Tarifbestimmungen-Anlage 5 ab 1.1.2016

Gemeinsame
Tarifbestimmungen
VSB
Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar
GmbH
TUTicket
Verkehrsverbund Tuttlingen
VVR
Verkehrsverbund Rottweil GmbH
Auszug
Anlage 5 (TUTicket)
Gültig ab 1. Januar 2016
Gemeinsame Tarifbestimmungen von VSB, TUTicket und VVR (Auszug)
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Anlage 5: Tarifbestimmungen für besondere Angebote
der beteiligten Verbünde sowie tarifliche
Sonderbestimmungen dieser Verbünde
Verkehrsverbund Tuttlingen
Gemeinschaftsangebot VHB/TUTicket
Für alle Fahrten, die im Gebiet des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee beginnen und im
Gebiet des Tarifverbundes TUTicket enden bzw. umgekehrt und ausschließlich über diese
Gebiete führen, werden nachstehende Fahrkartengattungen zum Gemeinschaftstarif
VHB/TUTicket ausgegeben:
•
•
•
•
•
•
EinzelTicket Erwachsene
EinzelTicket Kind
TagesTicket Single
MonatsCard
MonatsCard im Ausbildungsverkehr
AboCard
Tickets des Gemeinschaftsangebotes sind grundsätzlich persönliche Fahrkarten, übertragbare Fahrkarten sind nicht erhältlich.
EinzelTicket, MonatsCard und AboCard sind wahlweise für die 1. oder 2. Wagenklasse erhältlich.
Das TagesTicket Single gilt an einem Tag bis Betriebsschluss für die 2. Klasse für beliebig
viele Fahrten. TagesTickets für mehrere Personen sind nicht erhältlich.
Die MonatsCard im Ausbildungsverkehr ist nur gültig mit VHB-Basis-Karte, auch im Verkehrsverbund TUTicket. Voraussetzung ist ein Schul-/Ausbildung-/Studienort innerhalb von
VHB bzw. TUTicket. Für das VHB-Tarifgebiet gelten die Bestimmungen des VHB-SchülerMonats-Tickets plus.
Bei Monats- und AboCards gelten die Mitnahmeregelungen des jeweils befahrenen Verbundgebietes. Darüber hinaus gilt für AboCards, die von der TUTicket-Geschäftsstelle ausgegeben werden, die Wochenendregelung nach TUTicket-Tarif, sofern der Wohnsitz des
Karteninhabers im Landkreis Tuttlingen liegt.
Es gilt die Preistafel VHB/TUTicket. Gewählte Zonen müssen zusammenhängend und plausibel sein.
Fahrkarten zum Gemeinschaftstarif werden im Geltungsbereich verkauft durch DB Regio
Regionalverkehr Südbaden (DB Automaten, Schalter), Ringzug und TUTicketGeschäftsstelle. Verkauf innerhalb VHB zudem durch Firma Schmidbauer und SBG SüdbadenBus GmbH. In den Bussen der DBZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB)
ist ausschließlich das TagesTicket erhältlich.
Möglichkeiten der Kombination von Verbundfahrkarten:
•
Eine VHB-Zeitkarte berechtigt in Kombination mit einer TUTicket-Fahrkarte zu verbundüberschreitenden Fahrten zwischen VHB und TUTicket. Umgekehrt berechtigt
eine Zeitkarte nach TUTicket-Tarif in Kombination mit einer VHB-Fahrkarte zu verbundüberschreitenden Fahrten. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die gelösten
Zonen gemäß Zonenplan VHB/TUTicket angrenzend sind. Für Fahrkarten zum 3erTarif mit TUTicket-Zonen gelten diese Kombinationsmöglichkeiten mit VHB-Tickets
analog (Der 3er-Tarif gilt für Fahrten zwischen VVR, TUTicket und VSB). Ein Ausbildungsort innerhalb TUTicket berechtigt zur Nutzung von Monats-Tickets im Ausbildungsverkehr zum VHB-Tarif bzw. zum Tarif VHB/Flex-Tax. Für Ausbildungsorte innerhalb VSB und VVR gilt dies nicht.
Gemeinsame Tarifbestimmungen von VSB, TUTicket und VVR (Auszug)
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•
Studierende mit Ausbildungsort innerhalb des VHB sind zur Nutzung der TUTicketStudentenCard berechtigt. Diese ist grundsätzlich bei der TUTicket-Geschäftsstelle
zu beantragen. Studierende mit Ausbildungsort innerhalb TUTicket sind mit gültiger
VHB-Basis-Karte berechtigt, Schüler-Tickets zum VHB-Tarif zu nutzen.
•
Für die Kombination mit einer Zeitkarte gilt des Weiteren: Fahrkarten zum VHB-Tarif
können außerhalb des VHB-Verbundgebietes nur über HandyTicket Deutschland erworben werden, erhältlich sind ausschließlich Einzelfahrkarten und Tages-Tickets.
TUTicket-Fahrkarten sind innerhalb VHB nur im bedienten Verkauf der DB Reisezentren erhältlich, jedoch nicht im Video-Reisezentrum Engen.
Preistafel Gemeinschaftsangebot VHB/TUTicket
Zonen
1 + 1 Zonen
1 + 2 Zonen
1 + 3 Zonen
1 + alle Zonen
2 + 2 Zonen
2 + 3 Zonen
2 + alle Zonen
3 + 3 Zonen
3 + alle Zonen
alle+alle Zonen
Zonen
2 + 2 Zonen
2 + 3 Zonen
2 + alle Zonen
3 + 3 Zonen
3 + alle Zonen
alle+alle Zonen
EinzelTicket
Kind
2. Klasse
2,55 €
2,95 €
3,40 €
4,00 €
3,40 €
3,80 €
4,40 €
4,25 €
4,85 €
5,45 €
EinzelTicket EinzelTicket EinzelTicket TagesTicket
Kind
Erwachsener Erwachsener
Single
1. Klasse
2. Klasse
2. Klasse
1. Klasse
6,10 €
6,85 €
7,60 €
8,45 €
7,60 €
8,30 €
9,20 €
9,00 €
9,90 €
10,80 €
4,30 €
5,15 €
6,15 €
7,30 €
6,15 €
7,05 €
8,15 €
8,05 €
9,15 €
10,25 €
7,85 €
9,05 €
10,30 €
11,75 €
10,30 €
11,55 €
12,95 €
12,80 €
14,20 €
15,60 €
15,90 €
MonatsCard MonatsCard MonatsCard
AboCard
AboCard
Schüler
Erwachsener Erwachsener Erwachsener Erwachsener
2. Klasse
2. Klasse
1. Klasse
2. Klasse
1. Klasse
57,70 €
69,50 €
82,70 €
81,30 €
94,50 €
107,70 €
74,40 €
90,90 €
108,00 €
107,30 €
124,50 €
141,60 €
127,30 €
149,10 €
171,80 €
170,80 €
193,50 €
216,20 €
62,10 €
75,80 €
90,00 €
89,50 €
103,70 €
118,00 €
106,20 €
124,30 €
143,20 €
142,40 €
161,30 €
180,10 €
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Tarifzonenplan Gemeinschaftsangebot VHB/TUTicket
VHB
TUT
Buslinie
Wehingen
Bahnlinie
Obernheim
Verknüpfung Schiene/Bus
Nusplingen
Trossingen Bf.
Bahnhof
Tarifzone (und Verbundgrenze)
Aldingen
Spaichingen
Trossingen
Mühlheim
Fridingen
Meßkirch
Tuttlingen
Geisingen
Immendingen
7391
720
740
Engen
Stockach
33
Seelfingen
Bonndorf
7392
Ludwigshafen
7377
Hödingen
7352
Sipplingen
Altheim
7378 Owingen
7379
7392
Radolfzell
7379
Lippertsreute
Bambergen
Deisendorf
7378 Überlingen7379 Gewerbegebiet
7381
7392
BodenseeÜberlingen
kreis
Überlingen7395-7397
Nussdorf
7389
ÜberlingenTherme
Singen
Frickingen
25
Konstanz
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Übergangsregelung zum naldo – Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau
naldo-Wabe 334:
•
•
•
Im Binnenverkehr der Wabe 334 gilt nur der naldo-Tarif.
Für Fahrten mit der Buslinie 43 zwischen dem TUTicket-Tarifgebiet (Zonen 11-18) und
Weilen unter den Rinnen bzw. Schömberg (Kernort) gilt der TUTicket-Tarif. Weilen unter
den Rinnen und Schömberg sind in diesem Fall der TUTicket-Zone 11 zugeordnet, d. h.
TUTicket-Fahrscheine der Zone 11 werden im verbundüberschreitenden Verkehr der Linie 43 anerkannt. Für Fahrgäste mit Umstieg in Schömberg und Weilen u. d. R. gilt der
TUTicket-Tarif und der naldo-Tarif im Additionsverfahren.
Nach dem 3er-Tarif ausgegebene Fahrausweise sowie nach den Tarifen von VSB oder
VVR ausgegebene MonatsCards Schüler oder AboCards gelten in der naldo-Wabe 334
nicht.
naldo-Wabe 335:
•
•
•
Im Binnenverkehr der Wabe 335 gilt nur der naldo-Tarif.
Für Fahrten mit der Buslinie 43 zwischen Egesheim und Nusplingen sowie für Fahrten
mit der Buslinie 61/68 zwischen Harras und Obernheim gilt der TUTicket-Tarif. Nusplingen und Obernheim sind in diesen Fällen jeweils der TUTicket-Tarif zugeordnet.
Nach dem 3er-Tarif ausgegebene Fahrausweise sowie nach den Tarifen von VSB oder
VVR ausgegebene Schüler-MonatsCards oder AboCards gelten in der naldo-Wabe 335
nur für Fahrten mit der Buslinie 43 zwischen Egesheim und Nusplingen sowie für Fahrten
mit der Buslinien 61/68 zwischen Harras und Obernheim.
MonatsCards Kindergarten-Kind
MonatsCards Kindergarten-Kind werden nur für 1-3 Zonen ausgegeben. Sie dürfen auch für
Kinder erworben werden, die eine Kindertagesstätte besuchen und noch nicht eingeschult
sind. Die Berechtigung zum Erwerb ist glaubhaft zu machen. MonatsCards KindergartenKind gelten für den angegebenen Kalendermonat. Eine Mitnahmeregelung besteht nicht. Im
Übrigen finden die Bestimmungen der Ziff. 6.3 Anwendung.
AboCard Kindergarten-Kind
Die AboCard Kindergarten-Kind wird nur für 1-3 Zonen ausgegeben. Sie darf auch für Kinder
erworben werden, die eine Kindertagesstätte besuchen und noch nicht eingeschult sind. Die
Berichtigung zum Erwerb ist glaubhaft zu machen. Der Abo-Vertrag wird mit den Erziehungsberechtigten abgeschlossen. Wochenend- und Mitnahmeregelungen bestehen nicht.
Im Übrigen finden die Bestimmungen der Ziff. 6.3 und 6.3.1.3 Anwendung.
AboCard übertragbar
Die AboCard übertragbar ist abweichend von Ziff. 6.3 frei übertragbar. Für abhanden gekommene AboCards übertragbar wird keine Ersatz-Abo-Card ausgestellt. Im Übrigen finden
die Bestimmungen von Ziff. 6.3.1.3 Anwendung.
SportTicket
Das SportTicket gilt für Schulklassen (max. 40 Schüler + 4 Begleitpersonen) an seinem Geltungstag zum Besuch des Sport- oder Schwimmunterrichts für jeweils eine Hin- und Rückfahrt auf allen TUTicket-Linien. Es wird nur an Schultagen ausgegeben und ist nur gegen
Voranmeldung bei der TUTicket-Geschäftsstelle erhältlich.
Anerkennung von Zeitfahrausweisen des SBG-Haustarifs
Für den ein- und ausbrechenden Verkehr der Buslinie 54 von oder nach Tuttlingen ausgegebene Zeitfahrausweise des Haustarifes der SBG SüdbadenBus GmbH werden auf dem Streckenabschnitt Tuttlingen Bahnhof - Tuttlingen ZOB in allen Buslinien ohne Zahlung eines
Aufpreises anerkannt. Wochen- und Monatskarten in Form von Magnet-/Chipkarten werden
auf diesem Streckenabschnitt nur mit zugehöriger Fahrscheinquittung anerkannt.
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Naturpark-Express-TagesTicket
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen werden Naturpark-Express-TagesTickets ausgegeben. Diese berechtigen bis zu 5 Fahrgäste bzw. Eltern oder Elternteile mit allen eigenen Kindern bis 14 Jahre zu beliebig vielen Fahrten mit den Zügen des Zweckverbandes Ringzug
Schwarzwald-Baar-Heuberg zwischen Sigmaringen und Tuttlingen am Ausgabetag. Sie sind
nur in den Zügen des Naturpark-Express erhältlich.
Fahrrad-TagesTicket (Naturpark-Express)
Für die Beförderung von Fahrrädern an Samstagen, Sonn- und Feiertagen im NaturparkExpress zwischen Beuron und Geisingen-Leipferdingen werden ermäßigte FahrradTagesTickets für eine Person und für Familien (bis zu zwei Erwachsenen und 4 Kindern oder
alle eigenen Kinder bis 14 Jahre) ausgegeben. Sie sind nur in den Zügen des NaturparkExpress erhältlich.
Im KidCard-Verfahren ausgegebene MonatsCards Schüler
Der vom Landkreis Tuttlingen festgesetzte Eigenanteil wird zum 1. Werktag eines jeden Monats fällig und durch den Landkreis Tuttlingen vom Konto des Kunden abgebucht. Bei Änderungen der festgesetzten Eigenanteile werden die Abbuchungsbeträge ab dem Änderungszeitpunkt angepasst. Können die Eigenanteile mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung nicht anerkannt
oder wird das Lastschriftmandat widerrufen, kann der Schüler aus dem KidCard-Verfahren
mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Die der ausgebenden Stelle in Rechnung
gestellten Rücklastschrift-Entgelte sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,50 € sind
vom Kunden zu tragen. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass ein Bearbeitungsaufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als das angesetzte Bearbeitungsentgelt. Der/die Fahrausweis/e wird/werden in diesem Fall ungültig und ist/sind bis
zum 5. des folgenden Monats nachweisbar an die ausgebende Stelle zurückzugeben. Solange der/die Fahrausweis/e nicht zurückgegeben wird/werden, hat der Kunde für den Zeitraum vom Kündigungstermin bis zur Rückgabe des/der Fahrausweis/e den tarifmäßigen
Fahrpreis für Monatskarten im Ausbildungsverkehr zu zahlen.