EU-Panorama als - Wirtschaftskammer Österreich

22|04|2016
Thema der Woche
Österreichische Verkehrswirtschaft positioniert sich proaktiv in Brüssel
In Kürze
Rat gibt grünes Licht für Steuerabkommen mit San Marino
EWSA-Plenum: digitale Vertragsrechte, Integration von Flüchtlingen
Neues aus der Kommission
Mehr Unterstützung für Unternehmen auf ihrem Weg zur Digitalisierung
Neues aus dem Europäischen Parlament
Volle Nutzung der Potenziale des Binnenmarktes gefordert
Berichtsentwurf zur EU-Alpenraumstrategie fordert Innovationsförderung
Neues aus dem Gerichtshof der EU
Leerkassettenvergütung kann in Österreich geltend gemacht werden
Neues aus anderen Bereichen
Mitgesetzgeber schnüren „viertes Eisenbahnpaket“
Neues aus den Verbänden
EuroCommerce begrüßt geplante Vereinfachungen bei Mehrwertsteuer
Statistik der Woche
Öffentliches Defizit bzw. Schuldenstand sinken in EU und Euroraum
Jobs+Jobs+Jobs
Europäische Eisenbahnagentur sucht Head of Human Resources
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sucht
Communication Officer
SRB — Single Resolution Board sucht Mitarbeiter
Veranstaltungen
Europatag: Brexit — Das Vereinigte Königreich am Scheideweg? am 23. Mai in
Wien
EU-Agenda
EU-Kommission: 2166. Sitzung am 27. April 2016
EU-Parlament: Ausgewählte Ausschüsse der kommenden Woche
EU-Parlament: Ausgewählte Themen des Plenums der kommenden Woche
EuGH: Ausgewählte Fälle der kommenden Woche
Impressum
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Redaktion:
Franziska Annerl
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22|04|2016
Österreichische Verkehrswirtschaft positioniert sich proaktiv in Brüssel
Diese Woche wurden in Brüssel eine Reihe verkehrspolitischer Themen in großem Rahmen diskutiert. Seit
geraumer Zeit warten viele Entscheidungs- und Interessenträger auf konkrete Schritte der Kommission: Eine
groß angelegte Straßentransport-Konferenz brachte Entscheidungsträger aus ganz Europa an einen Tisch, um
darüber zu informieren bzw. zu diskutieren, welche Themen in naher Zukunft Gegenstand von Kommissionsinitiativen sein werden.
Zum einen stehen ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt und die damit zusammenhängenden sozialen
Fragen der Transportwirtschaft ganz oben auf der Kommissionsagenda. Konkret geht es beispielsweise darum,
die aktuell bestehenden Unterschiede bei der Umsetzung und Anwendung des europäischen Verkehrsrechts in
den einzelnen Mitgliedstaaten einzuebnen. Auch an den großen Problemfeldern der Kabotage sowie der
Anwendung der Entsende-Richtlinie auf die Transportwirtschaft wird in Brüssel gearbeitet. Zum anderen wird
großes Augenmerk auf die zukünftige Ausgestaltung europäischer Mautregeln gelegt. In diesem Zusammenhang
geht es um Fragen des Anwendungsbereichs einer solchen Mautregelung (Welche Straßen? Welche
Fahrzeuge?), der Einbeziehung externer Faktoren (etwa CO2-Emissionen von Fahrzeugen), oder aber um die
verstärkte Digitalisierung der Bemautung. Da es sich bei all diesen Fragen um zentrale Punkte für die
Wirtschaft handelt, war die Wirtschaftskammer Österreich diese Woche durch Unternehmensvertreter und
Mitarbeiter in Brüssel mit Expertenwissen vor Ort, um die Diskussionen mitzugestalten.
Um dem sehr aktuellen Thema Grenzkontrollen, welches
gerade für den Verkehrssektor sehr wichtig ist, entsprechende Bedeutung zu verleihen, wurde in der
Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU unter dem
Titel „The costs of non-Schengen: huge expense, no
recompense?!“ angeregt mit Vertretern der Europäischen
Kommission, des Rates, des Europäischen Parlaments und
der Wirtschaft diskutiert. Zahlreiche Studien belegen
mittlerweile, dass die Wirtschaft durch die Wiedereinführung von Kontrollmaßnahmen innerhalb des
Schengenraumes mit massiven Kosten belastet wird.
Besonders betroffen ist der Transportsektor. Der für Österreichs Wirtschaft sprechende Obmann der
Bundessparte Transport und Verkehr Alexander Klacska zitierte Zahlen aus erster Hand: „In Österreich
entstehen den Transportunternehmen schon jetzt Kosten von 2,5 Millionen Euro pro Tag. Der
Transportwirtschaft allein würden bei Kontrollen an allen österreichischen Grenzübergängen Kosten in der
Höhe von ca. 8,5 Millionen Euro pro Tag entstehen.“
Die Wirtschaft ist daher klar der Auffassung, dass es in einem funktionierenden Binnenmarkt und bei einer
effektiven Anwendung des Schengen-Abkommens keine Kontrollen an den Binnengrenzen geben sollte. „Falls
jedoch die politischen und sicherheitsrelevanten Umstände eine Beibehaltung oder sogar Ausweitung der
Grenzkontrollen erforderlich machen“, so Bundesspartenobmann Klacska, „müssen in jedem Fall
Grenzmanagement-Lösungen gefunden werden, die die Wirtschaft geringstmöglich belasten“. Eine konkrete
Option böte die von ihm vorgeschlagene Einführung spezieller Güterverkehrskorridore, die eine ungehinderte
Durchfahrtsmöglichkeit für Fahrzeuge mit speziellen Siegeln vorsehen.
Ansprechpartner: Franz Brudl
Inhaltsverzeichnis
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Rat gibt grünes Licht für Steuerabkommen mit San Marino
Am 21. April segnete der Rat ein zwischen der EU und San Marino ausverhandeltes Steuerabkommen ab, das
die Mitgliedstaaten und San Marino zum gegenseitigen Austausch über Konteninformationen verpflichtet. Von
dem Informationsaustausch betroffen sind Informationen über den Kontostand, Veräußerungsgewinne von
Wertpapieren sowie Zinsen und Dividenden. Hierdurch soll ein weiterer Schritt zur Eindämmung der
Steuervermeidung auf Ebene der EU gesetzt werden. Neben dem Abkommen mit San Marino wurden bereits im
Jahr 2015 entsprechende Abkommen mit Liechtenstein und der Schweiz abgeschlossen. Ein Abkommen mit
Monaco zur Steuertransparenz wurde im Februar 2016 paraphiert.
EWSA-Plenum: digitale Vertragsrechte, Integration von Flüchtlingen
Auf der Tagesordnung der nächsten Plenartagung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses am
27. und 28. April 2016 finden sich unter anderem Stellungnahmen zu folgenden Themen: Arbeitskräftemobilität in Europa, Modernisierung des Urheberrechts, digitale Vertragsrechte, Integration von Flüchtlingen,
Kontrolle von Waffenerwerb und -besitz sowie das Paket zur Kreislaufwirtschaft. Bei der Plenarsitzung wird
EK-Vizepräsident Maroš Šefčovič mit den Mitgliedern über die Energieunion 2015 diskutieren.
Inhaltsverzeichnis
Mehr Unterstützung für Unternehmen auf ihrem Weg zur Digitalisierung
Im Rahmen ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat die Europäische Kommission am Dienstag ihre
schon mehrfach angekündigten Pläne präsentiert, um Wirtschaft, KMU, Forschung und Behörden in der EU bei
der besseren Nutzung der Chancen der Digitalisierung zu unterstützen. Einige Mitgliedstaaten haben bereits
Strategien gestartet, um die Digitalisierung der Industrie zu unterstützen. Um eine Fragmentierung der
Märkte zu vermeiden und von den Vorteilen der digitalen Entwicklungen profitieren zu können, bedarf es laut
Kommission jedoch eines umfassenden Konzepts auf europäischer Ebene.
Die Kommission will daher die Koordinierung nationaler und regionaler Initiativen zur Digitalisierung der
Wirtschaft unterstützen und EU-weit mit allen Beteiligten im ständigen Dialog bleiben. Investitionen in
öffentlich-private Partnerschaften sollen stärker gefördert und die Möglichkeiten, die der EU-Investitionsplan
und die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds bieten, besser genutzt werden.
Die Einrichtung einer Europäischen Cloud soll eine virtuelle Umgebung schaffen, in der Europas 1,7 Millionen
Forscher und 70 Millionen Fachkräfte in Wissenschaft und Technologie große Mengen an Forschungsdaten
speichern, verwalten, auswerten und wiederverwenden können. Neben dem neuen EU eGovernment
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Aktionsplan für die Jahre 2016 bis 2020 veröffentlichte die Kommission am Dienstag auch eine Mitteilung über
vorrangige Normen im Bereich IKT für den digitalen Binnenmarkt.
Österreichische KMU setzen digitale Technologien überdurchschnittlich häufig ein und heben sich damit klar
vom EU-Durchschnitt ab. Zum standardmäßigen Repertoire zählen ein Internetzugang und eine Website.
Ausbaupotenzial besteht im Online Verkauf und bei der Nutzung sozialer Medien, komplexer IKT-Tools und
kostenpflichtiger Cloud-Dienste. Um die Potenziale digitaler Techniken bestmöglich auszuschöpfen,
müssen ihre Vorteile stärker kommuniziert und die Rahmenbedingungen laufend verbessert werden.
Aufgrund laufender Innovationen digitaler Techniken müssen Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten in die
schulische und betriebliche Aus- und Weiterbildung einen tieferen Eingang finden.
Ansprechpartnerin: Verena Martelanz
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Volle Nutzung der Potenziale des Binnenmarktes gefordert
Die Abgeordneten des Binnenmarktausschusses stimmten in dieser Woche über einen Bericht ab, der
Möglichkeiten aufzeigt, um das volle Potenzial des Binnenmarktes vor allem auch für Unternehmen zu
nutzen.
Die Prioritäten umfassen die Beseitigung von Handelshemmnissen, mehr Unterstützungen für KMU und
Start-ups, ihre Aktivitäten auszuweiten, sowie reformierte Mehrwertsteuerregeln. Die Abgeordneten
forderten u.a. die Erschließung neuer Möglichkeiten, den Zugang zur Finanzierung für Start-ups und KMU zu
erleichtern. Das Parlament schätzt den Gesamtgewinn bei einer Vervollständigung des Binnenmarkes auf
eine Billion Euro.
Die WKÖ begrüßt, dass die Europäische Kommission in ihrer Binnenmarktstrategie anerkennt, dass die EU im
Sinne eines faireren Binnenmarktes überzeugende Antworten für die Anliegen von Unternehmen finden muss.
Im WKÖ-Positionspapier zur Binnenmarktstrategie findet sich die Sicht der österreichichen Wirtschaft zu
den wichtigsten EU-Binnenmarktthemen der kommenden Jahre zusammengefasst.
Ansprechpartnerin: Stefanie Rieder
Berichtsentwurf zur EU-Alpenraumstrategie fordert Innovationsförderung
Am Dienstag wurde im Ausschuss für regionale Entwicklung des Europäischen Parlaments erstmals der Entwurf
des Berichts über eine EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) von Berichterstatterin MEP Mercedes
Bresso diskutiert. Neben der Wichtigkeit von Clusterbildung und Zusammenarbeit für die Förderung von
Innovationen betont der Bericht unter anderem, dass durch eine EUSALP die Erhaltung von Formen
traditioneller Wirtschaftstätigkeit sichergestellt und Innovation bzw. die Entwicklung neuer Initiativen in
diesem Bereich zu fördern sind.
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Die WKÖ hat von Beginn an die Anliegen der österreichischen Wirtschaft auf EU sowie auf nationaler Ebene
aktiv in die Erarbeitung der EUSALP eingebracht und unterstützt den Ansatz, einen stärkeren
Kooperationsrahmen in Form einer makroregionalen Strategie für die Alpen zu verfolgen. Die Schaffung
neuer Institutionen und Regelungen soll aber ausgeschlossen sein, da Wirtschafts- und Umweltbereiche, die
von einer Strategie für den Alpenraum erfasst sein können, bereits jetzt umfassend reguliert sind. Ziel muss
die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Region und des Tourismusstandorts Alpenregion sein. Auch
in die Umsetzungsphase, welche mit der Eröffnungskonferenz im Jänner dieses Jahres in Brdo in Slowenien
offiziell startete, müssen Wirtschaftskammern umfassend miteinbezogen werden.
Ansprechpartner: Martin Schmid
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Leerkassettenvergütung kann in Österreich geltend gemacht werden
Die Ausgangslage des Verfahrens war wie folgt: Gestützt auf die Urheberrechtsrichtlinie 2001/29 ist es in
Österreich erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen. Als
Ausgleich dafür haben die Rechteinhaber Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung, die sog.
Leerkassettenvergütung. Diese schuldet nicht direkt der Privatnutzer, sondern derjenige, der das für die
Kopien genutzte Trägermaterial erstmals im Inland in den Verkehr bringt.
Die österreichische Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana verlangte vor österreichischen Gerichten
von deutschen und luxemburgischen Amazon-Gesellschaften Rechnungslegung über die von ihnen in
Österreich in Verkehr gebrachten Speichermedien, die in zur Musikwiedergabe geeignete Handys eingebaut
sind oder deren Speicherkapazität erweitern können. Zunächst war jedoch streitig, ob die österreichischen
Gerichte für eine solche Klage gegen nicht in Österreich ansässige Gesellschaften überhaupt zuständig sind.
Der in dritter Instanz mit dem Rechtsstreit befasste österreichische Oberste Gerichtshof wollte vom EuGH nun
wissen, ob der allein in Betracht kommende sogenannte Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach der
Brüssel-I-Verordnung 44/2001 gegeben ist. Zwar seien die Vervielfältigungen nicht rechtswidrig, gleichwohl
solle die Leerkassettenvergütung einen Schaden ausgleichen.
In seinem Urteil von Donnerstag hat der Gerichtshof festgestellt, dass mit der Klage von Austro Mechana eine
Schadenshaftung von Amazon geltend gemacht werde, da sich die Klage auf einen Verstoß von Amazon gegen
die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes stütze, die eine Zahlungspflicht normieren, und der Verstoß
eine rechtswidrige Handlung darstelle, die Austro-Mechana einen Schaden verursacht. Daher falle eine solche
Klage unter Art. 5.3 der Brüssel I Verordnung.
Daraus ergibt sich laut EuGH-Urteil, dass die österreichischen Gerichte für die Entscheidung über die
Klage von Austro-Mechana zuständig sind, wenn das im Ausgangsverfahren in Rede stehende schädigende
Ereignis in Österreich eingetreten ist oder einzutreten droht. Diese Frage ist vom vorlegenden Gericht zu
überprüfen.
Ansprechpartnerin: Verena Martelanz
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Mitgesetzgeber schnüren „viertes Eisenbahnpaket“
Mit der Vorlage des „vierte Eisenbahnpakets“ zielte die
Europäische Kommission vor allem darauf ab, den einheitlichen
europäischen Eisenbahnraum zu vollenden und den
Wettbewerb im Eisenbahnsektor
zu
erhöhen. Das
Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union
haben sich diese Woche in informellen Trilogverhandlungen
über die politische Säule dieses Pakets geeinigt.
Gemäß der Einigung sollen ab 2020 alle Eisenbahnunternehmen
in der EU kommerzielle Schienenverkehrsdienstleistungen in
der gesamten EU anbieten können.
Das „vierte Eisenbahnpaket“ besteht aus sechs
Legislativvorschlägen:
∙ Neufassung der RL über die Eisenbahnsicherheit
∙ Neufassung der RL über die Interoperabilität des
Eisenbahnsystems in der EU
∙ Änderung der RL 2012/34/EU zur Schaffung
eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums bezüglich der Öffnung des Marktes für
inländische Schienen-personenverkehrsdienste
∙ Verordnung über die Eisenbahnagentur der EU
∙ Änderung der VO 1370/2007 hinsichtlich der
Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste
∙ Aufhebung der VO 1192/69 für die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen.
In Bezug auf die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen gilt die grundsätzliche Regel, dass diese ab 2023 von
der zuständigen Behörde durch öffentliche Ausschreibungen, die allen Eisenbahnunternehmen in der EU
offenstehen, vergeben werden. Da der Wettbewerb nicht als Selbstzweck zu verstehen ist, können die
Mitgliedstaaten öffentliche Dienstleistungsaufträge im Schienenverkehr nach wie vor direkt vergeben,
wenn bestimmte Leistungskriterien (wie z.B. die Qualität oder die Pünktlichkeit) erfüllt werden.
Ein weiterer bedeutender Themenbereich betrifft die von der Kommission geforderte Trennung zwischen
Verkehrsbetreibern, die für die Züge verantwortlich sind und Infrastrukturbetreibern — diese Trennung
sollte nach Ansicht der Kommission sowohl in Bezug auf den Betrieb als auch in finanzieller Hinsicht bestehen
(„Unbundling“). Die Trilogverhandler haben die verpflichtende strikte Trennung jedoch abgelehnt —
Holding Strukturen sollten nach Auffassung der Abgeordneten weiterhin zulässig sein.
Dieses Trilogergebnis muss nun noch vom Verkehrsausschuss bzw. vom Plenum des Europäischen Parlaments
und vom Ministerrat formell bestätigt werden.
Die WKÖ spricht sich gegen eine institutionelle Trennung von Eisenbahnunternehmen und
Schienennetzbetreibern wie von der Kommission vorgeschlagen aus, da diese vor allem für kleine und
mittlere Eisenbahnunternehmen unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen würde —
insofern ist das Trilogergebnis zu begrüßen. Das Ziel der Liberalisierung des inländischen
Schienenpersonenverkehrs kann grundsätzlich unterstützt werden. Dass die Wahlfreiheit zwischen
Direktvergabe und Ausschreibung von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen unter bestimmten
Voraussetzungen erhalten bleibt, ist positiv zu bewerten.
Ansprechpartner: Franz Brudl
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EuroCommerce begrüßt geplante Vereinfachungen bei Mehrwertsteuer
EuroCommerce, der europäische Dachverband des Einzel-, Groß- und Außenhandels, begrüßt die Bemühungen
der EU-Kommission zur Modernisierung der Mehrwertsteuer in der EU. Die grundlegenden Bestimmungen zur
Mehrwertsteuer in der EU stammen aus den frühen 1990er Jahren, als E-Commerce in seiner heutigen Form
noch nicht existierte. Unterschiedliche Mehrwertsteuersysteme in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten würden
daher nach wie vor viele Onlineanbieter, vor allem KMU, davon abschrecken, über die Grenzen hinweg zu
verkaufen, so der Branchenverband. Daher sei die geplante Ausweitung des Mini-One-Stop Shops (MOSS) als
Erleichterung für KMU zu begrüßen, ebenso wie die geplante Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung für die
Einfuhr von Kleinsendungen von Anbietern aus Drittstaaten.
EuroCommerce unterstützt das Anliegen, dem Mehrwertsteuerbetrug den Kampf anzusagen. Allerdings muss
darauf geachtet werden, dass die Unternehmen dadurch nicht noch mehr bürokratischen Hürden ausgesetzt
werden, als es ohnehin schon der Fall ist.
Ansprechpartner: Harald Past
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Öffentliches Defizit bzw. Schuldenstand sinken in EU und Euroraum
Im Jahr 2015 verringerten sich das öffentliche Defizit und der öffentliche Schuldenstand sowohl im Euroraum
als auch in der EU-28 laut neuesten Eurostat-Daten im Vergleich zu 2014: Gemessen am BIP ging das
öffentliche Defizit im Euroraum von 2,6 Prozent im Jahr 2014 auf 2,1 Prozent im Jahr 2015 und in der EU-28
von 3,0 auf 2,4 Prozent zurück. Gemessen am BIP sank der öffentliche Schuldenstand im Euroraum von 92,0
Prozent (Ende 2014) auf 90,7 Prozent (Ende 2015) und in der EU-28 von 86,8 auf 85,2 Prozent. In Österreich
sank das öffentliche Defizit von 2,7 auf 1,2 Prozent; der Schuldenstand erhöhte sich jedoch von 84,3 auf
86,2 Prozent.
Im Jahr 2015 verzeichneten Luxemburg (+1,2 Prozent), Deutschland (+0,7 Prozent) und Estland (+0,4 Prozent)
einen öffentlichen Überschuss, während Schweden (0,0 Prozent) einen ausgeglichenen Finanzierungssaldo
auswies. Die niedrigsten öffentlichen Defizite in Prozent des BIP registrierten Litauen (-0,2 Prozent), die
Tschechische Republik (-0,4 Prozent), Rumänien (-0,7 Prozent) und Zypern (-1,0 Prozent). Sieben
Mitgliedstaaten wiesen ein Defizit von 3 Prozent oder mehr auf: Griechenland (-7,2 Prozent), Spanien (-5,1
Prozent), Portugal und das Vereinigte Königreich (je -4,4 Prozent), Frankreich (-3,5 Prozent), Kroatien (-3,2
Prozent) und die Slowakei (-3,0 Prozent).
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22|04|2016
Am Ende des Jahres 2015 wurden die niedrigsten Verschuldungsquoten in Estland (9,7 Prozent), Luxemburg
(21,4 Prozent), Bulgarien (26,7 Prozent), Lettland (36,4 Prozent) und Rumänien (38,4 Prozent) verzeichnet.
Siebzehn Mitgliedstaaten wiesen eine Verschuldungsquote von mehr als 60 Prozent des BIP auf. Die höchsten
Werte verzeichneten Griechenland (176,9 Prozent), Italien (132,7 Prozent), Portugal (129,0 Prozent), Zypern
(108,9 Prozent) und Belgien (106,0 Prozent).
Ansprechpartnerin: Verena Martelanz
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Europäische Eisenbahnagentur sucht Head of Human Resources
Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) mit Sitz in Valenciennes/Frankreich sucht:
Head of Human Resources in the Resources & Support Unit
Temporary Agent, AD 8
Reference: ERA/AD/2016/001
Bewerbungen sind bis zum 29. April 2016 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.
Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sucht Communication Officer
Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) mit Sitz in Lissabon sucht:
Communication Officer (AD 5)
Scientific Officer – Risk Management
Reference: EMSA/AD/2016/01
Bewerbungen sind bis zum 10. Mai 2016 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.
SRB — Single Resolution Board sucht Mitarbeiter
Die Europäische Abwicklungsbehörde für die neu geschaffene Bankenunion (SRB – Single Resolution Board)
sucht:
Secretary
Grade: AST/SC1, Reference: SRB/AST-SC/2016/001
Senior Bank Restructuring and Resolution Expert
Grade: AD 8, Reference: SRB/AD/2016/003
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Bank Restructuring and Resolution Expert
Grade: AD 7, Reference: SRB/AD/2016/004
Senior Legal Expert in Banking Regulation and Resolution
Grade: AD 8, Reference: SRB/AD/2016/005
Senior Expert in Valuation Corporate Finance and Credit Risk
Grade: AD 8, Reference: SRB/AD/2016/006
Bewerbungen sind bis zum 11. Mai 2016 möglich, weitere Informationen sind online abrufbar.
Inhaltsverzeichnis
Europatag: Brexit — Das Vereinigte Königreich am Scheideweg? am 23. Mai in Wien
Am 23. Juni stellt sich für die Bürger im Vereinigten Königreich die Frage: „Soll das Vereinigte Königreich
ein Mitglied der Europäischen Union bleiben oder die Europäische Union verlassen?“ Der Europäische Rat
ist im Februar den Briten mit möglichen Zugeständnissen bereits entgegen gekommen. Nun liegt es an den
britischen Bürgern, einen Schritt in Richtung Europa zu machen und sich für den Verbleib in der Gemeinschaft
auszusprechen. Ein Austritt hätte weitreichende politische und ökonomische Konsequenzen, sowohl für
das Vereinigte Königreich, als auch für die EU und Österreich. Gerade Unternehmer und Ökonomen
befürchten gravierende Nachteile, sollte sich das Land tatsächlich von der EU verabschieden. Meinungsexperten rechnen mit einer äußerst knappen Entscheidung Ende Juni.
In dieser heißen Phase vor dem Referendum lädt die Wirtschaftskammer Österreich zu einem Europatag am
23. Mai 2016, von 10 bis 13 Uhr, der ganz im Zeichen der Zukunftsentwicklung des Vereinigten Königreichs
steht. Die Einladung und das Programm sind hier abrufbar.
Voraussichtliche Themen der 2166. Sitzung am 27. April 2016:
Außen- und Sicherheitspolitik/Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei/Forschung, Wissenschaft und Innovation
Mitteilung: Eine integrierte Arktis-Politik der Union
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25.-26. April
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden
Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der
Besteuerung
Zugang zu Finanzmitteln für KMU und Diversifizierung der den KMU zugänglichen
Finanzmittel in der Kapitalmarktunion
Virtuelle Währungen
Beurteilung der Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) und der Tätigkeiten
der Stiftung für internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS), der Europäischen
Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) und des Public Interest Oversight Board
(PIOB)
25.-26. April
Ausschuss für Kultur und Bildung
Folgemaßnahmen zum strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET2020)
25.-26. April
Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
EU-Strategie für den Alpenraum
26. April
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Flüchtlinge — soziale Inklusion und Integration in den Arbeitsmarkt
Arbeitnehmervertretung in Leitungsgremien in Europa
26. April
Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstattung über die laufenden interinstitutionellen Verhandlungen
∙ Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und Änderung
der Richtlinie 2003/35/EG
Energieeffizienzkennzeichnung
Inhaltsverzeichnis
28. April
Gemeinsame Aussprache — Eisenbahnpaket
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Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Benchmark verwendet
werden
Inhaltsverzeichnis
Ausgewählte Fälle der kommenden Woche:
27. April
Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof in der Rechtssache C 220/15
Kommission / Deutschland
Anzeigepflicht für importierte Feuerwerkskörper
Die Kommission beanstandet mit ihrer Vertragsverletzungsklage, dass in Deutschland
pyrotechnische Gegenstände trotz CE Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für
Materialforschung und
prüfung angezeigt werden müssen. Nach Ansicht der
Kommission verstößt dieses Erfordernis gegen den in der Richtlinie 2007/23 (jetzt
Richtlinie 2013/29) garantierten freien Warenverkehr für alle pyrotechnischen
Gegenstände, die den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Ferner rügt die
Kommission, die Befugnis der Bundesanstalt, Anleitungen
pyrotechnischer
Gegenstände zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern.
Weitere Informationen
27. April
Urteil des Gerichts in der Rechtssache T 463/14 Österreichische Post /
Kommission
Vergabeverfahren für Postdienste
Die Österreichische Post AG, deren Anteile (indirekt) mehrheitlich der
österreichischen Staat hält, beantragte bei der Kommission festzustellen, dass
Aufträge, die die Bereitstellung bestimmter Postdienste ermöglichen sollten, nicht
den Vergabeverfahren nach der Richtlinie 2004/17 unterliegen, da diese in
Österreich unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt seien. Die Kommission lehnte
dies für Briefe zwischen Geschäftskunden und/oder Privatkunden, für
Werbesendungen und für Zeitungen ab. Nach Ansicht der Kommission ist die
Bedingung, dass die Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sei, bei
diesen Diensten in Österreich nicht erfüllt. Gegen diese Ablehnung hat die
Österreichische Post Klage erhoben.
Weitere Informationen
28. April
Urteile des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C 191/14 Borealis
Polyolefine und C 192/14 OMV Refining & Marketing, etc.
Kostenlos zuzuteilende Emissionszertifikate
Kommissionsbeschluss 2013/448 legt den einheitlichen sektorübergreifenden
Korrekturfaktor für die 2013-2020 an Industrieanlagen kostenlos zuzuteilenden
Emissionszertifikate fest. Auf dieser Grundlage teilten Österreich etc. den
Unternehmen eine gegenüber einer provisorischen Berechnung reduzierte Menge
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kostenloser Zertifikate zu. Dagegen haben die Unternehmen bei nationalen Gerichte
geklagt, diese haben Fragen zur Gültigkeit des Kommissionbeschlusses vorgelegt. Die
Generalanwältin schlagt in ihren Schlussanträgen vor, den Korrekturfaktor für nichtig
zu erklären. Die kostenlose Zuteilung sei allerdings nicht zu niedrig, sondern zu hoch
ausgefallen. Die Wirkungen der für nichtig zu erklärenden Bestimmungen seien
jedoch bis zum Erlass eines neuen Beschlusses aufrechtzuerhalten.
Weitere
Weitere
Weitere
Weitere
Weitere
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Weitere
4. Mai
Informationen
Informationen
Informationen
Informationen
Informationen
Informationen
Informationen
C-191/14
C-192/14
C-295/14
C-389/14
C-391/14
C-392/14
C-393/14
Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen C-358/14 Polen / Parlament und
Rat, C-477/14 Pillbox 38 sowie C 547/14 Philip Morris Brands u.a.
Neue EU-Tabakrichtlinie
Polen begehrt die Nichtigerklärung von einigen Bestimmungen der EU-Richtlinie
2014/40 über Tabakerzeugnisse und beanstandet insbesondere das Verbot von
Mentholzigaretten. Der High Court ersucht im Fall Pillbox um Vorabentscheidung
über die Gültigkeit der Richtlinienbestimmung über elektronische Zigaretten. Philip
Morris und British American Tobacco klagen vor dem englischen High Court gegen die
Absicht und Verpflichtung des Vereinigten Königreichs, die neue Tabakrichtlinie in
nationales Recht umzusetzen. Der High Court hat dazu Fragen nach der Gültigkeit
der Richtlinie vorgelegt. Die Generalanwältin hat in ihren Schlussanträgen vertreten,
dass die Richtlinie gültig sei. Insbesondere seien die Vereinheitlichung der
Verpackungen, das Verbot von Mentholzigaretten und die Regelung für E-Zigaretten
rechtmäßig.
Weitere Informationen C-358/14
Weitere Informationen C-477/14
Weitere Informationen C-547/14
4. Mai
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-346/14 Kommission / Österreich
Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm
Die Kommission hat beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Österreich
erhoben wegen der Genehmigung der Errichtung eines kleinen Wasserkraftwerks am
bislang weitgehend unberührten Oberlauf der Schwarzen Sulm in den
österreichischen Alpen. Sie stützt sich dabei auf die Vorwirkung des
Verschlechterungsverbots der Wasserrahmenrichtlinie und vertritt die Auffassung,
das Vorhaben sei nicht gerechtfertigt. Generalanwältin Kokott hat dem Gerichtshof
in ihren Schlussanträgen vom 3. September 2015 vorgeschlagen, die Klage der
Kommission abzuweisen.
Weitere Informationen
Inhaltsverzeichnis
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