Antrag auf Zwischenvermietung

Antrag auf Zwischenvermietung
Daten Hauptmieter:
Familienname:
Vorname:
Wohnanlage:
Zimmernummer:
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Gewünschter Zwischenvermietungszeitraum (maximal 1 Semester möglich):
vom: _____________________________ bis zum: ____________________________________
Daten Zwischenmieter:
Familienname:
Vorname:
Geburtsdatum:
Heimatanschrift:
Hochschule:
Telefon:
e-Mailadresse:
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_____________________________________ (bitte aktuelle Studienbescheinigung beilegen)
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Die Mietzahlungen werden wie bisher, gemäß der vorliegenden Einzugsermächtigung, vom Konto
des Hauptmieters abgebucht.
Der Zwischenmieter hat sich, genau wie der Hauptmieter, an die bestehenden Allgemeinen
Mietbedingungen sowie alle weiteren Vertragsbestandteile, wie z.B. Hausordnung etc. zu halten. Der
Hauptmieter hat diese Unterlagen dem Zwischenmieter zur Kenntnisnahme zur Verfügung zu stellen.
Das Zwischenmietverhältnis endet in jedem Fall mit dem Zeitpunkt der Beendigung des
Hauptmietverhältnisses zwischen dem Hauptmieter und Seezeit, ohne dass es einer extra Kündigung
bedarf (dies auch unabhängig davon, aus welchem Grund das Hauptmietverhältnis beendet wird
(regulärer Vertragsablauf, Kündigung, etc.)).
Der Zwischenmieter verpflichtet sich Post, die dem Hauptmieter per Einwurf in den Briefkasten
zugestellt wird, entsprechend weiterzuleiten.
Diese Zwischenvermietung kann erst dann erfolgen, wenn Seezeit dieser zustimmt. Seezeit ist
berechtigt, dieser Vermietung zu widersprechen. Sollte die Zwischenvermietung ohne Zustimmung
von Seezeit erfolgen, behält sich Seezeit vor, das Hauptmietverhältnis fristlos zu kündigen.
Im Falle der Zustimmung seitens Seezeit ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 an Seezeit
(Bankverbindung: Sparkasse Bodensee, IBAN: DE79 6905 0001 0000 0407 09, BIC SOLADES1KNZ) zu
überweisen.
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Datum, Unterschrift Hauptmieter
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Datum, Unterschrift Zwischenmieter
Zustimmung erteilt:
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Datum, Unterschrift Seezeit
Zwischenvermietung abgelehnt:
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Datum, Unterschrift Seezeit
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Anlage
 Für Studierende der DHBW zum Antrag auf Zwischenvermietung mehrerer Phasen
Zeitraum der verschiedenen Zwischenvermietungen:
Vom ________________________
bis zum ________________________ sowie
Vom ________________________
bis zum ________________________ sowie
Vom ________________________
bis zum ________________________ sowie
Vom ________________________
bis zum ________________________ sowie
Vom ________________________
bis zum ________________________ sowie
Vom ________________________
bis zum ________________________ sowie
 Autostellplatz für Zwischenmieter
KFZ-Kennzeichen:
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Der vom Hauptmieter gemietete Stellplatz wird übernommen. (Mietzahlungen werden wie
bisher gemäß erteilter Einzugsermächtigung per Lastschrift beim Hauptmieter eingezogen).
Ein Stellplatz wird benötigt, da der Hauptmieter keinen Stellplatz angemietet hat.
(Eine Zuteilung ist möglich, insofern freie Stellplätze zur Verfügung stehen. Ein
entsprechender Mietvertrag wird von Seezeit Studierendenwerk Bodensee ausgestellt und
an die im Antrag genannte Adresse verschickt.)
Bitte füllen Sie die gewünschte KFZ-Stellplatzform aus:
Oberirdischer Autostellplatz
Autostellplatz in Tiefgarage (nicht in jeder Anlage vorhanden)
Bitte entnehmen Sie die aktuellen Mietpreise von unserer Webseite der jeweiligen
Wohnanlage.
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Datum, Unterschrift Hauptmieter
Datum, Unterschrift Zwischenmieter
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Informationen zur Zwischenvermietung
Erklärung/ Ablauf:
Bei einer Abwesenheit (bis max. 6 Monate) genehmigen wir unseren Mieterinnen und
Mietern (Hauptmieter), ihren Wohnraum zwischen zu vermieten (ausgenommen
Studierende der DHBW, siehe weiter unten). Die Zwischenvermietung wird zur Wohnzeit des
Hauptmieters angerechnet. Für die Zwischenvermietung fällt eine Bearbeitungsgebühr an
(siehe Gebührenordnung).
Wichtige Hinweise zur Zwischenvermietung:
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Seezeit übernimmt keine Vermittlung dieser Interimsvermietung. Der
Zwischenmieter wird vom Hauptmieter selbst gesucht. Angebote und Gesuche finden
sich zumeist in unserer Zimmerbörse; www.seezeit.com  Jobs und Privatzimmer.
Für die Anmietung eines Zimmers in Zwischenmiete ist für den Zwischenmieter keine
Online-Bewerbung bei Seezeit notwendig.
Zwischenvermietet werden kann/darf nur an eingeschriebene Studierende (als
Nachweis gilt eine aktuelle Studienbescheinigung).
Weiterhin sollte der gewünschte Zwischenmieter noch nicht in einer der Seezeit
Wohnanlagen gewohnt bzw. die aktuelle Regelwohnzeit von 4 Semestern noch nicht
in Anspruch genommen haben.
Das Ende der Zwischenvermietung darf nicht mit dem Vertragsende des
Hauptmietverhältnisses übereinstimmen.
Beide müssen das Formular Antrag auf Interimsvermietung ausfüllen und
unterschreiben.
Reichen Sie das Formular spätestens 4 Wochen vor Beginn der gewünschten
Zwischenvermietung bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zur Prüfung ein.
Bei einer längerfristigen Abwesenheit befürworten wir die Kündigung, sodass das
Zimmer an einen Bewerber aus unserer Bewerberliste vergeben werden kann.
Wichtig für Hauptmieter und Zwischenmieter!
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Der Hauptmieter bleibt weiterhin Vertragspartner von Seezeit Studierendenwerk
Bodensee. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass ein separater Mietvertrag
zwischen Hauptmieter und Zwischenmieter abgeschlossen wird, in dem z.B. auch die
Hinterlegung einer Kaution festgehalten wird.
Es erfolgt keine Zimmerübergabe/ -abnahme mit unseren Hausmeistern. Dies führen
Sie eigenverantwortlich durch, dafür empfehlen wir ein Übergabeprotokoll zu führen.
Die Post des Hauptmieters von Seezeit wird weiterhin in die Wohnanlage verschickt
und kann auch nicht abgeändert werden. Der Zwischenmieter ist verpflichtet die Post
weiterzuleiten.
Besonderheit für Studierende der DHBW
Wechsel zwischen Theorie- und Praxisphasen, Hauptmieter und Interimsmieter
(Zwischenmieter). Man "teilt" sich quasi das Zimmer gemäß der Vorlesungsphasen (A- und BPhase). Studierende der A- und B-Phase sind gleichberechtigt bei der Vergabe der Zimmer.
Die Entscheidung für Haupt- oder Zwischenmiete bleibt in erster Linie jedem Studierenden
selbst überlassen.
Beide müssen das Formular Antrag auf Interimsvermietung DHBW ausfüllen und
unterschreiben. Mit diesem speziellen Antrag können Sie für die komplette Zeit (mehrere
Phasen) Zwischenvermietungen beantragen.
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