Medienkonferenz vom 19.04.16

Abstimmungskomitee
Nein zum Gestaltungsplan Zeughaus am 5. Juni
www.zeughaus-uster.ch
Medienkonferenz vom Dienstag, 19. April 2016, 10.00 Uhr
Ort: Stadthaus, Uster, Sitzungszimmer 501 (5. Stock)
Das ganze Zeughaus als
Kulturzentrum für Uster
Drei Gründe, die gegen den Gestaltungsplan Zeughaus sprechen:

Eine Stadt wie Uster braucht das ganze Zeughausareal für sein Kulturzentrum.
Nicht nur die Hälfte.

Die Eidgenossenschaft war von Anfang an bereit, Uster das ganze Areal zu überlassen. Doch die Stadt wollte nicht: Ihr war es zu gross!

Das Zeughaus ist eine einmalige Chance: Es gibt keine vergleichbare Fläche in der
Nähe zum Ustermer Stadtzentrum. Nutzen wir das ganze Potential!
19. April 2016
Abstimmungskomitee
Nein zum Gestaltungsplan Zeughaus am 5. Juni
www.zeughaus-uster.ch
Medienkonferenz vom Dienstag, 19. April 2016, 10.00 Uhr
Ort: Stadthaus, Uster, Sitzungszimmer 501 (5. Stock)
Was wollen Stadt- und Gemeinderat mit dem privaten GP?
Was will das WFU?
Von Paul Stopper, Gemeinderat BPU
Es gilt das gesprochene Wort
25 Meter hohe Gebäude (Hochhäuser) im Innenhof, d.h. Maximierung des Gewinns.
Durch Stadt Uster erstprämiertes Projekt!!
Problematik Westteil (armasuisse): Aufhebung der „Zone für öffentliche Bauten und
Anlagen (ZöBA)“. Damit kann die armasuisse das Land verkaufen oder im Baurecht
abgeben. Möglicher Gewinn: 13 bis 26 Millionen Franken (13‘000 m2 à Fr. 1‘000.- bis
2‘000.-). Umgelegt auf die vorgesehenen 130 Wohnungen: Fr. 1‘000‘000.- bis 2‘000‘000.pro Wohnung, ohne Baukosten (günstig, billig?).
Mit den Hochhäusern ist erstens klar, dass kein Platz mehr vorhanden ist und dass vor
allem die künftigen Bewohner keine Freude an Veranstaltungen auf dem ZeughausAreal haben werden.
2
Die bestehenden Zeughäuser müssten geräumt werden. Das „Museum 1861“ im Zeughausareal müsste ausziehen. Wohin? Die Kündigung ist von armasuisse bereits auf
Juni 2017 ausgesprochen!
Problematik Ostteil (Stadt Uster): Mit dem privaten Gestaltungsplan wird die „Zone für
öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA)“ ebenfalls aufgehoben. Damit wird auch der Ostteil
„privatisiert“, d.h. die Stadt könnte im Rahmen ihrer Finanzkompetenzen ebenfalls gewisse
Teile verkaufen, d.h. damit spekulieren. So zB.:
zur Finanzierung des (eigentlich nicht finanzierbaren) Kongresszentrums des
Wirtschaftsforums Uster (WFU). Es ist ja bekannt, dass die Stadt nie in der Lage sein
wird, das Projekt des WFU zu finanzieren (deutlich über 300 Millionen Franken).
Fazite:

Von Platz keine Rede

Kulturschaffende werden an die Wand gedrängt

Westliche Zeughäuser würden zu Wohnungen

Kultur müsste ausziehen oder würde verkümmern

Im östlichen Teil könnte ebenfalls spekuliert werden.
„Das Volk ist es wohl wert, dass man ihm die Wahrheit ganz und unverhüllt sage“
Johann Kaspar Sieber (1821 – 1878); 1850 – 1869 Sekundarlehrer in Uster, 1869 – 1878 Zürcher
Regierungsrat, Kämpfer für die Volksbefreiung durch Volksbildung.
19. April 2016/Stp
Abstimmungskomitee
Nein zum Gestaltungsplan Zeughaus am 5. Juni
www.zeughaus-uster.ch
Medienkonferenz vom Dienstag, 19. April 2016, 10.00 Uhr
Ort: Stadthaus, Uster, Sitzungszimmer 501 (5. Stock)
„Gemeinnützig“ heisst weder „günstig“ noch „billig“
Von Thomas Wüthrich, Gemeinderat Grüne
Es gilt das gesprochene Wort
Anlässlich der Stadtentwicklungsgespräche im Jahr 2005 sah die Zukunft des
Zeughausareals durchaus noch rosig aus – auch wenn schon die Idee geäussert wurde,
dass auf dem Areal Wohnungen gebaut werden könnten.
Verheerend aber war, als der damalige Stadtpräsident seine Strategie zum Zeughausareal
verkündete; der entscheidende taktische Fehler war damit gemacht. Die Strategie sah vor,
dass die Stadt Uster zwar das ganze Areal kaufen möchte, auf zwei Dritteln des Areals
aber Wohnungen und Gewerbe ansiedeln würde. Mit dem "Gewinn" aus diesem Teil des
Areals sollte das dritte Drittel für die Kultur finanziert werden.
Auf den ersten Blick eine bestechende Idee – nur gab die Stadt damit alle Trümpfe aus der
Hand. Wieso sollte die armasuisse der Stadt Uster jetzt das Land günstig verkaufen, wenn
sie selber gut verdienen könnte, da ja der Stadtrat eine Umzonung eines Teils des Areals
ins Auge fasst?
Nur schon mit der vom Stadtrat geäusserten Absicht, nahm der Wert des Areals massiv
zu. Sollte ein Teil tatsächlich in eine Wohnzone umgezont werden können, ist das Land
mindestens dreimal soviel wert. Diesen Aufzonungs-Gewinn wollte die armasuisse nun
selber realisieren und nicht der Stadt Uster überlassen. Während praktisch zur selben Zeit
beispielsweise die Städte Wil und Rapperswil-Jona der armasuisse die jeweiligen
Zeughaus-Areale günstig abkaufen konnte – wir kommen nochmals darauf zu sprechen –
legte sich die Stadt Uster gleich selber die Fallstricke und verhedderte sich darin.
Die Verhandlungsposition der Stadt Uster gegenüber der armasuisse war unter diesen
Umständen fatal. Der Trumpf, das Areal vollumfänglich in der Zone der öffentlichen Bauten
zu belassen, war im Rahmen der stadträtlichen Strategie faktisch verspielt.
2009: Ein Ja zu was eigentlich?
Als 2009 über den Fünf-Phasen-Plan dank des Referendums von unserer Seite überhaupt
abgestimmt werden konnte, war die Nutzung des Areals nicht klar definiert – und ist es bis
heute nicht. Damals sagten die Stimmberechtigten Ja ohne zu wissen, was wirklich geplant
ist. Ging man damals von einem Kultur- und Tagungszentrum mit Hotelbetrieb aus steht
heute der multifunktionale Kulturtreffpunkt Uster im Mittelpunkt. Für diesen Neubau liegt
aber kein Nutzungskonzept vor. Sprich, man plant und baut, ohne genau zu wissen, wie der
KTU funktionieren soll. Spannend finden wir Grünen, dass nun auch die Kantonsschule den
Bedarf nach einem grossen Saal anmeldet. Die Grünen haben schon immer darauf
hingewiesen: Warum nicht gleich die ganze Kantonsschule und allenfalls weitere Schulen
auf dem Areal ansiedeln?!?
2
Was bei der Abstimmung 2009 auch nicht klar war – und es bis heute nicht ist –, ist welche
Wertschöpfung die armasuisse auf ihrem Teil des Areals erreicht. Wie hoch ist der
Landpreis, wenn der Westteil tatsächlich umgezont wird? Welchen Ertrag generiert die
armasuisse mit den geplanten Wohnungen und Gewerbebauten? Wir befürchten, dass
Uster der armasuisse hier das ehemalige Geschenk noch zusätzlich vergoldet! Dass diese
Zahlen den Stimmberechtigten immer noch vorenthalten werden, ist ein Skandal
Denn wenn der Gestaltungsplan gemeinnützigen Wohnungsbau vorschreibt, dann ist das
eher irreführend als erhellend. „Gemeinnütziger Wohnungsbau“ heisst nicht günstiger
Wohnungsbau. Als ehemaliger Geschäftsleiter einer Wohnbaugenossenschaft weiss ich,
wovon ich spreche. Angesichts der zentralen Lage werden es Wohnungen für Besser- oder
Doppelverdienende sein. Eine soziale Durchmischung wird niemand finanzieren wollen.
19. April 2016/TW
Abstimmungskomitee
Nein zum Gestaltungsplan Zeughaus am 5. Juni
www.zeughaus-uster.ch
Medienkonferenz vom Dienstag, 19. April 2016, 10.00 Uhr
Ort: Stadthaus, Uster, Sitzungszimmer 501 (5. Stock)
Der Stadt ist das ganze Areal zu gross
Von Patricio Frei, Gemeinderat Grüne
Es gilt das gesprochene Wort
Wir wollen das ganze Zeughaus als Kulturzentrum, nicht nur die Hälfte – das ist es, was die
Gegnerinnen und Gegner des Gestaltungsplans des Zeughaus wollen, der am 5. Juni zur
Abstimmung kommt. Immer wieder haben wir diese Position im Gemeinderat vertreten. Und
über Jahre hinweg hatte der Stadtrat eine einzige Antwort darauf parat: „Die armasuisse
will der Stadt Uster nicht das ganze Gelände geben.“
Doch an der Informationsveranstaltung kam nun die Wahrheit endlich ans Licht: Die
armasuisse wollte ursprünglich der Stadt Uster das ganze Gelände im Baurecht zur
Verfügung stellen, doch die Stadt Uster sah keinen Verwendungszweck für ein solch
grosse Fläche – so die Aussage des zuständigen Stadtrats Thomas Kübler. Diese
Ausführungen haben uns Gegnerinnen und Gegner die Augen geöffnet. Mit anderen
Worten: Das ganze Zeughausareal ist der Stadt Uster zu gross.
Die Gegner der stadträtlichen Zeughauspolitik hatten also recht erhalten. Und plötzlich
wurde an diesem 5. April die Fragestellung umgekehrt: Eigentlich ging es jahrelang um die
Frage, ob die Stadt Uster eigentlich das ganze Zeughausgelände oder nur die Hälfte will.
Der Stadtrat ist einer Diskussion dazu aber von Anfang an ausgewichen. Ob die Mittel dazu
noch lauter waren, indem er einfach den Schwarzen Peter der armasuisse zuschob?
Keine Probleme in anderen Gemeinden
Was ebenfalls erstaunt: Wie die Übergabe von nicht mehr benötigten Armeegelände in
anderen Städten verlief. So erwarb zum Beispiel Wil 2005 von der armasuisse das lokale
Zeughausareal: 21‘245 Quadratmeter für 4 Millionen Franken. Es gibt da also durchaus
Parallelen zu Uster: Der Preis ist in etwa derselbe, und die Fläche vergleichbar mit dem
Zeughausareal in Uster. Einziger kleiner Unterschied: In Uster soll die Stadt 5 Millionen
Franken für nur die Hälfte des Areals bezahlen.
Ob Wil, Rapperswil, Winterthur, Zürich und anderswo – Überall, wo die armasuisse in den
letzten Jahren ihre Zeughäuser veräusserte, bietet sich dasselbe Bild: In allen Gemeinden
lief es reibungslos ab und alle Gemeinden übernahmen das gesamte Gelände. Einzige
Ausnahme bildet da Uster. Und es folgt zwangsläufig die Frage: Weshalb?
Es gibt zwei mögliche Antworten:
Variante 1) Die armasuisse hat überall in der Schweiz dieselbe Liegenschaftspolitik. Einzig
in Uster macht sie eine Ausnahme.
Variante 2) Die armasuisse hat überall in der Schweiz dieselbe Liegenschaftspolitik. Einzig
in Uster stellte sich die lokalen Entscheidungsträger dagegen. Denn sie sehen nicht, wie sie
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das ganze Gelände nutzen können. Und hier schliesst sich der Kreis zur
Informationsveranstaltung vom 5. April: Die Stadt Uster wollte nie das ganze
Zeughausareal und brachte die armasuisse dazu, die eine Hälfte zu behalten, respektive im
Baurecht abzugeben. Für uns ist dies die wahrscheinlichere Variante.
Der Stadtrat agiert mit dem Zeughausareal leichtfertig, Wie wenn wir noch eine zweites
oder drittes solches Gelände zur Verfügung haben. Doch es gibt in Uster nur ein
Zeughausareal. Sonst ist im Zentrum von Uster alles verbaut. Das Zeughaus ist einzigartig
und einmalig. Nutzen wir diese Chance ganz – nicht bloss zur Hälfte!
19. April 2016/FRP
Abstimmungskomitee
Nein zum Gestaltungsplan Zeughaus am 5. Juni
www.zeughaus-uster.ch
Medienkonferenz vom Dienstag, 19. April 2016, 10.00 Uhr
Ort: Stadthaus, Uster, Sitzungszimmer 501 (5. Stock)
Was will das Abstimmungskomitee?
Von Werner Kessler, Gemeinderat BPU
Es gilt das gesprochene Wort
Das Komitee will:
Dass das Zeughausareal vollständig der Öffentlichkeit dient, das heisst.:

Belassen des ganzen Zeughaus-Areals in der heutigen „Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA)“; ZöBA ist beste aller bekannten Bauzonen, um
jedwelche Spekulationen von Bund und Stadt auszuschliessen!

Übernahme des ganzen Areals (25‘000 m2) durch die Stadt Uster (Kauf oder Baurecht), Kaufpreis höchstens 5 – 10 Mio. Franken (wie Stadt Wil/SG: 4.7 Mio. Fr für
21‘000 m2)

Schaffung eines grossen Platzes im Innenhof (ca. 12‘000 m2) für kulturelle Veranstaltungen wie:
o Grosskonzerte
o Filmfestivals
o Sportanlässe
o Uster Messe
o Märkte (zB Wochenmarkt)
o Openair-Kinos
o Zirkusse, etc. (zB Knie wieder einmal in Uster)
o Evtl. als Aussenanlagen der Kantonsschule/Berufsschule in der Hohfuren
(neue Kantonsschule verfügt über keine Aussenanlagen, für schulischen
Sport)
Dazu genügen die vom Stadtrat vorgesehenen 2‘500 m2 (50x50 Meter) bestimmt
nicht.
Denkbar ist, die bestehenden Zeughäuser für folgende Zwecke zu nutzen:
 Vereine
 Ortsmuseum
 Ateliers
 Belassen des „Museums 1861“ im Zeughausareal (Kündigung von
armasuisse bereits ausgesprochen!)
 Jazz-Museum
 Musikschule
 Schweizerisches Musik-Archiv (mit ca. 10‘000 Tonträgern)
 Stiftung Eisenbahn-Sammlung Uster
2


Schulungsräume
Familienzentrum
Mögliche bauliche Veränderungen:
 Errichtung einer permanenten Bühne im Westteil (als Lärmrigel gegen Wohnquartiere)
 Verbindungsbauten zwischen den Zeughäusern (als Lärmriegel)
Wichtig:
Mit der „Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA)“ sind Gebäude baurechtlich
möglich, um den Stadthofsaal und die Kleinkunstbühne Central inklusiv „Qtopia“ auf das
Zeughaus-Areal zu verlegen. Zur Realisierung derartiger Gebäude bedarf es aber
separater Baukredite, die vom Gemeinderat und vom Volk zuerst bewilligt werden müssen.
Fazit:
Es darf sich nicht dasselbe Planungs- und Realisierungs-Debakel wie im Kern Nord
und Kern Süd oder in der Loren mit den dortigen Gestaltungsplänen wiederholen.
19. April 2016/WK
Abstimmungskomitee
Nein zum Gestaltungsplan Zeughaus am 5. Juni
www.zeughaus-uster.ch
Medienkonferenz vom Dienstag, 19. April 2016. 10.00 Uhr
Ort: Stadthaus, Uster, Sitzungszimmer 501 (5. Stock)
Was haben armasuisse und Stadt Uster zu verheimlichen?
Die Gegnerinnen und Gegner des Gestaltungsplans Zeughaus verlangen schon seit
längerer Zeit Einblick in die entsprechenden Akten. Die Chronologie mit der armasuisse:
 6. Oktober 2015: Gesuch an armasuisse um Akteneinsicht 2006 – 2009 (Antwort: In
den nächsten Tagen werde Gesuch behandelt
 26. Oktober 2015: armasuisse verweigert Akteneinsicht
 9. November 2015: Schlichtungsantrag an eidg. Datenschutz- und
Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB); Art. 13 eidg. Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ.
 14. Januar 2016: EDÖB eröffnete seine Empfehlung. Antrag wird vollumfänglich
gutgeheissen, armasuisse wird verpflichtet, die Akten zur Einsicht freizugeben. Akten
mussten dem EDÖB bereits geliefert werden (Empfehlung ist auf Internet abrufbar)
 1. Februar 2016: armasuisse liefert Liste der (noch gefundenen resp. wieder beschafften
und dem EDÖB bereits gelieferten) 17 Dokumente (59 Seiten); mit der Aufforderung
um Nachricht, welche Dokumente ich einsehen wolle.
 8. Februar 2016: Interesse an der Einsicht in alle 17 Dokumente bekundet.
 18. März 2016 (1 ½ Monate nachher): armasuisse liefert endlich den
Kostenvoranschlag. Kosten aufgeteilt in:
- Lektüre der 17 Dokumente (59 Seiten): 200 CHF (2 Personen à 1 Stunde)
- Anhörung von Dritten nach Art 11 BGÖ: 100 CHF (1Stunde)
- Konsultation Fachpersonen wie Öffentlichkeitsberatende, Juristinnen und Juristen,
Kommunikationsfachleute, Fachleute der betroffenen Bereiche: 200 CHF (2
Stunden)
- Rechtliche Prüfung: 200 CHF (2 Stunden).
Total voraussichtliche Kosten:700 CHF!
Bemerkung: Anhang zu VBGÖ: Pro Kopie Fr. 0.20, dh. Fr. 11.80 (unter Fr.
100dürfen keine Kosten verlangt werden)
 29. März 2016: Mitteilung an armasuisse, Festhalten an Akten-Einsicht,
Kostenvoranschlag werde nicht akzeptiert.
 .8. April 2016: armasuisse ist bereit, die Dokumente elektronisch zu schicken, an
Kostenvoranschlag wird festgehalten, mit Einschränkung, diese könnten schlussendlich
auch tiefer sein (erst nach Lieferung der Dokumente bekannt).
 14. April 2015: Antrag an EBÖD um eine Verfügung betreffend Kosten. Art. 15 BGÖ.
Ausgang nach 7 Monaten weiterhin offen
2
Chronologie mit der Stadt Uster

4. Oktober 2015: Gesuch an Stadt Uster um Einsicht in die Akten 2006 – 2009

26. Oktober 2015: Eingang des Gesuchs (nach erstmaliger Nachfrage) bestätigt

24. November 2015: Stadtrat lehnt Einsicht ab. Verzicht auf Weiterzug an
Bezirksrat

15. April 2016: gestützt auf Entscheid des Bezirksrates Uster im Fall Fällanden
(Akteneinsicht sei zu gewähren) neuer Antrag an den Stadtrat für Akteneinsicht.
Ausgang noch offen
Frage:
Was haben die armasuisse und die Stadt Uster zu verheimlichen? Haben sie dem
Stimmvolk im Jahre 2009 nicht die volle Wahrheit gesagt oder gar gelogen? Man
weiss es nicht, muss es aber nach diesem Verhalten annehmen.
Das Volk ist es wohl wert, dass man ihm die Wahrheit ganz und unverhüllt sage“
Johann Kaspar Sieber (1821 – 1878); 1850 – 1869 Sekundarlehrer in Uster, 1869 – 1878 Zürcher
Regierungsrat, Kämpfer für die Volksbefreiung durch Volksbildung.
19. April 2016
Abstimmungskomitee
Nein zum Gestaltungsplan Zeughaus am 5. Juni
www.zeughaus-uster.ch
Medienkonferenz vom Dienstag, 19. April 2016, 10.00 Uhr
Ort: Stadthaus, Uster, Sitzungszimmer 501 (5. Stock)
Was wollte die Bevölkerung 2005?
Stadtentwicklungsgespräch 2005, abrufbar unter www.zeughaus-uster.ch
Gruppe: Gemeinderat
Eine Umzonung des Areals drängt sich klar auf, da die jetzige Zone für öffentliche
Bauten und Anlagen wenig (profitablen) Spielraum zulässt, aber eine Zonenänderung
finanziell sehr attraktiv sein könnte.
(..) Eine vorläufige Schätzung in der Gruppe tippt auf einen Arealpreis von rund 12
Millionen Franken.
Gruppe: Wirtschaft, Vorstand Gewerbeverband, Vorstand Wirtschaftsforum,
Architektinnen, Architekten, Investorinnen, Investoren
Das Zeughausareal hat in Uster keine Zentrumsfunktion. Hingegen hat Wohnungsbau
eine realistische Investitionschance.
Gruppe: Vereine Nutzniessende: «Ohne Träume kann man nicht leben!»
Viele Ansprüche, Synergien nutzen. Qbus, Jazzclub, Rock-’n’-Roll-Club, Kulturzentrum
mit kurzen Wegen.Gelände soll belebt werden, die Entwicklung in kleinen Schritten
erfolgen.Saalfrage: Der Stadthof hat keine gute Atmosphäre. Stadt soll führen, das Areal
erwerben und Spielregeln festlegen. Gemischte Trägerschaft aufbauen. Kultur- und
Vereinsleben fördern. Piazza einrichten. Auf die Nachbarn Rücksicht nehmen.
Gruppe : Offen, Bevölkerung, Anwohnerschaft, Interessentinnen, Interessenten
aufgrund Inserate
Die Struktur soll bleiben. Kern/Zentrum schaffen. Gesicht für die Stadt schaffen. Keine
Monostruktur schaffen. Keinen Einheitsbrei durch Investoren zulassen. Umnutzung der
Bauten (keine bzw. wenige Neubauten). Öffnung des Areals, das gibt Raum und Platz.
Erhalten und Beleben der Bauten. Erhaltung des Stadtbildes, keine grossen
Veränderungen der Stadtgestalt zulassen. Lebendiger Lebens- und Arbeitsraum.
Mehrwert schaffen für die ganze Stadt. - Durchmischung des Quartiers, d. h.
Kleingewerbe und Wohnen. Die ruhige, komfortable Situation für die Nachbarschaft
erhalten. Vielfältige Nutzungen. Autofreies Wohnen alternative Wohnformen. Kulturelle
Nutzung (Kino, Disco . . .). Spielplatz, Kaffee. Öffentlicher Raum. Begrünung Park?
Schulen, Treffpunkt, Jugendhaus. Kulturraum. Kleingewerbe (geregelter Betrieb bzw.
Lärmemission). Zürcher Militärmuseum – Militärmuseum bräuchte auch Umgebung
Exerzierplatz & Werkstätten.
19. April 2016