Verbindliche Anmeldung zum O Havixbecker Frühlingsfest 2016 (Sonntag, 17.04.2016) O Havixbecker September 2016 (Sonntag, 11.09.2016) Bei gleichzeitiger Buchung und Teilnahme an beiden Veranstaltungen wird ein Kombi-Rabatt von 10% auf den Meterpreis bei beiden Veranstaltungen gewährt! Anmeldeschluss für das Frühlingsfest bzw. für beide Veranstaltungen ist der 15.02.2016! Danach eingehende Anmeldungen können evtl. nicht mehr angenommen werden! Die Anmeldung kann per Mail an [email protected] oder per Post eingesandt werden. Zwischen der Werbegemeinschaft Havixbeck e. V. (WGH) und dem Betreiber: Name/Firma: __________________________________________ Strasse: __________________________________________ Wohnort : __________________________________________ Telefon ______________ / _________________________ : Mobiltelefon ______________ / _________________________ E-Mail-Adresse: _________________________________________ Status: O Verein (gemeinnützig) O Sonstiger Aussteller Stempel: O Gastronomie (bitte ankreuzen) wird folgender Betreiber- und Standplatzüberlassungsvertrag geschlossen: Die Werbegemeinschaft Havixbeck e. V. (im Nachfolgenden WGH genannt) veranstaltet an den o. a. Terminen in der Ortsmitte der Gemeinde Havixbeck (Hauptstrasse, Altenberger Strasse, Schulstrasse etc.) die oben benannten Feste. Die Gemeinde Havixbeck hat der WGH die Benutzung der Strassenabschnitte zu diesem Zweck und die Zuweisung von Standplätzen an die Betreiber zugestanden. Hierzu werden die folgenden Vereinbarungen getroffen: 1.) Standplatz: Dem Betreiber wird für die o. a. Tage zu den nachfolgend vereinbarten Zeiten ein Standplatz von _____ x 3 Metern (mindestens 3 x 3 m) für: __________________________________________________________________________________überlassen. * *Bitte Angebot detailliert aufführen!!! Der genaue Standort wird von der WGH bestimmt und während der Aufbauzeit zugeteilt. Die Aufbauzeit ist an dem jeweiligen Sonntag (17.04. bzw. 11.09.2016) ab 06.00 Uhr bis 10.30 Uhr! Nach 09.00 Uhr darf auf dem Veranstaltungsgelände kein Fahrzeug mehr bewegt werden! Bei der Angabe der Meterzahl müssen Deichseln etc., die nicht abgenommen werden können, mit angegeben werden! 2.) Standgebühren: mindestens 3 m) Vereine (gemeinnützig) ohne Verkauf ohne Verkauf 30,00 € (für 3 m) 5,00 € jeder weitere m Sonstige Aussteller Gastronomie 45,00 € (für 3 m) 10,00 € jeder weitere m mit Verkauf 45,00 € (für 3 m) 65,00 € (für 3 m) 80,00 € mit Verkauf 10,00 € jeder weitere m 10,00 € jeder weitere m 20,00 € pro Meter (für 3 m) Die o. a. Gebühren sind zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Eine Überschreitung der angegebenen Maße hat den kostenpflichtigen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge. Dabei werden Gebühren in Höhe des Standgeldes fällig. 3.) Kosten für Stromanschluss: 230V-Anschluß incl. Verbrauch: 15,00 € zzgl. MwSt. (Schuko-Stecker 16 A) 400V-Anschluß incl. Verbrauch: 25,00 € zzgl. MwSt. (Cekon CEE5-Stecker 16/32/63 A) Folgende Anschlussstärke / Stecker wird benötigt: __________________________ 4.) Zahlung / Zahlungsverzug Die Stand- und Stromgebühren werden mit Einsenden dieser verbindlichen Anmeldung fällig. Die WGH stellt nach Eingang dieser Anmeldung eine Rechnung aus, die bis spätestens 30 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin auszugleichen ist. Mit Überschreiten dieser Frist gerät der Betreiber automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Sollte der Geldeingang bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht auf den Konten der WGH zu verzeichnen sein, wird der Betreiber kostenpflichtig von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen und der Standplatz anderweitig vergeben. Die WGH behält sich vor weitere hierbei entstehende Kosten geltend zu machen. 5.) Kann der Betreiber aus in seiner Person liegenden Gründen den Standplatz nicht nutzen, so bleibt er zur Entrichtung des Standgeldes verpflichtet. Entsprechendes gilt auch bei einer falschen Angabe der Meterzahl und bei nicht fristgerechter Zahlung der Gebühren. Bei der Angabe der Meterzahl müssen Deichseln etc., die nicht abgenommen werden können, mit angegeben werden. Werden die angegebenen Maße überschritten, so kann der Betreiber von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. 6.) Genehmigungen: Die Beschaffung der für sein Geschäft evtl. erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigung ist Sache des Betreibers. Die WGH übernimmt keine Haftung dafür, wenn die erforderlichen behördlichen Genehmigungen nicht erteilt werden. 7.) Aufbauzeit / Öffnungszeit: Havixbecker Frühlingsfest: Sonntag, 17.04.2016; Aufbauzeit von 6 bis 10:30 Uhr, Öffnungszeit von 11 bis 18 Uhr Havixbecker September: Sonntag, 11.09.2016; Aufbauzeit von 6 bis 10:30 Uhr, Öffnungszeit von 11 bis 18 Uhr Der Abbau der Stände muss am Sonntag im Anschluss an die Veranstaltung erfolgen. Bei nicht erfolgtem Abbau kann die WGH den Stand auf Kosten des Betreibers abbauen und abtransportieren sowie einlagern lassen. Aufbauzeiten außerhalb der o. a. Zeit müssen im Vorfeld mit der WGH abgeklärt werden. Dazu nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Büro der WGH auf . Der Betreiber verpflichtet sich, den Stand während der gesamten oben angegebenen Öffnungszeit geöffnet zu halten. Ein Verstoß hiergegen oder das vorzeitige Schließen/Abbauen des Standes stellen einen Verstoß gegen diesen Vertrag dar. Der Betreiber verpflichtet sich in diesem Falle zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Standgebühr. Weiterhin ist den Anordnungen des vom der WGH eingesetzten Aufsichtspersonals im Rahmen des BetreiberVertrages unbedingt Folge zu leisten. 8.) Abfall / Entsorgung: Der Betreiber hat für Sauberkeit am Stand und in 5 Metern Umkreis während der Dauer der Veranstaltung und bis zum vollständigen Abbau zu sorgen. Der Betreiber hat für seine Abfälle ausreichend Müllgefäße am Stand aufzustellen, diese regelmäßig zu entleeren und seinen gesamten Müll selbst zu entsorgen. Sollte Abfall liegen bleiben wird er von der WGH kostenpflichtig entsorgt. Der Betreiber erkennt diese Vorschrift mit seiner Unterschrift ausdrücklich an. Die Benutzung von Kunststoffbechern und Kunststoffgeschirr als Einweggeschirr und Bechern aus Styropor sowie der Verkauf von Getränkedosen ist nicht gestattet. Nach Satzung der Gemeinde Havixbeck dürfen ausschließlich recyclingfähige Schalen, Bestecke und Becher verwendet werden. Die Benutzung von Mehrweggeschirr und -besteck wird ausdrücklich empfohlen! Eine Beheizung der Stände mit elektrischen Heizgeräten ist grundsätzlich unzulässig. 9.) Dieser Vertrag wird dem Betreiber übermittelt. Nach Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Vertrages an die WGH wird der Vertrag für den Betreiber wirksam. Nach Rücksendung der Vertragskopie und eines Bestätigungsschreibens an den Betreiber wird der Vertrag für beide Seiten wirksam. Dieser Vertrag soll bei etwaigen Lücken, Unklarheiten oder Veränderungen in seinen Grundlagen so ausgelegt werden, wie es dem Sinn der Gesamtvereinbarung entspricht. Sollte eine Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so ist sie durch eine wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Vereinbarung möglichst nahe kommt. Sollte eine dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so sollen die übrigen Vereinbarungen dennoch wirksam bleiben. Ort, Datum Unterschrift des Betreibers Werbegemeinschaft Havixbeck e. V. Postfach 11 18 48325 Havixbeck Fon: 0 25 07/72 76 Fax: 0 25 07/41 34 Mail: [email protected] www. werbegemeinschafthavixbeck.de
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