Ausgangszeiten Wichtig Auszug aus der Hausordnung bezüglich

Auszug aus der Hausordnung bezüglich der Ausgangsregelung
Der Ausgang ist alters- und klassenspezifisch geregelt und beschränkt sich auf die
Stadt Ettelbruck. Die Schüler ab der 9. Klasse, die mindestens 16 Jahre alt sind,
dürfen auch nach Diekirch.
3.1.
Die Schüler der 7e -9e resp. 7e – 5e der Klassen verfügen jeden Tag über eine
Stunde Ausgang. Für die älteren Schüler der Klassen 10e-13e gilt dies
ebenfalls (cf. Anhang). Das Abgeben und das Entgegennehmen der
Ausgangskarte ist obligatorisch.
3.2.
Regelung des Abendausgangs der Schüler ab dem 16. Lebensjahr, sofern sie
mindestens die 9. Klasse besuchen (cf. Anhang).
Jeder Jugendliche muss seine Abwesenheit dem Erzieher bekannt geben,
indem er seine Ausgangskarte abgibt.
3.3.
Ein zusätzlicher Ausgang wird nach Absprache mit dem Direktor und/oder
zuständigen Erzieher gewährt, unter der Voraussetzung, dass eine schriftliche
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
3.4.
Während eines genehmigten Ausgangs besteht von Seiten des Internates
keine Aufsichtspflicht.
3.5.
Alle Abwesenheiten bzw. Heimfahrten, bedürfen einer vorherigen,
schriftlichen Anfrage eines Erziehungsberechtigten.
Sollte es einem Internatsschüler kurzfristig nicht möglich sein das Internat zu
besuchen (z.B. durch Krankheit), so muss das Erzieherpersonal so schnell wie
möglich davon in Kenntnis gesetzt werden.
Ausgangszeiten
■ Ausgang am Nachmittag (10e-13e)
Montags bis donnerstags : 15.50 bis 16.55 Uhr
Am schulfreien Nachmittag : 2 Stunden nach Wahl zwischen 13.00 und
16.55 Uhr.
■ Ausgang am Abend (9e-13e)
(nur für Schüler die 16 alt sind)
Für Schüler ab 16 Jahre :Ausgang von 19.30-21.30 Uhr 2x die Woche
Für Schüler ab 18 Jahre :Ausgang von 19.30-22.00 Uhr 3x die Woche
Wichtig
Die Ausgangskarte muss beim Verlassen des Internates bei einem Erzieher
abgegeben und bei der Rückkehr wieder abgeholt werden !