GC Oberberg Gebührenordnung April 2016

Beiträge und Gebühren - Mitglieder
(Stand April 2016)
(Bei Neuaufnahmen werden für die ersten 5 Jahre keine Umlagen für die durchgeführte Platzerweiterung erhoben.)
A
Erwachsene - Aktive Mitgliedschaft
I. Ordentliche Vollmitglieder
1.400€
Mitgliedschaft nach § 3. 1.1 der Satzung auf unbestimmte Zeit mit uneingeschränktem
Spielrecht. Das Rundum-sorglos-Paket für alle Golfenthusiasten, die den Golfsport und das
Clubleben in vollen Zügen genießen wollen.
II. Junior Vollmitgliedschaft für Studenten und Auszubildende
350€
Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit uneingeschränktem
Spielrecht. Der ermäßigte Beitrag gilt bis zum Ende des Jahres, in dem das 27. Lebensjahr
vollendet wird.
(Ein Nachweis über das Studium bzw. die Ausbildung ist jedes Jahr unaufgefordert vorzulegen.)
III. Übergangsregelung für Berufsstarter nach der Ausbildung
1. Kalenderjahr nach der Ausbildung
2. Kalenderjahr nach der Ausbildung
3. Kalenderjahr nach der Ausbildung
500€
900€
1.400€
Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit uneingeschränktem Spielrecht
(Ein Nachweis über den Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums ist unaufgefordert
vorzulegen.)
IV. Schnuppermitgliedschaft für Golfanfänger
Monatsbeitrag für 12 Monate
Nach Ablauf der 12 Monate bis zum Jahresende, in dem Jahr, in dem die
Schnuppermitgliedschaft endet, pro Monat
Danach fallen die Beiträge entsprechend A I. an.
69€
100€
Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit uneingeschränktem Spielrecht nach Abschluss des Platzreifekurses und
bestandener Platzreifeprüfung.
Die Schnuppermitgliedschaft ist für Golfeinsteiger gedacht. Abweichend von der normalen
Kündigungsfrist gem. § 5, 1 und 2, kann die Schnuppermitgliedschaft in den ersten 12 Monaten
monatlich zum Monatsende gekündigt werden.
V. Schnuppermitgliedschaft für Golfer
Monatsbeitrag für 12 Monate
Nach Ablauf der 12 Monate bis zum Jahresende, in dem Jahr, in dem die
Schnuppermitgliedschaft endet, pro Monat
Danach fallen die Beiträge entsprechend A I an.
83€
100€
Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit eingeschränktem Spielrecht.
Diese Schnuppermitgliedschaft ist für Golfer gedacht, die unseren Club kennenlernen wollen.
Abweichend von der normalen Kündigungsfrist gem. § 5,1 und 2, kann die Schnuppermitgliedschaft in den ersten
12 Monaten monatlich zum Monatsende gekündigt werden.
VI. 10-Loch Business-Mitgliedschaft
700€
Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit uneingeschränktem Spielrecht von Montag bis Freitag ab 14.00 Uhr auf
den ersten 9 Löchern und der Bahn 18 unseres Championship Courses. Diese Art der Mitgliedschaft spricht Golfer
an, die wenig Zeit haben, auf unserer Anlage zu spielen, sei es durch starke berufliche oder familiäre Einbindung
oder sie sind einige Monate außer Landes, möchten aber dennoch an einem regen Clubleben teilnehmen und die
Rechte eines Vollmitgliedes genießen. Es können wochentags auch 18 Löcher gespielt werden, dann muss zusätzlich ein um 5 € reduziertes 9-Loch-Greenfee bezahlt werden. Wenn der Wunsch besteht, schon vor 14.00 Uhr zu
spielen, dann ist ebenfalls ein um 5€ reduziertes 9-Loch-Greenfee zu entrichten. Es besteht auch die Möglichkeit,
am Wochenende zu spielen. Allerdings muss dann ein um 10€ reduziertes Greenfee bzw. um 5€ reduziertes 9Loch-Greenfee entrichtet werden.
VII. Greenfee Mitgliedschaft
450€
Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit einem uneingeschränkten Spielrecht auf der gesamten
Anlage. Diese Mitgliedschaft kommt ebenfalls den Golfern entgegen, die aufgrund beruflicher und/oder
familiärer Belastung nur wenig zu ihrem Golfspiel kommen. In der Jahresgebühr von 450€ sind vier
Greenfees enthalten. Sind diese aufgebraucht, muss ein um 10€ reduziertes Greenfee bzw. ein
um 5€ reduziertes 9-Loch-Greenfee entrichtet werden.
VIII. Wochentagsmitgliedschaft
1.100€
Mitgliedschaft gem. § 3.1.1 der Satzung auf unbestimmte Zeit mit uneingeschränktem
Spielrecht von montags bis einschl. freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage. An den
übrigen Tagen ist ein um 10€ reduziertes Greenfee bzw. um 5€ reduziertes 9-Loch-Greenfee zu zahlen und zwar
auch bei Teilnahme an Clubturnieren.
IX. Zweitmitgliedschaft
750€
Mitgliedschaft mit uneingeschränktem Spielrecht. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem
anderen DGV-Golfclub mit vergleichbarer Beitragsstruktur. Die Mitgliedschaft besteht auf unbestimmte
Zeit. Der Nachweis der Erstmitgliedschaft ist jährlich zu erbringen.
Die Jahresspielgebühr für eine Zweitmitgliedschaft für Auszubildende und Studenten beträgt
200€
X. Fernmitgliedschaft
700€
Voraussetzung ist, dass Ihr ordentlicher Wohnsitz mehr als 80 km vom GC Oberberg entfernt liegt.
Der Nachweis des ordentlichen Wohnsitzes ist jährlich zu erbringen
XI. Familienmitgliedschaft
Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit uneingeschränktem Spielrecht. Voraussetzung ist eine
vertragliche Bindung von mindestens sechs Jahren.
Das erste Familienmitglied zahlt
Der Partnerbeitrag beträgt
Diese Regelung ist auf 5 Jahre nach Eintritt begrenzt.
1.400€
1.100€
Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Erkrankungen, die das Golfspielen unmöglich machen bzw.
bei einem Wechsel des ordentlichen Wohnsitzes außerhalb eines Umkreises von 80 km um den Sitz des GC
Oberberg. In diesen Fällen richten sich die Kündigungsmodalitäten nach § 5 1 und 2 der Satzung.
ie Mitgliedschaft gilt nur für Neumitglieder, die bisher noch nicht Mitglied des
GC Oberberg waren.
Seite 2
XII. Die Einsteigerpakete
Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit uneingeschränktem
Spielrecht. Das Mitglied hat die Wahl sich entweder für mindestens zwei oder drei Jahre
als Mitglied an den Club zu binden:
Jahresbeitrag
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
Vertragliche Mindestlaufzeit für drei Jahre
1.000€
1.200€
1.400€
Vertragliche Mindestlaufzeit für zwei Jahre
1.200€
1.400€
Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Erkrankungen, die das Golfspielen unmöglich machen bzw.
bei einem Wechsel des ordentlichen Wohnsitzes außerhalb eines Umkreises von 80 km um den Sitz des GC
Oberberg. In diesen Fällen richten sich die Kündigungsmodalitäten nach § 5, 1 und 2 der Satzung.
Die Mitgliedschaft gilt nur für Neumitglieder, die bisher noch nicht Mitglied des
GC Oberberg waren.
XIII. Gruppentarife
Es werden Gruppentarife ab einer Gruppenzahl von 3 ordentlichen Vollmitgliedern
oder Zweitmitgliedern gewährt. Alle Gruppenmitglieder müssen sich für drei oder vier Jahre
vertraglich an den Club binden.
Bindungsfrist 3 Jahre:
Jahresbeitrag
1. Jahr
2. Jahr
ab dem 3. Jahr
Ordentliche Vollmitglieder
800€
1.100€
1.400€
Zweitmitglieder
500€
600€
750€
Bindungsfrist 4 Jahre:
Jahresbeitrag
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
ab dem 4. Jahr
Ordentliche Vollmitglieder
750€
1.000€
1.200€
1.400€
Zweitmitglieder
450€
500€
600€
750€
Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Erkrankungen, die das Golfspielen unmöglich machen bzw.
bei einem Wechsel des ordentlichen Wohnsitzes außerhalb eines Umkreises von 80 KM um den Sitz des GC
Oberberg. In diesen Fällen richten sich die Kündigungsmodalitäten nach § 5, 1 und 2 der Satzung.
Die Mitgliedschaft gilt nur für Neumitglieder, die bisher noch nicht Mitglied des
GC Oberberg waren.
Seite 3
XIV Firmenmitgliedschaft
Die Unternehmung benennt jedes Jahr die Firmenangehörigen, die unter die Firmenmitgliedschaft
fallen. Es können auch die Partner und Familienangehörigen der Mitarbeiter benannt werden.
Die Unternehmung zahlt für jedes Jahr der Mitgliedschaft eine Partnerumlage von
1.400€
an den Club.
Zusätzlich zahlt jeder Mitarbeiter bzw. Angehörige, welcher benannt wird, für jedes Jahr der
Mitgliedschaft an den Club
als Spieler mit uneingeschränktem Spielrecht
700€
als Spieler mit eingeschränktem Spielrecht
350€
als Fernmitglied
250€
Kinder
80€
Spieler mit eingeschränktem Spielrecht zahlen ein um 10€ reduziertes Greenfee
bzw. um 5€ reduziertes 9 Loch Greenfee. Fernmitglieder bezahlen das komplette Greenfee.
XV. Passive Mitgliedschaft
200€
Mitgliedschaft gem. § 3, 1.5 der Satzung. Mitglieder, die mindestens ein Jahr eine ordentliche
Vollmitgliedschaft hatten und dem Golfsport nicht mehr nachgehen können oder wollen, können die passive Mitgliedschaft beim Vorstand beantragen. Gem. § 5, 3 der Satzung ist dabei die Kündigungsfrist von drei Monaten
zum Ende des Geschäftsjahres einzuhalten. Eine DGV Karte wird in der Zeit der
passiven Mitgliedschaft nicht mehr im Club geführt.
XVI. 6 Loch Kurzplatzmitgliedschaft
Die Jahresspielgebühr beträgt für Erwachsene
und für Schüler, Auszubildende und Studenten
99€
59€
Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit einem uneingeschränkten Spielrecht auf dem 6 Loch Kurzplatz und dem
gesamten Übungsgelände nach einer Einweisung durch den Golfpro. Eine DGV Karte wird für diese Mitgliedschaft
nicht geführt.
B
Jugendliche
Mitgliedschaft gem. § 3, 1.3. der Satzung. Hierunter fallen Mitglieder bis zur Vollendung des
17. Lebensjahres.
Sie haben ein uneingeschränktes Spielrecht.
Der Jahresbeitrag beträgt
C
130€
Ballumlage
Jahresgebühr
30€
Die Umlage ist von den Mitgliedschaftsformen nach A I, A II, A III, A IV, A V, A VI, A VII, A VIII, A XI, A XII,
A XIII (nur die ordentlichen Vollmitglieder), XIV (nur die Spieler mit uneingeschränktem Spielrecht) und A XVI zu
zahlen.
Seite 4
D
Verzehrbon
Für die Mitgliedschaftsformen A I, A III, A XI, A XII, A XIII (nur die ordentlichen Vollmitglieder) und A XIV
(nur die Spieler mit uneingeschränktem Spielrecht) beträgt die Jahresgebühr
100€
Für die Mitgliedschaftsformen A II, A VI, A VII, A VIII und A XIV (nur die Spieler mit eingeschränktem
Spielrecht) beträgt die Jahresgebühr
50€
Grundsätzlich beginnt jede Mitgliedschaft nach der Genehmigung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand. Die
Mitgliedschaft wird daraufhin schriftlich bestätigt. Die Kündigungsmöglichkeiten der Mitgliedschaften nach A I, A II,
A III, A VI, A VII, A VIII, A VIX, A X, A XIXI, A XVI und B richten sich nach § 5, 1und 2 der Satzung des GC Oberberg. Die Mitgliedschaften nach A XI, A XII und A XIII können nach Ablauf der Vertragslaufzeit, außer es besteht
ein Sonderkündigungsrecht, ebenfalls gemäß § 5, 1 und 2 gekündigt werden. Für die Ausübung des Sonderkündigungsrechtes gelten die Ausführungen des § 5, 2 der Satzung. Die gesonderten Kündigungsmodalitäten der
Schnuppermitgliedschaften und passiven Mitgliedschaften sind unter den Punkten A IV, A V und A XV geregelt. Für
den Wechsel von einer Mitgliedschaftsform in eine andere gelten ebenfalls die Regelungen des § 5, 2 der Satzung.
Seite 5