Geschichte Pfarrei Eschen

Geschichte
der
Pfarrei Eschen
von
Joh. Bpt. Büchel
Anhalt
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
IX.
X.
XI.
Die ältesten Nachrichten über Eschen und die Pfarrei.
Zur Geschichte der Pfarrpfrllnde.
Verzeichnis der Pfarrer von Eschen.
Die Gerechtigkeiten der Pfründe.
Ein Streit um den Vorrang.
Die Geschichte der Pfarrkirche.
Lieber die Kapellen.
Die ältesten Iahrzeit-Stiftungen.
Die Gütererwerbungen durch Pfäfers.
Notizen aus den Pfarrbllchern.
Der Prozeß der Gemeinden Eschen und Gamprin wegen der Teilung
ihres gemeinsamen Gebietes.
Quellen.
1. Die Urkunden und Akten aus dem Pfäferser Klosterarchiv, gegenwärtig im
Landesarchiv zu Vaduz.
2. Die Pfarrbücher und Akten im Eschener Pfarrarchiv.
Z. Die ürkuiiden und Akten im bischöflichen Archiv zu Cbur.
4. Wartmann, Llrkundenbuch des Klosters St. Gallen,
5. Akten über die Aufhebung des Stiftes Pfäfers, im Landesarchiv zu Vaduz.
K. Dr. Äellbock, Regesten zur Geschichte Vorarlbergs und Liechtensteins.
l.
Die ältesten Nachrichten.
er Name „ E s c h e n " , in den ältesten Arkunden Escan und
Esccms geschrieben, ist keltisch, stammt also aus vorchristlicher Zeit.
Esca und Esce, Isca bedeutet M a s s e n I n Schottland, wo sich die
keltische (Mische) Sprache noch erhalten hat, heißt ein F l u ß auch
Esche. S o hieß also das Wasser (See), das das heutige Rietgebiet
bedeckte, und noch heute hat der Bach, der durch dieses Gebiet geht,
diesen Namen. V o n diesem Wasser erhielt dann die daran liegende,
allmählich sich entwickelnde Ortschaft ihren Namen (Escans — am
See), und von der Ortschaft der ganze Kügelzug des Eschnerberges.
Denn Eschen liegt in der M i t t e , am südlichen F u ß e desselben, und
die Schiffe, die von Schaan herunter kamen, landeten wohl daselbst.*)
A m östlichen Afer des Sees ging die Römerstraße vorbei. D a s
bewirkte die Besiedlung jener Wiesenfläche, woraus die Ortschaft
N e n d e l n entstand. Der älteste Name dieses Ortes ist„Nordinchon".
I n einer B u l l e des Papstes Alexander lll. vom Jahre N 7 8 f ü r
das Kloster Schännis wird zwischen Mauren, Eschen, Tosters und
Bendern auch „Nordinchon" genannt, was nur Nendeln bedeuten
kann.") Dort hatte das genannte Kloster einen halben Äof, wie
auch einen solchen in Eschen.
Schon zur Römerzeit war in Nendeln eine Ansiedlung. I m
Jahre 1893 wurden oberhalb Nendeln am Waldrande die Reste
eines Wohnhauses aus der Römerzeit aufgedeckt. Die vorgefundenen
Baureste, großenteils noch mit weißem und rotem Cementstrich, sowie mit dem Kypokaust (unterirdische Heizanlage) versehen, waren
so gut erhalten, daß sie die Aufnahme des Grundrisses mit den
Mauerstärken leicht ermöglichten. Die Längerichtung des Baues läuft
von Nord gegen S ü d . A n der Nordseite befand sich das Bade') Auf der ältesten bekannten Karte des Wolfgang Lazius, um 1545
entworfen, sind der Eschnerberg und die Esche angegeben.
") Eichhorn Lp. Lur. Loci. prob. 62, Äelbock, Regesten ll. Nr. 28V.
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zimmer (lzsineum), von welchem das tepiclsrium (Lauwasserbad), das
krixi6srium (Kaltwasserbad) und das offenbar gleichzeitig als unetorium (Salbezimmer) dienende apo^^terium (Auskleidezimmer) und
6e8trict-»rium (Ankleidezimmer) zweifellos sichergestellt werden konnten.
Ein großer R a u m war die Vorhalle. Leider wurden die Grabungen
gegen Süden wegen Geldmangel nicht fortgesetzt. Das in der M i t t e
jenes großen Raumes aufgedeckte, gepflasterte und mit senkrecht
stehenden Steinplatten eingefaßte Becken war der Abflußkanal des
Negenwassers, das von allen Seiten her sich hier sammelte.
Es wurden wertvolle Funde gemacht, nämlich: Topfscherben,
Spindelscheiben, Glasscherben, bestehend aus starkem, in Sandformen
gegossenem Glase, mehrere Eisenstücke, Stücke von Bronce, ein herzförmiger Schild, Münzen, darunter eine von Kaiser P r o b u s (276
—282 nach Chr.), eine Silbermünze der Kaiserin Julia Mauunea
(-j- 235), Mutter des Kaisers Alexander Severus, eine Silbermünze
des Kaisers Caius P u b l i u s Licinius Valerianus (253—260 n. Chr ),
eine von M a r k Aurel (161 — 180). E s fanden sich auch viele Cementstücke, über 70 Äypokaustsäulchen u. a.
A u f der Ostseite des Äauses ging die Äeerstraße vorüber, also
hart am Walde vorbei. D a s Gebäude hatte eine Länge von 32.5 m
und eine Breite von 17.5 m. Am den großen inneren Äosraum
(sti-ium) gruppierten sich etwa 16 kleinere und größere R ä u m e .
Manche derselben konnten geheizt werden. Allem nach war dieses
Gebäude die Wohnung oder V i l l a eines vornehmen Römers. E s
fanden sich auch viele Teile von Pferdekumeten. Leider ist der
Meilenstein, der bei dieser V i l l a gestanden haben soll, verloren gegangen; er muß der 7. Meilenstein gewesen sein. E r hätte wichtige
Ausschlüsse geben können. Den Münzen nach zu schließen war das
Gebäude etwa von 150—350 n. Chr. bewohnt. Sehr wahrscheinlich
ist es im Jahre 355 durch die Alemannen zerstört worden, wobei auch
das Kastell in Schaan und andere römische Bauten untergingen.
Die älteste Arkunde, in der wir dem Namen Eschen (Escan)
begegnen, ist vom Jahre 831. E s ist das berühmte Reichsurbar, in
welchem die im rätischen Gebiete liegenden Besitzungen des deutschen
Königs und des königlichen Klosters P f ä f e r s aufgezeichnet sind.
Anter den Besitzungen dieses Klosters ist auch erwähnt: „In Lscsn
ecclesism eum clecimis et climiclium insnsum", d: h. „in Eschen hat
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das S t i f t die Kirche mit dem Zehnten und einem halben Kofe."
Die Kirche war P f a r r k i r c h e , denn zu ihr gehörte der Zehent.
Eschen war also schon Pfarrei.*)
Also war damals schon P f ä f e r s im Besitze der Kirche d. h.
der P f a r r p f r ü n d e von Eschen. Das Kloster P f ä f e r s war um das
Jahr 740 vom hl. P i r m i n gegründet worden. Der erste A b t dieses
Benediktinerstiftes war Albert oder Baldebert, der dann auch Bischof
von Chur wurde. Dieser, sowie auch Kaiser K a r l der Große und
dessen Nachfolger Ludwig der Fromme, waren Wohltäter des
Klosters und wahrscheinlich kam es durch einen von diesen in den
Besitz der Kirche und des Gutes zu Eschen. In späteren Jahrhunderten wußte man das nicht mehr, und die Mönche, die in der
ältesten Geschichte ihres Stiftes nicht gut bewandert waren, meinten,
die Güter zu Eschen stammen von den Herren von Schellenberg her,
weil dieselben, allerdings^ in viel späterer Zeit, Beziehungen zum
Kloster hatten, einer sogar selbst in das Kloster eintrat und es
einige Jahre verwaltete.
Nachdem im Neichsurbar vom Jahre 83l die Kirche von Eschen
mit Zehnten dem Kloster P f ä f e r s zugeschrieben war, ist es sehr ausallend, daß in der Bestätigungsbulle des Papstes Gregor V . vom
Jahre 998 unter den Besitzungen des Klosters diese Kirche und der
halbe Kos nicht erwähnt sind. Aber die Bulle ist uns nicht im
Lirtext erhalten, die vorhandene Abschrift**) nicht zuverlässig und unvollständig. Möglich wäre es auch, daß in den widrigen Schicksalen
dieser kleinen Abtei, die wie ein Spielball von einer Kand in die
andere kam und den Besitzer öfters wechselte, die Kirche von Eschen
derselben zeitweise abhanden kam. Zum Beweis diene folgendes:
K a r l der Große bestätigte dem Kloster Besitztum und freie Abtwahl,
Ludwig der Fromme die Immunität. König Ludwig das Kind
schenkte die kleine Abtei dem Bischof Salomo von Konstanz, der
auch Abt von S t . Gallen war. Vorher hatte Markgraf Burkart
dieselbe zu Lehen gehabt. Der Bischof schenkte die Abtei seinem
Neffen Waldo, Bischof von Chur. Durch Kaiser Otto l. erhielt
') Aus dem Umstände, daß in Eschen auch die Gerichtsstätte der Äerrschaft Schellenberg war, könnte man schließen, daß die Kirche von Eschen die
Kauptkirche der Herrschaft war; denn die Gerichtssitze waren immer bei den
Kauptkirchen.
*') Eichhorn Lp. Cur. c«6. pr°l-. Nr. 29 Äelbok, Regesten I. Nr. 175.
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P f ä f e r s wieder seine Freiheit und Unabhängigkeit (957). 40 Jahre
später soll es die Bestätigungsbulle von Papst Gregor V . erhalten
haben. Hundert Jahre nachher (1095) schenkte Kaiser Heinrich IV.
das papsttreue Kloster seinem Anhänger, dem Bischof von Basel;
aber 15 Jahre darauf nahm Kaiser Heinrich V. dasselbe wieder in
seinen Schutz und gab ihm Immunität und freie Abtwahl zurück,
dasselbe bestätigten die folgenden Kaiser.*) Die Besitzungen sind in
diesen Kaiserurkunden nicht ausgezählt, aber jedenfalls war P f ä f e r s
im 13. Jahrhundert wieder im Besitze der P f a r r e i Eschen. I m Jahre
1243 war ?. Burkart von P f ä f e r s P f a r r e r daselbst.**)
Eschen hatte die sonnigste und fruchtbarste Lage von allen
Ortschaften des Hinterlandes, ward frühe angebaut und hatte gute
Äöfe. S o hätten die Grafen von Sargans-Vaduz dort einen großen
Hof, sowie auch das Kloster S t . Gallen. Der Verfasser der Geschichte
dieses Klosters (v. A r x I. 145) berichtet, dieser Hof sei vom Stifte
Schännis an S t . Gallen gekommen, vermutlich mit Kirchensatz und
Zehnten. Letzteres dürfte kaum richtig sein; denn in der Arkunde
von 1244 ist davon nicht die Rede. „Durch N o t und Schulden gezwungen hatte das Kloster den Hos um eine gewisse Summe Geldes
an den Ritter Dietrich von Haslach versetzt. A l s es sich politisch
und ökonomisch wieder aufzuraffen begann, löste im Jahre 1244 der
Propst Burkart nach Verabredung mit seinem Abte Walter von
Trauchburg aus seinen Ersparnissen zum voraus den Hof Eschen
zurück und verbesserte mit dessen Einkünften den Conventherrn ihre
Pfründen."***) Der genannte A b t und sein Convent stellten darüber
folgende Llrkunde aus: „Den H o f in Eschen, längst schon mit Last
und Einkommen verpfändet gewesen, so daß er nicht nur dem Kloster
unnütz war, sondern auch immer in Gefahr war, verloren zu gehen,
hat der Propst Burkart, in frommem S i n n für das W o h l des
Klosters und der Ordensbrüder besorgt, aus der Hand des Ritters
Dietrich v. Haslach zurückgelöst und dem Kloster zurückgegeben, ganz
ledig und los. W e i l aber dieser Hof, bevor »r «uf besagte Weise
verpfändet worden war, ein Klosterbenefizium war, das jährlich den
Brüdern insgesamt zwei Spenden eintrug, gefiel es dem Abt und
') S. Selbst Regesten 1.—3. "Lieferung.
*') Wegelin, Regesten von Pfäfers.
?") v. Arx I. ZS8.
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dem Convent, die Disposition über den ü o f und dessen Einkünfte
dem Propst zu überlassen. Der Propst, mehr auf das W o h l des
Convents als auf das seinige bedacht, beschloß, den Äof und dessen
Einkünfte der S t . Iohanniskapelle (in S t . Gallen) zuzuwenden,
welche ebenfalls ein Lehen des Klosters sei. Der Pater aber, dem
diese Kapelle übergeben ist, hat jene zwei Spenden an den Convent
zu entrichten, wie das früher auch geschah. Dann hat der Propst
sein Augenmerk auf drei Vorteile gerichtet, deren erster ist, daß gewisse Feste mit schuldiger Ehre gefeiert werden, der zweite, daß ein
allgemeines Gedächtnis aller B r ü d e r eingeführt werde, der dritte
aber, daß der Kommünität jene Tröstung zukomme, daß außer den
zwei alten Spenden dem Verwalter der Kapelle von dem Einkommen des Äofes den Brüdern, die an gewissen Festtagen dem Gottesdienst beiwohnen, eine Erfrischung geben könne. I n der Oktav von
S t . M a r t i n soll ein Gedächtnis aller B r ü d e r mit Seelamt gehalten
werden. A m Gedächtnistage f ü r den Propst haben alle Patres f ü r
ihn zu celebrieren und dem Seelengottesdienste beizuwohnen.*)
Nach den Fiskalbttchern des Klosters erhielt der Vogt als
Lohn jährlich vom Eschner Äof 4 Schillinge und l P f u n d Pfenning
und 6 Schafe. A m Iahrtag für Abt Wernher erhielten die Patres
aus den Eschner Einkünften eine Merenda mit Fischen, Käse, einen
Schoppen W e i n und ein größeres B r o t , die'Armen 12 Brote. A n
den Festen des hl. Johannes, S t . Petrus, M a r i a Magdalena u. a.
wurden aus der Stiftung des Probstes Burkart Lebensmittel und
Geld verteilt. W i e v. A r x berichtet, wurde dieser Äos zu Eschen im
Jahre 1276 an das Kloster P f ä f e r s verkauft. E s geschah dies unter
dem Abte Rumo v. Ramstein. E i n Kaufbrief ist nicht mehr vorhanden; aber P f ä f e r s war von da an wirklich im Besitze des Äofes,
wie es auch im Besitze der Kirche und der P f r ü n d e war.
A u f der obersten Köhe über dem Dorfe Eschen erhob sich
einst eine B u r g , deren geringe Aeberreste noch zu sehen sind. Der
Arsprung der B u r g reicht, wie Funde beweisen, in sehr frühe, vielleicht keltische Zeit zurück. A u f diesen Anfängen erhob sich im
Mittelalter eine kleine Ritterburg, in der die „ R i t t e r v o n E s c h e » "
') Wartmann I. 891 lqt. Urkunde,
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hausten.*) A m 15. November 1235 waren die B r ü d e r R u d o l f und
Marquart, Ritter von Eschen, Zeugen, als Alrich von Gamprin
und seine fünf Söhne dem Kloster S t . Luzi die Aecker „auf dem
Bühele" und das Zehentrecht an denselben käuflich abtraten. Beide
B r ü d e r waren am 31. J u l i des folgenden Jahres Zeugen, als
Heinrich von Sax dem Kloster S t . Gallen eine Körige abtrat. D e r
Meifsenauer Güterbeschrieb nennt auch einen Hermann v. Eschen.
Der Ritter Rudolf erscheint dann noch allein als Zeuge am 30. A u g .
1244, am 14. M a i 1246 und am 6. J u n i 1249 f ü r die Bischöfe
von Chur. Diese Ritter scheinen demnach in enger Beziehung zu
dem B i s t u m gestanden zu haben. A m die M i t t e des 13. Jahrhunderts verschwand ihr Geschlecht aus den Llrkunden.
Die zentrale Lage und die herrschaftlichen Höfe brachten es
mit sich, daß Eschen als Hauptort des Unterlandes betrachtet wurde,
weshalb es Ort des Gerichtes und der Landsgemeinde wurde. Z u
Rofenberg, an aussichtsreichem Punkte, wo damals die Landstraße
von Feldkirch her nach Bendern führte, und später die Kapelle erbaut ward, war die Zollstätte, das Wirtshaus, die Gerichtstube,
die Nichtstätte mit Richtschwert und Galgen, das Landesarchiv und
die Landesfahne der Herrschast Schellenberg, und der Platz unter
der weitästigen Eiche sah die öffentlichen Gerichtsverhandlungen im
Frühling und Herbst ( M a i - und Herbstgericht, oder Zeitgericht), wo
der Landammann inmitten seiner 12 Richter (Schöffen) öffentlich zu
Gericht saß, über den armen Sünder den Stab brach, und wo die
wehrfähigen B ü r g e r des Eschnerberges zur Landsgemeinde, alle drei
Jahre zur W a h l ihres Landammannes und der Richter mit Gewehr
bewaffnet unter klingendem Spiel sich versammelten. Aber seit 1802
sah Rofenberg das alles nicht mehr.
*) Im Jahre 858 oder 8KS war ein Valerius von Eschen in Grabs bei
einem Kaufe Zeuge. Ob derselbe Pfarrer von Eschen oder ein Edler von,
Eschen war, ist nichtsicher,Wartmann ll. 76,
A l t a r der Kapelle in Ncttdcln.
Zur Geschichte der Pfarrpfründe
><Vie bereits erwähnt, gehörten Kirche und P f r ü n d e schon
im 9. Jahrhundert der Abtei P f ä f e r s . I m Jahre 1243 fanden wir
einen Pater von P f ä f e r s namens Burkart, der im Jahre darauf
Oekonom des Klosters war, als P f a r r e r von Eschen.
? . Meinrad G y r , der von 1821 — 183! P f a r r e r in Eschen war,
berichtet: „Schon im 9. oder 10. Jahrh., vielleicht noch früher wurde
die P f a r r e Eschen nach urkundlichen Andeutungen, welche sich im
Archiv P f ä f e r s finden, gestiftet, mit Gütern und Zehnten ausgestattet und nach damaliger Sitte einem Kloster vergabt. I m Jahre
1331 wurde die P f a r r p f r ü n d e dem Kloster P f ä f e r s auch vom Papste
bestätiget. S o kam also die P f a r r p f r ü n d e mit dem damit verbundenen kleinen und großen Zehnten und mit dem halben Neugereitzehnten an das S t i f t . Der kleine Zehent bestand in Hanf, R ü b e n ,
Linsen, Fenk, Hirse, Erbsen, Bohnen, Kraut, Aepfel, Birnen, Nüssen
und allen Früchten, wie sie Namen haben."
Lieber die P f r ü n d g ü t e r berichtet derselbe ?. G y r „ P f a r r h o f und Kraütgärtlein stoßt an allen Seiten an die
Allmeind und an die S t r a ß e . Auszug von 1513 aus dem ältesten
Llrbar. A u f diesem Kraütgärtlein stehet wahrscheinlich das sogenannte
neue Haus. P f a r r e r Kaspar Amann, welcher i . Z . 1459 starb, hat
vom Abt Friedrich von Raitnau ein Baumgärtlein erkauft,
das da liegt zu Eschen. E s hat auch derselbig Herr Kaspar das
Pfrundhaus in seinen eigenen Kosten gebauet, doch einem P f a r r herrn seine Gerechtigkeit behalten zu derselben Hofstatt."
(Archiv Pfäfers, I . Ksc. 10 Eschen).
„ I m Jahre 1620 starb Herr Dekan und P f a r r e r Franz Dietrich,
er hatte das Pfrundhaus und die Scheune erneuert."
co. k-sc. w Eschen.)
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„ I m Jahre 1687 bekam P f ä f e r s nach dem Tode des sel, P f r .
Johann Rottmayer Streit , wegen Wiederbesetzung der P f a r r e mit
Kerrn Grafen Jakob Kanibal zu Kohenems und Vaduz, der die
Präsentierung des neu erwählten R f r . Kaspar Zeller prätendierte.
Der Streit wurde so heftig, daß der Äerr Graf dem Landammann
Johann Oehri befahl, durch die Geschworenen von Kaus zu Kaus
zu bieten, daß keiner der Untertanen zu dem vorhabenden B a u des
Pfarrhauses weder Äolz, Stein, Sand, noch Kalk führen und auch
nicht gestatten, daß andere fremde Fuhren in die Kerrschast hinein
kommen, bis er „seine habenden Rechte und gebührende Satisfaktion
von P f ä f e r s erlangt habe". Der Streit wurde am 12. M a i von
dem Bischöfe zu Chur beigelegt, und der B a u des Pfarrhauses an
gefangen und vollendet. P f ä f e r s bezahlte auch die Äolz-, Stein-,
Sand- und Kalkfuhren. Der ganze B a u kostetet? ungefähr 11W f l .
(Archiv Pfäfers 0. kssc. 17 Eschen und iv tssc. II Eschen.)
„Die sog. S t . M a r t i n s b ü n d t erwuchs aus mehren Stücken, die i . I .
17ZZ und 17Z4 durch P f r . Ildefons Brandenberg teils erkauft, teils
eingetauscht worden sind. (Pfäf. Archiv).
Zur P f a r r p f r ü n d e gehörten auch 14 Bett Weinberg in einem
Einfang an der Rofenberger S t r a ß e gelegen. Der große Zehent
bestand in Korn und.Wein. Der ganze kleine Zehent und der dritte
Teil des Korn- und Weinzehnten gehörte vermöge der Pfrundstiftung und nicht vermöge eines eingegangenen Privatvertrages nnt
dem Kloster dem jeweiligen P f a r r e r . Die anderen zwei Drittel des
Korn- und Weinzehnten gehörten dem Kloster als Collator, der den
P f a r r h o f und die beiden Pfrundställe zu bauen und zu unterhalten
verpflichtet war und noch ist. Die Leistung und Einsammlung des
Zehnten war schon in frühen Zeiten mit Beschwerden und Verdrießlichkeiten verbunden. S o erhob sich i . I . 1614 ein Streit über die
Frage, ob der zehnte oder elfte Teil von Korn und W e i n als Zehent
gegeben werden sollen Durch Zeugnis der ältesten M ä n n e r wurde
bewiesen, daß immer nur der elfte Teil gegeben worden sei.
Früher schon schlich sich in den Bezug des Zehnten ein anderer, folgenreicherer Mißbrauch ein. Irgend ein P f a r r e r , gar zu
gütig gegen seine Pfarrkinder zu seinem und der P f a r r e i Schaden,
a,ab jenen, welche ihm den Zehnten brachten, zuerst ein Stück B r o t ,
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hernach ein Glas Wein und endlich eine Mahlzeit. Nach und nach
forderten die Eschner diese Mahlzeit, rechtlich. Sie bestand in 30
Viertel W e i n , 2 Viertel Rauchkorn, 2 Viertel Weizen, 6 Psund
Schmalz, 100 P f u n d Fleisch, 30 P f u n d Küß und l M ü ß t e Salz.
Endlich beharrten sie so hartnäckig auf der Forderung dieser M a h l zeit, daß sie den dieselbe nicht unbillig verweigernden Pfarrherren
nicht nur den ganzen kleinen Zehnten nicht mehr zu geben drohten,
sondern auch immerwährende Streitigkeiten rücksichtlich des großen
anzettelten. Diesen verdrießlichen Streitigkeiten abzuhelfen, Friede
zwischen Pfarrer und Pfarrkindern herzustellen, und um willigere
und bessere Leistung des großen und kleinen Zehnten zu befördern,
willigten endlich i . I . 1634 Abt Iodokus und P f a r r e r ? . Rupert
Forbefius in diese jährliche Mahlzeit, wozu das Kloster zwei Teile
und der Pfarrer einen Teil zu geben hatte. S o wurde Friede und
Ruhe in hiesiger P f a r r e i in dieser Hinsicht wenigstens für einige
Zeit hergestellt und darüber gegenseitig gesiegelte Reverse ausgewechselt. I m Jahre 1649 kaufte P f ä f e r s unter dem Abte Iustus
von Kerrn Grafen Franz Wilhelm von Kohenems, als damaligem
Äerrn zu Schellenberg, den anderen halben Teil des Korn- und
Weinzehnten von allen nicht nur allein jetzigen, sondern auch zu
ewigen Zeiten künftigen Neugereut in der P f a r r e i Eschen für 925 fl. R - ,
welcher halbe Teil unstreitig nicht dem P f a r r e r , sondern dem Kloster
P f ä f e r s eigentümlich zugehört. Die Einrichtung des sog. Bratenmosts berichtet folgende Lirkunde. „Verglich Endtzmüschen Ihro
fürstlichen Gnaden Sambl dem ganzen Convent des Gots Ä u s
Pfeffers und deren Pfarkinder zu Eschen, auf Gnediger Resolution
des vorgedachten P r ä l a t e n und des W o l Edlen gestrengen Kerrn
Zachariesen Furtenbachen, der Zeit Gräfischen hohen Empfischen
geheimen R a t h , Kauptmann und Landtvogten baider Graf- und
Kerschaften Vaduz und Schellenberg guot haisen, verglichen worden
wegen des Braten Mosts, was nun jehrlich, das Gotshus Pfeffers
zu ewigen Ziten den Pfarkinder darfür geben sollen, mit Äilf und
R a t des W o l l Ehrwürdigen, Äochgelerten Gaistlichen Herrn P a t e r
Rupertusen dieser Zeit Pfarherrn zu Eschen, auch Landammans Oeris,
Amman Schechlis, Landshauptmans Hopp, Ä a n s Töni, Bascha .
Wangner, W o l f S e n t i ; Gerichts Verordnete, Andreas Maier, I o s
Töni und Andreas Wangner, wie in nach gesetzten Punkten folgt.
Also und dergestalt für ein jedes Zar 30 Viertel W e i n , 2
Viertel Korn, 2 Viertel Waitsen, 6 P f d . Schmalz, 100 P f d .
Fleisch, 1 Meßle S a l z und 30 P f u n d Kes. W o vern der W e i n
nit geriete, sollen S y f ü r das selbig J a r an Wein nix schuldig sein,
wan S y aber 30 Viertel Zehenten bekommen, sollen S y uns jerlich
den Wein schuldig sein zu geben. W a s aber anlanget Korn, Weizen,
Schmalz und Fleisch und Salz, sollen S y sie schuldig sein jerlich zu
geben. E s seie gleich, der W e i n gerate oder nit. And weil an W e i n
und an Korn das Gotshus Pfeffers zwei Teil, und der Pfarherr
den driten Teil haben, sollen S y nach der Gebühr das Closter zwei
Teil und der Pfarher den driten Teil in allem, wie abstat, geben.
E s soll auch das Gotshus und Pfarher schuldig sein uff Ihren Kosten
den Pfarkinder» uff den Tisch zu antworten und uß der P f a r r
2 M a n dazu verordnen, damit das Menigklichen Recht geschehe, und
im Aebrigen solle der P f a r r e Eschen weiter nix entzogen sein. Welcher
aber sich bey der obgeschriebenen Mahlzeit un nütz hielte, der soll
dan alwegen uff das negste J a r darvon ausgeschlossen sein, doch
alwegen der Gnedigen Oberkeit I h r S t r a f vorbehalten. W e n aber
die Pfarkinder wie obstat in ainem oder anderem mit dem Braten
nit gehalten wurden, sollen S y Macht haben den Zehnten anzugreiffen, bis S y umb alles ausgericht und bezalt sind."
Nicht 30 Jahre dauerte Ruhe und Frieden zwischen P f a r r e r
und Pfarrkindern rücksichtlich der Zehentleistung und der versprochenen Mahlzeit. E s erhoben sich neue Streitigkeiten. P f a r r e r und
Kloster derselben überdrüssig fühlten sich im Jahre 1660 bewogen,
der Gemeinde den kleinen Zehnten für die versprochene Mahlzeit
zum Schaden der P s a r r p f r ü n d e im eigentlichen Sinne ganz zu
schenken. Das Kloster ist pflichtig, der P f a r r p f r ü n d e diesen Schaden
zu vergüten. Keine Kleinigkeit!
I n den Iahren 1712 und 1713 erhob die Gemeinde Streitigkeiten wegen dem Zehent des vermutlich damals in hiesiger Gegend
zum erstenmal gepflanzten Türkenkorns mit dem Gotteshaus P f ä f e r s
und wollte nicht zugeben, daß diese Pflanze zum großen Zehnten
gehöre. V o n der hochfürstlich Liechtensteinischen Kanzlei 6s 6sto
Eschen den 2. M ä r z 1713 wurde aber erkannt, weil der Zehent von
dem Türken eine Frucht, die in die M ü h l e und Oefen gebracht,
auch aller Orten dem großen Zehnten zugeeignet würde, daß die
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Gemeinde inskünftig dem Zehentherrn sotanen Zehnten unverweigerlich liefern solle. W a s aber den vorhergehenden vorjährigen Zehent
belange, können sie sehen, wie sie sich mit Ihro Äochfürstlichen
Gnaden zu P f ä f e r s vergleichen könne!
N u n kamen die Vertreter der Gemeinde zum A b t und zum
Statthalter ?. Ambrosius und baten um Nachlaß des Zehnten von
den vergangenen Iahren 1712 und 1713. Der A b t begnügte sich für
1712 mit dem neunzehnten und für 1713 mit dem fünfzehnten Teil
des Erträgnisses.
I m Jahre 1741 waren die sog. Nendler Wiesen zu Ackerland
gemacht worden. D a das Oberamt den Zehnten von diesem Novale
beanspruchte, protestiette der Statthalter ?. Anselm dagegen. Aber
erst i . I . 1806 erhielt der A b t von der fürstlichen Aofkanzlei folgendes Schreiben:
„ D a der Äerr Fürstabt des Gotteshauses P f ä f e r s vermög des
Kaufbriefes von 1649 den halben Teil des Korn- und Weinzehnten
von allen nicht allein damals bestandenen, sondern auch zu ewigen
Zeiten künftigen Neugereuten in der P f a r r e i Eschen zu Recht hat
und Se. Durchlaucht niemanden in seinen wohlhergebrachten Rechten
zu verkürzen gedenken, so ist gedachte Abtei P f ä f e r s bei dein Besitz
des halben Novalzehentgenusses in der P f a r r e i Eschen ohne Anstand
zu belassen."
V o n 1761 datiert ein Verzeichnis der Güter, von welchen der
Kornzehent nach Eschen gehörte. S i e heißen: 1. die Marxhalde,
2. das Bendererfeld bis zum Zehnten der Benderer Kerren,
3. das Bülzfeld und Güggelihalde, 4. das Gostählenfeldli, 5. das
Müßnerfeld, 6. das Glldigenfeld. 7. V o n den 7 Falls-Aeckern gehört
auf Mauren nit mehr als 18 Garben, der übrige Zehent aber davon auf Eschen. And sollten besagte Aecker mit Türkenkorn angepflanzt sein, so gehört der Türkenzehent ganz auf Eschen und keiner
auf Mauren. 8. Der Tiergarten bis an die M a u r e r Grenze.
9. Kuob, Töpfe und Fluxfeld. 1V. E i n Acker in der Köll, in den»
Tuzfeld. 11. ganz Nendeln." (Soweit die Notizen des P f a r r e r s
? . Meinrad Gyr.)
Der P f a r r e r hatte den Zehnten zurecht. D a der Landtag im
Jahre 1863 die allgemeine Ablösung des Zehnten beschloß, wurde
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sie auch in Eschen durchgeführt. Das Ablösungskapital
15000 Gulden, das sich aber auf 18000 Gulden erhöhte.
betrug
V o n den Zinsen wurden jährlich 350 sl. dem Pfarrgehalt zugewiesen; die übrigen Zinse bilden den Gehalt des Kaplans. LInter
P f r . Deflorin wurden die Güter der P f a r r p f r ü n d e , an die Gemeinde
verkauft; dafür hatte diese an den Pfarrgehalt 1600 Kronen alljährlich zu zahlen.
I m Jahre 1864 war die Kaplcineipfründe errichtet worden.
Dem Kaplan wurde überbunden: abwechselnd mit dein P f a r r e r an
Sonn- und Feiertagen Predigt und Amt zu halten, wöchentlich einmal in Nendeln eine hl. Messe zu lesen, die l2 gestifteten Iahrzeitmessen in der Rofenbergkcipelle zu lesen, den Religionsunterricht in
der Schule zu Nendeln zu-halten, von Allerheiligen bis Ostern in
der dortigen Kapelle für das Volk Katechese zu halten, wofür die
Nendler ihm das im Walde geschlagene Brennholz an das Kaus
führen müssen, auf Verlangen und bei Verhinderung des Pfarrers
die Kranken zu versehen. Ist der Pfarrer über einen M o n a t abwesend oder krank, dann hat er dem Kaplan 1 fl. pro Woche zu geben.
Die Gemeinde, erklärte den Kaplan von allen Gemeindelasten
frei, zahlt ihm 500 fl. Gehalt, gibt ihm wie einem B ü r g e r das
Brennholz im Walde und eine anständige Wohnung.
Die W a h l eines Kaplans steht der Gemeinde zu.
Schon längst wäre es der Wunsch der Gemeinde Eschen gewesen, die Güter der P f a r r p f r ü n d e für Gemeindezwecke käuflich erwerben zu können. P f a r r e r Frick scheint diesem Plane nicht abgeneigt gewesen zu sein, wohl aber der neue P f a r r e r Deflorin in
den ersten Iahren seiner Pfarrverwaltung. I n seinen älteren Tagen
jedoch empfand er an der Bewirtschaftung der vielen Güter kein
Vergnügen mehr und wünschte selbst deren Verkauf an die Gemeinde
zum Zwecke der Errichtung einer Armenanstalt. Der Verkauf kam
zustande, nachdem auch die kirchlichen und staatlichen Behörden ihr
Einverständnis dazu gegeben hatten. Verkauft wurden alle Grundstücke und Wälder und Stallungen der P f r ü n d e . Das Instrument
hat zwar das Datum vom 1. A p r i l 1903, aber die Gemeinde war
schon mit dem Nutzungsjahr 1901 in den Besitz der Realitäten
gekommen.
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19
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D a f ü r verpflichtete sie sich dem jeweiligen P f a r r e r als Gehalt
1600 Kronen jährlich zu zahlen, genügendes Brennholz und T o r f
an fahrbaren Lageplätzen ausgerüstet anzuweisen, dazu einen Schuppen
zu erstellen, die allfälligen Interkalarien, soferne sie nicht durch die
Provisur aufgehen, als Pfrundvermögen anzulegen und alle Kosten
dieser Besitzänderung zu übernehmen.
Dagegen hat die P f r ü n d e auf alle künftigen Bezugsrechte
durch Bodenteilungen der Gemeinde zu verzichten.
(Akten im Pfarrarchiv).
Verzeichnis der Eschener Pfarrer
(soweit sie urkundlich nachgewiesen werden können).
1243 ?, Burkard
1387 Christian Kegler von Nagaz
1402 ? . Georg v. Keimenhofen
bis 1459 Kaspar Amann
1470 V i t u s Esam
1492 Ludwig im Graben von Feldkirch
1521 — 1535 Kieronymus im Graben
1552 M a r t i n Schorf
1574 Johann Wolfsberger
1575 Christian Äösli
bis 1584 V i t u s Gamnio
1585 Philipp Wachter
1586—1620 Franz -Dietrich
1620—1622 ?. Iodokus Kösli
1622 Emanuel Tester
1627 M a r t i n Wehinger
1627—1636 ? . Robert Forbes
1636-1644 Melchior Erb
1650 ?, K a r l Widmann
1656 ?. Gabriel Betschart
1658—60 ?. Gratian Landolt
1660-67 Johann M o r
1667 Johann Oeri, Provisor
1667—1687 Johann Rotmaier, Feldkirch
1687—94 Kaspar Zeller (Petriner)
1694—1722 Rudolf Lttinger.
1722-1729 ? . Ildefons Brandenberg
1729—34 ? . Kermann Äeege
1734—39 wieder ? . Ildefons Brandenberg
— 2t
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1739- 44 ?. Anselm Tumeisen (Daumeisen^
1744- -48 wieder ?. Ildefons Brandenberg
1748- 51 wieder ?. Anselm Tumeisen
1751- -52 ?. Joseph G y r
1752- -53 ?. Nikolaus Ruskoni
1752- 62 ?. Leodegar Müller
1762- -65 ?. Benedikt Boxler
1765- -67 ?. Bonifaz Anna
1767- 68 ?. Leonhard Kaas
1768- -74 ?. wieder Nikolaus Ruskoni
1774- -75 ?. wieder Bonifaz A n n a
Aemilian Karberthür
1775- -80
1780- -84 ?. Cölestin Schuhmacher
1784- -86 ?. Magnus Klein
1786- -99 ?. Antonin Regle
1799- -1801 ?. B a s i l Äelbling
p. Basil Äelbling war i. I. 1802—1804 Kaplan in Schaan. Die traurigen Zustände des Klosters Pfäfers infolge des Franzoseneinfalles nötigten
manche Patres außerhalb desselben eine Stelle zu suchen. Als sich die Zustände
des Klosters wieder besserten, kehrten sie wieder dahin zurück. So treffen wir
?. Basil i. I. 1804 wieder als Pfarrer in E chen.
1801-04 ?. wieder Antonin Regle
1804-19 ? . wieder B a s i l Äelbling
1819 20 ?. Gregor Wachter
p. Gregor Wachter 5 18. M a i 1820 war Z Jahre während der Krankheit des Abtes Joseph Administrator des Klosters und nach der Wahl des
?. Placidus zum Abte, Pfarrer und Administrator in Eschen.
1820—31 ? . Meinrad G y r
1831-43 ?. Benedikt Styger.*)
Nach Aufhebung des Klosters P f ä f e r s waren P f a r r e r :
1843—44 Albert v. Maienfisch, Psarrprovisor
1845—1883 Anton Frick, Kanonikus, von Schaan
1883—1907 I o h . B . Deflorin von Disentis
1908—1920 Wilhelm Wösle von I s n y
seit 1920 I o h . A n t . Büchel von Mauren.
*) Das Kloster Pfäfers wurde i. I. 1838 durch den Kantonsrat von
St. Gallen aufgehoben. ?. Benedikt Styger versah die Pfarrei noch weiter
bis I84Z. Da resignierte er und brachte seine letzten Lebensjahre in Schaan
zu, wo er am 10. Nov. 1848 starb.
Z
Ergänzungen zum Verzeichnis der Pfarrer.
(ksso. 21. Archiv Pfäfers.)
Anter dem Pfarrer Kaspar A m a n n 1454 entschied das
kirchliche Gericht einen Zehentstreit. E i n J ö r g Dieprecht von Bendern
hatte für die Zehentleistung eine eigene Methode geübt, indem er
alles Korn a u f k a u f e n warf und davon nach seinem Gutdünken die
Zehentabgabe wegnahm. E r hatte von den in Eschen liegenden
Gütern den Zehnten an den dortigen P f a r r e r zu entrichten. Der
Richter verurteilte sein Vorgehen und wies ihn an, den Zehnten
nach alter Gewohnheit in Garben zu entrichten.
„ P f a r r e r Amann hat an sein Iarzeit gelassen dem P f a r r e r
5 P f d . P f g . ab dem Bongärtlein, das er erkauft hat vom Abt
Friedrich von Raitnau, das da liegt zu Eschen. E s hat auch derselbig Kerr Kaspar Amann das Pfrundhaus in seinen eigenen
Kosten gebauen, doch einem Psarrherren seine Gerechtigkeit behalten
zu derselben Kofstatt". (Iahrzeitbuch).
Lieber den Nachlaß des Pfarrers Amann> der 1459 starb,
entspann sich ein Streit zwischen dem A b t Friedrich von P f ä f e r s
und den Verwandten des Pfarrers. Lllrich Plattner, Vertreter des
Grafen Heinrich v. Lupfen, Vogts zu Feldkirch, war Richter. A l s
Erbansprecher erschienen der Abt Kildebrand von Königsbrunn,
Lienhard Kipper, Walter von Pfullendorf, Lllrich, Konrad und
Kaspar Kipper/ B ü r g e r in Wangen, Klaus Diemater, T i l i a Bügler,
seine Schwester, von Lindau, Klaus Kägeler und Jakob, sein Sohn.
Der Abt von P f ä f e r s berief sich auf das Spolienrecht seines
Klosters, wornach alle hinterlassene Kabe der von ihm belehnten
Priester dem Kloster gehöre. Die Erben aber verlangten die Güter
heraus, die der Pfarrer Amann mit nach Eschen gebracht hatte. Der
Spruch lautete: Beide Parteien haben innert 6'Wochen schriftlich
ihre Beweise vorzubringen; dann wird der Entscheid fallen. B e i
der Schlußverhandlung wurde das ganze Erbe dem Kloster P f ä f e r s
zugesprochen. (Dienstag nach hl. Kreuz T a g 1459).
-Im M ä r z 1492 stellte Magister Ludwig in Graben, P f a r r e r in
Eschen, seinen Revers aus bezüglich der Beobachtung seiner Pflichten.
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23
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A m 19. Sept. 1535 entschied der bischöfliche Vikar nnd Domherr in Chur, des Bischofs P a u l Vikar und Richter im Geistlichen
„in dem Dekanat unter der S t . Luziensteig" einen Zehentstreit
zwischen dem Abt von P f ä f e r s und dem damaligen P f a r r e r Äieronymus I m Graben in Eschen. Dieser beanspruchte von den Widumgütern den ganzen Zehnten, was der Abt nicht zugab. A l s Zeugen
traten auf: Hans Meier von Schönenbühl 70 Jahre alt, Hans
Wagner 60 Jahre alt, Lllrich Schlipfer 50 Jahre alt, Christa
Schreiber 61 Jahre alt. Sie alle bezeugten, daß von den Widumgütern dem Pfarrer immer der ganze Zehent gereicht worden sei.
Beisitzer des Gerichts waren D r . M ä h r , Domherr von Chur und
Pfarrer zu Feldkirch, und Johann Winterthur, Kaplan in Feldkirch, derselbe der als Augenzeuge das Martyrium des Abtes Theodor
Schlegel berichtet hat.
Die Sache wurde folgendermaßen beigelegt. Der Zehent von
4 Weinbergen gehört wie bisher ausschließlich dem Psarrer. Den
Zehent vom Neubruch, den der P f a r r e r seit einigen Jahren eingenommen hat, darf er behalten. Aber von jetzt an gehören von diesem
Zehent zwei Drittel dem Kloster, ein Drittel dem Pfarrer. Die
Widumgüter bleiben zehentfrei; von den nicht zehentfreien Gütern hat
das Kloster zwei Teile und der P f a r r e r einen Teil zurecht, es sei
denn, daß der. P f a r r e r nachweisen kann, daß seit unvordenklichen
Zeiten seine Vorfahren den ganzen Zehent bezogen haben. Der
Zehent von Nendeln gehört dem Pfarrer. Der Abt soll eine B ü t t e
geben, in die man den Zehentwein bringen kann, der dann daraus
verteilt wird. Des halben Fuder Weins halber, so der Pfarrherr
aus des gnädigen Herrn von P f ä f e r s Zehentwein genommen hat
an die Pension, die er dem Doktor Lukas Konrat sel. hat müssen
geben, soll der Pfarrherr um die Jahre, in welchen er die Pension
bezahlt hat, unersucht bleiben, aber um das letzte Jahr, so der
Pfarrherr das halbe Fuder genommen, und die Pension nicht bezahlt hat, soll er dasselbe halbe Fuder dem Abt bezahlen, wenn
dieser es ihm nicht schenkt.
(?»5c, 2S.
Pfäf. Archiv.)
P f a r r e r Christian Käslin 1575 lag mit der Gemeinde im
Streit und führte mit derselben P r o z e ß . Worüber derselbe ging, ist
nicht bekannt. Die Pfarrkinder scheinen aber gegen ihren Seelsorger
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sehr klaghast gewesen z» sein. Am dem kostspieligen P r o z e ß ein
Ende zu machen, gingen Abgeordnete der Gemeinde i . I . 1575 nach
P f ä f e r s und baten den A b t um Entfernung des Pfarrers. Der A b t
schrieb nun an den Landvogt Kreder um seine Intervention. E r
habe schon früher Klagen vernommen, aber der P f a r r e r habe sich
immer damit ausgeredet, es seien nur einige wenige mit ihm unzufrieden. N u n aber sei ihm mitgeteilt worden, daß die ganze Gemeinde
gcgen ihn sei, weil er sich unpriesterlich verhalte. Der Abt will ihn
daher nicht in Schutz nehmen, es würde dem Kloster nicht zur Ehre gereichen. E r habe um so weniger früher auf solche Klagen geachtet, weil
der Herr Landvogt dem P f a r r e r ein gutes Zeugnis ausgestellt hatte.
Der Landvogt Kreder bedauert in seiner Antwort, daß P f r .
Häslin den auf ,ihn gesetzten Hoffnungen und der erhaltenen E m pfehlung nicht entspreche. E s seien vor wenigen Tagen die Abgesandten der Gemeinde auch bei ihm gewesen und hätten dermaßen
ärgerliche, dem Seelenheil, brüderlicher Liebe und der Untertanen
ehrverletzliche Artikel vorgebracht, daß diese ihm zu hoch gewesen
und er deshalb verursacht worden sei, sie vor den geistlichen Ordinarius und den Landesvikar zu weisen. „Welcher sie auch gestriges
Tags in meinem Beisein verhöret und darauf gegen einander uf
Zinstag citiert hat." P f r . Christian habe den Beamten gegenüber
trotzig erklärt, er sei vom Abt investiert worden und sie müssen ihn
behalten, ob sie wollen oder nicht. Die Gemeinde habe ihn, den Landvogt, gebeten, beim Abt zu erwirken, daß er den Herrn Häslin wegnehme und ihnen einen Priester gebe, zu dem sie in Leib- und Seelennot volles Vertrauen haben können. Sollte der A b t nicht darauf
eingehen, werden sie sich an die höhere kirchliche Behörde wenden.
(Vaduz 20. M ä r z 1575).
P f r . Ääslin wurde dann abberufen. Sein Nachfolger war
V i t u s G a m n i o , der 1584 in Efchen starb.
Nach dem Tode des P f r . V i t u s Gamnio war P h i l i p p u s
W a c h t e r Pfarrprovisor bis 1585. D a der Administrator von
P f ä f e r s trotz wiederholter Aufforderung durch den Bischof von Chur
zu einer Präsentation eines neuen P f a r r e r s nicht zu bewegen war,
ernannte der Bischof Peter von sich aus den P h i l i p p Wachter zum
P f a r r e r (26. Jänner 1585). Schreiben an den Dekan und das Kapitel
„ A n t e r der L a n q u a r t " . —
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P f a r r e r Wachter starb i , I . 1585 nach nur einjähriger Verwaltung der P f a r r e i . I n der Llrkunde von» 30. J u n i 1586 an den
Dekan und das Kapitulum Drusianum ernannte der Bischof Petrus
von sich aus, da das. sonst dem Kloster P f ä f e r s zustehende P r ä s e n tationsrecht wegen Nichtbenutzung erloschen sei, den F r a n z D i e t r i c h
zum Pfarrer.
Zum Verständnis dessen sei hier bemerkt, das damals im
Kloster P f ä f e r s die traurigsten Verhältnisse bestanden. Die Klosterdisziplin war schon seit dem 15. Jahrhundert im Verfall. Abt Jakob
Russinger war i . I . 1530 zum Protestantismus übergetreten, dann
aber wieder zurückgekehrt. Auch seine Nachfolger regierten unrühmlich bis i . I . 1586 wieder ein frommer und tüchtiger A b t aus dem
Kloster Einsiedeln an die Spitze des ehrwürdigen Klosters kam.
Der neue Abt wollte nun das alte Recht des Klosters auf
die P f a r r e i wieder aufrecht erhalten. E r verlangte für das Kloster
den Zehnten von allen Gütern, auch von den 5 Gütern, deren Zehent
dem P f a r r e r gehörte. D a der P f a r r e r Dietrich das nicht anerkennen
wollte, kam es zum Streit zwischen beiden. D a der Bischof für den
von ihm eingesetzten P f a r r e r eintrat, schien sich ein Zwiespalt zwischen
den beiden P r ä l a t e n vorzubereiten. Der A b t schrieb dann an den
Grafen von Sulz zu Vaduz, er möchte den P f a r r e r absetzen und
einen anderen qualifizierten Priester einsetzen. Der Graf berichtete
dem A b t uuter dem 18. Sept. 1591, er habe indessen zugewartet in
der Hoffnung, die beiden P r ä l a t e n würden sich noch verständigen.
Da nun aber die Sache dahin gekommen sei, daß dem A b t der
Z e h e n t der H e r r s c h a f t S c h e l l e n b e r g a r r e s t i e r t w o r d e n
f ü r den v o m P f a r r e r a n g e f a n g e n e n B a u des P f a r r hauses, so finde er sich verpflichtet, den rechten Kollator in der
Kollatur zu unterstützen. Am weitere Kosten zu vermeiden, mache er
den Vorschlag, er wolle den jetzigen P f a r r e r auf eine Kaplanei in
Vaduz oder auf die P f a r r e i Triefen versetzen und einen anderen
Herrn einsetzen. Doch müsse er diesen Vorschlag dem Bischof unterbreiten und dessen Enschließung abwarten.
Aber der Herr Franz Dietrich blieb P f a r r e r von Efchen, wo
er i . I . 1620 starb.
Der Abt hatte sich schon i . I . 1614 beim Grafen darüber beschwert, daß in Eschen nicht der zehnte T e i l , sondern nur der elfte
z»
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26
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als Zehent geliefert werde. Der Landvogt Otmar Kaslach berichtete
nun dem Kanzler des Grafen wie folgt:
„ W a s Äerr P r ä l a t zu P f ä f e r s wegen Zehntens zu Eschen
an unsere Gnedigen Herren Klagsweis nachparlich gelangen lassen,
und darüber von Ihro Gnaden mir der sachen beschaffenheit Bericht
einzunemmen, von Bludenz aus den 30. M o n a t s J u l i gnedig anbefolen worden, ist. die anfügung gleich darauf beschehen, und berichten
mich die Eltisten, so noch ganz frisch von 60 Iahren hero gedenken
mögen, daß Inen nit anders mißlich, dan die ailfte Garb von dem
Waizen gezehnet. Lind von dem rauchen Korn auf dem Feld an
Orten, so nit zum breitisten und nit zum schmälisten, der ailfte
Rechenstil zum Zehnten ligen bliben gelassen worden. And daß in
der ganzen Herrschaft Schellenberg durchaus und aus. an ainem
Orth wie an dem anderen. Zaigen auch an, daß S y anders von
Iren Voreltern nie nit gehört, dan daß gehörter Massen je und
allerwegen gezehnet worden. And sagen die Amann, daß vor etlich
Iaren Herr Franz, noch jetziger P f a r r e r zu Eschen solchen Zehnten,
sowol auch was die Laiter voll belanget, gleich bestritten wie jetzt
Herr P r ä l a t zu Pfeffers, jedoch letstlich von seinem Intento gestanden und sich des allsten theils und Früchten benüegen lassen, so I m
nach der Paursmann hernach wegen starken Zusprechens die Laiter
voll anzahl der garben, das gleichwol vor diesem wegen Samens nie
beschehen, zu zechnen auch bewilliget und bishero Herren P r ä l a t e n
und anderen Zehentherren also von der Laiter vollgezechnet worden,
daß hoffentlich sich darob niemandt zu beschweren werd haben.
Den Weinzehnten betreffend geben auch die Alten Bericht,
daß bei allem Mansgedenken der Zehent anders nie gereicht worden,
dan je das ailfte Viertel; wol zeigens an, daß sie von Amann
Heinrich Quaderer sel. gehört, daß er Ihnen erzelt, er habe von
seinem Vater gehört, daß es sich seiner Lebzeiten zutragen, die
Geistlichen und Pauren des zehnten und allsten Viertel MostZehntens wegen in Stritt gewaxen und daß die Geistlichen erhalten,
daß man den zehenten thail zum Zehenten zu reichen schuldig und
nach dem volgends der Wimlet beizukommen seien die Pauren angestanden und für den Zehnten die zechent Gelten voll Trauben zu
den Weinreben geschüttet und weiters darauf nit acht gegeben, sondern die jenig, so es angegangen, um die übrige Verrichtung sorgen
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lassen. W e i l es dann den Gaistlichen grosse bemühung, sorg und
arbeit geben wollen, seien sie von jrem erhalt gestanden und sich mit
dem Zehentraicheren verglichen, daß sie selben hinfürter die Trauben
samtlich intreten und unter den Truck verfügen sollen, dagegen sie
Zehentherren das ailfte Viertel Most benügen lassen."
(Ich gebe diesen Akt vollständig, da er über die Art der Zehentleistung
interessante Aufschlüsse gibt).
I m Jahre 16l6 hatte der bischöfliche Generalvikar und Domprobst Johann Zoller auf einem Kapitel zu Sargans den Geistlichen
strengstens verboten, den Kollatoren der P f r ü n d e irgend welche Geldspenden zu versprechen oder zu geben. Das wurde dem Abt Michael
von Hohensax von P f ä f e r s mitgeteilt und da man die Sache in
dem Sinne auffaßte, daß auch die Pfarrherren von Eschen ihrem
Kollator, dem Abt von P f ä f e r s , nichts geben dürften, schickte Abt
Michael den ?. Iodokus Hösli nach Chur zum Bischof, um ihn aufzuklären. E s stellte sich dort heraus, daß der Generalvikar falsch verstanden worden war. E r wollte nur alle Simonie bei der W a h l
verboten haben, was P f ä f e r s nicht berührte. ?. Iodokus Hösli
wurde i . I . 1620 P f a r r e r von Eschen und i . I . 1626 A b t .
Nach P f r . Ditrichs T o d fand eine Zusammenkunft des neuen
Abtes Michael mit dem Churer Dvmprobst und dem P r ä l a t e n von
Bendern statt. Der Abt wies die Dokumente betreffend die Inkorporation und die Rechte des Stiftes auf die Eschner Psarrpsründe
vor. Die Schlüssel zu der Hinterlassenschaft des verstorbenen P f a r rers waren dem Abt in Bendern übergeben worden. Der Fürstabt
von P f ä f e r s befahl durch Schreiben vom 20. M a i 1620 dem Frater
Iodokus Hösli in Eschen, wenn innert 14 Tagen keine andere W e i sung an ihn ergehe, die Schlüssel vom P r ä l a t e n in Bendern abzuholen und die Hinterlassenschaft zu seinen Händen zu nehmen, mich
in allem bei diesem P r ä l a t e n sich R a t zu erholen. And weil es bekanntermaßen mit dem Zehnten bisher ungleich zugegangen und das Gotteshaus zu Schaden gekommen sei, also soll er bei den Bauern fleißig
Nachfrage halten, was jeder für zehentbare Güter habe, und diese aufzeichnen. W a s des verstorbenen Pfarrers hinterlassene Schulden betreffe, sollen dieselben aus seinen ausgeliehenen Geldern bezahlt werden.
Der Frater Iodokus Hösli berichtete dem Abt bald darauf,
die hinterlassenen Schulden des Pfarrers Deitrich übersteigen seine
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Hinterlassenschaft. Daher wollten die Verwandten das Erbe nicht
antreten, bis Herr Petrus Dietrich, von Rapperswyl durch ein Schreiben des Abtes von Bendern her gerufen sich anerboten habe, er wolle
von seiner Ansprache von 2dl) fl. abstehen und mit den andern Verwandten das Erbe antreten und die Gläubiger befriedigen, auf daß
der Seele in her andern Welt nicht darob zu leiden auferlegt werde.
N u n bitte er den Abt, von dem ihm zu entrichtenden Fuder W e i n
die Hälfte nachzulassen, da die Verwandten mit eigenenem Schaden
die Gläubiger befriedigen müssen. S i e weisen darauf hin, daß P f r .
Dietrich sel. das Pfrundhaus, S t a l l und Zehentwein-Keller restauriert und den Hochaltar aus Eigenem habe zieren lassen. Frater
Iodokus unterstützt das Gesuch lebhaft, das auch Erfolg hatte.
Anter dem 29. J u n i 1620 stellten die Erben: Iodok Oeri, Amann
des Klosters, Adam Oeri, Landweibel, und Lllrich Dietrich, alle drei
am Eschnerberg seßhaft, eine schön erhaltene Pergamenturkunde aus,
in der sie bekennen, daß sie nur aus Gnade des Abtes das Erbe
haben antreten können, das sonst die Hinterlassenschaft dem Kloster
gehört hätte. E s heißt zwar, der A b t Simon von Bendern sei gebeten worden, sein Sigel der Llrkunde aufzudrücken; dasselbe ist aber
nicht mehr dabei.
I m Jahre 162l klagte der A b t von P f ä f e r s beim Grafen
Kaspar von Kohenems, daß ihm vom P f a r r e r in Eschen von einigen
Grundstücken der Zehent zurück behalten werde. D a s Oberamt meldete nun dem Grafen, die Ammänner Marxer, Brendle und Häßler
berichten, daß nur von 4 Weingärten und einem Acker, die für die
P f a r r p f r ü n d e gestiftet wurden, der Zehent nicht nach P f ä f e r s geführt werde. Diesen Zehnten haben immer die P f a r r e r gehabt.
Schon zu den Zeiten des jetzt verstorbenen P f r . Franzen (Dietrich)
sel. habe der P r ä l a t von P f ä f e r s diesen Zehnten haben wollen, die
Sache sei vor den Bischof von Chur gekommen; dieser habe dem
Herrn Franz bei Verleihung der P f r ü n d e verboten, diesen Zehnten
dem P r ä l a t e n abfolgen zu lassen. E s soll auch seit mehr als IW
Iahren dieser Zehent dem P f a r r e r gegeben worden sein. Der A b t
von P f ä f e r s habe kürzlich auch den Abt von Bendern ersucht, ihm
zu diesem Zehnten zu verhelfen; dieser habe aber geantwortet, er
könnte has Mit seinem Gewissen nicht vereinbaren,
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29 —
Anfangs 1622 präsentierte der A b t den E m a n u e l Dester,
der vom Bischof von Chur die Investitur erhielt am 12. M ä r z .
(Schreiben des Bischofs an den Dekan des Kapitels „unter der Lanquart.")
P f r . Emanuel Dester muß um das Jahr 1627 Eschen verlassen haben oder gestorben sein. Denn i . I . 1627 erscheint als
P f a r r e r M a r t i n W e h i n g e n Dieser starb im J ä n n e r 1633.
Johann Schneider zu Bludenz und Christa Kuber, Jakob und Hans
Salzmann in Dornbirn, die Schwäger des verstorbenen P f a r r e r s ,
erhielten von A b t Iodokus die Erlaubnis, dessen Hinterlassenschaft
anzutreten, wofür sie ebenfalls einen Revers ausstellten. Der V e r zicht des Abtes auf das Erbe geschah um eine gewisse Summe und
nach Unterhandlung mit dem bischöflichen Generalvikar Bernadinus
Gaudentius, Dompropst. Der Landammann Georg Schechle siegelte;
dessen Sigel hängt unversehrt.
A u f P f r . Wehinger folgte ?. R o b e r t F o r b u s aus dem
schottischen Orden des hl. Benedikt, der aber schon i . 1 . 1 6 3 6 frei
resignierte. Dann wurde vom Abte Iodokus ernannt und vom Bischof
Johannes bestätigt M e l c h i o r E r b . Das Bestätigungsschreiben ging
an den Herrn Johann v. Kastelberg, Kanonikus und Dekan des
Kapitels „unter der Lanquart", der die Investitur vornahm.
A m 20. Febr. 1643 schrieb der Geistliche Johannes Frick an
die zwei Administratoren des Klosters P f ä f e r s :
(Die schweizerische Benediktiner-Kongregation mußte öfters einschreiten
und Administratoren aus anderen Klöstern nach P f ä f e r s schicken).
„Die Herren werden wissen", schrieb er, „daß dem P f a r r e r
Melchior Erb schon vor 5 Vierteljahr befohlen worden sei, wegen
seiner Kränklichkeit einen Gehilfen anzunehmen; so sei er, Johann
Frick von R ö t i s , dort gewesener Frühmesser, vor 7 Monaten angesprochen worden, die pfarrlichen Aemter für den Herrn Erb auf
sich zu nehmen. W e i l dies nun fünf Viertel Jahr gewährt und er
diese Aemter richtig geführt habe, wie Landammann Oehri bezeuge,
wie auch der Landshauptmann, der Ammann Hans Hopp, wie auch
der ehrsame und weise I o s Thöny, Gerichtsbeisitzer, im Namen der
ganzen Gemeinde, nicht weniger der Herr D r . N a u l i , Dekan und
P f a r r e r zu Schaan, daher bitte er die Patres des Klosters, soferne
der alte Herr P f a r r e r mit T o d abgehen sollte, ihm die P f r ü n d e
Eschen zu übertragen. Er verspricht, die Verpflichtungen gegen das
— 30
-
Kloster einzuhalten. Der B r i e f ist auch von den drei erwähnten
Vertretern der Gemeinde unterschrieben. Der gute P f a r r e r Erb erlebte noch das Ende des Jahres 1643; denn am 25. Dezember
unterschrieb er noch mit zitternder Hand einen Vertrag mit dem
Kloster, indem er gegen einige Zuwendungen seinen Erben seine
Hinterlassenschaft einlöste.
P f a r r e r Melchior Erb starb M i t t e Februar 1644. B e i der
Feier des dreißigsten für ihn haben der Domprobst und Generalvikar
Christophorus M o h r und der Domherr Adam Naule, Dekan des
Kapitels unter der Lanquart, dem Markus Lehnherr von Gams,
als dem Erben des Verstorbenen P f a r r e r s , dessen Nachlassenschaft
übergeben, (14. M ä r z 1644).
P f a r r e r Erb war Weltpriester gewesen. Nach seinem Tode
baten der Dekan und die Patres von P f ä f e r s den Bischof Johann
um die Erlaubnis, auf einige Zeit die P f a r r e i durch Patres ihres
Stiftes versehen zu dürfen. Der Bischof bewilligte es für 8 Jahre.
Nach dieser Zeit müßte wieder verhandelt werden. (23. M ä r z 1644).
Der gute Herr Johann Frick erreichte also seine Absicht nicht,
trotzdem auch der Landesherr, der Graf von Vaduz, sich für ihn verwendete. Dagegen wurde er dessen Kaplan.
Die W a h l fiel auf einen Konventualen, der bis 1650 die
P f a r r e i versah aber in unrühmlicher Weise. P f ä f e r s war eben in
Bezug auf Klosterzucht sehr herabgekommen. A m 3. Februar 1650
schrieb der Abt Iustus dem Bischof Johannes, er habe den bisherigen P f a r r e r (sein Name wird nirgends genannt) wegen seiner
klagbaren Aufführung und wegen seinen Zwistigkeiten mit der Gemeinde abberufen und durch einen besseren ersetzt.
Wegen der Präsentation und Investitur entspann sich aber
dann ein Zwiespalt zwischen Bischof und Abt, der vor den päpstlichen Nuntius gebracht wurde. Der Dekan von P f ä f e r s schrieb
deshalb an den Dompropst und Generalvikar um seine Intervention,
da ja P f ä f e r s dem Konzil von Trient gemäß handeln wolle.
(3. Februar 1650).
E s folgten nun als P f a r r e r 1650 ?. K a r l Widmcmn, 1656
?. Gabriel und 1658 ?. Gratian Landolt, 1660 der Weltpriester
Johann M o h r , -j- Dez. 1666. V o n Jänner bis M ä r z 1667 war
Johann Oeri.von.Eschen Pfarrprovisor. N u n meldete sich wieder
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ZI
Herr Johannes Frick und der Graf K a r l Friedrich und die Gräfin
Witwe Eleonora verwendeten sich für ihn; er habe 14 Jahre die
Kaplanei Vaduz rühmlich versehen. Aber auch diesmal kam er
daneben. Der Abt Iustus und der Administrator des Klosters
?. Fridolin Summerer präsentierten dem Bischof Alrich den P r i e ster J o h a n n R o t m a i e r . Der Bischof stellte die InvestiturUrkunde aus und beauftragte den Sekretär des Kapitels unter der
Lanquart und Pfarrer von Schaan Jakob Erni, mit der feierlichen
Einführung desselben. B i s dahin hatte das Kloster die Kollatur
unbeschränkt ausgeübt. N u n sollte ihm dieselbe verkrümmert werden indem die weltliche Behörde sich ein Einspruchsrecht »indizierte.
Damals stand wegen der Minderjährigkeit des jungen Grafen
das Land unter der Vormundschaft. Die Verwaltung hatte Landvogt Christoph Köberle. Dieser beschwertesichnun namens der Vormundschaft beim Kanonikus M a r t i n Sonderegger zu Chur über dieses
Vorgehen, da die Herrschaft das V o r s c h l a g s r e c h t habe und den
Johann Frick schon zweimal umsonst vorgeschlagen habe. E r beruft
sich auf eine Notiz im Llrbar der Herrschaft Schellenberg, wonach
der Herrschaft das Recht zustehe von der W a h l eines Pfarrers zu
wissen und in dieselbe einzuwilligen. Der Kanonikus wird ersucht,
beim Bischof einzuwirken, daß die Urkunde zurückgezogen und Herrn
Frick die P f a r r e i gegeben werde. — Die Herrschast forderte also
nichts Geringeres als das Präsentationsrecht! —
Der Bischof schickte nun an den Abt und den Administrator
von P f ä f e r s das Schreiben des Landvogts und ersuchte um baldige
Antwort, die er der F r a u Gräfin zustellen wolle. Sollte diese die
Antwort nicht annehmen, so werde er, der Bischof, beide Parteien
vor sich berufen und dann die Entscheidung geben. Damit die
P f a r r e i nicht länger vakant bleibe, habe er den Kanonikus und
P f a r r e r Georg Augerer in Feldkirch beauftragt, einen Geistlichen
nach Eschen zu beordern. Selbstverständlich verwahrte sich das Kloster
gegen eine solche Beeinträchtigung seines Kollaturrechtes und gab
den Grund an, warum nicht Herr Frick, sondern der um das Kloster
verdiente und musterhafte Priester I o h . Rotmaier auf die P f a r r e i
gewählt worden sei.
Die Antwort des Klosters scheint in Vaduz Eindruck gemacht
zu haben. Denn der Landvogt Köberle meldete dorthin, die V o r -
mundschaft anerkenne den Herrn Rotmaier als P f a r r e r und verlange nur eine amtliche Mitteilung mit dem Ersuchen um Gutheißung
der W a h l . Auch wurde die B i t t e vorgetragen, der Herr A b t wolle
den Herrn Frick auf die P f a r r e i Vilters wählen.
P f a r r e r Rotmaier wurde nnn in Eschen investiert, mußte
aber schriftlich erklären, daß die F r a u Gräfin ihm den Antritt der
P f a r r e i nur unter der Bedingung gestattet habe, daß derselbe keiner der streitenden Parteien präjudicierlich sein solle.
A u f Ansuchen beider Parteien entschied dann der Bischof
den Streit folgendermaßen: Das Gotteshaus (Kloster), welchem die
Kollatur von Rechtswegen zusteht, ist befugt den P f a r r e r zu präsentieren; bevor aber ein solcher präsentiert worden ist, soll er sich
bei einem regierenden Herrn Grafen oder dessen Obrigkeit in P e r son vorstellen. Dazu ist das Kloster zwar nicht schuldig, tut es
aber aus Nachbarlichkeit und gebührendem Respekt, daß es dem
Gewählten ein Empfehlungsschreiben mitgibt. Gibt die Herrschaft
dann ihre Zustimmung, dann ist die Sache erledigt, wenn nicht, soll
der Grund der Ablehnung von Seite der Herrschaft dem Bischof
schriftlich mitgeteilt werden; an dessen Entscheid haben sich dann
beide Parteien zu halten. Damit endete der Streit.
P f a r r e r Johannes Rotmaier starb in Eschen am 20. J ä n n e r
1687. Schon an diesem T a g bat der Graf Jakob Hanibal von
Hohenems-Vaduz den Abt Bonifaz, den P f a r r e r Johannes Geyr
in Mauren auf die vakante P f a r r e i Eschen zu ernennen. Der G r a f
hoffe um so eher auf die Erfüllung seiner Bitte, da dies seine erste
Bitte an den A b t sei. Der B r i e f ist in Nendeln vom Grafen
selbst geschrieben worden. Drei Tage später schrieb er an den A b t
in gleicher Angelegenheit. Zwar soll der Abt vor Iahren einem
Herrn A . R . die P f a r r e i versprochen haben; aber dieser empfehle
sich durch sein Verhalten nicht und sei unbeliebt.
B a l d meldete sich beim A b t Bonifaz Kaspar Zeller, msx.
plul. P f a r r e r in Erla-Kloster in Oesterreich, als Kandidat auf die
P f a r r e i . E r sei seit 12 Iahren in der Seelsorge tätig, möchte aber
den heimatlichen Boden dem unruhigen Oesterreichs vorziehen. E r
weist eine Empfehlung durch den Hauptmann Feldmann in Feldkirch vor. Indessen waren Patres des Klosters Provisoren,
— zz —
Kaspar Zeller erhielt 1687 die P f a r r e i ; da es aber mit dem
Grafen wieder Anstünde wegen der B i t t e um seine Genehmigung
gab, konnte er zwar unterdessen die P f a r r e i antreten, aber einstweilen noch nicht investiert werden. Seine Person zwar war aber
dem Grasen ganz genehm; nur sollte der A b t bei ihm um Genehmigung einkommen. D a der P f a r r h o f restauriert werden mußte,
mietete Herr Zeller das Haslacher-Haus. A m 10. M a i 1688 unterschrieb er einen Vertrag mit dem Kloster betreffend seine Hinterlassenschaft. D a s Kloster trat ihm die freie Verfügung darüber ab
gegen Entrichtung von 200 kl., oder wenn er lieber wolle, f ü r die
Eindeckung des Pfarrhofes mit Ziegeln anstatt der Schindeln. E r
wählte das letztere.
I m M a i 1687 erging vom Grafen Jakob Hanibal an den
Landammann Ohri der Befehl, allen Geschworenen der Herrschaft
Schellenberg zu sagen, daß sie von Haus zu Haus das strenge
Verbot verkünden, an den Pfarrhofbau in Eschen auch nur das
Geringste beizutragen, bis von P f ä f e r s Anerkennung seiner Rechte
erlangt sein werde. Der Streit wurde dann beigelegt und unter
der Leitung des ? . Ambros von P f ä f e r s das Haus gebaut. E s
kostete 1018 Gulden.
Leider war P f a r r e r Zeller ein kranker M a n n . Schon 2 Jahre
nach seinem Amtsantritte brachten die Eschener beim Grafen die
Bitte vor, er möchte beim Abte erwirken, daß . der P f a r r e r einen
ständigen Gehilfen bekomme, da der P f a r r e r fortwährend krank sei,
so daß sie oft wochenlang keine hl. Messe hätten. Der Graf willfahrte ihrem Ansuchen und bemerkte in seinem Schreiben an den
A b t auch, es wäre begreiflich, wenn die Eschener im Verweigerungsfalle mit zurückbehaltenem Zehnten selbst einen Hilfspriester unterhalten wollten. Wahrscheinlich wird den berechtigten Bitten entsprochen worden sein.
P f a r r e r Kaspar Zeller, der den Religiösen von S t . Peter
in Rankweil (Petriner genannt) angehörte, starb am 11. Februar
1694. A u f ihn folgte im gleichen M o n a t schon R u d o l f A t t i n g e r
als Pfarrer. E r reversierte am 21. J u n i 1694 bezüglich der getreuen Einhaltung seiner Pflichten, besonders auch, daß er jährlich
für die Gebäulichkeiten 2V kl. ausgeben wolle. A m 4. J u n i 1710
schloß er wegen des Spolienrechts mit dem A b t Bonifaz einen
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Vertrag, indem er das freie Verfügungsrecht über sein Vermögen
sich durch das Versprechen erkaufte, den zerfallenden S t a l l auf seine
Kosten zu restaurieren und zu erhalten und überdies ein neues
Gartenhäuschen zu errichten, ebenso ein theologisches Werk für die
Bibliothek und ein Meßgewand für die Feste dem Kloster zu kaufen. (Die P f r ü n d e wird als „fett" bezeichnet).
Anter dem 4. M ä r z 1722 schrieb der Liechtensteiner Landvogt
an den Abt von P f ä f e r s , daß am 2. ds. M t s . der P f a r r e r von
Eschen, Rudolf üttinger, gestorben sei und das f. Oberamt die
Rechte des Fürsten zu wahren habe, zwar gehört habe, daß der
A b t das Kollaturrecht innehabe, daß aber dem Fürsten als dem
Schntzherren der P f a r r e i das Recht zustehe, einen tauglichen Nachfolger auf die vakante Stelle zu empfehlen und daß die W a h l dem
Landvogt anzuzeigen sei, damit er der Installation beiwohnen könne,
und da die Anzeige an den Fürsten nach Wien gehen müsse und
die Antwort etwa drei Wochen ausstehen dürfte, daher wird der
Abt ersucht, mit der W a h l noch zuzuwarten, bis vom Fürsten eine
Resolution eingelangt sein werde.
Anter dem 27. M ä r z konstatierte der Assessor des Feldkircher
Dekanates, daß der ?. Cölestin M o l , Administrator von P f ä f e r s ,
namens des Abtes gegen die Vornahme der sctug kunerslss für
den verstorbenen P f a r r e r Attinger Protest eingelegt habe, weil sie
gegen die Rechte des Fllrstabtes verstoße. (Der Dekan hatte nicht
nur die Beisehungsfeierlichkeiten, sondern auch die Versiegelung etc.
vorgenommen, wozu er nicht berechtigt war).
A m 4. April langte ein fürstliches Restript an, welches besagt,
der Fürst sei mit dem Entgegenkommen des Abtes sehr zufrieden
und..empfehle dem Oberamt ein gleiches Verhalten gegen den A b t ;
weil der Fürst für diesen F a l l keinen geeigneten Kandidaten vorzuschlagen wisse, soll die W a h l dem A b t freigegeben werden.
Der Abt ernannte nun den ?. Ildefonds Brandenberg zum
Pfarrer. Das Oberamt dankt für die Mitteilung, will gegen die
Person des Gewählten nichts einwenden, da auch der Fürst für
diesen F a l l keine Einwendung mache; aber für die Zukunft müsse
dem Fürsten das R e c h t des V o r s c h l a g s gewahrt bleiben.
Der Kanzler des Klosters, Josef Leonhard Betschart, der
früher gräfl. Landvogt in Vaduz gewesen war, wurde nun nach Vaduz,
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geschickt. E r hatte vorzutragen, daß der Abt jetzt Patres als
P f a r r e r nach Eschen wählen werde, die aber nicht investiert werden
können. Das Kloster werde die herrschaftlichen Rechte des Fürsten
respektieren, hoffe aber auch, daß seine Rechte vom Oberamt geschützt werden. Wenn von einem Empfehlungsrecht oder VorsHlagsrecht des Fürsten die Rede sein solle, so hoffe das Kloster, daß es
sich hier nicht um ein Ernennungs- und Präsentationsrecht handle,
in dem Sinne, daß der Empfohlene auch gewählt werden müsse.
Sollte es aber, wie es oft schon vorgekommen ist, nur eine A n empfehlung sein, würde man dieselbe nach Möglichkeit und der Lage
der Dinge gemäß respektieren, aber ohne Zwang. Jedenfalls werde
man die W a h l jedesmal S . Durchlaucht notifizieren, weil man ja
dessen Schutz genieße.
D a das Kloster gegen das Eingreifen des Dekans, der nach
Attingers Tod die Obsignation vornehmen wollte, beim Bischof von
Chur Klage erhob, schrieb dieser an den Dekan unter dem 24. A p r i l ,
er habe die Rechte des Klosters zu respektieren und sich aller weiteren Amtshandlungen in Eschen zu enthalten, da die P f a r r e i dem
examten Kloster inkorporiert sei.
Der Dekan hatte nun mit dieser Angelegenheit nichts zu tun.
Dagegen protestierte aber der Landvogt gegen eine Obsignation und
Inventarisation durch den Dekan beim Bischof und als sich die
Anschuld des Dekans herausstellte, beim Abt von P f ä f e r s . Der
Pater Oekonom habe sich das Recht angemaßt, ohne das Oberamt
beizuziehen, ein Inventar aufzusetzen und eine Versteigerung der
Hinterlassenschaft des verstorbenen Pfarrers Attinger zu halten und
mit den Gläubigern abzurechnen. (Diese kamen nicht auf ihre
Rechnung).
Der A b t Bonifatius erwidert, der Stadthalter habe nichts
anderes vollführt, als was bei nicht exemten Pfarreien die Dekane
zu tun pflegen und wozu das Kloster von jeher das Recht gehabt
habe. Aebrigens sei die Inventur ohne Aufsehen gemacht und seien
die Gläubiger durch die freiwilligen Beilagen des Klosters entschädigt worden.
N u n trat eine Friedenspause ein bis 1734.
Der Abt Ambrosius hatte den ?. Ildefons Brandenberg
abberufen und den ?. Hermann Heege an seine Stelle gesetzt und
dann dem ?. Ildefons wieder die P f a r r e i übertragen, ohne daß
beim Oberamt eine Anzeige erstattet worden wäre, oder die Ernannten sich vorgestellt hätten, was doch der frühere A b t Bonifaz zugesagt hatte. Darüber beschwerte sich das Oberamt, weil die landesherrlichen Rechte nicht respektiert worden seien, da doch der Fürst
aus nachbarlicher Freundschaft gegen das S t i f t sich damit begnügte.
Der Abt sprach in der Antwort sein Bedauern darüber aus,
daß sich ?. Ildefonds sich noch nicht vorgestellt habe, was doch in
P f ä f e r s als selbstverständlich vorausgesetzt worden sei. Aebrigens
bestehe keine Gefahr, daß nicht nur ehrenhafte M ä n n e r als P f a r r e r
nach Eschen geschickt werden. E r verspricht das beste Einvernehmen.
A l s am 4. Februar 1753 ?. P f r . Josef G y r starb, erzwäng
sich das Oberamt die Vornahme der Obsignation unter Vorweisung
eines fürstlichen Mandates trotz der entschiedenen Einsprache der
Vertreter des Klosters und des Bischofs. A l s dann ? . Müller
als Stadthalter und P f a r r e r ohne vorgängige Anzeige an das
Oberamt eingesetzt wurde, beschwerte sich der Landvogt Grillot
darüber, drohte mit der Anklage beim Fürsten, verlangte bezüglich
der Obsignation im Sinne des bischöflichen Ordinariates, daß dieselbe zwar nicht für die Patres des Klosters, wohl aber f ü r die
Weltpriester zugestanden werde.
D a sich das Oberamt bei seinen Forderungen auf ein fürstliches Reskript berief, sah sich das Kloster genötigt, den Fürsten über
seine Rechte aufzuklären, das in folgendem längerem Schreiben geschah, das hier der vielen interessanten geschichtlichen Notizen wegen
vollständig wiedergegeben sei. N u r die lateinischen und veralteten
Wörter sind durch deutsche und verständlichere ersetzt.
K u r z e B e a n t w o r t u n g V a d u z i s c h e r E i n l a g e n zur
K o l l a t u r Eschen.
(Es wurde von Vaduz beansprucht das Recht einen vorzuschlagen.)
„ V o n sothanem Recht weiß ein fürstl. S t i f t P f ä f e r s um so
weniger, als es die P f r u n d Eschen von den alten Landesherren,
den von Schellenberg selbst schon vor I332empfangen, welche ohnbenemlich diese Kollatur mit allen Rechten, besaßen und infolge dessen
auch also ohne Vorbehalt haben vergaben und verabänderen können,
gleichwie das nämliche mit dem von rechtswegen anerworbenen nach
Wohlgefallen zu disponieren auch' dermalig hohe Landesherrschaft
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billig prätendiert und gegen all ander widriges Gesinnen sich nachdrücklich betätigen würde. W a n n nun aber diese damalige schellenbergische
Landesherren in besonders nachbarlich erwünschtem Einverständnis
mit P f ä f e r s gestanden und in Gnaden gewogen auch bereitest aus
diesem hochadelichen Geschlecht ein Svigerus anno 1305 seinen Äof
zu Mauren mit allen dessen Rechten unserem Gotteshaus vergäbet,
ein Äeinricus anno 1319 eine von den an fürstlichen Döfen vornehmste und charakteristische Offizialstelle des Schenken bekleidet,
ein anderer Adelbertus wmklicher P r o f e ß und anno 1329 Administrator allhiesigen Gotteshauses war, die sodann sür die gewöhnliche
Aussteuer diese Kollatur mit anhangenden Rechten an das Gotteshaus eingebracht, da P f ä f e r s , wie mit mehreren anderweitig zu dozieren stünde, seine Fundation nicht hoher Fürsten und Potetaten V e r gabungen, sondern seinen ersten hochadelichen ihm einverleibten und
reichlich ausgesteuerten Religiösen beizumessen und von anderen andere
Rechte und Gerechtsame, von diesen aber die Kollatur zu Eschen samt
bishin alldort besessenen Befugnissen bekommen hat, ist leicht einzusehen,
daß sothane Psrund ohne mindeste Einschränkung an das Gotteshaus
gewachsen, besonders da solche schon damals ganz frei versehen, was
doch sonst nicht hätte geschehen können, und ohne Zweifel von den
älteren schellenbergischen Kerren wäre geahndet worden. Folglich
erhellet daraus, daß diese Eschner Kollatur vor anderen, die sich gleich
hohen Ursprunges nicht rühmen können und also der landesherrlichen
Gewalt, Einschreiten und Einsichtnahme anderweitig gestatten müssen,
in allweg frei und unbeschränkt sein soll. Dem stimmt bei das Authentikum von 1634, wie auch das uralte von Päpsten, Kaisern und Köniso oft bestätigte, und berühmte und sogenannte „Goldene Buch" im
hiesigen Archiv, welches unter andern Kirchen, deren Patronat bis
anhin unstreitig und ohne Ausnahme von unserem Gotteshause in
allweg verwaltet und ausgeübt wurde, auch die P f a r r e i Eschen beisetzt mit den Worten: tlcclesis ssncri iVlsrtini in Lscnen, welche
dann seit der ersten Dotation und nicht minder aus angeführten
uralt authentischen Dokumenten herfließend unumstößliche Grund der
gefreiten Kollatur zu Eschen noch mehr bestätigt wird aus unterschiedlichen kaiserlichen Diplomen, wo es durchgehend heißt, daß das Kloster
in seinen Besitzungen, bezüglich Jurisdiktion, Patronatrechte und
Vogteirechte volle Freiheit besitze.
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(Es wird nun die betreffende Stelle aus einem kaiserlichen Diplom und
einer päpstlichen Bulle angerührt. I n letzterer ist besonders ausdrücklich die
volle Inkorporation der P f a r r e i Eschen in das Kloster ausgesprochen mit aus
schließlichem Rechte der freien P f a r r w a h l , der Beerbung der Pfarrer ohne
Ausnahme).
„Alle diese ohne mindesten Vorbehalt so deutlich redenden Aus?
drücke geben ja einem fürstlichen S t i f t P f ä f e r s die volle Gewalt mit
besagter P f r ü n d e Eschen wie mit dem Seinigen zu disponieren, darauf
sowohl Regulär- als Säkularpriester zu setzen und zu entsetzen nach
Gutbefinden, ohne an eine dazu von Seiten Vaduz erforderte V o r stellung oder Präsentation zu gedenken oder zu erwarten, erfordert
auch selbige das angezogene widerseitige Arbarium, das einzig und
allein die Notifikation des neugewählten Pfarrvikars von Eschen
ausdinget, viel weniger. And sollte dieser Vorbehalt erst vor kurzen
Iahren in ein hochfürstliches Reskript mit eingeschlossen sein, wäre
solcher eher dem übereilten Bericht eines von diesen, zum öfteren abgeänderten Vaduzischen Ministeriums als diesem durchlauchtigen Justiz
liebenden liechtensteinischen Ä a u s beizulegen, dessen Äerren Vorfahren
zum öftern und auch besonders anno 1591 eigenhändig allhiesigen
Fürstabt ohne Restriktion als den rechtmäßigen Kollator erkennt
hat, wiederum erst 1687 selbst bekennt, daß außer der schriftlichen A n zeige eines neuerwählten Pfarrherrn nichts anderes fordere. And ist ja
gewiß, daß unser Gotteshaus von Zeit zu Zeit nach eigenem Belieben
sowohl Säkulare als Religiösen auf Eschen exponiert habe, ohne das
ein einziger liechtensteinischerseits vorgestellt wurde, als vielleicht
empfohlen wurde, wie das zum öftern auch von andern Herren an
die Kollatoren, doch ohne Beschränkung des Kollaturrechtes geschieht,
und von Äochdero Vorfahren an unserem Fürstabt anno l666 mit
Äerrn Johann Frick geschehen, aber aus andern erheblichen Arsachen
nicht hat können berücksichtigt werden und an des empfohlenen Statt
? . Rottmeier von Vilters promoviert worden ist. Sodann von dem
angezogenen Reskript, das auf 1722 lautet, sind Pfarrvikare zu Eschen
wohl zum siebentenmal amoviert und abgeändert worden, ohne daß
ein einziger liechtensteinischerseits hierzu wäre präsentiert worden. And
also dieses „Recht", wenn es noch eines gewesen, weil es nicht ausgeübt, verloren wäre.
Dieses in allweg freie Beneficium in Eschen ist dem Gotteshaus
inkorporiert worden laut Arbar schon im Jahre 1332, sodann mit
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anderen Beneficien unter Jnnocenz X. und Alexander VIII. anno 1643
und 1644 und letzthin in der B u l l e Bickiana a. 1707, dessen klare
Probe geben die in vorigen Jahrhunderten schon exponierten R e l i giösen, nämlich um die jüngeren zu geschweige» a, 1402 ?. Georg
von Äeimenhofen, a. 1634 p. Robert Forbus, a, 1650 ?, K a r l
Widmann, a, 1660 ?. Gratian Landolt. Welches danach, wenn nicht
vorher dieses Beneficium dem Gotteshaus inkorporiert gewesen wäre,
nicht hätte geschehen können, und ohne Zweifel sowohl von geistlicher
als weltlicher Obrigkeit würde geahndet worden sein. Dessen dannoch
von dero Landsherren Vorfahren keine Beispiele, wohl aber im Gegenteil alles freundnachbarliche Einverständnis und besonderes gnädige
Protektion zu jeder Zeit vollführet worden. Lind besonders hierzu
eine ersprießliche Probe bescheinet haben die alten Grafen von Kohenems und Vaduz, welche unter ?. Gratian Landolt, P r o f e ß von P f ä fers und Pfarrherr von Eschen, anno 1660 bei erwachsenem Streit
wegem kleinen Zehnten sich selbst als hohe Interponenten zum V o r teil des Klosters haben verwenden lassen, und schon zuvor neben anderen Rechten und Privilegien der Kollatur auch das anklebende Recht
die verstorbenen Pfarrvikare zu beerben zuerkannt haben.
Ist zwar nicht ohne, daß die Geistlichen Privilegien und Exemvtionen, insoweit sie was in koro kori erneuern und den landesherrlichen
Freiheiten Eingriff und Eintrag machen wollen, den Landesfürsten
nicht verbinden und auf gewisse A r t als ob- und subrevtitia könnten
angesehen werden, ist es dennoch nicht minder gewiß, daß solche
Immunitäts-Bullen, sofern sie nur die alten Rechte bestätigen und
nichts anderes als ehevorige Verträge, Vergabungen und wohlhergebrachte Lieblingen betreffen, auch von einem ansonst unbeschränkten
Landesherren sollen angesehen und verbindlich angemerkt werden.
N u n zeiget sich ja vonsichselbsten, daß alles in angerühmter B u l l e nur
spproizsnclo Enthaltene in alten fundierten Vergabungen und wobl
hergebrachten Rechten und Llebungen bestehe, da die darin zuerkannte
Signatur und Inventur bis dahin von den, Kloster allezeit wie neben
anderen noch die Akten auch von 1620 mit der Verlassenschaft des
Franz Dietrich sel. vorhanden, von Seiten des Oberamtes aber gar
niemals außer letzterem widerrechtlichen Attentat, wider welches man
sich aber feierlch protestierend verwahrte, unternommen worden. S o dann sind die zu voriger Zeit auf Eschen ausgestellten sowohl Regulär
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als Säkularpriester dorthin nach pfäferischem Gutbefinden gesetzt und
verordnet worden, ohne daß ein einziger um einen anderweitigen
Consens angehalten hätte. Folglich dann die in der Bulle Bickiana
einbegriffenen nur alte Bestätigungs-Privilgien und dermalen pfäfe, rischerseits prätendierte und sowohl ans Titel der Vergabung als des
Besitzes unbedenklich pleno jure inngehabte Kollatur Eschen —nach
Gutbefinden einen Weltgeistlichen oder Ordensgeistlichen zu erwählen— wie nicht minder bei erfolgten, Eintritt eines Pfarrvikars das
Benötigte mit der Signatur und Inventur vorzukehren, für sich selbst
gültig auf festem F u ß stehen und verbleiben solle.
(Da das Oberamt das Obsignationsrecht beanspruchte im Kinweis auf
die Anordnung bezüglich der Kinterlassenschaft des Pfarres ilttinger a. I7ZZ,
wird darauf erwidert):
„ E s ist zwar nicht unbekannt, dennoch unbeliebig und sehr empfindlich, daß bei letzt vor verschiedenen Kerr Pfarrvikar Attigers
sel. in Eschen Todesfall ein hochlöbl. Vaduzisches Oberamt sich der
Inventur angemaßt, auch die.Obsignation attentiert, jedoch damals
rückhaltig abgewiesen nunmehr solche ihre Gerechtsame dahin zu fußen
darstellt, als wäre es aus. einem hochsttrstlichen Reskript dahin befohlen
und zwar daher hierzu veranlaßt worden, weil an benanntem Äerr
Attiger sel.' viele Verlust erlitten und die rechtmäßigen Kreditoren
in großen Schaden geraten, teils noch heutzutage völlig hilflos gelassen
seien. Wenn man aber mit näherer Einsicht die eigentliche Bewandtnis
der Sache ergründet, ist die enstandene Konfusion sowohl als der
entstandene Verlust der Kreditoren nicht dem auch selbst zum allerschwersten beschädigten Kloster, sondern der schlecht „verpflogenen
Domestikation" (der Haushaltung) des Verstorbenen erweislich zuzuschreiben, unangesehen daß das Kloster an seiner unstreitigen Forderung, wie mit Franz Llttinger schriftlich verfaßtund eigenhändig reversiert war,sichim ganzen auf 700 fl.belief (ohne einzurechnen, was Seine
fürstliche Gnaden von P f ä f e r s selbst samt seinen Gehilfen eine ganze
Woche hindurch solch verdrießlicher Rechnung beiwohnend verdient
und verzehrt) nichts anderes als einige alte, früher auf 319 fl gewertete,
jetzt aber kaum 100 Gulden werte Kausgerätschaften erhalten, sodann
dennoch auf angetragen höchst klagbare Einlage der Kreditoren noch
aus dem Seinigen 559 fl bar unter dieselbe zu vorteilen gutwillig
sich herbeiließ. Woraus dann unschwer zu bemerken kommt, daß wenn
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anstatt des Gotteshauses ein löbl. Oberamt die Signatur und Inventur damals gemacht hätte, eben die alte Konfusion verblieben und
vielleicht noch größer wäre geworden, sofern selbiges wie gebräuchlich,
seine eigene Mühewaltung beigerechnet und mit Auslieferung der vom
Kloster erteilten aber nicht schuldigen Summe Hinterhalten hätte. Sollte
also aus so falsch gegründete Klage der beschädigten Kreditoren und
darum irrtümlich an S r . Kochfürstlichen Durchlaucht vom Oberamt
übermachtes Referat ein erwähntes Reskript zu ihrem künftigen Verhalten in P r ä j u d i z bisherig geübten Pfäferschen Rechte erflossen sein,
dann kann solches zur Ablehnung hieraus erfolgender Dissamierung
und zur Beschützung seiner Befugnis in Darstellung der Bewandtnis
der Sache nicht unterlassen, eine allgebührende zulässige Exception
entgegen zu setzen, wie hiermit in allgeziemender Kochachtung geschieht
und schon vorher geschehen ist, in der Hoffnung bessere Einsicht in die
Tatsache werde Frieden bringen. Besonders da eine Konfusion im
Falle eines verstorbenen Paters nicht zu befürchten ist, da ohnehin das
Kloster sowohl in die Passiva als Aktiva aller einsteht, und wenn die
hinterlassenen Aktiva nicht erklecken, aus anderen seinen Mitteln die
Kreditoren zu befriedigen gehalten wäre.
I n der Zeit von vier und mehr hundert Iahren sind ohne
Zweifel viele Pfarrvikare zu Eschen gewesen und namentlich vieler
anderer zu geschweige», neben vorerwähnten Religiösen a. 1387
Christian Kegler, 144S Kaspar Annen, 1470 V i t u s Schaum, 1552
M a r t i n Schorf, 1574 Johann Wolfsberger, 1633 M a r t i n Wehinger,
1645 Melchior Erb. Deren sich dennoch keiner nach den M a n u skripten unserer Archive bei einem Vaduzischen Oberamt insinuiert,
gestellt oder um einen Consens eingekommen und viel weniger von
Seiten wohlgesagten Oberamts darzu wäre angehalten worden.
Welches dann einem fürstlichen S t i f t P f ä f e r s um so mehr Befremdens und billigen Ahndens macht, mit welchem Grund und Befugnis
wider so alt hergebrachte und seit undenklicher Zeit durch Akten und
Taten nachweisbare allzeit ruhig besessene Rechtsübungen wider den
Inhalt des oberwähnten uralten Arbariums, authentischen Vidimus
und „GoldenenBuches" dem schellenbergischen Llrbar nach den Worten:
„Eschen ein P f a r r , die Collatur daselbsten K . P r ä l a t e n zu P f ä f e r s
zuständig" — annoch beigesetzt worden „aber mit Wissen und Einwilligung eines regierenden Herren einen Pfarrherrn dahin zu setzen."
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Dieses ksctum muß ja jedem gleich ungültig in die Augen fallen,
und wenn es noch kräftig erfunden würde, keine Schuldigkeit, sondern eine lautere Convenienz importierte, da dieser urbarische Anhang
seinen Anfang in den vorigen sechziger Iahren bekommen aus einer
zwischen P f ä f e r s und Hohenems projektierten Aebereinkunft, die also
lautet, daß zwar das Gotteshaus P f ä f e r s , welchem die Kollatur der
P f a r r e i Eschen von Rechtswegen zusteht, einen Psarrherrn aufzunehmen und zu präsentieren befugt, jedoch ehe der Aufgenommene
präsentiert werde, solle er einem, regierenden Grasen oder dessen
nachgesetzten Obrigkeit zu nachbarlichem Verständnis und Respekts
wegen schriftlich namhaft gemacht werden." — And dessen, obwohl
diese Verabredung nicht zustande kam, zur Handhabung freundnachbarlicher Harmonie hat man sich pfäferserseits nie geweigert, besonders um sich bei etwa ereignenden Vorfallenheiten dem landesherrlichen Schutz zu empfehlen. M i t h i n diese dem Gotteshaus nicht nur
nicht nachteilige, oder an seinen Rechten Präjudicierliche, sondern in
den übrigen Gerechtigkeiten unter landesfurstlichem Schutz vor anderen Pfarreien, die sich dergleichen auf alle Weise gebührende
Insinuation nicht bedienen wollen, angedeihlich sein wird." —
Schließlich wird an die weltbekannte Güte und den Billigkeitssinn des fürstlichen Hauses appelliert.
I m Jahre 1753 lebte der Streit wegen der Obsignation wieder
auf nach dein Ableben des Pfarrvikars ? . Nikolaus Ruskoni.
D a s Oberamt scheint die Obsignation vollführt zu haben und
das Kloster protestierte dagegen beim- Fürsten. D a von W i e n nach
Vaduz lange keine Entscheidung einlief, schrieb der Landvogt Grillot
an den Abt, er solle die Obsignation zugeben und in Zukunft, um
den Händeln auszuweichen, nur Weltpriester in Eschen anstellen.
I m gleichen Sinne schrieb der Fürst Josef Wenzel an den
Abt, indem er das Recht der Obsignation und Inventur seinem
Oberamte zuerkannte. Die Besetzung der Kuratbenefizien durch
Religiösen sei gegen die kirchlichen Verordnungen.
Darauf erhielt der Fürst abermals von Seiten des Klosters
eine Darstellung der Rechtslage, D a s freie fürstliche Gottesbaus
prätendiere und habe das Kollaturrecht zu Eschen absolut und unabhängig, mit aller einem solchen anhangenden Immunität außer
einzig der Intimätion bei neuer Ernennung eines Pfarrvikars.
Der Inhalt deckt sich mit dem früheren Schreibe». Jedoch gab
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das Kloster schließlich die Obsignation und Inventarisierung durch
das Oberamt zu.
Weil in diesem Streite von Seite des Gotteshauses P f ä f e r s
immer auf die B u l l a Bickiana hingewiesen wird, durch welche ein
zwischen dem Bischof von Chur und dem Fürstabt von P f ä f e r s
i. I . 1707 abgeschlossenes Konkordat bestätigt wurde, sei hier der
Inhalt des letzteren kurz widergegeben.
Kraft dieser gemäß den früheren Bullen der Päpste Llrban VIII.
und Innocenz X . getroffenen Vereinbarung, wird bestimmt:
1. Der Abt und das Kloster P f ä f e r s und die ihm unierten
Pfarreien (für die sie Regulär- oder Säkularpriester nach
freiem Ermessen bestellen können), sind von der Jurisdiktion
des Bischofs von Chur befreit.
2. Die Bestätigung und Benediktion der Aebte von P f ä f e r s sei
beim Apostolischen Nuntius, oder kann nach dem Willen des
Abtes und der Beistimmung des Nuntius von jedem anderen
Bischof geschehen.
3. Die Delegation für die P f ä f e r s e r P f a r r e r bezüglich der Seelsorge
steht dem Bischof zu; allfällige Streitfälle werden vor den N u n tius gebracht.
4. Der Abt muß zwar die f ü r seine Pfarreien von ihm gewählten
Seelsorger dem Bischof, als dem Delegaten des Papstes, präsentieren zur Admifsion; sie einsetzen oder absetzen kann der A b t .
5. Diese P f a r r e r (von den P f ä f e r s e r P f r ü n d e n ) sind verpflichtet,
zu den Landeskapiteln zu gehen und deren Statuten zu befolgen
und können vom Bischof dazu gezwungen werden. Kollekten
und charitative Subsidien nach einer Congrua von 200 fl. können
von ihnen gefordert werden, aber nicht von den übrigen Früchten,
die sie an das Kloster zu leisten haben.
6. Die P f a r r e r zahlen alle 5 Jahre dem Landekapitel 5 fl., statt
dieser Taxe, welche die anderen beim Antritte der P f a r r e i zu
zahlen haben. Die Patres haben in den Kapiteln die gleichen
Rechte wie die Weltpriester.
7. Die Errichtung des Inventars und das Recht auf das Erbe
eines abgestorbenen P f a r r e r s steht dem Kloster zu.
8. B e i Anlaß der Visitation können diese Regularpfarrer auch von
Laien beim Bischof zur Rede gestellt werden. Die P f a r r e r aber.
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wenn sie Kläger sind, bringen die Klage gegen die Beschuldigten
vor den Bischof, als ihren ordentlichen Nichter.
9, Die 8l)(X) fl, die das Kloster entrichtet, werden verwendet zur
Abtragung der Schulden, der Wiedererlangung der Rechte und
Lösung der verpfändeten Güter des Bistums.
Anter dem Datum vom l . Jänner 1767 gab der Abt B o n i fatius dem P f a r r e r ? . Leonhard Ä a a s und seinem Cooperator ?.
Cölestin Schuhmacher ein Schreiben, in welchem er ihnen weise Verhaltungsmaßregeln gab sür die Seelsorge und für ihr Verhalten. Der
P f a r r e r als Verwalter hat Sorge für das Ä a u s , ferner die Taufen
und Bestattnisse, der Cooperator die Kranken-Versorgung. Alle
Geldeinnahmen hat er dem P f a r r e r abzugeben, dafür hat dieser alljährlich Rechnung zu legen. Dem Cooperator hat er das Standesgemäße zu geben. S i e sollen in allem die klösterliche Armut üben,
besonders im Essen und Trinken, damit sie später im Kloster deshalben
keine Schwierigkeiten haben, sie dürfen ohne Erlaubnis des Abtes
nicht nach auswärts gehen, außer zu Brudertagen und Bestattnissen
und frühzeitig heimkehren. B e i Strafe der Entafsung ist den Dienstboten zu verbieten mit offenem Licht oder Tabak rauchend die Scheune
zu betreten. S i e sollen ernst im Beragen sein, der klösterlichen Schweigsamkeit sich befleißen, unpassende Orte meiden, nicht mit den Leuten
plaudern aber freundlich gegen alle sein. Alles srundlich T u n mit
dem weiblichen Geschlechte haben sie zu vermeiden, es gereichte zur
Verachtung des priesterlichen Standes.
Wieder ruhte der Streit wegen der Besetzung bis 1771.
Anter dem 17. September dieses Jahres, erging vom Fürsten
Joseph Wenzel an den Abt ein kategorisches Schreiben des Inhalts:
„ E s ist nach Wien berichtet worden, daß der jetzige P f a r r e r von
Eschen abberufen und durch einen anderen Äerrn erseht werde. Am
frühere Streitigkeiten zu vermeiden, wird dem Abt aufgetragen, einen
Weltpriester nach Eschen zu setzen. E i n anderer würde vom Fürsten
die Zulassung nicht erhalten."
Dem guten Abt Bonifatius ging ein Stich durch das Kerz bei
Lesung dieses Briefes. E r antwortete: „Euer Liebden unterm 17
September an mich Erlassene verleitete mich einer Begebenheit nachzuschlagen, die unter meinen Äerrn Vorfahren sel. schon anno 1753
den Anfang genommen und nun mir solle zur Last werden. Ich
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säumte nicht, daß von hier an E w . Liebden abgelassene pro memoris
sowohl als die von E w . Liebden dagegen gemachte Gründe in Betrachtung zu ziehen, und da ich dadurch ganz überzeuget worden, daß E w .
Liebden als gnädig gebietenden Landesfürsten und scivolisto ecclesise
das ^us cummulstive oizsixnscli unstreitig gebühre, bedauerte ich all
jene Schritte, die vormals von Seiten unseres Stiftes gemacht worden.
Gleichwie aber ohne Widerspruch dieses damals schon zustehende
Recht anerkenne, hat sich anno I75Z der Landvogt Grillot in die
Possession gesetzt und damals das jus oksixnsncl sowohl als die Errichtung des Inventars vorgenommen. Zu diesem sind wir anch erbietig
ein gefertigtes Instrument E w . Liebden mitzuteilen, kraft dessen wir
uns verbindlich machen, bei jeglichem Sterbefall das jus oclsi^nsncji und
der Inventarisierung ohne Widerrede mit uns ausüben zu lassen, zu
hohen Handen stelle.
S o hoffe ich gleichermaßen im ruhigen Besitze meines Patronatrechtes und Kollaturrechtes von E w . Liebden gleichwie von Äochsel.
Vorfahren auch geschehen, geschützet zu werden. In Kraft dessen war
immerhin geglaubt, ich könne wie in allen übrigen meinen Pfarreien
geschieht, ohne Verletzung hoher Rechte und ohne Nachteil errichteter
Traktaten nach Belieben auf die vakant gewordene P f a r r e Eschen
einen Religiösen aus dem Kloster oder in Abgang dessen einen
tüchtigen Weltpriester als Vikar von E w . Liebden bestellten hochfürstl.
liechtenst. Oberamt, wie von unvordenklichen Iahren her die Llebung
war, präsentieren. A u f einmal aber und da ich es am wenigsten
vermutete, verlangen E w . Liebden die Vorstellung eines Weltpriesters
und zwar ehevor ich meinen Pater von seiner P f a r r e i abgerufen. Ich
weiß aber nicht, warum dieses Schicksal mich und mein Gotteshaus
allein treffen soll, da in eben E w . Liebden nämlichen Herrschaft und
angrenzenden österreichischen Orten die Abänderung nnd Wiederbesetzung der P f a r r e i durch Religiösen allermildest von dero k. k. apostol.
Majestät gleichfalls gestattet werde. M i r fallet um so schwerer die
Angnade E w . Liebden zu fühlen, als unbewußter mir die Llrsache
davon und bekannter E w . Liebden das Wahlverhalten meiner zu Eschen
gestandenen Patres sein mag, welche weder an dem schuldigen Respekt
gegen das hochfürstl. Oberamt, weder an ihren pfarrlichen Pflichten
meines Wissens jemals ermangelt haben. J a wann die Pfarrkinder
in Eschen eine Klage mit Grund wider den Pater haben, so hat
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gleich ohne Aufsehen ein Wechsel getroffen werden können, was mit
einem investierten Weltpriester nicht so leicht oder gar nicht geschehen kann.
Dahero hoffe, E w . Liebden werden in dero Entschließung nicht
beharren, sondern mich in habenden Rechten schützen. Getröste mich
mithin, daß gleich anderen immerfort mehr E w . Liebden milder und
huldreicher Begünstigung zu genießen u.s.w.". Der Abt erklärte auch,
den jetzigen P f a r r e r von Eschen nicht abrufen zu wollen.
I m Jahre I77Z schrieb dann derselbe Fürst dem Abte, er habe
seine Gründe wohl erwogen und darum gestatte er, daß solange er
lebe, auch Patres des Klosters die Seelsorge in Eschen ausüben
dürfen, nur unterstehen sie aber in allen Civilsachen wie andere Geistliche
dem Oberamt. D a f ü r solle der Abt einen Revers ausstellen.
A u f ein betreffendes Gesuch des Abtes bewilligte im Jahre 1782
der Fürst K a r l Josef dasselbe unter denselben Bedingungen, aber
nur aus Gutwilligkeit und bis zur erreichenden Vogtbarkeit „Anseres
fürstlichen Schützlings."
D a s Gleiche tat im Jahre 1784 Fürst Alois Josef beim Antritt
seiner Regierung.
And bei dem blieb es bis zur Aufhebung des Klosters P f ä f e r s .
Der gute P f a r r e r ?. Antonin hatte hier böse Tage. Die Nachwirkung der Franzosenmoral machte sich sehr fühlbar. Die Roheit
der Jugend war grenzenlos. D a weder von den Eltern noch von den
Vorgesetzten der Gemeinde Külfe zu erwarten war, mußte er anno
1805 das Oberamt um Kilse anrufen.
Anter Pfarrer ?. Antonin klagten Landammann und Gericht beim
Fürsten über die unterländische Geistlichkeit, daß sie zu den öffentlichen
Lasten nichts beitragen, keine Steuern zahle :c. P f a r r e r R e g l i antwortete
darauf an den Fürsten in sehr scharfen Ausdrücken, und widerlegte
die Anklage in wirksamer Weise.
Nach dem Ableben des Pfarrers und Statthalters ?. Gregor
Wachter (1820) kam Landvogt Schuppler nach Eschen, die gesetzmäßige
Sperre zu verfügen und die Ernennung des neuen Statthalters ?.
Meinrad G y r der Pfarrgemeinde kund zu machen. D a die drei
anwesenden Patres ?. Ioh. B p t . Steiner, ?. Augustin Müller, und
?. Meinrad G y r erklärten, der Äerr Fürstabt Placidius habe sich
bereits einer Erklärung an das A m t anheischig gemacht, alle Passiva
des Verstorbenen auf sich zu nehmen, daß die fragliche Verlassenschaft
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als die eines Religiösen ohnehin ein Eigentum des Klosters P f ä f e r s
sei, und baten, ohne weiteres Einschreiten auch dem Kloster zu Handen
des neuen Herrn Statthalters ?, Meinrad G y r dieselbe zu überlassen,
so überließ Landvogt Schuppler alles dem neuen P f a r r e r ohne weiteres.
I m Jahre 1806 hatten die Ruggeller und Gampriner beim
Reichskammergericht bittere Klage geführt, daß das Oberamt so hart
gegen die Untertanen verfahre, daß schon 16 Familien ausgewandert
seien, daß die Lehenvasallen auswärtiger Herrschaften keine Steuern
zahlen, daß die Leute der Gemeinden Eschen und Mauren und Schellenberg bei Ankunft der Franzosen im Jahre 1799 mit Vieh, Sack und
Pack davon geflohen und sie allein alles an die Feinde haben leisten
müssen. Das Oberamt rief die P f a r r e r von Eschen und Mauren zu
Zeugen auf, daß diese Anklagen unbegründet seien.
Der Pfarrer von Eschen bezeugte, daß die Klage Wege» harter
Behandlung so wenig begründet sei, daß der Herr Landvogt M e n zinger im Gegenteil allgemein als zu nachsichtig gelte. Die weggezogenen Familien seien wegen eigener Mißwirtschaft wegzuziehen gezwungen gewesen. Andere auswärtige Lehenherren kenne er nicht als die
Klöster S t . Gallen und Ottobeuern. Diese haben aber von ihren
Gütern Abgaben in die Gemeindekassen liefern müssen. Die Klöster
P f ä f e r s und S t . Luzi wären allerdings steuerfrei, haben aber alle
Kriegserlittenheiten miterlebt und keinen Heller Entschädigung bekommen, auch sonst große freiwillige Beiträge an die Landschaft entrichtet,
die sich auf einige Tausende belaufen. E r könne nicht begreifen, daß
man so dreiste Behauptungen ausstellen könne, als seien die Lente
von Eschen nnd Mauren beim Einbruch der Franzosen mit allem
davongelaufen, indem er doch bezeugen könne, daß aus seiner P f a r r e i
nicht ein einziger mit seiner Habe sich entfernt habe. W a h r sei, daß
ein großer Teil der Bewohner von Eschen nachdem die Franzosen
ihren Einzug mit den abscheulichsten Mißhandlungen der armen Leute,
mit Plündern, Morden u. s. w. eröffneten, ihr Leben zu retten, in
Wälder und Berghöhlen sich verkrochen und ihr Vieh und alles im
Stich gelassen haben. Nachdem aber General Oudinot auf seine des
Pfarrers, Vorstellungen die Versicherung gab, daß von nun an die
Personen und ihr Eigentum geschützt werden sollen, und er diese Versicherung bekannt gemacht hatte, seien die meisten Einwohner noch am
nämlichen Abend zurückgekehrt und haben von Stnnd an die nämlichen
Kriegslasten mit den übrigen Gemeinden getreulich geteilt. N u r ein
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M a n n von Nendeln brachte seine F r a u , die eben das Wochenbett
verlassen hatte, und das Kind nach Feldkirch in Sicherheit und floh
einige Tage später infolge von Mißhandlung selbst mit Hinterlassung
seiner ganzen Habe.
A l s im Jahre 1822 ein I . Schaffhauser für 2 Jahre zum K i r chenvogt gewählt wurde und diesersichweigerte, dieses A m t anzunehmen,
appellierte der Ortsrichter an den Landvogt Schuppler. D a keine
genügenden Gründe zur Ablehnung vorlagen, wurde der Gewählte zur
Uebernahme des Amtes mit der Drohung gezwungen, daß im Falle
weiterer Renitenz bei ihm solange ein Polizist zur unentgeltlichen
Verpflegung einquartiert werde, bis er sich füge. D a s wirkte.
Durch bischöfliche Verordnung vom 12. Dezember 1855 wurden
die Bewohner von Berg und Aspen, die bis dahin zur P f a r r e i B e n dern gehört hatten, der P f a r r e i Eschen zugeteilt. E s betras dies ca.
30 Seelen, die der politischen Gemeinde Eschen zugehört hatten. A m
1. J ä n n e r 1856 traten sie in den Pfarreiverband von Eschen ein. S i e
mußten an die Mutterkirche von Bendern einiges als Loskauf zahlen
und ihren Zehnten an die bisherign Zehentbezüger entrichten.
Das altehrwürdige S t i f t P f ä f e r s ging um diese Zeit allmählich seinem Untergang entgegen. Viele Aebte machten sich um die
Errichtung uud Verbesserung der Badeanstalten an den benachbarten
Keilquellen hochverdient. Aber diese Anstalten brachten einen allzu
häufigen Verkehr mit den Badegästeu und trugen dadurch wesentlich
zur vollständigen Antergrabung der Ordensdisziplin bei. Dann kam
der Einbruch der Franzosen und die Bedrängnisse der Revolutionszeit.
Die Patres zerstreuten sich. Das Kloster kam unter den sog. „Kanton
Linth" und wurde der Nationalverwaltung übergeben. W i e diese
Verwaltung aussah, beweist folgendes Schreiben, das der ?. Gregor
Wachter, der damals Vertreter des Klosters und später P f a r r e r in
Eschen wär, an das Ministerium der Finanzen der helvetischen
Republik in B e r n richtete. „ D a s Kloster P f ä f e r s , (so schrieb er)
im Kanton Linth und Distrikt M e l s gelegen, ist durch alle Arten
von Mißgeschicken und Anglück, in welche es seine örtliche Läge,
Mißwachs und der Zusammenlauf anderer mißliebiger Amstände
stürzten, auf das Aeußerste gebracht, daß den unterzeichneten R e l i giösen dieses Klosters nach allen Anstrengungen und Bestrebungen
durch Abbruch und verminderte Ausgaben sich zu erhalten, dennoch
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sich gezwungen sehen, getröstet durch das wohltätige Gesetz vom
17. Sept. 1798 an das Finanzministerium in aller Untertänigkeit
sich zu wenden, um der Wohltat dieses Gesetzes genießen zu können.
Die Unterzeichneten vertrösten sich um so mehr aus das W o h l wollen und die Gewogenheit der höchsten Gewalten, als sie sich
schmeicheln, durch ihr rechtschaffenes bürgerliches Betragen und
ruhiges Ausharren unter allen Stürmen der Revolution und des
Krieges an dem Berufsorte sich einer ihrem Bedürfnisse angemessene
Unterstützung nicht unwürdig gemacht zu haben. Ökonomische Gründe
machen dasselbe noch dringender und notwendiger. Mehrere Scheunen,
Weintrotten nebst anderen Gebäuden sind gänzlich abgebrannt, andere zur Fortsetzung der Oekonomie nötige Gebäude zur Hälfte demoliert, alle Weinberge ohne Rebstickel, die Wiesen durch Gräben
verheert, so daß ohne beträchtliche Kosten und Arbeit aus Mangel
der Kultur kein Nutzen zu ziehen sein kann.
D a wir liebendem das Anglück haben, in einem Lande zu
wohnen, wo der durch alle Verwüstung des Krieges und der Viehseuchen beschädigte und verarmte Landmann seine rückständigen
Kapital- und Lehenzinse dermalen nicht zu bezahlen imstande ist, so
wird uns alle Hoffnung fernerhin auszukommen gänzlich abgeschnitten.
Das Geld, die Pretiosen der Kirche, die Mobilien von Silber, die
Kapitalbriefe, das Archiv des Klosters liegen in den Händen der
Verwaltungskammer und die Tabellen der Grundstücke sind ihr ebenfalls eingehändiget worden.
Wenn wir nun erwägen, daß unser fortdauernd rechtschaffenes
Betragen und unsere Beflissenheit, dem Willen der höchsten Regierung die genaueste Folge zn leisten, dann noch die Erschöpfung und
Entblößung von allen Bedürfnissen des Lebens in Betrachtung ziehen,
also daß die höchste Landesregierung in der doppelten Hinsicht nichts
zu gefährden hat, so glauben wir den höchsten Gewalten den Wunsch
äußern zu dürfen, der Vormundschaft der Verwaltungskammer, die
nicht immer das Organ der Regierung war, und noch nicht ist, und
die soeben durch die Vorenthaltung der vom Ministerium bewilligten
Unterstützung sattsam an den T a g gelangt, enthoben zu werden, und
in aller Untertänigkeit bitten zu dürfen, daß unser das MediatNationalgut zu P f ä f e r s durch einen Verwalter in unmittelbarer
Abhängigkeit von dem Finanz-Ministerium möchte besorgt werden.
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Ferner ist unser inständiges Bitten, daß uns die abgenommenen
Kirchenzierden und zum Gebrauch nötige» Kelche und andere Gesäße
bis zu einer dringenden Notdurft des Staates einstweilen wieder
anvertraut werden, desgleichen die Kleinigkeiten an Service von
Silber, um auch Gäste von Distinktion anständig bewirten zu können.
D a unser Archiv beinahe nichts als Dokumente, die das Eigentum der Besitzungen des Klosters erweisen,- oder Pachtbriefe von
Lehen, Arbarien und anderen Arkuuden, die benachbarten Kirchen
und Gemeinden betreffend enthält, so schien uns dasselbe im Kloster
am besten aufbewahrt, als wo von Zeit zu Zeit davon Gebrauch
gemacht werden muß. Ist also unsere demütige Bitte, selbes uns
unter Aufsicht des Verwalters zurück zu stellen." E s wird ferner
gebeten, die Inventare zurück zu stellen und dem Verwalter einen
Pater des Klosters bcizugeben, der die Leute und Verhältnisse kennt.
V o n der sauberen Verwaltungskammer wird gesagt, daß sie Anfragen
nie beantwortet, Ansuchen nie bewilliget und Verordnungen hinausgegeben habe, die nicht im Sinne der Regierung lagen. Sie zog
Klosterkapitalien ein und behielt sie für sich.
Dem Ansuchen der Patres wurde vom Finanzministerium in
allen Punkten entsprochen, ein Verwalter eingesetzt, ihm ein Pater
als Beirat beigegeben und eine genaue Instruktion für die Wiederherstellung der finanziellen Verhältnisse des Klosters gegeben.
S o sammelten sich nach und nach die zerstreuten Patres wieder
im Kloster. S o erschien z. B . auch ?. Basil Kelbling wieder, der
unterdessen Kaplan in Schaan gewesen war, und wurde dann Pfarrer
in Eschen.
Aber die innere Restauration war nicht mehr zu erreichen und
der Mangel an Disziplin, dem durch die folgenden Aebte nicht abgeholfen wurde, führte zum Untergang des Stiftes. Lieber die V o r kommnisse der letzten Zeiten des Stiftes sei, soweit sie unsere P f a r r e i
betreffen, aus den im hiesigen Regierungsarchiv vorliegenden Akten,
die im 17. histor. Jahrbuch von D r . Schädler im Auszuge veröffentlicht worden sind, hier kurz folgendes erwähnt.
I m Jahre l8Z5 hörte man von der durch die S t . Galler
Regierung beabsichtigte Säcularisation des altehrwürdigen Klosters
und im folgenden Jahre sehte dieselbe Regierung einen Verwalter
für dasselbe ein. D a s liechtensteinische Oberamt sah sich dadurch mit
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Recht veranlaßt, für die im Lande liegenden Klostergüter auch einen
Verwalter einzusehen und zwar in der Person des Pfarrers von
Eschen ?. Benedikt Styger. Zwar wünschte der letzte Abt Placidus,
es möchten diese hiesigen Einnahmen des Klosters anch dem kathol.
Administrationsrat in S t . Gallen eingehändiget werden, da es sich
ja, wie er glaube, nicht um die Aufhebung des Klosters handle, und
die Regierung von S t . Gallen sah in dem Vorgehen des Oberamtes
ein Eingreifen in fremdes Eigentum. Aber der Landvogt Menzinger
antwortete ganz zutreffend, die Aufsicht und Verwaltung des hierländischcn Stistsvermögeus gebühre der inländischen, nicht einer ausländischen Behörde. Das Oberamt habe nach staatsrechtlichen Grundsähen nichts anderes getan, als was die S t . Galler Regierung im
eigenen Staate mit dem dortigen Klostervermögen zn verfügen sich
berufen fand.
A m 10. Februar 1838 beschloß das kathol. Großratskollegium
von S t . Gallen die Aufhebung des Klosters P f ä f e r s und der Große
R a t bestätigte am 20. Febr. diesen Beschluß.
D a den dem Kloster inkorporierten Kirchen im S t . Gallischen
angemessene Summen ausgesetzt wurden, verlangte das Oberamt dasselbe auch sür die Pfarrkirche in Eschen. Diese sei baufällig und
ein Neubau und die Unterhaltung der Kirche fordern 34 000 fl. D a
an Klosterkapitalien, Inventar und von der Gemeinde zu leistendes
19178 fl. vorhanden seien, werde vom gesamten Klostervermögen
»och ein Betrag von 14 800 fl. beansprucht. Die Regierung von
S t . Galle» nahm dies zur Kenntnis, verlangte aber Auslieferung
aller das Klostervermögen betreffenden Akten. Sie wandte sich auch
an den Fürsten, welcher einen freundschaftlichen Ausgleich der Sache
zusicherte und für die P f r ü n d e in Eschen das Patronat zu übernehmen versprach.
B e i der Anterhandlung in Konstanz (Dez. 1839) einigte man
sich darin:
Das Klostervermögen in Liechtenstein beträgt 16 952 fl., das
Pfrundvermögen von Eschen 20 120 fl. Letzteres bleibt der P f r ü n d e .
Zum B a u und zur Erhaltung der Pfrundgebäude zahlt das Klostervermögen 2000 fl. und der Kirche 5000 fl. V o m übrigen Klostervermögen sind 9952 fl. hinauszuzahlen. S t . Gallen gibt dem ? . Stygcr
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eine lebenslängliche Pension. D a s Kollaturrecht der P f a r r p f r ü n d e
geht auf den Fürsten über.
Dieses Aebereinkommen wurde im Sept. 1840 in einer Konferenz zu Altstätten wiederholt und im M a i I84l zu Ragaz die
betreff. Schuldtitel und Barschaft gegenseitig ausgehändiget. I m
Jänner 1842 erhielt das Oberamt von der S t . Galler Regierung
auch alle Eschner Lirkunden des P f ä f e r s e r Archives mit dem vom
Stiftsarchivar ?. K a r l Wegelin angefertigten Arkundenverzeichnisses.
D a der letzte Konventual von P f ä f e r s , P f a r r e r ? . Benedikt Styger,
der nach der Aufhebung des Klosters noch im Amte blieb, anfangs
November I84Z wegen Kränklichkeit resignierte, teilte der S t . Galler
Landaminann Baumgartner dem Oberamte mit, daß dem Resignaten
die ihm gebührende Pension zuerkannt werde. Schon i . I . l 8 4 l
waren ihm vom Liquidator in P f ä f e r s als Aussteuer 200 fl. geschickt worden, ohne daß er zu der den übrigen Patres gemachten
Bedingung, die „rechtliche" Aufhebung des Klosters schriftlich anzuerkennen, verhalten wurde. Ferner wurde ihm schon damals erlaubt,
die Pension, wenn er nicht mehr diene, im Liechtensteinischen zu genießen. A m 14. Dezember 1843 verließ der P f a r r e r ?. Styger, der
durch seinen lauteren Charakter und seine eifrige Seelsorge allgemeiner Kochachtung sich erfreute, Eschen, ließ sich in Schaan nieder
und starb daselbst i . I . 1848 N o v . 10. Schon am 24. Sept. 1843
hatte er dem Landesoikar mitgeteilt, daß er mit dem I I. N o v . die
Pfarrverwaltung aufgeben und in den Ruhestand zurücktreten werde.
E r habe 34 Jahre in der Diözese Chur meistens als P f a r r e r oder
doch in der Seelsorge gedient und sich des beständigen Wohlwollens
der Bischöfe und ihrer Kurie erfreut, dessen er sich stets dankbar
erinnern werde. D a S e . Durchlaucht ihm bewillige, im Fürstentum
seine Ruhetage zuzubringen und die Regierung von S t . Gallen versprochen habe, ihm die jährliche Pension auch Hieher zufließen zu
lassen, so bitte er den Bischof inständig, ihn auch serner als seinen
Diözesanangehörigen zu betrachten und den Aufenthalt in Liechtenstein ihm zu gestatten. Könne er noch etwas in der Seelsorge aushelfen, so werde er es gerne tun. Schießlich dankte er dein Bischof
und dem Landesvikar für ihrWohlwollen. (Er siegelte mit dem Klostersiegel).
Dem Fürsten A l o i s von Liechtenstein, wie auch seiner Regierung in Vaduz war die Klosteraufhebung von P f ä f e r s eine höchst
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peinliche Sache, die sie aber nicht hindern konnten. Der Fürst schrieb
darüber an den Bischof von Chur und betonte besonders, daß bei
den Verhandlungen mit S t . Gallen jeder Ausdruck vermieden worden
sei, der als eine Anerkennung oder Zustimmung zum Aufhebungsakte gedeutet werden könnte. Ferner erklärte der Fürst, daß die
früheren Verhältnisse bezüglich der Kirche und P f a r r e i zu Eschen
und ihres Vermögens wieder einzutreten hätten, wenn das Kloster
P f ä f e r s wieder hergestellt werden sollte. D a s Schreiben enthält endlich auch die Mitteilung, daß der Fürst das Patronat über Kirche
und P f a r r e r übernommen und das Nötige über die Verwaltung des
Vermögens derselben im Geiste der Erhaltung kirchlicher Stiftungen
angeordnet habe.
Nach dem Weggang ?. Stygers verwaltete Albert von Maienfisch von Kaiserstuhl als Provisor die P f a r r e i bis 1845.
(Pfarrarchiv.)
Schon im Jahre 1844 baten 6 Haushaltungen auf Berg und
eine in Aspen, die B ü r g e r der Gemeinde Eschen aber Pfarrkinder
von Bendern waren, um die Bewilligung zum Austritt aus dieser
P f a r r e i und Einpfarrung nach Eschen. Die Erledigung verzögerte
sich noch und die Aufnahme in die P f a r r e i Eschen sand erst a. 1855 statt.
I m November 1845 wandte sich der Bischof an den Fürsten
in Angelegenheit der kanonischen Visitation im Lande. Der Bischof
wollte noch im November Visitation und Firmung halten und die
neuen Kirchen zu Mauren, Triefen und Balzers (Mariahilfkapelle)
weihen, wozu ihn die Geistlichkeit gebeten hatte. Das Oberamt aber
wollte das verhindern und schrieb in kategorischem Tone dem Bischof,
die Zeit sei ungünstig und die Leute seien in Aengsten wegen den
Kosten, die für das arme Land unerschwinglich wären. Der Bischof
bat den Fürsten, dafür zu sorgen, daß die bischöflichen Funktionen
jm nächsten Frühjahr ohne Schwierigkeit von Seite des Oberamtes
möglich werden. E s werden dem armen Lande keine Kosten verursacht werden. Dem Bischof sei es nur darum zu tun, seine Pflichten
zu erfüllen, er entsage gerne jedem P o m p .
Anter dem 12. Februar 1846 teilte der Landvogt Menzinger
dem Landesvikar mit, daß der Fürst den Schaaner Kofkaplan
Anton Frick zum P f a r r e r in Eschen ernannt habe. Derselbe
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war Bürger von Schaan und vor seiner W a h l P f a r r e r in Trimmis
nnd Triesenberg und kurze Zeit Kofkaplan in Schaan gewesen.
Noch war die Dotation der P s a r r p f r ü n d e nicht geregelt. D a
es sich nach der Aufhebung des Klosters P f ä f e r s um die Verteilung der in Liechtenstein liegenden Besitzungen desselben handelte,
gab es jahrelange Schreibereien und Unterhandlungen zwischen dem
Ordinariat, das auf Erledigung der Sache drängte, und dem Oberamte, das keine Eile bewies, und dem Pfarramts, das im Angewissen schwebte.
Der neue P f a r r e r Frick, der i . I . 1846 die P f a r r e i angetreten
hatte, wurde beauftragt einen Bericht zu erstatte« über den baulichen
Zustand von Kirche und Pfarrhof. Der Bericht fiel sehr ungünstig
au,?. Das Aeußere der Kirche seis ehr unästhetisch, das Innere düster,
die Stühle aus rohen Balken gemacht, die W ä n d e schimmelig, die
Altäre schwarz, der Fußboden uneben, die Kirche viel zu klein, an
Kirchengeräten sehr arm, sie habe keine Orgel, keine Fahnen u.s. w.
Der Friedhof sei zu klein, der P f a r r h o f schlecht und kalt, der S t a l l
baufällig.
PfarrerFrick wehrte sich auch gegen eineSchädignng der P f r ü n d e
und verlangte Sicherstellung des bisherigen Einkommens. E r trat
energisch für Errichtung einer P f r ü n d e in Nendeln ein. E s sollen
300 fl. Gehalt einem älteren Priester daselbst aus den Pfäferischen
Zinsen ausgeworfen werden. Der betreffende Geistliche könnte dann
im Notfalle auch anderswo aushelsen.
Das Ordinariat sprach sich gegen dieses Projekt aus; dagegen
verlangte es entschieden die Anstellung eines ständigen Kilfspriesters
in Eschen selbst. E s bestimmte als jährliches Einkommen der Kirche
826 fl. der P f a r r p f r ü n d e den großen Zehnten und dazu 347 fl.
Dabei habe der P f a r r e r die Pflicht einen Kilfspriester ans seine
Kosten zu halten.
Aber die Erledigung der Gehaltsangelegenheit blieb immer noch
aus, weil das Oberamt vorerst die Z e h e n t a b l ö s u n g durchführen
zu wollen vorgab. Diese kam aber immer noch nicht zu stände und
wurde erst unter dem neuen Landesverweser v. Kaufen durchgeführt.
S o konnte auch Pfarrer Frick keinen Vikar unterhalten. E r wäre
froh gewesen um eine ständige Aushilfe wenigstens an Sonn- und
Feiertagen. E r schrieb deshalb im Jahre 1851 in äußerst energischem
—
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Tone an den Bischof. M a n habe schon viele male das Oberamt
gebeten, für eine Frühmesse 200 fl. aus dem Pfäfersergeld zu leisten,
aber immer umsonst. Die Leute seien äußerst aufgebracht und schimpfen über weltliche und kirchliche Behörde, daß sie keine Frühmesse
haben. Der Bischof wird gebeten, die Sache dem Landessürsten
vorzutragen, auf endliche Ordnung der Pfründe-Angelegenheit zu
dringen, daß wenigstens aus den Zehentgefällen vom Rentamt 200 fl.
jährlich für eine Frühmesse herausgegeben werde. Lleberdies solle
auch die Restauration der Kirche, des Pfarrhofes und des Friedhofes im Auge behalten werden. E s soll eine neue K i r c h e erstellt
werden; die Gemeinde sei bereit zur M i t h i l f e .
Der Bischof intervenierte zwar, aber der Landvogt Menzinger
berichtete nach Chur, zuerst müsse die Zchentablösung geschehen, die
schon im Gange sei, dann erst könne die Eschener Angelegenheit geregelt werden. P r o v i s o r i s c h wurde aber ein Betrag für die F r ü h messe ausgesetzt und die Patres Kapuziner in Feldkirch übernahmen
dieselbe.
I m Jahre 1855 war die Angelegenheit noch nicht geregelt
P f a r r e r Frick war nun auch für Anstellung eines ständigen K i l f s priesters. Derselbe könnte zweimal in der Woche in Nendeln zelebrieren und unter Umständen auch f ü r die der Schule entwachsenen
Jünglinge eine Fortbildungsschule halten. E s müßte aber eine
Wohnung für ihn erstellt werden.
Der Landesvikar Carigiet schrieb aber nach Chur, mit dem
großen Zehnten betrage das Einkommen des Pfarrers 1260 fl.
Davon könne er einen Vikar unterhalten und der Pfarrhof solle
aus dem Pfäferser Geld für zwei Priester eingerichtet werden.
Nachdem im folgenden Jahre (1856) der Dompropst Riesch
persönlich in Wien wegen der Verwendung des Pfäferser Kapitals
unterhandelt hatte und noch nichts entschieden worden war, schrieb
das Ordinariat wieder an den Fürsten wegen Gründung einer eigenen Kaplanei in Eschen, da die Kapuziner gekündet hatten. Der
Fürst versprach baldige Erledigung.
I m Jahre 1857 sah sich das Ordinariat genötigt, seine V o r stellung bei der fürstlichen Kofkanzlei zu wiederholen, ebenso noch
im Jahre 1860.
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Anter dem energischen neuen Landesverweser v. Hausen erfolgte
endlich im Jahre l 8 6 l die Einigung und Ordnung der Angelegenheit zur Zufriedenheit des P f a r r e r s Frick.
Anter P f a r r e r Frick.wurde im Jahre 1864 der Friedhof erweitert indem 358 Klafter von der P f a r r b ü n d t dazukamen.
P f a r r e r Frick war ein eifriger Seelsorger und musterhafter
Priester. A l s Greis in seinen weißen Haaren und blühendem A u s sehen war er eine freundliche Erscheinung. E r wurde mit der
W ü r d e eines nicht residierenden Kanonikus beehrt. Schon hatte er
sich mit der Gemeinde über seinen Rücktritt als P f a r r e r und die
Uebernahme der neu errichteten Kaplanei verständigt, als ihn am
1V. Jänner 1883 ein Kerzschlag aus dem Leben unerwartet abberief.
A u f ihn folgte im gleichen Jahre Ioh. Beat Deflorin von
Disentis, der früher Pfarrvikar in Trimmis, von 1864—1866 erster
Kaplan in Eschen und dann Kofkaplan in Schaan gewesen war.
Anter ihm gingen die Güter der P f a r r e i durch Kauf an die Gemeinde zur Gründung einer Armenanstalt über. E i n bleibendes
Denkmal setzte sich dieser fromme Seelsorger durch den B a u der
herrlichen Pfarrkirche mit der prachtvollen inneren Ausstattung.
Lange Jahre kränkelnd, starb er 1907 im Iohannesstift in Zizers
und fand seine Ruhestätte an der M a u e r seiner Kirche.
A u f ihn folgten im Pfarramte Wilhelm W ö s l e von I s n y in
Schwaben, der früher Kaplan in Ennatbürgen und Kofkaplan in
Vaduz gewesen war. E r starb in Eschen im Jahre 1920 nach
13jähriger Wirksamkeit und hatte den jetzigen Inhaber der P f r ü n d e
Kerrn Johann Anton Büchel von Mauren zum Nachfolger. Llnter
P f a r r e r W ö s l e erhielt die Kirche die neuen Glocken und das elektrische Licht. Auch wurde der neue Friedhof erstellt und durch den
Landesvikar Büchel feierlich geweiht.
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A l s Kapläne wirkten dahier:
1864—1866 Johann Beat Deflorin, der spätere Pfarrer.
1866—1874 Franz Taver Hänsle von Rankweil, später P f a r r e r in
Bendern.
1874— 1875 Florin Kindle von Triesen.
1875— 1880 Robert von Euy aus Schwyz, später P f a r r e r im
Alptal, jetzt Kaplan im Frauenkloster in Sarnen.
1881—1884 wieder Florin Kindle.
1885— 1886 Max Zöpf aus Baiern.
1886— 1890 Kaspar Odermatt aus Llnterwalden, später in Oberriet.
1890—1894 Leonz Köpfli.
1894--1900 Josef Oberneder aus Bayern, später Kofkaplan in
Schaan, jetzt Benefiziat in Kutturm, Bayern.
1901 — 1916 Josef Ester aus Keilbronn, der 1916 auf die Kooperatur
in Triesen zog und dort starb. E r ruht an der K i r chenmauer in Eschen.
Seitdem ist die Kaplanei, deren P a t r o n die Gemeinde ist, vakant.
IV.
Die Gerechtigkeiten der Pfarrpfründe.
(Pfäf. Arch. k'ssc. 2/).
^ Ä i e schon früher erwähnt wurde, besaß P f ä f e r s schon 83 l
außer der Kirche und dem Zehent einen halben Hof in Eschen, kaufte
aber i . I . 1276 vom Kloster S t . Gallen einen ganzen Hof daselbst.
Jener halbe H o f wird nun die Pfarrpfrllnde gebildet haben. Aber
der von S t . Gallen gekaufte Hof gehörte nicht zur Kirche; er wurde
mit den anderen nach und nach gekauften Gütern selbständig vom
Kloster verwaltet und genutzt. Daher ein eigener Verwalter darüber
gestellt war, wenn nicht dem P f a r r e r auch diese Verwaltung übertragen wurde.
A u s diesem Grunde unterhielt P f ä f e r s zwar den Pfarrer und
das f ü r P f a r r e r und Verwalter dienende Wohnhaus mit den W i r t schaftsgebäuden, aber nicht die Kirche. F ü r diese anerkannte es nie
eine Pflicht, so ost auch die Gemeinde die Kirchenbaulast ihm übertragen wollte. N u r für die Sakristei trat auch das Kloster ein, weil
auch der ?. Verwalter sie benutzte.
Die Bestätigung der Gerechtsame der Dfarrpfründe erhielt
1. I . 1555 der damalige P f a r r e r M a r t i n Schorf vom Abt Rudolph
im Beisein des Landammanns Brendli. Die Arkunde lautet:
„Erstlich ist zu müssen, daß ein Pfarrherr in Eschen hat Kleinund Groß Zehenden aus drey Fälder, so allerwegen das ein dem
Pfarrherr Zehenden gibt: 1. Güdigen, 2. Popersfeld, 3. Kinder
Wölfen Acker, 4. Huob, 5. Musinen Item die von Nendeln gend
auch allerley Zehenden von unerdenklich Jahr. Der W e i n Zehenden,
so ein Pfarrherr für sein Theil einzüchet: 1. Ringen Wingertli,
2. Kapf Weingarten, 3. Das Wingertlin im Grafort, 4. etwas in
Eckweiler
Item hat der P f a r r e r ein Haus und Krautgarten, auch Gueter.
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Item wie ein Nachpar W u n n , Weyd, Atzung, Kolz und alles was
ihm bedürftig. Item Klein Zehenden: Kampf, Rüeben, Linsen, Fenk,
Kirsch, Erbsen, Bonen, Kraut. Item Äpfel, Birnen, Nüssen, und
alle Frucht wie sie den Namen haben vor unerdenklich Jahr hero.
Item in der Kirchen Tauf- und Grabgelt, Beichtgelt, Opfer,
Iahrzeit Gelt.
Item soll I h n niemand strafen als ein Oberkeit, wo es nothwendig ist.
Item das Pfarrhaus in Tach und Küllung halten mit Kilfe der
Gemaind wie von Alters her, wie mir mein Kerr auferlegt hat zu tun.
Item gibt man ein P f u n d P f g . dem Kerr von Snlz Schirmgelt, auch verehrt man Ihm ein Fueder Stro.
Zue müssen sye allmenklichen, daß von unerdenklich J a r von
frommen Lüten die P f r u n d Eschenz von Kerr zue Schellenberg
kombt und ietz hat das Gottzhaus Pfevers als es ist befreyt von
dem Pabst hero anno Domini .332.
(Auszug aus dem uralten Pergament-Ürbar.)
I m Jahre 1570 wurde eine neue Teilung des Zehent Gebietes
zwischen den Klöstern S t . Luzi uud P f ä f e r s vorgenommen. ( S . Jahrbuch 1923 Gesch. v. Bendern S . 51.)
P f a r r e r Wolfsperger machte i . I . 1579 eine Zusammenstellung
des Einkommens des P f a r r e r s von Eschen. Darnach bezog er von
16 kleineren und größeren Gütern circa 40 Viertel Waizen und
Kerner und 14 P f u n d P f g . Z i n s ; überdies hatte er einen großen
Weinberg mit 14 Beeten. Dazu kam noch das Erträgnis des Zehnten
aus mehreren Feldern. Der Besitzstand war: 1 Weingarten, 7 Aecker,
3 Widum, I Wiese, 2 Britschen zu Nendeln, 3 Britschen in EschenA u f geschehene Reklamation der gräflichen Verwaltung trat
i. I . 1642 der Abt B e d a derselben die Kälfte des Neugereutzehnten ab; doch müsse der Kloster-Ammann bei der Teilung mitwirken.
Aber schon im Jahre 1649 verkaufte der Graf diesen Neugereutzehnten an das Kloster.
I m Jahre 1647 schrieb der Landvogt Jakob Sandholzer von
Zundersberg dem Abt, er habe an die 8000 Thaler Brandsteuer,
die das Land an die Schweden zu zahlen habe und die auf die B e sitzungen umgelegt wurden, 60 Thaler bis in 6 Tagen zu entrichten.
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I m Jahre 1654 verfaßte der damalige P f a r r e r Pater Karl
Widmann aus den alten Briefen und Akten ein neues Arbar das
das Gericht auf Rofenberg bestätigte. Die Bestätigungsurkunde
lautet so:
„Ich Iodokus Thöny", der Zeit Landammann und Richter
der Herrschaft Schellenberg, bekhene öffentlich u. thue kund allermeniglich
mit diesem Briefe, daß als ahn statt und in Nammen des Hochgebohrenen Herrn, Herrn Francisci Wilhelmi Grafens zu Hochen
E.nbs, Vaduz und Gallara, Herr zu Schellenberg, der Churfürstl.
D h l . in Bayern und Erzfürstl. D h l . zu Oesterreich Cammerer und
Meines gnädigen Grafen und Herrn — Ich an heut dato offenen
verbannen Gastgericht gehalten hab, daß von mir und meinen B e y sitzern erschienen ist, der wohlerwürdig Geistlich und Hochgelehrte
Herr Pater K a r l Widmann, Conventual des freyen fürstl. Gotteshaus Pfefers und derzeit Vicarius der P f a r r p f r u n d zu Eschen,
dessen rechtmäßiger Collator vorherermeltes Gotteshaus zu sein erkennt wird, als Kleger an einem Contra etwelche hinderstellige Zinsleut daselbsten Beklagten andern theils. And nach demme uns vorwohlermelter Herr Kleger nach Form Rechtens mit Fürsprecher
und Beystand versehe«, hat E r sürbringen lassen, welcher gestalten durch verenderung der Zeit, der Personen und Pfarrherren,
auch theils durch Hinlässigkeit und nachsechung der Kirchen Pflegern
und Vögten die Geistliche und Pfarrliche ein Kommen, welche mehr
thail ahn gelt und waizen bestehen, der wohl ernannten P f a r r e zu
merklichem schaden geschwächt und distrahiert worden. A u s diesen
und anderen Arsachen auch zu Vorkommung größeren schadens und
streitigkeiten, E r , Herr Kleger, alle Arbarien, Iahrzeit Bücher, Rodel,
Auszüge, B r i e f und Documente durch zu gründen genöthiget worden,
und die darinnen befundene rechtmassige Z ü n s , Rent, gülten sambt
ihren underpfanden (weilen Selbige sehr altund umb etwas obskur) zu
Vorkommung ferner Künftiger Streitigkeiten selbige in andern darzu verordnete authentische Rodel zu schreiben und aus zu ziechen,
welche dann heut dato von Ihme, Herrn Kleger, mir Richter und
einem Ehrsamen Gericht zu revittieren vorgelegt worden. Nach demme
dann wir alle sachen bester maßen wohl durch gesechen und zu gueter
Consideration gebracht, hab ich sambt einem Ehrsamen Gericht darüber nichts anderes erkennen und sprechen kiinden, als daß die Ans
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vorgelegte Rödel, Briefe und Sigel die P f a r r S t . M a r t i n i zu
Eschen, gemein Iahrzeit, Spend, Ewig lischt und Testamenten betreffende fürterhin ohn disputierlich in Ihren besten Kreften sein
und verbleiben sollen. Lieber welches alles begehret oftgemelter Kerr
Kleger dessen B r i e f und Sigel ihnen mit zu theilen, die auf mein
Richter abermalen beschechen Limbfrag mit Llrtel und Recht dem
selben zu geben erkennt worden. Dessen alles wie oblaut zu mehrer
Llrkund und mehrer Befestigung hab ich anfangs benennter Nichter
mein eigen Insigel (doch mir, meinen Erben, und dem Gericht ohne
schaden) öffentlich Herfür getruckt auf disem brief, der geben ist auf
Raufenberg den zwölften M o n a t s tag Ienner I m Sechzenhundert
fünfzig vier Jahr."
D a s Kloster P f ä f e r s stellte an einen jeweiligen P f a r r e r von
Eschen folgende Forderungen (Dat. 4. N o v . 1660): Außer der pflichtmäßigen Seelsorge hat er 1. E r soll sich auf dem hergebrachten
Pfarreinkommen begnügen und keinen Anspruch auf den Neugereutzehnten machen, den das Kloster vom Grafen von Vaduz gekauft
hat. 2. E r soll die Güter, Kaus und K o s in baulichen Ehren erhalten.
3. F ü r den kleinen Zehnten in Nendeln soll er dem Kloster jährlich
einen halben Gulden entrichten. 4. F ü r das Erbrecht soll er auf
eine ihm bestimmte Zeit 200 fl R . W . und f ü r die Bibliothek ein
schönes Werk zu zahlen schuldig sein, und 5. Wegen der „ersten
Früchte," so ?. K a r l sel. auf 15 Jahr mit 20 Dukaten ausgerichtet
und aber noch 7 Jahre restieren, wird Kerr Parrherr sein gebührenden
Anteil auch erstatten.
Nach einem Einkommenverzeichnis vom Jahre 1665 bezog der
Pfarrherr aus dem Pachtzins seiner P f r u n d g ü t e r 88 fl., überdies
10 fl Kapitalzinse und 6 Schüssel Korn, und das Erträgnis des Weinberges und des Zehnten.
D a sich wegen der beiden Zehentgebiete der Klöster S t . Luzi
und P f ä f e r s im Laufe der Zeit wegen Abgang der Geschlechter und
Kulturänderung Unsicherheiten ergaben, wurde zwischen den P f a r r e r n
von Eschen und Bendern ?. K a r l Widmann und ? . Bonaventura
Schalk i. I . 1649 eine neue Vereinbarung getroffen unter Mitwirkung
der Ammänner Kans Kopp und Adam Oehri und anderer. Die
Teilung wnrde ratifiziert von Fürstabt Bonifatius von P f ä f e r s und
und von A b t Adelbert von Noggenburg und S t . Luzi.
(Original mit unverletzten Siegeln vorhanden.)
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I n Triesen besaß P f ä f e r s 3 Güter, von denen es 400 Eier
als jährlichen Zins bezog. A m 13. M ä r z 1696 hat ? . Statthalter
Fintan Leonhart im Beisein des Hans Jakob Widrigs diese Lehenäcker, sa man nennt die Aieräcker, zu Triesen aufgenommen. S i e
wurden später um 166 fl verkauft.
I m Oktober 1698 berichtete der P f a r r e r Rudolf Attinger an
den P f ä f e r s e r Kanzler, die Ruggeller hätten trotz seiner Einsprache
die Zehe»ttrauben nach Ruggell abgeführt. E r habe sich darob beim
Oberamtmann beklagt, aber von ihm die Antwort erhalten, weil die
Abführung der Trauben eine alte Aebung sei, lasse sich nichts dagegen machen. Aebrigens werde diese Herrschaft nächstens von dem
Fürsten von Liechtenstein gekauft werden, was eine Neugestaltung
der Dinge bringen werde, wodurch auch dem Willen des Pfarrers
willfahrt werden dürfte. Schon vorher hatte der A b t selbst an das
Vaduzer Oberamt eiue bezügliche Beschwerde gerichtet mit dem
Ersuchen, den Nuggellern zu befehle», daß sie die aus dem Gebiet
von Eschen stammenden Zehenttranben bei der Weinlese schon abgeben, damit sie nicht wieder von Ruggell geholt werden müssen. M i t
den nach Feldkirch gehenden Zehenttrauben werde es ja auch so gehalten. Die Antwort des Oberamtes ist im B r i e f Attingers enthalten.
I m Jahre 1699 war die Herrschaft Schellenberg in den Besitz
des fürstlichen Hauses Liechtenstein übergegangen. D a beeilte sich der
A b t von P f ä f e r s dem neuen Landesherrn durch dessen Oberamtmann Johann Franz Bauer zu gratulieren. E r übersandte diesem
Beamten zwei Käse als P r ä s e n t und brachte ihm die Bitte vor
bezüglich der Ruggeller Zehenttrauben. Nicht mit Anrecht wird auf
den begründeten Verdacht der Anehrlichkeit und des Schadens des
Klosters hingewiesen.
D a um 1710 zuerst Türken im großen Amfang angebant wurde,
verweigerten die Eschner die Entrichtung des Zehnten von dieser
Frucht. D a s Vaduzer Oberamt verpflichtete sie aber dazu, weil der
Türken eine Frucht sei, die in den Ofen gebracht und gebacken werde
und auch überall der Zehentabgabe unterliege ( M ä r z 1713).
A l s i. I . 1718 dem Kloster durch das Vaduzer Oberamt der
Novalzeheut abgesprochen und die betreffenden Früchte mit Beschlag
belegt wurden, wehrte sich der Abt dagegen, da er den Novalzehnte»
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vom Grafen, von Kohenems gekauft habe, wofür er den Kaufbrief
vorweisen könne.
tk'-.x.c. ZZ Pfäf. Arch.)
I m Körnung 1732 kam zwischen der Gemeinde Eschen und
dem Pfarrer Statthalter eine Verständigung zustande über BeHolzung und Unterhaltung des Pfrundhauses. A m sich in Sachen gründlich zu unterrichten gingen die Nichter und Gemeindevögte von
Eschen und Gamprin nach P f ä f e r s und ersuchten den A b t Ambrosius um gründliche Erläuterung der Pfrundrechte und Ausfolgung
des Arbariums. Dieses wurde ihnen mitgegeben und eingesehen.
Darauf fragten sie den P f a r r e r , ob er auch Streumahd und Niedteilung fordere. E r antwortete, er sei dessen einesteils nicht bedürftig,
cmdernteils enthalte das Arbar nichts davon. E r könne es also auch
nicht fordern. M a n einigte sich dann dahin: l . Der P f a r r e r hat
wie ein anderer Nachbar, wie von jeher, W u n n , W e i d , Atzung,
Trib, Trab und Kolzung. Dies alles aber zu verstehen sein solle,
was zu dem Pfrundhaus, den Stallungen und Zäunen ihm nötig
ist, desgleichen die Atzung für soviel Vieh, als er von seinen Gütern
wintern kann.
D a die Eschner auch im Maurer W a l d das Kolzrecht hatten,
wollte auch der P f a r r e r dort für sich Holz schlagen lassen, aber die
Maurer gestatteten das nicht. D a s Holzungsrecht im ihrem W a l d
hätten nur die Eschner B ü r g e r und diese hätten kein Recht jemand
anderem ein solches Recht im Maurer W a l d zu geben. Der P f a r r e r
? . Hermann Heege wandte sich nun beschwerdefllhrend an das Oberamt; aber dieses wies ihn ab. I n seiner zweiten Eingabe an das
Oberamt (im M ä r z 1732) begründete der P f a r r e r abermals seine
Ansprüche auf Grund des Vergleichs von 1732, worauf die Maurer
in weitläufiger Widerlegung antworteten. Ebenso eingehend und sehr
geschickt wies P f a r r e r Heege die Maurer Eingabe zurück, welche
letztere sich besonders darauf stützt, der P f a r r e r von Eschen sei kein
Gemeindsmann von Eschen, habe also kein Holzrecht in Mauren
und seine Vorgänger hätten nie Holz daselbst schlagen lassen sür
ihre Gebäude. Auch sei der Vergleich von 1732 obrigkeitlich nie
ratifiziert worden. I n der Replik weist der P f a r r e r aus das seinerzeit von den Herren v. Brandts bestätigte Arbarium der P f a r r pfründe hin, welches besagt, daß der P f a r r e r wie ein anderer Nachbar
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(Bürger) bezüglich der Gemeinderechte zu behandeln sei, daß diese
Rechte nie beanstandet worden seien; daß durch Nichtgebrauch ein
Gemeinderecht nicht verloren gehen könne.
Das Oberamt verweigerte die Ratifikation des Eschner Llrbars,
erklärte den Vergleich von !7Z2 sür null und nichtig und wies den
P f a r r e r mit seiner Beschwerde rundweg ab (13. N o v . 1732). N u n
appellierte der P f a r r e r an den Fürsten. Dieser befahl Revision des
Llrteils und schickte einen Kommissar zur Untersuchung der Sache.
I n dem Berichte des Pfarrers an den Kommissar wurden alle schon
bekannten Gründe wiederholt und der Landvogt Keller in arger
Weise wegen seines parteiischen Verhaltens angeklagt. Wenn diese
Angaben richtig waren, kann dieser Beamte von krasser Parteilichkeit nicht freigesprochen werden. Alle Llrbarien und Briefe des
Pfarrers blieben von ihm unbeaä,tet; er empfahl denen von Mauren
seinen Vetter in Feldkirch als Vertreter und erklärte zum voraus,
daß dieser den P r o z e ß gewinnen werde.
Lieber das Endurteil liegt kein Akt vor, aber wahrscheinlich
entsprach dasselbe dem Gutachten des fürstlichen Verwalters, welcher
schrieb: „Die BeHolzung zu dem P f a r r h o f und Pfarrstadl konkurrierend solle die ermalte Gemeind Mauren das benötigte Bauholz
auf beschehenes Anlangen zu diesem P f a r r h o f und Stadel, (sonsten
aber zu keinem Gebäu), auch umb so weniger versagen können, als
die Gemeind Mauren kraft Vertrags von 1425 einem jeden Gemeindsmann zu Eschen solches zu geben schuldig ist, Kerr P f a r r e r auch
für einen der gleichen nicht nur erkennet wird, sondern vi urbarii
1555 schon gleich ein anderer Nachbar war und W a i d , BeHolzung
zu genießen gehabt hat, solches also wie ein anderer Gemeindsmann
im F a l l der N o t zu genießen haben solle. Die Kosten sollen gegen
einander aufgehebt sein, wie solche ein jeder T e i l an sich selbsten habe."
V.
Ein Streit um den Vorrang.
(kssc. 25 P f a f . Arch.)
Jahre I72Z erhob sich zwischen den Pfarrherren von Eschen
und Bendern ein Streit über den Vorrang bei öffentlichen gemeinsamen Bittgängen nach S t . Korneli und Rankweil.
D a 70 Jahre lang die Psarrer von Eschen Weltpriester gewesen
waren, hatten die Prämonstratenser zu Bendern ohne Widerspruch den
Vortritt. Sie hielten in S t . Korneli und Rankweil die kirchlichen
Funktionen. A l s aber im Jahre 1722 der P f ä f e r s e r Pater Ildefons
Brandenberg Psarrer in Eschen wurde, forderte er als Vertreter der
fürstlichen Abtei P f ä f e r s dieses Ehrenrecht. D a dies die Patres
von S t . Luzi nicht zugaben, begann der Streit.
Der Benderer P f a r r e r ?. Marianus (später Abt) trat dem
Eschner aus Höflichkeit beim Bittgang nach Rankweil den Vortritt ab;
sein Nachfolger ?. Makarius tat dies auch einigemal, dann aber nicht
mehr, um kein Gewohnheitsrecht entstehen zu lassen. Eine Zusammenkunft beider Aebte in Bendern brachte keine Einigung. Daher wandte
sich P f ä f e r s an den päpstlichen Nuntius in Luzern. Der A b t von
P f ä f e r s entschuldigte sich in seinem Klagelibell, daß dieser Handel
allerdings der Demut nicht entspreche, die Ordensmänner an den
Tag legen sollten; er wehre sich nur um ein Recht seines Klosters.
Nach früherem brüderlichem Frieden sei jetzt durch den Benderer
Pater Streit entstanden, der zum öffentlichen Aergernis führen werde;
der Benediktinerorden sei älter als der Prämonstratenserorden, der
A b t von P f ä f e r s sei Fürst des Reiches, Eschen sei der Hauptort der Herrschaft Schellenberg und Sitz des Gerichtes gewesen u. s. w.
S t . Luzi wollte die Sache im Frieden beigelegt haben. E s vermöge nicht einen kostspieligen P r o z e ß zu führen. S t . Luzi sei ja
immer im Besitze des Vorranges gewesen und auch es habe die
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Pflicht st ine Rechte zu wahren. Wenn das Kloster dieses Ehrenrecht aufgäbe, würden die Benderer sich dagegen wehren. Gerichtshändel schicken sich nicht für Ordensmänner. Der Abt von S t . Luzi
stellt dann den Antrag, die Entscheidung dem Bischos von Chur zu
übertrage» und schlägt vor: Der P f a r r e r von Bendern soll den
Vorrang haben bei Prozessionen, in allen anderen Fällen aber der
Pfarrer von Eschen.
Aber P f ä f e r s ging nicht darauf ein. E s stehe in solchen Dingen
nicht unter dem Bischof. Die Brandiser Arkunden beweisen, daß
Eschen vor Bendern den Vorrang gehabt habe.
Unterdessen war der S t . Iosephstag I72Z gekommen. D a machte
der Pater von Bendern mit seinen Leuten allein den Bittgang nach
Rankweil, ohne sich mit den anderen Pfarreien zu vereinigen, was
wieder Gegenstand gehässiger Anzeige beim Nuntius wurde. Der
Abt von S t . Luzi zog den Pater zur Verantwortung. Dieser entschuldigte sich mit der entschiedenen Forderung der Benderer, den
Bittgang allein zu machen, um allem Anliebsamen auszuweichen.
Der Dekan von Feldkirch nahm für Bendern, der P r i o r von
S t . Johann für Eschen Partei.
Die Vertreter der beiden Abteien (?. P a u l Gugelberg, Deka»
von P f ä f e r s und ?. Marianus Keiß, P r i o r von S t . Luzi) erschienen
also vor dein Nuntius in Luzern.
?. Marianus brachte das Zeugnis des Dekans von Feldkirch
mit, welches besagte, daß Bendern seit 76 Iahren immer den V o r tritt gehabt habe, weshalb der Sekretär des Nuntius sogleich erklärte,
also seien die von S t . Luzi im Besitze desselben. Der P f ä f e r s e r
Dekan aber hielt ihm das Schreiben des P r i o r s von S t . Johann
entgegen und sagte, was die Weltpriester in Eschen getan, gehe das
Kloster nichts an; die Patres aber hätten immer den Vorrang gehabt, und ob dem nicht eine arme Abtei (St. Luzi) einem Fürstabt
( P f ä f e r s ) nachstehen müsse? Der Dekan bewies sich als sehr gebildeten und gewandten M a n n . Der Nuntius empfing ihn aufs
Freundlichste, erklärte aber, mit dieser Sache lieber nicht belästigt zu
werden. Trotzdem der Dekan seine ganze Beredtsamkeit aufbot, sagte
ihm der Nuntius doch, in diesem Falle seien die von Bendern im
Besitze des Rechts und können nicht davon gedrängt werden. A n genehm wäre es ihm, wenn statt eines Gerichtsurteils ein freund-
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schaftliches Llebereinkommen erfolgte. D e r A b t v o n S t . Luzi verlange nur die Präcedenz bei den öffentlichen Prozessionen, in allen
übrigen Fällen überlasse er sie gerne den P f ä f e r s e r n . D e r N u n i i u s
möchte beantragen, daß die P a t r e s von B e n d e r n und Eschen abwechselnd den V o r t r i t t haben sollten. S o l l t e das nicht genehm sein,
dann sollen beide Klöster P r o k u r a t o r e n bestellen, die in Luzern wohnen,
um die Kosten des Aufenthaltes sich zu ersparen. D a m i t waren die
Vertreter der beiden Klöster zufrieden und kehrten fröhlich miteinander heim.
A b e r die Herren von S t . L u z i waren mit diesem Vorschlag
nicht einverstanden nnd so mußte der Prozeß begonnen werden.
E s ist nun interessant die Gründe zu erfahren, die jede der beiden
P a r t e i e n f ü r ihre Sache ins F e l d führte.
P f ä f e r s sandte ein Schreiben^) an den N u n t i u s
deutscher Üebersetzung folgende» W o r t l a u t hatte:
e i n , des i n
1. D e r A b t von P f ä f e r s ist schon seit mehr a l s 606 I a h r e n
Reichsfürst, dem v o r allen Neichsäbten von Rechtswegen die
Präcedenz gebührt, und bisher ohne jede Widerrede zugestanden
wurde, das umsomehr von dem A b t zu S t . L u z i , der weder
Reichsfürst ist, uoch irgend einer P r ä r o g a t i v e sich erfreut, gegen
dessen E i n f ü h r u n g und Benediktion selbst der V a t e r a b t v o n
Roggenburg feierlichen Protest eingelegt haben soll.**) Gewiß
diese P f ä f e r s gebührende Präcedenz würden Kaiser und R e i c h s fürsten nicht i n Z w e i f e l ziehen, oder einer gegenteiligen Sentenz
unterwerfen, lassen.
2. W e i l die Glieder an der P r ä r o g a t i v e ihres Hauptes teilnehmen,
was kein Rechtskundiger bestreiten w i r d , darum fordernsiev o r
den Religiösen von S t . Luzi den V o r r a n g .
Z. D a z u kommt der V o r r a n g und das A l t e r der P f a r r e i Eschen.
D e n n i m ältesten Llrbar unseres Klosters w i r d sie genannt
„ D i e P f a r r e i der Herren von Schellenberg", die seit unvordenklicher Zeit an das Pfäferser Kloster kam, wie das „Goldene
B u c h " , das in den Anfängen des Klosters geschrieben wurde
(bevor der Orden der Prämonstratenser vielleicht existierte) und
*) Sämtliche Akten dieses umfangreichen Fascikels sind in sehr gewandtem Latein abgefaßt.
") Der Abt Milo war vom Papste ernannt worden.
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durch die Autorität und Urkunden so vieler Kaiser und höchster Herren bestätigt worden ist, die Eschener P f a r r e i dem
Kloster zuschrieb. Ist sie also nicht die älteste? Während im
Gegenteil die Benderer P f a r r e i nur Erbe eines adeligen
Herrn gewesen ist, in bekannter Zeit dem Kloster S t . Luzi
geschenkt. S o kann man kaum glauben, daß ein Privatmann
in der Herrschaft eines anderen die erste Kirche besessen habe.
And wenn auch einer oder der andere Herr von Schellenberg
bei den Benderern begraben worden, was folgt daraus? Haben
nicht oft höchste Herrschaften ihre Begräbnis in einfachen
Kapellen? D a ß Eschen die erste P f a r r e i sei, das beweisen
Heller als das Licht das Gerichtshaus, die Fahne, das Archiv,
der Galgen u. s. w. was alles in Eschen vorhanden ist.
4. Ferner der ununterbrochene Besitz der Präcedenz, gegen den
ein legitimer Akt ewig nicht aufgewiesen werden kann. Jeder
Pater von P f ä f e r s , der als P f a r r e r angestellt war, hatte
ruhig dieselbe und man muß sich wundern, daß das in Zweifel gezogen werden kann, da selbst die Benderer Vikare, wie
?. M a r i a n u s und der jetzige ?. Makarius mit dem ganzen Volke
bezeugen müssen, daß sie unseren?. Cölestin und
Ildefons
die Präcedenz zugestanden haben. M a n tritt nicht mehr ab, als
man hat.
(Es wird dann erwähnt, daß?. Makarius bei einer Einladung
auf dem Schloß den Platz zur Rechten des Landvogts sich „usurpiert"
und mit dem Kreuz allein den Bittgang nach Rankweil gemacht habe
zum Aergernis des Volkes).
5. Wenn unsere Vikare aus dem Weltklerus bisweilen den Patres
von Bendern den Vortritt ließen, geschah dies aus Höflichkeit,
wie der P f a r r e r von Mauren bezeugt.
Schließlich werden noch einige Aussprüche von Rechtslehrern
ins Feld geführt, hie über Präcedenz handeln, und schließt mit der
Behauptung, kein Richter könne gegen P f ä f e r s entscheiden.
Die Schreiben von P f ä f e r s sind sehr schmeichelhaft f ü r die N u n tiatur abgefaßt und die Patres von S t . Luzi werden als ungehorsam
angeschwärzt. Die Briefe gingen durch Extraboten nach Luzern.
Der ?. Ildefons Brandenberg (Pfarrer in Eschen) sandte nun
auch seinerseits eine lange, vom P r i o r in S t . Johann in Feldkirch
verfaßte Supplik ein, in der die f ü r P f ä f e r s sprechenden Motive
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69
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in 8 Nummern zusammengefaßt sind. Gesagt wird unter anderem
auch, es komme nicht auf die Pfarreien, sondern auf die Person der
P f a r r e r an. S o sei Tosters eine viel jüngere P f a r r e i als Tisis;
aber dennoch habe der P f a r r e r von Tosters den Vortritt vor dem
von Tisis, weil er Kanonikus von Chur sei. Üebrigens sei es gar
nicht wahr, daß Bendern älter als Eschen sei.. Zwar behaupten die
Benderer Bauern, ihr Kreuz sei immer voran gegangen, aber das
komme auf die K r a f t des Fahnenträgers an I Eschen sei der älteste
Ort des Anterlandes, daher der Name Eschnerberg. Der Amstand,
daß einer oder der andere Kerr von Schellenberg in der Kirche von
Bendern sich begraben ließ, beweise nichts f ü r deren V o r r a n g ; die
kaiserliche Familie in Wien habe ihre Grabstätte in der armen
Kapuzinerkirche. W a n n die Expositi von Eschen bisweilen den
Patres von Bendern den Vortritt überlassen haben, wenn sie zugleich Statthalter waren, welcher Titel große Figur machte, so sei
das Neligosen gegenüber hierzulande Brauch, reine Höflichkeit, von
den Benderer Vikaren auf Kosten des Klosters durch viele I a u ß e n
hinreichend wett gemacht. Eigentliche P f a r r e r seien in Eschen der
Fürstabt von P f ä f e r s , in Bendern der „sogenannte" A b t von
S t . Luzi ; würden diese einmal in eigener Person diese Pfarreien
verwalten, dann würde doch der Fürstabt dem einfachen A b t vorangehen. Zn Balzers sei ein Doktor theol. P f a r r e r und Balzers eine
herzogliche P f a r r e i ; dennoch gehe der P f a r r e r von Schaan, weil er
Kanonikus von Chur ist, dem von Balzers voran. Der P f ä f e r s e r
Pater sei wirklicher P f a r r e r und Administrator in Eschen trotz der
Zeugnisse, welche der Benderer vom liechtensteinischen A m t und dem
Dekan von Feldkirch erbettelt habe. Gegen den letzteren, als dem
Kloster P f ä f e r s feindlich gesinnt, wird protestiert, ebenso gegen die
Zeugnisse von Chur. Der Nuntius möge also dem Benderer strenge
verbieten, dem Eschner den Vorrang zu verweigern sowohl in der
Kirche als außer derselben. Auch die liechtensteinischen Beamten
kennen die Sache nicht und seien nicht zu hören. P f ä f e r s stellte nun
einen bei der Nunriatur tätigen geistlichen Herrn Sidler als seinen
Prokurator auf. Dieser übersandte die Eingaben des Klosters
S t . Luzi zur Einsicht nach P f ä f e r s .
S t . L u z i schrieb an die Nuntiatur:
e
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70
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„Die Abtei S t . Luzi, Prämonstratenser Ordens erhielt die
P f a r r e i Bendern durch Schenkung eines Herrn v. Limpach ums
Jahr N94; sie wurde ihr inkorporiert mit allen Rechten und P r i v i legien. Z u diesen zählte das Recht der Präcedenz bei den öffentlichen Prozessionen in Abhaltung des Gottesdienstes. J a der P f a r r e r
daselbst (ein Pater des Ordens) hatte nach dem Dekan und dem
Kämmerer in den Kapiteln den Platz. I n der Nähe ist die P f a r r e i
Eschen, dem Benediktinerkloster P f ä f e r s zugehörig, deren Rektor
sich die Prärogative in allen Akten und öffentlichen Prozessionen
anmaßt, in Abhaltung des Gottesdienstes, im Platz in den Kapiteln
und auch in Privatznsammenkünften. Dem widersetztsichder P f a r r e r
von Bendern. E s handelt sich also nicht um die Aebte der beiden
Klöster; der A b t von S t . Luzi tritt dem Fürsten von P f ä f e r s
gerne den Vortritt ab. E s handelt sich auch nicht um die beiden
Orden, welcher der größere sei. E s handelt sich auch nicht um die
beiden Klöster, welches das ältere sei. D i e Frage ist nur betreffend
die beiden Pfarrer bezüglich ihrer Pfarreien, welche P f a r r e i oder
Kirche die hervorragendere sei. W i r antworten, die Benderer Kirche
sei die bei weitem hervorragendere, deren Ursprung unbekannt ist.
Wenn es auch ungewiß wäre, wann sie an die Prämonstratenser
kam, so war sie doch schon vorher Pfarrkirche gewesen, ihr Alter
also unbekannt. Wenn man die Zahl der Pfarrkinder betrachtet,
müssen auch die Gegner zugeben, daß sie Eschen weit übertrifft. I n
Hinsicht auf die Vorzüge der Lage und der Gründer nimmt sie den
ersten Platz ein. Die P f a r r e Bendern war der Hauptort im ganzen
Territorium Schellenberg, dagegen ' die P f a r r e i Eschen der zweite
Ort. Gründer waren die Freiherren von Schellenberg und der Graf
Rüdiger von Limpach. D a s Gesagte bestätigen die liechtensteinische
Regierung und der Dekan des Kapitels Feldkirch. Somit ist der
Benderer seit undenklicher Zeit im Besitze des Vorranges. Also
nicht der Benderer will den P f ä f e r s e r verdrängen, sondern umgekehrt. Die Benderer Psarrkinder werden sich gegen den Eschner
Angreifer wehren." S t . Luzi konnte folgende Zeugnisse vorweisen:
l . Der Herr Joseph Seifrid, seit 43 Iahren Frühmesser in
Rankweil, bezeugt, daß er nie etwas anderes gesehen oder gehört habe, als daß der Benderer P f a r r e r immer die P r ä c e denz gehabt, die kirchlichen Funktionen gehalten habe.
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2. Der Konrad W e i ß , seit 37 Iahren Organist in Rankweil, bezeugt, daß der Pfarrherr von Bendern je und je bei der
Prozession das Salve Regina gesungen und das A m t gehalten habe.
3. D a s gleiche bezeugt der Meßmer Mathias Meyer, seit 23
Iahren Meßmer und Nachfolger seines Vaters.
4. Der P f a r r e r und Kanonikus Karder in Schaan schrieb an
den bischöfl. Kanzler Ioh. Alrich Hoop in Chur: „Soviel mir
bekannt und von niemand ehedem bestritten worden, ist die
P f a r r e i Bendern die erste am Schellenberg. Seit den 16
Iahren, da ich die P f a r r e i Schaan verwalte, sah ich mit
meinen Augen, daß der Benderer P f a r r e r bei den öffentlichen
Funktionen, Bittgängen (an denen auch die P f a r r e r von
Eschen und Mauren teilnahmen) den ersten R a n g eingenommen hat".
5. Der bischöfl. geistl. R a t D r . Summer, P f a r r e r in Nankweil,
bezeugt: E r habe die älteren geistlichen und weltlichen Herren
befragt, welcher der drei P f a r r e r am Feste des hl. Joseph
den Vorrang gehabt habe, und alle hätten einstimmig erklärt,
es habe seit unvordenklichen Iahren der „weiße Pater" von
Bendern den Vorzug gehabt und Oration und Amt gehalten.
(Der P f a r r e r Summer war erst seit Monaten in Rankweil.)
6. Der Landvogt Ioh. Christoph v. Benz schrieb an den P r ä laten von S t . Luzi: „Die löbliche Pfarrkirche zu Bendern
hat in sctilzus puKIicis und zwar in specis bei jeweiligen
Kreuzgängen nach M a r i ä Rankweil und Corneli vor denen
Psarrherren zu Eschen und Mauren ab immemorakili tempore den Vorgang gehabt. Kommt daher derseits um so mehrer
fremd vor, daß gedenket werden wolle, Hierinfalls eine Veränderung und Neuigkeit zu suchen und vorzunehmen, je mehrers
ein solches allein dahin angedeihen würde, derentwegen die
Untertanen nur in Uneinigkeit und hinter einander zu bringen.
And gleich wie 6e kacto der Ort Bendern als die älteste
P f a r r e in der alten sog. Schellenbergischen Herrschaft gehalten
wurdet, also könnten auch unsers gnädigsten Fürsten und Herren
als souverainen Landsfttrsten eine solche vorzunehmen gewilligte
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Novation änderst nit als einen Territorial-Eingriff ansehen,
mithin immer es gestatten, daß über dero Untertanen in der
gleichen Vortritt-Necht jemand andrer änderst zu disponieren,
und also bei denen öffentlichen Kreuzgängen die Untertanen
von Mauren oder Eschen denen von Bendern wider die uralte
Observanz eigenmächtig vorzuziehen sich unterstehen möchte,
gleich anch Höchstgnaden dieselben niemal gedenken dürfen."
Interessant ist der Bericht des P f ä f e r s e r Oekonomen ?. Cölestin
über den Bittgang nach Rankweil, als er P f a r r e r von Eschen war.
„Als man zur Kirche von Mauren kam, wo die drei Kreuze sich
den hl. Kuß gaben, sang man das Salve Regina. D a gab mir der
Rektor dieser Kirche die Ehre, die übrigen gewohnten Gebete zu
sagen, im Beisein des früheren Pfarrers von Bendern, des ? .
Marianus. Dann ging alles gemischt weiter. A l s man in Feldkirch
ankam, ging ich zwischen den beiden anderen Herren mitten durch
die Straßen der Stadt, erfreute mich der Ehre der Präcedenz.
Endlich in der Kirche von Rankweil sang ich das feierliche A m t
ohne Widerspruch von irgend einer Seite, ja im Einverständnis der
P f a r r e r von Bendern und Mauren. D a s Gleiche geschah bei einem
Bittgang nach Dux, als ?. Marianus P f r . in Bendern war."
Ohne Zweifel gab es auch anderswo Rangstreitigkeiten bei
Prozessionen, weshalb der Bischof .von Chur uuter dem 6. J u l i 1718
schon eine Verordnung Herausgab, wornach bei allen solchen kirchlichen Anlässen die Kanonici den Vorrang vor den anderen Pfarrern,
die P f a r r e r vor den Kaplänen haben, jüngere dein älteren nachstehen
sollten, damit kein ärgerlicher Zwist entstehe. Der Prokurator sür
P f ä f e r s schrieb, die Sache sei schwierig, weil sichere Beweise fehlen.
Sehr ins Gewicht falle das Attest des liechtenst. Oberamtes zu
Gunsten von S t . Luzi. Der Llmstand, daß in Eschen die Gerichtsstätte mit dem Galgen sich befinde, habe in dieser Sache keine B e deutung, auch nicht der fürstliche R a n g des Abtes von P f ä f e r s .
Schließlich müsse man sich zufrieden geben, wenn eine a l t e r n a t i v e
P r ä c e d e n z erreicht werde, oder eine salomonische Teilung der
Präcedenz in cnoro und in torc, (in und außer der Kirche, wie die
von S t . Luzi vorgeschlagen hatten). D a s mußte die P f ä f e r s e r schon
ziemlich bescheidener stimmen! Sie beklagten sich, daß alle ihre
Argumente beim kirchlichen Richter für Kinderspiel geachtet werden.
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Bemühend ist es zu lesen, wie die P f ä f e r s e r an den Schultheiß Füeler in Luzern schreiben konnten: „ W i r sind wegen eines
Präcedenzstreites vor die Nuntiatur gezogen worden", da doch
P f ä f e r s gegen die Bitte von S t . Luzi den Streit vor den Nuntius
brachte. Der Prokurator Sidler traute aber seiner Sache doch so
wenig, daß er den Pfäfersern riet, wenn die Sentenz ungünstig ausfalle, die Prozessionen mit den Eschnern a l l e i n zu halten am
Sonntag in der Oktav des S t . Iosefsfestes oder am Oktavtag, also
gerade das, was die Benderer taten und dadurch solchen Zorn verursachten! I n seiner Antwort drückte der Dekan den Wunsch auf
eine friedliche Abmachung aus. M i t ihm gehe
Makarius von
Bendern einig, nur der A b t von S t . Luzi widerstrebe. Sollte die
Sentenz für P f ä f e r s ungünstig ausfallen, würde es an den Papst
appellieren, zumal sein Kardinal seine Assistenz versprochen habe.
.Der Prokurator erwiderte, der A b t von S t . Luzi dränge auf
einen Spruch, da das Fest des hl. Josef in der N ä h e sei. D a die
Ausschließung eines von ihm beigebrachten Zeugen unmöglich sei,
das Alter der beiden Pfarreien nicht nachweisbar sei, und die übrigen f ü r Eschen beigebrachten Gründe nicht acceptiert wurden, empfehle sich die gütliche Verständigung im Sinne der Abwechslung
auf Grund des Alters oder der früheren Anstellung.
I n seiner Erwiderung macht der ? . Dekan die Bemerkung,
es habe ihm zwar einer in das Ohr geraunt, goldene P i l l e n erweichen die Kerzen; aber ferne sei es von uns, daß wir gegen
Gewissen und Kirchengesetz den Richter mit Gold erkaufen, oder
daß wir glaubten, er ließe sich kaufen. E s geschehe, was recht ist.
M a n gebe sich zufrieden, wenn die definitive Sentenz laute, die
P r ä c e d e n z habe der f r ü h e r a n g e s t e l l t e V i k a r . I n diesem
Falle werde der Eschner sie haben, der einige Tage vor ? . Makarius in Bendern angestellt worden sei.
Sidler berichtete unter dem 23. Febr. 1724, der Richter habe
entschieden, daß vorläufig am nächsten Iosefsfest der Pater von
Bendern die Funktion zu halten habe in Rankweil. Sidler rät an,
für diesen Tag einen Weltgeistlichen für Eschen zu gewinnen,
Endlich ließ sich auch der Sekretär der Nuntiatur hören. E r
wolle schrieb er, zur Beruhigung die Rechtslage erklären. „ I n un6 «
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serem Recht gibt es in Geltendmachung von Sachen und Rechten
eine zweifache Klage, eine Besihklage (possessorische) und eine petitorische, durch die ein Recht geltend gemacht werden will. Die erste
ist summarisch, srägt nicht nach dem Titel und es genügt zur Handhabung f ü r den Besitzenden zu sagen: Ich besitze, weil ich besitze;
wenn er nur nicht mit Gewalt, nicht geheim, nicht durch Bettel
das tut. W e i l daher das Kloster S t . Luzi genügend darüber belehrt
hat, und dagegen ihr ihm von euerem Kapitel kein Anrecht bezüglich
des Besitzes vorwerfen konntet, kann dessen Pfarrer die Handhabung (Präcedenz) nicht abgesprochen werden. Dieses Dekret über
die Ausübung hat keinen Einfluß auf das Petitorium, in welchem
gewöhnlich über die legitimen Titel, tiefere Forschung aus Arkunden,
Zeugen :c. zur Antersuchung gelangen. Daher geschieht es nicht
selten, daß man in der Besihfrage unterliegt, im Petitorischen
Sieger wird und umgekehrt. W a s den vorliegenden F a l l anbetreffe,
sei zu beachten: Damit der Eschuer Vikar dem von Bendern vorgehe, sind nicht das Alter des Ordens, die Auszeichnungen des
Klosters, sondern die frühere Stiftung und Errichtung der Pfarreien
maßgebend. Wenn das Kloster Pfäfers das f ü r sich beweisen kann,
ist seine Sache gerettet, wenn nicht, muß die älteste Gewohnheit
bewiesen werden, daß der Eschner Expösitus dem anderen vorgegangen sei und zugleich, um den Besitz des Benderers zu zerstören,
daß es in der Gegend Sitte sei, daß die Psarrer aus dem Weltklerus den Ordenspriestern nachgehen. Daraus kann geschlossen
werden, daß damals deshalb nur die Patres von Bendern den
Eschner Vikaren vorgingen, weil diese Weltpriester waren. E s müssen
aber die Angaben immer bewiesen werden.. Die Beweise werden
auch vom Kloster S t . Luzi verlangt, fehlen diese, und könnt auch
ihr nichts anderes beibringen, so muß der Richter nach seinem freien
Gutachten entscheiden. D a ß dieses Arteil auch nicht weniger als der
Gegenpartei günstig sei, dafür werde ich beim Auditor wirken. Euch
rate ich indessen, daß ihr, wenn bis zur nächsten Prozession der
Streit noch nicht entschieden sein sollte, f ü r diesen T a g einen Weltpriester nach Eschen schickt, damit ihr beim Volke nicht als unterlegen erscheinet. Anterdessen könnt ihr das verschaffen, was zu eurem
Siege dienlich sein wird. Der Auditor, dessen Gerechtigkeit, ja Liebe
zu eurem Moster ihr durchaus nicht bezweifeln dürft, wjrd die
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75 —
Dokumente mit aller AnParteilichkeit prüfen. W a s mich anbelangt,
stelle ich meine Dienste dem Fürstabt und deni Konvent zur Verfügung. Luzern 8. M ä r z 1724. Cajetan Lemer, Secretär."
Der Prokurator Sidler teilte am 17. M ä r z dem Dekan den
Tod des Papstes Jnnocenz XIII. mit, sttgt bei, er habe mit dem
Auditor wieder lange gestritten, aber keine günstige Sentenz erwirken
können, weil der Vertreter von S t . Luzi versprochen habe, Beweise
zu erbringen, daß S t . Luzi schon vor 70 Iahren die Präcedenz
gehabt habe, sogar schon zur Zeit, da die Abtei P f ä f e r s gefürstet
worden sei.
I n der Antwort betont der Dekan besonders den Amstand,
daß über Alter der P f a r r e i und deren Vorrang in alter Zeit auch
der von Bendern nichts beweisen könne. E r citiert dann Tschudi
und die Chronik von Stumpf, um das höhere Alter von Eschen zu
beweisen. Dort wird erzählt, daß die Estiönen in unserer'Gegend
in ältester Zeit gehaust und von ihnen der Ort Eschen und der
Berg Eschnerberg den Namen erhalten haben. Der Dekan fügt dem
noch bei, an der Kirchenpforte zu Eschen und auf dem uralten Kochaltare seien die Insignien der Kerren von Schellenberg angebracht;
solches habe die Benderer Kirche nicht.
V o m Sekretär der Nuntiatur, dem der Dekan in einem Briefe
ein Goldstück beigelegt hatte, erhielt derselbe eine Zuschrift, die einen
indirekten Tadel für ihn enthielt. E r lasse sich durch Gold nicht von
seiner Pflicht abbringen, nehme keine solche Geschenke an, und habe
sich lange besonnen, ob er das Geld nicht wieder zurück schicken
sollte. N u r die Furcht, den Dekan zu beleidigen, habe ihn für diesmal bewögen, von der Zurückgabe abzusehen. Die Streitsache sei
immer noch in stsw cmo. Gegen die Argumente von S t . Luzi müsse
man nicht mit Worten streiten, sondern mit Tatsachen. Der Abt
von S t . Luzi habe dem Auditor wieder neue Argumente überreicht,
aber alles bisher von den Parteien vorgebrachte beweise nichts mit
Sicherheit. M a n schöpfe ja keinen Verdacht gegen den Auditor, der
sich strenge an seine juridischen Vorschriften halte. Auch er, der
Sekretär, müsse dem Abt von S t . Luzi dje Possession zugestehen.
P f ä f e r s gab die Sache noch nicht verloren und brachte vielmehr neue Zeugnisse vor. Der P r i o r von S t . Johann in Feldkirch
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7b
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mußte bezeugen, daß die Beamten in Vaduz gegen den Pater in
Eschen wegen eines früheren Streites voreingenommen seien.
Der Adam Allgäuer des Gerichtes in Eschen, der regierende
Landammann Jakob Marxer in Bendern und der Alt-Landammann
Andreas Marxer in Mauren mußten bestätigen, daß von „unerdenklichen Iahren her" in der P f a r r e Eschen die Landesfahne etc.
verwahrt werde, „Stock und Galgen sich befinden, allwo auch unser
Zeit viele seindt justifiziert worden, dahero auch alle Einwohner zu
Eschen, Bendern und M u h r a gemainlich Eschnerberger genannt
werden. Lind haben wir niemahlen gehört, daß Bendern solle vornemmer sein als Eschen. Aktum zu M u h r a 5. A p r i l 1724."
Dasselbe bezeugte auch Jakob Fehr zu Ruggell uud Ferdinand Marxer von Eschen.
Der Joseph Leonhard Betschart, jetzt P f ä f e r s e r R a t und
Kanzler, früher Administrationsrat und Landvogt zu Vaduz, gab
eine Erklärung ab über das geschichtliche Verhältnis zwischen den beiden
Herrschaften Schellenberg und Vaduz und deren Erwerbung durch
die Fürsten von Liechtenstein.
D a s waren alles Sachen, die f ü r das Arteil in vorliegendem
Streite wenig oder gar nicht ins Gewicht fielen. Endlich am 1. J u l i
1724 kam vom Nuntius folgendes A r t e i l . I n der Streitsache
zwischen dem Fürstabt von P f ä f e r s und dem Abt von S t . Luzi
in Betreff der Präcedenz bei öffentlichen Prozessionen und anderen
kirchlichen Funktionen, die von deren Vikaren d. h. ihren RegularPfarrern in Bendern und Eschen gehalten werden, entscheiden wir
definitiv, daß diese Präcedenz in Zukunft jenem Regularpfarrer gebühre, der f r ü h e r e r w ä h l t u n d i n sein A m t eingesetzt
w o r d e n ist. Die Arkunde verfaßte der Auditor G r a f I o h . B p t .
Luzius und wurde in Chur publiziert vom Kanzler der Nuntiatur
Ioh. B p t . Castorius. S o endete der Streit zu Gunsten keiner der
beiden Parteien, aber nach unseren heutigen Begriffen durch einen
gerechten Spruch in einer an sich einfältigen Sache.
H o c h a l t a r der neue» Pfarrkirche,
Kapelle auf Rofenberg.
VI.
Zur Geschichte der Pfarrkirche.
^<Venn wir auch aus der ältesten Zeit über P f a r r e i und
Kirche von Eschen keine andere Nachricht haben, als daß sie i . I .
83! im Besitze des Klosters P f ä f e r s waren, so läßt schon d e r ! l m stand, daß S t . Martinus zum P a t r o n derselben gewählt worden ist,
auf das hohe Alter derselben schließen. Der hl. M a r t i n u s starb im
Jahre 370 als Bischof von Tours in Frankreich. A u s den Klöstern,
die er gründete, gingen viele Missionäre hervor, von denen manche
auch nach Alemannien und in unsere Gegend kamen. Daher die ältesten Kirchen am Oberrhein dem hl. Martinus geweiht sind. D a in
diesen Klöstern später die Ordensregel des hl. Benedikt eingeführt
wurde. Pflegten die Benediktiner ihren Kirchen den hl. Martinus
zum P a t r o n zu geben. S o hat z. B . das uralte Kloster Disentis
diesen Patron und ca. 20 Kirchen im B i s t u m Chur. S o weist
uns auch dieser Umstand auf das hohe Alter der Eschner Kirche
und die Zugehörigkeit derselben zum Benediktiner Kloster P f ä f e r s hin.
I m weiteren berichtet ?. Meinrad G y r :
„ W e n n auch nicht geleugnet werden kann, daß nicht bisweilen
Aebte und Kapitularen von P f ä f e r s als Pfarrherren zu Eschen der
Pfarrkirche daselbst, weil sie höchst arm war und noch ist, aus Gutherzigkeit Geschenke an Paramenten oder auch an Geld machten,
so zeigen doch Struktur und Bauart der Kirche selbst, ihre ärmliche
Ausstattung und folgende geschichtliche Daten, daß das Kloster
P f ä f e r s keine rechtlichen Verpflichtungen hatte, zum B a u oder
Unterhalt derselben etwas beizutragen.
I m Jahre 1438 ward die Pfarrkirche erweitert und verlängert
von Grund auf, und im nächsten Jahre auch der Chor gebaut.
N u n heißt es im alten Iahrzeitbuch „hat die Kirche zu Eschen nit
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78
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vor, daß man den B a u möcht vollbringen, und mnßt man der Kirche
Gut angriffen, Weizen, Gelt, und Pfenniggelt, das biderb Lüt dem
guten Kerrn S t . Martino hettend durch ihr Seelenheil willen geordnet und geschaffet." B e i diesem wichtigen B a u der Pfarrkirche
geschieht des Klosters keine Erwähnung.
Im Jahre 1651 wnrde die Kirche renoviert, der Choraltar und
ein Seitenaltar ganz neu hergestellt für 546 f l . , welches alles aus
milden Beiträgen der Pfarrangehörigen bestritten wurde, wie es die
Bruderschaftsverzeichnisse nachweisen. V o m Kloster wird nirgends
etwas gemeldet.
Diese Renovation muß Ende 16Z9 geschehen sein; denn es
liegt eine Pergamenturkunde vor mit dem bischöflichen Siegel, welche
besagt, daß der Bischof Johannes am 11. Jänner 1640 in der
Pfarrkirche zu Eschen drei Altäre konsekriert habe, den Kochaltar*)
zu Ehren der Gottesmutter, des hl. Martinus, des Apostels Iakobus
und des hl. Stephanus; den rechten Seitenaltar zu Ehren der drei
Könige, den linken zu Ehren der hl. Katharina. Das Kirchweihfest
wurde auf den zweiten Sonntag nach Dreikönigen festgesetzt.
Der Kochaltar, dessen B i l d wir an der Spitze dieser Geschichte
bringen, und der leider aus Anlaß der Erbauung der neuen Kirche
veräußert wurde, war ein sehr schöner Barokaltar.*)
V o m 28. J u l i 1651 datiert die Rosenkranz-BruderschaftsUrkunde. A u f Bitten des Pfarrers (?. K a r l Widmann) stellte der
General des Dominikanerordens I. B . de M a r i n i s diese Urkunde
aus. Sie wurde unterschrieben vom Ordensprior in Chur und vom
Bischof Johannes.
Im Jahre 1716 ließen die Vertreter der Gemeinde ( B a u meister Ferd. Marxer, Rudolf Weier, Adam Allgäuer und des
Gotteshauses Ammann Jakob Oehri) durch den Glockengießer Franz
Joseph Felix in Feldkirch eine 11 Zentner schwere Glocke gießen
für 120 Gulden. A n „dem T a g , da der Glockengießer die Glocke
in den Turm liefern wird^ soll eine ehrsame Gemainde ihm auszahlen 70 fl. D a s Aebrige zu zahlen versprechen der Kerr B a u meister Ferd. M a r r e r und Adam Allgäuer aus zwei Termine mit
Weinmost. Kerentgegen soll der Glockengießer umb die Glocke B ü r g schaft thun und 1 Jahr und 3 Tag zuwarten."
*)Siehe Abbildung mitdem SchellenbergerWappen aufSeitel dieses Jahrbuches.
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79 —
I m Jahre 1756 starb der Kerr D r . Kopp, Kanonikus am
Kollegiatstift in Freising und früher bischöfl. Kanzler in Chur mit
Hinterlassung eines Testamentes, in dem er folgendes verfügte:
Seine Güter in Balzers und sein Kaus in Eschen sollen Eigentum
der vier Kirchen in Balzers (St. Nikolaus, S t . Peter, M a r i a h i l f
und S t . Anna) und der Pfarrkirche in Eschen zu gleichen Teilen
als ewiges Eigentum angehören. Jedoch sollen seine Erben (Kinder
seiner Schwestern) den Nutzgenuß aller dieser Güter bis in die vierte
Generation hinab haben. Seine Erben waren Basil und Kans J ö r g
Kelbert, Josef Steger namens seiner F r a u Franziska Kopp, die
eine Schwester des Erblassers war, und Ferdinand Kelbert (der damals in neapolitanischen Kriegsdiensten abwesend war. Sein Vogt
war Franz N i g g ) D a die Ausführung dieses Testamentes beiden
Teilen nicht praktisch schien, vereinbarten sich die betreffenden Kirchenpfleger mit den Erben vor dem Dekan Leo F r ö w i s , P f r . in Schaan,
dahin, daß die Erben diese Güter als Eigentum an sich ziehen, dieselben aber nach dem ausdrücklichen Willen des Erblassers niemals
aus ihrer Kand geben dürfen und an die Kirchen zu Balzers 120 fl.,
an die in Eschen 20 fl. ein für allemal zu zahlen hatten. Dieser
geistliche Kerr D r . Kopp war der Sohn des bekannten Landammanns
B a s i l Kopp in Balzers. Eine Tochter Antonia Dominika mit Namen
hatte i. I . 1715 einen Josef Kelbert in Eschen geheiratet; die eben
genannten Erben waren ihre Söhne. Sie starb im Wochenbett am
12. M ä r z 1728. I h r Sohn Basil erhielt ihres Vaters Taufnamen.
Aus dem allem geht hervor, daß die Kopp in Balzers aus Eschen
stammten. E i n Bruder des Testators war Pfarrer zu Keilsbrunn
bei Regensburg.
?. G y r berichtet weiter: „ I m Jahre 1760 wurde der Kirchturm neu gedeckt und die Kosten aus dem eigenen Vermögen der
Kirche mit 57 fl. 58 kr. bestritten.
Papst Klemens XIII. gewährte unter dem 17. Dez. 1766 f ü r
die Pfarrkirche S t . Martin den frommen Besuchern derselben nach
Empfang der hl. Sakramente einen vollkommenen Ablaß.
I m Jahre 1783 vermachten Joses Senti und seine Ehefrau
Anna Kasler nach ihrem Ableben der Kirche 200 fl. und für die
Schule 6V fl. Die Anna hatte schon vorher der Kirche und der
Schule je 40 fl. vermacht.
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I m Jahre 1793 hat man auf Konto der Kirche vier neue
Fenster im Chor machen lassen für 3 l f l . 26 kr.
I m Jahre 1794 wurde das Vorzeichen gebaut, wofür die
Kirche den Zimmerleuten 38 fl. 30 kr. bezahlte. Dazu wurden an
milden Beiträgen 29 fl. 11 kr. gesammelt. Die Gemeinde bezahlte
1700 Dachziegel, 15 Kohlziegel und ein F a ß Kalk. D a s Kloster
wird nirgends erwähnt.
Anno 1806 ist die Kirchenuhr durch Lorenz Kommer in B a n g s
repariert worden. „Die Uhr muß tadellos laufen und ein Jahr zur
Probe gehen und der Uhrmacher bekommt 4V fl. E r hat alle Jahre
die Uhr zu putzen, wofür er nebst Verköstigung 1 fl. 22 kr. von der
Gemeinde erhält."
I m Jahre 1808 gestattete der Fürstbischof K a r l Rudolph dem
P f a r r e r ? . Kelbling im Eschnerfeld zwei Kruzifixe aufzurichten, und
gewährte denen, die vor denselben reumütig beten, einen Ablaß von
40 Tagen.
I m gleichen Jahre wurde ein Kerz-Iesu-Bild in. der Kirche
angebracht. Der Fürstbischof gewährte denen, welche nach Empfang
der hl. Sakramente an den Monatsonntagen und am Freitag nach
der Oktav von Fronleichnam vor dem B i l d e beten, einen vollkommenen Ablaß und an allen Tagen einen solchen von 100 Tagen.
? . G y r berichtet weiter:
„Schon lange war die Sakristei der Kirche einem Kerker ähnlich, zu klein, eng und dunkel. Deswegen erkannte i . I . 1815 der
damalige P f a r r e r Basslius Kelbling die Notwendigkeit, eine neue,
geräumigere und heitere bauen zu lassen. D a die Pfarrkirche, wie
schon bemerkt worden, höchst arm war, so suchte er dieselbe mit
Auslagen zu verschonen und nahm hiezu die Güte der Gemeinde
und des Klosters in Anspruch. D a s letztere tat er um so eher, weil
der damalige liebenswürdige A b t Joseph sein persönlicher Freund
war, der oft gerne bei ihm in Eschen weilte. Durch inständiges
Bitten des K . P f a r r e r s gab die Gemeinde die Baumaterialien und
das Kloster bezahlte 111 fl. 44 kr. S o wurde die Sakristei anständig,
geräumig und heiter hergestellt.
I m Jahre 1821 wurde auf bittliches Ansuchen des K . P f a r r e r s
? . Meinrad G y r bei den Vorstehern der Gemeinde eine Renovation
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der seit längerer Zeit vernachläßigten und einer schwarzen Küche
ähnlichen Pfarrkirche vorgenommen. A u f eigenes Anerbieten, doch
beiderseitigen Rechten ohne Schaden, übernahm und bezahlte der
P f a r r e r die Renovation des Chores mit 10 fl., die Gemeinde jene
des Langhauses.
I m Jahre 1830 d. 18. A p r i l , als am weißen Sonntage, zwischen
3 und 4 Uhr nach M i t t a g schlug der Blitzstrahl während einem aus
Westen kommenden Ungewitter in den Thurm der Kirche, schleuderte
Kreuz und Knopf desselben herunter und zerschmetterte den ganzen
oberen Theil des Thurmes. Die Blitzmasse zertheilte sich glücklicherweise auf dem Knopfe. Der größere Theil derselben fuhr in die
Zeigerstangen der vor ein par Iahren von der Gemeinde neu angeschafften Thurmuhr und durch den eisernen Perpendikel quer durch
die Thurmmauer in die Kirche und vor dem S t . Katharinen-Altar
in den Boden. I n der Kirche wurden alle Fenster zersprengt, der
S t . Katharinen-Altar beinahe über den Kaufen geworfen und noch
Verschiedenes zertrümmert. E i n Theil dieses Blitzes fuhr bei dem
gleichen Altar durch die Mauer in die Sakristei hinein, sprang an
die eiserne und vergoldete Spitze eines Militär-Fahnens und zerfetzte denselben so, daß man von demselben auch nicht das kleinste
Stücklein mehr hätte brauchen können. Doch hatte man bei diesem
Unglück noch viele Ursache, Gott zu danken wegen Verhütung größeren Unglücks. Denn leicht hätte dieses Unglück während dem
öffentlichen Gottesdienste begegnen können, wo alsdann wahrscheinlich ein großer Theil der Gegenwärtigen tot in der Kirche geblieben
wären; denn wirklich waren während dem vor- und nachmittägigen
Gottesdienste Donnerwetter in der Nähe. Oder leicht hätte der Blitz
den Thurm anzünden können, dann wären, Kirche, Pfarrhaus und
vielleicht das halbe Dorf ein Raub der Flammen geworden. Ueberzeugt von der Güte Gottes, die sich auch bei Unglücksfällen noch
offenbarte, zeigte jeder Gemeindebürger die größte Bereitwilligkeit,
das beschädigte Gotteshaus so geschwind als möglich wieder in den
vorigen Stand zu stellen. Die Fenster waren in 8 Tagen wieder
eingeglaset. Das alte Turmkreuz und ein neuer kupferner Knopf
dazu wurden von Franz Josef Oehri, hiesigem Meßmer, neu vergoldet, der größere Theil der Turmrafen und die Kelmstange neu
hergestellt, so daß am 1. M ä r z das Kreuz von Meister Mathias
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Batliner von Ajpen aufgesteckt werden konnte. Der Thurm ward
ganz neu gedeckt. Zimmermeister arbeiteten an dem Thurm folgende:
Peter Häßler, Mathias Batliner, Michael Fehr und I o h . Kranz,
alle Gemeindebürger von Eschen.
S o bereitwillig aber die Geineinde war, ihre beschädigte
Kirche herzustellen, so unbereitwillig schien sie in Bezahlung der
Baukosten werden zu wollen. S i e machte Miene, diese Kosten dem
Kloster P f ä f e r s aufzubürden, und ließ darüber bei dem Oberamte
des souverainen Fürstentums Liechtenstein zu Vaduz am 6. Okt. I83V
ein Protokoll aufnehmen, aufgemuntert durch die ihr intimierten
neueren österreichischen Gesetze, welche die Barauslagen f ü r B a u
und Unterhalt der Kirchenfabrik und Pfrundgebäude dem Kollator
und Zehentherrn zuteilen sollen. Dagegen wurde von Seite des
Klosters bemerkt: l . daß die geschichtlichen Data über B a u und
Unterhalt der Pfarrkirche in Eschen beweisen, daß die Geineinde
allein pflichtig sey, alle diesfalls entsprechenden Kosten zu tragen,
indem das Kloster höchst selten von der Gemeinde um einen freiwilligen Beitrag nur angegangen wurde, und also auch nur höchst
selten und nur freiwillig etwas beitragen konnte. 2. D a ß das Kloster
seinen Pflichten gegen die P f a r r e i glaube genug zu tun, wenn es
das Pfrundhaus und die Pfrundställe baue und unterhalte, indein
es als Kollator und Eigentümer eines Teiles des Neugereutzehnten
höchstens nur die Hälfte des Korn und Weinzehnten besitze, währenddem die andere Hälfte dem P f a r r e r als Pfrundeinkommen gehöre, wenn ihm der unbefugt verschenkte kleine Zehent vergütet
werden soll. 3. D a ß neue Gesetze nicht zurückwirken. 4. D a ß , wenn
das Kloster als Zehentinhaber angehalten werden könne, nebst seinen
Verpflichtungen gegen Pfarrhaus und Pfrundställe auch an den
B a u - und Unterhaltungskosten der Kirche beizutragen, so müßte
auch die Gemeinde verpflichtet werden, nebst den Frondiensten noch
wenigstens die Hälfte aller Barauslagen nicht nur für die P f a r r kirche, sondern auch für alle anderen Pfrundgebäude zu übernehmen,
weil sie Eigentümer und Inhaber des ganzen kleinen Zehnten ist
und dieser nach Aussage sachkundiger M ä n n e r in manchen Iahren
soviel erträgt als der große. Und in diesem Falle würde die Gemeinde mit ihrer Forderuug nichts gewinnen. A u f diese Bemerkung hin, die durch den damaligen P f a r r e r Meinrad G y r gemacht
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wurden, stellte die Gemeinde einstweilen keine Forderung ans Kloster
und bezahlte ihre an die Kirche gehabten Unkosten.
Dagegen verehrte genannter H . P f a r r e r nicht im Namen des
Klosters, sondern in seinem eigenen Namen der Pfarrkirche zwei
P a a r messingene versilberte Kerzenstöcke samt einem P a a r Kangleuchtern von gleicher A r t und ein schön versilbertes Kreuz mit vergoldetem Heilande, alles im Wert von 120 fl.
3m Jahre 1837, als das Kloster unter weltliche Administration gestellt wurde und dadurch seine Selbständigkeit zu verlieren
glaubte, auch im traurigen Vorgefühle einer vielleicht baldigen A u f lösung, übernahm und erkannte Abt Plazidus mit Zustimmung seiner
Mitkavitularen, um die Anhänglichkeit auch an diese dem Kloster so
lange angehörige P f a r r e i zu betätigen, die Pflicht, den Pfarrkirchenchor zu bauen und zu unterhalten, fowie die Gemeinde das sogenannte
Langhaus baue und unterhalte. Diese Pflicht des Klosters übernahm
und anerkannte auch die kathol. Administration in S t . Gallen.
I m Jahre 1838 den 20. Febr. wurde das Kloster P f ä f e r s
vom gesammten Großen Rate des Kantons S t . Gallen aufgelöst
und das Vermögen desselben sowie auch die demselben angehörigen
Kollaturrechte ganz unerwartet als Staatsgut erklärt.
Anfänglich entstand über das im Fürstentum Liechtenstein
liegende Vermögen des Klosters, sowie über das ihm zustehende
Kollaturrecht der Pfarrpfrllnde Eschen und die damit verbundenen
Verpflichtungen zwischen der S t . Gallischen und Liechtensteinischen
Negierung einiger Konflikt und schien zu bedenklichen Verwicklungen
führen zu wollen. Doch wurde endlich dieser Konflikt gehoben und
die Sache aus eine für beide Theile befriedigende Weise ausgeglichen.
I m Jahre 1841 ging das Kollaturrecht der P f a r r p f r ü n d e an
den souverainen Fürsten von Liechtenstein über. Der Amtsbericht
des Kleinen Rates von S t . Gallen an die liechtensteinische Regierung lautet wörtlich:
„3n Ausführung des mit dem souverainen Fürstentum Liechtenstein über VerabfolguNg der auf dortigem Gebiete gelegenen
Vermögensteile des säkularisierten Klosters P f ä f e r s und f ü r A b kurung zu Gunsten der P f a r r p f r ü n d e Eschen abgeschlossenen, vom
Großen Rate genehmigten Vertrages ist bei einem am 14. M a i ab-
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gehaltenen Zusammentritt beidseitiger Abgeordneter Abrechnung über
Kapital und Zinse des dortseits gelegenen Klostervermögens und
die Aebergabe der Schuldtitel und Barschast bewerkstelliget worden.
Laut dem darüber gefertigten Protokoll hat der Kanton St. Gallen
zur Auslösung jeglicher nach Ansprache des Fürstentums Liechtenstein auf dem Vermögen des säkularisierten Klosters P f ä f e r s haftenden Pflicht zum Bau und Unterhalt der Pfrundgebäude an
Liechtenstein übernommen s) eine Leistung von 2000 fl., b) und eine
weitere Leistung von 5000 fl. für den Bau und Unterhalt der Kirche
zu Eschen, zusammen 7000 fl. Für diese Summe wurde die liechtenft.
Negierung angewiesen auf das von dem hierseitigen Abgeordneten
anerkannte Inventar der Pfarrei und Statthalterei Eschen im Betrag
von 1415 fl. 5 kr. Das zur Ausfüllung der 7000 fl. erforderliche
Betreffnis wurde in Aktivkapitalien aus dem Klostervermögen herausbezahlt. Der nach Abzug obiger Leistungen übrig bleibende Betrag
von 8143 fl. nebst Barschaftssaldo von 2094 fl. 19 kr., zusammen
10237 fl. 19 kr. ist dann nebst den vorhandenen Schuldtiteln sofort
unbeschwert dem Kanton St. Gallen zu Handen der Liquidation
zugeschieden worden."
Soweit die Mitteilung des ?. Meinrad Gyr. Die Kirche hatte
vorher ein Aktivvermögen von 1892 fl. an Kapitalien gehabt, wozu
nun die 5000 fl. aus dem Kloftervermögen kamen; somit besaß sie
nun 6892 fl. an Kapitalien.
Dieser Kirchenbaufond vergrößerte sich allmählich, so daß in
den Jahren 1893 und 1894 die neue Kirche erbaut werden konnte.
Im Jahre 1850 wurde die Orgel aus der alten Triesner Kirche
angekauft für 80 fl.^ die aus dem Vermögen der Rofenberger Kapelle
erlegt wurden.
Im Jahre 1861 bekam die große Glocke einen R i ß und auch
die zweite erlitt eine Beschädigung. Infolge dessen wurden 3 neue
Glocken zu einem harmonischen Geläute angeschafft. Die größte wog
15^/2 Zentner, die mittlere 719 P f d . und die dritte 441 P f d . Es
wurden die alten Glocken daran gegeben und für den Umguß noch
1670 fl. bezahlt. Die übrigen Kosten betrugen 160 fl. Alles wurde
aus dem Pfäferser Kirchenfond bezahlt. Die Weihe der Glocken
nahm der Weihbischof Prunster in Feldkirch vor. Gegossen wurden
sie von Graßmayer daselbst. Da die große Glocke zur Harmonie
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nicht stimmte, wurde auch sie umgegossen und um 248 P f d . schwerer
gemacht. S i e wog also 18 Zentner. Dazu war das von den alten
Glocken zurück behalten« kleinste Glöckchen hingegeben. Sie wurde
von Weihbischof Fäßler geweiht.
Unter P f a r r e r A . Frick wurden viele kirchliche Gewänder und
Geräte angeschafft. M i t diesen muß früher die Kirche äußerst armselig bestellt gewesen sein.
A l s i . 3. 1863 der Pfarrzehent in den Besitz der Gemeinde
überging, übernahm diese die Verpflichtungen: die Pfarrpfrundgebäude herzustellen und zu erhalten, eine Wohnung f ü r den Kaplan
zu erstellen, in einige» Iahren eine neue Kirche zu erbauen, den
Pfarrgehalt um 200 fl. zu erhöhen und dem Kaplan 500 fl. als
Gehalt jährlich zu zahlen.
Das neu errichtete Kaplaneihaus, vielmehr der untere Stock
desselben gehörte früher zum Pfarrhause und war der Keller f ü r
den Zehentwein.
In den Iahren 1893 und 94 wurde die neue Pfarrkirche er
baut. Diese ganze Baugeschichte schildert bis ins Einzelne der damalige, um den B a u hochverdiente P f a r r e r de F l o r w , welcher
Darstellung wir das Wesentlichste hier mitteilen wollen.
Die alte Kirche war viel zu klein, im Innern äußerst armselig,
einem Schuppen eher als einer Kirche ähnlich. Schon P f r . Frick
hatte einen Neubau angeregt, aber kein Gehör gefunden. M a n
scheute die Kosten und stellte sich dieselben übermäßig hoch vor.
Auch P f r . de Florin, der gleich beim Antritte des Pfarramtes sich
energisch der Sache annahm, fand nur Widerspruch. Dennoch verzagte er nicht, bemühte sich offen von der Kanzel aus und im
Privatverkehr die Gemüter umzustimmen. Schwierigkeiten gab die
W a h l des Bauplatzes und Gewinnung eines Bauplanes. Endlich
einigte man sich auf den P l a y , wo die Kirche heute steht. Auch ein
schöner, geeigneter Bauplan wurde erworben; derselbe war für eine
neue Kirche St. Peter in Nankweil bestimmt gewesen und stammte
von einem Stuttgarter Baumeister. Um bezüglich eines KostenVoranschlages sicher zu gehen, wurden die Gebrüder Nascher in
Chur, Baumeister und Bürger von Eschen, um ein fachmännisches
Urteil ersucht. I h r Voranschlag. lautete auf 54000 fl. mit Einschluß
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aller Material-Lieferungen. Die Herren Näscher erboten sich um
diese Summe den B a u fix und fertig erstellen zu wollen, einschließlich der Turmbedeckuug mit Kupferblech, der Fenster mit Kathedralglas, der Bestuhlung, der Beichtstühle usw.
Ein besonderes Verdienst um den Kirchenbau erwarb sich auch
der Ortsvorsteher Marxer.
In der Gemeindeversammlung am 24. M ä r z 1893 wurde bei
offener Abstimmung mit allen gegen 24 Stimmen der B a u beschlossen,
ebenso die Uebergabe desselben an die Gebrüder Näscher.
I m J u l i schon geschah der erste Spatenstich und wurden die
Grundmauern sockelhoch erstellt. Der sehr trockene Sommer begünstigte die Arbeiten der Fundamentierung. Das Fundament wurde
86 cm und beim Turm l.26 m hoch betoniert und die Grundmauer
mit einer Asphaltschichte gedeckt, die ganze Kirche mit Tonröhrm
trainiert. Das Wasser aus den Fundamenten mußte teils abgeleitet,
teils ausgepumpt werden. Ueber 56 S ä r g e (aus denen das Wasser
strömte) mußten gehoben und in zwei große Gräber zusammengetragen werden.
I m A p r i l des folgenden Jahres wurden die Arbeiten wieder
aufgenommen^ aber die Witterung war so ungünstig, daß die
Arbeiten nur langsam gediehen. Doch kamen im August Mittelschiff
und Chor unter Dach. Die M a u r e r waren fast ausnahmslos Unterländer. Die Seitenschiffe wurden im Oktober gedeckt. V o r Ende
dieser Arbeiten, kam der P o l i e r Simon Heeb von Ruggell durch
einen F a l l vom Gerüste ums Leben. Viele Schwierigkeit gab die
Ausfütterung der Mauern mit Tuffsteinen, die die Regierung anbefahl und 1266 fl^ Mehrkosten verursachte. Diese Steine kamen
zum größten Teil von dem Bruche oberhalb des Schlosses Vaduz.
Der innere und äußere Verputz folgte noch im gleichen Herbste und
am 16. N o v . 1894 wurde die Kirche benediciert, damit sie dem
gottesdienstlichen Gebrauche übergeben werden konnte. Den Terrazzoboden im Chor machte die Firma Tibeletti H Sefsa in Zürich,
den Zementboden des Schiffes Kaspar.Kitty in Schaan, die Turmbedachung eine Innsbrucker Firma (kostete 2400 fl.), die Säulen
und die Abdeckung der Pfeiler, sowie die Fensterbänke, die Stufen
zum Chor, die Kirchenstiege sind von Granit vom S t . Gotthard.
Die Steinhauerarbeiten machten Gebrüder Rebholz in Feldkirch,
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ebenso die 4 Weihwasserbecken aus Marmor, Die Schreinerarbeiten
fertigte Schreiner M a r t i n Risch von Eschen. I m Grundstein und
im Turmknopf wurden Urkunden über den Kirchenbau eingelegt.
Die Konsekration der Kirche erfolgte am 12. Okt. 1895 durch
den Bischof Ioh. Fidelis Battaglia. Die Patrone der alten Kirche
wurden beibehalten. Die Altäre, die Kanzel und die Kreuzwegstationen lieferte der Bildhauer August Valentin in Brixen — alles
prachtvolle Werke und um äußerst billige Preise, den Kochaltar um
4000 fl., Kanzel um 800 fl., den Keiliggrabaltar um 1000 fl., die
14 Stationen um 14Z0 fl., den Nosenkranzaltar um 1400 fl.
Alle diese Auslagen sür die innere Ausstattung wurden durch
freiwillige Beiträge bestritten, die in immer reicherem M a ß e flössen,
je reicher die Zierde wurde. Nicht bloß Eschner sondern auch Gampriner zählt die Kirche unter ihre Wohltäter, von denen besonders
D r . Marxer mit seiner Stiftung von 2000 fl. erwähnt sei. F ü r die
Stationen meldeten sich soviele Stifter, daß nicht allen eine Station
gewährt werden konnte. Auch die gemalten Fenster fanden ihre großmütigen Stifter.
S o ist die Pfarrkirche von Eschen die schönste Zierde der
Geineinde geworden und ein schönes Denkmal edler Wohltätigkeit
und Kunst.
Leider sind die Barokaltäre der alten Kirche um nur 336 fl.
nach Deutschland verkauft worden und sind jetzt im städtischen
Museum in Aachen.
Die Baukosten betrugen 56394 fl. S i e wurden gedeckt durch
das Kirchenbau-Kapital von 43 094 fl., Gemeindezuschuß von 6300 fl.
und 7000 fl. Sparkassa-Darlehen.
Die anno 1911 von der Firma Graßmayer in Feldkirch gegossenen 4 Glocken kosteten 12 000 fl. (24000 Kronen). Die alten
Glocken galten 3300 K r . , die Gemeinde gab 2000 K r . , der Landesfürst spendete 9000 K r . , das Legat des Adam Keeb in Gamprin
7000 K r . und andere Schenkungen 3000 K r . D r . Marxer in Gamprin stiftete 4000 K r . und Kath. .Häßler 2000 K r . für die Altäre.
VII.
Lieber die Kapellen.
1. Die Kapelle auf Rofenberg.
„Kerr Landammann K a n s Kopp und seine Kausfrau M a r i a
Büchel und andere fromme Nachbaren ließen zur Ehre des hl. Kreuzes
den Altar bauen, malen und aufrichten den 1. Febr. 1649. Schon
die Alten vermuteten, daß auch die Kapelle Kerr Landammann
Kans Kopp erbauen ließ.
Etwa i . I . 1651 haben Kerr Landammann und Landshauptmann der Kerrschaft Schellenberg Kans Kopp und M a r i a Büchel,
seine Kausfrau verehret und gestiftet an die Kapelle zu dem hl. Kreuz
auf Rofenberg 160 f l . , welche hundert Gulden er an die Kapelle
hat verordnet, daß alle M o n a t eine hl. Messe in der Kapelle gelesen
werde und dem Pfarrer, der allhier ist, der Zins gegeben werde von
der obigen Kauptsumme, nämlich 5 fl. Der Stifter starb am 30. Sept.
1652 und seine Kausfrau am 3. Sept. 1676." V o r der Kapelle,
unter der Eiche wurde die.Landsgemeinde und das Gericht gehalten.
(?. Gyr).
2. Die Kapelle in Nendeln.
A u s dem Vermögen dieser Kapelle wurde i . I . 1850 die Orgel
aus der alten Kirche in Triesen angeschafft pro 80 fl. Dieselbe
Kapelle mußte auch den Organistengehalt per 20 fl. leisten.
„ G o t t dem Allerhöchsten und seiner geliebten Mutter und
Jungfrau M a r i a , wie auch dem hl. Sebastian und Rochus und um
Abwendung der leidigen Sucht der Pestilenz und Kriegsunruh hat
diese Kapelle zu bauen versprochen und auf feine Kosten machen und
malen lassen der ehrenhafte und bescheidene Wolfgang Senti des
Gerichts der Kerrschaft Schellenberg samt seiner Kausfran M a r i a
Oehri, wohnhaft zu Nendeln anno 1639, und haben ihr aus guter
Andacht 90 fl. gestiftet unter Landammann Kans Kopp."
(p Gyr).
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89 -
A m 12. J ä n n e r 1640 konsekrierte Bischof Johannes von Chur die
Kapelle und einen Altar in derselben zu Ehren der Gottesmutter und des hl.
Sebastian. A l s Kirchweihfest bestimmte er den letzten Sonntag im M a i .
I m Jahre 1792 wurde die ganze Kapelle renoviert.
Die 12 Monatsmessen in dieser Kapelle dürften auch vom
Erbauer derselben um 1640 gestiftet worden sein.
„ I m Jahre 1855 wurde die Kapelle ganz erneuert, ein neuer
Boden gelegt, neue Staffeln, neue Stühle, wie auch die Emporkirche
neu gemacht, nachher auch das Dach neu gedeckt, eine neue T h ü r
und zur selben gehauene Steine, endlich die ganze Kapelle innen und
außen neu gemeißelt." (Pfr. Frick).
Eine neueste Renovation erfolgte i . I . 1910.
Schon anno 1694 hatte Papst Innocenz XII. f ü r die Kapelle
in Nendeln die ersten Ablässe erteilt, nämlich einen vollkommenen
Ablaß beim Eintritt in die S t . Sebastians-Bruderschaft (nach E m pfang der hl. Sakramente) und in der Todesstunde, wenn das Mitglied
der Bruderschaft die hl. Sterbsakramente empfängt, oder, wenn dies
nicht möglich ist, wenigstens im Kerzen den Namen Jesu anruft.
Ebenso einen vollk. Ablaß unter der obigen Bedingung, wenn man
am Feste des hl. Sebastian die Kapelle betend besucht. F ü r alle
guten Werke und den Besuch der Kapelle an allen Tagen wird den
Mitgliedern der Bruderschaft ein Ablaß von 60 Tagen gewährt. Der
Bischof Ulrich von Chur ordnete die Publikation dieses Ablaßbriefes
an und bestimmte als Ablaßtage auch die Feste von M a r i ä Heimsuchung
und Opferung, von M a r i a Magdalena und dem Erzengel Michael.
Papst Klemens XIII. erteilte unter dem 17. Dez. 1766 denen, die
am Feste der hl. Fabian und Sebastian die Kapelle in Nendeln betend
besuchen, nach Empfang der hl. Sakramente einen vollkommenen Ablaß.
Derselbe Papst verlieh unter demselben Datum der S t . Sebastians-Bruderschaft in der Nendler Kapelle die Begünstigung, daß
wann immer ein Priester f ü r ein Mitglied der Bruderschaft an den
Tagen der Allerseelenoktav, und an einem Tage in jeder Woche, der
vom Bischof zu bestimmen sei, f ü r die Seele eines Mitgliedes, die
im Frieden Gottes abgeschieden, in der Kapelle celebrieren wird,
diese Seele aus dem Schatze der Kirche auf dem Wege der Fürbitte
einen Ablaß erlange, so daß sie um der Verdienste Jesu Christi, M a r i ä
und aller Heiligen willen von den Peinen des Fegfeuers befreit werde.
7»
VIII.
Aelteste Iahrzeit-Stiftungen.
(Pfarrarchiv).
1656 Katharina Wanger, hinterlassene Kausfrau der Landammänner
Lienhard Brendli und Adam Oehri.
1651 Barbara Batliner. 5 Z. II. 1654.
1657 Katharina Dietrich.
1674 Michael Kundertpfund.
1653 Landammann Adam Oehri f ü r die Rosenkranzbruderschaft.
1665 Michael Marxer, Landesfähndrich der Kerrschaft Schellenberg,
für dieselbe Bruderschaft.
1656 Margaretha Risch.
1665 Ursula Risch.
„ . Georg Peter.
1656 Peter Brendli.
1650 Sixtus W e i ß .
„
Simon Grav, Georg Fehr, Jakob und Ioh. Oehri, Georg
Walser Johann Oehri war Meßmer, Jakob Oehri. -j- fast
100 Jahre alt 1655.
1656 Thomas Meyer f ü r die Rosenkranzbruderschaft.
1654 Landammann Adam Oehn.
1673 Landammann Joseph Thöni und M a r i a geb. Dllntel.
1651 Kans Kopp, Landammann und Landeshauptmann der Kerrschaft
Schellenberg und seine F r a u M a r i a Büchel stifteten 12 Messen
in die Kapelle zu Rofenberg. E r starb 1652, sie 1676.
1640 Wolsgang Senti und M a r i a geb. Oehri erbauten die Kapelle
in Nendeln und stifteten darin 12 hl. Messen.
1720 Ioh. Widring des R a t s und B ü r g e r zu Feldkirch.
1784 Anna Kasler und ihr Ehemann Joseph Senti. Letzterer wurde
am 6. M ä r z 1799 beim Aeberfall der Franzosen erschossen.
Beide waren Wohltäter der Kirche und der Schule,
-
9l
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1796 Josef Hasler.
I7Z6 Herr Ioh. B p t . Ulrich Kopp, der hl. Theologie Doktor, ProtoNotarius Apostolitus, Kanonikus an der Kollegiatkirche in
Freising, zur Zeit fürstl. Kofkaplan in Vaduz, stiftete einen
Zahrtag f ü r sich und seine Eltern B a s i l Kopp und Anna Zarn
und seine Geschwister Josef Leonz und Antonia Dominika.
1707 Katharina Kaßler.
1736 Richter Josef M a t t ab Steinbös 17 8. J u n i 1736.
1706 Georg Brendli des Gerichts.
1760 Michael Marxer.
1710 M a r i a Bläsi.
1727 Johann Wader von Fäsön (Oekonom des Psarrers).
1741 Stefan Kaßler:
Der Ursprung des allgem. großen Jahrtages f ü r alle Stifter
und Guttäter der löbl. Pfarrkirche zu Eschen schreibt sich vom Jahre
1438 her, wo die damals gestifteten Jahrzeiten mit den Stiftungen
der Pfarrkirche zur Erweiterung und Verlängerung derselben und im
folgenden Jahre zum Baue des Chores eingezogen und verwendet
wurden, wie folgendes aus dem alten Iahrzeitbuche Seite 23 im
Archiv P f ä f e r s beweiset:
„ E s ist zu wissent, in dem Jar, da man zält von Gottes
Geburt 1438 J a r circa kestum pssene, do ward angefangen die
Kirch zu Eschen und ward gewittrat und gelengrat von Grund uß
und dernach in dem nächsten J a r war angefangen der kor und warent
dozemal Kirchenpfleger K u g Kappfer uud R u d i Schriber. N u n hett
die Kirch zu Eschen nit for ir, daz man den B u möcht volbringen
und muß man der Kirchen Gut angreifen. Waisengelt und Pfenniggelt, daz biderb Lütt dem guten Kerrn S a n t M a r t i n hettend durch
ir selhail willen geordnet und geschaffet und umb daz, daz derselben
Seelen nit vergessen werd hierumb, so Hand gemein Nachburen im
Kilchspel zu R a t worden und Hand dinen Selen ein ewig Iarzitt
geordnet und bestellt mit zwain ewigen Messen und mit eine V i g i l
allweg ungefärlich uf den Donstag der kunt zwöschen aller Keiligen
Tag und Sant M a r t i n Tag, und sol das Jarzit also ein Lütpriester
began mit zweien Messen, da sol man am M e ß singen von den
Selen und vor den Messen so sond die zway Priester am V i g i l i
singen und nach den Messen über das Beinhaus gen. und da sprechen
-
92
-
ein ?!s<:ei,o. Darumb so Wirt dem Lütpriester ain Viertel Waisen,
got uß dem Acker, den R u d i Kremel hat erkauft von Eberlins Kochs
W i b und von sinen Kindern, gelegen zu Fronbrunncn und stoßet
zu der langen Sitten an die S t r a ß . Und 1 Sch. D . hat Hug Kappfer
geordnet, got uß dem Wingarten, stoßet an den Dorgel an Haini
Marxers Acker underhalb an des Raingers Wingarten oben an
die W a i d . Und sol der Lütpriester geben aim Priester den Jmbis
und l Sch. D . D a Hand sich ander biderb Lüt och in das Iarzit
kost und Sant M a r t i n darumb begaubet. Item so man daz Iarzit
haut, so sol der Kirchherr zu Eschen die nämlich verkünden und
Gott f ü r sy bitten."
P f r . ?. Meinrad G y r , der obiges aus dem Jahrzeitbuch berichtet, fährt dann fort wie folgt:
„Diesemnach wurden von frommen Leuten wieder Vermächtnisse an Korn- und Geldzinsen f ü r die Kirche und den Leutpriester
gemacht, und ohne Zweifel werden auch wieder einige Iahrzeiten
gestiftet worden sein. Aber infolge der Zeit wußte man vermutlich
wegen den Wirren der Reformation und des dreißigjährigen Krieges,
auch wegen Saumseligkeit der Iahrzeitpfleger und Widerspännigkeit
der Zinser nicht mehr recht, was und wieviel jedem gehörte. Diesen
Ursachen hat folgender Vergleich vom Jahre 1653 oder 54 sein D a sein zu verdanken:
„ E s sey jedermänniglich kund und zu wissen, daß ein P f a r r herr samt den Vorgesetzten der ehrsamen Gemeinde zu Eschen sich
mit einander einhelliglich verglichen uud überein kommen, daß forderthin ein Pfarrherr zu Eschen schuldig seye, das gemeine Iahrzeit
der Stifter und Guttäter der Kirche zu Eschen zu halten mit fünf
hl. Messen, d. i . 5 Priestern, und sollen allezeit 2 Aemter gehalten
werden, eines -von Unser L . Frauen, das andere und letztere ein
Seelamt, und soll ungefähr das Jahrzeit laut des alten Iahrzeitbuches gehalten werden den ersten Dienstag oder Donnerstag nach
Sant Martinstag, oder sonsten gleich darnach. Hingegen aber weilen
die P f a r r p f r u n d nach etlicher M u t m a ß u n g etliche Zins von Weizen
oder Geld viellichter besitzen tut, sonderlich aber etlich V i e r t l Weitzen,
soll ein Pfarrherr schuldig seyn zu geben eine ehrliche Mahlzeit
nach dem Gottesdienst der ganzen Priesterschaft, auch dazu zwey
von den Vorgesetzten der Gemeind, wie auch dem Iahrzeitpfleger
-
93
-
samt Spendvogt und Meßmer dazu laden, dafür man ihm gibt 5 fl.
Geld, welches Iahrzeitpfleger ausrichten soll. Aktum in dem Pfarrhof."
Kans M ö r l i von Vaduz setzte als Unterpfand f ü r seine
Jahrzeitstiftung eine große K u h , von der er jährlich 3 M a ß Schmalz
zinsen mußte.
S p ä t e r fiel das Opfer weg und auch die Einladungen.
D a s Jahrzeitbuch von 1620 erwähnt folgende Geschlechter:
Schreiber, Dold, Strub, Fehr, N o l l , Kaßler, Kilchenmayer, Rhegg,
Brendli, Werder, Zechender, Wanger, Lampert, Walser, M ü n d l i ,
Schwarz, Kerwert, M ü ß n e r , Meyer, Blaichner, Latter, Schgöl,
Marxer, Batliner, Lienhart, Müller, Bischof, Kardiser, W e l t i ,
Staufer, Beck, Wiler, Weber, Oeri, Senti, v. Kriß, Erhart,
v. Poppers, Knabenknecht, Berger, Kapfer, Kantli, im B a u m garten, Mader, Kranz, Butsch, Koch, Kremel, Kiber, W e i ß , F i g ,
Graw, Lener, Puinger, Brunner, Fetzer, F i l , Algäuer und Dischhuser.
. IX.
Gütererwerbungen durch Pfäfers.
(Pf-if. Archiv kssc. 24)
1732 Jänner 2. Psarrer und Statthalter ?. Hermann Hege kauft
vom Schmied Christoph Loher in Eschen Haus, Hofstatt und
B ü n d t , die er von Barbara Oeri geerbt hat, um 2!4 fl. R . W .
Doch soll der Jakob Oeri lebenslänglich in Haus und S t a l l
den Anterschlaus haben.
l/32 Februar 4. Derselbe ?. Hermann kauft von Johann Joseph
W e r l i , Säckelmeister in Feldkirch, ein Stück W a l d auf Berg
zu Mauren um 62 fl.
1733 Februar 24. Derselbe ?. Statthalter gibt dem Antoni Hopp
zu Eschen ein Stück G ü t an der Halden; dagegen gibt der A n toni Hopp dem Statthalter ein Stück Gut unter der Kirche
und erhält als Aufgeld ein Viertel Kernen.
1733 Februar 24. Derselbe ?. Statthalter gibt dem Stoffel Lozer
ein Stück Gut in der Wölfen B ü n d t , Lozer dem Statthalter
ein Gut in der Kirchenbündt. A b der Wölfen B ü n d t geht
der Herrschaft jährlich ein Viertel und '/b Viertel Kernen, welchen
Zins Stoffel Lozer übernimmt. Jede P a r t e i übernimmt 56 fl.
Steuerkapital.
1733 Februar 24. Derselbe ?. Statthalter gibt dem Joseph Hopp
zu Eschen, einen Acker an der Halden, Hopp gibt dem Statthalter
dafür eine Wiese unter der Kirche.
1733 A p r i l 6. Derselbe Statthalter gibt namens des Reichsstiftes
P f ä f e r s dem Michael Marxer das erkaufte halbe Haus und
Garten; Marxer gibt ihm dafür seinen S t a l l und die Hofstatt
und dazu 46 fl.
1734 M ä r z am 26. Derselbe Statthalter gibt dem Johann Oehri zu
Mauren sein Pfrundgut daselbst „in der Sandgrub," dafür
gibt Oehri dem Kloster ein Stück „in der Kirchenbündt."
— 95 —
1736 M a i Z. Derselbe ?, Statthalter gibt dem Joseph Marxer ab
dem Psrundgut in der Frohnenbündt soviel, als der Marxer ihm
von der Kirchenbündt gibt. Ferner gibt der Statthalter dem
Marxer zu kaufen die Zehentbündt samt dem halben Stadel
ohne das Tenn und das alte Kolz von dem anderen halben S t a l l ,
alles um 73 fl.
1736 Dez. 22. ?. Ildefons Brandenberg, Statthalter und P f a r r e r
kauft von den B r ü d e r n Andreas und Franz Batliner ein Stück
in der Kirchenbündt f ü r ein Stück in der Frohnenbündt und
15 fl. Aufgeld. Geschehen vor Jakob Oehri, dem alten Klosterammann und Landamman Georg Nescher.
1756 M a i 20. ?. Leodegar Müller, Statthalter kauft von Michael
Marxer Schmied in M a u r e n , ein Stück W a l d im Bergwald
in der Länge von 25 Klaftern und in der Breite von 27 K l a f für 130 fl. bar.
1758 M a i 8. Der Landammann Johann Marxer, als V o g t der Joseph
Kieberschen Kinder zu M a u r e n verkauft.dem ?. Statthalter
ein Stück W a l d im Bergwald um 20 fl.
1758 November 1. Anton Marxer und Franz Oehri von Ruggell
verkaufen an ?. Leutgarius Müller ihre Waldung im Schneller
„um 4 spanische Duplonen."
1761 Oktober. 12. Schruns. Joseph Vonier, Krämer zu Schruns, verkauft an den ?. Leodegar Müller vom fürstlichen S t i f t P f ä f e r s
Statthalter und P f a r r e r von Eschen, sein Majensäß und A l p recht im vorderen R e l s zu Vandans. Der interessante Käufbrief lautet:
„Zu wissen seye hiemit und in K r a f t gegenwärtiger Verschrei
bung eines aufrecht, redlich und jmmerwehrenden Kauf- und VerkaufContracts sich haltend endtzwüschen Joseph Vonieren, Krämern zu
Schruns des Thaals Montafon Verkäuferen eines-, dann dem Kochwürdig in Gott geistlich und Kochgelehrten Kerrn ? . Leodegario
Müller, des fürstl. S t ü f t s und Gotteshauses Pfeffers Professen und
der Zeit Statthaltern zu Eschen in Namen und an statt Kochbesagt
fürstl. S t ü f t s und Gotteshauses Pfeffers als Käuferen änderten
Theils. Deme ist wie hürnach solgt.
E s verkauft neinblichen und gibt zu kaufen dem wohl gedacht
S r . Kochw. ?. Leodegario Müller nomine quo »uprs obermelter
Zos. Vonier sein besitzendes Mayensäß und Alprecht im vorderen
R e l s zu Vandans im Thal Montason gelegen, nembl. in dem
Walser Nasal und auf Gallmomost, an beeden orthen Sechzehne
und ein Viertel Weyd, mit denen darzugehörigen M ä d e r , und zwahr
das glate M a d für eigen, in denen übrigen Mäderen aber die B e treffnus nach Proportion deren zu gallmomost gehörigen Weyden
in seinen bewußten Zihlen und Marken, samt eigener Thyegen und
zwei Schern» am unteren Staffel, und am oberen Staffel auf der
alp die untere Thyegen und unteren Scherm f ü r eigen mit dem
Senn-Kessen und alliglichem an beeden orthen dato vorhandenen
Zugehörigen Senngeschierr, ainfall anderen Recht und gerechtigkeiten.
Zu- und Eingehörden laut Alpbriefs und Theillzedels, f ü r frey,
eigen, ledig und looß (außer daß zuvor darob gehen der pfarrpfrundt
zu Bludenz Capital 20 P f d . oder Reichs Werung 22 fl. 50 kr.,
so an dem Kaufschilling abgezogen werden sollen) umb eine Summa
gelts auf M a r t i n i des hl. Bischofs tag nächstkünftig mit paarem
gelt zu bezahlen jede Weyd samt Zugehör s 13 fl. 30 kr., macht in
Summa über Abzug obigen darauf ligenden und von dem Verkäufer
zu zünsen und zu bezahlen übergebenden Capitals deren 22 fl. 50
annoch 196 fl. 32V2 K r . , sage Einhundert Sechs und Neunzig
Gulden zway und dreißig K'.euzer zwey Pfenning getreulich und
ohne gefährde mit Urkunde gegenwärtig durch allhiesige Statt-Canzley
gefertigten Kaufsbriefs, der geben ist den 12. Monatstag oktober im
Sibenzechen hundert ein- und Sechzigsten Jahre.
(Papier, Original mit Siegel).
Canzley Bludenz.
P f ä f e r s erfreute sich nicht lange des Besitzes dieser Alprechte.
E s erging ihm wie dem Kloster S t . Luzi mit seinem Keuberg.
Schon am 27. N o v . 1679
war die sog. ?rso/mstic<' praxensis
des Kaisers Leopold erschienen, in welcher an alle österreichischen
Staaten, also auch an Vorarlberg das Verbot erging, an geistliche
Stellen Güter zu verlausen, und das Gebot, schon veräußerte Güter
wieder einzulösen. Diese Pragmatica wurde 1764 wieder erneuert.
N u n mußte auch P f ä f e r s seine oben erwähnten Alprechte wieder
einem Käufer abtreten. Zwar hatte das Kloster dieselben dem P f a r r e r
Adrian B a r b a l l von Vandans überlassen gehabt. Aber i . I . 1767
erschien ein Christian W ä r l i von Schruns vor dem Gericht in Bludenz
-
97
-
und bot den Kaufschilling von 196 fl, 32V- Kreuzer dar als Käufer.
Er erhielt die A l p .
D a s Kloster hatte' aber viel aufgewendet f ü r die Verbesserung
der A l p und f ü r einen Küttenbau; es gab eine Rechnung von ll7 fl.
ein, erhielt aber nur eine Entschädigung von 20 fl. ?. Statthalter
und P f a r r e r Leonhard Ä a a s protestierte zwar energisch gegen eine
solche ungerechte Behandlung, die ihm solchen Schäden zufügte, aber
der Verwalter von Bludenz, v. Gilm, stand auf Seite seiner Gegner.
W e i l diese bei der Verhandlung in Bludenz behauptet hatten,
die Alphütte sei schlecht gebaut und die Geschirre verwahrlost, ging
der ?. Statthalter selbst mit zwei Zeugen auf die A l p . Er konnte
sich dann allerdings davon überzeugen, wie gebaut wird und wie
man mit den Sachen umgeht, wenn man nicht selbst nachschaut.
Die Sennwirtschaft muß miserabel gewesen sein, wie er selbst nach
P f ä f e r s berichtete.
Im Jahre 1764 kaufte der Statthalter ?. Benedikt Boxler
von Joseph Kopp die Gasse, die an das Statthalterei-Vidum stieß
um 20 fl. Ferner wurden folgende Wälder angekauft:
anno 1750 von Joseph Meyer in Mauren durch ?. Anselm
Tumeisen ein Stück W a l d im Bergwald f ü r 37 fl.,
anno 1752 von demselben Josef Meyer durch ?. Joseph G y r
ein Stück W a l d im Lindholz f ü r 24 fl.,
anno 1757 von Johann Meyer durch ? . Statthalter (ungenannt) ein Stück W a l d im Bergwald f ü r 35 fl.,
anno 1759 von Andreas Marxer von Ruggell durch ?. Leodegar
Müller ein Stück W a l d im Schneller für 4 spanische Dublonen,
anno 1768 von Jakob Batliner von Eschen durch ? . Nikolaus
Ruskoni ein Stückle W a l d im Bergwald sür 15 fl. und
1822 von Johann Batliner durch
Wäldchen im Bergerwald f ü r 42 fl.
M e i n r a d G y r zwei
Im Jahre 1810 hat sich zwischen dem ?. Statthalter B a s i l
Äelbling und dem Sebastian Fehr, Zoller auf Rofenberg, ein Gütertausch zugetragen. Der Statthalter gibt diesem einen Acker im Fluxfeld und der Zoller dem Statthalter ein Stück G u t im Böschfeld.
Anno I74l kaufte k>. Auselm Tumcifen für w fl. von Jakob
Marxer eine Brmmenqaelle, die in seiner Äausbündt lag.
-
98 -
Anno 1809 kaufte der Statthalter ?. B a s i l Kelbling vom
Joseph Marxer „aus Veranlassung der obrigkeitlich verordneten
Zusammentauschung" ein Stück Acker in der Kalden um 80 fl.
Derselbe ?. Statthalter tut j . I . l809 kund und zu wissen,
daß, nachdem aus obrigkeitlicher Verordnung diejenigen Güter und
Aecker, welche das M a ß von 400 Klafter nicht haben, vertauscht,
verhandelt oder an größere verkauft werden sollen, zwischen ihm und
Johann Kopp in Aspen folgender Tausch getroffen wurde. Der Statthalter gibt dem Kopp ein Keugut im Krezer und der Kopp dem
Statthalter einen Acker im M ü ß n e r .
Anno 1807 kaufte ?. B a s i l Kelbling vom Johann Batliner
den Torkel samt Torkelbaum und allem Torkelgeschirr für 60 fl. und
einen Kreuzthaler Trinkgeld.
Anno 1808 verkaufte derselbe ?. Statthalter an Franz Joseph
Büchel in Ruggell eine Wiese zu Ruggell, die Bangserwiese genannt für 125 fl.
A l t a r der Rofenberg-Kapelle.
X.
Notizen aus den Pfarrbüchern.
1. D a s älteste Pfarrbuch enthält die Matriken von I65l —I8ll.
D a s Taufbuch hat 164 Blätter, das Ehebuch 4 l , das Totenbuch 65, das Firmungsbuch 16. Letzteres reicht von 1673—1842.
D a s ganze Buch hat 304 B l ä t t e r in Groß-Folio, ist gut erhalten in Ledereinband. A u s ihm kann auch das Verzeichnis
der Pfarrherren und Kilfspriester von 1650—1831 entnommen
werden.
2. E i n i . I . 1831 vom Pfarrrer p . Meinrad G y r angelegtes
Buch hat in Quart 140 B l ä t t e r und enthält außer geschichtlichen Notizen ein Verzeichnis der Iahrtage, der Grundzinse
der P f r ü n d e , der Grundstücke, der Rechte und Beschwerden
der P f a r r e i .
3. D a s zweite Pfarrbuch durch P f r . ?. B a s i l Kelbling angelegt,
ebenfalls in G r o ß - F o l i o , beginnt mit den Matriken vom
1. J ä n n e r 1812 und reicht mit 1888.
4. D a s Pfarrarchiv besitzt auch ein Kopien-Buch von 1830, ebenfalls vom tätigen P f o . ? . Meinrad G y r angelegt. E s enthält
die Abschriften von 75 Lirkunden, die den Besitz des Klosters
P f ä f e r s und der P f a r r e i in Eschen betreffen. Die Schrift ist
mustergültig, sowie auch die Treue der Wiedergabe der deutschen
und lateinischen Urkunden, die sich übrigens noch vorfinden.
5. M i t dem Jahre 1888 beginnen die Eintragungen in das neuere
und i . I . 1911 die iw das neueste Matrikenbuch.
6. E i n Protokoll-Buch enthält Schulvorschriften, Nachrichten
über Seelsorge und Geistliche, und eine eingehende Geschichte
des neuesten Kirchenbaues von 1893.
Diese Bücher enthalten verhältnismäßig wenige Notizen über
Vorkommnisse in der P f a r r e i . Einige seien hier erwähnt.
A m 30. Sept. 1652 starb Landammann Johann Kopp.
100
-
A m 13. Okt. 1654 starb Landammann Adam Oehri, der der
Rosenkranzbruderschaft f ü r Quatemberjahrtage 40 fl. und f ü r die
Schule 50 fl. vermachte.
V o m J ä n n e r bis M ä r z 1667 war der Priester I o h . Oehri
von Eschen Psarrprovisor dahier, wurde später P f a r r e r in Schaan.
A m 12. A p r i l 1678 wurde Johann Schreiber von Eschen in
Tosters von jungen Burschen unschuldig ermordet.
A m 20. J ä n n e r 1687 starb P f r . I o h . Rottmair nach 20 jähriger Amtsführung.
A m 8. Sept. 1687 starb Landammann Johann Oehri.
A m 16. Febr. 1690 war die Gräfin A n n a M a r i a Aemilia von
Vaduz P a t i n f ü r eine Tochter des Josef Kelbert. Sie übernahm
überhaupt die Patenschaft f ü r manche andere Kinder anderer Eltern.
Am das Jahr 1600 sind im Pfarrbuche folgende Geschlechter
erwähnt: Kopp, Schreiber, Senti, Wanger, Koch, Marxer, Thöni,
Oeri, Keeb, Kiber^ Kaiser, Gstöl, Schueler, Blaichner, Risch, Lozer,
Falk, Brendli, Rescher, Batliner, Frick, Bregenzer, Strub, Fehr,
Kasler, Algäuer, Walch, Ritter, Kaufmann, Schechli, Meier, K u n dertpsund, Kranz, Bläsi, Kelbert, Ott, Büchel, P f i f f e r , Oederli,
Feuerstein, M a t t nur auf Steinbös, das zur P f a r r e i Eschen gehörte,
Schaffhauser seit 1780, Buinger seit 1783 erwähnt, M ü ß n e r seit
1800, Gerner 1801.
A m 11. Febr. 1694
P f a r r e r war.
starb P f r . Kaspar Zeller, der 7 Jahre
Am'24. M ä r z 1708
nehmer auf Rofenberg.
starb Josef Kelbert, W i r t und Zollein-
A i n 1. J u l i 1708 stürzte die Jungfrau M a r i a Senti von einem
Kirschbaum zu Tode.
A m 6. M ä r z 1726 starb I o h . Georg Gufel, der heimatlos
3 Jahre Lehrer in Eschen war.
Am^16. August 1731 verunglückte Georg Marxer im Steinbruch.
I m Jahre 1738 starben 30 Kinder.
A m 5. Jännex 1739 starb Landammann Josef Kelbert.
A m 4. Febr. 1753 starb ?. Josef G y r , Administrator und
P f a r r e r ; er wurde in der Kirche neben dem Rosenkranzaltar beigesetzt.
-
wi —
I m Jahre 1756 starben in Eschen 51 Personen, davon 22 Kinder.
I n 4 Fällen ist erwähnt, daß totgeborene Kinder bei den Reliquien
in Schruns Lebenszeichen gegeben haben und dann bedingungsweise
getauft worden seien.
I m Jahre 1772 starben 23 und i . I . 1796 31 Kinder.
I m Jahre 1772 starb in Nendeln an völliger Entkräftung eine
Person, die aus lauter Sparsamkeit fast nur mit Wasser ihr Leben
fristete, so lange es ging.
I n Nendeln hatte sich eine ganze Kollektion fremder Familien
zusammen gefunden. Solche hießen: Brunner, Zäch, Kink, Frischknecht, Keller, Baumgartner, Eschenberger, Zürcher, Schellenbach, Itter,
Tintenober, Bösch, Schmid, Kogg, Margstetter, Meyer, P o l t , Krämer,
Gächter, Kindling, Lutter, Schönmetzler, König, Kaas, (aus dem E l saß), Bernet, Gublcr Denzler, Mullerbegg, Vetter, Burkard, Konrad,
Kirschbaumer. E i n Kienbach wurde wegen Diebstahl in Altstätten
hingerichtet.
1800 August 20. starb in Alm als Soldat Johann Oelkuch.
1808 September !3. starb in Burgos, Spanien, der Soldat Christian
Gantner von der Schweizer Legion.
1810 am Fastnacht Dienstag kamen auf dem Keimweg von Feldkirch
her I . M . und sein Sohn ums Leben, indem sie in einem
Graben ertranken.
I n dieser Zeit gab es ausfallend viele Todesfälle von Gebärerinnen mit ihrem Kinde.
Nach dem Firmungsbuche wurden gesinnt:
im Jahre 1673 Kinder 402, im Jahre 1682 Kinder 108
„
„ 1694
.„
32, „
„ 1736
„
95
„
„ 1743
„
131, „
„ 1756
„
143 (in Bendern)
„
„ 1772
„
62, „
„ 1774
„
159 (in Bendern)
Z u der Firmung von 1774 bemerkt das B u c h :
„ I n diesem Jahre und bei dieser Gelegenheit bestand die
Absicht eine Generalvisitation abzuhalten, aber der Kerr Landvogt
v. Funkner prätendierte den Beisitz. D a dieser unterblieb, wurde nur
die Firmung gespendet. Aeber die Auslagen bestand seit einem Jahr
noch der Streit, bis das bischöfliche Ordinariat alle Kirchen, Kapellen
und P f a r r h ä u s e r davon frei sprach und das Reisegeld nachließ.
Die übrigen Auslagen in Bendern mußten die Gemeinden bestreiten.
8
— 102 —
I m Jahre 1789, wurden zu Altenstadt vom Bischof von Chur
95 Kinder gefirmt, im Jahre 1790 in Bendern 12 Kinder, 1802 in
Feldkirch vom Fürstbischof von Chur 84 Kinder, im Jahre 1808 in
Schaan 73 Kinder, 1832 in Schaan 187 Kinder, 1841 in Feldkirch
vom Weihbischof Prünster 68 und 1842 20 Kinder.
I m Jahre 1870 wurde zu Nendeln ein neues Schulhaus gebaut,
im Jahre 1872 das Schulhaus in Eschen um einen Stock erhöht und
zu Wohnungen f ü r die Lehrpersonen eingerichtet. E s kamen auch zwei
Lehrschwestern aus Zams Hieher, an deren Gehalt der Fürst f ü r 6
Jahre je 100 fl. spendete.
I m Januar 1883 starb P s r . Kan. Frick am Äerzschlag. E r
hatte den größten Teil seines hinterlassenen Vermögens zum B a u
einer neuen Kirche in seiner Keimatgemeinde Schaan testiert, was
dann auch die sofortige Inangriffnahme jenes Kirchenbaues bewirkte.
XI.
Der Prozeß der Gemeinden
Eschen und Gamprin wegen Teilung
ihres gemeinsamen Gebietes.
(Nach einer Notiz des Pfarrers ?. Kelbling im Pfarrarchiv).
^^chon in den siebziger Iahren wurde der Grund zu diesem
weitausschauenden und kostspieligen Prozeß gelegt. Die Gemeinde
Gamprin, welche noch im Anfang jenes Jahrhunderts auf wenige
Haushaltungen eingeschränkt war, sah sich später bei dem beträchtlichen Anwachsen ihrer Gemeindeleute auch genötiget auf die Erweiterung ihres Pflanzgebietes zu denken. M a n warf das Auge häuptsächlich auf ein Stück Au, welche der Rhein verschwemmt, aber
ein Stück Sand zurückgelassen hatte. Diese A u nun wieder zu erobern und dadurch ihren Weidgang zu vergrößern, mußte der Rhein
eine ziemliche Strecke eingewuhrt und dem fressenden Strom eine
große Menge Holz entgegen geworfen werden. Die Gampriner, um
ihre eigenen Wälder zu schonen, machten an die Gemeinde Eschen
das Ansuchen, daß ihnen aus den gemeinsamen Waldungen das
nötige Holz möchte bewilliget werden. Die Gemeinde Eschen,
welche zwar den Mitgenuß an der gemeinen Atzung, aber keine
Pflicht diese Wuhrung mit Gamprin zu unterhalten hatte, weil
beiden Gemeinden ihre Wuhrgrenzen laut Briefen klär geschieden
waren, glaubte dieses Ansuchen damit ablehnen zu können, daß sie
den Gamprinern den schlechten Zustand der gemeinen Waldungen
und den geringen Nutzen, der durch diese Wuhrung erzielt werden
könnte, vorstellte, sich aber herbei ließ, einem jeden Gemeindsmann
ein bestimmtes Quantum Holz anweisen zu lassen, das dann die
Gemeinde Gamprin entweder zum eigenen Hausgebrauch oder zum
Wuhren gebrauchen könne.
-104
-
Diese zum Teil abschlägige Antwort brachte die Gampriner in
Harnisch. Sie fühlten hierüber Beschwerde beim Obcramte und verlangten, daß die Eschner zur Aeberlassung des verlangten Wuhrholzes, oder im Vcrweigerunqsfalle zur gänzlichen Teilung der gemeinsamen Waldungen angehalten werden möchten. E s wurde dann
ein amtlicher Augenschein vorgenommen, die Sache ventiliert, aber
bis l / 8 4 unentschieden gelassen.
Endlich nach eingeholtem R a t auswärtiger Rechtsgelehrter
wurde vom Oberamt i . Z , 1784 z» Recht erkannt, daß die Teilung
der Waldungen den Rechten und Llmstände» entsprechend statthaben
solle. Lieber dieses Arrcil wurde von der Gemeinde Eschen der Rekurs
an den Fürsten ergriffen. E s wurden nun einige fürstliche Reskripte
an das Oberamt erlassen mit dem Befehle, beide streitende» Gemeinden
zur Ruhe und Eintracht zu mahnen und sie gütlich zu vereinbare».
Des »»geachtet wurde der P r o z e ß i.nmer hitziger betriebe«, und endlich, weil keine Hoffinmg zu gütlicher Beilegung des Streites mehr
vorhanden zu sein schien, wurden vom Fürsten die Parteien an den
Reichshofrat gewiesen. V o r diesem Tribunal wurde der P r o z e ß
nachlässiger betrieben, weil inzwischen beide Gemeinden Gamprin und
Eschen mit einem anderen Rechtshandel von Seite der Geineinde
Schaan bedroht wurden. Diese fing nämlich an, den Eschnern und
Gampriner» das seit undenklicher Zeit von ihnen genossene Trattrecht aus dem sogenannten Bannriet streitig zu machen. W e i l aber
die von Gamprin den meisten Nutzen auf diesem R i e t hatten,
wollte« sich die Eschner in keine« neuen P r o z e ß einlassen, vielmehr
den Gampriner« die Verfechtung dieses Handels allein überlassen,
es wäre denn, daß Gamprin auch von dem Waldtcilungs-Prozeß
abstehen würde. Die Vertreter von Gamprin gaben auch wirklich den
Vertretern von Eschen zu verstehen, wofern Eschen sie im neuen
Handel nicht würde in? Stiche lassen, würde Gamprin glaublich an
den Waldteilungs-Prozeß nicht mehr'denken. Hierauf wurde gemeinschaftlich dieser Rietstreit betrieben und endlich auch zu Ende gebracht.
Die Vorgesetzten von Gamprin, nm W o r t zu halten, verfaßten
mit denen von Eschen eine neue Waldordnung, bogen darin allem
vor, was zu zukünftigen Streitigkeiten Anlaß geben konnte, nnd
unterzeichneten dieselbe und ließen sie vom Oberamte ratifizieren.
— 105 —
Kaum aber bekam man in Gamprin davon Kenntnis, als ein
allgemeiner Lärm entstand, ein Protest nach dem ande'.n eingelegt
wurde, und auch einige der Vorgesetzten ihre Anterschrist wegleugneten. Hierauf wurde der Waldteilungs-Prozeß aufs neue und mit
allem Ernste betrieben, bis anno 1791 von Seiten der Gemeinde
Eschen ihren Vorgesetzten die Vollmacht erteilt wurde, mit Gamprin
sich gütlich zu vertragen und von dem Waldteilungs-Prozeß abzustehen, wofern sich auch Gamprin in die Teilung des übrigen gemeinsamen Besitzes einlassen würde, jedoch mit dem Vorbehalt, daß die
Teilung auf ihre eigene Kosten durch unparteiische und verständige
M ä n n e r vorgenommen werde. Hieraus erklärte sich Gamprin dahin,
daß man den Antrag zur allgemeinen Teilung annehme, nur glaube
man nicht, daß die Teilungskosten ihnen allein aufgebürdet werden
können. Diese Erklärung wurde auch den Vorstehern von Eschen
oberamtlich bekannt gegeben. N u n waren beide streitenden Gemeinden
in der Hauptsache einig, nur schien der endgültigen Beendigung des
Streites der Vorbehalt, den die Eschner noch machten, daß nämlich
die Teilung auf Kosten der Gemeinde Gamprin vorzunehmen sei,
noch im Wege stehen. Auch diese Schwierigkeit wurde nachgehende
behoben, als der Gemeinde Eschen der Tod ihres Agenten in W i e n
(Herr Bittners) angezeigt und sie zur Aufstellung und Bevollmächtigung eines neuen Agenten aufgefordert wurde. Eschen hatte sich
ein- für allemal entschlossen, ans diesem verderblichen P r o z e ß sich
herauszuwinken und erteilte ihrem Bevollmächtigten die Erlaubnis,
auch vom Punkte der Kosten abzugehen und damit der Gemeinde
Gamprin den Beweis zu erbringen, daß man eine friedliche B e i legung des Handels wolle.
D a nun alle Hindernisse aus dem Wege geräumt zu sein
schienen, wurden vom Oberamt den beiden Gemeinden einige Fragen
zur Beantwortung vorgelegt. S i e betrafen die W a h l der Teilungskommission. Eschen wollte nur zwei und zwar auswärtige M ä n n e r
in derselben haben und ihnen alle Vollmachten übertragen. A l s
Obmann wurde das Oberamt erbeten. Bevor die Kommission ihre
Arbeit beginnen könne, müssen aber die Marken nach allen Seiten
gesichert werden, was die Anstößer selbst tun müßten. Ferner müßten
gewisse Gerechtsame der Gemeinde Eschen zum voraus gesichert und
die Wuhrbriefe der Gemeinde Schaan gegenüber durch die Obrigkeit
8 »
-
106
-
zur Geltung gebracht werden, alles das,
ligen Prozessen vorzubeugen.
um künftigen kostspie-
. Diese Vorbehalte wurden den Eschnern vom Oberamte sehr
übel vermerkt und daraus die Ansicht gebildet, man wolle auf diese
Weise die Teilung überhaupt unmöglich machen. D a eine persönliche Vorstellung beim Landvogt ohne Erfolg blieb, appellierte man
an den Fürsten.
I m Frühling 1794 wurde endlich die Teilung doch vollzogen.
Zum Schiedsrichter wurde gewählt der Landvogt W o l f zu Forsteck,
der ein tüchtiger Ingenieur war. V o n Seite Eschen wurden ihm beigeordnet drei Ausschüsse: I o h . Georg Helbert, Johann Algäuer
und I o h . Wanger; von Gamprin waren Jakob Walch, I o h . Georg
Wohlwend und Franz Sebastian Marxer gewählt. Diesen ist das
ganze Teilungsgeschäft übergeben worden, und ist geschehen wie folgt:
Die von beiden Teilen erkaufte Fallsau ist den Gamprinern zuerkannt worden. Hiegegen soll-das Steinführen, das die Eschner den
Gampinern schuldig waren, zu ewigen Zeiten aufgehoben sein. Die
Wuhrungen sollen nach den Hausnummern geteilt werden. Die obere
A u soll auch nach den Hausrechten geteilt werden. Die Gampriner
haben ihre A u unterhalb 24 Klafter über die Rheingasse: Die Eschner
haben die Maienatzung auf dem Bannriet, auf den eigenen M ä d e r n
der A u nach, die Gampriner dem Sommerriet nach. Die Waldungen
sind alle nach Proportion der Hausnummern geteilt worden. (Selbert).
Der Streit wegen des Weiderechtes auf dem Riet.
Dieser Streit erhob sich gleichzeitig mit dem vorigen. I n alter
Zeit trennte ein See die beiden Herrschaften Vaduz und Schellenberg. Durch den allmählichen Abfluß des Wassers trat nach und
nach das R i e t zu Tage. Dieses wurde von den angrenzenden Gemeinden Schaan-Vaduz von oben her, Gamprin und Eschen von
unten her abgenutzt, ohne daß eine sichere Grenze gezogen worden
wäre. Doch wurde ein Teil als sog. Bannriet gebannt, d. h. f ü r
eine gewisse Zeit des Jahres eingezäunt. E s hatten nämlich manche
Private Stücke Riet kultiviert und als Privateigentum f ü r sich beansprucht, doch lastete darauf das Servitut des Atzungsrechtes.
A l s nun zwischen Gamprin und Eschen die Frage wegen der
Teilung ihres gemeinsamen Gebietes behandelt wurde und es zur
-
107
^
Teilung kam, erwachte bei den oberländischen Gemeinden der Wunsch
nach einer Teilung des Rietes und des Weidganges auf demselben.
E i n Spruch zu ihren Gunsten, den das Oberamt gefällt hatte, gefiel den Unterländern nicht und sie appellierten an den Fürsten.
Ihre Eingabe an Se. Durchlaucht gibt kurz die Geschichte dieser
Weiderechte wieder. S i e lautet im Wesentlichen:
V o r dem Jahre 1422 hatten die Gemeinden Vaduz und Schaan,
dann Eschen und Gamprin in Äolz und Feld, auch W u n n und
Weid alles gemeinsam, und folglich war vor diesem Zeitpunkt
das R i e t nur in zwei Teile abgeteilt, nämlich in das allgemeine
Riet, auf welchem alle vier Gemeinden gemeinsam das Atzungsrecht
hatten, und in das P r i v a t - oder sogenannte Bännriet, welches von
jeher ein Eigentum vieler Privaten gewesen und noch ist, aus welchem
aber die Eigentümer dieses Rietes den genannten vier Gemeinden
seit den ältesten Zeiten jeden Frühling bis zum 27. M a i die Weidgerechtigkeiten, schuldig sind und dieses Servitut bis dato ohne die
mindeste Widerrede getragen haben, woraus sonnenklar erhellt, daß
keine von diesen Gemeinden einen ausgemessenen Eigenbezirk jemals
gehabt hat, sondern allen insgesamt das ihrer Natur nach unteilbare Atzungsrecht gebührt. A u f diese A r t wurde sowohl das allgemeine, diesen vier Gemeinden zuständige, als auch das besondere
und nur Privaten gehörige Bannriet von unseren Vorfahren beiderseits bis in das 15. Säkulum friedlich genutzt.
In demselben Jahrhundert singen zwischen unteren und den
oberen Geineinden einige S p ä n e an, deren Veranlassung uns durch
die Llnbild der Zeit entrissen wurde. Sie wurden aber durch den
Spruchbrief vom Jahre 1422 gänzlich abgetan, indem dadurch die
oberen von den unteren Gemeinden in Kolz und Feld, W u n n und
Weid ganz getrennt und durch Aufwerfung eines breiten und tiefen
Scheidegrabens die obere und untere Weidegangs-Gerechtigkeit auf
dem allgemeinen R i e t bestimmt wurde.
D a nun in jenem Spruchbrief nicht die mindeste Meldung von
einer Weidegangs-Teilung auf dem sog. Bannriet geschieht, auch
nicht die mindeste Spur von einem ehemals aufgewesenen Graben,
oder errichteten Scheidegaues gefunden wird, so ergibt sich von selbst,
daß die damaligen Weidegangs-Streitigkeiten nur auf das allgemeine.
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nicht aber auf das besondere, einigen Privaten eigentümlich zugehörige Bannriet sich erstreckt hat, auf welches die Gemeinden insgesamt
keine weiteren Rechte hatten als das Recht der Maienatzung, das
nie strittig war.
Dennoch wurde der B r i e f von 1422 zur Richtschnur einer neuen
Weidegang-Regulierung genommen und nach zum Teil ganz neuen
Marksteinen festgesetzt, wodurch wir von unserem bisherigen Besitzstand verdrängt und unser Weidegang um viele tausend Klafter einschränkt wurde.
Die Marksteine, von welchen die Arkunde von 1422 meldet,
und die eben dazumal auf diesem Partikularriet (das damals dem
Streite unterworfen war), aufgestellt worden sind, müssen nicht als
eine Weidscheidung sondern als eine Wunnscheidung, das ist als eine
richtige Bestimmung des Territorialbezirks beider Herrschaften Schellenberg und Vaduz angesehen werden, welche Berichtigung dazumal
um so nötiger war, und noch ist, als gewiß es ist, daß im Falle
einer unrichtigen und unbestimmten Grenzlinie zwischen den Kirchspielen die größten Zwiste sich ergeben müßten, zumal da fast kein
Jahr vergeht, daß nicht aus dem Bllndnerland eine große Menge
von B a u - , S ä g - und Brennholz durch Anschwemmung auf dieses
Niet geschwemmt und von den Einwohnern dieser vier Gemeinden
nach Ausweis dieser Grenzmarken aufgefischt wird/) was im guten
Frieden wohl schwerlich geschehen würde, wenn nicht durch die
Marken jeder Gemeinde das Ihrige angewiesen würde. Der B r i e f
von 1422 hatte also das gemeinsame Niet, der heutige Streit aber
das Bannriet zum Gegenstand.
E s wird dann darauf hingewiesen, daß die Einhaltung der
durch den Spruch des Schiedsgerichtes gezogenen Weidgrenze beim
Auftrieb von so vielem Vieh eine AnMöglichkeit sei und auf die
großen Nachteile, die die Anterländer dadurch erleiden. Dieser Spruch
würde nicht Frieden bringen, sondern ewige Streithändel.
Aeber das Ende des Streites berichtet Kelbert in seiner Chronik:
„1790. Der Schaaner Riethandel ist endlich am 4. M a i beigelegt
worden. Schiedsrichter waren Advokat Kunder von Lindau, der
Landschaftskasfier Christian Gering, D r . Schmid von Feldkirch,
Kanzleiverwalter Schlatter von Lindau, zwei Kerren von Altstätten,
») War also kein Rheinwuhr dort erstellt^ das den Strom zurückhielt.
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D r . Schueler von Linda» »»d das liechtenst. Oberamt. Spruch : E i n
jeder Teil bleibt auf dem Seinigen und das R i e t soll geschieden sein.
Die Eschner und Gampriner hatten bis dahin auf das ganze R i e t
getrieben. E s wurden nun Marksteine gesetzt. Vieh und Pferde
dürfen von den Eschnerbergern nur unter der March gehütet werden,
von den Schaanern nur oberhalb derselben." And dabei blieb es.
Am das Jahr 1806 ward von der Obrigkeit beschlossen, in
Vaduz einen Wochenmarkt einzurichten. And damit derselbe lebensfähig werde, wurde verboten ausländische Märkte zu besuchen, überhaupt etwas ins Ausland zu verkaufen, 'das nicht zweimal auf den
Vaduzer Markt gebracht worden wäre, ohne es verkaufen zu können.
Dagegen protestierten die Anterländer beim Fürsten. S i e hätten den
größten Schaden, schrieben sie, da es sich ihnen nicht rentieren würde,
mit den Kleinigkeiten, die sie zu verkaufen hätten, den weiten Weg nach
Vaduz zu machen, damit Zeit und Geld unnütz zu opfern. Vieles
könne überhaupt nur im Ausland Absah finden, wie Vieh, Flax,
Früchte u. dgl. Der Wochenmarkt in Vaduz hatte ein kurzes Leben.