+++ ifo Dresden Newsletter +++ ifo Dresden Newsletter +++ ifo Dresden Newsletter +++ Heft 02/2016 der Zeitschrift "ifo Dresden berichtet" ist am Donnerstag, den 21. April 2016 erschienen. Darin finden Sie folgende Beiträge: Was erklärt die Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland? Weiterhin rückläufige Landeseinnahmen im Freistaat Sachsen: Die Ergebnisse der Projektion der sächsischen Landeseinnahmen bis zum Jahr 2030 Praxisbezogene Weiterbildung – Schlüssel für den Weg aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung Mehr als Kaffeesatzleserei: Eine Evaluation der ifo Prognosen zur Erwerbstätigkeit in Ostdeutschland und Sachsen Diese Beiträge können Sie herunterladen unter: www.cesifo-group.de/dresdenberichtet Nächste Veranstaltungen der ifo Niederlassung Dresden 07.09.2016 Dresdner Vorträge zur Wirtschaftspolitik: Prof. Michael Voigtländer, Leiter des Kompetenzfeldes Finanzmärkte und Immobilienmärkte am INSTITUT DER DEUTSCHEN W IRTSCHAFT (IW) Köln 15./16.09.2016 6. Workshop „Regionalökonomie“, IFO INSTITUT, Niederlassung Dresden 05.10.2016 Dresdner Vorträge zur Wirtschaftspolitik: Dr. Michael Heise, Chief Economist ALLIANZ SE, München Nähere Informationen unter: http://www.cesifo-group.de/dresdenevents Herausgeber: ifo Institut Niederlassung Dresden Einsteinstraße 6 01069 Dresden Tel.: +49(351)26476-0 Fax: +49(351)26476-20 [email protected] www.ifo-dresden.de Der ifo Dresden Newsletter ist ein kostenloser Service der IFO NIEDERLASSUNG DRESDEN, regelmäßig über unsere aktuellen Publikationen und Veranstaltungen informiert. Er wird alle zwei Monate jeweils zum Erscheinen der Zeitschrift "ifo Dresden berichtet" verschickt. Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, antworten Sie bitte auf diese Mail mit "ABBESTELLEN" in der Betreffzeile. Die von Ihnen angegebenen Daten werden von der CESifo Gruppe nur intern zum Versand des ifo Dresden Newsletters gespeichert. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben. Nachdruck und sonstige Verbreitung der Publikationen (auch auszugsweise) nur mit Quellenangabe und gegen Einsendung eines Belegexemplars.
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