Wie komme ich an einen Studienplatz

ARBEITSPAPIER NR. 190 | APRIL 2016
AP
(Wie) Komme ich an einen Studienplatz?
Zulassungsverfahren und Zulassungschancen an
deutschen Universitäten und Fachhochschulen
Cort-Denis Hachmeister
Wencke Lah
Ronny Röwert
CHE gemeinnütziges Centrum für Hochschulentwicklung
Verler Straße 6
D-33332 Gütersloh
Telefon: ++49 (0) 5241 97 61 0
Telefax: ++49 (0) 5241 9761 40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.che.de
ISSN 1862-7188
ISBN 978-3-941927-70-4
(Wie) Komme ich an einen Studienplatz?
Zulassungsverfahren und Zulassungschancen an
deutschen Universitäten und Fachhochschulen
Cort-Denis Hachmeister
Wencke Lah
Ronny Röwert
Arbeitspapier Nr. 190
April 2016
Zusammenfassung
| Seite 1
Zusammenfassung
Das vorliegende Papier erklärt zunächst allgemein den Weg zu einem Studienplatz an einer
Hochschule (Zulassungsverfahren) und geht dann auf die Frage ein, wie groß die Chancen in
verschiedenen Fächergruppen und Fächern sind, auch tatsächlich an einer Universität oder
Fachhochschule / Hochschule für angewandte Wissenschaften zugelassen zu werden.
Dabei werden die Zulassungschancen und der Weg zum Studienplatz in ausgewählten
Fächern am Beispiel verschiedener (fiktiver) Studieninteressierter illustriert. Die Abschätzung
der Zulassungschancen geschieht auf der Basis von Angaben aus dem CHE Numerus
Clausus-Check sowie auf der Basis selbst recherchierter, realer Angaben aus Vorjahren zu
Zulassungsverfahren, Auswahlgrenzen und Zulassungschancen.
Der Text soll insbesondere Studieninteressierten (aber z.B. auch ihren Eltern) zum einen das
System der Hochschulzulassung in Deutschland erklären und sie zum anderen in die Lage
versetzen, Informationen über Zulassungsmöglichkeiten und Zulassungschancen richtig zu
interpretieren.
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Verzeichnis
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Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung: Was bietet dieses Papier? ...................................................................... 4
2
Wie komme ich an eine Hochschule? ...................................................................... 5
2.1
Information über Studienangebote ........................................................................... 6
2.2
Hochschulzugangsberechtigung .............................................................................. 7
2.3
Weitere Zulassungsvoraussetzungen ...................................................................... 7
2.4
Zulassungsbeschränkt oder nicht? .......................................................................... 8
2.5
Lokal oder bundesweit zulassungsbeschränkt? Wo bewerben? .............................. 9
2.6
Auswahlkriterien ...................................................................................................... 9
2.7
Zulassungsbescheid/-angebot ................................................................................11
2.8
Einschreiben oder nicht? ........................................................................................11
2.9
Was, wenn man keine Zulassung erhalten hat?......................................................12
3
Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften .............................................................................................13
3.1
Das Beispiel Betriebswirtschaftslehre (BWL) ..........................................................14
4
Zulassungschancen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften .......................21
4.1
Das Beispiel Maschinenbau ....................................................................................22
5
Zulassungschancen in der Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften.........28
5.1
Das Beispiel Psychologie........................................................................................29
6
Zulassungschancen in der Fächergruppe Mathematik und
Naturwissenschaften ..............................................................................................33
6.1
Das Beispiel Biologie ..............................................................................................34
7
Zulassung in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern ............................38
7.1
Das Beispiel Humanmedizin ...................................................................................38
8
Zulassung in Lehramtsstudiengänge ......................................................................44
9
Literaturverzeichnis.................................................................................................46
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Verzeichnis
| Seite 3
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Schematische Darstellung des Hochschulzugangs in Deutschland ....................... 6
Tabelle 2: NC-Quote (in Prozent) in Bachelorstudiengängen in der Fächergruppe
Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zum WS 2015/16 .........................13
Tabelle 3: Auswahlgrenzen in Betriebswirtschaftslehre an Universitäten zum WS
2014/15 ..................................................................................................................15
Tabelle 4: Auswahlgrenzen in Betriebswirtschaftslehre an Fachhochschulen zum WS
2014/15 ..................................................................................................................18
Tabelle 5: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach BWL zum WS 2014/15 .....................19
Tabelle 6: NC-Quote (in Prozent) in Bachelorstudiengängen in der Fächergruppe
Ingenieurwissenschaften zum WS 2015/16 ............................................................21
Tabelle 7: Auswahlgrenzen in Maschinenbau an Universitäten zum WS 2014/15 ................23
Tabelle 8: Auswahlgrenzen in Maschinenbau an Fachhochschulen zum WS 2014/15 .........25
Tabelle 9: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach Maschinenbau zum WS 2014/15......27
Tabelle 10: NC-Quote (in Prozent) in Bachelorstudiengängen in der Fächergruppe
Sprach- und Kulturwissenschaften zum WS 2015/16..............................................28
Tabelle 11: Auswahlgrenzen in Psychologie zum WS 2014/15.............................................30
Tabelle 12: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach Psychologie zum WS 2014/15 .......32
Tabelle 13: NC-Quote (in Prozent) in Bachelorstudiengängen in der Fächergruppe
Mathematik und Naturwissenschaften zum WS 2015/16 ........................................33
Tabelle 14: Auswahlgrenzen in Biologie zum WS 2014/15 ...................................................35
Tabelle 15: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach Biologie zum WS 2014/15 ..............37
Tabelle 16: Hochschul-Vergabegrenzen in der Abiturbestenquote im Fach
Humanmedizin zum WS 2015/16............................................................................39
Tabelle 17: Ortsverteilung der Zugelassenen im Fach Humanmedizin nach Wartezeit
im WS 2015/16 .......................................................................................................40
Tabelle 18: Auswahlverfahren der Hochschulen im Fach Humanmedizin zum WS
2015/16 ..................................................................................................................42
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Einleitung: Was bietet dieses Papier?
1
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Einleitung: Was bietet dieses Papier?
Immer mehr junge Menschen nehmen Jahr für Jahr ein Studium auf: Im Jahr 2014 waren es
über eine halbe Million Studienanfänger(innen). Insgesamt studieren derzeit knapp 3 Millionen
Menschen an deutschen Hochschulen. Hochschulbildung wird zum Normalfall.
Das CHE gemeinnützige Centrum für Hochschulentwicklung begleitet diese Entwicklung unter
anderem dadurch, dass es Informationen für Studieninteressierte zur Verfügung stellt.
Beispielsweise zur Qualität der Studienangebote mit dem CHE Hochschulranking
(www.zeit.de/ranking) oder zum Thema „Studium ohne Abitur/Fachhochschulreife“ mit dem
Online-Studienführer Studieren ohne Abitur (www.studieren-ohne-abitur.de).
Ein ganz wichtiges Thema für Studieninteressierte ist aber immer auch die Frage, wie und
ob man einen Studienplatz erhält, möglichst an der Wunschhochschule. In diesem
Zusammenhang fällt oft das Schlagwort „Numerus Clausus“ bzw. „NC“.
Deshalb hat das CHE zuletzt im Jahr 2015 seinen Numerus Clausus-Check1 veröffentlicht:
Darin wird detailliert und auch im Zeitvergleich gezeigt, in welchen Fächergruppen (z.B.
Ingenieurwissenschaften), bei welchen Abschlüssen (Bachelor oder Master), an welchen
Hochschultypen (Uni oder FH) und in welchen Bundesländern es besonders viele bzw. wenige
Studiengänge mit einer zahlenmäßigen Zulassungsbeschränkung gibt, d.h. mit einem NC.
Zeitgleich wurde die Broschüre Im Blickpunkt: Der Numerus Clausus (NC)2 veröffentlicht, in
dem speziell für Studieninteressierte einmal dargelegt wurde „was man über den Numerus
Clausus (NC) wissen muss und wo es die meisten frei zugänglichen Studiengänge gibt“.
Die Broschüre enthält die wichtigsten Ergebnisse aus dem Numerus Clausus Check und
beantwortet auch die wichtigsten Fragen zum Numerus Clausus.
Das hier vorliegende Papier komplettiert diese Reihe und möchte zwei wesentliche Fragen
beantworten:


Wie funktioniert, ganz allgemein, die Hochschulzulassung in Deutschland?
Wie viel ist, ganz konkret, eine bestimmte Abiturnote wert, wenn man sich für ein
Studium in einem bestimmten Fach interessiert?
Die Analyse der Zulassungschancen geht also im Vergleich zum CHE Numerus ClaususCheck über die einfache Frage „zulassungsbeschränkt oder nicht?“ und über die
Fächergruppen (z.B. Ingenieurwissenschaften) hinaus, bis auf die Ebene einiger ausgewählter
Fächer und Studiengänge und deren Zulassungsverfahren.
Das Papier soll Studieninteressierten helfen, besser zu verstehen, wie die
Hochschulzulassung in Deutschland strukturiert ist und wie man Informationen über
Zulassungschancen interpretiert.
1
http://www.che.de/downloads/CHE_AP_184_Numerus_Clausus_Check_2015_16.pdf
2
http://www.che.de/downloads/Im_Blickpunkt_Der_Numerus_Clausus_NC_2015_16.pdf
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Wie komme ich an eine Hochschule?
2
| Seite 5
Wie komme ich an eine Hochschule?
Eigentlich könnte der Weg an eine Hochschule3 in Deutschland ganz einfach sein: Das
Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 19724 aus dem Grundrecht auf freie
Berufswahl (Art. 12 GG) einen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz abgeleitet. Manche
Berufe setzten ein Studium voraus und da der Staat ein gewisses Monopol auf die
akademische Ausbildung hat, muss er gewährleisten, dass man das studieren kann, was man
braucht, um später diesen Beruf ausüben zu können. Ganz so einfach ist es aber doch nicht,
denn das Verfassungsgericht hat ein paar Einschränkungen definiert:



Es kann ein gewisses Maß an Qualifikation vorausgesetzt werden – in der Regel
nachgewiesen durch das (Fach-)Abitur.
Für bestimmte Studiengänge kann eine besondere Eignung vorausgesetzt werden
(z.B. im Fach Sport oder bei künstlerischen Studiengängen).
Die jeweilige Hochschule kann die Anzahl der Studierenden begrenzen, wenn ihr die
Aufnahme weiterer Studierender aus Gründen der Studienqualität nicht mehr
zugemutet werden kann. Es muss aber gewährleistet sein, dass alle Kapazitäten
ausgeschöpft worden sind.
Auf dieser Rechtsprechung aus dem Jahre 1972 fußt auch heute noch die
Hochschulzulassung in Deutschland. Ergänzt wurde sie durch eine Änderung des
Hochschulrahmengesetzes (HRG) im Jahr 2004, das den Hochschulen eine größere
Mitwirkung bei der Auswahl der Studierenden erlaubte und bestimmte zulässige
Auswahlkriterien definierte. Tabelle 1 auf der folgenden Seite zeigt das System des
Hochschulzugangs, also des Weges vom Studienwunsch bis zur so genannten Einschreibung
(der Anmeldung an einer Hochschule) im Überblick.








Der erste Schritt ist die Information über Studienangebote, Zugangs- und
Zulassungsvoraussetzungen.
Als nächstes muss die Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden.
Ggf. müssen noch weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein.
Dann stellt sich die Frage, ob der gewählte Studiengang an der gewählten Hochschule
lokal oder bundesweit zulassungsbeschränkt ist.
Davon ist wiederum abhängig, ob man sich an der Hochschule oder über das Portal
der Stiftung für Hochschulzulassung www.hochschulstart.de bewerben muss.
Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen wird dann auf der Grundlage
verschiedener Kriterien eine Auswahl zwischen den Bewerber(inne)n getroffen.
Wer einen Platz angeboten bekommt, kann sich an der Hochschule einschreiben.
Wer zunächst keinen Platz bekommen hat, muss auf einen anderen Platz, ggf. in einem
zulassungsfreien Studiengang hoffen, oder kommt vielleicht im Nachrückverfahren
zum Zuge. Auch das Losverfahren oder die Studienplatzklage sind Möglichkeiten
um an einen Studienplatz zu gelangen.
Leider werden unter „Hochschule“ von Studieninteressierten häufig fälschlicherweise nur Fachhochschulen bzw.
Hochschulen für Angewandte Wissenschaft verstanden. Hochschule ist jedoch der Oberbegriff für verschiedene
Arten von Einrichtungen der höheren Bildung, d.h. an denen man studieren kann. Die bekanntesten Typen von
Hochschulen sind Universitäten, Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen, Verwaltungsfachhochschulen. Zum Teil sind auch Berufsakademien per Gesetz Hochschulen.
3
4
BVerfGE 33, 303
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Wie komme ich an eine Hochschule?
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Tabelle 1: Schematische Darstellung des Hochschulzugangs in Deutschland
Studienwunsch
Information über
Studienangebote und
Zugangs- bzw.
Zulassungsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung
(HZB)
ggf. weitere
Zulassungsvoraussetzungen?
Zulassungsbeschränkung?



Bundesweite Portale wie www.hochschulkompass.de
länderspezifische Portale wie www.studifinder.de in NRW
Websites der Hochschulen (Rubriken „Studium“, „Studienangebot“,
„für Studieninteressierte“, etc.

Abitur

Fachhochschulreife

berufliche Qualifikation

Begabtenprüfung

Besuch von Orientierungsveranstaltungen/-portalen

(Vor-)Praktika

Berufserfahrung (bei Weiterbildungsstudium)

vorheriges Studium (bei Master)

Arbeitsvertrag (für duales Studium)

Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)
nein (rund
60% aller
ja (rund 40% aller Bachelor-Studiengänge)
BachelorStudiengänge)
lokal oder bundesweit
zulassungsbeschränkt?
lokal/örtlich

Bewerbung bei…




Auswahlkriterien




Zulassungsbescheid/-angebot
direkt bei der

Stiftung für HochschulHochschule
zulassung
www.hochschulstart.de
Dialogorientiertes
Serviceverfahren
(DoSV)
www.hochschulstart.de
(Fach-)Abiturnote
gewichtete Einzelfachnoten
Berufserfahrung, Abschlussnote der Ausbildung,
geleisteter Dienst
Ergebnisse von Tests
Ergebnis eines Auswahlgesprächs
Ortspräferenz
Wartezeit
ja
nein
Nehme ich den Platz an?
bundesweit
nein



ja
Platz geht an
Nachrücker(innen)

Nachrückverfahren
Losverfahren
in einen
zulassungsfreien
Studiengang
einschreiben
Kapazitätsklage
Einschreibung an der jeweiligen Hochschule
2.1 Information über Studienangebote
Einen Überblick über die Studienangebote in Deutschland bieten der Hochschulkompass der
HRK (www.hochschulkompass.de), die gemeinsame Website der Kultusministerkonferenz
und der Bundesagentur für Arbeit www.studienwahl.de sowie die Angebote weiterer privater
Anbieter wie ZEIT Online (http://studiengaenge.zeit.de) oder www.studieren.de.
Im Hochschulkompass kann man auch nachlesen, ob ein Studiengang zulassungsfrei, lokal
zulassungsbeschränkt oder bundesweit zulassungsbeschränkt ist. Die Ergebnislisten können
auch nach dem Zulassungsmodus gefiltert werden.
Informationen über das Zulassungsverfahren für Studiengänge, die von der Stiftung für
Hochschulzulassung vergeben werden findet man auf deren Website www.hochschulstart.de.
CHE Arbeitspapier Nr. 190
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Darüber hinaus gibt es länderspezifische Portale wie z.B. www.studifinder.de in NordrheinWestfalen oder www.studieninfo-bw.de in Baden-Württemberg.
Ansonsten sind die Informationen zu den Studiengängen auf den Websites der einzelnen
Hochschulen verfügbar. Meistens gibt es schon auf der Startseite eine Rubrik „Studium“, „Studienangebot“ oder „Studieninteressierte“.
2.2 Hochschulzugangsberechtigung
Die generelle Qualifikation für ein Studium an einer Hochschule ist die so genannte
Hochschulzugangsberechtigung, abgekürzt „HZB“. Diese kann man mit dem Abitur
(„Allgemeine Hochschulreife“) oder dem Fachabitur („Fachhochschulreife“) erwerben.
Darüber hinaus gibt es auch noch die Fachgebundene Hochschulreife, die z.B. an einer
Berufsoberschule erworben wird und mit der man nur bestimmte Fächer studieren kann.
Darüber hinaus gibt es mittlerweile weitere Wege, eine Hochschulzugangsberechtigung zu
erlangen:



Beispielsweise ist es in manchen Fällen möglich, mit einer Meisterprüfung oder
einem
anderen
hochqualifizierten
Berufsbildungsabschluss
die
Hochschulzulassungsberechtigung zu erwerben.
Auch mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung kann ein
Studium möglich sein, wenn eine fachliche Nähe zum Beruf gegeben ist.
Ein weiterer Weg ist das Ablegen einer Begabtenprüfung, also eines Tests, mit dem
man nachweist, dass man die für das jeweilige Studium notwendige Qualifikation hat.
Weitere Informationen zum Hochschulzugang über berufliche Qualifikation findet man im
Online-Studienführer Studieren ohne Abitur www.studieren-ohne-abitur.de. Es gibt dort auch
eine Suchmaschine, mit der man die Studiengänge finden kann, die auch ohne Abitur oder
Fachhochschulreife studierbar sind.
2.3 Weitere Zulassungsvoraussetzungen
Ggf. gibt es noch weitere Voraussetzungen, die von den Studieninteressierten erfüllt werden
müssen. Dies ist von Hochschule zu Hochschule und Studiengang zu Studiengang
unterschiedlich.
Manche
Hochschulen
sind
dazu
übergegangen,
den
Besuch
von
Orientierungsveranstaltungen oder auch das
Absolvieren eines OnlineOrientierungstests für die Hochschul- und Studienwahl zur Voraussetzung für eine
Einschreibung zu machen. Einen Orientierungstest kann man nicht „bestehen“, sondern man
erhält eine Rückmeldung in welchem Maße man für welche Studienfächer geeignet ist bzw.
welche Fächer den eigenen Interessen voraussichtlich am ehesten entsprechen. In BadenWürttemberg wird die Teilnahme an dem Online-Test www.was-studiere-ich.de beispielsweise
von vielen Hochschulen vorausgesetzt. Die Idee dahinter ist die Studieninteressierten zu
zwingen, sich eingehender mit der Studienwahl auseinander zu setzen.
Insbesondere im Bereich der ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge, aber z.B. auch für
den Studiengang Soziale Arbeit, wird an verschiedenen Hochschulen ein mehrwöchiges
Vorpraktikum vorausgesetzt. Auch hier ist die Idee, dass die Studieninteressierten schon
vorher einmal in das zukünftige Berufsfeld „hereingeschnuppert“ haben sollen, um sich auf
einer fundierten Basis für den Studien- und Berufsweg entscheiden zu können. Wichtig ist,
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Wie komme ich an eine Hochschule?
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sich frühzeitig zu informieren, ob ein Vorpraktikum gefordert ist, da dieses ggf. noch in der Zeit
zwischen Abitur und Studienbeginn absolviert werden muss.
Alternativ zum Vorpraktikum kann auch einschlägige Berufserfahrung gefordert werden. Für
manche
Studiengänge
ist
tatsächlich
eine
mehrjährige
Berufserfahrung
Zulassungsvoraussetzung, z.B. für weiterbildende Masterstudiengänge aber auch für einige
Bachelorstudiengänge, die auf einer beruflichen Qualifikation aufbauen (z.B. im Fach Pflege).
Für die Master- und Promotionsstudiengänge ist ein vorheriges Studium bzw. ein
entsprechender Studienabschluss Zulassungsvoraussetzung. Welche Art von Studiengang
für den Zugang zu einem bestimmten Master- oder Promotionsstudium vorausgesetzt wird,
entscheidet die jeweilige Hochschule.
Für die verschiedenen Formen des dualen Studiums (ausbildungsintegrierend,
berufsintegrierend,
praxisintegrierend)
ist
ein
entsprechender
Arbeitsbzw.
Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen Voraussetzung. In dieser Studienform werden
Lernerfahrungen im Betrieb mit Lernerfahrungen in der Hochschule kombiniert. Viele
Hochschulen unterstützen Studieninteressierte bei der Suche nach Partnerbetrieben.
Umgekehrt haben manche Unternehmen bestimmte Partnerhochschulen, an denen ihre
Mitarbeiter(innen) ein duales Studium durchführen können. Die dafür fälligen Studiengebühren
zahlt jeweils das Unternehmen.
Für manche Studiengänge gibt es Eignungsfeststellungsverfahren (EFV). Diese Verfahren
sind für einen Studiengang nur zulässig, wenn für das Studium über die normale
Hochschulzugangsberechtigung hinaus eine besondere Eignung notwendig ist. Besonders
häufig sind diese Verfahren in künstlerischen Studiengängen, ein anderes bekanntes
Verfahren ist der Eignungstest im Fach Sport. Anders als bei den Auswahlverfahren (siehe
unten) dient das Eignungsfeststellungsverfahren nicht dazu, die Bewerber(innen) in eine
Rangfolge zu bringen um dann zu entscheiden, wer zuerst einen Studienplatz angeboten
bekommt, sondern die Eignung wird generell (geeignet oder ungeeignet) festgestellt,
vergleichbar mit der Führerscheinprüfung. Für das Masterstudium wird oftmals eine
bestimmte Abschlussnote im Bachelorstudium (z.B. mindestens Note 2,0) vorausgesetzt.
Auch das ist eine mögliche Variante von Eignungsfeststellung.
2.4 Zulassungsbeschränkt oder nicht?
Kann man die entsprechende Hochschulzugangsberechtigung vorweisen und erfüllt man auch
alle Zulassungsvoraussetzungen, ist die nächste Frage, ob der Studiengang
zulassungsbeschränkt ist, also ob es einen so genannten Numerus Clausus (NC) gibt.
Eine Zulassungsbeschränkung kann dann von einer Hochschule eingeführt werden, wenn die
Anzahl der Studierenden dauerhaft die eigentlich maximal mögliche Anzahl von Plätzen
übersteigt. In diesem Fall wird eine konkrete Zulassungszahl festgelegt, also eine Höchstzahl
an Bewerber(inne)n, die zugelassen werden können. Diese beschränkte Anzahl von Plätzen
ist der Numerus Clausus (NC) (und nicht etwa ein bestimmter, geforderter Notenschnitt).
Bundesweit sind derzeit rund 40 Prozent aller Bachelor-Studiengänge zulassungsbeschränkt.
In die übrigen 60 Prozent der Studiengänge kann man sich – sofern man die entsprechende
Hochschulzulassungsberechtigung nachweist und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt –
direkt bei der Hochschule einschreiben. In welchen Fächergruppen und Bundesländern sowie
bei welcher Art von Hochschulen und Abschlüssen Zulassungsbeschränkungen besonders
häufig sind, haben wir ausführlich im CHE Numerus Clausus-Check dargelegt.
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Wie komme ich an eine Hochschule?
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2.5 Lokal oder bundesweit zulassungsbeschränkt? Wo bewerben?
Ein
Großteil
der
zulassungsbeschränkten
Studiengänge
ist
lokal/örtlich
zulassungsbeschränkt (lokaler NC). Das bedeutet, dass es in dem jeweiligen Fach zwar an
manchen Hochschulen eine Zulassungsbeschränkung gibt, aber nicht an allen.
Für einen lokal zulassungsbeschränkten Studiengang bewirbt man sich grundsätzlich an der
jeweiligen Hochschule. Welche Unterlagen einzureichen sind und welche Fristen gelten,
erfährt man auf den Websites der jeweiligen Hochschule oder auch in der Detailansicht zu den
einzelnen Studiengängen
Derzeit wird aber ein System etabliert, das sich Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)
nennt. Hierbei bewerben sich die Studieninteressierten nicht direkt an der Hochschule,
sondern an einer zentralen Stelle, der Website www.hochschulstart.de, die von der Stiftung
für Hochschulzulassung betrieben wird. Die Stiftung sammelt die Bewerbungen, gibt sie an die
Hochschulen weiter und gleicht die Wünsche der Bewerber(innen) und die Zu- und Absagen
der Hochschulen und Bewerber(inn)en miteinander ab. Ob die Bewerbungen direkt von der
Hochschule selbst oder über das DoSV / hochschulstart.de abgewickelt wird, erfährt man auf
den Webseiten der jeweiligen Hochschule.
Die Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) ist generell zuständig, wenn es
sich um einen Studiengang mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung handelt. Das
betrifft die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. In diesen Fächern
werden sämtliche Studiengänge (staatlicher) Universitäten über die Stiftung vergeben.
2.6 Auswahlkriterien
Im Falle eines zulassungsbeschränkten Studienganges muss entschieden werden, welche
Bewerber(innen) (zuerst) einen Platz angeboten bekommen sollen. Die Entscheidung muss
dabei so getroffen werden, dass (abgesehen von der Wartezeit) die Bewerber(innen) mit der
höchsten Studienerfolgswahrscheinlichkeit bevorzugt werden. Die (staatlichen)
Hochschulen haben dafür bestimmte gesetzliche Vorgaben und Möglichkeiten. Eine
Verlosung der Studienplätze oder eine Berücksichtigung nach dem Datum der Anmeldung ist
nicht möglich.
Der einfachste Fall tritt ein, wenn die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zu vergebenen
Plätze nicht oder nur gering überschreitet5. Dann können trotz Zulassungsbeschränkung alle
Bewerber(innen) zugelassen werden. Wenn das nicht geht, muss entschieden werden.
Zentrales Kriterium ist dabei die (Fach-)Abiturdurchschnittsnote. Sie muss nach den
gesetzlichen Vorgaben eine „wesentliche Rolle“ bei der Auswahlentscheidung spielen. In
vielen Fällen wird (neben der Wartezeit, s.u.) ausschließlich die Abiturnote als
Auswahlkriterium herangezogen. In diesen Fällen kann man auf den Hochschulwebseiten in
Erfahrung bringen, mit welchem Notendurchschnitt bei der letzten Bewerbungsrunde der/die
letzte Bewerber(in) noch eine Zusage erhalten hat. Dieser letztmögliche Notendurchschnitt
wird als Auswahlgrenze bezeichnet (leider fälschlicherweise oft als der „NC“).
5
Da ein gewisser Prozentsatz der Bewerber(innen), die einen Platz zugewiesen bekommen, diesen nicht annimmt,
bieten die Hochschulen von Anfang an mehr Bewerber(inne)n einen Platz an, als eigentlich Plätze vorhanden sind
(Überbuchung).
CHE Arbeitspapier Nr. 190
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Eine Variante der Berücksichtigung der Schulnoten bei der Auswahlentscheidung sind
gewichtete Einzelfachnoten, also dass z.B. die Mathematiknote noch einmal zusätzlich in
die Auswahlentscheidung einfließt. Auch die Leistungskurswahl kann berücksichtigt werden.
Hintergedanke dabei ist, dass gute Noten in bestimmten Fächern die
Studienerfolgswahrscheinlichkeit in bestimmten Studiengängen erhöhen. Es ist z.B. sinnvoll,
bei der Auswahl für ein Anglistik-Studium die Englischnote zu berücksichtigen oder dass
jemand Englisch als Leistungskurs gewählt hat. Für ein ingenieurwissenschaftliches Studium
könnten dagegen eher die Noten in Mathematik und Physik entscheidend sein.
Vorherige Berufserfahrung in einem dem Studium nahen Berufsfeld kann nicht nur zur
Zulassungsvoraussetzung gemacht werden (siehe 2.3) sondern auch bei der Auswahl
besonders berücksichtigt werden. Man erhält dann für die Ausbildung „Bonuspunkte“, z.B.
wenn jemand vor dem Medizinstudium eine Ausbildung zum/zur Krankenpfleger(in) gemacht
hat. Unter Umständen wird auch die Abschlussnote der Ausbildung oder auch die Tatsache,
dass ein Dienst (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr) geleistet wurde positiv berücksichtigt.
Eine weitere Möglichkeit, die Studienerfolgswahrscheinlichkeit zu bestimmen und auf dieser
Grundlage eine Auswahlentscheidung zu treffen sind (standardisierte) Tests. Der
bekannteste dieser Test ist der Test für medizinische Studiengänge (TMS)6. Der Test wird
von diversen medizinischen Fakultäten bei der Auswahl berücksichtigt.
Manchmal setzen Hochschulen auch Gespräche zur Auswahl von Bewerber(inne)n ein. Da
diese sehr personalaufwändig sind, setzen staatliche Hochschulen sie aber recht selten ein.
Wenn Gespräche durchgeführt werden, dann nach einer Vorauswahl (z.B. nach Abiturnote),
so dass man nicht sämtlichen Bewerber(inne)n einladen muss. Private Hochschulen setzen
hingegen Gespräche oder ganze Auswahltage/Assessment Center häufiger ein.
Bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Bewerbung über
www.hochschulstart.de) kann auch das Kriterium Ortspräferenz zum Tragen kommen. Die
Bewerber(innen) müssen dort eine Reihenfolge der von ihnen gewünschten Hochschulen (bis
zu 6) angeben. Die Hochschule wiederum kann die Bewerber(innen) bevorzugen, die für diese
Hochschule eine hohe Ortspräferenz haben (um nicht die auszuwählen, die eigentlich
woanders studieren möchten). Die Wahl der Ortspräferenz muss daher ggf. sehr taktisch
geschehen: Wenn man eine Hochschule mit hohem Bewerber(innen)andrang wählt und nicht
genommen wird, steht man ggf. an den anderen Hochschulen in der Liste hinter den
Bewerber(inn)en, die die andere Hochschule mit hoher Priorität gewählt haben.
Ein Kriterium, das staatliche Hochschulen tatsächlich einsetzen müssen ist die Wartezeit. Um
(zumindest theoretisch) allen Studieninteressierten die (grundgesetzlich verankerte)
Möglichkeit zu bieten, jeden gewünschten Studiengang studieren zu können, wird immer ein
gewisser Teil der Plätze (etwa 10-20 Prozent) in zulassungsbeschränkten Studiengängen an
die Bewerber(innen) mit der längsten Wartezeit vergeben. Die Wartezeit errechnet sich aus
der Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. dem Abitur) und der
Studienaufnahme und wird in Semestern (halben Jahren) gerechnet. Semester in denen
studiert wird, zählen allerdings nicht als Wartezeit. Die Wartezeit kann aber genutzt
werden, um z.B. eine Berufsausbildung zu machen oder einen Dienst abzuleisten, was ggf.
später zusätzlich positiv berücksichtig wird (siehe oben).
6
Nähere Infos: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=793
CHE Arbeitspapier Nr. 190
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2.7 Zulassungsbescheid/-angebot
Nach der Bewerbung für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang
(bzw. im Regelfall ja mehreren Bewerbungen) heißt es zunächst warten. Dann kann man
verschiedene Nachrichten erhalten:
Im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) kann man ein Zulassungsangebot erhalten,
das man annehmen oder zugunsten eines anderen Angebotes ablehnen kann. Wenn man ein
Angebot nicht annimmt, rückt automatisch der/die nächste Bewerber(in) auf der Liste nach.
Wenn man im Dialogorientierten Serviceverfahren ein Angebot annimmt oder in den anderen
Verfahren für einen Studienplatz ausgewählt wird, erhält man einen Zulassungsbescheid
(ggf. mehrere von verschiedenen Hochschulen), also die Erlaubnis, sich für einen bestimmten
Studiengang an der jeweiligen Hochschule einschreiben zu dürfen.
Eventuell erhält man aber auch einen Ablehnungsbescheid. Dabei ist zu beachten, dass die
Ablehnung auch nur für einen Teil des Verfahrens bzw. eine bestimmte Quote gelten kann.
Sowohl das Dialogorientierte Serviceverfahren als auch das Verfahren für die Vergabe der
Studienplätze in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen sind mehrstufige
Prozesse, bei denen man in verschiedenen Stufen eine Ablehnung oder eine Zulassung
bekommen kann. 7 8
Bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen werden z.B. die ersten 20
Prozent der Plätze an die Abiturbesten vergeben, dann an die 20 Prozent der Bewerber mit
der längsten Wartezeit. Kommt man in diesen Quoten nicht zum Zuge, erhält man zunächst
einmal Ablehnungsbescheide. Die meisten Plätze werden aber im Auswahlwahlverfahren der
Hochschulen vergeben. Gerade bei den Ablehnungsbescheiden der Stiftung für
Hochschulzulassung sollte man also genau lesen, worauf sich die Ablehnung bezieht.
2.8 Einschreiben oder nicht?
Hat man eine oder mehrere Zulassungen erhalten stellt sich die Frage, ob und wo man sich
einschreibt. Über das Dialogorientierte Serviceverfahren bzw. im Verfahren für die bundesweit
zulassungsbeschränkten Studiengänge erhält man jeweils nur eine einzige Zulassung. Wenn
man sich parallel direkt für einen Studiengang beworben hat, der nicht an einem dieser
Verfahren teilnimmt, hat man aber möglicherweise noch ein oder mehrere weitere
Zulassungen. Auf jeden Fall ist es notwendig, sich fristgerecht einzuschreiben
(Einschreibefrist), weil sonst die Zulassung verfällt. Mit der Einschreibung beantragt man
formell die Aufnahme in die Hochschule. Wenn man eine Zulassung erhalten hat und auch die
Erfüllung der entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen (Abiturzeugnis, ggf. Nachweis
über Vorpraktikum) vorweisen kann, ist die Einschreibung nur noch eine Formsache.
Darüber hinaus ist es guter Stil und fair gegenüber den zunächst abgelehnten
Bewerber(inne)n, nicht in Anspruch genommene Zulassungen abzusagen, damit die Plätze
schnell anderweitig vergeben werden können. Ein Grund für die Nichtannahme eines
Studienplatzes könnte sein, dass man gerade einen Dienst (z.B. Bundesfreiwilligendienst)
ableistet. In diesem Fall ist der Studienplatz für den Zeitpunkt, an dem man das Studium dann
aufnehmen kann, reserviert.
7
8
zum Dialogorientierten Serviceverfahren: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=3338
zu bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=515
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Wie komme ich an eine Hochschule?
| Seite 12
2.9 Was, wenn man keine Zulassung erhalten hat?
Wenn man in dem gewünschten zulassungsbeschränkten Studiengang (zunächst) keinen
Studienplatz erhalten hat, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Grundsätzlich werden Nachrückverfahren durchgeführt. Sofern nach der Einschreibefrist in
einem Studiengang noch Plätze frei bleiben, werden weitere Bewerber(innen) zugelassen, die
zunächst einen Ablehnungsbescheid erhalten haben. Dann gibt es eine weitere
Einschreibefrist für diese Bewerber(innen), und wenn dann immer noch Plätze frei bleiben gibt
es ein weiteres Nachrückverfahren. Beim Dialogorientierten Serviceverfahren ist das
Nachrücken bereits direkt in das Verfahren (Koordinierungsphase) eingebaut, d.h. die
Bewerberinnen und Bewerber rücken sofort nach, sobald ein Platz nicht angenommen wurde.
Falls nach Ende des Nachrückverfahrens noch (wenige) Plätze frei bleiben, werden diese in
einem Losverfahren vergeben. Im Dialogorientierten Serviceverfahren wird das als
Clearingverfahren bezeichnet. Für diese Verfahren muss man sich extra bei den
Hochschulen bzw. bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Wie der Name
Losverfahren schon sagt werden die Plätze verlost, d.h. die Abiturnote oder andere
Auswahlkriterien spielen bei der Vergabe keine Rolle. Man muss sich aber darüber im Klaren
sein, dass im Losverfahren tatsächlich nur einzelne Restplätze vergeben werden. Die
Chancen sind also vergleichsweise gering.
Natürlich besteht immer die Möglichkeit, sich in einen zulassungsfreien Studienplatz
einzuschreiben. Eventuell gibt es das Wunschfach an einer anderen Hochschule, die man
bisher noch nicht in Betracht gezogen hat? Vielleicht kann ein verwandtes Studienfach
gewählt werden? Möglicherweise kommt auch ein Studium im Ausland in Betracht?
Als letzte Möglichkeit, doch noch in den Wunsch-Studiengang an der Wunsch-Hochschule
zugelassen zu werden, steht einem der Rechtsweg offen, in Form einer Kapazitätsklage. Auf
diese Klagen spezialisierte Rechtsanwälte versuchen dabei der Hochschule nachzuweisen,
dass die Aufnahme der/des Klagenden doch noch möglich sei, weil noch nicht alle Kapazitäten
restlos ausgeschöpft seien. Wenn dies nachgewiesen werden kann erhält der/die Klagende
den identifizierten freien Platz. In wie vielen Fällen solche Klagen tatsächlich Erfolg haben, ist
unklar. Bedenken sollte man auch, dass die gesetzten Kapazitätsgrenzen tatsächlich schon
die letztmöglichen, ursprünglich nur für eine Übergangszeit
vorgesehenen
Maximalkapazitäten darstellen. Darüber hinaus lassen Hochschulen teilweise ohnehin schon
mehr Bewerber(innen) zu als Plätze vorhanden sind. Einerseits, um bei der
Kapazitätsauslastung auf der „sicheren Seite“ zu sein und andererseits um möglichst vielen
jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen.
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
| Seite 13
Disclaimer: Keine Gewähr für die Daten zu Zulassungschancen
Die in den nachfolgenden Kapiteln dargestellten Daten zu den Zulassungschancen und
Zulassungsgrenzen für einzelne Studiengänge sind sorgfältig recherchiert worden. Sie stellen aber den
Stand für das Wintersemester 2014/15 dar, aus dem man nur begrenzt Aussagen über die
Zulassungschancen für zukünftige Semester ableiten kann. Insofern sind die ausgewählten
Studiengänge und Angaben als realistische Beispiele zu verstehen, anhand derer das
Zulassungsverfahren und die Chancen von fiktiven Studieninteressierten erläutert werden.
Das CHE übernimmt aber keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben, vor allem nicht für deren
Gültigkeit für künftige Bewerbungen. Aktuelle Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen,
Zulassungsverfahren und Auswahlgrenzen sind auf den Webseiten der Hochschulen bzw. unter
www.hochschulstart.de zu finden.
3
Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-,
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
In die Fächergruppe der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften fallen die Fächer
Jura/Rechtswissenschaften
bzw.
Wirtschaftsrecht,
die
verschiedenen
wirtschaftswissenschaftlichen
Fächer
wie
z.B.
Betriebswirtschaftslehre
(BWL),
Volkswirtschaftslehre (VWL) oder der Mischstudiengang Wirtschaftswissenschaften sowie die
Sozialwissenschaften wie z.B. Soziologie, Politikwissenschaft aber auch Soziale Arbeit.
In dieser Fächergruppe sind gemäß des CHE Numerus Clausus-Checks 2015/16 im Bachelor
insgesamt 57,8 Prozent aller Studiengänge zulassungsbeschränkt. An Universitäten sind es
66,9 Prozent und an Fachhochschulen 53,0 Prozent (siehe Tabelle 2).
Das bedeutet umgekehrt: In mehr als 40 Prozent aller Studiengänge dieser Fächergruppe
kann man sich unabhängig von seiner Abiturnote einschreiben.
Tabelle 2: NC-Quote (in Prozent) in Bachelorstudiengängen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften zum WS 2015/16
Bundesland
insgesamt
Universitäten
Fachhochschulen
Baden-Württemberg
62,1
89,1
50,2
Bayern
75,0
59,5
92,1
Berlin
43,5
60,6
39,9
Brandenburg
59,6
60,0
59,3
Bremen
69,2
84,2
59,4
Hamburg
50,0
75,0
44,7
Hessen
62,4
61,6
62,8
Mecklenburg-Vorpommern
31,3
53,3
21,9
Niedersachsen
71,4
74,3
68,0
Nordrhein-Westfalen
52,2
74,4
42,7
Rheinland-Pfalz
58,6
51,9
64,4
Saarland
75,0
66,7
76,5
Sachsen
47,6
52,9
46,7
Sachsen-Anhalt
46,6
37,8
55,6
Schleswig-Holstein
89,5
94,1
85,7
Thüringen
28,1
26,7
30,3
Deutschland gesamt
57,8
66,9
53,0
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
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Die Anzahl der zulassungsbeschränkten Studiengänge variiert auch stark von Bundesland zu
Bundesland: Während an Universitäten in Baden-Württemberg fast 90 Prozent der
Studiengänge in dieser Fächergruppe mit einem NC belegt waren, war es an den Universitäten
in Thüringen nur ein Viertel der Studiengänge.
An Fachhochschulen in Bayern waren über 90 Prozent der Studiengänge dieser Fächergruppe
mit einem NC belegt, während es in Mecklenburg-Vorpommern nur gut 20 Prozent waren. Bei
der Suche nach NC-freien Studiengängen lohnt also ein Blick über die Grenzen des eigenen
Bundeslandes hinaus.
3.1 Das Beispiel Betriebswirtschaftslehre (BWL)
Als Beispiel-Fach für die Fächergruppe der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
wurde die Betriebswirtschaftslehre ausgewählt.
Betriebswirtschaftslehre ist das beliebteste Fach an deutschen Hochschulen. Insgesamt
studierten laut Statistischem Bundesamt im WS 2014/15 ca. 232.000 Personen dieses Fach,
darunter rund 59.000 im ersten Fachsemester9.
Der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zeigt allein für das
Studienfeld „Betriebswirtschaftslehre“ insgesamt 640 grundständige (also ohne vorheriges
Studium studierbare) Studiengänge an, darunter 101 an Universitäten und 537 an
Fachhochschulen, zwei weitere an einer Kunsthochschule10.
„Was ist mein Abitur wert?“ – Fragen einer Studieninteressierten
Sonja Klinkovski hat in NRW Abitur gemacht und will nun mit ihrem Abiturnotendurchschnitt
von 2,4 an einer nicht zu weit entfernten Hochschule, am besten einer Universität,
Betriebswirtschaftslehre studieren. Für das Bewerbungsverfahren stellt sie sich die folgende
Frage:
Wie sind meine Chancen auf einen Studienplatz?
Erste Möglichkeit: Zulassungsfreie Studiengänge
Von den oben genannten 640 im Hochschulkompass gelisteten Studienangeboten waren zum
letzten Wintersemester (2015/16) 297 Studienangebote zulassungsfrei, davon 27 an
Universitäten und 268 an Fachhochschulen. In Nordrhein-Westfalen gab es allerdings kein
zulassungsfreies Angebot an einer Universität (abgesehen von der FernUni Hagen) aber dafür
18 Studienangebote an Fachhochschulen in NRW, z.B. an der Fachhochschule Bielefeld. An
der TU Clausthal in Niedersachsen hätte Sonja sich aber beispielsweise im WS 2015/16
ebenfalls direkt einschreiben können.
9
Statistisches Bundesamt (2015)
10
Der Hochschulkompass listet bei der Stichwortsuche nicht nur Studienangebote auf, die exakt dem Suchbegriff
entsprechen, sondern auch andere, die einen signifikanten Anteil am Fach haben. So finden sich unter der Suche
nach „Betriebswirtschaftslehre“ auch Wirtschaftswissenschaften, Marketing und andere Fächer.
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
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Zweite Möglichkeit: Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Sonja interessiert sich aber auch noch für verschiedene Studienangebote mit
Zulassungsbeschränkung und hat für einige Universitäten, an denen besonders viele Leute
BWL studieren Informationen aus dem CHE Hochschulranking zur Bewerber-StudienplatzQuote und von den Hochschulhomepages zu den Auswahlgrenzen recherchiert und in einer
Tabelle zusammengestellt.
Tabelle 3: Auswahlgrenzen in Betriebswirtschaftslehre an Universitäten zum WS 2014/15
Auswahlgrenzen
WS 2014/15
Wartezeit in
Semestern
(Note)
Bewerber(innen)/
Studienplatz-Quote
WS 2014/15
Note
2.436:380 (6,4:1)
2,7
k.A.
Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)*
8.325:568 (14,7:1)
2,1
6 (3,3)
4.939:502 (9,8:1)
2,0
7
3.163:687 (4,6:1)
3,311
3
Uni Hohenheim
Wirtschaftswissenschaften (ökonomisches
Wahlprofil) (B.Sc.)
2.874:819 (3,5:1)
Auswahlverfahren der
Hochschulen (AdH):
403 von 970 Punkten* 3
Theoretisch letztmögliche Zulassung bei 3,8
Uni Bochum
Management and Economics (B.Sc.)
9.775:723 (13,5:1)
2,9
Uni Frankfurt a.M.
Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.)
7.299:659 (11,1:1)
2,3 Punkte*
Theoretisch letztmögli- 6 (2,6)
che Zulassung bei 2,6
Uni Köln
Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.)
k.A.
1,7
Hochschule
Studiengang
Uni Mainz
Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.)
TU München
Technologie- und Managementorientierte
Betriebswirtschaftslehre (TUM-BWL) (B.Sc.)
Uni Münster
Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.)
LMU München
Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.)
Uni Erlangen-Nürnberg
Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.)
3
2 (2,9)
8 (3,7)
*Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) und die Auswahlverfahren Hochschulen (AdH) der oben genannten
Universitäten werden in Tabelle 5 erläutert.
Was sagt das Verhältnis Bewerber(innen) zu Studienplätzen aus?
Von den ausgewählten Studiengängen ist keiner zulassungsfrei. Bei manchen der
Studiengänge ist das Verhältnis von Bewerber(inne)n zu Studienplätzen sehr ungünstig: So
bietet die Uni Münster zwar knapp 600 Plätze für Studienanfänger(innen) in der BWL an, es
haben sich im Wintersemester 2014/15 jedoch mehr als 8.000 Interessierte dort beworben.
Ein Verhältnis von fast 15 zu 1.
Von dem zahlenmäßigen Verhältnis alleine sollte sie sich aber nicht allzu sehr von einer
Bewerbung abschrecken lassen. Die Studieninteressierten bewerben sich verständlicherweise
auf mehrere Studienplätze und können letztendlich nur einen annehmen. An der Uni Bochum
war das Verhältnis von Bewerber(inne)n zu Plätzen im WS 2014/15 auch über 13:1,
letztendlich konnten aber noch Bewerber mit einem Abiturdurchschnitt von 2,9 zugelassen
werden – Sonjas Durchschnittsnote von 2,4 hätte also für einen Platz in Bochum gereicht!
11
Die Universität Erlangen-Nürnberg veröffentlicht nur die NC-Werte des aktuellen Wintersemesters 2015/16, demensprechend werden nur diese hier dargestellt.
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
| Seite 16
Was sagt die Auswahlgrenze nach Note aus?
Auch an der Uni Mainz oder der Uni Erlangen-Nürnberg hätte Sonjas Abiturdurchschnittsnote
für eine Zulassung im Studiengang „Wirtschaftswissenschaften“ (BWL und VWL zu etwa
gleichen Anteilen) gereicht – ihr Abiturschnitt war besser als der des/der letzten zugelassenen
Bewerbers/Bewerberin. An der Uni Münster (2,1), LMU München (2,0) oder an der Uni Köln
(1,7) hätte sie dagegen über den Abiturschnitt keine Zusage erhalten.
Die Auswahlgrenzen können sich von Jahr zu Jahr ändern, weil sie eben nicht im Voraus
festgesetzt sind, sondern weil immer jeweils die Bewerber(innen) mit den besten Noten zuerst
eine Zusage bekommen. Die Note, mit der die oder der letzte noch zugelassen wurde ist dann
das, was die Hochschulen als Auswahlgrenzen (landläufig fälschlich als „NC“ bezeichnet)
veröffentlichen. Sonja könnte es daher auch mit einer Bewerbung in Münster versuchen, in
der Hoffnung, dass sich zum nächsten Semester vielleicht ein paar weniger Abiturient(inn)en
bzw. mehr Abiturient(inn)en mit einem schlechteren Abi als Sonja bewerben.
Wie funktioniert die Auswahl nach Wartezeit?
Darüber hinaus sollte Sonja auch beachten, dass neben dem Abiturdurchschnitt die WartezeitWerte relevant sind. Ein Teil der Studienplätze wird an die Bewerber(innen) mit der längsten
Wartezeit vergeben. Wenn Sonja nicht direkt nach dem Abitur ein Studium aufnimmt, sondern
vorher z.B. ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eine Berufsausbildung macht, sammelt sie
sogenannte Wartesemester. Jedes Jahr, in dem sie nicht studiert, sammeln sich zwei
Semester Wartezeit an.
Mit einer zweijährigen Berufsausbildung (≙ 4 Semester Wartezeit) hätte Sonja also in Mainz,
Erlangen-Nürnberg und Hohenheim auch über die Wartezeit einen Studienplatz erhalten, weil
alle Bewerber(innen) mit mindestens 3 Semestern Wartezeit zugelassen wurden. Für einen
Platz in Münster (6 Semester), München (7), Frankfurt (6) oder Köln (8) hätte es dagegen nicht
gereicht.
Wenn viele Bewerber(innen) die gleiche Anzahl von Wartesemestern aufweisen und die
Hochschule nicht alle Bewerber(innen) mit dieser Anzahl von Wartesemestern aufnehmen
kann, wird zusätzlich nach der Abiturnote entschieden. Die Wartesemester-Angabe bei der
Uni Münster von „6 (3,3)“ bedeutet, dass Sonja mit mindestens 7 Wartesemestern zugelassen
werden würde sowie mit 6 Wartesemestern und einer Note von mindestens 3,3. Da sie eine
2,4 im Abitur hatte, reichen also sechs Wartesemester.
Wann ist Wartezeit ein nachrangiges Kriterium?
Umgekehrt wird die Anzahl der Wartesemester als zweites Kriterium herangezogen, wenn eine
Auswahl mit vielen Bewerber(inne)n mit der gleichen Abiturdurchschnittsnote getroffen werden
muss. Eine Angabe bei der Auswahl nach der Durchschnittnote von 2,6 (2) heißt, dass alle
Studieninteressierten mit einer Abiturnote von besser als 2,6 sowie alle mit der Note von 2,6
und mindestens zwei Wartesemestern zugelassen wurden.
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Welche Kriterien könnten sonst noch angewandt werden?
Manche Hochschulen wählen nicht ausschließlich nach der Abiturdurchschnittsnote und der
Wartezeit aus, sondern ziehen weitere Kriterien für die Auswahlentscheidung im
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) heran. Die Abiturnote muss aber per Gesetz
dabei trotzdem noch eine wesentliche Rolle spielen. In Frankfurt wird z.B. noch einmal
besonders die Mathematiknote berücksichtigt und in Hohenheim kann mit vorheriger
Berufsausbildung gepunktet werden, so dass man auch mit einem etwas schlechteren
Abiturdurchschnitt noch eine Chance hat – in Hohenheim im WS 2014/15 z.B. im günstigsten
Fall auch noch mit der Note 3,8.
Beim
Bachelor-Studiengang
Technologieund
Managementorientierte
Betriebswirtschaftslehre der Technischen Universität München gibt es ein sogenanntes
Eignungsfeststellungsverfahren. Bei der „normalen“ Auswahl werden alle Bewerber(innen)
in eine Rangfolge gebracht und dann so viele von der Liste von oben angefangen zugelassen,
bis alle Plätze vergeben sind. Wenn sich die Anzahl der Bewerber(innen) und der Plätze die
Waage halten, werden alle zugelassen. Bei der Eignungsfeststellung setzt man dagegen von
vornherein Grenzwerte und alle Bewerber(innen), die besser sind, werden zugelassen. Ein
Eignungsfeststellungsverfahren kann auch bei (zahlenmäßig) nicht zulassungsbeschränkten
Studiengängen angewendet werden, sodass Sonja bei der Stichwortsuche nach
zulassungsfreien Studiengängen auf jeden Fall auch prüfen muss, ob nicht doch eine andere
Art der Auswahl der Bewerber(innen) getroffen wird.
Für den Studiengang an der TU München zählt z.B. zunächst die Abiturnote zu 65 Prozent
und eine Mischung aus den Noten in Deutsch (2x), Mathe (2x) und einer Naturwissenschaft
(1x) zählen zu 35 Prozent. Wer dabei eine gewisse Mindestpunktzahl (80 von 100 Punkten)
erreicht, wird sofort zugelassen. Den Teil der Bewerber(innen), die die Mindestpunktzahl
(knapp) nicht schaffen, lädt die Hochschule zu einem Vorstellungsgespräch ein. Wer darin
punkten kann und zusammen mit der in diesem Fall zu 50 Prozent zählenden Abiturnote eine
gewisse Mindestpunktzahl (70 Punkte) erreicht, wird ebenfalls zugelassen.
Generell sind solche aufwändigen Verfahren im vergleichsweise günstigen
Massenstudiengang BWL aber eher unüblich. Einige private Hochschulen, insbesondere die
privaten Universitäten / Business Schools legen aber großen Wert auf eine gezielte Auswahl
ihrer Studierenden, die mehr als die Abiturnote und Wartezeit als Kriterien berücksichtigt.
Wie funktioniert die Zulassung an einer Fachhochschule?
Da es insgesamt deutlich mehr BWL-Studiengänge an Fachhochschulen als an Universitäten
gibt, nimmt Sonja auch ein paar Studienangebote von Fachhochschulen unter die Lupe. Die
folgende Tabelle zeigt eine Auswahl an BWL-Studiengängen an Fachhochschulen, von denen
mittlerweile die Mehrzahl das „Fachhochschule“ im Namen zugunsten andere Bezeichnungen
wie z.B. „Hochschule“, „Technische Hochschule“ oder „Hochschule für Angewandte
Wissenschaften“ abgelegt hat.
Das Zulassungsverfahren unterscheidet sich im Großen und Ganzen nicht von dem an
Universitäten. Eine Besonderheit ist, dass an Fachhochschulen als Zulassungsvoraussetzung
oft die Fachhochschulreife oder die Fachgebundene Hochschulreife ausreichen.
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Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
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Tabelle 4: Auswahlgrenzen in Betriebswirtschaftslehre an Fachhochschulen zum WS 2014/15
Hochschule
Studiengang
TH Köln
Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.)
FH des Mittelstands/Bielefeld (priv.)
Betriebswirtschaft (B.A., berufsbegleitend,
Fernstudium)
Hochschule Neu-Ulm
Betriebswirtschaft (B.A.)
HS Düsseldorf
Business Administration (B.A.)
FH Dortmund
Betriebswirtschaft (B.A.)
HTW Berlin
Betriebswirtschaftslehre (B.A.)
HWR Berlin
Business Administration (B.A.)
FH Aachen
Betriebswirtschaft / Business Studies (B.Sc.)
TH Nürnberg
Betriebswirtschaft (B.A.)
Bewerber(innen)/
Studienplatz-Quote
WS 2014/15
7232:320 (22,6:1)
Auswahlgrenzen
WS 2014/15
Wartezeit in Semestern
Note
(Note)
2,0 bei Abitur,
6
(3,1 bei FOS12)
k.A.
EFV
1714:131 (13,1:1)
2,8
8 (3,2)
4821:154 (31,3:1)
2,1 (Los)
14
3197:180 (17,8:1)
2,5
k.A.
3078:200 (15,4:1)
1849:210 (8,8:1)
1,4, im AdH
k.A.
2,9, im AdH
k.A.
8 (3,2)
6 (3,1)
2538:256 (9,9:1)
2,6 (2)
k.A.
2596:427 (6,1:1)
2,7 (2,9 mit
FOS)
6
*Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) und die Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) der oben genannten
Fachhochschulen werden in Tabelle 5 erläutert.
Die Anzahl der Studienplätze je Studiengang an Fachhochschulen im Fach
Betriebswirtschaftslehre ist, wie in anderen Fächern auch, deutlich geringer als an
Universitäten. Von den hier abgebildeten Studiengängen überschreiten nur die TH Köln und
die TH Nürnberg die Grenze von 300 Studienanfänger(inne)n im Wintersemester 2014/15. Die
Bewerber(innen)zahlen sind jedoch trotzdem sehr hoch, sodass sich ein noch extremeres
Verhältnis zwischen Bewerber(inne)n und Zugelassenen ergibt als an den Universitäten. Im
extremsten hier gelisteten Fall, der Hochschule Düsseldorf ,ergibt sich ein Verhältnis von 31,3
Bewerber(inne)n auf eine(n) Zugelassene(n).
Der für eine Zulassung über die Note notwendige Notenschnitt variiert hier recht stark
zwischen 1,4 (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin) und 2,8 (Hochschule für
angewandte Wissenschaften Neu-Ulm). Sonja hätte hier also verschiedene Möglichkeiten, mit
ihrem Schnitt von 2,4 an einer der oben gelisteten Fachhochschulen unterzukommen, in ihrem
Heimat-Bundesland NRW z.B. an der FH Dortmund oder der FH Aachen. Auf einen Platz an
der Hochschule Düsseldorf müsste sie (zumindest nach dem Stand zum WS 2014/15)
dagegen 14 Semester, d.h. 7 Jahre warten.
An Fachhochschulen gibt es oftmals eine zweite NC-Grenze für Bewerber(innen) von
Fachoberschulen. Um deren Chancen auf einen Studienplatz nicht zu schmälern, wird
beispielsweise an der TH Nürnberg der gleiche Anteil an Bewerber(inne)n zugelassen, wie es
dem Anteil an den Bewerbungen entsprach.
In der folgenden Tabelle 5 werden die verschiedenen Zulassungsverfahren für die in
Tabelle 3 und Tabelle 4 aufgelisteten Studiengänge noch einmal ausführlicher dargestellt.
12
Die Zulassungsgrenzen von Absolvent(inn)en einer Fachoberschule unterscheiden sich von denen für die
(Fach-)Abiturient(inn)en. Je nach Hochschule (siehe Tabelle 4) gibt es eine eigene Quote.
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Tabelle 5: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach BWL zum WS 2014/15
Hochschule, Studiengang
Uni Würzburg: Wirtschaftswissenschaft
Uni Münster: Betriebswirtschaftslehre
LMU München: Betriebswirtschaftslehre
Uni Erlangen-Nürnberg: Wirtschaftswiss.
TH Nürnberg: Betriebswirtschaft
Uni Bochum: Management and Economics
TH Köln: Betriebswirtschaftslehre
FH Aachen: Betriebswirtschaft
HS Düsseldorf: Business Administration
FH Dortmund: Betriebswirtschaft
Uni Köln: Betriebswirtschaftslehre
HAW Neu-Ulm
Betriebswirtschaft
TU München
Technologie- und Managementorientierte
BWL
Uni Hohenheim
Wirtschaftswissenschaften
Uni Frankfurt
Wirtschaftswissenschaften
HTW Berlin
Betriebswirtschaftslehre
HWR Berlin
Business Administration
FH des Mittelstandes Bielefeld
Betriebswirtschaftslehre
Zulassungsverfahren
90 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben. Bei gleicher Note entscheiden zunächst die
Wartezeit, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los.
10 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Bei gleicher Wartezeit entscheiden zunächst die
Durchschnittsnote, dann ein abgeleisteter Dienst und dann
das Los.
80 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben. Bei gleicher Note entscheiden zunächst die
Wartezeit, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los.
20 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Bei gleicher Wartezeit entscheiden zunächst die
Durchschnittsnote, dann ein abgeleisteter Dienst und dann
das Los.
Es gibt eine Sonderregel für Absolvent(inn)en von Fachoberschulen. Der Anteil der zuzulassenden Bewerber von Fachoberschulen soll dem Anteil der Bewerber von Fachoberschulen entsprechend. Dementsprechend gibt es zwei verschiedene NCs.
Fakultätsabhängiges Eignungsfeststellungsverfahren.
Im BWL Studiengang werden die Noten in Deutsch (zweifach),
Mathematik (zweifach) und einer fortgeführtem Naturwissenschaft (einfach) zu 35 Prozent und die Abiturnote zu 65 Prozent gewichtet. Ebenfalls wird das Punktesystem angewandt,
eine direkte Zulassung erfolgt bei 80 Punkten. Alle anderen
Bewerber(innen) werden zum Zulassungsgespräch geladen.
Das Ergebnis des Gesprächs geht zu 50 Prozent in die Gesamtpunktzahl ein. Zugelassen wird mit einer Gesamtpunktzahl von 70 Punkten.
10 Prozent der Bewerber werden über die Wartezeit zugelassen, 90 Prozent über ein Auswahlverfahren.
In diesem werden zu der Punktzahl (max. 840) im Abitur weitere Punkte hinzugerechnet. Das sind a) eine Berufsausbildung (40 Punkte), b) ein Praktikum (3 Monate) (20 Punkte) oder c) besondere Preise, Leistungen (max. 30 Punkte); wobei
nur entweder a) oder b) zurate gezogen werden können.
20 Prozent der Bewerber(innen) werden über die Wartezeit
zugelassen, 80 Prozent der Plätze werden nach einer Rangfolge vergeben, die sich zu 80 Prozent aus der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und zu 20 Prozent
aus dem Durchschnitt der darin ausgewiesenen letzten vier
Halbjahresnoten für das Fach Mathematik ergibt.
20 Prozent der Plätze werden nach Wartezeit vergeben, 20
Prozent nach der Durchschnittsnote, 60 Prozent nach dem
Auswahlverfahren: Dabei wird die Durchschnittsnote mit 0,7
multipliziert, die Note der Berufsausbildung mit 0,3. Beide Zahlen werden addiert. Wenn keine Berufsausbildung vorliegt,
dann wird die Note 4 angenommen. Noten von studienrelevanter Ausbildung werden deutlich nach oben gestuft, Noten
von nicht-studienrelevanter Ausbildung deutlich nach unten.
Die Rangfolge der Bewerber(innen) wird folgendermaßen erstellt: 40 Prozent Durchschnittsnote, 20 Prozent Deutschnote,
20 Prozent Mathenote, 15 Prozent Englischnote und 5 Prozent
Note der Berufsausbildung.
Alle Bewerber, die die formalen Voraussetzungen erfüllen,
werden zum Auswahlverfahren geladen. Dort werden Englisch- und Mathekenntnisse geprüft sowie Gruppenarbeiten
gelöst und eine Kompetenzdiagnostik gemacht. Darauf folgt
ein Gespräch mit einem Dozenten. Über das genaue Vorgehen und Zulassungsgrenzen macht die Hochschule keine Angaben.
CHE Arbeitspapier Nr. 190
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Die HTW und die HWR Berlin wenden ein Auswahlverfahren an, in dem u.a. die Note der ggf.
vorherigen Berufsausbildung berücksichtigt wird: Im Falle der HTW wird eine Berufsausbildung
mit 30 Prozent angerechnet. Bewerber(innen) ohne Berufsausbildung haben dort klare
Nachteile, da ihnen automatisch eine 4,0 für diesen Teil berechnet wird. Auch an der HWR
wird eine Berufsausbildung berücksichtigt, jedoch nur mit 5 Prozent. Daneben gelten die
Deutsch-, Mathe- und Englischnoten als entscheidend.
Die private FH des Mittelstandes wendet ein eigenes Eignungsfeststellungsverfahren an, das
vor Ort an der Hochschule stattfindet. Das detaillierte Vorgehen wird jedoch nicht veröffentlicht.
Sonjas Fazit:





Ihren Studienwunsch BWL kann sie auf jeden Fall erfüllen, ohne dass sie eine
Wartezeit in Kauf nehmen muss. Rund die Hälfte der Studienangebote, die im
Hochschulkompass unter BWL zu finden sind, sind zulassungsfrei, d.h. in der Regel
reicht ihr Abiturzeugnis alleine aus, um sich dort einfach einzuschreiben.
Speziell an einer Universität in Nordrhein-Westfalen gab es dagegen kein gänzlich
zulassungsfreies Angebot, an Fachhochschulen gab es dagegen einige.
Mit ihrem Notenschnitt von 2,4 gab es aber einige Universitäten und auch
Fachhochschulen, bei denen sie allein über ihre Abiturnote zumindest im WS 2014/15
einen Studienplatz ohne Wartezeit erhalten hätte.
Einige Hochschulen berücksichtigen neben der Abiturdurchschnittsnote weitere
Kriterien, z.B. werden die Noten einiger Abiturfächer stärker bei der Auswahl
berücksichtigt.
An einigen stark nachgefragten Hochschulen scheint eine Bewerbung mit ihrem
Abiturschnitt tatsächlich wenig aussichtsreich zu sein.
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Zulassungschancen in der Fächergruppe
Ingenieurwissenschaften
In die Fächergruppe der Ingenieurwissenschaften fallen die Fächer Maschinenbau,
Elektrotechnik, der Mischstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Bauingenieurwesen,
Werkstofftechnik und viele weitere Fächer, die ein technisches Berufsfeld bedienen.
So gehören auch Studiengänge für spezielle Industrien, wie Hüttenwesen oder
Fahrzeugtechnik dazu, die oft Inhalte aus den oben genannten Studiengängen für das
spezifische Anforderungsprofil kombinieren.
In dieser Fächergruppe sind gemäß des CHE Numerus Clausus-Checks 2015/16 insgesamt
44 Prozent aller Bachelorstudiengänge zulassungsbeschränkt. An Universitäten sind es 40,8
Prozent und an Fachhochschulen 45,1 Prozent (siehe Tabelle 6). Das bedeutet umgekehrt, in
mehr als der Hälfte aller Studiengänge dieser Fächergruppe kann man sich unabhängig von
seiner Abiturnote einschreiben.
Tabelle 6: NC-Quote (in Prozent) in Bachelorstudiengängen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften
zum WS 2015/16
Bundesland
insgesamt
Universitäten
Fachhochschulen
Baden-Württemberg
67,0
48,0
70,9
Bayern
44,6
36,2
47,0
Berlin
62,2
75,0
58,5
Brandenburg
28,6
0,0
58,8
Bremen
77,3
75,0
77,8
Hamburg
81,3
80,0
82,1
Hessen
31,5
42,9
28,4
Mecklenburg-Vorpommern
11,4
57,1
0,0
Niedersachsen
47,6
29,8
53,6
Nordrhein-Westfalen
39,4
56,1
35,2
Rheinland-Pfalz
21,3
46,7
16,5
Saarland
81,8
20,0
100,0
Sachsen
20,7
3,4
29,3
Sachsen-Anhalt
11,7
18,8
9,3
Schleswig-Holstein
51,2
60,0
51,4
Thüringen
6,3
0,0
8,7
Deutschland gesamt
44,0
40,8
45,1
Die Anzahl der zulassungsbeschränkten Studiengänge variiert ebenfalls stark von Bundesland
zu Bundesland: Während an Universitäten in Hamburg 80 Prozent der Studiengänge in dieser
Fächergruppe mit einem NC belegt waren, war es an den Universitäten in Thüringen keiner.
An Fachhochschulen im Saarland waren 100 Prozent der Studiengänge dieser Fächergruppe
mit einem NC belegt, während es in Sachsen-Anhalt nur knapp 10 Prozent waren. Bei der
Suche nach NC-freien Studiengängen lohnt also ggf. ein Blick über die Grenzen des eigenen
Bundeslandes hinaus.
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4.1 Das Beispiel Maschinenbau
Als Beispiel-Fach für die Fächergruppe der Ingenieurwissenschaften wurde Maschinenbau
ausgewählt.
Maschinenbau ist das zweitbeliebteste Fach an deutschen Hochschulen. Insgesamt studierten
laut Statistischem Bundesamt im WS 2014/15 ca. 120.000 Personen dieses Fach, darunter
rund 28.000 im ersten Fachsemester13.
Der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zeigt allein für das
Studienfeld „Maschinenbau“ insgesamt 358 grundständige (also ohne vorheriges Studium
studierbare) Studiengänge an, darunter 114 an Universitäten und 244 an Fachhochschulen14.
„Was ist mein Abitur wert?“ – Fragen eines Studieninteressierten
Deniz Rosenbaum hat in Baden-Württemberg Abitur gemacht und will nun mit seinem
Abiturnotendurchschnitt von 3,1 an einer nicht zu weit entfernten Hochschule Maschinenbau
studieren. Er ist sich noch nicht sicher, ob er lieber an eine Universität oder eine
Fachhochschule möchte. Für das Bewerbungsverfahren stellt er sich die folgende Frage:
Wie sind meine Chancen auf einen Studienplatz?
Erste Möglichkeit: Zulassungsfreie Studiengänge
Von den oben genannten 358 im Hochschulkompass gelisteten Studienangeboten waren zum
letzten Wintersemester (2015/16) 200 Studienangebote zulassungsfrei, davon 73 an
Universitäten und 127 an Fachhochschulen. In Baden-Württemberg gab es insgesamt 20
zulassungsfreie Angebote, darunter fünf an einer Universität. Deniz hätte sich also zum
Beispiel in das Fach Technologiemanagement an der Uni Stuttgart oder
Chemieingenieurwesen am Karlsruher Institut für Technologie einfach einschreiben können,
auch an der Fachhochschulen Ulm oder der HTW Offenburg gibt es zulassungsfreie Angebote.
Zweite Möglichkeit: Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Deniz interessiert sich aber auch noch für verschiedene Studienangebote mit
Zulassungsbeschränkung und hat für einige Universitäten, an denen besonders viele Leute
Maschinenbau studieren, Informationen aus dem CHE Hochschulranking zur
Bewerber(innen)-Studienplatz-Quote und von den Hochschulwebsites zu den
Auswahlgrenzen recherchiert und zusammengestellt (Tabelle 7).
13
Statistisches Bundesamt (2015)
14
Der Hochschulkompass listet bei der Stichwortsuche auch Studienangebote, die einen wesentlichen Maschinenbauanteil haben, jedoch keine reinen Maschinenbaustudiengänge sind. Dazu gehören bspw. Luft- und Raumfahrttechnik oder Fahrzeugtechnik.
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Tabelle 7: Auswahlgrenzen in Maschinenbau an Universitäten zum WS 2014/15
Hochschule
Studiengang
Bewerber(innen)/
Studienplatz-Quote
WS 2013/14
Uni Stuttgart
Maschinenbau (B.Sc.)
Auswahlgrenzen
WS 2014/15
Note
Wartezeit in
Semestern
(Note)
1.375:350 (3,9:1)
AdH: 13,6 von 35 Punkten*
Theoretisch letzte mögliche
Zulassung: 4,0
1 (2,5)
Uni Kassel
Maschinenbau (B.Sc.)
k.A.
zulassungsfrei
Uni Stuttgart
Luft- und Raumfahrttechnik (B.Sc)
816:375 (2,2:1)
AdH: 18,6 von 35 Punkten*
Theoretisch letzte mögliche
Zulassung: 3,4
k.A.
zulassungsfrei
k.A.
EFV*
k.A.
zulassungsfrei
k.A.
14,1 von 33 Punkten*
Letzte mögliche Zulassung:
4,0
k.A.
zulassungsfrei
k.A.
EFV*
3.386:1200 (2,8:1)
3,7
TU Braunschweig
Maschinenbau (B.Sc.)
TU Darmstadt
Maschinenbau/Mechanical and Process
Engineering (B.Sc.)
Uni Hannover
Maschinenbau (B.Sc.)
Karlsruher Inst. f. Technologie KIT
Maschinenbau (B.Sc.)
TU Dresden
Maschinenbau (D)
TU München/Garching
Maschinenwesen (B.Sc.)
RWTH Aachen
Maschinenbau (B.Sc.)
2 (2,1)
2 (1,5)
1 (2,2)
*Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) und die Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) werden in Tabelle 9
erläutert.
Was sagt das Verhältnis Bewerber(innen) zu Studienplätzen aus?
Unter den ausgewählten sind vier Studiengänge zulassungsfrei. An den Unis in Kassel,
Braunschweig, Hannover und Dresden hätte sich Deniz also einfach einschreiben können.
Das Verhältnis von Bewerber(inne)n zu Studienplätzen ist auch in zulassungsbeschränkten
Studiengängen recht günstig: So bietet die RWTH Aachen insgesamt 1.200 Plätze für
Studienanfänger(innen) im Maschinenbau an, auf die sich im Wintersemester 2014/15 fast
3.400 Interessierte beworben haben. Ein Verhältnis von 2,8 zu 1, von dem er sich nicht von
einer Bewerbung abschrecken lassen sollte. Die Studieninteressierten bewerben sich
verständlicherweise auf mehrere Studienplätze und können letztendlich nur einen annehmen.
Was sagt die Auswahlgrenze nach Note aus?
Auch an der RWTH Aachen hätte Deniz‘ Abiturdurchschnitt für eine Zulassung im Studiengang
Maschinenbau gereicht – sein Abiturschnitt war besser als der des/der letzten zugelassenen
Bewerbers/Bewerberin. Die anderen Hochschulen haben keinen Numerus Clausus, sondern
wenden ein Eignungsfeststellungsverfahren oder ein Auswahlverfahren an.
Die Auswahlgrenzen können sich von Jahr zu Jahr ändern, weil sie eben nicht im Voraus
festgesetzt sind, sondern weil immer jeweils die Bewerber(innen) mit den besten Noten zuerst
eine Zusage bekommen. Die Note, mit der die oder der Letzte noch zugelassen wurde, ist
dann das, was die Hochschulen als Auswahlgrenzen (landläufig fälschlich als „NC“
bezeichnet) veröffentlichen.
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Wie funktioniert die Auswahl nach Wartezeit?
Darüber hinaus sollte Deniz auch beachten, dass neben dem Abiturdurchschnitt die WartezeitWerte relevant sind. Ein Teil der Studienplätze wird an die Bewerber(innen) mit der längsten
Wartezeit vergeben. Wenn Deniz nicht direkt nach dem Abitur ein Studium aufnimmt, sondern
vorher z.B. ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eine Berufsausbildung macht, sammelt er
sogenannte Wartesemester. Jedes Jahr, in dem er nicht studiert, sammeln sich zwei Semester
Wartezeit an.
Mit einer zweijährigen Berufsausbildung (≙ 4 Semestern Wartezeit) hätte Deniz also in
Stuttgart, Karlsruhe und Aachen auch über die Wartezeit einen Studienplatz erhalten, weil alle
Bewerber(innen) mit mindestens einem oder zwei Semestern Wartezeit zugelassen wurden.
Wenn viele Bewerber(innen) die gleiche Anzahl von Wartesemestern aufweisen und die
Hochschule nicht alle Bewerber(innen) mit dieser Anzahl von Wartesemestern aufnehmen
kann, wird zusätzlich nach der Abiturnote entschieden. Die Wartesemester-Angabe am KIT
von „2 (1,5)“ bedeutet, dass Deniz mit mindestens 3 Wartesemestern zugelassen werden
würde sowie mit 2 Wartesemestern und einer Note von mindestens 1,5. Da er aber die Note
3,1 im Abi hatte, benötigt er 3 Wartesemester.
Wann ist Wartezeit ein nachrangiges Kriterium?
Umgekehrt wird die Anzahl der Wartesemester als zweites Kriterium herangezogen, wenn eine
Auswahl mit vielen Bewerber(inne)n mit der gleichen Abiturdurchschnittsnote getroffen werden
muss. Eine Angabe bei der Auswahl nach der Durchschnittnote von 2,6 (2) heißt, dass alle
Studieninteressierten mit einer Abiturnote von besser als 2,6 sowie alle mit der Note von 2,6
und mindestens zwei Wartesemestern zugelassen wurden. Im Fall der ausgewählten
Beispielstudiengänge wurde dieses Kriterium jedoch nicht herangezogen.
Welche Kriterien könnten sonst noch angewandt werden?
Manche Hochschulen wählen nicht ausschließlich nach der Abiturdurchschnittsnote und der
Wartezeit aus, sondern ziehen weitere Kriterien für die Auswahlentscheidung im
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) heran. Die Abiturnote muss per Gesetz dabei
trotzdem aber noch eine wesentliche Rolle spielen. In Stuttgart werden z.B. in beiden
Studiengängen Bonuspunkte auf eine Berufsausbildung oder praktische Erfahrung gelegt, in
Karlsruhe werden Abiturdurchschnitt, Einzelnoten und praktische Erfahrung zu einer
individuellen Punktzahl kombiniert.
Beim Studiengang Maschinenwesen (B.Sc.) der Technischen Universität München gibt es ein
sogenanntes Eignungsfeststellungsverfahren. Bei der „normalen“ Auswahl werden alle
Bewerber(innen) in eine Rangfolge gebracht und dann so viele von der Liste von oben
angefangen zugelassen, bis alle Plätze vergeben sind. Wenn sich die Anzahl der
Bewerber(innen) und der Plätze die Waage halten, werden alle zugelassen. Bei der
Eignungsfeststellung setzt man dagegen von vornherein Grenzwerte und alle
Bewerber(innen), die besser sind, werden zugelassen.
Für den Studiengang an der TU München zählt z.B. zunächst die Abiturnote 65 Prozent und
eine Mischung aus den Noten in Deutsch (2x), Mathe (3x) und Physik (2x) zählt 35 Prozent.
Wer darin eine gewisse Mindestpunktzahl (75 von 100 Punkten) erreicht, wird gleich
zugelassen. Einen Teil der Bewerber(innen), die die Mindestpunktzahl (knapp) nicht schaffen,
lädt die Hochschule zu einem Vorstellungsgespräch ein. Wer im Vorstellungsgespräch
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punkten kann und zusammen mit der dann zu 50 Prozent zählenden Abiturnote wiederum eine
gewisse Mindestpunktzahl (70 Punkte) erreicht, wird auch noch zugelassen. An der TU
Darmstadt wird ebenfalls zunächst ein Teil der Bewerber(innen) mit den besten Noten (min.
1,7) direkt zugelassen und ein weiterer Teil zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
Da es im Fach Maschinenbau aufgrund der hohen Anforderungen relativ hohe Abbruchquoten
gibt, versuchen die Hochschulen mittlerweile durch diese Eignungsfeststellungsverfahren
diejenigen Bewerber(innen) auszusuchen, bei denen die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist,
das Studium auch erfolgreich abzuschließen.
Wie funktioniert die Zulassung an einer Fachhochschule?
Da Deniz sich noch nicht festgelegt hat, ob auch ein Fachhochschulstudium für ihn in Frage
kommt, schaut er sich auch einige Studienangebote dort genauer an. Die folgende Tabelle
zeigt eine Auswahl an Maschinenbau-Studiengängen an Fachhochschulen, von denen
mittlerweile die Mehrzahl das „Fachhochschule“ im Namen zugunsten anderer Bezeichnungen
z.B. „Hochschule“, „Hochschule für Angewandte Wissenschaften“ oder „Technische
Hochschule“ abgelegt hat.
Das Zulassungsverfahren unterscheidet sich im Großen und Ganzen nicht von dem an
Universitäten. Eine Besonderheit ist, dass an Fachhochschulen als Zulassungsvoraussetzung
oft die Fachhochschulreife oder die Fachgebundene Hochschulreife ausreichen.
Tabelle 8: Auswahlgrenzen in Maschinenbau an Fachhochschulen zum WS 2014/15
Hochschule
Studiengang
HS Esslingen
Maschinenbau (B.Eng.)
RFH Köln (priv.)
Maschinenbau (B.Eng.))
HAW Würzburg-Schweinfurt
Maschinenbau (B.Eng.)
HS Esslingen
Fahrzeugtechnik (B.Eng.)
FH Zwickau
Kraftfahrzeugtechnik (D)
OTH Regensburg
Maschinenbau (B.Eng.)
TH Nürnberg
Maschinenbau (B.Eng.)
TH Köln
Maschinenbau (B.Eng.)
TH Köln/Gummersbach
Allgemeiner Maschinenbau (B.Eng.)
FH Dortmund
Maschinenbau (B.Eng.)
Auswahlgrenzen
WS 2014/15
Wartezeit in Semestern
(Note)
Bewerber(innen)/
Studienplatz-Quote
WS 2013/14
Note
1083:137 (7,9:1)
nicht veröffentlicht
310:100 (3,1:1)
Zulassung erfolgt gemäß Eingangsdatum der Bewerbung; „first come, first serve“
k.A.
zulassungsfrei
832:137 (6,1:1)
nicht veröffentlicht,
mit FOS 3,0
k.A.
alle zugelassen
1130:221 (5,1:1)
2,7
k.A.
alle zugelassen
1445:200 (7,2:1)
2,9
k.A.
zulassungsfrei
1237:168 (7,4.1)
3,4
2
2
2
2 (2,8)
Die Anzahl der Studienplätze je Studiengang an Fachhochschulen im Fach Maschinenbau ist,
wie in anderen Fächern auch, deutlich geringer als an Universitäten. Von den hier
abgebildeten Studiengängen überschreitet nur die OTH Regensburg die Grenze von 200
Studienanfänger(inne)n im Wintersemester 2013/14. Die Bewerber(innen)zahlen sind
trotzdem recht hoch, sodass sich ein größeres Verhältnis zwischen Bewerber(inne)n und
Zugelassenen ergibt als an den Universitäten.
Der für eine Zulassung über die Note notwendige Notenschnitt variiert hier stärker als an den
Universitäten zwischen 2,7 (OTH Regensburg) und 3,4 (FH Dortmund). Außerdem wurden an
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zwei Hochschulen alle Bewerber(innen) zugelassen und weitere zwei Studiengänge waren
zulassungsfrei. Deniz hätte hier also verschiedene Möglichkeiten, mit seinem Schnitt von 3,1
an einer der oben gelisteten Fachhochschulen unterzukommen, aus seinem HeimatBundesland Baden-Württemberg ist jedoch nur die HS Esslingen gelistet, die ihre NC-Werte
jedoch nicht veröffentlicht. An der OTH Regensburg und an der TH Köln hätte sein Schnitt
jedoch nicht gereicht.
An Fachhochschulen gibt es oftmals eine zweite NC-Grenze für Bewerber(innen) von
Fachoberschulen. An der HS Esslingen im Fach Fahrzeugtechnik betrug sie 3,0.
Die private RFH Köln lässt Studienbewerber(innen) gemäß des Eingangs ihrer Bewerbung zu.
Dabei wird jedoch darauf geachtet, dass gleichermaßen Bewerber(innen) mit schulischer
Hochschulzugangsberechtigung und beruflich Qualifizierte aufgenommen werden.
Ein spezielles Auswahlverfahren
Fachhochschulen an.
der
Hochschule
wendet
keine
der
genannten
Deniz Fazit:





Seinen Studienwunsch Maschinenbau kann er auf jeden Fall erfüllen, ohne dass er
eine Wartezeit in Kauf nehmen muss. Mehr als die Hälfte der Studienangebote, die im
Hochschulkompass unter Maschinenbau zu finden sind, sind zulassungsfrei, d.h. in der
Regel reicht sein Abiturzeugnis alleine aus, um sich dort einfach einzuschreiben.
Sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen gab es zulassungsfreie
Angebote, auch in seinem Heimatbundesland Baden-Württemberg.
Mit seinem Notenschnitt von 3,1 gab es aber einige Universitäten und auch
Fachhochschulen, bei denen er allein über seine Abiturnote zumindest im WS 2014/15
einen Studienplatz ohne Wartezeit erhalten hätte.
Einige Hochschulen berücksichtigen neben der Abiturdurchschnittsnote weitere
Kriterien, z.B. werden die Noten einiger Abiturfächer stärker bei der Auswahl
berücksichtigt.
An einigen stark nachgefragten Hochschulen scheint eine Bewerbung mit seinem
Abiturdurchschnitt tatsächlich weniger aussichtsreich zu sein.
In der folgenden Tabelle 9 werden die verschiedenen Zulassungsverfahren für die in
Tabelle 7 und Tabelle 8 aufgelisteten Studiengänge noch einmal ausführlicher dargestellt.
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Tabelle 9: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach Maschinenbau zum WS 2014/15
Hochschule
Studiengang
TH Nürnberg,
OTH Regensburg
Maschinenbau
RWTH Aachen,
FH Dortmund,
TH Köln
Maschinenbau
TU München
Maschinenwesen
Uni Stuttgart
Luft- und Raumfahrttechnik und Maschinenbau:
TU Darmstadt
Maschinenbau
KIT Karlsruhe
Maschinenbau
HS Esslingen
Maschinenbau
Fahrzeugtechnik
RFH Köln (priv.)
Maschinenbau
FH Zwickau
Kraftfahrzeugtechnik
Zulassungsverfahren
90 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben. Bei
gleicher Note entscheiden zunächst die Wartezeit, dann ein abgeleisteter Dienst
und dann das Los.
10 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Bei gleicher
Wartezeit entscheiden zunächst die Durchschnittsnote, dann ein abgeleisteter
Dienst und dann das Los.
80 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben. Bei
gleicher Note entscheiden zunächst die Wartezeit, dann ein abgeleisteter Dienst
und dann das Los.
20 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Bei gleicher
Wartezeit entscheiden zunächst die Durchschnittsnote, dann ein abgeleisteter
Dienst und dann das Los.
Zunächst werden zu 65 Prozent die Abiturnote und zu 35 Prozent die Einzelnoten in
den Fächern Deutsch (zweifach), Mathematik (dreifach) und Physik (zweifach) zu
einer Punktzahl (0-100) zusammengerechnet. Ab 75 Punkten wird zugelassen. Wer
zwischen 68 und 75 Punkten erreicht oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
hat, wird zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Dabei werden die Durchschnittsnote zu 50 Prozent und das Ergebnis des Interviews zu 50 Prozent gewertet. Ab 70
Punkten wird zugelassen.
10 Prozent der Plätze werden nach Wartezeit vergeben, 90 Prozent nach einem
Auswahlverfahren. Schulische Auswahlkriterien: Die Summe der im Abiturzeugnis
erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer
maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30
Punkte). Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte): Abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung), Praktische Tätigkeiten (außer vorgeschriebenes Vorpraktikum), besondere
Vorbildung oder außerschulische Leistungen und Qualifikationen (z.B. Preise, Auszeichnungen), die über die Eignung besonderen Aufschluss geben; Auswahl: Die
Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet.
Das Eignungsfeststellungsverfahren geht zunächst nach der Durchschnittnote: Eine
Note von 1,7 und besser führt zur direkten Zulassung, mit einer Note von 2,7 und
besser wird man zu einem Gespräch eingeladen. Bei einer Note von 2,8 und
schlechter aber mindestens 9 Punkten in Mathe und Physik wird man ebenfalls zum
Gespräch eingeladen. Ansonsten ist keine Zulassung möglich.
Die Summe der in der Hochschulzugangsberechtigung erreichten Punkte wird durch
56 bzw. 60 geteilt (max. 15 Punkte). Die in der gymnasialen Oberstufe in den Fächern a) Deutsch x1, b) Mathematik x2, c) bestbenotete, fortgeführte moderne
Fremdsprache x1, d) bestbenotetes, fortgeführtes naturwissenschaftlich-technisches Fach (nicht Biologie) x2 erreichten Punkte (max. 15 Punkte) werden gewichtet und addiert. Die gewichtete Summe wird durch 24 geteilt, dabei können max. 15
Punkte erreicht werden. Dazu können max. 3 Punkte für eine Berufsausbildung und
außerschulische Leistungen erworben werden.
Insgesamt können somit max. 33 (15+15+3) Punkte erreicht werden.
Zunächst werden 10 Prozent der Bewerber(innen) nach der Wartezeit zugelassen.
90 Prozent der Bewerber(innen) werden nach einem studiengangspezifischen Auswahlverfahren ausgewählt.
Die Durchschnittsnote (zweifach) und die Mathenote (einfach) werden addiert und
durch 3 geteilt. Verbesserungen können durch ein Praktikum oder eine Berufsausbildung erfolgen (jeweils -0,1).
Die Durchschnittnote (einfach), die Mathenote (zweifach), die Deutschnote (einfach)
und die Note in einer Fremdsprache (einfach) werden addiert und durch 5 geteilt.
Verbesserungen (-0,1) können durch ein Praktikum oder Berufsausbildung erfolgen.
50 Prozent der Studienplätze gehen an die schnellsten Bewerber(innen), die weiteren 50 Prozent werden zur Hälfte an schulisch qualifizierte und zur Hälfte an beruflich qualifizierte Bewerber(innen) vergeben, maßgeblich ist jedoch weiterhin das Datum des Eingangs der Bewerbung.
20 Prozent der Bewerber werden anhand der Wartezeit zugelassen, 80 Prozent
nach der Durchschnittsnote. Die Durchschnittsnote kann verbessert werden, wenn
eine sehr gute oder gute Note im Fach Mathematik im Abitur erreicht wurde. Für
den Leistungskurs Mathematik wird bei einer 1 ein Bonus von 0,5 gegeben, bei einer 2 ein Bonus von 0,3. Für den Grundkurs wird bei einer 1 ein Bonus von 0,4 gegeben, für eine 2 ein Bonus von 0,2.
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Zulassungschancen in der Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften
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Zulassungschancen in der Fächergruppe Sprach- und
Kulturwissenschaften
In die Fächergruppe der Sprach- und Kulturwissenschaften fallen Fächer wie Philosophie,
Geschichte oder Erziehungswissenschaften sowie alle Sprach- und Regionalwissenschaften.
Auch die Psychologie gehört nach der Klassifikation des Statistischen Bundesamtes dazu.
In dieser Fächergruppe sind gemäß des CHE Numerus Clausus-Checks 2015/16 insgesamt
36 Prozent aller Bachelorstudiengänge zulassungsbeschränkt. An Universitäten sind es 36,1
Prozent und an Fachhochschulen 34,8 Prozent (siehe Tabelle 10). Das bedeutet umgekehrt,
in fast zwei Drittel aller Studiengänge dieser Fächergruppe kann man sich unabhängig von
seiner Abiturnote einschreiben.
Tabelle 10: NC-Quote (in Prozent) in Bachelorstudiengängen in der Fächergruppe Sprach- und
Kulturwissenschaften zum WS 2015/16
Bundesland
insgesamt
Universitäten
Fachhochschulen
Baden-Württemberg
41,6
37,9
59,3
Bayern
9,5
9,6
8,4
Berlin
63,2
81,6
16,7
Brandenburg
52,0
42,9
100,0
Bremen
66,7
64,3
0,0
Hamburg
92,0
97,6
66,7
Hessen
10,8
6,0
54,5
Mecklenburg-Vorpommern
23,8
23,8
k.S.
Niedersachsen
49,5
46,2
66,7
Nordrhein-Westfalen
63,6
66,2
44,8
Rheinland-Pfalz
22,9
21,7
100,0
Saarland
10,0
10,3
k.S.
Sachsen
40,0
37,5
57,1
Sachsen-Anhalt
21,7
19,6
66,7
Schleswig-Holstein
31,0
26,9
66,7
Thüringen
5,1
5,1
k.S.
Deutschland gesamt
36,0
36,1
34,8
Legende: k.S. = kein Studiengang
Die Anzahl der zulassungsbeschränkten Studiengänge variiert auch stark von Bundesland zu
Bundesland: Während an Hamburger Universitäten fast 100 Prozent der Studiengänge in
dieser Fächergruppe mit einem NC belegt waren, waren es in Hessen nur 6 Prozent. Bei der
Suche nach NC-freien Studiengängen lohnt also ggf. ein Blick über die Grenzen des eigenen
Bundeslandes hinaus.
An den Fachhochschulen fallen insgesamt nur wenige Studiengänge in diese Fächergruppe,
deswegen können die Schwankungen in den Prozentanteilen sehr hoch sein. In Bayern waren
es nur 8,4 Prozent, in Brandenburg 100 Prozent. In drei Bundesländern gab es keinen einzigen
Studiengang, der von der Hochschule im HRK Hochschulkompass in diese Fächergruppe
einsortiert wurde.
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5.1 Das Beispiel Psychologie
Als Beispiel-Fach für die Fächergruppe der Sprach- und Kulturwissenschaften wurde
Psychologie ausgewählt15. Psychologie ist ein sehr beliebtes Fach an deutschen Hochschulen.
Insgesamt studierten laut Statistischem Bundesamt im WS 2014/15 ca. 65.000 Personen
dieses Fach, darunter rund 18.000 im ersten Fachsemester16.
Der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zeigt bei der Eingabe des
Suchbegriffs „Psychologie“ insgesamt 243 grundständige (also ohne vorheriges Studium
studierbare) Studiengänge an, darunter 121 an Universitäten und 119 an Fachhochschulen,
drei weitere an einer Kunsthochschule17.
„Was ist mein Abitur wert?“ – Fragen einer Studieninteressierten
Maria Morgenstern hat in Bayern Abitur gemacht und will nun mit ihrem
Abiturnotendurchschnitt von 1,5 an einer nicht zu weit entfernten Universität Psychologie
studieren. Für das Bewerbungsverfahren stellt sie sich die folgende Frage:
Wie sind meine Chancen auf einen Studienplatz?
Erste Möglichkeit: Zulassungsfreie Studiengänge
Von den oben genannten 243 im Hochschulkompass gelisteten Studienangeboten waren zum
letzten Wintersemester (2015/16) 91 Studienangebote zulassungsfrei, davon 9 an
Universitäten und 79 an Fachhochschulen. Für Bayern gibt es allerdings keine passenden
zulassungsfreien Angebote an einer Universität18. Maria hat also in Bayern keine Möglichkeit,
sich in einen zulassungsfreien Psychologie-Studiengang einzuschreiben.
Die unter dem Stichwort „Psychologie“ im Hochschulkompass gelisteten Studiengänge
unterscheiden sich aber untereinander. Manche Studiengänge haben nur einen geringen
Psychologie-Anteil und nicht jeder Abschluss in Psychologie berechtigt auch dazu, eine
spätere Psychotherapeutenausbildung anzuschließen. Nur Universitätsstudiengänge bieten
diese Option und auch davon nur diejenigen, die einen klinischen Fokus haben. Der
Studiengang „Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie“ an der Universität Erfurt beispielsweise
berechtigt nicht dazu. Da Maria sich aber gerne alle beruflichen Optionen offen halten möchte,
will sie sich auf jeden Fall in einen klassischen Psychologiestudiengang an einer Universität
einschreiben.
15
Im Hochschulkompass der HRK wird dieses Fach unter Gesellschafts- und Sozialwissenschaften geführt, bei der
Klassifikation des Statistischen Bundesamtes fällt die Psychologie in die Sprach- und Kulturwissenschaften. Da
Psychologie ein stark nachgefragtes Fach ist und sich hier die Frage nach Zulassungsmöglichkeiten am ehesten
stellt, präsentieren wir hier die Psychologie als ausgewähltes Fach. Insgesamt ist die Quote der Studiengänge mit
NC in dieser Fächergruppe mit 36 Prozent eine der niedrigsten aller Fächergruppen.
16
Statistisches Bundesamt (2015)
17
Darunter fallen alle Studiengänge, die der Hochschulkompass bei der Stichwortsuche anzeigt. Nicht alle davon
heißen auch „Psychologie“.
18
Tatsächlich werden bei der Abfrage im Hochschulkompass zwei Studiengänge gefunden, einer davon ist aber
nur als Nebenfach zu studieren und bei dem anderen handelt es sich tatsächlich um einen Master mit Eignungsprüfung.
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Zweite Möglichkeit: Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Aus den zuvor genannten Gründen muss Maria sich zulassungsbeschränkte Studiengänge
anschauen und hat für einige Universitäten, an denen besonders viele Leute Psychologie
studieren, Informationen aus dem CHE Hochschulranking zur Bewerber(innen)-StudienplatzQuote und von den Hochschulhomepages zu den Auswahlgrenzen recherchiert (Tabelle 11).
Tabelle 11: Auswahlgrenzen in Psychologie zum WS 2014/15
Hochschule
Studiengang
Uni Koblenz-Landau
Psychologie (B.Sc.)
Uni Münster
Psychologie (B.Sc.)
Uni Düsseldorf
Psychologie (B.Sc.)
Uni Trier
Psychologie (B.Sc.)
Uni Ulm
Psychologie (B.Sc.)
LMU München
Psychologie (B.Sc.)
Uni Bremen
Psychologie (B.Sc.)
Uni Halle-Wittenberg
Psychologie (B.Sc.)
Uni Marburg
Psychologie (B.Sc.)
Uni Würzburg
Psychologie (B.Sc.)
Auswahlgrenzen
WS 2014/15
Wartezeit in Semestern (Note)
Bewerber(innen)/
Studienplatz-Quote
WS 2013/14
Note
k.A.
1,7
12 (3,0 + Los)
6568:141 (46,6:1)
1,3 (2)
5 (1,9)
8645:137 (63,1:1)
1,3 (Los)
6 (1,8)
3380:161 (21:1)
1,7 (2)
36
2784:150 (18,7:1)
1,7 (Los)
6 (1,8 + Los)
2892:145 (19,9:1)
1,3
11 (2,8)
3684:145 (25,4:1)
k.A. (DoSV)
k.A. (DoSV)
k.A.
1,5
8
4008:182 (22:1)
1,5
8 (3,6)
3126:130 (24:1)
1,5 (Los)
8 (Dienst: ja + Los)
Was sagt das Verhältnis Bewerber(innen) zu Studienplätzen aus?
Unter den ausgewählten Studiengängen ist keiner zulassungsfrei. Bei allen Studiengängen ist
das Verhältnis von Bewerber(inne)n zu Studienplätzen sehr ungünstig: So bietet die Uni
Marburg zwar 182 Plätze für Studienanfänger in Psychologie an, es haben sich im
Wintersemester 2014/15 jedoch mehr als 4.000 Interessierte dort beworben. Ein Verhältnis
von 22 zu 1. Noch ungünstiger fiel das Verhältnis in Düsseldorf oder Münster aus.
Da Psychologie so ein beliebtes Fach ist, muss Maria an jeder Universität mit großer
Konkurrenz rechnen.
Was sagt die Auswahlgrenze nach Note aus?
An den Unis Koblenz/Landau, Trier und Ulm hätte Marias Abiturdurchschnitt für eine
Zulassung in die Psychologie-Studiengänge gereicht – ihr Abiturschnitt war besser als der
des/der letzten zugelassenen Bewerbers/Bewerberin. Auch in Halle-Wittenberg und Marburg
wäre sie gerade noch zugelassen worden. An den Unis Münster, LMU München oder
Düsseldorf (jeweils 1,3) hätte sie dagegen über den Abiturschnitt keine Zusage erhalten. In
Würzburg hätte sie zittern müssen: Nur ein Teil der Bewerber(innen) mit einem
Abiturdurchschnitt von 1,5 konnte einen Studienplatz ergattern, sodass ausgelost wurde.
Die Universität Bremen beteiligt sich am Dialogorientierten Serviceverfahren, welches über die
Plattform hochschulstart.de durchgeführt wird. In diesem Verfahren wird zunächst eine
Rangliste gemäß den Anforderungen der Hochschulen (nach Note, Wartezeit etc.) erstellt. Die
Bewerber(innen) sehen dann nach Abschluss des Verfahrens, an welchen Hochschulen sie
zugelassen wurden und an welchen nicht. Möchten die Bewerber(innen) auf einen
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Zulassungschancen in der Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften
| Seite 31
Studienplatz an einer der Hochschulen warten, an denen sie nicht angenommen wurden,
können sie Ortspräferenzen angeben. Dadurch kann kein exakter Grenzwert mehr angegeben
werden, den der oder die letzte zugelassene Bewerber(in) hatte.
Die Auswahlgrenzen in den zulassungsbeschränkten Studiengängen können sich von Jahr zu
Jahr ändern, weil sie eben nicht im Voraus festgesetzt sind, sondern weil immer jeweils die
Bewerber(innen) mit den besten Noten zuerst eine Zusage bekommen. Die Note, mit der die
oder der Letzte noch zugelassen wurde ist dann das, was die Hochschulen als
Auswahlgrenzen (landläufig fälschlich als „NC“ bezeichnet) veröffentlichen. Im nächsten Jahr
wäre sie mit ihrem Abitur also möglicherweise auch in München zugelassen worden.
Wie funktioniert die Auswahl nach Wartezeit?
Darüber hinaus sollte Maria auch beachten, dass neben dem Abiturdurchschnitt die WartezeitWerte relevant sind. Ein Teil der Studienplätze wird an die Bewerber(innen) mit der längsten
Wartezeit vergeben. Wenn Maria nicht direkt nach dem Abitur ein Studium aufnimmt, sondern
vorher z.B. ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eine Berufsausbildung macht, sammelt sie
sogenannte Wartesemester. Jedes Jahr, in dem sie nicht studiert, sammeln sich zwei
Semester Wartezeit an.
Mit einer dreijährigen Berufsausbildung (≙ 6 Semestern Wartezeit) hätte Sonja also in
Münster, Düsseldorf und Ulm auch über die Wartezeit einen Studienplatz erhalten, weil alle
Bewerber(innen) mit mindestens 5 bzw. 6 Semestern Wartezeit zugelassen wurden. Für einen
Platz an den anderen Hochschulen hätte es dagegen nicht gereicht, in Trier waren gar 36
Wartesemester nötig.
Wenn viele Bewerber(innen) die gleiche Anzahl von Wartesemestern aufweisen und die
Hochschule nicht alle Bewerber(innen) mit dieser Anzahl von Wartesemestern aufnehmen
kann, wird zusätzlich nach der Abiturnote entschieden. Die Wartesemester-Angabe bei der
Uni Münster von „5 (1,9)“ bedeutet, dass Maria mit mindestens 6 Wartesemestern zugelassen
werden würde sowie mit 5 Wartesemestern und einer Note von mindestens 1,9. Da sie eine
1,5 im Abi hatte, reichen also 5 Wartesemester.
Wann ist Wartezeit ein nachrangiges Kriterium?
Umgekehrt wird die Anzahl der Wartesemester als zweites Kriterium herangezogen, wenn eine
Auswahl mit vielen Bewerber(inne)n mit der gleichen Abiturdurchschnittsnote getroffen werden
muss. Eine Angabe bei der Auswahl nach der Durchschnittnote von 1,7 (2) heißt, dass alle
Studieninteressierten mit einer Abiturnote von besser als 1,7 sowie alle mit der Note von 1,7
und mindestens zwei Wartesemestern zugelassen wurden.
Welche Kriterien könnten sonst noch angewandt werden?
Manche Hochschulen wählen nicht ausschließlich nach der Abiturdurchschnittsnote und der
Wartezeit aus, sondern ziehen weitere Kriterien für die Auswahlentscheidung im
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) heran. Die Abiturnote muss per Gesetz dabei
trotzdem aber noch eine wesentliche Rolle spielen. In den Beispielstudiengängen wird dieses
Verfahren jedoch nicht angewandt, was aber nicht heißt, dass es nicht an anderen
Hochschulen für das Fach Psychologie solche Verfahren geben kann.
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Zulassungschancen in der Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften
| Seite 32
In der folgenden Tabelle werden die verschiedenen Zulassungsverfahren für die in
Tabelle 11 aufgelisteten Psychologie-Studiengänge noch einmal ausführlicher dargestellt.
Tabelle 12: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach Psychologie zum WS 2014/15
Hochschule
jeweils Studiengang Psychologie (B.Sc.)
Universität Würzburg
Universität Münster
Ludwig-Maximilians-Universität München
Universität Ulm
Universität Düsseldorf
Universität Koblenz/Landau
Universität Bremen
Universität Marburg
Universität Halle-Wittenberg
Universität Ulm
Zulassungsverfahren
90 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben. Bei gleicher Note entscheiden zunächst die
Wartezeit, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los.
10 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Bei gleicher Wartezeit entscheiden zunächst die Durchschnittsnote, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los.
80 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben. Bei gleicher Note entscheiden zunächst die
Wartezeit, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los.
20 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Bei gleicher Wartezeit entscheiden zunächst die Durchschnittsnote, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los.
10 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. 90 Prozent der Plätze werden nach einer Rangfolge vergeben, die sich nach der Durchschnittsnote richtet. Die Durchschnittsnote kann verbessert werden: Um 0,3 bei abgeschlossener Berufsausbildung in einem einschlägigen Beruf, um 0,2 bei
einschlägiger Berufstätigkeit (mind. 2 Jahre) oder um 0,1 bei anderer außerschulischer Leistung. Dabei kann die Note insgesamt um max. 0,3 verbessert werden.
Marias Fazit:




Ihren Studienwunsch Psychologie kann sie erfüllen, ohne dass sie eine Wartezeit in
Kauf nehmen muss. Die NC-Werte sind jedoch hoch, sodass sie trotz ihrer guten
Abiturdurchschnittsnote von 1,5 nicht überall zugelassen würde.
Sich auf ein Bundesland zu fokussieren ist aufgrund dieser hohen Werte wenig
sinnvoll. Maria sollte sich also neben Bayern beispielsweise auch noch in BadenWürttemberg oder anderen angrenzenden Bundesländern bewerben.
Mit ihrem Notenschnitt von 1,5 gab es einige Universitäten, bei denen sie allein über
ihre Abiturnote zumindest im WS 2014/15 einen Studienplatz ohne Wartezeit erhalten
hätte.
An einigen stark nachgefragten Hochschulen scheint eine Bewerbung mit ihrem
Abiturdurchschnitt tatsächlich wenig aussichtsreich zu sein.
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Zulassungschancen in der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften
6
| Seite 33
Zulassungschancen in der Fächergruppe Mathematik und
Naturwissenschaften
In die Fächergruppe der Mathematik und Naturwissenschaften fallen die Fächer Physik,
Chemie, Biologie, Informatik, Pharmazie oder Geowissenschaften.
In dieser Fächergruppe sind gemäß des CHE Numerus Clausus-Checks 2015/16 insgesamt
41,2 Prozent aller Bachelorstudiengänge zulassungsbeschränkt. An Universitäten sind es 42,3
Prozent und an Fachhochschulen 39,5 Prozent (siehe Tabelle 13). Das bedeutet umgekehrt,
in mehr als die Hälfte aller Studiengänge dieser Fächergruppe kann man sich unabhängig von
seiner Abiturnote einschreiben.
Tabelle 13: NC-Quote (in Prozent) in Bachelorstudiengängen in der Fächergruppe Mathematik und
Naturwissenschaften zum WS 2015/16
Bundesland
insgesamt
Universitäten
Fachhochschulen
Baden-Württemberg
58,1
52,3
65,1
Bayern
32,1
23,1
51,7
Berlin
53,6
56,7
50,0
Brandenburg
43,3
31,6
63,6
Bremen
69,0
66,7
72,7
Hamburg
90,6
100,0
72,7
Hessen
34,6
40,8
29,1
Mecklenburg-Vorpommern
27,6
43,8
7,7
Niedersachsen
43,4
43,7
42,9
Nordrhein-Westfalen
44,5
57,0
29,1
Rheinland-Pfalz
15,9
23,9
5,6
Saarland
38,9
28,6
75,0
Sachsen
27,4
24,2
31,0
Sachsen-Anhalt
19,4
17,4
23,1
Schleswig-Holstein
46,3
62,5
23,5
Thüringen
7,9
11,1
0,0
Deutschland gesamt
41,2
42,3
39,5
Die Anzahl der zulassungsbeschränkten Studiengänge variiert auch stark von Bundesland zu
Bundesland: Während an Hamburger Universitäten 100 Prozent der Studiengänge in dieser
Fächergruppe mit einem NC belegt waren, waren es in Thüringen nur 10 Prozent. Die
Fachhochschulen in Thüringen haben sogar keinen einzigen zulassungsbeschränkten
Studiengang in dieser Fächergruppe, während im Saarland 75 Prozent aller
Fachhochschulstudiengänge mit einem NC belegt sind.
Bei der Suche nach NC-freien Studiengängen lohnt also ggf. ein Blick über die Grenzen des
eigenen Bundeslandes hinaus.
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Zulassungschancen in der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften
| Seite 34
6.1 Das Beispiel Biologie
Als Beispiel-Fach für die Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften wurde die
Biologie ausgewählt.
Biologie ist ein beliebtes Fach an deutschen Hochschulen. Insgesamt studierten laut
Statistischem Bundesamt im WS 2014/15 über 52.000 Personen dieses Fach, darunter rund
14.000 im ersten Fachsemester19.
Der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zeigt allein für den
Suchbegriff „Biologie“ insgesamt 268 grundständige (also ohne vorheriges Studium
studierbare) Studiengänge an, darunter 234 an Universitäten und 34 an Fachhochschulen20.
„Was ist mein Abitur wert?“ – Fragen eines Studieninteressierten
Thomas Müller hat in Berlin Abitur gemacht und will nun mit seinem Abiturnotendurchschnitt
von 2,5 an einer nicht zu weit entfernten Universität Biologie studieren. Für das
Bewerbungsverfahren stellt er sich die folgende Frage:
Wie sind meine Chancen auf einen Studienplatz?
Erste Möglichkeit: Zulassungsfreie Studiengänge
Von den oben genannten 268 im Hochschulkompass gelisteten Studienangeboten waren zum
letzten Wintersemester (2015/16) 55 Studienangebote zulassungsfrei, davon 36 an
Universitäten und 19 an Fachhochschulen. Für Berlin und Brandenburg käme z.B. der
Studiengang Biotechnologie an der BTU Cottbus-Senftenberg infrage.
Einen klassischen, forschungsorientierten Biologiestudiengang findet er in seiner Region
jedoch nicht. Auch deutschlandweit gibt es nur Lehramtsstudiengänge in diesem Fach ohne
NC. Da er aber nicht auf Lehramt studieren möchte, muss er sich nach einer Alternative
umsehen.
Zweite Möglichkeit: Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Dementsprechend muss Thomas sich zulassungsbeschränkte Studiengänge anschauen und
hat für einige Universitäten, an denen besonders viele Leute Biologie studieren, Informationen
aus dem CHE Hochschulranking zur Bewerber-Studienplatz-Quote und von den
Hochschulhomepages zu den Auswahlgrenzen recherchiert (Tabelle 14).
19
Statistisches Bundesamt (2015)
20
Darunter fallen alle Studiengänge, die der Hochschulkompass bei der Stichwortsuche anzeigt. Nicht alle davon
heißen auch „Biologie“.
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Zulassungschancen in der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften
| Seite 35
Tabelle 14: Auswahlgrenzen in Biologie zum WS 2014/15
Hochschule
Studiengang
Auswahlgrenzen
Bewerber(innen)/
WS 2014/15
Studienplatz-Quote
WS 2012/13
Note
Uni Bochum
2870:192 (14,9:1)
Biologie (B.Sc.)
Uni Tübingen
909:178 (5,1:1)
Biologie (B.Sc.)
Uni Frankfurt a.M.
2.238:157 (14,3:1)
Biowissenschaften (B.Sc.)
Uni Mainz
1.471:73 (20,2:1)
Biologie (B.Sc.)
Uni Regensburg
888:203 (4,4:1)
Biologie (B.Sc.)
Uni Erlangen-Nürnberg
940:218 (4,3:1)
Biologie (B.Sc.)
LMU München
k.A.
Biologie (B.Sc.)
Uni Göttingen
1.160:180 (6,4:1)
Biologie (B.Sc.)
Uni Würzburg
1.224:239 (5,1:1)
Biologie (B.Sc.)
Uni Düsseldorf
2.775:332 (8,4:1)
Biologie (B.Sc.)
FU Berlin
1.059 Bewerber(inBiologie (B.Sc.)
nen) 2014
*Wert aus dem Wintersemester 2015/16
Wartezeit
in Semestern (Note)
2,5
2 (2,6)
2,2 - 2,4 (DoSV), keine genaueren Angaben
k.A.
2,4 (2)
7 (3,4)
Alle zugelassen
3,1*
3*
Alle zugelassen
2,5 nach EFV
Wird nicht
berücksichtigt
AdH: 8,03 Punkte
2 (3,0)
Alle zugelassen
3,0 (2 + Los)
2 (3,0 + Los)
1,6 (0) AdH: 142,5 Punkte
Letze mögliche Zulassung: 2,4
5 (2,1)
Was sagt das Verhältnis Bewerber(innen) zu Studienplätzen aus?
Unter den ausgewählten Studiengängen ist keiner zulassungsfrei. Bei allen Studiengängen ist
das Verhältnis von Bewerber(inne)n zu Studienplätzen ungünstig: In Mainz bewarben sich
beispielsweise 1.473 Personen auf 73 Plätze, ein Verhältnis von 20,2 zu 1. Da die meisten
Studieninteressierten sich aber nicht nur an einer Universität bewerben, sollte das Verhältnis
nicht allzu abschreckend wirken. Jede/r kann schließlich nur einen Studienplatz annehmen.
Was sagt die Auswahlgrenze nach Note aus?
An drei Universitäten (Mainz, Erlangen/Nürnberg und Würzburg) wurden alle Bewerber(innen)
zugelassen – Thomas hätte also auf jeden Fall einen Platz bekommen. An den Unis Bochum,
Regensburg und Düsseldorf hätte Thomas Notenschnitt für eine Zulassung in die BiologieStudiengänge gereicht – sein Abiturschnitt war besser bzw. genauso gut als der des/der
letzten zugelassenen Bewerbers/Bewerberin. Nicht zugelassen worden wäre er in Frankfurt.
Die Universität Tübingen beteiligt sich am dialogorientierten Serviceverfahren, welches über
die Plattform hochschulstart.de durchgeführt wird. In diesem Verfahren wird zunächst eine
Rangliste gemäß den Anforderungen der Hochschulen (nach Note, Wartezeit etc.) erstellt. Die
Bewerber(innen) sehen dann nach Abschluss des Verfahrens, an welchen Hochschulen sie
zugelassen wurden und an welchen nicht. Möchten die Bewerber(innen) auf einen
Studienplatz an einer der Hochschulen warten, an denen sie nicht angenommen wurde,
können sie Ortspräferenzen angeben. Dadurch kann kein exakter Grenzwert mehr angegeben
werden, den der oder die letzte zugelassene Bewerber(in) hatte.
Die Auswahlgrenzen können sich von Jahr zu Jahr ändern, weil sie eben nicht im Voraus
festgesetzt sind, sondern weil immer jeweils die Bewerber(innen) mit den besten Noten zuerst
eine Zusage bekommen. Die Note, mit der die oder der letzte noch zugelassen wurde ist dann
das, was die Hochschulen als Auswahlgrenzen (landläufig fälschlich als „NC“ bezeichnet)
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Zulassungschancen in der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften
| Seite 36
veröffentlichen. Im nächsten Jahr wäre er mit seinem Abitur also möglicherweise auch in
Frankfurt zugelassen worden.
Wie funktioniert die Auswahl nach Wartezeit?
Darüber hinaus sollte Thomas auch beachten, dass neben dem Abiturdurchschnitt die
Wartezeit-Werte relevant sind. Ein Teil der Studienplätze wird an die Bewerber(innen) mit der
längsten Wartezeit vergeben. Wenn Thomas nicht direkt nach dem Abitur ein Studium
aufnimmt, sondern vorher z.B. ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eine Berufsausbildung
macht, sammelt er sogenannte Wartesemester. Jedes Jahr, in dem er nicht studiert, sammeln
sich zwei Semester Wartezeit an.
Mit einer zweijährigen Berufsausbildung (≙ 4 Semestern Wartezeit) hätte Thomas also in
Bochum, Regensburg, Göttingen und Düsseldorf auch über die Wartezeit einen Studienplatz
erhalten, weil alle Bewerber(innen) mit mindestens 2 bzw. 3 Semestern Wartezeit zugelassen
wurden. Für einen Platz an den anderen Hochschulen hätte es dagegen nicht gereicht, an
seiner Wunschuni FU Berlin wären 5 Wartesemester nötig.
Wenn viele Bewerber(innen) die gleiche Anzahl von Wartesemestern aufweisen und die
Hochschule nicht alle Bewerber(innen) mit dieser Anzahl von Wartesemestern aufnehmen
kann, wird zusätzlich nach der Abiturnote entschieden. Die Wartesemester-Angabe bei der
Freien Universität Berlin von „5 (2,1)“ bedeutet, dass Thomas mit mindestens 6
Wartesemestern zugelassen werden würde sowie mit 5 Wartesemestern und einer Note von
mindestens 2,1. Da er eine 2,5 im Abi hatte bräuchte er 6 Wartesemester.
Wann ist Wartezeit ein nachrangiges Kriterium?
Umgekehrt wird die Anzahl der Wartesemester als zweites Kriterium herangezogen, wenn eine
Auswahl mit vielen Bewerber(inne)n mit der gleichen Abiturdurchschnittsnote getroffen werden
muss. Eine Angabe bei der Auswahl nach der Durchschnittnote von 2,4 (2) heißt, dass alle
Studieninteressierten mit einer Abiturnote von besser als 2,4 sowie alle mit der Note von 2,4
und mindestens zwei Wartesemestern zugelassen wurden.
Welche Kriterien könnten sonst noch angewandt werden?
Manche Hochschulen wählen nicht ausschließlich nach der Abiturdurchschnittsnote und der
Wartezeit aus, sondern ziehen weitere Kriterien für die Auswahlentscheidung im
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) heran. Unter den ausgewählten Studiengängen
nutzen dies Göttingen und Berlin. In beiden Fällen werden Einzelnoten gewichtet, sodass eine
etwas schlechtere Durchschnittsnote durch eine sehr gute Mathenote verbessert werden kann.
An der FU Berlin wird außerdem ein Bonus gewährt, wenn man einen studienvorbereitenden
Kurs besucht oder eine relevante Berufserfahrung vorzuweisen hat. Wenn Thomas sich dort
bewirbt, wird seine Note zunächst mit 75 multipliziert, das ergibt 187,5. Wenn er im Fach
Mathematik mindestens 11 Punkte im Abitur oder in der letztens Halbjahresnote erreicht hat,
werden 15 Punkte abgezogen. Gleiches gilt entweder für Biologie oder Chemie. Damit könnte
er schon auf einen Wert von 157,5 kommen. Besucht er zudem noch einen
studienvorbereitenden Kurs werden weitere 5 Punkte abgezogen. Auf den nötigen Wert von
142,5 Punkten kommt er dadurch aber noch nicht ganz, auch eine Berufsausbildung, die zu
einem Abzug von 5 weiteren Punkten führen würde, reicht nicht aus. Er kann jedoch darauf
hoffen, dass die nötige Punktzahl im nächsten Jahr etwas geringer ist. Auch der DoSVStudiengang Biologie an der Uni Tübingen gewährt Boni auf praktische Erfahrung.
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Zulassungschancen in der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften
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Die LMU München nutzt ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV). Dazu werden die
Abiturdurchschnittsnote, die Noten aus Mathematik und den Naturwissenschaften und das
Ergebnis eines Aufsatzes der Bewerber(innen) miteinander verrechnet.
In der folgenden Tabelle werden die verschiedenen Zulassungsverfahren für die in
Tabelle 14 aufgelisteten Biologie-Studiengänge noch einmal ausführlicher dargestellt.
Tabelle 15: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach Biologie zum WS 2014/15
Hochschule: Studiengang
Uni Mainz: Biologie
Uni Bochum: Biologie
Uni Düsseldorf: Biologie
Uni Frankfurt: Biowissenschaften
Uni Würzburg: Biologie
Uni Erlangen-Nürnberg: Biologie
Universität Regensburg: Biologie
LMU München: Biologie
Uni Göttingen: Biologie
FU Berlin: Biologie
Uni Tübingen: Biologie
Zulassungsverfahren
80 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben. Bei gleicher Note entscheiden zunächst die Wartezeit, dann ein
abgeleisteter Dienst und dann das Los.
20 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Bei
gleicher Wartezeit entscheiden zunächst die Durchschnittsnote, dann
ein abgeleisteter Dienst und dann das Los.
90 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben. Bei gleicher Note entscheiden zunächst die Wartezeit, dann ein
abgeleisteter Dienst und dann das Los.
10 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Bei
gleicher Wartezeit entscheiden zunächst die Durchschnittsnote, dann
ein abgeleisteter Dienst und dann das Los.
Die Reihenfolge, nach der zugelassen wird, ergibt sich zu 50 Prozent
aus der Abiturnote, zu 25 Prozent aus der Mathematiknote, der Biologie-, Chemie- und Physiknote sowie zu 25 Prozent aus einem Aufsatz
über eine vorgegebene Fragestellung.
10 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben, 90
Prozent über eine Quote. Diese errechnet sich zu 80 Prozent aus der
Durchschnittsnote, zu 10 Prozent aus der Englischnote, zu 5 Prozent
aus der Mathenote und zu 5 Prozent aus der Deutschnote.
20 Prozent der Studienplätze werden über die Durchschnittsnote vergeben, 20 Prozent über die Wartezeit und 60 Prozent im Auswahlverfahren der Hochschule: Die Durchschnittsnote wird mit 75 multipliziert; Abzüge von minus 15 Punkte können erreicht werden, wenn Mathematik
oder Informatik über die letzten 4 Schulhalbjahre belegt und in der Abiturprüfung oder der Note des letzten Halbjahres min. 11 Punkte erreicht
wurden. Weitere 15 Punkte können abgezogen werden, wenn Biologie
oder Chemie über die letzten 4 Schulhalbjahre belegt und in der Abiturprüfung oder im letzten Schulhalbjahr min. 11 Punkte erreicht wurden.
5 Punkte können abgezogen werde, wenn ein studienvorbereitender
Kurs besucht wurde. Weitere 5 Punkte werden abgezogen, wenn eine
Berufsausbildung in einem relevanten Beruf oder min. 2 Jahre praktische Tätigkeit ausgeübt wurden. Je kleiner die Punktzahl am Ende ist,
desto größer sind die Chancen auf einen Studienplatz.
Auf die Durchschnittsnote kann ein Bonus von 0,5 Punkten durch eine
Berufsausbildung oder Preise gewährt werden.
Thomas‘ Fazit:




Seinen Studienwunsch Biologie kann er erfüllen, ohne dass er eine Wartezeit in Kauf
nehmen muss. Einen zulassungsfreien Studiengang gibt es jedoch nicht, sodass er
Bewerbungsverfahren durchlaufen muss.
Sich auf ein Bundesland zu fokussieren ist aufgrund der Zulassungsbeschränkungen
wenig sinnvoll. Thomas sollte sich also bundesweit bewerben.
Mit seinem Notenschnitt von 2,5 gab es einige Universitäten, bei denen er allein über
seine Abiturnote zumindest im WS 2014/15 einen Studienplatz ohne Wartezeit erhalten
hätte.
An einigen stark nachgefragten Hochschulen scheint eine Bewerbung mit seinem
Abiturdurchschnitt tatsächlich wenig aussichtsreich zu sein, darunter seine
Wunschhochschule in Berlin.
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Zulassung in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern
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| Seite 38
Zulassung in den bundesweit zulassungsbeschränkten
Fächern
Die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge sind Humanmedizin, Zahnmedizin,
Pharmazie und Veterinärmedizin. Für diese muss man sich zentral über hochschulstart.de
bewerben, die Website der Stiftung für Hochschulzulassung. Die Stiftung hat die Aufgabe, die
Bewerbungen und Ortspräferenzen der Bewerber mit den angebotenen Studienplätzen und
den Auswahlkriterien der Hochschulen miteinander abzugleichen. Man gibt also nur eine
Bewerbung ab, gibt dabei seine Ortsprioritäten an und bekommt am Ende maximal einen Platz
zugeteilt. Man kann also nicht wie in anderen Fächern mehrere Zusagen für das gleiche Fach
an unterschiedlichen Hochschulen erhalten.
7.1 Das Beispiel Humanmedizin
Als Beispielfach wird hier die Humanmedizin vorgestellt, in dem jährlich rund 9000
Studienplätze zu vergeben sind (zwischen 40 und 880 je Hochschule). Bei den anderen o.g.
Fächern ist das generelle Verfahren ähnlich. Die Auswahlgrenzen sowie die von den
Hochschulen angelegten Auswahlkriterien/Verfahren können aber von Fach zu Fach variieren.
Auch bei der Vergabe der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge gibt es eine
Abiturbestenquote, eine Wartezeitquote und Auswahlverfahren/Auswahlkriterien der
Hochschulen. Die Bewerbung ist hier ausschließlich über Hochschulstart möglich, eine
Ausnahme bilden private Hochschulen (z.B. die Private Universität Witten/Herdecke), die an
dem Verfahren nicht teilnehmen.
1. Abiturbestenquote
Zunächst werden alle Bewerber(innen), unabhängig von ihrer Ortspriorität, für die Auswahl
nach der Abiturbestenquote (20 Prozent aller Studienplätze) in eine Rangfolge gebracht. Dabei
werden für die einzelnen Bundesländer jeweils getrennte Listen erstellt, da die
durchschnittlichen Abschlussnoten und die Verteilung von sehr guten Noten variieren. Man
konkurriert hier also nur mit Bewerber(inne)n aus demselben Herkunftsbundesland.
In Niedersachsen und Schleswig-Holstein reichte zum WS 2015/16 ein Notenschnitt von 1,1
um in die Gruppe der Studienbewerber(innen) zu kommen, die einen Studienplatz über die
Abiturbestenquote erhalten haben. In allen anderen Bundesländern wurden ausschließlich
Abiturient(inn)en mit einer 1,0 ausgewählt.
Die Verteilung auf die Hochschulen (siehe Tabelle 16) erfolgt dann gemäß der Ortspräferenz.
Jede(r) Bewerber(in) gibt bis zu 6 Ortspräferenzen in einer festgelegten Reihenfolge an. Die
Hochschulen nehmen zunächst diejenigen auf, die die jeweilige Hochschule als erste
Präferenz angegeben haben, dann als zweite usw. Wenn mehr Bewerber(innen) eine
Hochschule als erste Präferenz angegeben haben als Studienplätze in der Abiturbestenquote
vergeben werden können, geht es nach der Punktzahl im Abitur.
Während viele Hochschulen in der Abiturbestenquote ausschließlich Bewerber(innen) mit
Ortspräferenz 1 zugeteilt bekamen, blieben an manchen Hochschulen sogar noch Plätze frei
(die dann in den anderen beiden Quoten vergeben werden).
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Zulassung in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern
| Seite 39
Tabelle 16: Hochschul-Vergabegrenzen in der Abiturbestenquote im Fach Humanmedizin zum WS 2015/1621
Studienort
Ortspräferenz
DN
Punktzahl*
Aachen
1
1,0
778
Berlin-Charité
1
1,0
804
Bochum
F
Bonn
F
Dresden
1
Duisburg Essen, Campus Essen
F
2
Frankfurt/Main
Freiburg
1,0
773
F
1
Gießen
Göttingen
768
F
Düsseldorf
Erlangen-Nürnberg
1,0
1,0
779
F
1
1,0
Greifswald
F
Halle-Wittenberg
F
773
Hamburg
1
1,1
767
Hannover MedH
1
1,0
769
Heidelberg
1
1,0
804
Heidelberg/Mannheim
1
1,0
769
Jena
F
Kiel
F
Köln
1
1,0
771
Leipzig
1
1,0
774
Lübeck
2
1,0
769
Magdeburg
F
Mainz
F
Marburg
F
München U
1
1,0
787
Münster
1
1,0
800
Oldenburg
1
1,0
770
Regensburg
1
1,0
768
Rostock
F
Saarland U, Campus Homburg
F
Tübingen
1
Ulm
Würzburg
1,0
792
F
1
1,0
777
„F“ bedeutet: Alle im ersten Schritt zugelassenen Bewerber konnten an die genannte Hochschule verteilt werden.
Dies bedeutet, dass dort Studienplätze frei waren. Freie Studienplätze ergeben sich dann, wenn sich unter den
Ausgewählten nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber befinden, die diese Hochschule genannt haben.
21
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2. Wartezeitquote
Weitere 20 Prozent der Studienplätze gehen dann an die Bewerber(innen) mit der längsten
Wartezeit. 2015/16 betrug die mindestens notwendige Wartezeit für eine Zulassung in Humanmedizin 14 Semester (mit DN 3,3; ansonsten 15 Semester). Auch in der Wartezeitquote, werden die Bewerber(innen) nach Ortspräferenz verteilt (siehe Tabelle 17).
Zweites maßgebliches Vergabekriterium bei gleicher Ortspräferenz ist ein Sozialkriterium:
Sozialkriterium 1 umfasst Schwerbehinderte, Kriterium 2 diejenigen Bewerber(innen), die mit
Kind, Ehegatten/in oder eingetragenem/r Lebenspartner(in) zusammenleben, Kriterium 3
umfasst diejenigen, die wegen eines anderen Grundes an einen bestimmten Hochschulort
gebunden sind und Kriterium 4 alle anderen Bewerber(innen). Um allerdings nach dem
Sozialkriterium vorgezogen zu werden, muss die 1. Ortspräferenz die Universität sein, die dem
eigenen Wohnort am nächsten und im gleichen Bundesland liegt. Zudem muss für die
Anrechnung eines anderen Sozialkriteriums als 4 jeweils ein Antrag gestellt werden. Nach den
Sozialkriterien folgt die Abiturnote als Vergabekriterium.
Tabelle 17: Ortsverteilung der Zugelassenen im Fach Humanmedizin nach Wartezeit im WS 2015/1622
Studienort
Aachen
Berlin-Charité
Bochum
Bonn
Dresden
Duisburg Essen Campus Essen
Düsseldorf
Erlangen-Nürnberg
Frankfurt/Main
Freiburg
Gießen
Göttingen
Greifswald
Halle-Wittenberg
Hamburg
Hannover MedH
Heidelberg
Heidelberg/Mannheim
Jena
Kiel
Köln
Leipzig
Lübeck
Magdeburg
Mainz
Marburg
München U
Münster
Oldenburg
Regensburg
Rostock
Saarland U Campus Homburg
Tübingen
Ulm
Würzburg
22
1. Ortspräferenz
2
1
2
2
1
1
2
1
N8
2
3
1
2
3
1
1
2
4
3
1
1
1
1
2
2
N9
N 27
1
1
N 24
3
N 35
1
6
1
2. Sozialkriterium
4
3
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
3
3
4
4
4
4
3
4
4
4
4
4
4
4
3
4
4
4
4
4
4
3. DN
3,1
1,8
2,6
3,0
2,0
2,5
2,3
3,0
3,0
3,0
3,3
3,3
2,7
3,2
3,2
3,0
2,4
3,2
3,2
2,9
2,3
2,3
2,8
2,7
2,5
3,3
2,8
2,2
2,0
2,6
2,9
3,6
3,2
3,2
2,8
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Ein N vor dem erstrangigen Kriterium der Ortspräferenz bedeutet, dass an diese Hochschulen
auch Bewerber(innen) verteilt wurden, die diese Hochschule nicht unter den sechs
Wunschhochschulen genannt hatten, da dort noch Plätze frei geblieben waren. Neben den
sechs Wunschhochschulen können Bewerber(innen) angeben, ob sie im Falle freier Plätze an
anderen Hochschulen auch dorthin verwiesen werden möchten. Die Rangfolge erfolgt dann
gemäß der Entfernung vom Ort der 1. Präferenz.
Dieses Verfahren bedeutet beispielsweise für Berlin, dass alle, die Berlin als 1. Ortspräferenz
angegeben haben, mindestens dem Sozialkriterium 3 entsprechen und – außer im Falle von
Sozialkriterium 1 oder 2 – einen Abiturdurchschnitt von 1,8 haben, zugelassen wurden. Also
auch über die Wartezeit ist es an einigen Hochschulstandorten sehr schwer, einen
Studienplatz zu erhalten. Auch in Hamburg, Hannover, Köln und Oldenburg war es nicht
möglich, ohne Anrecht auf Bevorzugung durch ein Sozialkriterium über die Wartezeit einen
Studienplatz zu erhalten.
3. Auswahlverfahren der Hochschulen
Im Auswahlverfahren der Hochschule, über welches die restlichen 60 Prozent der
Studienplätze vergeben werden, wird von einigen Hochschulen zunächst eine Vorauswahl der
zuzulassenden Bewerber(innen) für das Verfahren von den Hochschulen getroffen. Die
Vorauswahl erfolgt über die Kriterien Ortspräferenz, Abiturnote und Rang. Alle
Bewerber(innen), die über die ersten zwei Vorauswahlkriterien in den Pool der für das
Auswahlverfahren Zugelassenen gelangt sind, werden in eine Rangfolge gebracht und es wird
nur eine bestimmte Anzahl der Bewerber(innen) zugelassen. Manche Hochschulen treffen
keine Vorauswahl. Danach verfahren die Hochschulen mit unterschiedlichen Kriterien fort.
Bei der Auswahl der Ortspräferenzen sollten Bewerber(innen) sich vorher strategisch
überlegen, wie sie die Orte ranken. Viele Hochschulen nehmen nur diejenigen
Bewerber(innen) auf, die den Hochschulort an Platz 1 der Liste angegeben haben. Es ist also
nicht sinnvoll, mehrere Orte anzugeben, die nur Bewerber(innen) mit 1. oder 2. Ortspräferenz
einladen. Unter all den Hochschulen, die nur Bewerber(innen) mit Ortspräferenz 1 zulassen,
kann also nur eine ausgewählt werden. Auf Rangplatz 2 sollte dann eine Hochschule folgen,
die auch Bewerber(innen) mit 2. Ortspräferenz zulässt usw.
Die Zulassungsgrenzen im Auswahlverfahren der Hochschulen für 2015/16 sind in Tabelle 18
dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben in der 2. und 3. Spalte der Note der HZB
bzw. dem Ergebnis eines Studierfähigkeitstests entsprechen. In Fällen, in denen Boni durch
eine Berufsausbildung oder andere Leistungen geltend gemacht werden können, wurden
diese schon verrechnet. Der eigentliche Wert der HZB, mit dem eine Zulassung theoretisch
noch möglich gewesen wäre, wird nicht veröffentlicht, lässt sich in Einzelfällen jedoch
ausrechnen. Dadurch ergibt sich, dass an vielen Hochschulen auch noch mit einem Abitur
jenseits der 2,0 ein Studienplatz zu bekommen ist. Allerdings müsste dann auch die maximal
mögliche Anzahl an Zusatzpunkten erreicht werden und auch eine herausragende Leistung in
allen Studierfähigkeitstests erzielt werden.
Diese Tests sind jedoch äußerst herausfordernd und es sollte nicht davon ausgegangen
werden, dass die Maximalpunktzahl erreicht werden kann. Im Studierfähigkeitstest HAM-Nat,
der an den Universitäten Hamburg, Berlin und Magdeburg angewendet wird, werden
beispielsweise im Durchschnitt nur 39 von 80 möglichen Punkten erreicht; und das
wohlgemerkt von den Bewerber(inne)n mit einer ausreichend guten Abiturnote. Der Test für
medizinische Studiengänge (TMS, auch „Medizinertest“ genannt) ist der am häufigsten
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angewandte Test. In vielen Fällen wird das Testergebnis zu 49 Prozent mit der AbiturDurchschnittsnote verrechnet.
Tabelle 18: Auswahlverfahren der Hochschulen im Fach Humanmedizin zum WS 2015/1623
Studienort
Hauptkriterium
nachrangige Kriterien
Aachen
DN 1,1
D nein
Berlin-Charité
H
Bochum
DN/Test 1,300
DN 1,3/D nein
Bonn
DN 1,2
D nein
Dresden
H
Duisburg Essen Campus Essen
H
Düsseldorf
DN 1,2
D nein
Erlangen-Nürnberg
DN/Ausb./Test 1,0
D nein
Frankfurt/Main
DN / Test 1,500
DN 1,5 / D nein
Freiburg
H
Gießen
H
Göttingen
H
Greifswald
H
Halle-Wittenberg
DN/Ausb./Test 1,300
Hamburg
H
Hannover MedH
H
Heidelberg
PZ 57,99
DN 1,7/D nein
Heidelberg/Mannheim
PZ 53,31
DN 1,8/D nein
Jena
DN/Ausb./Fächer: PZ 772
D nein
Kiel
DN 1,2
D nein
Köln
DN 1,1
D ja
Leipzig
90 % DN/Test 1,20
10 % DN/Ausb. 1,6
D nein
D nein
Lübeck
H
Magdeburg
H
Mainz
DN/Test/Ausb. 1,200
Marburg
DN/Ausb./Test 1,1
München U
DN/Test/Ausb. 1,1
Münster
H
Oldenburg
H
Regensburg
DN/Boni 1,0
Rostock
H
Saarland U Campus Homburg
DN 1,4
Tübingen
H
Ulm
50 % DN/Ausb. 1,2
50 % DN/Test 1,500
DN 1,2/D nein
DN 1,6/D ja
Würzburg
DN/Boni 1,1
WZ 0/D nein
D nein
WZ 4 / D nein
D nein
D ja
D nein
Legende: H=eigenes Auswahlverfahren; DN=Durchschnittsnote; Boni=Hochschule hat Kriterien zur Verbesserung
der DN festgelegt; Ausb. = einschlägige Berufsausbildung; Test=Medizinertest; WZ=Wartezeit; D=Dienst;
PZ=Punktzahl
23
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Zulassung in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern
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Beispiele für Auswahlverfahren der Hochschulen
In Aachen, Bonn, Düsseldorf, Kiel, Köln und dem Saarland ist die Durchschnittsnote auch in
der Hochschulauswahlquote einziges Auswahlkriterium. Es ist somit dort nicht möglich, eine
etwas schlechtere Abiturnote durch etwas anderes wett zu machen. Die anderen Hochschulen
haben jeweils bestimmte zusätzliche Kriterien ausgewählt, nach denen die Auswahl gestaltet
wird. In vielen Fällen sind das eine einschlägige Berufsausbildung oder der sogenannte
Medizinertest (Test für medizinische Studiengänge, TMS).24
Der Medizinertest wird zentral abgelegt und prüft Fähigkeiten, die im Medizinstudium hilfreich
sind. Wie genau das Ergebnis einbezogen wird, regeln die Hochschulen unterschiedlich. In
Bochum, Frankfurt und weiteren Hochschulen setzt sich die Note, anhand derer zugelassen
wird, zu 51 Prozent aus der Abiturnote und zu 49 Prozent aus dem Testergebnis zusammen.
An anderen Standorten wie Erlangen-Nürnberg gibt es für die besten 10 Prozent der
Testteilnehmer(innen) einen Bonus von 0,8 auf die Abiturnote, für die besten 20 Prozent einen
Bonus von 0,6, die besten 30 Prozent einen Bonus von 0,4 und die besten 40 Prozent von 0,2.
Die bei der Auswahl berücksichtigte Punktzahl in Heidelberg und Heidelberg / Mannheim ergibt
sich aus der Abiturnote (46 Prozent), dem Ergebnis des Medizinertests (44 Prozent) und
Bonuspunkten (10 Prozent). Die Teilnahme am Medizinertest ist somit praktisch verpflichtend.
Bonuspunkte gibt es für eine Berufsausbildung, einen Freiwilligendienst oder die Teilnahme
an Wettbewerben wie „Jugend forscht“. Durch die hohe Relevanz des Medizinertests in
Kombination mit der Anerkennung von anderen außerschulischen Leistungen kann hier
theoretisch auch eine Zulassung mit einem Abitur von 2,0 oder schlechter erfolgen. Andere
Hochschulen verwenden den Studieneingangstest HAM-Nat. In Berlin werden beispielsweise
max. 900 Punkte für die Abiturnote und max. 400 Punkte für den HAM-Nat vergeben.
Eine einschlägige Berufsausbildung (z.B. als Krankenpfleger(in)) kann die Note ebenfalls
verbessern. Um wie viel hängt jedoch von den einzelnen Hochschulen ab. Dies reicht von 0,1
Punkten (Erlangen-Nürnberg, Halle-Wittenberg) bis zu 0,5 Punkten (Freiburg). Es werden
jedoch nicht überall die gleichen Berufe anerkannt, man sollte also schauen, ob die
Wunschhochschule auch den bestimmten Ausbildungsberuf anerkennt.
In Jena wird beispielsweise die Punktzahl durch die Abiturdurchschnittsnote, gewichtete
Einzelnoten aus bestimmten Fächern und Boni durch Ausbildung etc. bestimmt. Es können 30
zusätzliche Punkte für eine Ausbildung erworben werden und Zusatzpunkte für die Fächer
Deutsch und Mathematik. Dabei werden die Noten für die vier letzten Schulhalbjahre und der
Abiturprüfung zusammengezählt und im Falle eines Leistungskurses durch 2,5 und eines
Grundkurses durch 5 geteilt. Aufgrund der sich dann ergebenden Gesamtpunktzahl wird
ausgewählt.
In Dresden werden Auswahlgespräche geführt. Dafür wird zunächst eine Rangfolge aus
Abiturdurchschnittsnote und Einzelnoten in den Fächern Mathematik, Physik, Chemie,
Biologie sowie einer etwaigen Berufsausbildung gebildet. Der Teil der Bewerber(innen), die
gemäß dieser Rangfolge am geeignetsten scheinen, werden zum Gespräch eingeladen.
Duisburg-Essen lädt nur abhängig von der Durchschnittsnote zu Auswahlgesprächen ein. Das
Ergebnis des Gesprächs muss in jedem Fall jedoch mit der Abiturnote verrechnet werden, da
diese laut Gesetz das wesentliche Kriterium bei der Auswahl der Studierenden sein muss.
24
Siehe: http://www.tms-info.org/
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Zulassung in Lehramtsstudiengänge
8
| Seite 44
Zulassung in Lehramtsstudiengänge
Die Zulassungsgrenzen für Lehramtsstudiengänge lassen sich nicht übersichtlich in
Tabellenform darstellen, da zu viele Faktoren eine Rolle spielen und die Vorgehensweise bei
der Zulassung und Auswahl zudem nach Bundesländern und Hochschulen variiert. In den
meisten Fällen müssen sich Studieninteressierte für drei Studiengänge bewerben:
Bildungswissenschaften (manchmal auch anders genannt) und zwei (wenn gewünscht drei)
(Schul-)Fächer. Jeder Studiengang hat eigene Zulassungsvoraussetzungen, d.h. wie oben
dargestellt sind sie zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt. Teilweise sind die
Bildungswissenschaften jedoch grundsätzlich zulassungsfrei, sodass nur eine Aufnahme in
die Fächer nötig ist. Die Fächerkombination ist nicht immer frei wählbar, die Regelungen dazu
sind ebenfalls bundeslandspezifisch und variieren stark. Beispielsweise können teilweise nicht
Musik und Kunst oder zwei Naturwissenschaften als Kombination gewählt werden oder eines
der Fächer muss ein sogenanntes „Kernfach“ sein.
Zulassung in die Fächer
Im Allgemeinen muss man für Bildungswissenschaften zugelassen werden, um Lehramt
studieren zu können. Einzelne Fächer haben aufgrund hoher Beliebtheit noch höhere
Auswahlgrenzen („NC“). Benötigt man für das Fach Bildungswissenschaften also
beispielsweise einen Abiturdurchschnitt von 2,1, kann Germanistik (also Deutsch auf Lehramt)
trotzdem eine Auswahlgrenze von 1,7 haben. Das bedeutet, mit einem Abiturdurchschnitt von
2,1 ist das Lehramtsstudium grundsätzlich möglich, aber nicht alle Fächer sind wählbar.
Für das Lehramt Grundschule ist die Fächerwahl oft stark vorgegeben. Je nach Bundesland
sind beispielsweise Deutsch, Mathematik und Sachkunde verpflichtend. Dadurch ergibt sich
auch, dass in Grundschul- und Sonderpädagogikstudiengängen teilweise drei oder sogar vier
Fächer belegt werden müssen, während an Gymnasien und Berufsschulen grundsätzlich zwei
Fächer ausreichen.
Zulassung in die Schulart
Insgesamt ist der notwendige Abiturdurchschnitt bzw. die Auswahlgrenze für die Studiengänge
Lehramt Gymnasium und Grundschule sowie Sonderpädagogik deutlich höher als für das
Berufsschullehramt oder (je nach Bundesland unterschiedlich bezeichnet) das Lehramt für
Haupt-, Real-, Gesamt-, Regel- oder Oberschulen. Sollte die Abiturnote also nicht für die
gewünschte Schulart ausreichen, können sich Studieninteressierte immer noch überlegen, ob
sie sich nicht auch einen anderen Schultypus vorstellen können. Nicht alle Fächer lassen sich
für jede Schulart studieren. Wer Berufsschullehrer(in) werden will, kann auch technische
Fächer wählen, während Latein oder Griechisch nur an Gymnasien unterrichtet wird.
Weiterhin ist zu beachten, dass zurzeit an fünf Hochschulen Sonderpädagogik in die normalen
Lehramtsstudiengänge integriert wird. Damit können Studierende eine Doppelqualifikation
sowohl für Regel- als auch für Förderschulen erreichen sowie an inklusiven Schulen
unterrichten. In Potsdam, Bielefeld, Siegen und Bremen betrifft dies das Grundschullehramt,
in Siegen und Bielefeld zusätzlich das Haupt- und Realschullehramt sowie in Köln das Lehramt
an Gymnasien.
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Zulassung in Lehramtsstudiengänge
| Seite 45
Abschlüsse
Derzeit gibt es nur noch in Sachsen flächendeckende Staatsexamensabschlüsse im Lehramt.
Acht Bundesländer nutzen ausschließlich das Bachelor/Master-System, in sieben
Bundesländern gibt es beide Varianten. In Bundesländern, die das Bachelor/Master-System
nutzen, gibt es die Möglichkeit zum polyvalenten Studium. Dies bedeutet, dass nach dem
Bachelor entschieden werden kann, ob der Lehramts-Master oder ein fachspezifischer
Masterstudiengang gewählt wird. Den Studierenden soll somit die Möglichkeit länger offen
gehalten werden, sich für eine andere Karriere als die des Lehrers/der Lehrerin zu
entscheiden. Jedoch bieten nicht alle Hochschulen diese Möglichkeit an.
Auswahlverfahren
Einige Universitäten wählen zukünftige Lehramtsstudierende über ein Auswahlgespräch oder
einen Auswahltest aus. Zurzeit nutzen neun Universitäten und Pädagogische Hochschulen
einen Eingangstest für alle Fächer. Viele weitere verlangen diesen Test für bestimmte
Studiengänge, meist Sport, Kunst und Musik, teilweise auch in Fremdsprachen.25 Die
Universität Greifswald und die baden-württembergischen Hochschulen beispielsweise nutzen
den Career Counselling for Teachers (CCT)-Test.26 In diesem Test wird nicht nur abgefragt,
sondern auch ausführlich über den Lehrer(innen)beruf und das Lehramtsstudium informiert.
Die RWTH Aachen hat ein eigenes verpflichtendes Self-Assessment entwickelt.27
Eine weitere Möglichkeit, die von wenigen Hochschulen genutzt werden, sind
Eingangsgespräche mit den Bewerber(inne)n. Für alle Fächer werden diese zurzeit nur in
Siegen und Bochum genutzt, in Bochum nur für den Master, in Siegen in Kombination mit
einem Eingangspraktikum, durchgeführt von den Lehrer(inne)n der Praktikumsschulen. Vier
weitere Universitäten nutzen Eignungsgespräche für einige Fächer, zwei davon für das Fach
Ingenieurpädagogik.
Viele Hochschulen verlangen ein Eingangspraktikum an einer Schule, um die eigene Eignung
zum Lehrerberuf zu testen. Dieses kann oft aber auch nach Studienbeginn absolviert werden.
In jedem Fall ist es unabdingbar, sich vor dem Lehramtsstudium auf den Seiten der
Universitäten über die Zulassungsbedingungen und möglichen Fächerkombinationen zu
informieren. Einen übergreifenden Überblick liefert zudem der vom CHE mit weiteren Partnern
erarbeitete Monitor Lehrerbildung.28
25
Siehe
Monitor
Lehrerbildung
(2015):
Eignungstest
als
Zulassungsvoraussetzung.
Abrufbar unter: http://www.monitor-lehrerbildung.de/web/thema/ein--und-umstiegsmoeglichkeiten#hsfrage20_4
26 http://www.cct-germany.de/de/1/tours/new/1
27 http://www.rwth-aachen.de/go/id/eft/
28 http://www.monitor-lehrerbildung.de
CHE Arbeitspapier Nr. 190
Literaturverzeichnis
9
| Seite 46
Literaturverzeichnis
Abitur Termine (2015): Prüfungstermine 2016. Online unter:
http://hochschulstart.de/fileadmin/downloads/NC/WiSe2014_15/nc_alle_ws14_nrv_1.pdf
Career Counselling for Teachers (2015).
Online unter: http://www.cct-germany.de/de/1/tours/new/1
Hachmeister, Cort-Denis; Röwert, Ronny; Lah, Wencke (2015): Im Blickpunkt: Der Numerus
Clausus im Wintersemester 2015/16. Online unter:
http://www.che.de/downloads/Im_Blickpunkt_Der_Numerus_Clausus_NC_2015_16.pdf.
Hochschulkompass (2015): Studieren in Deutschland. Die Fachsuche. Online unter:
http://www.hochschulkompass.de/studium/suche/erweiterte-suche.html
Hochschulstart.de (2014): Auswahlgrenzen in den bundesweit zulassungsbeschränkten
Studiengängen. Online unter:
http://hochschulstart.de/fileadmin/downloads/NC/WiSe2014_15/nc_alle_ws14_nrv_1.pdf
Monitor Lehrerbildung (2015). Online unter: http://www.monitor-lehrerbildung.de
RWTH Aachen (2015): Self-Assessments. Online unter: http://www.rwth-aachen.de/go/id/eft/
Statistisches Bundesamt (2015): Studierende an Hochschulen.
Test für Medizinische Studiengänge (2015): Informationen zum Test 2016.
Online unter: http://www.tms-info.org/
CHE Arbeitspapier Nr. 190
ISSN 1862-7188
ISBN 978-3-941927-70-4