahnhofshaße 6, 5671 Bruck/Glstr., handelsrechtliche Geschäftsführerin Frau Ingrid Leeb, wohnhaft 5671 Bruck/Glstr, Kaprunerstraße 3; Firma Glockner Trade GmbH,. Bruck,Glstr., vertr. durch Herrn Richard Leeb, 5671 Bruck; Leiter der Amtshandlung:. AS Kurt Reiter / Wasserrechtsbehörde: Mag. Franz Mühlböck Gewerbebehörde: Mag. Harald Wimmer / Schriftführer: VB Katharina Seidl /VB 232 Hannelore, Walhler/Amt der Sbg. LR, Abt. 16: Dr. Robert Grass / Ing. Stefan Sturm Gemeinde Bruck/ Glstr.: Bgm. Herbert Reisinger etc der Amtssekretär Kurt REITER - zu Frage 13 bestätigt, dass natürlich das umgefallene Fass ( von Ernst und Stefan Pecile zum Auslaufen gebrachte ) der Auslöser war, und in der Folge diese gesamte Geschichte ausgelöst habe, wenn man das so sieht; Allgemein offenbar ist, wie um 11:00 Uhr Ernst und Stefan PECILE gemeinsam mit Obereinsatzleiter Kurt REITER gegenüber Medienvertreter aus der Stadt Salzburg LEEB der Bodenverunreinigung bezichtigen und die allgemein offenbare und nachhaltige, Österreichweite Verleumdungskampagne eingeleitet haben, welche durch die Bezirkshauptfrau Hofrat Dr. Rosmarie Drexler und den Wasserrechtsreferenten Mag. Franz Mühlböck weitergeführt wurde, wodurch die Eröffnung der Konkursverfahren über die Vermögen der Firmen Leeb Betriebs GmbH FN 56254b und Glocknertrade GmbH FN 53395y bewirkt wurde. Neben dem Verlust der Gesellschaftsvermögen, wurden den Geschäftsführern Ingrid und Richard Leeb massive Personenrechtliche Nachteile, durch eine 14-jährige unwahrhaftige Beschuldigung der Herbei-führung einer Umweltkatastrophe im Heimatort, verursacht. Zu den direkten Befassungen von Landes und Bundeorganen im Behördenverfahren ist auf die Zusammenführung vom 30. 06. 2004 im Strafakt 28 Ur 1198/01vLG Salzburg Band XVII ON 194 verweisen. Aus den Strafakten zu 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), sowie den Hauptverhandlungen vom 3.9.2009 und 30.10.2009 zu 31Hv 143/09a und vom 15., 16. und 17. 06. 2011 zu 40 Hv 147/10g je Landesgericht Salzburg kann entnommen werden, wie der mehrfacher Verbrechen überführte Kurt Reiter - am 18.1. 2001 die gewerbepolizeiliche Verfügung zur Schließung der Firma Voltaik GmbH angeordnet hat; - diese Schließung in der Form durchgeführt hat, dass die Behörde eigene Schlösser an den Zugangstoren angebracht und zusätzlich eine Versiegelung mit amtlichem Rund-siegel und Verplombung vorgenommen hat; - die Überwachung der Einhaltung der Sperre der Betriebsanlage dem Gendarmerieposten Bruck übertragen und gleichzeitig die Schlüsselgewalt über die Betriebsanlage an Ernst Pecile übertragen und diesen beauftragt hat, die Warenentnahme durch Leeb zu überwachen, 233 - in Gemeinschaft mit PECILE Diebstähle und Beschädigungen am Eigentum von Leeb, sowie Verwüstung des gesamten Betriebsgelände bis zur voll-ständigen Unbrauchbarkeit ermöglicht hat; - der Geschäftsführerin der Leeb Betriebs GmbH am 18. 01. 2001 entgegen dem Schließungsbescheid – die Warenentnahme mit dem Bemerken verweigert hat, dass eine Öffnung der Betriebsanlage nur für eine Gesamt-räumung in Frage kommt; - der Geschäftsführerin der Leeb Betriebs GmbH im Beisein Mag. Mühlböck anlässlich der Einvernahme von Ingrid Leeb angeboten hat, dass er einen Käufer wüsste, der ATS 2,5 Millionen bezahle und die Entsorgung der. Altlasten übernehme, wenn sie das Betriebsgelände Hochtanklager räume; gemeinsam mit Ernst und Stefan PECILE am 17. 01. 2001 die allgemein offenbare Verleumdungskampagne gegen Leeb eingeleitet hat und diese bis heute weiterwirkt: - MIT DIESEM FOTO AUS SPANIEN wird dem öffentlich rechtlichen Auftrag entsprochen, wodurch der Familie Leeb – wie beabsichtigt – massive Personen- und Eigentumsschäden entstanden sind und weiter entstehen. Die Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung, wie sie für die Herbeiführung eines Behördenverfahren durch Ernst und Stefan Pecile, Salzburger Sparkasse Bank AG, und Dr. Erhard Hackl, sowie für die Einleitung und Durchführung der Wasserrechtsverfahren durch Kurt REITER mit den befassten Behördenorganen maßgeblich waren, haben insgesamt zu massiven Vermögensschäden geführt: - 234 für die Republik Österreich: MEHR ALS 130 Mio ATS für die Familie LEEB: MEHR ALS 40 Mio ATS - AS Kurt Reiter bezichtigt Leeb am 08. 03. 2001 vor laufender ORF Kamera illegale Tanks vergraben zu haben. Der Vorwurf krimineller Machenschaften wurde in ZIB 1 Österreichweit und im westlichen Bayern ausgestrahlt und hat zur Distanzierung von Lieferanten und Kunden geführt. AS Kurt Reiter erklärt am 26. September 2001 vor laufender Fernsehkamera die nunmehr durch die Grabung bewiesene alleinige Schuld von Leeb und ist überdies in der Lage, die bislang nur rechnerisch ermittelte Ölmenge von 100.000 Liter im Untergrund als nachgewiesen zu bestätigen. Damit setzt er seine vorsätzliche Verleumdungskampagne weiter fort und wird dabei vom ORF in althergebrachter, objektiver Berichterstattung tatkräftig unterstützt. Auch in der Kronenzeitung sprudelt das Öl "wie aus einer Zapfsäule". 08. 03. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: " nicht nur 100.000 Liter Öl, sondern auch Nitroverdünnung ist im Hochtanklager großflächig versickert ..... 13. 03. 2001 Salzburger Nachrichten: " im Hochtanklager Leeb wurden großflächig ÖL- und Chemierückstände gefunden.... 13. 03. 2001 AS Reiter + Bezirkshauptfrau in den SN: " Kosten von 80 bis 100 Mio S für den Steuerzahler.... 150.000 Liter Altöl im Boden ..... 13. 03. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den SVZ: " die BH hat den Betrieb der Firma Leeb stillgelegt.... es steht fest, dass 150.000 Liter aus dem Gelände der Firma Leeb in den Boden versickert sind .... 13. 03. 2001 AS Reiter + Bezirkshauptfrau in der Kronenzeitung: " Kosten von 100 Millionen S.... Lösungsmittel im Hochtanklager...100.000 bis 150.000 Liter Öl sind ins Erdreich gelangt....Leeb ist der einzige Verursacher...... 24. 03. 2001 LR Dr. Raus in den Salzburger Nachrichten: " EU weite Ausschreibung... errechnete Menge von 90.000 Liter versickertes Altöl..... 10. 04. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in der SVZ: " nach Ölverseuchung Leeb in Konkurs .... 10. 04. 2001 LR Dr. Raus /Kronenzeitung: " Öl-See in Bruck - ein Konkurs.. 12. 04. 2001 Pinzgauer Nachrichten: " Ölskandal in Bruck - Firma Leeb in Konkurs.... mindestens 90.000 Liter ausgeflossenes Öl wurde errechnet...... 24. 04. 2001 Salzburger Nachrichten: Ölskandal ohne Zahler. Leeb Betriebs GmbH mit 6 Mill. S in der Kreide ...... 29. 05. 2001 Salzburger Nachrichten: " Kindergarten vor Abbruch..... 21. 06. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in der Bezirkszeitung: " langwierig und teuer wird die Sanier-ung des ölverseuchten Gebietes rund um die ehemalige Heizölfirma Leeb - 20.000 Tonnen Erd-reich müssen ausgetauscht werden..... 21. 08. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den Pinzgauer Nachrichten: " Leeb ist die einzige Eintragungsstelle... insgesamt sind 100.000 Liter Öl ausgeflossen... 7000 m² sind verseucht..... 20.000 Tonnen Erde müssen ausgetauscht werden..... das Öl stamme aus den 80er und 90er Jahren.... 235 23. 07. 2001 Bürgermeister in der Bezirkszeitung: " die Gemeinde muß die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls am Hochtanklager bezahlen..... 26. 07. 2001 Bürgermeister im Brucker Gemeindebrief: " nach dem Ölschaden der Firma Leeb.... 08. 08. 2001 AS Reiter + Bürgermeister + LR Nindl+ Bezirkshauptfarau in der Pinzgauer Post: " Bauführung in der Saison - Fehler der Behörde ...... 22. 08. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: " aus einer Baracke am Hochtanklager wurden 500 Tonnen Erdreich entsorgt... in dieses sind irgendwann geschätzte 2.000 Liter Lösungs-mittel gesickert.... die Chemikalie gelangte bis ins Grundwasser.... weitere Sorgenkinder... 165.000 Liter Lösungsmittel im Hochtank 2 ....... 23. 08. 200 Bezirkshauptfrau in der SVZ: " ca. 500 Tonnen Erdreich das mit Lösungsmittel verunreinigt war, sind fachgerecht entsorgt worden.... die Kosten betrugen rund 7 Mio S .... bis Mai 2002 müssen ca. 100.000 Liter Mineralöl aus Boden und Grundwasser entfernt werden.... Kosten 70 Mio S... 30. 08. 2001 AS Reiter in der Bezirkszeitung: teuere Sache für Steuerzahler... Franz Michel BH Zell: 165.000 Liter Lösungsmittel + jede Menge Gerümpel 30. 08. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den Pinzgauer Nachrichten: " erster Sanierungsschritt, ca. 2000 Liter Lösungsmittel fachgerecht entsorgt....... 05. 09. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU IN DEN Salzburger Nachrichten: " Sanierer rechnen damit, dass sie Ende nächster Woche erstmals auf mit Öl verunreinigtes Erdreich stoßen werden....... 06. 09. 2001 Bürgermeister in der Bezirkszeitung: " Schuld ist Leeb ...... 19. 09. 2001 Salzburger Nachrichten: " Ölskandal Firma Leeb ist Unterrichtsfach der Landwirtschaftsschule ..... 26. 09. 2001 Baustellenkoordination DI NEUMAYR in der Krone: " Öl fließt wie aus einer Zapfsäule ........ 26. 09. 2001 Bürgermeister in der Krone: " 23 Jahre war Reiter der Mann fürs Grobe.... die Degradierung von AS Reiter durch die Bezirkshauptfrau könne er nicht verstehen.... 01. 10. 2001 Bürgermeister in der Brucker Rundschau: " klar festgestellt ist die Verursachung durch Leeb, zahlen wird der Steuerzahler und 3 Mill S die Gemeinde....... 04. 10. 2001 AS Reiter in der Bezirkszeitung: " schuld ist eindeutig Leeb... das ergeben Laboruntersuchungen und Gutachten von Sachverständigen.... die Bezirkshauptfrau auf Seite 2: " es gibt keinen Konflikt mit Reiter....... 10. 10. 2001 AS REITER + BEZIRKSHAUPTFRAU in "Korrekt Anzeiger: "Ausgangspunkt war eindeutig der Tanklagerkelkler der Firma Leeb...... die Anschuldigungen gegenüber Amtsorgane werden der Staatsanwaltschaft .... 11. 10. 2001 Baustellenkoordination DI NEUMAYR in der Kronenzeitung: " der Ölsee ..... 18. 10. 2001 AS REITER + Bürgermeister in den Pinzgauer Nachrichten: "100.000 Liter Öl aus Tanklager Leeb.... Entsorgungskosten für die Gemeinde 600.000 bis 800.000 Schilling seufzt der BGM.... eine bedenkliche Vorgangs- weise von Leeb ... 24. 10. 2001 Salzburger Nachrichten: die Erhöhung des Überschreitungsbetrages von 30 Mio um 50 Mio auf 80 Mio S ist zur Behebung des Ölschaden notwendig...... Nationalrat befaßt sich mit dem Ölskandal am 21./22 Nov. 2001 236 04. 12. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: nach Umweltskandal... 08. 01. 2002 LR Dr. Raus in den Salzburger Nachrichten: " 80.000 Liter Mineralöl und 2000 Liter Lösungsmittel wurden entfernt ..... 30. 01. 2002 Bürgermeister im " Korrekt Anzeiger ": 165.000 Liter FLÜSSIGKEIT aus einem Tank müssen entsorgt werden ...... 01. 12. 2001 Bürgermeister in der Brucker Rundschau: " Imageschaden für die Gemeide Bruck durch Leeb ..... 13. 02. 2002 Bürgermeister in den Salzburger Nachrichten: " nach dem Öl 05. 11. 2002 Salzburger Nachrichten: 12 Verdächtige zeigt die Gendarmerie in Zusammenhang mit dem Ölskandal an.... Leeb bestreitet .... 01. 03. 2002 Landeszeitung: " 70.000 Tonnen Erdreich wurden ausgetauscht..... 33.000 Tonnen davon waren mit 100.000 Liter Mineralöl kontaminiert... Dankeschön ... Einladung zur Adventfeier .... 04. 03. 2002 Bürgermeister im Brucker Gemeindebrief: " Sanierungsarbeiten nach dem Ölschaden der Firma Leeb ....... 05. 03. 2003 " Korrekt - Kleinanzeiger " : Mistgstätten, der Fall der Firma Leeb ist noch in Gedanken vieler ........ 04. 08. 2003 ORF- RADIO SALZBURG: Leeb ist schuld, er hat 100.000 Liter ÖL im Boden versickern lassen. Die Information welche die öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt ausstrahlt beruht sicherlich auf recherchierten Beweisunterlagen. Es wäre schön, könnte der ORF diese Unterlagen in die Strafakte 28 Ur 1198/01 v am LANDESGERICHT SALZBURG einbringen. Damit könnten endlich Ausschreibung, Arbeitsausführung und Endbehandlung in der n a c h g e p r ü f t werden, welche die BH Zell am See bislang unter Verschluss hält. 04. 08. 2003 Bezirkshauptfrau im ORF: " sie ist erleichtert. dass der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde von Leeb abgewiesen hat..... damit ist erwiesen, dass alle Organe korrekt ....... der Steuerzahler hat € 7 Mio .......Einer Verwaltungsbeamtin sollte kenntlich sein, dass eine Abweisung durch den Verwaltungsgerichtshof kein Beweisergebnis einer Untersuchung darstellt und keinesfalls korrektes Organverhalten erweist, woraus sich weiterführender Verleumdungsvorsatz ableitet: der zerbrochene Krug in Salzburg V/ B2 - vom Dorfrichter Adam > zur S C H A D E N E R S A T Z K L A G E wegen VERLEUMDUNG gegen 1.) Dr. Rosemarie DREXLER, Bezirkshauptfrau 2.) Kurt REITER, Amtssekretär 3.) Mag. Franz Mühlböck, Wasserrechtsreferent der zerbrochene Krug in Salzburg V/ B3 - vom Dorfrichter Adam > zur S C H A D E N E R S A T Z K L A G E wegen VERLEUMDUNG gegen 1.) Dr. Franz Schausberger, Landeshauptmann 2.) Dr. Riner Braunstingl, Amtssachverständiger 3.) DI Dr. Angelika Brunner, Amtssachverständige Die in Beschädigungs- und Bereicherungsvorsatz geführte Österreichweite Verleumdungskampagne - ist allgemein offenbar und bedarf keines Nachweises – 237 war ursächlich für die Aufgabe betrieblicher Tätigkeit der Firmen Leeb Betriebs GmbH FN 56254b und Glocknertrade GmbH FN 53395y mit nachfolgender Eröffnung der Konkursverfahren über deren Vermögen. der zerbrochene Krug in Salzburg IV - vom Dorfrichter Adam >zum Konkursrichter Dr. Gregor Sieber mit Bereicherung des Dr. Anton Waltl >zum Masseverwalter Dr. Erhard Hackl, RA >zum Masseverwalter Dr. Reinhard Huber, RA >zum Masseverwalter Dr. Hans Wabnig, RA IV. zu den Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung: An das Landesgericht Salzburg Staatsanwaltschaft Rudolfsplatz 2 5020 SALZBURG Glocknertrade GesmbH - PEClLE am 21. 01. 2001 Sehr geehrte Damen und Herren! Ich vertrete sowohl die Firma Glocknertrade GesmbH. Bahnhofstrasse 6, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse als auch deren Konsulent, Herrn Richard LEEB, wohnhaft ebendort, und erstatte gegen unbekannte Täter Strafanzeige wegen Verdachtes der schweren Sachbeschädigung gemäss §S 125 und 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGB und bringe folgenden Sachverhalt zur Kenntnis: Die Fa. Glocknertrade GesmbH ist Bestandnehmerin der Liegenschaft EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK (Eigentümer: Ernst PECILE, Gletschermoosstrasse 11, 5700 ZELL AM SEE). Genanntes Grundstück wird vor allem zur Geräte- und KfZ Lagerung benutzt. Ausserdem befmdet sich darauf eine Brückenwaage und werden auf dieser Liegenschaft auch Altlasten gelagert. Die unmittelbar angrenzende Liegenschaft EZ 501 Grundbuch 57303 BRUCK steht im Alleineigentum der VOLTAlK Handelsgesellschaft mbH, als deren Geschäftsführer Herr Richard LEEB fungiert. Vorausgeschickt werden muss, dass sich die Fa. Glocknertrade mit Herrn PECILE in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Besitzstörungsverfahren befmdet. In erster Instanz (5 C 1712/00 P BG ZELL AM SEE) wurde mit Endbeschluss vom 15.12.:20OO festgestellt, dass Herr PECILE dadurch, dass er am 2. bzw. 3.12.2000 die Liegepschaft EZ 601 eigenmächtig eingezäunt hat, den ruhigen Besitz der Fa. Glocknertrade GesmbH an ihrem Bestandrecht gestört hat. Herr PECILE wurde weiters schuldig erkannt, ab sofort jede weitere derartige oder ähnliche Störung ZU unterlassen und umgehend den vorigen Zustand durch Entfernen des Zaunes sowie des angebrachten Schlosses wiederherzustellen. Herr LEEB wurde am 17.1.2001 von Herrn PECILE angerufen und zum sofortigen Öffnen des Einfahrtstores zur Liegenschaft EZ 601 aufgefordert. worauf Herr LEEB 238 entgegnete, dass Zutritt zum Bestandobjekt gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verlangt werden sollte. Kurze Zeit später wurde Herr LEEB vom Gendarmeriebeamten Inspektor Josef ROIDER, Obere Walserbergstrasse 59, 5071 WALS, fernmündlich dahingehend kontaktiert, dass im Tanklager ein Ölfass auslaufe. Der befasste Beamte hätte bereits direkten Auftrag von der Bezirkshauptmannschaft ZELL AM SEE (Herrn Kurt REITER, Sportplatzstrasse 2, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse) das Auslaufen sofort zu stoppen, woraufhin sich Herr LEEB umgehend zum Einfahrtstor der Liegenschaft EZ 501 begab und dieses aufsperrte. Zum Zeitpunkt seines Eintreffens befand sich bereits ein Einsatzfahrzeug der Gendarmerie sowie das Fahrzeug von Herrn PECILE vor den beiden Toren (sowohl zum Grundstück 601 als auch zum Grundstück 501 befinden sich mit Vorhängeschlössern versperrte Einfahrtstore). An der westlichen Grundgrenze der beiden Liegenschaften angekommen, konnte festgestellt werden, dass tatsächlich ein Heizölfass umgestürzt worden war und mit offenem Spundloch nach unten am Boden lag. Der Inhalt entleerte sich. Es befand sich keine Spundverschraubung — wie gewöhnlich - vor dem Fass, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass diese abgeschraubt worden ist. Erfahrungsgemäß dauert das Auslaufen eines Heizölfasses max. 40 Minuten. Nachdem das gegenständliche Fass wieder aufgestellt war, befanden sich vom 220-Liter-Inhalt noch etwa 30 Liter im Fass. Wie Herr LEEB am Gendarmerieposten BRUCK in weiterer Folge in Erfahrung bringen konnte, ist das obgenannte Einsatzfahrzeug per Funk zum Tanklager beordert worden. Vom Fahrer des Ffilirzeuges, bei welchem Herr LEEB um ca. 13.30 Uhr eine Niederschrift zu Protokoll gab, Herrn Inspektor Helmut HINTERSTEINER, Fichtenweg 6, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse, konnte vernommen werden, dass sich bei Ankunft der Gendarmeriebeamten beim Tanklager, Herr PEeILE und dessen Sohn, Herr Stefan PECILEr Gletschermoosstrasse 11, 5700 ZELL AM SEE, innerhalb des abgesperrten Lagers befanden und sich gerade auf den Rückweg daraus machten. Von den beiden Herren musste zuvor offensichtlich die Abzäunung überklettert worden sein. Es ergeben sich insgesamt einige aufklärungsbedürftige Fragen, welchen umgehend nachgegangen werden müsste: 16. Wann und von wem WWde der zuständige Beamte der BH ZELL AM SEE, Herr REITER, über ein auslaufendes Ölfass informiert? 17.Wer hat die Gendarmerie diesbezüglich verständigt? 18.Warum wurde der Ursache des Ölaustrittes bisher überhaupt nicht nachgegangen? Aufgrund des obgenannten zeitlichen Ablaufes und der Tatsache, dass sich die Herren PEClLE zum Zeitpunkt des Eintreffens der Funkstreife innerhalb des abgesperrten Lagers befunden haben, müsste von diesen der "Täter" gesehen worden sein. Sind die Herren PECILE dazu bereits befragt worden? Interessanterweise gab es entlang der Lagerumzäunung auch keine frischen Spuren. Die am "Tatort" aufgestellten Ölfässer sind aufgrund einer Verfahrensanordnung der BH ZELL AM SEE aus dem Garagentrakt zuvor ausgelagert worden. Abgesehen von Herrn LEEB, welcher sich seinerzeit persönlich davon überzeugte, dass alle Fässer verschlossen waren, war Herr Martin KORINEK, Fichtenweg 30, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse, als Bediensteter der Fa. LEEB Betriebs GesmbH mit dem Umlagern befasst. Herr KORINEK besitzt den Gefahrgut-Führerschein und ist geprüfter Tankreiniger, weshalb dieser niemals ein gefülltes Ölfass mit offenem Spund ins Freie stellen würde. 239 Es wäre der Eintritt von Niederschlag und das Austreten von Öl die Folge. Darüberhinaus kann ein unverschlossenes Fass wegen Ausschwappen des Öles nicht transportiert werden. Es besteht somit insgesamt der dringende Verdacht, dass unbekannte Täter am Morgen des 17.1.2001 an der Grundgrenze der Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK vorsätzlich ein Heizölfass mit 220-Liter-Inhalt umstürzten und der Tatbestand der schweren Sachbeschädigung gemäss §§ 125, 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGB gegeben ist. Die genaue Höhe des Schadens ist noch nicht abschätzbar, allein die Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten werden jedoch die in § 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. Z StGB angeführten Wertgrenzen übersteigen. Zum Beweis wird neben dem zuvor genannten Akt 5 C 1712/00 P BG ZELL AM SEE und den einzelnen, involvierten Personen auf die Anzeigen von Herrn Richard LEEB vom 18.1.200I am Gendarmerieposten BRUCK an der Glocknerstrasse verwiesen. Meine Mandanten erklären bereits jetzt, sich einem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschliessen und beantrage meine Kanzlei vom jeweiligen Verfahrensstand zu verständigen bzw. zur Hauptverhandlung zu laden. Die Dring-lichkeit der Angelegenheit liegt auf der Hand, da inzwischen behördliche Zwangsamassnahmen angeordnet wurden und in diversen Medien auch die Fa. LEEB BetriebsgesmbH in Misskredit gebracht wird, obwohl ausschliesslich die Firmen VOLTAIK Handelsgesellschaft mbH und Glocknertrade GesmbH damit im Zusammenhang stehen. Mit vorzüglicher Hochachtung ! DDr.König eh Strafanzeige wegen §§ 12~ und 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGll vom 22.1.2001 am 5. 2. 2001 Sehr geehrte Damen und Herren ! Da sich der angezeigte Vorfall vom 17.1.2001 zu Lasten meiner Mandantschaft erheblich. ausgeweitet ha t, wird eine ergänzende Darstellung der damit in Zusammenhang stehenden Weiterungen notwendig: Bereits Zwei Stunden nach dem Auffinden des. auslaufenden Ölfasses am 17.1.dJ. waren zahlreiche Medienvertreter (ORF! Salzburger Nachrichten, Kronenzeitnng u.a.m.) vor prt, um Bericht zu erstatten. Die von den anwesenden Herren PEClLE sowie den Vertretern der Bezirksbehörde ZELL A. SEE erteilten Auskünfte führten zu einer medialen Vorverurteilung der - wie bereits mitgeteilt - nicht involvierten Fa. LEEB Betriebs GesmbH und des Herrn Richard LEEB persönlich. Der dadurch - für die zuvor Genannten - unwiderbringliche Schade ist offensichtlich. Gefliessentlich verschwiegen wurde, dass. alle vorhandenen Altlasten ausnahmslos a. seit mehr als fünf Jahren an Ort und Stelle lagern; b. aus dem Konkursvermögen der Fa. VOLTAlK GesmbH stammen; 240 c. d. e. f. vom seinerzeitigen Masseverwalter RA -Dr - Erhard HACKL. Hofgasse 7> 4020 L!NZ, nicht entsorgt worden sind, obwohl ibm die dafür notwendigen Geldmittel zur Verfügung standen; im Eigentum des. Herrn Ernst PECILE als. grundbüeherlicher Alleineigentümer der EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK stehen; der Bezirksbehörde ZELL AM SEE seit dem Jahre 1994 (Überprüfungsbescheid) bekannt waren; Gegenstand der jahrelangen Entsorgungsbemühung des Geschäftsführers der VOLTAlK Handels GesrnbH beim Masseverwalter wie auch beim BG ZELL AM SEE waren. Der Vorfall vom 17.l.d.J. scheint lediglich als Anlass genommen zu werden, um sämtliche mit Herrn Richard LEBB in Zusammenhang stehende Finnen. in Misskredit zu bringen. weshalb um dringende Aufklärung ersucht wird damit seitens meiner Mandanten öffentlich richtiggestellt und entgegnet werden kann. Als weiterer - unmittelbar aus der Sachbeschädigung resultierender - Schaden kann angeführt werden, dass die Bezirksbehörde ZELL AM SEE am 18.1. dJ. die nutzungsberechtigten Firmen LEEB Betriebs GesmbH und Glocknertrade GesrnbH aus. dem Lager ausgesperrt hat, 'obwol keine von heiden Finnen: dort gefährliche Stoffe lagert oder bearbeitet. Durch diese Massnahme konnten die Finnen auf ihre Waren- und Hilfsstoffe sowie auf Arbeitsgeräte und Ersatzteile nicht mehr zurückgreifen, sodass diese zur Geschäftsaufgabe gezwungen wurden. Am Abend des. 17.1. dJ. wurde dem Geschäftsführer der Fa VOLTALK GesmbH und Konsulenten der Fa. Glocknertrade Gesmbll, Herrn Richard LEEB, durch Herrn RElTER 'Von der BH ZELL AM SEE fernmündlich mitgeteilt, dass von Dr. GRATZ und Mag. WIMMER (ebenfalls beide BH ZELL/SEE) die sofortige Sperre des gesamten. Lagerareals verfügt wurde. Die Nutzungsberechtigten hätten die Möglichkeit am 19.1.d.J. in der Zeit von 7.30 bis 12.00 Uhr unbedingt notwendige Waren und Hilfsmittel auszulagern. Als. am folgenden Tag die Geschäftsführerin Frau Ingrid LEEB zur festgesetzten Zeit mit einem Angestellten zum Lager kam, erwartete sie dort bereits Herr REITER und vesperrte den Zutritt. Er begründete dies damit, dass ein Zutritt ausschliesslich zur Gesamträumung des Lagers gestattet sei. Bei dieser Gelegenheit wurde die Geschäftsführerirr von Herrn REITER vehement darauf hingewiesen. dass sie - bei Verletzung des Amtssiegels ; "eingesperrt" werden würde. Nach umgehender Beschwerde bei Dr, GRATZ intervenierte: dieser bei Herrn REllER und wurde daraufhin der Zutritt gewährt. Durch den offensichtlichen Alleingang von Herrn REITER entstanden meiner Mandantschaft wiederum erhebliche Auslagen. Bei der - im Zuge der Setznng der behördlichen Zwangsmassnahmen -durchgeführten Befragung der Geschäftsführerin lngrid LEEB durch Herrn REITER erklärte dieser, dass er selbst den VerschIuss des umgestürzten Ölfasses aus dem ausgelaufenen Öl aufgehoben hätte. Darauf sollten die ermittelnden Beamten umgehend hingewiesen werden, da es sich bei dem Verschluss um ein wichtiges Beweisstück handelt. Gleichzeitig gab er an, dass ihm ein potentieller Käufer bekannt sei, welcher S 2,5 Millionen für die Betriebsliegenschaft bezahlen 241 und alle Altlasten entsorgen würde, woraus sich auch das Verlangen nach einer Gesamträumung der Liegenschaft erklären lässt. Schliesslich musste bei der - ebenfalls von Herrn REITER durchgeführten -Einvernahme des Herrn Richard LEEB von diesem richtig gestellt werden, dass es sich nicht um ein „ verunfalltes Ölfass“ handeln würde, sondern. um ein. vorsätzlich umgestossenes. Herr Richard LEEB musste überdies erkennen,. dass in der aufgencmrnenen Niederscbrift von Herrn REITER wesentliche Teile seiner Aussage nicht aufgenommen wurden, weshalb letztendlich auch die Schliessung des gesamten Betriebsgeländes wurde. Mit vorzüglicher Hochachtung ! DDr. König eh ---------------------------- Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 Bezirkshauptmannschaft Zell am See zum „ Öl- und Lösungsmittelschaden in Bruck “ FRAGESTELLUNG STRAFVERFAHREN 40 Hv 147/10g __________________________________________________ C Ernst PECILE und Stefan PECILE haben am 17. Jänner 2001 um 9:00 Uhr in Abstimmung mit AS Kurt Reiter ein Ölfass zum Auslaufen gebracht, um einen Vorwand für die Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See herzustellen, wie im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg aktenkundig: STEFAN PECILE–FALSCHAUSSAGE Beweisaufnahme(54)am 24.7. 2007 zur Einvernahme von STEFAN PECILE als Zeuge habe ich das Protokoll vom 03. 07. 2007 zu vorliegenden Aktenwidrigkeiten und unrichtigen Beweisaussagen mit Randnummern versehen und erstatte meine Stellungnahme zu den Aussagen des Zeugen wie folgt: 01 Bei den Kaufverhandlungen selbst war ich nicht dabei. Mir ist nur noch in Erinnerung, dass alles relativ flott gegangen ist und man sich sehr rasch geeinigt hat. Am 5. 12.1996 berichtet die Salzburger Sparkasse an Herrn Dr. Hackl, dass seitens der Salzburger Sparkasse am 22. 11. 1996 mit dem Kaufinteressenten Pecile zu EZ 501 und 601 Verhandlungen aufgenommen und ein Richtpreis mit S 1.000,--/qm festgelegt wurde. Der Kaufvertrag für die EZ 601 wurde seitens der Salzburger Sparkasse am 18.04. 2001 unterzeichnet. 02 Bereits vor dem Abschluss des Vertrages habe ich das Grundstück mit meinem Vater gemeinsam besichtigt. 242 Der Zeuge hat gemeinsam mit seinem Vater vor Abschluss des Kaufvertrages vorhandene Ablagerungen, wie sich diese seit dem Jahre 1994 auf der Liegenschaft befunden haben zur Kenntnis genommen. 03 Damals ist uns aufgefallen, dass auf dem Grundstück einige Altlasten sich befinden. Es waren aber lediglich leere Getränkekisten und ein alter verrosteter Jeep. Ölfässer oder ähnliches ist nicht am Grundstück gestanden. Der Zeuge erstattet wissentlich eine falsche Beweisaussage. Es sind die damals lagernden Gegenstände am 9.10. 1997zu 2 E 25/97 a; am 4.12.98 zu 2 E 42/98 b und am 13 08.1999 zu 2 E 33/99 f je BG Zell am See ( vgl. Band VI ON 20 ) explizit mit 8 LKW – Wracks, 300 Öltanks, 2000 Bier-und Limonadengebinde, sowie 2 Tonnen Computerschrott ausgewiesen. 04 Dazu muss ich gleich sagen, dass weder mein Vater noch ich selbst wussten, was ein Fruchtgenussrecht ist. Aussage Ernst Pecile 22. März 2001 Strafakt Band I ON 9 SZ 181 bis 183: Ich habe den Zaun mit dem auf dem Grundstück lagernden Baustahlgitter errichtet. Dieses Baustahlgitter gehört seit dem Grundkauf mir, weil ich das Grundstück lt. Vertrag mit den darauf befindlichen Fahrnissen gekauft habe. Ich habe auch hingenommen, dass Altlasten seitens R. Leeb dort lagerten. Daher sehe ich nicht ein, dass – trotz Fruchtgenussrechtes – lagernde brauchbare Gegenstände nicht mir gehören. 05 Mein Vater war immer der Meinung, dass er das Grundstück lastenfrei von der Salzburger Sparkasse erworben hat. Aussage Ernst Pecile am 14. 02. 2001 Strafakt Band I ON 10 SZ 185 bis 189 „ Etwa Mitte des Jahres kam ich mit Richard Leeb überein, dass er die teilweise auf der GP 91/7 sich befindlichen Betriebsteile ( Kohleboxen, Brückenwaage, Ölabschei-deranlage ) weiterbenützen kann. Bei der Übernahme des Grundstückes von der Salzburger Sparkasse waren Altlasten auf dem Grundstück, welche ich zur Kenntnis genommen habe.“ 06 Soweit ich weiß ist dies auch im Kaufvertrag so festgeschrieben. Ernst Pecile vor dem BG Zell am See zu 5C 1712/00p Protokoll v. 14.12. 2000Das auf dem gekauften Grundstück gelagerte Baustahlgitter ist wie alle Fahrnisse laut Angaben der Salzburger Sparkasse auf mich übergegangen. 243 detto BG Zell am See zu 5C 1/01xProtokoll vom 24. 10. 2001: Mit 28. 01. 2000 wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. Ich habe daraufhin auf Empfehlung der Wasserrechtsbehörde (=AS Kurt Reiter) einen Zaun errichtet, das daraus resultierende Besitzstörungsverfahren ist Gerichts-bekannt. Zwischenzeitig fanden keine Gespräche zwischen mir und Richard Leeb über eine allfällige Benutzung dieser Liegenschaft statt, da ich auf den Ausgang des Rekurs-verfahrens hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes wartete. 07 Jedenfalls erinnere ich mich an einen Vorfall, bei dem wir Richard Leeb in seinem Büro in Bruck besuchen wollten und uns sozusagen als neue Nachbarn vorstellen wollten. Er hat uns damals mehr oder weniger aus seinem Büro hinaus geschmissen. Der Zeuge übersieht dass der von ihm gemeinsam mit seinem Vater und seinem Bruder erstattete „ Besuch “von wüsten Beschimpfungen und Bedrohungen mir und meiner Tochter Ingrid Leeb gegenüber begleitet war. 08 Das Kuriose an der ganzen Sache war, dass mein Vater gar keinen Schlüssel für das Grundstück hatte. Der Zeuge hätte daraus erkennen müssen, dass es sich bei dem Grunderwerb in dem die Verkäuferin Salzburger Sparkasse dem Käufer Ernst Pecile für die verkaufte Liegenschaft keinen Schlüssel aushändigen hat können, keinesfalls um ein redliches Geschäft gehandelt hat, sondern die Eigentumsübertragung bei rechtswidriger Löschung des bestehenden Fruchtgenussrechtes außerhalb der Rechtsordnung vorgenommen wurde. 09 Leeb hatte nämlich ein Vorhängeschloss an das Tor gehängt, sodass wir den Grund gar nicht betreten konnten. Mein Vater und ich haben aber trotzdem gelegentlich hineingeschaut. Der Zeuge verschweigt, wie ihm selbst und auch seinem Vater vor Kaufabschluss kenntlich war, wie die Verkäuferin Salzburger Sparkasse gar nicht über den Kaufgegenstand verfügungsberechtigt war, sondern der ruhige Besitz an der Nutzung der Liegenschaft der Firma Glocknertrade GmbH zustand und von dieser auch ausgeübt worden ist, wie mit Endbeschluss des BG Zell am See am 18. 12. 2001 bestätigt wurde. Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001: 244 Mit 28. 01. 2000 wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. Ernst Pecile kauft das Grundstück (Vertragserrichtung 3. 12. 1999) obwohl das Fruchtgenussrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH eingetragen war und erst die Vereinbarungen mit Herrn Dr. Kreiseder von der Salzburger Sparkasse zur Löschung des Fruchtgenussrechtes ohne einverleibungsfähige Urkunde im Grundbuch des BG Zell am See vorgenommen worden ist. ( vgl. Strafakt 5 St 14/03 b ) 10 Zu diesem Zeitpunkt hat sich zwischen den Grundstücken ja noch kein Zaun befunden. Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001 Abs 1: „Bei einer Besichtigung der Liegenschaft vor Abschluss des Kaufvertrages habe ich gesehen, dass sich darauf Einrichtungen zu Lagerungszwecken, eine Ölabscheideanlage, eine Brückenwaage u.a.m. befindet und betriebliche Tätigkeit stattfindet. 11 Diese Gegenstände waren zum Beispiel Haushaltstanks, aber auch Ölfässer und Getränkekisten aus Holz. Ölfässer befanden sich ausnahmslos auf EZ 501 im Fasslager, nicht auf EZ 601. 12 Mir ist auch in Erinnerung, dass mein Vater schon einige Zeit in Kontakt mit der BH Zell am See war und zwar deshalb, weil wir ja unser eigenes Grundstück gar nicht nutzen konnten bzw. keinen Zugang dazu hatten. Der Zeuge hätte bei Wahrheitsgemäßer Aussage dem Gericht den Grund nennen müssen, warum sein Vater nicht gegenüber der Verkäuferin Salzburger Sparkasse seine Eigentumsrechte geltend gemacht hat, sondern über die Wasserrechtsbehörde =AS Kurt Reiter Druck auf Dr. Gratz zu Rechtswidrigen Maßnahmen der Gewerbebehörde ( Verfahrensanordnung zur Auslagerung aus Garagentrakt) ausgeübt und die Betriebsschließung der Leeb – Firmen herbeigeführt hat. 13 Meinem Vater wurde daraufhin von Dr. Gratz dringend empfohlen, unsere Grundstücke durch einen Zaun zu trennen. Der Zeuge macht sich hier vorsätzlich einer Falschaussage schuldig. Es wurde von Herrn Dr. Gratz zu keiner Zeit die Errichtung eines Zaunes empfohlen! Herr Dr. Bernhard Gratz als Zeuge zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001: „ Am 29. 11. 2000 fand auf der gegenständlichen Liegenschaft nach 245 einem Anruf des Ernst Pecile eine Überprüfung statt. Daraufhin kam es zu einer Überprüfung durch die Gewerbebehörde am 30. 11. 2000. Zu Beginn des Jahres 2000 ergab eine Überprüfung des Landeshauptmannes Abteilung 5, Amt der Salzburger Landesregierung kein gewerberechtliches Genehmigungsverfahren hinsichtlich dieser Ablagerungen, weder gegen die Firma Glocknertrade GmbH, noch gegen die Firma Leeb Betriebs GmbH.“ ( vgl. Band VIII ON 110 AS 737 ) zur Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Prot. 24. 10. 01 AS 739: „ Ich habe auf Empfehlung der Wasserrechtsbehörde einen Zaun errichtet.“ Zeugenaussage AS Kurt Reiter zu 5 Cg 137/o3 y-57 Protokollübertragung, am 04. 04.2007: „ Ich repräsentiere die Wasserrechtsbehörde. Für meine Entscheidungsfindung habe ich als zuständigen Amtssachverständigen für Geologie den Landesgeologen Dr. Rainer Braunstingl.“ und weiter im Februar 2001 anlässlich der Einvernahme am Gemeindeamt Bruck: „ Frau Leeb, wenn Sie die Betriebsanlage räumen, wüsste ich einen Käufer, welcher ATS 2,5 Mio bezahlen und die Entsorgung übernehmen würde.“ Zeuge: Mag. Franz Mühlböck, Bezirkshauptmannschaft Zell am See; 14 In einer Wochenendaktion Anfang Jänner 2001 haben dann mein Vater, mein Bruder und ich selbst einen Zaun zwischen unserem Grundstück und dem Leeb-Grundstück errichtet. Der illegale Zaun wurde nicht Anfang Jänner 2001, sondern am 2. auf 3. Dezember 2000 errichtet. Pecile wegen Besitzstörung rechtskräftig verurteilt. 15 Wir haben vor dem Errichten des Zaunes die 20 – 30 Haushaltstanks von unserem Grundstück wieder auf das Leeb – Grundstück hinübergetragen. Die Haushaltstanks, welche vorher ordnungsgemäß seitlich liegend am asphaltierten Straßenteil auf der EZ 601 aufgestapelt waren, sind nicht „ hinübergetragen“, sondern mit anderen Fahrnissen wild durcheinander geworfen worden, wie aus den Bildreportagen diverser Medienberichten zu entnehmen ist. 16 Davor haben wir im Bereich von 10 bis 15 m Ölbindemittel aufgestreut, das sich in dem überdachten Carport befunden hat. Auch diese Aussage des Zeugen ist grob wahrheitswidrig. Wäre das Ölbindemittel vor Austreten von Öl ausgebracht worden, wäre die Oberfläche 246 bei Ölkontakt nicht Schnee-weiß geblieben, wie aus den Bilddokumenten im Akt ersichtlich. 17 Das Bindemittel haben wir jeweils ein paar Meter auf unserem Grund und ein paar Meter auf dem Leeb-Grund vorsichtshalber aufgestreut, falls beim „Verschieben“ der Haushaltstanks etwas auslaufen würde. Der Zeuge macht sich wider besseren eigenen Wissens der massiven falschen Beweisaussage schuldig. Aus den Inhalten des Strafaktes Band XII ON 76 AS 175 – 179; XII ON 79 AS 439 – 445; XIV ON 140 AS 465 – 477 ( Dr. Gratz ) steht die vorsätzliche und großflächige Verunreinigung des ungefrorenen Bodens am 2. auf 3. 12. 2000 durch absichtliches Verschütten von Tankinhaltsresten rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West unwiderlegbar fest. In den Aussagen der ASV DI Dr. Brunner und des Bausachverständigen DI Zandl ( Band VI ON 26; XIII ON 102 und XIII ON 109 ) wird das Auffinden von Trimethylbenzol im oberen Bereich des Erdreiches rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West bestätigt, nachdem das Betriebsgelände Hochtanklager am 18. 08. 1995 von der Firma Proterra als frei von jeglicher Verunreinigung im Erdreich, als auch im Grundwasser befundet war. AS Kurt Reiter ist am 18. 01. 2001 in der ORF Fernsehsendung „ Salzburg heute “ bei tief gefrorenem Erdreich in einem frischen 1,5 m tiefen Baggerschurf zu sehen, wie er geruchlich Kontamination des Erdreiches feststellt. 18 In den nächsten Tagen, genau kann ich die Zeiträume überhaupt nicht mehr einschätzen, wurden dann von Leeb aus seinen Garagen verschiedene Fässer mit Öl und auch Lösungsmitteln herausgestellt und an den von uns er-richteten Zaun entlang aufgestapelt. Nach meiner Erinnerung waren es viel-leicht 20 oder 25 Fässer. Auch hier behauptet der Zeuge wahrheitswidrig ohne eigene Kenntnis Fässer mit Lösungsmittel. Aus dem Garagentrakt West mussten neben allen Fahrnissen, Geräten, Werkzeugen, Hilfsmittel auch 30 Fässer gefüllt mit verkehrstauglichem Heizöl Leicht auf Grund der von Ernst Pecile initiierten Verfahrensanordnung der BH Zell am See vom 29. 11. 2000 ausgelagert werden; mit der Begründung diese Lagerung würde der Garagenordnung widersprechen. Der gesamte Garagentrakt wurde am 28. 09. 1978 mit Bescheid Zl. 2-21.239/22-1978 der Bezirkshauptmannschaft Zell am See für die Warenlagerung gewidmet. 247 19 Ich erinnere mich daran, dass ich mit meinem Vater am frühen Abend des 16. 01. 2001 beim Grundstück war. Dabei ist uns schon aufgefallen, dass ein Teil des Zaunes bereits umgerissen war. Dem Zeugen war kenntlich dass vom BG Zell am See am 18. 12. 2000 die umgehende Entfernung des Zaunes aufgetragen war Aussage des Zeugen vor der Kriminalabteilung Salzburg am 22. März 2001 Strafakt Band I ON 8 SZ 177 bis 179 : „ Im Jänner 2001 kontrollierten mein Vater Ernst Pecile und ich fast täglich unser neu gekauftes Grundstück in Bruck / Glstr. GP 91/7, weil wir vermuteten, dass Richard Leeb den von uns aufgestellten Zaun zu GP 91/6 wegreißen würde. Tatsächlich stellten wir am 16. 1. 2001, gegen 17 Uhr fest, dass der Zaun abgerissen wurde. Wir hatten vom Tor aus diese Feststellung gemacht.“ 20 Wir haben damals einen dort anwesenden Arbeiter von Leeb gefragt, wer das gewesen ist, wobei er geantwortet hat, dass er keine Antwort geben dürfte. Sowohl für meinen Vater als auch für mich war aber klar, dass der Zaun entweder von Richard Leeb selbst oder zumindest über seine Anordnung umgerissen worden war. Bei Wahrheitsgemäßer Aussage hätte der Zeuge dem Gericht nicht verschweigen dürfen, dass vom Bezirksgericht Zell am See Ernst Pecile am 18. 12. 2000 die um-gehende Entfernung des illegal errichteten Zaunes aufgetragen und am 12. 01. 2001 die Firma Glocknertrade GmbH mit Vollstreckbarkeitsbestätigung ermächtigt hat den Zaun zu entfernen. Der Zeuge hätte dem Gericht auch mitteilen können, dass Richard Leeb vor Entfernung des Zaunes den Endbeschluss des Bezirksgerichtes Zell am See versehen mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 12. 01. 2001 am Gendarmerieposten Bruck abgegeben hat und dieser dort seinem Vater vorgezeigt worden ist. 21 Wir begaben uns dann am 17. 01. 2001 zum Grundstück, da mein Vater und ich die ganze Situation zu unserer eigenen Absicherung fotografieren wollten. Wir sind dann durch eine kleine Lücke im Zaun auf das Grundstück gekommen. Der Zeuge erstattet auch hier unrichtige Angaben. Der Zeuge und sein Vater haben am 17. 01. 2001 um 8:30 Uhr den Zaun überklettert, wie im Akteninhalt fest-gestellt ist. 22 und haben begonnen, den Bereich des Zaunes zu Fotografieren. 248 23 Eines der Fässer ist sozusagen auf unseren Grund heruntergefallen und ausgeronnen. 24 Mein Vater und ich sind dann sofort aus dem Grundstück hinausgegangen und haben die Gendarmerie verständigt. Vorsätzliche Falschaussage! Bericht Insp. Roider: Am 17.1.2001, um zirka 09.00 Uhr hat mich Ernst Pecile am GP Bruck telefonisch verständigt, dass auf seinem Grundstück GP 91/7 ein Ölfass ausrinnt. Ich begab mich sofort mit PW und Koll. Hintsteiner zum bezeichneten Einsatzort. Das Tor zum Tanklager Leeb war verschlossen. Pecile kam uns mit seinem Sohn zu Fuß innerhalb des Tanklagerareals entgegen. Ernst Pecile berichtete, er habe mit seinem Sohn die Umfriedung überklettert. Um 09.20 Uhr habe ich mit dem Mobiltelefon Richard Leeb verständigt, er möge das Tor aufschließen. In Bd I ON 8 Stefan Pecile am 22. 03. 2001 vor CI Hans Tonis: „ Am nächsten Tag begaben sich mein Vater und ich gegen 8:30 Uhr wieder zu unserem Grundstück, um die Sachlage fotografisch zu dokumentieren ! Wir machten mehrere Fotos den Kohleboxen entlang bis zum Garagenobjekt Ich stellte den Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung ! “ Auf diesen Aufnahmen ist zwangsläufig dokumentiert, dass der schneebedeckte Boden frei von frischen Fußspuren, der Garagenboden unter den abgestellten Sportwagen frei von Lack- und Glassplitter und der Boden zwischen Kohleboxen und Garagenobjekt ohne Öllache abgebildet ist, da aus den Tatsachenfeststellungen zweifelsfrei abzuleiten ist, dass Stefan und Ernst Pecile das Fass erst um 9: 00 Uhr zum Auslaufen gebracht haben und das Zerschlagen der in das Winterlager abgestellten, mit Teppichen abgedeckten Sportwagen, erst danach vorgenommen wurde. Ernst und Stefan Pecile haben sich erst um 9:30 Uhr angesichts des Gendarmeriefahrzeuges zum Ausgang begeben. 25 Bereits nach einer halben Stunde sind die Gendarmen dann gekommen und haben den Sachverhalt aufgenommen. Aussage Josef Roider Gend. Beamter am 19. 3. 2001 Strafakt Band I ON 7AS175 “ Ich kann mich erinnern, dass Richard Leeb eine Erdreich- bzw. Bodenverunreinigung auf seinem Grundstück (Hochtanklager ) angezeigt hat. In dieser 249 Angele-genheit habe ich am 14.12.2000 unter GZ P 557/00 an die BH Zell am See berichtet. Eine Niederschrift habe ich mit R. Leeb nicht aufgenommen. Am 17.1.2001, um ca. 9..00 Uhr hat mich Ernst Pecile am GP Bruck telefonisch verständigt, dass auf seinem Grundstück GP 91/7 ein Ölfass ausrinnt. Ich begab mich sofort mit PKW und Kollegen Hintsteiner zum bezeichneten Ein-satzort. Das Tor zum Tanklager war verschlossen. Pecile kam uns mit seinem Sohn zu Fuß innerhalb des Tanklagerareals entgegen. Ernst Pecile berichtete, er habe mit seinem Sohn die Umfriedung überklettert. Um 9.20 Uhr habe ich mit dem Mobiltelefon Richard Leeb verständigt, er möge das Tor aufschließen. Herr Leeb traf um ca. 9.30 Uhr ein, öffnete ohne Kommen tar das Tor. Als ich dann zum Geschehnisort kam, sah ich ein umgestürztes 200 ltr-Fass, aus dem Flüssigkeit ausfloss. Vermutlich handelte es sich um eine Ölhältige Flüssigkeit. Vor dem Fass konnte man eine größere Lache dieser Flüssigkeit sehen. Das ausgelaufene Material war trotz der herrschenden Kälte ( ca. –7 Grad ) und des Schneebelages noch sehr flüssig. Ich nehme an, dass der Austritt der Flüssigkeit relativ kurz vor meinem Eintreffen begonnen hatte. Nach meiner Schätzung waren bereits etwa 150 – 170 ltr. ausgeronnen. Ernst Pecile konnte das Fass in der Folge leicht aufstellen. Es erschien mir unmöglich, dass trotz des Umstürzen oder Herabstürzen des Fasses sich der Verschluss von selbst öffnen konnte. Andere Fußspuren, außer jene von Ernst Pecile und Sohn, sowie in der Folge unsere eigenen, haben wir nicht festgestellt. Um ca. 9.35 Uhr habe ich Herrn Kurt Reiter von der BH Zell am See verständigt. Ich glaube mich zu erinnern, dass Ernst Pecile womöglich ebenfalls Reiter schon verständigt hatte. Reiter war glaublich irgendwo auf einem anderen Einsatzort und sicherte sein Kommen zu. Um ca. 9.40 – 9,45 Uhr habe ich Richard Leeb neuerlich angerufen, um eventl. Ölbindemittel zu bekommen. Kurz darauf erschien ein Arbeiter von Leeb mit einem Schaufellader, entfernte Schnee mit dem Öl und streute Ölbindemittel auf. 250 26 Es wurde dann in der Öllacke auch der Schraubverschluss gefunden. Der Zeuge macht sich auch hier bewusst einer falschen Aussage schuldig, um ein Selbstständiges Öffnen des Fasses vorzutäuschen und von der eigenen Tathandlung abzulenken. Das Öl war samt Schnee um 9:45 Uhr entfernt 27 Wer den Schraubverschluss damals gefunden hat, weiß ich heute nicht mehr. 28 Entweder mein Vater oder die Gendarmeriebeamten haben dann die BH Zell am See verständigt und nach kurzer Zeit ist Kurt Reiter gekommen. 29 Über Veranlassung der BH wurde dann die Öllacke irgendwie entsorgt, die Details dazu kann ich heute aber nicht mehr angeben. Der Zeuge verweigert dem Gericht pflichtwidrig wahrheitsgemäße Aussage. 30 Ich erinnere mich daran, dass ich bereits bei meiner ersten Einvernahme vor dem Kriminalamt einige Fotonegative vorgelegt habe. Wir haben nämlich damals an Ort und Stelle einige Fotos gemacht. Die Negative müssten sich nach wie vor beim Landeskriminalamt befinden. Die offensichtliche Falschaussagen des Zeugen ergeben sich aus der technischen Unmöglichkeit „ einige Fotonegative“ der Kriminalpolizei vorgelegt zu haben und noch lediglich vier Fotos zu Hause zu haben von denen er Farbkopien angefertigt hätte. Wie bereits unter Punkt 24 ausgeführt, hat der Zeuge in Bd I ON 8 Stefan Pecile am 22. 03. 2001 vor CI Hans Tonis ausgesagt: „ Wir machten mehrere Fotos den Kohleboxen entlang bis zum Garagenobjekt- Ich stelle den Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung ! “ Hier ist nochmals auf die Besonderheit dieses Negativ – Filmes als grundlegendes Beweismittel wie es die örtliche Gegebenheit am 17. 01. 2001 zwischen 8:30 und 9,00 Uhr darstellt – vor allem auf die Unberührtheit der Schneefläche auf der sich ab 9:00 Uhr die Öllache ausgebreitet hat und auf den Nachweis der Beschädigung der Sport-wagen – hinzuweisen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf den Umstand aufmerksam zu machen, wie der Chefinspektor Tonis nachhaltig den Erhalt dieses Negativfilmes, bestreitet (Band VI ON 1 AS 25 – 291; Band IX ON 132 AS 213- 215; Band IX ON 133 AS 217- 219; Band XII ON 82 AS 575 – 577; Band XV ON 251 158 AS 165 – 255; Band XV ON 158 AS 165 – 255 ) der nicht nur einige, sondern alle Aufnahmen enthält die am Grundstück Pecile am 17. 01.2001 zwischen 8:30 und 9:00 Uhr angefertigt wurden. Die Unterschlagung dieses Beweismittels dient der Verhinderung des Tatnachweises des Zeugen und seines Vaters. 31 Ich habe lediglich noch vier Fotos zu Hause, von denen ich Farbkopien angefertigt habe, die ich heute zum Akt lege. Analog des Vorpunktes macht sich der Zeuge nicht nur der falschen Aussage vor Ge-richt, sondern auch der Vorlage eines falschen Beweismittels schuldig, weil die vor-gelegten Fotos nicht vom 17. 01. 2001 vor 9:00 h stammen. 21. erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, weil es unterlassen wurde, aus den vor angeführten Beweisergebnissen den Straftatbeständen, derer sich Stefan PECILE schuldig gemacht hat, strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen: jj) gemeinschaftliche Bodenverunreinigung und illegale Zaunerrichtung von 2. auf. 3. Dezember 2000 mit Bruder Andreas und Vater Ernst PECILE ( Band I ON 03 ); kk) gemeinschaftliche vorsätzliche Einleitung des Behördenverfahren Zl. 6/203-44/2001 am 17. Jänner 2001 mit seinem Vater Ernst PECILE und Amtssekretär Kurt REITER der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Band I ON 07 ); ll) gemeinschaftliche Einleitung der Verleumdungskampagne gegen Leeb durch zum Auslaufen gebrachtes Ölfass am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr mit seinem Vater Ernst PECILE und Amtssekretär Kurt Reiter ( Band XXVII ON 351 ); mm) gemeinschaftliche vorsätzliche Beschädigung von 2 Sportwagen am 17. 01. 2001 um 9:15 Uhr mit seinem Vater Ernst PECILE ( Band I ON 13 ); nn) vorsätzliche Beweisunterschlagung der Fotoaufnahmen am 17. 01. 2001 von 8:30 bis 9:00 Uhr entlang der Kohleboxen im Hochtanklager ( Band XXV ON 314 ); oo) vorsätzliche falsche Beweisaussage vor der Kriminalabteilung Salzburg ( Band XXVII ON 348 ); pp) vorsätzliche Falschaussage vorm Landesgericht Salzburg am 03. 07. 2007 (Band XXVII ON 348 ); 22. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich alleine und im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass sich nach dem 12. Hauptstück mit Anklage vorgegangen werden muss. Stefan PECILE hat sich vorsätzlich der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Begehung von mit Strafe bedrohter Handlungen schuldig gemacht, mit Band XIV ON 134 375 - 377 Band XIV ON 136 407 - 421 Band XIV ON 138 453 - 457 Band XV ON 154 127 - 139 Band XV ON 155 141 - 147 Band XV ON 158 165 - 255 RL> BEWEISAUFNAHME ( 1 ) RL> BEWEISAUFNAHME ( 2 ) RL> BEWEISAUFNAHME ( 3 ) RL> mang.Beweise + Beweisaufnahme ( 8 ) Tonis RL> AS Reiter ( 7 ) + Beweisaufnahme ( 9 ) Ölfass Kriminalabteilung: kein Bericht Roider kein Film 252 167 beiliegen Vorlage wie 19.4.2001 > 181 Vorlage d.Niederschr. mit Pecile und Leeb bis wie diese bereits im Akt wie sie zweifelsfrei und unwiderlegbar erwiesen, im Inhaltsverzeichnis der Internetdomain www.leeb-oel.at, zusammengefasst sind, welchem im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg Band I ON 5 und Band XX ON 260 für die Wortwörtliche Übernahme von Aktenteilen, Urkunden und Dokumenten zur Ortsungebundenen Bearbeitung Beweiswürdigung zuerkannt ist, geführt sind; 23. erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, weil es unterlassen wurde, aus den vor angeführten Beweisergebnissen den Straftatbeständen, derer sich Ernst PECILE schuldig gemacht hat, strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen: oo) vorsätzliche Schadensverursachung durch Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 zur Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West - mitVerfahrensanordnung vom 29.11.2000 verfügt: pp) gemeinschaftliche Bodenverunreinigung und illegale Zaunerrichtung von 2. auf. 3. Dezem-ber 2000 mit Söhnen Andreas und Stefan PECILE ( Band I ON 03 ); qq) gemeinschaftliche vorsätzliche Einleitung des Behördenverfahren Zl. 6/203-44/2001 am 17. Jänner 2001 mit seinem Sohn Stefan PECILE und Amtssekretär Kurt REITER der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Band I ON 07 ); rr) gemeinschaftliche Einleitung der Verleumdungskampagne gegen Leeb durch zum Auslaufen gebrachtes Ölfass am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr mit seinem Sohn Stefan PECILE und Amtssekretär Kurt Reiter ( Band XXVII ON 351 ); ss) gemeinschaftliche vorsätzliche Beschädigung von 2 Sportwagen am 17. 01. 2001 um 9:15 Uhr mit seinem Sohn Stefan PECILE ( Band I ON 13 ); tt) vorsätzliche Beweisunterschlagung der Fotoaufnahmen am 17. 01. 2001 von 8:30 bis 9:00 Uhr entlang der Kohleboxen im Hochtanklager ( Band XXV ON 314 ); uu) vorsätzliche falsche Beweisaussge vor der Kriminalabteilung Salzburg ( Band XXVII ON 348 ); vv) vorsätzliche Falschaussage vorm Landesgericht Salzuburg am 03. 07. 2007 (Band XXVII ON 348 ); Fragestellung an Stefan Pecile (am 2.7.2003 von DDr. König am BG Zell / See verweigert): 141 Wann haben Sie erstmals festgestellt, dass Leeb Ihren Zaun weggerissen hat ? 142 War Ihr Vater bei dieser Feststellung bei Ihnen ? 143 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie und Ihr Vater den Zaun überklettert ? 144 Haben Sie im Betriebsgelände Personen, oder frische Fußspuren gesehen ? 145 Wovon haben Sie Bildaufnahmen gemacht und wie viele ? 146 Zu welchem Zeitpunkt hat Ihr Vater Herrn Amtsekretär Reiter angerufen ? 147 Warum haben Sie angenommen, dass Leeb Ihren Zaun wegreißen wird ? 148 Wann hat Ihr Vater Kontakt zu Medienvertreter aufgenommen ? 149 Haben Sie gewusst, dass Ihr Vater durch Gerichtsbeschluss beauftragt war, den Zaun zu entfernen ? 150 Wissen Sie, aus welchem Grund Ihr Vater diesen Auftrag nicht erfüllt hat ? 253 151 Welche Fahrzeuge waren in den Kohleboxen abgestellt ? 152 Sie waren dabei, als Ihr Vater im November zu Leeb gesagt hat, dass diese Fahr-zeuge „ Beutestücke “ aus dem Konkurs wären, was hat Leeb darauf geantwortet ? 153 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie erfahren, dass diese Fahrzeuge nicht Leeb gehören ? 154 Zu welchem Zeitpunkt sind Sie zum auslaufenden Ölfass gekommen ? 155 Wie groß war die bereits vorhandene Öllache in m² ? 156 Warum haben Sie nicht sofort gemeinsam mit Ihrem Vater das Fass aufgestellt ? 157 Was hat Ihr Vater zu Ihnen gesagt, nachdem er den Amtsekretär Reiter vom auslaufenden Ölfass benachrichtigt hat ? 158 Wie viel Zeit ist vergangen bis Ihr Vater dann die Gendarmerie verständigt hat ? 159 Zu welchem Zeitpunkt ist die Gendarmerie eingetroffen ? 160 Haben Sie die Fotografien, welche Sie gemacht haben entwickeln lassen ? 161 Haben Sie dem Gendarmeriebeamten, Herrn Insp. Roider geholfen das auslaufende Ölfass aufzustellen ? 162 Haben Sie das auslaufende Ölfass aus verschiedenen Blickwinkel aufgenommen ? 163 Was haben Sie in der Zeit bis zum Eintreffen der Gendarmerie gemacht ? 164 Wie viel Öl war Ihrer Schätzung in dem aufgestellten Ölfass noch enthalten ? 165 Haben Sie die Spundverschraubung aus der Öllache aufgehoben ? 166 Waren Sie mit Ihrem Vater bei Eintreffen der Gendarmerie noch im Lager ? 167 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie das Lager wieder durch überklettern des Zaunes verlassen ? 168 Haben Sie und Ihr Vater schon beim Aufstellen das Fasses Leeb beschuldigt dieses umgestoßen zu haben ? 24. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich alleine und im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass sich nach dem 12. Hauptstück mit Anklage vorgegangen werden muss. Aus den Hauptverhandlungen zu 31 Hv 143/09a LG Salzburg am 3.9. und 29.10.2009 sind Straftatbestände hervorgekommen, wie sie die vorsätzliche Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See durch Dr. Hackl, Dr. Kreiseder, AS Kurt Reiter, sowie Ernst und Stefan PECILE erweisen: AUSSAGE AS Kurt REITER in der Hauptverhandlung am 29. 10. 2009. 1 8 Auf di e F r age , wo e r am 17.1.2001 um 9.00 Uhr gewesen sei: Ist das verfahrensgegenständlich? Es geht hier um den Lösungsmittelschaden. Ich darf das Gericht darauf hinweisen, dass ich nur für die Frage, die im Strafantrag drinnen steht, von der Amtsverschwiegenheit entbunden bin. 254 Ich nehme an, dass ich am 17. Jänner um 9.00 Uhr auf der BH gewesen sein werde. Ich kann auf den Akt verweisen; auch für diesen Fall gibt es ein Einsatzprotokoll. Da steht drinnen, wie wir davon erfahren haben und wie wir eingeschritten sind. Über Vorhalt,dass um 9.00 Uhr das Ölfass zu rinnen begonnen habe: Das ist ja nicht Gegenstand des heutigen Verfahrens. Der OBEREINSATZLEITER verweigert es zuzugeben, dass er zur gleichen Zeit, als Ernst und Stefan PECILE das Ölfass zum Auslaufen gebracht haben, damit befasst war, am Gemeindeamt Bruck die Amtshandlung zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren zu führen: Zahl 6/203-44-2001 NIEDERSCHRIFT: am Gemeindeamt Bruck/Glstr. am 17.1.2001 um 09:00 Uhr Firma Voltaik HandelsgesmbH, 4493 Wolfern, vertreten durch Richard Leeb; Firma Leeb BetriebsgmbH, Bahnhofshaße 6, 5671 Bruck/Glstr., handelsrechtliche Geschäftsfüherin Frau Ingrid Leeb, wohnhaft 5671 Bruck/Glstr, Kaprunerstraße 3; Firma Glockner Trade GmbH,. Bruck,Glstr., vertr. durch Herrn Richard Leeb, 5671 Bruck; Pecile Ernst, 5700 Zell am See; - Gefahr einer Gewässerverunreinigung, wasserpolizeiliche Aufträge Leiter der Amtshandlung:. AS Kurt Reiter Wasserrechtsbehörde: Gewerbebehörde: Schriftführer: Amt der Sbg. LR, Abt. 16: Gemeinde Bruck/ Glstr.: Gendarmerieposten Bruck/Glstr.: Sonstige Beteiligte; Mag. Franz Mühlböck Mag. Harald Wimmer VB Katharina Seidl VB Hannelore, Walhle:r Dr. Robert Grass Ing. Stefan St1.Um Bgm. Herbert Reisinger Bauamtsleiter Bernhard Schobersteiner BI Andreas Bartelot BI Josef Roider Richard Leeb, auch in Vertretung seiner Tochter Ingrid Leeb Herr Korinekr Angestellter der Firma Leeb 19 Auf die Frage, ob er Herr des Verfahrens und der Leiter des Verfahrens betreffend Fasslagerschaden und auch beim Lösungsmittelschaden am Betriebsgelände der Firma Voltaik gewesen sei: Ja. Der OBEREINSATZLEITER hat am 17. 01. 2001 das von Ernst und Stefan um 9:00 Uhr zum Auslaufen gebrachte Ölfass dazu benützt, als Herr des Verfahrens gleichen Tages zur gleichen Zeit das Wasserrechtsverfahren Zahl 6/203-44-2001 BH Zell am See wegen angeblicher Gefahr einer Gewässerverunreinigung einzuleiten und wasserpolizeiliche Aufträge zu erteilen. Zur Tatsachenfeststellung: beginnend mit 9:00 Uhr haben sich bis 9:30 Uhr ca. 130 Liter verkehrstaugliches Heizöl Leicht aus einem 220 Liter-Fass auf tief gefrorene Erde ergossen, die mit 10 cm Eis und Schnee bedeckt war. Um 9:45 255 Uhr ist das ausgelaufene Heizöl samt verunreinigtem Schnee in die Schaufel eines Radladers aufgenommen worden. Fragestellung in der Hauptverhandlung zu 40 Hv 147/10g an Ernst PECILE: ________________________________________________________________ 01 zu welchem Zeitpunkt hat der Zeuge Kaufverhandlungen betreffend der Liegenschaft EZ 601 mit der Salzburger Sparkasse aufgenommen ? 02 welche Umstände waren für die Kaufentscheidung maßgeblich ? 03 wurde der Zeuge anläßlich der Besichtigung des Kaufgegenstandes gewahr, dass dort betriebliche Tätigkeit stattgefunden hat ? 04 welche Zusagen wurden dem Käufer seitens der Salzburger Sparkasse betreffend der Einstellung dieser Tätigkeiten gemacht ? Ernst PECILE hat mit Kaufvertrag vom 28. 01. 2000 von der Salzburger Sparkasse die Betriebsliegenschaft GP 91/7 EZ 601 GB 457303 Bruck käuflich erworben, und mir Mitte Mai zugesagt, dass die Bestandberechtigten die Betriebsanlagenteile Brückenwaage, Kohleboxen und Ölabscheideranlage wie diese sich auf dem erworbenen Grundstück befinden weiterbenützen können ( Band I ON 10 SZ 185 ). 05 wurde der Zeuge anlässlich der Besichtigung des Kaufgegenstandes gewahr, dass dort Getränkekisten, alte Öltanks und LKW-Wracks gelagert waren ? 06 welche Zusagen wurden dem Käufer seitens der Salzburger Sparkasse betreffend der Entfernung dieser Ablagerungen gemacht ? Dem entgegen hat Ernst PECILE in Beschädigungsvorsatz im November 2000 bei der Bezirks-hauptmannchaft Zell am See die Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 verlangt. Anlässlich dieser Überprüfung wurde per Verfahrensanordnung vom 29.11.2000 die Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West verfügt. Dem entgegen hat Ernst PECILE in Beschädigungsvorsatz im November 2000 bei der Bezirkshauptmannchaft Zell am See die Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 verlangt. Anlässlich dieser Überprüfung wurde per Verfahrensanordnung vom 29.11.2000 die Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West verfügt. 07 war dem Zeugen bei der Unterfertigung des Kaufvertrages kenntlich, dass es dem Grundeigentümer nach dem Wasserrecht obliegt Ablagerungen zu entsorgen, oder wurde ihm seitens der Verkäuferin explizit diese Entsorgung zugesagt ? 256 Die ausgelagerten Fahrnisse wurden am 17. 01. 2001 seitens der Behörde als „ ungenehmigte Lagerung “ in den Strafvorwurf aufgenommen und als Grund für die Schließung des Betriebsgeländes durch AS Kurt REITER am 18. 01. 2001 geführt. Die Verfahrensanordnung wurde rechtswidrig, mit der Begründung diese Lagerung würde der Garagenordnung widersprechen, erlassen, weil der gesamte Garagentrakt am 28.9.1978 mit Bescheid Zl.2-21.239/22-1978 BH Zell am See für die Warenlagerung gewidmet war; ( vgl. Strafakt zu 28 Ur 128/o1 v LG Salzburg Band VI ON 1) 08 hat der Zeuge die Kosten der Entsorgung aus Eigenem getragen ? Ernst PECILE hat als Liegenschaftseigentümer – in Absprache mit Dr. Werner KREISEDER, Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG und Masseverwalter Dr. Erhard HACKL als vorherige Eigentümer – die Entsorgung der auf der Liegenschaft vorhandenen Ablagerungen verweigert und entgegen den Vorschriften des Wasserrechtsgesetzes 1959, deren Entsorgung in Bereicherungsvorsatz durch Einleitung des Behördenverfahren von der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vornehmen lassen. 09 welche Zusagen wurden dem Zeugen seitens der Salzburger Sparkasse be-treffend des im Grundbuch eingetragenen Fruchtgenussrechtes gemacht ? Ernst PECILE hat Herrn Dr. Hans REITSTÄTTER, öffentlicher Notar, Dreifaltigkeitsgasse, Zell am See mit der Ausfertigung des Kaufvertrages samt Grundbuchgesuch beauftragt. Herr Dr. Hans REITSTÄTTER hat in Zuhaltung zur Bereicherung des ERNST PECILE iVm der SALZBURGER SPAR KASSE den Kaufvertrag zwischen der SALZ-BURGER SPARKASSE und Ernst Pecile errichtet und in seinem Grundbuchgesuch GZ 1245/00 am 21. April 2000 beantragt: 3.) die Einverleibung der Löschung des FRUCHTGENUSSRECHTES gem Pkt II - bis V Vereinbarung 1994-06-30 für Leeb-Betriebsgesellschaft mbH, C-LNR 9 Rekurses gegen Löschung C-LNR 9 - C-LNR 13 der Einleitung des kridamäßigen Versteigerungsverfahrens gemäß - § 119 KO (LG Salzburg- S 23 S 706/ 95h) (2E 42/98b) C-LNR 14 des Versteigerungstermines am 1998-12-07 (2E 2/98b). vgl. LINK 05.05 Dem Herrn Notar war aus der Beilage – 33 ( Mitteilung Kanzlei Dr. Wolff ) des Versteigerungsaktes bekannt, dass sich auf dem Kaufgegenstand körperliche Altlasten befanden, deren Behandlung gesetzlicher Vorschriften unterliegen. Ebenso war dem Herrn Notar aus der Beilage 107/98 die schon im Jahre 1997 von Herrn Dr. Hackl rechtswidrige Verwendung der diesem am 04. 08.1995 seitens der Firma Leeb Betriebs GmbH übergebenen Löschungsquittung kenntlich. In diesem Beschluss 22 R 452/97t des Landesgerichtes Salzburg vom 8. Jänner 1998 wird die Verweigerung des Kontoausgleiches durch Herrn Dr. Hackl und damit das Anrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH auf die Rückerstattung ihrer Aufwendungen bis zum vollständigen Kontoausgleich ausdrücklich festgestellt. Herr Dr. Hans Reitstätter hätte auf Grund der ihm kraft seines Amtes zukommenden besonderen Sorgfaltspflicht die Vertragparteien auf die ihm offenbar gewordenen vorliegenden Rechtsverhältnisse aufmerksam zu machen gehabt und keinesfalls in seinem Grund- 257 buchgesuch einen rechtskonformen Vertragsabschluss bzw. Verteilungsbeschluss vorgeben und dadurch die Bewilligung seines Gesuches herbeiführen dürfen. 01 Anzeige an die Notariatskammer rechtswidrige Grundbuchlöschung v. 08.05.2003; 02 dtto v. 12.05.2003; 03 dtto v. 15.05.2003; 04 Antrag auf Ergänzung der Strafanzeige Dr. Werner Kreiseder v. 04.07.2003; 10 welche Zusagen wurden dem Zeugen seitens der Salzburger Sparkasse betreffend des Bestandrechtes der Fa. Glocknertrade GmbH gemacht ? Ernst PECILE hat Am 2. auf 3. 12. 2000 hat die beklagte Partei unter Beihilfe seiner Söhne Stefan Pecile und Andreas Pecile einen 2,5 m hohen, verschweißten Stahlgitterzaun errichtet. Zur Errichtung des Zaunes hat die beklagte Partei das Baustahlgitter verwendet, welches auf dem Grundstück gelagert war ( Die beklagte Partei in Band I ON 9 SZ 181:“ dieses Baustahlgitter gehört seit dem Kauf des Grundstückes mir, ich sehe nicht ein, dass – trotz des Fruchtgenussrechtes – lagernde brauchbare Gegenstände nicht mir gehören “). Die aus dem Garagentrakt ausgelagerten Fahrnisse wurden absichtlich wild durcheinander geworfen und rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West vorsätzlich Tankinhaltsreste verschüttet. Mit Endbeschluss zu 5 C 1712/00p BG Zell am See vom 18. 12. 2000 wurde die beklagte Partei der Besitzstörung für schuldig erkannt und mit der umgehenden Entfernung des Zaunes beauftragt. 11 aus welchem Grund hat der Zeuge dem Gerichtsauftrag zur Entfernung des illegal errichteten Zaunes keine Folge geleistet ? Ernst PECILE hat dem Gerichtsauftrag vorsätzlich nicht Folge geleistet ( Band I ON 8 SZ 177: „ Im Jänner 2001 kontrollierten mein Vater Ernst Pecile und ich fast täglich unser neu gekauftes Grundstück in Bruck/Glstr., GP 91/7, weil wir vermuteten, dass Richard Leeb den von uns aufgestellten Zaun zu GP 91/6 wegreißen würde. Tatsächlich stellten wir am 16.1.2001, gegen 17 Uhr fest dass der Zaun abgerissen wurde.“ ).Ernst PECILE hat gemeinsam mit dem Sohn Stefan Pecile am 17. 01.2001 um 8:30 Uhr den Zaun zum Betriebsgelände überklettert und bis 9:00 Uhr Fotos entlang der Kohleboxen bis hin zum Garagentrakt West gemacht, der Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung gestellt. ( Band I ON 8 SZ 177 ) Ernst PECILE hat um 9:00 gemeinsam mit seinem Sohn Stefan PECILE ein Fass mit Heizöl Leicht (ausgelagert aus dem Garagentrakt West ) zum Auslaufen gebracht und die Gendarmerie Bruck per Mobiltelefon von einem Ölunfall in Kenntnis gesetzt. Vor Eintreffen der Gendarmeriebeamten wurde von Ernst PECILE der Amtssekretär der BH Zell am See Kurt Reiter vom Auslaufen des Ölfasses verständigt ( Band I ON 7 SZ 175 ). Von AS Kurt Reiter wurde am 17. 01. 2001 mit Zl. 6/203-44-2001 BH Zell am See um 9:00 Uhr das Umweltverfahren wegen Bodenverunreinigung gegen die Firma Voltaik Handels GmbH eingeleitet und Strafanzeige gegen Voltaik Handel, Leeb Betrieb und Glocknertrade GmbH und deren Geschäftsführer erstattet. 12 hat der Zeuge gegen die Firma Glocknertrade GmbH vor dem Bezirksgericht Zell am See ein Räumungsverfahren geführt ? Ernst PECILE hat gemeinsam mit dem Amtsekretär der Bezirkshauptmannschaft Zell am See Kurt Reiter gegenüber den Medienvertretern wahrheitswidrig Verursachungen durch den 258 Kläger behauptet, von denen sie selbst genau gewusst haben, dass ihre Anschuldigungen unwahr waren. - Die durch den Beklagten am 17. 01. 2001 ausgelöste mediale Berichterstattung hat zur Betriebsaufgabe der Firmen Leeb Betriebs GmbH und Glocknertrade GmbH mit nachfolgender Eröffnung der Konkursverfahren über das Vermögen beider Firmen geführt: 13 ist dem Zeugen kenntlich, dass Verfahren während der Zeit der Konkursanhängigkeit der Glocknertrade GmbH der Nichtigkeit verfallen ? In der Zeit des Konkursverfahrens hat der Kläger Ernst Pecile gegen das Bestand-recht der Firma Glocknertrade GmbH auf dem Grundstück EZ 601 zu 5 C 1 /01x BG Zell am See Klage geführt. 14 der Zeuge möge darlegen, auf welchem Rechtsgrund er am 24. 05. 2007 erneut gegen die Auflagen des Endbeschlusses vom 18. 12. 2007, 5 C 1712/00p BG Zell am See verstoßen hat ? Ernst PECILE hat am 24. 05. 2007 erneut mit der eigenmächtigen Einzäunung der Liegenschaft EZ 601 gegen die Auflagen des rechtskräftigen Endbeschlusses vom 18. 12. 2000 vorsätzlich verstoßen. 15 kann der Zeuge erläutern, warum er den Vorladungen zur Einvernahme als Beschuldigter im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg keine Folge geleistet hat ? Ernst PECILE hat seiner Vorladung zur Einvernahme als Beklagter für den 1. August 2006 keine Folge geleistet, wie aus Band XXIII ON 288 zu entnehmen ist. 16 der Zeuge möge darlegen, wer den Auftrag zur Errichtung des Kaufvertrages an den Notar Dr. Reitstätter erteilt hat ? 17 wurde dem Zeugen seitens der Verkäuferin besondere Zahlungsbedingungen oder Nachlässe gewährt, wenn ja welche ? 18 hat es zwischen dem Zeugen und der Verkäuferin Vereinbarungen außerhalb des Kaufvertrages gegeben ? 19 ist dem Zeugen ein Rücktrittsrecht vom Kauf eingeräumt worden, wenn ja unter welchen Voraussetzungen ? 20 zu welchem Zeitpunkt hat der Zeuge den Gesamtkaufpreis an die Verkäufe-rin, in welcher Form erstattet ? 21 der Zeuge wolle erläutern, aus welchem Grund er dem Kauf zugestimmt hat, obwohl ihm der Verkäuferin keinen Schlüssel zum Grundstück übergeben konnte ? 22 hat der Zeuge deswegen am 2. auf 3. Dezember 2000 gemeinsam mit seinen Söhnen Stefan und Andreas einen illegalen Zaun errichtet ? 23 der Zeuge wolle ausführen, aus welchen Grund er dem Auftrag des Enbe-schlusses zu 5 C 1712/00p BG Zell am See vom 18. 12. 2000, den illegal errichteten Zaun zu entfernen, keine Folge geleistet hat ? 259 24 hat der Zeuge gemeinsam mit seinem Sohn Stefan am 17. 1. 2001 ein Ölfass zum Auslaufen gebracht, um gemeinsam mit Kurt Reiter ein Wasserrechtsverfahren mit Verleumdungskampagne gegen Leeb einzuleiten ? 25 der Zeuge wolle erklären, auf Grund welcher Sicherheiten er den Kaufpreis für die Liegenschaft EZ 601 KG Bruck an die Salzburger Sparkasse bezahlt hat, obwohl ihm die Verkäuferin keinen Schlüssel zum Kaufgegenstand ausgehändigt hat ? 26 der Zeuge wolle ausführen, welche exakten Aufträge er dem Notar Dr. Reit-stäter zur Errichtung des Kaufvertrages erteilt hat ? 27 der Zeuge wolle ausführen, zu welchem Zeitpunkt er die Honorarnote des Notars , in welcher Höhe berichtigt hat ? 28 der Zeuge wolle ausführen auf welcher Rechtsgrundlage er neurlich – entgegen dem Auftrag des Endbeschlusses vom 18. 12. 2000 – zwischen den Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 einen Zaun errichtet hat ? 29 der Zeuge möge darlegen, warum er im November 2000 bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See sich über vorhandene Ablagerungen beschwert hat und die Entfernung dieser Ablagerungen nicht von der Verkäuferin verlangt hat ? 30 der Zeuge möge erklären, auf welcher Rechtsgrundlage er die Benützung der Brückenwaage – entgegen seiner Zusage vom Frühjahr 2001 – der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH vorenthält ? 31 der Zeuge möge erklären, welche der wasserrechtlichen Vorschriften über den Betrieb der Ölabscheideranlage auf Liegenschaft EZ 601 er bereits erfüllt hat ? 32 der Zeuge möge erläutern, wie er seiner Verpflichtung den Betrieb der Abwasseranlage, die er mit dem Grundstückskauf übernommen hat, nachzukommen gedenkt ? 33 der Zeuge möge darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage seine Weigerung zur Anteilsmäßigen Kostentragung zur Reparatur der gemeinsamen Zufahrtstraße basiert ? 34 der Zeuge wolle bestätigen, wenn ihm seitens der Verkäuferin eine gültige Löschungsquittung hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes der Leeb Betriebs GmbH übergeben wurde ? 35 hat der Zeuge seitens der Verkäuferin eine Bestätigung über die Aufhebung des Bestandrechtes der Glocknertrade GmbH erhalten ? 36 der Zeuge möge detailiert darlegen, welche schriftliche oder mündliche Vereinbarungen hinsichtlich des Liegenschaftserwerbes er mit dem Masseverwalter Dr. Hackl und dem Verkäufer Dr. Kreiseder abgeschlossen hat ? 37 er Zeuge möge seine Rechtsauffassung im einzelnen erläutern, warum ihn 1. zu Reparatur und Erhaltung der gemeinsamen Zufahrtstraße keine Kostentragungspflicht trifft ? 2. die erworbene Ölabscheideranlage nicht betreiben muss ? 260 3. 4. - die Vorschriften nach dem Wasserrechtgesetz 1959 hinsichtlich der Übergabe von Abwässern in das öffentliche Kanalnetz nicht zu beachten hat ? das Bestandrecht der Glocknertrade GmbH – das er bis zum 17. 01. 2001 anerkannt hat – nicht weiter gegen sich gelten lassen muss ? Wortwörtlich übernommene Sachverhalte+Akteninhalte in www.leeb-oel.at: PECILE Ölfass vom 17. 01. 2001 Pecile und Reiter > Verleumdung die Strafanzeige gg Ernst u. Stefan PECILE der redliche Grundkäufer SCHADENERSATZKLAGE zu 9 Cg 71/01 v LG SALZBURG Falschaussagen vor Behörden und Gerichten neuerliche Besitzstörung durch Pecile Unterbrechung des Besitzstörungsverfahren 17C331/07y BG Zell am See bis zur Erledigung des Strafverfahrens gegen Ernst u. Stefan Pecile 06.00 06.01 06.02 06.03 06.04 06.05 06.06 falsche Beweisaussage v. Stefan Pecile am 3.7. 2007 Strafanzeige gegen Stefan Pecile wegen vorsätzlicher Falschaussage vor Gericht zum 10, Jahrestag der Einleitung des Wasser-rechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See durch Ernst u. Stefan PECILE mit AS Kurt REITER 06.07 D. SALZBURGER SPARKASSE BANK AG gemeinsam mit Ernst und Stefan PECILE > Einleitung des Umweltverfahren "ÖLSKANDAL BRUCK " am 17. 01. 2001 h) Ernst + Stefan Pecile, Gletschermoosstr.11 Zell STRAFVERFAHREN gegen Ernst und Stefan PECILE wegen EINLEITUNG des Wasserrechtsverfahren der BH Zell am See " ÖLSKANDAL BRUCK " in BESCHÄDIGUNGS- und BEREICHERUNGSVORSATZ STRAFVERFAHREN gegen Stefan PECILE wegen EINLEITUNG des Wasserrechtsverfahren der BH durch Bodenverunreinigungen am 2.auf 3. 12. 2000, sowie zum Auslaufen gebrachtes ÖLFASS vom 17. 01. 2001 AZ 49 Bl 22/09 f LANDESGERICHT SALZBURG BEWEIS: 06.06A 06.08 06.09 93.10 93.20 93.20A 93.20B offenes Grundbuch offenes Firmenbuch Wasserrechtsverfahren Zl. 6/403-44/2001; dazu Gerichtsakte zu 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), sowie den Hauptverhandlungen vom 3.9.2009 und 30. 10. 2009 zu 31Hv 143/09a und vom 15., 16. und 17. 06. 2011 zu 40 Hv 147/ 10g je Landesgericht Salzburg; PV - weitere Beweise ausdrücklich vorbehalten. Ersuchen um Beischaffung bezughabender Gerichtsakte: a) Gerichtsakte Bezirksgericht Salzburg: 16 C 501 / 03 m; 25 C 1002/06h; 34 C 720/06d; 11 C 1968/06i; c) Gerichtsakte Landesgericht Salzburg: AZ 23 S 1241/95k; 23 S 706/95h; 23 S 345/03k; AZ 23 S 185/01b; 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), d) Gerichtsakte Landesgericht Linz: 1 Nc 1/04k; 261 ZEUGEN: Dr. Erhard Hackl, Rechtsanwalt, Hofgasse 7, 4020 Linz als Maseverwalter zu AZ 23 S 706/95 h; AZ 23 S1241/95k Konkursgericht LG Salzburg zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG und Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegen-schaften; Dr. Werner Kreiseder, als Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG Alter Markt 3, 5020 Salzburg; zum Rechnungslegungsverfahren zum Erwerb und Verkauf der Liegenschaft EZ 601 GB 57303 Bruck zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften - Mag. Dr. Josef Weißl, MBA Vorstandsdirektor der OBERBANK AG Untere Donaulände 28, 4020 Linz zu seinen Vereinbarungen mit der Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften Mag. Dr. Bernhard Gratz, Bezirkshauptmannschaft Zell am See Stadtplatz 1; zu den Vorstellungen des Ernst Pecile bei der BH Zell am See hinsichtlich Verfahrensanordnung vom 29. 11. 2000 zur Auslagerung aus dem Garagentrakt Waren, Geräte und Hilfsstoffe wegen Widerspruch zur Garagenordnung iVm Widmung mit Bescheid Zl. 2-21.239/22-1978 BH Zell am See vom 28. 09. 1978 des gesamten Garagentrakt für die Warenlagerung; zur Errichtung eines illegalen Stahlzaunes zwischen EZ 501+601 mit Bodenverunreinigung vom 2. auf 3. 12 2000 durch Ernst,Stefan und Andreas Pecile; zur Einleitung Wasserrechtsverfahren am 17.+ Betriebsschließung am 18.1.01 Übernahme zum Verfahrensakt: 25.) 19. 03. 2013 Beklagter: Ernst P e c i l e, Miteigentümer einer Jugendher- berge, Kitzsteinhornstr. 11, 5700 Zellam See; Wiederaufnahme nach § 530 Abs 1, Z 1, 2, 3, 4, 6, 7 und Abs 2 ZPO des Zivilverfahren zu 9 Cg 71/01v Landesgericht Salzburg; AMTSHAFTUNGSKLAGE EINSCHREIBEN An das Landesgericht Salzburg e-mail: [email protected]. Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg XIX. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe XX. Amtshaftungsklage XXI. Beweisantag 1 Dr. Gerald Simmer 262 am 02. 12. 2014 EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 04. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage III.Beweisantag 3 Hofrat Dr. Rolf Hemetsberger EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 05. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage III.Beweisantag 4 4 Dr. Friedrich Gruber GRAPHISCHE DARSTELLUNGEN REKONSTRUKTION ZUSAMMENHÄNGENDER STRAFTATBESTÄNDE MEHRSTUFIGES VERFAHREN ZUR FESTSTELLUNGSKLAGE V. zum Klagsgrund: Die alsbaldige Feststellung des materiellen Rechtes erscheint unabdingbar, weil der Erstbeklagte Ernst Pecile gemeinsam mit dem Zweitbeklagten Stefan PECILE in Beschädigungsvorsatz a) am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; b) den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt; c) am 17. Jänner 2001 um 8:30 Uhr die Umzäunung des Hochtanklagers überklettert und um 9:00 Uhr ein 220–Liter-Fass mit Heizöl Leicht zum Auslaufen gebracht, um dem - gleichzeitig um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck amtierenden Amtssekretär Kurt Reiter einen Vorwand zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 gegen Leeb zu liefern; d) um 11:00 Uhr gegenüber Medienvertretern aus der Stadt Salzburg die allgemein offenbare Österreichweite Verleumdungskampagne gegen Leeb eröffnet haben, welche seitens der Behördenorgane und Medien bis heute fortgeführt wird; 263 e) die Firmen Voltaik Handels GmbH, Glocknertrade GmbH und Leeb Betriebs GmbH, sowie deren Geschäftsführer Ingrid und Richard Leeb behördlicher und gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt haben. Auf Grund vor angeführter, strafrechtlich relevanter gemeinsamer Vornahmen der Erst- und Zweitbeklagten macht die Klägerin ihr entstandenen geldwerten Nachteil geltend und zitiert aus www.leeb-oel.at der zerbrochene Krug in Salzburg XVIII vom Dorfrichter Adam >zur AMTSHAFTUNGSKLAGE 3.) Einleitung des Wasserrechtverfahren u. Österreichweiter Verleumdung A Konkursgericht des Landesgerichts Salzburg 3) AZ 23 S 706/95h Voltaik Handels GmbH FN 120968w persönlich übernommene Haftung des Geschäftsführers ATS 5,000.000,00 = € 363.258,57 rechtswidrig prädentierter blankoDeckungswechsel Oberbank verzinst mit 4 % = € 14.530,34 für 14 Jahre € 203.424,76 EUR D 566.600,00 Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH 17. 8. 2000 Salzburger Sparkasse Bank AG offene Forderung ATS 16.789.853,78 angemeldet EUR 1,219.800,00 Zwischensumme per 31- 12 – 2015 verzinst für 1 Jahr mit 4 % per 31- 12 - 2016 EUR 1,786.400,00 EUR 71.450.00 Gesamtforderung EUR 1,857.850,00 per 31- 12 – 2016 #Woraus sich die vorsätzliche Schadensverursachung – gemeinsam veranlasst durch die Erst- und Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gegenüber der Klägerin mit EUR 1,8 Mio beziffert. aus vorangeführten Gründen erstattet die Klägerin ihr FESTSTELLUNGSBEGEHREN das Bezirksgericht Zell am See wolle alsbald feststellen, dass die beiden Erstund Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gemeinsam 1. am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; 264 2. den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt; 3. am 17. Jänner 2001 um 8:30 Uhr die Umzäunung des Hochtanklagers überklettert und um 9:00 Uhr ein 220–Liter-Fass mit Heizöl Leicht zum Auslaufen gebracht, um dem - gleichzeitig um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck amtierenden Amtssekretär Kurt Reiter einen Vorwand zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 gegen Leeb zu liefern; 4. um 11:00 Uhr gegenüber Medienvertretern aus der Stadt Salzburg die allgemein offenbare Österreichweite Verleumdungskampagne gegen Leeb eröffnet haben, welche seitens der Behördenorgane und Medien bis heute fortgeführt wird; 5. die Firmen Voltaik Handels GmbH, Glocknertrade GmbH und Leeb Betriebs GmbH, sowie deren Geschäftsführer Ingrid und Richard Leeb behördlicher und gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt haben. 6 die beiden Erst- und Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gemeinsam in den Punkten 1. bis 5. rechtswidrig gehandelt haben; für alle entstandenen Schäden und Folgeschäden aus ihren rechtswidrigen Handlungen gemeinsam zur ungeteilten Hand Ersatz- und Haftpflichtig sind; die Kosten für dieses Verfahren alleine zu tragen haben. Um Antragsgemäße Stattgebung wird ersucht. 5671 Bruck/Glstr., am 6. Mai 2016 RICHARD L E E B ---------------------------RICHARD L E E B A-5671 Bruck / Glocknerstraße, Kaprunerstraße 3 GESCHÄFTSFÜHRER VOLTAIK Handels GmbH * GLOCKNERTRADE GmbH * Leeb BETRIEBSGmbH * erblicher Witwer in der VERLASSENSCHAFTSSACHE AZ 45 A 366/2005 BG Zell am See * www.leeb-oel.at STIPENDIENSTIFTUNG – FAMILIE LEEB e-mail: [email protected] ________________________________________________________________________________________ am 9. Mai 2016 An das Bezirksgericht Zell am See Mozartstraße 2 5700 Zell am See RECHTSSACHE: 265 KLÄGER: - Richard L e e b , Geschäftsführer, Kaprunerstraße 3, 5671 Bruck/Glocknerstraße; 1. BEKLAGTER: 2. BEKLAGTER: Ernst Pecile, Gletschermoosstraße 11, 5700 Zell am See Stefan Pecile, Gletschermoosstraße 11, 5700nZell am See WEGEN: Streitwert: Feststellungsklage nach § 228 ZPO EUR 1.000,-- I. zum aufrechten Rechtschutzbedürfnis: Das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung ist gegeben, weil ein aktueller Anlass zur präventiven Klärung des strittigen Rechtsverhältnisses besteht: die Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See Dieser Anlass ist zu bejahen, weil das Rechtsverhältnis durch eine ernsthafte Un-sicherheit gefährdet erscheint, wie der Beklagte in Rechte des Klägers eingegriffen hat und diese hartnäckig bestreitet. Die Feststellungsklage ist schon deswegen zulässig, weil aufgrund des Verhaltens des Beklagten eine erhebliche objektive Ungewissheit über den Bestand des Rechts entstanden ist und diese Ungewissheit durch die Rechtskraftwirkung des Feststell-ungsurteils beseitigt werden kann. (T6) 6 Ob 335/00h Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 335/00h. - II. zur Tatsachenfeststellung: Nachdem der 1. Beklagte Ernst Pecile mithilfe seiner Söhne Stefan und Andreas a) am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; b) den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt und c) zwischen den Betriebsgrundstücken EZ 501 und EZ 601 einen illegalen Stahlzaun errichtet hatte, wurde er am 16. 12. 2000 im Verfahren 5 C 1712/ 00 p BG Zell am See wegen Besitzstörung und Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt : REPUBLIK ÖSTERREICH Bezirksgericht Zell am See GZ 28 Ur 1198/01v LGS Band I ON 3 Endbeschluss Das Bezirksgericht Zell am See hat durch die Richterin Mag. Heidi Premstaller-Grundner in der Rechtssache der klagenden Partei Glocknertrade GesmbH, 5671 Bruck an der Glocknerstraße, Bahnhofstraße 6. vertreten durch DDr. Manfred König, Rechtsanwalt In 5760 Saatfelden, wider die beklagte Partei Ernst Pecile. geb. 28.5.1942. Unternehmer. 5100 Zell arn See, Gfetschermoosstraße 11, wegen Besitzstörung, nach mündlicher Verhandlung beschlossen: 1. Die beklagte Partei hat dadurch. dass sie am 2. bzw. 3.12.2000 die Liegenschaft EZ 266 601 eigenmächtig eingezäunt het, den ruhigen Besitz der klagenden Partei an ihrem Bestandrecht gestört-. – 2. Die beklagte Partei ist gegenüber der klagenden Partei bel sonstiger Exekution schuldlg.·ab sofort jede weitere derartige In Punkt 1.) dieses Endbeschlusses näher bezeichnete oder ähnliche Störung zu unterlassen und umgehend den vorigen Zustand durch Entfernen des Zaunes sowie des angebrachten Schlosses wiederherzustellen. Bezirksgericht Zell am See Abt. 3, am 18. 12. 2000 -------------------------- Aktenkundig zu 28 Ur 1198/01v Landesgericht Salzburg sind die Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung zum Grunderwerb des 1. Beklagten Ernst Pecile in Zusammenwirken mit der Salzburger Sparkasse Bank AG, der Oberbank AG, dem Masseverwalter Dr. Erhard Hackl und dem Konkursrichter am Landesgericht Salzburg Dr. Gregor Sieber. Der Erstbeklagte Ernst Pecile hat akzeptiert, wie ihm seitens der Verkäuferin Salzburger Sparkasse Bank AG nach Erwerb der Betriebsliegenschaft GP 91/7 EZ 601 Grundbuch 57303 Bruck kein Schlüssel zur Kaufliegenschaft übergeben wurde. Schon bei den Kaufverhandlungen hat der Erstbeklagte Ernst Pecile mit dem Verkäufer Dr. Werner Kreiseder wegen des fehlenden ZutrittsRechtes die sich auf der Liegenschaft befindlichen Ablagerungen und die laufende betriebliche Tätigkeit außerhalb des Zaunes angesehen. Geradezu selbstverständlich hat der Erstbeklagte Ernst Pecile als redlicher Käufer die von der Verkäuferin im Kauf-vertrag versicherte „ Freiheit von Kontaminationen und fremder Rechte “ als Teil der Gesamtheit inkriminierter Tatbegehungen begriffen. -------------------------- III. zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren iVm Österreichweiter Verleumdungskampagne gegen Leeb: Am 17.01.2001 hat die Bezirkshauptmannschaft Zell am See auf Grund eines von Ernst und Stefan Pecile Link 06.00. am Hochtanklager der Firma Voltaik Handelsgesellschaft zum Auslaufen gebrachten Ölfasses ein Umweltverfahren eingeleitet und am 18. 01. 2001 das gesamte Betriebsgelände geschlossen und in ihre hoheitliche Verwaltung übernommen. Amtssekretär Kurt REITER hat am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck die Eröffnung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/204-44/2001 BH Zell am See gegen LEEB geleitet. ZITAT aus der Hauptverhandlung zu 34 Hv 143/09z LGS am 29.10.2009 AS Kurt Reiter auf die Frage 18, wo er am 17.1.2001 um 9.00 Uhr gewesen sei: „ Ist das verfahrensgegenständlich? Es geht hier um den Lösungsmittelschaden. Ich darf das Gericht darauf hinweisen, dass ich nur für die Frage, die im Strafantrag drinnen steht, von der Amtsverschwiegenheit entbunden bin. Ich nehme an, dass ich am 17.Jänner um 9.00 Uhr auf der BH gewesen sein werde. Ich kann auf den Akt verweisen; auch für diesen Fall gibt es ein Einsatzprotokoll. Da steht drinnen, wie wir davon verfahren haben und wie wir eingeschritten sind.“ 267 Über Vorhalt, dass um 9.00 Uhr das Ölfass zu rinnen begonnen habe: „ Das ist ja nicht Gegen-stand des heutigen Verfahrens.“ Der OBEREINSATZLEITER verweigert es zuzugeben, dass er zur gleichen Zeit, als Ernst und Stefan PECILE das Ölfass zum Auslaufen gebracht haben, damit befasst war, am Gemein-deamt Bruck die Amtshandlung zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren zu führen: Zahl 6/203-44-2001 NIEDERSCHRIFT: am Gemeindeamt Bruck/Glstr. am 17.1.2001 um 09:00 Uhr Firma Voltaik HandelsgesmbH, 4493 Wolfern, vertreten durch Richard Leeb; Firma Leeb BetriebsgmbH, Bahnhofshaße 6, 5671 Bruck/Glstr., handelsrechtliche Geschäftsführerin Frau Ingrid Leeb, wohnhaft 5671 Bruck/Glstr, Kaprunerstraße 3; Firma Glockner Trade GmbH,. Bruck,Glstr., vertr. durch Herrn Richard Leeb, 5671 Bruck; Leiter der Amtshandlung:. AS Kurt Reiter / Wasserrechtsbehörde: Mag. Franz Mühlböck Gewerbebehörde: Mag. Harald Wimmer / Schriftführer: VB Katharina Seidl /VB Hannelore, Walhler/Amt der Sbg. LR, Abt. 16: Dr. Robert Grass / Ing. Stefan Sturm Gemeinde Bruck/ Glstr.: Bgm. Herbert Reisinger etc der Amtssekretär Kurt REITER - zu Frage 13 bestätigt, dass natürlich das umgefallene Fass ( von Ernst und Stefan Pecile zum Auslaufen gebrachte ) der Auslöser war, und in der Folge diese gesamte Geschichte ausgelöst habe, wenn man das so sieht; Allgemein offenbar ist, wie um 11:00 Uhr Ernst und Stefan PECILE gemeinsam mit Obereinsatzleiter Kurt REITER gegenüber Medienvertreter aus der Stadt Salzburg LEEB der Bodenverunreinigung bezichtigen und die allgemein offenbare und nachhaltige, Österreichweite Verleumdungskampagne eingeleitet haben, welche durch die Bezirkshauptfrau Hofrat Dr. Rosmarie Drexler und den Wasserrechtsreferenten Mag. Franz Mühlböck weitergeführt wurde, wodurch die Eröffnung der Konkursverfahren über die Vermögen der Firmen Leeb Betriebs GmbH FN 56254b und Glocknertrade GmbH FN 53395y bewirkt wurde. Neben dem Verlust der Gesellschaftsvermögen, wurden den Geschäftsführern Ingrid und Richard Leeb massive Personenrechtliche Nachteile, durch eine 14-jährige unwahrhaftige Beschuldigung der Herbei-führung einer Umweltkatastrophe im Heimatort, verursacht. Zu den direkten Befassungen von Landes und Bundeorganen im Behördenverfahren ist auf die Zusammenführung vom 30. 06. 2004 im Strafakt 28 Ur 1198/01vLG Salzburg Band XVII ON 194 verweisen. Aus den Strafakten zu 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), sowie den Hauptverhandlungen vom 3.9.2009 und 30.10.2009 zu 31Hv 143/09a und vom 15., 16. und 17. 06. 2011 zu 40 Hv 268 147/10g je Landesgericht Salzburg kann entnommen werden, wie der mehrfacher Verbrechen überführte Kurt Reiter - am 18.1. 2001 die gewerbepolizeiliche Verfügung zur Schließung der Firma Voltaik GmbH angeordnet hat; - diese Schließung in der Form durchgeführt hat, dass die Behörde eigene Schlösser an den Zugangstoren angebracht und zusätzlich eine Versiegelung mit amtlichem Rund-siegel und Verplombung vorgenommen hat; - die Überwachung der Einhaltung der Sperre der Betriebsanlage dem Gendarmerieposten Bruck übertragen und gleichzeitig die Schlüsselgewalt über die Betriebsanlage an Ernst Pecile übertragen und diesen beauftragt hat, die Warenentnahme durch Leeb zu überwachen, - in Gemeinschaft mit PECILE Diebstähle und Beschädigungen am Eigentum von Leeb, sowie Verwüstung des gesamten Betriebsgelände bis zur voll-ständigen Unbrauchbarkeit ermöglicht hat; - der Geschäftsführerin der Leeb Betriebs GmbH am 18. 01. 2001 entgegen dem Schließungsbescheid – die Warenentnahme mit dem Bemerken verweigert hat, dass eine Öffnung der Betriebsanlage nur für eine Gesamt-räumung in Frage kommt; - der Geschäftsführerin der Leeb Betriebs GmbH im Beisein Mag. Mühlböck anlässlich der Einvernahme von Ingrid Leeb angeboten hat, dass er einen Käufer wüsste, der ATS 2,5 Millionen bezahle und die Entsorgung der. Altlasten übernehme, wenn sie das Betriebsgelände Hochtanklager räume; gemeinsam mit Ernst und Stefan PECILE am 17. 01. 2001 die allgemein offenbare Verleumdungskampagne gegen Leeb eingeleitet hat und diese bis heute weiterwirkt: 269 - MIT DIESEM FOTO AUS SPANIEN wird dem öffentlich rechtlichen Auftrag entsprochen, wodurch der Familie Leeb – wie beabsichtigt – massive Personen- und Eigentumsschäden entstanden sind und weiter entstehen. Die Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung, wie sie für die Herbeiführung eines Behördenverfahren durch Ernst und Stefan Pecile, Salzburger Sparkasse Bank AG, und Dr. Erhard Hackl, sowie für die Einleitung und Durchführung der Wasserrechtsverfahren durch Kurt REITER mit den befassten Behördenorganen maßgeblich waren, haben insgesamt zu massiven Vermögensschäden geführt: - für die Republik Österreich: MEHR ALS 130 Mio ATS für die Familie LEEB: MEHR ALS 40 Mio ATS - AS Kurt Reiter bezichtigt Leeb am 08. 03. 2001 vor laufender ORF Kamera illegale Tanks vergraben zu haben. Der Vorwurf krimineller Machenschaften wurde in ZIB 1 Österreichweit und im westlichen Bayern ausgestrahlt und hat zur Distanzierung von Lieferanten und Kunden geführt. AS Kurt Reiter erklärt am 26. September 2001 vor laufender Fernsehkamera die nunmehr durch die Grabung bewiesene alleinige Schuld von Leeb und ist überdies in der Lage, die bislang nur rechnerisch ermittelte Ölmenge von 100.000 Liter im Untergrund als nachgewiesen zu bestätigen. Damit setzt er seine vorsätzliche Verleumdungskampagne weiter fort und wird dabei vom ORF in althergebrachter, objektiver Berichterstattung tatkräftig unterstützt. Auch in der Kronenzeitung sprudelt das Öl "wie aus einer Zapfsäule". 08. 03. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: " nicht nur 100.000 Liter Öl, sondern auch Nitroverdünnung ist im Hochtanklager großflächig versickert ..... 13. 03. 2001 Salzburger Nachrichten: " im Hochtanklager Leeb wurden großflächig ÖL- und Chemierückstände gefunden.... 13. 03. 2001 AS Reiter + Bezirkshauptfrau in den SN: " Kosten von 80 bis 100 Mio S für den Steuerzahler.... 150.000 Liter Altöl im Boden ..... 270 13. 03. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den SVZ: " die BH hat den Betrieb der Firma Leeb stillgelegt.... es steht fest, dass 150.000 Liter aus dem Gelände der Firma Leeb in den Boden versickert sind .... 13. 03. 2001 AS Reiter + Bezirkshauptfrau in der Kronenzeitung: " Kosten von 100 Millionen S.... Lösungsmittel im Hochtanklager...100.000 bis 150.000 Liter Öl sind ins Erdreich gelangt....Leeb ist der einzige Verursacher...... 24. 03. 2001 LR Dr. Raus in den Salzburger Nachrichten: " EU weite Ausschreibung... errechnete Menge von 90.000 Liter versickertes Altöl..... 10. 04. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in der SVZ: " nach Ölverseuchung Leeb in Konkurs .... 10. 04. 2001 LR Dr. Raus /Kronenzeitung: " Öl-See in Bruck - ein Konkurs.. 12. 04. 2001 Pinzgauer Nachrichten: " Ölskandal in Bruck - Firma Leeb in Konkurs.... mindestens 90.000 Liter ausgeflossenes Öl wurde errechnet...... 24. 04. 2001 Salzburger Nachrichten: Ölskandal ohne Zahler. Leeb Betriebs GmbH mit 6 Mill. S in der Kreide ...... 29. 05. 2001 Salzburger Nachrichten: " Kindergarten vor Abbruch..... 21. 06. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in der Bezirkszeitung: " langwierig und teuer wird die Sanier-ung des ölverseuchten Gebietes rund um die ehemalige Heizölfirma Leeb - 20.000 Tonnen Erd-reich müssen ausgetauscht werden..... 21. 08. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den Pinzgauer Nachrichten: " Leeb ist die einzige Eintragungsstelle... insgesamt sind 100.000 Liter Öl ausgeflossen... 7000 m² sind verseucht..... 20.000 Tonnen Erde müssen ausgetauscht werden..... das Öl stamme aus den 80er und 90er Jahren.... 23. 07. 2001 Bürgermeister in der Bezirkszeitung: " die Gemeinde muß die Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls am Hochtanklager bezahlen..... 26. 07. 2001 Bürgermeister im Brucker Gemeindebrief: " nach dem Ölschaden der Firma Leeb.... 08. 08. 2001 AS Reiter + Bürgermeister + LR Nindl+ Bezirkshauptfarau in der Pinzgauer Post: " Bauführung in der Saison - Fehler der Behörde ...... 22. 08. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: " aus einer Baracke am Hochtanklager wurden 500 Tonnen Erdreich entsorgt... in dieses sind irgendwann geschätzte 2.000 Liter Lösungs-mittel gesickert.... die Chemikalie gelangte bis ins Grundwasser.... weitere Sorgenkinder... 165.000 Liter Lösungsmittel im Hochtank 2 ....... 23. 08. 200 Bezirkshauptfrau in der SVZ: " ca. 500 Tonnen Erdreich das mit Lösungsmittel verunreinigt war, sind fachgerecht entsorgt worden.... die Kosten betrugen rund 7 Mio S .... bis Mai 2002 müssen ca. 100.000 Liter Mineralöl aus Boden und Grundwasser entfernt werden.... Kosten 70 Mio S... 30. 08. 2001 AS Reiter in der Bezirkszeitung: teuere Sache für Steuerzahler... Franz Michel BH Zell: 165.000 Liter Lösungsmittel + jede Menge Gerümpel 30. 08. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU in den Pinzgauer Nachrichten: " erster Sanierungsschritt, ca. 2000 Liter Lösungsmittel fachgerecht entsorgt....... 05. 09. 2001 BEZIRKSHAUPTFRAU IN DEN Salzburger Nachrichten: " Sanierer rechnen damit, dass sie Ende nächster Woche erstmals auf mit Öl verunreinigtes Erdreich stoßen werden....... 06. 09. 2001 Bürgermeister in der Bezirkszeitung: " Schuld ist Leeb ...... 271 19. 09. 2001 Salzburger Nachrichten: " Ölskandal Firma Leeb ist Unterrichtsfach der Landwirtschaftsschule ..... 26. 09. 2001 Baustellenkoordination DI NEUMAYR in der Krone: " Öl fließt wie aus einer Zapfsäule ........ 26. 09. 2001 Bürgermeister in der Krone: " 23 Jahre war Reiter der Mann fürs Grobe.... die Degradierung von AS Reiter durch die Bezirkshauptfrau könne er nicht verstehen.... 01. 10. 2001 Bürgermeister in der Brucker Rundschau: " klar festgestellt ist die Verursachung durch Leeb, zahlen wird der Steuerzahler und 3 Mill S die Gemeinde....... 04. 10. 2001 AS Reiter in der Bezirkszeitung: " schuld ist eindeutig Leeb... das ergeben Laboruntersuchungen und Gutachten von Sachverständigen.... die Bezirkshauptfrau auf Seite 2: " es gibt keinen Konflikt mit Reiter....... 10. 10. 2001 AS REITER + BEZIRKSHAUPTFRAU in "Korrekt Anzeiger: "Ausgangspunkt war eindeutig der Tanklagerkelkler der Firma Leeb...... die Anschuldigungen gegenüber Amtsorgane werden der Staatsanwaltschaft .... 11. 10. 2001 Baustellenkoordination DI NEUMAYR in der Kronenzeitung: " der Ölsee ..... 18. 10. 2001 AS REITER + Bürgermeister in den Pinzgauer Nachrichten: "100.000 Liter Öl aus Tanklager Leeb.... Entsorgungskosten für die Gemeinde 600.000 bis 800.000 Schilling seufzt der BGM.... eine bedenkliche Vorgangs- weise von Leeb ... 24. 10. 2001 Salzburger Nachrichten: die Erhöhung des Überschreitungsbetrages von 30 Mio um 50 Mio auf 80 Mio S ist zur Behebung des Ölschaden notwendig...... Nationalrat befaßt sich mit dem Ölskandal am 21./22 Nov. 2001 04. 12. 2001 AS Reiter in den Salzburger Nachrichten: nach Umweltskandal... 08. 01. 2002 LR Dr. Raus in den Salzburger Nachrichten: " 80.000 Liter Mineralöl und 2000 Liter Lösungsmittel wurden entfernt ..... 30. 01. 2002 Bürgermeister im " Korrekt Anzeiger ": 165.000 Liter FLÜSSIGKEIT aus einem Tank müssen entsorgt werden ...... 01. 12. 2001 Bürgermeister in der Brucker Rundschau: " Imageschaden für die Gemeide Bruck durch Leeb ..... 13. 02. 2002 Bürgermeister in den Salzburger Nachrichten: " nach dem Öl 05. 11. 2002 Salzburger Nachrichten: 12 Verdächtige zeigt die Gendarmerie in Zusammenhang mit dem Ölskandal an.... Leeb bestreitet .... 01. 03. 2002 Landeszeitung: " 70.000 Tonnen Erdreich wurden ausgetauscht..... 33.000 Tonnen davon waren mit 100.000 Liter Mineralöl kontaminiert... Dankeschön ... Einladung zur Adventfeier .... 04. 03. 2002 Bürgermeister im Brucker Gemeindebrief: " Sanierungsarbeiten nach dem Ölschaden der Firma Leeb ....... 05. 03. 2003 " Korrekt - Kleinanzeiger " : Mistgstätten, der Fall der Firma Leeb ist noch in Gedanken vieler ........ 04. 08. 2003 ORF- RADIO SALZBURG: Leeb ist schuld, er hat 100.000 Liter ÖL im Boden versickern lassen. Die Information welche die öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt ausstrahlt 272 beruht sicherlich auf recherchierten Beweisunterlagen. Es wäre schön, könnte der ORF diese Unterlagen in die Strafakte 28 Ur 1198/01 v am LANDESGERICHT SALZBURG einbringen. Damit könnten endlich Ausschreibung, Arbeitsausführung und Endbehandlung in der n a c h g e p r ü f t werden, welche die BH Zell am See bislang unter Verschluss hält. 04. 08. 2003 Bezirkshauptfrau im ORF: " sie ist erleichtert. dass der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde von Leeb abgewiesen hat..... damit ist erwiesen, dass alle Organe korrekt ....... der Steuerzahler hat € 7 Mio .......Einer Verwaltungsbeamtin sollte kenntlich sein, dass eine Abweisung durch den Verwaltungsgerichtshof kein Beweisergebnis einer Untersuchung darstellt und keinesfalls korrektes Organverhalten erweist, woraus sich weiterführender Verleumdungsvorsatz ableitet: der zerbrochene Krug in Salzburg V/ B2 - vom Dorfrichter Adam > zur S C H A D E N E R S A T Z K L A G E wegen VERLEUMDUNG gegen 1.) Dr. Rosemarie DREXLER, Bezirkshauptfrau 2.) Kurt REITER, Amtssekretär 3.) Mag. Franz Mühlböck, Wasserrechtsreferent der zerbrochene Krug in Salzburg V/ B3 - vom Dorfrichter Adam > zur S C H A D E N E R S A T Z K L A G E wegen VERLEUMDUNG gegen 1.) Dr. Franz Schausberger, Landeshauptmann 2.) Dr. Riner Braunstingl, Amtssachverständiger 3.) DI Dr. Angelika Brunner, Amtssachverständige Die in Beschädigungs- und Bereicherungsvorsatz geführte Österreichweite Verleumdungskampagne - ist allgemein offenbar und bedarf keines Nachweises – war ursächlich für die Aufgabe betrieblicher Tätigkeit der Firmen Leeb Betriebs GmbH FN 56254b und Glocknertrade GmbH FN 53395y mit nachfolgender Eröffnung der Konkursverfahren über deren Vermögen. der zerbrochene Krug in Salzburg IV - vom Dorfrichter Adam >zum Konkursrichter Dr. Gregor Sieber mit Bereicherung des Dr. Anton Waltl >zum Masseverwalter Dr. Erhard Hackl, RA >zum Masseverwalter Dr. Reinhard Huber, RA >zum Masseverwalter Dr. Hans Wabnig, RA IV. zu den Vornahmen außerhalb der Rechtsordnung: An das Landesgericht Salzburg Staatsanwaltschaft Rudolfsplatz 2 5020 SALZBURG Glocknertrade GesmbH - PEClLE am 21. 01. 2001 Sehr geehrte Damen und Herren! 273 Ich vertrete sowohl die Firma Glocknertrade GesmbH. Bahnhofstrasse 6, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse als auch deren Konsulent, Herrn Richard LEEB, wohnhaft ebendort, und erstatte gegen unbekannte Täter Strafanzeige wegen Verdachtes der schweren Sachbeschädigung gemäss §S 125 und 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGB und bringe folgenden Sachverhalt zur Kenntnis: Die Fa. Glocknertrade GesmbH ist Bestandnehmerin der Liegenschaft EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK (Eigentümer: Ernst PECILE, Gletschermoosstrasse 11, 5700 ZELL AM SEE). Genanntes Grundstück wird vor allem zur Geräte- und KfZ Lagerung benutzt. Ausserdem befmdet sich darauf eine Brückenwaage und werden auf dieser Liegenschaft auch Altlasten gelagert. Die unmittelbar angrenzende Liegenschaft EZ 501 Grundbuch 57303 BRUCK steht im Alleineigentum der VOLTAlK Handelsgesellschaft mbH, als deren Geschäftsführer Herr Richard LEEB fungiert. Vorausgeschickt werden muss, dass sich die Fa. Glocknertrade mit Herrn PECILE in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Besitzstörungsverfahren befmdet. In erster Instanz (5 C 1712/00 P BG ZELL AM SEE) wurde mit Endbeschluss vom 15.12.:20OO festgestellt, dass Herr PECILE dadurch, dass er am 2. bzw. 3.12.2000 die Liegepschaft EZ 601 eigenmächtig eingezäunt hat, den ruhigen Besitz der Fa. Glocknertrade GesmbH an ihrem Bestandrecht gestört hat. Herr PECILE wurde weiters schuldig erkannt, ab sofort jede weitere derartige oder ähnliche Störung ZU unterlassen und umgehend den vorigen Zustand durch Entfernen des Zaunes sowie des angebrachten Schlosses wiederherzustellen. Herr LEEB wurde am 17.1.2001 von Herrn PECILE angerufen und zum sofortigen Öffnen des Einfahrtstores zur Liegenschaft EZ 601 aufgefordert. worauf Herr LEEB entgegnete, dass Zutritt zum Bestandobjekt gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verlangt werden sollte. Kurze Zeit später wurde Herr LEEB vom Gendarmeriebeamten Inspektor Josef ROIDER, Obere Walserbergstrasse 59, 5071 WALS, fernmündlich dahingehend kontaktiert, dass im Tanklager ein Ölfass auslaufe. Der befasste Beamte hätte bereits direkten Auftrag von der Bezirkshauptmannschaft ZELL AM SEE (Herrn Kurt REITER, Sportplatzstrasse 2, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse) das Auslaufen sofort zu stoppen, woraufhin sich Herr LEEB umgehend zum Einfahrtstor der Liegenschaft EZ 501 begab und dieses aufsperrte. Zum Zeitpunkt seines Eintreffens befand sich bereits ein Einsatzfahrzeug der Gendarmerie sowie das Fahrzeug von Herrn PECILE vor den beiden Toren (sowohl zum Grundstück 601 als auch zum Grundstück 501 befinden sich mit Vorhängeschlössern versperrte Einfahrtstore). An der westlichen Grundgrenze der beiden Liegenschaften angekommen, konnte festgestellt werden, dass tatsächlich ein Heizölfass umgestürzt worden war und mit offenem Spundloch nach unten am Boden lag. Der Inhalt entleerte sich. Es befand sich keine Spundverschraubung — wie gewöhnlich - vor dem Fass, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass diese abgeschraubt worden ist. Erfahrungsgemäß dauert das Auslaufen eines Heizölfasses max. 40 Minuten. Nachdem das gegenständliche Fass wieder aufgestellt war, befanden sich vom 220-Liter-Inhalt noch etwa 30 Liter im Fass. Wie Herr LEEB am Gendarmerieposten BRUCK in weiterer Folge in Erfahrung bringen konnte, ist das obgenannte Einsatzfahrzeug per Funk zum Tanklager beordert worden. Vom Fahrer des Ffilirzeuges, bei welchem Herr LEEB um ca. 13.30 Uhr eine 274 Niederschrift zu Protokoll gab, Herrn Inspektor Helmut HINTERSTEINER, Fichtenweg 6, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse, konnte vernommen werden, dass sich bei Ankunft der Gendarmeriebeamten beim Tanklager, Herr PEeILE und dessen Sohn, Herr Stefan PECILEr Gletschermoosstrasse 11, 5700 ZELL AM SEE, innerhalb des abgesperrten Lagers befanden und sich gerade auf den Rückweg daraus machten. Von den beiden Herren musste zuvor offensichtlich die Abzäunung überklettert worden sein. Es ergeben sich insgesamt einige aufklärungsbedürftige Fragen, welchen umgehend nachgegangen werden müsste: 19. Wann und von wem WWde der zuständige Beamte der BH ZELL AM SEE, Herr REITER, über ein auslaufendes Ölfass informiert? 20.Wer hat die Gendarmerie diesbezüglich verständigt? 21.Warum wurde der Ursache des Ölaustrittes bisher überhaupt nicht nachgegangen? Aufgrund des obgenannten zeitlichen Ablaufes und der Tatsache, dass sich die Herren PEClLE zum Zeitpunkt des Eintreffens der Funkstreife innerhalb des abgesperrten Lagers befunden haben, müsste von diesen der "Täter" gesehen worden sein. Sind die Herren PECILE dazu bereits befragt worden? Interessanterweise gab es entlang der Lagerumzäunung auch keine frischen Spuren. Die am "Tatort" aufgestellten Ölfässer sind aufgrund einer Verfahrensanordnung der BH ZELL AM SEE aus dem Garagentrakt zuvor ausgelagert worden. Abgesehen von Herrn LEEB, welcher sich seinerzeit persönlich davon überzeugte, dass alle Fässer verschlossen waren, war Herr Martin KORINEK, Fichtenweg 30, 5671 BRUCK an der Glocknerstrasse, als Bediensteter der Fa. LEEB Betriebs GesmbH mit dem Umlagern befasst. Herr KORINEK besitzt den Gefahrgut-Führerschein und ist geprüfter Tankreiniger, weshalb dieser niemals ein gefülltes Ölfass mit offenem Spund ins Freie stellen würde. Es wäre der Eintritt von Niederschlag und das Austreten von Öl die Folge. Darüberhinaus kann ein unverschlossenes Fass wegen Ausschwappen des Öles nicht transportiert werden. Es besteht somit insgesamt der dringende Verdacht, dass unbekannte Täter am Morgen des 17.1.2001 an der Grundgrenze der Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK vorsätzlich ein Heizölfass mit 220-Liter-Inhalt umstürzten und der Tatbestand der schweren Sachbeschädigung gemäss §§ 125, 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGB gegeben ist. Die genaue Höhe des Schadens ist noch nicht abschätzbar, allein die Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten werden jedoch die in § 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. Z StGB angeführten Wertgrenzen übersteigen. Zum Beweis wird neben dem zuvor genannten Akt 5 C 1712/00 P BG ZELL AM SEE und den einzelnen, involvierten Personen auf die Anzeigen von Herrn Richard LEEB vom 18.1.200I am Gendarmerieposten BRUCK an der Glocknerstrasse verwiesen. Meine Mandanten erklären bereits jetzt, sich einem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschliessen und beantrage meine Kanzlei vom jeweiligen Verfahrensstand zu verständigen bzw. zur Hauptverhandlung zu laden. Die Dring-lichkeit der Angelegenheit liegt auf der Hand, da inzwischen behördliche Zwangsamassnahmen angeordnet wurden und in diversen Medien auch die Fa. LEEB BetriebsgesmbH in Misskredit gebracht wird, obwohl ausschliesslich die Firmen VOLTAIK Handelsgesellschaft mbH und Glocknertrade GesmbH damit im Zusammenhang stehen. 275 Mit vorzüglicher Hochachtung ! DDr.König eh Strafanzeige wegen §§ 12~ und 126 Abs. 1 Z. 7 und Abs. 2 StGll vom 22.1.2001 am 5. 2. 2001 Sehr geehrte Damen und Herren ! Da sich der angezeigte Vorfall vom 17.1.2001 zu Lasten meiner Mandantschaft erheblich. ausgeweitet ha t, wird eine ergänzende Darstellung der damit in Zusammenhang stehenden Weiterungen notwendig: Bereits Zwei Stunden nach dem Auffinden des. auslaufenden Ölfasses am 17.1.dJ. waren zahlreiche Medienvertreter (ORF! Salzburger Nachrichten, Kronenzeitnng u.a.m.) vor prt, um Bericht zu erstatten. Die von den anwesenden Herren PEClLE sowie den Vertretern der Bezirksbehörde ZELL A. SEE erteilten Auskünfte führten zu einer medialen Vorverurteilung der - wie bereits mitgeteilt - nicht involvierten Fa. LEEB Betriebs GesmbH und des Herrn Richard LEEB persönlich. Der dadurch - für die zuvor Genannten - unwiderbringliche Schade ist offensichtlich. Gefliessentlich verschwiegen wurde, dass. alle vorhandenen Altlasten ausnahmslos a. seit mehr als fünf Jahren an Ort und Stelle lagern; b. aus dem Konkursvermögen der Fa. VOLTAlK GesmbH stammen; c. vom seinerzeitigen Masseverwalter RA -Dr - Erhard HACKL. Hofgasse 7> 4020 L!NZ, nicht entsorgt worden sind, obwohl ibm die dafür notwendigen Geldmittel zur Verfügung standen; d. im Eigentum des. Herrn Ernst PECILE als. grundbüeherlicher Alleineigentümer der EZ 601 Grundbuch 57303 BRUCK stehen; e. der Bezirksbehörde ZELL AM SEE seit dem Jahre 1994 (Überprüfungsbescheid) bekannt waren; f. Gegenstand der jahrelangen Entsorgungsbemühung des Geschäftsführers der VOLTAlK Handels GesrnbH beim Masseverwalter wie auch beim BG ZELL AM SEE waren. Der Vorfall vom 17.l.d.J. scheint lediglich als Anlass genommen zu werden, um sämtliche mit Herrn Richard LEBB in Zusammenhang stehende Finnen. in Misskredit zu bringen. weshalb um dringende Aufklärung ersucht wird damit seitens meiner Mandanten öffentlich richtiggestellt und entgegnet werden kann. Als weiterer - unmittelbar aus der Sachbeschädigung resultierender - Schaden kann angeführt werden, dass die Bezirksbehörde ZELL AM SEE am 18.1. dJ. die nutzungsberechtigten Firmen LEEB Betriebs GesmbH und Glocknertrade GesrnbH aus. dem Lager ausgesperrt hat, 'obwol keine von heiden Finnen: dort gefährliche Stoffe lagert oder bearbeitet. Durch diese Massnahme konnten die Finnen auf ihre Waren- und Hilfsstoffe sowie auf Arbeitsgeräte und Ersatzteile nicht mehr zurückgreifen, sodass diese zur Geschäftsaufgabe gezwungen wurden. 276 Am Abend des. 17.1. dJ. wurde dem Geschäftsführer der Fa VOLTALK GesmbH und Konsulenten der Fa. Glocknertrade Gesmbll, Herrn Richard LEEB, durch Herrn RElTER 'Von der BH ZELL AM SEE fernmündlich mitgeteilt, dass von Dr. GRATZ und Mag. WIMMER (ebenfalls beide BH ZELL/SEE) die sofortige Sperre des gesamten. Lagerareals verfügt wurde. Die Nutzungsberechtigten hätten die Möglichkeit am 19.1.d.J. in der Zeit von 7.30 bis 12.00 Uhr unbedingt notwendige Waren und Hilfsmittel auszulagern. Als. am folgenden Tag die Geschäftsführerin Frau Ingrid LEEB zur festgesetzten Zeit mit einem Angestellten zum Lager kam, erwartete sie dort bereits Herr REITER und vesperrte den Zutritt. Er begründete dies damit, dass ein Zutritt ausschliesslich zur Gesamträumung des Lagers gestattet sei. Bei dieser Gelegenheit wurde die Geschäftsführerirr von Herrn REITER vehement darauf hingewiesen. dass sie - bei Verletzung des Amtssiegels ; "eingesperrt" werden würde. Nach umgehender Beschwerde bei Dr, GRATZ intervenierte: dieser bei Herrn REllER und wurde daraufhin der Zutritt gewährt. Durch den offensichtlichen Alleingang von Herrn REITER entstanden meiner Mandantschaft wiederum erhebliche Auslagen. Bei der - im Zuge der Setznng der behördlichen Zwangsmassnahmen -durchgeführten Befragung der Geschäftsführerin lngrid LEEB durch Herrn REITER erklärte dieser, dass er selbst den VerschIuss des umgestürzten Ölfasses aus dem ausgelaufenen Öl aufgehoben hätte. Darauf sollten die ermittelnden Beamten umgehend hingewiesen werden, da es sich bei dem Verschluss um ein wichtiges Beweisstück handelt. Gleichzeitig gab er an, dass ihm ein potentieller Käufer bekannt sei, welcher S 2,5 Millionen für die Betriebsliegenschaft bezahlen und alle Altlasten entsorgen würde, woraus sich auch das Verlangen nach einer Gesamträumung der Liegenschaft erklären lässt. Schliesslich musste bei der - ebenfalls von Herrn REITER durchgeführten -Einvernahme des Herrn Richard LEEB von diesem richtig gestellt werden, dass es sich nicht um ein „ verunfalltes Ölfass“ handeln würde, sondern. um ein. vorsätzlich umgestossenes. Herr Richard LEEB musste überdies erkennen,. dass in der aufgencmrnenen Niederscbrift von Herrn REITER wesentliche Teile seiner Aussage nicht aufgenommen wurden, weshalb letztendlich auch die Schliessung des gesamten Betriebsgeländes wurde. Mit vorzüglicher Hochachtung ! DDr. König eh ---------------------------- Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 Bezirkshauptmannschaft Zell am See zum „ Öl- und Lösungsmittelschaden in Bruck “ FRAGESTELLUNG STRAFVERFAHREN 40 Hv 147/10g __________________________________________________ C Ernst PECILE und Stefan PECILE haben am 17. Jänner 2001 um 9:00 Uhr in Abstimmung mit AS Kurt Reiter ein Ölfass zum Auslaufen gebracht, um einen Vorwand für die Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 277 6/203-44/2001 BH Zell am See herzustellen, wie im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg aktenkundig: STEFAN PECILE–FALSCHAUSSAGE Beweisaufnahme(54)am 24.7. 2007 zur Einvernahme von STEFAN PECILE als Zeuge habe ich das Protokoll vom 03. 07. 2007 zu vorliegenden Aktenwidrigkeiten und unrichtigen Beweisaussagen mit Randnummern versehen und erstatte meine Stellungnahme zu den Aussagen des Zeugen wie folgt: 01 Bei den Kaufverhandlungen selbst war ich nicht dabei. Mir ist nur noch in Erinnerung, dass alles relativ flott gegangen ist und man sich sehr rasch geeinigt hat. Am 5. 12.1996 berichtet die Salzburger Sparkasse an Herrn Dr. Hackl, dass seitens der Salzburger Sparkasse am 22. 11. 1996 mit dem Kaufinteressenten Pecile zu EZ 501 und 601 Verhandlungen aufgenommen und ein Richtpreis mit S 1.000,--/qm festgelegt wurde. Der Kaufvertrag für die EZ 601 wurde seitens der Salzburger Sparkasse am 18.04. 2001 unterzeichnet. 02 Bereits vor dem Abschluss des Vertrages habe ich das Grundstück mit meinem Vater gemeinsam besichtigt. Der Zeuge hat gemeinsam mit seinem Vater vor Abschluss des Kaufvertrages vorhandene Ablagerungen, wie sich diese seit dem Jahre 1994 auf der Liegenschaft befunden haben zur Kenntnis genommen. 03 Damals ist uns aufgefallen, dass auf dem Grundstück einige Altlasten sich befinden. Es waren aber lediglich leere Getränkekisten und ein alter verrosteter Jeep. Ölfässer oder ähnliches ist nicht am Grundstück gestanden. Der Zeuge erstattet wissentlich eine falsche Beweisaussage. Es sind die damals lagernden Gegenstände am 9.10. 1997zu 2 E 25/97 a; am 4.12.98 zu 2 E 42/98 b und am 13 08.1999 zu 2 E 33/99 f je BG Zell am See ( vgl. Band VI ON 20 ) explizit mit 8 LKW – Wracks, 300 Öltanks, 2000 Bier-und Limonadengebinde, sowie 2 Tonnen Computerschrott ausgewiesen. 04 Dazu muss ich gleich sagen, dass weder mein Vater noch ich selbst wussten, was ein Fruchtgenussrecht ist. Aussage Ernst Pecile 22. März 2001 Strafakt Band I ON 9 SZ 181 bis 183: Ich habe den Zaun mit dem auf dem Grundstück lagernden Baustahlgitter errichtet. Dieses Baustahlgitter gehört seit dem Grundkauf mir, weil ich das 278 Grundstück lt. Vertrag mit den darauf befindlichen Fahrnissen gekauft habe. Ich habe auch hingenommen, dass Altlasten seitens R. Leeb dort lagerten. Daher sehe ich nicht ein, dass – trotz Fruchtgenussrechtes – lagernde brauchbare Gegenstände nicht mir gehören. 05 Mein Vater war immer der Meinung, dass er das Grundstück lastenfrei von der Salzburger Sparkasse erworben hat. Aussage Ernst Pecile am 14. 02. 2001 Strafakt Band I ON 10 SZ 185 bis 189 „ Etwa Mitte des Jahres kam ich mit Richard Leeb überein, dass er die teilweise auf der GP 91/7 sich befindlichen Betriebsteile ( Kohleboxen, Brückenwaage, Ölabschei-deranlage ) weiterbenützen kann. Bei der Übernahme des Grundstückes von der Salzburger Sparkasse waren Altlasten auf dem Grundstück, welche ich zur Kenntnis genommen habe.“ 06 Soweit ich weiß ist dies auch im Kaufvertrag so festgeschrieben. Ernst Pecile vor dem BG Zell am See zu 5C 1712/00p Protokoll v. 14.12. 2000Das auf dem gekauften Grundstück gelagerte Baustahlgitter ist wie alle Fahrnisse laut Angaben der Salzburger Sparkasse auf mich übergegangen. detto BG Zell am See zu 5C 1/01xProtokoll vom 24. 10. 2001: Mit 28. 01. 2000 wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. Ich habe daraufhin auf Empfehlung der Wasserrechtsbehörde (=AS Kurt Reiter) einen Zaun errichtet, das daraus resultierende Besitzstörungsverfahren ist Gerichts-bekannt. Zwischenzeitig fanden keine Gespräche zwischen mir und Richard Leeb über eine allfällige Benutzung dieser Liegenschaft statt, da ich auf den Ausgang des Rekurs-verfahrens hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes wartete. 07 Jedenfalls erinnere ich mich an einen Vorfall, bei dem wir Richard Leeb in seinem Büro in Bruck besuchen wollten und uns sozusagen als neue Nachbarn vorstellen wollten. Er hat uns damals mehr oder weniger aus seinem Büro hinaus geschmissen. Der Zeuge übersieht dass der von ihm gemeinsam mit seinem Vater und seinem Bruder erstattete „ Besuch “von wüsten Beschimpfungen und Bedrohungen mir und meiner Tochter Ingrid Leeb gegenüber begleitet war. 279 08 Das Kuriose an der ganzen Sache war, dass mein Vater gar keinen Schlüssel für das Grundstück hatte. Der Zeuge hätte daraus erkennen müssen, dass es sich bei dem Grunderwerb in dem die Verkäuferin Salzburger Sparkasse dem Käufer Ernst Pecile für die verkaufte Liegenschaft keinen Schlüssel aushändigen hat können, keinesfalls um ein redliches Geschäft gehandelt hat, sondern die Eigentumsübertragung bei rechtswidriger Löschung des bestehenden Fruchtgenussrechtes außerhalb der Rechtsordnung vorgenommen wurde. 09 Leeb hatte nämlich ein Vorhängeschloss an das Tor gehängt, sodass wir den Grund gar nicht betreten konnten. Mein Vater und ich haben aber trotzdem gelegentlich hineingeschaut. Der Zeuge verschweigt, wie ihm selbst und auch seinem Vater vor Kaufabschluss kenntlich war, wie die Verkäuferin Salzburger Sparkasse gar nicht über den Kaufgegenstand verfügungsberechtigt war, sondern der ruhige Besitz an der Nutzung der Liegenschaft der Firma Glocknertrade GmbH zustand und von dieser auch ausgeübt worden ist, wie mit Endbeschluss des BG Zell am See am 18. 12. 2001 bestätigt wurde. Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001: Mit 28. 01. 2000 wurde der Kaufvertrag errichtet, der Grundbuchsauszug war zu diesem Zeitpunkt komplett lastenfrei. Ernst Pecile kauft das Grundstück (Vertragserrichtung 3. 12. 1999) obwohl das Fruchtgenussrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH eingetragen war und erst die Vereinbarungen mit Herrn Dr. Kreiseder von der Salzburger Sparkasse zur Löschung des Fruchtgenussrechtes ohne einverleibungsfähige Urkunde im Grundbuch des BG Zell am See vorgenommen worden ist. ( vgl. Strafakt 5 St 14/03 b ) 10 Zu diesem Zeitpunkt hat sich zwischen den Grundstücken ja noch kein Zaun befunden. Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001 Abs 1: „Bei einer Besichtigung der Liegenschaft vor Abschluss des Kaufvertrages habe ich gesehen, dass sich darauf Einrichtungen zu Lagerungszwecken, eine Ölabscheideanlage, eine Brückenwaage u.a.m. befindet und betriebliche Tätigkeit stattfindet. 11 Diese Gegenstände waren zum Beispiel Haushaltstanks, aber auch Ölfässer und Getränkekisten aus Holz. 280 Ölfässer befanden sich ausnahmslos auf EZ 501 im Fasslager, nicht auf EZ 601. 12 Mir ist auch in Erinnerung, dass mein Vater schon einige Zeit in Kontakt mit der BH Zell am See war und zwar deshalb, weil wir ja unser eigenes Grundstück gar nicht nutzen konnten bzw. keinen Zugang dazu hatten. Der Zeuge hätte bei Wahrheitsgemäßer Aussage dem Gericht den Grund nennen müssen, warum sein Vater nicht gegenüber der Verkäuferin Salzburger Sparkasse seine Eigentumsrechte geltend gemacht hat, sondern über die Wasserrechtsbehörde =AS Kurt Reiter Druck auf Dr. Gratz zu Rechtswidrigen Maßnahmen der Gewerbebehörde ( Verfahrensanordnung zur Auslagerung aus Garagentrakt) ausgeübt und die Betriebsschließung der Leeb – Firmen herbeigeführt hat. 13 Meinem Vater wurde daraufhin von Dr. Gratz dringend empfohlen, unsere Grundstücke durch einen Zaun zu trennen. Der Zeuge macht sich hier vorsätzlich einer Falschaussage schuldig. Es wurde von Herrn Dr. Gratz zu keiner Zeit die Errichtung eines Zaunes empfohlen! Herr Dr. Bernhard Gratz als Zeuge zu 5C 1/01xBG Zell am See Protokoll 24. 10. 2001: „ Am 29. 11. 2000 fand auf der gegenständlichen Liegenschaft nach einem Anruf des Ernst Pecile eine Überprüfung statt. Daraufhin kam es zu einer Überprüfung durch die Gewerbebehörde am 30. 11. 2000. Zu Beginn des Jahres 2000 ergab eine Überprüfung des Landeshauptmannes Abteilung 5, Amt der Salzburger Landesregierung kein gewerberechtliches Genehmigungsverfahren hinsichtlich dieser Ablagerungen, weder gegen die Firma Glocknertrade GmbH, noch gegen die Firma Leeb Betriebs GmbH.“ ( vgl. Band VIII ON 110 AS 737 ) zur Aussage Ernst Pecile zu 5C 1/01xBG Zell am See Prot. 24. 10. 01 AS 739: „ Ich habe auf Empfehlung der Wasserrechtsbehörde einen Zaun errichtet.“ Zeugenaussage AS Kurt Reiter zu 5 Cg 137/o3 y-57 Protokollübertragung, am 04. 04.2007: „ Ich repräsentiere die Wasserrechtsbehörde. Für meine Entscheidungsfindung habe ich als zuständigen Amtssachverständigen für Geologie den Landesgeologen Dr. Rainer Braunstingl.“ und weiter im Februar 2001 anlässlich der Einvernahme am Gemeindeamt Bruck: „ Frau Leeb, wenn Sie die Betriebsanlage räumen, wüsste ich einen Käufer, welcher ATS 2,5 Mio bezahlen und die Entsorgung übernehmen würde.“ Zeuge: Mag. Franz Mühlböck, Bezirkshauptmannschaft Zell am See; 281 14 In einer Wochenendaktion Anfang Jänner 2001 haben dann mein Vater, mein Bruder und ich selbst einen Zaun zwischen unserem Grundstück und dem Leeb-Grundstück errichtet. Der illegale Zaun wurde nicht Anfang Jänner 2001, sondern am 2. auf 3. Dezember 2000 errichtet. Pecile wegen Besitzstörung rechtskräftig verurteilt. 15 Wir haben vor dem Errichten des Zaunes die 20 – 30 Haushaltstanks von unserem Grundstück wieder auf das Leeb – Grundstück hinübergetragen. Die Haushaltstanks, welche vorher ordnungsgemäß seitlich liegend am asphaltierten Straßenteil auf der EZ 601 aufgestapelt waren, sind nicht „ hinübergetragen“, sondern mit anderen Fahrnissen wild durcheinander geworfen worden, wie aus den Bildreportagen diverser Medienberichten zu entnehmen ist. 16 Davor haben wir im Bereich von 10 bis 15 m Ölbindemittel aufgestreut, das sich in dem überdachten Carport befunden hat. Auch diese Aussage des Zeugen ist grob wahrheitswidrig. Wäre das Ölbindemittel vor Austreten von Öl ausgebracht worden, wäre die Oberfläche bei Ölkontakt nicht Schnee-weiß geblieben, wie aus den Bilddokumenten im Akt ersichtlich. 17 Das Bindemittel haben wir jeweils ein paar Meter auf unserem Grund und ein paar Meter auf dem Leeb-Grund vorsichtshalber aufgestreut, falls beim „Verschieben“ der Haushaltstanks etwas auslaufen würde. Der Zeuge macht sich wider besseren eigenen Wissens der massiven falschen Beweisaussage schuldig. Aus den Inhalten des Strafaktes Band XII ON 76 AS 175 – 179; XII ON 79 AS 439 – 445; XIV ON 140 AS 465 – 477 ( Dr. Gratz ) steht die vorsätzliche und großflächige Verunreinigung des ungefrorenen Bodens am 2. auf 3. 12. 2000 durch absichtliches Verschütten von Tankinhaltsresten rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West unwiderlegbar fest. In den Aussagen der ASV DI Dr. Brunner und des Bausachverständigen DI Zandl ( Band VI ON 26; XIII ON 102 und XIII ON 109 ) wird das Auffinden von Trimethylbenzol im oberen Bereich des Erdreiches rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West bestätigt, nachdem das Betriebsgelände Hochtanklager am 18. 08. 1995 von der Firma Proterra als frei von jeglicher Verunreinigung im Erdreich, als auch im Grundwasser befundet war. 282 AS Kurt Reiter ist am 18. 01. 2001 in der ORF Fernsehsendung „ Salzburg heute “ bei tief gefrorenem Erdreich in einem frischen 1,5 m tiefen Baggerschurf zu sehen, wie er geruchlich Kontamination des Erdreiches feststellt. 18 In den nächsten Tagen, genau kann ich die Zeiträume überhaupt nicht mehr einschätzen, wurden dann von Leeb aus seinen Garagen verschiedene Fässer mit Öl und auch Lösungsmitteln herausgestellt und an den von uns er-richteten Zaun entlang aufgestapelt. Nach meiner Erinnerung waren es viel-leicht 20 oder 25 Fässer. Auch hier behauptet der Zeuge wahrheitswidrig ohne eigene Kenntnis Fässer mit Lösungsmittel. Aus dem Garagentrakt West mussten neben allen Fahrnissen, Geräten, Werkzeugen, Hilfsmittel auch 30 Fässer gefüllt mit verkehrstauglichem Heizöl Leicht auf Grund der von Ernst Pecile initiierten Verfahrensanordnung der BH Zell am See vom 29. 11. 2000 ausgelagert werden; mit der Begründung diese Lagerung würde der Garagenordnung widersprechen. Der gesamte Garagentrakt wurde am 28. 09. 1978 mit Bescheid Zl. 2-21.239/22-1978 der Bezirkshauptmannschaft Zell am See für die Warenlagerung gewidmet. 19 Ich erinnere mich daran, dass ich mit meinem Vater am frühen Abend des 16. 01. 2001 beim Grundstück war. Dabei ist uns schon aufgefallen, dass ein Teil des Zaunes bereits umgerissen war. Dem Zeugen war kenntlich dass vom BG Zell am See am 18. 12. 2000 die umgehende Entfernung des Zaunes aufgetragen war Aussage des Zeugen vor der Kriminalabteilung Salzburg am 22. März 2001 Strafakt Band I ON 8 SZ 177 bis 179 : „ Im Jänner 2001 kontrollierten mein Vater Ernst Pecile und ich fast täglich unser neu gekauftes Grundstück in Bruck / Glstr. GP 91/7, weil wir vermuteten, dass Richard Leeb den von uns aufgestellten Zaun zu GP 91/6 wegreißen würde. Tatsächlich stellten wir am 16. 1. 2001, gegen 17 Uhr fest, dass der Zaun abgerissen wurde. Wir hatten vom Tor aus diese Feststellung gemacht.“ 20 Wir haben damals einen dort anwesenden Arbeiter von Leeb gefragt, wer das gewesen ist, wobei er geantwortet hat, dass er keine Antwort geben dürfte. Sowohl für meinen Vater als auch für mich war aber klar, dass der Zaun entweder von Richard Leeb selbst oder zumindest über seine Anordnung umgerissen worden war. 283 Bei Wahrheitsgemäßer Aussage hätte der Zeuge dem Gericht nicht verschweigen dürfen, dass vom Bezirksgericht Zell am See Ernst Pecile am 18. 12. 2000 die um-gehende Entfernung des illegal errichteten Zaunes aufgetragen und am 12. 01. 2001 die Firma Glocknertrade GmbH mit Vollstreckbarkeitsbestätigung ermächtigt hat den Zaun zu entfernen. Der Zeuge hätte dem Gericht auch mitteilen können, dass Richard Leeb vor Entfernung des Zaunes den Endbeschluss des Bezirksgerichtes Zell am See versehen mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 12. 01. 2001 am Gendarmerieposten Bruck abgegeben hat und dieser dort seinem Vater vorgezeigt worden ist. 21 Wir begaben uns dann am 17. 01. 2001 zum Grundstück, da mein Vater und ich die ganze Situation zu unserer eigenen Absicherung fotografieren wollten. Wir sind dann durch eine kleine Lücke im Zaun auf das Grundstück gekommen. Der Zeuge erstattet auch hier unrichtige Angaben. Der Zeuge und sein Vater haben am 17. 01. 2001 um 8:30 Uhr den Zaun überklettert, wie im Akteninhalt fest-gestellt ist. 22 und haben begonnen, den Bereich des Zaunes zu Fotografieren. 23 Eines der Fässer ist sozusagen auf unseren Grund heruntergefallen und ausgeronnen. 24 Mein Vater und ich sind dann sofort aus dem Grundstück hinausgegangen und haben die Gendarmerie verständigt. Vorsätzliche Falschaussage! Bericht Insp. Roider: Am 17.1.2001, um zirka 09.00 Uhr hat mich Ernst Pecile am GP Bruck telefonisch verständigt, dass auf seinem Grundstück GP 91/7 ein Ölfass ausrinnt. Ich begab mich sofort mit PW und Koll. Hintsteiner zum bezeichneten Einsatzort. Das Tor zum Tanklager Leeb war verschlossen. Pecile kam uns mit seinem Sohn zu Fuß innerhalb des Tanklagerareals entgegen. Ernst Pecile berichtete, er habe mit seinem Sohn die Umfriedung überklettert. Um 09.20 Uhr habe ich mit dem Mobiltelefon Richard Leeb verständigt, er möge das Tor aufschließen. In Bd I ON 8 Stefan Pecile am 22. 03. 2001 vor CI Hans Tonis: „ Am nächsten Tag begaben sich mein Vater und ich gegen 8:30 Uhr wieder zu unserem Grundstück, um die Sachlage fotografisch zu dokumentieren ! 284 Wir machten mehrere Fotos den Kohleboxen entlang bis zum Garagenobjekt Ich stellte den Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung ! “ Auf diesen Aufnahmen ist zwangsläufig dokumentiert, dass der schneebedeckte Boden frei von frischen Fußspuren, der Garagenboden unter den abgestellten Sportwagen frei von Lack- und Glassplitter und der Boden zwischen Kohleboxen und Garagenobjekt ohne Öllache abgebildet ist, da aus den Tatsachenfeststellungen zweifelsfrei abzuleiten ist, dass Stefan und Ernst Pecile das Fass erst um 9: 00 Uhr zum Auslaufen gebracht haben und das Zerschlagen der in das Winterlager abgestellten, mit Teppichen abgedeckten Sportwagen, erst danach vorgenommen wurde. Ernst und Stefan Pecile haben sich erst um 9:30 Uhr angesichts des Gendarmeriefahrzeuges zum Ausgang begeben. 25 Bereits nach einer halben Stunde sind die Gendarmen dann gekommen und haben den Sachverhalt aufgenommen. Aussage Josef Roider Gend. Beamter am 19. 3. 2001 Strafakt Band I ON 7AS175 “ Ich kann mich erinnern, dass Richard Leeb eine Erdreich- bzw. Bodenverunreinigung auf seinem Grundstück (Hochtanklager ) angezeigt hat. In dieser Angele-genheit habe ich am 14.12.2000 unter GZ P 557/00 an die BH Zell am See berichtet. Eine Niederschrift habe ich mit R. Leeb nicht aufgenommen. Am 17.1.2001, um ca. 9..00 Uhr hat mich Ernst Pecile am GP Bruck telefonisch verständigt, dass auf seinem Grundstück GP 91/7 ein Ölfass ausrinnt. Ich begab mich sofort mit PKW und Kollegen Hintsteiner zum bezeichneten Ein-satzort. Das Tor zum Tanklager war verschlossen. Pecile kam uns mit seinem Sohn zu Fuß innerhalb des Tanklagerareals entgegen. Ernst Pecile berichtete, er habe mit seinem Sohn die Umfriedung überklettert. Um 9.20 Uhr habe ich mit dem Mobiltelefon Richard Leeb verständigt, er möge das Tor aufschließen. Herr Leeb traf um ca. 9.30 Uhr ein, öffnete ohne Kommen tar das Tor. Als ich dann zum Geschehnisort kam, sah ich ein umgestürztes 200 ltr-Fass, aus dem Flüssigkeit ausfloss. Vermutlich handelte es sich um eine Ölhältige Flüssigkeit. Vor dem Fass konnte man eine größere Lache dieser Flüssigkeit sehen. 285 Das ausgelaufene Material war trotz der herrschenden Kälte ( ca. –7 Grad ) und des Schneebelages noch sehr flüssig. Ich nehme an, dass der Austritt der Flüssigkeit relativ kurz vor meinem Eintreffen begonnen hatte. Nach meiner Schätzung waren bereits etwa 150 – 170 ltr. ausgeronnen. Ernst Pecile konnte das Fass in der Folge leicht aufstellen. Es erschien mir unmöglich, dass trotz des Umstürzen oder Herabstürzen des Fasses sich der Verschluss von selbst öffnen konnte. Andere Fußspuren, außer jene von Ernst Pecile und Sohn, sowie in der Folge unsere eigenen, haben wir nicht festgestellt. Um ca. 9.35 Uhr habe ich Herrn Kurt Reiter von der BH Zell am See verständigt. Ich glaube mich zu erinnern, dass Ernst Pecile womöglich ebenfalls Reiter schon verständigt hatte. Reiter war glaublich irgendwo auf einem anderen Einsatzort und sicherte sein Kommen zu. Um ca. 9.40 – 9,45 Uhr habe ich Richard Leeb neuerlich angerufen, um eventl. Ölbindemittel zu bekommen. Kurz darauf erschien ein Arbeiter von Leeb mit einem Schaufellader, entfernte Schnee mit dem Öl und streute Ölbindemittel auf. 26 Es wurde dann in der Öllacke auch der Schraubverschluss gefunden. Der Zeuge macht sich auch hier bewusst einer falschen Aussage schuldig, um ein Selbstständiges Öffnen des Fasses vorzutäuschen und von der eigenen Tathandlung abzulenken. Das Öl war samt Schnee um 9:45 Uhr entfernt 27 Wer den Schraubverschluss damals gefunden hat, weiß ich heute nicht mehr. 28 Entweder mein Vater oder die Gendarmeriebeamten haben dann die BH Zell am See verständigt und nach kurzer Zeit ist Kurt Reiter gekommen. 29 Über Veranlassung der BH wurde dann die Öllacke irgendwie entsorgt, die Details dazu kann ich heute aber nicht mehr angeben. Der Zeuge verweigert dem Gericht pflichtwidrig wahrheitsgemäße Aussage. 30 Ich erinnere mich daran, dass ich bereits bei meiner ersten Einvernahme vor dem Kriminalamt einige Fotonegative vorgelegt habe. Wir haben nämlich damals an Ort und Stelle einige Fotos 286 gemacht. Die Negative müssten sich nach wie vor beim Landeskriminalamt befinden. Die offensichtliche Falschaussagen des Zeugen ergeben sich aus der technischen Unmöglichkeit „ einige Fotonegative“ der Kriminalpolizei vorgelegt zu haben und noch lediglich vier Fotos zu Hause zu haben von denen er Farbkopien angefertigt hätte. Wie bereits unter Punkt 24 ausgeführt, hat der Zeuge in Bd I ON 8 Stefan Pecile am 22. 03. 2001 vor CI Hans Tonis ausgesagt: „ Wir machten mehrere Fotos den Kohleboxen entlang bis zum Garagenobjekt- Ich stelle den Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung ! “ Hier ist nochmals auf die Besonderheit dieses Negativ – Filmes als grundlegendes Beweismittel wie es die örtliche Gegebenheit am 17. 01. 2001 zwischen 8:30 und 9,00 Uhr darstellt – vor allem auf die Unberührtheit der Schneefläche auf der sich ab 9:00 Uhr die Öllache ausgebreitet hat und auf den Nachweis der Beschädigung der Sport-wagen – hinzuweisen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf den Umstand aufmerksam zu machen, wie der Chefinspektor Tonis nachhaltig den Erhalt dieses Negativfilmes, bestreitet (Band VI ON 1 AS 25 – 291; Band IX ON 132 AS 213- 215; Band IX ON 133 AS 217- 219; Band XII ON 82 AS 575 – 577; Band XV ON 158 AS 165 – 255; Band XV ON 158 AS 165 – 255 ) der nicht nur einige, sondern alle Aufnahmen enthält die am Grundstück Pecile am 17. 01.2001 zwischen 8:30 und 9:00 Uhr angefertigt wurden. Die Unterschlagung dieses Beweismittels dient der Verhinderung des Tatnachweises des Zeugen und seines Vaters. 31 Ich habe lediglich noch vier Fotos zu Hause, von denen ich Farbkopien angefertigt habe, die ich heute zum Akt lege. Analog des Vorpunktes macht sich der Zeuge nicht nur der falschen Aussage vor Ge-richt, sondern auch der Vorlage eines falschen Beweismittels schuldig, weil die vor-gelegten Fotos nicht vom 17. 01. 2001 vor 9:00 h stammen. 25. erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, weil es unterlassen wurde, aus den vor angeführten Beweisergebnissen den Straftatbeständen, derer sich Stefan PECILE schuldig gemacht hat, strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen: qq) gemeinschaftliche Bodenverunreinigung und illegale Zaunerrichtung von 2. auf. 3. Dezember 2000 mit Bruder Andreas und Vater Ernst PECILE ( Band I ON 03 ); 287 rr) gemeinschaftliche vorsätzliche Einleitung des Behördenverfahren Zl. 6/203-44/2001 am 17. Jänner 2001 mit seinem Vater Ernst PECILE und Amtssekretär Kurt REITER der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Band I ON 07 ); ss) gemeinschaftliche Einleitung der Verleumdungskampagne gegen Leeb durch zum Auslaufen gebrachtes Ölfass am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr mit seinem Vater Ernst PECILE und Amtssekretär Kurt Reiter ( Band XXVII ON 351 ); tt) gemeinschaftliche vorsätzliche Beschädigung von 2 Sportwagen am 17. 01. 2001 um 9:15 Uhr mit seinem Vater Ernst PECILE ( Band I ON 13 ); uu) vorsätzliche Beweisunterschlagung der Fotoaufnahmen am 17. 01. 2001 von 8:30 bis 9:00 Uhr entlang der Kohleboxen im Hochtanklager ( Band XXV ON 314 ); vv) vorsätzliche falsche Beweisaussage vor der Kriminalabteilung Salzburg ( Band XXVII ON 348 ); ww) vorsätzliche Falschaussage vorm Landesgericht Salzburg am 03. 07. 2007 (Band XXVII ON 348 ); 26. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich alleine und im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass sich nach dem 12. Hauptstück mit Anklage vorgegangen werden muss. Stefan PECILE hat sich vorsätzlich der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Begehung von mit Strafe bedrohter Handlungen schuldig gemacht, mit Band XIV ON 134 375 - 377 Band XIV ON 136 407 - 421 Band XIV ON 138 453 - 457 Band XV ON 154 127 - 139 Band XV ON 155 141 - 147 Band XV ON 158 165 - 255 167 beiliegen RL> BEWEISAUFNAHME ( 1 ) RL> BEWEISAUFNAHME ( 2 ) RL> BEWEISAUFNAHME ( 3 ) RL> mang.Beweise + Beweisaufnahme ( 8 ) Tonis RL> AS Reiter ( 7 ) + Beweisaufnahme ( 9 ) Ölfass Kriminalabteilung: kein Bericht Roider kein Film Vorlage wie 19.4.2001 > 181 Vorlage d.Niederschr. mit Pecile und Leeb bis wie diese bereits im Akt wie sie zweifelsfrei und unwiderlegbar erwiesen, im Inhaltsverzeichnis der Internetdomain www.leeb-oel.at, zusammengefasst sind, welchem im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg Band I ON 5 und Band XX ON 260 für die Wortwörtliche Übernahme von Aktenteilen, Urkunden und Dokumenten zur Ortsungebundenen Bearbeitung Beweiswürdigung zuerkannt ist, geführt sind; 27. erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen bestehen, die der Entscheidung über die Beendigung zu Grunde gelegt wurden, weil es unterlassen wurde, aus den vor angeführten Beweisergebnissen den Straftatbeständen, derer sich Ernst PECILE schuldig gemacht hat, strafrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen: ww) vorsätzliche Schadensverursachung durch Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 zur Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West - mitVerfahrensanordnung vom 29.11.2000 verfügt: xx) gemeinschaftliche Bodenverunreinigung und illegale Zaunerrichtung von 2. auf. 3. Dezem-ber 2000 mit Söhnen Andreas und Stefan PECILE ( Band I ON 03 ); 288 yy) gemeinschaftliche vorsätzliche Einleitung des Behördenverfahren Zl. 6/203-44/2001 am 17. Jänner 2001 mit seinem Sohn Stefan PECILE und Amtssekretär Kurt REITER der Bezirkshauptmannschaft Zell am See ( Band I ON 07 ); zz) gemeinschaftliche Einleitung der Verleumdungskampagne gegen Leeb durch zum Auslaufen gebrachtes Ölfass am 17. 01. 2001 um 9:00 Uhr mit seinem Sohn Stefan PECILE und Amtssekretär Kurt Reiter ( Band XXVII ON 351 ); aaa) gemeinschaftliche vorsätzliche Beschädigung von 2 Sportwagen am 17. 01. 2001 um 9:15 Uhr mit seinem Sohn Stefan PECILE ( Band I ON 13 ); bbb) vorsätzliche Beweisunterschlagung der Fotoaufnahmen am 17. 01. 2001 von 8:30 bis 9:00 Uhr entlang der Kohleboxen im Hochtanklager ( Band XXV ON 314 ); ccc) vorsätzliche falsche Beweisaussge vor der Kriminalabteilung Salzburg ( Band XXVII ON 348 ); ddd) vorsätzliche Falschaussage vorm Landesgericht Salzuburg am 03. 07. 2007 (Band XXVII ON 348 ); Fragestellung an Stefan Pecile (am 2.7.2003 von DDr. König am BG Zell / See verweigert): 169 Wann haben Sie erstmals festgestellt, dass Leeb Ihren Zaun weggerissen hat ? 170 War Ihr Vater bei dieser Feststellung bei Ihnen ? 171 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie und Ihr Vater den Zaun überklettert ? 172 Haben Sie im Betriebsgelände Personen, oder frische Fußspuren gesehen ? 173 Wovon haben Sie Bildaufnahmen gemacht und wie viele ? 174 Zu welchem Zeitpunkt hat Ihr Vater Herrn Amtsekretär Reiter angerufen ? 175 Warum haben Sie angenommen, dass Leeb Ihren Zaun wegreißen wird ? 176 Wann hat Ihr Vater Kontakt zu Medienvertreter aufgenommen ? 177 Haben Sie gewusst, dass Ihr Vater durch Gerichtsbeschluss beauftragt war, den Zaun zu entfernen ? 178 Wissen Sie, aus welchem Grund Ihr Vater diesen Auftrag nicht erfüllt hat ? 179 Welche Fahrzeuge waren in den Kohleboxen abgestellt ? 180 Sie waren dabei, als Ihr Vater im November zu Leeb gesagt hat, dass diese Fahr-zeuge „ Beutestücke “ aus dem Konkurs wären, was hat Leeb darauf geantwortet ? 181 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie erfahren, dass diese Fahrzeuge nicht Leeb gehören ? 182 Zu welchem Zeitpunkt sind Sie zum auslaufenden Ölfass gekommen ? 183 Wie groß war die bereits vorhandene Öllache in m² ? 184 Warum haben Sie nicht sofort gemeinsam mit Ihrem Vater das Fass aufgestellt ? 185 Was hat Ihr Vater zu Ihnen gesagt, nachdem er den Amtsekretär Reiter vom auslaufenden Ölfass benachrichtigt hat ? 186 Wie viel Zeit ist vergangen bis Ihr Vater dann die Gendarmerie verständigt hat ? 187 Zu welchem Zeitpunkt ist die Gendarmerie eingetroffen ? 188 Haben Sie die Fotografien, welche Sie gemacht haben entwickeln lassen ? 189 Haben Sie dem Gendarmeriebeamten, Herrn Insp. Roider geholfen das auslaufende Ölfass aufzustellen ? 190 Haben Sie das auslaufende Ölfass aus verschiedenen Blickwinkel aufgenommen ? 191 Was haben Sie in der Zeit bis zum Eintreffen der Gendarmerie gemacht ? 289 192 Wie viel Öl war Ihrer Schätzung in dem aufgestellten Ölfass noch enthalten ? 193 Haben Sie die Spundverschraubung aus der Öllache aufgehoben ? 194 Waren Sie mit Ihrem Vater bei Eintreffen der Gendarmerie noch im Lager ? 195 Zu welchem Zeitpunkt haben Sie das Lager wieder durch überklettern des Zaunes verlassen ? 196 Haben Sie und Ihr Vater schon beim Aufstellen das Fasses Leeb beschuldigt dieses umgestoßen zu haben ? 28. neue Tatsachen und Beweismittel beigebracht werden, die für sich alleine und im Zusammenhalt mit übrigen Verfahrensergebnissen geeignet erscheinen, den Sachverhalt soweit zu klären, dass sich nach dem 12. Hauptstück mit Anklage vorgegangen werden muss. Aus den Hauptverhandlungen zu 31 Hv 143/09a LG Salzburg am 3.9. und 29.10.2009 sind Straftatbestände hervorgekommen, wie sie die vorsätzliche Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See durch Dr. Hackl, Dr. Kreiseder, AS Kurt Reiter, sowie Ernst und Stefan PECILE erweisen: AUSSAGE AS Kurt REITER in der Hauptverhandlung am 29. 10. 2009. 1 8 Auf di e F r age , wo e r am 17.1.2001 um 9.00 Uhr gewesen sei: Ist das verfahrensgegenständlich? Es geht hier um den Lösungsmittelschaden. Ich darf das Gericht darauf hinweisen, dass ich nur für die Frage, die im Strafantrag drinnen steht, von der Amtsverschwiegenheit entbunden bin. Ich nehme an, dass ich am 17. Jänner um 9.00 Uhr auf der BH gewesen sein werde. Ich kann auf den Akt verweisen; auch für diesen Fall gibt es ein Einsatzprotokoll. Da steht drinnen, wie wir davon erfahren haben und wie wir eingeschritten sind. Über Vorhalt,dass um 9.00 Uhr das Ölfass zu rinnen begonnen habe: Das ist ja nicht Gegenstand des heutigen Verfahrens. Der OBEREINSATZLEITER verweigert es zuzugeben, dass er zur gleichen Zeit, als Ernst und Stefan PECILE das Ölfass zum Auslaufen gebracht haben, damit befasst war, am Gemeindeamt Bruck die Amtshandlung zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren zu führen: Zahl 6/203-44-2001 NIEDERSCHRIFT: am Gemeindeamt Bruck/Glstr. am 17.1.2001 um 09:00 Uhr Firma Voltaik HandelsgesmbH, 4493 Wolfern, vertreten durch Richard Leeb; Firma Leeb BetriebsgmbH, Bahnhofshaße 6, 5671 Bruck/Glstr., handelsrechtliche Geschäftsfüherin Frau Ingrid Leeb, wohnhaft 5671 Bruck/Glstr, Kaprunerstraße 3; Firma Glockner Trade GmbH,. Bruck,Glstr., vertr. durch Herrn Richard Leeb, 5671 Bruck; Pecile Ernst, 5700 Zell am See; - 290 Gefahr einer Gewässerverunreinigung, wasserpolizeiliche Aufträge Leiter der Amtshandlung:. AS Kurt Reiter Wasserrechtsbehörde: Gewerbebehörde: Schriftführer: Amt der Sbg. LR, Abt. 16: Gemeinde Bruck/ Glstr.: Gendarmerieposten Bruck/Glstr.: Sonstige Beteiligte; Mag. Franz Mühlböck Mag. Harald Wimmer VB Katharina Seidl VB Hannelore, Walhle:r Dr. Robert Grass Ing. Stefan St1.Um Bgm. Herbert Reisinger Bauamtsleiter Bernhard Schobersteiner BI Andreas Bartelot BI Josef Roider Richard Leeb, auch in Vertretung seiner Tochter Ingrid Leeb Herr Korinekr Angestellter der Firma Leeb 19 Auf die Frage, ob er Herr des Verfahrens und der Leiter des Verfahrens betreffend Fasslagerschaden und auch beim Lösungsmittelschaden am Betriebsgelände der Firma Voltaik gewesen sei: Ja. Der OBEREINSATZLEITER hat am 17. 01. 2001 das von Ernst und Stefan um 9:00 Uhr zum Auslaufen gebrachte Ölfass dazu benützt, als Herr des Verfahrens gleichen Tages zur gleichen Zeit das Wasserrechtsverfahren Zahl 6/203-44-2001 BH Zell am See wegen angeblicher Gefahr einer Gewässerverunreinigung einzuleiten und wasserpolizeiliche Aufträge zu erteilen. Zur Tatsachenfeststellung: beginnend mit 9:00 Uhr haben sich bis 9:30 Uhr ca. 130 Liter verkehrstaugliches Heizöl Leicht aus einem 220 Liter-Fass auf tief gefrorene Erde ergossen, die mit 10 cm Eis und Schnee bedeckt war. Um 9:45 Uhr ist das ausgelaufene Heizöl samt verunreinigtem Schnee in die Schaufel eines Radladers aufgenommen worden. Fragestellung in der Hauptverhandlung zu 40 Hv 147/10g an Ernst PECILE: ________________________________________________________________ 01 zu welchem Zeitpunkt hat der Zeuge Kaufverhandlungen betreffend der Liegenschaft EZ 601 mit der Salzburger Sparkasse aufgenommen ? 02 welche Umstände waren für die Kaufentscheidung maßgeblich ? 03 wurde der Zeuge anläßlich der Besichtigung des Kaufgegenstandes gewahr, dass dort betriebliche Tätigkeit stattgefunden hat ? 04 welche Zusagen wurden dem Käufer seitens der Salzburger Sparkasse betreffend der Einstellung dieser Tätigkeiten gemacht ? Ernst PECILE hat mit Kaufvertrag vom 28. 01. 2000 von der Salzburger Sparkasse die Betriebsliegenschaft GP 91/7 EZ 601 GB 457303 Bruck käuflich erworben, und mir Mitte Mai zugesagt, dass die Bestandberechtigten die Betriebsanlagenteile Brückenwaage, 291 Kohleboxen und Ölabscheideranlage wie diese sich auf dem erworbenen Grundstück befinden weiterbenützen können ( Band I ON 10 SZ 185 ). 05 wurde der Zeuge anlässlich der Besichtigung des Kaufgegenstandes gewahr, dass dort Getränkekisten, alte Öltanks und LKW-Wracks gelagert waren ? 06 welche Zusagen wurden dem Käufer seitens der Salzburger Sparkasse betreffend der Entfernung dieser Ablagerungen gemacht ? Dem entgegen hat Ernst PECILE in Beschädigungsvorsatz im November 2000 bei der Bezirks-hauptmannchaft Zell am See die Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 verlangt. Anlässlich dieser Überprüfung wurde per Verfahrensanordnung vom 29.11.2000 die Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West verfügt. Dem entgegen hat Ernst PECILE in Beschädigungsvorsatz im November 2000 bei der Bezirkshauptmannchaft Zell am See die Einleitung eines Behördenverfahrens bzw. eine Überprüfung der Betriebsanlage Hochtanklager der Firma Voltaik Handels GmbH auf GP 91 /6 EZ 501 GB 57303 verlangt. Anlässlich dieser Überprüfung wurde per Verfahrensanordnung vom 29.11.2000 die Auslagerung aller Waren und Geräte, Hilfsmittel etc. aus dem Garagentrakt West verfügt. 07 war dem Zeugen bei der Unterfertigung des Kaufvertrages kenntlich, dass es dem Grundeigentümer nach dem Wasserrecht obliegt Ablagerungen zu entsorgen, oder wurde ihm seitens der Verkäuferin explizit diese Entsorgung zugesagt ? Die ausgelagerten Fahrnisse wurden am 17. 01. 2001 seitens der Behörde als „ ungenehmigte Lagerung “ in den Strafvorwurf aufgenommen und als Grund für die Schließung des Betriebsgeländes durch AS Kurt REITER am 18. 01. 2001 geführt. Die Verfahrensanordnung wurde rechtswidrig, mit der Begründung diese Lagerung würde der Garagenordnung widersprechen, erlassen, weil der gesamte Garagentrakt am 28.9.1978 mit Bescheid Zl.2-21.239/22-1978 BH Zell am See für die Warenlagerung gewidmet war; ( vgl. Strafakt zu 28 Ur 128/o1 v LG Salzburg Band VI ON 1) 08 hat der Zeuge die Kosten der Entsorgung aus Eigenem getragen ? Ernst PECILE hat als Liegenschaftseigentümer – in Absprache mit Dr. Werner KREISEDER, Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG und Masseverwalter Dr. Erhard HACKL als vorherige Eigentümer – die Entsorgung der auf der Liegenschaft vorhandenen Ablagerungen verweigert und entgegen den Vorschriften des Wasserrechtsgesetzes 1959, deren Entsorgung in Bereicherungsvorsatz durch Einleitung des Behördenverfahren von der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vornehmen lassen. 09 welche Zusagen wurden dem Zeugen seitens der Salzburger Sparkasse be-treffend des im Grundbuch eingetragenen Fruchtgenussrechtes gemacht ? 292 Ernst PECILE hat Herrn Dr. Hans REITSTÄTTER, öffentlicher Notar, Dreifaltigkeitsgasse, Zell am See mit der Ausfertigung des Kaufvertrages samt Grundbuchgesuch beauftragt. Herr Dr. Hans REITSTÄTTER hat in Zuhaltung zur Bereicherung des ERNST PECILE iVm der SALZBURGER SPAR KASSE den Kaufvertrag zwischen der SALZ-BURGER SPARKASSE und Ernst Pecile errichtet und in seinem Grundbuchgesuch GZ 1245/00 am 21. April 2000 beantragt: 3.) die Einverleibung der Löschung des FRUCHTGENUSSRECHTES gem Pkt II - bis V Vereinbarung 1994-06-30 für Leeb-Betriebsgesellschaft mbH, C-LNR 9 Rekurses gegen Löschung C-LNR 9 - C-LNR 13 der Einleitung des kridamäßigen Versteigerungsverfahrens gemäß - § 119 KO (LG Salzburg- S 23 S 706/ 95h) (2E 42/98b) C-LNR 14 des Versteigerungstermines am 1998-12-07 (2E 2/98b). vgl. LINK 05.05 Dem Herrn Notar war aus der Beilage – 33 ( Mitteilung Kanzlei Dr. Wolff ) des Versteigerungsaktes bekannt, dass sich auf dem Kaufgegenstand körperliche Altlasten befanden, deren Behandlung gesetzlicher Vorschriften unterliegen. Ebenso war dem Herrn Notar aus der Beilage 107/98 die schon im Jahre 1997 von Herrn Dr. Hackl rechtswidrige Verwendung der diesem am 04. 08.1995 seitens der Firma Leeb Betriebs GmbH übergebenen Löschungsquittung kenntlich. In diesem Beschluss 22 R 452/97t des Landesgerichtes Salzburg vom 8. Jänner 1998 wird die Verweigerung des Kontoausgleiches durch Herrn Dr. Hackl und damit das Anrecht der Firma Leeb Betriebs GmbH auf die Rückerstattung ihrer Aufwendungen bis zum vollständigen Kontoausgleich ausdrücklich festgestellt. Herr Dr. Hans Reitstätter hätte auf Grund der ihm kraft seines Amtes zukommenden besonderen Sorgfaltspflicht die Vertragparteien auf die ihm offenbar gewordenen vorliegenden Rechtsverhältnisse aufmerksam zu machen gehabt und keinesfalls in seinem Grundbuchgesuch einen rechtskonformen Vertragsabschluss bzw. Verteilungsbeschluss vorgeben und dadurch die Bewilligung seines Gesuches herbeiführen dürfen. 01 Anzeige an die Notariatskammer rechtswidrige Grundbuchlöschung v. 08.05.2003; 02 dtto v. 12.05.2003; 03 dtto v. 15.05.2003; 04 Antrag auf Ergänzung der Strafanzeige Dr. Werner Kreiseder v. 04.07.2003; 10 welche Zusagen wurden dem Zeugen seitens der Salzburger Sparkasse betreffend des Bestandrechtes der Fa. Glocknertrade GmbH gemacht ? Ernst PECILE hat Am 2. auf 3. 12. 2000 hat die beklagte Partei unter Beihilfe seiner Söhne Stefan Pecile und Andreas Pecile einen 2,5 m hohen, verschweißten Stahlgitterzaun errichtet. Zur Errichtung des Zaunes hat die beklagte Partei das Baustahlgitter verwendet, welches auf dem Grundstück gelagert war ( Die beklagte Partei in Band I ON 9 SZ 181:“ dieses Baustahlgitter gehört seit dem Kauf des Grundstückes mir, ich sehe nicht ein, dass – trotz des Fruchtgenussrechtes – lagernde brauchbare Gegenstände nicht mir gehören “). Die aus dem Garagentrakt ausgelagerten Fahrnisse wurden absichtlich wild durcheinander geworfen und rund um den südlichsten Teil des Garagentraktes West vorsätzlich Tankinhaltsreste verschüttet. Mit Endbeschluss zu 5 C 1712/00p BG Zell am See vom 18. 12. 2000 wurde die beklagte Partei der Besitzstörung für schuldig erkannt und mit der umgehenden Entfernung des Zaunes beauftragt. 11 aus welchem Grund hat der Zeuge dem Gerichtsauftrag zur Entfernung des illegal errichteten Zaunes keine Folge geleistet ? 293 Ernst PECILE hat dem Gerichtsauftrag vorsätzlich nicht Folge geleistet ( Band I ON 8 SZ 177: „ Im Jänner 2001 kontrollierten mein Vater Ernst Pecile und ich fast täglich unser neu gekauftes Grundstück in Bruck/Glstr., GP 91/7, weil wir vermuteten, dass Richard Leeb den von uns aufgestellten Zaun zu GP 91/6 wegreißen würde. Tatsächlich stellten wir am 16.1.2001, gegen 17 Uhr fest dass der Zaun abgerissen wurde.“ ).Ernst PECILE hat gemeinsam mit dem Sohn Stefan Pecile am 17. 01.2001 um 8:30 Uhr den Zaun zum Betriebsgelände überklettert und bis 9:00 Uhr Fotos entlang der Kohleboxen bis hin zum Garagentrakt West gemacht, der Negativfilm der Kriminalabteilung zur Verfügung gestellt. ( Band I ON 8 SZ 177 ) Ernst PECILE hat um 9:00 gemeinsam mit seinem Sohn Stefan PECILE ein Fass mit Heizöl Leicht (ausgelagert aus dem Garagentrakt West ) zum Auslaufen gebracht und die Gendarmerie Bruck per Mobiltelefon von einem Ölunfall in Kenntnis gesetzt. Vor Eintreffen der Gendarmeriebeamten wurde von Ernst PECILE der Amtssekretär der BH Zell am See Kurt Reiter vom Auslaufen des Ölfasses verständigt ( Band I ON 7 SZ 175 ). Von AS Kurt Reiter wurde am 17. 01. 2001 mit Zl. 6/203-44-2001 BH Zell am See um 9:00 Uhr das Umweltverfahren wegen Bodenverunreinigung gegen die Firma Voltaik Handels GmbH eingeleitet und Strafanzeige gegen Voltaik Handel, Leeb Betrieb und Glocknertrade GmbH und deren Geschäftsführer erstattet. 12 hat der Zeuge gegen die Firma Glocknertrade GmbH vor dem Bezirksgericht Zell am See ein Räumungsverfahren geführt ? Ernst PECILE hat gemeinsam mit dem Amtsekretär der Bezirkshauptmannschaft Zell am See Kurt Reiter gegenüber den Medienvertretern wahrheitswidrig Verursachungen durch den Kläger behauptet, von denen sie selbst genau gewusst haben, dass ihre Anschuldigungen unwahr waren. - Die durch den Beklagten am 17. 01. 2001 ausgelöste mediale Berichterstattung hat zur Betriebsaufgabe der Firmen Leeb Betriebs GmbH und Glocknertrade GmbH mit nachfolgender Eröffnung der Konkursverfahren über das Vermögen beider Firmen geführt: 13 ist dem Zeugen kenntlich, dass Verfahren während der Zeit der Konkursanhängigkeit der Glocknertrade GmbH der Nichtigkeit verfallen ? In der Zeit des Konkursverfahrens hat der Kläger Ernst Pecile gegen das Bestand-recht der Firma Glocknertrade GmbH auf dem Grundstück EZ 601 zu 5 C 1 /01x BG Zell am See Klage geführt. 14 der Zeuge möge darlegen, auf welchem Rechtsgrund er am 24. 05. 2007 erneut gegen die Auflagen des Endbeschlusses vom 18. 12. 2007, 5 C 1712/00p BG Zell am See verstoßen hat ? Ernst PECILE hat am 24. 05. 2007 erneut mit der eigenmächtigen Einzäunung der Liegenschaft EZ 601 gegen die Auflagen des rechtskräftigen Endbeschlusses vom 18. 12. 2000 vorsätzlich verstoßen. 294 15 kann der Zeuge erläutern, warum er den Vorladungen zur Einvernahme als Beschuldigter im Vorverfahren zu 28 Ur 1198/01v LG Salzburg keine Folge geleistet hat ? Ernst PECILE hat seiner Vorladung zur Einvernahme als Beklagter für den 1. August 2006 keine Folge geleistet, wie aus Band XXIII ON 288 zu entnehmen ist. 16 der Zeuge möge darlegen, wer den Auftrag zur Errichtung des Kaufvertrages an den Notar Dr. Reitstätter erteilt hat ? 17 wurde dem Zeugen seitens der Verkäuferin besondere Zahlungsbedingungen oder Nachlässe gewährt, wenn ja welche ? 18 hat es zwischen dem Zeugen und der Verkäuferin Vereinbarungen außerhalb des Kaufvertrages gegeben ? 19 ist dem Zeugen ein Rücktrittsrecht vom Kauf eingeräumt worden, wenn ja unter welchen Voraussetzungen ? 20 zu welchem Zeitpunkt hat der Zeuge den Gesamtkaufpreis an die Verkäufe-rin, in welcher Form erstattet ? 21 der Zeuge wolle erläutern, aus welchem Grund er dem Kauf zugestimmt hat, obwohl ihm der Verkäuferin keinen Schlüssel zum Grundstück übergeben konnte ? 22 hat der Zeuge deswegen am 2. auf 3. Dezember 2000 gemeinsam mit seinen Söhnen Stefan und Andreas einen illegalen Zaun errichtet ? 23 der Zeuge wolle ausführen, aus welchen Grund er dem Auftrag des Enbe-schlusses zu 5 C 1712/00p BG Zell am See vom 18. 12. 2000, den illegal errichteten Zaun zu entfernen, keine Folge geleistet hat ? 24 hat der Zeuge gemeinsam mit seinem Sohn Stefan am 17. 1. 2001 ein Ölfass zum Auslaufen gebracht, um gemeinsam mit Kurt Reiter ein Wasserrechtsverfahren mit Verleumdungskampagne gegen Leeb einzuleiten ? 25 der Zeuge wolle erklären, auf Grund welcher Sicherheiten er den Kaufpreis für die Liegenschaft EZ 601 KG Bruck an die Salzburger Sparkasse bezahlt hat, obwohl ihm die Verkäuferin keinen Schlüssel zum Kaufgegenstand ausgehändigt hat ? 26 der Zeuge wolle ausführen, welche exakten Aufträge er dem Notar Dr. Reit-stäter zur Errichtung des Kaufvertrages erteilt hat ? 27 der Zeuge wolle ausführen, zu welchem Zeitpunkt er die Honorarnote des Notars , in welcher Höhe berichtigt hat ? 28 der Zeuge wolle ausführen auf welcher Rechtsgrundlage er neurlich – entgegen dem Auftrag des Endbeschlusses vom 18. 12. 2000 – zwischen den Liegenschaften EZ 501 und EZ 601 einen Zaun errichtet hat ? 29 der Zeuge möge darlegen, warum er im November 2000 bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See sich über vorhandene Ablagerungen beschwert hat und die Entfernung dieser Ablagerungen nicht von der Verkäuferin verlangt hat ? 295 30 der Zeuge möge erklären, auf welcher Rechtsgrundlage er die Benützung der Brückenwaage – entgegen seiner Zusage vom Frühjahr 2001 – der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH vorenthält ? 31 der Zeuge möge erklären, welche der wasserrechtlichen Vorschriften über den Betrieb der Ölabscheideranlage auf Liegenschaft EZ 601 er bereits erfüllt hat ? 32 der Zeuge möge erläutern, wie er seiner Verpflichtung den Betrieb der Abwasseranlage, die er mit dem Grundstückskauf übernommen hat, nachzukommen gedenkt ? 33 der Zeuge möge darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage seine Weigerung zur Anteilsmäßigen Kostentragung zur Reparatur der gemeinsamen Zufahrtstraße basiert ? 34 der Zeuge wolle bestätigen, wenn ihm seitens der Verkäuferin eine gültige Löschungsquittung hinsichtlich des Fruchtgenussrechtes der Leeb Betriebs GmbH übergeben wurde ? 35 hat der Zeuge seitens der Verkäuferin eine Bestätigung über die Aufhebung des Bestandrechtes der Glocknertrade GmbH erhalten ? 36 der Zeuge möge detailiert darlegen, welche schriftliche oder mündliche Vereinbarungen hinsichtlich des Liegenschaftserwerbes er mit dem Masseverwalter Dr. Hackl und dem Verkäufer Dr. Kreiseder abgeschlossen hat ? 37 er Zeuge möge seine Rechtsauffassung im einzelnen erläutern, warum ihn 1. zu Reparatur und Erhaltung der gemeinsamen Zufahrtstraße keine Kostentragungspflicht trifft ? 2. die erworbene Ölabscheideranlage nicht betreiben muss ? 3. die Vorschriften nach dem Wasserrechtgesetz 1959 hinsichtlich der - Übergabe von Abwässern in das öffentliche Kanalnetz nicht zu be- achten hat ? 4. das Bestandrecht der Glocknertrade GmbH – das er bis zum 17. 01. - 2001 anerkannt hat – nicht weiter gegen sich gelten lassen muss ? Wortwörtlich übernommene Sachverhalte+Akteninhalte in www.leeb-oel.at: Ölfass vom 17. 01. 2001 Pecile und Reiter > Verleumdung die Strafanzeige gg Ernst u. Stefan PECILE der redliche Grundkäufer SCHADENERSATZKLAGE zu 9 Cg 71/01 v LG SALZBURG Falschaussagen vor Behörden und Gerichten neuerliche Besitzstörung durch Pecile PECILE Unterbrechung des Besitzstörungsverfahren 17C331/07y BG Zell am See bis zur Erledigung des Strafverfahrens gegen Ernst u. Stefan Pecile falsche Beweisaussage v. Stefan Pecile am 3.7. 2007 Strafanzeige gegen Stefan Pecile wegen vorsätzlicher Falschaussage vor Gericht zum 10, Jahrestag der Einleitung des Wasser-rechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH Zell am See durch Ernst u. Stefan PECILE mit AS 296 06.00 06.01 06.02 06.03 06.04 06.05 06.06 06.06A 06.07 06.08 06.09 Kurt REITER D. SALZBURGER SPARKASSE BANK AG gemeinsam mit Ernst und Stefan PECILE > Einleitung des Umweltverfahren "ÖLSKANDAL BRUCK " am 17. 01. 2001 h) Ernst + Stefan Pecile, Gletschermoosstr.11 Zell STRAFVERFAHREN gegen Ernst und Stefan PECILE wegen EINLEITUNG des Wasserrechtsverfahren der BH Zell am See " ÖLSKANDAL BRUCK " in BESCHÄDIGUNGS- und BEREICHERUNGSVORSATZ STRAFVERFAHREN gegen Stefan PECILE wegen EINLEITUNG des Wasserrechtsverfahren der BH durch Bodenverunreinigungen am 2.auf 3. 12. 2000, sowie zum Auslaufen gebrachtes ÖLFASS vom 17. 01. 2001 AZ 49 Bl 22/09 f LANDESGERICHT SALZBURG BEWEIS: 93.10 93.20 93.20A 93.20B offenes Grundbuch offenes Firmenbuch Wasserrechtsverfahren Zl. 6/403-44/2001; dazu Gerichtsakte zu 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), sowie den Hauptverhandlungen vom 3.9.2009 und 30. 10. 2009 zu 31Hv 143/09a und vom 15., 16. und 17. 06. 2011 zu 40 Hv 147/ 10g je Landesgericht Salzburg; PV - weitere Beweise ausdrücklich vorbehalten. Ersuchen um Beischaffung bezughabender Gerichtsakte: a) Gerichtsakte Bezirksgericht Salzburg: 16 C 501 / 03 m; 25 C 1002/06h; 34 C 720/06d; 11 C 1968/06i; c) Gerichtsakte Landesgericht Salzburg: AZ 23 S 1241/95k; 23 S 706/95h; 23 S 345/03k; AZ 23 S 185/01b; 28 Ur 1198/01v. 28 Ur 128/01v (Dr. Gratz), 25 Ur 15/01k (Kurt Reiter), d) Gerichtsakte Landesgericht Linz: 1 Nc 1/04k; ZEUGEN: Dr. Erhard Hackl, Rechtsanwalt, Hofgasse 7, 4020 Linz als Maseverwalter zu AZ 23 S 706/95 h; AZ 23 S1241/95k Konkursgericht LG Salzburg zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG und Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegen-schaften; Dr. Werner Kreiseder, als Prokurist der Salzburger Sparkasse Bank AG Alter Markt 3, 5020 Salzburg; zum Rechnungslegungsverfahren zum Erwerb und Verkauf der Liegenschaft EZ 601 GB 57303 Bruck zu seinen Vereinbarungen mit der Oberbank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften - Mag. Dr. Josef Weißl, MBA Vorstandsdirektor der OBERBANK AG Untere Donaulände 28, 4020 Linz zu seinen Vereinbarungen mit der Salzburger Sparkasse Bank AG zur Verwertung der betrieblichen und privaten Pfandliegenschaften Mag. Dr. Bernhard Gratz, Bezirkshauptmannschaft Zell am See 297 Stadtplatz 1; zu den Vorstellungen des Ernst Pecile bei der BH Zell am See hinsichtlich Verfahrensanordnung vom 29. 11. 2000 zur Auslagerung aus dem Garagentrakt Waren, Geräte und Hilfsstoffe wegen Widerspruch zur Garagenordnung iVm Widmung mit Bescheid Zl. 2-21.239/22-1978 BH Zell am See vom 28. 09. 1978 des gesamten Garagentrakt für die Warenlagerung; zur Errichtung eines illegalen Stahlzaunes zwischen EZ 501+601 mit Bodenverunreinigung vom 2. auf 3. 12 2000 durch Ernst,Stefan und Andreas Pecile; zur Einleitung Wasserrechtsverfahren am 17.+ Betriebsschließung am 18.1.01 Übernahme zum Verfahrensakt: 25.) 19. 03. 2013 Beklagter: Ernst P e c i l e, Miteigentümer einer Jugendher- berge, Kitzsteinhornstr. 11, 5700 Zellam See; Wiederaufnahme nach § 530 Abs 1, Z 1, 2, 3, 4, 6, 7 und Abs 2 ZPO des Zivilverfahren zu 9 Cg 71/01v Landesgericht Salzburg; AMTSHAFTUNGSKLAGE EINSCHREIBEN An das Landesgericht Salzburg e-mail: [email protected]. Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg XXII. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe XXIII. Amtshaftungsklage XXIV. Beweisantag 1 Dr. Gerald Simmer EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 04. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage III.Beweisantag 3 Hofrat Dr. Rolf Hemetsberger EINSCHREIBEN e-mail: [email protected]. am 05. 12. 2014 An das Landesgericht Salzburg Rudolfsplatz 2 5020 Salzburg I. Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe II. Amtshaftungsklage 298 am 02. 12. 2014 III.Beweisantag 4 4 Dr. Friedrich Gruber GRAPHISCHE DARSTELLUNGEN REKONSTRUKTION ZUSAMMENHÄNGENDER STRAFTATBESTÄNDE MEHRSTUFIGES VERFAHREN ZUR FESTSTELLUNGSKLAGE V. zum Klagsgrund: Die alsbaldige Feststellung des materiellen Rechtes erscheint unabdingbar, weil der Erstbeklagte Ernst Pecile gemeinsam mit dem Zweitbeklagten Stefan PECILE in Beschädigungsvorsatz a) am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestandberechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; b) den ungefrorenen Boden rund um den südlichen Teil des Garagentraktes West im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt; c) am 17. Jänner 2001 um 8:30 Uhr die Umzäunung des Hochtanklagers überklettert und um 9:00 Uhr ein 220–Liter-Fass mit Heizöl Leicht zum Auslaufen gebracht, um dem - gleichzeitig um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck amtierenden Amtssekretär Kurt Reiter einen Vorwand zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 gegen Leeb zu liefern; d) um 11:00 Uhr gegenüber Medienvertretern aus der Stadt Salzburg die allgemein offenbare Österreichweite Verleumdungskampagne gegen Leeb eröffnet haben, welche seitens der Behördenorgane und Medien bis heute fortgeführt wird; e) die Firmen Voltaik Handels GmbH, Glocknertrade GmbH und Leeb Betriebs GmbH, sowie deren Geschäftsführer Ingrid und Richard Leeb behördlicher und gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt haben. Auf Grund vor angeführter, strafrechtlich relevanter gemeinsamer Vornahmen der Erst- und Zweitbeklagten macht die Klägerin ihr entstandenen geldwerten Nachteil geltend und zitiert aus www.leeb-oel.at der zerbrochene Krug in Salzburg XVIII vom Dorfrichter Adam >zur AMTSHAFTUNGSKLAGE 3.) Einleitung des Wasserrechtverfahren+Österreichweiter Verleumdung A Konkursgericht des Landesgerichts Salzburg 1) AZ 23 S1241/95k Richard Leeb, geb. 01. 02. 1938 299 b) EZ 8 GB Bruck Strafsache Dr. Sieber / SalzbSpk Bank AG ATS 14,500.000,00 Schätzgutachten Ing. Ebner und ATS 2,600.000,00 Investition Glocknertrade GmbH +Maria Leeb ATS 17,100.000,00 = € 1,242.344,33 verzinst mit 4 % = € 49.693,77 für 14 Jahre € 695.712,78 insgesamt 1,938.057,11 EUR 1,938.000,00 C Verweigerung des Zuganges zu Gericht, trotz Erfüllung der Vorraussetzungen nach § 63 ZPO a) b) RECHTSVERTEIDIGUNG Arbeitsleistung 158 Monate je € 3.000,- = € 474.000, 00 Materialaufwand € 26.000.00 EUR 500.000,00 RÜCKFORDERUNG zu Unrecht verfügter Gerichtsgebühren EUR 120.000,00 EUR 360.000,00 Entschädigung 14-jährige Verleumdung EUR 700.00,00 Zwischensumme per 31- 12 – 2015 verzinst für 1 Jahr mit 4 % per 31- 12 - 2016 EUR 3.618.000,00 EUR 144.720,00 Gesamtforderung EUR 3.762.720,00 Wohnrecht für 100 m² im Objekt Bahnhofstr. 6 ab dem 01. 08. 2001; D Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 BH per 31- 12 – 2016 Woraus sich die vorsätzliche Schadensverursachung – gemeinsam veranlasst durch die Erst- und Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gegenüber der Klägerin mit EUR 3,8 Mio beziffert. aus vorangeführten Gründen erstattet die Klägerin ihr FESTSTELLUNGSBEGEHREN das Bezirksgericht Zell am See wolle alsbald feststellen, dass die beiden Erstund Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gemeinsam 1. am Wochenende vom 2. auf 3. Dezember 2000 den ruhigen Besitz der Bestand berechtigten Glocknertrade GmbH am Hochtanklager gestört; im Hochtanklager der Voltaik Handels GmbH durch absichtliches Verschütten von Mineralölresten aus ungereinigten Haushaltstanks verunreinigt; 300 3. am 17. Jänner 2001 um 8:30 Uhr die Umzäunung des Hochtanklagers überklettert und um 9:00 Uhr ein 220–Liter-Fass mit Heizöl Leicht zum Auslaufen gebracht, um dem - gleichzeitig um 9:00 Uhr am Gemeindeamt Bruck amtierenden Amtssekretär Kurt Reiter einen Vorwand zur Einleitung des Wasserrechtsverfahren Zl. 6/203-44/2001 gegen Leeb zu liefern; 4. um 11:00 Uhr gegenüber Medienvertretern aus der Stadt Salzburg die allgemein offenbare Österreichweite Verleumdungskampagne gegen Leeb eröffnet haben, welche seitens der Behördenorgane und Medien bis heute fortgeführt wird; 5. die Firmen Voltaik Handels GmbH, Glocknertrade GmbH und Leeb Betriebs GmbH, sowie deren Geschäftsführer Ingrid und Richard Leeb behördlicher und gerichtlicher Verfolgung ausgesetzt haben. 6 die beiden Erst- und Zweitbeklagten Ernst Pecile und Stefan Pecile gemeinsam in den Punkten 1. bis 5. rechtswidrig gehandelt haben; für alle entstandenen Schäden und Folgeschäden aus ihren rechtswidrigen Handlungen gemeinsam zur ungeteilten Hand Ersatz- und Haftpflichtig sind; die Kosten für dieses Verfahren alleine zu tragen haben. Um Antragsgemäße Stattgebung wird ersucht. 5671 Bruck/Glstr., am 9. Mai 2016 RICHARD L E E B -------------------------- 301
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