Im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer / eines Bürosachbearbeiterin / Bürosachbearbeiters im Institut für Qualitätsentwicklung M-V befristet, voraussichtlich bis zum 31.08.2016, zu besetzen. Der Dienstort ist Schwerin. Die Stelle ist teilzeitfähig. Aufgabengebiet Sachbearbeitung im Rahmen von zentralen Lehrkräftefortund Lehrkräfteweiterbildungen für Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen Sachbearbeitung im Rahmen von Führungskräftefortbildungen Fertigung von Schreiben nach §9 Abs. 3 der Lehrkräftefortbildungs- und -qualifizierungsverordnung sowie Fertigung von Anerkennungen nach §16 Abs. 2 Lehrerbildungsgesetz M-V Aufbereitung von statistischen Daten für Evaluationsprozesse im Institut für Qualitätsentwicklung M-V Fachliche und persönliche Voraussetzungen abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungswirt schnelle Auffassungsgabe, Fähigkeit zur Einarbeitung in neue Arbeitsgebiete Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität Fähigkeit zum selbständigen, systematischen und gründlichen Arbeiten Korrektheit und Sicherheit im Umgang mit rechtlichen Vorschriften Bei Vorliegen der tarifrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in die E 6 TV-L. Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Teilen der Landesverwaltung, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Entsprechend Schwerin, 22.04.2016 2 qualifizierte Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte in schriftlicher Form unter Angabe der Stellenbezeichnung, einem tabellarischen Lebenslauf und Zeugniskopien bis zum 06.05.2016 an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Personalreferat 130 h Werderstraße 124 19055 Schwerin. Bewerbungskosten werden Vorpommern nicht erstattet. vom Land Mecklenburg-
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