Antrag auf Zwischenvermietung Daten Hauptmieter: Familienname: Vorname: Wohnanlage: Zimmernummer: _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ Gewünschter Zwischenvermietungszeitraum (maximal 1 Semester möglich): vom: _____________________________ bis zum: ____________________________________ Daten Zwischenmieter: Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Heimatanschrift: Hochschule: Telefon: e-Mailadresse: _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ _____________________________________ (bitte aktuelle Studienbescheinigung beilegen) _____________________________________ _____________________________________ Die Mietzahlungen werden wie bisher, gemäß der vorliegenden Einzugsermächtigung, vom Konto des Hauptmieters abgebucht. Der Zwischenmieter hat sich, genau wie der Hauptmieter, an die bestehenden Allgemeinen Mietbedingungen sowie alle weiteren Vertragsbestandteile, wie z.B. Hausordnung etc. zu halten. Der Hauptmieter hat diese Unterlagen dem Zwischenmieter zur Kenntnisnahme zur Verfügung zu stellen. Das Zwischenmietverhältnis endet in jedem Fall mit dem Zeitpunkt der Beendigung des Hauptmietverhältnisses zwischen dem Hauptmieter und Seezeit, ohne dass es einer extra Kündigung bedarf (dies auch unabhängig davon, aus welchem Grund das Hauptmietverhältnis beendet wird (regulärer Vertragsablauf, Kündigung, etc.)). Der Zwischenmieter verpflichtet sich Post, die dem Hauptmieter per Einwurf in den Briefkasten zugestellt wird, entsprechend weiterzuleiten. Diese Zwischenvermietung kann erst dann erfolgen, wenn Seezeit dieser zustimmt. Seezeit ist berechtigt, dieser Vermietung zu widersprechen. Sollte die Zwischenvermietung ohne Zustimmung von Seezeit erfolgen, behält sich Seezeit vor, das Hauptmietverhältnis fristlos zu kündigen. Im Falle der Zustimmung seitens Seezeit ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 an Seezeit (Bankverbindung: Sparkasse Bodensee, IBAN: DE79 6905 0001 0000 0407 09, BIC SOLADES1KNZ) zu überweisen. _______________________________ Datum, Unterschrift Hauptmieter __________________________________ Datum, Unterschrift Zwischenmieter Zustimmung erteilt: _____________________________ Datum, Unterschrift Seezeit Zwischenvermietung abgelehnt: _____________________________ Datum, Unterschrift Seezeit Seite 1 von 3 Anlage Für Studierende der DHBW zum Antrag auf Zwischenvermietung mehrerer Phasen Zeitraum der verschiedenen Zwischenvermietungen: Vom ________________________ bis zum ________________________ sowie Vom ________________________ bis zum ________________________ sowie Vom ________________________ bis zum ________________________ sowie Vom ________________________ bis zum ________________________ sowie Vom ________________________ bis zum ________________________ sowie Vom ________________________ bis zum ________________________ sowie Autostellplatz für Zwischenmieter KFZ-Kennzeichen: _____________________ Der vom Hauptmieter gemietete Stellplatz wird übernommen. (Mietzahlungen werden wie bisher gemäß erteilter Einzugsermächtigung per Lastschrift beim Hauptmieter eingezogen). Ein Stellplatz wird benötigt, da der Hauptmieter keinen Stellplatz angemietet hat. (Eine Zuteilung ist möglich, insofern freie Stellplätze zur Verfügung stehen. Ein entsprechender Mietvertrag wird von Seezeit Studierendenwerk Bodensee ausgestellt und an die im Antrag genannte Adresse verschickt.) Bitte füllen Sie die gewünschte KFZ-Stellplatzform aus: Oberirdischer Autostellplatz Autostellplatz in Tiefgarage (nicht in jeder Anlage vorhanden) Bitte entnehmen Sie die aktuellen Mietpreise von unserer Webseite der jeweiligen Wohnanlage. _______________________________ __________________________________ Datum, Unterschrift Hauptmieter Datum, Unterschrift Zwischenmieter Seite 2 von 3 Informationen zur Zwischenvermietung Erklärung/ Ablauf: Bei einer Abwesenheit (bis max. 6 Monate) genehmigen wir unseren Mieterinnen und Mietern (Hauptmieter), ihren Wohnraum zwischen zu vermieten (ausgenommen Studierende der DHBW, siehe weiter unten). Die Zwischenvermietung wird zur Wohnzeit des Hauptmieters angerechnet. Für die Zwischenvermietung fällt eine Bearbeitungsgebühr an (siehe Gebührenordnung). Wichtige Hinweise zur Zwischenvermietung: Seezeit übernimmt keine Vermittlung dieser Interimsvermietung. Der Zwischenmieter wird vom Hauptmieter selbst gesucht. Angebote und Gesuche finden sich zumeist in unserer Zimmerbörse; www.seezeit.com Jobs und Privatzimmer. Für die Anmietung eines Zimmers in Zwischenmiete ist für den Zwischenmieter keine Online-Bewerbung bei Seezeit notwendig. Zwischenvermietet werden kann/darf nur an eingeschriebene Studierende (als Nachweis gilt eine aktuelle Studienbescheinigung). Weiterhin sollte der gewünschte Zwischenmieter noch nicht in einer der Seezeit Wohnanlagen gewohnt bzw. die aktuelle Regelwohnzeit von 4 Semestern noch nicht in Anspruch genommen haben. Das Ende der Zwischenvermietung darf nicht mit dem Vertragsende des Hauptmietverhältnisses übereinstimmen. Beide müssen das Formular Antrag auf Interimsvermietung ausfüllen und unterschreiben. Reichen Sie das Formular spätestens 4 Wochen vor Beginn der gewünschten Zwischenvermietung bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zur Prüfung ein. Bei einer längerfristigen Abwesenheit befürworten wir die Kündigung, sodass das Zimmer an einen Bewerber aus unserer Bewerberliste vergeben werden kann. Wichtig für Hauptmieter und Zwischenmieter! Der Hauptmieter bleibt weiterhin Vertragspartner von Seezeit Studierendenwerk Bodensee. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass ein separater Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Zwischenmieter abgeschlossen wird, in dem z.B. auch die Hinterlegung einer Kaution festgehalten wird. Es erfolgt keine Zimmerübergabe/ -abnahme mit unseren Hausmeistern. Dies führen Sie eigenverantwortlich durch, dafür empfehlen wir ein Übergabeprotokoll zu führen. Die Post des Hauptmieters von Seezeit wird weiterhin in die Wohnanlage verschickt und kann auch nicht abgeändert werden. Der Zwischenmieter ist verpflichtet die Post weiterzuleiten. Besonderheit für Studierende der DHBW Wechsel zwischen Theorie- und Praxisphasen, Hauptmieter und Interimsmieter (Zwischenmieter). Man "teilt" sich quasi das Zimmer gemäß der Vorlesungsphasen (A- und BPhase). Studierende der A- und B-Phase sind gleichberechtigt bei der Vergabe der Zimmer. Die Entscheidung für Haupt- oder Zwischenmiete bleibt in erster Linie jedem Studierenden selbst überlassen. Beide müssen das Formular Antrag auf Interimsvermietung DHBW ausfüllen und unterschreiben. Mit diesem speziellen Antrag können Sie für die komplette Zeit (mehrere Phasen) Zwischenvermietungen beantragen. Seite 3 von 3
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