Geschichte der Pfarrei Eschen von Joh. Bpt. Büchel Anhalt I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII. IX. X. XI. Die ältesten Nachrichten über Eschen und die Pfarrei. Zur Geschichte der Pfarrpfrllnde. Verzeichnis der Pfarrer von Eschen. Die Gerechtigkeiten der Pfründe. Ein Streit um den Vorrang. Die Geschichte der Pfarrkirche. Lieber die Kapellen. Die ältesten Iahrzeit-Stiftungen. Die Gütererwerbungen durch Pfäfers. Notizen aus den Pfarrbllchern. Der Prozeß der Gemeinden Eschen und Gamprin wegen der Teilung ihres gemeinsamen Gebietes. Quellen. 1. Die Urkunden und Akten aus dem Pfäferser Klosterarchiv, gegenwärtig im Landesarchiv zu Vaduz. 2. Die Pfarrbücher und Akten im Eschener Pfarrarchiv. Z. Die ürkuiiden und Akten im bischöflichen Archiv zu Cbur. 4. Wartmann, Llrkundenbuch des Klosters St. Gallen, 5. Akten über die Aufhebung des Stiftes Pfäfers, im Landesarchiv zu Vaduz. K. Dr. Äellbock, Regesten zur Geschichte Vorarlbergs und Liechtensteins. l. Die ältesten Nachrichten. er Name „ E s c h e n " , in den ältesten Arkunden Escan und Esccms geschrieben, ist keltisch, stammt also aus vorchristlicher Zeit. Esca und Esce, Isca bedeutet M a s s e n I n Schottland, wo sich die keltische (Mische) Sprache noch erhalten hat, heißt ein F l u ß auch Esche. S o hieß also das Wasser (See), das das heutige Rietgebiet bedeckte, und noch heute hat der Bach, der durch dieses Gebiet geht, diesen Namen. V o n diesem Wasser erhielt dann die daran liegende, allmählich sich entwickelnde Ortschaft ihren Namen (Escans — am See), und von der Ortschaft der ganze Kügelzug des Eschnerberges. Denn Eschen liegt in der M i t t e , am südlichen F u ß e desselben, und die Schiffe, die von Schaan herunter kamen, landeten wohl daselbst.*) A m östlichen Afer des Sees ging die Römerstraße vorbei. D a s bewirkte die Besiedlung jener Wiesenfläche, woraus die Ortschaft N e n d e l n entstand. Der älteste Name dieses Ortes ist„Nordinchon". I n einer B u l l e des Papstes Alexander lll. vom Jahre N 7 8 f ü r das Kloster Schännis wird zwischen Mauren, Eschen, Tosters und Bendern auch „Nordinchon" genannt, was nur Nendeln bedeuten kann.") Dort hatte das genannte Kloster einen halben Äof, wie auch einen solchen in Eschen. Schon zur Römerzeit war in Nendeln eine Ansiedlung. I m Jahre 1893 wurden oberhalb Nendeln am Waldrande die Reste eines Wohnhauses aus der Römerzeit aufgedeckt. Die vorgefundenen Baureste, großenteils noch mit weißem und rotem Cementstrich, sowie mit dem Kypokaust (unterirdische Heizanlage) versehen, waren so gut erhalten, daß sie die Aufnahme des Grundrisses mit den Mauerstärken leicht ermöglichten. Die Längerichtung des Baues läuft von Nord gegen S ü d . A n der Nordseite befand sich das Bade') Auf der ältesten bekannten Karte des Wolfgang Lazius, um 1545 entworfen, sind der Eschnerberg und die Esche angegeben. ") Eichhorn Lp. Lur. Loci. prob. 62, Äelbock, Regesten ll. Nr. 28V. - 8 - zimmer (lzsineum), von welchem das tepiclsrium (Lauwasserbad), das krixi6srium (Kaltwasserbad) und das offenbar gleichzeitig als unetorium (Salbezimmer) dienende apo^^terium (Auskleidezimmer) und 6e8trict-»rium (Ankleidezimmer) zweifellos sichergestellt werden konnten. Ein großer R a u m war die Vorhalle. Leider wurden die Grabungen gegen Süden wegen Geldmangel nicht fortgesetzt. Das in der M i t t e jenes großen Raumes aufgedeckte, gepflasterte und mit senkrecht stehenden Steinplatten eingefaßte Becken war der Abflußkanal des Negenwassers, das von allen Seiten her sich hier sammelte. Es wurden wertvolle Funde gemacht, nämlich: Topfscherben, Spindelscheiben, Glasscherben, bestehend aus starkem, in Sandformen gegossenem Glase, mehrere Eisenstücke, Stücke von Bronce, ein herzförmiger Schild, Münzen, darunter eine von Kaiser P r o b u s (276 —282 nach Chr.), eine Silbermünze der Kaiserin Julia Mauunea (-j- 235), Mutter des Kaisers Alexander Severus, eine Silbermünze des Kaisers Caius P u b l i u s Licinius Valerianus (253—260 n. Chr ), eine von M a r k Aurel (161 — 180). E s fanden sich auch viele Cementstücke, über 70 Äypokaustsäulchen u. a. A u f der Ostseite des Äauses ging die Äeerstraße vorüber, also hart am Walde vorbei. D a s Gebäude hatte eine Länge von 32.5 m und eine Breite von 17.5 m. Am den großen inneren Äosraum (sti-ium) gruppierten sich etwa 16 kleinere und größere R ä u m e . Manche derselben konnten geheizt werden. Allem nach war dieses Gebäude die Wohnung oder V i l l a eines vornehmen Römers. E s fanden sich auch viele Teile von Pferdekumeten. Leider ist der Meilenstein, der bei dieser V i l l a gestanden haben soll, verloren gegangen; er muß der 7. Meilenstein gewesen sein. E r hätte wichtige Ausschlüsse geben können. Den Münzen nach zu schließen war das Gebäude etwa von 150—350 n. Chr. bewohnt. Sehr wahrscheinlich ist es im Jahre 355 durch die Alemannen zerstört worden, wobei auch das Kastell in Schaan und andere römische Bauten untergingen. Die älteste Arkunde, in der wir dem Namen Eschen (Escan) begegnen, ist vom Jahre 831. E s ist das berühmte Reichsurbar, in welchem die im rätischen Gebiete liegenden Besitzungen des deutschen Königs und des königlichen Klosters P f ä f e r s aufgezeichnet sind. Anter den Besitzungen dieses Klosters ist auch erwähnt: „In Lscsn ecclesism eum clecimis et climiclium insnsum", d: h. „in Eschen hat - 9 — das S t i f t die Kirche mit dem Zehnten und einem halben Kofe." Die Kirche war P f a r r k i r c h e , denn zu ihr gehörte der Zehent. Eschen war also schon Pfarrei.*) Also war damals schon P f ä f e r s im Besitze der Kirche d. h. der P f a r r p f r ü n d e von Eschen. Das Kloster P f ä f e r s war um das Jahr 740 vom hl. P i r m i n gegründet worden. Der erste A b t dieses Benediktinerstiftes war Albert oder Baldebert, der dann auch Bischof von Chur wurde. Dieser, sowie auch Kaiser K a r l der Große und dessen Nachfolger Ludwig der Fromme, waren Wohltäter des Klosters und wahrscheinlich kam es durch einen von diesen in den Besitz der Kirche und des Gutes zu Eschen. In späteren Jahrhunderten wußte man das nicht mehr, und die Mönche, die in der ältesten Geschichte ihres Stiftes nicht gut bewandert waren, meinten, die Güter zu Eschen stammen von den Herren von Schellenberg her, weil dieselben, allerdings^ in viel späterer Zeit, Beziehungen zum Kloster hatten, einer sogar selbst in das Kloster eintrat und es einige Jahre verwaltete. Nachdem im Neichsurbar vom Jahre 83l die Kirche von Eschen mit Zehnten dem Kloster P f ä f e r s zugeschrieben war, ist es sehr ausallend, daß in der Bestätigungsbulle des Papstes Gregor V . vom Jahre 998 unter den Besitzungen des Klosters diese Kirche und der halbe Kos nicht erwähnt sind. Aber die Bulle ist uns nicht im Lirtext erhalten, die vorhandene Abschrift**) nicht zuverlässig und unvollständig. Möglich wäre es auch, daß in den widrigen Schicksalen dieser kleinen Abtei, die wie ein Spielball von einer Kand in die andere kam und den Besitzer öfters wechselte, die Kirche von Eschen derselben zeitweise abhanden kam. Zum Beweis diene folgendes: K a r l der Große bestätigte dem Kloster Besitztum und freie Abtwahl, Ludwig der Fromme die Immunität. König Ludwig das Kind schenkte die kleine Abtei dem Bischof Salomo von Konstanz, der auch Abt von S t . Gallen war. Vorher hatte Markgraf Burkart dieselbe zu Lehen gehabt. Der Bischof schenkte die Abtei seinem Neffen Waldo, Bischof von Chur. Durch Kaiser Otto l. erhielt ') Aus dem Umstände, daß in Eschen auch die Gerichtsstätte der Äerrschaft Schellenberg war, könnte man schließen, daß die Kirche von Eschen die Kauptkirche der Herrschaft war; denn die Gerichtssitze waren immer bei den Kauptkirchen. *') Eichhorn Lp. Cur. c«6. pr°l-. Nr. 29 Äelbok, Regesten I. Nr. 175. ? 5 - 10 - P f ä f e r s wieder seine Freiheit und Unabhängigkeit (957). 40 Jahre später soll es die Bestätigungsbulle von Papst Gregor V . erhalten haben. Hundert Jahre nachher (1095) schenkte Kaiser Heinrich IV. das papsttreue Kloster seinem Anhänger, dem Bischof von Basel; aber 15 Jahre darauf nahm Kaiser Heinrich V. dasselbe wieder in seinen Schutz und gab ihm Immunität und freie Abtwahl zurück, dasselbe bestätigten die folgenden Kaiser.*) Die Besitzungen sind in diesen Kaiserurkunden nicht ausgezählt, aber jedenfalls war P f ä f e r s im 13. Jahrhundert wieder im Besitze der P f a r r e i Eschen. I m Jahre 1243 war ?. Burkart von P f ä f e r s P f a r r e r daselbst.**) Eschen hatte die sonnigste und fruchtbarste Lage von allen Ortschaften des Hinterlandes, ward frühe angebaut und hatte gute Äöfe. S o hätten die Grafen von Sargans-Vaduz dort einen großen Hof, sowie auch das Kloster S t . Gallen. Der Verfasser der Geschichte dieses Klosters (v. A r x I. 145) berichtet, dieser Hof sei vom Stifte Schännis an S t . Gallen gekommen, vermutlich mit Kirchensatz und Zehnten. Letzteres dürfte kaum richtig sein; denn in der Arkunde von 1244 ist davon nicht die Rede. „Durch N o t und Schulden gezwungen hatte das Kloster den Hos um eine gewisse Summe Geldes an den Ritter Dietrich von Haslach versetzt. A l s es sich politisch und ökonomisch wieder aufzuraffen begann, löste im Jahre 1244 der Propst Burkart nach Verabredung mit seinem Abte Walter von Trauchburg aus seinen Ersparnissen zum voraus den Hof Eschen zurück und verbesserte mit dessen Einkünften den Conventherrn ihre Pfründen."***) Der genannte A b t und sein Convent stellten darüber folgende Llrkunde aus: „Den H o f in Eschen, längst schon mit Last und Einkommen verpfändet gewesen, so daß er nicht nur dem Kloster unnütz war, sondern auch immer in Gefahr war, verloren zu gehen, hat der Propst Burkart, in frommem S i n n für das W o h l des Klosters und der Ordensbrüder besorgt, aus der Hand des Ritters Dietrich v. Haslach zurückgelöst und dem Kloster zurückgegeben, ganz ledig und los. W e i l aber dieser Hof, bevor »r «uf besagte Weise verpfändet worden war, ein Klosterbenefizium war, das jährlich den Brüdern insgesamt zwei Spenden eintrug, gefiel es dem Abt und ') S. Selbst Regesten 1.—3. "Lieferung. *') Wegelin, Regesten von Pfäfers. ?") v. Arx I. ZS8. - 1l — dem Convent, die Disposition über den ü o f und dessen Einkünfte dem Propst zu überlassen. Der Propst, mehr auf das W o h l des Convents als auf das seinige bedacht, beschloß, den Äof und dessen Einkünfte der S t . Iohanniskapelle (in S t . Gallen) zuzuwenden, welche ebenfalls ein Lehen des Klosters sei. Der Pater aber, dem diese Kapelle übergeben ist, hat jene zwei Spenden an den Convent zu entrichten, wie das früher auch geschah. Dann hat der Propst sein Augenmerk auf drei Vorteile gerichtet, deren erster ist, daß gewisse Feste mit schuldiger Ehre gefeiert werden, der zweite, daß ein allgemeines Gedächtnis aller B r ü d e r eingeführt werde, der dritte aber, daß der Kommünität jene Tröstung zukomme, daß außer den zwei alten Spenden dem Verwalter der Kapelle von dem Einkommen des Äofes den Brüdern, die an gewissen Festtagen dem Gottesdienst beiwohnen, eine Erfrischung geben könne. I n der Oktav von S t . M a r t i n soll ein Gedächtnis aller B r ü d e r mit Seelamt gehalten werden. A m Gedächtnistage f ü r den Propst haben alle Patres f ü r ihn zu celebrieren und dem Seelengottesdienste beizuwohnen.*) Nach den Fiskalbttchern des Klosters erhielt der Vogt als Lohn jährlich vom Eschner Äof 4 Schillinge und l P f u n d Pfenning und 6 Schafe. A m Iahrtag für Abt Wernher erhielten die Patres aus den Eschner Einkünften eine Merenda mit Fischen, Käse, einen Schoppen W e i n und ein größeres B r o t , die'Armen 12 Brote. A n den Festen des hl. Johannes, S t . Petrus, M a r i a Magdalena u. a. wurden aus der Stiftung des Probstes Burkart Lebensmittel und Geld verteilt. W i e v. A r x berichtet, wurde dieser Äos zu Eschen im Jahre 1276 an das Kloster P f ä f e r s verkauft. E s geschah dies unter dem Abte Rumo v. Ramstein. E i n Kaufbrief ist nicht mehr vorhanden; aber P f ä f e r s war von da an wirklich im Besitze des Äofes, wie es auch im Besitze der Kirche und der P f r ü n d e war. A u f der obersten Köhe über dem Dorfe Eschen erhob sich einst eine B u r g , deren geringe Aeberreste noch zu sehen sind. Der Arsprung der B u r g reicht, wie Funde beweisen, in sehr frühe, vielleicht keltische Zeit zurück. A u f diesen Anfängen erhob sich im Mittelalter eine kleine Ritterburg, in der die „ R i t t e r v o n E s c h e » " ') Wartmann I. 891 lqt. Urkunde, - 12 - hausten.*) A m 15. November 1235 waren die B r ü d e r R u d o l f und Marquart, Ritter von Eschen, Zeugen, als Alrich von Gamprin und seine fünf Söhne dem Kloster S t . Luzi die Aecker „auf dem Bühele" und das Zehentrecht an denselben käuflich abtraten. Beide B r ü d e r waren am 31. J u l i des folgenden Jahres Zeugen, als Heinrich von Sax dem Kloster S t . Gallen eine Körige abtrat. D e r Meifsenauer Güterbeschrieb nennt auch einen Hermann v. Eschen. Der Ritter Rudolf erscheint dann noch allein als Zeuge am 30. A u g . 1244, am 14. M a i 1246 und am 6. J u n i 1249 f ü r die Bischöfe von Chur. Diese Ritter scheinen demnach in enger Beziehung zu dem B i s t u m gestanden zu haben. A m die M i t t e des 13. Jahrhunderts verschwand ihr Geschlecht aus den Llrkunden. Die zentrale Lage und die herrschaftlichen Höfe brachten es mit sich, daß Eschen als Hauptort des Unterlandes betrachtet wurde, weshalb es Ort des Gerichtes und der Landsgemeinde wurde. Z u Rofenberg, an aussichtsreichem Punkte, wo damals die Landstraße von Feldkirch her nach Bendern führte, und später die Kapelle erbaut ward, war die Zollstätte, das Wirtshaus, die Gerichtstube, die Nichtstätte mit Richtschwert und Galgen, das Landesarchiv und die Landesfahne der Herrschast Schellenberg, und der Platz unter der weitästigen Eiche sah die öffentlichen Gerichtsverhandlungen im Frühling und Herbst ( M a i - und Herbstgericht, oder Zeitgericht), wo der Landammann inmitten seiner 12 Richter (Schöffen) öffentlich zu Gericht saß, über den armen Sünder den Stab brach, und wo die wehrfähigen B ü r g e r des Eschnerberges zur Landsgemeinde, alle drei Jahre zur W a h l ihres Landammannes und der Richter mit Gewehr bewaffnet unter klingendem Spiel sich versammelten. Aber seit 1802 sah Rofenberg das alles nicht mehr. *) Im Jahre 858 oder 8KS war ein Valerius von Eschen in Grabs bei einem Kaufe Zeuge. Ob derselbe Pfarrer von Eschen oder ein Edler von, Eschen war, ist nichtsicher,Wartmann ll. 76, A l t a r der Kapelle in Ncttdcln. Zur Geschichte der Pfarrpfründe ><Vie bereits erwähnt, gehörten Kirche und P f r ü n d e schon im 9. Jahrhundert der Abtei P f ä f e r s . I m Jahre 1243 fanden wir einen Pater von P f ä f e r s namens Burkart, der im Jahre darauf Oekonom des Klosters war, als P f a r r e r von Eschen. ? . Meinrad G y r , der von 1821 — 183! P f a r r e r in Eschen war, berichtet: „Schon im 9. oder 10. Jahrh., vielleicht noch früher wurde die P f a r r e Eschen nach urkundlichen Andeutungen, welche sich im Archiv P f ä f e r s finden, gestiftet, mit Gütern und Zehnten ausgestattet und nach damaliger Sitte einem Kloster vergabt. I m Jahre 1331 wurde die P f a r r p f r ü n d e dem Kloster P f ä f e r s auch vom Papste bestätiget. S o kam also die P f a r r p f r ü n d e mit dem damit verbundenen kleinen und großen Zehnten und mit dem halben Neugereitzehnten an das S t i f t . Der kleine Zehent bestand in Hanf, R ü b e n , Linsen, Fenk, Hirse, Erbsen, Bohnen, Kraut, Aepfel, Birnen, Nüssen und allen Früchten, wie sie Namen haben." Lieber die P f r ü n d g ü t e r berichtet derselbe ?. G y r „ P f a r r h o f und Kraütgärtlein stoßt an allen Seiten an die Allmeind und an die S t r a ß e . Auszug von 1513 aus dem ältesten Llrbar. A u f diesem Kraütgärtlein stehet wahrscheinlich das sogenannte neue Haus. P f a r r e r Kaspar Amann, welcher i . Z . 1459 starb, hat vom Abt Friedrich von Raitnau ein Baumgärtlein erkauft, das da liegt zu Eschen. E s hat auch derselbig Herr Kaspar das Pfrundhaus in seinen eigenen Kosten gebauet, doch einem P f a r r herrn seine Gerechtigkeit behalten zu derselben Hofstatt." (Archiv Pfäfers, I . Ksc. 10 Eschen). „ I m Jahre 1620 starb Herr Dekan und P f a r r e r Franz Dietrich, er hatte das Pfrundhaus und die Scheune erneuert." co. k-sc. w Eschen.) — 14 — „ I m Jahre 1687 bekam P f ä f e r s nach dem Tode des sel, P f r . Johann Rottmayer Streit , wegen Wiederbesetzung der P f a r r e mit Kerrn Grafen Jakob Kanibal zu Kohenems und Vaduz, der die Präsentierung des neu erwählten R f r . Kaspar Zeller prätendierte. Der Streit wurde so heftig, daß der Äerr Graf dem Landammann Johann Oehri befahl, durch die Geschworenen von Kaus zu Kaus zu bieten, daß keiner der Untertanen zu dem vorhabenden B a u des Pfarrhauses weder Äolz, Stein, Sand, noch Kalk führen und auch nicht gestatten, daß andere fremde Fuhren in die Kerrschast hinein kommen, bis er „seine habenden Rechte und gebührende Satisfaktion von P f ä f e r s erlangt habe". Der Streit wurde am 12. M a i von dem Bischöfe zu Chur beigelegt, und der B a u des Pfarrhauses an gefangen und vollendet. P f ä f e r s bezahlte auch die Äolz-, Stein-, Sand- und Kalkfuhren. Der ganze B a u kostetet? ungefähr 11W f l . (Archiv Pfäfers 0. kssc. 17 Eschen und iv tssc. II Eschen.) „Die sog. S t . M a r t i n s b ü n d t erwuchs aus mehren Stücken, die i . I . 17ZZ und 17Z4 durch P f r . Ildefons Brandenberg teils erkauft, teils eingetauscht worden sind. (Pfäf. Archiv). Zur P f a r r p f r ü n d e gehörten auch 14 Bett Weinberg in einem Einfang an der Rofenberger S t r a ß e gelegen. Der große Zehent bestand in Korn und.Wein. Der ganze kleine Zehent und der dritte Teil des Korn- und Weinzehnten gehörte vermöge der Pfrundstiftung und nicht vermöge eines eingegangenen Privatvertrages nnt dem Kloster dem jeweiligen P f a r r e r . Die anderen zwei Drittel des Korn- und Weinzehnten gehörten dem Kloster als Collator, der den P f a r r h o f und die beiden Pfrundställe zu bauen und zu unterhalten verpflichtet war und noch ist. Die Leistung und Einsammlung des Zehnten war schon in frühen Zeiten mit Beschwerden und Verdrießlichkeiten verbunden. S o erhob sich i . I . 1614 ein Streit über die Frage, ob der zehnte oder elfte Teil von Korn und W e i n als Zehent gegeben werden sollen Durch Zeugnis der ältesten M ä n n e r wurde bewiesen, daß immer nur der elfte Teil gegeben worden sei. Früher schon schlich sich in den Bezug des Zehnten ein anderer, folgenreicherer Mißbrauch ein. Irgend ein P f a r r e r , gar zu gütig gegen seine Pfarrkinder zu seinem und der P f a r r e i Schaden, a,ab jenen, welche ihm den Zehnten brachten, zuerst ein Stück B r o t , - 15 - hernach ein Glas Wein und endlich eine Mahlzeit. Nach und nach forderten die Eschner diese Mahlzeit, rechtlich. Sie bestand in 30 Viertel W e i n , 2 Viertel Rauchkorn, 2 Viertel Weizen, 6 Psund Schmalz, 100 P f u n d Fleisch, 30 P f u n d Küß und l M ü ß t e Salz. Endlich beharrten sie so hartnäckig auf der Forderung dieser M a h l zeit, daß sie den dieselbe nicht unbillig verweigernden Pfarrherren nicht nur den ganzen kleinen Zehnten nicht mehr zu geben drohten, sondern auch immerwährende Streitigkeiten rücksichtlich des großen anzettelten. Diesen verdrießlichen Streitigkeiten abzuhelfen, Friede zwischen Pfarrer und Pfarrkindern herzustellen, und um willigere und bessere Leistung des großen und kleinen Zehnten zu befördern, willigten endlich i . I . 1634 Abt Iodokus und P f a r r e r ? . Rupert Forbefius in diese jährliche Mahlzeit, wozu das Kloster zwei Teile und der Pfarrer einen Teil zu geben hatte. S o wurde Friede und Ruhe in hiesiger P f a r r e i in dieser Hinsicht wenigstens für einige Zeit hergestellt und darüber gegenseitig gesiegelte Reverse ausgewechselt. I m Jahre 1649 kaufte P f ä f e r s unter dem Abte Iustus von Kerrn Grafen Franz Wilhelm von Kohenems, als damaligem Äerrn zu Schellenberg, den anderen halben Teil des Korn- und Weinzehnten von allen nicht nur allein jetzigen, sondern auch zu ewigen Zeiten künftigen Neugereut in der P f a r r e i Eschen für 925 fl. R - , welcher halbe Teil unstreitig nicht dem P f a r r e r , sondern dem Kloster P f ä f e r s eigentümlich zugehört. Die Einrichtung des sog. Bratenmosts berichtet folgende Lirkunde. „Verglich Endtzmüschen Ihro fürstlichen Gnaden Sambl dem ganzen Convent des Gots Ä u s Pfeffers und deren Pfarkinder zu Eschen, auf Gnediger Resolution des vorgedachten P r ä l a t e n und des W o l Edlen gestrengen Kerrn Zachariesen Furtenbachen, der Zeit Gräfischen hohen Empfischen geheimen R a t h , Kauptmann und Landtvogten baider Graf- und Kerschaften Vaduz und Schellenberg guot haisen, verglichen worden wegen des Braten Mosts, was nun jehrlich, das Gotshus Pfeffers zu ewigen Ziten den Pfarkinder darfür geben sollen, mit Äilf und R a t des W o l l Ehrwürdigen, Äochgelerten Gaistlichen Herrn P a t e r Rupertusen dieser Zeit Pfarherrn zu Eschen, auch Landammans Oeris, Amman Schechlis, Landshauptmans Hopp, Ä a n s Töni, Bascha . Wangner, W o l f S e n t i ; Gerichts Verordnete, Andreas Maier, I o s Töni und Andreas Wangner, wie in nach gesetzten Punkten folgt. Also und dergestalt für ein jedes Zar 30 Viertel W e i n , 2 Viertel Korn, 2 Viertel Waitsen, 6 P f d . Schmalz, 100 P f d . Fleisch, 1 Meßle S a l z und 30 P f u n d Kes. W o vern der W e i n nit geriete, sollen S y f ü r das selbig J a r an Wein nix schuldig sein, wan S y aber 30 Viertel Zehenten bekommen, sollen S y uns jerlich den Wein schuldig sein zu geben. W a s aber anlanget Korn, Weizen, Schmalz und Fleisch und Salz, sollen S y sie schuldig sein jerlich zu geben. E s seie gleich, der W e i n gerate oder nit. And weil an W e i n und an Korn das Gotshus Pfeffers zwei Teil, und der Pfarherr den driten Teil haben, sollen S y nach der Gebühr das Closter zwei Teil und der Pfarher den driten Teil in allem, wie abstat, geben. E s soll auch das Gotshus und Pfarher schuldig sein uff Ihren Kosten den Pfarkinder» uff den Tisch zu antworten und uß der P f a r r 2 M a n dazu verordnen, damit das Menigklichen Recht geschehe, und im Aebrigen solle der P f a r r e Eschen weiter nix entzogen sein. Welcher aber sich bey der obgeschriebenen Mahlzeit un nütz hielte, der soll dan alwegen uff das negste J a r darvon ausgeschlossen sein, doch alwegen der Gnedigen Oberkeit I h r S t r a f vorbehalten. W e n aber die Pfarkinder wie obstat in ainem oder anderem mit dem Braten nit gehalten wurden, sollen S y Macht haben den Zehnten anzugreiffen, bis S y umb alles ausgericht und bezalt sind." Nicht 30 Jahre dauerte Ruhe und Frieden zwischen P f a r r e r und Pfarrkindern rücksichtlich der Zehentleistung und der versprochenen Mahlzeit. E s erhoben sich neue Streitigkeiten. P f a r r e r und Kloster derselben überdrüssig fühlten sich im Jahre 1660 bewogen, der Gemeinde den kleinen Zehnten für die versprochene Mahlzeit zum Schaden der P s a r r p f r ü n d e im eigentlichen Sinne ganz zu schenken. Das Kloster ist pflichtig, der P f a r r p f r ü n d e diesen Schaden zu vergüten. Keine Kleinigkeit! I n den Iahren 1712 und 1713 erhob die Gemeinde Streitigkeiten wegen dem Zehent des vermutlich damals in hiesiger Gegend zum erstenmal gepflanzten Türkenkorns mit dem Gotteshaus P f ä f e r s und wollte nicht zugeben, daß diese Pflanze zum großen Zehnten gehöre. V o n der hochfürstlich Liechtensteinischen Kanzlei 6s 6sto Eschen den 2. M ä r z 1713 wurde aber erkannt, weil der Zehent von dem Türken eine Frucht, die in die M ü h l e und Oefen gebracht, auch aller Orten dem großen Zehnten zugeeignet würde, daß die — 17 — Gemeinde inskünftig dem Zehentherrn sotanen Zehnten unverweigerlich liefern solle. W a s aber den vorhergehenden vorjährigen Zehent belange, können sie sehen, wie sie sich mit Ihro Äochfürstlichen Gnaden zu P f ä f e r s vergleichen könne! N u n kamen die Vertreter der Gemeinde zum A b t und zum Statthalter ?. Ambrosius und baten um Nachlaß des Zehnten von den vergangenen Iahren 1712 und 1713. Der A b t begnügte sich für 1712 mit dem neunzehnten und für 1713 mit dem fünfzehnten Teil des Erträgnisses. I m Jahre 1741 waren die sog. Nendler Wiesen zu Ackerland gemacht worden. D a das Oberamt den Zehnten von diesem Novale beanspruchte, protestiette der Statthalter ?. Anselm dagegen. Aber erst i . I . 1806 erhielt der A b t von der fürstlichen Aofkanzlei folgendes Schreiben: „ D a der Äerr Fürstabt des Gotteshauses P f ä f e r s vermög des Kaufbriefes von 1649 den halben Teil des Korn- und Weinzehnten von allen nicht allein damals bestandenen, sondern auch zu ewigen Zeiten künftigen Neugereuten in der P f a r r e i Eschen zu Recht hat und Se. Durchlaucht niemanden in seinen wohlhergebrachten Rechten zu verkürzen gedenken, so ist gedachte Abtei P f ä f e r s bei dein Besitz des halben Novalzehentgenusses in der P f a r r e i Eschen ohne Anstand zu belassen." V o n 1761 datiert ein Verzeichnis der Güter, von welchen der Kornzehent nach Eschen gehörte. S i e heißen: 1. die Marxhalde, 2. das Bendererfeld bis zum Zehnten der Benderer Kerren, 3. das Bülzfeld und Güggelihalde, 4. das Gostählenfeldli, 5. das Müßnerfeld, 6. das Glldigenfeld. 7. V o n den 7 Falls-Aeckern gehört auf Mauren nit mehr als 18 Garben, der übrige Zehent aber davon auf Eschen. And sollten besagte Aecker mit Türkenkorn angepflanzt sein, so gehört der Türkenzehent ganz auf Eschen und keiner auf Mauren. 8. Der Tiergarten bis an die M a u r e r Grenze. 9. Kuob, Töpfe und Fluxfeld. 1V. E i n Acker in der Köll, in den» Tuzfeld. 11. ganz Nendeln." (Soweit die Notizen des P f a r r e r s ? . Meinrad Gyr.) Der P f a r r e r hatte den Zehnten zurecht. D a der Landtag im Jahre 1863 die allgemeine Ablösung des Zehnten beschloß, wurde - 18 - sie auch in Eschen durchgeführt. Das Ablösungskapital 15000 Gulden, das sich aber auf 18000 Gulden erhöhte. betrug V o n den Zinsen wurden jährlich 350 sl. dem Pfarrgehalt zugewiesen; die übrigen Zinse bilden den Gehalt des Kaplans. LInter P f r . Deflorin wurden die Güter der P f a r r p f r ü n d e , an die Gemeinde verkauft; dafür hatte diese an den Pfarrgehalt 1600 Kronen alljährlich zu zahlen. I m Jahre 1864 war die Kaplcineipfründe errichtet worden. Dem Kaplan wurde überbunden: abwechselnd mit dein P f a r r e r an Sonn- und Feiertagen Predigt und Amt zu halten, wöchentlich einmal in Nendeln eine hl. Messe zu lesen, die l2 gestifteten Iahrzeitmessen in der Rofenbergkcipelle zu lesen, den Religionsunterricht in der Schule zu Nendeln zu-halten, von Allerheiligen bis Ostern in der dortigen Kapelle für das Volk Katechese zu halten, wofür die Nendler ihm das im Walde geschlagene Brennholz an das Kaus führen müssen, auf Verlangen und bei Verhinderung des Pfarrers die Kranken zu versehen. Ist der Pfarrer über einen M o n a t abwesend oder krank, dann hat er dem Kaplan 1 fl. pro Woche zu geben. Die Gemeinde, erklärte den Kaplan von allen Gemeindelasten frei, zahlt ihm 500 fl. Gehalt, gibt ihm wie einem B ü r g e r das Brennholz im Walde und eine anständige Wohnung. Die W a h l eines Kaplans steht der Gemeinde zu. Schon längst wäre es der Wunsch der Gemeinde Eschen gewesen, die Güter der P f a r r p f r ü n d e für Gemeindezwecke käuflich erwerben zu können. P f a r r e r Frick scheint diesem Plane nicht abgeneigt gewesen zu sein, wohl aber der neue P f a r r e r Deflorin in den ersten Iahren seiner Pfarrverwaltung. I n seinen älteren Tagen jedoch empfand er an der Bewirtschaftung der vielen Güter kein Vergnügen mehr und wünschte selbst deren Verkauf an die Gemeinde zum Zwecke der Errichtung einer Armenanstalt. Der Verkauf kam zustande, nachdem auch die kirchlichen und staatlichen Behörden ihr Einverständnis dazu gegeben hatten. Verkauft wurden alle Grundstücke und Wälder und Stallungen der P f r ü n d e . Das Instrument hat zwar das Datum vom 1. A p r i l 1903, aber die Gemeinde war schon mit dem Nutzungsjahr 1901 in den Besitz der Realitäten gekommen. - 19 - D a f ü r verpflichtete sie sich dem jeweiligen P f a r r e r als Gehalt 1600 Kronen jährlich zu zahlen, genügendes Brennholz und T o r f an fahrbaren Lageplätzen ausgerüstet anzuweisen, dazu einen Schuppen zu erstellen, die allfälligen Interkalarien, soferne sie nicht durch die Provisur aufgehen, als Pfrundvermögen anzulegen und alle Kosten dieser Besitzänderung zu übernehmen. Dagegen hat die P f r ü n d e auf alle künftigen Bezugsrechte durch Bodenteilungen der Gemeinde zu verzichten. (Akten im Pfarrarchiv). Verzeichnis der Eschener Pfarrer (soweit sie urkundlich nachgewiesen werden können). 1243 ?, Burkard 1387 Christian Kegler von Nagaz 1402 ? . Georg v. Keimenhofen bis 1459 Kaspar Amann 1470 V i t u s Esam 1492 Ludwig im Graben von Feldkirch 1521 — 1535 Kieronymus im Graben 1552 M a r t i n Schorf 1574 Johann Wolfsberger 1575 Christian Äösli bis 1584 V i t u s Gamnio 1585 Philipp Wachter 1586—1620 Franz -Dietrich 1620—1622 ?. Iodokus Kösli 1622 Emanuel Tester 1627 M a r t i n Wehinger 1627—1636 ? . Robert Forbes 1636-1644 Melchior Erb 1650 ?, K a r l Widmann 1656 ?. Gabriel Betschart 1658—60 ?. Gratian Landolt 1660-67 Johann M o r 1667 Johann Oeri, Provisor 1667—1687 Johann Rotmaier, Feldkirch 1687—94 Kaspar Zeller (Petriner) 1694—1722 Rudolf Lttinger. 1722-1729 ? . Ildefons Brandenberg 1729—34 ? . Kermann Äeege 1734—39 wieder ? . Ildefons Brandenberg — 2t - 1739- 44 ?. Anselm Tumeisen (Daumeisen^ 1744- -48 wieder ?. Ildefons Brandenberg 1748- 51 wieder ?. Anselm Tumeisen 1751- -52 ?. Joseph G y r 1752- -53 ?. Nikolaus Ruskoni 1752- 62 ?. Leodegar Müller 1762- -65 ?. Benedikt Boxler 1765- -67 ?. Bonifaz Anna 1767- 68 ?. Leonhard Kaas 1768- -74 ?. wieder Nikolaus Ruskoni 1774- -75 ?. wieder Bonifaz A n n a Aemilian Karberthür 1775- -80 1780- -84 ?. Cölestin Schuhmacher 1784- -86 ?. Magnus Klein 1786- -99 ?. Antonin Regle 1799- -1801 ?. B a s i l Äelbling p. Basil Äelbling war i. I. 1802—1804 Kaplan in Schaan. Die traurigen Zustände des Klosters Pfäfers infolge des Franzoseneinfalles nötigten manche Patres außerhalb desselben eine Stelle zu suchen. Als sich die Zustände des Klosters wieder besserten, kehrten sie wieder dahin zurück. So treffen wir ?. Basil i. I. 1804 wieder als Pfarrer in E chen. 1801-04 ?. wieder Antonin Regle 1804-19 ? . wieder B a s i l Äelbling 1819 20 ?. Gregor Wachter p. Gregor Wachter 5 18. M a i 1820 war Z Jahre während der Krankheit des Abtes Joseph Administrator des Klosters und nach der Wahl des ?. Placidus zum Abte, Pfarrer und Administrator in Eschen. 1820—31 ? . Meinrad G y r 1831-43 ?. Benedikt Styger.*) Nach Aufhebung des Klosters P f ä f e r s waren P f a r r e r : 1843—44 Albert v. Maienfisch, Psarrprovisor 1845—1883 Anton Frick, Kanonikus, von Schaan 1883—1907 I o h . B . Deflorin von Disentis 1908—1920 Wilhelm Wösle von I s n y seit 1920 I o h . A n t . Büchel von Mauren. *) Das Kloster Pfäfers wurde i. I. 1838 durch den Kantonsrat von St. Gallen aufgehoben. ?. Benedikt Styger versah die Pfarrei noch weiter bis I84Z. Da resignierte er und brachte seine letzten Lebensjahre in Schaan zu, wo er am 10. Nov. 1848 starb. Z Ergänzungen zum Verzeichnis der Pfarrer. (ksso. 21. Archiv Pfäfers.) Anter dem Pfarrer Kaspar A m a n n 1454 entschied das kirchliche Gericht einen Zehentstreit. E i n J ö r g Dieprecht von Bendern hatte für die Zehentleistung eine eigene Methode geübt, indem er alles Korn a u f k a u f e n warf und davon nach seinem Gutdünken die Zehentabgabe wegnahm. E r hatte von den in Eschen liegenden Gütern den Zehnten an den dortigen P f a r r e r zu entrichten. Der Richter verurteilte sein Vorgehen und wies ihn an, den Zehnten nach alter Gewohnheit in Garben zu entrichten. „ P f a r r e r Amann hat an sein Iarzeit gelassen dem P f a r r e r 5 P f d . P f g . ab dem Bongärtlein, das er erkauft hat vom Abt Friedrich von Raitnau, das da liegt zu Eschen. E s hat auch derselbig Kerr Kaspar Amann das Pfrundhaus in seinen eigenen Kosten gebauen, doch einem Psarrherren seine Gerechtigkeit behalten zu derselben Kofstatt". (Iahrzeitbuch). Lieber den Nachlaß des Pfarrers Amann> der 1459 starb, entspann sich ein Streit zwischen dem A b t Friedrich von P f ä f e r s und den Verwandten des Pfarrers. Lllrich Plattner, Vertreter des Grafen Heinrich v. Lupfen, Vogts zu Feldkirch, war Richter. A l s Erbansprecher erschienen der Abt Kildebrand von Königsbrunn, Lienhard Kipper, Walter von Pfullendorf, Lllrich, Konrad und Kaspar Kipper/ B ü r g e r in Wangen, Klaus Diemater, T i l i a Bügler, seine Schwester, von Lindau, Klaus Kägeler und Jakob, sein Sohn. Der Abt von P f ä f e r s berief sich auf das Spolienrecht seines Klosters, wornach alle hinterlassene Kabe der von ihm belehnten Priester dem Kloster gehöre. Die Erben aber verlangten die Güter heraus, die der Pfarrer Amann mit nach Eschen gebracht hatte. Der Spruch lautete: Beide Parteien haben innert 6'Wochen schriftlich ihre Beweise vorzubringen; dann wird der Entscheid fallen. B e i der Schlußverhandlung wurde das ganze Erbe dem Kloster P f ä f e r s zugesprochen. (Dienstag nach hl. Kreuz T a g 1459). -Im M ä r z 1492 stellte Magister Ludwig in Graben, P f a r r e r in Eschen, seinen Revers aus bezüglich der Beobachtung seiner Pflichten. - 23 - A m 19. Sept. 1535 entschied der bischöfliche Vikar nnd Domherr in Chur, des Bischofs P a u l Vikar und Richter im Geistlichen „in dem Dekanat unter der S t . Luziensteig" einen Zehentstreit zwischen dem Abt von P f ä f e r s und dem damaligen P f a r r e r Äieronymus I m Graben in Eschen. Dieser beanspruchte von den Widumgütern den ganzen Zehnten, was der Abt nicht zugab. A l s Zeugen traten auf: Hans Meier von Schönenbühl 70 Jahre alt, Hans Wagner 60 Jahre alt, Lllrich Schlipfer 50 Jahre alt, Christa Schreiber 61 Jahre alt. Sie alle bezeugten, daß von den Widumgütern dem Pfarrer immer der ganze Zehent gereicht worden sei. Beisitzer des Gerichts waren D r . M ä h r , Domherr von Chur und Pfarrer zu Feldkirch, und Johann Winterthur, Kaplan in Feldkirch, derselbe der als Augenzeuge das Martyrium des Abtes Theodor Schlegel berichtet hat. Die Sache wurde folgendermaßen beigelegt. Der Zehent von 4 Weinbergen gehört wie bisher ausschließlich dem Psarrer. Den Zehent vom Neubruch, den der P f a r r e r seit einigen Jahren eingenommen hat, darf er behalten. Aber von jetzt an gehören von diesem Zehent zwei Drittel dem Kloster, ein Drittel dem Pfarrer. Die Widumgüter bleiben zehentfrei; von den nicht zehentfreien Gütern hat das Kloster zwei Teile und der P f a r r e r einen Teil zurecht, es sei denn, daß der. P f a r r e r nachweisen kann, daß seit unvordenklichen Zeiten seine Vorfahren den ganzen Zehent bezogen haben. Der Zehent von Nendeln gehört dem Pfarrer. Der Abt soll eine B ü t t e geben, in die man den Zehentwein bringen kann, der dann daraus verteilt wird. Des halben Fuder Weins halber, so der Pfarrherr aus des gnädigen Herrn von P f ä f e r s Zehentwein genommen hat an die Pension, die er dem Doktor Lukas Konrat sel. hat müssen geben, soll der Pfarrherr um die Jahre, in welchen er die Pension bezahlt hat, unersucht bleiben, aber um das letzte Jahr, so der Pfarrherr das halbe Fuder genommen, und die Pension nicht bezahlt hat, soll er dasselbe halbe Fuder dem Abt bezahlen, wenn dieser es ihm nicht schenkt. (?»5c, 2S. Pfäf. Archiv.) P f a r r e r Christian Käslin 1575 lag mit der Gemeinde im Streit und führte mit derselben P r o z e ß . Worüber derselbe ging, ist nicht bekannt. Die Pfarrkinder scheinen aber gegen ihren Seelsorger — 24 - sehr klaghast gewesen z» sein. Am dem kostspieligen P r o z e ß ein Ende zu machen, gingen Abgeordnete der Gemeinde i . I . 1575 nach P f ä f e r s und baten den A b t um Entfernung des Pfarrers. Der A b t schrieb nun an den Landvogt Kreder um seine Intervention. E r habe schon früher Klagen vernommen, aber der P f a r r e r habe sich immer damit ausgeredet, es seien nur einige wenige mit ihm unzufrieden. N u n aber sei ihm mitgeteilt worden, daß die ganze Gemeinde gcgen ihn sei, weil er sich unpriesterlich verhalte. Der Abt will ihn daher nicht in Schutz nehmen, es würde dem Kloster nicht zur Ehre gereichen. E r habe um so weniger früher auf solche Klagen geachtet, weil der Herr Landvogt dem P f a r r e r ein gutes Zeugnis ausgestellt hatte. Der Landvogt Kreder bedauert in seiner Antwort, daß P f r . Häslin den auf ,ihn gesetzten Hoffnungen und der erhaltenen E m pfehlung nicht entspreche. E s seien vor wenigen Tagen die Abgesandten der Gemeinde auch bei ihm gewesen und hätten dermaßen ärgerliche, dem Seelenheil, brüderlicher Liebe und der Untertanen ehrverletzliche Artikel vorgebracht, daß diese ihm zu hoch gewesen und er deshalb verursacht worden sei, sie vor den geistlichen Ordinarius und den Landesvikar zu weisen. „Welcher sie auch gestriges Tags in meinem Beisein verhöret und darauf gegen einander uf Zinstag citiert hat." P f r . Christian habe den Beamten gegenüber trotzig erklärt, er sei vom Abt investiert worden und sie müssen ihn behalten, ob sie wollen oder nicht. Die Gemeinde habe ihn, den Landvogt, gebeten, beim Abt zu erwirken, daß er den Herrn Häslin wegnehme und ihnen einen Priester gebe, zu dem sie in Leib- und Seelennot volles Vertrauen haben können. Sollte der A b t nicht darauf eingehen, werden sie sich an die höhere kirchliche Behörde wenden. (Vaduz 20. M ä r z 1575). P f r . Ääslin wurde dann abberufen. Sein Nachfolger war V i t u s G a m n i o , der 1584 in Efchen starb. Nach dem Tode des P f r . V i t u s Gamnio war P h i l i p p u s W a c h t e r Pfarrprovisor bis 1585. D a der Administrator von P f ä f e r s trotz wiederholter Aufforderung durch den Bischof von Chur zu einer Präsentation eines neuen P f a r r e r s nicht zu bewegen war, ernannte der Bischof Peter von sich aus den P h i l i p p Wachter zum P f a r r e r (26. Jänner 1585). Schreiben an den Dekan und das Kapitel „ A n t e r der L a n q u a r t " . — — 25 — P f a r r e r Wachter starb i , I . 1585 nach nur einjähriger Verwaltung der P f a r r e i . I n der Llrkunde von» 30. J u n i 1586 an den Dekan und das Kapitulum Drusianum ernannte der Bischof Petrus von sich aus, da das. sonst dem Kloster P f ä f e r s zustehende P r ä s e n tationsrecht wegen Nichtbenutzung erloschen sei, den F r a n z D i e t r i c h zum Pfarrer. Zum Verständnis dessen sei hier bemerkt, das damals im Kloster P f ä f e r s die traurigsten Verhältnisse bestanden. Die Klosterdisziplin war schon seit dem 15. Jahrhundert im Verfall. Abt Jakob Russinger war i . I . 1530 zum Protestantismus übergetreten, dann aber wieder zurückgekehrt. Auch seine Nachfolger regierten unrühmlich bis i . I . 1586 wieder ein frommer und tüchtiger A b t aus dem Kloster Einsiedeln an die Spitze des ehrwürdigen Klosters kam. Der neue Abt wollte nun das alte Recht des Klosters auf die P f a r r e i wieder aufrecht erhalten. E r verlangte für das Kloster den Zehnten von allen Gütern, auch von den 5 Gütern, deren Zehent dem P f a r r e r gehörte. D a der P f a r r e r Dietrich das nicht anerkennen wollte, kam es zum Streit zwischen beiden. D a der Bischof für den von ihm eingesetzten P f a r r e r eintrat, schien sich ein Zwiespalt zwischen den beiden P r ä l a t e n vorzubereiten. Der A b t schrieb dann an den Grafen von Sulz zu Vaduz, er möchte den P f a r r e r absetzen und einen anderen qualifizierten Priester einsetzen. Der Graf berichtete dem A b t uuter dem 18. Sept. 1591, er habe indessen zugewartet in der Hoffnung, die beiden P r ä l a t e n würden sich noch verständigen. Da nun aber die Sache dahin gekommen sei, daß dem A b t der Z e h e n t der H e r r s c h a f t S c h e l l e n b e r g a r r e s t i e r t w o r d e n f ü r den v o m P f a r r e r a n g e f a n g e n e n B a u des P f a r r hauses, so finde er sich verpflichtet, den rechten Kollator in der Kollatur zu unterstützen. Am weitere Kosten zu vermeiden, mache er den Vorschlag, er wolle den jetzigen P f a r r e r auf eine Kaplanei in Vaduz oder auf die P f a r r e i Triefen versetzen und einen anderen Herrn einsetzen. Doch müsse er diesen Vorschlag dem Bischof unterbreiten und dessen Enschließung abwarten. Aber der Herr Franz Dietrich blieb P f a r r e r von Efchen, wo er i . I . 1620 starb. Der Abt hatte sich schon i . I . 1614 beim Grafen darüber beschwert, daß in Eschen nicht der zehnte T e i l , sondern nur der elfte z» - 26 - als Zehent geliefert werde. Der Landvogt Otmar Kaslach berichtete nun dem Kanzler des Grafen wie folgt: „ W a s Äerr P r ä l a t zu P f ä f e r s wegen Zehntens zu Eschen an unsere Gnedigen Herren Klagsweis nachparlich gelangen lassen, und darüber von Ihro Gnaden mir der sachen beschaffenheit Bericht einzunemmen, von Bludenz aus den 30. M o n a t s J u l i gnedig anbefolen worden, ist. die anfügung gleich darauf beschehen, und berichten mich die Eltisten, so noch ganz frisch von 60 Iahren hero gedenken mögen, daß Inen nit anders mißlich, dan die ailfte Garb von dem Waizen gezehnet. Lind von dem rauchen Korn auf dem Feld an Orten, so nit zum breitisten und nit zum schmälisten, der ailfte Rechenstil zum Zehnten ligen bliben gelassen worden. And daß in der ganzen Herrschaft Schellenberg durchaus und aus. an ainem Orth wie an dem anderen. Zaigen auch an, daß S y anders von Iren Voreltern nie nit gehört, dan daß gehörter Massen je und allerwegen gezehnet worden. And sagen die Amann, daß vor etlich Iaren Herr Franz, noch jetziger P f a r r e r zu Eschen solchen Zehnten, sowol auch was die Laiter voll belanget, gleich bestritten wie jetzt Herr P r ä l a t zu Pfeffers, jedoch letstlich von seinem Intento gestanden und sich des allsten theils und Früchten benüegen lassen, so I m nach der Paursmann hernach wegen starken Zusprechens die Laiter voll anzahl der garben, das gleichwol vor diesem wegen Samens nie beschehen, zu zechnen auch bewilliget und bishero Herren P r ä l a t e n und anderen Zehentherren also von der Laiter vollgezechnet worden, daß hoffentlich sich darob niemandt zu beschweren werd haben. Den Weinzehnten betreffend geben auch die Alten Bericht, daß bei allem Mansgedenken der Zehent anders nie gereicht worden, dan je das ailfte Viertel; wol zeigens an, daß sie von Amann Heinrich Quaderer sel. gehört, daß er Ihnen erzelt, er habe von seinem Vater gehört, daß es sich seiner Lebzeiten zutragen, die Geistlichen und Pauren des zehnten und allsten Viertel MostZehntens wegen in Stritt gewaxen und daß die Geistlichen erhalten, daß man den zehenten thail zum Zehenten zu reichen schuldig und nach dem volgends der Wimlet beizukommen seien die Pauren angestanden und für den Zehnten die zechent Gelten voll Trauben zu den Weinreben geschüttet und weiters darauf nit acht gegeben, sondern die jenig, so es angegangen, um die übrige Verrichtung sorgen - 27 — lassen. W e i l es dann den Gaistlichen grosse bemühung, sorg und arbeit geben wollen, seien sie von jrem erhalt gestanden und sich mit dem Zehentraicheren verglichen, daß sie selben hinfürter die Trauben samtlich intreten und unter den Truck verfügen sollen, dagegen sie Zehentherren das ailfte Viertel Most benügen lassen." (Ich gebe diesen Akt vollständig, da er über die Art der Zehentleistung interessante Aufschlüsse gibt). I m Jahre 16l6 hatte der bischöfliche Generalvikar und Domprobst Johann Zoller auf einem Kapitel zu Sargans den Geistlichen strengstens verboten, den Kollatoren der P f r ü n d e irgend welche Geldspenden zu versprechen oder zu geben. Das wurde dem Abt Michael von Hohensax von P f ä f e r s mitgeteilt und da man die Sache in dem Sinne auffaßte, daß auch die Pfarrherren von Eschen ihrem Kollator, dem Abt von P f ä f e r s , nichts geben dürften, schickte Abt Michael den ?. Iodokus Hösli nach Chur zum Bischof, um ihn aufzuklären. E s stellte sich dort heraus, daß der Generalvikar falsch verstanden worden war. E r wollte nur alle Simonie bei der W a h l verboten haben, was P f ä f e r s nicht berührte. ?. Iodokus Hösli wurde i . I . 1620 P f a r r e r von Eschen und i . I . 1626 A b t . Nach P f r . Ditrichs T o d fand eine Zusammenkunft des neuen Abtes Michael mit dem Churer Dvmprobst und dem P r ä l a t e n von Bendern statt. Der Abt wies die Dokumente betreffend die Inkorporation und die Rechte des Stiftes auf die Eschner Psarrpsründe vor. Die Schlüssel zu der Hinterlassenschaft des verstorbenen P f a r rers waren dem Abt in Bendern übergeben worden. Der Fürstabt von P f ä f e r s befahl durch Schreiben vom 20. M a i 1620 dem Frater Iodokus Hösli in Eschen, wenn innert 14 Tagen keine andere W e i sung an ihn ergehe, die Schlüssel vom P r ä l a t e n in Bendern abzuholen und die Hinterlassenschaft zu seinen Händen zu nehmen, mich in allem bei diesem P r ä l a t e n sich R a t zu erholen. And weil es bekanntermaßen mit dem Zehnten bisher ungleich zugegangen und das Gotteshaus zu Schaden gekommen sei, also soll er bei den Bauern fleißig Nachfrage halten, was jeder für zehentbare Güter habe, und diese aufzeichnen. W a s des verstorbenen Pfarrers hinterlassene Schulden betreffe, sollen dieselben aus seinen ausgeliehenen Geldern bezahlt werden. Der Frater Iodokus Hösli berichtete dem Abt bald darauf, die hinterlassenen Schulden des Pfarrers Deitrich übersteigen seine - 28 - Hinterlassenschaft. Daher wollten die Verwandten das Erbe nicht antreten, bis Herr Petrus Dietrich, von Rapperswyl durch ein Schreiben des Abtes von Bendern her gerufen sich anerboten habe, er wolle von seiner Ansprache von 2dl) fl. abstehen und mit den andern Verwandten das Erbe antreten und die Gläubiger befriedigen, auf daß der Seele in her andern Welt nicht darob zu leiden auferlegt werde. N u n bitte er den Abt, von dem ihm zu entrichtenden Fuder W e i n die Hälfte nachzulassen, da die Verwandten mit eigenenem Schaden die Gläubiger befriedigen müssen. S i e weisen darauf hin, daß P f r . Dietrich sel. das Pfrundhaus, S t a l l und Zehentwein-Keller restauriert und den Hochaltar aus Eigenem habe zieren lassen. Frater Iodokus unterstützt das Gesuch lebhaft, das auch Erfolg hatte. Anter dem 29. J u n i 1620 stellten die Erben: Iodok Oeri, Amann des Klosters, Adam Oeri, Landweibel, und Lllrich Dietrich, alle drei am Eschnerberg seßhaft, eine schön erhaltene Pergamenturkunde aus, in der sie bekennen, daß sie nur aus Gnade des Abtes das Erbe haben antreten können, das sonst die Hinterlassenschaft dem Kloster gehört hätte. E s heißt zwar, der A b t Simon von Bendern sei gebeten worden, sein Sigel der Llrkunde aufzudrücken; dasselbe ist aber nicht mehr dabei. I m Jahre 162l klagte der A b t von P f ä f e r s beim Grafen Kaspar von Kohenems, daß ihm vom P f a r r e r in Eschen von einigen Grundstücken der Zehent zurück behalten werde. D a s Oberamt meldete nun dem Grafen, die Ammänner Marxer, Brendle und Häßler berichten, daß nur von 4 Weingärten und einem Acker, die für die P f a r r p f r ü n d e gestiftet wurden, der Zehent nicht nach P f ä f e r s geführt werde. Diesen Zehnten haben immer die P f a r r e r gehabt. Schon zu den Zeiten des jetzt verstorbenen P f r . Franzen (Dietrich) sel. habe der P r ä l a t von P f ä f e r s diesen Zehnten haben wollen, die Sache sei vor den Bischof von Chur gekommen; dieser habe dem Herrn Franz bei Verleihung der P f r ü n d e verboten, diesen Zehnten dem P r ä l a t e n abfolgen zu lassen. E s soll auch seit mehr als IW Iahren dieser Zehent dem P f a r r e r gegeben worden sein. Der A b t von P f ä f e r s habe kürzlich auch den Abt von Bendern ersucht, ihm zu diesem Zehnten zu verhelfen; dieser habe aber geantwortet, er könnte has Mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, - 29 — Anfangs 1622 präsentierte der A b t den E m a n u e l Dester, der vom Bischof von Chur die Investitur erhielt am 12. M ä r z . (Schreiben des Bischofs an den Dekan des Kapitels „unter der Lanquart.") P f r . Emanuel Dester muß um das Jahr 1627 Eschen verlassen haben oder gestorben sein. Denn i . I . 1627 erscheint als P f a r r e r M a r t i n W e h i n g e n Dieser starb im J ä n n e r 1633. Johann Schneider zu Bludenz und Christa Kuber, Jakob und Hans Salzmann in Dornbirn, die Schwäger des verstorbenen P f a r r e r s , erhielten von A b t Iodokus die Erlaubnis, dessen Hinterlassenschaft anzutreten, wofür sie ebenfalls einen Revers ausstellten. Der V e r zicht des Abtes auf das Erbe geschah um eine gewisse Summe und nach Unterhandlung mit dem bischöflichen Generalvikar Bernadinus Gaudentius, Dompropst. Der Landammann Georg Schechle siegelte; dessen Sigel hängt unversehrt. A u f P f r . Wehinger folgte ?. R o b e r t F o r b u s aus dem schottischen Orden des hl. Benedikt, der aber schon i . 1 . 1 6 3 6 frei resignierte. Dann wurde vom Abte Iodokus ernannt und vom Bischof Johannes bestätigt M e l c h i o r E r b . Das Bestätigungsschreiben ging an den Herrn Johann v. Kastelberg, Kanonikus und Dekan des Kapitels „unter der Lanquart", der die Investitur vornahm. A m 20. Febr. 1643 schrieb der Geistliche Johannes Frick an die zwei Administratoren des Klosters P f ä f e r s : (Die schweizerische Benediktiner-Kongregation mußte öfters einschreiten und Administratoren aus anderen Klöstern nach P f ä f e r s schicken). „Die Herren werden wissen", schrieb er, „daß dem P f a r r e r Melchior Erb schon vor 5 Vierteljahr befohlen worden sei, wegen seiner Kränklichkeit einen Gehilfen anzunehmen; so sei er, Johann Frick von R ö t i s , dort gewesener Frühmesser, vor 7 Monaten angesprochen worden, die pfarrlichen Aemter für den Herrn Erb auf sich zu nehmen. W e i l dies nun fünf Viertel Jahr gewährt und er diese Aemter richtig geführt habe, wie Landammann Oehri bezeuge, wie auch der Landshauptmann, der Ammann Hans Hopp, wie auch der ehrsame und weise I o s Thöny, Gerichtsbeisitzer, im Namen der ganzen Gemeinde, nicht weniger der Herr D r . N a u l i , Dekan und P f a r r e r zu Schaan, daher bitte er die Patres des Klosters, soferne der alte Herr P f a r r e r mit T o d abgehen sollte, ihm die P f r ü n d e Eschen zu übertragen. Er verspricht, die Verpflichtungen gegen das — 30 - Kloster einzuhalten. Der B r i e f ist auch von den drei erwähnten Vertretern der Gemeinde unterschrieben. Der gute P f a r r e r Erb erlebte noch das Ende des Jahres 1643; denn am 25. Dezember unterschrieb er noch mit zitternder Hand einen Vertrag mit dem Kloster, indem er gegen einige Zuwendungen seinen Erben seine Hinterlassenschaft einlöste. P f a r r e r Melchior Erb starb M i t t e Februar 1644. B e i der Feier des dreißigsten für ihn haben der Domprobst und Generalvikar Christophorus M o h r und der Domherr Adam Naule, Dekan des Kapitels unter der Lanquart, dem Markus Lehnherr von Gams, als dem Erben des Verstorbenen P f a r r e r s , dessen Nachlassenschaft übergeben, (14. M ä r z 1644). P f a r r e r Erb war Weltpriester gewesen. Nach seinem Tode baten der Dekan und die Patres von P f ä f e r s den Bischof Johann um die Erlaubnis, auf einige Zeit die P f a r r e i durch Patres ihres Stiftes versehen zu dürfen. Der Bischof bewilligte es für 8 Jahre. Nach dieser Zeit müßte wieder verhandelt werden. (23. M ä r z 1644). Der gute Herr Johann Frick erreichte also seine Absicht nicht, trotzdem auch der Landesherr, der Graf von Vaduz, sich für ihn verwendete. Dagegen wurde er dessen Kaplan. Die W a h l fiel auf einen Konventualen, der bis 1650 die P f a r r e i versah aber in unrühmlicher Weise. P f ä f e r s war eben in Bezug auf Klosterzucht sehr herabgekommen. A m 3. Februar 1650 schrieb der Abt Iustus dem Bischof Johannes, er habe den bisherigen P f a r r e r (sein Name wird nirgends genannt) wegen seiner klagbaren Aufführung und wegen seinen Zwistigkeiten mit der Gemeinde abberufen und durch einen besseren ersetzt. Wegen der Präsentation und Investitur entspann sich aber dann ein Zwiespalt zwischen Bischof und Abt, der vor den päpstlichen Nuntius gebracht wurde. Der Dekan von P f ä f e r s schrieb deshalb an den Dompropst und Generalvikar um seine Intervention, da ja P f ä f e r s dem Konzil von Trient gemäß handeln wolle. (3. Februar 1650). E s folgten nun als P f a r r e r 1650 ?. K a r l Widmcmn, 1656 ?. Gabriel und 1658 ?. Gratian Landolt, 1660 der Weltpriester Johann M o h r , -j- Dez. 1666. V o n Jänner bis M ä r z 1667 war Johann Oeri.von.Eschen Pfarrprovisor. N u n meldete sich wieder - ZI Herr Johannes Frick und der Graf K a r l Friedrich und die Gräfin Witwe Eleonora verwendeten sich für ihn; er habe 14 Jahre die Kaplanei Vaduz rühmlich versehen. Aber auch diesmal kam er daneben. Der Abt Iustus und der Administrator des Klosters ?. Fridolin Summerer präsentierten dem Bischof Alrich den P r i e ster J o h a n n R o t m a i e r . Der Bischof stellte die InvestiturUrkunde aus und beauftragte den Sekretär des Kapitels unter der Lanquart und Pfarrer von Schaan Jakob Erni, mit der feierlichen Einführung desselben. B i s dahin hatte das Kloster die Kollatur unbeschränkt ausgeübt. N u n sollte ihm dieselbe verkrümmert werden indem die weltliche Behörde sich ein Einspruchsrecht »indizierte. Damals stand wegen der Minderjährigkeit des jungen Grafen das Land unter der Vormundschaft. Die Verwaltung hatte Landvogt Christoph Köberle. Dieser beschwertesichnun namens der Vormundschaft beim Kanonikus M a r t i n Sonderegger zu Chur über dieses Vorgehen, da die Herrschaft das V o r s c h l a g s r e c h t habe und den Johann Frick schon zweimal umsonst vorgeschlagen habe. E r beruft sich auf eine Notiz im Llrbar der Herrschaft Schellenberg, wonach der Herrschaft das Recht zustehe von der W a h l eines Pfarrers zu wissen und in dieselbe einzuwilligen. Der Kanonikus wird ersucht, beim Bischof einzuwirken, daß die Urkunde zurückgezogen und Herrn Frick die P f a r r e i gegeben werde. — Die Herrschast forderte also nichts Geringeres als das Präsentationsrecht! — Der Bischof schickte nun an den Abt und den Administrator von P f ä f e r s das Schreiben des Landvogts und ersuchte um baldige Antwort, die er der F r a u Gräfin zustellen wolle. Sollte diese die Antwort nicht annehmen, so werde er, der Bischof, beide Parteien vor sich berufen und dann die Entscheidung geben. Damit die P f a r r e i nicht länger vakant bleibe, habe er den Kanonikus und P f a r r e r Georg Augerer in Feldkirch beauftragt, einen Geistlichen nach Eschen zu beordern. Selbstverständlich verwahrte sich das Kloster gegen eine solche Beeinträchtigung seines Kollaturrechtes und gab den Grund an, warum nicht Herr Frick, sondern der um das Kloster verdiente und musterhafte Priester I o h . Rotmaier auf die P f a r r e i gewählt worden sei. Die Antwort des Klosters scheint in Vaduz Eindruck gemacht zu haben. Denn der Landvogt Köberle meldete dorthin, die V o r - mundschaft anerkenne den Herrn Rotmaier als P f a r r e r und verlange nur eine amtliche Mitteilung mit dem Ersuchen um Gutheißung der W a h l . Auch wurde die B i t t e vorgetragen, der Herr A b t wolle den Herrn Frick auf die P f a r r e i Vilters wählen. P f a r r e r Rotmaier wurde nnn in Eschen investiert, mußte aber schriftlich erklären, daß die F r a u Gräfin ihm den Antritt der P f a r r e i nur unter der Bedingung gestattet habe, daß derselbe keiner der streitenden Parteien präjudicierlich sein solle. A u f Ansuchen beider Parteien entschied dann der Bischof den Streit folgendermaßen: Das Gotteshaus (Kloster), welchem die Kollatur von Rechtswegen zusteht, ist befugt den P f a r r e r zu präsentieren; bevor aber ein solcher präsentiert worden ist, soll er sich bei einem regierenden Herrn Grafen oder dessen Obrigkeit in P e r son vorstellen. Dazu ist das Kloster zwar nicht schuldig, tut es aber aus Nachbarlichkeit und gebührendem Respekt, daß es dem Gewählten ein Empfehlungsschreiben mitgibt. Gibt die Herrschaft dann ihre Zustimmung, dann ist die Sache erledigt, wenn nicht, soll der Grund der Ablehnung von Seite der Herrschaft dem Bischof schriftlich mitgeteilt werden; an dessen Entscheid haben sich dann beide Parteien zu halten. Damit endete der Streit. P f a r r e r Johannes Rotmaier starb in Eschen am 20. J ä n n e r 1687. Schon an diesem T a g bat der Graf Jakob Hanibal von Hohenems-Vaduz den Abt Bonifaz, den P f a r r e r Johannes Geyr in Mauren auf die vakante P f a r r e i Eschen zu ernennen. Der G r a f hoffe um so eher auf die Erfüllung seiner Bitte, da dies seine erste Bitte an den A b t sei. Der B r i e f ist in Nendeln vom Grafen selbst geschrieben worden. Drei Tage später schrieb er an den A b t in gleicher Angelegenheit. Zwar soll der Abt vor Iahren einem Herrn A . R . die P f a r r e i versprochen haben; aber dieser empfehle sich durch sein Verhalten nicht und sei unbeliebt. B a l d meldete sich beim A b t Bonifaz Kaspar Zeller, msx. plul. P f a r r e r in Erla-Kloster in Oesterreich, als Kandidat auf die P f a r r e i . E r sei seit 12 Iahren in der Seelsorge tätig, möchte aber den heimatlichen Boden dem unruhigen Oesterreichs vorziehen. E r weist eine Empfehlung durch den Hauptmann Feldmann in Feldkirch vor. Indessen waren Patres des Klosters Provisoren, — zz — Kaspar Zeller erhielt 1687 die P f a r r e i ; da es aber mit dem Grafen wieder Anstünde wegen der B i t t e um seine Genehmigung gab, konnte er zwar unterdessen die P f a r r e i antreten, aber einstweilen noch nicht investiert werden. Seine Person zwar war aber dem Grasen ganz genehm; nur sollte der A b t bei ihm um Genehmigung einkommen. D a der P f a r r h o f restauriert werden mußte, mietete Herr Zeller das Haslacher-Haus. A m 10. M a i 1688 unterschrieb er einen Vertrag mit dem Kloster betreffend seine Hinterlassenschaft. D a s Kloster trat ihm die freie Verfügung darüber ab gegen Entrichtung von 200 kl., oder wenn er lieber wolle, f ü r die Eindeckung des Pfarrhofes mit Ziegeln anstatt der Schindeln. E r wählte das letztere. I m M a i 1687 erging vom Grafen Jakob Hanibal an den Landammann Ohri der Befehl, allen Geschworenen der Herrschaft Schellenberg zu sagen, daß sie von Haus zu Haus das strenge Verbot verkünden, an den Pfarrhofbau in Eschen auch nur das Geringste beizutragen, bis von P f ä f e r s Anerkennung seiner Rechte erlangt sein werde. Der Streit wurde dann beigelegt und unter der Leitung des ? . Ambros von P f ä f e r s das Haus gebaut. E s kostete 1018 Gulden. Leider war P f a r r e r Zeller ein kranker M a n n . Schon 2 Jahre nach seinem Amtsantritte brachten die Eschener beim Grafen die Bitte vor, er möchte beim Abte erwirken, daß . der P f a r r e r einen ständigen Gehilfen bekomme, da der P f a r r e r fortwährend krank sei, so daß sie oft wochenlang keine hl. Messe hätten. Der Graf willfahrte ihrem Ansuchen und bemerkte in seinem Schreiben an den A b t auch, es wäre begreiflich, wenn die Eschener im Verweigerungsfalle mit zurückbehaltenem Zehnten selbst einen Hilfspriester unterhalten wollten. Wahrscheinlich wird den berechtigten Bitten entsprochen worden sein. P f a r r e r Kaspar Zeller, der den Religiösen von S t . Peter in Rankweil (Petriner genannt) angehörte, starb am 11. Februar 1694. A u f ihn folgte im gleichen M o n a t schon R u d o l f A t t i n g e r als Pfarrer. E r reversierte am 21. J u n i 1694 bezüglich der getreuen Einhaltung seiner Pflichten, besonders auch, daß er jährlich für die Gebäulichkeiten 2V kl. ausgeben wolle. A m 4. J u n i 1710 schloß er wegen des Spolienrechts mit dem A b t Bonifaz einen - 34 - Vertrag, indem er das freie Verfügungsrecht über sein Vermögen sich durch das Versprechen erkaufte, den zerfallenden S t a l l auf seine Kosten zu restaurieren und zu erhalten und überdies ein neues Gartenhäuschen zu errichten, ebenso ein theologisches Werk für die Bibliothek und ein Meßgewand für die Feste dem Kloster zu kaufen. (Die P f r ü n d e wird als „fett" bezeichnet). Anter dem 4. M ä r z 1722 schrieb der Liechtensteiner Landvogt an den Abt von P f ä f e r s , daß am 2. ds. M t s . der P f a r r e r von Eschen, Rudolf üttinger, gestorben sei und das f. Oberamt die Rechte des Fürsten zu wahren habe, zwar gehört habe, daß der A b t das Kollaturrecht innehabe, daß aber dem Fürsten als dem Schntzherren der P f a r r e i das Recht zustehe, einen tauglichen Nachfolger auf die vakante Stelle zu empfehlen und daß die W a h l dem Landvogt anzuzeigen sei, damit er der Installation beiwohnen könne, und da die Anzeige an den Fürsten nach Wien gehen müsse und die Antwort etwa drei Wochen ausstehen dürfte, daher wird der Abt ersucht, mit der W a h l noch zuzuwarten, bis vom Fürsten eine Resolution eingelangt sein werde. Anter dem 27. M ä r z konstatierte der Assessor des Feldkircher Dekanates, daß der ?. Cölestin M o l , Administrator von P f ä f e r s , namens des Abtes gegen die Vornahme der sctug kunerslss für den verstorbenen P f a r r e r Attinger Protest eingelegt habe, weil sie gegen die Rechte des Fllrstabtes verstoße. (Der Dekan hatte nicht nur die Beisehungsfeierlichkeiten, sondern auch die Versiegelung etc. vorgenommen, wozu er nicht berechtigt war). A m 4. April langte ein fürstliches Restript an, welches besagt, der Fürst sei mit dem Entgegenkommen des Abtes sehr zufrieden und..empfehle dem Oberamt ein gleiches Verhalten gegen den A b t ; weil der Fürst für diesen F a l l keinen geeigneten Kandidaten vorzuschlagen wisse, soll die W a h l dem A b t freigegeben werden. Der Abt ernannte nun den ?. Ildefonds Brandenberg zum Pfarrer. Das Oberamt dankt für die Mitteilung, will gegen die Person des Gewählten nichts einwenden, da auch der Fürst für diesen F a l l keine Einwendung mache; aber für die Zukunft müsse dem Fürsten das R e c h t des V o r s c h l a g s gewahrt bleiben. Der Kanzler des Klosters, Josef Leonhard Betschart, der früher gräfl. Landvogt in Vaduz gewesen war, wurde nun nach Vaduz, - 35 - geschickt. E r hatte vorzutragen, daß der Abt jetzt Patres als P f a r r e r nach Eschen wählen werde, die aber nicht investiert werden können. Das Kloster werde die herrschaftlichen Rechte des Fürsten respektieren, hoffe aber auch, daß seine Rechte vom Oberamt geschützt werden. Wenn von einem Empfehlungsrecht oder VorsHlagsrecht des Fürsten die Rede sein solle, so hoffe das Kloster, daß es sich hier nicht um ein Ernennungs- und Präsentationsrecht handle, in dem Sinne, daß der Empfohlene auch gewählt werden müsse. Sollte es aber, wie es oft schon vorgekommen ist, nur eine A n empfehlung sein, würde man dieselbe nach Möglichkeit und der Lage der Dinge gemäß respektieren, aber ohne Zwang. Jedenfalls werde man die W a h l jedesmal S . Durchlaucht notifizieren, weil man ja dessen Schutz genieße. D a das Kloster gegen das Eingreifen des Dekans, der nach Attingers Tod die Obsignation vornehmen wollte, beim Bischof von Chur Klage erhob, schrieb dieser an den Dekan unter dem 24. A p r i l , er habe die Rechte des Klosters zu respektieren und sich aller weiteren Amtshandlungen in Eschen zu enthalten, da die P f a r r e i dem examten Kloster inkorporiert sei. Der Dekan hatte nun mit dieser Angelegenheit nichts zu tun. Dagegen protestierte aber der Landvogt gegen eine Obsignation und Inventarisation durch den Dekan beim Bischof und als sich die Anschuld des Dekans herausstellte, beim Abt von P f ä f e r s . Der Pater Oekonom habe sich das Recht angemaßt, ohne das Oberamt beizuziehen, ein Inventar aufzusetzen und eine Versteigerung der Hinterlassenschaft des verstorbenen Pfarrers Attinger zu halten und mit den Gläubigern abzurechnen. (Diese kamen nicht auf ihre Rechnung). Der A b t Bonifatius erwidert, der Stadthalter habe nichts anderes vollführt, als was bei nicht exemten Pfarreien die Dekane zu tun pflegen und wozu das Kloster von jeher das Recht gehabt habe. Aebrigens sei die Inventur ohne Aufsehen gemacht und seien die Gläubiger durch die freiwilligen Beilagen des Klosters entschädigt worden. N u n trat eine Friedenspause ein bis 1734. Der Abt Ambrosius hatte den ?. Ildefons Brandenberg abberufen und den ?. Hermann Heege an seine Stelle gesetzt und dann dem ?. Ildefons wieder die P f a r r e i übertragen, ohne daß beim Oberamt eine Anzeige erstattet worden wäre, oder die Ernannten sich vorgestellt hätten, was doch der frühere A b t Bonifaz zugesagt hatte. Darüber beschwerte sich das Oberamt, weil die landesherrlichen Rechte nicht respektiert worden seien, da doch der Fürst aus nachbarlicher Freundschaft gegen das S t i f t sich damit begnügte. Der Abt sprach in der Antwort sein Bedauern darüber aus, daß sich ?. Ildefonds sich noch nicht vorgestellt habe, was doch in P f ä f e r s als selbstverständlich vorausgesetzt worden sei. Aebrigens bestehe keine Gefahr, daß nicht nur ehrenhafte M ä n n e r als P f a r r e r nach Eschen geschickt werden. E r verspricht das beste Einvernehmen. A l s am 4. Februar 1753 ?. P f r . Josef G y r starb, erzwäng sich das Oberamt die Vornahme der Obsignation unter Vorweisung eines fürstlichen Mandates trotz der entschiedenen Einsprache der Vertreter des Klosters und des Bischofs. A l s dann ? . Müller als Stadthalter und P f a r r e r ohne vorgängige Anzeige an das Oberamt eingesetzt wurde, beschwerte sich der Landvogt Grillot darüber, drohte mit der Anklage beim Fürsten, verlangte bezüglich der Obsignation im Sinne des bischöflichen Ordinariates, daß dieselbe zwar nicht für die Patres des Klosters, wohl aber f ü r die Weltpriester zugestanden werde. D a sich das Oberamt bei seinen Forderungen auf ein fürstliches Reskript berief, sah sich das Kloster genötigt, den Fürsten über seine Rechte aufzuklären, das in folgendem längerem Schreiben geschah, das hier der vielen interessanten geschichtlichen Notizen wegen vollständig wiedergegeben sei. N u r die lateinischen und veralteten Wörter sind durch deutsche und verständlichere ersetzt. K u r z e B e a n t w o r t u n g V a d u z i s c h e r E i n l a g e n zur K o l l a t u r Eschen. (Es wurde von Vaduz beansprucht das Recht einen vorzuschlagen.) „ V o n sothanem Recht weiß ein fürstl. S t i f t P f ä f e r s um so weniger, als es die P f r u n d Eschen von den alten Landesherren, den von Schellenberg selbst schon vor I332empfangen, welche ohnbenemlich diese Kollatur mit allen Rechten, besaßen und infolge dessen auch also ohne Vorbehalt haben vergaben und verabänderen können, gleichwie das nämliche mit dem von rechtswegen anerworbenen nach Wohlgefallen zu disponieren auch' dermalig hohe Landesherrschaft - 37 - billig prätendiert und gegen all ander widriges Gesinnen sich nachdrücklich betätigen würde. W a n n nun aber diese damalige schellenbergische Landesherren in besonders nachbarlich erwünschtem Einverständnis mit P f ä f e r s gestanden und in Gnaden gewogen auch bereitest aus diesem hochadelichen Geschlecht ein Svigerus anno 1305 seinen Äof zu Mauren mit allen dessen Rechten unserem Gotteshaus vergäbet, ein Äeinricus anno 1319 eine von den an fürstlichen Döfen vornehmste und charakteristische Offizialstelle des Schenken bekleidet, ein anderer Adelbertus wmklicher P r o f e ß und anno 1329 Administrator allhiesigen Gotteshauses war, die sodann sür die gewöhnliche Aussteuer diese Kollatur mit anhangenden Rechten an das Gotteshaus eingebracht, da P f ä f e r s , wie mit mehreren anderweitig zu dozieren stünde, seine Fundation nicht hoher Fürsten und Potetaten V e r gabungen, sondern seinen ersten hochadelichen ihm einverleibten und reichlich ausgesteuerten Religiösen beizumessen und von anderen andere Rechte und Gerechtsame, von diesen aber die Kollatur zu Eschen samt bishin alldort besessenen Befugnissen bekommen hat, ist leicht einzusehen, daß sothane Psrund ohne mindeste Einschränkung an das Gotteshaus gewachsen, besonders da solche schon damals ganz frei versehen, was doch sonst nicht hätte geschehen können, und ohne Zweifel von den älteren schellenbergischen Kerren wäre geahndet worden. Folglich erhellet daraus, daß diese Eschner Kollatur vor anderen, die sich gleich hohen Ursprunges nicht rühmen können und also der landesherrlichen Gewalt, Einschreiten und Einsichtnahme anderweitig gestatten müssen, in allweg frei und unbeschränkt sein soll. Dem stimmt bei das Authentikum von 1634, wie auch das uralte von Päpsten, Kaisern und Köniso oft bestätigte, und berühmte und sogenannte „Goldene Buch" im hiesigen Archiv, welches unter andern Kirchen, deren Patronat bis anhin unstreitig und ohne Ausnahme von unserem Gotteshause in allweg verwaltet und ausgeübt wurde, auch die P f a r r e i Eschen beisetzt mit den Worten: tlcclesis ssncri iVlsrtini in Lscnen, welche dann seit der ersten Dotation und nicht minder aus angeführten uralt authentischen Dokumenten herfließend unumstößliche Grund der gefreiten Kollatur zu Eschen noch mehr bestätigt wird aus unterschiedlichen kaiserlichen Diplomen, wo es durchgehend heißt, daß das Kloster in seinen Besitzungen, bezüglich Jurisdiktion, Patronatrechte und Vogteirechte volle Freiheit besitze. - 38 - (Es wird nun die betreffende Stelle aus einem kaiserlichen Diplom und einer päpstlichen Bulle angerührt. I n letzterer ist besonders ausdrücklich die volle Inkorporation der P f a r r e i Eschen in das Kloster ausgesprochen mit aus schließlichem Rechte der freien P f a r r w a h l , der Beerbung der Pfarrer ohne Ausnahme). „Alle diese ohne mindesten Vorbehalt so deutlich redenden Aus? drücke geben ja einem fürstlichen S t i f t P f ä f e r s die volle Gewalt mit besagter P f r ü n d e Eschen wie mit dem Seinigen zu disponieren, darauf sowohl Regulär- als Säkularpriester zu setzen und zu entsetzen nach Gutbefinden, ohne an eine dazu von Seiten Vaduz erforderte V o r stellung oder Präsentation zu gedenken oder zu erwarten, erfordert auch selbige das angezogene widerseitige Arbarium, das einzig und allein die Notifikation des neugewählten Pfarrvikars von Eschen ausdinget, viel weniger. And sollte dieser Vorbehalt erst vor kurzen Iahren in ein hochfürstliches Reskript mit eingeschlossen sein, wäre solcher eher dem übereilten Bericht eines von diesen, zum öfteren abgeänderten Vaduzischen Ministeriums als diesem durchlauchtigen Justiz liebenden liechtensteinischen Ä a u s beizulegen, dessen Äerren Vorfahren zum öftern und auch besonders anno 1591 eigenhändig allhiesigen Fürstabt ohne Restriktion als den rechtmäßigen Kollator erkennt hat, wiederum erst 1687 selbst bekennt, daß außer der schriftlichen A n zeige eines neuerwählten Pfarrherrn nichts anderes fordere. And ist ja gewiß, daß unser Gotteshaus von Zeit zu Zeit nach eigenem Belieben sowohl Säkulare als Religiösen auf Eschen exponiert habe, ohne das ein einziger liechtensteinischerseits vorgestellt wurde, als vielleicht empfohlen wurde, wie das zum öftern auch von andern Herren an die Kollatoren, doch ohne Beschränkung des Kollaturrechtes geschieht, und von Äochdero Vorfahren an unserem Fürstabt anno l666 mit Äerrn Johann Frick geschehen, aber aus andern erheblichen Arsachen nicht hat können berücksichtigt werden und an des empfohlenen Statt ? . Rottmeier von Vilters promoviert worden ist. Sodann von dem angezogenen Reskript, das auf 1722 lautet, sind Pfarrvikare zu Eschen wohl zum siebentenmal amoviert und abgeändert worden, ohne daß ein einziger liechtensteinischerseits hierzu wäre präsentiert worden. And also dieses „Recht", wenn es noch eines gewesen, weil es nicht ausgeübt, verloren wäre. Dieses in allweg freie Beneficium in Eschen ist dem Gotteshaus inkorporiert worden laut Arbar schon im Jahre 1332, sodann mit - 39 - anderen Beneficien unter Jnnocenz X. und Alexander VIII. anno 1643 und 1644 und letzthin in der B u l l e Bickiana a. 1707, dessen klare Probe geben die in vorigen Jahrhunderten schon exponierten R e l i giösen, nämlich um die jüngeren zu geschweige» a, 1402 ?. Georg von Äeimenhofen, a. 1634 p. Robert Forbus, a, 1650 ?, K a r l Widmann, a, 1660 ?. Gratian Landolt. Welches danach, wenn nicht vorher dieses Beneficium dem Gotteshaus inkorporiert gewesen wäre, nicht hätte geschehen können, und ohne Zweifel sowohl von geistlicher als weltlicher Obrigkeit würde geahndet worden sein. Dessen dannoch von dero Landsherren Vorfahren keine Beispiele, wohl aber im Gegenteil alles freundnachbarliche Einverständnis und besonderes gnädige Protektion zu jeder Zeit vollführet worden. Lind besonders hierzu eine ersprießliche Probe bescheinet haben die alten Grafen von Kohenems und Vaduz, welche unter ?. Gratian Landolt, P r o f e ß von P f ä fers und Pfarrherr von Eschen, anno 1660 bei erwachsenem Streit wegem kleinen Zehnten sich selbst als hohe Interponenten zum V o r teil des Klosters haben verwenden lassen, und schon zuvor neben anderen Rechten und Privilegien der Kollatur auch das anklebende Recht die verstorbenen Pfarrvikare zu beerben zuerkannt haben. Ist zwar nicht ohne, daß die Geistlichen Privilegien und Exemvtionen, insoweit sie was in koro kori erneuern und den landesherrlichen Freiheiten Eingriff und Eintrag machen wollen, den Landesfürsten nicht verbinden und auf gewisse A r t als ob- und subrevtitia könnten angesehen werden, ist es dennoch nicht minder gewiß, daß solche Immunitäts-Bullen, sofern sie nur die alten Rechte bestätigen und nichts anderes als ehevorige Verträge, Vergabungen und wohlhergebrachte Lieblingen betreffen, auch von einem ansonst unbeschränkten Landesherren sollen angesehen und verbindlich angemerkt werden. N u n zeiget sich ja vonsichselbsten, daß alles in angerühmter B u l l e nur spproizsnclo Enthaltene in alten fundierten Vergabungen und wobl hergebrachten Rechten und Llebungen bestehe, da die darin zuerkannte Signatur und Inventur bis dahin von den, Kloster allezeit wie neben anderen noch die Akten auch von 1620 mit der Verlassenschaft des Franz Dietrich sel. vorhanden, von Seiten des Oberamtes aber gar niemals außer letzterem widerrechtlichen Attentat, wider welches man sich aber feierlch protestierend verwahrte, unternommen worden. S o dann sind die zu voriger Zeit auf Eschen ausgestellten sowohl Regulär - 40 - als Säkularpriester dorthin nach pfäferischem Gutbefinden gesetzt und verordnet worden, ohne daß ein einziger um einen anderweitigen Consens angehalten hätte. Folglich dann die in der Bulle Bickiana einbegriffenen nur alte Bestätigungs-Privilgien und dermalen pfäfe, rischerseits prätendierte und sowohl ans Titel der Vergabung als des Besitzes unbedenklich pleno jure inngehabte Kollatur Eschen —nach Gutbefinden einen Weltgeistlichen oder Ordensgeistlichen zu erwählen— wie nicht minder bei erfolgten, Eintritt eines Pfarrvikars das Benötigte mit der Signatur und Inventur vorzukehren, für sich selbst gültig auf festem F u ß stehen und verbleiben solle. (Da das Oberamt das Obsignationsrecht beanspruchte im Kinweis auf die Anordnung bezüglich der Kinterlassenschaft des Pfarres ilttinger a. I7ZZ, wird darauf erwidert): „ E s ist zwar nicht unbekannt, dennoch unbeliebig und sehr empfindlich, daß bei letzt vor verschiedenen Kerr Pfarrvikar Attigers sel. in Eschen Todesfall ein hochlöbl. Vaduzisches Oberamt sich der Inventur angemaßt, auch die.Obsignation attentiert, jedoch damals rückhaltig abgewiesen nunmehr solche ihre Gerechtsame dahin zu fußen darstellt, als wäre es aus. einem hochsttrstlichen Reskript dahin befohlen und zwar daher hierzu veranlaßt worden, weil an benanntem Äerr Attiger sel.' viele Verlust erlitten und die rechtmäßigen Kreditoren in großen Schaden geraten, teils noch heutzutage völlig hilflos gelassen seien. Wenn man aber mit näherer Einsicht die eigentliche Bewandtnis der Sache ergründet, ist die enstandene Konfusion sowohl als der entstandene Verlust der Kreditoren nicht dem auch selbst zum allerschwersten beschädigten Kloster, sondern der schlecht „verpflogenen Domestikation" (der Haushaltung) des Verstorbenen erweislich zuzuschreiben, unangesehen daß das Kloster an seiner unstreitigen Forderung, wie mit Franz Llttinger schriftlich verfaßtund eigenhändig reversiert war,sichim ganzen auf 700 fl.belief (ohne einzurechnen, was Seine fürstliche Gnaden von P f ä f e r s selbst samt seinen Gehilfen eine ganze Woche hindurch solch verdrießlicher Rechnung beiwohnend verdient und verzehrt) nichts anderes als einige alte, früher auf 319 fl gewertete, jetzt aber kaum 100 Gulden werte Kausgerätschaften erhalten, sodann dennoch auf angetragen höchst klagbare Einlage der Kreditoren noch aus dem Seinigen 559 fl bar unter dieselbe zu vorteilen gutwillig sich herbeiließ. Woraus dann unschwer zu bemerken kommt, daß wenn - 41 - anstatt des Gotteshauses ein löbl. Oberamt die Signatur und Inventur damals gemacht hätte, eben die alte Konfusion verblieben und vielleicht noch größer wäre geworden, sofern selbiges wie gebräuchlich, seine eigene Mühewaltung beigerechnet und mit Auslieferung der vom Kloster erteilten aber nicht schuldigen Summe Hinterhalten hätte. Sollte also aus so falsch gegründete Klage der beschädigten Kreditoren und darum irrtümlich an S r . Kochfürstlichen Durchlaucht vom Oberamt übermachtes Referat ein erwähntes Reskript zu ihrem künftigen Verhalten in P r ä j u d i z bisherig geübten Pfäferschen Rechte erflossen sein, dann kann solches zur Ablehnung hieraus erfolgender Dissamierung und zur Beschützung seiner Befugnis in Darstellung der Bewandtnis der Sache nicht unterlassen, eine allgebührende zulässige Exception entgegen zu setzen, wie hiermit in allgeziemender Kochachtung geschieht und schon vorher geschehen ist, in der Hoffnung bessere Einsicht in die Tatsache werde Frieden bringen. Besonders da eine Konfusion im Falle eines verstorbenen Paters nicht zu befürchten ist, da ohnehin das Kloster sowohl in die Passiva als Aktiva aller einsteht, und wenn die hinterlassenen Aktiva nicht erklecken, aus anderen seinen Mitteln die Kreditoren zu befriedigen gehalten wäre. I n der Zeit von vier und mehr hundert Iahren sind ohne Zweifel viele Pfarrvikare zu Eschen gewesen und namentlich vieler anderer zu geschweige», neben vorerwähnten Religiösen a. 1387 Christian Kegler, 144S Kaspar Annen, 1470 V i t u s Schaum, 1552 M a r t i n Schorf, 1574 Johann Wolfsberger, 1633 M a r t i n Wehinger, 1645 Melchior Erb. Deren sich dennoch keiner nach den M a n u skripten unserer Archive bei einem Vaduzischen Oberamt insinuiert, gestellt oder um einen Consens eingekommen und viel weniger von Seiten wohlgesagten Oberamts darzu wäre angehalten worden. Welches dann einem fürstlichen S t i f t P f ä f e r s um so mehr Befremdens und billigen Ahndens macht, mit welchem Grund und Befugnis wider so alt hergebrachte und seit undenklicher Zeit durch Akten und Taten nachweisbare allzeit ruhig besessene Rechtsübungen wider den Inhalt des oberwähnten uralten Arbariums, authentischen Vidimus und „GoldenenBuches" dem schellenbergischen Llrbar nach den Worten: „Eschen ein P f a r r , die Collatur daselbsten K . P r ä l a t e n zu P f ä f e r s zuständig" — annoch beigesetzt worden „aber mit Wissen und Einwilligung eines regierenden Herren einen Pfarrherrn dahin zu setzen." - 42 - Dieses ksctum muß ja jedem gleich ungültig in die Augen fallen, und wenn es noch kräftig erfunden würde, keine Schuldigkeit, sondern eine lautere Convenienz importierte, da dieser urbarische Anhang seinen Anfang in den vorigen sechziger Iahren bekommen aus einer zwischen P f ä f e r s und Hohenems projektierten Aebereinkunft, die also lautet, daß zwar das Gotteshaus P f ä f e r s , welchem die Kollatur der P f a r r e i Eschen von Rechtswegen zusteht, einen Psarrherrn aufzunehmen und zu präsentieren befugt, jedoch ehe der Aufgenommene präsentiert werde, solle er einem, regierenden Grasen oder dessen nachgesetzten Obrigkeit zu nachbarlichem Verständnis und Respekts wegen schriftlich namhaft gemacht werden." — And dessen, obwohl diese Verabredung nicht zustande kam, zur Handhabung freundnachbarlicher Harmonie hat man sich pfäferserseits nie geweigert, besonders um sich bei etwa ereignenden Vorfallenheiten dem landesherrlichen Schutz zu empfehlen. M i t h i n diese dem Gotteshaus nicht nur nicht nachteilige, oder an seinen Rechten Präjudicierliche, sondern in den übrigen Gerechtigkeiten unter landesfurstlichem Schutz vor anderen Pfarreien, die sich dergleichen auf alle Weise gebührende Insinuation nicht bedienen wollen, angedeihlich sein wird." — Schließlich wird an die weltbekannte Güte und den Billigkeitssinn des fürstlichen Hauses appelliert. I m Jahre 1753 lebte der Streit wegen der Obsignation wieder auf nach dein Ableben des Pfarrvikars ? . Nikolaus Ruskoni. D a s Oberamt scheint die Obsignation vollführt zu haben und das Kloster protestierte dagegen beim- Fürsten. D a von W i e n nach Vaduz lange keine Entscheidung einlief, schrieb der Landvogt Grillot an den Abt, er solle die Obsignation zugeben und in Zukunft, um den Händeln auszuweichen, nur Weltpriester in Eschen anstellen. I m gleichen Sinne schrieb der Fürst Josef Wenzel an den Abt, indem er das Recht der Obsignation und Inventur seinem Oberamte zuerkannte. Die Besetzung der Kuratbenefizien durch Religiösen sei gegen die kirchlichen Verordnungen. Darauf erhielt der Fürst abermals von Seiten des Klosters eine Darstellung der Rechtslage, D a s freie fürstliche Gottesbaus prätendiere und habe das Kollaturrecht zu Eschen absolut und unabhängig, mit aller einem solchen anhangenden Immunität außer einzig der Intimätion bei neuer Ernennung eines Pfarrvikars. Der Inhalt deckt sich mit dem früheren Schreibe». Jedoch gab - 43 - das Kloster schließlich die Obsignation und Inventarisierung durch das Oberamt zu. Weil in diesem Streite von Seite des Gotteshauses P f ä f e r s immer auf die B u l l a Bickiana hingewiesen wird, durch welche ein zwischen dem Bischof von Chur und dem Fürstabt von P f ä f e r s i. I . 1707 abgeschlossenes Konkordat bestätigt wurde, sei hier der Inhalt des letzteren kurz widergegeben. Kraft dieser gemäß den früheren Bullen der Päpste Llrban VIII. und Innocenz X . getroffenen Vereinbarung, wird bestimmt: 1. Der Abt und das Kloster P f ä f e r s und die ihm unierten Pfarreien (für die sie Regulär- oder Säkularpriester nach freiem Ermessen bestellen können), sind von der Jurisdiktion des Bischofs von Chur befreit. 2. Die Bestätigung und Benediktion der Aebte von P f ä f e r s sei beim Apostolischen Nuntius, oder kann nach dem Willen des Abtes und der Beistimmung des Nuntius von jedem anderen Bischof geschehen. 3. Die Delegation für die P f ä f e r s e r P f a r r e r bezüglich der Seelsorge steht dem Bischof zu; allfällige Streitfälle werden vor den N u n tius gebracht. 4. Der Abt muß zwar die f ü r seine Pfarreien von ihm gewählten Seelsorger dem Bischof, als dem Delegaten des Papstes, präsentieren zur Admifsion; sie einsetzen oder absetzen kann der A b t . 5. Diese P f a r r e r (von den P f ä f e r s e r P f r ü n d e n ) sind verpflichtet, zu den Landeskapiteln zu gehen und deren Statuten zu befolgen und können vom Bischof dazu gezwungen werden. Kollekten und charitative Subsidien nach einer Congrua von 200 fl. können von ihnen gefordert werden, aber nicht von den übrigen Früchten, die sie an das Kloster zu leisten haben. 6. Die P f a r r e r zahlen alle 5 Jahre dem Landekapitel 5 fl., statt dieser Taxe, welche die anderen beim Antritte der P f a r r e i zu zahlen haben. Die Patres haben in den Kapiteln die gleichen Rechte wie die Weltpriester. 7. Die Errichtung des Inventars und das Recht auf das Erbe eines abgestorbenen P f a r r e r s steht dem Kloster zu. 8. B e i Anlaß der Visitation können diese Regularpfarrer auch von Laien beim Bischof zur Rede gestellt werden. Die P f a r r e r aber. - 44 - wenn sie Kläger sind, bringen die Klage gegen die Beschuldigten vor den Bischof, als ihren ordentlichen Nichter. 9, Die 8l)(X) fl, die das Kloster entrichtet, werden verwendet zur Abtragung der Schulden, der Wiedererlangung der Rechte und Lösung der verpfändeten Güter des Bistums. Anter dem Datum vom l . Jänner 1767 gab der Abt B o n i fatius dem P f a r r e r ? . Leonhard Ä a a s und seinem Cooperator ?. Cölestin Schuhmacher ein Schreiben, in welchem er ihnen weise Verhaltungsmaßregeln gab sür die Seelsorge und für ihr Verhalten. Der P f a r r e r als Verwalter hat Sorge für das Ä a u s , ferner die Taufen und Bestattnisse, der Cooperator die Kranken-Versorgung. Alle Geldeinnahmen hat er dem P f a r r e r abzugeben, dafür hat dieser alljährlich Rechnung zu legen. Dem Cooperator hat er das Standesgemäße zu geben. S i e sollen in allem die klösterliche Armut üben, besonders im Essen und Trinken, damit sie später im Kloster deshalben keine Schwierigkeiten haben, sie dürfen ohne Erlaubnis des Abtes nicht nach auswärts gehen, außer zu Brudertagen und Bestattnissen und frühzeitig heimkehren. B e i Strafe der Entafsung ist den Dienstboten zu verbieten mit offenem Licht oder Tabak rauchend die Scheune zu betreten. S i e sollen ernst im Beragen sein, der klösterlichen Schweigsamkeit sich befleißen, unpassende Orte meiden, nicht mit den Leuten plaudern aber freundlich gegen alle sein. Alles srundlich T u n mit dem weiblichen Geschlechte haben sie zu vermeiden, es gereichte zur Verachtung des priesterlichen Standes. Wieder ruhte der Streit wegen der Besetzung bis 1771. Anter dem 17. September dieses Jahres, erging vom Fürsten Joseph Wenzel an den Abt ein kategorisches Schreiben des Inhalts: „ E s ist nach Wien berichtet worden, daß der jetzige P f a r r e r von Eschen abberufen und durch einen anderen Äerrn erseht werde. Am frühere Streitigkeiten zu vermeiden, wird dem Abt aufgetragen, einen Weltpriester nach Eschen zu setzen. E i n anderer würde vom Fürsten die Zulassung nicht erhalten." Dem guten Abt Bonifatius ging ein Stich durch das Kerz bei Lesung dieses Briefes. E r antwortete: „Euer Liebden unterm 17 September an mich Erlassene verleitete mich einer Begebenheit nachzuschlagen, die unter meinen Äerrn Vorfahren sel. schon anno 1753 den Anfang genommen und nun mir solle zur Last werden. Ich - 45 — säumte nicht, daß von hier an E w . Liebden abgelassene pro memoris sowohl als die von E w . Liebden dagegen gemachte Gründe in Betrachtung zu ziehen, und da ich dadurch ganz überzeuget worden, daß E w . Liebden als gnädig gebietenden Landesfürsten und scivolisto ecclesise das ^us cummulstive oizsixnscli unstreitig gebühre, bedauerte ich all jene Schritte, die vormals von Seiten unseres Stiftes gemacht worden. Gleichwie aber ohne Widerspruch dieses damals schon zustehende Recht anerkenne, hat sich anno I75Z der Landvogt Grillot in die Possession gesetzt und damals das jus oksixnsncl sowohl als die Errichtung des Inventars vorgenommen. Zu diesem sind wir anch erbietig ein gefertigtes Instrument E w . Liebden mitzuteilen, kraft dessen wir uns verbindlich machen, bei jeglichem Sterbefall das jus oclsi^nsncji und der Inventarisierung ohne Widerrede mit uns ausüben zu lassen, zu hohen Handen stelle. S o hoffe ich gleichermaßen im ruhigen Besitze meines Patronatrechtes und Kollaturrechtes von E w . Liebden gleichwie von Äochsel. Vorfahren auch geschehen, geschützet zu werden. In Kraft dessen war immerhin geglaubt, ich könne wie in allen übrigen meinen Pfarreien geschieht, ohne Verletzung hoher Rechte und ohne Nachteil errichteter Traktaten nach Belieben auf die vakant gewordene P f a r r e Eschen einen Religiösen aus dem Kloster oder in Abgang dessen einen tüchtigen Weltpriester als Vikar von E w . Liebden bestellten hochfürstl. liechtenst. Oberamt, wie von unvordenklichen Iahren her die Llebung war, präsentieren. A u f einmal aber und da ich es am wenigsten vermutete, verlangen E w . Liebden die Vorstellung eines Weltpriesters und zwar ehevor ich meinen Pater von seiner P f a r r e i abgerufen. Ich weiß aber nicht, warum dieses Schicksal mich und mein Gotteshaus allein treffen soll, da in eben E w . Liebden nämlichen Herrschaft und angrenzenden österreichischen Orten die Abänderung nnd Wiederbesetzung der P f a r r e i durch Religiösen allermildest von dero k. k. apostol. Majestät gleichfalls gestattet werde. M i r fallet um so schwerer die Angnade E w . Liebden zu fühlen, als unbewußter mir die Llrsache davon und bekannter E w . Liebden das Wahlverhalten meiner zu Eschen gestandenen Patres sein mag, welche weder an dem schuldigen Respekt gegen das hochfürstl. Oberamt, weder an ihren pfarrlichen Pflichten meines Wissens jemals ermangelt haben. J a wann die Pfarrkinder in Eschen eine Klage mit Grund wider den Pater haben, so hat - 46 - gleich ohne Aufsehen ein Wechsel getroffen werden können, was mit einem investierten Weltpriester nicht so leicht oder gar nicht geschehen kann. Dahero hoffe, E w . Liebden werden in dero Entschließung nicht beharren, sondern mich in habenden Rechten schützen. Getröste mich mithin, daß gleich anderen immerfort mehr E w . Liebden milder und huldreicher Begünstigung zu genießen u.s.w.". Der Abt erklärte auch, den jetzigen P f a r r e r von Eschen nicht abrufen zu wollen. I m Jahre I77Z schrieb dann derselbe Fürst dem Abte, er habe seine Gründe wohl erwogen und darum gestatte er, daß solange er lebe, auch Patres des Klosters die Seelsorge in Eschen ausüben dürfen, nur unterstehen sie aber in allen Civilsachen wie andere Geistliche dem Oberamt. D a f ü r solle der Abt einen Revers ausstellen. A u f ein betreffendes Gesuch des Abtes bewilligte im Jahre 1782 der Fürst K a r l Josef dasselbe unter denselben Bedingungen, aber nur aus Gutwilligkeit und bis zur erreichenden Vogtbarkeit „Anseres fürstlichen Schützlings." D a s Gleiche tat im Jahre 1784 Fürst Alois Josef beim Antritt seiner Regierung. And bei dem blieb es bis zur Aufhebung des Klosters P f ä f e r s . Der gute P f a r r e r ?. Antonin hatte hier böse Tage. Die Nachwirkung der Franzosenmoral machte sich sehr fühlbar. Die Roheit der Jugend war grenzenlos. D a weder von den Eltern noch von den Vorgesetzten der Gemeinde Külfe zu erwarten war, mußte er anno 1805 das Oberamt um Kilse anrufen. Anter Pfarrer ?. Antonin klagten Landammann und Gericht beim Fürsten über die unterländische Geistlichkeit, daß sie zu den öffentlichen Lasten nichts beitragen, keine Steuern zahle :c. P f a r r e r R e g l i antwortete darauf an den Fürsten in sehr scharfen Ausdrücken, und widerlegte die Anklage in wirksamer Weise. Nach dem Ableben des Pfarrers und Statthalters ?. Gregor Wachter (1820) kam Landvogt Schuppler nach Eschen, die gesetzmäßige Sperre zu verfügen und die Ernennung des neuen Statthalters ?. Meinrad G y r der Pfarrgemeinde kund zu machen. D a die drei anwesenden Patres ?. Ioh. B p t . Steiner, ?. Augustin Müller, und ?. Meinrad G y r erklärten, der Äerr Fürstabt Placidius habe sich bereits einer Erklärung an das A m t anheischig gemacht, alle Passiva des Verstorbenen auf sich zu nehmen, daß die fragliche Verlassenschaft — 47 - als die eines Religiösen ohnehin ein Eigentum des Klosters P f ä f e r s sei, und baten, ohne weiteres Einschreiten auch dem Kloster zu Handen des neuen Herrn Statthalters ?, Meinrad G y r dieselbe zu überlassen, so überließ Landvogt Schuppler alles dem neuen P f a r r e r ohne weiteres. I m Jahre 1806 hatten die Ruggeller und Gampriner beim Reichskammergericht bittere Klage geführt, daß das Oberamt so hart gegen die Untertanen verfahre, daß schon 16 Familien ausgewandert seien, daß die Lehenvasallen auswärtiger Herrschaften keine Steuern zahlen, daß die Leute der Gemeinden Eschen und Mauren und Schellenberg bei Ankunft der Franzosen im Jahre 1799 mit Vieh, Sack und Pack davon geflohen und sie allein alles an die Feinde haben leisten müssen. Das Oberamt rief die P f a r r e r von Eschen und Mauren zu Zeugen auf, daß diese Anklagen unbegründet seien. Der Pfarrer von Eschen bezeugte, daß die Klage Wege» harter Behandlung so wenig begründet sei, daß der Herr Landvogt M e n zinger im Gegenteil allgemein als zu nachsichtig gelte. Die weggezogenen Familien seien wegen eigener Mißwirtschaft wegzuziehen gezwungen gewesen. Andere auswärtige Lehenherren kenne er nicht als die Klöster S t . Gallen und Ottobeuern. Diese haben aber von ihren Gütern Abgaben in die Gemeindekassen liefern müssen. Die Klöster P f ä f e r s und S t . Luzi wären allerdings steuerfrei, haben aber alle Kriegserlittenheiten miterlebt und keinen Heller Entschädigung bekommen, auch sonst große freiwillige Beiträge an die Landschaft entrichtet, die sich auf einige Tausende belaufen. E r könne nicht begreifen, daß man so dreiste Behauptungen ausstellen könne, als seien die Lente von Eschen nnd Mauren beim Einbruch der Franzosen mit allem davongelaufen, indem er doch bezeugen könne, daß aus seiner P f a r r e i nicht ein einziger mit seiner Habe sich entfernt habe. W a h r sei, daß ein großer Teil der Bewohner von Eschen nachdem die Franzosen ihren Einzug mit den abscheulichsten Mißhandlungen der armen Leute, mit Plündern, Morden u. s. w. eröffneten, ihr Leben zu retten, in Wälder und Berghöhlen sich verkrochen und ihr Vieh und alles im Stich gelassen haben. Nachdem aber General Oudinot auf seine des Pfarrers, Vorstellungen die Versicherung gab, daß von nun an die Personen und ihr Eigentum geschützt werden sollen, und er diese Versicherung bekannt gemacht hatte, seien die meisten Einwohner noch am nämlichen Abend zurückgekehrt und haben von Stnnd an die nämlichen Kriegslasten mit den übrigen Gemeinden getreulich geteilt. N u r ein ' — 48 — M a n n von Nendeln brachte seine F r a u , die eben das Wochenbett verlassen hatte, und das Kind nach Feldkirch in Sicherheit und floh einige Tage später infolge von Mißhandlung selbst mit Hinterlassung seiner ganzen Habe. A l s im Jahre 1822 ein I . Schaffhauser für 2 Jahre zum K i r chenvogt gewählt wurde und diesersichweigerte, dieses A m t anzunehmen, appellierte der Ortsrichter an den Landvogt Schuppler. D a keine genügenden Gründe zur Ablehnung vorlagen, wurde der Gewählte zur Uebernahme des Amtes mit der Drohung gezwungen, daß im Falle weiterer Renitenz bei ihm solange ein Polizist zur unentgeltlichen Verpflegung einquartiert werde, bis er sich füge. D a s wirkte. Durch bischöfliche Verordnung vom 12. Dezember 1855 wurden die Bewohner von Berg und Aspen, die bis dahin zur P f a r r e i B e n dern gehört hatten, der P f a r r e i Eschen zugeteilt. E s betras dies ca. 30 Seelen, die der politischen Gemeinde Eschen zugehört hatten. A m 1. J ä n n e r 1856 traten sie in den Pfarreiverband von Eschen ein. S i e mußten an die Mutterkirche von Bendern einiges als Loskauf zahlen und ihren Zehnten an die bisherign Zehentbezüger entrichten. Das altehrwürdige S t i f t P f ä f e r s ging um diese Zeit allmählich seinem Untergang entgegen. Viele Aebte machten sich um die Errichtung uud Verbesserung der Badeanstalten an den benachbarten Keilquellen hochverdient. Aber diese Anstalten brachten einen allzu häufigen Verkehr mit den Badegästeu und trugen dadurch wesentlich zur vollständigen Antergrabung der Ordensdisziplin bei. Dann kam der Einbruch der Franzosen und die Bedrängnisse der Revolutionszeit. Die Patres zerstreuten sich. Das Kloster kam unter den sog. „Kanton Linth" und wurde der Nationalverwaltung übergeben. W i e diese Verwaltung aussah, beweist folgendes Schreiben, das der ?. Gregor Wachter, der damals Vertreter des Klosters und später P f a r r e r in Eschen wär, an das Ministerium der Finanzen der helvetischen Republik in B e r n richtete. „ D a s Kloster P f ä f e r s , (so schrieb er) im Kanton Linth und Distrikt M e l s gelegen, ist durch alle Arten von Mißgeschicken und Anglück, in welche es seine örtliche Läge, Mißwachs und der Zusammenlauf anderer mißliebiger Amstände stürzten, auf das Aeußerste gebracht, daß den unterzeichneten R e l i giösen dieses Klosters nach allen Anstrengungen und Bestrebungen durch Abbruch und verminderte Ausgaben sich zu erhalten, dennoch - 49 - sich gezwungen sehen, getröstet durch das wohltätige Gesetz vom 17. Sept. 1798 an das Finanzministerium in aller Untertänigkeit sich zu wenden, um der Wohltat dieses Gesetzes genießen zu können. Die Unterzeichneten vertrösten sich um so mehr aus das W o h l wollen und die Gewogenheit der höchsten Gewalten, als sie sich schmeicheln, durch ihr rechtschaffenes bürgerliches Betragen und ruhiges Ausharren unter allen Stürmen der Revolution und des Krieges an dem Berufsorte sich einer ihrem Bedürfnisse angemessene Unterstützung nicht unwürdig gemacht zu haben. Ökonomische Gründe machen dasselbe noch dringender und notwendiger. Mehrere Scheunen, Weintrotten nebst anderen Gebäuden sind gänzlich abgebrannt, andere zur Fortsetzung der Oekonomie nötige Gebäude zur Hälfte demoliert, alle Weinberge ohne Rebstickel, die Wiesen durch Gräben verheert, so daß ohne beträchtliche Kosten und Arbeit aus Mangel der Kultur kein Nutzen zu ziehen sein kann. D a wir liebendem das Anglück haben, in einem Lande zu wohnen, wo der durch alle Verwüstung des Krieges und der Viehseuchen beschädigte und verarmte Landmann seine rückständigen Kapital- und Lehenzinse dermalen nicht zu bezahlen imstande ist, so wird uns alle Hoffnung fernerhin auszukommen gänzlich abgeschnitten. Das Geld, die Pretiosen der Kirche, die Mobilien von Silber, die Kapitalbriefe, das Archiv des Klosters liegen in den Händen der Verwaltungskammer und die Tabellen der Grundstücke sind ihr ebenfalls eingehändiget worden. Wenn wir nun erwägen, daß unser fortdauernd rechtschaffenes Betragen und unsere Beflissenheit, dem Willen der höchsten Regierung die genaueste Folge zn leisten, dann noch die Erschöpfung und Entblößung von allen Bedürfnissen des Lebens in Betrachtung ziehen, also daß die höchste Landesregierung in der doppelten Hinsicht nichts zu gefährden hat, so glauben wir den höchsten Gewalten den Wunsch äußern zu dürfen, der Vormundschaft der Verwaltungskammer, die nicht immer das Organ der Regierung war, und noch nicht ist, und die soeben durch die Vorenthaltung der vom Ministerium bewilligten Unterstützung sattsam an den T a g gelangt, enthoben zu werden, und in aller Untertänigkeit bitten zu dürfen, daß unser das MediatNationalgut zu P f ä f e r s durch einen Verwalter in unmittelbarer Abhängigkeit von dem Finanz-Ministerium möchte besorgt werden. - 50 - Ferner ist unser inständiges Bitten, daß uns die abgenommenen Kirchenzierden und zum Gebrauch nötige» Kelche und andere Gesäße bis zu einer dringenden Notdurft des Staates einstweilen wieder anvertraut werden, desgleichen die Kleinigkeiten an Service von Silber, um auch Gäste von Distinktion anständig bewirten zu können. D a unser Archiv beinahe nichts als Dokumente, die das Eigentum der Besitzungen des Klosters erweisen,- oder Pachtbriefe von Lehen, Arbarien und anderen Arkuuden, die benachbarten Kirchen und Gemeinden betreffend enthält, so schien uns dasselbe im Kloster am besten aufbewahrt, als wo von Zeit zu Zeit davon Gebrauch gemacht werden muß. Ist also unsere demütige Bitte, selbes uns unter Aufsicht des Verwalters zurück zu stellen." E s wird ferner gebeten, die Inventare zurück zu stellen und dem Verwalter einen Pater des Klosters bcizugeben, der die Leute und Verhältnisse kennt. V o n der sauberen Verwaltungskammer wird gesagt, daß sie Anfragen nie beantwortet, Ansuchen nie bewilliget und Verordnungen hinausgegeben habe, die nicht im Sinne der Regierung lagen. Sie zog Klosterkapitalien ein und behielt sie für sich. Dem Ansuchen der Patres wurde vom Finanzministerium in allen Punkten entsprochen, ein Verwalter eingesetzt, ihm ein Pater als Beirat beigegeben und eine genaue Instruktion für die Wiederherstellung der finanziellen Verhältnisse des Klosters gegeben. S o sammelten sich nach und nach die zerstreuten Patres wieder im Kloster. S o erschien z. B . auch ?. Basil Kelbling wieder, der unterdessen Kaplan in Schaan gewesen war, und wurde dann Pfarrer in Eschen. Aber die innere Restauration war nicht mehr zu erreichen und der Mangel an Disziplin, dem durch die folgenden Aebte nicht abgeholfen wurde, führte zum Untergang des Stiftes. Lieber die V o r kommnisse der letzten Zeiten des Stiftes sei, soweit sie unsere P f a r r e i betreffen, aus den im hiesigen Regierungsarchiv vorliegenden Akten, die im 17. histor. Jahrbuch von D r . Schädler im Auszuge veröffentlicht worden sind, hier kurz folgendes erwähnt. I m Jahre l8Z5 hörte man von der durch die S t . Galler Regierung beabsichtigte Säcularisation des altehrwürdigen Klosters und im folgenden Jahre sehte dieselbe Regierung einen Verwalter für dasselbe ein. D a s liechtensteinische Oberamt sah sich dadurch mit 51 - Recht veranlaßt, für die im Lande liegenden Klostergüter auch einen Verwalter einzusehen und zwar in der Person des Pfarrers von Eschen ?. Benedikt Styger. Zwar wünschte der letzte Abt Placidus, es möchten diese hiesigen Einnahmen des Klosters anch dem kathol. Administrationsrat in S t . Gallen eingehändiget werden, da es sich ja, wie er glaube, nicht um die Aufhebung des Klosters handle, und die Regierung von S t . Gallen sah in dem Vorgehen des Oberamtes ein Eingreifen in fremdes Eigentum. Aber der Landvogt Menzinger antwortete ganz zutreffend, die Aufsicht und Verwaltung des hierländischcn Stistsvermögeus gebühre der inländischen, nicht einer ausländischen Behörde. Das Oberamt habe nach staatsrechtlichen Grundsähen nichts anderes getan, als was die S t . Galler Regierung im eigenen Staate mit dem dortigen Klostervermögen zn verfügen sich berufen fand. A m 10. Februar 1838 beschloß das kathol. Großratskollegium von S t . Gallen die Aufhebung des Klosters P f ä f e r s und der Große R a t bestätigte am 20. Febr. diesen Beschluß. D a den dem Kloster inkorporierten Kirchen im S t . Gallischen angemessene Summen ausgesetzt wurden, verlangte das Oberamt dasselbe auch sür die Pfarrkirche in Eschen. Diese sei baufällig und ein Neubau und die Unterhaltung der Kirche fordern 34 000 fl. D a an Klosterkapitalien, Inventar und von der Gemeinde zu leistendes 19178 fl. vorhanden seien, werde vom gesamten Klostervermögen »och ein Betrag von 14 800 fl. beansprucht. Die Regierung von S t . Galle» nahm dies zur Kenntnis, verlangte aber Auslieferung aller das Klostervermögen betreffenden Akten. Sie wandte sich auch an den Fürsten, welcher einen freundschaftlichen Ausgleich der Sache zusicherte und für die P f r ü n d e in Eschen das Patronat zu übernehmen versprach. B e i der Anterhandlung in Konstanz (Dez. 1839) einigte man sich darin: Das Klostervermögen in Liechtenstein beträgt 16 952 fl., das Pfrundvermögen von Eschen 20 120 fl. Letzteres bleibt der P f r ü n d e . Zum B a u und zur Erhaltung der Pfrundgebäude zahlt das Klostervermögen 2000 fl. und der Kirche 5000 fl. V o m übrigen Klostervermögen sind 9952 fl. hinauszuzahlen. S t . Gallen gibt dem ? . Stygcr - 52 - eine lebenslängliche Pension. D a s Kollaturrecht der P f a r r p f r ü n d e geht auf den Fürsten über. Dieses Aebereinkommen wurde im Sept. 1840 in einer Konferenz zu Altstätten wiederholt und im M a i I84l zu Ragaz die betreff. Schuldtitel und Barschaft gegenseitig ausgehändiget. I m Jänner 1842 erhielt das Oberamt von der S t . Galler Regierung auch alle Eschner Lirkunden des P f ä f e r s e r Archives mit dem vom Stiftsarchivar ?. K a r l Wegelin angefertigten Arkundenverzeichnisses. D a der letzte Konventual von P f ä f e r s , P f a r r e r ? . Benedikt Styger, der nach der Aufhebung des Klosters noch im Amte blieb, anfangs November I84Z wegen Kränklichkeit resignierte, teilte der S t . Galler Landaminann Baumgartner dem Oberamte mit, daß dem Resignaten die ihm gebührende Pension zuerkannt werde. Schon i . I . l 8 4 l waren ihm vom Liquidator in P f ä f e r s als Aussteuer 200 fl. geschickt worden, ohne daß er zu der den übrigen Patres gemachten Bedingung, die „rechtliche" Aufhebung des Klosters schriftlich anzuerkennen, verhalten wurde. Ferner wurde ihm schon damals erlaubt, die Pension, wenn er nicht mehr diene, im Liechtensteinischen zu genießen. A m 14. Dezember 1843 verließ der P f a r r e r ?. Styger, der durch seinen lauteren Charakter und seine eifrige Seelsorge allgemeiner Kochachtung sich erfreute, Eschen, ließ sich in Schaan nieder und starb daselbst i . I . 1848 N o v . 10. Schon am 24. Sept. 1843 hatte er dem Landesoikar mitgeteilt, daß er mit dem I I. N o v . die Pfarrverwaltung aufgeben und in den Ruhestand zurücktreten werde. E r habe 34 Jahre in der Diözese Chur meistens als P f a r r e r oder doch in der Seelsorge gedient und sich des beständigen Wohlwollens der Bischöfe und ihrer Kurie erfreut, dessen er sich stets dankbar erinnern werde. D a S e . Durchlaucht ihm bewillige, im Fürstentum seine Ruhetage zuzubringen und die Regierung von S t . Gallen versprochen habe, ihm die jährliche Pension auch Hieher zufließen zu lassen, so bitte er den Bischof inständig, ihn auch serner als seinen Diözesanangehörigen zu betrachten und den Aufenthalt in Liechtenstein ihm zu gestatten. Könne er noch etwas in der Seelsorge aushelfen, so werde er es gerne tun. Schießlich dankte er dein Bischof und dem Landesvikar für ihrWohlwollen. (Er siegelte mit dem Klostersiegel). Dem Fürsten A l o i s von Liechtenstein, wie auch seiner Regierung in Vaduz war die Klosteraufhebung von P f ä f e r s eine höchst - 5Z - peinliche Sache, die sie aber nicht hindern konnten. Der Fürst schrieb darüber an den Bischof von Chur und betonte besonders, daß bei den Verhandlungen mit S t . Gallen jeder Ausdruck vermieden worden sei, der als eine Anerkennung oder Zustimmung zum Aufhebungsakte gedeutet werden könnte. Ferner erklärte der Fürst, daß die früheren Verhältnisse bezüglich der Kirche und P f a r r e i zu Eschen und ihres Vermögens wieder einzutreten hätten, wenn das Kloster P f ä f e r s wieder hergestellt werden sollte. D a s Schreiben enthält endlich auch die Mitteilung, daß der Fürst das Patronat über Kirche und P f a r r e r übernommen und das Nötige über die Verwaltung des Vermögens derselben im Geiste der Erhaltung kirchlicher Stiftungen angeordnet habe. Nach dem Weggang ?. Stygers verwaltete Albert von Maienfisch von Kaiserstuhl als Provisor die P f a r r e i bis 1845. (Pfarrarchiv.) Schon im Jahre 1844 baten 6 Haushaltungen auf Berg und eine in Aspen, die B ü r g e r der Gemeinde Eschen aber Pfarrkinder von Bendern waren, um die Bewilligung zum Austritt aus dieser P f a r r e i und Einpfarrung nach Eschen. Die Erledigung verzögerte sich noch und die Aufnahme in die P f a r r e i Eschen sand erst a. 1855 statt. I m November 1845 wandte sich der Bischof an den Fürsten in Angelegenheit der kanonischen Visitation im Lande. Der Bischof wollte noch im November Visitation und Firmung halten und die neuen Kirchen zu Mauren, Triefen und Balzers (Mariahilfkapelle) weihen, wozu ihn die Geistlichkeit gebeten hatte. Das Oberamt aber wollte das verhindern und schrieb in kategorischem Tone dem Bischof, die Zeit sei ungünstig und die Leute seien in Aengsten wegen den Kosten, die für das arme Land unerschwinglich wären. Der Bischof bat den Fürsten, dafür zu sorgen, daß die bischöflichen Funktionen jm nächsten Frühjahr ohne Schwierigkeit von Seite des Oberamtes möglich werden. E s werden dem armen Lande keine Kosten verursacht werden. Dem Bischof sei es nur darum zu tun, seine Pflichten zu erfüllen, er entsage gerne jedem P o m p . Anter dem 12. Februar 1846 teilte der Landvogt Menzinger dem Landesvikar mit, daß der Fürst den Schaaner Kofkaplan Anton Frick zum P f a r r e r in Eschen ernannt habe. Derselbe 5 - 54 - war Bürger von Schaan und vor seiner W a h l P f a r r e r in Trimmis nnd Triesenberg und kurze Zeit Kofkaplan in Schaan gewesen. Noch war die Dotation der P s a r r p f r ü n d e nicht geregelt. D a es sich nach der Aufhebung des Klosters P f ä f e r s um die Verteilung der in Liechtenstein liegenden Besitzungen desselben handelte, gab es jahrelange Schreibereien und Unterhandlungen zwischen dem Ordinariat, das auf Erledigung der Sache drängte, und dem Oberamte, das keine Eile bewies, und dem Pfarramts, das im Angewissen schwebte. Der neue P f a r r e r Frick, der i . I . 1846 die P f a r r e i angetreten hatte, wurde beauftragt einen Bericht zu erstatte« über den baulichen Zustand von Kirche und Pfarrhof. Der Bericht fiel sehr ungünstig au,?. Das Aeußere der Kirche seis ehr unästhetisch, das Innere düster, die Stühle aus rohen Balken gemacht, die W ä n d e schimmelig, die Altäre schwarz, der Fußboden uneben, die Kirche viel zu klein, an Kirchengeräten sehr arm, sie habe keine Orgel, keine Fahnen u.s. w. Der Friedhof sei zu klein, der P f a r r h o f schlecht und kalt, der S t a l l baufällig. PfarrerFrick wehrte sich auch gegen eineSchädignng der P f r ü n d e und verlangte Sicherstellung des bisherigen Einkommens. E r trat energisch für Errichtung einer P f r ü n d e in Nendeln ein. E s sollen 300 fl. Gehalt einem älteren Priester daselbst aus den Pfäferischen Zinsen ausgeworfen werden. Der betreffende Geistliche könnte dann im Notfalle auch anderswo aushelsen. Das Ordinariat sprach sich gegen dieses Projekt aus; dagegen verlangte es entschieden die Anstellung eines ständigen Kilfspriesters in Eschen selbst. E s bestimmte als jährliches Einkommen der Kirche 826 fl. der P f a r r p f r ü n d e den großen Zehnten und dazu 347 fl. Dabei habe der P f a r r e r die Pflicht einen Kilfspriester ans seine Kosten zu halten. Aber die Erledigung der Gehaltsangelegenheit blieb immer noch aus, weil das Oberamt vorerst die Z e h e n t a b l ö s u n g durchführen zu wollen vorgab. Diese kam aber immer noch nicht zu stände und wurde erst unter dem neuen Landesverweser v. Kaufen durchgeführt. S o konnte auch Pfarrer Frick keinen Vikar unterhalten. E r wäre froh gewesen um eine ständige Aushilfe wenigstens an Sonn- und Feiertagen. E r schrieb deshalb im Jahre 1851 in äußerst energischem — — Tone an den Bischof. M a n habe schon viele male das Oberamt gebeten, für eine Frühmesse 200 fl. aus dem Pfäfersergeld zu leisten, aber immer umsonst. Die Leute seien äußerst aufgebracht und schimpfen über weltliche und kirchliche Behörde, daß sie keine Frühmesse haben. Der Bischof wird gebeten, die Sache dem Landessürsten vorzutragen, auf endliche Ordnung der Pfründe-Angelegenheit zu dringen, daß wenigstens aus den Zehentgefällen vom Rentamt 200 fl. jährlich für eine Frühmesse herausgegeben werde. Lleberdies solle auch die Restauration der Kirche, des Pfarrhofes und des Friedhofes im Auge behalten werden. E s soll eine neue K i r c h e erstellt werden; die Gemeinde sei bereit zur M i t h i l f e . Der Bischof intervenierte zwar, aber der Landvogt Menzinger berichtete nach Chur, zuerst müsse die Zchentablösung geschehen, die schon im Gange sei, dann erst könne die Eschener Angelegenheit geregelt werden. P r o v i s o r i s c h wurde aber ein Betrag für die F r ü h messe ausgesetzt und die Patres Kapuziner in Feldkirch übernahmen dieselbe. I m Jahre 1855 war die Angelegenheit noch nicht geregelt P f a r r e r Frick war nun auch für Anstellung eines ständigen K i l f s priesters. Derselbe könnte zweimal in der Woche in Nendeln zelebrieren und unter Umständen auch f ü r die der Schule entwachsenen Jünglinge eine Fortbildungsschule halten. E s müßte aber eine Wohnung für ihn erstellt werden. Der Landesvikar Carigiet schrieb aber nach Chur, mit dem großen Zehnten betrage das Einkommen des Pfarrers 1260 fl. Davon könne er einen Vikar unterhalten und der Pfarrhof solle aus dem Pfäferser Geld für zwei Priester eingerichtet werden. Nachdem im folgenden Jahre (1856) der Dompropst Riesch persönlich in Wien wegen der Verwendung des Pfäferser Kapitals unterhandelt hatte und noch nichts entschieden worden war, schrieb das Ordinariat wieder an den Fürsten wegen Gründung einer eigenen Kaplanei in Eschen, da die Kapuziner gekündet hatten. Der Fürst versprach baldige Erledigung. I m Jahre 1857 sah sich das Ordinariat genötigt, seine V o r stellung bei der fürstlichen Kofkanzlei zu wiederholen, ebenso noch im Jahre 1860. - 56 - Anter dem energischen neuen Landesverweser v. Hausen erfolgte endlich im Jahre l 8 6 l die Einigung und Ordnung der Angelegenheit zur Zufriedenheit des P f a r r e r s Frick. Anter P f a r r e r Frick.wurde im Jahre 1864 der Friedhof erweitert indem 358 Klafter von der P f a r r b ü n d t dazukamen. P f a r r e r Frick war ein eifriger Seelsorger und musterhafter Priester. A l s Greis in seinen weißen Haaren und blühendem A u s sehen war er eine freundliche Erscheinung. E r wurde mit der W ü r d e eines nicht residierenden Kanonikus beehrt. Schon hatte er sich mit der Gemeinde über seinen Rücktritt als P f a r r e r und die Uebernahme der neu errichteten Kaplanei verständigt, als ihn am 1V. Jänner 1883 ein Kerzschlag aus dem Leben unerwartet abberief. A u f ihn folgte im gleichen Jahre Ioh. Beat Deflorin von Disentis, der früher Pfarrvikar in Trimmis, von 1864—1866 erster Kaplan in Eschen und dann Kofkaplan in Schaan gewesen war. Anter ihm gingen die Güter der P f a r r e i durch Kauf an die Gemeinde zur Gründung einer Armenanstalt über. E i n bleibendes Denkmal setzte sich dieser fromme Seelsorger durch den B a u der herrlichen Pfarrkirche mit der prachtvollen inneren Ausstattung. Lange Jahre kränkelnd, starb er 1907 im Iohannesstift in Zizers und fand seine Ruhestätte an der M a u e r seiner Kirche. A u f ihn folgten im Pfarramte Wilhelm W ö s l e von I s n y in Schwaben, der früher Kaplan in Ennatbürgen und Kofkaplan in Vaduz gewesen war. E r starb in Eschen im Jahre 1920 nach 13jähriger Wirksamkeit und hatte den jetzigen Inhaber der P f r ü n d e Kerrn Johann Anton Büchel von Mauren zum Nachfolger. Llnter P f a r r e r W ö s l e erhielt die Kirche die neuen Glocken und das elektrische Licht. Auch wurde der neue Friedhof erstellt und durch den Landesvikar Büchel feierlich geweiht. — 57 — A l s Kapläne wirkten dahier: 1864—1866 Johann Beat Deflorin, der spätere Pfarrer. 1866—1874 Franz Taver Hänsle von Rankweil, später P f a r r e r in Bendern. 1874— 1875 Florin Kindle von Triesen. 1875— 1880 Robert von Euy aus Schwyz, später P f a r r e r im Alptal, jetzt Kaplan im Frauenkloster in Sarnen. 1881—1884 wieder Florin Kindle. 1885— 1886 Max Zöpf aus Baiern. 1886— 1890 Kaspar Odermatt aus Llnterwalden, später in Oberriet. 1890—1894 Leonz Köpfli. 1894--1900 Josef Oberneder aus Bayern, später Kofkaplan in Schaan, jetzt Benefiziat in Kutturm, Bayern. 1901 — 1916 Josef Ester aus Keilbronn, der 1916 auf die Kooperatur in Triesen zog und dort starb. E r ruht an der K i r chenmauer in Eschen. Seitdem ist die Kaplanei, deren P a t r o n die Gemeinde ist, vakant. IV. Die Gerechtigkeiten der Pfarrpfründe. (Pfäf. Arch. k'ssc. 2/). ^ Ä i e schon früher erwähnt wurde, besaß P f ä f e r s schon 83 l außer der Kirche und dem Zehent einen halben Hof in Eschen, kaufte aber i . I . 1276 vom Kloster S t . Gallen einen ganzen Hof daselbst. Jener halbe H o f wird nun die Pfarrpfrllnde gebildet haben. Aber der von S t . Gallen gekaufte Hof gehörte nicht zur Kirche; er wurde mit den anderen nach und nach gekauften Gütern selbständig vom Kloster verwaltet und genutzt. Daher ein eigener Verwalter darüber gestellt war, wenn nicht dem P f a r r e r auch diese Verwaltung übertragen wurde. A u s diesem Grunde unterhielt P f ä f e r s zwar den Pfarrer und das f ü r P f a r r e r und Verwalter dienende Wohnhaus mit den W i r t schaftsgebäuden, aber nicht die Kirche. F ü r diese anerkannte es nie eine Pflicht, so ost auch die Gemeinde die Kirchenbaulast ihm übertragen wollte. N u r für die Sakristei trat auch das Kloster ein, weil auch der ?. Verwalter sie benutzte. Die Bestätigung der Gerechtsame der Dfarrpfründe erhielt 1. I . 1555 der damalige P f a r r e r M a r t i n Schorf vom Abt Rudolph im Beisein des Landammanns Brendli. Die Arkunde lautet: „Erstlich ist zu müssen, daß ein Pfarrherr in Eschen hat Kleinund Groß Zehenden aus drey Fälder, so allerwegen das ein dem Pfarrherr Zehenden gibt: 1. Güdigen, 2. Popersfeld, 3. Kinder Wölfen Acker, 4. Huob, 5. Musinen Item die von Nendeln gend auch allerley Zehenden von unerdenklich Jahr. Der W e i n Zehenden, so ein Pfarrherr für sein Theil einzüchet: 1. Ringen Wingertli, 2. Kapf Weingarten, 3. Das Wingertlin im Grafort, 4. etwas in Eckweiler Item hat der P f a r r e r ein Haus und Krautgarten, auch Gueter. - 59 - Item wie ein Nachpar W u n n , Weyd, Atzung, Kolz und alles was ihm bedürftig. Item Klein Zehenden: Kampf, Rüeben, Linsen, Fenk, Kirsch, Erbsen, Bonen, Kraut. Item Äpfel, Birnen, Nüssen, und alle Frucht wie sie den Namen haben vor unerdenklich Jahr hero. Item in der Kirchen Tauf- und Grabgelt, Beichtgelt, Opfer, Iahrzeit Gelt. Item soll I h n niemand strafen als ein Oberkeit, wo es nothwendig ist. Item das Pfarrhaus in Tach und Küllung halten mit Kilfe der Gemaind wie von Alters her, wie mir mein Kerr auferlegt hat zu tun. Item gibt man ein P f u n d P f g . dem Kerr von Snlz Schirmgelt, auch verehrt man Ihm ein Fueder Stro. Zue müssen sye allmenklichen, daß von unerdenklich J a r von frommen Lüten die P f r u n d Eschenz von Kerr zue Schellenberg kombt und ietz hat das Gottzhaus Pfevers als es ist befreyt von dem Pabst hero anno Domini .332. (Auszug aus dem uralten Pergament-Ürbar.) I m Jahre 1570 wurde eine neue Teilung des Zehent Gebietes zwischen den Klöstern S t . Luzi uud P f ä f e r s vorgenommen. ( S . Jahrbuch 1923 Gesch. v. Bendern S . 51.) P f a r r e r Wolfsperger machte i . I . 1579 eine Zusammenstellung des Einkommens des P f a r r e r s von Eschen. Darnach bezog er von 16 kleineren und größeren Gütern circa 40 Viertel Waizen und Kerner und 14 P f u n d P f g . Z i n s ; überdies hatte er einen großen Weinberg mit 14 Beeten. Dazu kam noch das Erträgnis des Zehnten aus mehreren Feldern. Der Besitzstand war: 1 Weingarten, 7 Aecker, 3 Widum, I Wiese, 2 Britschen zu Nendeln, 3 Britschen in EschenA u f geschehene Reklamation der gräflichen Verwaltung trat i. I . 1642 der Abt B e d a derselben die Kälfte des Neugereutzehnten ab; doch müsse der Kloster-Ammann bei der Teilung mitwirken. Aber schon im Jahre 1649 verkaufte der Graf diesen Neugereutzehnten an das Kloster. I m Jahre 1647 schrieb der Landvogt Jakob Sandholzer von Zundersberg dem Abt, er habe an die 8000 Thaler Brandsteuer, die das Land an die Schweden zu zahlen habe und die auf die B e sitzungen umgelegt wurden, 60 Thaler bis in 6 Tagen zu entrichten. - 60 - I m Jahre 1654 verfaßte der damalige P f a r r e r Pater Karl Widmann aus den alten Briefen und Akten ein neues Arbar das das Gericht auf Rofenberg bestätigte. Die Bestätigungsurkunde lautet so: „Ich Iodokus Thöny", der Zeit Landammann und Richter der Herrschaft Schellenberg, bekhene öffentlich u. thue kund allermeniglich mit diesem Briefe, daß als ahn statt und in Nammen des Hochgebohrenen Herrn, Herrn Francisci Wilhelmi Grafens zu Hochen E.nbs, Vaduz und Gallara, Herr zu Schellenberg, der Churfürstl. D h l . in Bayern und Erzfürstl. D h l . zu Oesterreich Cammerer und Meines gnädigen Grafen und Herrn — Ich an heut dato offenen verbannen Gastgericht gehalten hab, daß von mir und meinen B e y sitzern erschienen ist, der wohlerwürdig Geistlich und Hochgelehrte Herr Pater K a r l Widmann, Conventual des freyen fürstl. Gotteshaus Pfefers und derzeit Vicarius der P f a r r p f r u n d zu Eschen, dessen rechtmäßiger Collator vorherermeltes Gotteshaus zu sein erkennt wird, als Kleger an einem Contra etwelche hinderstellige Zinsleut daselbsten Beklagten andern theils. And nach demme uns vorwohlermelter Herr Kleger nach Form Rechtens mit Fürsprecher und Beystand versehe«, hat E r sürbringen lassen, welcher gestalten durch verenderung der Zeit, der Personen und Pfarrherren, auch theils durch Hinlässigkeit und nachsechung der Kirchen Pflegern und Vögten die Geistliche und Pfarrliche ein Kommen, welche mehr thail ahn gelt und waizen bestehen, der wohl ernannten P f a r r e zu merklichem schaden geschwächt und distrahiert worden. A u s diesen und anderen Arsachen auch zu Vorkommung größeren schadens und streitigkeiten, E r , Herr Kleger, alle Arbarien, Iahrzeit Bücher, Rodel, Auszüge, B r i e f und Documente durch zu gründen genöthiget worden, und die darinnen befundene rechtmassige Z ü n s , Rent, gülten sambt ihren underpfanden (weilen Selbige sehr altund umb etwas obskur) zu Vorkommung ferner Künftiger Streitigkeiten selbige in andern darzu verordnete authentische Rodel zu schreiben und aus zu ziechen, welche dann heut dato von Ihme, Herrn Kleger, mir Richter und einem Ehrsamen Gericht zu revittieren vorgelegt worden. Nach demme dann wir alle sachen bester maßen wohl durch gesechen und zu gueter Consideration gebracht, hab ich sambt einem Ehrsamen Gericht darüber nichts anderes erkennen und sprechen kiinden, als daß die Ans - 61 - vorgelegte Rödel, Briefe und Sigel die P f a r r S t . M a r t i n i zu Eschen, gemein Iahrzeit, Spend, Ewig lischt und Testamenten betreffende fürterhin ohn disputierlich in Ihren besten Kreften sein und verbleiben sollen. Lieber welches alles begehret oftgemelter Kerr Kleger dessen B r i e f und Sigel ihnen mit zu theilen, die auf mein Richter abermalen beschechen Limbfrag mit Llrtel und Recht dem selben zu geben erkennt worden. Dessen alles wie oblaut zu mehrer Llrkund und mehrer Befestigung hab ich anfangs benennter Nichter mein eigen Insigel (doch mir, meinen Erben, und dem Gericht ohne schaden) öffentlich Herfür getruckt auf disem brief, der geben ist auf Raufenberg den zwölften M o n a t s tag Ienner I m Sechzenhundert fünfzig vier Jahr." D a s Kloster P f ä f e r s stellte an einen jeweiligen P f a r r e r von Eschen folgende Forderungen (Dat. 4. N o v . 1660): Außer der pflichtmäßigen Seelsorge hat er 1. E r soll sich auf dem hergebrachten Pfarreinkommen begnügen und keinen Anspruch auf den Neugereutzehnten machen, den das Kloster vom Grafen von Vaduz gekauft hat. 2. E r soll die Güter, Kaus und K o s in baulichen Ehren erhalten. 3. F ü r den kleinen Zehnten in Nendeln soll er dem Kloster jährlich einen halben Gulden entrichten. 4. F ü r das Erbrecht soll er auf eine ihm bestimmte Zeit 200 fl R . W . und f ü r die Bibliothek ein schönes Werk zu zahlen schuldig sein, und 5. Wegen der „ersten Früchte," so ?. K a r l sel. auf 15 Jahr mit 20 Dukaten ausgerichtet und aber noch 7 Jahre restieren, wird Kerr Parrherr sein gebührenden Anteil auch erstatten. Nach einem Einkommenverzeichnis vom Jahre 1665 bezog der Pfarrherr aus dem Pachtzins seiner P f r u n d g ü t e r 88 fl., überdies 10 fl Kapitalzinse und 6 Schüssel Korn, und das Erträgnis des Weinberges und des Zehnten. D a sich wegen der beiden Zehentgebiete der Klöster S t . Luzi und P f ä f e r s im Laufe der Zeit wegen Abgang der Geschlechter und Kulturänderung Unsicherheiten ergaben, wurde zwischen den P f a r r e r n von Eschen und Bendern ?. K a r l Widmann und ? . Bonaventura Schalk i. I . 1649 eine neue Vereinbarung getroffen unter Mitwirkung der Ammänner Kans Kopp und Adam Oehri und anderer. Die Teilung wnrde ratifiziert von Fürstabt Bonifatius von P f ä f e r s und und von A b t Adelbert von Noggenburg und S t . Luzi. (Original mit unverletzten Siegeln vorhanden.) - 62 - I n Triesen besaß P f ä f e r s 3 Güter, von denen es 400 Eier als jährlichen Zins bezog. A m 13. M ä r z 1696 hat ? . Statthalter Fintan Leonhart im Beisein des Hans Jakob Widrigs diese Lehenäcker, sa man nennt die Aieräcker, zu Triesen aufgenommen. S i e wurden später um 166 fl verkauft. I m Oktober 1698 berichtete der P f a r r e r Rudolf Attinger an den P f ä f e r s e r Kanzler, die Ruggeller hätten trotz seiner Einsprache die Zehe»ttrauben nach Ruggell abgeführt. E r habe sich darob beim Oberamtmann beklagt, aber von ihm die Antwort erhalten, weil die Abführung der Trauben eine alte Aebung sei, lasse sich nichts dagegen machen. Aebrigens werde diese Herrschaft nächstens von dem Fürsten von Liechtenstein gekauft werden, was eine Neugestaltung der Dinge bringen werde, wodurch auch dem Willen des Pfarrers willfahrt werden dürfte. Schon vorher hatte der A b t selbst an das Vaduzer Oberamt eiue bezügliche Beschwerde gerichtet mit dem Ersuchen, den Nuggellern zu befehle», daß sie die aus dem Gebiet von Eschen stammenden Zehenttranben bei der Weinlese schon abgeben, damit sie nicht wieder von Ruggell geholt werden müssen. M i t den nach Feldkirch gehenden Zehenttrauben werde es ja auch so gehalten. Die Antwort des Oberamtes ist im B r i e f Attingers enthalten. I m Jahre 1699 war die Herrschaft Schellenberg in den Besitz des fürstlichen Hauses Liechtenstein übergegangen. D a beeilte sich der A b t von P f ä f e r s dem neuen Landesherrn durch dessen Oberamtmann Johann Franz Bauer zu gratulieren. E r übersandte diesem Beamten zwei Käse als P r ä s e n t und brachte ihm die Bitte vor bezüglich der Ruggeller Zehenttrauben. Nicht mit Anrecht wird auf den begründeten Verdacht der Anehrlichkeit und des Schadens des Klosters hingewiesen. D a um 1710 zuerst Türken im großen Amfang angebant wurde, verweigerten die Eschner die Entrichtung des Zehnten von dieser Frucht. D a s Vaduzer Oberamt verpflichtete sie aber dazu, weil der Türken eine Frucht sei, die in den Ofen gebracht und gebacken werde und auch überall der Zehentabgabe unterliege ( M ä r z 1713). A l s i. I . 1718 dem Kloster durch das Vaduzer Oberamt der Novalzeheut abgesprochen und die betreffenden Früchte mit Beschlag belegt wurden, wehrte sich der Abt dagegen, da er den Novalzehnte» - 63 - vom Grafen, von Kohenems gekauft habe, wofür er den Kaufbrief vorweisen könne. tk'-.x.c. ZZ Pfäf. Arch.) I m Körnung 1732 kam zwischen der Gemeinde Eschen und dem Pfarrer Statthalter eine Verständigung zustande über BeHolzung und Unterhaltung des Pfrundhauses. A m sich in Sachen gründlich zu unterrichten gingen die Nichter und Gemeindevögte von Eschen und Gamprin nach P f ä f e r s und ersuchten den A b t Ambrosius um gründliche Erläuterung der Pfrundrechte und Ausfolgung des Arbariums. Dieses wurde ihnen mitgegeben und eingesehen. Darauf fragten sie den P f a r r e r , ob er auch Streumahd und Niedteilung fordere. E r antwortete, er sei dessen einesteils nicht bedürftig, cmdernteils enthalte das Arbar nichts davon. E r könne es also auch nicht fordern. M a n einigte sich dann dahin: l . Der P f a r r e r hat wie ein anderer Nachbar, wie von jeher, W u n n , W e i d , Atzung, Trib, Trab und Kolzung. Dies alles aber zu verstehen sein solle, was zu dem Pfrundhaus, den Stallungen und Zäunen ihm nötig ist, desgleichen die Atzung für soviel Vieh, als er von seinen Gütern wintern kann. D a die Eschner auch im Maurer W a l d das Kolzrecht hatten, wollte auch der P f a r r e r dort für sich Holz schlagen lassen, aber die Maurer gestatteten das nicht. D a s Holzungsrecht im ihrem W a l d hätten nur die Eschner B ü r g e r und diese hätten kein Recht jemand anderem ein solches Recht im Maurer W a l d zu geben. Der P f a r r e r ? . Hermann Heege wandte sich nun beschwerdefllhrend an das Oberamt; aber dieses wies ihn ab. I n seiner zweiten Eingabe an das Oberamt (im M ä r z 1732) begründete der P f a r r e r abermals seine Ansprüche auf Grund des Vergleichs von 1732, worauf die Maurer in weitläufiger Widerlegung antworteten. Ebenso eingehend und sehr geschickt wies P f a r r e r Heege die Maurer Eingabe zurück, welche letztere sich besonders darauf stützt, der P f a r r e r von Eschen sei kein Gemeindsmann von Eschen, habe also kein Holzrecht in Mauren und seine Vorgänger hätten nie Holz daselbst schlagen lassen sür ihre Gebäude. Auch sei der Vergleich von 1732 obrigkeitlich nie ratifiziert worden. I n der Replik weist der P f a r r e r aus das seinerzeit von den Herren v. Brandts bestätigte Arbarium der P f a r r pfründe hin, welches besagt, daß der P f a r r e r wie ein anderer Nachbar - 64 - (Bürger) bezüglich der Gemeinderechte zu behandeln sei, daß diese Rechte nie beanstandet worden seien; daß durch Nichtgebrauch ein Gemeinderecht nicht verloren gehen könne. Das Oberamt verweigerte die Ratifikation des Eschner Llrbars, erklärte den Vergleich von !7Z2 sür null und nichtig und wies den P f a r r e r mit seiner Beschwerde rundweg ab (13. N o v . 1732). N u n appellierte der P f a r r e r an den Fürsten. Dieser befahl Revision des Llrteils und schickte einen Kommissar zur Untersuchung der Sache. I n dem Berichte des Pfarrers an den Kommissar wurden alle schon bekannten Gründe wiederholt und der Landvogt Keller in arger Weise wegen seines parteiischen Verhaltens angeklagt. Wenn diese Angaben richtig waren, kann dieser Beamte von krasser Parteilichkeit nicht freigesprochen werden. Alle Llrbarien und Briefe des Pfarrers blieben von ihm unbeaä,tet; er empfahl denen von Mauren seinen Vetter in Feldkirch als Vertreter und erklärte zum voraus, daß dieser den P r o z e ß gewinnen werde. Lieber das Endurteil liegt kein Akt vor, aber wahrscheinlich entsprach dasselbe dem Gutachten des fürstlichen Verwalters, welcher schrieb: „Die BeHolzung zu dem P f a r r h o f und Pfarrstadl konkurrierend solle die ermalte Gemeind Mauren das benötigte Bauholz auf beschehenes Anlangen zu diesem P f a r r h o f und Stadel, (sonsten aber zu keinem Gebäu), auch umb so weniger versagen können, als die Gemeind Mauren kraft Vertrags von 1425 einem jeden Gemeindsmann zu Eschen solches zu geben schuldig ist, Kerr P f a r r e r auch für einen der gleichen nicht nur erkennet wird, sondern vi urbarii 1555 schon gleich ein anderer Nachbar war und W a i d , BeHolzung zu genießen gehabt hat, solches also wie ein anderer Gemeindsmann im F a l l der N o t zu genießen haben solle. Die Kosten sollen gegen einander aufgehebt sein, wie solche ein jeder T e i l an sich selbsten habe." V. Ein Streit um den Vorrang. (kssc. 25 P f a f . Arch.) Jahre I72Z erhob sich zwischen den Pfarrherren von Eschen und Bendern ein Streit über den Vorrang bei öffentlichen gemeinsamen Bittgängen nach S t . Korneli und Rankweil. D a 70 Jahre lang die Psarrer von Eschen Weltpriester gewesen waren, hatten die Prämonstratenser zu Bendern ohne Widerspruch den Vortritt. Sie hielten in S t . Korneli und Rankweil die kirchlichen Funktionen. A l s aber im Jahre 1722 der P f ä f e r s e r Pater Ildefons Brandenberg Psarrer in Eschen wurde, forderte er als Vertreter der fürstlichen Abtei P f ä f e r s dieses Ehrenrecht. D a dies die Patres von S t . Luzi nicht zugaben, begann der Streit. Der Benderer P f a r r e r ?. Marianus (später Abt) trat dem Eschner aus Höflichkeit beim Bittgang nach Rankweil den Vortritt ab; sein Nachfolger ?. Makarius tat dies auch einigemal, dann aber nicht mehr, um kein Gewohnheitsrecht entstehen zu lassen. Eine Zusammenkunft beider Aebte in Bendern brachte keine Einigung. Daher wandte sich P f ä f e r s an den päpstlichen Nuntius in Luzern. Der A b t von P f ä f e r s entschuldigte sich in seinem Klagelibell, daß dieser Handel allerdings der Demut nicht entspreche, die Ordensmänner an den Tag legen sollten; er wehre sich nur um ein Recht seines Klosters. Nach früherem brüderlichem Frieden sei jetzt durch den Benderer Pater Streit entstanden, der zum öffentlichen Aergernis führen werde; der Benediktinerorden sei älter als der Prämonstratenserorden, der A b t von P f ä f e r s sei Fürst des Reiches, Eschen sei der Hauptort der Herrschaft Schellenberg und Sitz des Gerichtes gewesen u. s. w. S t . Luzi wollte die Sache im Frieden beigelegt haben. E s vermöge nicht einen kostspieligen P r o z e ß zu führen. S t . Luzi sei ja immer im Besitze des Vorranges gewesen und auch es habe die - 66 - Pflicht st ine Rechte zu wahren. Wenn das Kloster dieses Ehrenrecht aufgäbe, würden die Benderer sich dagegen wehren. Gerichtshändel schicken sich nicht für Ordensmänner. Der Abt von S t . Luzi stellt dann den Antrag, die Entscheidung dem Bischos von Chur zu übertrage» und schlägt vor: Der P f a r r e r von Bendern soll den Vorrang haben bei Prozessionen, in allen anderen Fällen aber der Pfarrer von Eschen. Aber P f ä f e r s ging nicht darauf ein. E s stehe in solchen Dingen nicht unter dem Bischof. Die Brandiser Arkunden beweisen, daß Eschen vor Bendern den Vorrang gehabt habe. Unterdessen war der S t . Iosephstag I72Z gekommen. D a machte der Pater von Bendern mit seinen Leuten allein den Bittgang nach Rankweil, ohne sich mit den anderen Pfarreien zu vereinigen, was wieder Gegenstand gehässiger Anzeige beim Nuntius wurde. Der Abt von S t . Luzi zog den Pater zur Verantwortung. Dieser entschuldigte sich mit der entschiedenen Forderung der Benderer, den Bittgang allein zu machen, um allem Anliebsamen auszuweichen. Der Dekan von Feldkirch nahm für Bendern, der P r i o r von S t . Johann für Eschen Partei. Die Vertreter der beiden Abteien (?. P a u l Gugelberg, Deka» von P f ä f e r s und ?. Marianus Keiß, P r i o r von S t . Luzi) erschienen also vor dein Nuntius in Luzern. ?. Marianus brachte das Zeugnis des Dekans von Feldkirch mit, welches besagte, daß Bendern seit 76 Iahren immer den V o r tritt gehabt habe, weshalb der Sekretär des Nuntius sogleich erklärte, also seien die von S t . Luzi im Besitze desselben. Der P f ä f e r s e r Dekan aber hielt ihm das Schreiben des P r i o r s von S t . Johann entgegen und sagte, was die Weltpriester in Eschen getan, gehe das Kloster nichts an; die Patres aber hätten immer den Vorrang gehabt, und ob dem nicht eine arme Abtei (St. Luzi) einem Fürstabt ( P f ä f e r s ) nachstehen müsse? Der Dekan bewies sich als sehr gebildeten und gewandten M a n n . Der Nuntius empfing ihn aufs Freundlichste, erklärte aber, mit dieser Sache lieber nicht belästigt zu werden. Trotzdem der Dekan seine ganze Beredtsamkeit aufbot, sagte ihm der Nuntius doch, in diesem Falle seien die von Bendern im Besitze des Rechts und können nicht davon gedrängt werden. A n genehm wäre es ihm, wenn statt eines Gerichtsurteils ein freund- - 67 - schaftliches Llebereinkommen erfolgte. D e r A b t v o n S t . Luzi verlange nur die Präcedenz bei den öffentlichen Prozessionen, in allen übrigen Fällen überlasse er sie gerne den P f ä f e r s e r n . D e r N u n i i u s möchte beantragen, daß die P a t r e s von B e n d e r n und Eschen abwechselnd den V o r t r i t t haben sollten. S o l l t e das nicht genehm sein, dann sollen beide Klöster P r o k u r a t o r e n bestellen, die in Luzern wohnen, um die Kosten des Aufenthaltes sich zu ersparen. D a m i t waren die Vertreter der beiden Klöster zufrieden und kehrten fröhlich miteinander heim. A b e r die Herren von S t . L u z i waren mit diesem Vorschlag nicht einverstanden nnd so mußte der Prozeß begonnen werden. E s ist nun interessant die Gründe zu erfahren, die jede der beiden P a r t e i e n f ü r ihre Sache ins F e l d führte. P f ä f e r s sandte ein Schreiben^) an den N u n t i u s deutscher Üebersetzung folgende» W o r t l a u t hatte: e i n , des i n 1. D e r A b t von P f ä f e r s ist schon seit mehr a l s 606 I a h r e n Reichsfürst, dem v o r allen Neichsäbten von Rechtswegen die Präcedenz gebührt, und bisher ohne jede Widerrede zugestanden wurde, das umsomehr von dem A b t zu S t . L u z i , der weder Reichsfürst ist, uoch irgend einer P r ä r o g a t i v e sich erfreut, gegen dessen E i n f ü h r u n g und Benediktion selbst der V a t e r a b t v o n Roggenburg feierlichen Protest eingelegt haben soll.**) Gewiß diese P f ä f e r s gebührende Präcedenz würden Kaiser und R e i c h s fürsten nicht i n Z w e i f e l ziehen, oder einer gegenteiligen Sentenz unterwerfen, lassen. 2. W e i l die Glieder an der P r ä r o g a t i v e ihres Hauptes teilnehmen, was kein Rechtskundiger bestreiten w i r d , darum fordernsiev o r den Religiösen von S t . Luzi den V o r r a n g . Z. D a z u kommt der V o r r a n g und das A l t e r der P f a r r e i Eschen. D e n n i m ältesten Llrbar unseres Klosters w i r d sie genannt „ D i e P f a r r e i der Herren von Schellenberg", die seit unvordenklicher Zeit an das Pfäferser Kloster kam, wie das „Goldene B u c h " , das in den Anfängen des Klosters geschrieben wurde (bevor der Orden der Prämonstratenser vielleicht existierte) und *) Sämtliche Akten dieses umfangreichen Fascikels sind in sehr gewandtem Latein abgefaßt. ") Der Abt Milo war vom Papste ernannt worden. - 68 - durch die Autorität und Urkunden so vieler Kaiser und höchster Herren bestätigt worden ist, die Eschener P f a r r e i dem Kloster zuschrieb. Ist sie also nicht die älteste? Während im Gegenteil die Benderer P f a r r e i nur Erbe eines adeligen Herrn gewesen ist, in bekannter Zeit dem Kloster S t . Luzi geschenkt. S o kann man kaum glauben, daß ein Privatmann in der Herrschaft eines anderen die erste Kirche besessen habe. And wenn auch einer oder der andere Herr von Schellenberg bei den Benderern begraben worden, was folgt daraus? Haben nicht oft höchste Herrschaften ihre Begräbnis in einfachen Kapellen? D a ß Eschen die erste P f a r r e i sei, das beweisen Heller als das Licht das Gerichtshaus, die Fahne, das Archiv, der Galgen u. s. w. was alles in Eschen vorhanden ist. 4. Ferner der ununterbrochene Besitz der Präcedenz, gegen den ein legitimer Akt ewig nicht aufgewiesen werden kann. Jeder Pater von P f ä f e r s , der als P f a r r e r angestellt war, hatte ruhig dieselbe und man muß sich wundern, daß das in Zweifel gezogen werden kann, da selbst die Benderer Vikare, wie ?. M a r i a n u s und der jetzige ?. Makarius mit dem ganzen Volke bezeugen müssen, daß sie unseren?. Cölestin und Ildefons die Präcedenz zugestanden haben. M a n tritt nicht mehr ab, als man hat. (Es wird dann erwähnt, daß?. Makarius bei einer Einladung auf dem Schloß den Platz zur Rechten des Landvogts sich „usurpiert" und mit dem Kreuz allein den Bittgang nach Rankweil gemacht habe zum Aergernis des Volkes). 5. Wenn unsere Vikare aus dem Weltklerus bisweilen den Patres von Bendern den Vortritt ließen, geschah dies aus Höflichkeit, wie der P f a r r e r von Mauren bezeugt. Schließlich werden noch einige Aussprüche von Rechtslehrern ins Feld geführt, hie über Präcedenz handeln, und schließt mit der Behauptung, kein Richter könne gegen P f ä f e r s entscheiden. Die Schreiben von P f ä f e r s sind sehr schmeichelhaft f ü r die N u n tiatur abgefaßt und die Patres von S t . Luzi werden als ungehorsam angeschwärzt. Die Briefe gingen durch Extraboten nach Luzern. Der ?. Ildefons Brandenberg (Pfarrer in Eschen) sandte nun auch seinerseits eine lange, vom P r i o r in S t . Johann in Feldkirch verfaßte Supplik ein, in der die f ü r P f ä f e r s sprechenden Motive - 69 - in 8 Nummern zusammengefaßt sind. Gesagt wird unter anderem auch, es komme nicht auf die Pfarreien, sondern auf die Person der P f a r r e r an. S o sei Tosters eine viel jüngere P f a r r e i als Tisis; aber dennoch habe der P f a r r e r von Tosters den Vortritt vor dem von Tisis, weil er Kanonikus von Chur sei. Üebrigens sei es gar nicht wahr, daß Bendern älter als Eschen sei.. Zwar behaupten die Benderer Bauern, ihr Kreuz sei immer voran gegangen, aber das komme auf die K r a f t des Fahnenträgers an I Eschen sei der älteste Ort des Anterlandes, daher der Name Eschnerberg. Der Amstand, daß einer oder der andere Kerr von Schellenberg in der Kirche von Bendern sich begraben ließ, beweise nichts f ü r deren V o r r a n g ; die kaiserliche Familie in Wien habe ihre Grabstätte in der armen Kapuzinerkirche. W a n n die Expositi von Eschen bisweilen den Patres von Bendern den Vortritt überlassen haben, wenn sie zugleich Statthalter waren, welcher Titel große Figur machte, so sei das Neligosen gegenüber hierzulande Brauch, reine Höflichkeit, von den Benderer Vikaren auf Kosten des Klosters durch viele I a u ß e n hinreichend wett gemacht. Eigentliche P f a r r e r seien in Eschen der Fürstabt von P f ä f e r s , in Bendern der „sogenannte" A b t von S t . Luzi ; würden diese einmal in eigener Person diese Pfarreien verwalten, dann würde doch der Fürstabt dem einfachen A b t vorangehen. Zn Balzers sei ein Doktor theol. P f a r r e r und Balzers eine herzogliche P f a r r e i ; dennoch gehe der P f a r r e r von Schaan, weil er Kanonikus von Chur ist, dem von Balzers voran. Der P f ä f e r s e r Pater sei wirklicher P f a r r e r und Administrator in Eschen trotz der Zeugnisse, welche der Benderer vom liechtensteinischen A m t und dem Dekan von Feldkirch erbettelt habe. Gegen den letzteren, als dem Kloster P f ä f e r s feindlich gesinnt, wird protestiert, ebenso gegen die Zeugnisse von Chur. Der Nuntius möge also dem Benderer strenge verbieten, dem Eschner den Vorrang zu verweigern sowohl in der Kirche als außer derselben. Auch die liechtensteinischen Beamten kennen die Sache nicht und seien nicht zu hören. P f ä f e r s stellte nun einen bei der Nunriatur tätigen geistlichen Herrn Sidler als seinen Prokurator auf. Dieser übersandte die Eingaben des Klosters S t . Luzi zur Einsicht nach P f ä f e r s . S t . L u z i schrieb an die Nuntiatur: e - 70 - „Die Abtei S t . Luzi, Prämonstratenser Ordens erhielt die P f a r r e i Bendern durch Schenkung eines Herrn v. Limpach ums Jahr N94; sie wurde ihr inkorporiert mit allen Rechten und P r i v i legien. Z u diesen zählte das Recht der Präcedenz bei den öffentlichen Prozessionen in Abhaltung des Gottesdienstes. J a der P f a r r e r daselbst (ein Pater des Ordens) hatte nach dem Dekan und dem Kämmerer in den Kapiteln den Platz. I n der Nähe ist die P f a r r e i Eschen, dem Benediktinerkloster P f ä f e r s zugehörig, deren Rektor sich die Prärogative in allen Akten und öffentlichen Prozessionen anmaßt, in Abhaltung des Gottesdienstes, im Platz in den Kapiteln und auch in Privatznsammenkünften. Dem widersetztsichder P f a r r e r von Bendern. E s handelt sich also nicht um die Aebte der beiden Klöster; der A b t von S t . Luzi tritt dem Fürsten von P f ä f e r s gerne den Vortritt ab. E s handelt sich auch nicht um die beiden Orden, welcher der größere sei. E s handelt sich auch nicht um die beiden Klöster, welches das ältere sei. D i e Frage ist nur betreffend die beiden Pfarrer bezüglich ihrer Pfarreien, welche P f a r r e i oder Kirche die hervorragendere sei. W i r antworten, die Benderer Kirche sei die bei weitem hervorragendere, deren Ursprung unbekannt ist. Wenn es auch ungewiß wäre, wann sie an die Prämonstratenser kam, so war sie doch schon vorher Pfarrkirche gewesen, ihr Alter also unbekannt. Wenn man die Zahl der Pfarrkinder betrachtet, müssen auch die Gegner zugeben, daß sie Eschen weit übertrifft. I n Hinsicht auf die Vorzüge der Lage und der Gründer nimmt sie den ersten Platz ein. Die P f a r r e Bendern war der Hauptort im ganzen Territorium Schellenberg, dagegen ' die P f a r r e i Eschen der zweite Ort. Gründer waren die Freiherren von Schellenberg und der Graf Rüdiger von Limpach. D a s Gesagte bestätigen die liechtensteinische Regierung und der Dekan des Kapitels Feldkirch. Somit ist der Benderer seit undenklicher Zeit im Besitze des Vorranges. Also nicht der Benderer will den P f ä f e r s e r verdrängen, sondern umgekehrt. Die Benderer Psarrkinder werden sich gegen den Eschner Angreifer wehren." S t . Luzi konnte folgende Zeugnisse vorweisen: l . Der Herr Joseph Seifrid, seit 43 Iahren Frühmesser in Rankweil, bezeugt, daß er nie etwas anderes gesehen oder gehört habe, als daß der Benderer P f a r r e r immer die P r ä c e denz gehabt, die kirchlichen Funktionen gehalten habe. - 71 - 2. Der Konrad W e i ß , seit 37 Iahren Organist in Rankweil, bezeugt, daß der Pfarrherr von Bendern je und je bei der Prozession das Salve Regina gesungen und das A m t gehalten habe. 3. D a s gleiche bezeugt der Meßmer Mathias Meyer, seit 23 Iahren Meßmer und Nachfolger seines Vaters. 4. Der P f a r r e r und Kanonikus Karder in Schaan schrieb an den bischöfl. Kanzler Ioh. Alrich Hoop in Chur: „Soviel mir bekannt und von niemand ehedem bestritten worden, ist die P f a r r e i Bendern die erste am Schellenberg. Seit den 16 Iahren, da ich die P f a r r e i Schaan verwalte, sah ich mit meinen Augen, daß der Benderer P f a r r e r bei den öffentlichen Funktionen, Bittgängen (an denen auch die P f a r r e r von Eschen und Mauren teilnahmen) den ersten R a n g eingenommen hat". 5. Der bischöfl. geistl. R a t D r . Summer, P f a r r e r in Nankweil, bezeugt: E r habe die älteren geistlichen und weltlichen Herren befragt, welcher der drei P f a r r e r am Feste des hl. Joseph den Vorrang gehabt habe, und alle hätten einstimmig erklärt, es habe seit unvordenklichen Iahren der „weiße Pater" von Bendern den Vorzug gehabt und Oration und Amt gehalten. (Der P f a r r e r Summer war erst seit Monaten in Rankweil.) 6. Der Landvogt Ioh. Christoph v. Benz schrieb an den P r ä laten von S t . Luzi: „Die löbliche Pfarrkirche zu Bendern hat in sctilzus puKIicis und zwar in specis bei jeweiligen Kreuzgängen nach M a r i ä Rankweil und Corneli vor denen Psarrherren zu Eschen und Mauren ab immemorakili tempore den Vorgang gehabt. Kommt daher derseits um so mehrer fremd vor, daß gedenket werden wolle, Hierinfalls eine Veränderung und Neuigkeit zu suchen und vorzunehmen, je mehrers ein solches allein dahin angedeihen würde, derentwegen die Untertanen nur in Uneinigkeit und hinter einander zu bringen. And gleich wie 6e kacto der Ort Bendern als die älteste P f a r r e in der alten sog. Schellenbergischen Herrschaft gehalten wurdet, also könnten auch unsers gnädigsten Fürsten und Herren als souverainen Landsfttrsten eine solche vorzunehmen gewilligte - 72 - Novation änderst nit als einen Territorial-Eingriff ansehen, mithin immer es gestatten, daß über dero Untertanen in der gleichen Vortritt-Necht jemand andrer änderst zu disponieren, und also bei denen öffentlichen Kreuzgängen die Untertanen von Mauren oder Eschen denen von Bendern wider die uralte Observanz eigenmächtig vorzuziehen sich unterstehen möchte, gleich anch Höchstgnaden dieselben niemal gedenken dürfen." Interessant ist der Bericht des P f ä f e r s e r Oekonomen ?. Cölestin über den Bittgang nach Rankweil, als er P f a r r e r von Eschen war. „Als man zur Kirche von Mauren kam, wo die drei Kreuze sich den hl. Kuß gaben, sang man das Salve Regina. D a gab mir der Rektor dieser Kirche die Ehre, die übrigen gewohnten Gebete zu sagen, im Beisein des früheren Pfarrers von Bendern, des ? . Marianus. Dann ging alles gemischt weiter. A l s man in Feldkirch ankam, ging ich zwischen den beiden anderen Herren mitten durch die Straßen der Stadt, erfreute mich der Ehre der Präcedenz. Endlich in der Kirche von Rankweil sang ich das feierliche A m t ohne Widerspruch von irgend einer Seite, ja im Einverständnis der P f a r r e r von Bendern und Mauren. D a s Gleiche geschah bei einem Bittgang nach Dux, als ?. Marianus P f r . in Bendern war." Ohne Zweifel gab es auch anderswo Rangstreitigkeiten bei Prozessionen, weshalb der Bischof .von Chur uuter dem 6. J u l i 1718 schon eine Verordnung Herausgab, wornach bei allen solchen kirchlichen Anlässen die Kanonici den Vorrang vor den anderen Pfarrern, die P f a r r e r vor den Kaplänen haben, jüngere dein älteren nachstehen sollten, damit kein ärgerlicher Zwist entstehe. Der Prokurator sür P f ä f e r s schrieb, die Sache sei schwierig, weil sichere Beweise fehlen. Sehr ins Gewicht falle das Attest des liechtenst. Oberamtes zu Gunsten von S t . Luzi. Der Llmstand, daß in Eschen die Gerichtsstätte mit dem Galgen sich befinde, habe in dieser Sache keine B e deutung, auch nicht der fürstliche R a n g des Abtes von P f ä f e r s . Schließlich müsse man sich zufrieden geben, wenn eine a l t e r n a t i v e P r ä c e d e n z erreicht werde, oder eine salomonische Teilung der Präcedenz in cnoro und in torc, (in und außer der Kirche, wie die von S t . Luzi vorgeschlagen hatten). D a s mußte die P f ä f e r s e r schon ziemlich bescheidener stimmen! Sie beklagten sich, daß alle ihre Argumente beim kirchlichen Richter für Kinderspiel geachtet werden. — 73 — Bemühend ist es zu lesen, wie die P f ä f e r s e r an den Schultheiß Füeler in Luzern schreiben konnten: „ W i r sind wegen eines Präcedenzstreites vor die Nuntiatur gezogen worden", da doch P f ä f e r s gegen die Bitte von S t . Luzi den Streit vor den Nuntius brachte. Der Prokurator Sidler traute aber seiner Sache doch so wenig, daß er den Pfäfersern riet, wenn die Sentenz ungünstig ausfalle, die Prozessionen mit den Eschnern a l l e i n zu halten am Sonntag in der Oktav des S t . Iosefsfestes oder am Oktavtag, also gerade das, was die Benderer taten und dadurch solchen Zorn verursachten! I n seiner Antwort drückte der Dekan den Wunsch auf eine friedliche Abmachung aus. M i t ihm gehe Makarius von Bendern einig, nur der A b t von S t . Luzi widerstrebe. Sollte die Sentenz für P f ä f e r s ungünstig ausfallen, würde es an den Papst appellieren, zumal sein Kardinal seine Assistenz versprochen habe. .Der Prokurator erwiderte, der A b t von S t . Luzi dränge auf einen Spruch, da das Fest des hl. Josef in der N ä h e sei. D a die Ausschließung eines von ihm beigebrachten Zeugen unmöglich sei, das Alter der beiden Pfarreien nicht nachweisbar sei, und die übrigen f ü r Eschen beigebrachten Gründe nicht acceptiert wurden, empfehle sich die gütliche Verständigung im Sinne der Abwechslung auf Grund des Alters oder der früheren Anstellung. I n seiner Erwiderung macht der ? . Dekan die Bemerkung, es habe ihm zwar einer in das Ohr geraunt, goldene P i l l e n erweichen die Kerzen; aber ferne sei es von uns, daß wir gegen Gewissen und Kirchengesetz den Richter mit Gold erkaufen, oder daß wir glaubten, er ließe sich kaufen. E s geschehe, was recht ist. M a n gebe sich zufrieden, wenn die definitive Sentenz laute, die P r ä c e d e n z habe der f r ü h e r a n g e s t e l l t e V i k a r . I n diesem Falle werde der Eschner sie haben, der einige Tage vor ? . Makarius in Bendern angestellt worden sei. Sidler berichtete unter dem 23. Febr. 1724, der Richter habe entschieden, daß vorläufig am nächsten Iosefsfest der Pater von Bendern die Funktion zu halten habe in Rankweil. Sidler rät an, für diesen Tag einen Weltgeistlichen für Eschen zu gewinnen, Endlich ließ sich auch der Sekretär der Nuntiatur hören. E r wolle schrieb er, zur Beruhigung die Rechtslage erklären. „ I n un6 « — 74 - serem Recht gibt es in Geltendmachung von Sachen und Rechten eine zweifache Klage, eine Besihklage (possessorische) und eine petitorische, durch die ein Recht geltend gemacht werden will. Die erste ist summarisch, srägt nicht nach dem Titel und es genügt zur Handhabung f ü r den Besitzenden zu sagen: Ich besitze, weil ich besitze; wenn er nur nicht mit Gewalt, nicht geheim, nicht durch Bettel das tut. W e i l daher das Kloster S t . Luzi genügend darüber belehrt hat, und dagegen ihr ihm von euerem Kapitel kein Anrecht bezüglich des Besitzes vorwerfen konntet, kann dessen Pfarrer die Handhabung (Präcedenz) nicht abgesprochen werden. Dieses Dekret über die Ausübung hat keinen Einfluß auf das Petitorium, in welchem gewöhnlich über die legitimen Titel, tiefere Forschung aus Arkunden, Zeugen :c. zur Antersuchung gelangen. Daher geschieht es nicht selten, daß man in der Besihfrage unterliegt, im Petitorischen Sieger wird und umgekehrt. W a s den vorliegenden F a l l anbetreffe, sei zu beachten: Damit der Eschuer Vikar dem von Bendern vorgehe, sind nicht das Alter des Ordens, die Auszeichnungen des Klosters, sondern die frühere Stiftung und Errichtung der Pfarreien maßgebend. Wenn das Kloster Pfäfers das f ü r sich beweisen kann, ist seine Sache gerettet, wenn nicht, muß die älteste Gewohnheit bewiesen werden, daß der Eschner Expösitus dem anderen vorgegangen sei und zugleich, um den Besitz des Benderers zu zerstören, daß es in der Gegend Sitte sei, daß die Psarrer aus dem Weltklerus den Ordenspriestern nachgehen. Daraus kann geschlossen werden, daß damals deshalb nur die Patres von Bendern den Eschner Vikaren vorgingen, weil diese Weltpriester waren. E s müssen aber die Angaben immer bewiesen werden.. Die Beweise werden auch vom Kloster S t . Luzi verlangt, fehlen diese, und könnt auch ihr nichts anderes beibringen, so muß der Richter nach seinem freien Gutachten entscheiden. D a ß dieses Arteil auch nicht weniger als der Gegenpartei günstig sei, dafür werde ich beim Auditor wirken. Euch rate ich indessen, daß ihr, wenn bis zur nächsten Prozession der Streit noch nicht entschieden sein sollte, f ü r diesen T a g einen Weltpriester nach Eschen schickt, damit ihr beim Volke nicht als unterlegen erscheinet. Anterdessen könnt ihr das verschaffen, was zu eurem Siege dienlich sein wird. Der Auditor, dessen Gerechtigkeit, ja Liebe zu eurem Moster ihr durchaus nicht bezweifeln dürft, wjrd die - 75 — Dokumente mit aller AnParteilichkeit prüfen. W a s mich anbelangt, stelle ich meine Dienste dem Fürstabt und deni Konvent zur Verfügung. Luzern 8. M ä r z 1724. Cajetan Lemer, Secretär." Der Prokurator Sidler teilte am 17. M ä r z dem Dekan den Tod des Papstes Jnnocenz XIII. mit, sttgt bei, er habe mit dem Auditor wieder lange gestritten, aber keine günstige Sentenz erwirken können, weil der Vertreter von S t . Luzi versprochen habe, Beweise zu erbringen, daß S t . Luzi schon vor 70 Iahren die Präcedenz gehabt habe, sogar schon zur Zeit, da die Abtei P f ä f e r s gefürstet worden sei. I n der Antwort betont der Dekan besonders den Amstand, daß über Alter der P f a r r e i und deren Vorrang in alter Zeit auch der von Bendern nichts beweisen könne. E r citiert dann Tschudi und die Chronik von Stumpf, um das höhere Alter von Eschen zu beweisen. Dort wird erzählt, daß die Estiönen in unserer'Gegend in ältester Zeit gehaust und von ihnen der Ort Eschen und der Berg Eschnerberg den Namen erhalten haben. Der Dekan fügt dem noch bei, an der Kirchenpforte zu Eschen und auf dem uralten Kochaltare seien die Insignien der Kerren von Schellenberg angebracht; solches habe die Benderer Kirche nicht. V o m Sekretär der Nuntiatur, dem der Dekan in einem Briefe ein Goldstück beigelegt hatte, erhielt derselbe eine Zuschrift, die einen indirekten Tadel für ihn enthielt. E r lasse sich durch Gold nicht von seiner Pflicht abbringen, nehme keine solche Geschenke an, und habe sich lange besonnen, ob er das Geld nicht wieder zurück schicken sollte. N u r die Furcht, den Dekan zu beleidigen, habe ihn für diesmal bewögen, von der Zurückgabe abzusehen. Die Streitsache sei immer noch in stsw cmo. Gegen die Argumente von S t . Luzi müsse man nicht mit Worten streiten, sondern mit Tatsachen. Der Abt von S t . Luzi habe dem Auditor wieder neue Argumente überreicht, aber alles bisher von den Parteien vorgebrachte beweise nichts mit Sicherheit. M a n schöpfe ja keinen Verdacht gegen den Auditor, der sich strenge an seine juridischen Vorschriften halte. Auch er, der Sekretär, müsse dem Abt von S t . Luzi dje Possession zugestehen. P f ä f e r s gab die Sache noch nicht verloren und brachte vielmehr neue Zeugnisse vor. Der P r i o r von S t . Johann in Feldkirch - 7b - mußte bezeugen, daß die Beamten in Vaduz gegen den Pater in Eschen wegen eines früheren Streites voreingenommen seien. Der Adam Allgäuer des Gerichtes in Eschen, der regierende Landammann Jakob Marxer in Bendern und der Alt-Landammann Andreas Marxer in Mauren mußten bestätigen, daß von „unerdenklichen Iahren her" in der P f a r r e Eschen die Landesfahne etc. verwahrt werde, „Stock und Galgen sich befinden, allwo auch unser Zeit viele seindt justifiziert worden, dahero auch alle Einwohner zu Eschen, Bendern und M u h r a gemainlich Eschnerberger genannt werden. Lind haben wir niemahlen gehört, daß Bendern solle vornemmer sein als Eschen. Aktum zu M u h r a 5. A p r i l 1724." Dasselbe bezeugte auch Jakob Fehr zu Ruggell uud Ferdinand Marxer von Eschen. Der Joseph Leonhard Betschart, jetzt P f ä f e r s e r R a t und Kanzler, früher Administrationsrat und Landvogt zu Vaduz, gab eine Erklärung ab über das geschichtliche Verhältnis zwischen den beiden Herrschaften Schellenberg und Vaduz und deren Erwerbung durch die Fürsten von Liechtenstein. D a s waren alles Sachen, die f ü r das Arteil in vorliegendem Streite wenig oder gar nicht ins Gewicht fielen. Endlich am 1. J u l i 1724 kam vom Nuntius folgendes A r t e i l . I n der Streitsache zwischen dem Fürstabt von P f ä f e r s und dem Abt von S t . Luzi in Betreff der Präcedenz bei öffentlichen Prozessionen und anderen kirchlichen Funktionen, die von deren Vikaren d. h. ihren RegularPfarrern in Bendern und Eschen gehalten werden, entscheiden wir definitiv, daß diese Präcedenz in Zukunft jenem Regularpfarrer gebühre, der f r ü h e r e r w ä h l t u n d i n sein A m t eingesetzt w o r d e n ist. Die Arkunde verfaßte der Auditor G r a f I o h . B p t . Luzius und wurde in Chur publiziert vom Kanzler der Nuntiatur Ioh. B p t . Castorius. S o endete der Streit zu Gunsten keiner der beiden Parteien, aber nach unseren heutigen Begriffen durch einen gerechten Spruch in einer an sich einfältigen Sache. H o c h a l t a r der neue» Pfarrkirche, Kapelle auf Rofenberg. VI. Zur Geschichte der Pfarrkirche. ^<Venn wir auch aus der ältesten Zeit über P f a r r e i und Kirche von Eschen keine andere Nachricht haben, als daß sie i . I . 83! im Besitze des Klosters P f ä f e r s waren, so läßt schon d e r ! l m stand, daß S t . Martinus zum P a t r o n derselben gewählt worden ist, auf das hohe Alter derselben schließen. Der hl. M a r t i n u s starb im Jahre 370 als Bischof von Tours in Frankreich. A u s den Klöstern, die er gründete, gingen viele Missionäre hervor, von denen manche auch nach Alemannien und in unsere Gegend kamen. Daher die ältesten Kirchen am Oberrhein dem hl. Martinus geweiht sind. D a in diesen Klöstern später die Ordensregel des hl. Benedikt eingeführt wurde. Pflegten die Benediktiner ihren Kirchen den hl. Martinus zum P a t r o n zu geben. S o hat z. B . das uralte Kloster Disentis diesen Patron und ca. 20 Kirchen im B i s t u m Chur. S o weist uns auch dieser Umstand auf das hohe Alter der Eschner Kirche und die Zugehörigkeit derselben zum Benediktiner Kloster P f ä f e r s hin. I m weiteren berichtet ?. Meinrad G y r : „ W e n n auch nicht geleugnet werden kann, daß nicht bisweilen Aebte und Kapitularen von P f ä f e r s als Pfarrherren zu Eschen der Pfarrkirche daselbst, weil sie höchst arm war und noch ist, aus Gutherzigkeit Geschenke an Paramenten oder auch an Geld machten, so zeigen doch Struktur und Bauart der Kirche selbst, ihre ärmliche Ausstattung und folgende geschichtliche Daten, daß das Kloster P f ä f e r s keine rechtlichen Verpflichtungen hatte, zum B a u oder Unterhalt derselben etwas beizutragen. I m Jahre 1438 ward die Pfarrkirche erweitert und verlängert von Grund auf, und im nächsten Jahre auch der Chor gebaut. N u n heißt es im alten Iahrzeitbuch „hat die Kirche zu Eschen nit - 78 - vor, daß man den B a u möcht vollbringen, und mnßt man der Kirche Gut angriffen, Weizen, Gelt, und Pfenniggelt, das biderb Lüt dem guten Kerrn S t . Martino hettend durch ihr Seelenheil willen geordnet und geschaffet." B e i diesem wichtigen B a u der Pfarrkirche geschieht des Klosters keine Erwähnung. Im Jahre 1651 wnrde die Kirche renoviert, der Choraltar und ein Seitenaltar ganz neu hergestellt für 546 f l . , welches alles aus milden Beiträgen der Pfarrangehörigen bestritten wurde, wie es die Bruderschaftsverzeichnisse nachweisen. V o m Kloster wird nirgends etwas gemeldet. Diese Renovation muß Ende 16Z9 geschehen sein; denn es liegt eine Pergamenturkunde vor mit dem bischöflichen Siegel, welche besagt, daß der Bischof Johannes am 11. Jänner 1640 in der Pfarrkirche zu Eschen drei Altäre konsekriert habe, den Kochaltar*) zu Ehren der Gottesmutter, des hl. Martinus, des Apostels Iakobus und des hl. Stephanus; den rechten Seitenaltar zu Ehren der drei Könige, den linken zu Ehren der hl. Katharina. Das Kirchweihfest wurde auf den zweiten Sonntag nach Dreikönigen festgesetzt. Der Kochaltar, dessen B i l d wir an der Spitze dieser Geschichte bringen, und der leider aus Anlaß der Erbauung der neuen Kirche veräußert wurde, war ein sehr schöner Barokaltar.*) V o m 28. J u l i 1651 datiert die Rosenkranz-BruderschaftsUrkunde. A u f Bitten des Pfarrers (?. K a r l Widmann) stellte der General des Dominikanerordens I. B . de M a r i n i s diese Urkunde aus. Sie wurde unterschrieben vom Ordensprior in Chur und vom Bischof Johannes. Im Jahre 1716 ließen die Vertreter der Gemeinde ( B a u meister Ferd. Marxer, Rudolf Weier, Adam Allgäuer und des Gotteshauses Ammann Jakob Oehri) durch den Glockengießer Franz Joseph Felix in Feldkirch eine 11 Zentner schwere Glocke gießen für 120 Gulden. A n „dem T a g , da der Glockengießer die Glocke in den Turm liefern wird^ soll eine ehrsame Gemainde ihm auszahlen 70 fl. D a s Aebrige zu zahlen versprechen der Kerr B a u meister Ferd. M a r r e r und Adam Allgäuer aus zwei Termine mit Weinmost. Kerentgegen soll der Glockengießer umb die Glocke B ü r g schaft thun und 1 Jahr und 3 Tag zuwarten." *)Siehe Abbildung mitdem SchellenbergerWappen aufSeitel dieses Jahrbuches. - 79 — I m Jahre 1756 starb der Kerr D r . Kopp, Kanonikus am Kollegiatstift in Freising und früher bischöfl. Kanzler in Chur mit Hinterlassung eines Testamentes, in dem er folgendes verfügte: Seine Güter in Balzers und sein Kaus in Eschen sollen Eigentum der vier Kirchen in Balzers (St. Nikolaus, S t . Peter, M a r i a h i l f und S t . Anna) und der Pfarrkirche in Eschen zu gleichen Teilen als ewiges Eigentum angehören. Jedoch sollen seine Erben (Kinder seiner Schwestern) den Nutzgenuß aller dieser Güter bis in die vierte Generation hinab haben. Seine Erben waren Basil und Kans J ö r g Kelbert, Josef Steger namens seiner F r a u Franziska Kopp, die eine Schwester des Erblassers war, und Ferdinand Kelbert (der damals in neapolitanischen Kriegsdiensten abwesend war. Sein Vogt war Franz N i g g ) D a die Ausführung dieses Testamentes beiden Teilen nicht praktisch schien, vereinbarten sich die betreffenden Kirchenpfleger mit den Erben vor dem Dekan Leo F r ö w i s , P f r . in Schaan, dahin, daß die Erben diese Güter als Eigentum an sich ziehen, dieselben aber nach dem ausdrücklichen Willen des Erblassers niemals aus ihrer Kand geben dürfen und an die Kirchen zu Balzers 120 fl., an die in Eschen 20 fl. ein für allemal zu zahlen hatten. Dieser geistliche Kerr D r . Kopp war der Sohn des bekannten Landammanns B a s i l Kopp in Balzers. Eine Tochter Antonia Dominika mit Namen hatte i. I . 1715 einen Josef Kelbert in Eschen geheiratet; die eben genannten Erben waren ihre Söhne. Sie starb im Wochenbett am 12. M ä r z 1728. I h r Sohn Basil erhielt ihres Vaters Taufnamen. Aus dem allem geht hervor, daß die Kopp in Balzers aus Eschen stammten. E i n Bruder des Testators war Pfarrer zu Keilsbrunn bei Regensburg. ?. G y r berichtet weiter: „ I m Jahre 1760 wurde der Kirchturm neu gedeckt und die Kosten aus dem eigenen Vermögen der Kirche mit 57 fl. 58 kr. bestritten. Papst Klemens XIII. gewährte unter dem 17. Dez. 1766 f ü r die Pfarrkirche S t . Martin den frommen Besuchern derselben nach Empfang der hl. Sakramente einen vollkommenen Ablaß. I m Jahre 1783 vermachten Joses Senti und seine Ehefrau Anna Kasler nach ihrem Ableben der Kirche 200 fl. und für die Schule 6V fl. Die Anna hatte schon vorher der Kirche und der Schule je 40 fl. vermacht. - 80 - I m Jahre 1793 hat man auf Konto der Kirche vier neue Fenster im Chor machen lassen für 3 l f l . 26 kr. I m Jahre 1794 wurde das Vorzeichen gebaut, wofür die Kirche den Zimmerleuten 38 fl. 30 kr. bezahlte. Dazu wurden an milden Beiträgen 29 fl. 11 kr. gesammelt. Die Gemeinde bezahlte 1700 Dachziegel, 15 Kohlziegel und ein F a ß Kalk. D a s Kloster wird nirgends erwähnt. Anno 1806 ist die Kirchenuhr durch Lorenz Kommer in B a n g s repariert worden. „Die Uhr muß tadellos laufen und ein Jahr zur Probe gehen und der Uhrmacher bekommt 4V fl. E r hat alle Jahre die Uhr zu putzen, wofür er nebst Verköstigung 1 fl. 22 kr. von der Gemeinde erhält." I m Jahre 1808 gestattete der Fürstbischof K a r l Rudolph dem P f a r r e r ? . Kelbling im Eschnerfeld zwei Kruzifixe aufzurichten, und gewährte denen, die vor denselben reumütig beten, einen Ablaß von 40 Tagen. I m gleichen Jahre wurde ein Kerz-Iesu-Bild in. der Kirche angebracht. Der Fürstbischof gewährte denen, welche nach Empfang der hl. Sakramente an den Monatsonntagen und am Freitag nach der Oktav von Fronleichnam vor dem B i l d e beten, einen vollkommenen Ablaß und an allen Tagen einen solchen von 100 Tagen. ? . G y r berichtet weiter: „Schon lange war die Sakristei der Kirche einem Kerker ähnlich, zu klein, eng und dunkel. Deswegen erkannte i . I . 1815 der damalige P f a r r e r Basslius Kelbling die Notwendigkeit, eine neue, geräumigere und heitere bauen zu lassen. D a die Pfarrkirche, wie schon bemerkt worden, höchst arm war, so suchte er dieselbe mit Auslagen zu verschonen und nahm hiezu die Güte der Gemeinde und des Klosters in Anspruch. D a s letztere tat er um so eher, weil der damalige liebenswürdige A b t Joseph sein persönlicher Freund war, der oft gerne bei ihm in Eschen weilte. Durch inständiges Bitten des K . P f a r r e r s gab die Gemeinde die Baumaterialien und das Kloster bezahlte 111 fl. 44 kr. S o wurde die Sakristei anständig, geräumig und heiter hergestellt. I m Jahre 1821 wurde auf bittliches Ansuchen des K . P f a r r e r s ? . Meinrad G y r bei den Vorstehern der Gemeinde eine Renovation - 81 - der seit längerer Zeit vernachläßigten und einer schwarzen Küche ähnlichen Pfarrkirche vorgenommen. A u f eigenes Anerbieten, doch beiderseitigen Rechten ohne Schaden, übernahm und bezahlte der P f a r r e r die Renovation des Chores mit 10 fl., die Gemeinde jene des Langhauses. I m Jahre 1830 d. 18. A p r i l , als am weißen Sonntage, zwischen 3 und 4 Uhr nach M i t t a g schlug der Blitzstrahl während einem aus Westen kommenden Ungewitter in den Thurm der Kirche, schleuderte Kreuz und Knopf desselben herunter und zerschmetterte den ganzen oberen Theil des Thurmes. Die Blitzmasse zertheilte sich glücklicherweise auf dem Knopfe. Der größere Theil derselben fuhr in die Zeigerstangen der vor ein par Iahren von der Gemeinde neu angeschafften Thurmuhr und durch den eisernen Perpendikel quer durch die Thurmmauer in die Kirche und vor dem S t . Katharinen-Altar in den Boden. I n der Kirche wurden alle Fenster zersprengt, der S t . Katharinen-Altar beinahe über den Kaufen geworfen und noch Verschiedenes zertrümmert. E i n Theil dieses Blitzes fuhr bei dem gleichen Altar durch die Mauer in die Sakristei hinein, sprang an die eiserne und vergoldete Spitze eines Militär-Fahnens und zerfetzte denselben so, daß man von demselben auch nicht das kleinste Stücklein mehr hätte brauchen können. Doch hatte man bei diesem Unglück noch viele Ursache, Gott zu danken wegen Verhütung größeren Unglücks. Denn leicht hätte dieses Unglück während dem öffentlichen Gottesdienste begegnen können, wo alsdann wahrscheinlich ein großer Theil der Gegenwärtigen tot in der Kirche geblieben wären; denn wirklich waren während dem vor- und nachmittägigen Gottesdienste Donnerwetter in der Nähe. Oder leicht hätte der Blitz den Thurm anzünden können, dann wären, Kirche, Pfarrhaus und vielleicht das halbe Dorf ein Raub der Flammen geworden. Ueberzeugt von der Güte Gottes, die sich auch bei Unglücksfällen noch offenbarte, zeigte jeder Gemeindebürger die größte Bereitwilligkeit, das beschädigte Gotteshaus so geschwind als möglich wieder in den vorigen Stand zu stellen. Die Fenster waren in 8 Tagen wieder eingeglaset. Das alte Turmkreuz und ein neuer kupferner Knopf dazu wurden von Franz Josef Oehri, hiesigem Meßmer, neu vergoldet, der größere Theil der Turmrafen und die Kelmstange neu hergestellt, so daß am 1. M ä r z das Kreuz von Meister Mathias - 82 - Batliner von Ajpen aufgesteckt werden konnte. Der Thurm ward ganz neu gedeckt. Zimmermeister arbeiteten an dem Thurm folgende: Peter Häßler, Mathias Batliner, Michael Fehr und I o h . Kranz, alle Gemeindebürger von Eschen. S o bereitwillig aber die Geineinde war, ihre beschädigte Kirche herzustellen, so unbereitwillig schien sie in Bezahlung der Baukosten werden zu wollen. S i e machte Miene, diese Kosten dem Kloster P f ä f e r s aufzubürden, und ließ darüber bei dem Oberamte des souverainen Fürstentums Liechtenstein zu Vaduz am 6. Okt. I83V ein Protokoll aufnehmen, aufgemuntert durch die ihr intimierten neueren österreichischen Gesetze, welche die Barauslagen f ü r B a u und Unterhalt der Kirchenfabrik und Pfrundgebäude dem Kollator und Zehentherrn zuteilen sollen. Dagegen wurde von Seite des Klosters bemerkt: l . daß die geschichtlichen Data über B a u und Unterhalt der Pfarrkirche in Eschen beweisen, daß die Geineinde allein pflichtig sey, alle diesfalls entsprechenden Kosten zu tragen, indem das Kloster höchst selten von der Gemeinde um einen freiwilligen Beitrag nur angegangen wurde, und also auch nur höchst selten und nur freiwillig etwas beitragen konnte. 2. D a ß das Kloster seinen Pflichten gegen die P f a r r e i glaube genug zu tun, wenn es das Pfrundhaus und die Pfrundställe baue und unterhalte, indein es als Kollator und Eigentümer eines Teiles des Neugereutzehnten höchstens nur die Hälfte des Korn und Weinzehnten besitze, währenddem die andere Hälfte dem P f a r r e r als Pfrundeinkommen gehöre, wenn ihm der unbefugt verschenkte kleine Zehent vergütet werden soll. 3. D a ß neue Gesetze nicht zurückwirken. 4. D a ß , wenn das Kloster als Zehentinhaber angehalten werden könne, nebst seinen Verpflichtungen gegen Pfarrhaus und Pfrundställe auch an den B a u - und Unterhaltungskosten der Kirche beizutragen, so müßte auch die Gemeinde verpflichtet werden, nebst den Frondiensten noch wenigstens die Hälfte aller Barauslagen nicht nur für die P f a r r kirche, sondern auch für alle anderen Pfrundgebäude zu übernehmen, weil sie Eigentümer und Inhaber des ganzen kleinen Zehnten ist und dieser nach Aussage sachkundiger M ä n n e r in manchen Iahren soviel erträgt als der große. Und in diesem Falle würde die Gemeinde mit ihrer Forderuug nichts gewinnen. A u f diese Bemerkung hin, die durch den damaligen P f a r r e r Meinrad G y r gemacht - 83 - wurden, stellte die Gemeinde einstweilen keine Forderung ans Kloster und bezahlte ihre an die Kirche gehabten Unkosten. Dagegen verehrte genannter H . P f a r r e r nicht im Namen des Klosters, sondern in seinem eigenen Namen der Pfarrkirche zwei P a a r messingene versilberte Kerzenstöcke samt einem P a a r Kangleuchtern von gleicher A r t und ein schön versilbertes Kreuz mit vergoldetem Heilande, alles im Wert von 120 fl. 3m Jahre 1837, als das Kloster unter weltliche Administration gestellt wurde und dadurch seine Selbständigkeit zu verlieren glaubte, auch im traurigen Vorgefühle einer vielleicht baldigen A u f lösung, übernahm und erkannte Abt Plazidus mit Zustimmung seiner Mitkavitularen, um die Anhänglichkeit auch an diese dem Kloster so lange angehörige P f a r r e i zu betätigen, die Pflicht, den Pfarrkirchenchor zu bauen und zu unterhalten, fowie die Gemeinde das sogenannte Langhaus baue und unterhalte. Diese Pflicht des Klosters übernahm und anerkannte auch die kathol. Administration in S t . Gallen. I m Jahre 1838 den 20. Febr. wurde das Kloster P f ä f e r s vom gesammten Großen Rate des Kantons S t . Gallen aufgelöst und das Vermögen desselben sowie auch die demselben angehörigen Kollaturrechte ganz unerwartet als Staatsgut erklärt. Anfänglich entstand über das im Fürstentum Liechtenstein liegende Vermögen des Klosters, sowie über das ihm zustehende Kollaturrecht der Pfarrpfrllnde Eschen und die damit verbundenen Verpflichtungen zwischen der S t . Gallischen und Liechtensteinischen Negierung einiger Konflikt und schien zu bedenklichen Verwicklungen führen zu wollen. Doch wurde endlich dieser Konflikt gehoben und die Sache aus eine für beide Theile befriedigende Weise ausgeglichen. I m Jahre 1841 ging das Kollaturrecht der P f a r r p f r ü n d e an den souverainen Fürsten von Liechtenstein über. Der Amtsbericht des Kleinen Rates von S t . Gallen an die liechtensteinische Regierung lautet wörtlich: „3n Ausführung des mit dem souverainen Fürstentum Liechtenstein über VerabfolguNg der auf dortigem Gebiete gelegenen Vermögensteile des säkularisierten Klosters P f ä f e r s und f ü r A b kurung zu Gunsten der P f a r r p f r ü n d e Eschen abgeschlossenen, vom Großen Rate genehmigten Vertrages ist bei einem am 14. M a i ab- - 84 - gehaltenen Zusammentritt beidseitiger Abgeordneter Abrechnung über Kapital und Zinse des dortseits gelegenen Klostervermögens und die Aebergabe der Schuldtitel und Barschast bewerkstelliget worden. Laut dem darüber gefertigten Protokoll hat der Kanton St. Gallen zur Auslösung jeglicher nach Ansprache des Fürstentums Liechtenstein auf dem Vermögen des säkularisierten Klosters P f ä f e r s haftenden Pflicht zum Bau und Unterhalt der Pfrundgebäude an Liechtenstein übernommen s) eine Leistung von 2000 fl., b) und eine weitere Leistung von 5000 fl. für den Bau und Unterhalt der Kirche zu Eschen, zusammen 7000 fl. Für diese Summe wurde die liechtenft. Negierung angewiesen auf das von dem hierseitigen Abgeordneten anerkannte Inventar der Pfarrei und Statthalterei Eschen im Betrag von 1415 fl. 5 kr. Das zur Ausfüllung der 7000 fl. erforderliche Betreffnis wurde in Aktivkapitalien aus dem Klostervermögen herausbezahlt. Der nach Abzug obiger Leistungen übrig bleibende Betrag von 8143 fl. nebst Barschaftssaldo von 2094 fl. 19 kr., zusammen 10237 fl. 19 kr. ist dann nebst den vorhandenen Schuldtiteln sofort unbeschwert dem Kanton St. Gallen zu Handen der Liquidation zugeschieden worden." Soweit die Mitteilung des ?. Meinrad Gyr. Die Kirche hatte vorher ein Aktivvermögen von 1892 fl. an Kapitalien gehabt, wozu nun die 5000 fl. aus dem Kloftervermögen kamen; somit besaß sie nun 6892 fl. an Kapitalien. Dieser Kirchenbaufond vergrößerte sich allmählich, so daß in den Jahren 1893 und 1894 die neue Kirche erbaut werden konnte. Im Jahre 1850 wurde die Orgel aus der alten Triesner Kirche angekauft für 80 fl.^ die aus dem Vermögen der Rofenberger Kapelle erlegt wurden. Im Jahre 1861 bekam die große Glocke einen R i ß und auch die zweite erlitt eine Beschädigung. Infolge dessen wurden 3 neue Glocken zu einem harmonischen Geläute angeschafft. Die größte wog 15^/2 Zentner, die mittlere 719 P f d . und die dritte 441 P f d . Es wurden die alten Glocken daran gegeben und für den Umguß noch 1670 fl. bezahlt. Die übrigen Kosten betrugen 160 fl. Alles wurde aus dem Pfäferser Kirchenfond bezahlt. Die Weihe der Glocken nahm der Weihbischof Prunster in Feldkirch vor. Gegossen wurden sie von Graßmayer daselbst. Da die große Glocke zur Harmonie - 85 - nicht stimmte, wurde auch sie umgegossen und um 248 P f d . schwerer gemacht. S i e wog also 18 Zentner. Dazu war das von den alten Glocken zurück behalten« kleinste Glöckchen hingegeben. Sie wurde von Weihbischof Fäßler geweiht. Unter P f a r r e r A . Frick wurden viele kirchliche Gewänder und Geräte angeschafft. M i t diesen muß früher die Kirche äußerst armselig bestellt gewesen sein. A l s i . 3. 1863 der Pfarrzehent in den Besitz der Gemeinde überging, übernahm diese die Verpflichtungen: die Pfarrpfrundgebäude herzustellen und zu erhalten, eine Wohnung f ü r den Kaplan zu erstellen, in einige» Iahren eine neue Kirche zu erbauen, den Pfarrgehalt um 200 fl. zu erhöhen und dem Kaplan 500 fl. als Gehalt jährlich zu zahlen. Das neu errichtete Kaplaneihaus, vielmehr der untere Stock desselben gehörte früher zum Pfarrhause und war der Keller f ü r den Zehentwein. In den Iahren 1893 und 94 wurde die neue Pfarrkirche er baut. Diese ganze Baugeschichte schildert bis ins Einzelne der damalige, um den B a u hochverdiente P f a r r e r de F l o r w , welcher Darstellung wir das Wesentlichste hier mitteilen wollen. Die alte Kirche war viel zu klein, im Innern äußerst armselig, einem Schuppen eher als einer Kirche ähnlich. Schon P f r . Frick hatte einen Neubau angeregt, aber kein Gehör gefunden. M a n scheute die Kosten und stellte sich dieselben übermäßig hoch vor. Auch P f r . de Florin, der gleich beim Antritte des Pfarramtes sich energisch der Sache annahm, fand nur Widerspruch. Dennoch verzagte er nicht, bemühte sich offen von der Kanzel aus und im Privatverkehr die Gemüter umzustimmen. Schwierigkeiten gab die W a h l des Bauplatzes und Gewinnung eines Bauplanes. Endlich einigte man sich auf den P l a y , wo die Kirche heute steht. Auch ein schöner, geeigneter Bauplan wurde erworben; derselbe war für eine neue Kirche St. Peter in Nankweil bestimmt gewesen und stammte von einem Stuttgarter Baumeister. Um bezüglich eines KostenVoranschlages sicher zu gehen, wurden die Gebrüder Nascher in Chur, Baumeister und Bürger von Eschen, um ein fachmännisches Urteil ersucht. I h r Voranschlag. lautete auf 54000 fl. mit Einschluß 7 - 86 - aller Material-Lieferungen. Die Herren Näscher erboten sich um diese Summe den B a u fix und fertig erstellen zu wollen, einschließlich der Turmbedeckuug mit Kupferblech, der Fenster mit Kathedralglas, der Bestuhlung, der Beichtstühle usw. Ein besonderes Verdienst um den Kirchenbau erwarb sich auch der Ortsvorsteher Marxer. In der Gemeindeversammlung am 24. M ä r z 1893 wurde bei offener Abstimmung mit allen gegen 24 Stimmen der B a u beschlossen, ebenso die Uebergabe desselben an die Gebrüder Näscher. I m J u l i schon geschah der erste Spatenstich und wurden die Grundmauern sockelhoch erstellt. Der sehr trockene Sommer begünstigte die Arbeiten der Fundamentierung. Das Fundament wurde 86 cm und beim Turm l.26 m hoch betoniert und die Grundmauer mit einer Asphaltschichte gedeckt, die ganze Kirche mit Tonröhrm trainiert. Das Wasser aus den Fundamenten mußte teils abgeleitet, teils ausgepumpt werden. Ueber 56 S ä r g e (aus denen das Wasser strömte) mußten gehoben und in zwei große Gräber zusammengetragen werden. I m A p r i l des folgenden Jahres wurden die Arbeiten wieder aufgenommen^ aber die Witterung war so ungünstig, daß die Arbeiten nur langsam gediehen. Doch kamen im August Mittelschiff und Chor unter Dach. Die M a u r e r waren fast ausnahmslos Unterländer. Die Seitenschiffe wurden im Oktober gedeckt. V o r Ende dieser Arbeiten, kam der P o l i e r Simon Heeb von Ruggell durch einen F a l l vom Gerüste ums Leben. Viele Schwierigkeit gab die Ausfütterung der Mauern mit Tuffsteinen, die die Regierung anbefahl und 1266 fl^ Mehrkosten verursachte. Diese Steine kamen zum größten Teil von dem Bruche oberhalb des Schlosses Vaduz. Der innere und äußere Verputz folgte noch im gleichen Herbste und am 16. N o v . 1894 wurde die Kirche benediciert, damit sie dem gottesdienstlichen Gebrauche übergeben werden konnte. Den Terrazzoboden im Chor machte die Firma Tibeletti H Sefsa in Zürich, den Zementboden des Schiffes Kaspar.Kitty in Schaan, die Turmbedachung eine Innsbrucker Firma (kostete 2400 fl.), die Säulen und die Abdeckung der Pfeiler, sowie die Fensterbänke, die Stufen zum Chor, die Kirchenstiege sind von Granit vom S t . Gotthard. Die Steinhauerarbeiten machten Gebrüder Rebholz in Feldkirch, 87 ebenso die 4 Weihwasserbecken aus Marmor, Die Schreinerarbeiten fertigte Schreiner M a r t i n Risch von Eschen. I m Grundstein und im Turmknopf wurden Urkunden über den Kirchenbau eingelegt. Die Konsekration der Kirche erfolgte am 12. Okt. 1895 durch den Bischof Ioh. Fidelis Battaglia. Die Patrone der alten Kirche wurden beibehalten. Die Altäre, die Kanzel und die Kreuzwegstationen lieferte der Bildhauer August Valentin in Brixen — alles prachtvolle Werke und um äußerst billige Preise, den Kochaltar um 4000 fl., Kanzel um 800 fl., den Keiliggrabaltar um 1000 fl., die 14 Stationen um 14Z0 fl., den Nosenkranzaltar um 1400 fl. Alle diese Auslagen sür die innere Ausstattung wurden durch freiwillige Beiträge bestritten, die in immer reicherem M a ß e flössen, je reicher die Zierde wurde. Nicht bloß Eschner sondern auch Gampriner zählt die Kirche unter ihre Wohltäter, von denen besonders D r . Marxer mit seiner Stiftung von 2000 fl. erwähnt sei. F ü r die Stationen meldeten sich soviele Stifter, daß nicht allen eine Station gewährt werden konnte. Auch die gemalten Fenster fanden ihre großmütigen Stifter. S o ist die Pfarrkirche von Eschen die schönste Zierde der Geineinde geworden und ein schönes Denkmal edler Wohltätigkeit und Kunst. Leider sind die Barokaltäre der alten Kirche um nur 336 fl. nach Deutschland verkauft worden und sind jetzt im städtischen Museum in Aachen. Die Baukosten betrugen 56394 fl. S i e wurden gedeckt durch das Kirchenbau-Kapital von 43 094 fl., Gemeindezuschuß von 6300 fl. und 7000 fl. Sparkassa-Darlehen. Die anno 1911 von der Firma Graßmayer in Feldkirch gegossenen 4 Glocken kosteten 12 000 fl. (24000 Kronen). Die alten Glocken galten 3300 K r . , die Gemeinde gab 2000 K r . , der Landesfürst spendete 9000 K r . , das Legat des Adam Keeb in Gamprin 7000 K r . und andere Schenkungen 3000 K r . D r . Marxer in Gamprin stiftete 4000 K r . und Kath. .Häßler 2000 K r . für die Altäre. VII. Lieber die Kapellen. 1. Die Kapelle auf Rofenberg. „Kerr Landammann K a n s Kopp und seine Kausfrau M a r i a Büchel und andere fromme Nachbaren ließen zur Ehre des hl. Kreuzes den Altar bauen, malen und aufrichten den 1. Febr. 1649. Schon die Alten vermuteten, daß auch die Kapelle Kerr Landammann Kans Kopp erbauen ließ. Etwa i . I . 1651 haben Kerr Landammann und Landshauptmann der Kerrschaft Schellenberg Kans Kopp und M a r i a Büchel, seine Kausfrau verehret und gestiftet an die Kapelle zu dem hl. Kreuz auf Rofenberg 160 f l . , welche hundert Gulden er an die Kapelle hat verordnet, daß alle M o n a t eine hl. Messe in der Kapelle gelesen werde und dem Pfarrer, der allhier ist, der Zins gegeben werde von der obigen Kauptsumme, nämlich 5 fl. Der Stifter starb am 30. Sept. 1652 und seine Kausfrau am 3. Sept. 1676." V o r der Kapelle, unter der Eiche wurde die.Landsgemeinde und das Gericht gehalten. (?. Gyr). 2. Die Kapelle in Nendeln. A u s dem Vermögen dieser Kapelle wurde i . I . 1850 die Orgel aus der alten Kirche in Triesen angeschafft pro 80 fl. Dieselbe Kapelle mußte auch den Organistengehalt per 20 fl. leisten. „ G o t t dem Allerhöchsten und seiner geliebten Mutter und Jungfrau M a r i a , wie auch dem hl. Sebastian und Rochus und um Abwendung der leidigen Sucht der Pestilenz und Kriegsunruh hat diese Kapelle zu bauen versprochen und auf feine Kosten machen und malen lassen der ehrenhafte und bescheidene Wolfgang Senti des Gerichts der Kerrschaft Schellenberg samt seiner Kausfran M a r i a Oehri, wohnhaft zu Nendeln anno 1639, und haben ihr aus guter Andacht 90 fl. gestiftet unter Landammann Kans Kopp." (p Gyr). - 89 - A m 12. J ä n n e r 1640 konsekrierte Bischof Johannes von Chur die Kapelle und einen Altar in derselben zu Ehren der Gottesmutter und des hl. Sebastian. A l s Kirchweihfest bestimmte er den letzten Sonntag im M a i . I m Jahre 1792 wurde die ganze Kapelle renoviert. Die 12 Monatsmessen in dieser Kapelle dürften auch vom Erbauer derselben um 1640 gestiftet worden sein. „ I m Jahre 1855 wurde die Kapelle ganz erneuert, ein neuer Boden gelegt, neue Staffeln, neue Stühle, wie auch die Emporkirche neu gemacht, nachher auch das Dach neu gedeckt, eine neue T h ü r und zur selben gehauene Steine, endlich die ganze Kapelle innen und außen neu gemeißelt." (Pfr. Frick). Eine neueste Renovation erfolgte i . I . 1910. Schon anno 1694 hatte Papst Innocenz XII. f ü r die Kapelle in Nendeln die ersten Ablässe erteilt, nämlich einen vollkommenen Ablaß beim Eintritt in die S t . Sebastians-Bruderschaft (nach E m pfang der hl. Sakramente) und in der Todesstunde, wenn das Mitglied der Bruderschaft die hl. Sterbsakramente empfängt, oder, wenn dies nicht möglich ist, wenigstens im Kerzen den Namen Jesu anruft. Ebenso einen vollk. Ablaß unter der obigen Bedingung, wenn man am Feste des hl. Sebastian die Kapelle betend besucht. F ü r alle guten Werke und den Besuch der Kapelle an allen Tagen wird den Mitgliedern der Bruderschaft ein Ablaß von 60 Tagen gewährt. Der Bischof Ulrich von Chur ordnete die Publikation dieses Ablaßbriefes an und bestimmte als Ablaßtage auch die Feste von M a r i ä Heimsuchung und Opferung, von M a r i a Magdalena und dem Erzengel Michael. Papst Klemens XIII. erteilte unter dem 17. Dez. 1766 denen, die am Feste der hl. Fabian und Sebastian die Kapelle in Nendeln betend besuchen, nach Empfang der hl. Sakramente einen vollkommenen Ablaß. Derselbe Papst verlieh unter demselben Datum der S t . Sebastians-Bruderschaft in der Nendler Kapelle die Begünstigung, daß wann immer ein Priester f ü r ein Mitglied der Bruderschaft an den Tagen der Allerseelenoktav, und an einem Tage in jeder Woche, der vom Bischof zu bestimmen sei, f ü r die Seele eines Mitgliedes, die im Frieden Gottes abgeschieden, in der Kapelle celebrieren wird, diese Seele aus dem Schatze der Kirche auf dem Wege der Fürbitte einen Ablaß erlange, so daß sie um der Verdienste Jesu Christi, M a r i ä und aller Heiligen willen von den Peinen des Fegfeuers befreit werde. 7» VIII. Aelteste Iahrzeit-Stiftungen. (Pfarrarchiv). 1656 Katharina Wanger, hinterlassene Kausfrau der Landammänner Lienhard Brendli und Adam Oehri. 1651 Barbara Batliner. 5 Z. II. 1654. 1657 Katharina Dietrich. 1674 Michael Kundertpfund. 1653 Landammann Adam Oehri f ü r die Rosenkranzbruderschaft. 1665 Michael Marxer, Landesfähndrich der Kerrschaft Schellenberg, für dieselbe Bruderschaft. 1656 Margaretha Risch. 1665 Ursula Risch. „ . Georg Peter. 1656 Peter Brendli. 1650 Sixtus W e i ß . „ Simon Grav, Georg Fehr, Jakob und Ioh. Oehri, Georg Walser Johann Oehri war Meßmer, Jakob Oehri. -j- fast 100 Jahre alt 1655. 1656 Thomas Meyer f ü r die Rosenkranzbruderschaft. 1654 Landammann Adam Oehn. 1673 Landammann Joseph Thöni und M a r i a geb. Dllntel. 1651 Kans Kopp, Landammann und Landeshauptmann der Kerrschaft Schellenberg und seine F r a u M a r i a Büchel stifteten 12 Messen in die Kapelle zu Rofenberg. E r starb 1652, sie 1676. 1640 Wolsgang Senti und M a r i a geb. Oehri erbauten die Kapelle in Nendeln und stifteten darin 12 hl. Messen. 1720 Ioh. Widring des R a t s und B ü r g e r zu Feldkirch. 1784 Anna Kasler und ihr Ehemann Joseph Senti. Letzterer wurde am 6. M ä r z 1799 beim Aeberfall der Franzosen erschossen. Beide waren Wohltäter der Kirche und der Schule, - 9l - 1796 Josef Hasler. I7Z6 Herr Ioh. B p t . Ulrich Kopp, der hl. Theologie Doktor, ProtoNotarius Apostolitus, Kanonikus an der Kollegiatkirche in Freising, zur Zeit fürstl. Kofkaplan in Vaduz, stiftete einen Zahrtag f ü r sich und seine Eltern B a s i l Kopp und Anna Zarn und seine Geschwister Josef Leonz und Antonia Dominika. 1707 Katharina Kaßler. 1736 Richter Josef M a t t ab Steinbös 17 8. J u n i 1736. 1706 Georg Brendli des Gerichts. 1760 Michael Marxer. 1710 M a r i a Bläsi. 1727 Johann Wader von Fäsön (Oekonom des Psarrers). 1741 Stefan Kaßler: Der Ursprung des allgem. großen Jahrtages f ü r alle Stifter und Guttäter der löbl. Pfarrkirche zu Eschen schreibt sich vom Jahre 1438 her, wo die damals gestifteten Jahrzeiten mit den Stiftungen der Pfarrkirche zur Erweiterung und Verlängerung derselben und im folgenden Jahre zum Baue des Chores eingezogen und verwendet wurden, wie folgendes aus dem alten Iahrzeitbuche Seite 23 im Archiv P f ä f e r s beweiset: „ E s ist zu wissent, in dem Jar, da man zält von Gottes Geburt 1438 J a r circa kestum pssene, do ward angefangen die Kirch zu Eschen und ward gewittrat und gelengrat von Grund uß und dernach in dem nächsten J a r war angefangen der kor und warent dozemal Kirchenpfleger K u g Kappfer uud R u d i Schriber. N u n hett die Kirch zu Eschen nit for ir, daz man den B u möcht volbringen und muß man der Kirchen Gut angreifen. Waisengelt und Pfenniggelt, daz biderb Lütt dem guten Kerrn S a n t M a r t i n hettend durch ir selhail willen geordnet und geschaffet und umb daz, daz derselben Seelen nit vergessen werd hierumb, so Hand gemein Nachburen im Kilchspel zu R a t worden und Hand dinen Selen ein ewig Iarzitt geordnet und bestellt mit zwain ewigen Messen und mit eine V i g i l allweg ungefärlich uf den Donstag der kunt zwöschen aller Keiligen Tag und Sant M a r t i n Tag, und sol das Jarzit also ein Lütpriester began mit zweien Messen, da sol man am M e ß singen von den Selen und vor den Messen so sond die zway Priester am V i g i l i singen und nach den Messen über das Beinhaus gen. und da sprechen - 92 - ein ?!s<:ei,o. Darumb so Wirt dem Lütpriester ain Viertel Waisen, got uß dem Acker, den R u d i Kremel hat erkauft von Eberlins Kochs W i b und von sinen Kindern, gelegen zu Fronbrunncn und stoßet zu der langen Sitten an die S t r a ß . Und 1 Sch. D . hat Hug Kappfer geordnet, got uß dem Wingarten, stoßet an den Dorgel an Haini Marxers Acker underhalb an des Raingers Wingarten oben an die W a i d . Und sol der Lütpriester geben aim Priester den Jmbis und l Sch. D . D a Hand sich ander biderb Lüt och in das Iarzit kost und Sant M a r t i n darumb begaubet. Item so man daz Iarzit haut, so sol der Kirchherr zu Eschen die nämlich verkünden und Gott f ü r sy bitten." P f r . ?. Meinrad G y r , der obiges aus dem Jahrzeitbuch berichtet, fährt dann fort wie folgt: „Diesemnach wurden von frommen Leuten wieder Vermächtnisse an Korn- und Geldzinsen f ü r die Kirche und den Leutpriester gemacht, und ohne Zweifel werden auch wieder einige Iahrzeiten gestiftet worden sein. Aber infolge der Zeit wußte man vermutlich wegen den Wirren der Reformation und des dreißigjährigen Krieges, auch wegen Saumseligkeit der Iahrzeitpfleger und Widerspännigkeit der Zinser nicht mehr recht, was und wieviel jedem gehörte. Diesen Ursachen hat folgender Vergleich vom Jahre 1653 oder 54 sein D a sein zu verdanken: „ E s sey jedermänniglich kund und zu wissen, daß ein P f a r r herr samt den Vorgesetzten der ehrsamen Gemeinde zu Eschen sich mit einander einhelliglich verglichen uud überein kommen, daß forderthin ein Pfarrherr zu Eschen schuldig seye, das gemeine Iahrzeit der Stifter und Guttäter der Kirche zu Eschen zu halten mit fünf hl. Messen, d. i . 5 Priestern, und sollen allezeit 2 Aemter gehalten werden, eines -von Unser L . Frauen, das andere und letztere ein Seelamt, und soll ungefähr das Jahrzeit laut des alten Iahrzeitbuches gehalten werden den ersten Dienstag oder Donnerstag nach Sant Martinstag, oder sonsten gleich darnach. Hingegen aber weilen die P f a r r p f r u n d nach etlicher M u t m a ß u n g etliche Zins von Weizen oder Geld viellichter besitzen tut, sonderlich aber etlich V i e r t l Weitzen, soll ein Pfarrherr schuldig seyn zu geben eine ehrliche Mahlzeit nach dem Gottesdienst der ganzen Priesterschaft, auch dazu zwey von den Vorgesetzten der Gemeind, wie auch dem Iahrzeitpfleger - 93 - samt Spendvogt und Meßmer dazu laden, dafür man ihm gibt 5 fl. Geld, welches Iahrzeitpfleger ausrichten soll. Aktum in dem Pfarrhof." Kans M ö r l i von Vaduz setzte als Unterpfand f ü r seine Jahrzeitstiftung eine große K u h , von der er jährlich 3 M a ß Schmalz zinsen mußte. S p ä t e r fiel das Opfer weg und auch die Einladungen. D a s Jahrzeitbuch von 1620 erwähnt folgende Geschlechter: Schreiber, Dold, Strub, Fehr, N o l l , Kaßler, Kilchenmayer, Rhegg, Brendli, Werder, Zechender, Wanger, Lampert, Walser, M ü n d l i , Schwarz, Kerwert, M ü ß n e r , Meyer, Blaichner, Latter, Schgöl, Marxer, Batliner, Lienhart, Müller, Bischof, Kardiser, W e l t i , Staufer, Beck, Wiler, Weber, Oeri, Senti, v. Kriß, Erhart, v. Poppers, Knabenknecht, Berger, Kapfer, Kantli, im B a u m garten, Mader, Kranz, Butsch, Koch, Kremel, Kiber, W e i ß , F i g , Graw, Lener, Puinger, Brunner, Fetzer, F i l , Algäuer und Dischhuser. . IX. Gütererwerbungen durch Pfäfers. (Pf-if. Archiv kssc. 24) 1732 Jänner 2. Psarrer und Statthalter ?. Hermann Hege kauft vom Schmied Christoph Loher in Eschen Haus, Hofstatt und B ü n d t , die er von Barbara Oeri geerbt hat, um 2!4 fl. R . W . Doch soll der Jakob Oeri lebenslänglich in Haus und S t a l l den Anterschlaus haben. l/32 Februar 4. Derselbe ?. Hermann kauft von Johann Joseph W e r l i , Säckelmeister in Feldkirch, ein Stück W a l d auf Berg zu Mauren um 62 fl. 1733 Februar 24. Derselbe ?. Statthalter gibt dem Antoni Hopp zu Eschen ein Stück G ü t an der Halden; dagegen gibt der A n toni Hopp dem Statthalter ein Stück Gut unter der Kirche und erhält als Aufgeld ein Viertel Kernen. 1733 Februar 24. Derselbe ?. Statthalter gibt dem Stoffel Lozer ein Stück Gut in der Wölfen B ü n d t , Lozer dem Statthalter ein Gut in der Kirchenbündt. A b der Wölfen B ü n d t geht der Herrschaft jährlich ein Viertel und '/b Viertel Kernen, welchen Zins Stoffel Lozer übernimmt. Jede P a r t e i übernimmt 56 fl. Steuerkapital. 1733 Februar 24. Derselbe ?. Statthalter gibt dem Joseph Hopp zu Eschen, einen Acker an der Halden, Hopp gibt dem Statthalter dafür eine Wiese unter der Kirche. 1733 A p r i l 6. Derselbe Statthalter gibt namens des Reichsstiftes P f ä f e r s dem Michael Marxer das erkaufte halbe Haus und Garten; Marxer gibt ihm dafür seinen S t a l l und die Hofstatt und dazu 46 fl. 1734 M ä r z am 26. Derselbe Statthalter gibt dem Johann Oehri zu Mauren sein Pfrundgut daselbst „in der Sandgrub," dafür gibt Oehri dem Kloster ein Stück „in der Kirchenbündt." — 95 — 1736 M a i Z. Derselbe ?, Statthalter gibt dem Joseph Marxer ab dem Psrundgut in der Frohnenbündt soviel, als der Marxer ihm von der Kirchenbündt gibt. Ferner gibt der Statthalter dem Marxer zu kaufen die Zehentbündt samt dem halben Stadel ohne das Tenn und das alte Kolz von dem anderen halben S t a l l , alles um 73 fl. 1736 Dez. 22. ?. Ildefons Brandenberg, Statthalter und P f a r r e r kauft von den B r ü d e r n Andreas und Franz Batliner ein Stück in der Kirchenbündt f ü r ein Stück in der Frohnenbündt und 15 fl. Aufgeld. Geschehen vor Jakob Oehri, dem alten Klosterammann und Landamman Georg Nescher. 1756 M a i 20. ?. Leodegar Müller, Statthalter kauft von Michael Marxer Schmied in M a u r e n , ein Stück W a l d im Bergwald in der Länge von 25 Klaftern und in der Breite von 27 K l a f für 130 fl. bar. 1758 M a i 8. Der Landammann Johann Marxer, als V o g t der Joseph Kieberschen Kinder zu M a u r e n verkauft.dem ?. Statthalter ein Stück W a l d im Bergwald um 20 fl. 1758 November 1. Anton Marxer und Franz Oehri von Ruggell verkaufen an ?. Leutgarius Müller ihre Waldung im Schneller „um 4 spanische Duplonen." 1761 Oktober. 12. Schruns. Joseph Vonier, Krämer zu Schruns, verkauft an den ?. Leodegar Müller vom fürstlichen S t i f t P f ä f e r s Statthalter und P f a r r e r von Eschen, sein Majensäß und A l p recht im vorderen R e l s zu Vandans. Der interessante Käufbrief lautet: „Zu wissen seye hiemit und in K r a f t gegenwärtiger Verschrei bung eines aufrecht, redlich und jmmerwehrenden Kauf- und VerkaufContracts sich haltend endtzwüschen Joseph Vonieren, Krämern zu Schruns des Thaals Montafon Verkäuferen eines-, dann dem Kochwürdig in Gott geistlich und Kochgelehrten Kerrn ? . Leodegario Müller, des fürstl. S t ü f t s und Gotteshauses Pfeffers Professen und der Zeit Statthaltern zu Eschen in Namen und an statt Kochbesagt fürstl. S t ü f t s und Gotteshauses Pfeffers als Käuferen änderten Theils. Deme ist wie hürnach solgt. E s verkauft neinblichen und gibt zu kaufen dem wohl gedacht S r . Kochw. ?. Leodegario Müller nomine quo »uprs obermelter Zos. Vonier sein besitzendes Mayensäß und Alprecht im vorderen R e l s zu Vandans im Thal Montason gelegen, nembl. in dem Walser Nasal und auf Gallmomost, an beeden orthen Sechzehne und ein Viertel Weyd, mit denen darzugehörigen M ä d e r , und zwahr das glate M a d für eigen, in denen übrigen Mäderen aber die B e treffnus nach Proportion deren zu gallmomost gehörigen Weyden in seinen bewußten Zihlen und Marken, samt eigener Thyegen und zwei Schern» am unteren Staffel, und am oberen Staffel auf der alp die untere Thyegen und unteren Scherm f ü r eigen mit dem Senn-Kessen und alliglichem an beeden orthen dato vorhandenen Zugehörigen Senngeschierr, ainfall anderen Recht und gerechtigkeiten. Zu- und Eingehörden laut Alpbriefs und Theillzedels, f ü r frey, eigen, ledig und looß (außer daß zuvor darob gehen der pfarrpfrundt zu Bludenz Capital 20 P f d . oder Reichs Werung 22 fl. 50 kr., so an dem Kaufschilling abgezogen werden sollen) umb eine Summa gelts auf M a r t i n i des hl. Bischofs tag nächstkünftig mit paarem gelt zu bezahlen jede Weyd samt Zugehör s 13 fl. 30 kr., macht in Summa über Abzug obigen darauf ligenden und von dem Verkäufer zu zünsen und zu bezahlen übergebenden Capitals deren 22 fl. 50 annoch 196 fl. 32V2 K r . , sage Einhundert Sechs und Neunzig Gulden zway und dreißig K'.euzer zwey Pfenning getreulich und ohne gefährde mit Urkunde gegenwärtig durch allhiesige Statt-Canzley gefertigten Kaufsbriefs, der geben ist den 12. Monatstag oktober im Sibenzechen hundert ein- und Sechzigsten Jahre. (Papier, Original mit Siegel). Canzley Bludenz. P f ä f e r s erfreute sich nicht lange des Besitzes dieser Alprechte. E s erging ihm wie dem Kloster S t . Luzi mit seinem Keuberg. Schon am 27. N o v . 1679 war die sog. ?rso/mstic<' praxensis des Kaisers Leopold erschienen, in welcher an alle österreichischen Staaten, also auch an Vorarlberg das Verbot erging, an geistliche Stellen Güter zu verlausen, und das Gebot, schon veräußerte Güter wieder einzulösen. Diese Pragmatica wurde 1764 wieder erneuert. N u n mußte auch P f ä f e r s seine oben erwähnten Alprechte wieder einem Käufer abtreten. Zwar hatte das Kloster dieselben dem P f a r r e r Adrian B a r b a l l von Vandans überlassen gehabt. Aber i . I . 1767 erschien ein Christian W ä r l i von Schruns vor dem Gericht in Bludenz - 97 - und bot den Kaufschilling von 196 fl, 32V- Kreuzer dar als Käufer. Er erhielt die A l p . D a s Kloster hatte' aber viel aufgewendet f ü r die Verbesserung der A l p und f ü r einen Küttenbau; es gab eine Rechnung von ll7 fl. ein, erhielt aber nur eine Entschädigung von 20 fl. ?. Statthalter und P f a r r e r Leonhard Ä a a s protestierte zwar energisch gegen eine solche ungerechte Behandlung, die ihm solchen Schäden zufügte, aber der Verwalter von Bludenz, v. Gilm, stand auf Seite seiner Gegner. W e i l diese bei der Verhandlung in Bludenz behauptet hatten, die Alphütte sei schlecht gebaut und die Geschirre verwahrlost, ging der ?. Statthalter selbst mit zwei Zeugen auf die A l p . Er konnte sich dann allerdings davon überzeugen, wie gebaut wird und wie man mit den Sachen umgeht, wenn man nicht selbst nachschaut. Die Sennwirtschaft muß miserabel gewesen sein, wie er selbst nach P f ä f e r s berichtete. Im Jahre 1764 kaufte der Statthalter ?. Benedikt Boxler von Joseph Kopp die Gasse, die an das Statthalterei-Vidum stieß um 20 fl. Ferner wurden folgende Wälder angekauft: anno 1750 von Joseph Meyer in Mauren durch ?. Anselm Tumeisen ein Stück W a l d im Bergwald f ü r 37 fl., anno 1752 von demselben Josef Meyer durch ?. Joseph G y r ein Stück W a l d im Lindholz f ü r 24 fl., anno 1757 von Johann Meyer durch ? . Statthalter (ungenannt) ein Stück W a l d im Bergwald f ü r 35 fl., anno 1759 von Andreas Marxer von Ruggell durch ?. Leodegar Müller ein Stück W a l d im Schneller für 4 spanische Dublonen, anno 1768 von Jakob Batliner von Eschen durch ? . Nikolaus Ruskoni ein Stückle W a l d im Bergwald sür 15 fl. und 1822 von Johann Batliner durch Wäldchen im Bergerwald f ü r 42 fl. M e i n r a d G y r zwei Im Jahre 1810 hat sich zwischen dem ?. Statthalter B a s i l Äelbling und dem Sebastian Fehr, Zoller auf Rofenberg, ein Gütertausch zugetragen. Der Statthalter gibt diesem einen Acker im Fluxfeld und der Zoller dem Statthalter ein Stück G u t im Böschfeld. Anno I74l kaufte k>. Auselm Tumcifen für w fl. von Jakob Marxer eine Brmmenqaelle, die in seiner Äausbündt lag. - 98 - Anno 1809 kaufte der Statthalter ?. B a s i l Kelbling vom Joseph Marxer „aus Veranlassung der obrigkeitlich verordneten Zusammentauschung" ein Stück Acker in der Kalden um 80 fl. Derselbe ?. Statthalter tut j . I . l809 kund und zu wissen, daß, nachdem aus obrigkeitlicher Verordnung diejenigen Güter und Aecker, welche das M a ß von 400 Klafter nicht haben, vertauscht, verhandelt oder an größere verkauft werden sollen, zwischen ihm und Johann Kopp in Aspen folgender Tausch getroffen wurde. Der Statthalter gibt dem Kopp ein Keugut im Krezer und der Kopp dem Statthalter einen Acker im M ü ß n e r . Anno 1807 kaufte ?. B a s i l Kelbling vom Johann Batliner den Torkel samt Torkelbaum und allem Torkelgeschirr für 60 fl. und einen Kreuzthaler Trinkgeld. Anno 1808 verkaufte derselbe ?. Statthalter an Franz Joseph Büchel in Ruggell eine Wiese zu Ruggell, die Bangserwiese genannt für 125 fl. A l t a r der Rofenberg-Kapelle. X. Notizen aus den Pfarrbüchern. 1. D a s älteste Pfarrbuch enthält die Matriken von I65l —I8ll. D a s Taufbuch hat 164 Blätter, das Ehebuch 4 l , das Totenbuch 65, das Firmungsbuch 16. Letzteres reicht von 1673—1842. D a s ganze Buch hat 304 B l ä t t e r in Groß-Folio, ist gut erhalten in Ledereinband. A u s ihm kann auch das Verzeichnis der Pfarrherren und Kilfspriester von 1650—1831 entnommen werden. 2. E i n i . I . 1831 vom Pfarrrer p . Meinrad G y r angelegtes Buch hat in Quart 140 B l ä t t e r und enthält außer geschichtlichen Notizen ein Verzeichnis der Iahrtage, der Grundzinse der P f r ü n d e , der Grundstücke, der Rechte und Beschwerden der P f a r r e i . 3. D a s zweite Pfarrbuch durch P f r . ?. B a s i l Kelbling angelegt, ebenfalls in G r o ß - F o l i o , beginnt mit den Matriken vom 1. J ä n n e r 1812 und reicht mit 1888. 4. D a s Pfarrarchiv besitzt auch ein Kopien-Buch von 1830, ebenfalls vom tätigen P f o . ? . Meinrad G y r angelegt. E s enthält die Abschriften von 75 Lirkunden, die den Besitz des Klosters P f ä f e r s und der P f a r r e i in Eschen betreffen. Die Schrift ist mustergültig, sowie auch die Treue der Wiedergabe der deutschen und lateinischen Urkunden, die sich übrigens noch vorfinden. 5. M i t dem Jahre 1888 beginnen die Eintragungen in das neuere und i . I . 1911 die iw das neueste Matrikenbuch. 6. E i n Protokoll-Buch enthält Schulvorschriften, Nachrichten über Seelsorge und Geistliche, und eine eingehende Geschichte des neuesten Kirchenbaues von 1893. Diese Bücher enthalten verhältnismäßig wenige Notizen über Vorkommnisse in der P f a r r e i . Einige seien hier erwähnt. A m 30. Sept. 1652 starb Landammann Johann Kopp. 100 - A m 13. Okt. 1654 starb Landammann Adam Oehri, der der Rosenkranzbruderschaft f ü r Quatemberjahrtage 40 fl. und f ü r die Schule 50 fl. vermachte. V o m J ä n n e r bis M ä r z 1667 war der Priester I o h . Oehri von Eschen Psarrprovisor dahier, wurde später P f a r r e r in Schaan. A m 12. A p r i l 1678 wurde Johann Schreiber von Eschen in Tosters von jungen Burschen unschuldig ermordet. A m 20. J ä n n e r 1687 starb P f r . I o h . Rottmair nach 20 jähriger Amtsführung. A m 8. Sept. 1687 starb Landammann Johann Oehri. A m 16. Febr. 1690 war die Gräfin A n n a M a r i a Aemilia von Vaduz P a t i n f ü r eine Tochter des Josef Kelbert. Sie übernahm überhaupt die Patenschaft f ü r manche andere Kinder anderer Eltern. Am das Jahr 1600 sind im Pfarrbuche folgende Geschlechter erwähnt: Kopp, Schreiber, Senti, Wanger, Koch, Marxer, Thöni, Oeri, Keeb, Kiber^ Kaiser, Gstöl, Schueler, Blaichner, Risch, Lozer, Falk, Brendli, Rescher, Batliner, Frick, Bregenzer, Strub, Fehr, Kasler, Algäuer, Walch, Ritter, Kaufmann, Schechli, Meier, K u n dertpsund, Kranz, Bläsi, Kelbert, Ott, Büchel, P f i f f e r , Oederli, Feuerstein, M a t t nur auf Steinbös, das zur P f a r r e i Eschen gehörte, Schaffhauser seit 1780, Buinger seit 1783 erwähnt, M ü ß n e r seit 1800, Gerner 1801. A m 11. Febr. 1694 P f a r r e r war. starb P f r . Kaspar Zeller, der 7 Jahre Am'24. M ä r z 1708 nehmer auf Rofenberg. starb Josef Kelbert, W i r t und Zollein- A i n 1. J u l i 1708 stürzte die Jungfrau M a r i a Senti von einem Kirschbaum zu Tode. A m 6. M ä r z 1726 starb I o h . Georg Gufel, der heimatlos 3 Jahre Lehrer in Eschen war. Am^16. August 1731 verunglückte Georg Marxer im Steinbruch. I m Jahre 1738 starben 30 Kinder. A m 5. Jännex 1739 starb Landammann Josef Kelbert. A m 4. Febr. 1753 starb ?. Josef G y r , Administrator und P f a r r e r ; er wurde in der Kirche neben dem Rosenkranzaltar beigesetzt. - wi — I m Jahre 1756 starben in Eschen 51 Personen, davon 22 Kinder. I n 4 Fällen ist erwähnt, daß totgeborene Kinder bei den Reliquien in Schruns Lebenszeichen gegeben haben und dann bedingungsweise getauft worden seien. I m Jahre 1772 starben 23 und i . I . 1796 31 Kinder. I m Jahre 1772 starb in Nendeln an völliger Entkräftung eine Person, die aus lauter Sparsamkeit fast nur mit Wasser ihr Leben fristete, so lange es ging. I n Nendeln hatte sich eine ganze Kollektion fremder Familien zusammen gefunden. Solche hießen: Brunner, Zäch, Kink, Frischknecht, Keller, Baumgartner, Eschenberger, Zürcher, Schellenbach, Itter, Tintenober, Bösch, Schmid, Kogg, Margstetter, Meyer, P o l t , Krämer, Gächter, Kindling, Lutter, Schönmetzler, König, Kaas, (aus dem E l saß), Bernet, Gublcr Denzler, Mullerbegg, Vetter, Burkard, Konrad, Kirschbaumer. E i n Kienbach wurde wegen Diebstahl in Altstätten hingerichtet. 1800 August 20. starb in Alm als Soldat Johann Oelkuch. 1808 September !3. starb in Burgos, Spanien, der Soldat Christian Gantner von der Schweizer Legion. 1810 am Fastnacht Dienstag kamen auf dem Keimweg von Feldkirch her I . M . und sein Sohn ums Leben, indem sie in einem Graben ertranken. I n dieser Zeit gab es ausfallend viele Todesfälle von Gebärerinnen mit ihrem Kinde. Nach dem Firmungsbuche wurden gesinnt: im Jahre 1673 Kinder 402, im Jahre 1682 Kinder 108 „ „ 1694 .„ 32, „ „ 1736 „ 95 „ „ 1743 „ 131, „ „ 1756 „ 143 (in Bendern) „ „ 1772 „ 62, „ „ 1774 „ 159 (in Bendern) Z u der Firmung von 1774 bemerkt das B u c h : „ I n diesem Jahre und bei dieser Gelegenheit bestand die Absicht eine Generalvisitation abzuhalten, aber der Kerr Landvogt v. Funkner prätendierte den Beisitz. D a dieser unterblieb, wurde nur die Firmung gespendet. Aeber die Auslagen bestand seit einem Jahr noch der Streit, bis das bischöfliche Ordinariat alle Kirchen, Kapellen und P f a r r h ä u s e r davon frei sprach und das Reisegeld nachließ. Die übrigen Auslagen in Bendern mußten die Gemeinden bestreiten. 8 — 102 — I m Jahre 1789, wurden zu Altenstadt vom Bischof von Chur 95 Kinder gefirmt, im Jahre 1790 in Bendern 12 Kinder, 1802 in Feldkirch vom Fürstbischof von Chur 84 Kinder, im Jahre 1808 in Schaan 73 Kinder, 1832 in Schaan 187 Kinder, 1841 in Feldkirch vom Weihbischof Prünster 68 und 1842 20 Kinder. I m Jahre 1870 wurde zu Nendeln ein neues Schulhaus gebaut, im Jahre 1872 das Schulhaus in Eschen um einen Stock erhöht und zu Wohnungen f ü r die Lehrpersonen eingerichtet. E s kamen auch zwei Lehrschwestern aus Zams Hieher, an deren Gehalt der Fürst f ü r 6 Jahre je 100 fl. spendete. I m Januar 1883 starb P s r . Kan. Frick am Äerzschlag. E r hatte den größten Teil seines hinterlassenen Vermögens zum B a u einer neuen Kirche in seiner Keimatgemeinde Schaan testiert, was dann auch die sofortige Inangriffnahme jenes Kirchenbaues bewirkte. XI. Der Prozeß der Gemeinden Eschen und Gamprin wegen Teilung ihres gemeinsamen Gebietes. (Nach einer Notiz des Pfarrers ?. Kelbling im Pfarrarchiv). ^^chon in den siebziger Iahren wurde der Grund zu diesem weitausschauenden und kostspieligen Prozeß gelegt. Die Gemeinde Gamprin, welche noch im Anfang jenes Jahrhunderts auf wenige Haushaltungen eingeschränkt war, sah sich später bei dem beträchtlichen Anwachsen ihrer Gemeindeleute auch genötiget auf die Erweiterung ihres Pflanzgebietes zu denken. M a n warf das Auge häuptsächlich auf ein Stück Au, welche der Rhein verschwemmt, aber ein Stück Sand zurückgelassen hatte. Diese A u nun wieder zu erobern und dadurch ihren Weidgang zu vergrößern, mußte der Rhein eine ziemliche Strecke eingewuhrt und dem fressenden Strom eine große Menge Holz entgegen geworfen werden. Die Gampriner, um ihre eigenen Wälder zu schonen, machten an die Gemeinde Eschen das Ansuchen, daß ihnen aus den gemeinsamen Waldungen das nötige Holz möchte bewilliget werden. Die Gemeinde Eschen, welche zwar den Mitgenuß an der gemeinen Atzung, aber keine Pflicht diese Wuhrung mit Gamprin zu unterhalten hatte, weil beiden Gemeinden ihre Wuhrgrenzen laut Briefen klär geschieden waren, glaubte dieses Ansuchen damit ablehnen zu können, daß sie den Gamprinern den schlechten Zustand der gemeinen Waldungen und den geringen Nutzen, der durch diese Wuhrung erzielt werden könnte, vorstellte, sich aber herbei ließ, einem jeden Gemeindsmann ein bestimmtes Quantum Holz anweisen zu lassen, das dann die Gemeinde Gamprin entweder zum eigenen Hausgebrauch oder zum Wuhren gebrauchen könne. -104 - Diese zum Teil abschlägige Antwort brachte die Gampriner in Harnisch. Sie fühlten hierüber Beschwerde beim Obcramte und verlangten, daß die Eschner zur Aeberlassung des verlangten Wuhrholzes, oder im Vcrweigerunqsfalle zur gänzlichen Teilung der gemeinsamen Waldungen angehalten werden möchten. E s wurde dann ein amtlicher Augenschein vorgenommen, die Sache ventiliert, aber bis l / 8 4 unentschieden gelassen. Endlich nach eingeholtem R a t auswärtiger Rechtsgelehrter wurde vom Oberamt i . Z , 1784 z» Recht erkannt, daß die Teilung der Waldungen den Rechten und Llmstände» entsprechend statthaben solle. Lieber dieses Arrcil wurde von der Gemeinde Eschen der Rekurs an den Fürsten ergriffen. E s wurden nun einige fürstliche Reskripte an das Oberamt erlassen mit dem Befehle, beide streitende» Gemeinden zur Ruhe und Eintracht zu mahnen und sie gütlich zu vereinbare». Des »»geachtet wurde der P r o z e ß i.nmer hitziger betriebe«, und endlich, weil keine Hoffinmg zu gütlicher Beilegung des Streites mehr vorhanden zu sein schien, wurden vom Fürsten die Parteien an den Reichshofrat gewiesen. V o r diesem Tribunal wurde der P r o z e ß nachlässiger betrieben, weil inzwischen beide Gemeinden Gamprin und Eschen mit einem anderen Rechtshandel von Seite der Geineinde Schaan bedroht wurden. Diese fing nämlich an, den Eschnern und Gampriner» das seit undenklicher Zeit von ihnen genossene Trattrecht aus dem sogenannten Bannriet streitig zu machen. W e i l aber die von Gamprin den meisten Nutzen auf diesem R i e t hatten, wollte« sich die Eschner in keine« neuen P r o z e ß einlassen, vielmehr den Gampriner« die Verfechtung dieses Handels allein überlassen, es wäre denn, daß Gamprin auch von dem Waldtcilungs-Prozeß abstehen würde. Die Vertreter von Gamprin gaben auch wirklich den Vertretern von Eschen zu verstehen, wofern Eschen sie im neuen Handel nicht würde in? Stiche lassen, würde Gamprin glaublich an den Waldteilungs-Prozeß nicht mehr'denken. Hierauf wurde gemeinschaftlich dieser Rietstreit betrieben und endlich auch zu Ende gebracht. Die Vorgesetzten von Gamprin, nm W o r t zu halten, verfaßten mit denen von Eschen eine neue Waldordnung, bogen darin allem vor, was zu zukünftigen Streitigkeiten Anlaß geben konnte, nnd unterzeichneten dieselbe und ließen sie vom Oberamte ratifizieren. — 105 — Kaum aber bekam man in Gamprin davon Kenntnis, als ein allgemeiner Lärm entstand, ein Protest nach dem ande'.n eingelegt wurde, und auch einige der Vorgesetzten ihre Anterschrist wegleugneten. Hierauf wurde der Waldteilungs-Prozeß aufs neue und mit allem Ernste betrieben, bis anno 1791 von Seiten der Gemeinde Eschen ihren Vorgesetzten die Vollmacht erteilt wurde, mit Gamprin sich gütlich zu vertragen und von dem Waldteilungs-Prozeß abzustehen, wofern sich auch Gamprin in die Teilung des übrigen gemeinsamen Besitzes einlassen würde, jedoch mit dem Vorbehalt, daß die Teilung auf ihre eigene Kosten durch unparteiische und verständige M ä n n e r vorgenommen werde. Hieraus erklärte sich Gamprin dahin, daß man den Antrag zur allgemeinen Teilung annehme, nur glaube man nicht, daß die Teilungskosten ihnen allein aufgebürdet werden können. Diese Erklärung wurde auch den Vorstehern von Eschen oberamtlich bekannt gegeben. N u n waren beide streitenden Gemeinden in der Hauptsache einig, nur schien der endgültigen Beendigung des Streites der Vorbehalt, den die Eschner noch machten, daß nämlich die Teilung auf Kosten der Gemeinde Gamprin vorzunehmen sei, noch im Wege stehen. Auch diese Schwierigkeit wurde nachgehende behoben, als der Gemeinde Eschen der Tod ihres Agenten in W i e n (Herr Bittners) angezeigt und sie zur Aufstellung und Bevollmächtigung eines neuen Agenten aufgefordert wurde. Eschen hatte sich ein- für allemal entschlossen, ans diesem verderblichen P r o z e ß sich herauszuwinken und erteilte ihrem Bevollmächtigten die Erlaubnis, auch vom Punkte der Kosten abzugehen und damit der Gemeinde Gamprin den Beweis zu erbringen, daß man eine friedliche B e i legung des Handels wolle. D a nun alle Hindernisse aus dem Wege geräumt zu sein schienen, wurden vom Oberamt den beiden Gemeinden einige Fragen zur Beantwortung vorgelegt. S i e betrafen die W a h l der Teilungskommission. Eschen wollte nur zwei und zwar auswärtige M ä n n e r in derselben haben und ihnen alle Vollmachten übertragen. A l s Obmann wurde das Oberamt erbeten. Bevor die Kommission ihre Arbeit beginnen könne, müssen aber die Marken nach allen Seiten gesichert werden, was die Anstößer selbst tun müßten. Ferner müßten gewisse Gerechtsame der Gemeinde Eschen zum voraus gesichert und die Wuhrbriefe der Gemeinde Schaan gegenüber durch die Obrigkeit 8 » - 106 - zur Geltung gebracht werden, alles das, ligen Prozessen vorzubeugen. um künftigen kostspie- . Diese Vorbehalte wurden den Eschnern vom Oberamte sehr übel vermerkt und daraus die Ansicht gebildet, man wolle auf diese Weise die Teilung überhaupt unmöglich machen. D a eine persönliche Vorstellung beim Landvogt ohne Erfolg blieb, appellierte man an den Fürsten. I m Frühling 1794 wurde endlich die Teilung doch vollzogen. Zum Schiedsrichter wurde gewählt der Landvogt W o l f zu Forsteck, der ein tüchtiger Ingenieur war. V o n Seite Eschen wurden ihm beigeordnet drei Ausschüsse: I o h . Georg Helbert, Johann Algäuer und I o h . Wanger; von Gamprin waren Jakob Walch, I o h . Georg Wohlwend und Franz Sebastian Marxer gewählt. Diesen ist das ganze Teilungsgeschäft übergeben worden, und ist geschehen wie folgt: Die von beiden Teilen erkaufte Fallsau ist den Gamprinern zuerkannt worden. Hiegegen soll-das Steinführen, das die Eschner den Gampinern schuldig waren, zu ewigen Zeiten aufgehoben sein. Die Wuhrungen sollen nach den Hausnummern geteilt werden. Die obere A u soll auch nach den Hausrechten geteilt werden. Die Gampriner haben ihre A u unterhalb 24 Klafter über die Rheingasse: Die Eschner haben die Maienatzung auf dem Bannriet, auf den eigenen M ä d e r n der A u nach, die Gampriner dem Sommerriet nach. Die Waldungen sind alle nach Proportion der Hausnummern geteilt worden. (Selbert). Der Streit wegen des Weiderechtes auf dem Riet. Dieser Streit erhob sich gleichzeitig mit dem vorigen. I n alter Zeit trennte ein See die beiden Herrschaften Vaduz und Schellenberg. Durch den allmählichen Abfluß des Wassers trat nach und nach das R i e t zu Tage. Dieses wurde von den angrenzenden Gemeinden Schaan-Vaduz von oben her, Gamprin und Eschen von unten her abgenutzt, ohne daß eine sichere Grenze gezogen worden wäre. Doch wurde ein Teil als sog. Bannriet gebannt, d. h. f ü r eine gewisse Zeit des Jahres eingezäunt. E s hatten nämlich manche Private Stücke Riet kultiviert und als Privateigentum f ü r sich beansprucht, doch lastete darauf das Servitut des Atzungsrechtes. A l s nun zwischen Gamprin und Eschen die Frage wegen der Teilung ihres gemeinsamen Gebietes behandelt wurde und es zur - 107 ^ Teilung kam, erwachte bei den oberländischen Gemeinden der Wunsch nach einer Teilung des Rietes und des Weidganges auf demselben. E i n Spruch zu ihren Gunsten, den das Oberamt gefällt hatte, gefiel den Unterländern nicht und sie appellierten an den Fürsten. Ihre Eingabe an Se. Durchlaucht gibt kurz die Geschichte dieser Weiderechte wieder. S i e lautet im Wesentlichen: V o r dem Jahre 1422 hatten die Gemeinden Vaduz und Schaan, dann Eschen und Gamprin in Äolz und Feld, auch W u n n und Weid alles gemeinsam, und folglich war vor diesem Zeitpunkt das R i e t nur in zwei Teile abgeteilt, nämlich in das allgemeine Riet, auf welchem alle vier Gemeinden gemeinsam das Atzungsrecht hatten, und in das P r i v a t - oder sogenannte Bännriet, welches von jeher ein Eigentum vieler Privaten gewesen und noch ist, aus welchem aber die Eigentümer dieses Rietes den genannten vier Gemeinden seit den ältesten Zeiten jeden Frühling bis zum 27. M a i die Weidgerechtigkeiten, schuldig sind und dieses Servitut bis dato ohne die mindeste Widerrede getragen haben, woraus sonnenklar erhellt, daß keine von diesen Gemeinden einen ausgemessenen Eigenbezirk jemals gehabt hat, sondern allen insgesamt das ihrer Natur nach unteilbare Atzungsrecht gebührt. A u f diese A r t wurde sowohl das allgemeine, diesen vier Gemeinden zuständige, als auch das besondere und nur Privaten gehörige Bannriet von unseren Vorfahren beiderseits bis in das 15. Säkulum friedlich genutzt. In demselben Jahrhundert singen zwischen unteren und den oberen Geineinden einige S p ä n e an, deren Veranlassung uns durch die Llnbild der Zeit entrissen wurde. Sie wurden aber durch den Spruchbrief vom Jahre 1422 gänzlich abgetan, indem dadurch die oberen von den unteren Gemeinden in Kolz und Feld, W u n n und Weid ganz getrennt und durch Aufwerfung eines breiten und tiefen Scheidegrabens die obere und untere Weidegangs-Gerechtigkeit auf dem allgemeinen R i e t bestimmt wurde. D a nun in jenem Spruchbrief nicht die mindeste Meldung von einer Weidegangs-Teilung auf dem sog. Bannriet geschieht, auch nicht die mindeste Spur von einem ehemals aufgewesenen Graben, oder errichteten Scheidegaues gefunden wird, so ergibt sich von selbst, daß die damaligen Weidegangs-Streitigkeiten nur auf das allgemeine. - 108 nicht aber auf das besondere, einigen Privaten eigentümlich zugehörige Bannriet sich erstreckt hat, auf welches die Gemeinden insgesamt keine weiteren Rechte hatten als das Recht der Maienatzung, das nie strittig war. Dennoch wurde der B r i e f von 1422 zur Richtschnur einer neuen Weidegang-Regulierung genommen und nach zum Teil ganz neuen Marksteinen festgesetzt, wodurch wir von unserem bisherigen Besitzstand verdrängt und unser Weidegang um viele tausend Klafter einschränkt wurde. Die Marksteine, von welchen die Arkunde von 1422 meldet, und die eben dazumal auf diesem Partikularriet (das damals dem Streite unterworfen war), aufgestellt worden sind, müssen nicht als eine Weidscheidung sondern als eine Wunnscheidung, das ist als eine richtige Bestimmung des Territorialbezirks beider Herrschaften Schellenberg und Vaduz angesehen werden, welche Berichtigung dazumal um so nötiger war, und noch ist, als gewiß es ist, daß im Falle einer unrichtigen und unbestimmten Grenzlinie zwischen den Kirchspielen die größten Zwiste sich ergeben müßten, zumal da fast kein Jahr vergeht, daß nicht aus dem Bllndnerland eine große Menge von B a u - , S ä g - und Brennholz durch Anschwemmung auf dieses Niet geschwemmt und von den Einwohnern dieser vier Gemeinden nach Ausweis dieser Grenzmarken aufgefischt wird/) was im guten Frieden wohl schwerlich geschehen würde, wenn nicht durch die Marken jeder Gemeinde das Ihrige angewiesen würde. Der B r i e f von 1422 hatte also das gemeinsame Niet, der heutige Streit aber das Bannriet zum Gegenstand. E s wird dann darauf hingewiesen, daß die Einhaltung der durch den Spruch des Schiedsgerichtes gezogenen Weidgrenze beim Auftrieb von so vielem Vieh eine AnMöglichkeit sei und auf die großen Nachteile, die die Anterländer dadurch erleiden. Dieser Spruch würde nicht Frieden bringen, sondern ewige Streithändel. Aeber das Ende des Streites berichtet Kelbert in seiner Chronik: „1790. Der Schaaner Riethandel ist endlich am 4. M a i beigelegt worden. Schiedsrichter waren Advokat Kunder von Lindau, der Landschaftskasfier Christian Gering, D r . Schmid von Feldkirch, Kanzleiverwalter Schlatter von Lindau, zwei Kerren von Altstätten, ») War also kein Rheinwuhr dort erstellt^ das den Strom zurückhielt. - 109 - D r . Schueler von Linda» »»d das liechtenst. Oberamt. Spruch : E i n jeder Teil bleibt auf dem Seinigen und das R i e t soll geschieden sein. Die Eschner und Gampriner hatten bis dahin auf das ganze R i e t getrieben. E s wurden nun Marksteine gesetzt. Vieh und Pferde dürfen von den Eschnerbergern nur unter der March gehütet werden, von den Schaanern nur oberhalb derselben." And dabei blieb es. Am das Jahr 1806 ward von der Obrigkeit beschlossen, in Vaduz einen Wochenmarkt einzurichten. And damit derselbe lebensfähig werde, wurde verboten ausländische Märkte zu besuchen, überhaupt etwas ins Ausland zu verkaufen, 'das nicht zweimal auf den Vaduzer Markt gebracht worden wäre, ohne es verkaufen zu können. Dagegen protestierten die Anterländer beim Fürsten. S i e hätten den größten Schaden, schrieben sie, da es sich ihnen nicht rentieren würde, mit den Kleinigkeiten, die sie zu verkaufen hätten, den weiten Weg nach Vaduz zu machen, damit Zeit und Geld unnütz zu opfern. Vieles könne überhaupt nur im Ausland Absah finden, wie Vieh, Flax, Früchte u. dgl. Der Wochenmarkt in Vaduz hatte ein kurzes Leben.
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