BDEW Bundesverband der Energie- und Energie-Info Umsetzungsfragenkatalog Mehr-/Mindermengenabrechnung Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas Berlin, 4. September 2015 Wasserwirtschaft e.V. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Legende zum Status: Grün: Konsens zwischen den Verbänden (am Konsens beteiligte Verbände, siehe Zeile „Status vom …“) Erläuterung zur Gliederung der Umsetzungsfragen Lf. Nr. Kennziffer Kategorie 01 AU_xxx Allgemeine Umsetzungsfragen 02 MEN_xxx Ermittlung von Mehr-/Mindermengen 03 PRE_xxx Preise und Preisanwendung zur Mehr-/Mindermengenabrechnung 04 ABR_xxx Abrechnung von Mehr-/Mindermengen 05 EIN_xxx Einführung der neuen Mehr-/Mindermengenprozesse AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU – Veröffentlichung September 2015 Seite Seite 2 von 8 Übersicht über die Umsetzungsfragen Lfd. Nr. Bezeichnung Veröffentlicht AU_001 Netzbetreiberwechselprozesse in Verbindung mit der Mehr-/Mindermengenabrechnung 04.09.2015 PRE_001 Auswirkung des Gastages auf den Mehr-/Mindermengen-Preis 04.09.2015 ABR_001 Umsetzung „Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung“ 04.09.2015 EIN_001 Übermittlung der Allokationsliste für Übergangszeiträume beim Übergang von einzelkundenscharfen, rollierenden 04.09.2015 Verfahren EIN_004 Bestellung von Allokationslisten ab dem Übergangszeitraum AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU – Veröffentlichung September 2015 04.09.2015 Seite 3 von 8 Allgemeine Umsetzungsfragen AU_001 MMMA Netzbetreiberwechselprozesse in Verbindung mit der Mehr-/Mindermengenabrechnung Problemerklärung/ Regelungslücke Lösung Wie erfolgt die Abwicklung in den nachfolgenden Fällen? Wechsel des MMMA-Verfahrens von rollierender Ablesung des NBA auf Stichtagsverfahren des NBN? Festlegung und Übergang des Stichtags für die Umstellung auf lieferstellenscharfe MMM-Abrechnung zwischen den Netzbetreibern bei Netzübergang zum 31.12. Wer ist verantwortlich für die Durchführung der MMMA nach Übernahme des Netzes, z.B. zum Stichtag 01.01.2016 für Übergangszeiträume (Rumpfabrechnungen nach lieferstellenscharfen Verfahren)? Wer ist verantwortlich für die Korrekturabrechnungen der MMMA nach Netzübergabe zum 31.12.15 (Altverfahren oder Verfahren für die Rumpfabrechnungszeiträume)? Auch im Falle eines Netzbetreiberwechsels gilt: Auslöser für eine Mehr-/Mindermengenabrechnung ist in der Regel die Netznutzungsabrechnung. Die Abwicklung der Mehr-/Mindermengen erfolgt in Abhängigkeit des zum betrachtenden Zeitpunkt zuständigen Netzbetreibers. Status v. 25.06.2015 AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU: Konsens AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU – Veröffentlichung September 2015 Seite 4 von 8 Preise und Preisanwendung zur Mehr-/Mindermengenabrechnung PRE_001 MMMA Auswirkung des Gastages auf den MMM-Preis Prozesse zur Problemerklärung/ Ermittlung Regelungslücke und Abrechnung von Mehr/Mindermeng en Strom und Gas Es ist festgelegt, dass der MMM-Preis des Anwendungsmonats zu verwenden ist, in dem der MMM-Zeitraum endet. Aufgrund von Lieferantenwechseln wird dies in der Sparte Gas regelmäßig 06:00 Uhr des ersten Tages eines Monats sein. Beispielsweise, wenn die bilanzielle Zuordnung Ende April endet, ist dies der 01.05., 06:00 Uhr. In der INVOIC wird als Ende aber der 30.04. angegeben, da dort die Zeitangaben in der Granularität Tag erfolgen, was natürlich bedeutet, dass die bilanzielle Zuordnung mit Ende des Gastags 30.04. endet und somit auch das MMM-Zeitintervall mit dem Ende des Gastags 30.04. endet. Kapitel 5.2 Lösung Da auch bei den Anwendungsmonaten der Gastag die Basis bildet, ist in diesem Beispiel der MMM-Preis des Anwendungsmonats April zu verwenden. Status v. 25.06.2015 AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU: Konsens Ist für derartige MMM-Rechnungen dann der MMM-Preis des Anwendungsmonats April oder des Anwendungsmonats Mai zu verwenden? AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU – Veröffentlichung September 2015 Seite 5 von 8 Abrechnung von Mehr-/Mindermengen ABR_001 Umsetzung „Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung“ MMMA Prozesse zur Problemerklärung/ Ermittlung Regelungslücke und Abrechnung von Mehr/Mindermeng en Strom und Gas In der Prozessbeschreibung existiert die Aussage „Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung.“ Bis die Mehr-/Mindermengenabrechnung (MMMA) im Anschluss an die Netznutzungsabrechnung (NNA) erstellt und versendet wird, kann die NNA zwischenzeitlich storniert und eine Neuberechnung erfolgt sein. Die Aussage „Auslöser für die Mehr-/Mindermengenermittlung ist die Netznutzungsabrechnung“ kann bei strenger Auslegung so interpretiert werden, dass für jede NNA auch eine MMMA erstellt werden muss, d.h. es müsste sowohl bei einer Neuberechnung der NNA vor Erstellung der MMMA für die erste, zum Zeitpunkt der Erstellung der MMMA bereits stornierte NNA, eine MMMA erstellt werden, als auch für die neue NNA, wobei die erste MMMA sofort wieder storniert werden muss. Dieses Vorgehen ist nur sinnvoll, wenn die erste MMMA bereits versendet worden wäre. In dem Fall, wo es, bevor die erste MMMA erstellt und versendet wurde, bereits Stornierungen und Neuberechnungen der NNA gegeben hat, sollte die MMMA auf die dann letzte Neuberechnung der NNA aufsetzen. Andernfalls müsste man die MMMA zu einem Zeitpunkt versenden, wo man schon weiß, dass man diese wieder stornieren muss und sendet die korrekte MMMA gleich hinterher, nur um den Prozess so zu leben, dass auf jede NNA auch eine MMMA folgt. Kapitel 4.3 Lösung Eine Netznutzungsabrechnung, die vor dem Versand der Mehr-/Mindermengenabrechnung storniert wurde, führt nicht zwangsläufig zu einer Mehr-/Mindermengenabrechnung. Eine Mehr-/Mindermengenabrechnung auf Grundlage wissentlich falscher Netznutzungsmengen ist nicht vorgesehen. Status v. 03.06.2015 AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU: Konsens AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU – Veröffentlichung September 2015 Seite 6 von 8 Einführung der neuen Mehr-/Mindermengenprozesse EIN_001 MMMA Übermittlung der Allokationsliste für Übergangszeiträume beim Übergang von einzelkundenscharfen, rollierenden Verfahren Anwendungshilfe Problemerklärung/ zur Einführung Regelungslücke der Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas Kapitel 4.1 der Anwendungshilfe beschreibt „Bestellung der rückwirkenden Allokationslisten in Form von ORDERS durch den LF im Zeitraum vom 01.10.2015 bis 31.03.2016. Diese Anforderung bezieht sich auf eine Übermittlung der Listen für die Monate ab Beginn des Übergangszeitraums“. Kapitel 4.5 (Seite 33) beschreibt „Übermittlung der Allokationslisten für die Übergangszeiträume (für alle Lieferstellen, die dem LF bilanziell zugeordnet sind), sofern diese vom LF angefordert wurden“. Im Übergang vom einzelkundenscharfen, rollierenden Verfahren (gemäß Kapitel 4.5) entstehen keine Übergangszeiträume. Erfolgt also beim Übergang von einzelkundenscharfen, rollierenden Verfahren keine Übermittlung der Allokationsmengen für Zeiträume vor dem 01.04.2016, die aber nach dem Zielverfahren abzurechnen sind? Kapitel 4.1, 4.5 Lösung Ist bei dem NB vor dem 01.04.2016 eine entsprechende Bestellung vom LF eingegangen, müssen beim Übergang vom einzelkundenscharfen, rollierenden Verfahren für alle Zeiträume, die nach dem Zielverfahren abgerechnet werden, die tages- und lieferstellenscharfen Energiemengen in Allokationsliste(n) übermittelt werden. Darüber hinaus gelten die entsprechenden Vorgaben entsprechend Kapitel 4.1 der Anwendungshilfe. Status v. 25.06.2015 AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU: Konsens AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU – Veröffentlichung September 2015 Seite 7 von 8 EIN_004 Bestellung von Allokationslisten ab dem Übergangszeitraum MMMA Anwendungshilfe Problemerklärung/ zur Einführung Regelungslücke der Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/MinLösung dermengen Strom und Gas Wie kann ab 01.10.2015 bei der Bestellung der lieferstellenscharfen Allokationsliste Gas unterschieden werden, ob es sich um ein Abo ab einem bestimmten Monat handelt oder um die Bestellung der Allokationslisten ab dem Übergangszeitpunkt des NB (Umstellungspunkt vom alten Verfahren auf das neue Verfahren)? Eine rückwirkende Bestellung der Allokationslisten ist laut Prozessbeschreibung nicht möglich. Die Bestellung der lieferstellenscharfen Allokationslisten Gas für den Übergangszeitraum der MMMA des NB erfolgt zwingend im Zeitraum vom 01.10.2015 bis zum 31.03.2016. In diesem Zeitraum ist keine explizite Bestellung von lieferstellenscharfen Allokationslisten Gas für Zeiträume ab dem 01.04.2016 möglich. In der Bestellung, die vor dem 01.04.2016 eingeht, ist das Beginndatum des Abos durch den NB zu ignorieren. Kapitel 4.1 Der LF erhält in diesem Fall die lieferstellenscharfen Allokationslisten Gas ab Beginn des Übergangszeitraumes und über den 01.04.2016 hinaus, sofern er das Abo nicht beendet. Möchte der LF ein Abo der lieferstellenscharfen Allokationsliste Gas ab dem 01.04.2016, ab einem gewünschten Liefermonat bestellen, muss die Bestellung ab 01.04.2016 spätestens im gewünschten Liefermonat übermittelt werden (laut Prozessbeschreibung). Für die ab dem 01.04.2016 beim NB eintreffenden Bestellungen gelten die Regelungen der Prozessbeschreibung, was insbesondere bedeutet, dass das Beginndatum des Abos durch den NB auszuwerten ist. Status v. 25.06.2015 AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU: Konsens AFM+E, BDEW, bne, GEODE, VKU – Veröffentlichung September 2015 Seite 8 von 8
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