Arbeitsrecht

MAV&schweitzer. Seminare
Arbeitsrecht
Prof. Franz Josef Düwell, Universität Konstanz, Vors. Richter am BAG a.D.
Intens
Das Mindestlohngesetz in der Praxis
iv-Sem
inar
27.11.2015: 13:00 bis ca. 18:30 Uhr ■ Bescheinigung nach § 15 FAO für FA Arbeitsrecht
Wie kaum ein Gesetz zuvor hat das am
16.8.2014 in Kraft getretene Mindestlohngesetz die Gemüter erregt. Bereits vor dem ersten
Referentenentwurf kam es zu hitzigen Debatten unter
Juristen, Volkswirten, Sozialwissenschaftlern und Politikern. Der Referent wirkte als Einzelsachverständiger an
der späteren Gesetzgebung mit. Seit dem 1. Januar 2015
ist die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns in
der Praxis angekommen. Zu einigen Rechtsfragen liegen
bereits Entscheidungen der Gerichte vor. Der Referent
erläutert die praxisrelevanten Gesetzesbestimmungen
und deren Auslegung. Dazu gehören insbesondere:
1. Mindestlohn für Arbeitnehmer
Allgemein und flächendeckend, Stücklohn, Zeitstunde, Stunde mit erbrachter vereinbarter Arbeitsleistung, Arbeitszeitbegriff, Bereitschaftsdienst und
Rufbereitschaft, Anrechnung von Geldleistungen,
Fälligkeit, Arbeitszeitkonten, Wertguthaben, Unabdingbarkeit, Verzicht, Verwirkung und Vergleich
arbeitslose, Auszubildende und ehrenamtlich
Tätige, Praktikanten
3. Auswirkungen auf das
allgemeine Arbeitsrecht
Vorrangregel des § 1 Abs. 3 S. 1 MiLoG, Vorrangerweiterung nach § 1 Abs. 3 S. 2 MiLoG, Unabdingbarkeit, Verzicht, Verwirkung und Vergleich
hinsichtlich des Mindestlohnsockels
4. Mindestlohn verdrängende
Übergangsregelungen
Privileg für allgemeinverbindliche Tarifverträge,
Privileg für die Zeitungszustellung
5. Durchsetzung des Mindestlohns
Kontrolle durch den Zoll, Ahndung von Verstößen,
Notwendigkeit der individuellen Klage, Unterstützung durch Behörden, Rechte des Betriebsrats
6. Generalunternehmerhaftung
2. Ausnahmen vom Mindestlohn
Saisonkräfte, Kinder und Jugendliche, Langzeit-
Nettoentgelthaftung, Beweiserleichterung,
Verfahrensaussetzung nach § 148 ZPO?
Prof. Franz Josef Düwell
– Honorarprofessor an der
Universität Konstanz
– bis 2011 Vorsitzender Richter
des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts
– 2014 Schlichter im Arbeitskampf
zwischen der Gewerkschaft Ver.di
und der Charite
– Herausgeber u. a. von Juris
PraxisReport Arbeitsrecht
(wöchentliche Zeitschrift),
ArbGG Kommentar, 3. Aufl.
2012 (mit Lipke), Handbuch
Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 (mit Arens
und Wichert), Lehr- und PraxisKommentar zum SGB IX,
4. Aufl. 2014 (mit Dau und
Joussen), Handkommentar zum
BetrVG, 4. Aufl. 2014, NomosKommentar zum Mindestlohngesetz, 2015 (mit Schubert)
Teilnahmegebühr Intensiv-Seminar (5 Fortbildungsstunden):
für DAV-Mitglieder: € 210,00 zzgl. MwSt (= € 249,90)
für Nichtmitglieder: € 250,00 zzgl. MwSt (= € 297,50)
In der Gebühr eingeschlossen: Seminarunterlagen und Getränke
Anmeldung
per Fax: 089 55 26 33 98 (MAV GmbH)
Kunden-Nummer:
Titel/Name/Vorname:
Kanzlei/Firma:
MAV&schweitzer.Seminare
Amerika Haus
Karolinenplatz 3
80333 München
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon/Fax:
eMail:
Ich bin Mitglied des DAV
[ ] ja
[ ] nein
[ ] mich
[ ] die Kanzlei
DAV-Mitglieds-Nr.
Rechnung an
Hiermit melde ich mich gemäß den Teilnahmebedingungen (→ Seite 2) an für das Seminar
Düwell, Das Mindestlohngesetz in der Praxis
*) Preise inkl. MwSt für Mitglieder des DAV / für Nichtmitglieder
27.11.2015: 13.00 Uhr
€ 249,90 / € 297,50 *)
Veranstaltungsort und Wegbeschreibung: → Seite 2
MAV&schweitzer. Seminare
Veranstaltungsort
Teilnahmebedingungen
Amerika Haus
Karolinenplatz 3, 80333 München:
2. Stock, Raum 205
MVV
– Straßenbahn 27 bis Haltestelle Karolinenplatz
– U 2 bis Bahnhof Königsplatz
→ Ausgang Königsplatz: 4 Minuten Fußweg über Königsplatz
und Brienner Straße
– S-Bahnen und U 4, U 5 bis Stachus
→ Ausgang Stachus: Dort steigen Sie um in die Straßenbahn,
Linie 27 (Richtung Petuelring)
– U 4, U 5 bis Karlsplatz/Stachus
→ Ausgang Lenbachplatz, Durchgang neben „Kokon“ (Lenbachpalais) zur Ottostraße (Haltestelle Linie 27). Wenn Sie nicht auf
die Straßenbahn warten wollen, folgen Sie den Gleisen nach
rechts eine Station (Dauer von der Haltestelle: 2 - 3 Minuten)
Anmeldungen werden mit Eingang der schriftlichen Anmeldung
verbindlich. Die Plätze bei allen Seminaren sind begrenzt. Es gilt
die Reihenfolge der Anmeldungen.
Die Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist möglich,
sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers umgehend
mitgeteilt werden. Macht der Anmelder von seinem Übertragungsrecht keinen Gebrauch, ist die Teilnahmegebühr auch dann
zu zahlen, wenn der Anmelder seine Anmeldung zurückzieht oder
am Seminar nicht teilnimmt.
Bei Absagen länger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
wird dem Anmelder lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von € 25,00 zzgl. MwSt. (= € 29,75) in Rechnung gestellt.
Änderungen: Wird das Seminar kurzfristig abgesagt, verschoben
oder in einen anderen Veranstaltungsraum verlegt, sind Ansprüche daraus ausgeschlossen.
Bezahlung: Nach dem Seminar erhalten Sie von uns eine Rechnung. Bitte fügen Sie der Anmeldung keinen Scheck bei, bezahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung.
Vom Hauptbahnhof
(auf jedem Bahnsteig: Wegweiser zu den U- und S-Bahnen)
Teilnahmegebühr
– U 2: → Richtung Feldmoching: Zugang durch die Haupthalle in
der Mitte.
Rolltreppe zur U-Bahn: vor dem Ausgang. –Sie fahren eine
Station bis Bahnhof Königsplatz (Fußweg s.o.)
– U 4, U 5: Ausgang rechts von den Gleisen: Bayerstraße.
Rolltreppe zur U-Bahn: vor dem Bahnhof. – Fahrstrecke: s.o.
– S-Bahnen: → Richtung Ostbahnhof: Ausgang links von den
Gleisen: Arnulfstraße.
Rolltreppe zur U-Bahn: vor dem Ausgang. – Fahrstrecke: s.o.
für DAV-Mitglieder: € 210,00 zzgl. MwSt (= € 249,90)
für Nichtmitglieder: € 250,00 zzgl. MwSt (= € 297,50)
In der Gebühr eingeschlossen: Seminarunterlagen und Getränke
Fragen, Wünsche
MAV GmbH
Telefon 089 552 633-97 | [email protected]
→ MAV GmbH: ein Unternehmen des Münchener AnwaltVereins – Sitz: München | Amtsgericht München, HRB 152 648 – Geschäftsführerin: Gabriela Rocker
Schweitzer Sortiment oHG – Sitz München: Lenbachplatz 1, 80333 München | Amtsgericht München, HRA 51973
Münchener AnwaltVerein e.V.