Klimafinanzierung

COP 21
Das Paris Agreement und die Implikationen auf
die Klimafinanzierung
Wolfgang Diernhofer
April 18, 2016
THE SPECIALIST FOR PUBLIC CONSULTING
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Paris Agreement (PA)
Generelle Anmerkungen
- Finanzflüsse als wesentliches Element –...Make finance flows consistent with
pathways to low greenhouse gas emissions and climate resilient
development…
- Unterstützung der Entwicklungsländer – Finanzierung, Technologietransfer,
Kapazitätsaufbau (Means of Implementation) als wesentliche Bausteine für
einen erfolgreichen Transformationsprozess zu „grüne Ökonomien“
- Anpassung an den Klimawandel – Unterstützung der Länder, die am meisten
von den negativen Auswirkungen des Klimawandels betroffenen sind als eine
wichtige Forderung des PA
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Klimafinanzierung (1)
Wer stellt Mittel zur Verfügung:
- Industriestaaten sollen die Führungsrolle in der Klimafinanzierung
übernehmen. Die Mobilisierung von Klimafinanzierungsmitteln soll bisherige
Anstrengungen übersteigen.
- Klimafinanzierung kann aus unterschiedlichen Quellen/Instrumenten
stammen; allerdings kommt öffentlichen Geldern eine wichtige Rolle
(Anreizfinanzierung) zu.
- Andere (nicht Industriestaaten) können freiwillige Klimafinanzierungsbeiträge
leisten.
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Klimafinanzierung (2)
Wem kommt Klimafinanzierung zu Gute:
- Klimafinanzierung sollte die Bedürfnisse und die Prioritäten der
Entwicklungsländer (insbesondere LDCs und SIDS) berücksichtigen;
Klimafinanzierung sollte die Implementierung von Strategien, Politiken,
Umsetzungsplänen in den Entwicklungsländern unterstützen.
- Klimafinanzierung sollte die Verminderung von klimaschädlichen
Treibhausgasemissionen und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels
gleichermaßen unterstützen.
- Klimafinanzierung als wichtige Quelle, um Anreize zur Vermeidung von
Emissionen aus der Abholzung von Wäldern zu schaffen.
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Klimafinanzierung (3)
Ausmaß der Klimafinanzierung:
- Zur Steigerung der pre 2020 Ambition, sollen Industrieländer adäquate Mittel
(Technologietransfer, Finanzierung, Kapazitätsaufbau) zur Verfügung stellen.
- Industriestaaten werden aufgefordert das Niveau der Klimafinanzierung bis
2020 sukzessive zu steigern und dazu eine Roadmap vorzulegen. Die
Finanzierungsmittel für die Anpassung an den Klimawandel sollen dabei
signifikant erhöht werden.
- Industriestaaten beabsichtigen ihre gemeinsame Zielsetzung
(Klimafinanzierungsmittel im Ausmaß von $100 Mrd./Jahr) bis ins Jahr 2025
fortzuschreiben.
- Bis zum Jahr 2025 soll eine neues, quantifiziertes Klimafinanzierungsziel
(wobei die $100 Mrd. die Ausgangsbasis darstellt) beschlossen werden.
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Klimafinanzierung (4)
Transparenz und Berichtspflichten:
- Industriestaaten haben eine zweijährige Berichtspflicht über ihre
Klimafinanzierungsaktivitäten (qualitative und quantitative
Informationen).
- Die Klimafinanzierungsaktivitäten der Industrieländer sind integraler
Bestandteil des Global Stocktake (ab 2023).
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Klimafinanzierung (5)
Institutionen des PA:
- Die Institutionen unter dem PA sollen insbes. LDCs und SIDS den Zugang zu
Klimafinanzierungsgeldern gewährleisten.
- GCF und GEF (einschließlich LDCF and SCCF) werden als Institutionen des
PA definiert.
- GCF und GEF sollen hinkünftig verstärkt kooperieren.
- Empfehlungen über die zukünftige Rolle des Adaptation Fund (AF) sollen bei
COP 22 gemacht werden.
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Vielen Dank!
EECC (Energy, Environment and Climate Change Department)
[email protected]
www.kpc-consulting.at
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