BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Informationstag Wasser Baukostenzuschüsse (BKZ) richtig berechnen! Rechtsgrundlagen, Maßstäbe und Praxisbeispiele 28. April 2016, Düsseldorf Themen • AVBWasserV und ergänzende Bestimmungen • Musterrechnung von BKZ • Parallelen/ Unterschiede zu Versorgungsbedingungen Gas und Strom • Frontmetermaßstab, ansatzfähige Kosten und Pauschalierungen • Alte vs. neue Baukostenzuschussermittlung – Gibt es ein Wahlrecht? • Kalkulation von Baukostenzuschüssen – mit Beispielrechnungen • Baukostenzuschüsse aus kartellrechtlicher Sicht Moderation Dr. Sabine Wrede | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin Referenten Otmar Koetz | PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf Dr. Jochen Hentschel | CBH Rechtsanwälte, Köln Holger Schulz | Landkreis Gifhorn Dr. Sabine Wrede | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin Besuchen Sie uns unter www.bdew.de Programm Donnerstag, 28. April 2016, Düsseldorf 9.00 Uhr Begrüßungskaffee und Ausgabe der Tagungsunterlagen Moderation: Dr. Sabine Wrede, LL.M., Rechtsanwältin, Fachgebietsleiterin, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin 9.30 Uhr AVBWasserV und andere Rechtsgrundlagen • Verhältnis von AVBWasserV und Ergänzende Bestimmungen der Wasserversorgungsunternehmen • AGB-Kontrolle • Parallelen und Unterschiede zu Versorgungsbedingungen Gas und Strom Dr. Jochen Hentschel, Rechtsanwalt, CBH Rechtsanwälte, Köln 10.15 Uhr Errichtung und Betrieb von Hausanschlussleitungen • Trennung von Baukostenzuschuss und Hausanschlusskosten • Individualvereinbarungen • Wer zahlt den Baukostenzuschuss? • Neuberechnung Dr. Jochen Hentschel, Rechtsanwalt, CBH Rechtsanwälte, Köln 11.00 Uhr Kaffeepause 11.30 Uhr Berechnungsmaßstäbe für Baukostenzuschüsse • Versorgungsbereiche, ansatzfähige Kosten und Pauschalisierungen • Frontmetermaßstab • Andere kostenorientierte Bemessungseinheiten • Weiterer Baukostenzuschuss bei Erweiterung der Grundstücksnutzung • Exkurs: BKZ Gas, Strom und Fernwärme - Gemeinsamkeiten und Unterschiede Holger Schulz, Diplom-Verwaltungswirt, Stellvertretender Leiter des Fachbereichs Bauwesen, Landkreis Gifhorn 12.15 Uhr Berechnung des Baukostenzuschusses beim Anschluss an bestehende Verteilungsanlagen • Wahlrecht zwischen alter und neuer Baukostenzuschussermittlung • Gerichtliche Überprüfung der alten Baukostenzuschussermittlung • Abgrenzung Anschuss im „Altgebiet“ oder neuem Versorgungsbereich Holger Schulz, Diplom-Verwaltungswirt, Stellvertretender Leiter des Fachbereichs Bauwesen, Landkreis Gifhorn 13.00 Uhr Gemeinsames Mittagessen 14.00 Uhr Kalkulation von Baukostenzuschüssen und Hausanschlusskosten anhand eines Beispiels • Grundlagen der Berechnung – Welche Entscheidungen müssen getroffen werden? • Von A bis Z – die Berechnungsschritte einer BKZ-Kalkulation • Beispiel einer Hausanschlusskalkulation • Exkurs: BDEW Wasserpreistool 1.0 – Hilfe bei der Preiskalkulation Otmar Koetz, Diplom-Kaufmann, Senior Manager/ Prokurist, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf 15.00 Uhr Kaffeepause Kurzbeschreibung 15.15 Uhr Baukostenzuschüsse aus kartellrechtlicher Sicht • Grundlagen des Kartellrechts und Ablauf eines Preismissbrauchsverfahrens • BKZ – Bedeutung im Rahmen der Wasserpreiskontrolle • Handlungs- und Präventionsmöglichkeiten Dr. Sabine Wrede, LL.M., Rechtsanwältin, Fachgebietsleiterin, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin 16.00 Uhr Abschlussdiskussion und Klärung offener Fragen 16.15 Uhr Veranstaltungsende Hintergrund Wasserversorgungsunternehmen mit privatrechtlich ausgestalteten Versorgungsbedingungen können neben den reinen Anschlusskosten zur Herstellung der Leitung vom Netz der allgemeinen Wasserversorgung bis zur Hausanschlusssicherung auch Baukostenzuschüsse (BKZ) vom Anschlussnehmer erheben. Im Zuge der Anschlusserstellung ist diese Zahlung grundsätzlich einmalig vom Anschlussnehmer für den Ausbau des allgemeinen Wasserversorgungsnetzes zu entrichten. § 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) regelt grundsätzlich die Erhebung von BKZ. Die praktische Anwendung dieser Bestimmung sorgt teilweise für erhebliche Unsicherheit, insbesondere in Fällen von Altanlagen, Eigentümerwechseln und unterschiedlichen Berechnungsmaßstäben. Regelmäßig entstehen Rechtsprobleme auch, wenn bereits ermittelte - und erhobene - Baukostenzuschüsse neu berechnet werden müssen. Von ganz besonderer Wichtigkeit ist zudem auch das Verhältnis der Regelungen nach der AVBWasserV zu den Ergänzenden Bestimmungen der Wasserversorgungsunternehmen. Ziel Durch die Veranstaltung wird Ihnen anhand von Praxisbeispielen und mit Hinweisen auf die aktuelle Rechtsprechung gezeigt, wie Sie Baukostenzuschüsse (BKZ) wasserrechtlich rechtssicher regeln und berechnen. Auf Fallstricke und Ausnahmen wird besonders eingegangen. Ebenso werden Berechnungsmaßstäbe sowie Beispielrechnungen erläutert. Abschließend wird die Bedeutung von BKZ in Kartellverfahren dargestellt. Für Ihre individuellen Fragen ist ausreichend Zeit vorgesehen. Zielgruppe Geschäftsführer, Fach- und Führungskräfte von Wasserversorgern mit privatrechtlich ausgestalteten Wasserversorgungsbedingungen. Die Veranstaltung richtet sich auch an Rechtsanwälte und Steuerfachleute, die Wasserversorger zum Thema „Baukostenzuschüsse“ beraten. Weitere Veranstaltungen BDEW-Informationstag Vergaberecht 2016 für die Energie- und Wasserwirtschaft 15. März 2016, Bonn BDEW-Informationstag Löschwasservorhaltung 26. April 2016, Berlin BDEW-Leitveranstaltung 15. Wasserwirtschaftliche Jahrestagung 12. bis 13. September 2016, Berlin Anmeldung Baukostenzuschüsse (BKZ) richtig berechnen! 28. April 2016, Düsseldorf Vor- und Nachname Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen Funktion Fragen zur Anmeldung? Telefon 0 69.7 10 46 87-552 E-Mail Unternehmen Ihre Ansprechpartner Projektleitung: Frank Schmilowski Projektassistenz: Nicole von Saldern Telefon 030/ 28 44 94 - 215 [email protected] Abteilung Postfach / Straße PLZ / Ort Telefon / Fax BDEW-Mitglied Ja Nein Abweichende Rechnungsanschrift Straße / Postfach PLZ / Ort Unterschrift / Stempel Termin und Ort Veranstaltungstermin Donnerstag, 28. April 2016 9.30 Uhr bis 16.15 Uhr Veranstaltungsort Hilton Düsseldorf Georg-Glock-Straße 20 40474 Düsseldorf Tel.: 0211 43770, Fax: 0211 4377 2519 www.hilton.com Konditionen Teilnehmerbeitrag € 630,- für BDEW-Mitglieder € 880,- für Nicht-Mitglieder (einschließlich Tagungsunterlagen, Mittagessen, Pausengetränken, zzgl. MwSt.). Bei Absagen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50 %, bei Absagen ab dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnahmebeitrags. www.ew-online.de Veranstalter EW Medien und Kongresse GmbH Kleyerstraße 88 60326 Frankfurt am Main [email protected] www.ew-online.de Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EW Medien und Kongresse GmbH, die auf Anfrage erhältlich sind. Unternehmen Datum Fax 0 69.7 10 46 87-95 52 [email protected] Zimmerreservierung Wir haben im Tagungshotel ein Zimmerkontingent zum Sonderpreis bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn für Sie reserviert. Bitte buchen Sie Ihre Übernachtung direkt unter dem Stichwort „EW“. In Kooperation mit BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Reinhardtstraße 32, 10117 Berlin Ansprechpartner: Dr. Sabine Wrede Telefon 0 30.30 01 99-1523 [email protected] Anreise Für Ihre Anreise können Sie das kostengünstige Veranstaltungsticket der DB nutzen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Veranstaltungen“. Buchbar ist das Angebot ab sofort unter der Hotline 0 18 06.31 11 53 mit dem Stichwort: EW Medien (Telefonkosten aus dem Netz der Deutschen Telekom AG betragen 20ct/Anruf. Die Hotline ist Montag bis Samstag von 7.00–22.00 Uhr erreichbar.) In Kooperation mit Datenschutzhinweis Ihre persönlichen Angaben werden von der EW Medien und Kongresse GmbH nur für eigene Direktmarketingzwecke, evtl. unter Einbeziehung von Dienstleistern, verwendet. Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur zur Vertragserfüllung oder wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Falls Sie keine weiteren Informationen mehr erhalten wollen, können Sie uns dies jederzeit mit Wirkung in die Zukunft mitteilen. Eine Veranstaltung der
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