ANGESTELLTENBETRIEBSRATSINFOMAGAZIN FÜR MITARBEITERINNEN & MITARBEITER D. SWAROVSKI KG WATTENS WIR HABEN ES GESCHAFFT! NR. 02 04 2015 BILDUNGSTEILZEIT NUTZEN Weiterbilden auch während der Arbeitszeit (S. 4) LOHNSTEUER WIRD GESENKT Was das bedeutet und wo nun mehr über bleibt (S. 6) DER BETRIEBSRAT Wir stellen euch den BR und seine Aufgaben vor (S. 12+13) INHALT 04 2015 Personalstand per 31.12.2014 Ohne Zeitarbeiter+DSD - Mitarbeiter 04Bildungsteilzeit ARBEITER 05 Phänomen Burn-Out MÄNNER Personalstand per 31.03.2015 ARBEITER 17 Casino-Haus Marie und Jausenkantine MÄNNER 18 Das bringt das Jahr 2015 WI 20 KristallKlar Gewinnspiel W II IMPRESSUM D.Swarovski KG – Angestellten-Betriebsrat Ing. Hansjörg Gartlacher Günther Schatz Swarovskistrasse 30 A-6112 Wattens Österreich Produktion: rabemedia gmbh Hohe-Munde-Straße 6 6100 Seefeld in Tirol Grafik: WerkStadt Kommunikationsagentur GmbH Schwabstraße 4 6170 Zirl KRISTALL KLAR - FRAUEN Bitte der Druckversion entnehmen! W II 08 Hier gibt‘s Förderungen 14 Gelebter Mitarbeiter-Schutz MÄNNER GESAMT WI 06 Lohnsteuer gesenkt 12 Rechte und Pflichten des Betriebsrats FRAUEN ANGESTELLTE FRAUEN ANGESTELLTE MÄNNER GESAMT FRAUEN Bitte der Druckversion entnehmen! hen hauen und Mitmac Einladung zum Zusc AK Kinder theater i im mit Herber t & Mim Zauberland • Eintritt frei! • von 4–12 Jahren Di, 28. April 2015 15 Uhr in Schwaz SZentrum · Andreas-Hofer-Straße 10 00/22 55 30 l. 08 Anmeldung unter Te WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT 2 • kleine Jause Die Arbeiterkammer Tirol lädt dich (mit Begleitung) recht herzlich ins Zauberland ein. Wenn du gerne dabei sein möchtest, dann melde dich bitte gleich an. www.ak-tirol.com EDITORIAL Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In der letzten Ausgabe unseres Betriebsrats-Infomagazins „Kristall Klar“ vom November 2014 haben wir dem Thema „Lohnsteuer senken – jetzt“ breiten Raum eingeräumt und dazu aufgerufen, diese Aktion zu unterstützen. Dies haben viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ihre Unterschrift getan. Nun haben wir es geschafft. Gemeinsam haben wir Druck gemacht – die Lohnsteuersenkung kommt! Es ist die größte Steuerreform seit 40 Jahren, Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen ab 2016 mehr NETTO vom BRUTTO. Bei einem mittleren Monatsbruttoeinkommen von EUR 2.100,-- bleiben EUR 900,-- im Jahr mehr. Mit vorsichtigem Optimismus betreffend DSW-Umsatzzahlen sind wir in das Jahr 2015 gestartet. Trotz dieser Tatsache bleiben die Herausforderungen auch für das heurige Jahr groß. Gern gehört haben die Menschen in unserem Unternehmen und im Lande die Worte von Herrn Markus Langes-Swarovski (Aussagen in der Tiroler Tageszeitung vom 21.3.2015) in Bezug auf den Produktionsstandort Wattens. Das Investitionsvolumen von EUR 90 Mio. in den nächsten 3 Jahren untermauern diese Aussagen und tragen sicher dazu bei, die Stimmung unter der Belegschaft wieder etwas zu heben, was auch bitter notwendig ist. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Hebung der Stimmungslage ist die tägliche Pflege der Mitmenschlichkeit, zu deren Praktizierung ich besonders aufrufe. In letzter Zeit wurde der Angestelltenbetriebsrat oft mit dem Thema „Verknüpfung von außertourlichen Gehaltserhöhungen mit der KV-Erhöhung“ konfrontiert. Diesbezüglich habe ich mich bei allen Entscheidungsträgern klar darüber ausgesprochen, dass der Betriebsrat diese Vorgehensweise ablehnt. Es ist zwar rechtlich legitim, dass der künftige KV-Prozentsatz inkludiert wird (wenn dezidiert darauf hingewiesen worden ist), verfälscht aber die „tatsächliche Belohnung“ für die außertourlichen Leistungen sehr. Intensiv dran sind wir auch bei den Themen Mitarbeitergesprä- 3 che (Performance Dialog), neue Dienstverträge (Bonusvereinbarungen), Arbeitszeitgestaltung (Zeitkonten) und Nutzung des Personalinformationssystems SAP (HR). Ein Dankeschön spreche ich unserer Geschäftsführung für die Ausschüttung der Erfolgsbeteiligung 2014 aus. Wie bekannt (siehe Schreiben der Geschäftsführung vom November 2014) gab es diesbezüglich eine neue Regelung. Betreffend Aussagen in diesem Schreiben und der jetzt tatsächlichen Auszahlungshöhe gab es an den Betriebsrat relativ viele Verständnisanfragen. Dass die „Kristallwelten NEU“ Ende April 2015 eröffnet werden, ist bekannt. Mit einher gehen auch die Feierlichkeiten des 120-Jahre DSW-Bestands-Jubiläums. Über diese erfreulichen Ereignisse wird sicherlich in allen Medien noch ausführlich berichtet werden. Es grüßt Euch herzlich Euer Zentralbetriebsratsvorsitzender Ing. Hansjörg Gartlacher WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT - KRISTALL KLAR BILDUNGSTEILZEIT NUTZT DIE BILDUNGSTEILZEIT Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ bekommen – das ist möglich! Nachholen der Matura, eine Lehrabschlussprüfung in einer Abendschule, ein berufsbegleitendes Studium oder Intensivsprachkurse. Im Grunde überall dort, wo die Belastung von Fulltime-Job und Schulbesuch zu hoch ist. Gibt es Voraussetzungen? Im Gegensatz zur weitaus bekannteren Bildungskarenz bleibt man bei der Bildungsteilzeit jedoch die ganze Zeit über im Betrieb und am Arbeitsplatz. Die Vorteile liegen auf der Hand: Gerade für Mitarbeiter mit kleineren Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver und die Vorgesetzten müssen weder eine Vertretung organisieren, noch die Stelle über einen längeren Zeitraum unbesetzt lassen. Wieso wird die Bildungsteilzeit dann nicht öfter angewendet? Einerseits ist sie weitgehend unbekannt und andererseits braucht es hier eine Vereinbarung zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber, da kein Anspruch auf eine Bildungsteilzeit besteht. Die gute Nachricht ist, dass sich diese beiden Hürden mit Information und gutem Willen leicht überwinden lassen. Mit diesem Artikel wollen wir euch informieren, indem wir die zentralen Fragen zur Bildungsteilzeit beantworten. Wofür eignet sich die Bildungsteilzeit? Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals die Woche stattfinden und eine längere Zeit dauern – wie zum Beispiel das KRISTALL KLAR - Ja, Sie müssen mindestens sechs Monate beim gleichen Arbeitgeber mit der gleichen Wochenstunden-Arbeitszeit beschäftigt sein (mindestens zehn Arbeitsstunden pro Woche) und Sie brauchen das schriftliche Einverständnis des Arbeitgebers über Beginn, Ende, Lage und Ausmaß der Arbeitszeitreduzierung. Um wie viele Stunden kann ich die Arbeitszeit reduzieren? Die Arbeitszeitreduzierung lässt sich zwischen 25 Prozent und 50 Prozent frei wählen. Bei einem berufsbegleitenden Studium, welches von Freitagnachmittag bis Samstagabend dauert, kann man als Beispiel am Freitag und Montag Bildungsteilzeit nehmen. Wie hoch ist der Lohnersatz für die reduzierte Arbeitszeit? Vom AMS bekommen Sie einen Lohnersatz (Bildungsteilzeitgeld). Er beträgt für jede reduzierte Arbeitsstunde € 0,77 pro Tag. Bei 12,5 Stunden pro Woche wären das € 288,75 bei einem Monat mit dreißig Tagen. Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich € 405,98 ist gestattet. WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT 4 Wie lange kann ich Bildungsteilzeit nehmen? Von 4 bis 24 Monaten in einem Zeitraum von 4 Jahren. Die Bildungsteilzeit lässt sich also in mehrere Module aufteilen. Muss ich meine Aus- oder Weiterbildung nachweisen? Ja, Sie sind dazu verpflichtet, ihre Teilnahme an der Aus- oder Weiterbildung zu belegen. Es genügen Kursbesuchsbestätigungen, Fortschrittsbestätigungen von Diplomarbeiten, Prüfungsteilnahmebestätigungen und ähnliches. Achtung! Wenn Sie die Nachweise nicht erbringen, kann das AMS das Bildungsteilzeitgeld einstellen und im Extremfall sogar zurückfordern! Und wo stelle ich den Antrag für die Bildungsteilzeit? Den Antrag auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld stellen Sie beim AMS, das für ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Das Einverständnis des Arbeitgebers nicht vergessen! Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Bildungsteilzeit ermöglicht einem Großteil der Arbeitnehmerschaft den zweiten Bildungsweg, da der Einkommensausfall durch das Bildungsteilzeitgeld kompensiert wird. Und sie kommt der Arbeitgeberseite entgegen, weil sie nur Gehälter für die anwesenden Stunden leisten müssen. Also ein Gewinn für alle Beteiligten. GESUNDHEIT AM ARBEITSPLATZ PHÄNOMEN BURN-OUT Der Gefahr, durch erlebnisarme Pflichterfüllung auszubrennen, kann vorgebeugt werden. Hierzu führte Kristall Klar ein Interview zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz mit Betriebspsychologen Daniel Trobisch. Kristall Klar: „Burnout“ ist in aller Munde – ist es wirklich häufiger? Daniel Trobisch: Die Symptome für Burnout werden sicher bewusster wahrgenommen, seit mehr davon gesprochen wird. Diese Symptome wurden aber bereits Ende des 19. Jahrhunderts beschrieben – es ist also nichts Neues. Ich bin aber ohne Zweifel heute öfter damit konfrontiert als vor 15 Jahren. Zum Burnout gilt folgende Faustregel: Wer überwiegend mit Dingen beschäftigt ist, die er nicht gerne tut, wer nicht mit dem Herzen bei der Sache ist und keine Freude hat, der muss früher oder später mit einem Burnout rechnen. Kristall Klar: Stimmt es, dass in Österreich sogar der Gesetzgeber im ArbeitnehmerInnenschutz darauf eingegangen ist? Daniel Trobisch: Ja, denn neben persönlichem Leid bedeutet eine Arbeitsunfähigkeit nach Burnout hohe Folgekosten für die Sozialpartner. Darum sieht der Gesetzgeber seit 1.1.2013 präventiv vor, dass jeder Arbeitsplatz auf psychische Belastungen hin zu untersuchen ist – im Bedarfsfall sind geeignete Maßnahmen zu erstellen und umzusetzen. Kristall Klar: Kann man selber etwas dagegen tun? Daniel Trobisch: Jeder kann vorbeugen und darauf achten, ob die eigenen Möglichkeiten ausreichen, um die täglichen Anforderungen auch in der Arbeit zu bewältigen. Im Idealfall hält sich zwischen Anforderung und Bewältigung ein Gleichgewicht. Eine Herausforderung führt unter guten Bedingungen dazu, dass meine Fähigkeiten daran sogar wachsen. Ein länger anhaltendes Ungleichgewicht kann aber auch zu einer Fehlbelastung und damit zu einer Überlastung werden. Kristall Klar: Kann ich das überhaupt beeinflussen? Daniel Trobisch: Ja, durch persönliche Maßnahmen zur Stärkung der eigenen Reserven. Der eigene Krafttank sollte immer wieder aufgefüllt werden. Im Beruf kann ich auf folgende 4 Arbeitsbereiche achten: 1. Aufgaben und Tätigkeit: Fühle ich mich den Aufgaben gewachsen? 2. Sozial- und Organisationsklima: Werde ich ausreichend in- 5 Betriebspsychologe Daniel Trobisch. Foto: FKN formiert und fühle ich mich durch Führungskraft und Kollegen unterstützt? 3. Arbeitsumgebung: Stehen mir die Arbeitsmittel (genug Platz, Licht, Lärmschutz, geeignete Werkzeuge etc.) zur Verfügung, die ich brauche ? 4. Arbeitsabläufe und Organisation: Sind meine Zuständigkeiten und Ziele klar und machbar? Kristall Klar: Das scheint mir jetzt ziemlich viel – kann mir da jemand helfen? Daniel Trobisch: Dafür sind wir in der Arbeitsmedizin zuständig und würden euch persönlich oder im Team gern unterstützen. Wir freuen uns, wenn ihr Euch bei Fragen an uns wendet. Kristall Klar: Wir danken vielmals für das Gespräch. WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT - KRISTALL KLAR NEUE STEUERREFORM LOHNSTEUER WIRD GESENKT! Die Bundesregierung hat sich auf die Eckpunkte der Steuerreform geeinigt. Es wird eine Entlastung von fünf Milliarden Euro geben. Die „Lohnsteuer Runter“-Kampagne des Österreichischen Gewerkschaftsbundes hat sich also ausgezahlt. Foto: Shutterstock Sechs Milliarden Euro Entlastung forderten der ÖGB und die AK, fünf Millarden Euro werden jetzt letztlich erlassen. „Somit wurde unsere Forderung in einem hohen Maß umgesetzt“, erklärt der ÖGB in einer Ersteinschätzung. Vom Gesamtvolumen von ca. 5,2 Milliarden Euro entfällt etwa fünf Milliarden Euro auf eine Lohn und Einkommenssenkung. Die Pläne der Wirtschaft, die Steuerreform für Senkungen der Lohnnebenkosten zu verwenden, wurden damit verhindert. Die Familien werden zusätzlich um 100 Millionen Euro entlastet, auf die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung fallen 200 Millionen Euro und Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung machen weitere 200 Millionen Euro aus. Der Eingangssteuersatz wird künftig von 36,5 Prozent auf 25 Prozent gesenkt. „Damit wird ebenfalls eine zentrale Forderung des ÖGB umgesetzt“, so der Gewerkschaftsbund. KRISTALL KLAR - Gleichzeitig wurde die Idee übernommen, eine Abflachung der Progression und ein kontinuierlicheres „Hineinwachsen“ in höhere Steuersätze zu erzielen. Um das zu erreichen, forderte die ÖGB sechs Steuersätze bzw. Tarifstufen, statt den bisherigen drei. Das bringt eine Entschärfung der kalten Progression. Bislang war der Unterschied zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Steuersatz sehr gering (36,5 Prozent versus 50 Prozent). Durch den neuen Eingangssteuersatz von 25 Prozent wird diese Schwäche korrigiert. Der geringere Eingangssteuersatz bringt allen SteuerzahlerInnen eine Entlastung, weil künftig alle für ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen ab € 11.000,-- vom niedrigeren Eingangssteuersatz profitieren. Die Steuersätze werden nicht auf das gesamte Einkommen angewandt, sondern immer auf die jeweiligen Einkommensbestandteile. Da- WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT 6 mit auch niedrige Einkommen unter der Steuergrenze eine Entlastung bekommen, wird die Negativsteuer von maximal € 110,-- auf maximal € 400,-- angehoben. Der ÖGB forderte € 450,--. Damit gibt es auch für niedrige Einkommen eine Entlastung. Damit diese bei den Menschen ankommt, wird es eine automatische Arbeitnehmerveranlagung geben. Auch für PensionistInnen wird es erstmals eine Negativsteuer von € 110,-- geben. Diese ist eine teilweise Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge für GeringverdienerInnen. Da PensionistInnen geringere SV-Beiträge zahlen, ist auch deren Negativsteuer geringer. Sie steigt von bislang maximal zehn Prozent der SV-Beiträge bei einer Deckelung von € 110,-auf bis zu 50 Prozent der SV Beiträge bei einer Deckelung von € 400,-. Arbeitnehmer- und Verkehrsabsetzbetrag steigen zusammen um € 55,-- von € 345,-- auf € NEUE STEUERREFORM 400,-- pro Jahr. Zur Vereinfachung wird der Arbeitnehmerabsetzbetrag in den Verkehrsabsetzbetrag integriert. Gering verdienende Pendler erhalten eine Erhöhung des Pendlerzuschlages (€ 20 Mio.). Für extrem hohe Einkommen ab 1 Mio. Euro wird der Spitzensteuersatz auf 5 Jahre befristet auf 55 Prozent angehoben. Das trifft zwar nur wenige Personen, ermöglicht es aber die Kapitalertragssteuer auf Dividenden anzuheben. Denn die KESt darf, laut einem Verfassungsgesetz, nur so hoch sein wie der halbe Spitzensteuersatz. Die KESt für Sparbücher bleibt unangetastet. Die Grenze für den Spitzensteuersatz wurde von Einkommen ab € 60.000,-- auf € 90.000,-- angehoben. Diese deutliche Anhebung kommt nur den obersten 3 Prozent zugute. Allerdings wird ein neuer Steuersatz von 48 Prozent ab € 60.000,-- eingeführt, der die Entlastung der sehr hohen Einkommen mildert. Der Kinderfreibetrag wird von € 220,-- auf € 440,-- verdoppelt. Damit werden Familien um € 100 Mio. entlastet. Ein Elternteil kann pro Jahr über die Arbeitneh- mer-Veranlagung € 440,-- absetzen. Wenn sich Eltern den Freibetrag teilen, sind es je € 264,-- für Mutter und Vater. Freibeträge kommen im Gegensatz zu Absetzbeträgen den BezieherInnen hoher Einkommen mehr zugute, insofern wäre eine Erhöhung des Kinderabsetzbetrages eine sinnvollere und gerechtere Maßnahme, weil damit jedes Kind gleich stark gefördert worden wäre. Außerdem soll die antragslose Familienbeihilfe umgesetzt werden. ENTLASTUNGEN Die Entlastungen machen über weite Bereiche etwa ein halbes Monatseinkommen aus. Die absolute Entlastung steigt mit dem Einkommen, die relative Entlastung in Prozent des Nettoeinkommens ist bei den mittleren Einkommen am höchsten. Die geringen Einkommen haben die stärkste prozentuelle Senkung der zu zahlenden Lohnsteuer. Rund acht Prozent des Volumens erhalten kleine Einkommen, die weniger als € 11.000,-- im Jahr verdienen (etwa 2,5 Millionen Menschen). 91 Prozent des Volumens fließt in Einkommen unter € 4.500,-- .Bei einem Bruttogehalt von € 2.000,-- beträgt die jährliche Entlastung somit € 882,--. Damit wurde die Forderung des ÖGB fast ganz umgesetzt, wonach die jährliche Entlastung bei mittleren Einkommen etwa ein halbes Bruttomonatsgehalt ausmachen soll. Bei € 3.000,-- steigt sie auf € 1.318,--. Das ist zwar absolut deutlich mehr, aber relativ gesehen etwas weniger. Bei einem Einkommen von € 1.400,-- brutto (Medianeinkommen der Frauen) zahlt man nur mehr halb so viel Lohnsteuer wie bisher. Info zu diesem Thema: Selina Stärz [email protected] VON UNSEREM ERFOLG PROFITIEREN Im November 2014 gab es ein Schreiben der Geschäftsführung zum Thema Neuregeleung der Erfolgsbeteiligung. Dieses Schreiben sollte eigentlich Klarheit schaffen. Leider hat es eher das Gegenteil bewirkt. Viele Kollegen sind von einer 50 %igen Prämie ausgegangen. Was bei der Geschäftslage 2014 nicht realistisch gewesen wäre. Eventuell sollte hier die offizielle Kommunikation nochmals überdacht werden. Denn so hat eine an sich gute Sache (zusätzlich geschenktes Geld) zur 7 ein oder anderen Enttäuschung geführt. Kommunikation ist wirklich wichtig, vor allem wenn es um Veränderungen geht. Aber genauso wichtig ist es auch, mit dem Schreiben die Betroffenen zu erreichen und das Verständnis zu schaffen. WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT - KRISTALL KLAR FÖRDERUNGEN HIER GIBT‘S FÖRDERUNGEN WERK 1 EINMALIGE URLAUBSUNTERSTÜTZUNG (ab mindestens 2 Nächten) Pro Mitarbeiter € 20,--/Urlaub, für Ehepartner € 20,--/Urlaub und für jedes Kind (max. drei Wochen) € 20,--/ Woche. AUSSERORDENTLICHE KATASTROPHEN-/ KRANKENUNTERSTÜTZUNG In Härtefällen, auf Ansuchen beim Angestelltenbetriebsrat Werk 1 Wenn die Urlaubsbeihilfe in der Personalverrechnung angesucht wurde (ab mind. fünf Nächten), wird eine Liste automatisch an uns weitergeleitet. Muss nicht gesondert angesucht werden. GESCHENK ZUR GEBURT FÜR BETRIEBSAUSFLUG KURZUSCHUSS € 20,--/ Jahr Bei der Geburt eines Kindes – einfach eine Kopie der Geburtsurkunde beim Angestelltenbetriebsrat Werk 1 vorbei bringen! € 4,-- pro Tag – Aufenthaltsbestätigung der Kuranstalt vorbei bringen. JUBILARGESCHENK KRANKENHAUSAUFENTHALT Für 30-jährige Betriebszugehörigkeit € 5,-- pro Tag – pro Kalenderjahr max. 30 Tage/Antrag mit Rechnung KULTURFÖRDERUNG € 25,-- für eine besuchte kulturelle Veranstaltung (z.B. Konzert, Ausstellung, Kino, Vortrag, Zirkus) einmal pro Kalenderjahr. Ein Ticket muss mind. € 20,-- gekostet haben. TEAMBUILDING € 10,-- pro Mitarbeiter für eine Teambuildingmaßnahme (gemeinsamer Skitag, Kegelabend, Fußballmatch o.ä.) SPORTFÖRDERUNGEN Drei Mal jährlich € 30,-- für Sportveranstaltungen (überregionale Turniere, Wettbewerbe,..) WERK 2 EINMALIGE URLAUBSUNTERSTÜTZUNG (ab mindestens 2 Nächten) Pro Mitarbeiter € 15,-- / Urlaub staltung (z. B. Konzert, Ausstellung, Kino, Vortrag, Zirkus) einmal pro Kalenderjahr. Ein Ticket muss mindestens € 20,-- gekostet haben. FÜR BETRIEBSAUSFLUG SPORTFÖRDERUNGEN € 20,--/ Jahr € 25,-- für diverse Sportveranstaltungen die von DSW organisiert werden. JUBILARGESCHENK GEBURTENZUSCHUSS Für 30-jährige Betriebszugehörigkeit KULTURFÖRDERUNG € 40,-- pro Person für eine besuchte kulturelle Veran- KRISTALL KLAR - WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT 8 € 75,-- bei der Geburt eines Kindes – einfach eine Kopie der Geburtsurkunde beim Angestelltenbetriebsrat Werk 2 vorbei bringen. ALTERSARMUT VORBEUGEN DER ALTERSARMUT VORBEUGEN Ohne Angst in die Pension – lange Teilzeitarbeit wirkt sich auch auf die Höhe der späteren Pension aus. Betroffen davon sind vorwiegend Frauen. Mit der richtigen Info können sie gegensteuern. Rechtzeitig vorsorgen, anstatt den Kopf in den Sand zu stecken, lautet die Devise, wenn es um die Pension geht, speziell für Frauen. Schließlich sind sie von Neuregelungen durch das Pensionskonto 2014 besonders stark betroffen. Und bei vielen macht sich die Angst vor einem Alter in Armut breit. Das spüren auch die AK Experten. „Seit Einführung des Pensionskontos mit 1. Jänner 2014 hat die Zahl der Frauen, die sich von unseren Sozialrechtsspezialisten beraten lassen möchten, stark zugenommen“, berichtet AK Präsident Erwin Zangerl. Altersarmut droht. Fakt ist: Mehr als die Hälfte der Frauen mit Kindern im schulpflichtigen Alter sind über viele Jahre teilzeitbeschäftigt. Und auch danach kehrt die Hälfte aller beschäftigten Frauen nicht mehr in eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung zurück. Doch in die Berechnung der Pension fließen alle Beschäftigungszeiten ein. Damit fällt das Einkommen von Frauen meist nicht nur niedriger aus, als je- nes der Männer (siehe Beitrag unten), es beeinflusst auch noch die Berechnung aller Leistungen: Seien es Arbeitslosenund Krankengeld oder eben die künftige Pension. Die Folgen können tatsächlich existenzbedrohend sein, vor allem für Alleinerzieherinnen und bei einer Scheidung. „Generell kann man sagen, dass ein Jahr Teilzeit auf Basis von 50 Prozent die Pension um etwa 1 Prozent verringert. Eine einjährige Unterbrechung verringert die Pension um etwa 2 Prozent“, erläutern die AK Experten. Ein Beispiel macht dies noch anschaulicher: Angenommen, ein Einkommen beträgt bei Vollzeitbeschäftigung brutto € 1.500,-- pro Monat, so ergibt sich daraus eine monatliche Pensionsgutschrift von € 26,70 und eine Pensionsleistung zum Regelpensionsalter nach 45 Versicherungsjahren in Höhe von € 1.201,50 brutto. Geht man aber von einer 50 %igen Teilzeitbeschäftigung aus, beträgt die Pensionsleistung nur noch € 600,75 (Beträge ohne Aufwertung durch die Lohnentwicklung). Gut beraten. „In jungen Jahren werden sich Frauen vermutlich weniger mit dem Thema Altersarmut auseinandersetzen. Aber spätestens, wenn sich Heirat, Babypause und/oder Teilzeitbeschäftigung aufs Einkommen auswirken, sollten sie sich in der AK erkundigen“, raten die 9 Experten. „Mit einer Zukunftsplanung, die auf den konkreten Einzelfall abgestimmt ist, kann man gezielt vorbeugen. Sowohl arbeitsrechtliche, als auch sozialrechtliche Bestimmungen bieten viele Möglichkeiten.“ Gerade jüngere Frauen, können sich in der AK erkundigen, wie man für eine höhere kann. Pensionsleistung vorsorgen Foto: Dmitriy Kalinin/Fotolia WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT - KRISTALL KLAR ALTERSARMUT VORBEUGEN Bei der Beratung in der AK werden die Ist-Situation erläutert, die Entwicklung der Pension auf Basis persönlicher Verhältnisse und Möglichkeiten besprochen und Wege aufgezeigt, mit denen man für eine höhere Leistung vorsorgen kann. AUF EINEN BLICK • Das neue Pensionssystem gilt für alle, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind. (Ältere bleiben im alten System ohne Pensionskonto.) • Die Kontoerstgutschrift am 1. Jänner 2014 ist eine Momentaufnahme und stellt das „Startkapital“ auf Ihrem Pensionskonto dar. Danach werden Jahr für Jahr 1,78 % des Jahresbruttoeinkommens zusätzlich auf Ihr Konto gutgeschrieben und mit der jeweiligen Lohnentwicklung aufgewertet. • Der kindererziehende Elternteil hat Anspruch auf Pensionskontogutschriften. Sie erhöhen sohin die zukünftige Pensionsleistung. Die Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung orientiert sich am durchschnittlichen Einkommen der Frauen. Im Jahr 2015 beträgt die Bemessungsgrundlage € 1.694,39 pro Monat. Umgerechnet in eine monatliche Bemessungsgrundlage inklusive Sonderzahlung (x12/14) ergibt das einen Betrag von € 1.452,33. Diese Bemessungsgrundlage wird zu einem etwaigen sonstigen Monatseinkommen hinzugerechnet. • In Österreich gibt es keine Mindestpension. Wenn nur eine sehr niedrige Pension bezogen wird, kommt zusätzlich die Ausgleichszulage dazu. Diese steht Alleinstehenden mit einer mo- KRISTALL KLAR - Wenn ein Baby unterwegs ist, bricht für die künftigen Eltern eine spannende Zeit an. natlichen Pension unter 872,31 Euro zu, für Ehepaare im gemeinsamen Haushalt beträgt der Ausgleichszulagenrichtsatz € 1.307,89 (Werte für 2015). Achtung: Weitere Einkommen werden angerechnet. • Nutzen Sie den AK Pensionsrechner auf ak-tirol.com unter „Service/Rechner & Tools“. Sie können damit Ihre künftige Pensionshöhe abschätzen und die Auswirkungen verschiedener Einkommen oder eines vorzeitigen Pensionsantritts ausrechnen. Foto: Shutterstock die neue AK Broschüre „Frauen und das neue Pensionskonto“ anfordern unter 0800/22 55 22 – 1616 oder herunterladen auf www.ak-tirol.com Info zu diesem Thema: AK BROSCHÜRE Wer sich für detailliertere Informationen zum Thema „Frau und Pension“ interessiert, kann WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT 10 Leonhard Klocker [email protected] ALTERSARMUT VORBEUGEN KARENZ, KINDERGELD & CO. Ein Baby kommt. Anlässlich der Geburt eines Kindes gehören finanzielle Absicherung, Karenz, Wiedereinstieg und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie überlegt und geplant. Möchten Arbeitnehmerinnen nach der Geburt nicht sofort wieder arbeiten gehen, sondern das Kind selbst betreuen, so müssen sie grundsätzlich innerhalb des Mutterschutzes nach der Geburt des Kindes eine Karenz beim Arbeitgeber anmelden. Was ist Karenz? Unter Karenz versteht man die Freistellung von der Arbeitsleistung unter Entfall des Entgeltes. Sie muss mindestens zwei Monate dauern und kann längstens bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden. Der mit der Karenz verbundene Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach Ende der Karenz. Die Karenzzeit kann auch zwischen den Eltern geteilt werden, wobei auch hier ein Teil mindestens zwei Monate betragen muss. Die einzelnen Teile müssen unmittelbar aneinander gereiht werden. In der Praxis kommt es immer wieder zu Verwechslung bzw. Gleichsetzung der Karenz mit dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Während es sich bei der Karenz um einen arbeitsrechtlichen Anspruch handelt, ist der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld eine Familienleistung, die unabhängig von der Karenz gebührt. Kinderbetreuungsgeld. Eltern steht das Kinderbetreuungsgeld zu, wenn bestimmte Voraussetzungen, wie etwa Anspruch auf Familienbeihilfe, gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und Einhaltung der Zuverdienstgrenze erfüllt sind. Es gibt zwei Systeme des Kinderbetreuungsgeldes zur Auswahl. Zum einen das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, dessen Höhe 80 % des Wochengeldes, höchstens ca. € 2.000,-- im Monat beträgt und zum anderen vier Pauschalmodelle. Dabei stehen unabhängig von einer früheren Erwerbstätigkeit bestimmte Pauschalbeträge zur Verfügung, je nachdem, wie lange das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen wird. Geht auch der Vater in Karenz, kann es länger beansprucht werden. Für Eltern, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, besteht ein Krankenversicherungsschutz. schäftigt sind und das Arbeitsverhältnis ununterbrochen drei Jahre gedauert hat. Spätestens drei Monate vor dem Beginn der Elternteilzeit muss sie dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden. Der Kündigungsschutz beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeit, frühestens jedoch vier Monate vor dem beabsichtigten Beginn und dauert bis vier Wochen nach dem Ende der Elternteilzeit, längstens jedoch bis vier Wochen nach dem Ablauf des 4. Lebensjahres des Kindes. AK HOTLINE Zu rechtlichen Fragen rund um das Thema Schwangerschaft, Mutterschutz, Karenz, Kinderbetreuungsgeld oder Wiedereinstieg bei den AK Hotlines 0800/22 55 22 DW 1414 bzw. DW 1616 anrufen. ELTERNTEILZEIT Nach der Karenz wünschen sich viele Eltern, dass sie ihre Arbeitszeit reduzieren können, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Die Elternteilzeit soll einerseits die Betreuung der Kinder sicherstellen und andererseits die Erwerbstätigkeit ermöglichen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Elternteilzeit, wenn in einem Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmer be- 11 Sicherheit schafft Vertrauen. Foto: Drubig WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT - KRISTALL KLAR DER BETRIEBSRAT ZENTRALBETRIEBSRAT ZUSTÄNDIG FÜR WERKSÜBERGREIFENDE BELANGE VORSITZENDER HANSJÖRG GARTLACHER ANGESTELLTENBETRIEBSRAT WERK 1 (BBB,TMC) Vorsitzender Hansjörg Gartlacher Stellvertreter/ freigestellter BR Leonhard Klocker ARBEITERBETRIEBSRAT WERK 1 Kassierin/ freigestellte BR Selina Stärz ANGESTELLTENBETRIEBSRAT WERK 2 Vorsitzender/ freigestellter BR Günther Schatz KRISTALL KLAR - Stellvertreter Robert Moosleitner Kassier/ freigestellter BR Patrick Hamberger ARBEITERBETRIEBSRAT WERK 2 Stellvertreter Gerhard Niederhauser WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT Vorsitzender/ freigestellter BR Ernst Daberto Vorsitzender/ freigestellter BR Walter Kopp 12 Stellvertreter Michael Summerer DER BETRIEBSRAT DER BETRIEBSRAT Der Betriebsrat dient als Vertretungsorgan der Belegschaft und kann in Betrieben mit zumindest fünf stimmberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden. Dieser wird aus einer bestimmten Anzahl von Betriebsratmitgliedern gebildet, wobei sich die Anzahl der Mitglieder anhand der im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter ermitteln lässt. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ab vollendetem 18. Lebensjahr, ohne Unterschied der Staatsbürgerschaft, ausgenommen Heim- und Leiharbeiter. Die Funktionsperiode des Betriebsrates beträgt vier Jahre. RECHTE UND PFLICHTEN DES BETRIEBSRATES § 38 ArbVG: „Die Organe der Arbeitnehmerschaft des Betriebes haben die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern.“ Damit die Arbeitnehmerschaft diese Aufgabe erfüllen kann, überträgt ihr das Gesetz eine Reihe von Befugnissen (gesetzliche Mitwirkungsrechte). Sie bilden den Kern der Betriebsverfassung. Für die Ausübung dieser Befugnisse sind die sogenannten Organe der Arbeitnehmerschaft (§ 40 ArbVG) verantwortlich - in erster Linie betrifft dies den Betriebsrat. Zu diesem Zweck stehen dem Betriebsrat eine Reihe von gesetzlich festgelegten Befugnissen zur Verfügung, die sich in folgenden Gruppen einteilen lassen (II. Teil, 3. Hauptstück ArbVG). ALLGEMEINE BEFUGNISSE: • Überwachung • Intervention • Allgemeine Information • Beratung • Errichtung und Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmer MITWIRKUNG IN SOZIALEN, PERSONELLEN UND WIRTSCHAFTLICHEN ANGELEGENHEITEN: MITWIRKUNG IN SOZIALEN ANGELEGENHEITEN • Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufs ausbildung und Schulung • Mitwirkung an betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen • zustimmungspflichtige Maßnahmen • Ersetzbare Zustimmung • Betriebsvereinbarung 13 MITWIRKUNG IN PERSONELLEN ANGELEGENHEITEN • Personelles Informationsrecht • Mitwirkung bei der Einstellung von Arbeitnehmern • Mitwirkung bei der Festsetzung von Leistungsentgelten im Einzelfall • Mitwirkung bei Versetzungen • Mitwirkung bei der Verhängung von Disziplinarmaß nahmen • Mitwirkung bei der Vergabe von Werkswohnungen • Mitwirkung bei Beförderungen • Mitwirkung bei einvernehmlichen Lösungen • Anfechtung von Kündigungen • Anfechtung von Entlassungen • Anfechtung durch den Arbeitnehmer MITWIRKUNG IN WIRTSCHAFTLICHEN ANGELEGENHEITEN • Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte • Mitwirkung bei Betriebsän derungen • Mitwirkung im Aufsichtsrat • Einspruch gegen die Wirtschaftsführung • Staatliche Wirtschaftskommission WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT - KRISTALL KLAR ARBEITNEHMERSCHUTZ ARBEITNEHMERSCHUTZ GELEBTER MITARBEITER-SCHUTZ Im Herbst 2014 wurden 28 Mitarbeiter und vier Mitarbeiterinnen durch die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) in zwei mehrtägigen Schulungsblöcken zu Sicherheitsvertrauenspersonen ausgebildet. Doch was bedeutet das genau für Arbeitnehmer? 32 Personen wurden nach Bewerbung und Auswahl durch ihre Vorgesetzten und in Abstimmung mit dem Betriebsrat als Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) nominiert. Mit der namentlichen Meldung der SVP ans Arbeitsinspektorat Innsbruck werden alle juristischen Vorgaben des ArbeitnehmerInnenschutz- Die künftigen SVP in der Theorie ... KRISTALL KLAR - Die Kursteilnehmer, welche künftig als Sicherheitsvertrauensperson fungieren werden. Foto: FKN gesetzes (ASchG) und der zugehörigen Verordnungen vollinhaltlich erfüllt. Am 17.12. schließlich wurde in einer geheimen Wahl unter den SVP Fr. Lydia Haffner als SVP-Vorsitzende sowie Hr. Markus Steindl als stv. SVP-Vor- ... und in der Praxis. WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT sitzender bestimmt. Gegenüber dem Arbeitsinspektorat fungieren sie als direkte Ansprechpartner und nehmen an den halbjährlich stattfindenden internen Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) teil. 14 Fotos: FKN ARBEITNEHMERSCHUTZ DIE PERSONEN EURES VERTRAUENS Die Sicherheitsvertrauenspersonen stehen euch direkt zur Verfügung. Egal ob telefonisch oder persönlich versuchen sie, Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Durch die besondere Nähe zu den Arbeitsplätzen und den Arbeitssituationen vor Ort und dem vernetzten Kontakt zu den bestehenden SicherheitsassistentInnen, dem Betriebsrat wie den Präventivfachkräften (SFK, SAM) wird eine weitere wichtige Säule für den ArbeitnehmerInnenschutz geschaffen und die Sicherheit und der Gesundheitsschutz nachhaltig verbessert. Die Sicherheitsvertrauenspersonen stehen euch direkt (telefonisch, persönlich) und im Zuge ihrer wöchentlichen Begehungen zur Verfügung. Das gemeinsame Ziel ist es, Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben, Auch diese Kursteilnehmer werden euch künftig mit Rat und Tat zur Seite stehen, sei es persönlich oder telefonisch. ohne dass durch einen Unfall oder Zwischenfall erst persönliches Leid geschehen und Kosten anfallen müssen. SVP haben die Aufgabe mittels eines formellen Ablaufs festgestellte oder (auf Wunsch vertraulich) gemeldete Informationen zur Behebung an den Arbeitgeber, die Präventivfachkräfte oder den Betriebsrat weiterzuleiten. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe genießen die SVP als „ArbeitnehmerInnen Foto: FKN mit besonderer Funktion“ auch einen gesetzlich verbrieften Motivkündigungsschutz und eine dafür reservierte Arbeitszeit. Sie sind bei Ausübung ihrer Aufgaben weisungsfrei und berechtigt, in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes beim Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen und eine Mängelbehebung einzufordern bzw. konkrete Verbesserungsvorschläge einzubringen. SPENDEN Die MitarbeiterInnen der Swarovski Produktion FIE in Wattens fertigen nicht nur schöne Dinge, sondern vertreten auch die inneren Werte. Erneut wurde deshalb eine Tombola für den guten Zweck durchgeführt. Über € 18.200,-wurde diesmal der Tiroler Hospizgemeinschaft gewidmet. Nicht nur Kristalle funkeln - auch die Herzen unserer Mitarbeiter. V. l.: Lisa Mayr, Verena Kaiserer, Mary Angerer, Irina Kegel, Gaby Stocker und Dr. Elisabeth Zanon. 15 WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT Foto: FKN - KRISTALL KLAR ARBEITNEHMERSCHUTZ NAME, VORNAME TÄTIG IN ABTEILUNG SITZT IN GEBÄUDE Beinstingl Tanja Mechanical Engineering - Shared Services BV Bramböck Christoph IT AS - Digital Engineering (DES) BBB, BT 8 Brunner Reinhold Production - Runner Cutting DE, EG Bültemeyer Oliver FM Infrastructure BW, EG Eder Christian Production - Runner Silvering CR, EG Haffner Lydia Occupational Health and Medicine (SAM) CU, 1. OG Holzknecht Alois TD Fluid Technology BB, Südseite, 1. OG Hubmann Ewald R&I Chemical Refinement P, OG Hussl Martin Process Engineering AE, Ostseite, 1. OG Jenewein Petra Process Engineering AE, Ostseite, 1. OG Kolb Hansjörg Production - HV Cutting Small Products CT, 4. OG Kunstl Robin Resinoid Tools AE, Ostseite, 1. OG Laner Karl Production - FIE Technical Realisation Special Projects DF, 1. OG Mitterndorfer Günther Fixed Apparatus Assembling DL, 1. OG Neuner Harald IT IS DBSA (Backup, Storage, System Administration) B, 1. OG Nitzlnader Martin Production - CGB Cutting Small Products & Milling CG / 5, 7, 8 Plesskott Klaus Production - FIE Volume Products L, EG Polleross Markus GB Sorting & Intermediate Storage 6 Riedmüller Reinold Machine Shop W, EG Rutter Herwig FM Infrastructure BB, 1. OG, N/W-Seite Salchner Armin QM CGB CY Santer Johann Production - HV Quality Check & Packaging CG, ZG Schwanninger Markus Crystal Objects Warehouse CG/CY, EG Stauder Robert Warehouse & Dispatch CG, EG Steindl Markus Production - Acid Polishing CA, 1. OG Steinlechner Johann Production - Plant Logistics CG, EG Rohrmoser Elisabeth QM CGB CT Winkler Hannes Production - CGB Cutting Large Products & Washing BA, 2. OG Winterleitner Peter Production - Glass Lab BB, Westseite, 1. OG Wohlfahrtstätter Armin Test Department W2 9 / 61 Wohlwend Philipp Product Development Customized Product Solutions BBB, BT 8 Zierler Franz Production - FIE Low Volume & Prototypes Cutting BL, 2. OG KRISTALL KLAR - WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT 16 KANTINE CASINO IM HAUS MARIE & JAUSENKANTINE Die Firma Meraner beendet die Bewirtung, momentaner Betreiber ist die Firma „Mama bringt‘s“. Im Jahr 1975 wurde eine Betriebsvereinbarung zum Thema Kantinenverpachtung geschlossen. Seither ist doch so einiges passiert. Die Firma Meraner hat viele Jahre lang die Jausenkantinen und das Haus Marie zur vollsten Zufriedenheit betreut. Leider gab es in letzter Zeit im- mer häufiger Beanstandungen. Stimmen wurden laut, was gegen die ständig sinkende Qualität zu unternehmen. Alle Beteiligten waren sehr bemüht, die Speisen wieder auf dem gewohnten Niveau anzubieten. Leider musste die Firma Meraner vor Ostern einen Eigenantrag zur Eröffnung des Konkursverfahrens einbringen. (Quelle KSV 1870) Seither war die Firmenleitung bemüht, die Nachfolge für unsere Kantinen so schnell wie möglich zu regeln, was auch gelungen ist. Wir bitten alle Mitarbeiter um ein wenig Geduld, sollten Anfangsschwierigkeiten auftreten, denn es ist kein ganz einfaches Unterfangen, eine Kantine in dieser Größenordnung zu betreiben. Es setzt doch einiges an Erfahrung und unternehmerischen Denkens voraus. Wir wünschen den neuen Betreibern viel Erfolg und dass sie positiv durchstarten können. Wir hoffen, dass wir künftig wieder mit hochqualitativen Speisen aus möglichst regionalen Zutaten rechnen können. Die Jausenkantinen und das Casino im Haus Marie haben den neuen Betreiber „Mama bringt‘s“. 17 WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT Foto: Josef Hornsteiner - KRISTALL KLAR BLICK IN DIE ZUKUNFT DAS BRINGT DAS JAHR 2015 Im neuen Jahr gibt es einige Änderungen: Das Lohn- und Sozialdumpinggesetz wird strenger, der Zugang zum Pflegegeld schwieriger, und ab 1. Juli übernimmt die Krankenkasse in manchen Fällen die Kosten für Zahnspangen. Außerdem: aktuelle Zahlen zu Pflegegeld, Geringfügigkeitsgrenzen, Rezeptgebühr usw.. LOHN- UND SOZIAL- DUMPING-BEKÄMPFUNG Mehr Kontrollen und höhere Strafen bei Entlohnung unter dem kollektivvertraglichen Mindestlohn: Es wird nicht mehr nur kontrolliert, ob die ArbeitnehmerInnen den Grundlohn bekommen haben, sondern auch überprüft, ob Zulagen, Sonderzahlungen (wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Mehr- und Überstundenzuschläge, etc. bezahlt wurden. Firmen, die keine Lohnunterlagen bereithalten, werden nun ebenso hoch bestraft wie Firmen mit Dumpinglöhnen. Und die Strafen fallen pro Beschäftigtem/-r an, nicht pauschal pro Firma. Betroffene ArbeitnehmerInnen werden darüber informiert, dass sie zu wenig Geld bekommen haben, damit sie ihre Ansprüche einklagen können. GRATIS-ZAHNSPANGEN Ab 1. Juli werden für Kinder mit erheblichen Zahnfehlstellungen (Stufe 4 und 5 nach einem internationalen System) die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von der Krankenkasse übernommen. EINFACHERE ARBEITSAUFZEICHNUNG Im Arbeitszeitgesetz wird die Arbeitszeitaufzeichnung vereinfacht. Bei ArbeitnehmerInnen mit fixer Arbeitszeiteinteilung haben die ArbeitgeberInnen lediglich deren Einhaltung zu bestätigen; nur Abweichungen von dieser Einteilung sind laufend aufzuzeichnen. Für ArbeitnehmerInnen, die die Lage ihrer Arbeitszeit und ihren Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen können oder ihre Tätigkeit überwiegend in ihrer Wohnung ausüben, sind ausschließlich Aufzeich- KRISTALL KLAR - WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT 18 nungen über die Dauer der Tätigkeit zu führen. Sind Pausen per Betriebsvereinbarung festgelegt, dann müssen die Pausenzeiten nicht mehr extra aufgezeichnet werden. ÄNDERUNGEN ARBEITNEHMERINNENSCHUTZGESETZ Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses müssen nur mehr mindestens einmal (statt bisher zweimal) jährlich stattfinden. Eindeutig klargestellt wurde, dass Präventivkräfte (Sicherheitsfachkräfte) auch zu Sicherheitsvertrauenspersonen ernannt werden können. Entfall der Vorschreibung von Brandschutzgruppen. ZUGANG ZUM PFLEGEGELD ERSCHWERT In der Pflegestufe 1 kommt es zur Erhöhung des erforderlichen monatlichen Pflegebedarfs von bisher 60 auf 65 Stunden und in der Pflegestufe 2 zur Erhöhung von bisher 85 auf 95 Stunden. Diese Regelung gilt für alle neuen Anträge ab 2015. Für Personen, die bereits 2014 Pflegegeld bezogen haben bzw. die einen Antrag bis Ende des Jahres 2014 gestellt haben, gilt die alte Rechtslage. NEUE WERTE 2015 Richtsatz für Ausgleichszulage: • für allein stehende PensionistInnen: € 872,31 • PensionistInnen, die mit dem Ehegatten (oder Ehegattin) im gemeinsamen Hauhalt leben: € 1.307,89 • Rezeptgebühr: € 5,55 Befreiung von der Rezeptgebühr: Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte € 872,31 (für Alleinstehende) bzw. € 1.307,89 (für Ehepaare/Lebensgefährten) nicht übersteigen. Höchstbeitragsgrundlage, monatlich: € 4.650,00 Geringfügigkeitsgrenze, monatlich: € 405,98; täglich: € 31,17 e-card-Service-Entgelt: € 10,85 • Pflegegeld: Stufe 1: € 154,20 Stufe 2: € 284,30 Stufe 3: € 442,90 Stufe 4: € 664,30 Stufe 5: € 902,30 Stufe 6: € 1.260,00 Stufe 7: € 1.655,80 VERANSTALTUNGSKALENDER TERMINE/VERANSTALTUNGEN MÄRZ bis SEPTEMBER APRIL Tiroler Fahrradwettbewerb Unter www.tirolmobil.at anmelden und Preise fürs Fahrradfahren gewinnen. Kostenloser Infoabend der AK Unter dem Motto „Die Pensionen in der Zukunft“ informiert die Arbeiterkammer Tirol gemeinsam mit Direktor der PVA Tirol, Dr. Christian Bernhard über das Thema „Pensionen“ in der BK Schwaz ab 19 Uhr. APRIL DI, 28. 04. Kindertheater in Schwaz APRIL DI, 28. 04. Haus Marie Swarovski in Wattens statt und beginnt um 19:30 Uhr. Nähere Informationen auf www. swarovski-musik-wattens.com MAI Beginn der Kollektivvertragsverhandlungen der Glasindustrie Do, 30. 04. SEPTEMBER Eröffnung der Swarovski-Kristallwelten MAI Herbert und Mimi laden ins Zauberland ein. Um 15 Uhr im Szentrum (Andreas-Hofer Straße 10). MI, 20. 05. SA, 02. 05. Frühjahrskonzert der Swarovski Musik Wattens mit dem europaweit bekannten Klarinettisten Helmut Eisel „The Talking Clarinet“. Das Konzert findet im SA, 19. 09. Tiroler Firmenlauf in Innsbruck Alle MitarbeiterInnen sind herzlich eingeladen, am 19. September beim Tiroler Firmenlauf dabei zu sein. Melde dich an bei leonhard.klocker@swarovski. com. KK-GEWINNSPIEL: DAS SIND DIE GEWINNER! DER HAUPTPREIS GING AN SANJA ILIC. DIE RESTLICHEN PREISTRÄGER LAUTEN: • Walter Baumann • Christine Eberharter • Karlheinz Eder • Jürgen Fuchs • Michaela Fuchs • Elisabeth Hermann • Mario Jud • Helga Krepatz • Aleksandra Mesic • Silvia Niklas • Alexander Stolz • Anton Unterlechner • Belinda Weissbacher • Isolde Wentz 19 WWW.SWAROVSKI-BETRIEBSRAT.AT - KRISTALL KLAR KRISTALL KLAR GEWINNSPIEL Nachstehende Fragen beantworten und bis zum 18.5.2015 beim Betriebsrat abgeben. Unter den richtigen Einsendungen werden 15 Preisträger gezogen und mit Sachpreisen prämiert. Der Hauptpreis ist diesmal ein Frühstück für zwei Personen im „Bergisel SKY“, gesponsert von der GPA-djp Tirol. Viel Erfolg! ACHTUNG: bitte beim Angestelltenbetriebsrat Werk 1 oder 2 abgeben! Mehrfachnennungen werden nicht berücksichtigt. GEWINNFRAGEN: 1. In welchem Jahr wurde die Betriebsvereinbarung zum Thema Kantinenverpachtung geschlossen? Antwort: .................................................................................... 2. Um wie viel Prozent kann man bei der Bildungsteilzeit die Arbeitszeit reduzieren? Antwort: .................................................................................... 3. Wann findet der diesjährige Tiroler Firmenlauf statt? Antwort: .................................................................................... 4. Wie viele MitarbeiterInnen wurden zu Sicherheitsvertrauenspersonen ausgebildet? Antwort: .................................................................................... GEWINNEN SIE EINEN VON 15 TOLLEN SACHPREISEN Name: Abteilung: Telefonnummer: Siegerin des letzten Hauptpreises (ein Snowboard): Sanja Ilic und BR Peter Weitlaner.
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