ARBEITSPAPIER NR. 190 | APRIL 2016 AP (Wie) Komme ich an einen Studienplatz? Zulassungsverfahren und Zulassungschancen an deutschen Universitäten und Fachhochschulen Cort-Denis Hachmeister Wencke Lah Ronny Röwert CHE gemeinnütziges Centrum für Hochschulentwicklung Verler Straße 6 D-33332 Gütersloh Telefon: ++49 (0) 5241 97 61 0 Telefax: ++49 (0) 5241 9761 40 E-Mail: [email protected] Internet: www.che.de ISSN 1862-7188 ISBN 978-3-941927-70-4 (Wie) Komme ich an einen Studienplatz? Zulassungsverfahren und Zulassungschancen an deutschen Universitäten und Fachhochschulen Cort-Denis Hachmeister Wencke Lah Ronny Röwert Arbeitspapier Nr. 190 April 2016 Zusammenfassung | Seite 1 Zusammenfassung Das vorliegende Papier erklärt zunächst allgemein den Weg zu einem Studienplatz an einer Hochschule (Zulassungsverfahren) und geht dann auf die Frage ein, wie groß die Chancen in verschiedenen Fächergruppen und Fächern sind, auch tatsächlich an einer Universität oder Fachhochschule / Hochschule für angewandte Wissenschaften zugelassen zu werden. Dabei werden die Zulassungschancen und der Weg zum Studienplatz in ausgewählten Fächern am Beispiel verschiedener (fiktiver) Studieninteressierter illustriert. Die Abschätzung der Zulassungschancen geschieht auf der Basis von Angaben aus dem CHE Numerus Clausus-Check sowie auf der Basis selbst recherchierter, realer Angaben aus Vorjahren zu Zulassungsverfahren, Auswahlgrenzen und Zulassungschancen. Der Text soll insbesondere Studieninteressierten (aber z.B. auch ihren Eltern) zum einen das System der Hochschulzulassung in Deutschland erklären und sie zum anderen in die Lage versetzen, Informationen über Zulassungsmöglichkeiten und Zulassungschancen richtig zu interpretieren. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Verzeichnis | Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung: Was bietet dieses Papier? ...................................................................... 4 2 Wie komme ich an eine Hochschule? ...................................................................... 5 2.1 Information über Studienangebote ........................................................................... 6 2.2 Hochschulzugangsberechtigung .............................................................................. 7 2.3 Weitere Zulassungsvoraussetzungen ...................................................................... 7 2.4 Zulassungsbeschränkt oder nicht? .......................................................................... 8 2.5 Lokal oder bundesweit zulassungsbeschränkt? Wo bewerben? .............................. 9 2.6 Auswahlkriterien ...................................................................................................... 9 2.7 Zulassungsbescheid/-angebot ................................................................................11 2.8 Einschreiben oder nicht? ........................................................................................11 2.9 Was, wenn man keine Zulassung erhalten hat?......................................................12 3 Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften .............................................................................................13 3.1 Das Beispiel Betriebswirtschaftslehre (BWL) ..........................................................14 4 Zulassungschancen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften .......................21 4.1 Das Beispiel Maschinenbau ....................................................................................22 5 Zulassungschancen in der Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften.........28 5.1 Das Beispiel Psychologie........................................................................................29 6 Zulassungschancen in der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften ..............................................................................................33 6.1 Das Beispiel Biologie ..............................................................................................34 7 Zulassung in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern ............................38 7.1 Das Beispiel Humanmedizin ...................................................................................38 8 Zulassung in Lehramtsstudiengänge ......................................................................44 9 Literaturverzeichnis.................................................................................................46 CHE Arbeitspapier Nr. 190 Verzeichnis | Seite 3 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schematische Darstellung des Hochschulzugangs in Deutschland ....................... 6 Tabelle 2: NC-Quote (in Prozent) in Bachelorstudiengängen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zum WS 2015/16 .........................13 Tabelle 3: Auswahlgrenzen in Betriebswirtschaftslehre an Universitäten zum WS 2014/15 ..................................................................................................................15 Tabelle 4: Auswahlgrenzen in Betriebswirtschaftslehre an Fachhochschulen zum WS 2014/15 ..................................................................................................................18 Tabelle 5: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach BWL zum WS 2014/15 .....................19 Tabelle 6: NC-Quote (in Prozent) in Bachelorstudiengängen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften zum WS 2015/16 ............................................................21 Tabelle 7: Auswahlgrenzen in Maschinenbau an Universitäten zum WS 2014/15 ................23 Tabelle 8: Auswahlgrenzen in Maschinenbau an Fachhochschulen zum WS 2014/15 .........25 Tabelle 9: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach Maschinenbau zum WS 2014/15......27 Tabelle 10: NC-Quote (in Prozent) in Bachelorstudiengängen in der Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften zum WS 2015/16..............................................28 Tabelle 11: Auswahlgrenzen in Psychologie zum WS 2014/15.............................................30 Tabelle 12: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach Psychologie zum WS 2014/15 .......32 Tabelle 13: NC-Quote (in Prozent) in Bachelorstudiengängen in der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften zum WS 2015/16 ........................................33 Tabelle 14: Auswahlgrenzen in Biologie zum WS 2014/15 ...................................................35 Tabelle 15: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach Biologie zum WS 2014/15 ..............37 Tabelle 16: Hochschul-Vergabegrenzen in der Abiturbestenquote im Fach Humanmedizin zum WS 2015/16............................................................................39 Tabelle 17: Ortsverteilung der Zugelassenen im Fach Humanmedizin nach Wartezeit im WS 2015/16 .......................................................................................................40 Tabelle 18: Auswahlverfahren der Hochschulen im Fach Humanmedizin zum WS 2015/16 ..................................................................................................................42 CHE Arbeitspapier Nr. 190 Einleitung: Was bietet dieses Papier? 1 | Seite 4 Einleitung: Was bietet dieses Papier? Immer mehr junge Menschen nehmen Jahr für Jahr ein Studium auf: Im Jahr 2014 waren es über eine halbe Million Studienanfänger(innen). Insgesamt studieren derzeit knapp 3 Millionen Menschen an deutschen Hochschulen. Hochschulbildung wird zum Normalfall. Das CHE gemeinnützige Centrum für Hochschulentwicklung begleitet diese Entwicklung unter anderem dadurch, dass es Informationen für Studieninteressierte zur Verfügung stellt. Beispielsweise zur Qualität der Studienangebote mit dem CHE Hochschulranking (www.zeit.de/ranking) oder zum Thema „Studium ohne Abitur/Fachhochschulreife“ mit dem Online-Studienführer Studieren ohne Abitur (www.studieren-ohne-abitur.de). Ein ganz wichtiges Thema für Studieninteressierte ist aber immer auch die Frage, wie und ob man einen Studienplatz erhält, möglichst an der Wunschhochschule. In diesem Zusammenhang fällt oft das Schlagwort „Numerus Clausus“ bzw. „NC“. Deshalb hat das CHE zuletzt im Jahr 2015 seinen Numerus Clausus-Check1 veröffentlicht: Darin wird detailliert und auch im Zeitvergleich gezeigt, in welchen Fächergruppen (z.B. Ingenieurwissenschaften), bei welchen Abschlüssen (Bachelor oder Master), an welchen Hochschultypen (Uni oder FH) und in welchen Bundesländern es besonders viele bzw. wenige Studiengänge mit einer zahlenmäßigen Zulassungsbeschränkung gibt, d.h. mit einem NC. Zeitgleich wurde die Broschüre Im Blickpunkt: Der Numerus Clausus (NC)2 veröffentlicht, in dem speziell für Studieninteressierte einmal dargelegt wurde „was man über den Numerus Clausus (NC) wissen muss und wo es die meisten frei zugänglichen Studiengänge gibt“. Die Broschüre enthält die wichtigsten Ergebnisse aus dem Numerus Clausus Check und beantwortet auch die wichtigsten Fragen zum Numerus Clausus. Das hier vorliegende Papier komplettiert diese Reihe und möchte zwei wesentliche Fragen beantworten: Wie funktioniert, ganz allgemein, die Hochschulzulassung in Deutschland? Wie viel ist, ganz konkret, eine bestimmte Abiturnote wert, wenn man sich für ein Studium in einem bestimmten Fach interessiert? Die Analyse der Zulassungschancen geht also im Vergleich zum CHE Numerus ClaususCheck über die einfache Frage „zulassungsbeschränkt oder nicht?“ und über die Fächergruppen (z.B. Ingenieurwissenschaften) hinaus, bis auf die Ebene einiger ausgewählter Fächer und Studiengänge und deren Zulassungsverfahren. Das Papier soll Studieninteressierten helfen, besser zu verstehen, wie die Hochschulzulassung in Deutschland strukturiert ist und wie man Informationen über Zulassungschancen interpretiert. 1 http://www.che.de/downloads/CHE_AP_184_Numerus_Clausus_Check_2015_16.pdf 2 http://www.che.de/downloads/Im_Blickpunkt_Der_Numerus_Clausus_NC_2015_16.pdf CHE Arbeitspapier Nr. 190 Wie komme ich an eine Hochschule? 2 | Seite 5 Wie komme ich an eine Hochschule? Eigentlich könnte der Weg an eine Hochschule3 in Deutschland ganz einfach sein: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 19724 aus dem Grundrecht auf freie Berufswahl (Art. 12 GG) einen Rechtsanspruch auf einen Studienplatz abgeleitet. Manche Berufe setzten ein Studium voraus und da der Staat ein gewisses Monopol auf die akademische Ausbildung hat, muss er gewährleisten, dass man das studieren kann, was man braucht, um später diesen Beruf ausüben zu können. Ganz so einfach ist es aber doch nicht, denn das Verfassungsgericht hat ein paar Einschränkungen definiert: Es kann ein gewisses Maß an Qualifikation vorausgesetzt werden – in der Regel nachgewiesen durch das (Fach-)Abitur. Für bestimmte Studiengänge kann eine besondere Eignung vorausgesetzt werden (z.B. im Fach Sport oder bei künstlerischen Studiengängen). Die jeweilige Hochschule kann die Anzahl der Studierenden begrenzen, wenn ihr die Aufnahme weiterer Studierender aus Gründen der Studienqualität nicht mehr zugemutet werden kann. Es muss aber gewährleistet sein, dass alle Kapazitäten ausgeschöpft worden sind. Auf dieser Rechtsprechung aus dem Jahre 1972 fußt auch heute noch die Hochschulzulassung in Deutschland. Ergänzt wurde sie durch eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) im Jahr 2004, das den Hochschulen eine größere Mitwirkung bei der Auswahl der Studierenden erlaubte und bestimmte zulässige Auswahlkriterien definierte. Tabelle 1 auf der folgenden Seite zeigt das System des Hochschulzugangs, also des Weges vom Studienwunsch bis zur so genannten Einschreibung (der Anmeldung an einer Hochschule) im Überblick. Der erste Schritt ist die Information über Studienangebote, Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen. Als nächstes muss die Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden. Ggf. müssen noch weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Dann stellt sich die Frage, ob der gewählte Studiengang an der gewählten Hochschule lokal oder bundesweit zulassungsbeschränkt ist. Davon ist wiederum abhängig, ob man sich an der Hochschule oder über das Portal der Stiftung für Hochschulzulassung www.hochschulstart.de bewerben muss. Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen wird dann auf der Grundlage verschiedener Kriterien eine Auswahl zwischen den Bewerber(inne)n getroffen. Wer einen Platz angeboten bekommt, kann sich an der Hochschule einschreiben. Wer zunächst keinen Platz bekommen hat, muss auf einen anderen Platz, ggf. in einem zulassungsfreien Studiengang hoffen, oder kommt vielleicht im Nachrückverfahren zum Zuge. Auch das Losverfahren oder die Studienplatzklage sind Möglichkeiten um an einen Studienplatz zu gelangen. Leider werden unter „Hochschule“ von Studieninteressierten häufig fälschlicherweise nur Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaft verstanden. Hochschule ist jedoch der Oberbegriff für verschiedene Arten von Einrichtungen der höheren Bildung, d.h. an denen man studieren kann. Die bekanntesten Typen von Hochschulen sind Universitäten, Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen, Verwaltungsfachhochschulen. Zum Teil sind auch Berufsakademien per Gesetz Hochschulen. 3 4 BVerfGE 33, 303 CHE Arbeitspapier Nr. 190 Wie komme ich an eine Hochschule? | Seite 6 Tabelle 1: Schematische Darstellung des Hochschulzugangs in Deutschland Studienwunsch Information über Studienangebote und Zugangs- bzw. Zulassungsvoraussetzungen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen? Zulassungsbeschränkung? Bundesweite Portale wie www.hochschulkompass.de länderspezifische Portale wie www.studifinder.de in NRW Websites der Hochschulen (Rubriken „Studium“, „Studienangebot“, „für Studieninteressierte“, etc. Abitur Fachhochschulreife berufliche Qualifikation Begabtenprüfung Besuch von Orientierungsveranstaltungen/-portalen (Vor-)Praktika Berufserfahrung (bei Weiterbildungsstudium) vorheriges Studium (bei Master) Arbeitsvertrag (für duales Studium) Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) nein (rund 60% aller ja (rund 40% aller Bachelor-Studiengänge) BachelorStudiengänge) lokal oder bundesweit zulassungsbeschränkt? lokal/örtlich Bewerbung bei… Auswahlkriterien Zulassungsbescheid/-angebot direkt bei der Stiftung für HochschulHochschule zulassung www.hochschulstart.de Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) www.hochschulstart.de (Fach-)Abiturnote gewichtete Einzelfachnoten Berufserfahrung, Abschlussnote der Ausbildung, geleisteter Dienst Ergebnisse von Tests Ergebnis eines Auswahlgesprächs Ortspräferenz Wartezeit ja nein Nehme ich den Platz an? bundesweit nein ja Platz geht an Nachrücker(innen) Nachrückverfahren Losverfahren in einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben Kapazitätsklage Einschreibung an der jeweiligen Hochschule 2.1 Information über Studienangebote Einen Überblick über die Studienangebote in Deutschland bieten der Hochschulkompass der HRK (www.hochschulkompass.de), die gemeinsame Website der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit www.studienwahl.de sowie die Angebote weiterer privater Anbieter wie ZEIT Online (http://studiengaenge.zeit.de) oder www.studieren.de. Im Hochschulkompass kann man auch nachlesen, ob ein Studiengang zulassungsfrei, lokal zulassungsbeschränkt oder bundesweit zulassungsbeschränkt ist. Die Ergebnislisten können auch nach dem Zulassungsmodus gefiltert werden. Informationen über das Zulassungsverfahren für Studiengänge, die von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden findet man auf deren Website www.hochschulstart.de. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Wie komme ich an eine Hochschule? | Seite 7 Darüber hinaus gibt es länderspezifische Portale wie z.B. www.studifinder.de in NordrheinWestfalen oder www.studieninfo-bw.de in Baden-Württemberg. Ansonsten sind die Informationen zu den Studiengängen auf den Websites der einzelnen Hochschulen verfügbar. Meistens gibt es schon auf der Startseite eine Rubrik „Studium“, „Studienangebot“ oder „Studieninteressierte“. 2.2 Hochschulzugangsberechtigung Die generelle Qualifikation für ein Studium an einer Hochschule ist die so genannte Hochschulzugangsberechtigung, abgekürzt „HZB“. Diese kann man mit dem Abitur („Allgemeine Hochschulreife“) oder dem Fachabitur („Fachhochschulreife“) erwerben. Darüber hinaus gibt es auch noch die Fachgebundene Hochschulreife, die z.B. an einer Berufsoberschule erworben wird und mit der man nur bestimmte Fächer studieren kann. Darüber hinaus gibt es mittlerweile weitere Wege, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen: Beispielsweise ist es in manchen Fällen möglich, mit einer Meisterprüfung oder einem anderen hochqualifizierten Berufsbildungsabschluss die Hochschulzulassungsberechtigung zu erwerben. Auch mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung kann ein Studium möglich sein, wenn eine fachliche Nähe zum Beruf gegeben ist. Ein weiterer Weg ist das Ablegen einer Begabtenprüfung, also eines Tests, mit dem man nachweist, dass man die für das jeweilige Studium notwendige Qualifikation hat. Weitere Informationen zum Hochschulzugang über berufliche Qualifikation findet man im Online-Studienführer Studieren ohne Abitur www.studieren-ohne-abitur.de. Es gibt dort auch eine Suchmaschine, mit der man die Studiengänge finden kann, die auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife studierbar sind. 2.3 Weitere Zulassungsvoraussetzungen Ggf. gibt es noch weitere Voraussetzungen, die von den Studieninteressierten erfüllt werden müssen. Dies ist von Hochschule zu Hochschule und Studiengang zu Studiengang unterschiedlich. Manche Hochschulen sind dazu übergegangen, den Besuch von Orientierungsveranstaltungen oder auch das Absolvieren eines OnlineOrientierungstests für die Hochschul- und Studienwahl zur Voraussetzung für eine Einschreibung zu machen. Einen Orientierungstest kann man nicht „bestehen“, sondern man erhält eine Rückmeldung in welchem Maße man für welche Studienfächer geeignet ist bzw. welche Fächer den eigenen Interessen voraussichtlich am ehesten entsprechen. In BadenWürttemberg wird die Teilnahme an dem Online-Test www.was-studiere-ich.de beispielsweise von vielen Hochschulen vorausgesetzt. Die Idee dahinter ist die Studieninteressierten zu zwingen, sich eingehender mit der Studienwahl auseinander zu setzen. Insbesondere im Bereich der ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge, aber z.B. auch für den Studiengang Soziale Arbeit, wird an verschiedenen Hochschulen ein mehrwöchiges Vorpraktikum vorausgesetzt. Auch hier ist die Idee, dass die Studieninteressierten schon vorher einmal in das zukünftige Berufsfeld „hereingeschnuppert“ haben sollen, um sich auf einer fundierten Basis für den Studien- und Berufsweg entscheiden zu können. Wichtig ist, CHE Arbeitspapier Nr. 190 Wie komme ich an eine Hochschule? | Seite 8 sich frühzeitig zu informieren, ob ein Vorpraktikum gefordert ist, da dieses ggf. noch in der Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn absolviert werden muss. Alternativ zum Vorpraktikum kann auch einschlägige Berufserfahrung gefordert werden. Für manche Studiengänge ist tatsächlich eine mehrjährige Berufserfahrung Zulassungsvoraussetzung, z.B. für weiterbildende Masterstudiengänge aber auch für einige Bachelorstudiengänge, die auf einer beruflichen Qualifikation aufbauen (z.B. im Fach Pflege). Für die Master- und Promotionsstudiengänge ist ein vorheriges Studium bzw. ein entsprechender Studienabschluss Zulassungsvoraussetzung. Welche Art von Studiengang für den Zugang zu einem bestimmten Master- oder Promotionsstudium vorausgesetzt wird, entscheidet die jeweilige Hochschule. Für die verschiedenen Formen des dualen Studiums (ausbildungsintegrierend, berufsintegrierend, praxisintegrierend) ist ein entsprechender Arbeitsbzw. Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen Voraussetzung. In dieser Studienform werden Lernerfahrungen im Betrieb mit Lernerfahrungen in der Hochschule kombiniert. Viele Hochschulen unterstützen Studieninteressierte bei der Suche nach Partnerbetrieben. Umgekehrt haben manche Unternehmen bestimmte Partnerhochschulen, an denen ihre Mitarbeiter(innen) ein duales Studium durchführen können. Die dafür fälligen Studiengebühren zahlt jeweils das Unternehmen. Für manche Studiengänge gibt es Eignungsfeststellungsverfahren (EFV). Diese Verfahren sind für einen Studiengang nur zulässig, wenn für das Studium über die normale Hochschulzugangsberechtigung hinaus eine besondere Eignung notwendig ist. Besonders häufig sind diese Verfahren in künstlerischen Studiengängen, ein anderes bekanntes Verfahren ist der Eignungstest im Fach Sport. Anders als bei den Auswahlverfahren (siehe unten) dient das Eignungsfeststellungsverfahren nicht dazu, die Bewerber(innen) in eine Rangfolge zu bringen um dann zu entscheiden, wer zuerst einen Studienplatz angeboten bekommt, sondern die Eignung wird generell (geeignet oder ungeeignet) festgestellt, vergleichbar mit der Führerscheinprüfung. Für das Masterstudium wird oftmals eine bestimmte Abschlussnote im Bachelorstudium (z.B. mindestens Note 2,0) vorausgesetzt. Auch das ist eine mögliche Variante von Eignungsfeststellung. 2.4 Zulassungsbeschränkt oder nicht? Kann man die entsprechende Hochschulzugangsberechtigung vorweisen und erfüllt man auch alle Zulassungsvoraussetzungen, ist die nächste Frage, ob der Studiengang zulassungsbeschränkt ist, also ob es einen so genannten Numerus Clausus (NC) gibt. Eine Zulassungsbeschränkung kann dann von einer Hochschule eingeführt werden, wenn die Anzahl der Studierenden dauerhaft die eigentlich maximal mögliche Anzahl von Plätzen übersteigt. In diesem Fall wird eine konkrete Zulassungszahl festgelegt, also eine Höchstzahl an Bewerber(inne)n, die zugelassen werden können. Diese beschränkte Anzahl von Plätzen ist der Numerus Clausus (NC) (und nicht etwa ein bestimmter, geforderter Notenschnitt). Bundesweit sind derzeit rund 40 Prozent aller Bachelor-Studiengänge zulassungsbeschränkt. In die übrigen 60 Prozent der Studiengänge kann man sich – sofern man die entsprechende Hochschulzulassungsberechtigung nachweist und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt – direkt bei der Hochschule einschreiben. In welchen Fächergruppen und Bundesländern sowie bei welcher Art von Hochschulen und Abschlüssen Zulassungsbeschränkungen besonders häufig sind, haben wir ausführlich im CHE Numerus Clausus-Check dargelegt. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Wie komme ich an eine Hochschule? | Seite 9 2.5 Lokal oder bundesweit zulassungsbeschränkt? Wo bewerben? Ein Großteil der zulassungsbeschränkten Studiengänge ist lokal/örtlich zulassungsbeschränkt (lokaler NC). Das bedeutet, dass es in dem jeweiligen Fach zwar an manchen Hochschulen eine Zulassungsbeschränkung gibt, aber nicht an allen. Für einen lokal zulassungsbeschränkten Studiengang bewirbt man sich grundsätzlich an der jeweiligen Hochschule. Welche Unterlagen einzureichen sind und welche Fristen gelten, erfährt man auf den Websites der jeweiligen Hochschule oder auch in der Detailansicht zu den einzelnen Studiengängen Derzeit wird aber ein System etabliert, das sich Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) nennt. Hierbei bewerben sich die Studieninteressierten nicht direkt an der Hochschule, sondern an einer zentralen Stelle, der Website www.hochschulstart.de, die von der Stiftung für Hochschulzulassung betrieben wird. Die Stiftung sammelt die Bewerbungen, gibt sie an die Hochschulen weiter und gleicht die Wünsche der Bewerber(innen) und die Zu- und Absagen der Hochschulen und Bewerber(inn)en miteinander ab. Ob die Bewerbungen direkt von der Hochschule selbst oder über das DoSV / hochschulstart.de abgewickelt wird, erfährt man auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule. Die Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) ist generell zuständig, wenn es sich um einen Studiengang mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung handelt. Das betrifft die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. In diesen Fächern werden sämtliche Studiengänge (staatlicher) Universitäten über die Stiftung vergeben. 2.6 Auswahlkriterien Im Falle eines zulassungsbeschränkten Studienganges muss entschieden werden, welche Bewerber(innen) (zuerst) einen Platz angeboten bekommen sollen. Die Entscheidung muss dabei so getroffen werden, dass (abgesehen von der Wartezeit) die Bewerber(innen) mit der höchsten Studienerfolgswahrscheinlichkeit bevorzugt werden. Die (staatlichen) Hochschulen haben dafür bestimmte gesetzliche Vorgaben und Möglichkeiten. Eine Verlosung der Studienplätze oder eine Berücksichtigung nach dem Datum der Anmeldung ist nicht möglich. Der einfachste Fall tritt ein, wenn die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zu vergebenen Plätze nicht oder nur gering überschreitet5. Dann können trotz Zulassungsbeschränkung alle Bewerber(innen) zugelassen werden. Wenn das nicht geht, muss entschieden werden. Zentrales Kriterium ist dabei die (Fach-)Abiturdurchschnittsnote. Sie muss nach den gesetzlichen Vorgaben eine „wesentliche Rolle“ bei der Auswahlentscheidung spielen. In vielen Fällen wird (neben der Wartezeit, s.u.) ausschließlich die Abiturnote als Auswahlkriterium herangezogen. In diesen Fällen kann man auf den Hochschulwebseiten in Erfahrung bringen, mit welchem Notendurchschnitt bei der letzten Bewerbungsrunde der/die letzte Bewerber(in) noch eine Zusage erhalten hat. Dieser letztmögliche Notendurchschnitt wird als Auswahlgrenze bezeichnet (leider fälschlicherweise oft als der „NC“). 5 Da ein gewisser Prozentsatz der Bewerber(innen), die einen Platz zugewiesen bekommen, diesen nicht annimmt, bieten die Hochschulen von Anfang an mehr Bewerber(inne)n einen Platz an, als eigentlich Plätze vorhanden sind (Überbuchung). CHE Arbeitspapier Nr. 190 Wie komme ich an eine Hochschule? | Seite 10 Eine Variante der Berücksichtigung der Schulnoten bei der Auswahlentscheidung sind gewichtete Einzelfachnoten, also dass z.B. die Mathematiknote noch einmal zusätzlich in die Auswahlentscheidung einfließt. Auch die Leistungskurswahl kann berücksichtigt werden. Hintergedanke dabei ist, dass gute Noten in bestimmten Fächern die Studienerfolgswahrscheinlichkeit in bestimmten Studiengängen erhöhen. Es ist z.B. sinnvoll, bei der Auswahl für ein Anglistik-Studium die Englischnote zu berücksichtigen oder dass jemand Englisch als Leistungskurs gewählt hat. Für ein ingenieurwissenschaftliches Studium könnten dagegen eher die Noten in Mathematik und Physik entscheidend sein. Vorherige Berufserfahrung in einem dem Studium nahen Berufsfeld kann nicht nur zur Zulassungsvoraussetzung gemacht werden (siehe 2.3) sondern auch bei der Auswahl besonders berücksichtigt werden. Man erhält dann für die Ausbildung „Bonuspunkte“, z.B. wenn jemand vor dem Medizinstudium eine Ausbildung zum/zur Krankenpfleger(in) gemacht hat. Unter Umständen wird auch die Abschlussnote der Ausbildung oder auch die Tatsache, dass ein Dienst (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr) geleistet wurde positiv berücksichtigt. Eine weitere Möglichkeit, die Studienerfolgswahrscheinlichkeit zu bestimmen und auf dieser Grundlage eine Auswahlentscheidung zu treffen sind (standardisierte) Tests. Der bekannteste dieser Test ist der Test für medizinische Studiengänge (TMS)6. Der Test wird von diversen medizinischen Fakultäten bei der Auswahl berücksichtigt. Manchmal setzen Hochschulen auch Gespräche zur Auswahl von Bewerber(inne)n ein. Da diese sehr personalaufwändig sind, setzen staatliche Hochschulen sie aber recht selten ein. Wenn Gespräche durchgeführt werden, dann nach einer Vorauswahl (z.B. nach Abiturnote), so dass man nicht sämtlichen Bewerber(inne)n einladen muss. Private Hochschulen setzen hingegen Gespräche oder ganze Auswahltage/Assessment Center häufiger ein. Bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Bewerbung über www.hochschulstart.de) kann auch das Kriterium Ortspräferenz zum Tragen kommen. Die Bewerber(innen) müssen dort eine Reihenfolge der von ihnen gewünschten Hochschulen (bis zu 6) angeben. Die Hochschule wiederum kann die Bewerber(innen) bevorzugen, die für diese Hochschule eine hohe Ortspräferenz haben (um nicht die auszuwählen, die eigentlich woanders studieren möchten). Die Wahl der Ortspräferenz muss daher ggf. sehr taktisch geschehen: Wenn man eine Hochschule mit hohem Bewerber(innen)andrang wählt und nicht genommen wird, steht man ggf. an den anderen Hochschulen in der Liste hinter den Bewerber(inn)en, die die andere Hochschule mit hoher Priorität gewählt haben. Ein Kriterium, das staatliche Hochschulen tatsächlich einsetzen müssen ist die Wartezeit. Um (zumindest theoretisch) allen Studieninteressierten die (grundgesetzlich verankerte) Möglichkeit zu bieten, jeden gewünschten Studiengang studieren zu können, wird immer ein gewisser Teil der Plätze (etwa 10-20 Prozent) in zulassungsbeschränkten Studiengängen an die Bewerber(innen) mit der längsten Wartezeit vergeben. Die Wartezeit errechnet sich aus der Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. dem Abitur) und der Studienaufnahme und wird in Semestern (halben Jahren) gerechnet. Semester in denen studiert wird, zählen allerdings nicht als Wartezeit. Die Wartezeit kann aber genutzt werden, um z.B. eine Berufsausbildung zu machen oder einen Dienst abzuleisten, was ggf. später zusätzlich positiv berücksichtig wird (siehe oben). 6 Nähere Infos: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=793 CHE Arbeitspapier Nr. 190 Wie komme ich an eine Hochschule? | Seite 11 2.7 Zulassungsbescheid/-angebot Nach der Bewerbung für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang (bzw. im Regelfall ja mehreren Bewerbungen) heißt es zunächst warten. Dann kann man verschiedene Nachrichten erhalten: Im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) kann man ein Zulassungsangebot erhalten, das man annehmen oder zugunsten eines anderen Angebotes ablehnen kann. Wenn man ein Angebot nicht annimmt, rückt automatisch der/die nächste Bewerber(in) auf der Liste nach. Wenn man im Dialogorientierten Serviceverfahren ein Angebot annimmt oder in den anderen Verfahren für einen Studienplatz ausgewählt wird, erhält man einen Zulassungsbescheid (ggf. mehrere von verschiedenen Hochschulen), also die Erlaubnis, sich für einen bestimmten Studiengang an der jeweiligen Hochschule einschreiben zu dürfen. Eventuell erhält man aber auch einen Ablehnungsbescheid. Dabei ist zu beachten, dass die Ablehnung auch nur für einen Teil des Verfahrens bzw. eine bestimmte Quote gelten kann. Sowohl das Dialogorientierte Serviceverfahren als auch das Verfahren für die Vergabe der Studienplätze in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen sind mehrstufige Prozesse, bei denen man in verschiedenen Stufen eine Ablehnung oder eine Zulassung bekommen kann. 7 8 Bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen werden z.B. die ersten 20 Prozent der Plätze an die Abiturbesten vergeben, dann an die 20 Prozent der Bewerber mit der längsten Wartezeit. Kommt man in diesen Quoten nicht zum Zuge, erhält man zunächst einmal Ablehnungsbescheide. Die meisten Plätze werden aber im Auswahlwahlverfahren der Hochschulen vergeben. Gerade bei den Ablehnungsbescheiden der Stiftung für Hochschulzulassung sollte man also genau lesen, worauf sich die Ablehnung bezieht. 2.8 Einschreiben oder nicht? Hat man eine oder mehrere Zulassungen erhalten stellt sich die Frage, ob und wo man sich einschreibt. Über das Dialogorientierte Serviceverfahren bzw. im Verfahren für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge erhält man jeweils nur eine einzige Zulassung. Wenn man sich parallel direkt für einen Studiengang beworben hat, der nicht an einem dieser Verfahren teilnimmt, hat man aber möglicherweise noch ein oder mehrere weitere Zulassungen. Auf jeden Fall ist es notwendig, sich fristgerecht einzuschreiben (Einschreibefrist), weil sonst die Zulassung verfällt. Mit der Einschreibung beantragt man formell die Aufnahme in die Hochschule. Wenn man eine Zulassung erhalten hat und auch die Erfüllung der entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen (Abiturzeugnis, ggf. Nachweis über Vorpraktikum) vorweisen kann, ist die Einschreibung nur noch eine Formsache. Darüber hinaus ist es guter Stil und fair gegenüber den zunächst abgelehnten Bewerber(inne)n, nicht in Anspruch genommene Zulassungen abzusagen, damit die Plätze schnell anderweitig vergeben werden können. Ein Grund für die Nichtannahme eines Studienplatzes könnte sein, dass man gerade einen Dienst (z.B. Bundesfreiwilligendienst) ableistet. In diesem Fall ist der Studienplatz für den Zeitpunkt, an dem man das Studium dann aufnehmen kann, reserviert. 7 8 zum Dialogorientierten Serviceverfahren: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=3338 zu bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=515 CHE Arbeitspapier Nr. 190 Wie komme ich an eine Hochschule? | Seite 12 2.9 Was, wenn man keine Zulassung erhalten hat? Wenn man in dem gewünschten zulassungsbeschränkten Studiengang (zunächst) keinen Studienplatz erhalten hat, gibt es mehrere Möglichkeiten. Grundsätzlich werden Nachrückverfahren durchgeführt. Sofern nach der Einschreibefrist in einem Studiengang noch Plätze frei bleiben, werden weitere Bewerber(innen) zugelassen, die zunächst einen Ablehnungsbescheid erhalten haben. Dann gibt es eine weitere Einschreibefrist für diese Bewerber(innen), und wenn dann immer noch Plätze frei bleiben gibt es ein weiteres Nachrückverfahren. Beim Dialogorientierten Serviceverfahren ist das Nachrücken bereits direkt in das Verfahren (Koordinierungsphase) eingebaut, d.h. die Bewerberinnen und Bewerber rücken sofort nach, sobald ein Platz nicht angenommen wurde. Falls nach Ende des Nachrückverfahrens noch (wenige) Plätze frei bleiben, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Im Dialogorientierten Serviceverfahren wird das als Clearingverfahren bezeichnet. Für diese Verfahren muss man sich extra bei den Hochschulen bzw. bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Wie der Name Losverfahren schon sagt werden die Plätze verlost, d.h. die Abiturnote oder andere Auswahlkriterien spielen bei der Vergabe keine Rolle. Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass im Losverfahren tatsächlich nur einzelne Restplätze vergeben werden. Die Chancen sind also vergleichsweise gering. Natürlich besteht immer die Möglichkeit, sich in einen zulassungsfreien Studienplatz einzuschreiben. Eventuell gibt es das Wunschfach an einer anderen Hochschule, die man bisher noch nicht in Betracht gezogen hat? Vielleicht kann ein verwandtes Studienfach gewählt werden? Möglicherweise kommt auch ein Studium im Ausland in Betracht? Als letzte Möglichkeit, doch noch in den Wunsch-Studiengang an der Wunsch-Hochschule zugelassen zu werden, steht einem der Rechtsweg offen, in Form einer Kapazitätsklage. Auf diese Klagen spezialisierte Rechtsanwälte versuchen dabei der Hochschule nachzuweisen, dass die Aufnahme der/des Klagenden doch noch möglich sei, weil noch nicht alle Kapazitäten restlos ausgeschöpft seien. Wenn dies nachgewiesen werden kann erhält der/die Klagende den identifizierten freien Platz. In wie vielen Fällen solche Klagen tatsächlich Erfolg haben, ist unklar. Bedenken sollte man auch, dass die gesetzten Kapazitätsgrenzen tatsächlich schon die letztmöglichen, ursprünglich nur für eine Übergangszeit vorgesehenen Maximalkapazitäten darstellen. Darüber hinaus lassen Hochschulen teilweise ohnehin schon mehr Bewerber(innen) zu als Plätze vorhanden sind. Einerseits, um bei der Kapazitätsauslastung auf der „sicheren Seite“ zu sein und andererseits um möglichst vielen jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | Seite 13 Disclaimer: Keine Gewähr für die Daten zu Zulassungschancen Die in den nachfolgenden Kapiteln dargestellten Daten zu den Zulassungschancen und Zulassungsgrenzen für einzelne Studiengänge sind sorgfältig recherchiert worden. Sie stellen aber den Stand für das Wintersemester 2014/15 dar, aus dem man nur begrenzt Aussagen über die Zulassungschancen für zukünftige Semester ableiten kann. Insofern sind die ausgewählten Studiengänge und Angaben als realistische Beispiele zu verstehen, anhand derer das Zulassungsverfahren und die Chancen von fiktiven Studieninteressierten erläutert werden. Das CHE übernimmt aber keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben, vor allem nicht für deren Gültigkeit für künftige Bewerbungen. Aktuelle Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen, Zulassungsverfahren und Auswahlgrenzen sind auf den Webseiten der Hochschulen bzw. unter www.hochschulstart.de zu finden. 3 Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften In die Fächergruppe der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften fallen die Fächer Jura/Rechtswissenschaften bzw. Wirtschaftsrecht, die verschiedenen wirtschaftswissenschaftlichen Fächer wie z.B. Betriebswirtschaftslehre (BWL), Volkswirtschaftslehre (VWL) oder der Mischstudiengang Wirtschaftswissenschaften sowie die Sozialwissenschaften wie z.B. Soziologie, Politikwissenschaft aber auch Soziale Arbeit. In dieser Fächergruppe sind gemäß des CHE Numerus Clausus-Checks 2015/16 im Bachelor insgesamt 57,8 Prozent aller Studiengänge zulassungsbeschränkt. An Universitäten sind es 66,9 Prozent und an Fachhochschulen 53,0 Prozent (siehe Tabelle 2). Das bedeutet umgekehrt: In mehr als 40 Prozent aller Studiengänge dieser Fächergruppe kann man sich unabhängig von seiner Abiturnote einschreiben. Tabelle 2: NC-Quote (in Prozent) in Bachelorstudiengängen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zum WS 2015/16 Bundesland insgesamt Universitäten Fachhochschulen Baden-Württemberg 62,1 89,1 50,2 Bayern 75,0 59,5 92,1 Berlin 43,5 60,6 39,9 Brandenburg 59,6 60,0 59,3 Bremen 69,2 84,2 59,4 Hamburg 50,0 75,0 44,7 Hessen 62,4 61,6 62,8 Mecklenburg-Vorpommern 31,3 53,3 21,9 Niedersachsen 71,4 74,3 68,0 Nordrhein-Westfalen 52,2 74,4 42,7 Rheinland-Pfalz 58,6 51,9 64,4 Saarland 75,0 66,7 76,5 Sachsen 47,6 52,9 46,7 Sachsen-Anhalt 46,6 37,8 55,6 Schleswig-Holstein 89,5 94,1 85,7 Thüringen 28,1 26,7 30,3 Deutschland gesamt 57,8 66,9 53,0 CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | Seite 14 Die Anzahl der zulassungsbeschränkten Studiengänge variiert auch stark von Bundesland zu Bundesland: Während an Universitäten in Baden-Württemberg fast 90 Prozent der Studiengänge in dieser Fächergruppe mit einem NC belegt waren, war es an den Universitäten in Thüringen nur ein Viertel der Studiengänge. An Fachhochschulen in Bayern waren über 90 Prozent der Studiengänge dieser Fächergruppe mit einem NC belegt, während es in Mecklenburg-Vorpommern nur gut 20 Prozent waren. Bei der Suche nach NC-freien Studiengängen lohnt also ein Blick über die Grenzen des eigenen Bundeslandes hinaus. 3.1 Das Beispiel Betriebswirtschaftslehre (BWL) Als Beispiel-Fach für die Fächergruppe der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften wurde die Betriebswirtschaftslehre ausgewählt. Betriebswirtschaftslehre ist das beliebteste Fach an deutschen Hochschulen. Insgesamt studierten laut Statistischem Bundesamt im WS 2014/15 ca. 232.000 Personen dieses Fach, darunter rund 59.000 im ersten Fachsemester9. Der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zeigt allein für das Studienfeld „Betriebswirtschaftslehre“ insgesamt 640 grundständige (also ohne vorheriges Studium studierbare) Studiengänge an, darunter 101 an Universitäten und 537 an Fachhochschulen, zwei weitere an einer Kunsthochschule10. „Was ist mein Abitur wert?“ – Fragen einer Studieninteressierten Sonja Klinkovski hat in NRW Abitur gemacht und will nun mit ihrem Abiturnotendurchschnitt von 2,4 an einer nicht zu weit entfernten Hochschule, am besten einer Universität, Betriebswirtschaftslehre studieren. Für das Bewerbungsverfahren stellt sie sich die folgende Frage: Wie sind meine Chancen auf einen Studienplatz? Erste Möglichkeit: Zulassungsfreie Studiengänge Von den oben genannten 640 im Hochschulkompass gelisteten Studienangeboten waren zum letzten Wintersemester (2015/16) 297 Studienangebote zulassungsfrei, davon 27 an Universitäten und 268 an Fachhochschulen. In Nordrhein-Westfalen gab es allerdings kein zulassungsfreies Angebot an einer Universität (abgesehen von der FernUni Hagen) aber dafür 18 Studienangebote an Fachhochschulen in NRW, z.B. an der Fachhochschule Bielefeld. An der TU Clausthal in Niedersachsen hätte Sonja sich aber beispielsweise im WS 2015/16 ebenfalls direkt einschreiben können. 9 Statistisches Bundesamt (2015) 10 Der Hochschulkompass listet bei der Stichwortsuche nicht nur Studienangebote auf, die exakt dem Suchbegriff entsprechen, sondern auch andere, die einen signifikanten Anteil am Fach haben. So finden sich unter der Suche nach „Betriebswirtschaftslehre“ auch Wirtschaftswissenschaften, Marketing und andere Fächer. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | Seite 15 Zweite Möglichkeit: Zulassungsbeschränkte Studiengänge Sonja interessiert sich aber auch noch für verschiedene Studienangebote mit Zulassungsbeschränkung und hat für einige Universitäten, an denen besonders viele Leute BWL studieren Informationen aus dem CHE Hochschulranking zur Bewerber-StudienplatzQuote und von den Hochschulhomepages zu den Auswahlgrenzen recherchiert und in einer Tabelle zusammengestellt. Tabelle 3: Auswahlgrenzen in Betriebswirtschaftslehre an Universitäten zum WS 2014/15 Auswahlgrenzen WS 2014/15 Wartezeit in Semestern (Note) Bewerber(innen)/ Studienplatz-Quote WS 2014/15 Note 2.436:380 (6,4:1) 2,7 k.A. Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)* 8.325:568 (14,7:1) 2,1 6 (3,3) 4.939:502 (9,8:1) 2,0 7 3.163:687 (4,6:1) 3,311 3 Uni Hohenheim Wirtschaftswissenschaften (ökonomisches Wahlprofil) (B.Sc.) 2.874:819 (3,5:1) Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 403 von 970 Punkten* 3 Theoretisch letztmögliche Zulassung bei 3,8 Uni Bochum Management and Economics (B.Sc.) 9.775:723 (13,5:1) 2,9 Uni Frankfurt a.M. Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.) 7.299:659 (11,1:1) 2,3 Punkte* Theoretisch letztmögli- 6 (2,6) che Zulassung bei 2,6 Uni Köln Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) k.A. 1,7 Hochschule Studiengang Uni Mainz Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.) TU München Technologie- und Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre (TUM-BWL) (B.Sc.) Uni Münster Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) LMU München Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) Uni Erlangen-Nürnberg Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.) 3 2 (2,9) 8 (3,7) *Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) und die Auswahlverfahren Hochschulen (AdH) der oben genannten Universitäten werden in Tabelle 5 erläutert. Was sagt das Verhältnis Bewerber(innen) zu Studienplätzen aus? Von den ausgewählten Studiengängen ist keiner zulassungsfrei. Bei manchen der Studiengänge ist das Verhältnis von Bewerber(inne)n zu Studienplätzen sehr ungünstig: So bietet die Uni Münster zwar knapp 600 Plätze für Studienanfänger(innen) in der BWL an, es haben sich im Wintersemester 2014/15 jedoch mehr als 8.000 Interessierte dort beworben. Ein Verhältnis von fast 15 zu 1. Von dem zahlenmäßigen Verhältnis alleine sollte sie sich aber nicht allzu sehr von einer Bewerbung abschrecken lassen. Die Studieninteressierten bewerben sich verständlicherweise auf mehrere Studienplätze und können letztendlich nur einen annehmen. An der Uni Bochum war das Verhältnis von Bewerber(inne)n zu Plätzen im WS 2014/15 auch über 13:1, letztendlich konnten aber noch Bewerber mit einem Abiturdurchschnitt von 2,9 zugelassen werden – Sonjas Durchschnittsnote von 2,4 hätte also für einen Platz in Bochum gereicht! 11 Die Universität Erlangen-Nürnberg veröffentlicht nur die NC-Werte des aktuellen Wintersemesters 2015/16, demensprechend werden nur diese hier dargestellt. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | Seite 16 Was sagt die Auswahlgrenze nach Note aus? Auch an der Uni Mainz oder der Uni Erlangen-Nürnberg hätte Sonjas Abiturdurchschnittsnote für eine Zulassung im Studiengang „Wirtschaftswissenschaften“ (BWL und VWL zu etwa gleichen Anteilen) gereicht – ihr Abiturschnitt war besser als der des/der letzten zugelassenen Bewerbers/Bewerberin. An der Uni Münster (2,1), LMU München (2,0) oder an der Uni Köln (1,7) hätte sie dagegen über den Abiturschnitt keine Zusage erhalten. Die Auswahlgrenzen können sich von Jahr zu Jahr ändern, weil sie eben nicht im Voraus festgesetzt sind, sondern weil immer jeweils die Bewerber(innen) mit den besten Noten zuerst eine Zusage bekommen. Die Note, mit der die oder der letzte noch zugelassen wurde ist dann das, was die Hochschulen als Auswahlgrenzen (landläufig fälschlich als „NC“ bezeichnet) veröffentlichen. Sonja könnte es daher auch mit einer Bewerbung in Münster versuchen, in der Hoffnung, dass sich zum nächsten Semester vielleicht ein paar weniger Abiturient(inn)en bzw. mehr Abiturient(inn)en mit einem schlechteren Abi als Sonja bewerben. Wie funktioniert die Auswahl nach Wartezeit? Darüber hinaus sollte Sonja auch beachten, dass neben dem Abiturdurchschnitt die WartezeitWerte relevant sind. Ein Teil der Studienplätze wird an die Bewerber(innen) mit der längsten Wartezeit vergeben. Wenn Sonja nicht direkt nach dem Abitur ein Studium aufnimmt, sondern vorher z.B. ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eine Berufsausbildung macht, sammelt sie sogenannte Wartesemester. Jedes Jahr, in dem sie nicht studiert, sammeln sich zwei Semester Wartezeit an. Mit einer zweijährigen Berufsausbildung (≙ 4 Semester Wartezeit) hätte Sonja also in Mainz, Erlangen-Nürnberg und Hohenheim auch über die Wartezeit einen Studienplatz erhalten, weil alle Bewerber(innen) mit mindestens 3 Semestern Wartezeit zugelassen wurden. Für einen Platz in Münster (6 Semester), München (7), Frankfurt (6) oder Köln (8) hätte es dagegen nicht gereicht. Wenn viele Bewerber(innen) die gleiche Anzahl von Wartesemestern aufweisen und die Hochschule nicht alle Bewerber(innen) mit dieser Anzahl von Wartesemestern aufnehmen kann, wird zusätzlich nach der Abiturnote entschieden. Die Wartesemester-Angabe bei der Uni Münster von „6 (3,3)“ bedeutet, dass Sonja mit mindestens 7 Wartesemestern zugelassen werden würde sowie mit 6 Wartesemestern und einer Note von mindestens 3,3. Da sie eine 2,4 im Abitur hatte, reichen also sechs Wartesemester. Wann ist Wartezeit ein nachrangiges Kriterium? Umgekehrt wird die Anzahl der Wartesemester als zweites Kriterium herangezogen, wenn eine Auswahl mit vielen Bewerber(inne)n mit der gleichen Abiturdurchschnittsnote getroffen werden muss. Eine Angabe bei der Auswahl nach der Durchschnittnote von 2,6 (2) heißt, dass alle Studieninteressierten mit einer Abiturnote von besser als 2,6 sowie alle mit der Note von 2,6 und mindestens zwei Wartesemestern zugelassen wurden. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | Seite 17 Welche Kriterien könnten sonst noch angewandt werden? Manche Hochschulen wählen nicht ausschließlich nach der Abiturdurchschnittsnote und der Wartezeit aus, sondern ziehen weitere Kriterien für die Auswahlentscheidung im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) heran. Die Abiturnote muss aber per Gesetz dabei trotzdem noch eine wesentliche Rolle spielen. In Frankfurt wird z.B. noch einmal besonders die Mathematiknote berücksichtigt und in Hohenheim kann mit vorheriger Berufsausbildung gepunktet werden, so dass man auch mit einem etwas schlechteren Abiturdurchschnitt noch eine Chance hat – in Hohenheim im WS 2014/15 z.B. im günstigsten Fall auch noch mit der Note 3,8. Beim Bachelor-Studiengang Technologieund Managementorientierte Betriebswirtschaftslehre der Technischen Universität München gibt es ein sogenanntes Eignungsfeststellungsverfahren. Bei der „normalen“ Auswahl werden alle Bewerber(innen) in eine Rangfolge gebracht und dann so viele von der Liste von oben angefangen zugelassen, bis alle Plätze vergeben sind. Wenn sich die Anzahl der Bewerber(innen) und der Plätze die Waage halten, werden alle zugelassen. Bei der Eignungsfeststellung setzt man dagegen von vornherein Grenzwerte und alle Bewerber(innen), die besser sind, werden zugelassen. Ein Eignungsfeststellungsverfahren kann auch bei (zahlenmäßig) nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen angewendet werden, sodass Sonja bei der Stichwortsuche nach zulassungsfreien Studiengängen auf jeden Fall auch prüfen muss, ob nicht doch eine andere Art der Auswahl der Bewerber(innen) getroffen wird. Für den Studiengang an der TU München zählt z.B. zunächst die Abiturnote zu 65 Prozent und eine Mischung aus den Noten in Deutsch (2x), Mathe (2x) und einer Naturwissenschaft (1x) zählen zu 35 Prozent. Wer dabei eine gewisse Mindestpunktzahl (80 von 100 Punkten) erreicht, wird sofort zugelassen. Den Teil der Bewerber(innen), die die Mindestpunktzahl (knapp) nicht schaffen, lädt die Hochschule zu einem Vorstellungsgespräch ein. Wer darin punkten kann und zusammen mit der in diesem Fall zu 50 Prozent zählenden Abiturnote eine gewisse Mindestpunktzahl (70 Punkte) erreicht, wird ebenfalls zugelassen. Generell sind solche aufwändigen Verfahren im vergleichsweise günstigen Massenstudiengang BWL aber eher unüblich. Einige private Hochschulen, insbesondere die privaten Universitäten / Business Schools legen aber großen Wert auf eine gezielte Auswahl ihrer Studierenden, die mehr als die Abiturnote und Wartezeit als Kriterien berücksichtigt. Wie funktioniert die Zulassung an einer Fachhochschule? Da es insgesamt deutlich mehr BWL-Studiengänge an Fachhochschulen als an Universitäten gibt, nimmt Sonja auch ein paar Studienangebote von Fachhochschulen unter die Lupe. Die folgende Tabelle zeigt eine Auswahl an BWL-Studiengängen an Fachhochschulen, von denen mittlerweile die Mehrzahl das „Fachhochschule“ im Namen zugunsten andere Bezeichnungen wie z.B. „Hochschule“, „Technische Hochschule“ oder „Hochschule für Angewandte Wissenschaften“ abgelegt hat. Das Zulassungsverfahren unterscheidet sich im Großen und Ganzen nicht von dem an Universitäten. Eine Besonderheit ist, dass an Fachhochschulen als Zulassungsvoraussetzung oft die Fachhochschulreife oder die Fachgebundene Hochschulreife ausreichen. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | Seite 18 Tabelle 4: Auswahlgrenzen in Betriebswirtschaftslehre an Fachhochschulen zum WS 2014/15 Hochschule Studiengang TH Köln Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.) FH des Mittelstands/Bielefeld (priv.) Betriebswirtschaft (B.A., berufsbegleitend, Fernstudium) Hochschule Neu-Ulm Betriebswirtschaft (B.A.) HS Düsseldorf Business Administration (B.A.) FH Dortmund Betriebswirtschaft (B.A.) HTW Berlin Betriebswirtschaftslehre (B.A.) HWR Berlin Business Administration (B.A.) FH Aachen Betriebswirtschaft / Business Studies (B.Sc.) TH Nürnberg Betriebswirtschaft (B.A.) Bewerber(innen)/ Studienplatz-Quote WS 2014/15 7232:320 (22,6:1) Auswahlgrenzen WS 2014/15 Wartezeit in Semestern Note (Note) 2,0 bei Abitur, 6 (3,1 bei FOS12) k.A. EFV 1714:131 (13,1:1) 2,8 8 (3,2) 4821:154 (31,3:1) 2,1 (Los) 14 3197:180 (17,8:1) 2,5 k.A. 3078:200 (15,4:1) 1849:210 (8,8:1) 1,4, im AdH k.A. 2,9, im AdH k.A. 8 (3,2) 6 (3,1) 2538:256 (9,9:1) 2,6 (2) k.A. 2596:427 (6,1:1) 2,7 (2,9 mit FOS) 6 *Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) und die Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) der oben genannten Fachhochschulen werden in Tabelle 5 erläutert. Die Anzahl der Studienplätze je Studiengang an Fachhochschulen im Fach Betriebswirtschaftslehre ist, wie in anderen Fächern auch, deutlich geringer als an Universitäten. Von den hier abgebildeten Studiengängen überschreiten nur die TH Köln und die TH Nürnberg die Grenze von 300 Studienanfänger(inne)n im Wintersemester 2014/15. Die Bewerber(innen)zahlen sind jedoch trotzdem sehr hoch, sodass sich ein noch extremeres Verhältnis zwischen Bewerber(inne)n und Zugelassenen ergibt als an den Universitäten. Im extremsten hier gelisteten Fall, der Hochschule Düsseldorf ,ergibt sich ein Verhältnis von 31,3 Bewerber(inne)n auf eine(n) Zugelassene(n). Der für eine Zulassung über die Note notwendige Notenschnitt variiert hier recht stark zwischen 1,4 (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin) und 2,8 (Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm). Sonja hätte hier also verschiedene Möglichkeiten, mit ihrem Schnitt von 2,4 an einer der oben gelisteten Fachhochschulen unterzukommen, in ihrem Heimat-Bundesland NRW z.B. an der FH Dortmund oder der FH Aachen. Auf einen Platz an der Hochschule Düsseldorf müsste sie (zumindest nach dem Stand zum WS 2014/15) dagegen 14 Semester, d.h. 7 Jahre warten. An Fachhochschulen gibt es oftmals eine zweite NC-Grenze für Bewerber(innen) von Fachoberschulen. Um deren Chancen auf einen Studienplatz nicht zu schmälern, wird beispielsweise an der TH Nürnberg der gleiche Anteil an Bewerber(inne)n zugelassen, wie es dem Anteil an den Bewerbungen entsprach. In der folgenden Tabelle 5 werden die verschiedenen Zulassungsverfahren für die in Tabelle 3 und Tabelle 4 aufgelisteten Studiengänge noch einmal ausführlicher dargestellt. 12 Die Zulassungsgrenzen von Absolvent(inn)en einer Fachoberschule unterscheiden sich von denen für die (Fach-)Abiturient(inn)en. Je nach Hochschule (siehe Tabelle 4) gibt es eine eigene Quote. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | Seite 19 Tabelle 5: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach BWL zum WS 2014/15 Hochschule, Studiengang Uni Würzburg: Wirtschaftswissenschaft Uni Münster: Betriebswirtschaftslehre LMU München: Betriebswirtschaftslehre Uni Erlangen-Nürnberg: Wirtschaftswiss. TH Nürnberg: Betriebswirtschaft Uni Bochum: Management and Economics TH Köln: Betriebswirtschaftslehre FH Aachen: Betriebswirtschaft HS Düsseldorf: Business Administration FH Dortmund: Betriebswirtschaft Uni Köln: Betriebswirtschaftslehre HAW Neu-Ulm Betriebswirtschaft TU München Technologie- und Managementorientierte BWL Uni Hohenheim Wirtschaftswissenschaften Uni Frankfurt Wirtschaftswissenschaften HTW Berlin Betriebswirtschaftslehre HWR Berlin Business Administration FH des Mittelstandes Bielefeld Betriebswirtschaftslehre Zulassungsverfahren 90 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben. Bei gleicher Note entscheiden zunächst die Wartezeit, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los. 10 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Bei gleicher Wartezeit entscheiden zunächst die Durchschnittsnote, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los. 80 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben. Bei gleicher Note entscheiden zunächst die Wartezeit, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los. 20 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Bei gleicher Wartezeit entscheiden zunächst die Durchschnittsnote, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los. Es gibt eine Sonderregel für Absolvent(inn)en von Fachoberschulen. Der Anteil der zuzulassenden Bewerber von Fachoberschulen soll dem Anteil der Bewerber von Fachoberschulen entsprechend. Dementsprechend gibt es zwei verschiedene NCs. Fakultätsabhängiges Eignungsfeststellungsverfahren. Im BWL Studiengang werden die Noten in Deutsch (zweifach), Mathematik (zweifach) und einer fortgeführtem Naturwissenschaft (einfach) zu 35 Prozent und die Abiturnote zu 65 Prozent gewichtet. Ebenfalls wird das Punktesystem angewandt, eine direkte Zulassung erfolgt bei 80 Punkten. Alle anderen Bewerber(innen) werden zum Zulassungsgespräch geladen. Das Ergebnis des Gesprächs geht zu 50 Prozent in die Gesamtpunktzahl ein. Zugelassen wird mit einer Gesamtpunktzahl von 70 Punkten. 10 Prozent der Bewerber werden über die Wartezeit zugelassen, 90 Prozent über ein Auswahlverfahren. In diesem werden zu der Punktzahl (max. 840) im Abitur weitere Punkte hinzugerechnet. Das sind a) eine Berufsausbildung (40 Punkte), b) ein Praktikum (3 Monate) (20 Punkte) oder c) besondere Preise, Leistungen (max. 30 Punkte); wobei nur entweder a) oder b) zurate gezogen werden können. 20 Prozent der Bewerber(innen) werden über die Wartezeit zugelassen, 80 Prozent der Plätze werden nach einer Rangfolge vergeben, die sich zu 80 Prozent aus der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und zu 20 Prozent aus dem Durchschnitt der darin ausgewiesenen letzten vier Halbjahresnoten für das Fach Mathematik ergibt. 20 Prozent der Plätze werden nach Wartezeit vergeben, 20 Prozent nach der Durchschnittsnote, 60 Prozent nach dem Auswahlverfahren: Dabei wird die Durchschnittsnote mit 0,7 multipliziert, die Note der Berufsausbildung mit 0,3. Beide Zahlen werden addiert. Wenn keine Berufsausbildung vorliegt, dann wird die Note 4 angenommen. Noten von studienrelevanter Ausbildung werden deutlich nach oben gestuft, Noten von nicht-studienrelevanter Ausbildung deutlich nach unten. Die Rangfolge der Bewerber(innen) wird folgendermaßen erstellt: 40 Prozent Durchschnittsnote, 20 Prozent Deutschnote, 20 Prozent Mathenote, 15 Prozent Englischnote und 5 Prozent Note der Berufsausbildung. Alle Bewerber, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden zum Auswahlverfahren geladen. Dort werden Englisch- und Mathekenntnisse geprüft sowie Gruppenarbeiten gelöst und eine Kompetenzdiagnostik gemacht. Darauf folgt ein Gespräch mit einem Dozenten. Über das genaue Vorgehen und Zulassungsgrenzen macht die Hochschule keine Angaben. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften | Seite 20 Die HTW und die HWR Berlin wenden ein Auswahlverfahren an, in dem u.a. die Note der ggf. vorherigen Berufsausbildung berücksichtigt wird: Im Falle der HTW wird eine Berufsausbildung mit 30 Prozent angerechnet. Bewerber(innen) ohne Berufsausbildung haben dort klare Nachteile, da ihnen automatisch eine 4,0 für diesen Teil berechnet wird. Auch an der HWR wird eine Berufsausbildung berücksichtigt, jedoch nur mit 5 Prozent. Daneben gelten die Deutsch-, Mathe- und Englischnoten als entscheidend. Die private FH des Mittelstandes wendet ein eigenes Eignungsfeststellungsverfahren an, das vor Ort an der Hochschule stattfindet. Das detaillierte Vorgehen wird jedoch nicht veröffentlicht. Sonjas Fazit: Ihren Studienwunsch BWL kann sie auf jeden Fall erfüllen, ohne dass sie eine Wartezeit in Kauf nehmen muss. Rund die Hälfte der Studienangebote, die im Hochschulkompass unter BWL zu finden sind, sind zulassungsfrei, d.h. in der Regel reicht ihr Abiturzeugnis alleine aus, um sich dort einfach einzuschreiben. Speziell an einer Universität in Nordrhein-Westfalen gab es dagegen kein gänzlich zulassungsfreies Angebot, an Fachhochschulen gab es dagegen einige. Mit ihrem Notenschnitt von 2,4 gab es aber einige Universitäten und auch Fachhochschulen, bei denen sie allein über ihre Abiturnote zumindest im WS 2014/15 einen Studienplatz ohne Wartezeit erhalten hätte. Einige Hochschulen berücksichtigen neben der Abiturdurchschnittsnote weitere Kriterien, z.B. werden die Noten einiger Abiturfächer stärker bei der Auswahl berücksichtigt. An einigen stark nachgefragten Hochschulen scheint eine Bewerbung mit ihrem Abiturschnitt tatsächlich wenig aussichtsreich zu sein. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften 4 | Seite 21 Zulassungschancen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften In die Fächergruppe der Ingenieurwissenschaften fallen die Fächer Maschinenbau, Elektrotechnik, der Mischstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Bauingenieurwesen, Werkstofftechnik und viele weitere Fächer, die ein technisches Berufsfeld bedienen. So gehören auch Studiengänge für spezielle Industrien, wie Hüttenwesen oder Fahrzeugtechnik dazu, die oft Inhalte aus den oben genannten Studiengängen für das spezifische Anforderungsprofil kombinieren. In dieser Fächergruppe sind gemäß des CHE Numerus Clausus-Checks 2015/16 insgesamt 44 Prozent aller Bachelorstudiengänge zulassungsbeschränkt. An Universitäten sind es 40,8 Prozent und an Fachhochschulen 45,1 Prozent (siehe Tabelle 6). Das bedeutet umgekehrt, in mehr als der Hälfte aller Studiengänge dieser Fächergruppe kann man sich unabhängig von seiner Abiturnote einschreiben. Tabelle 6: NC-Quote (in Prozent) in Bachelorstudiengängen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften zum WS 2015/16 Bundesland insgesamt Universitäten Fachhochschulen Baden-Württemberg 67,0 48,0 70,9 Bayern 44,6 36,2 47,0 Berlin 62,2 75,0 58,5 Brandenburg 28,6 0,0 58,8 Bremen 77,3 75,0 77,8 Hamburg 81,3 80,0 82,1 Hessen 31,5 42,9 28,4 Mecklenburg-Vorpommern 11,4 57,1 0,0 Niedersachsen 47,6 29,8 53,6 Nordrhein-Westfalen 39,4 56,1 35,2 Rheinland-Pfalz 21,3 46,7 16,5 Saarland 81,8 20,0 100,0 Sachsen 20,7 3,4 29,3 Sachsen-Anhalt 11,7 18,8 9,3 Schleswig-Holstein 51,2 60,0 51,4 Thüringen 6,3 0,0 8,7 Deutschland gesamt 44,0 40,8 45,1 Die Anzahl der zulassungsbeschränkten Studiengänge variiert ebenfalls stark von Bundesland zu Bundesland: Während an Universitäten in Hamburg 80 Prozent der Studiengänge in dieser Fächergruppe mit einem NC belegt waren, war es an den Universitäten in Thüringen keiner. An Fachhochschulen im Saarland waren 100 Prozent der Studiengänge dieser Fächergruppe mit einem NC belegt, während es in Sachsen-Anhalt nur knapp 10 Prozent waren. Bei der Suche nach NC-freien Studiengängen lohnt also ggf. ein Blick über die Grenzen des eigenen Bundeslandes hinaus. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften | Seite 22 4.1 Das Beispiel Maschinenbau Als Beispiel-Fach für die Fächergruppe der Ingenieurwissenschaften wurde Maschinenbau ausgewählt. Maschinenbau ist das zweitbeliebteste Fach an deutschen Hochschulen. Insgesamt studierten laut Statistischem Bundesamt im WS 2014/15 ca. 120.000 Personen dieses Fach, darunter rund 28.000 im ersten Fachsemester13. Der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zeigt allein für das Studienfeld „Maschinenbau“ insgesamt 358 grundständige (also ohne vorheriges Studium studierbare) Studiengänge an, darunter 114 an Universitäten und 244 an Fachhochschulen14. „Was ist mein Abitur wert?“ – Fragen eines Studieninteressierten Deniz Rosenbaum hat in Baden-Württemberg Abitur gemacht und will nun mit seinem Abiturnotendurchschnitt von 3,1 an einer nicht zu weit entfernten Hochschule Maschinenbau studieren. Er ist sich noch nicht sicher, ob er lieber an eine Universität oder eine Fachhochschule möchte. Für das Bewerbungsverfahren stellt er sich die folgende Frage: Wie sind meine Chancen auf einen Studienplatz? Erste Möglichkeit: Zulassungsfreie Studiengänge Von den oben genannten 358 im Hochschulkompass gelisteten Studienangeboten waren zum letzten Wintersemester (2015/16) 200 Studienangebote zulassungsfrei, davon 73 an Universitäten und 127 an Fachhochschulen. In Baden-Württemberg gab es insgesamt 20 zulassungsfreie Angebote, darunter fünf an einer Universität. Deniz hätte sich also zum Beispiel in das Fach Technologiemanagement an der Uni Stuttgart oder Chemieingenieurwesen am Karlsruher Institut für Technologie einfach einschreiben können, auch an der Fachhochschulen Ulm oder der HTW Offenburg gibt es zulassungsfreie Angebote. Zweite Möglichkeit: Zulassungsbeschränkte Studiengänge Deniz interessiert sich aber auch noch für verschiedene Studienangebote mit Zulassungsbeschränkung und hat für einige Universitäten, an denen besonders viele Leute Maschinenbau studieren, Informationen aus dem CHE Hochschulranking zur Bewerber(innen)-Studienplatz-Quote und von den Hochschulwebsites zu den Auswahlgrenzen recherchiert und zusammengestellt (Tabelle 7). 13 Statistisches Bundesamt (2015) 14 Der Hochschulkompass listet bei der Stichwortsuche auch Studienangebote, die einen wesentlichen Maschinenbauanteil haben, jedoch keine reinen Maschinenbaustudiengänge sind. Dazu gehören bspw. Luft- und Raumfahrttechnik oder Fahrzeugtechnik. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften | Seite 23 Tabelle 7: Auswahlgrenzen in Maschinenbau an Universitäten zum WS 2014/15 Hochschule Studiengang Bewerber(innen)/ Studienplatz-Quote WS 2013/14 Uni Stuttgart Maschinenbau (B.Sc.) Auswahlgrenzen WS 2014/15 Note Wartezeit in Semestern (Note) 1.375:350 (3,9:1) AdH: 13,6 von 35 Punkten* Theoretisch letzte mögliche Zulassung: 4,0 1 (2,5) Uni Kassel Maschinenbau (B.Sc.) k.A. zulassungsfrei Uni Stuttgart Luft- und Raumfahrttechnik (B.Sc) 816:375 (2,2:1) AdH: 18,6 von 35 Punkten* Theoretisch letzte mögliche Zulassung: 3,4 k.A. zulassungsfrei k.A. EFV* k.A. zulassungsfrei k.A. 14,1 von 33 Punkten* Letzte mögliche Zulassung: 4,0 k.A. zulassungsfrei k.A. EFV* 3.386:1200 (2,8:1) 3,7 TU Braunschweig Maschinenbau (B.Sc.) TU Darmstadt Maschinenbau/Mechanical and Process Engineering (B.Sc.) Uni Hannover Maschinenbau (B.Sc.) Karlsruher Inst. f. Technologie KIT Maschinenbau (B.Sc.) TU Dresden Maschinenbau (D) TU München/Garching Maschinenwesen (B.Sc.) RWTH Aachen Maschinenbau (B.Sc.) 2 (2,1) 2 (1,5) 1 (2,2) *Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) und die Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) werden in Tabelle 9 erläutert. Was sagt das Verhältnis Bewerber(innen) zu Studienplätzen aus? Unter den ausgewählten sind vier Studiengänge zulassungsfrei. An den Unis in Kassel, Braunschweig, Hannover und Dresden hätte sich Deniz also einfach einschreiben können. Das Verhältnis von Bewerber(inne)n zu Studienplätzen ist auch in zulassungsbeschränkten Studiengängen recht günstig: So bietet die RWTH Aachen insgesamt 1.200 Plätze für Studienanfänger(innen) im Maschinenbau an, auf die sich im Wintersemester 2014/15 fast 3.400 Interessierte beworben haben. Ein Verhältnis von 2,8 zu 1, von dem er sich nicht von einer Bewerbung abschrecken lassen sollte. Die Studieninteressierten bewerben sich verständlicherweise auf mehrere Studienplätze und können letztendlich nur einen annehmen. Was sagt die Auswahlgrenze nach Note aus? Auch an der RWTH Aachen hätte Deniz‘ Abiturdurchschnitt für eine Zulassung im Studiengang Maschinenbau gereicht – sein Abiturschnitt war besser als der des/der letzten zugelassenen Bewerbers/Bewerberin. Die anderen Hochschulen haben keinen Numerus Clausus, sondern wenden ein Eignungsfeststellungsverfahren oder ein Auswahlverfahren an. Die Auswahlgrenzen können sich von Jahr zu Jahr ändern, weil sie eben nicht im Voraus festgesetzt sind, sondern weil immer jeweils die Bewerber(innen) mit den besten Noten zuerst eine Zusage bekommen. Die Note, mit der die oder der Letzte noch zugelassen wurde, ist dann das, was die Hochschulen als Auswahlgrenzen (landläufig fälschlich als „NC“ bezeichnet) veröffentlichen. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften | Seite 24 Wie funktioniert die Auswahl nach Wartezeit? Darüber hinaus sollte Deniz auch beachten, dass neben dem Abiturdurchschnitt die WartezeitWerte relevant sind. Ein Teil der Studienplätze wird an die Bewerber(innen) mit der längsten Wartezeit vergeben. Wenn Deniz nicht direkt nach dem Abitur ein Studium aufnimmt, sondern vorher z.B. ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eine Berufsausbildung macht, sammelt er sogenannte Wartesemester. Jedes Jahr, in dem er nicht studiert, sammeln sich zwei Semester Wartezeit an. Mit einer zweijährigen Berufsausbildung (≙ 4 Semestern Wartezeit) hätte Deniz also in Stuttgart, Karlsruhe und Aachen auch über die Wartezeit einen Studienplatz erhalten, weil alle Bewerber(innen) mit mindestens einem oder zwei Semestern Wartezeit zugelassen wurden. Wenn viele Bewerber(innen) die gleiche Anzahl von Wartesemestern aufweisen und die Hochschule nicht alle Bewerber(innen) mit dieser Anzahl von Wartesemestern aufnehmen kann, wird zusätzlich nach der Abiturnote entschieden. Die Wartesemester-Angabe am KIT von „2 (1,5)“ bedeutet, dass Deniz mit mindestens 3 Wartesemestern zugelassen werden würde sowie mit 2 Wartesemestern und einer Note von mindestens 1,5. Da er aber die Note 3,1 im Abi hatte, benötigt er 3 Wartesemester. Wann ist Wartezeit ein nachrangiges Kriterium? Umgekehrt wird die Anzahl der Wartesemester als zweites Kriterium herangezogen, wenn eine Auswahl mit vielen Bewerber(inne)n mit der gleichen Abiturdurchschnittsnote getroffen werden muss. Eine Angabe bei der Auswahl nach der Durchschnittnote von 2,6 (2) heißt, dass alle Studieninteressierten mit einer Abiturnote von besser als 2,6 sowie alle mit der Note von 2,6 und mindestens zwei Wartesemestern zugelassen wurden. Im Fall der ausgewählten Beispielstudiengänge wurde dieses Kriterium jedoch nicht herangezogen. Welche Kriterien könnten sonst noch angewandt werden? Manche Hochschulen wählen nicht ausschließlich nach der Abiturdurchschnittsnote und der Wartezeit aus, sondern ziehen weitere Kriterien für die Auswahlentscheidung im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) heran. Die Abiturnote muss per Gesetz dabei trotzdem aber noch eine wesentliche Rolle spielen. In Stuttgart werden z.B. in beiden Studiengängen Bonuspunkte auf eine Berufsausbildung oder praktische Erfahrung gelegt, in Karlsruhe werden Abiturdurchschnitt, Einzelnoten und praktische Erfahrung zu einer individuellen Punktzahl kombiniert. Beim Studiengang Maschinenwesen (B.Sc.) der Technischen Universität München gibt es ein sogenanntes Eignungsfeststellungsverfahren. Bei der „normalen“ Auswahl werden alle Bewerber(innen) in eine Rangfolge gebracht und dann so viele von der Liste von oben angefangen zugelassen, bis alle Plätze vergeben sind. Wenn sich die Anzahl der Bewerber(innen) und der Plätze die Waage halten, werden alle zugelassen. Bei der Eignungsfeststellung setzt man dagegen von vornherein Grenzwerte und alle Bewerber(innen), die besser sind, werden zugelassen. Für den Studiengang an der TU München zählt z.B. zunächst die Abiturnote 65 Prozent und eine Mischung aus den Noten in Deutsch (2x), Mathe (3x) und Physik (2x) zählt 35 Prozent. Wer darin eine gewisse Mindestpunktzahl (75 von 100 Punkten) erreicht, wird gleich zugelassen. Einen Teil der Bewerber(innen), die die Mindestpunktzahl (knapp) nicht schaffen, lädt die Hochschule zu einem Vorstellungsgespräch ein. Wer im Vorstellungsgespräch CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften | Seite 25 punkten kann und zusammen mit der dann zu 50 Prozent zählenden Abiturnote wiederum eine gewisse Mindestpunktzahl (70 Punkte) erreicht, wird auch noch zugelassen. An der TU Darmstadt wird ebenfalls zunächst ein Teil der Bewerber(innen) mit den besten Noten (min. 1,7) direkt zugelassen und ein weiterer Teil zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Da es im Fach Maschinenbau aufgrund der hohen Anforderungen relativ hohe Abbruchquoten gibt, versuchen die Hochschulen mittlerweile durch diese Eignungsfeststellungsverfahren diejenigen Bewerber(innen) auszusuchen, bei denen die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, das Studium auch erfolgreich abzuschließen. Wie funktioniert die Zulassung an einer Fachhochschule? Da Deniz sich noch nicht festgelegt hat, ob auch ein Fachhochschulstudium für ihn in Frage kommt, schaut er sich auch einige Studienangebote dort genauer an. Die folgende Tabelle zeigt eine Auswahl an Maschinenbau-Studiengängen an Fachhochschulen, von denen mittlerweile die Mehrzahl das „Fachhochschule“ im Namen zugunsten anderer Bezeichnungen z.B. „Hochschule“, „Hochschule für Angewandte Wissenschaften“ oder „Technische Hochschule“ abgelegt hat. Das Zulassungsverfahren unterscheidet sich im Großen und Ganzen nicht von dem an Universitäten. Eine Besonderheit ist, dass an Fachhochschulen als Zulassungsvoraussetzung oft die Fachhochschulreife oder die Fachgebundene Hochschulreife ausreichen. Tabelle 8: Auswahlgrenzen in Maschinenbau an Fachhochschulen zum WS 2014/15 Hochschule Studiengang HS Esslingen Maschinenbau (B.Eng.) RFH Köln (priv.) Maschinenbau (B.Eng.)) HAW Würzburg-Schweinfurt Maschinenbau (B.Eng.) HS Esslingen Fahrzeugtechnik (B.Eng.) FH Zwickau Kraftfahrzeugtechnik (D) OTH Regensburg Maschinenbau (B.Eng.) TH Nürnberg Maschinenbau (B.Eng.) TH Köln Maschinenbau (B.Eng.) TH Köln/Gummersbach Allgemeiner Maschinenbau (B.Eng.) FH Dortmund Maschinenbau (B.Eng.) Auswahlgrenzen WS 2014/15 Wartezeit in Semestern (Note) Bewerber(innen)/ Studienplatz-Quote WS 2013/14 Note 1083:137 (7,9:1) nicht veröffentlicht 310:100 (3,1:1) Zulassung erfolgt gemäß Eingangsdatum der Bewerbung; „first come, first serve“ k.A. zulassungsfrei 832:137 (6,1:1) nicht veröffentlicht, mit FOS 3,0 k.A. alle zugelassen 1130:221 (5,1:1) 2,7 k.A. alle zugelassen 1445:200 (7,2:1) 2,9 k.A. zulassungsfrei 1237:168 (7,4.1) 3,4 2 2 2 2 (2,8) Die Anzahl der Studienplätze je Studiengang an Fachhochschulen im Fach Maschinenbau ist, wie in anderen Fächern auch, deutlich geringer als an Universitäten. Von den hier abgebildeten Studiengängen überschreitet nur die OTH Regensburg die Grenze von 200 Studienanfänger(inne)n im Wintersemester 2013/14. Die Bewerber(innen)zahlen sind trotzdem recht hoch, sodass sich ein größeres Verhältnis zwischen Bewerber(inne)n und Zugelassenen ergibt als an den Universitäten. Der für eine Zulassung über die Note notwendige Notenschnitt variiert hier stärker als an den Universitäten zwischen 2,7 (OTH Regensburg) und 3,4 (FH Dortmund). Außerdem wurden an CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften | Seite 26 zwei Hochschulen alle Bewerber(innen) zugelassen und weitere zwei Studiengänge waren zulassungsfrei. Deniz hätte hier also verschiedene Möglichkeiten, mit seinem Schnitt von 3,1 an einer der oben gelisteten Fachhochschulen unterzukommen, aus seinem HeimatBundesland Baden-Württemberg ist jedoch nur die HS Esslingen gelistet, die ihre NC-Werte jedoch nicht veröffentlicht. An der OTH Regensburg und an der TH Köln hätte sein Schnitt jedoch nicht gereicht. An Fachhochschulen gibt es oftmals eine zweite NC-Grenze für Bewerber(innen) von Fachoberschulen. An der HS Esslingen im Fach Fahrzeugtechnik betrug sie 3,0. Die private RFH Köln lässt Studienbewerber(innen) gemäß des Eingangs ihrer Bewerbung zu. Dabei wird jedoch darauf geachtet, dass gleichermaßen Bewerber(innen) mit schulischer Hochschulzugangsberechtigung und beruflich Qualifizierte aufgenommen werden. Ein spezielles Auswahlverfahren Fachhochschulen an. der Hochschule wendet keine der genannten Deniz Fazit: Seinen Studienwunsch Maschinenbau kann er auf jeden Fall erfüllen, ohne dass er eine Wartezeit in Kauf nehmen muss. Mehr als die Hälfte der Studienangebote, die im Hochschulkompass unter Maschinenbau zu finden sind, sind zulassungsfrei, d.h. in der Regel reicht sein Abiturzeugnis alleine aus, um sich dort einfach einzuschreiben. Sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen gab es zulassungsfreie Angebote, auch in seinem Heimatbundesland Baden-Württemberg. Mit seinem Notenschnitt von 3,1 gab es aber einige Universitäten und auch Fachhochschulen, bei denen er allein über seine Abiturnote zumindest im WS 2014/15 einen Studienplatz ohne Wartezeit erhalten hätte. Einige Hochschulen berücksichtigen neben der Abiturdurchschnittsnote weitere Kriterien, z.B. werden die Noten einiger Abiturfächer stärker bei der Auswahl berücksichtigt. An einigen stark nachgefragten Hochschulen scheint eine Bewerbung mit seinem Abiturdurchschnitt tatsächlich weniger aussichtsreich zu sein. In der folgenden Tabelle 9 werden die verschiedenen Zulassungsverfahren für die in Tabelle 7 und Tabelle 8 aufgelisteten Studiengänge noch einmal ausführlicher dargestellt. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften | Seite 27 Tabelle 9: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach Maschinenbau zum WS 2014/15 Hochschule Studiengang TH Nürnberg, OTH Regensburg Maschinenbau RWTH Aachen, FH Dortmund, TH Köln Maschinenbau TU München Maschinenwesen Uni Stuttgart Luft- und Raumfahrttechnik und Maschinenbau: TU Darmstadt Maschinenbau KIT Karlsruhe Maschinenbau HS Esslingen Maschinenbau Fahrzeugtechnik RFH Köln (priv.) Maschinenbau FH Zwickau Kraftfahrzeugtechnik Zulassungsverfahren 90 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben. Bei gleicher Note entscheiden zunächst die Wartezeit, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los. 10 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Bei gleicher Wartezeit entscheiden zunächst die Durchschnittsnote, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los. 80 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben. Bei gleicher Note entscheiden zunächst die Wartezeit, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los. 20 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Bei gleicher Wartezeit entscheiden zunächst die Durchschnittsnote, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los. Zunächst werden zu 65 Prozent die Abiturnote und zu 35 Prozent die Einzelnoten in den Fächern Deutsch (zweifach), Mathematik (dreifach) und Physik (zweifach) zu einer Punktzahl (0-100) zusammengerechnet. Ab 75 Punkten wird zugelassen. Wer zwischen 68 und 75 Punkten erreicht oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, wird zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Dabei werden die Durchschnittsnote zu 50 Prozent und das Ergebnis des Interviews zu 50 Prozent gewertet. Ab 70 Punkten wird zugelassen. 10 Prozent der Plätze werden nach Wartezeit vergeben, 90 Prozent nach einem Auswahlverfahren. Schulische Auswahlkriterien: Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird geteilt: bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 900 Punkten wird durch 30 geteilt, bei Abiturzeugnissen mit einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 840 Punkten wird durch 28 geteilt (max. 30 Punkte). Sonstige Auswahlkriterien (maximal 5 Punkte): Abgeschlossene Berufsausbildung in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Ausbildungsberuf oder einschlägige Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Ausbildung), Praktische Tätigkeiten (außer vorgeschriebenes Vorpraktikum), besondere Vorbildung oder außerschulische Leistungen und Qualifikationen (z.B. Preise, Auszeichnungen), die über die Eignung besonderen Aufschluss geben; Auswahl: Die Punktzahlen aus den schulischen und den sonstigen Kriterien werden addiert (maximal 35 Punkte). Auf Grundlage der Punktzahl wird eine Rangliste gebildet. Das Eignungsfeststellungsverfahren geht zunächst nach der Durchschnittnote: Eine Note von 1,7 und besser führt zur direkten Zulassung, mit einer Note von 2,7 und besser wird man zu einem Gespräch eingeladen. Bei einer Note von 2,8 und schlechter aber mindestens 9 Punkten in Mathe und Physik wird man ebenfalls zum Gespräch eingeladen. Ansonsten ist keine Zulassung möglich. Die Summe der in der Hochschulzugangsberechtigung erreichten Punkte wird durch 56 bzw. 60 geteilt (max. 15 Punkte). Die in der gymnasialen Oberstufe in den Fächern a) Deutsch x1, b) Mathematik x2, c) bestbenotete, fortgeführte moderne Fremdsprache x1, d) bestbenotetes, fortgeführtes naturwissenschaftlich-technisches Fach (nicht Biologie) x2 erreichten Punkte (max. 15 Punkte) werden gewichtet und addiert. Die gewichtete Summe wird durch 24 geteilt, dabei können max. 15 Punkte erreicht werden. Dazu können max. 3 Punkte für eine Berufsausbildung und außerschulische Leistungen erworben werden. Insgesamt können somit max. 33 (15+15+3) Punkte erreicht werden. Zunächst werden 10 Prozent der Bewerber(innen) nach der Wartezeit zugelassen. 90 Prozent der Bewerber(innen) werden nach einem studiengangspezifischen Auswahlverfahren ausgewählt. Die Durchschnittsnote (zweifach) und die Mathenote (einfach) werden addiert und durch 3 geteilt. Verbesserungen können durch ein Praktikum oder eine Berufsausbildung erfolgen (jeweils -0,1). Die Durchschnittnote (einfach), die Mathenote (zweifach), die Deutschnote (einfach) und die Note in einer Fremdsprache (einfach) werden addiert und durch 5 geteilt. Verbesserungen (-0,1) können durch ein Praktikum oder Berufsausbildung erfolgen. 50 Prozent der Studienplätze gehen an die schnellsten Bewerber(innen), die weiteren 50 Prozent werden zur Hälfte an schulisch qualifizierte und zur Hälfte an beruflich qualifizierte Bewerber(innen) vergeben, maßgeblich ist jedoch weiterhin das Datum des Eingangs der Bewerbung. 20 Prozent der Bewerber werden anhand der Wartezeit zugelassen, 80 Prozent nach der Durchschnittsnote. Die Durchschnittsnote kann verbessert werden, wenn eine sehr gute oder gute Note im Fach Mathematik im Abitur erreicht wurde. Für den Leistungskurs Mathematik wird bei einer 1 ein Bonus von 0,5 gegeben, bei einer 2 ein Bonus von 0,3. Für den Grundkurs wird bei einer 1 ein Bonus von 0,4 gegeben, für eine 2 ein Bonus von 0,2. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften 5 | Seite 28 Zulassungschancen in der Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften In die Fächergruppe der Sprach- und Kulturwissenschaften fallen Fächer wie Philosophie, Geschichte oder Erziehungswissenschaften sowie alle Sprach- und Regionalwissenschaften. Auch die Psychologie gehört nach der Klassifikation des Statistischen Bundesamtes dazu. In dieser Fächergruppe sind gemäß des CHE Numerus Clausus-Checks 2015/16 insgesamt 36 Prozent aller Bachelorstudiengänge zulassungsbeschränkt. An Universitäten sind es 36,1 Prozent und an Fachhochschulen 34,8 Prozent (siehe Tabelle 10). Das bedeutet umgekehrt, in fast zwei Drittel aller Studiengänge dieser Fächergruppe kann man sich unabhängig von seiner Abiturnote einschreiben. Tabelle 10: NC-Quote (in Prozent) in Bachelorstudiengängen in der Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften zum WS 2015/16 Bundesland insgesamt Universitäten Fachhochschulen Baden-Württemberg 41,6 37,9 59,3 Bayern 9,5 9,6 8,4 Berlin 63,2 81,6 16,7 Brandenburg 52,0 42,9 100,0 Bremen 66,7 64,3 0,0 Hamburg 92,0 97,6 66,7 Hessen 10,8 6,0 54,5 Mecklenburg-Vorpommern 23,8 23,8 k.S. Niedersachsen 49,5 46,2 66,7 Nordrhein-Westfalen 63,6 66,2 44,8 Rheinland-Pfalz 22,9 21,7 100,0 Saarland 10,0 10,3 k.S. Sachsen 40,0 37,5 57,1 Sachsen-Anhalt 21,7 19,6 66,7 Schleswig-Holstein 31,0 26,9 66,7 Thüringen 5,1 5,1 k.S. Deutschland gesamt 36,0 36,1 34,8 Legende: k.S. = kein Studiengang Die Anzahl der zulassungsbeschränkten Studiengänge variiert auch stark von Bundesland zu Bundesland: Während an Hamburger Universitäten fast 100 Prozent der Studiengänge in dieser Fächergruppe mit einem NC belegt waren, waren es in Hessen nur 6 Prozent. Bei der Suche nach NC-freien Studiengängen lohnt also ggf. ein Blick über die Grenzen des eigenen Bundeslandes hinaus. An den Fachhochschulen fallen insgesamt nur wenige Studiengänge in diese Fächergruppe, deswegen können die Schwankungen in den Prozentanteilen sehr hoch sein. In Bayern waren es nur 8,4 Prozent, in Brandenburg 100 Prozent. In drei Bundesländern gab es keinen einzigen Studiengang, der von der Hochschule im HRK Hochschulkompass in diese Fächergruppe einsortiert wurde. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften | Seite 29 5.1 Das Beispiel Psychologie Als Beispiel-Fach für die Fächergruppe der Sprach- und Kulturwissenschaften wurde Psychologie ausgewählt15. Psychologie ist ein sehr beliebtes Fach an deutschen Hochschulen. Insgesamt studierten laut Statistischem Bundesamt im WS 2014/15 ca. 65.000 Personen dieses Fach, darunter rund 18.000 im ersten Fachsemester16. Der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zeigt bei der Eingabe des Suchbegriffs „Psychologie“ insgesamt 243 grundständige (also ohne vorheriges Studium studierbare) Studiengänge an, darunter 121 an Universitäten und 119 an Fachhochschulen, drei weitere an einer Kunsthochschule17. „Was ist mein Abitur wert?“ – Fragen einer Studieninteressierten Maria Morgenstern hat in Bayern Abitur gemacht und will nun mit ihrem Abiturnotendurchschnitt von 1,5 an einer nicht zu weit entfernten Universität Psychologie studieren. Für das Bewerbungsverfahren stellt sie sich die folgende Frage: Wie sind meine Chancen auf einen Studienplatz? Erste Möglichkeit: Zulassungsfreie Studiengänge Von den oben genannten 243 im Hochschulkompass gelisteten Studienangeboten waren zum letzten Wintersemester (2015/16) 91 Studienangebote zulassungsfrei, davon 9 an Universitäten und 79 an Fachhochschulen. Für Bayern gibt es allerdings keine passenden zulassungsfreien Angebote an einer Universität18. Maria hat also in Bayern keine Möglichkeit, sich in einen zulassungsfreien Psychologie-Studiengang einzuschreiben. Die unter dem Stichwort „Psychologie“ im Hochschulkompass gelisteten Studiengänge unterscheiden sich aber untereinander. Manche Studiengänge haben nur einen geringen Psychologie-Anteil und nicht jeder Abschluss in Psychologie berechtigt auch dazu, eine spätere Psychotherapeutenausbildung anzuschließen. Nur Universitätsstudiengänge bieten diese Option und auch davon nur diejenigen, die einen klinischen Fokus haben. Der Studiengang „Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie“ an der Universität Erfurt beispielsweise berechtigt nicht dazu. Da Maria sich aber gerne alle beruflichen Optionen offen halten möchte, will sie sich auf jeden Fall in einen klassischen Psychologiestudiengang an einer Universität einschreiben. 15 Im Hochschulkompass der HRK wird dieses Fach unter Gesellschafts- und Sozialwissenschaften geführt, bei der Klassifikation des Statistischen Bundesamtes fällt die Psychologie in die Sprach- und Kulturwissenschaften. Da Psychologie ein stark nachgefragtes Fach ist und sich hier die Frage nach Zulassungsmöglichkeiten am ehesten stellt, präsentieren wir hier die Psychologie als ausgewähltes Fach. Insgesamt ist die Quote der Studiengänge mit NC in dieser Fächergruppe mit 36 Prozent eine der niedrigsten aller Fächergruppen. 16 Statistisches Bundesamt (2015) 17 Darunter fallen alle Studiengänge, die der Hochschulkompass bei der Stichwortsuche anzeigt. Nicht alle davon heißen auch „Psychologie“. 18 Tatsächlich werden bei der Abfrage im Hochschulkompass zwei Studiengänge gefunden, einer davon ist aber nur als Nebenfach zu studieren und bei dem anderen handelt es sich tatsächlich um einen Master mit Eignungsprüfung. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften | Seite 30 Zweite Möglichkeit: Zulassungsbeschränkte Studiengänge Aus den zuvor genannten Gründen muss Maria sich zulassungsbeschränkte Studiengänge anschauen und hat für einige Universitäten, an denen besonders viele Leute Psychologie studieren, Informationen aus dem CHE Hochschulranking zur Bewerber(innen)-StudienplatzQuote und von den Hochschulhomepages zu den Auswahlgrenzen recherchiert (Tabelle 11). Tabelle 11: Auswahlgrenzen in Psychologie zum WS 2014/15 Hochschule Studiengang Uni Koblenz-Landau Psychologie (B.Sc.) Uni Münster Psychologie (B.Sc.) Uni Düsseldorf Psychologie (B.Sc.) Uni Trier Psychologie (B.Sc.) Uni Ulm Psychologie (B.Sc.) LMU München Psychologie (B.Sc.) Uni Bremen Psychologie (B.Sc.) Uni Halle-Wittenberg Psychologie (B.Sc.) Uni Marburg Psychologie (B.Sc.) Uni Würzburg Psychologie (B.Sc.) Auswahlgrenzen WS 2014/15 Wartezeit in Semestern (Note) Bewerber(innen)/ Studienplatz-Quote WS 2013/14 Note k.A. 1,7 12 (3,0 + Los) 6568:141 (46,6:1) 1,3 (2) 5 (1,9) 8645:137 (63,1:1) 1,3 (Los) 6 (1,8) 3380:161 (21:1) 1,7 (2) 36 2784:150 (18,7:1) 1,7 (Los) 6 (1,8 + Los) 2892:145 (19,9:1) 1,3 11 (2,8) 3684:145 (25,4:1) k.A. (DoSV) k.A. (DoSV) k.A. 1,5 8 4008:182 (22:1) 1,5 8 (3,6) 3126:130 (24:1) 1,5 (Los) 8 (Dienst: ja + Los) Was sagt das Verhältnis Bewerber(innen) zu Studienplätzen aus? Unter den ausgewählten Studiengängen ist keiner zulassungsfrei. Bei allen Studiengängen ist das Verhältnis von Bewerber(inne)n zu Studienplätzen sehr ungünstig: So bietet die Uni Marburg zwar 182 Plätze für Studienanfänger in Psychologie an, es haben sich im Wintersemester 2014/15 jedoch mehr als 4.000 Interessierte dort beworben. Ein Verhältnis von 22 zu 1. Noch ungünstiger fiel das Verhältnis in Düsseldorf oder Münster aus. Da Psychologie so ein beliebtes Fach ist, muss Maria an jeder Universität mit großer Konkurrenz rechnen. Was sagt die Auswahlgrenze nach Note aus? An den Unis Koblenz/Landau, Trier und Ulm hätte Marias Abiturdurchschnitt für eine Zulassung in die Psychologie-Studiengänge gereicht – ihr Abiturschnitt war besser als der des/der letzten zugelassenen Bewerbers/Bewerberin. Auch in Halle-Wittenberg und Marburg wäre sie gerade noch zugelassen worden. An den Unis Münster, LMU München oder Düsseldorf (jeweils 1,3) hätte sie dagegen über den Abiturschnitt keine Zusage erhalten. In Würzburg hätte sie zittern müssen: Nur ein Teil der Bewerber(innen) mit einem Abiturdurchschnitt von 1,5 konnte einen Studienplatz ergattern, sodass ausgelost wurde. Die Universität Bremen beteiligt sich am Dialogorientierten Serviceverfahren, welches über die Plattform hochschulstart.de durchgeführt wird. In diesem Verfahren wird zunächst eine Rangliste gemäß den Anforderungen der Hochschulen (nach Note, Wartezeit etc.) erstellt. Die Bewerber(innen) sehen dann nach Abschluss des Verfahrens, an welchen Hochschulen sie zugelassen wurden und an welchen nicht. Möchten die Bewerber(innen) auf einen CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften | Seite 31 Studienplatz an einer der Hochschulen warten, an denen sie nicht angenommen wurden, können sie Ortspräferenzen angeben. Dadurch kann kein exakter Grenzwert mehr angegeben werden, den der oder die letzte zugelassene Bewerber(in) hatte. Die Auswahlgrenzen in den zulassungsbeschränkten Studiengängen können sich von Jahr zu Jahr ändern, weil sie eben nicht im Voraus festgesetzt sind, sondern weil immer jeweils die Bewerber(innen) mit den besten Noten zuerst eine Zusage bekommen. Die Note, mit der die oder der Letzte noch zugelassen wurde ist dann das, was die Hochschulen als Auswahlgrenzen (landläufig fälschlich als „NC“ bezeichnet) veröffentlichen. Im nächsten Jahr wäre sie mit ihrem Abitur also möglicherweise auch in München zugelassen worden. Wie funktioniert die Auswahl nach Wartezeit? Darüber hinaus sollte Maria auch beachten, dass neben dem Abiturdurchschnitt die WartezeitWerte relevant sind. Ein Teil der Studienplätze wird an die Bewerber(innen) mit der längsten Wartezeit vergeben. Wenn Maria nicht direkt nach dem Abitur ein Studium aufnimmt, sondern vorher z.B. ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eine Berufsausbildung macht, sammelt sie sogenannte Wartesemester. Jedes Jahr, in dem sie nicht studiert, sammeln sich zwei Semester Wartezeit an. Mit einer dreijährigen Berufsausbildung (≙ 6 Semestern Wartezeit) hätte Sonja also in Münster, Düsseldorf und Ulm auch über die Wartezeit einen Studienplatz erhalten, weil alle Bewerber(innen) mit mindestens 5 bzw. 6 Semestern Wartezeit zugelassen wurden. Für einen Platz an den anderen Hochschulen hätte es dagegen nicht gereicht, in Trier waren gar 36 Wartesemester nötig. Wenn viele Bewerber(innen) die gleiche Anzahl von Wartesemestern aufweisen und die Hochschule nicht alle Bewerber(innen) mit dieser Anzahl von Wartesemestern aufnehmen kann, wird zusätzlich nach der Abiturnote entschieden. Die Wartesemester-Angabe bei der Uni Münster von „5 (1,9)“ bedeutet, dass Maria mit mindestens 6 Wartesemestern zugelassen werden würde sowie mit 5 Wartesemestern und einer Note von mindestens 1,9. Da sie eine 1,5 im Abi hatte, reichen also 5 Wartesemester. Wann ist Wartezeit ein nachrangiges Kriterium? Umgekehrt wird die Anzahl der Wartesemester als zweites Kriterium herangezogen, wenn eine Auswahl mit vielen Bewerber(inne)n mit der gleichen Abiturdurchschnittsnote getroffen werden muss. Eine Angabe bei der Auswahl nach der Durchschnittnote von 1,7 (2) heißt, dass alle Studieninteressierten mit einer Abiturnote von besser als 1,7 sowie alle mit der Note von 1,7 und mindestens zwei Wartesemestern zugelassen wurden. Welche Kriterien könnten sonst noch angewandt werden? Manche Hochschulen wählen nicht ausschließlich nach der Abiturdurchschnittsnote und der Wartezeit aus, sondern ziehen weitere Kriterien für die Auswahlentscheidung im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) heran. Die Abiturnote muss per Gesetz dabei trotzdem aber noch eine wesentliche Rolle spielen. In den Beispielstudiengängen wird dieses Verfahren jedoch nicht angewandt, was aber nicht heißt, dass es nicht an anderen Hochschulen für das Fach Psychologie solche Verfahren geben kann. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Sprach- und Kulturwissenschaften | Seite 32 In der folgenden Tabelle werden die verschiedenen Zulassungsverfahren für die in Tabelle 11 aufgelisteten Psychologie-Studiengänge noch einmal ausführlicher dargestellt. Tabelle 12: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach Psychologie zum WS 2014/15 Hochschule jeweils Studiengang Psychologie (B.Sc.) Universität Würzburg Universität Münster Ludwig-Maximilians-Universität München Universität Ulm Universität Düsseldorf Universität Koblenz/Landau Universität Bremen Universität Marburg Universität Halle-Wittenberg Universität Ulm Zulassungsverfahren 90 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben. Bei gleicher Note entscheiden zunächst die Wartezeit, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los. 10 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Bei gleicher Wartezeit entscheiden zunächst die Durchschnittsnote, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los. 80 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben. Bei gleicher Note entscheiden zunächst die Wartezeit, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los. 20 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Bei gleicher Wartezeit entscheiden zunächst die Durchschnittsnote, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los. 10 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. 90 Prozent der Plätze werden nach einer Rangfolge vergeben, die sich nach der Durchschnittsnote richtet. Die Durchschnittsnote kann verbessert werden: Um 0,3 bei abgeschlossener Berufsausbildung in einem einschlägigen Beruf, um 0,2 bei einschlägiger Berufstätigkeit (mind. 2 Jahre) oder um 0,1 bei anderer außerschulischer Leistung. Dabei kann die Note insgesamt um max. 0,3 verbessert werden. Marias Fazit: Ihren Studienwunsch Psychologie kann sie erfüllen, ohne dass sie eine Wartezeit in Kauf nehmen muss. Die NC-Werte sind jedoch hoch, sodass sie trotz ihrer guten Abiturdurchschnittsnote von 1,5 nicht überall zugelassen würde. Sich auf ein Bundesland zu fokussieren ist aufgrund dieser hohen Werte wenig sinnvoll. Maria sollte sich also neben Bayern beispielsweise auch noch in BadenWürttemberg oder anderen angrenzenden Bundesländern bewerben. Mit ihrem Notenschnitt von 1,5 gab es einige Universitäten, bei denen sie allein über ihre Abiturnote zumindest im WS 2014/15 einen Studienplatz ohne Wartezeit erhalten hätte. An einigen stark nachgefragten Hochschulen scheint eine Bewerbung mit ihrem Abiturdurchschnitt tatsächlich wenig aussichtsreich zu sein. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften 6 | Seite 33 Zulassungschancen in der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften In die Fächergruppe der Mathematik und Naturwissenschaften fallen die Fächer Physik, Chemie, Biologie, Informatik, Pharmazie oder Geowissenschaften. In dieser Fächergruppe sind gemäß des CHE Numerus Clausus-Checks 2015/16 insgesamt 41,2 Prozent aller Bachelorstudiengänge zulassungsbeschränkt. An Universitäten sind es 42,3 Prozent und an Fachhochschulen 39,5 Prozent (siehe Tabelle 13). Das bedeutet umgekehrt, in mehr als die Hälfte aller Studiengänge dieser Fächergruppe kann man sich unabhängig von seiner Abiturnote einschreiben. Tabelle 13: NC-Quote (in Prozent) in Bachelorstudiengängen in der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften zum WS 2015/16 Bundesland insgesamt Universitäten Fachhochschulen Baden-Württemberg 58,1 52,3 65,1 Bayern 32,1 23,1 51,7 Berlin 53,6 56,7 50,0 Brandenburg 43,3 31,6 63,6 Bremen 69,0 66,7 72,7 Hamburg 90,6 100,0 72,7 Hessen 34,6 40,8 29,1 Mecklenburg-Vorpommern 27,6 43,8 7,7 Niedersachsen 43,4 43,7 42,9 Nordrhein-Westfalen 44,5 57,0 29,1 Rheinland-Pfalz 15,9 23,9 5,6 Saarland 38,9 28,6 75,0 Sachsen 27,4 24,2 31,0 Sachsen-Anhalt 19,4 17,4 23,1 Schleswig-Holstein 46,3 62,5 23,5 Thüringen 7,9 11,1 0,0 Deutschland gesamt 41,2 42,3 39,5 Die Anzahl der zulassungsbeschränkten Studiengänge variiert auch stark von Bundesland zu Bundesland: Während an Hamburger Universitäten 100 Prozent der Studiengänge in dieser Fächergruppe mit einem NC belegt waren, waren es in Thüringen nur 10 Prozent. Die Fachhochschulen in Thüringen haben sogar keinen einzigen zulassungsbeschränkten Studiengang in dieser Fächergruppe, während im Saarland 75 Prozent aller Fachhochschulstudiengänge mit einem NC belegt sind. Bei der Suche nach NC-freien Studiengängen lohnt also ggf. ein Blick über die Grenzen des eigenen Bundeslandes hinaus. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften | Seite 34 6.1 Das Beispiel Biologie Als Beispiel-Fach für die Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften wurde die Biologie ausgewählt. Biologie ist ein beliebtes Fach an deutschen Hochschulen. Insgesamt studierten laut Statistischem Bundesamt im WS 2014/15 über 52.000 Personen dieses Fach, darunter rund 14.000 im ersten Fachsemester19. Der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zeigt allein für den Suchbegriff „Biologie“ insgesamt 268 grundständige (also ohne vorheriges Studium studierbare) Studiengänge an, darunter 234 an Universitäten und 34 an Fachhochschulen20. „Was ist mein Abitur wert?“ – Fragen eines Studieninteressierten Thomas Müller hat in Berlin Abitur gemacht und will nun mit seinem Abiturnotendurchschnitt von 2,5 an einer nicht zu weit entfernten Universität Biologie studieren. Für das Bewerbungsverfahren stellt er sich die folgende Frage: Wie sind meine Chancen auf einen Studienplatz? Erste Möglichkeit: Zulassungsfreie Studiengänge Von den oben genannten 268 im Hochschulkompass gelisteten Studienangeboten waren zum letzten Wintersemester (2015/16) 55 Studienangebote zulassungsfrei, davon 36 an Universitäten und 19 an Fachhochschulen. Für Berlin und Brandenburg käme z.B. der Studiengang Biotechnologie an der BTU Cottbus-Senftenberg infrage. Einen klassischen, forschungsorientierten Biologiestudiengang findet er in seiner Region jedoch nicht. Auch deutschlandweit gibt es nur Lehramtsstudiengänge in diesem Fach ohne NC. Da er aber nicht auf Lehramt studieren möchte, muss er sich nach einer Alternative umsehen. Zweite Möglichkeit: Zulassungsbeschränkte Studiengänge Dementsprechend muss Thomas sich zulassungsbeschränkte Studiengänge anschauen und hat für einige Universitäten, an denen besonders viele Leute Biologie studieren, Informationen aus dem CHE Hochschulranking zur Bewerber-Studienplatz-Quote und von den Hochschulhomepages zu den Auswahlgrenzen recherchiert (Tabelle 14). 19 Statistisches Bundesamt (2015) 20 Darunter fallen alle Studiengänge, die der Hochschulkompass bei der Stichwortsuche anzeigt. Nicht alle davon heißen auch „Biologie“. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften | Seite 35 Tabelle 14: Auswahlgrenzen in Biologie zum WS 2014/15 Hochschule Studiengang Auswahlgrenzen Bewerber(innen)/ WS 2014/15 Studienplatz-Quote WS 2012/13 Note Uni Bochum 2870:192 (14,9:1) Biologie (B.Sc.) Uni Tübingen 909:178 (5,1:1) Biologie (B.Sc.) Uni Frankfurt a.M. 2.238:157 (14,3:1) Biowissenschaften (B.Sc.) Uni Mainz 1.471:73 (20,2:1) Biologie (B.Sc.) Uni Regensburg 888:203 (4,4:1) Biologie (B.Sc.) Uni Erlangen-Nürnberg 940:218 (4,3:1) Biologie (B.Sc.) LMU München k.A. Biologie (B.Sc.) Uni Göttingen 1.160:180 (6,4:1) Biologie (B.Sc.) Uni Würzburg 1.224:239 (5,1:1) Biologie (B.Sc.) Uni Düsseldorf 2.775:332 (8,4:1) Biologie (B.Sc.) FU Berlin 1.059 Bewerber(inBiologie (B.Sc.) nen) 2014 *Wert aus dem Wintersemester 2015/16 Wartezeit in Semestern (Note) 2,5 2 (2,6) 2,2 - 2,4 (DoSV), keine genaueren Angaben k.A. 2,4 (2) 7 (3,4) Alle zugelassen 3,1* 3* Alle zugelassen 2,5 nach EFV Wird nicht berücksichtigt AdH: 8,03 Punkte 2 (3,0) Alle zugelassen 3,0 (2 + Los) 2 (3,0 + Los) 1,6 (0) AdH: 142,5 Punkte Letze mögliche Zulassung: 2,4 5 (2,1) Was sagt das Verhältnis Bewerber(innen) zu Studienplätzen aus? Unter den ausgewählten Studiengängen ist keiner zulassungsfrei. Bei allen Studiengängen ist das Verhältnis von Bewerber(inne)n zu Studienplätzen ungünstig: In Mainz bewarben sich beispielsweise 1.473 Personen auf 73 Plätze, ein Verhältnis von 20,2 zu 1. Da die meisten Studieninteressierten sich aber nicht nur an einer Universität bewerben, sollte das Verhältnis nicht allzu abschreckend wirken. Jede/r kann schließlich nur einen Studienplatz annehmen. Was sagt die Auswahlgrenze nach Note aus? An drei Universitäten (Mainz, Erlangen/Nürnberg und Würzburg) wurden alle Bewerber(innen) zugelassen – Thomas hätte also auf jeden Fall einen Platz bekommen. An den Unis Bochum, Regensburg und Düsseldorf hätte Thomas Notenschnitt für eine Zulassung in die BiologieStudiengänge gereicht – sein Abiturschnitt war besser bzw. genauso gut als der des/der letzten zugelassenen Bewerbers/Bewerberin. Nicht zugelassen worden wäre er in Frankfurt. Die Universität Tübingen beteiligt sich am dialogorientierten Serviceverfahren, welches über die Plattform hochschulstart.de durchgeführt wird. In diesem Verfahren wird zunächst eine Rangliste gemäß den Anforderungen der Hochschulen (nach Note, Wartezeit etc.) erstellt. Die Bewerber(innen) sehen dann nach Abschluss des Verfahrens, an welchen Hochschulen sie zugelassen wurden und an welchen nicht. Möchten die Bewerber(innen) auf einen Studienplatz an einer der Hochschulen warten, an denen sie nicht angenommen wurde, können sie Ortspräferenzen angeben. Dadurch kann kein exakter Grenzwert mehr angegeben werden, den der oder die letzte zugelassene Bewerber(in) hatte. Die Auswahlgrenzen können sich von Jahr zu Jahr ändern, weil sie eben nicht im Voraus festgesetzt sind, sondern weil immer jeweils die Bewerber(innen) mit den besten Noten zuerst eine Zusage bekommen. Die Note, mit der die oder der letzte noch zugelassen wurde ist dann das, was die Hochschulen als Auswahlgrenzen (landläufig fälschlich als „NC“ bezeichnet) CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften | Seite 36 veröffentlichen. Im nächsten Jahr wäre er mit seinem Abitur also möglicherweise auch in Frankfurt zugelassen worden. Wie funktioniert die Auswahl nach Wartezeit? Darüber hinaus sollte Thomas auch beachten, dass neben dem Abiturdurchschnitt die Wartezeit-Werte relevant sind. Ein Teil der Studienplätze wird an die Bewerber(innen) mit der längsten Wartezeit vergeben. Wenn Thomas nicht direkt nach dem Abitur ein Studium aufnimmt, sondern vorher z.B. ein Freiwilliges Soziales Jahr oder eine Berufsausbildung macht, sammelt er sogenannte Wartesemester. Jedes Jahr, in dem er nicht studiert, sammeln sich zwei Semester Wartezeit an. Mit einer zweijährigen Berufsausbildung (≙ 4 Semestern Wartezeit) hätte Thomas also in Bochum, Regensburg, Göttingen und Düsseldorf auch über die Wartezeit einen Studienplatz erhalten, weil alle Bewerber(innen) mit mindestens 2 bzw. 3 Semestern Wartezeit zugelassen wurden. Für einen Platz an den anderen Hochschulen hätte es dagegen nicht gereicht, an seiner Wunschuni FU Berlin wären 5 Wartesemester nötig. Wenn viele Bewerber(innen) die gleiche Anzahl von Wartesemestern aufweisen und die Hochschule nicht alle Bewerber(innen) mit dieser Anzahl von Wartesemestern aufnehmen kann, wird zusätzlich nach der Abiturnote entschieden. Die Wartesemester-Angabe bei der Freien Universität Berlin von „5 (2,1)“ bedeutet, dass Thomas mit mindestens 6 Wartesemestern zugelassen werden würde sowie mit 5 Wartesemestern und einer Note von mindestens 2,1. Da er eine 2,5 im Abi hatte bräuchte er 6 Wartesemester. Wann ist Wartezeit ein nachrangiges Kriterium? Umgekehrt wird die Anzahl der Wartesemester als zweites Kriterium herangezogen, wenn eine Auswahl mit vielen Bewerber(inne)n mit der gleichen Abiturdurchschnittsnote getroffen werden muss. Eine Angabe bei der Auswahl nach der Durchschnittnote von 2,4 (2) heißt, dass alle Studieninteressierten mit einer Abiturnote von besser als 2,4 sowie alle mit der Note von 2,4 und mindestens zwei Wartesemestern zugelassen wurden. Welche Kriterien könnten sonst noch angewandt werden? Manche Hochschulen wählen nicht ausschließlich nach der Abiturdurchschnittsnote und der Wartezeit aus, sondern ziehen weitere Kriterien für die Auswahlentscheidung im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) heran. Unter den ausgewählten Studiengängen nutzen dies Göttingen und Berlin. In beiden Fällen werden Einzelnoten gewichtet, sodass eine etwas schlechtere Durchschnittsnote durch eine sehr gute Mathenote verbessert werden kann. An der FU Berlin wird außerdem ein Bonus gewährt, wenn man einen studienvorbereitenden Kurs besucht oder eine relevante Berufserfahrung vorzuweisen hat. Wenn Thomas sich dort bewirbt, wird seine Note zunächst mit 75 multipliziert, das ergibt 187,5. Wenn er im Fach Mathematik mindestens 11 Punkte im Abitur oder in der letztens Halbjahresnote erreicht hat, werden 15 Punkte abgezogen. Gleiches gilt entweder für Biologie oder Chemie. Damit könnte er schon auf einen Wert von 157,5 kommen. Besucht er zudem noch einen studienvorbereitenden Kurs werden weitere 5 Punkte abgezogen. Auf den nötigen Wert von 142,5 Punkten kommt er dadurch aber noch nicht ganz, auch eine Berufsausbildung, die zu einem Abzug von 5 weiteren Punkten führen würde, reicht nicht aus. Er kann jedoch darauf hoffen, dass die nötige Punktzahl im nächsten Jahr etwas geringer ist. Auch der DoSVStudiengang Biologie an der Uni Tübingen gewährt Boni auf praktische Erfahrung. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassungschancen in der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften | Seite 37 Die LMU München nutzt ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV). Dazu werden die Abiturdurchschnittsnote, die Noten aus Mathematik und den Naturwissenschaften und das Ergebnis eines Aufsatzes der Bewerber(innen) miteinander verrechnet. In der folgenden Tabelle werden die verschiedenen Zulassungsverfahren für die in Tabelle 14 aufgelisteten Biologie-Studiengänge noch einmal ausführlicher dargestellt. Tabelle 15: Beispiele für Zulassungsverfahren im Fach Biologie zum WS 2014/15 Hochschule: Studiengang Uni Mainz: Biologie Uni Bochum: Biologie Uni Düsseldorf: Biologie Uni Frankfurt: Biowissenschaften Uni Würzburg: Biologie Uni Erlangen-Nürnberg: Biologie Universität Regensburg: Biologie LMU München: Biologie Uni Göttingen: Biologie FU Berlin: Biologie Uni Tübingen: Biologie Zulassungsverfahren 80 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben. Bei gleicher Note entscheiden zunächst die Wartezeit, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los. 20 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Bei gleicher Wartezeit entscheiden zunächst die Durchschnittsnote, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los. 90 Prozent der Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben. Bei gleicher Note entscheiden zunächst die Wartezeit, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los. 10 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben. Bei gleicher Wartezeit entscheiden zunächst die Durchschnittsnote, dann ein abgeleisteter Dienst und dann das Los. Die Reihenfolge, nach der zugelassen wird, ergibt sich zu 50 Prozent aus der Abiturnote, zu 25 Prozent aus der Mathematiknote, der Biologie-, Chemie- und Physiknote sowie zu 25 Prozent aus einem Aufsatz über eine vorgegebene Fragestellung. 10 Prozent der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben, 90 Prozent über eine Quote. Diese errechnet sich zu 80 Prozent aus der Durchschnittsnote, zu 10 Prozent aus der Englischnote, zu 5 Prozent aus der Mathenote und zu 5 Prozent aus der Deutschnote. 20 Prozent der Studienplätze werden über die Durchschnittsnote vergeben, 20 Prozent über die Wartezeit und 60 Prozent im Auswahlverfahren der Hochschule: Die Durchschnittsnote wird mit 75 multipliziert; Abzüge von minus 15 Punkte können erreicht werden, wenn Mathematik oder Informatik über die letzten 4 Schulhalbjahre belegt und in der Abiturprüfung oder der Note des letzten Halbjahres min. 11 Punkte erreicht wurden. Weitere 15 Punkte können abgezogen werden, wenn Biologie oder Chemie über die letzten 4 Schulhalbjahre belegt und in der Abiturprüfung oder im letzten Schulhalbjahr min. 11 Punkte erreicht wurden. 5 Punkte können abgezogen werde, wenn ein studienvorbereitender Kurs besucht wurde. Weitere 5 Punkte werden abgezogen, wenn eine Berufsausbildung in einem relevanten Beruf oder min. 2 Jahre praktische Tätigkeit ausgeübt wurden. Je kleiner die Punktzahl am Ende ist, desto größer sind die Chancen auf einen Studienplatz. Auf die Durchschnittsnote kann ein Bonus von 0,5 Punkten durch eine Berufsausbildung oder Preise gewährt werden. Thomas‘ Fazit: Seinen Studienwunsch Biologie kann er erfüllen, ohne dass er eine Wartezeit in Kauf nehmen muss. Einen zulassungsfreien Studiengang gibt es jedoch nicht, sodass er Bewerbungsverfahren durchlaufen muss. Sich auf ein Bundesland zu fokussieren ist aufgrund der Zulassungsbeschränkungen wenig sinnvoll. Thomas sollte sich also bundesweit bewerben. Mit seinem Notenschnitt von 2,5 gab es einige Universitäten, bei denen er allein über seine Abiturnote zumindest im WS 2014/15 einen Studienplatz ohne Wartezeit erhalten hätte. An einigen stark nachgefragten Hochschulen scheint eine Bewerbung mit seinem Abiturdurchschnitt tatsächlich wenig aussichtsreich zu sein, darunter seine Wunschhochschule in Berlin. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassung in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern 7 | Seite 38 Zulassung in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern Die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge sind Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Veterinärmedizin. Für diese muss man sich zentral über hochschulstart.de bewerben, die Website der Stiftung für Hochschulzulassung. Die Stiftung hat die Aufgabe, die Bewerbungen und Ortspräferenzen der Bewerber mit den angebotenen Studienplätzen und den Auswahlkriterien der Hochschulen miteinander abzugleichen. Man gibt also nur eine Bewerbung ab, gibt dabei seine Ortsprioritäten an und bekommt am Ende maximal einen Platz zugeteilt. Man kann also nicht wie in anderen Fächern mehrere Zusagen für das gleiche Fach an unterschiedlichen Hochschulen erhalten. 7.1 Das Beispiel Humanmedizin Als Beispielfach wird hier die Humanmedizin vorgestellt, in dem jährlich rund 9000 Studienplätze zu vergeben sind (zwischen 40 und 880 je Hochschule). Bei den anderen o.g. Fächern ist das generelle Verfahren ähnlich. Die Auswahlgrenzen sowie die von den Hochschulen angelegten Auswahlkriterien/Verfahren können aber von Fach zu Fach variieren. Auch bei der Vergabe der bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge gibt es eine Abiturbestenquote, eine Wartezeitquote und Auswahlverfahren/Auswahlkriterien der Hochschulen. Die Bewerbung ist hier ausschließlich über Hochschulstart möglich, eine Ausnahme bilden private Hochschulen (z.B. die Private Universität Witten/Herdecke), die an dem Verfahren nicht teilnehmen. 1. Abiturbestenquote Zunächst werden alle Bewerber(innen), unabhängig von ihrer Ortspriorität, für die Auswahl nach der Abiturbestenquote (20 Prozent aller Studienplätze) in eine Rangfolge gebracht. Dabei werden für die einzelnen Bundesländer jeweils getrennte Listen erstellt, da die durchschnittlichen Abschlussnoten und die Verteilung von sehr guten Noten variieren. Man konkurriert hier also nur mit Bewerber(inne)n aus demselben Herkunftsbundesland. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein reichte zum WS 2015/16 ein Notenschnitt von 1,1 um in die Gruppe der Studienbewerber(innen) zu kommen, die einen Studienplatz über die Abiturbestenquote erhalten haben. In allen anderen Bundesländern wurden ausschließlich Abiturient(inn)en mit einer 1,0 ausgewählt. Die Verteilung auf die Hochschulen (siehe Tabelle 16) erfolgt dann gemäß der Ortspräferenz. Jede(r) Bewerber(in) gibt bis zu 6 Ortspräferenzen in einer festgelegten Reihenfolge an. Die Hochschulen nehmen zunächst diejenigen auf, die die jeweilige Hochschule als erste Präferenz angegeben haben, dann als zweite usw. Wenn mehr Bewerber(innen) eine Hochschule als erste Präferenz angegeben haben als Studienplätze in der Abiturbestenquote vergeben werden können, geht es nach der Punktzahl im Abitur. Während viele Hochschulen in der Abiturbestenquote ausschließlich Bewerber(innen) mit Ortspräferenz 1 zugeteilt bekamen, blieben an manchen Hochschulen sogar noch Plätze frei (die dann in den anderen beiden Quoten vergeben werden). CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassung in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern | Seite 39 Tabelle 16: Hochschul-Vergabegrenzen in der Abiturbestenquote im Fach Humanmedizin zum WS 2015/1621 Studienort Ortspräferenz DN Punktzahl* Aachen 1 1,0 778 Berlin-Charité 1 1,0 804 Bochum F Bonn F Dresden 1 Duisburg Essen, Campus Essen F 2 Frankfurt/Main Freiburg 1,0 773 F 1 Gießen Göttingen 768 F Düsseldorf Erlangen-Nürnberg 1,0 1,0 779 F 1 1,0 Greifswald F Halle-Wittenberg F 773 Hamburg 1 1,1 767 Hannover MedH 1 1,0 769 Heidelberg 1 1,0 804 Heidelberg/Mannheim 1 1,0 769 Jena F Kiel F Köln 1 1,0 771 Leipzig 1 1,0 774 Lübeck 2 1,0 769 Magdeburg F Mainz F Marburg F München U 1 1,0 787 Münster 1 1,0 800 Oldenburg 1 1,0 770 Regensburg 1 1,0 768 Rostock F Saarland U, Campus Homburg F Tübingen 1 Ulm Würzburg 1,0 792 F 1 1,0 777 „F“ bedeutet: Alle im ersten Schritt zugelassenen Bewerber konnten an die genannte Hochschule verteilt werden. Dies bedeutet, dass dort Studienplätze frei waren. Freie Studienplätze ergeben sich dann, wenn sich unter den Ausgewählten nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber befinden, die diese Hochschule genannt haben. 21 http://www.hochschulstart.de/index.php?id=4859 CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassung in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern | Seite 40 2. Wartezeitquote Weitere 20 Prozent der Studienplätze gehen dann an die Bewerber(innen) mit der längsten Wartezeit. 2015/16 betrug die mindestens notwendige Wartezeit für eine Zulassung in Humanmedizin 14 Semester (mit DN 3,3; ansonsten 15 Semester). Auch in der Wartezeitquote, werden die Bewerber(innen) nach Ortspräferenz verteilt (siehe Tabelle 17). Zweites maßgebliches Vergabekriterium bei gleicher Ortspräferenz ist ein Sozialkriterium: Sozialkriterium 1 umfasst Schwerbehinderte, Kriterium 2 diejenigen Bewerber(innen), die mit Kind, Ehegatten/in oder eingetragenem/r Lebenspartner(in) zusammenleben, Kriterium 3 umfasst diejenigen, die wegen eines anderen Grundes an einen bestimmten Hochschulort gebunden sind und Kriterium 4 alle anderen Bewerber(innen). Um allerdings nach dem Sozialkriterium vorgezogen zu werden, muss die 1. Ortspräferenz die Universität sein, die dem eigenen Wohnort am nächsten und im gleichen Bundesland liegt. Zudem muss für die Anrechnung eines anderen Sozialkriteriums als 4 jeweils ein Antrag gestellt werden. Nach den Sozialkriterien folgt die Abiturnote als Vergabekriterium. Tabelle 17: Ortsverteilung der Zugelassenen im Fach Humanmedizin nach Wartezeit im WS 2015/1622 Studienort Aachen Berlin-Charité Bochum Bonn Dresden Duisburg Essen Campus Essen Düsseldorf Erlangen-Nürnberg Frankfurt/Main Freiburg Gießen Göttingen Greifswald Halle-Wittenberg Hamburg Hannover MedH Heidelberg Heidelberg/Mannheim Jena Kiel Köln Leipzig Lübeck Magdeburg Mainz Marburg München U Münster Oldenburg Regensburg Rostock Saarland U Campus Homburg Tübingen Ulm Würzburg 22 1. Ortspräferenz 2 1 2 2 1 1 2 1 N8 2 3 1 2 3 1 1 2 4 3 1 1 1 1 2 2 N9 N 27 1 1 N 24 3 N 35 1 6 1 2. Sozialkriterium 4 3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 4 4 4 4 3 4 4 4 4 4 4 4 3 4 4 4 4 4 4 3. DN 3,1 1,8 2,6 3,0 2,0 2,5 2,3 3,0 3,0 3,0 3,3 3,3 2,7 3,2 3,2 3,0 2,4 3,2 3,2 2,9 2,3 2,3 2,8 2,7 2,5 3,3 2,8 2,2 2,0 2,6 2,9 3,6 3,2 3,2 2,8 http://www.hochschulstart.de/index.php?id=4854 CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassung in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern | Seite 41 Ein N vor dem erstrangigen Kriterium der Ortspräferenz bedeutet, dass an diese Hochschulen auch Bewerber(innen) verteilt wurden, die diese Hochschule nicht unter den sechs Wunschhochschulen genannt hatten, da dort noch Plätze frei geblieben waren. Neben den sechs Wunschhochschulen können Bewerber(innen) angeben, ob sie im Falle freier Plätze an anderen Hochschulen auch dorthin verwiesen werden möchten. Die Rangfolge erfolgt dann gemäß der Entfernung vom Ort der 1. Präferenz. Dieses Verfahren bedeutet beispielsweise für Berlin, dass alle, die Berlin als 1. Ortspräferenz angegeben haben, mindestens dem Sozialkriterium 3 entsprechen und – außer im Falle von Sozialkriterium 1 oder 2 – einen Abiturdurchschnitt von 1,8 haben, zugelassen wurden. Also auch über die Wartezeit ist es an einigen Hochschulstandorten sehr schwer, einen Studienplatz zu erhalten. Auch in Hamburg, Hannover, Köln und Oldenburg war es nicht möglich, ohne Anrecht auf Bevorzugung durch ein Sozialkriterium über die Wartezeit einen Studienplatz zu erhalten. 3. Auswahlverfahren der Hochschulen Im Auswahlverfahren der Hochschule, über welches die restlichen 60 Prozent der Studienplätze vergeben werden, wird von einigen Hochschulen zunächst eine Vorauswahl der zuzulassenden Bewerber(innen) für das Verfahren von den Hochschulen getroffen. Die Vorauswahl erfolgt über die Kriterien Ortspräferenz, Abiturnote und Rang. Alle Bewerber(innen), die über die ersten zwei Vorauswahlkriterien in den Pool der für das Auswahlverfahren Zugelassenen gelangt sind, werden in eine Rangfolge gebracht und es wird nur eine bestimmte Anzahl der Bewerber(innen) zugelassen. Manche Hochschulen treffen keine Vorauswahl. Danach verfahren die Hochschulen mit unterschiedlichen Kriterien fort. Bei der Auswahl der Ortspräferenzen sollten Bewerber(innen) sich vorher strategisch überlegen, wie sie die Orte ranken. Viele Hochschulen nehmen nur diejenigen Bewerber(innen) auf, die den Hochschulort an Platz 1 der Liste angegeben haben. Es ist also nicht sinnvoll, mehrere Orte anzugeben, die nur Bewerber(innen) mit 1. oder 2. Ortspräferenz einladen. Unter all den Hochschulen, die nur Bewerber(innen) mit Ortspräferenz 1 zulassen, kann also nur eine ausgewählt werden. Auf Rangplatz 2 sollte dann eine Hochschule folgen, die auch Bewerber(innen) mit 2. Ortspräferenz zulässt usw. Die Zulassungsgrenzen im Auswahlverfahren der Hochschulen für 2015/16 sind in Tabelle 18 dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben in der 2. und 3. Spalte der Note der HZB bzw. dem Ergebnis eines Studierfähigkeitstests entsprechen. In Fällen, in denen Boni durch eine Berufsausbildung oder andere Leistungen geltend gemacht werden können, wurden diese schon verrechnet. Der eigentliche Wert der HZB, mit dem eine Zulassung theoretisch noch möglich gewesen wäre, wird nicht veröffentlicht, lässt sich in Einzelfällen jedoch ausrechnen. Dadurch ergibt sich, dass an vielen Hochschulen auch noch mit einem Abitur jenseits der 2,0 ein Studienplatz zu bekommen ist. Allerdings müsste dann auch die maximal mögliche Anzahl an Zusatzpunkten erreicht werden und auch eine herausragende Leistung in allen Studierfähigkeitstests erzielt werden. Diese Tests sind jedoch äußerst herausfordernd und es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass die Maximalpunktzahl erreicht werden kann. Im Studierfähigkeitstest HAM-Nat, der an den Universitäten Hamburg, Berlin und Magdeburg angewendet wird, werden beispielsweise im Durchschnitt nur 39 von 80 möglichen Punkten erreicht; und das wohlgemerkt von den Bewerber(inne)n mit einer ausreichend guten Abiturnote. Der Test für medizinische Studiengänge (TMS, auch „Medizinertest“ genannt) ist der am häufigsten CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassung in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern | Seite 42 angewandte Test. In vielen Fällen wird das Testergebnis zu 49 Prozent mit der AbiturDurchschnittsnote verrechnet. Tabelle 18: Auswahlverfahren der Hochschulen im Fach Humanmedizin zum WS 2015/1623 Studienort Hauptkriterium nachrangige Kriterien Aachen DN 1,1 D nein Berlin-Charité H Bochum DN/Test 1,300 DN 1,3/D nein Bonn DN 1,2 D nein Dresden H Duisburg Essen Campus Essen H Düsseldorf DN 1,2 D nein Erlangen-Nürnberg DN/Ausb./Test 1,0 D nein Frankfurt/Main DN / Test 1,500 DN 1,5 / D nein Freiburg H Gießen H Göttingen H Greifswald H Halle-Wittenberg DN/Ausb./Test 1,300 Hamburg H Hannover MedH H Heidelberg PZ 57,99 DN 1,7/D nein Heidelberg/Mannheim PZ 53,31 DN 1,8/D nein Jena DN/Ausb./Fächer: PZ 772 D nein Kiel DN 1,2 D nein Köln DN 1,1 D ja Leipzig 90 % DN/Test 1,20 10 % DN/Ausb. 1,6 D nein D nein Lübeck H Magdeburg H Mainz DN/Test/Ausb. 1,200 Marburg DN/Ausb./Test 1,1 München U DN/Test/Ausb. 1,1 Münster H Oldenburg H Regensburg DN/Boni 1,0 Rostock H Saarland U Campus Homburg DN 1,4 Tübingen H Ulm 50 % DN/Ausb. 1,2 50 % DN/Test 1,500 DN 1,2/D nein DN 1,6/D ja Würzburg DN/Boni 1,1 WZ 0/D nein D nein WZ 4 / D nein D nein D ja D nein Legende: H=eigenes Auswahlverfahren; DN=Durchschnittsnote; Boni=Hochschule hat Kriterien zur Verbesserung der DN festgelegt; Ausb. = einschlägige Berufsausbildung; Test=Medizinertest; WZ=Wartezeit; D=Dienst; PZ=Punktzahl 23 http://www.hochschulstart.de/index.php?id=4870 CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassung in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern | Seite 43 Beispiele für Auswahlverfahren der Hochschulen In Aachen, Bonn, Düsseldorf, Kiel, Köln und dem Saarland ist die Durchschnittsnote auch in der Hochschulauswahlquote einziges Auswahlkriterium. Es ist somit dort nicht möglich, eine etwas schlechtere Abiturnote durch etwas anderes wett zu machen. Die anderen Hochschulen haben jeweils bestimmte zusätzliche Kriterien ausgewählt, nach denen die Auswahl gestaltet wird. In vielen Fällen sind das eine einschlägige Berufsausbildung oder der sogenannte Medizinertest (Test für medizinische Studiengänge, TMS).24 Der Medizinertest wird zentral abgelegt und prüft Fähigkeiten, die im Medizinstudium hilfreich sind. Wie genau das Ergebnis einbezogen wird, regeln die Hochschulen unterschiedlich. In Bochum, Frankfurt und weiteren Hochschulen setzt sich die Note, anhand derer zugelassen wird, zu 51 Prozent aus der Abiturnote und zu 49 Prozent aus dem Testergebnis zusammen. An anderen Standorten wie Erlangen-Nürnberg gibt es für die besten 10 Prozent der Testteilnehmer(innen) einen Bonus von 0,8 auf die Abiturnote, für die besten 20 Prozent einen Bonus von 0,6, die besten 30 Prozent einen Bonus von 0,4 und die besten 40 Prozent von 0,2. Die bei der Auswahl berücksichtigte Punktzahl in Heidelberg und Heidelberg / Mannheim ergibt sich aus der Abiturnote (46 Prozent), dem Ergebnis des Medizinertests (44 Prozent) und Bonuspunkten (10 Prozent). Die Teilnahme am Medizinertest ist somit praktisch verpflichtend. Bonuspunkte gibt es für eine Berufsausbildung, einen Freiwilligendienst oder die Teilnahme an Wettbewerben wie „Jugend forscht“. Durch die hohe Relevanz des Medizinertests in Kombination mit der Anerkennung von anderen außerschulischen Leistungen kann hier theoretisch auch eine Zulassung mit einem Abitur von 2,0 oder schlechter erfolgen. Andere Hochschulen verwenden den Studieneingangstest HAM-Nat. In Berlin werden beispielsweise max. 900 Punkte für die Abiturnote und max. 400 Punkte für den HAM-Nat vergeben. Eine einschlägige Berufsausbildung (z.B. als Krankenpfleger(in)) kann die Note ebenfalls verbessern. Um wie viel hängt jedoch von den einzelnen Hochschulen ab. Dies reicht von 0,1 Punkten (Erlangen-Nürnberg, Halle-Wittenberg) bis zu 0,5 Punkten (Freiburg). Es werden jedoch nicht überall die gleichen Berufe anerkannt, man sollte also schauen, ob die Wunschhochschule auch den bestimmten Ausbildungsberuf anerkennt. In Jena wird beispielsweise die Punktzahl durch die Abiturdurchschnittsnote, gewichtete Einzelnoten aus bestimmten Fächern und Boni durch Ausbildung etc. bestimmt. Es können 30 zusätzliche Punkte für eine Ausbildung erworben werden und Zusatzpunkte für die Fächer Deutsch und Mathematik. Dabei werden die Noten für die vier letzten Schulhalbjahre und der Abiturprüfung zusammengezählt und im Falle eines Leistungskurses durch 2,5 und eines Grundkurses durch 5 geteilt. Aufgrund der sich dann ergebenden Gesamtpunktzahl wird ausgewählt. In Dresden werden Auswahlgespräche geführt. Dafür wird zunächst eine Rangfolge aus Abiturdurchschnittsnote und Einzelnoten in den Fächern Mathematik, Physik, Chemie, Biologie sowie einer etwaigen Berufsausbildung gebildet. Der Teil der Bewerber(innen), die gemäß dieser Rangfolge am geeignetsten scheinen, werden zum Gespräch eingeladen. Duisburg-Essen lädt nur abhängig von der Durchschnittsnote zu Auswahlgesprächen ein. Das Ergebnis des Gesprächs muss in jedem Fall jedoch mit der Abiturnote verrechnet werden, da diese laut Gesetz das wesentliche Kriterium bei der Auswahl der Studierenden sein muss. 24 Siehe: http://www.tms-info.org/ CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassung in Lehramtsstudiengänge 8 | Seite 44 Zulassung in Lehramtsstudiengänge Die Zulassungsgrenzen für Lehramtsstudiengänge lassen sich nicht übersichtlich in Tabellenform darstellen, da zu viele Faktoren eine Rolle spielen und die Vorgehensweise bei der Zulassung und Auswahl zudem nach Bundesländern und Hochschulen variiert. In den meisten Fällen müssen sich Studieninteressierte für drei Studiengänge bewerben: Bildungswissenschaften (manchmal auch anders genannt) und zwei (wenn gewünscht drei) (Schul-)Fächer. Jeder Studiengang hat eigene Zulassungsvoraussetzungen, d.h. wie oben dargestellt sind sie zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt. Teilweise sind die Bildungswissenschaften jedoch grundsätzlich zulassungsfrei, sodass nur eine Aufnahme in die Fächer nötig ist. Die Fächerkombination ist nicht immer frei wählbar, die Regelungen dazu sind ebenfalls bundeslandspezifisch und variieren stark. Beispielsweise können teilweise nicht Musik und Kunst oder zwei Naturwissenschaften als Kombination gewählt werden oder eines der Fächer muss ein sogenanntes „Kernfach“ sein. Zulassung in die Fächer Im Allgemeinen muss man für Bildungswissenschaften zugelassen werden, um Lehramt studieren zu können. Einzelne Fächer haben aufgrund hoher Beliebtheit noch höhere Auswahlgrenzen („NC“). Benötigt man für das Fach Bildungswissenschaften also beispielsweise einen Abiturdurchschnitt von 2,1, kann Germanistik (also Deutsch auf Lehramt) trotzdem eine Auswahlgrenze von 1,7 haben. Das bedeutet, mit einem Abiturdurchschnitt von 2,1 ist das Lehramtsstudium grundsätzlich möglich, aber nicht alle Fächer sind wählbar. Für das Lehramt Grundschule ist die Fächerwahl oft stark vorgegeben. Je nach Bundesland sind beispielsweise Deutsch, Mathematik und Sachkunde verpflichtend. Dadurch ergibt sich auch, dass in Grundschul- und Sonderpädagogikstudiengängen teilweise drei oder sogar vier Fächer belegt werden müssen, während an Gymnasien und Berufsschulen grundsätzlich zwei Fächer ausreichen. Zulassung in die Schulart Insgesamt ist der notwendige Abiturdurchschnitt bzw. die Auswahlgrenze für die Studiengänge Lehramt Gymnasium und Grundschule sowie Sonderpädagogik deutlich höher als für das Berufsschullehramt oder (je nach Bundesland unterschiedlich bezeichnet) das Lehramt für Haupt-, Real-, Gesamt-, Regel- oder Oberschulen. Sollte die Abiturnote also nicht für die gewünschte Schulart ausreichen, können sich Studieninteressierte immer noch überlegen, ob sie sich nicht auch einen anderen Schultypus vorstellen können. Nicht alle Fächer lassen sich für jede Schulart studieren. Wer Berufsschullehrer(in) werden will, kann auch technische Fächer wählen, während Latein oder Griechisch nur an Gymnasien unterrichtet wird. Weiterhin ist zu beachten, dass zurzeit an fünf Hochschulen Sonderpädagogik in die normalen Lehramtsstudiengänge integriert wird. Damit können Studierende eine Doppelqualifikation sowohl für Regel- als auch für Förderschulen erreichen sowie an inklusiven Schulen unterrichten. In Potsdam, Bielefeld, Siegen und Bremen betrifft dies das Grundschullehramt, in Siegen und Bielefeld zusätzlich das Haupt- und Realschullehramt sowie in Köln das Lehramt an Gymnasien. CHE Arbeitspapier Nr. 190 Zulassung in Lehramtsstudiengänge | Seite 45 Abschlüsse Derzeit gibt es nur noch in Sachsen flächendeckende Staatsexamensabschlüsse im Lehramt. Acht Bundesländer nutzen ausschließlich das Bachelor/Master-System, in sieben Bundesländern gibt es beide Varianten. In Bundesländern, die das Bachelor/Master-System nutzen, gibt es die Möglichkeit zum polyvalenten Studium. Dies bedeutet, dass nach dem Bachelor entschieden werden kann, ob der Lehramts-Master oder ein fachspezifischer Masterstudiengang gewählt wird. Den Studierenden soll somit die Möglichkeit länger offen gehalten werden, sich für eine andere Karriere als die des Lehrers/der Lehrerin zu entscheiden. Jedoch bieten nicht alle Hochschulen diese Möglichkeit an. Auswahlverfahren Einige Universitäten wählen zukünftige Lehramtsstudierende über ein Auswahlgespräch oder einen Auswahltest aus. Zurzeit nutzen neun Universitäten und Pädagogische Hochschulen einen Eingangstest für alle Fächer. Viele weitere verlangen diesen Test für bestimmte Studiengänge, meist Sport, Kunst und Musik, teilweise auch in Fremdsprachen.25 Die Universität Greifswald und die baden-württembergischen Hochschulen beispielsweise nutzen den Career Counselling for Teachers (CCT)-Test.26 In diesem Test wird nicht nur abgefragt, sondern auch ausführlich über den Lehrer(innen)beruf und das Lehramtsstudium informiert. Die RWTH Aachen hat ein eigenes verpflichtendes Self-Assessment entwickelt.27 Eine weitere Möglichkeit, die von wenigen Hochschulen genutzt werden, sind Eingangsgespräche mit den Bewerber(inne)n. Für alle Fächer werden diese zurzeit nur in Siegen und Bochum genutzt, in Bochum nur für den Master, in Siegen in Kombination mit einem Eingangspraktikum, durchgeführt von den Lehrer(inne)n der Praktikumsschulen. Vier weitere Universitäten nutzen Eignungsgespräche für einige Fächer, zwei davon für das Fach Ingenieurpädagogik. Viele Hochschulen verlangen ein Eingangspraktikum an einer Schule, um die eigene Eignung zum Lehrerberuf zu testen. Dieses kann oft aber auch nach Studienbeginn absolviert werden. In jedem Fall ist es unabdingbar, sich vor dem Lehramtsstudium auf den Seiten der Universitäten über die Zulassungsbedingungen und möglichen Fächerkombinationen zu informieren. Einen übergreifenden Überblick liefert zudem der vom CHE mit weiteren Partnern erarbeitete Monitor Lehrerbildung.28 25 Siehe Monitor Lehrerbildung (2015): Eignungstest als Zulassungsvoraussetzung. Abrufbar unter: http://www.monitor-lehrerbildung.de/web/thema/ein--und-umstiegsmoeglichkeiten#hsfrage20_4 26 http://www.cct-germany.de/de/1/tours/new/1 27 http://www.rwth-aachen.de/go/id/eft/ 28 http://www.monitor-lehrerbildung.de CHE Arbeitspapier Nr. 190 Literaturverzeichnis 9 | Seite 46 Literaturverzeichnis Abitur Termine (2015): Prüfungstermine 2016. Online unter: http://hochschulstart.de/fileadmin/downloads/NC/WiSe2014_15/nc_alle_ws14_nrv_1.pdf Career Counselling for Teachers (2015). Online unter: http://www.cct-germany.de/de/1/tours/new/1 Hachmeister, Cort-Denis; Röwert, Ronny; Lah, Wencke (2015): Im Blickpunkt: Der Numerus Clausus im Wintersemester 2015/16. Online unter: http://www.che.de/downloads/Im_Blickpunkt_Der_Numerus_Clausus_NC_2015_16.pdf. Hochschulkompass (2015): Studieren in Deutschland. Die Fachsuche. Online unter: http://www.hochschulkompass.de/studium/suche/erweiterte-suche.html Hochschulstart.de (2014): Auswahlgrenzen in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen. Online unter: http://hochschulstart.de/fileadmin/downloads/NC/WiSe2014_15/nc_alle_ws14_nrv_1.pdf Monitor Lehrerbildung (2015). Online unter: http://www.monitor-lehrerbildung.de RWTH Aachen (2015): Self-Assessments. Online unter: http://www.rwth-aachen.de/go/id/eft/ Statistisches Bundesamt (2015): Studierende an Hochschulen. Test für Medizinische Studiengänge (2015): Informationen zum Test 2016. Online unter: http://www.tms-info.org/ CHE Arbeitspapier Nr. 190 ISSN 1862-7188 ISBN 978-3-941927-70-4
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