PRESSEMITTEILUNG

PRESSEMITTEILUNG
KOMPLEXE BIOLOGIKA/BIOSIMILARS: KEIN AUSTAUSCH OHNE
MEDIZINISCHEN GRUND
Ludwigshafen, 20. April 2016 – Bei Patienten, die mit einem Biologikum behandelt werden, sollte kein
Therapiewechsel aus nicht medizinischen Gründen erfolgen. Dies forderten AbbVie-Experten in Anlehnung
an die Positionen von Fachgesellschaften und Patientenorganisationen 1,2 im Rahmen des Pressetermins
„Fascination Biologics – Qualitätsgesicherter Einsatz von Biologika. Heute und in Zukunft“*. Nachahmerprodukte von Biologika, sogenannte Biosimilars, sind nie identisch mit dem Referenzprodukt, da sie auf
Basis einer anderen Zelllinie und anderer Herstellungsprozesse produziert werden. 3 Unter dem Aspekt der
Unterscheidbarkeit und Transparenz beleuchteten die Referenten die Implikationen der Unterschiede
zwischen Original-Biologika und Biosimilars für die Austauschbarkeit und Nachverfolgbarkeit bei
unerwünschten Ereignissen. 4,5,6 Ein weiterer Schwerpunkt des Pressetermins behandelte das Thema
Innovation: Trotz moderner Therapien gibt es Patienten, die nicht ausreichend auf die zur Verfügung
stehenden Behandlungen ansprechen. 7 Damit die Versorgungssituation dieser Patienten auch in Zukunft
verbessert werden kann, forscht AbbVie konsequent weiter an der Entwicklung innovativer Therapien.
Biosimilars sind keine Generika. Biosimilars sind im Gegensatz zu Generika mit dem Originalprodukt niemals
identisch. Dies liegt am grundsätzlich verschiedenen Herstellungsprozess von Biologika im Vergleich zu
chemisch synthetisierten Wirkstoffen. 8 „Medikamente mit kleinem Molekülgewicht können chemisch
hergestellt werden und daher von Nachahmern exakt reproduziert werden. Anders ist das bei den zum Teil aus
mehr als 20.000 Atomen bestehenden komplexen Biologika, wie den monoklonalen Antikörpern und ihren
Nachahmerprodukten, den Biosimilars: Für die Herstellung von Biologika benötigt man biologische Systeme,
d.h. spezielle Zellen. Dadurch ist das Herstellungsverfahren und die Qualitätskontrolle produktbestimmend
und wesentlich aufwendiger als bei chemisch synthetisierten Wirkstoffen“, erklärte Dr. Björn Wolff, Head of
Medical Immunology bei AbbVie Deutschland, im Rahmen des Fachpressetermins.
Biosimilars sind ähnlich, aber nicht gleich
Die verwendeten Zellen bzw. Zelllinien und das Wissen über den Herstellungsprozess sind proprietär und
liegen dem Biosimilar-Hersteller nicht vor. 9 Da diese jedoch maßgeblich für das Endprodukt sind, ist ein
Biosimilar im Gegensatz zu einem Generikum per Definition nie identisch mit dem Original-Biologikum.3,4 Die
Zulassung eines Biosimilars bedeutet demnach nicht, dass es ohne weiteres mit dem Referenzprodukt
austauschbar ist.4 Der Fragestellung, ob auch Original-Biologika Biosimilars ihrer selbst sind, begegnete Dr.
Stefanie Hauck, Leiterin New Biological Entities Process Development & Formulation Sciences: „Bei unserem
biologischen Originalprodukt ist die Zelllinie über den Herstellungszeitraum von 15 Jahren unverändert
geblieben. Änderungen im Herstellungsprozess wurden lediglich bei der Anpassung des Produktionsmaßstabs
aufgrund der Erweiterung der Indikationen vorgenommen. Es wurden neue Herstellungsstandorte etabliert
und die Spezifikationsgrenzen für die analytische Untersuchung unseres Produktes enger gesetzt. Dies alles
erfolgte gemäß den Vorgaben der European Medicines Agency.” Auch der Verband der European
Biopharmaceutical Enterprises betont in seinem Positionspapier: „Ein Biologikum als ein Biosimilar seiner
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selbst zu bezeichnen, wird den Unterschieden zwischen einer Änderung im Herstellungsprozess des
Originalprodukts einerseits und der Biosimilarität andererseits nicht gerecht und birgt das Risiko, das
Vertrauen in Biologika zu schwächen.“9
Extrapolation der Indikationen in der Diskussion
Für die Zulassung von Biosimilars durch die europäische Zulassungsbehörde EMA müssen die Hersteller eine
ausreichende Ähnlichkeit des Biosimilars mit dem Original-Biologikum im Hinblick auf Qualität, biologische
Aktivität, Sicherheit und Wirksamkeit nachweisen. 10 Im Vergleich zum Referenzprodukt durchläuft das
Biosimilar dabei ein reduziertes Studienprogramm.10 Die Ergebnisse in einer Indikation können dann unter
bestimmten Voraussetzungen auf andere Indikationen, in denen das Referenzprodukt zugelassen ist,
übertragen bzw. extrapoliert werden, ohne dass hierfür Studien durchgeführt werden müssen. 11 Allerdings ist
bei erfolgter Extrapolation für den behandelnden Arzt in der Fachinformation nicht ersichtlich, bei welchen
Indikationen die Zulassung auf Basis einer Extrapolation erfolgte und welche Studien mit den Biosimilars
vorliegen. Denn derzeit beinhaltet die Fachinformation eines Nachahmerproduktes in diesen Fällen nur die
zulassungsrelevanten Daten des Referenzproduktes. Doch insbesondere wenn die Indikationen
unterschiedliche Dosierungen und Zielpopulationen beinhalten, können die Aussagen zu Sicherheit und
Immunogenität nicht automatisch als ausreichend angesehen werden. 12 So fordert zum Beispiel der Verband
Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) die Ergänzung der Fachinformation von Biosimilars um eine
Übersicht, die angibt, welche Anwendungsgebiete durch klinische Vergleichsstudien belegt sind und welche
durch Extrapolation abgeleitet wurden. 13
Eindeutige Unterscheidbarkeit zur Erfassung von Sicherheit und Wirksamkeit
„Die zurzeit zugelassenen Biosimilars werden mit demselben Freinamen (International Nonproprietary
Name/INN) bezeichnet wie das Referenzprodukt. Dadurch können sie nicht klar voneinander unterschieden
werden, was aber essentiell ist, um mögliche Nebenwirkungen früh erfassen und klar zuordnen zu können.
Deshalb fordern deutsche Fachgesellschaften und Patientenorganisationen eine eindeutig vom
Referenzprodukt unterscheidbare Wirkstoffbezeichnung sowie ein engmaschiges Monitoring des
Wirksamkeits- und Sicherheitsprofils von Biosimilars auch nach Marktzulassung“, teilte Stefanie Zervos, Head
of Biotherapeutics Value bei AbbVie Deutschland, mit. „Zudem sollte die Verschreibung von Biologika unter
Verwendung des Produktnamens und der Chargennummer erfolgen.“ Für die genaue Bezeichnung der
unterschiedlichen Biologika, einschließlich Biosimilars, schlug die Weltgesundheitsorganisation einen so
genannten „Biological Qualifier (BQ)“ vor. 14 Er besteht aus einem zufälligen, vierstelligen Code, der zusätzlich
in Verbindung mit dem INN aufgeführt werden soll.14 Die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA hat diesen
Vorschlag aufgegriffen und nun das erste Biosimilar eines monoklonalen Antikörpers mit einem
unterscheidbaren Freinamen zugelassen. 15
Um die Sicherheit und Wirksamkeit von Biosimilars, genau wie bei Originalpräparaten, nach Marktzulassung zu
untersuchen, ist deren Aufnahme in Register wichtig. Momentan sind noch zu wenige Patienten, die mit
Biosimilars behandelt werden, in die bestehenden Biologika-Register eingeschlossen. 16 „Im Sinne der
Transparenz und Patientensicherheit befürworten wir die Aufnahme in nationale Register gleichermaßen für
alle Hersteller. Denn nur so kann die Evidenz zum Wirksamkeits- und Sicherheitsprofil erweitert und Ärzten zur
Verfügung gestellt werden“, sagte Stefanie Zervos.
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Kein Therapiewechsel aus nicht medizinischen Gründen
Erkrankungen, die mit Biologika und insbesondere mit monoklonalen Antikörpern behandelt werden, sind oft
chronisch, schwerwiegend und komplex. Der Verlauf der Krankheitsaktivität ist häufig nur schwer
vorhersehbar. Für die Behandlung liegt die Entscheidung über die entsprechende Biologika-Therapie beim Arzt,
in Abstimmung mit dem Patienten unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation. 17 In Bezug auf die
Wahl des Präparates plädiert der vfa für die Wahrung der Therapiehoheit des Arztes und spricht sich gegen
einen unkontrollierten Wechsel aus.13 Ein Wechsel der Therapie aus nicht medizinischen Gründen, ob OriginalBiologika oder Biosimilar, sollte grundsätzlich vermieden werden, da dieser mit einer schlechteren Kontrolle
der Krankheitsaktivität assoziiert sein kann. 18 Diese Ansicht teilen verschiedene Fachgesellschaften und
Patientenorganisationen: So fordert die Deutsche Rheuma-Liga in ihrer Stellungnahme zur Einführung von
Biosimilars, dass Patienten nicht gezwungen werden sollten, aus Kostengründen ihre Medikation zu wechseln.1
Und auch die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) lehnt einen unkontrollierten Wechsel zwischen
Biologika aus Kostengründen ab.2
Mehrfache Therapiewechsel zwischen Original-Biologika und/oder Biosimilars könnten zudem das
immunogene Potential steigern und Auswirkungen auf Wirksamkeit und Sicherheit haben. 19 „Bislang mangelt
es an umfangreichen klinischen Daten zu den Konsequenzen, die ein Switch aus nicht medizinischen Gründen
nach sich ziehen könnte. Bisherige Studien berücksichtigen nur einen einmaligen Wechsel zwischen Original
und Biosimilar“, sagte Björn Wolff. „Aussagekräftige Studien zur Austauschbarkeit fehlen und sollten
mehrfache Wechsel zwischen Original-Biologikum und Biosimilar beinhalten.“12,20
Weiterer Bedarf an medizinischer Forschung
Trotz moderner Ansätze und wegweisender Erfolge in der Behandlung von chronischen Erkrankungen sind
viele Patienten nicht ausreichend therapiert und benötigen neue Behandlungsmöglichkeiten. So zeigten
beispielsweise 30 % der Patienten, die aufgrund einer rheumatoiden Arthritis mit einer Anti-TNF-α-Therapie
behandelt wurden, ein unzureichendes Ansprechen auf die Therapie.7 Aus diesem Grund entwickelt AbbVie
weiterhin innovative und zielgerichtete Therapien mit Biologika.
Auch in anderen Bereichen und bei seltenen Erkrankungen gibt es Bedarf für neue Behandlungsmöglichkeiten.
Um auch in Zukunft die Versorgungssituation dieser Patienten zu verbessern, investiert AbbVie etwa 80 %
seiner Bruttowertschöpfung in Forschung und Entwicklung. 21 Allein im Jahr 2015 wurden 4,3 Milliarden USDollar dafür eingesetzt. 22 „In unserer Pipeline befinden sich derzeit die Biologika der nächsten Generation für
die Bereiche Immunologie, Onkologie und Neurodegeneration mit innovativen Behandlungsansätzen“, teilte
Dr. Corinna Klein, Laborleiterin Neuroanatomie bei AbbVie Deutschland, mit. Bis 2020 werden etwa 20 neue
Zulassungen erwartet, unter denen sich ca. 30 % Biologika befinden.22
*Veranstaltung:
Fachpressetermin „Fascination Biologics – Qualitätsgesicherter Einsatz von Biologika. Heute und in
Zukunft.“ Am 20. April am Forschungsstandort von AbbVie Deutschland in Ludwigshafen
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Über AbbVie
AbbVie (NYSE:ABBV) ist ein globales, forschendes BioPharma-Unternehmen. Mission von AbbVie ist es, mit
seiner Expertise, seinem einzigartigen Innovationsansatz und seinen engagierten Mitarbeitern neuartige
Therapien für einige der komplexesten und schwerwiegendsten Krankheiten der Welt zu entwickeln und
bereitzustellen. Zusammen mit seiner hundertprozentigen Tochtergesellschaft Pharmacyclics beschäftigt
AbbVie weltweit mehr als 28.000 Mitarbeiter und vertreibt Medikamente in mehr als 170 Ländern. In
Deutschland ist AbbVie an seinem Hauptsitz in Wiesbaden und seinem Forschungs- und Produktionsstandort
in Ludwigshafen vertreten. Insgesamt beschäftigt AbbVie Deutschland rund 2.600 Mitarbeiter. Weitere
Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.abbvie.com und www.abbvie.de. Folgen Sie @AbbVie
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Literatur
Positionierung der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband e.V. zur Einführung von Biosimilars in Deutschland:
https://www.rheuma-liga.de/biosimilars/
2 Lorenz HM et al. Einführung und Gebrauch von „biosimilars“ in der Therapie entzündlich-rheumatischer Erkrankungen.
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie Z Rheumatol 2014, 73: 784-786.
3 vfa-Broschüre „Biopharmazeutika. Hightech im Dienst der Patienten“. Stand Dezember 2010.
4 Ventola CL et al. Biosimilars: part 2: potential concerns and challenges for p&t committees. P T. 2013 Jun;38(6):329-35.
5 Radtke MA et al. Biosimilars bei Psoriasis. Was können wir erwarten? J Dtsch Dermatol Ges. 2014 Apr;12(4):306-12.
6 Biosimilars-Positionspapier der DCCV e.V., Februar 2015
7 Rubbert-Roth and Finckh A. Treatment options in patients with rheumatoid arthritis failing initial TNF inhibitor therapy: a
critical review. Arthritis Research & Therapy 2009, 11(Suppl 1):S1
8 Schiestl M et al, Acceptable changes in quality attributes of glycosylated biopharmaceuticals, Nature Biotechnology 29,
Pages: 310–312. Im Internet verfügbar unter: http://www.nature.com/nbt/journal/v29/n4/abs/nbt.1839.html am 19. Mai
2014, zuletzt abgerufen am 30.03.2016
9 European Biopharmaceutical Enterprises (EBE): Biosimilarity and Comparability after Manufacturing changes: Can a
biologic become a biosimilar of itself? 22.02.2016
10 European Medicines Agency. Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP). Guideline on Similar Biological
Medicinal Products Containing Biotechnology-Derived Proteins as Active Substance: Non-Clinical and Clinical Issues.
EMEA/CHMP/BMWP/42832/2005.
1
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EuropaBio. Guide to Biologic Medicines: A Focus on Biosimilar Medicines.
Declerck P, Mellstedt H, Danese S. Biosimilars – terms of use. Current Medical Research and Opinion. Vol. 31, No. 12,
2015, 2325–2330
13 vfa/vfa bio-Positionspapier Biosimilars. Stand: 11.2015
14 World Health Organization: Biological Qualifier – An INN Proposal (Juni 2015)
15 FDA approves Inflectra, a biosimilar to Remicade, Im Internet verfügbar unter:
http://www.fda.gov/NewsEvents/Newsroom/PressAnnouncements/ucm494227.htm, zuletzt abgerufen am 15.04.2016
16 Dr. Anja Strangfeld, Studienleiterin des RABBIT Registers am Deutschen Rheuma-Forschungszentrum (DRFZ) Berlin im
Rahmen der Veranstaltung EUROFORUM-Jahrestagung: Biosimilare Antikörper in der Rheumatologie – Chancen und
Herausforderungen für das Gesundheitssystem, 24. November 2015, Berlin.
17 Smolen JS et al. Treating rheumatoid arthritis to target: 2014 update of the recommendations of an international task
force. Ann Rheum Dis. 2016 Jan;75(1):3-15.
18 Wolf D. et al., ECCO 2015, Abstract P504
19 Scott, BJ et al., „Biosimilar Monoclonal Antibodies: A Canadian Regulatory Perspective on the Assessment of Clinically
Relevant Differences and Indication Extrapolation.“ J Clin Pharmacol. 2015 Mar;55 Suppl 3:S123-32.
20 Dörner, T. & Kay, J. Nat. Rev. Rheumatol. 11, 713–724 (2015); published online 18 August 2015; corrected online 25
August 2015;
21 AbbVie Unternehmensbroschüre, Im Internet verfügbar unter:
http://www.abbvie.de/content/dam/abbviecorp/de/docs/Unternehmensbroschuere_AbbVie_Deutschland.pdf, zuletzt
abgerufen am 15.04.2016
22 AbbVie Daten und Fakten zur Pipeline, Stand: Februar 2016, Im Internet verfügbar unter:
http://www.abbvie.de/content/dam/abbviecorp/de/docs/Neuigkeiten/Factsheet_AbbVie_Pipeline_Maerz_2016.pdf,
zuletzt abgerufen am 30.03.2015
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