Havixbecker Frühlingsfest 17.04.2016 Havixbecker September

Verbindliche Anmeldung
zum
O Havixbecker Frühlingsfest 2016 (Sonntag, 17.04.2016)
O Havixbecker September 2016
(Sonntag, 11.09.2016)
Bei gleichzeitiger Buchung und Teilnahme an beiden Veranstaltungen wird ein Kombi-Rabatt von 10% auf den
Meterpreis bei beiden Veranstaltungen gewährt!
Anmeldeschluss für das Frühlingsfest bzw. für beide Veranstaltungen ist der 15.02.2016! Danach eingehende Anmeldungen
können evtl. nicht mehr angenommen werden!
Die Anmeldung kann per Mail an [email protected] oder per Post eingesandt werden.
Zwischen der Werbegemeinschaft Havixbeck e. V. (WGH) und dem Betreiber:
Name/Firma:
__________________________________________
Strasse:
__________________________________________
Wohnort :
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Telefon
______________ / _________________________
:
Mobiltelefon
______________ / _________________________
E-Mail-Adresse:
_________________________________________
Status:
O Verein (gemeinnützig)
O Sonstiger Aussteller
Stempel:
O Gastronomie
(bitte ankreuzen)
wird folgender Betreiber- und Standplatzüberlassungsvertrag geschlossen:
Die Werbegemeinschaft Havixbeck e. V. (im Nachfolgenden WGH genannt) veranstaltet an den o. a. Terminen in der Ortsmitte
der Gemeinde Havixbeck (Hauptstrasse, Altenberger Strasse, Schulstrasse etc.) die oben benannten Feste. Die Gemeinde
Havixbeck hat der WGH die Benutzung der Strassenabschnitte zu diesem Zweck und die Zuweisung von Standplätzen an die
Betreiber zugestanden. Hierzu werden die folgenden Vereinbarungen getroffen:
1.) Standplatz:
Dem Betreiber wird für die o. a. Tage zu den nachfolgend vereinbarten Zeiten ein Standplatz von _____ x 3 Metern
(mindestens 3 x 3 m) für:
__________________________________________________________________________________überlassen. *
*Bitte Angebot detailliert aufführen!!!
Der genaue Standort wird von der WGH bestimmt und während der Aufbauzeit zugeteilt.
Die Aufbauzeit ist an dem jeweiligen Sonntag (17.04. bzw. 11.09.2016) ab 06.00 Uhr bis 10.30 Uhr!
Nach 09.00 Uhr darf auf dem Veranstaltungsgelände kein Fahrzeug mehr bewegt werden!
Bei der Angabe der Meterzahl müssen Deichseln etc., die nicht abgenommen werden können, mit angegeben
werden!
2.) Standgebühren: mindestens 3 m)
Vereine (gemeinnützig)
ohne Verkauf
ohne Verkauf
30,00 € (für 3 m)
5,00 € jeder weitere m
Sonstige Aussteller
Gastronomie
45,00 € (für 3 m)
10,00 € jeder weitere m
mit Verkauf
45,00 € (für 3 m)
65,00 € (für 3 m)
80,00 €
mit Verkauf
10,00 € jeder weitere m
10,00 € jeder weitere m
20,00 € pro Meter
(für 3 m)
Die o. a. Gebühren sind zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.
Eine Überschreitung der angegebenen Maße hat den kostenpflichtigen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge.
Dabei werden Gebühren in Höhe des Standgeldes fällig.
3.) Kosten für Stromanschluss:
230V-Anschluß incl. Verbrauch: 15,00 € zzgl. MwSt. (Schuko-Stecker 16 A)
400V-Anschluß incl. Verbrauch: 25,00 € zzgl. MwSt. (Cekon CEE5-Stecker 16/32/63 A)
Folgende Anschlussstärke / Stecker wird benötigt: __________________________
4.) Zahlung / Zahlungsverzug
Die Stand- und Stromgebühren werden mit Einsenden dieser verbindlichen Anmeldung fällig. Die WGH stellt nach
Eingang dieser Anmeldung eine Rechnung aus, die bis spätestens 30 Tage vor dem jeweiligen
Veranstaltungstermin auszugleichen ist. Mit Überschreiten dieser Frist gerät der Betreiber automatisch in Verzug,
ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Sollte der Geldeingang bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht auf den Konten der WGH zu
verzeichnen sein, wird der Betreiber kostenpflichtig von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen und der
Standplatz anderweitig vergeben. Die WGH behält sich vor weitere hierbei entstehende Kosten geltend zu machen.
5.) Kann der Betreiber aus in seiner Person liegenden Gründen den Standplatz nicht nutzen, so bleibt er zur Entrichtung
des Standgeldes verpflichtet. Entsprechendes gilt auch bei einer falschen Angabe der Meterzahl und bei nicht
fristgerechter Zahlung der Gebühren.
Bei der Angabe der Meterzahl müssen Deichseln etc., die nicht abgenommen werden können, mit angegeben
werden. Werden die angegebenen Maße überschritten, so kann der Betreiber von der Veranstaltung ausgeschlossen
werden.
6.) Genehmigungen:
Die Beschaffung der für sein Geschäft evtl. erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigung ist Sache des
Betreibers. Die WGH übernimmt keine Haftung dafür, wenn die erforderlichen behördlichen Genehmigungen nicht
erteilt werden.
7.) Aufbauzeit / Öffnungszeit:
Havixbecker Frühlingsfest: Sonntag, 17.04.2016; Aufbauzeit von 6 bis 10:30 Uhr, Öffnungszeit von 11 bis 18 Uhr
Havixbecker September:
Sonntag, 11.09.2016; Aufbauzeit von 6 bis 10:30 Uhr, Öffnungszeit von 11 bis 18 Uhr
Der Abbau der Stände muss am Sonntag im Anschluss an die Veranstaltung erfolgen. Bei nicht erfolgtem Abbau
kann die WGH den Stand auf Kosten des Betreibers abbauen und abtransportieren sowie einlagern lassen.
Aufbauzeiten außerhalb der o. a. Zeit müssen im Vorfeld mit der WGH abgeklärt werden. Dazu nehmen Sie bitte
rechtzeitig Kontakt mit dem Büro der WGH auf .
Der Betreiber verpflichtet sich, den Stand während der gesamten oben angegebenen Öffnungszeit geöffnet zu halten.
Ein Verstoß hiergegen oder das vorzeitige Schließen/Abbauen des Standes stellen einen Verstoß gegen diesen
Vertrag dar. Der Betreiber verpflichtet sich in diesem Falle zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten
Standgebühr.
Weiterhin ist den Anordnungen des vom der WGH eingesetzten Aufsichtspersonals im Rahmen des BetreiberVertrages unbedingt Folge zu leisten.
8.) Abfall / Entsorgung:
Der Betreiber hat für Sauberkeit am Stand und in 5 Metern Umkreis während der Dauer der Veranstaltung und bis
zum vollständigen Abbau zu sorgen. Der Betreiber hat für seine Abfälle ausreichend Müllgefäße am Stand
aufzustellen, diese regelmäßig zu entleeren und seinen gesamten Müll selbst zu entsorgen. Sollte Abfall liegen
bleiben wird er von der WGH kostenpflichtig entsorgt. Der Betreiber erkennt diese Vorschrift mit seiner Unterschrift
ausdrücklich an.
Die Benutzung von Kunststoffbechern und Kunststoffgeschirr als Einweggeschirr und Bechern aus Styropor sowie der
Verkauf von Getränkedosen ist nicht gestattet. Nach Satzung der Gemeinde Havixbeck dürfen ausschließlich
recyclingfähige Schalen, Bestecke und Becher verwendet werden. Die Benutzung von Mehrweggeschirr und -besteck
wird ausdrücklich empfohlen!
Eine Beheizung der Stände mit elektrischen Heizgeräten ist grundsätzlich unzulässig.
9.) Dieser Vertrag wird dem Betreiber übermittelt. Nach Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Vertrages
an die WGH wird der Vertrag für den Betreiber wirksam. Nach Rücksendung der Vertragskopie und eines
Bestätigungsschreibens an den Betreiber wird der Vertrag für beide Seiten wirksam.
Dieser Vertrag soll bei etwaigen Lücken, Unklarheiten oder Veränderungen in seinen Grundlagen so ausgelegt
werden, wie es dem Sinn der Gesamtvereinbarung entspricht. Sollte eine Vereinbarung unwirksam sein oder werden,
so ist sie durch eine wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Vereinbarung
möglichst nahe kommt. Sollte eine dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so sollen die übrigen
Vereinbarungen dennoch wirksam bleiben.
Ort, Datum
Unterschrift des Betreibers
Werbegemeinschaft Havixbeck e. V.
Postfach 11 18
48325 Havixbeck
Fon: 0 25 07/72 76
Fax: 0 25 07/41 34
Mail: [email protected]
www. werbegemeinschafthavixbeck.de