Was ändert sich durch das Bundesmeldegesetz? Ulrike Müller Der Hessische Datenschutzbeauftragte Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden Telefon 0611 / 14 08 - 142 E-Mail: [email protected] Übersicht über wesentliche Regelungen Voraussetzungen für eine Auskunft des Betroffenen über das Internet Regelung zur Archivierung Aufbewahrung / Löschung von Hinweisen Fristen zur Anmeldung Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers Hotelmeldepflicht Datenweitergabe – Privileg innerhalb der Verwaltungseinheit Allgemeine Melderegisterauskunft Melderegisterauskunft in besonderen Fällen Bedingter Sperrvermerk Daten für Forschungszwecke Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 2 1 Auskunft an die betroffene Person über das Internet HMG Nachweis der Urheberschaft durch QeS BMG Authentifizierung eiD De-Mail Alternativ: QeS Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 3 Regelung zur Archivierung HMG Enthielt keine ausdrückliche eigene Regelung zur Archivierung BMG §16 I BMG bestimmt jetzt ausdrücklich, dass die Meldedaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen dem nach Landesrecht zuständigen Archiven anzubieten sind Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 4 2 Fristen zur Anmeldung/Abmeldung HMG 1 Woche BMG 2 Wochen Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 5 Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers HMG § 14 Auskunftsrecht der Meldebehörde gegenüber dem Eigentümer / Wohnungsgeber, aber keine Mitwirkungspflicht; diese ist 2002 abgeschafft worden BMG § 19 Der Wohnungsgeber hat eine Bestätigungspflicht, dass eine Person in der Wohnung wohnt. Er ist berechtigt, bei der Meldebehörde Auskünfte über die erfolgte Anmeldung einzuholen Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 6 3 Erfüllung der Meldepflicht HMG § 17 Verfahren der Anmeldung in der alleinigen Verantwortung des Meldepflichtigen. Mitwirkung der Wegzugsgemeinde nur auf Wunsch des Betroffenen durch Ermächtigung der Zuzugsgemeinde BMG § 23 Zuzugsgemeinde ist berechtigt auch ohne Einwilligung des Meldepflichtigen Informationen bei der Wegzugsgemeinde einzuholen Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 7 Meldeschein in Beherbergungsstätten Hotelmeldeschein HMG §§ 26 / 27 Viele Bundesländern hatten diese in Hessen noch existierende Meldepflicht bereits abgeschafft BMG §§ 29 / 30 Änderung ergibt sich nur hinsichtlich ausländischer Reisender; hier muss der Hotelbetrieb künftig die Seriennummer des Ausweisdokuments notieren Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 8 4 Datentransfer innerhalb einer Verwaltungseinheit HMG § 31 Abs. 7 Privilegierung der Datenweitergabe innerhalb derselben Verwaltungseinheit BMG § 37 Eigene Norm „Datenweitergabe“ Nutzung aller Meldedaten im Rahmen der Erforderlichkeit zulässig Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 9 Allgemeine Melderegisterauskunft Gesetzesentwicklung von § 44 BMG der Gesetzentwurf vom Nov. 2011 sah vor, dass die Nutzung Meldedaten zu Werbezwecken sowie für den Adresshandel nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen zulässig sein sollte Im Juni 2012 wandelte sich die Einwilligungslösung in eine Widerspruchslösung (abgestimmt haben eine Handvoll Abg. während der Pause eines Fußball-EM-Spiels) mit zusätzlichen Einschränkungen. Das Widerspruchsrecht sollte dann nicht gelten, wenn eine Fa. die Auskunft nur zur Korrektur vorhandener Datenbestände haben wollte Nach einem Sturm der Entrüstung gab es dann im Vermittlungsausschuss wieder eine geringfügige Korrektur im Sinne der Betroffenen Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 10 5 Allgemeine / Einfache Melderegisterauskunft (1) HMG § 34 Abs. 1 Die allgemeine Melderegisterauskunft ist nicht beschränkt. Bei Kenntnis des Namens werden Adressdaten ohne Zweckbindung herausgegeben. Gilt auch für eine Vielzahl von Adressdaten BMG § 44 Abs. 1 Grundtatbestand der gleiche. Aber: sollen die Daten gewerblich genutzt werden, ist dieser Zweck anzugeben. Grundsätzlich verboten ist nun die Nutzung dieser Daten zu Werbezwecken oder den Adresshandel!! Ausnahme: Einwilligung der Betroffenen für genau diesen Zweck Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 11 Allgemeine / Einfache Melderegisterauskunft (2) HMG BMG Entweder generelle Einwilligung gegenüber der Meldebehörde Oder Einwilligung gegenüber einer Firma Überprüfungspflicht der Meldebehörde bei Zweifeln an der wirksamen Einwilligung Pflicht zur stichprobenhaften Überprüfung Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 12 6 Erweiterte Melderegisterauskunft HMG Glaubhaftmachen des berechtigten Interesses Information des von der Auskunft Betroffenen (Ausnahme Geltendmachung von Rechtsansprüchen!) BMG Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses Information des von der Auskunft Betroffenen (Ausnahme Geltendmachung von Rechtsansprüchen!) Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 13 Melderegisterauskunft in besonderen Fällen (1) HMG Politische Parteien (§ 35) Alters- und Ehejubiläen Adressbuchverlage CD-Veröffentlichung bei entsprechender Information der Bevölkerung ist zulässig BMG Gleiche Regelung (§ 50) Alters- und Ehejubiläen (Alter ab 70 und dann in Fünfjahresschritten; ab 100. Geb. jedes Jahr; Ehej. ab Goldener Hochzeit) Adressbuchverlage: Festschreibung auf Buchform; elektronische Veröffentlichung ist damit ausgeschlossen! Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 14 7 Melderegisterauskunft in besonderen Fällen (2) HMG Auskünfte zum Zwecke unabhängiger wissenschaftlicher Forschung Widerspruchsrecht des Betroffenen gegen die Übermittlung an Parteien, im Falle von Alters- und Ehejubiläen und Adressbuchverlage BMG Auskunftspflicht an den Wohnungsgeber Forschungsklausel weggefallen Widerspruchsrecht des Betroffenen gegen die Übermittlung an Parteien, im Falle von Alters- und Ehejubiläen und Adressbuchverlage Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 15 Auskunftssperren HMG Auskunftssperre bei Gefahr für Leib und Leben (§ 34 Abs. 5) BMG Auskunftssperre bei Gefahr für Leib und Leben (§ 51 Abs. 1) Bedingter Sperrvermerk JVA Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber Krankenhaus, Pflegeheim Einrichtung zum Schutz vor häuslicher Gewalt Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 16 8 Inkrafttreten Das Bundesmeldegesetz tritt am 1. November 2015 in Kraft. Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ulrike Müller Referatsleiterin beim HDSB 18 9
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