Abstimmungskomitee Nein zum Gestaltungsplan Zeughaus am 5. Juni www.zeughaus-uster.ch Medienkonferenz vom Dienstag, 19. April 2016, 10.00 Uhr Ort: Stadthaus, Uster, Sitzungszimmer 501 (5. Stock) Das ganze Zeughaus als Kulturzentrum für Uster Drei Gründe, die gegen den Gestaltungsplan Zeughaus sprechen: Eine Stadt wie Uster braucht das ganze Zeughausareal für sein Kulturzentrum. Nicht nur die Hälfte. Die Eidgenossenschaft war von Anfang an bereit, Uster das ganze Areal zu überlassen. Doch die Stadt wollte nicht: Ihr war es zu gross! Das Zeughaus ist eine einmalige Chance: Es gibt keine vergleichbare Fläche in der Nähe zum Ustermer Stadtzentrum. Nutzen wir das ganze Potential! 19. April 2016 Abstimmungskomitee Nein zum Gestaltungsplan Zeughaus am 5. Juni www.zeughaus-uster.ch Medienkonferenz vom Dienstag, 19. April 2016, 10.00 Uhr Ort: Stadthaus, Uster, Sitzungszimmer 501 (5. Stock) Was wollen Stadt- und Gemeinderat mit dem privaten GP? Was will das WFU? Von Paul Stopper, Gemeinderat BPU Es gilt das gesprochene Wort 25 Meter hohe Gebäude (Hochhäuser) im Innenhof, d.h. Maximierung des Gewinns. Durch Stadt Uster erstprämiertes Projekt!! Problematik Westteil (armasuisse): Aufhebung der „Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA)“. Damit kann die armasuisse das Land verkaufen oder im Baurecht abgeben. Möglicher Gewinn: 13 bis 26 Millionen Franken (13‘000 m2 à Fr. 1‘000.- bis 2‘000.-). Umgelegt auf die vorgesehenen 130 Wohnungen: Fr. 1‘000‘000.- bis 2‘000‘000.pro Wohnung, ohne Baukosten (günstig, billig?). Mit den Hochhäusern ist erstens klar, dass kein Platz mehr vorhanden ist und dass vor allem die künftigen Bewohner keine Freude an Veranstaltungen auf dem ZeughausAreal haben werden. 2 Die bestehenden Zeughäuser müssten geräumt werden. Das „Museum 1861“ im Zeughausareal müsste ausziehen. Wohin? Die Kündigung ist von armasuisse bereits auf Juni 2017 ausgesprochen! Problematik Ostteil (Stadt Uster): Mit dem privaten Gestaltungsplan wird die „Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA)“ ebenfalls aufgehoben. Damit wird auch der Ostteil „privatisiert“, d.h. die Stadt könnte im Rahmen ihrer Finanzkompetenzen ebenfalls gewisse Teile verkaufen, d.h. damit spekulieren. So zB.: zur Finanzierung des (eigentlich nicht finanzierbaren) Kongresszentrums des Wirtschaftsforums Uster (WFU). Es ist ja bekannt, dass die Stadt nie in der Lage sein wird, das Projekt des WFU zu finanzieren (deutlich über 300 Millionen Franken). Fazite: Von Platz keine Rede Kulturschaffende werden an die Wand gedrängt Westliche Zeughäuser würden zu Wohnungen Kultur müsste ausziehen oder würde verkümmern Im östlichen Teil könnte ebenfalls spekuliert werden. „Das Volk ist es wohl wert, dass man ihm die Wahrheit ganz und unverhüllt sage“ Johann Kaspar Sieber (1821 – 1878); 1850 – 1869 Sekundarlehrer in Uster, 1869 – 1878 Zürcher Regierungsrat, Kämpfer für die Volksbefreiung durch Volksbildung. 19. April 2016/Stp Abstimmungskomitee Nein zum Gestaltungsplan Zeughaus am 5. Juni www.zeughaus-uster.ch Medienkonferenz vom Dienstag, 19. April 2016, 10.00 Uhr Ort: Stadthaus, Uster, Sitzungszimmer 501 (5. Stock) „Gemeinnützig“ heisst weder „günstig“ noch „billig“ Von Thomas Wüthrich, Gemeinderat Grüne Es gilt das gesprochene Wort Anlässlich der Stadtentwicklungsgespräche im Jahr 2005 sah die Zukunft des Zeughausareals durchaus noch rosig aus – auch wenn schon die Idee geäussert wurde, dass auf dem Areal Wohnungen gebaut werden könnten. Verheerend aber war, als der damalige Stadtpräsident seine Strategie zum Zeughausareal verkündete; der entscheidende taktische Fehler war damit gemacht. Die Strategie sah vor, dass die Stadt Uster zwar das ganze Areal kaufen möchte, auf zwei Dritteln des Areals aber Wohnungen und Gewerbe ansiedeln würde. Mit dem "Gewinn" aus diesem Teil des Areals sollte das dritte Drittel für die Kultur finanziert werden. Auf den ersten Blick eine bestechende Idee – nur gab die Stadt damit alle Trümpfe aus der Hand. Wieso sollte die armasuisse der Stadt Uster jetzt das Land günstig verkaufen, wenn sie selber gut verdienen könnte, da ja der Stadtrat eine Umzonung eines Teils des Areals ins Auge fasst? Nur schon mit der vom Stadtrat geäusserten Absicht, nahm der Wert des Areals massiv zu. Sollte ein Teil tatsächlich in eine Wohnzone umgezont werden können, ist das Land mindestens dreimal soviel wert. Diesen Aufzonungs-Gewinn wollte die armasuisse nun selber realisieren und nicht der Stadt Uster überlassen. Während praktisch zur selben Zeit beispielsweise die Städte Wil und Rapperswil-Jona der armasuisse die jeweiligen Zeughaus-Areale günstig abkaufen konnte – wir kommen nochmals darauf zu sprechen – legte sich die Stadt Uster gleich selber die Fallstricke und verhedderte sich darin. Die Verhandlungsposition der Stadt Uster gegenüber der armasuisse war unter diesen Umständen fatal. Der Trumpf, das Areal vollumfänglich in der Zone der öffentlichen Bauten zu belassen, war im Rahmen der stadträtlichen Strategie faktisch verspielt. 2009: Ein Ja zu was eigentlich? Als 2009 über den Fünf-Phasen-Plan dank des Referendums von unserer Seite überhaupt abgestimmt werden konnte, war die Nutzung des Areals nicht klar definiert – und ist es bis heute nicht. Damals sagten die Stimmberechtigten Ja ohne zu wissen, was wirklich geplant ist. Ging man damals von einem Kultur- und Tagungszentrum mit Hotelbetrieb aus steht heute der multifunktionale Kulturtreffpunkt Uster im Mittelpunkt. Für diesen Neubau liegt aber kein Nutzungskonzept vor. Sprich, man plant und baut, ohne genau zu wissen, wie der KTU funktionieren soll. Spannend finden wir Grünen, dass nun auch die Kantonsschule den Bedarf nach einem grossen Saal anmeldet. Die Grünen haben schon immer darauf hingewiesen: Warum nicht gleich die ganze Kantonsschule und allenfalls weitere Schulen auf dem Areal ansiedeln?!? 2 Was bei der Abstimmung 2009 auch nicht klar war – und es bis heute nicht ist –, ist welche Wertschöpfung die armasuisse auf ihrem Teil des Areals erreicht. Wie hoch ist der Landpreis, wenn der Westteil tatsächlich umgezont wird? Welchen Ertrag generiert die armasuisse mit den geplanten Wohnungen und Gewerbebauten? Wir befürchten, dass Uster der armasuisse hier das ehemalige Geschenk noch zusätzlich vergoldet! Dass diese Zahlen den Stimmberechtigten immer noch vorenthalten werden, ist ein Skandal Denn wenn der Gestaltungsplan gemeinnützigen Wohnungsbau vorschreibt, dann ist das eher irreführend als erhellend. „Gemeinnütziger Wohnungsbau“ heisst nicht günstiger Wohnungsbau. Als ehemaliger Geschäftsleiter einer Wohnbaugenossenschaft weiss ich, wovon ich spreche. Angesichts der zentralen Lage werden es Wohnungen für Besser- oder Doppelverdienende sein. Eine soziale Durchmischung wird niemand finanzieren wollen. 19. April 2016/TW Abstimmungskomitee Nein zum Gestaltungsplan Zeughaus am 5. Juni www.zeughaus-uster.ch Medienkonferenz vom Dienstag, 19. April 2016, 10.00 Uhr Ort: Stadthaus, Uster, Sitzungszimmer 501 (5. Stock) Der Stadt ist das ganze Areal zu gross Von Patricio Frei, Gemeinderat Grüne Es gilt das gesprochene Wort Wir wollen das ganze Zeughaus als Kulturzentrum, nicht nur die Hälfte – das ist es, was die Gegnerinnen und Gegner des Gestaltungsplans des Zeughaus wollen, der am 5. Juni zur Abstimmung kommt. Immer wieder haben wir diese Position im Gemeinderat vertreten. Und über Jahre hinweg hatte der Stadtrat eine einzige Antwort darauf parat: „Die armasuisse will der Stadt Uster nicht das ganze Gelände geben.“ Doch an der Informationsveranstaltung kam nun die Wahrheit endlich ans Licht: Die armasuisse wollte ursprünglich der Stadt Uster das ganze Gelände im Baurecht zur Verfügung stellen, doch die Stadt Uster sah keinen Verwendungszweck für ein solch grosse Fläche – so die Aussage des zuständigen Stadtrats Thomas Kübler. Diese Ausführungen haben uns Gegnerinnen und Gegner die Augen geöffnet. Mit anderen Worten: Das ganze Zeughausareal ist der Stadt Uster zu gross. Die Gegner der stadträtlichen Zeughauspolitik hatten also recht erhalten. Und plötzlich wurde an diesem 5. April die Fragestellung umgekehrt: Eigentlich ging es jahrelang um die Frage, ob die Stadt Uster eigentlich das ganze Zeughausgelände oder nur die Hälfte will. Der Stadtrat ist einer Diskussion dazu aber von Anfang an ausgewichen. Ob die Mittel dazu noch lauter waren, indem er einfach den Schwarzen Peter der armasuisse zuschob? Keine Probleme in anderen Gemeinden Was ebenfalls erstaunt: Wie die Übergabe von nicht mehr benötigten Armeegelände in anderen Städten verlief. So erwarb zum Beispiel Wil 2005 von der armasuisse das lokale Zeughausareal: 21‘245 Quadratmeter für 4 Millionen Franken. Es gibt da also durchaus Parallelen zu Uster: Der Preis ist in etwa derselbe, und die Fläche vergleichbar mit dem Zeughausareal in Uster. Einziger kleiner Unterschied: In Uster soll die Stadt 5 Millionen Franken für nur die Hälfte des Areals bezahlen. Ob Wil, Rapperswil, Winterthur, Zürich und anderswo – Überall, wo die armasuisse in den letzten Jahren ihre Zeughäuser veräusserte, bietet sich dasselbe Bild: In allen Gemeinden lief es reibungslos ab und alle Gemeinden übernahmen das gesamte Gelände. Einzige Ausnahme bildet da Uster. Und es folgt zwangsläufig die Frage: Weshalb? Es gibt zwei mögliche Antworten: Variante 1) Die armasuisse hat überall in der Schweiz dieselbe Liegenschaftspolitik. Einzig in Uster macht sie eine Ausnahme. Variante 2) Die armasuisse hat überall in der Schweiz dieselbe Liegenschaftspolitik. Einzig in Uster stellte sich die lokalen Entscheidungsträger dagegen. Denn sie sehen nicht, wie sie 2 das ganze Gelände nutzen können. Und hier schliesst sich der Kreis zur Informationsveranstaltung vom 5. April: Die Stadt Uster wollte nie das ganze Zeughausareal und brachte die armasuisse dazu, die eine Hälfte zu behalten, respektive im Baurecht abzugeben. Für uns ist dies die wahrscheinlichere Variante. Der Stadtrat agiert mit dem Zeughausareal leichtfertig, Wie wenn wir noch eine zweites oder drittes solches Gelände zur Verfügung haben. Doch es gibt in Uster nur ein Zeughausareal. Sonst ist im Zentrum von Uster alles verbaut. Das Zeughaus ist einzigartig und einmalig. Nutzen wir diese Chance ganz – nicht bloss zur Hälfte! 19. April 2016/FRP Abstimmungskomitee Nein zum Gestaltungsplan Zeughaus am 5. Juni www.zeughaus-uster.ch Medienkonferenz vom Dienstag, 19. April 2016, 10.00 Uhr Ort: Stadthaus, Uster, Sitzungszimmer 501 (5. Stock) Was will das Abstimmungskomitee? Von Werner Kessler, Gemeinderat BPU Es gilt das gesprochene Wort Das Komitee will: Dass das Zeughausareal vollständig der Öffentlichkeit dient, das heisst.: Belassen des ganzen Zeughaus-Areals in der heutigen „Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA)“; ZöBA ist beste aller bekannten Bauzonen, um jedwelche Spekulationen von Bund und Stadt auszuschliessen! Übernahme des ganzen Areals (25‘000 m2) durch die Stadt Uster (Kauf oder Baurecht), Kaufpreis höchstens 5 – 10 Mio. Franken (wie Stadt Wil/SG: 4.7 Mio. Fr für 21‘000 m2) Schaffung eines grossen Platzes im Innenhof (ca. 12‘000 m2) für kulturelle Veranstaltungen wie: o Grosskonzerte o Filmfestivals o Sportanlässe o Uster Messe o Märkte (zB Wochenmarkt) o Openair-Kinos o Zirkusse, etc. (zB Knie wieder einmal in Uster) o Evtl. als Aussenanlagen der Kantonsschule/Berufsschule in der Hohfuren (neue Kantonsschule verfügt über keine Aussenanlagen, für schulischen Sport) Dazu genügen die vom Stadtrat vorgesehenen 2‘500 m2 (50x50 Meter) bestimmt nicht. Denkbar ist, die bestehenden Zeughäuser für folgende Zwecke zu nutzen: Vereine Ortsmuseum Ateliers Belassen des „Museums 1861“ im Zeughausareal (Kündigung von armasuisse bereits ausgesprochen!) Jazz-Museum Musikschule Schweizerisches Musik-Archiv (mit ca. 10‘000 Tonträgern) Stiftung Eisenbahn-Sammlung Uster 2 Schulungsräume Familienzentrum Mögliche bauliche Veränderungen: Errichtung einer permanenten Bühne im Westteil (als Lärmrigel gegen Wohnquartiere) Verbindungsbauten zwischen den Zeughäusern (als Lärmriegel) Wichtig: Mit der „Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA)“ sind Gebäude baurechtlich möglich, um den Stadthofsaal und die Kleinkunstbühne Central inklusiv „Qtopia“ auf das Zeughaus-Areal zu verlegen. Zur Realisierung derartiger Gebäude bedarf es aber separater Baukredite, die vom Gemeinderat und vom Volk zuerst bewilligt werden müssen. Fazit: Es darf sich nicht dasselbe Planungs- und Realisierungs-Debakel wie im Kern Nord und Kern Süd oder in der Loren mit den dortigen Gestaltungsplänen wiederholen. 19. April 2016/WK Abstimmungskomitee Nein zum Gestaltungsplan Zeughaus am 5. Juni www.zeughaus-uster.ch Medienkonferenz vom Dienstag, 19. April 2016. 10.00 Uhr Ort: Stadthaus, Uster, Sitzungszimmer 501 (5. Stock) Was haben armasuisse und Stadt Uster zu verheimlichen? Die Gegnerinnen und Gegner des Gestaltungsplans Zeughaus verlangen schon seit längerer Zeit Einblick in die entsprechenden Akten. Die Chronologie mit der armasuisse: 6. Oktober 2015: Gesuch an armasuisse um Akteneinsicht 2006 – 2009 (Antwort: In den nächsten Tagen werde Gesuch behandelt 26. Oktober 2015: armasuisse verweigert Akteneinsicht 9. November 2015: Schlichtungsantrag an eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB); Art. 13 eidg. Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ. 14. Januar 2016: EDÖB eröffnete seine Empfehlung. Antrag wird vollumfänglich gutgeheissen, armasuisse wird verpflichtet, die Akten zur Einsicht freizugeben. Akten mussten dem EDÖB bereits geliefert werden (Empfehlung ist auf Internet abrufbar) 1. Februar 2016: armasuisse liefert Liste der (noch gefundenen resp. wieder beschafften und dem EDÖB bereits gelieferten) 17 Dokumente (59 Seiten); mit der Aufforderung um Nachricht, welche Dokumente ich einsehen wolle. 8. Februar 2016: Interesse an der Einsicht in alle 17 Dokumente bekundet. 18. März 2016 (1 ½ Monate nachher): armasuisse liefert endlich den Kostenvoranschlag. Kosten aufgeteilt in: - Lektüre der 17 Dokumente (59 Seiten): 200 CHF (2 Personen à 1 Stunde) - Anhörung von Dritten nach Art 11 BGÖ: 100 CHF (1Stunde) - Konsultation Fachpersonen wie Öffentlichkeitsberatende, Juristinnen und Juristen, Kommunikationsfachleute, Fachleute der betroffenen Bereiche: 200 CHF (2 Stunden) - Rechtliche Prüfung: 200 CHF (2 Stunden). Total voraussichtliche Kosten:700 CHF! Bemerkung: Anhang zu VBGÖ: Pro Kopie Fr. 0.20, dh. Fr. 11.80 (unter Fr. 100dürfen keine Kosten verlangt werden) 29. März 2016: Mitteilung an armasuisse, Festhalten an Akten-Einsicht, Kostenvoranschlag werde nicht akzeptiert. .8. April 2016: armasuisse ist bereit, die Dokumente elektronisch zu schicken, an Kostenvoranschlag wird festgehalten, mit Einschränkung, diese könnten schlussendlich auch tiefer sein (erst nach Lieferung der Dokumente bekannt). 14. April 2015: Antrag an EBÖD um eine Verfügung betreffend Kosten. Art. 15 BGÖ. Ausgang nach 7 Monaten weiterhin offen 2 Chronologie mit der Stadt Uster 4. Oktober 2015: Gesuch an Stadt Uster um Einsicht in die Akten 2006 – 2009 26. Oktober 2015: Eingang des Gesuchs (nach erstmaliger Nachfrage) bestätigt 24. November 2015: Stadtrat lehnt Einsicht ab. Verzicht auf Weiterzug an Bezirksrat 15. April 2016: gestützt auf Entscheid des Bezirksrates Uster im Fall Fällanden (Akteneinsicht sei zu gewähren) neuer Antrag an den Stadtrat für Akteneinsicht. Ausgang noch offen Frage: Was haben die armasuisse und die Stadt Uster zu verheimlichen? Haben sie dem Stimmvolk im Jahre 2009 nicht die volle Wahrheit gesagt oder gar gelogen? Man weiss es nicht, muss es aber nach diesem Verhalten annehmen. Das Volk ist es wohl wert, dass man ihm die Wahrheit ganz und unverhüllt sage“ Johann Kaspar Sieber (1821 – 1878); 1850 – 1869 Sekundarlehrer in Uster, 1869 – 1878 Zürcher Regierungsrat, Kämpfer für die Volksbefreiung durch Volksbildung. 19. April 2016 Abstimmungskomitee Nein zum Gestaltungsplan Zeughaus am 5. Juni www.zeughaus-uster.ch Medienkonferenz vom Dienstag, 19. April 2016, 10.00 Uhr Ort: Stadthaus, Uster, Sitzungszimmer 501 (5. Stock) Was wollte die Bevölkerung 2005? Stadtentwicklungsgespräch 2005, abrufbar unter www.zeughaus-uster.ch Gruppe: Gemeinderat Eine Umzonung des Areals drängt sich klar auf, da die jetzige Zone für öffentliche Bauten und Anlagen wenig (profitablen) Spielraum zulässt, aber eine Zonenänderung finanziell sehr attraktiv sein könnte. (..) Eine vorläufige Schätzung in der Gruppe tippt auf einen Arealpreis von rund 12 Millionen Franken. Gruppe: Wirtschaft, Vorstand Gewerbeverband, Vorstand Wirtschaftsforum, Architektinnen, Architekten, Investorinnen, Investoren Das Zeughausareal hat in Uster keine Zentrumsfunktion. Hingegen hat Wohnungsbau eine realistische Investitionschance. Gruppe: Vereine Nutzniessende: «Ohne Träume kann man nicht leben!» Viele Ansprüche, Synergien nutzen. Qbus, Jazzclub, Rock-’n’-Roll-Club, Kulturzentrum mit kurzen Wegen.Gelände soll belebt werden, die Entwicklung in kleinen Schritten erfolgen.Saalfrage: Der Stadthof hat keine gute Atmosphäre. Stadt soll führen, das Areal erwerben und Spielregeln festlegen. Gemischte Trägerschaft aufbauen. Kultur- und Vereinsleben fördern. Piazza einrichten. Auf die Nachbarn Rücksicht nehmen. Gruppe : Offen, Bevölkerung, Anwohnerschaft, Interessentinnen, Interessenten aufgrund Inserate Die Struktur soll bleiben. Kern/Zentrum schaffen. Gesicht für die Stadt schaffen. Keine Monostruktur schaffen. Keinen Einheitsbrei durch Investoren zulassen. Umnutzung der Bauten (keine bzw. wenige Neubauten). Öffnung des Areals, das gibt Raum und Platz. Erhalten und Beleben der Bauten. Erhaltung des Stadtbildes, keine grossen Veränderungen der Stadtgestalt zulassen. Lebendiger Lebens- und Arbeitsraum. Mehrwert schaffen für die ganze Stadt. - Durchmischung des Quartiers, d. h. Kleingewerbe und Wohnen. Die ruhige, komfortable Situation für die Nachbarschaft erhalten. Vielfältige Nutzungen. Autofreies Wohnen alternative Wohnformen. Kulturelle Nutzung (Kino, Disco . . .). Spielplatz, Kaffee. Öffentlicher Raum. Begrünung Park? Schulen, Treffpunkt, Jugendhaus. Kulturraum. Kleingewerbe (geregelter Betrieb bzw. Lärmemission). Zürcher Militärmuseum – Militärmuseum bräuchte auch Umgebung Exerzierplatz & Werkstätten. 19. April 2016
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