Betreuungsangebot und Preise - kinderkrippe

MARIAKÄFER
Vertragliches
Das Betreuungsverhältnis wird in einem Betreuungsvertrag zwischen den Eltern und der KiTa
geregelt. Darin festgehalten sind der Umfang der Betreuung, die Betreuungskosten sowie die
gegenseitige Kündigungsfrist.
Dieser Betreuungsvertrag sowie die Abrechnung der Betreuungskosten läuft über die KiTa interne
zuständige Stelle. Die Betreuungskosten werden als Monatspauschale berechnet. Die monatliche
Abrechnung wird Ihnen mit Einzahlungsschein zugestellt. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar,
spätestens bis zum 28. Eines Monats. Auch bei Ferienabwesenheit, Krankheit und anderem
Fernbleiben ist die Monatspauschale voll zu entrichten.
Betreuungsangebot und Preise
Regelmässige Betreuung
Der KiTa-Platz wird, für jede Woche bzw. jeden Monat gleich, fest gebucht. Im Interesse des Kindes
ist ein regelmässiger Aufenthalt in der Krippe. Damit sich das Kind in die Kindergruppe gut integrieren
kann, empfehlen wir 2 Tage pro Woche, bieten aber auch Betreuung für nur 1 Tag pro Woche an. Aus
administrativen Gründen beträgt der Mindestaufenthalt bei allen Kindern mit subventionierten Plätzen
2 Tage pro Woche.
Zusatztage
Zusatztage müssen schriftlich per Mail ([email protected]) bei der Geschäftsleitung
beantragt werden und können nur berücksichtigt werden, sofern genügend Betreuungskapazität
vorhanden ist. Bewilligte Zusatztage sind verbindlich und es erfolgt eine zusätzliche Abrechnung.
Diese Art der Betreuung ist verbindlich, auch wenn das Kind an diesem Tag krank sein sollte.
Betreuungspreise Mariakäfer 1 und 2 in der Stadt Zürich
Umfang
Ganzer Tag
In %
100%
Betreuungszeit
07.00-18.00 h
Inbegriffene Mahlzeiten
Frühstück, z`Nüni, Mittagessen, z`Vieri
Säuglinge(Kleinstkinder)ab3Monatebisvollendeten18Monate
Umfang
Ganzer Tag
Umfang
In %
100%
Betreuungszeit
07.00-18.00 h
Tagestarif
145.00
Monatspauschale (Kosten pro Monat)
1 Tag pro Woche
609.00
2 Tage pro Woche
1218.00
3 Tage pro Woche
1827.00
4 Tage pro Woche
2436.00
5 Tage pro Woche
3045.00
Der Säuglings-Tarif wird bis und mit dem 18. Altersmonat verrechnet. Ab dem 1. des Monats nach
Vollendung des 18. Altersmonats wird der Kleinkind-Tarif verrechnet. Der Säuglings-Tarif ist
altersbezogen, also unabhängig davon, in welcher Gruppe der Säugling betreut wird.
Kleinkinder ab vollendeten 18 Monate bis zum Kindergarteneintritt
Umfang
In %
Betreuungszeit
Tagestarif
Ganzer Tag
100%
07.00-18.00 h
120.00
Umfang
Monatspauschale (Kosten pro Monat)
1 Tag pro Woche
504.00
2 Tage pro Woche
1008.00
3 Tage pro Woche
1512.00
4 Tage pro Woche
2016.00
5 Tage pro Woche
2520.00
Betreuungspreise Mariakäfer 3 mit dem Standort in Wallisellen
Umfang
Ganzer Tag
In %
100%
Betreuungszeit
07.00-18.00 h
Inbegriffene Mahlzeiten
Frühstück, z`Nüni, Mittagessen, z`Vieri
Säuglinge(Kleinstkinder)ab3Monatebisvollendeten18Monate
Umfang
Ganzer Tag
Umfang
In %
100%
Betreuungszeit
07.00-18.00 h
Tagestarif
130.00
Monatspauschale (Kosten pro Monat)
1 Tag pro Woche
546.00
2 Tage pro Woche
1092.00
3 Tage pro Woche
1638.00
4 Tage pro Woche
2184.00
5 Tage pro Woche
2730.00
Der Säuglings-Tarif wird bis und mit dem 18. Altersmonat verrechnet. Ab dem 1. des Monats nach
Vollendung des 18. Altersmonats wird der Kleinkind-Tarif verrechnet. Der Säuglings-Tarif ist
altersbezogen, also unabhängig davon, in welcher Gruppe der Säugling betreut wird.
Kleinkinder ab vollendeten 18 Monate bis zum Kindergarteneintritt
Umfang
In %
Betreuungszeit
Tagestarif
Ganzer Tag
100%
07.00-18.00 h
110.00
Umfang
Monatspauschale (Kosten pro Monat)
1 Tag pro Woche
462.00
2 Tage pro Woche
924.00
3 Tage pro Woche
1386.00
4 Tage pro Woche
1848.00
5 Tage pro Woche
2310.00
Der monatliche Krippenbeitrag berechnet sich wie folgt:
Anzahl Tage pro Woche x Tageskosten x 4.2 Wochen = Monatspauschale
Bei subventionierten Plätzen in der Stadt Zürich (Mariakäfer 1 und 2) berechnet sich der Elternbeitrag
pro Monat nach dem vom Schul- und Sportdepartement berechneten Beitragsfaktor. Bei den
subventionierten Plätzen in Wallisellen (Mariakäfer 3) berechnet sich der Elternbeitrag pro Monat nach
dem vom Gemeinde Wallisellen / Abteilung Gesellschaft berechneten Beitragsfaktor. Wir haben darauf
keinen Einfluss.
Leistungsumfang
Im genannten Preis sind die Betreuung des Kindes, die vollständige Verpflegung (Frühstück, Z’Nüni,
Mittagessen und Z’Vieri) sowie die Kosten für Anlässe und Ausflüge (Besuch Zoo, Museum, Badi etc.)
inbegriffen.
Sollte das Kind Flaschennahrung oder spezielle Ernährung benötigen, muss diese von den Eltern
mitgebracht werden. Es ergibt sich dadurch kein Recht auf Reduktion des Betreuungspreises.
Monatlicher Krippenbeitrag
Die Betreuungstage werden bei Vertragsabschluss festgelegt. Sie sind jede Woche bzw. jeden Monat
gleich und fest gebucht. Einem allfälligen Wunsch zur Änderung (Wechsel und Erweiterung) der
Betreuungstage wird nach Möglichkeit nachgekommen. Die vorhandene Betreuungskapazität ist dabei
Voraussetzung.
Die vertraglich vereinbarten Betreuungstage pro Monat (Monatspauschale) werden immer verrechnet.
Dies gilt auch für Feiertage und bei Abwesenheit des Kindes wegen Krankheit, Unfall oder Ferien.
Nicht in Anspruch genommene Krippentage können nicht kompensiert werden.
Da wir bereits ab Eintrittsdatum bzw. dem Start der Eingewöhnung einen freien Krippenplatz für das
Kind bereitstellen, werden während der Eingewöhnungszeit auch bei nur stundenweiser Anwesenheit
die ganzen Betreuungskosten verrechnet.
Der Monatsbeitrag ist jeweils bis zum 28. des Vormonats zu bezahlen. Die Eltern sind aufgefordert,
die pünktliche Bezahlung in geeigneter Form zu gewährleisten (Dauerauftrag oder
Einzahlungsschein). Es werden Rechnungen verschickt.
Vertragsabschluss
Der Betreuungsvertrag wird rechtskräftig, sobald beide Vertragsparteien unterzeichnet haben. Dieses
Merkblatt ist Bestandteil des Vertrages und regelt die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der
KiTa Mariakäfer Häuser 1, 2 und 3. Mit der Unterschrift der Vertragsdokumente bestätigen die Eltern,
das Konzept erhalten zu haben und als Bestandteil des Vertrages anzuerkennen.
Kündigungsfristen
Jeder Krippenplatz kann von Seiten der Eltern und der Mariakäfer 1, 2 und 3 Häuser mit einer
dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Bei
Nichteinhaltung der Kündigungsfrist werden für deren Dauer die vollen Krippenbeiträge verrechnet.
Das Reduzieren von einzelnen Betreuungstagen unterliegt den gleichen Modalitäten. Wurde ein
Betreuungsplatz vertraglich zugesagt und erfolgt von Seiten der Eltern vor Antritt des Krippenplatzes
eine Kündigung, so wird in diesem Fall ein einmaliger Betrag im Umfang von drei Monatspauschalen
in Rechnung gestellt.
Betreuung bei Krankheit
Die KiTa Häuser sind eingerichtet, um gesunde Kinder zu betreuen. Über die Aufnahme eines leicht
erkrankten Kindes entscheidet die Gruppen- und/oder Krippenleitung von Fall zu Fall. In keinem Fall
können Kinder mit ansteckenden Krankheiten oder Läusen betreut werden. Bei medizinischen
Notfällen wenden sich die Betreuerinnen an den Vertrauensarzt oder an die zuständige Institution
(Spital etc.). Betreuungstage, die auf Krankheitstage fallen, können nicht kompensiert werden.
Feiertage
Die genauen Daten der Feiertage werden jeweils am Anfang des Jahres veröffentlicht. Übers
Wochenende, sowie an gesetzlichen und regionalen Feiertagen bleiben unsere Türen geschlossen.
Betreuungstage, die auf Feiertage fallen, können nicht kompensiert werden.
Öffnungszeiten
Die KiTa ist von Montag bis Freitag von 07.00-18.00 Uhr geöffnet. Neben den Öffnungszeiten sollten
auch die Blockzeiten beachtet werden, damit das Gruppenleben der Kinder nicht ständig gestört wird.
Blockzeiten
Morgen
Mittagessen
Nachmittag
09.00-11.30 h
11.30-12.30 h
13.30-16.00 h
Holen sie Ihr Kind einmal ungewohnt früh oder spät ab, so teilen sie dies dem Team mit. Holt ein/e
Bekannte/r oder ein anderes Familienmitglied Ihr Kind ab, so teilen Sie dies ebenfalls dem Team mit.
Die Betreuerinnen geben die Kinder keiner unbekannten Person mit!
Betriebsferien
Wir haben keine Betriebsferien.