WIR HABEN ES GESCHAFFT!

ANGESTELLTENBETRIEBSRATSINFOMAGAZIN FÜR MITARBEITERINNEN
& MITARBEITER
D. SWAROVSKI KG WATTENS
WIR HABEN ES
GESCHAFFT!
NR. 02
04
2015
BILDUNGSTEILZEIT NUTZEN
Weiterbilden auch während
der Arbeitszeit (S. 4)
LOHNSTEUER WIRD GESENKT
Was das bedeutet und wo nun
mehr über bleibt (S. 6)
DER BETRIEBSRAT
Wir stellen euch den BR und
seine Aufgaben vor (S. 12+13)
INHALT
04
2015
Personalstand per 31.12.2014
Ohne Zeitarbeiter+DSD - Mitarbeiter
04Bildungsteilzeit
ARBEITER
05 Phänomen Burn-Out
MÄNNER
Personalstand per 31.03.2015
ARBEITER
17 Casino-Haus Marie und
Jausenkantine
MÄNNER
18 Das bringt das Jahr 2015
WI
20 KristallKlar Gewinnspiel
W II
IMPRESSUM
D.Swarovski KG –
Angestellten-Betriebsrat
Ing. Hansjörg Gartlacher
Günther Schatz
Swarovskistrasse 30
A-6112 Wattens
Österreich
Produktion: rabemedia gmbh
Hohe-Munde-Straße 6
6100 Seefeld in Tirol
Grafik: WerkStadt Kommunikationsagentur GmbH
Schwabstraße 4
6170 Zirl
KRISTALL KLAR -
FRAUEN
Bitte der Druckversion entnehmen!
W II
08 Hier gibt‘s Förderungen
14 Gelebter Mitarbeiter-Schutz
MÄNNER
GESAMT
WI
06 Lohnsteuer gesenkt
12 Rechte und Pflichten des
Betriebsrats
FRAUEN
ANGESTELLTE
FRAUEN
ANGESTELLTE
MÄNNER
GESAMT
FRAUEN
Bitte der Druckversion entnehmen!
hen
hauen und Mitmac
Einladung zum Zusc
AK Kinder theater
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mit Herber t & Mim
Zauberland
• Eintritt frei!
• von 4–12 Jahren
Di, 28. April 2015
15 Uhr in Schwaz
SZentrum · Andreas-Hofer-Straße 10
00/22 55 30
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Anmeldung unter Te
WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT
2
• kleine Jause
Die Arbeiterkammer Tirol lädt
dich (mit Begleitung) recht
herzlich ins Zauberland ein.
Wenn du gerne dabei sein
möchtest, dann melde dich
bitte gleich an.
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EDITORIAL
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen!
In der letzten Ausgabe unseres Betriebsrats-Infomagazins​
„Kristall Klar“ vom November
2014 haben wir dem Thema
„Lohnsteuer senken – jetzt“ breiten Raum eingeräumt und dazu
aufgerufen, diese Aktion zu unterstützen. Dies haben viele unserer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
durch ihre Unterschrift getan.
Nun haben wir es geschafft. Gemeinsam haben wir Druck gemacht – die Lohnsteuersenkung
kommt! Es ist die größte Steuerreform seit 40 Jahren, Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen ab 2016 mehr
NETTO vom BRUTTO. Bei einem
mittleren Monatsbruttoeinkommen von EUR 2.100,-- bleiben
EUR 900,-- im Jahr mehr.
Mit vorsichtigem Optimismus
betreffend DSW-Umsatzzahlen
sind wir in das Jahr 2015 gestartet. Trotz dieser Tatsache bleiben
die Herausforderungen auch für
das heurige Jahr groß.
Gern gehört haben die Menschen
in unserem Unternehmen und im
Lande die Worte von Herrn Markus Langes-Swarovski (Aussagen in der Tiroler Tageszeitung
vom 21.3.2015) in Bezug auf den
Produktionsstandort
Wattens.
Das Investitionsvolumen von
EUR 90 Mio. in den nächsten 3
Jahren untermauern diese Aussagen und tragen sicher dazu
bei, die Stimmung unter der Belegschaft wieder etwas zu heben,
was auch bitter notwendig ist.
Ein weiterer wichtiger Faktor für
die Hebung der Stimmungslage
ist die tägliche Pflege der Mitmenschlichkeit, zu deren Praktizierung ich besonders aufrufe.
In letzter Zeit wurde der Angestelltenbetriebsrat oft mit dem Thema
„Verknüpfung von außertourlichen Gehaltserhöhungen mit der
KV-Erhöhung“ konfrontiert. Diesbezüglich habe ich mich bei allen
Entscheidungsträgern klar darüber ausgesprochen, dass der
Betriebsrat diese Vorgehensweise ablehnt. Es ist zwar rechtlich
legitim, dass der künftige KV-Prozentsatz inkludiert wird (wenn
dezidiert darauf hingewiesen
worden ist), verfälscht aber die
„tatsächliche Belohnung“ für die
außertourlichen Leistungen sehr.
Intensiv dran sind wir auch bei
den Themen Mitarbeitergesprä-
3
che (Performance Dialog), neue
Dienstverträge (Bonusvereinbarungen),
Arbeitszeitgestaltung
(Zeitkonten) und Nutzung des
Personalinformationssystems
SAP (HR).
Ein Dankeschön spreche ich unserer Geschäftsführung für die
Ausschüttung der Erfolgsbeteiligung 2014 aus. Wie bekannt
(siehe Schreiben der Geschäftsführung vom November 2014)
gab es diesbezüglich eine neue
Regelung. Betreffend Aussagen
in diesem Schreiben und der jetzt
tatsächlichen Auszahlungshöhe
gab es an den Betriebsrat relativ
viele Verständnisanfragen.
Dass die „Kristallwelten NEU“
Ende April 2015 eröffnet werden, ist bekannt. Mit einher gehen auch die Feierlichkeiten des
120-Jahre DSW-Bestands-Jubiläums. Über diese erfreulichen
Ereignisse wird sicherlich in allen
Medien noch ausführlich berichtet werden.
Es grüßt Euch herzlich Euer
Zentralbetriebsratsvorsitzender
Ing. Hansjörg Gartlacher
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- KRISTALL KLAR
BILDUNGSTEILZEIT
NUTZT DIE BILDUNGSTEILZEIT
Arbeitszeit reduzieren, um
sich weiterzubilden und für
die wegfallenden Stunden
einen „Lohnersatz“ bekommen – das ist möglich!
Nachholen der Matura, eine Lehrabschlussprüfung in einer Abendschule, ein berufsbegleitendes
Studium oder Intensivsprachkurse. Im Grunde überall dort, wo die
Belastung von Fulltime-Job und
Schulbesuch zu hoch ist.
Gibt es Voraussetzungen?
Im Gegensatz zur weitaus bekannteren Bildungskarenz bleibt
man bei der Bildungsteilzeit jedoch die ganze Zeit über im Betrieb und am Arbeitsplatz. Die
Vorteile liegen auf der Hand: Gerade für Mitarbeiter mit kleineren
Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver und die
Vorgesetzten müssen weder eine
Vertretung organisieren, noch
die Stelle über einen längeren
Zeitraum unbesetzt lassen. Wieso wird die Bildungsteilzeit dann
nicht öfter angewendet? Einerseits ist sie weitgehend unbekannt
und andererseits braucht es hier
eine Vereinbarung zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber, da kein
Anspruch auf eine Bildungsteilzeit
besteht. Die gute Nachricht ist,
dass sich diese beiden Hürden
mit Information und gutem Willen leicht überwinden lassen. Mit
diesem Artikel wollen wir euch informieren, indem wir die zentralen
Fragen zur Bildungsteilzeit beantworten.
Wofür eignet sich die Bildungsteilzeit?
Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals die Woche
stattfinden und eine längere Zeit
dauern – wie zum Beispiel das
KRISTALL KLAR -
Ja, Sie müssen mindestens sechs
Monate beim gleichen Arbeitgeber mit der gleichen Wochenstunden-Arbeitszeit beschäftigt sein
(mindestens zehn Arbeitsstunden
pro Woche) und Sie brauchen
das schriftliche Einverständnis
des Arbeitgebers über Beginn,
Ende, Lage und Ausmaß der Arbeitszeitreduzierung.
Um wie viele Stunden kann
ich die Arbeitszeit reduzieren?
Die Arbeitszeitreduzierung lässt
sich zwischen 25 Prozent und 50
Prozent frei wählen. Bei einem
berufsbegleitenden
Studium,
welches von Freitagnachmittag
bis Samstagabend dauert, kann
man als Beispiel am Freitag und
Montag Bildungsteilzeit nehmen.
Wie hoch ist der Lohnersatz
für die reduzierte Arbeitszeit?
Vom AMS bekommen Sie einen
Lohnersatz (Bildungsteilzeitgeld).
Er beträgt für jede reduzierte Arbeitsstunde € 0,77 pro Tag. Bei
12,5 Stunden pro Woche wären
das € 288,75 bei einem Monat mit
dreißig Tagen. Ein Zuverdienst bis
zur Geringfügigkeitsgrenze von
monatlich € 405,98 ist gestattet.
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Wie lange kann ich Bildungsteilzeit nehmen?
Von 4 bis 24 Monaten in einem
Zeitraum von 4 Jahren. Die Bildungsteilzeit lässt sich also in
mehrere Module aufteilen.
Muss ich meine Aus- oder
Weiterbildung nachweisen?
Ja, Sie sind dazu verpflichtet, ihre
Teilnahme an der Aus- oder Weiterbildung zu belegen. Es genügen Kursbesuchsbestätigungen,
Fortschrittsbestätigungen
von
Diplomarbeiten, Prüfungsteilnahmebestätigungen und ähnliches.
Achtung! Wenn Sie die Nachweise nicht erbringen, kann das
AMS das Bildungsteilzeitgeld
einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern!
Und wo stelle ich den Antrag für die Bildungsteilzeit?
Den Antrag auf Bildungsteilzeit
und Bildungsteilzeitgeld stellen Sie beim AMS, das für ihren
Hauptwohnsitz zuständig ist. Das
Einverständnis des Arbeitgebers
nicht vergessen!
Zusammenfassend
lässt
sich sagen: Die Bildungsteilzeit ermöglicht einem Großteil
der Arbeitnehmerschaft den
zweiten Bildungsweg, da der
Einkommensausfall durch das
Bildungsteilzeitgeld kompensiert
wird. Und sie kommt der Arbeitgeberseite entgegen, weil sie
nur Gehälter für die anwesenden
Stunden leisten müssen. Also ein
Gewinn für alle Beteiligten.
GESUNDHEIT AM ARBEITSPLATZ
PHÄNOMEN BURN-OUT
Der Gefahr, durch erlebnisarme Pflichterfüllung
auszubrennen, kann vorgebeugt werden. Hierzu
führte Kristall Klar ein
Interview zu psychischen
Belastungen am Arbeitsplatz mit Betriebspsychologen Daniel Trobisch.
Kristall Klar: „Burnout“ ist in
aller Munde – ist es wirklich häufiger?
Daniel Trobisch: Die Symptome für Burnout werden sicher
bewusster wahrgenommen, seit
mehr davon gesprochen wird.
Diese Symptome wurden aber
bereits Ende des 19. Jahrhunderts beschrieben – es ist also
nichts Neues. Ich bin aber ohne
Zweifel heute öfter damit konfrontiert als vor 15 Jahren. Zum
Burnout gilt folgende Faustregel:
Wer überwiegend mit Dingen beschäftigt ist, die er nicht gerne
tut, wer nicht mit dem Herzen bei
der Sache ist und keine Freude
hat, der muss früher oder später
mit einem Burnout rechnen.
Kristall Klar: Stimmt es, dass
in Österreich sogar der Gesetzgeber im ArbeitnehmerInnenschutz darauf eingegangen ist?
Daniel Trobisch: Ja, denn neben persönlichem Leid bedeutet eine Arbeitsunfähigkeit nach
Burnout hohe Folgekosten für
die Sozialpartner. Darum sieht
der Gesetzgeber seit 1.1.2013
präventiv vor, dass jeder Arbeitsplatz auf psychische Belastungen hin zu untersuchen ist
– im Bedarfsfall sind geeignete
Maßnahmen zu erstellen und
umzusetzen.
Kristall Klar: Kann man selber
etwas dagegen tun?
Daniel Trobisch: Jeder kann
vorbeugen und darauf achten,
ob die eigenen Möglichkeiten
ausreichen, um die täglichen Anforderungen auch in der Arbeit
zu bewältigen. Im Idealfall hält
sich zwischen Anforderung und
Bewältigung ein Gleichgewicht.
Eine Herausforderung führt unter
guten Bedingungen dazu, dass
meine Fähigkeiten daran sogar
wachsen. Ein länger anhaltendes Ungleichgewicht kann aber
auch zu einer Fehlbelastung und
damit zu einer Überlastung werden.
Kristall Klar: Kann ich das
überhaupt beeinflussen?
Daniel Trobisch: Ja, durch
persönliche Maßnahmen zur
Stärkung der eigenen Reserven. Der eigene Krafttank sollte
immer wieder aufgefüllt werden.
Im Beruf kann ich auf folgende 4
Arbeitsbereiche achten:
1. Aufgaben und Tätigkeit: Fühle
ich mich den Aufgaben gewachsen?
2. Sozial- und Organisationsklima: Werde ich ausreichend in-
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Betriebspsychologe Daniel Trobisch.
Foto: FKN
formiert und fühle ich mich durch
Führungskraft und Kollegen unterstützt?
3. Arbeitsumgebung: Stehen mir
die Arbeitsmittel (genug Platz,
Licht, Lärmschutz, geeignete
Werkzeuge etc.) zur Verfügung,
die ich brauche ?
4. Arbeitsabläufe und Organisation: Sind meine Zuständigkeiten
und Ziele klar und machbar?
Kristall Klar: Das scheint mir
jetzt ziemlich viel – kann mir da
jemand helfen?
Daniel Trobisch: Dafür sind
wir in der Arbeitsmedizin zuständig und würden euch persönlich
oder im Team gern unterstützen.
Wir freuen uns, wenn ihr Euch
bei Fragen an uns wendet.
Kristall Klar: Wir danken vielmals für das Gespräch.
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- KRISTALL KLAR
NEUE STEUERREFORM
LOHNSTEUER WIRD GESENKT!
Die Bundesregierung hat
sich auf die Eckpunkte
der Steuerreform geeinigt.
Es wird eine Entlastung
von fünf Milliarden Euro
geben. Die „Lohnsteuer
Runter“-Kampagne des
Österreichischen Gewerkschaftsbundes hat sich
also ausgezahlt.
Foto: Shutterstock
Sechs Milliarden Euro Entlastung forderten der ÖGB und die
AK, fünf Millarden Euro werden
jetzt letztlich erlassen. „Somit
wurde unsere Forderung in einem hohen Maß umgesetzt“,
erklärt der ÖGB in einer Ersteinschätzung. Vom Gesamtvolumen von ca. 5,2 Milliarden
Euro entfällt etwa fünf Milliarden
Euro auf eine Lohn und Einkommenssenkung. Die Pläne der
Wirtschaft, die Steuerreform für
Senkungen der Lohnnebenkosten zu verwenden, wurden damit verhindert. Die Familien werden zusätzlich um 100 Millionen
Euro entlastet, auf die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung fallen 200 Millionen Euro
und Maßnahmen für Wachstum
und Beschäftigung machen weitere 200 Millionen Euro aus.
Der Eingangssteuersatz wird
künftig von 36,5 Prozent auf 25
Prozent gesenkt. „Damit wird
ebenfalls eine zentrale Forderung des ÖGB umgesetzt“,
so der Gewerkschaftsbund.
KRISTALL KLAR -
Gleichzeitig wurde die Idee
übernommen, eine Abflachung
der Progression und ein kontinuierlicheres „Hineinwachsen“ in
höhere Steuersätze zu erzielen.
Um das zu erreichen, forderte die ÖGB sechs Steuersätze
bzw. Tarifstufen, statt den bisherigen drei. Das bringt eine Entschärfung der kalten Progression. Bislang war der Unterschied
zwischen dem niedrigsten und
dem höchsten Steuersatz sehr
gering (36,5 Prozent versus 50
Prozent).
Durch den neuen Eingangssteuersatz von 25 Prozent wird
diese Schwäche korrigiert. Der
geringere Eingangssteuersatz
bringt allen SteuerzahlerInnen
eine Entlastung, weil künftig alle
für ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen ab € 11.000,-- vom
niedrigeren
Eingangssteuersatz profitieren. Die Steuersätze
werden nicht auf das gesamte
Einkommen angewandt, sondern immer auf die jeweiligen
Einkommensbestandteile. Da-
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mit auch niedrige Einkommen
unter der Steuergrenze eine
Entlastung bekommen, wird die
Negativsteuer von maximal €
110,-- auf maximal € 400,-- angehoben. Der ÖGB forderte €
450,--. Damit gibt es auch für
niedrige Einkommen eine Entlastung. Damit diese bei den
Menschen ankommt, wird es
eine automatische Arbeitnehmerveranlagung geben. Auch
für PensionistInnen wird es erstmals eine Negativsteuer von €
110,-- geben. Diese ist eine
teilweise Rückerstattung der
Sozialversicherungsbeiträge für
GeringverdienerInnen. Da PensionistInnen geringere SV-Beiträge zahlen, ist auch deren Negativsteuer geringer.
Sie steigt von bislang maximal
zehn Prozent der SV-Beiträge
bei einer Deckelung von € 110,-­auf bis zu 50 Prozent der SV
Beiträge bei einer Deckelung
von € 400,-.
Arbeitnehmer- und Verkehrsabsetzbetrag steigen zusammen
um € 55,-- von € 345,-- auf ­€
NEUE STEUERREFORM
400,-- pro Jahr. Zur Vereinfachung wird der Arbeitnehmerabsetzbetrag in den Verkehrsabsetzbetrag integriert. Gering
verdienende Pendler erhalten
eine Erhöhung des Pendlerzuschlages (€ 20 Mio.). Für extrem
hohe Einkommen ab 1 Mio. Euro
wird der Spitzensteuersatz auf
5 Jahre befristet auf 55 Prozent
angehoben. Das trifft zwar nur
wenige Personen, ermöglicht es
aber die Kapitalertragssteuer auf
Dividenden anzuheben. Denn
die KESt darf, laut einem Verfassungsgesetz, nur so hoch sein
wie der halbe Spitzensteuersatz.
Die KESt für Sparbücher bleibt
unangetastet.
Die Grenze für den Spitzensteuersatz wurde von Einkommen ab
€ 60.000,-- auf € 90.000,-- angehoben. Diese deutliche Anhebung kommt nur den obersten 3
Prozent zugute. Allerdings wird
ein neuer Steuersatz von 48 Prozent ab € 60.000,-- eingeführt,
der die Entlastung der sehr hohen Einkommen mildert.
Der Kinderfreibetrag wird von €
220,-- auf € 440,-- verdoppelt.
Damit werden Familien um € 100
Mio. entlastet. Ein Elternteil kann
pro Jahr über die Arbeitneh-
mer-Veranlagung € 440,-- absetzen. Wenn sich Eltern den Freibetrag teilen, sind es je € 264,-- für
Mutter und Vater. Freibeträge
kommen im Gegensatz zu Absetzbeträgen den BezieherInnen
hoher Einkommen mehr zugute,
insofern wäre eine Erhöhung des
Kinderabsetzbetrages eine sinnvollere und gerechtere Maßnahme, weil damit jedes Kind gleich
stark gefördert worden wäre. Außerdem soll die antragslose Familienbeihilfe umgesetzt werden.
ENTLASTUNGEN
Die Entlastungen machen über
weite Bereiche etwa ein halbes
Monatseinkommen aus. Die absolute Entlastung steigt mit dem
Einkommen, die relative Entlastung in Prozent des Nettoeinkommens ist bei den mittleren
Einkommen am höchsten. Die
geringen Einkommen haben die
stärkste prozentuelle Senkung
der zu zahlenden Lohnsteuer.
Rund acht Prozent des Volumens
erhalten kleine Einkommen, die
weniger als € 11.000,-- im Jahr
verdienen (etwa 2,5 Millionen
Menschen). 91 Prozent des Volumens fließt in Einkommen unter
€ 4.500,-- .Bei einem Bruttogehalt
von € 2.000,-- beträgt die jährliche
Entlastung somit € 882,--. Damit
wurde die Forderung des ÖGB
fast ganz umgesetzt, wonach die
jährliche Entlastung bei mittleren
Einkommen etwa ein halbes Bruttomonatsgehalt ausmachen soll.
Bei € 3.000,-- steigt sie auf €
1.318,--. Das ist zwar absolut
deutlich mehr, aber relativ gesehen etwas weniger. Bei einem
Einkommen von € 1.400,-- brutto
(Medianeinkommen der Frauen)
zahlt man nur mehr halb so viel
Lohnsteuer wie bisher.
Info zu diesem Thema:
Selina Stärz
[email protected]
VON UNSEREM ERFOLG PROFITIEREN
Im November 2014 gab es ein
Schreiben der Geschäftsführung zum Thema Neuregeleung
der Erfolgsbeteiligung. Dieses
Schreiben sollte eigentlich Klarheit schaffen.
Leider hat es eher das Gegenteil
bewirkt. Viele Kollegen sind von
einer 50 %igen Prämie ausgegangen. Was bei der Geschäftslage 2014 nicht realistisch gewesen wäre. Eventuell sollte hier die
offizielle Kommunikation nochmals überdacht werden. Denn so
hat eine an sich gute Sache (zusätzlich geschenktes Geld) zur
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ein oder anderen Enttäuschung
geführt. Kommunikation ist wirklich wichtig, vor allem wenn es
um Veränderungen geht. Aber
genauso wichtig ist es auch, mit
dem Schreiben die Betroffenen
zu erreichen und das Verständnis
zu schaffen.
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- KRISTALL KLAR
FÖRDERUNGEN
HIER GIBT‘S FÖRDERUNGEN
WERK 1
EINMALIGE URLAUBS­UNTERSTÜTZUNG
(ab mindestens 2 Nächten)
Pro Mitarbeiter € 20,--/Urlaub,
für Ehepartner € 20,--/Urlaub
und für jedes Kind (max. drei Wochen) € 20,--/ Woche.
AUSSERORDENTLICHE KATASTROPHEN-/ KRANKENUNTERSTÜTZUNG
In Härtefällen, auf Ansuchen beim Angestelltenbetriebsrat Werk 1
Wenn die Urlaubsbeihilfe in der Personalverrechnung angesucht wurde (ab mind. fünf Nächten), wird eine Liste
automatisch an uns weitergeleitet. Muss nicht gesondert
angesucht werden.
GESCHENK ZUR GEBURT
FÜR BETRIEBSAUSFLUG
KURZUSCHUSS
€ 20,--/ Jahr
Bei der Geburt eines Kindes – einfach eine Kopie der Geburtsurkunde beim Angestelltenbetriebsrat Werk 1 vorbei
bringen!
€ 4,-- pro Tag – Aufenthaltsbestätigung der Kuranstalt
vorbei bringen.
JUBILARGESCHENK
KRANKENHAUS­AUFENTHALT
Für 30-jährige Betriebszugehörigkeit
€ 5,-- pro Tag – pro Kalenderjahr max. 30 Tage/Antrag mit
Rechnung
KULTURFÖRDERUNG
€ 25,-- für eine besuchte kulturelle Veranstaltung (z.B. Konzert, Ausstellung, Kino, Vortrag, Zirkus) einmal pro Kalenderjahr. Ein Ticket muss mind. € 20,-- gekostet haben.
TEAMBUILDING
€ 10,-- pro Mitarbeiter für eine Teambuildingmaßnahme
(gemeinsamer Skitag, Kegelabend, Fußballmatch o.ä.)
SPORTFÖRDERUNGEN
Drei Mal jährlich € 30,-- für Sportveranstaltungen (überregionale Turniere, Wettbewerbe,..)
WERK 2
EINMALIGE URLAUBS­UNTERSTÜTZUNG
(ab mindestens 2 Nächten)
Pro Mitarbeiter € 15,-- / Urlaub
staltung (z. B. Konzert, Ausstellung, Kino, Vortrag, Zirkus) einmal pro Kalenderjahr. Ein Ticket muss mindestens ­­€ 20,-- gekostet haben.
FÜR BETRIEBS­AUSFLUG
SPORTFÖRDERUNGEN
€ 20,--/ Jahr
€ 25,-- für diverse Sportveranstaltungen die von DSW
organisiert werden.
JUBILARGESCHENK
GEBURTENZUSCHUSS
Für 30-jährige Betriebszugehörigkeit
KULTURFÖRDERUNG
€ 40,-- pro Person für eine besuchte kulturelle Veran-
KRISTALL KLAR -
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8
€ 75,-- bei der Geburt eines Kindes – einfach eine Kopie
der Geburtsurkunde beim Angestelltenbetriebsrat Werk 2­
vorbei bringen.
ALTERSARMUT VORBEUGEN
DER ALTERSARMUT VORBEUGEN
Ohne Angst in die Pension
– lange Teilzeitarbeit wirkt
sich auch auf die Höhe
der späteren Pension aus.
Betroffen davon sind vorwiegend Frauen. Mit der
richtigen Info können sie
gegensteuern.
Rechtzeitig vorsorgen, anstatt
den Kopf in den Sand zu stecken, lautet die Devise, wenn
es um die Pension geht, speziell
für Frauen. Schließlich sind sie
von Neuregelungen durch das
Pensionskonto 2014 besonders
stark betroffen. Und bei vielen
macht sich die Angst vor einem
Alter in Armut breit.
Das spüren auch die AK Experten. „Seit Einführung des Pensionskontos mit 1. Jänner 2014
hat die Zahl der Frauen, die sich
von unseren Sozialrechtsspezialisten beraten lassen möchten,
stark zugenommen“, berichtet
AK Präsident Erwin Zangerl.
Altersarmut droht. Fakt ist: Mehr
als die Hälfte der Frauen mit
Kindern im schulpflichtigen Alter sind über viele Jahre teilzeitbeschäftigt. Und auch danach
kehrt die Hälfte aller beschäftigten Frauen nicht mehr in eine
unbefristete Vollzeitbeschäftigung zurück.
Doch in die Berechnung der
Pension fließen alle Beschäftigungszeiten ein. Damit fällt das
Einkommen von Frauen meist
nicht nur niedriger aus, als je-
nes der Männer (siehe Beitrag
unten), es beeinflusst auch
noch die Berechnung aller Leistungen: Seien es Arbeitslosenund Krankengeld oder eben die
künftige Pension. Die Folgen
können tatsächlich existenzbedrohend sein, vor allem für Alleinerzieherinnen und bei einer
Scheidung.
„Generell kann man sagen, dass
ein Jahr Teilzeit auf Basis von 50
Prozent die Pension um etwa 1
Prozent verringert. Eine einjährige Unterbrechung verringert die
Pension um etwa 2 Prozent“, erläutern die AK Experten.
Ein Beispiel macht dies noch
anschaulicher: Angenommen,
ein Einkommen beträgt bei
Vollzeitbeschäftigung brutto €
1.500,-- pro Monat, so ergibt
sich daraus eine monatliche
Pensionsgutschrift von € 26,70
und eine Pensionsleistung zum
Regelpensionsalter nach 45
Versicherungsjahren in Höhe
von € 1.201,50 brutto. Geht man
aber von einer 50 %igen Teilzeitbeschäftigung aus, beträgt
die Pensionsleistung nur noch
€ 600,75 (Beträge ohne Aufwertung durch die Lohnentwicklung).
Gut beraten. „In jungen Jahren
werden sich Frauen vermutlich
weniger mit dem Thema Altersarmut auseinandersetzen.
Aber spätestens, wenn sich Heirat, Babypause und/oder Teilzeitbeschäftigung aufs Einkommen auswirken, sollten sie sich
in der AK erkundigen“, raten die
9
Experten. „Mit einer Zukunftsplanung, die auf den konkreten
Einzelfall abgestimmt ist, kann
man gezielt vorbeugen. Sowohl
arbeitsrechtliche, als auch sozialrechtliche Bestimmungen bieten viele Möglichkeiten.“
Gerade jüngere Frauen, können sich
in der AK erkundigen, wie man für eine
höhere
kann.
Pensionsleistung
vorsorgen
Foto: Dmitriy Kalinin/Fotolia
WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT
- KRISTALL KLAR
ALTERSARMUT VORBEUGEN
Bei der Beratung in der AK werden die Ist-Situation erläutert,
die Entwicklung der Pension auf
Basis persönlicher Verhältnisse
und Möglichkeiten besprochen
und Wege aufgezeigt, mit denen
man für eine höhere Leistung
vorsorgen kann.
AUF EINEN BLICK
• Das neue Pensionssystem gilt
für alle, die ab dem 1. Jänner
1955 geboren sind. (Ältere bleiben im alten System ohne Pensionskonto.)
• Die Kontoerstgutschrift am 1.
Jänner 2014 ist eine Momentaufnahme und stellt das „Startkapital“ auf Ihrem Pensionskonto dar. Danach werden Jahr für
Jahr 1,78 % des Jahresbruttoeinkommens zusätzlich auf Ihr
Konto gutgeschrieben und mit
der jeweiligen Lohnentwicklung
aufgewertet.
• Der kindererziehende Elternteil
hat Anspruch auf Pensionskontogutschriften. Sie erhöhen sohin
die zukünftige Pensionsleistung.
Die Bemessungsgrundlage für
Zeiten der Kindererziehung orientiert sich am durchschnittlichen Einkommen der Frauen.
Im Jahr 2015 beträgt die Bemessungsgrundlage € 1.694,39
pro Monat. Umgerechnet in eine
monatliche Bemessungsgrundlage inklusive Sonderzahlung
(x12/14) ergibt das einen Betrag
von € 1.452,33. Diese Bemessungsgrundlage wird zu einem
etwaigen sonstigen Monatseinkommen hinzugerechnet.
• In Österreich gibt es keine
Mindestpension. Wenn nur eine
sehr niedrige Pension bezogen
wird, kommt zusätzlich die Ausgleichszulage dazu. Diese steht
Alleinstehenden mit einer mo-
KRISTALL KLAR -
Wenn ein Baby unterwegs ist, bricht für die künftigen Eltern eine spannende Zeit
an.
natlichen Pension unter 872,31
Euro zu, für Ehepaare im gemeinsamen Haushalt beträgt
der Ausgleichszulagenrichtsatz
€ 1.307,89 (Werte für 2015).
Achtung: Weitere Einkommen
werden angerechnet.
• Nutzen Sie den AK Pensionsrechner auf ak-tirol.com unter
„Service/Rechner & Tools“. Sie
können damit Ihre künftige Pensionshöhe abschätzen und die
Auswirkungen
verschiedener
Einkommen oder eines vorzeitigen Pensionsantritts ausrechnen.
Foto: Shutterstock
die neue AK Broschüre „Frauen
und das neue Pensionskonto“
anfordern unter 0800/22 55 22
– 1616 oder herunterladen auf
www.ak-tirol.com
Info zu diesem Thema:
AK BROSCHÜRE
Wer sich für detailliertere Informationen zum Thema „Frau
und Pension“ interessiert, kann
WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT
10
Leonhard Klocker
[email protected]
ALTERSARMUT VORBEUGEN
KARENZ, KINDERGELD & CO.
Ein Baby kommt. Anlässlich der Geburt eines Kindes gehören finanzielle
Absicherung, Karenz,
Wiedereinstieg und die
Vereinbarkeit von Beruf
und Familie überlegt und
geplant.
Möchten
Arbeitnehmerinnen
nach der Geburt nicht sofort wieder arbeiten gehen, sondern das
Kind selbst betreuen, so müssen sie grundsätzlich innerhalb
des Mutterschutzes nach der
Geburt des Kindes eine Karenz
beim Arbeitgeber anmelden.
Was ist Karenz? Unter Karenz
versteht man die Freistellung
von der Arbeitsleistung unter
Entfall des Entgeltes. Sie muss
mindestens zwei Monate dauern und kann längstens bis zum
Ablauf des 2. Lebensjahres des
Kindes in Anspruch genommen
werden. Der mit der Karenz verbundene Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach Ende der Karenz. Die
Karenzzeit kann auch zwischen
den Eltern geteilt werden, wobei
auch hier ein Teil mindestens
zwei Monate betragen muss. Die
einzelnen Teile müssen unmittelbar aneinander gereiht werden.
In der Praxis kommt es immer
wieder zu Verwechslung bzw.
Gleichsetzung der Karenz mit
dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Während es sich
bei der Karenz um einen arbeitsrechtlichen Anspruch handelt,
ist der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld eine Familienleistung, die unabhängig von der
Karenz gebührt.
Kinderbetreuungsgeld.
Eltern
steht das Kinderbetreuungsgeld
zu, wenn bestimmte Voraussetzungen, wie etwa Anspruch auf
Familienbeihilfe, gemeinsamer
Haushalt mit dem Kind und Einhaltung der Zuverdienstgrenze
erfüllt sind. Es gibt zwei Systeme
des
Kinderbetreuungsgeldes
zur Auswahl. Zum einen das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, dessen Höhe 80
% des Wochengeldes, höchstens ca. € 2.000,-- im Monat
beträgt und zum anderen vier
Pauschalmodelle. Dabei stehen
unabhängig von einer früheren
Erwerbstätigkeit bestimmte Pauschalbeträge zur Verfügung, je
nachdem, wie lange das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch
genommen wird. Geht auch der
Vater in Karenz, kann es länger
beansprucht werden. Für Eltern,
die Kinderbetreuungsgeld beziehen, besteht ein Krankenversicherungsschutz.
schäftigt sind und das Arbeitsverhältnis ununterbrochen drei
Jahre gedauert hat. Spätestens
drei Monate vor dem Beginn
der Elternteilzeit muss sie dem
Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt
werden. Der Kündigungsschutz
beginnt grundsätzlich mit der
Bekanntgabe der Elternteilzeit,
frühestens jedoch vier Monate
vor dem beabsichtigten Beginn
und dauert bis vier Wochen
nach dem Ende der Elternteilzeit, längstens jedoch bis vier
Wochen nach dem Ablauf des 4.
Lebensjahres des Kindes.
AK HOTLINE
Zu rechtlichen Fragen rund um
das Thema Schwangerschaft,
Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld oder Wiedereinstieg bei den AK Hotlines
0800/22 55 22 DW 1414 bzw.
DW 1616 anrufen.
ELTERNTEILZEIT
Nach der Karenz wünschen sich
viele Eltern, dass sie ihre Arbeitszeit reduzieren können, um
Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Die Elternteilzeit soll einerseits die Betreuung
der Kinder sicherstellen und
andererseits die Erwerbstätigkeit ermöglichen. Grundsätzlich
besteht ein Anspruch auf Elternteilzeit, wenn in einem Betrieb
mehr als 20 Arbeitnehmer be-
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Sicherheit schafft Vertrauen. Foto: Drubig
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DER BETRIEBSRAT
ZENTRALBETRIEBSRAT
ZUSTÄNDIG FÜR WERKSÜBERGREIFENDE BELANGE
VORSITZENDER HANSJÖRG GARTLACHER
ANGESTELLTENBETRIEBSRAT
WERK 1 (BBB,TMC)
Vorsitzender
Hansjörg Gartlacher
Stellvertreter/
freigestellter BR
Leonhard Klocker
ARBEITERBETRIEBSRAT
WERK 1
Kassierin/
freigestellte BR
Selina Stärz
ANGESTELLTENBETRIEBSRAT
WERK 2
Vorsitzender/
freigestellter BR
Günther Schatz
KRISTALL KLAR -
Stellvertreter
Robert Moosleitner
Kassier/
freigestellter BR
Patrick Hamberger
ARBEITERBETRIEBSRAT
WERK 2
Stellvertreter
Gerhard Niederhauser
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Vorsitzender/
freigestellter BR
Ernst Daberto
Vorsitzender/
freigestellter BR
Walter Kopp
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Stellvertreter
Michael Summerer
DER BETRIEBSRAT
DER BETRIEBSRAT
Der Betriebsrat dient als
Vertretungsorgan der Belegschaft und kann in Betrieben mit zumindest fünf
stimmberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden.
Dieser wird aus einer bestimmten
Anzahl von Betriebsratmitgliedern
gebildet, wobei sich die Anzahl
der Mitglieder anhand der im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter ermitteln lässt. Wahlberechtigt sind
alle Arbeitnehmer ab vollendetem
18. Lebensjahr, ohne Unterschied
der Staatsbürgerschaft, ausgenommen Heim- und Leiharbeiter.
Die Funktionsperiode des Betriebsrates beträgt vier Jahre.
RECHTE UND PFLICHTEN
DES BETRIEBSRATES
§ 38 ArbVG: „Die Organe der
Arbeitnehmerschaft des Betriebes haben die Aufgabe, die
wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen
Interessen der Arbeitnehmer im
Betrieb wahrzunehmen und zu
fördern.“
Damit die Arbeitnehmerschaft
diese Aufgabe erfüllen kann,
überträgt ihr das Gesetz eine Reihe von Befugnissen (gesetzliche
Mitwirkungsrechte). Sie bilden
den Kern der Betriebsverfassung.
Für die Ausübung dieser Befugnisse sind die sogenannten Organe der Arbeitnehmerschaft (§ 40
ArbVG) verantwortlich - in erster
Linie betrifft dies den Betriebsrat.
Zu diesem Zweck stehen dem
Betriebsrat eine Reihe von gesetzlich festgelegten Befugnissen
zur Verfügung, die sich in folgenden Gruppen einteilen lassen (II.
Teil, 3. Hauptstück ArbVG).
ALLGEMEINE BEFUGNISSE:
• Überwachung
• Intervention
• Allgemeine Information
• Beratung
• Errichtung und Verwaltung
von Wohlfahrtseinrichtungen
der Arbeitnehmer
MITWIRKUNG IN SOZIALEN,
PERSONELLEN UND
WIRTSCHAFTLICHEN
ANGELEGENHEITEN:
MITWIRKUNG IN SOZIALEN
ANGELEGENHEITEN
• Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufs­
aus­bildung und Schulung
• Mitwirkung an betrieblichen
Wohlfahrtseinrichtungen
• zustimmungspflichtige Maßnahmen
• Ersetzbare Zustimmung
• Betriebsvereinbarung
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MITWIRKUNG IN
PERSONELLEN
ANGELEGENHEITEN
• Personelles Informationsrecht
• Mitwirkung bei der Einstellung von Arbeitnehmern
• Mitwirkung bei der Festsetzung von Leistungsentgelten
im Einzelfall
• Mitwirkung bei Versetzungen
• Mitwirkung bei der Verhängung von Disziplinarmaß­
nahmen­
• Mitwirkung bei der Vergabe
von Werkswohnungen
• Mitwirkung bei Beförderungen
• Mitwirkung bei einvernehmlichen Lösungen
• Anfechtung von ­Kündigungen
• Anfechtung von ­Entlassungen
• Anfechtung durch den Arbeitnehmer
MITWIRKUNG IN
WIRTSCHAFTLICHEN
ANGELEGENHEITEN
• Wirtschaftliche
Informations-, Interventions- und
Beratungs­rechte
• Mitwirkung bei Betriebsän­
derungen
• Mitwirkung im Aufsichtsrat
• Einspruch gegen die Wirtschaftsführung
• Staatliche Wirtschaftskommission
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ARBEITNEHMERSCHUTZ
ARBEITNEHMERSCHUTZ
GELEBTER MITARBEITER-SCHUTZ
Im Herbst 2014 wurden 28
Mitarbeiter und vier Mitarbeiterinnen durch die AUVA
(Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) in zwei mehrtägigen Schulungsblöcken
zu Sicherheitsvertrauenspersonen ausgebildet.
Doch was bedeutet das
genau für Arbeitnehmer?
32 Personen wurden nach Bewerbung und Auswahl durch
ihre Vorgesetzten und in Abstimmung mit dem Betriebsrat als
Sicherheitsvertrauenspersonen
(SVP) nominiert. Mit der namentlichen Meldung der SVP ans Arbeitsinspektorat Innsbruck werden alle juristischen Vorgaben
des ArbeitnehmerInnenschutz-
Die künftigen SVP in der Theorie ...
KRISTALL KLAR -
Die Kursteilnehmer, welche künftig als Sicherheitsvertrauensperson fungieren werden. Foto: FKN
gesetzes (ASchG) und der zugehörigen Verordnungen vollinhaltlich erfüllt. Am 17.12. schließlich
wurde in einer geheimen Wahl
unter den SVP Fr. Lydia Haffner
als SVP-Vorsitzende sowie Hr.
Markus Steindl als stv. SVP-Vor-
... und in der Praxis.
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sitzender bestimmt. Gegenüber
dem Arbeitsinspektorat fungieren sie als direkte Ansprechpartner und nehmen an den halbjährlich stattfindenden internen
Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) teil.
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Fotos: FKN
ARBEITNEHMERSCHUTZ
DIE PERSONEN EURES VERTRAUENS
Die Sicherheitsvertrauenspersonen stehen euch direkt zur Verfügung. Egal ob
telefonisch oder persönlich
versuchen sie, Mängel
frühzeitig zu erkennen und
zu beheben.
Durch die besondere Nähe zu
den Arbeitsplätzen und den Arbeitssituationen vor Ort und dem
vernetzten Kontakt zu den bestehenden SicherheitsassistentInnen, dem Betriebsrat wie den
Präventivfachkräften (SFK, SAM)
wird eine weitere wichtige Säule
für den ArbeitnehmerInnenschutz
geschaffen und die Sicherheit
und der Gesundheitsschutz
nachhaltig verbessert.
Die Sicherheitsvertrauenspersonen stehen euch direkt (telefonisch, persönlich) und im Zuge
ihrer wöchentlichen Begehungen
zur Verfügung. Das gemeinsame Ziel ist es, Mängel frühzeitig
zu erkennen und zu beheben,
Auch diese Kursteilnehmer werden euch künftig mit Rat und Tat zur Seite stehen,
sei es persönlich oder telefonisch.
ohne dass durch einen Unfall
oder Zwischenfall erst persönliches Leid geschehen und Kosten
anfallen müssen. SVP haben die
Aufgabe mittels eines formellen
Ablaufs festgestellte oder (auf
Wunsch vertraulich) gemeldete
Informationen zur Behebung an
den Arbeitgeber, die Präventivfachkräfte oder den Betriebsrat
weiterzuleiten. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe genießen
die SVP als „ArbeitnehmerInnen
Foto: FKN
mit besonderer Funktion“ auch
einen gesetzlich verbrieften Motivkündigungsschutz und eine
dafür reservierte Arbeitszeit. Sie
sind bei Ausübung ihrer Aufgaben weisungsfrei und berechtigt,
in allen Fragen der Sicherheit und
des Gesundheitsschutzes beim
Arbeitgeber die notwendigen
Maßnahmen und eine Mängelbehebung einzufordern bzw. konkrete Verbesserungsvorschläge
einzubringen.
SPENDEN
Die MitarbeiterInnen der Swarovski Produktion FIE in Wattens
fertigen nicht nur schöne Dinge,
sondern vertreten auch die inneren Werte. Erneut wurde deshalb
eine Tombola für den guten Zweck
durchgeführt. Über € 18.200,-wurde diesmal der Tiroler Hospizgemeinschaft gewidmet. Nicht
nur Kristalle funkeln - auch die
Herzen unserer Mitarbeiter.
V. l.: Lisa Mayr, Verena Kaiserer, Mary Angerer, Irina Kegel, Gaby Stocker und Dr.
Elisabeth Zanon.
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Foto: FKN
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ARBEITNEHMERSCHUTZ
NAME, VORNAME
TÄTIG IN ABTEILUNG
SITZT IN GEBÄUDE
Beinstingl Tanja
Mechanical Engineering - Shared Services
BV
Bramböck Christoph
IT AS - Digital Engineering (DES)
BBB, BT 8
Brunner Reinhold
Production - Runner Cutting
DE, EG
Bültemeyer Oliver
FM Infrastructure
BW, EG
Eder Christian
Production - Runner Silvering
CR, EG
Haffner Lydia
Occupational Health and Medicine (SAM)
CU, 1. OG
Holzknecht Alois
TD Fluid Technology
BB, Südseite, 1. OG
Hubmann Ewald
R&I Chemical Refinement
P, OG
Hussl Martin
Process Engineering
AE, Ostseite, 1. OG
Jenewein Petra
Process Engineering
AE, Ostseite, 1. OG
Kolb Hansjörg
Production - HV Cutting Small Products
CT, 4. OG
Kunstl Robin
Resinoid Tools
AE, Ostseite, 1. OG
Laner Karl
Production - FIE Technical Realisation Special Projects
DF, 1. OG
Mitterndorfer Günther
Fixed Apparatus Assembling
DL, 1. OG
Neuner Harald
IT IS DBSA (Backup, Storage, System Administration)
B, 1. OG
Nitzlnader Martin
Production - CGB Cutting Small Products & Milling
CG / 5, 7, 8
Plesskott Klaus
Production - FIE Volume Products
L, EG
Polleross Markus
GB Sorting & Intermediate Storage
6
Riedmüller Reinold
Machine Shop
W, EG
Rutter Herwig
FM Infrastructure
BB, 1. OG, N/W-Seite
Salchner Armin
QM CGB
CY
Santer Johann
Production - HV Quality Check & Packaging
CG, ZG
Schwanninger Markus
Crystal Objects Warehouse
CG/CY, EG
Stauder Robert
Warehouse & Dispatch
CG, EG
Steindl Markus
Production - Acid Polishing
CA, 1. OG
Steinlechner Johann
Production - Plant Logistics
CG, EG
Rohrmoser Elisabeth
QM CGB
CT
Winkler Hannes
Production - CGB Cutting Large Products & Washing
BA, 2. OG
Winterleitner Peter
Production - Glass Lab
BB, Westseite, 1. OG
Wohlfahrtstätter Armin
Test Department W2
9 / 61
Wohlwend Philipp
Product Development Customized Product Solutions
BBB, BT 8
Zierler Franz
Production - FIE Low Volume & Prototypes Cutting
BL, 2. OG
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KANTINE
CASINO IM HAUS MARIE & JAUSENKANTINE
Die Firma Meraner beendet
die Bewirtung, momentaner Betreiber ist die Firma
„Mama bringt‘s“.
Im Jahr 1975 wurde eine Betriebsvereinbarung zum Thema
Kantinenverpachtung geschlossen. Seither ist doch so einiges
passiert. Die Firma Meraner hat
viele Jahre lang die Jausenkantinen und das Haus Marie zur
vollsten Zufriedenheit betreut.
Leider gab es in letzter Zeit im-
mer häufiger Beanstandungen.
Stimmen wurden laut, was gegen die ständig sinkende Qualität zu unternehmen.
Alle Beteiligten waren sehr bemüht, die Speisen wieder auf
dem gewohnten Niveau anzubieten. Leider musste die Firma Meraner vor Ostern einen
Eigenantrag zur Eröffnung des
Konkursverfahrens einbringen.
(Quelle KSV 1870)
Seither war die Firmenleitung
bemüht, die Nachfolge für unsere Kantinen so schnell wie möglich zu regeln, was auch gelungen ist.
Wir bitten alle Mitarbeiter um ein
wenig Geduld, sollten Anfangsschwierigkeiten auftreten, denn
es ist kein ganz einfaches Unterfangen, eine Kantine in dieser
Größenordnung zu betreiben. Es
setzt doch einiges an Erfahrung
und unternehmerischen Denkens voraus.
Wir wünschen den neuen Betreibern viel Erfolg und dass sie
positiv durchstarten können. Wir
hoffen, dass wir künftig wieder
mit hochqualitativen Speisen
aus möglichst regionalen Zutaten rechnen können.
Die Jausenkantinen und das Casino im Haus Marie haben den neuen Betreiber „Mama bringt‘s“.
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Foto: Josef Hornsteiner
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BLICK IN DIE ZUKUNFT
DAS BRINGT DAS JAHR 2015
Im neuen Jahr gibt es einige Änderungen: Das
Lohn- und Sozialdumpinggesetz wird strenger, der Zugang zum Pflegegeld schwieriger,
und ab 1. Juli übernimmt die Krankenkasse in
manchen Fällen die Kosten für Zahnspangen.
Außerdem: aktuelle Zahlen zu Pflegegeld, Geringfügigkeitsgrenzen, Rezeptgebühr usw..
LOHN- UND SOZIAL-­
DUMPING-BEKÄMPFUNG
Mehr Kontrollen und höhere Strafen bei Entlohnung
unter dem kollektivvertraglichen Mindestlohn: Es
wird nicht mehr nur kontrolliert, ob die ArbeitnehmerInnen den Grundlohn bekommen haben, sondern auch überprüft, ob Zulagen, Sonderzahlungen
(wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld),
Mehr- und Überstundenzuschläge, etc. bezahlt wurden. Firmen, die keine Lohnunterlagen bereithalten,
werden nun ebenso hoch bestraft wie Firmen mit
Dumpinglöhnen. Und die Strafen fallen pro Beschäftigtem/-r an, nicht pauschal pro Firma. Betroffene
ArbeitnehmerInnen werden darüber informiert, dass
sie zu wenig Geld bekommen haben, damit sie ihre
Ansprüche einklagen können.
GRATIS-ZAHNSPANGEN
Ab 1. Juli werden für Kinder mit erheblichen Zahnfehlstellungen (Stufe 4 und 5 nach einem internationalen System) die Kosten für die kieferorthopädische
Behandlung von der Krankenkasse übernommen.
EINFACHERE ARBEITSAUFZEICHNUNG
Im Arbeitszeitgesetz wird die Arbeitszeitaufzeichnung vereinfacht. Bei ArbeitnehmerInnen mit fixer
Arbeitszeiteinteilung haben die ArbeitgeberInnen
lediglich deren Einhaltung zu bestätigen; nur Abweichungen von dieser Einteilung sind laufend aufzuzeichnen.
Für ArbeitnehmerInnen, die die Lage ihrer Arbeitszeit und ihren Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen können oder ihre Tätigkeit überwiegend in ihrer
Wohnung ausüben, sind ausschließlich Aufzeich-
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18
nungen über die Dauer der Tätigkeit zu führen. Sind
Pausen per Betriebsvereinbarung festgelegt, dann
müssen die Pausenzeiten nicht mehr extra aufgezeichnet werden.
ÄNDERUNGEN
ARBEITNEHMERINNENSCHUTZGESETZ
Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses müssen
nur mehr mindestens einmal (statt bisher zweimal)
jährlich stattfinden. Eindeutig klargestellt wurde,
dass Präventivkräfte (Sicherheitsfachkräfte) auch
zu Sicher­heitsvertrauenspersonen ernannt werden
können. Entfall der Vorschreibung von Brandschutzgruppen.
ZUGANG ZUM PFLEGEGELD ERSCHWERT
In der Pflegestufe 1 kommt es zur Erhöhung des erforderlichen monatlichen Pflegebedarfs von bisher
60 auf 65 Stunden und in der Pflegestufe 2 zur Erhöhung von bisher 85 auf 95 Stunden. Diese Regelung
gilt für alle neuen Anträge ab 2015. Für Personen,
die bereits 2014 Pflegegeld bezogen haben bzw. die
einen Antrag bis Ende des Jahres 2014 gestellt haben, gilt die alte Rechtslage.
NEUE WERTE 2015
Richtsatz für Ausgleichszulage:
• für allein stehende PensionistInnen: € 872,31
• PensionistInnen, die mit dem Ehegatten (oder Ehegattin) im gemeinsamen Hauhalt leben: € 1.307,89
• Rezeptgebühr: € 5,55 Befreiung von der Rezeptgebühr: Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte
€ 872,31 (für Alleinstehende) bzw. € 1.307,89 (für
Ehepaare/Lebensgefährten) nicht übersteigen.
Höchstbeitragsgrundlage, monatlich: € 4.650,00
Geringfügigkeitsgrenze, monatlich: € 405,98;
täglich: € 31,17 e-card-Service-Entgelt: € 10,85
• Pflegegeld:
Stufe 1: € 154,20
Stufe 2: € 284,30
Stufe 3: € 442,90
Stufe 4: € 664,30
Stufe 5: € 902,30
Stufe 6: € 1.260,00
Stufe 7: € 1.655,80
VERANSTALTUNGSKALENDER
TERMINE/VERANSTALTUNGEN
MÄRZ bis SEPTEMBER
APRIL
Tiroler Fahrradwettbewerb
Unter www.tirolmobil.at anmelden und Preise fürs Fahrradfahren gewinnen.
Kostenloser Infoabend der AK
Unter dem Motto „Die Pensionen in der Zukunft“ informiert die
Arbeiterkammer Tirol gemeinsam mit Direktor der PVA Tirol,
Dr. Christian Bernhard über das
Thema „Pensionen“ in der BK
Schwaz ab 19 Uhr.
APRIL
DI, 28. 04.
Kindertheater in Schwaz
APRIL
DI, 28. 04.
Haus ­Marie Swarovski in Wattens statt und beginnt um 19:30
Uhr.
Nähere Informationen auf www.
swarovski-musik-wattens.com
MAI
Beginn der Kollektivvertragsverhandlungen der Glasindustrie
Do, 30. 04.
SEPTEMBER
Eröffnung der
Swarovski-Kristallwelten
MAI
Herbert und Mimi laden ins Zauberland ein. Um 15 Uhr im Szentrum (Andreas-Hofer Straße 10).
MI, 20. 05.
SA, 02. 05.
Frühjahrskonzert der Swarovski Musik Wattens mit dem
europaweit bekannten Klarinettisten Helmut Eisel „The Talking
Clarinet“. Das Konzert findet im
SA, 19. 09.
Tiroler Firmenlauf in
Innsbruck
Alle MitarbeiterInnen sind herzlich eingeladen, am 19. September beim Tiroler Firmenlauf
dabei zu sein.
Melde
dich
an
bei
leonhard.klocker@swarovski.
com.
KK-GEWINNSPIEL: DAS SIND DIE GEWINNER!
DER HAUPTPREIS GING AN
SANJA ILIC. DIE RESTLICHEN
PREISTRÄGER LAUTEN:
• Walter Baumann
• Christine Eberharter
• Karlheinz Eder
• Jürgen Fuchs
• Michaela Fuchs
• Elisabeth Hermann
• Mario Jud
• Helga Krepatz
• Aleksandra Mesic
• Silvia Niklas
• Alexander Stolz
• Anton Unterlechner
• Belinda Weissbacher
• Isolde Wentz
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GEWINNSPIEL
Nachstehende Fragen beantworten und bis zum 18.5.2015 beim Betriebsrat abgeben.
Unter den richtigen Einsendungen werden 15 Preisträger gezogen und mit Sachpreisen
prämiert.
Der Hauptpreis ist diesmal ein Frühstück für zwei Personen im „Bergisel SKY“,
gesponsert von der GPA-djp Tirol.
Viel Erfolg!
ACHTUNG: bitte beim Angestelltenbetriebsrat Werk 1 oder 2 abgeben!
Mehrfachnennungen werden nicht berücksichtigt.
GEWINNFRAGEN:
1. In welchem Jahr wurde die Betriebsvereinbarung zum Thema
Kantinenverpachtung geschlossen?
Antwort: ....................................................................................
2. Um wie viel Prozent kann man bei der Bildungsteilzeit die Arbeitszeit reduzieren?
Antwort: ....................................................................................
3. Wann findet der diesjährige Tiroler Firmenlauf statt?
Antwort: ....................................................................................
4. Wie viele MitarbeiterInnen wurden zu Sicherheitsvertrauenspersonen ausgebildet?
Antwort: ....................................................................................
GEWINNEN SIE EINEN VON
15 TOLLEN SACHPREISEN
Name:
Abteilung:
Telefonnummer:
Siegerin des letzten Hauptpreises
(ein Snowboard): Sanja Ilic und
BR Peter Weitlaner.