Beiträge und Gebühren - Mitglieder (Stand April 2016) (Bei Neuaufnahmen werden für die ersten 5 Jahre keine Umlagen für die durchgeführte Platzerweiterung erhoben.) A Erwachsene - Aktive Mitgliedschaft I. Ordentliche Vollmitglieder 1.400€ Mitgliedschaft nach § 3. 1.1 der Satzung auf unbestimmte Zeit mit uneingeschränktem Spielrecht. Das Rundum-sorglos-Paket für alle Golfenthusiasten, die den Golfsport und das Clubleben in vollen Zügen genießen wollen. II. Junior Vollmitgliedschaft für Studenten und Auszubildende 350€ Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit uneingeschränktem Spielrecht. Der ermäßigte Beitrag gilt bis zum Ende des Jahres, in dem das 27. Lebensjahr vollendet wird. (Ein Nachweis über das Studium bzw. die Ausbildung ist jedes Jahr unaufgefordert vorzulegen.) III. Übergangsregelung für Berufsstarter nach der Ausbildung 1. Kalenderjahr nach der Ausbildung 2. Kalenderjahr nach der Ausbildung 3. Kalenderjahr nach der Ausbildung 500€ 900€ 1.400€ Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit uneingeschränktem Spielrecht (Ein Nachweis über den Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums ist unaufgefordert vorzulegen.) IV. Schnuppermitgliedschaft für Golfanfänger Monatsbeitrag für 12 Monate Nach Ablauf der 12 Monate bis zum Jahresende, in dem Jahr, in dem die Schnuppermitgliedschaft endet, pro Monat Danach fallen die Beiträge entsprechend A I. an. 69€ 100€ Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit uneingeschränktem Spielrecht nach Abschluss des Platzreifekurses und bestandener Platzreifeprüfung. Die Schnuppermitgliedschaft ist für Golfeinsteiger gedacht. Abweichend von der normalen Kündigungsfrist gem. § 5, 1 und 2, kann die Schnuppermitgliedschaft in den ersten 12 Monaten monatlich zum Monatsende gekündigt werden. V. Schnuppermitgliedschaft für Golfer Monatsbeitrag für 12 Monate Nach Ablauf der 12 Monate bis zum Jahresende, in dem Jahr, in dem die Schnuppermitgliedschaft endet, pro Monat Danach fallen die Beiträge entsprechend A I an. 83€ 100€ Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit eingeschränktem Spielrecht. Diese Schnuppermitgliedschaft ist für Golfer gedacht, die unseren Club kennenlernen wollen. Abweichend von der normalen Kündigungsfrist gem. § 5,1 und 2, kann die Schnuppermitgliedschaft in den ersten 12 Monaten monatlich zum Monatsende gekündigt werden. VI. 10-Loch Business-Mitgliedschaft 700€ Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit uneingeschränktem Spielrecht von Montag bis Freitag ab 14.00 Uhr auf den ersten 9 Löchern und der Bahn 18 unseres Championship Courses. Diese Art der Mitgliedschaft spricht Golfer an, die wenig Zeit haben, auf unserer Anlage zu spielen, sei es durch starke berufliche oder familiäre Einbindung oder sie sind einige Monate außer Landes, möchten aber dennoch an einem regen Clubleben teilnehmen und die Rechte eines Vollmitgliedes genießen. Es können wochentags auch 18 Löcher gespielt werden, dann muss zusätzlich ein um 5 € reduziertes 9-Loch-Greenfee bezahlt werden. Wenn der Wunsch besteht, schon vor 14.00 Uhr zu spielen, dann ist ebenfalls ein um 5€ reduziertes 9-Loch-Greenfee zu entrichten. Es besteht auch die Möglichkeit, am Wochenende zu spielen. Allerdings muss dann ein um 10€ reduziertes Greenfee bzw. um 5€ reduziertes 9Loch-Greenfee entrichtet werden. VII. Greenfee Mitgliedschaft 450€ Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit einem uneingeschränkten Spielrecht auf der gesamten Anlage. Diese Mitgliedschaft kommt ebenfalls den Golfern entgegen, die aufgrund beruflicher und/oder familiärer Belastung nur wenig zu ihrem Golfspiel kommen. In der Jahresgebühr von 450€ sind vier Greenfees enthalten. Sind diese aufgebraucht, muss ein um 10€ reduziertes Greenfee bzw. ein um 5€ reduziertes 9-Loch-Greenfee entrichtet werden. VIII. Wochentagsmitgliedschaft 1.100€ Mitgliedschaft gem. § 3.1.1 der Satzung auf unbestimmte Zeit mit uneingeschränktem Spielrecht von montags bis einschl. freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage. An den übrigen Tagen ist ein um 10€ reduziertes Greenfee bzw. um 5€ reduziertes 9-Loch-Greenfee zu zahlen und zwar auch bei Teilnahme an Clubturnieren. IX. Zweitmitgliedschaft 750€ Mitgliedschaft mit uneingeschränktem Spielrecht. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem anderen DGV-Golfclub mit vergleichbarer Beitragsstruktur. Die Mitgliedschaft besteht auf unbestimmte Zeit. Der Nachweis der Erstmitgliedschaft ist jährlich zu erbringen. Die Jahresspielgebühr für eine Zweitmitgliedschaft für Auszubildende und Studenten beträgt 200€ X. Fernmitgliedschaft 700€ Voraussetzung ist, dass Ihr ordentlicher Wohnsitz mehr als 80 km vom GC Oberberg entfernt liegt. Der Nachweis des ordentlichen Wohnsitzes ist jährlich zu erbringen XI. Familienmitgliedschaft Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit uneingeschränktem Spielrecht. Voraussetzung ist eine vertragliche Bindung von mindestens sechs Jahren. Das erste Familienmitglied zahlt Der Partnerbeitrag beträgt Diese Regelung ist auf 5 Jahre nach Eintritt begrenzt. 1.400€ 1.100€ Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Erkrankungen, die das Golfspielen unmöglich machen bzw. bei einem Wechsel des ordentlichen Wohnsitzes außerhalb eines Umkreises von 80 km um den Sitz des GC Oberberg. In diesen Fällen richten sich die Kündigungsmodalitäten nach § 5 1 und 2 der Satzung. ie Mitgliedschaft gilt nur für Neumitglieder, die bisher noch nicht Mitglied des GC Oberberg waren. Seite 2 XII. Die Einsteigerpakete Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit uneingeschränktem Spielrecht. Das Mitglied hat die Wahl sich entweder für mindestens zwei oder drei Jahre als Mitglied an den Club zu binden: Jahresbeitrag 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Vertragliche Mindestlaufzeit für drei Jahre 1.000€ 1.200€ 1.400€ Vertragliche Mindestlaufzeit für zwei Jahre 1.200€ 1.400€ Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Erkrankungen, die das Golfspielen unmöglich machen bzw. bei einem Wechsel des ordentlichen Wohnsitzes außerhalb eines Umkreises von 80 km um den Sitz des GC Oberberg. In diesen Fällen richten sich die Kündigungsmodalitäten nach § 5, 1 und 2 der Satzung. Die Mitgliedschaft gilt nur für Neumitglieder, die bisher noch nicht Mitglied des GC Oberberg waren. XIII. Gruppentarife Es werden Gruppentarife ab einer Gruppenzahl von 3 ordentlichen Vollmitgliedern oder Zweitmitgliedern gewährt. Alle Gruppenmitglieder müssen sich für drei oder vier Jahre vertraglich an den Club binden. Bindungsfrist 3 Jahre: Jahresbeitrag 1. Jahr 2. Jahr ab dem 3. Jahr Ordentliche Vollmitglieder 800€ 1.100€ 1.400€ Zweitmitglieder 500€ 600€ 750€ Bindungsfrist 4 Jahre: Jahresbeitrag 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr ab dem 4. Jahr Ordentliche Vollmitglieder 750€ 1.000€ 1.200€ 1.400€ Zweitmitglieder 450€ 500€ 600€ 750€ Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Erkrankungen, die das Golfspielen unmöglich machen bzw. bei einem Wechsel des ordentlichen Wohnsitzes außerhalb eines Umkreises von 80 KM um den Sitz des GC Oberberg. In diesen Fällen richten sich die Kündigungsmodalitäten nach § 5, 1 und 2 der Satzung. Die Mitgliedschaft gilt nur für Neumitglieder, die bisher noch nicht Mitglied des GC Oberberg waren. Seite 3 XIV Firmenmitgliedschaft Die Unternehmung benennt jedes Jahr die Firmenangehörigen, die unter die Firmenmitgliedschaft fallen. Es können auch die Partner und Familienangehörigen der Mitarbeiter benannt werden. Die Unternehmung zahlt für jedes Jahr der Mitgliedschaft eine Partnerumlage von 1.400€ an den Club. Zusätzlich zahlt jeder Mitarbeiter bzw. Angehörige, welcher benannt wird, für jedes Jahr der Mitgliedschaft an den Club als Spieler mit uneingeschränktem Spielrecht 700€ als Spieler mit eingeschränktem Spielrecht 350€ als Fernmitglied 250€ Kinder 80€ Spieler mit eingeschränktem Spielrecht zahlen ein um 10€ reduziertes Greenfee bzw. um 5€ reduziertes 9 Loch Greenfee. Fernmitglieder bezahlen das komplette Greenfee. XV. Passive Mitgliedschaft 200€ Mitgliedschaft gem. § 3, 1.5 der Satzung. Mitglieder, die mindestens ein Jahr eine ordentliche Vollmitgliedschaft hatten und dem Golfsport nicht mehr nachgehen können oder wollen, können die passive Mitgliedschaft beim Vorstand beantragen. Gem. § 5, 3 der Satzung ist dabei die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres einzuhalten. Eine DGV Karte wird in der Zeit der passiven Mitgliedschaft nicht mehr im Club geführt. XVI. 6 Loch Kurzplatzmitgliedschaft Die Jahresspielgebühr beträgt für Erwachsene und für Schüler, Auszubildende und Studenten 99€ 59€ Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit einem uneingeschränkten Spielrecht auf dem 6 Loch Kurzplatz und dem gesamten Übungsgelände nach einer Einweisung durch den Golfpro. Eine DGV Karte wird für diese Mitgliedschaft nicht geführt. B Jugendliche Mitgliedschaft gem. § 3, 1.3. der Satzung. Hierunter fallen Mitglieder bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres. Sie haben ein uneingeschränktes Spielrecht. Der Jahresbeitrag beträgt C 130€ Ballumlage Jahresgebühr 30€ Die Umlage ist von den Mitgliedschaftsformen nach A I, A II, A III, A IV, A V, A VI, A VII, A VIII, A XI, A XII, A XIII (nur die ordentlichen Vollmitglieder), XIV (nur die Spieler mit uneingeschränktem Spielrecht) und A XVI zu zahlen. Seite 4 D Verzehrbon Für die Mitgliedschaftsformen A I, A III, A XI, A XII, A XIII (nur die ordentlichen Vollmitglieder) und A XIV (nur die Spieler mit uneingeschränktem Spielrecht) beträgt die Jahresgebühr 100€ Für die Mitgliedschaftsformen A II, A VI, A VII, A VIII und A XIV (nur die Spieler mit eingeschränktem Spielrecht) beträgt die Jahresgebühr 50€ Grundsätzlich beginnt jede Mitgliedschaft nach der Genehmigung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand. Die Mitgliedschaft wird daraufhin schriftlich bestätigt. Die Kündigungsmöglichkeiten der Mitgliedschaften nach A I, A II, A III, A VI, A VII, A VIII, A VIX, A X, A XIXI, A XVI und B richten sich nach § 5, 1und 2 der Satzung des GC Oberberg. Die Mitgliedschaften nach A XI, A XII und A XIII können nach Ablauf der Vertragslaufzeit, außer es besteht ein Sonderkündigungsrecht, ebenfalls gemäß § 5, 1 und 2 gekündigt werden. Für die Ausübung des Sonderkündigungsrechtes gelten die Ausführungen des § 5, 2 der Satzung. Die gesonderten Kündigungsmodalitäten der Schnuppermitgliedschaften und passiven Mitgliedschaften sind unter den Punkten A IV, A V und A XV geregelt. Für den Wechsel von einer Mitgliedschaftsform in eine andere gelten ebenfalls die Regelungen des § 5, 2 der Satzung. Seite 5
© Copyright 2025 ExpyDoc