Umsetzungsfragenkatalog Mehr-/Mindermengenabrechnung

BDEW Bundesverband
der Energie- und
Energie-Info
Umsetzungsfragenkatalog
Mehr-/Mindermengenabrechnung
Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen
Strom und Gas
Berlin, 4. September 2015
Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstraße 32
10117 Berlin
Legende zum Status:
Grün: Konsens zwischen den Verbänden (am Konsens beteiligte Verbände, siehe Zeile „Status vom …“)
Erläuterung zur Gliederung der Umsetzungsfragen
Lf. Nr.
Kennziffer
Kategorie
01
AU_xxx
Allgemeine Umsetzungsfragen
02
MEN_xxx
Ermittlung von Mehr-/Mindermengen
03
PRE_xxx
Preise und Preisanwendung zur Mehr-/Mindermengenabrechnung
04
ABR_xxx
Abrechnung von Mehr-/Mindermengen
05
EIN_xxx
Einführung der neuen Mehr-/Mindermengenprozesse
AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU – Veröffentlichung September 2015
Seite
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Übersicht über die Umsetzungsfragen
Lfd. Nr.
Bezeichnung
Veröffentlicht
AU_001
Netzbetreiberwechselprozesse in Verbindung mit der Mehr-/Mindermengenabrechnung
04.09.2015
PRE_001
Auswirkung des Gastages auf den Mehr-/Mindermengen-Preis
04.09.2015
ABR_001
Umsetzung „Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung“
04.09.2015
EIN_001
Übermittlung der Allokationsliste für Übergangszeiträume beim Übergang von einzelkundenscharfen, rollierenden
04.09.2015
Verfahren
EIN_004
Bestellung von Allokationslisten ab dem Übergangszeitraum
AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU – Veröffentlichung September 2015
04.09.2015
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Allgemeine Umsetzungsfragen
AU_001
MMMA
Netzbetreiberwechselprozesse in Verbindung mit der Mehr-/Mindermengenabrechnung
Problemerklärung/
Regelungslücke
Lösung
Wie erfolgt die Abwicklung in den nachfolgenden Fällen?

Wechsel des MMMA-Verfahrens von rollierender Ablesung des NBA auf Stichtagsverfahren des NBN?

Festlegung und Übergang des Stichtags für die Umstellung auf lieferstellenscharfe MMM-Abrechnung zwischen
den Netzbetreibern bei Netzübergang zum 31.12.

Wer ist verantwortlich für die Durchführung der MMMA nach Übernahme des Netzes, z.B. zum Stichtag 01.01.2016
für Übergangszeiträume (Rumpfabrechnungen nach lieferstellenscharfen Verfahren)?

Wer ist verantwortlich für die Korrekturabrechnungen der MMMA nach Netzübergabe zum 31.12.15 (Altverfahren
oder Verfahren für die Rumpfabrechnungszeiträume)?
Auch im Falle eines Netzbetreiberwechsels gilt:
Auslöser für eine Mehr-/Mindermengenabrechnung ist in der Regel die Netznutzungsabrechnung.
Die Abwicklung der Mehr-/Mindermengen erfolgt in Abhängigkeit des zum betrachtenden Zeitpunkt zuständigen Netzbetreibers.
Status v. 25.06.2015
AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU: Konsens
AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU – Veröffentlichung September 2015
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Preise und Preisanwendung zur Mehr-/Mindermengenabrechnung
PRE_001
MMMA
Auswirkung des Gastages auf den MMM-Preis
Prozesse zur Problemerklärung/
Ermittlung
Regelungslücke
und Abrechnung von
Mehr/Mindermeng
en Strom
und Gas
Es ist festgelegt, dass der MMM-Preis des Anwendungsmonats zu verwenden ist, in dem der MMM-Zeitraum endet.
Aufgrund von Lieferantenwechseln wird dies in der Sparte Gas regelmäßig 06:00 Uhr des ersten Tages eines Monats
sein. Beispielsweise, wenn die bilanzielle Zuordnung Ende April endet, ist dies der 01.05., 06:00 Uhr. In der INVOIC
wird als Ende aber der 30.04. angegeben, da dort die Zeitangaben in der Granularität Tag erfolgen, was natürlich
bedeutet, dass die bilanzielle Zuordnung mit Ende des Gastags 30.04. endet und somit auch das MMM-Zeitintervall
mit dem Ende des Gastags 30.04. endet.
Kapitel 5.2
Lösung
Da auch bei den Anwendungsmonaten der Gastag die Basis bildet, ist in diesem Beispiel der MMM-Preis des Anwendungsmonats April zu verwenden.
Status v. 25.06.2015
AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU: Konsens
Ist für derartige MMM-Rechnungen dann der MMM-Preis des Anwendungsmonats April oder des Anwendungsmonats
Mai zu verwenden?
AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU – Veröffentlichung September 2015
Seite 5 von 8
Abrechnung von Mehr-/Mindermengen
ABR_001
Umsetzung „Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung“
MMMA
Prozesse zur Problemerklärung/
Ermittlung
Regelungslücke
und Abrechnung von
Mehr/Mindermeng
en Strom
und Gas
In der Prozessbeschreibung existiert die Aussage „Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung.“ Bis die Mehr-/Mindermengenabrechnung (MMMA) im Anschluss an die Netznutzungsabrechnung
(NNA) erstellt und versendet wird, kann die NNA zwischenzeitlich storniert und eine Neuberechnung erfolgt sein.
Die Aussage „Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung“ kann bei strenger Auslegung so interpretiert werden, dass für jede NNA auch eine MMMA erstellt werden muss, d.h. es müsste sowohl bei
einer Neuberechnung der NNA vor Erstellung der MMMA für die erste, zum Zeitpunkt der Erstellung der MMMA bereits
stornierte NNA, eine MMMA erstellt werden, als auch für die neue NNA, wobei die erste MMMA sofort wieder storniert
werden muss.
Dieses Vorgehen ist nur sinnvoll, wenn die erste MMMA bereits versendet worden wäre. In dem Fall, wo es, bevor die
erste MMMA erstellt und versendet wurde, bereits Stornierungen und Neuberechnungen der NNA gegeben hat, sollte
die MMMA auf die dann letzte Neuberechnung der NNA aufsetzen. Andernfalls müsste man die MMMA zu einem Zeitpunkt versenden, wo man schon weiß, dass man diese wieder stornieren muss und sendet die korrekte MMMA gleich
hinterher, nur um den Prozess so zu leben, dass auf jede NNA auch eine MMMA folgt.
Kapitel 4.3
Lösung
Eine Netznutzungsabrechnung, die vor dem Versand der Mehr-/Mindermengenabrechnung storniert wurde, führt nicht
zwangsläufig zu einer Mehr-/Mindermengenabrechnung.
Eine Mehr-/Mindermengenabrechnung auf Grundlage wissentlich falscher Netznutzungsmengen ist nicht vorgesehen.
Status v. 03.06.2015
AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU: Konsens
AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU – Veröffentlichung September 2015
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Einführung der neuen Mehr-/Mindermengenprozesse
EIN_001
MMMA
Übermittlung der Allokationsliste für Übergangszeiträume beim Übergang von einzelkundenscharfen, rollierenden Verfahren
Anwendungshilfe Problemerklärung/
zur Einführung
Regelungslücke
der Prozesse zur
Ermittlung und
Abrechnung von
Mehr-/Mindermengen
Strom und Gas
Kapitel 4.1 der Anwendungshilfe beschreibt „Bestellung der rückwirkenden Allokationslisten in Form von ORDERS
durch den LF im Zeitraum vom 01.10.2015 bis 31.03.2016. Diese Anforderung bezieht sich auf eine Übermittlung
der Listen für die Monate ab Beginn des Übergangszeitraums“.
Kapitel 4.5 (Seite 33) beschreibt „Übermittlung der Allokationslisten für die Übergangszeiträume (für alle Lieferstellen, die dem LF bilanziell zugeordnet sind), sofern diese vom LF angefordert wurden“.
Im Übergang vom einzelkundenscharfen, rollierenden Verfahren (gemäß Kapitel 4.5) entstehen keine Übergangszeiträume.
Erfolgt also beim Übergang von einzelkundenscharfen, rollierenden Verfahren keine Übermittlung der Allokationsmengen für Zeiträume vor dem 01.04.2016, die aber nach dem Zielverfahren abzurechnen sind?
Kapitel 4.1, 4.5
Lösung
Ist bei dem NB vor dem 01.04.2016 eine entsprechende Bestellung vom LF eingegangen, müssen beim Übergang
vom einzelkundenscharfen, rollierenden Verfahren für alle Zeiträume, die nach dem Zielverfahren abgerechnet
werden, die tages- und lieferstellenscharfen Energiemengen in Allokationsliste(n) übermittelt werden. Darüber hinaus gelten die entsprechenden Vorgaben entsprechend Kapitel 4.1 der Anwendungshilfe.
Status v. 25.06.2015
AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU: Konsens
AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU – Veröffentlichung September 2015
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EIN_004
Bestellung von Allokationslisten ab dem Übergangszeitraum
MMMA
Anwendungshilfe Problemerklärung/
zur Einführung
Regelungslücke
der Prozesse zur
Ermittlung und
Abrechnung von
Mehr-/MinLösung
dermengen
Strom und Gas
Wie kann ab 01.10.2015 bei der Bestellung der lieferstellenscharfen Allokationsliste Gas unterschieden werden, ob
es sich um ein Abo ab einem bestimmten Monat handelt oder um die Bestellung der Allokationslisten ab dem Übergangszeitpunkt des NB (Umstellungspunkt vom alten Verfahren auf das neue Verfahren)?
Eine rückwirkende Bestellung der Allokationslisten ist laut Prozessbeschreibung nicht möglich.
Die Bestellung der lieferstellenscharfen Allokationslisten Gas für den Übergangszeitraum der MMMA des NB erfolgt
zwingend im Zeitraum vom 01.10.2015 bis zum 31.03.2016. In diesem Zeitraum ist keine explizite Bestellung von
lieferstellenscharfen Allokationslisten Gas für Zeiträume ab dem 01.04.2016 möglich.
In der Bestellung, die vor dem 01.04.2016 eingeht, ist das Beginndatum des Abos durch den NB zu ignorieren.
Kapitel 4.1
Der LF erhält in diesem Fall die lieferstellenscharfen Allokationslisten Gas ab Beginn des Übergangszeitraumes
und über den 01.04.2016 hinaus, sofern er das Abo nicht beendet.
Möchte der LF ein Abo der lieferstellenscharfen Allokationsliste Gas ab dem 01.04.2016, ab einem gewünschten
Liefermonat bestellen, muss die Bestellung ab 01.04.2016 spätestens im gewünschten Liefermonat übermittelt
werden (laut Prozessbeschreibung). Für die ab dem 01.04.2016 beim NB eintreffenden Bestellungen gelten die
Regelungen der Prozessbeschreibung, was insbesondere bedeutet, dass das Beginndatum des Abos durch den
NB auszuwerten ist.
Status v. 25.06.2015
AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU: Konsens
AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU – Veröffentlichung September 2015
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