MAV&schweitzer. Seminare Arbeitsrecht Prof. Franz Josef Düwell, Universität Konstanz, Vors. Richter am BAG a.D. Intens Das Mindestlohngesetz in der Praxis iv-Sem inar 27.11.2015: 13:00 bis ca. 18:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FA Arbeitsrecht Wie kaum ein Gesetz zuvor hat das am 16.8.2014 in Kraft getretene Mindestlohngesetz die Gemüter erregt. Bereits vor dem ersten Referentenentwurf kam es zu hitzigen Debatten unter Juristen, Volkswirten, Sozialwissenschaftlern und Politikern. Der Referent wirkte als Einzelsachverständiger an der späteren Gesetzgebung mit. Seit dem 1. Januar 2015 ist die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns in der Praxis angekommen. Zu einigen Rechtsfragen liegen bereits Entscheidungen der Gerichte vor. Der Referent erläutert die praxisrelevanten Gesetzesbestimmungen und deren Auslegung. Dazu gehören insbesondere: 1. Mindestlohn für Arbeitnehmer Allgemein und flächendeckend, Stücklohn, Zeitstunde, Stunde mit erbrachter vereinbarter Arbeitsleistung, Arbeitszeitbegriff, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Anrechnung von Geldleistungen, Fälligkeit, Arbeitszeitkonten, Wertguthaben, Unabdingbarkeit, Verzicht, Verwirkung und Vergleich arbeitslose, Auszubildende und ehrenamtlich Tätige, Praktikanten 3. Auswirkungen auf das allgemeine Arbeitsrecht Vorrangregel des § 1 Abs. 3 S. 1 MiLoG, Vorrangerweiterung nach § 1 Abs. 3 S. 2 MiLoG, Unabdingbarkeit, Verzicht, Verwirkung und Vergleich hinsichtlich des Mindestlohnsockels 4. Mindestlohn verdrängende Übergangsregelungen Privileg für allgemeinverbindliche Tarifverträge, Privileg für die Zeitungszustellung 5. Durchsetzung des Mindestlohns Kontrolle durch den Zoll, Ahndung von Verstößen, Notwendigkeit der individuellen Klage, Unterstützung durch Behörden, Rechte des Betriebsrats 6. Generalunternehmerhaftung 2. Ausnahmen vom Mindestlohn Saisonkräfte, Kinder und Jugendliche, Langzeit- Nettoentgelthaftung, Beweiserleichterung, Verfahrensaussetzung nach § 148 ZPO? Prof. Franz Josef Düwell – Honorarprofessor an der Universität Konstanz – bis 2011 Vorsitzender Richter des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts – 2014 Schlichter im Arbeitskampf zwischen der Gewerkschaft Ver.di und der Charite – Herausgeber u. a. von Juris PraxisReport Arbeitsrecht (wöchentliche Zeitschrift), ArbGG Kommentar, 3. Aufl. 2012 (mit Lipke), Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 (mit Arens und Wichert), Lehr- und PraxisKommentar zum SGB IX, 4. Aufl. 2014 (mit Dau und Joussen), Handkommentar zum BetrVG, 4. Aufl. 2014, NomosKommentar zum Mindestlohngesetz, 2015 (mit Schubert) Teilnahmegebühr Intensiv-Seminar (5 Fortbildungsstunden): für DAV-Mitglieder: € 210,00 zzgl. MwSt (= € 249,90) für Nichtmitglieder: € 250,00 zzgl. MwSt (= € 297,50) In der Gebühr eingeschlossen: Seminarunterlagen und Getränke Anmeldung per Fax: 089 55 26 33 98 (MAV GmbH) Kunden-Nummer: Titel/Name/Vorname: Kanzlei/Firma: MAV&schweitzer.Seminare Amerika Haus Karolinenplatz 3 80333 München Straße: PLZ/Ort: Telefon/Fax: eMail: Ich bin Mitglied des DAV [ ] ja [ ] nein [ ] mich [ ] die Kanzlei DAV-Mitglieds-Nr. Rechnung an Hiermit melde ich mich gemäß den Teilnahmebedingungen (→ Seite 2) an für das Seminar Düwell, Das Mindestlohngesetz in der Praxis *) Preise inkl. MwSt für Mitglieder des DAV / für Nichtmitglieder 27.11.2015: 13.00 Uhr € 249,90 / € 297,50 *) Veranstaltungsort und Wegbeschreibung: → Seite 2 MAV&schweitzer. Seminare Veranstaltungsort Teilnahmebedingungen Amerika Haus Karolinenplatz 3, 80333 München: 2. Stock, Raum 205 MVV – Straßenbahn 27 bis Haltestelle Karolinenplatz – U 2 bis Bahnhof Königsplatz → Ausgang Königsplatz: 4 Minuten Fußweg über Königsplatz und Brienner Straße – S-Bahnen und U 4, U 5 bis Stachus → Ausgang Stachus: Dort steigen Sie um in die Straßenbahn, Linie 27 (Richtung Petuelring) – U 4, U 5 bis Karlsplatz/Stachus → Ausgang Lenbachplatz, Durchgang neben „Kokon“ (Lenbachpalais) zur Ottostraße (Haltestelle Linie 27). Wenn Sie nicht auf die Straßenbahn warten wollen, folgen Sie den Gleisen nach rechts eine Station (Dauer von der Haltestelle: 2 - 3 Minuten) Anmeldungen werden mit Eingang der schriftlichen Anmeldung verbindlich. Die Plätze bei allen Seminaren sind begrenzt. Es gilt die Reihenfolge der Anmeldungen. Die Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist möglich, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers umgehend mitgeteilt werden. Macht der Anmelder von seinem Übertragungsrecht keinen Gebrauch, ist die Teilnahmegebühr auch dann zu zahlen, wenn der Anmelder seine Anmeldung zurückzieht oder am Seminar nicht teilnimmt. Bei Absagen länger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird dem Anmelder lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 zzgl. MwSt. (= € 29,75) in Rechnung gestellt. Änderungen: Wird das Seminar kurzfristig abgesagt, verschoben oder in einen anderen Veranstaltungsraum verlegt, sind Ansprüche daraus ausgeschlossen. Bezahlung: Nach dem Seminar erhalten Sie von uns eine Rechnung. Bitte fügen Sie der Anmeldung keinen Scheck bei, bezahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung. Vom Hauptbahnhof (auf jedem Bahnsteig: Wegweiser zu den U- und S-Bahnen) Teilnahmegebühr – U 2: → Richtung Feldmoching: Zugang durch die Haupthalle in der Mitte. Rolltreppe zur U-Bahn: vor dem Ausgang. –Sie fahren eine Station bis Bahnhof Königsplatz (Fußweg s.o.) – U 4, U 5: Ausgang rechts von den Gleisen: Bayerstraße. Rolltreppe zur U-Bahn: vor dem Bahnhof. – Fahrstrecke: s.o. – S-Bahnen: → Richtung Ostbahnhof: Ausgang links von den Gleisen: Arnulfstraße. Rolltreppe zur U-Bahn: vor dem Ausgang. – Fahrstrecke: s.o. für DAV-Mitglieder: € 210,00 zzgl. MwSt (= € 249,90) für Nichtmitglieder: € 250,00 zzgl. MwSt (= € 297,50) In der Gebühr eingeschlossen: Seminarunterlagen und Getränke Fragen, Wünsche MAV GmbH Telefon 089 552 633-97 | [email protected] → MAV GmbH: ein Unternehmen des Münchener AnwaltVereins – Sitz: München | Amtsgericht München, HRB 152 648 – Geschäftsführerin: Gabriela Rocker Schweitzer Sortiment oHG – Sitz München: Lenbachplatz 1, 80333 München | Amtsgericht München, HRA 51973 Münchener AnwaltVerein e.V.
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