MARIAKÄFER Vertragliches Das Betreuungsverhältnis wird in einem Betreuungsvertrag zwischen den Eltern und der KiTa geregelt. Darin festgehalten sind der Umfang der Betreuung, die Betreuungskosten sowie die gegenseitige Kündigungsfrist. Dieser Betreuungsvertrag sowie die Abrechnung der Betreuungskosten läuft über die KiTa interne zuständige Stelle. Die Betreuungskosten werden als Monatspauschale berechnet. Die monatliche Abrechnung wird Ihnen mit Einzahlungsschein zugestellt. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, spätestens bis zum 28. Eines Monats. Auch bei Ferienabwesenheit, Krankheit und anderem Fernbleiben ist die Monatspauschale voll zu entrichten. Betreuungsangebot und Preise Regelmässige Betreuung Der KiTa-Platz wird, für jede Woche bzw. jeden Monat gleich, fest gebucht. Im Interesse des Kindes ist ein regelmässiger Aufenthalt in der Krippe. Damit sich das Kind in die Kindergruppe gut integrieren kann, empfehlen wir 2 Tage pro Woche, bieten aber auch Betreuung für nur 1 Tag pro Woche an. Aus administrativen Gründen beträgt der Mindestaufenthalt bei allen Kindern mit subventionierten Plätzen 2 Tage pro Woche. Zusatztage Zusatztage müssen schriftlich per Mail ([email protected]) bei der Geschäftsleitung beantragt werden und können nur berücksichtigt werden, sofern genügend Betreuungskapazität vorhanden ist. Bewilligte Zusatztage sind verbindlich und es erfolgt eine zusätzliche Abrechnung. Diese Art der Betreuung ist verbindlich, auch wenn das Kind an diesem Tag krank sein sollte. Betreuungspreise Mariakäfer 1 und 2 in der Stadt Zürich Umfang Ganzer Tag In % 100% Betreuungszeit 07.00-18.00 h Inbegriffene Mahlzeiten Frühstück, z`Nüni, Mittagessen, z`Vieri Säuglinge(Kleinstkinder)ab3Monatebisvollendeten18Monate Umfang Ganzer Tag Umfang In % 100% Betreuungszeit 07.00-18.00 h Tagestarif 145.00 Monatspauschale (Kosten pro Monat) 1 Tag pro Woche 609.00 2 Tage pro Woche 1218.00 3 Tage pro Woche 1827.00 4 Tage pro Woche 2436.00 5 Tage pro Woche 3045.00 Der Säuglings-Tarif wird bis und mit dem 18. Altersmonat verrechnet. Ab dem 1. des Monats nach Vollendung des 18. Altersmonats wird der Kleinkind-Tarif verrechnet. Der Säuglings-Tarif ist altersbezogen, also unabhängig davon, in welcher Gruppe der Säugling betreut wird. Kleinkinder ab vollendeten 18 Monate bis zum Kindergarteneintritt Umfang In % Betreuungszeit Tagestarif Ganzer Tag 100% 07.00-18.00 h 120.00 Umfang Monatspauschale (Kosten pro Monat) 1 Tag pro Woche 504.00 2 Tage pro Woche 1008.00 3 Tage pro Woche 1512.00 4 Tage pro Woche 2016.00 5 Tage pro Woche 2520.00 Betreuungspreise Mariakäfer 3 mit dem Standort in Wallisellen Umfang Ganzer Tag In % 100% Betreuungszeit 07.00-18.00 h Inbegriffene Mahlzeiten Frühstück, z`Nüni, Mittagessen, z`Vieri Säuglinge(Kleinstkinder)ab3Monatebisvollendeten18Monate Umfang Ganzer Tag Umfang In % 100% Betreuungszeit 07.00-18.00 h Tagestarif 130.00 Monatspauschale (Kosten pro Monat) 1 Tag pro Woche 546.00 2 Tage pro Woche 1092.00 3 Tage pro Woche 1638.00 4 Tage pro Woche 2184.00 5 Tage pro Woche 2730.00 Der Säuglings-Tarif wird bis und mit dem 18. Altersmonat verrechnet. Ab dem 1. des Monats nach Vollendung des 18. Altersmonats wird der Kleinkind-Tarif verrechnet. Der Säuglings-Tarif ist altersbezogen, also unabhängig davon, in welcher Gruppe der Säugling betreut wird. Kleinkinder ab vollendeten 18 Monate bis zum Kindergarteneintritt Umfang In % Betreuungszeit Tagestarif Ganzer Tag 100% 07.00-18.00 h 110.00 Umfang Monatspauschale (Kosten pro Monat) 1 Tag pro Woche 462.00 2 Tage pro Woche 924.00 3 Tage pro Woche 1386.00 4 Tage pro Woche 1848.00 5 Tage pro Woche 2310.00 Der monatliche Krippenbeitrag berechnet sich wie folgt: Anzahl Tage pro Woche x Tageskosten x 4.2 Wochen = Monatspauschale Bei subventionierten Plätzen in der Stadt Zürich (Mariakäfer 1 und 2) berechnet sich der Elternbeitrag pro Monat nach dem vom Schul- und Sportdepartement berechneten Beitragsfaktor. Bei den subventionierten Plätzen in Wallisellen (Mariakäfer 3) berechnet sich der Elternbeitrag pro Monat nach dem vom Gemeinde Wallisellen / Abteilung Gesellschaft berechneten Beitragsfaktor. Wir haben darauf keinen Einfluss. Leistungsumfang Im genannten Preis sind die Betreuung des Kindes, die vollständige Verpflegung (Frühstück, Z’Nüni, Mittagessen und Z’Vieri) sowie die Kosten für Anlässe und Ausflüge (Besuch Zoo, Museum, Badi etc.) inbegriffen. Sollte das Kind Flaschennahrung oder spezielle Ernährung benötigen, muss diese von den Eltern mitgebracht werden. Es ergibt sich dadurch kein Recht auf Reduktion des Betreuungspreises. Monatlicher Krippenbeitrag Die Betreuungstage werden bei Vertragsabschluss festgelegt. Sie sind jede Woche bzw. jeden Monat gleich und fest gebucht. Einem allfälligen Wunsch zur Änderung (Wechsel und Erweiterung) der Betreuungstage wird nach Möglichkeit nachgekommen. Die vorhandene Betreuungskapazität ist dabei Voraussetzung. Die vertraglich vereinbarten Betreuungstage pro Monat (Monatspauschale) werden immer verrechnet. Dies gilt auch für Feiertage und bei Abwesenheit des Kindes wegen Krankheit, Unfall oder Ferien. Nicht in Anspruch genommene Krippentage können nicht kompensiert werden. Da wir bereits ab Eintrittsdatum bzw. dem Start der Eingewöhnung einen freien Krippenplatz für das Kind bereitstellen, werden während der Eingewöhnungszeit auch bei nur stundenweiser Anwesenheit die ganzen Betreuungskosten verrechnet. Der Monatsbeitrag ist jeweils bis zum 28. des Vormonats zu bezahlen. Die Eltern sind aufgefordert, die pünktliche Bezahlung in geeigneter Form zu gewährleisten (Dauerauftrag oder Einzahlungsschein). Es werden Rechnungen verschickt. Vertragsabschluss Der Betreuungsvertrag wird rechtskräftig, sobald beide Vertragsparteien unterzeichnet haben. Dieses Merkblatt ist Bestandteil des Vertrages und regelt die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der KiTa Mariakäfer Häuser 1, 2 und 3. Mit der Unterschrift der Vertragsdokumente bestätigen die Eltern, das Konzept erhalten zu haben und als Bestandteil des Vertrages anzuerkennen. Kündigungsfristen Jeder Krippenplatz kann von Seiten der Eltern und der Mariakäfer 1, 2 und 3 Häuser mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist werden für deren Dauer die vollen Krippenbeiträge verrechnet. Das Reduzieren von einzelnen Betreuungstagen unterliegt den gleichen Modalitäten. Wurde ein Betreuungsplatz vertraglich zugesagt und erfolgt von Seiten der Eltern vor Antritt des Krippenplatzes eine Kündigung, so wird in diesem Fall ein einmaliger Betrag im Umfang von drei Monatspauschalen in Rechnung gestellt. Betreuung bei Krankheit Die KiTa Häuser sind eingerichtet, um gesunde Kinder zu betreuen. Über die Aufnahme eines leicht erkrankten Kindes entscheidet die Gruppen- und/oder Krippenleitung von Fall zu Fall. In keinem Fall können Kinder mit ansteckenden Krankheiten oder Läusen betreut werden. Bei medizinischen Notfällen wenden sich die Betreuerinnen an den Vertrauensarzt oder an die zuständige Institution (Spital etc.). Betreuungstage, die auf Krankheitstage fallen, können nicht kompensiert werden. Feiertage Die genauen Daten der Feiertage werden jeweils am Anfang des Jahres veröffentlicht. Übers Wochenende, sowie an gesetzlichen und regionalen Feiertagen bleiben unsere Türen geschlossen. Betreuungstage, die auf Feiertage fallen, können nicht kompensiert werden. Öffnungszeiten Die KiTa ist von Montag bis Freitag von 07.00-18.00 Uhr geöffnet. Neben den Öffnungszeiten sollten auch die Blockzeiten beachtet werden, damit das Gruppenleben der Kinder nicht ständig gestört wird. Blockzeiten Morgen Mittagessen Nachmittag 09.00-11.30 h 11.30-12.30 h 13.30-16.00 h Holen sie Ihr Kind einmal ungewohnt früh oder spät ab, so teilen sie dies dem Team mit. Holt ein/e Bekannte/r oder ein anderes Familienmitglied Ihr Kind ab, so teilen Sie dies ebenfalls dem Team mit. Die Betreuerinnen geben die Kinder keiner unbekannten Person mit! Betriebsferien Wir haben keine Betriebsferien.
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