EU-Wochenspiegel Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel - Nr. 46/15 17.12.2015 Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende, die meisten Weihnachtsfeiern sind Aus den Institutionen (S. 2-9) KOM Mitteilung zu ESIF Ruhe der KOM Datenplattform zu ESIF Festtagsstimmung hält KOM Zwei neue Bürgerinitiativen Einzug. Wir bedanken uns für Ihr KOM Schutz der Außengrenzen KOM EU-Flugverbotsliste aktualisiert KOM Klage wegen Führerschein-Praxis KOM Parlament in Währungsunion aufwerten EP Ergebnisse des Klimagipfels begrüßt EP Sacharow-Preis 2015 EP Bekämpfung aggressiver Steuerplanung abgehalten besinnlichen und die Interesse und verabschieden uns in die Feiertage. Auch im kommenden Jahr stehen wieder ereignisreiche Wochen, große Projekte und interessante Veranstaltungen in der Landesvertretung Sachsen-Anhalts an. Wir nutzen die ruhige Zeit, um Kraft zu tanken, auszuspannen und frisch gestärkt in ein weiteres Jahr in Brüssel zu Aus den Fachbereichen (S. 10-14) Agrar Greening der Direktzahlungen – Konsultation starten. Doch auch der Abschied gehört Cybersicherheit Neue EU-Vorschriften zum Jahreswechsel. Wir verabschieden Barrierefreie Stadt Europäische Auszeichnung uns von 2015 und behalten viele tolle Energieunion Neue Stromleitungen Finanzdienstleistungen Konsultation Ländliche Entwicklung Hauptempfänger ist Bayern Menschenrechtsverteidiger Unterstützung verstärkt Momente aus den vergangenen Wochen und Monaten in Erinnerung. Gänzlich verabschieden werden wir uns vom bisherigen Gesicht des traditionellen Wochenspiegels. Im Hintergrund hat das Team der Landesvertretung in der letzten Zeit immer wieder neue Ideen entworfen, verworfen, umgestaltet und letztlich das neue Layout unserer wöchentlichen Meldungen aus Brüssel beschlossen. Sie dürfen gespannt sein. Das Team der Landesvertretung wünscht Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine fröhliche Weihnachtszeit, erholsame Festtage und einen guten Start ins neue Jahr. Wir freuen uns schon Was - Wann - Wo (S. 15) GoEUROPE Förderbescheid übergeben Ausschreibungen (S. 16-18) KOM, Parlament, Rat Flugstreckendienst Schweden KOM Erasmus + LA 3 (2x) KOM Connecting Europe Verkehr (Berichtigung) KOM Urban Innovation Actions (UIA) Kontaktbörse (S. 19-22) Europäische Projekte Diverse Partnergesuche Büro intern - TIPP (S. 23) heute darauf, Sie im Januar 2016 wieder Tipp MdEP aus Sachsen-Anhalt begrüßen zu dürfen. Tipp Weihnachtsalphabet aus Sachsen-Anhalt So erreichen Sie uns (S. 24) Dr. Henrike Franz Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 2 von 24 Aus den Institutionen Europäische Kommission Mitteilung zu den aktuellen Prioritäten der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) veröffentlicht (DF) Am 14. Dezember 2015 hat die Kommission eine Mitteilung zur Darstellung der Prioritäten und der Ziele der ESIF in der Förderperiode 2014–2020 veröffentlicht. Damit kommt die Kommission gemäß Art. 16 Abs. 3 Verordnung (EU) 1303/2013 ihrer Pflicht zur Bekanntmachung der Ergebnisse der Verhandlungen zur Änderung der Partnerschaftsvereinbarungen nach. Um Investitionen in Arbeitsplätze und Wachstum herbeizuführen, sollen folgende Prioritäten verfolgt werden: Synergien mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) fördern, die Verbindungen zum Europäischen Semester und den nationalen Reformprogrammen stärken, die Rahmenbedingungen für Investitionen durch ex ante-Planung verbessern, Konzentration der Ressourcen und verstärkte Ausrichtung an der Nachhaltigkeit, Übergang zu einem ergebnis- und leistungsorientierten Ansatz, verstärkte Nutzung der Finanzinstrumente zur Auslösung von Hebelwirkungen der Investitionen, Vereinfachung der Implementierung der Förderprogramme zugunsten der Begünstigten, Optimierung der Ansätze der Partnerschaft und der Steuerung im Mehrebenensystem, verstärkte Berücksichtigung lokaler und regionaler Belange als Kern des territorialen Ansatzes. Diese Maßnahmen sollen bewirken, dass Forschung und Innovation als Motor für die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und der KMU fungieren können. Auch soll die verstärkte Ausrichtung auf nachhaltige Entwicklung zur Implementierung der Energieunion und einer umweltfreundlichen kohlenstoffarmen Wirtschaft vor dem Hintergrund der EU-Klimaziele beitragen. Ferner sollen durch Investitionen in Bildung neue Arbeitsplätze generiert und der soziale Zusammenhalt gefördert werden. Nicht zuletzt gilt es, die Kapazitäten und die Effizienz der Verwaltung zur erfolgreichen Implementierung der Europa 2020-Ziele zu erhöhen. Anhang 2 der Mitteilung führt zudem auf S. 33 ff. zur Rolle der ESIF in Deutschland aus. Im Kern sollen durch Investitionen in Bildung die nationalen Herausforderungen des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und der Verbesserung der sozioökonomischen Mobilität angegangen werden. Auch gilt es, Forschung und Innovation in den KMU, der Landwirtschaft, der Fischerei und der Aquakultur zur Steigerung privater Investitionsrückstände und optimierungsbedürftiger Energieeffizienz zu fördern. Die Mitteilung der Kommission finden Sie hier: http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:81ed8553-a248-11e5-b528-01aa75ed71a1.0008.02/DOC_1&format=PDF Anhang 2 der Mitteilung der Kommission finden Sie hier: http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:81ed8553-a248-11e5-b528-01aa75ed71a1.0008.02/DOC_3&format=PDF Die Verordnung (EU) 1303/2013 finden Sie hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1303&from=EN Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 3 von 24 Europäische Kommission Neue Datenplattform über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) lanciert (DF) Am 14. Dezember 2015 hat die Kommission in Ergänzung zu ihrer Mitteilung zur Darstellung der Prioritäten und der Ziele der ESIF in der Förderperiode 2014–2020 (KOM(2015) 639 final) eine neue offene Datenplattform für die ESIF freigeschaltet. Ziel ist es, zur Förderung der Transparenz den Fortschritt bei der Implementierung der ESIF-Programme anschaulich darzustellen. Die Plattform stellt Daten zum aktuellen Stand der Ausgaben im Verhältnis zu den Zielen der Operationellen Programme für die Förderperiode 2014–2020 in Funktion des Themas, des Mitgliedstaates und des einzelnen Fonds zur Verfügung. Zudem kann eine Übersicht für die gesamte EU geladen werden. Die Datenbank muss noch im Jahre 2016 um die Datensätze des Europäischen Sozialfonds (ESF) ergänzt werden. Die Datenplattform finden Sie hier: https://cohesiondata.ec.europa.eu/ Die einschlägige Pressemitteilung der Kommission finden Sie hier: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6295_de.htm Europäische Kommission Zwei neue Europäische Bürgerinitiativen können registriert werden (EAG) Zwei neue Europäische Bürgerinitiativen – "Vater, Mutter, Kind" und die "Europäische Asyl-Initiative" – können registriert werden. Die Kommission hat entschieden, dass beide Initiativen die rechtlichen Bedingungen erfüllen, unter denen die Kommission einen Rechtsakt vorschlagen kann. Die Kommission registriert eine geplante Initiative innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung, falls die geplante Initiative nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorlegen kann. Die geplante Initiative darf nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sein und sie darf nicht gegen die Werte der Union verstoßen, wie sie im Vertrag über die Europäische Union festgelegt sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben die Mitglieder des Kommissionskollegiums nur über die rechtliche Zulässigkeit, nicht über den Inhalt der beiden Bürgerinitiativen diskutiert. Sobald die Registrierung der vorgeschlagenen Initiative bestätigt ist, können die Organisatoren mit dem Sammeln von Unterstützungsbekundungen bei den Bürgern beginnen. Sie haben 12 Monate Zeit, um die erforderliche Anzahl von Unterstützungsbekundungen zu sammeln. Wenn die Initiative eine Million Unterstützungsbekundungen in mindestens sieben Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres erhalten hat, beraten die Mitglieder der Kommission über den Inhalt. Die Kommission kann dann entscheiden, ob sie dem Antrag folgt und muss eine Annahme oder eine Ablehnung begründen. Mit der heutigen Entscheidung wurden insgesamt 57 Bürgerinitiativen eingereicht, 37 davon erfüllten die rechtlichen Kriterien. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Bürgerinitiative http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/welcome?lg=de weitere Informationen zu den beiden aktuellen Initiativen hier. http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-15-6281_en.htm Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 4 von 24 Europäische Kommission Europäischer Grenz- und Küstenschutz für die Außengrenzen (EAG) Die EU-Kommission hat am Dienstag Vorschläge für den Aufbau eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes vorgelegt. Damit sollen die EU-Außengrenzen besser geschützt, die innere Sicherheit verbessert, die Reisefreiheit im Schengen-Raum bewahrt und der wachsende Migrationsdruck besser gesteuert werden. Im Mittelpunkt steht eine Stärkung der Rolle und des Mandats der bisherigen Europäischen Grenzschutzagentur Frontex. So soll die Agentur künftig das Recht haben, unmittelbar tätig zu werden und europäische Grenzschutz- und Küstenwache-Teams einzusetzen, wenn ein Mitgliedstaat nicht in der Lage oder nicht gewillt ist, die erforderlichen Grenzsicherungsmaßnahmen zu treffen. Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit der Bürger Europas schlägt die Kommission vor, für alle Personen, die in den Schengen-Raum einreisen oder aus diesem ausreisen, einen systematischen Abgleich mit einschlägigen Datenbanken einzuführen. Der europäische Grenz- und Küstenschutz wird sich zusammensetzen aus einer (aus Frontex hervorgehenden) Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenschutz und den für das Grenzmanagement zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die weiterhin das laufende Management der Außengrenzen durchführen. Zur Erhöhung der Sicherheit im Schengen-Raum schlägt die Kommission eine gezielte Änderung des Schengener Grenzkodex vor, um obligatorische systematische Kontrollen von EU-Bürgern an den Land-, See- und Luftaußengrenzen einzuführen. Obligatorische Kontrollen von EU-Bürgern werden mit Hilfe von Datenbanken wie dem Schengener Informationssystem, der Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente und einschlägiger nationaler Systeme erfolgen, um sicherzugehen, dass die ankommenden Personen keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit darstellen. Durch den Vorschlag wird auch die Notwendigkeit hervorgehoben, die biometrischen Identifikatoren in Reisepässen von EU-Bürgern zu überprüfen, wenn Zweifel an der Echtheit des Passes oder der Legitimität des Inhabers bestehen. Kontrollen werden von nun auch bei der Ausreise aus der Europäischen Union verbindlich vorgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6327_de.htm und in diesem Memo. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6332_en.htm Hintergrundinformationen zum europäischen Grenz- und Küstenschutz finden Sie in diesem Factsheet. http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/securing-eu-borders/factsheets/docs/a_european_border_and_coast_guard_en.pdf Hintergrundinformationen zu den systematischen Kontrollen an den EU-Außengrenzen finden Sie in diesem Factsheet. http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/securing-eu-borders/factsheets/docs/systematic_checks_at_external_borders_en.pdf Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 5 von 24 Europäische Kommission EU-Flugverbotsliste aktualisiert (EAG) Die Europäische Kommission hat die Liste von Fluggesellschaften aktualisiert, für die in der EU Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten. Die Liste ist für die Gewährleistung der Einhaltung höchster Flugsicherheitsstandards in der EU von zentraler Bedeutung. Sie ergänzt die neue Regelung zur Genehmigung von Drittlandsbetreibern, die seit Juni 2015 schrittweise umgesetzt wird. In der neuen Liste sind keine Luftfahrtunternehmen aus Thailand aufgeführt. Die Kommission und die Europäische Flugsicherheitsagentur (EASA) wollen auch weiterhin gemeinsam mit den thailändischen Behörden an der Verbesserung der Flugsicherheit in diesem Land arbeiten. Sie werden künftige Entwicklungen jedoch aufmerksam verfolgen, und falls sie dies zum Schutz der Fluggäste vor Sicherheitsrisiken für erforderlich hält, kann die Kommission vorschlagen, eine oder mehrere Fluggesellschaften aus Thailand in die Flugsicherheitsliste aufzunehmen. Die aktualisierte EU-Flugsicherheitsliste umfasst alle in den folgenden Staaten zugelassenen Fluggesellschaften (insgesamt 228), da die Luftfahrtbehörden dort die erforderliche Sicherheitsaufsicht nicht vollständig gewährleisten können: Afghanistan, Angola (mit Ausnahme einer Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Benin, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Gabun (mit Ausnahme von zwei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (ausgenommen vier Fluggesellschaften), Kasachstan (mit Ausnahme von Air Astana, die heute von der Liste gestrichen wurde), die Kirgisische Republik, Liberia, Libyen, Mosambik, Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan und Sambia. Zudem sind in der Liste mit Iraqi Airways (Irak) und Blue Wing Airlines (Suriname) aufgrund von Sicherheitsbedenken zwei einzelne Luftfahrtunternehmen aufgeführt. Insgesamt ist somit 230 Fluggesellschaften der Betrieb im EU-Luftraum vollständig untersagt. Darüber hinaus enthält die Liste sieben Luftfahrtunternehmen, die die EU aufgrund von Betriebsbeschränkungen nur mit bestimmten Flugzeugmustern anfliegen dürfen: Afrijet und SN2AG (Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air (Iran), TAAG Angolan Airlines (Angola) und Air Madagascar (Madagaskar). Luftfahrtunternehmen werden entweder dann in die Liste aufgenommen, wenn davon auszugehen ist, dass sie selbst nicht in der Lage sind, internationale Flugsicherheitsnormen einzuhalten, oder wenn die zuständige Zivilluftfahrtbehörde die erforderliche Sicherheitsaufsicht offensichtlich nicht im Einklang mit internationalen Flugsicherheitsvorschriften gewährleisten kann. Nach der Aufnahme in die Liste gilt für diese Unternehmen dann entweder ein vollständiges Flugverbot, bei dem sie überhaupt keine Flüge in die EU anbieten dürfen, oder – in einigen Fällen – eine teilweise Betriebsuntersagung. In diesem Fall unterliegen sie Betriebsbeschränkungen und dürfen Flüge in die EU nur unter strengen Auflagen durchführen. Die EU-Flugsicherheitsliste dient zudem als Instrument zur Warnung der Flugreisenden, wenn sie in anderen Teilen der Welt unterwegs sind. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 6 von 24 Die verbindliche Fassung der EU-Flugsicherheitsliste wurde am 12. Dezember im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. L 328 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L:2015:328:FULL&from=DE Die Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, finden Sie hier. http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm Weitere Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6284_de.htm Europäische Kommission Klage wegen Führerschein-Praxis (EAG) Weil Deutschland die gemeinsamen EU-Regeln für Führerscheine nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, hat die Kommission Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht. Neben Deutschland wurden auch Österreich, Finnland und Polen verklagt. Deutschland, Finnland und Polen stellen unter anderem Führerscheine aus, die nicht die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer haben, oder definieren bestimmte Führerscheinklassen nicht korrekt. In einigen Fällen haben Österreich und Deutschland den Inhabern bestimmter LKW- oder Busführerscheine auch nicht ordnungsgemäße Berechtigungen erteilt. Polen hat die Vorschriften zum ordentlichen Wohnsitz, insbesondere im Hinblick auf Personen, die sich nacheinander in verschiedenen Mitgliedstaaten aufhalten, nicht korrekt umgesetzt. Die Kommission hat Finnland verklagt, weil das Land außerdem nicht – wie in der EU-Gesetzgebung geregelt – an das EU-Führerscheinnetz (RESPER) angeschlossen ist. Die Europäische Kommission hatte diese Vertragsverletzungsverfahren im Juli 2014 eröffnet. Im Februar 2015 gingen den betreffenden Mitgliedstaaten (Österreich, Deutschland, Finnland und Polen) mit Gründen versehene Stellungnahmen zu. Nach aktuellem Stand sind sie ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der Richtlinie über den Führerschein (2006/126/EG) noch immer nicht nachgekommen. Die Kommission bringt die Angelegenheit daher nun vor den Gerichtshof der Europäischen Union. Weitere Informationen hierzu in der vollständigen Pressemitteilung. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6229_de.htm Europäische Kommission Juncker will EU-Parlament in der Währungsunion aufwerten (EAG) Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat am Dienstag im Plenum des Europäischen Parlaments weitere Schritte zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle bei wichtigen Entscheidungen für das Euro-Währungsgebiet skizziert. Der Kommissionspräsident machte eine Reihe von Vorschlägen, wie die Zusammenarbeit zwischen Kommission und Parlament intensiviert werden kann. So könne die Kommission das Parlament anhören, bevor sie den jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Steuerung mit dem Jahreswachstumsbericht beginnt. Im Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 7 von 24 Jahreswachstumsbericht legt die Kommission alljährlich im November die Prioritäten der EU zur Förderung von Beschäftigung und Wachstum im Folgejahr dar. Den Wortlaut der Rede des Präsidenten können Sie hier nachlesen. http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-6328_en.htm "Die Wirtschafts- und Währungsunion vollenden": Bericht der fünf Präsidenten Juncker, Tusk, Dijsselbloem, Draghi und Schulz vom 22. Juni 2015. http://ec.europa.eu/priorities/economic-monetary-union/docs/5-presidents-report_de.pdf Ablauf des Europäischen Semesters. http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/index_de.htm Europäisches Parlament Sitzungseröffnung: Schulz begrüßt Ergebnis des Pariser Klimagipfels (PM EP) Der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz bezeichnete das Pariser Klimaabkommen bei der Eröffnung der Plenartagung als bahnbrechend und zukunftsweisend und als "Wendepunkt für die Zukunft von uns allen, vor allen Dingen, wenn wir das jetzt so zu recht bejubelte Abkommen auch wirklich umsetzen". Das Abkommen sei ein globales, "weil zum ersten Mal alle Staaten dieser Erde am Kampf gegen den Klimawandel teilnehmen", so Schulz, der hinzufügte, dass das Abkommen auch bahnbrechend sei, "weil jetzt alle Staaten anerkennen, dass wir deutlich unter zwei Grad Erderwärmung bleiben müssen und sie sich sogar darum bemühen wollen, den Anstieg auf maximal 1,5 Grad Celsius zu beschränken. Und es ist ein zukunftsweisendes Abkommen, weil wir in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts ein klimaneutraler Planet werden wollen; d.h. nicht mehr Treibhausgasemissionen auszustoßen, als die Erde auch verkraftet." Für die Umsetzung des Abkommens müssen wir vieles ändern, so der Präsident, "vor allem in der Erzeugung von Energie und im Verbrauch von Energie". Schulz unterstrich, dass in Paris ein FünfJahres-Mechanismus zur Überprüfung der Fortschritte geschaffen wurde. "Die Europäische Union muss dieses Abkommen nach innen und nach außen umsetzen und die aus dem Abkommen erwachsenden Verpflichtungen auch tatsächlich einhalten", sagte Schulz. Im Namen des Parlaments bedankte er sich beim zuständigen EU-Kommissar Miguel Arias Cañete, bei Luxemburgs Umweltministerin Carole Dieschbourg und beim gesamten Verhandlungsteam der Europäischen Union. Insbesondere erwähnte er in diesem Zusammenhang die Verdienste der französischen Regierung bei der Organisation der Konferenz und im Vorsitz, und vor allem die des französischen Außenministers Laurent Fabius, der im Januar auf Einladung von Schulz die Ergebnisse des Pariser Klimagipfels vor dem Plenum des Europäischen Parlaments erläutern wird. Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20151210IPR06810/ Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 8 von 24 Europäisches Parlament Sacharow-Preis 2015 (PM EP) "Raif Badawi war mutig genug, um seine Stimme zu erheben und sich ihrer Unmenschlichkeit zu widersetzen. Deshalb wurde er mit den Peitschenhieben bestraft", sagte die Ehefrau des inhaftierten Menschenrechtsaktivisten Raif Badawi, als sie am Mittwoch (16. Dezember) in Straßburg den Sacharow-Preis für ihn stellvertretend entgegennahm. Badawi wurde für sein Engagement für die Rede- und Gedankenfreiheit in Saudi-Arabien ausgezeichnet. In seiner Ansprache vor dem EU-Parlament in Straßburg forderte EU-Parlamentspräsident Martin Schulz: König Salman von Saudi-Arabien dazu auf, Raif Badawi zu begnadigen und ihn sofort und ohne Auflagen freizulassen. Schulz rief die saudischen Behörden dazu auf, die "systematische Unterdrückung von friedlichen Meinungsäußerungen zu beenden". Er erwähnte in diesem Zusammenhang Waleed Abu al-Khair, Abdulkarim Al-Khodr, Ashraf Fayadh und Ali Mohammed al-Nimr. Applaus brandete auf, als Schulz die Freilassung von Mohammed al-Nimr forderte, der zum Tode verurteilt worden war. Der Parlamentspräsident verwies darauf, dass das Land zum Mitglied des UN-Menschenrechtsrates gewählt worden war. Schulz begrüßte die übrigen Repräsentanten der Finalisten für den Sacharow-Preis 2015, die an der Preisverleihungszeremonie teilnahmen. Maria-Alejandra Aristeguieta-Alvarez vertrat die demokratische Opposition in Venezuela. Des Weiteren war Olga Shorina, Geschäftsführerin der BorisNemzow-Stiftung für Freiheit in Deutschland anwesend. Raif Badawi ist ein Blogger und Menschenrechtsaktivist aus Saudi-Arabien. Er wurde wegen angeblicher Blasphemie und "Beleidigung des Islam" auf seiner Website Free Saudi Liberal Network zu 10 Jahren Haft, 1 000 Peitschenhieben und einer hohen Geldstrafe verurteilt. Raid Badawi ist nicht der erste Preisträger in der Geschichte des Menschenrechtspreises, der nicht an der Verleihungszeremonie teilnehmen kann. So war beispielsweise die Menschenrechtsaktivistin Aung San Suu Kyi 1990 mit der Auszeichnung geehrt worden, als sie unter Hausarrest stand. Erst 23 Jahre später konnte sie den Preis persönlich entgegennehmen. Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20151215STO07590/Verleihung-des-Sacharow-Preises (Siehe auch WS 40/15) Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 9 von 24 Europäisches Parlament Bekämpfung aggressiver Steuerplanung und Steuervermeidung (PM EP) Am Mittwoch hat das Parlament eine Entschließung verabschiedet, in der es Gesetzesinitiativen zur transparenteren Gestaltung, Koordinierung und Annäherung der Politik im Bereich der Körperschaftssteuer in der EU vorschlägt. Dieser Vorstoß des Parlaments, die EU-Mitgliedstaaten dazu zu drängen, gegen aggressive Steuerplanung und -vermeidung durch internationale Unternehmen vorzugehen, wurde durch die "Luxleaks"-Enthüllungen zu Steuerabsprachen mit multinationalen Firmen ausgelöst. Die vom Wirtschafts- und Währungsausschuss des Parlaments vorbereitete Entschließung wurde mit 500 Stimmen angenommen, bei 122 Gegenstimmen und 81 Enthaltungen. Die EU-Kommission muss auf jede legislative Empfehlung in der Entschließung des Parlaments reagieren, auch, wenn sie keinen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegt. Diese Vorschläge bauen auf den Ergebnissen des Sonderausschusses für Steuervorbescheide auf, der infolge der „Luxleaks“-Enthüllungen eingerichtet wurde und dessen Empfehlungen am 26. November vom Plenum verabschiedet wurden. Die Kommission muss binnen einer Frist von drei Monaten auf die Empfehlungen des Parlaments reagieren, entweder mit entsprechenden Legislativvorschlägen oder Erklärungen bei jenen Punkten, zu denen sie keine Gesetzesvorschläge vorlegen will. Indessen hat das Parlament sich auf ein erneuertes sechsmonatiges Mandat für den Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden geeinigt. Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20151210IPR06812/Empfehlungen-zur-Bek%C3%A4mpfung-aggressiverSteuerplanung-und-Steuervermeidung Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 10 von 24 Aus den Fachbereichen Agrar Erste Erfahrungen mit Greening der Direktzahlungen (MS) Die Europäische Kommission hat am 15.12.2015 eine öffentliche Konsultation zu Erfahrungen mit den Ökologisierungsvorschriften im Rahmen des GAP-Direktzahlungssystems im ersten Jahr der Anwendung eröffnet. Zielgruppen sind vor allem Landwirte und nationale bzw. regionale Verwaltungen sowie Verbände und Nichtregierungsorganisationen oder Wissenschaftler und Forsche, aber auch die interessierte Öffentlichkei. Von besonderem Interesse sind dabei die Umsetzung des Greenings, die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedsaaten, d.h. können Landwirte ihre Betriebe in verschiedenen Mitgliedstaaten in gleichberechtigter Weise bewirtschaften, sowie Vorschläge für Vereinfachungen und Reduzierung der Verwaltungslasten. Die Kommission erwartet auch bereits erste Aussagen zu den Auswirkungen der Ökologisierungsmaßnahmen. Eine Beteiligung an der Konsultation ist bis zum 8.3.2016 möglich. Weitere Informationen finden Sie unter http://ec.europa.eu/agriculture/consultations/greening/2015_en.htm Cybersicherheit Neue EU-Vorschriften (EAG) Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten haben sich vergangene Woche auf neue EU-Vorschriften für mehr Sicherheit in Europas digitalen Netzen und Informationssystemen geeinigt. Die neue Richtlinie verstärkt die Cybersicherheit auf nationaler Ebene sowie die Vernetzung zwischen den nationalen Behörden. Außerdem verpflichtet sie Unternehmen, die für die Gesellschaft und die Wirtschaft unerlässliche Dienste anbieten, wie beispielsweise Strom und Gas, Trinkwasser oder Gesundheitsdienstleistungen, geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und ernste Vorfälle den zuständigen nationalen Behörden zu melden. Mit den neuen Regeln werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Strategien für Netz- und Informationssicherheit zu verabschieden. Darin müssen sie strategische Ziele sowie angemessene politische und rechtliche Maßnahmen für die Cybersicherheit festlegen und außerdem eine nationale Behörde und Soforteinsatzteams für IT-Sicherheitsvorfälle benennen. Außerdem wird eine Kooperationsgruppe der Mitgliedstaaten ins Leben gerufen, die nicht nur die strategische Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten fördern und erleichtern, sondern auch das gegenseitige Vertrauen stärken soll. Die Sekretariatsaufgaben der Kooperationsgruppe übernimmt die Kommission. Durch die Richtlinie werden die nationalen Soforteinsatzteams für die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen und -risiken (CSIRTs) vernetzt, so dass eine schnelle und wirksame Zusammenarbeit im Ernstfall ermöglicht und der Austausch von Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 11 von 24 Informationen über Risiken verbessert wird. Die ENISA wird das Sekretariat für das CSIRT-Netz stellen. Weitere Informationen in dieser Pressemitteilung. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6270_en.htm Barrierefreie Stadt Europäische Auszeichnung (EAG) Die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden belegte vergangene Woche beim Access City Award 2016 der Europäischen Kommission den zweiten Platz hinter Mailand. Am Tag der Menschen mit Behinderungen, 08. Dezember, gab Sozialkommissarin Marianne Thyssen fünf europäische Städte bekannt, die Preise für beispielhafte Strategien und Aktivitäten zur Umsetzung von Barrierefreiheit erhalten. Wiesbaden hatte unter anderem barrierefreie Anpassungsmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden vorgenommen, Straßenkreuzungen und Übergänge barrierefrei gestaltet, akustische Haltestellenansagen für blinde Menschen nachgerüstet, die Internetseite weiter ausgebaut und eine App Wiesbaden Barrierefrei veröffentlicht. Wiesbaden konkurrierte bei dem Wettbewerb mit anderen europäischen Städten mit einer Mindesteinwohnerzahl von 50.000. Neben Mailand und Wiesbaden wurden auch Toulouse (Frankreich), Vaasa (Finnland) und Kaposvár in Ungarn ausgezeichnet. Der Access City Award wurde im Jahr 2010 zur Förderung der Barrierefreiheit im städtischen Umfeld für die wachsende Anzahl von Senioren und Menschen mit Behinderungen eingeführt. Seitdem haben jedes Jahr Städte aus ganz Europa an dem Wettbewerb teilgenommen, von denen jede einzelne mit Leidenschaft und Engagement die Barrierefreiheit für ihre Bürger und Besucher verbessern möchte. Barrierefreiheit spielt eine Schlüsselrolle bei der Beseitigung von Hindernissen, denen sich mit Menschen mit Behinderungen nach wie vor täglich ausgesetzt sehen. Mit dem Award-Programm rückt die Kommission Beispiele innovativen Denkens und optimaler Verfahren in den Fokus, um anderen Städten mit eventuell ähnlichen Herausforderungen Denkanstöße zu vermitteln. Bei einer Konferenz in Brüssel zum Tag der Menschen mit Behinderungen lag in diesem Jahr der Schwerpunkt auf dem Zugang von Kindern und jungen Menschen mit Behinderungen zur Bildung. Kinder mit Behinderungen und Eltern von behinderten Kindern gehörten zu den Podiumsgästen, zusammen mit Vertretern von Organisationen die die Rechte Behinderter vertreten, Repräsentanten von Regierungen und der Grundrechteagentur, die einen Bericht zur Gewalt gegen Kinder mit Behinderungen vorstellte. Mehr zu den diesjährigen Gewinnern des Access City Awards 2016 in der ausführlichen Pressemitteilung, http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=21 zur Konferenz hier. http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=88&eventsId=1069&furtherEvents=yes Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 12 von 24 Energieunion Neue Stromleitungen verbinden Baltikum mit Schweden und Polen (EAG) Über zwei neue Stromleitungen, die am Montag eingeweiht wurden, werden Litauen und das Baltikum erstmals mit den Strommärkten von Schweden und Polen verbunden sein. In Anwesenheit des litauischen EU-Kommissars Vytenis Andriukaitis wurden der "LitPol"-Interkonnektor zwischen den Städten Alytus (Litauen) und Ełk (Polen) sowie die Nordbalt-Verbindung zwischen Nybro (Schweden) und Klaipeda (Litauen) offiziell in Betrieb genommen. Ohne die neuen Stromleitungen erreichten sowohl Polen als auch die baltischen Staaten das EU-Minimalziel von 10 Prozent Interkonnektivität nicht. Dieses sieht vor, dass jedes Land in der Lage sein soll, mindestens 10 Prozent seiner Strom-Produktionskapazität grenzüberschreitend zu transportieren. Die LitPol-Leitung wurde als Projekt von gemeinsamem europäischem Interesse im litauischen Teil mit über 27 Mio. Euro aus dem "Connecting Europe"-Programm der EU gefördert. Zudem wurde aus den EU-Strukturfonds Geld für die Bauarbeiten in Polen zur Verfügung gestellt. Die Europäische Investitionsbank stellte einen Kredit von 55 Mio. Euro, die Nordic Investment Bank von 55 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere 131 Mio. Euro flossen aus dem Europäischen Energieprogramm zur Konjunkturbelebung in das Projekt. Mehr Informationen finden Sie hier http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-15-6318_en.htm ausführliche Informationen zur Europäischen Energieunion gibt es hier. http://ec.europa.eu/priorities/energy-union/index_de.htm Finanzdienstleistungen Konsultation (EAG) Finanzdienstleistungen wie Bankkonten, Hypothekarkredite und Versicherungen sind ein wesentlicher Bestandteil des täglichen Lebens der Verbraucher. Viele Menschen haben jedoch Probleme, diese Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch zu nehmen, und zahlreiche Unternehmen halten ihre grenzübergreifende Erbringung für schwierig. In den kommenden drei Monaten wird die Europäische Kommission im Rahmen einer Konsultation ermitteln, wie ein stärker europaweit ausgerichteter Finanzdienstleistungsmarkt für Verbraucher verwirklicht werden kann. Mit Hilfe der Konsultation soll herausgefunden werden, wie die Verbraucher EU-weit Zugang zu den für sie optimalen Finanzdienstleistungsangeboten erhalten können, d.h. zu einer größeren Auswahl besser geeigneter Produkte mit wettbewerbsorientierten Preisen. Gegenstand der Konsultation ist der europaweite Privatkundenmarkt für Finanzprodukte wie Versicherungen, Hypothekarkredite, Kredite, Zahlungen und Bankkonten. Die Kommission will es für die Unternehmen einfacher machen, Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten Finanzdienstleistungen anzubieten; so würden die Verbraucher Zugang zu einer wesentlichen Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 13 von 24 breiteren Produktpalette erhalten. Ferner sollten die Verbraucher diese Produkte weiterhin in Anspruch nehmen können, wenn sie in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehen, um dort zu arbeiten, zu studieren oder ihren Ruhestand zu verleben. Es kann triftige und objektive Gründe dafür geben, dass Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten in anderer Form, zu anderen Preisen oder überhaupt nicht angeboten werden; dabei kann es sich zum Beispiel um Kosten- oder Risikofaktoren handeln. Diese Hindernisse können aber auch praktischer Art sein, insbesondere für die 13,6 Millionen EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben. Parallel zu der Konsultation holt die Kommission auch über die sozialen Medien Feedback ein. Unter dem Hashtag #MyMoneyEU können alle Interessenten ein kurzes Video posten, in dem sie die Probleme darstellen, auf die sie beim europaweiten Zugang zu Finanzdienstleistungen gestoßen sind. Weitere Einzelheiten finden Sie hier. http://ec.europa.eu/finance/finservices-retail/mymoneyeu/index_de.htm Weitere Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6286_de.htm und in diesem Memo. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6287_en.htm Konsultationspapier.http://ec.europa.eu/finance/consultations/2015/retail-financial-services/index_en.htm Bis zum 18. März 2016 können Beiträge eingereicht werden. EU-Programme für die ländliche Entwicklung Hauptempfänger in Deutschland ist Bayern (EAG) Alle EU-Programme für die ländliche Entwicklung in den 28 Mitgliedstaaten sind verabschiedet: Letzten Freitag hat die EU-Kommission für Griechenland das letzte der 118 Programme für den Zeitraum 2014 bis 2020 genehmigt. Für diese Mehrjahresprogramme stellt der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bis 2020 EU-Mittel in Höhe von insgesamt 99,6 Mrd. Euro bereit, zusätzlich zu den Fördergeldern aus nationalen, regionalen und privaten Quellen. Von den deutschen Regionen erhält Bayern mit über 1,5 Mrd. Euro die meisten Fördermittel, gefolgt von Niedersachsen/Bremen (1,2 Mrd. Euro) und Berlin/Brandenburg (1,05 Mrd. Euro). Das Programm für die ländliche Entwicklung soll den ländlichen Gebieten und Gemeinden in Europa helfen, die Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft zu verbessern, Landschaften zu erhalten, das Klima zu schützen und das wirtschaftliche und soziale Gefüge zu stärken. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier. Informationen zu Deutschland hier. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6283_de.htm Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 14 von 24 Menschenrechtsverteidiger EU verstärkt Unterstützung (EAG) Einen völlig neuartigen und umfassenden EU-Unterstützungsmechanismus für gefährdete Menschenrechtsverteidiger kündigte Kommissar Neven Mimica, zuständig für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, am Vortag des Tags der Menschenrechte (10. Dezember) an. Die bis 2018 laufende Initiative soll ein wichtiges europäisches Unterstützungsinstrument Menschenrechtsverteidiger für besonders werden und gefährdete auch speziell in abgelegenen Gebieten der Welt zum Einsatz kommen. Für den Mechanismus stehen bis 2018 EU-Mittel in Höhe von 15 Mio. Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird zusätzlich zu der kontinuierlichen Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger bereitgestellt, die die EU bereits im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) leistet. Seit 2007 erhielten Menschenrechtsverteidiger in aller Welt im Rahmen des EIDHR insgesamt 142 Mio. EUR an Hilfe. Der neue Mechanismus sieht verschiedene Formen von EU-Unterstützung für gefährdete Menschenrechtsverteidiger vor. Verwaltet wird der Mechanismus von einem Konsortium aus 12 unabhängigen internationalen Nichtregierungsorganisationen (NRO), die über praktische Erfahrung in der Zusammenarbeit mit gefährdeten Menschenrechtsverteidigern verfügen. Welche konkreten Initiativen gefördert werden, entscheidet das NRO-Konsortium anhand verschiedener Kriterien (Identität der gefährdeten Person, deren Situation, spezifischer Bedarf usw.). Da sich die Menschenrechtslage weltweit aufgrund verschiedener Entwicklungen verschlechtert, dürfte auch die Zahl der Menschenrechtsaktivisten und lokalen Organisationen, die über diesen Mechanismus Hilfe erhalten, weiter ansteigen. Der Mechanismus ist eine wichtige Innovation der EU und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der von der internationalen Gemeinschaft im September in New York vereinbarten Ziele für eine nachhaltige Entwicklung. Weitere Informationen auf der Webseite des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) http://www.eidhr.eu/ und in der ausführlichen Pressemitteilung. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6278_de.htm Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 15 von 24 Was - Wann - Wo GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt im Hause des Deutschen Roten Kreuzes, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. wird vom Land für 5 Jahre gefördert (Gastartikel) Am Montag, dem 7. Dezember 2015, fand in der Staatskanzlei die feierliche Übergabe des Zuwendungsbescheids statt. Finanziert wird GOEU-ROPE! aus dem ESF-Programm „Sachsen-Anhalt transnational“ für die Jahre der Förderperiode. Durch die Fördersumme ist die Jugendberatungsstelle für Fragen zu europäischen Lernmobilitäts- und Förderpro-grammen für junge Sachsen-AnhalterInnen für die nächsten fünf Jahre gesichert. Bei der feierlichen Übergabe des Zuwendungsbescheids waren Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei, Roland Halang, Präsident des Landesverbands, Rainer Kleibs, Landesgeschäftsführer, Kelter, der der Thomas Referatsleiter Internationale Zusammenarbeit, sowie das GOEU-ROPE! Team Christian Scharf, Thomas Rackwitz und Christina Langhans anwesend. GOEUROPE! hilft jungen Menschen beim Erlangen europäischer Kompetenzen, um dadurch bessere Beschäftigungschancen zu erhalten. „Eine Zeit im Ausland zu leben und zu lernen ist eine wichtige Erfahrung und fördert gesellschaftlichen Engagement. Jedoch nur 20% der Jugendlichen in SachsenAnhalt nutzen bislang die verschiedenen Möglichkeiten. Das wollen wir ändern.", so der Landesgeschäftsführer des DRK Sachsen-Anhalt, Rainer Kleibs. Schulklassen und Jugendgruppen können mit GOEUROPE! Work-shops und Projekttage durchführen. Für interessierte junge Menschen und deren Eltern führt GOEUROPE! Beratungen über Auslandsaufenthalte im Rahmen von Austauschmaßnahmen, Freiwilligendiensten oder Bildungsfahrten durch. Vereine, Jugendverbände und Kommunen bekommen bei GOEUROPE Informationen über europäischen Fördermöglichkeiten im Jugendbereich. Anfragen für Termine im Jahr 2016 nimmt GOEUROPE! ab sofort unter der eMail: [email protected] entgegen. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 16 von 24 Ausschreibungen Die Ausschreibungen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht, diese Dokumente sind auf folgender Webseite nachzulesen: http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm Gegenstand: Bekanntmachung der KOMMISSION gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS und des RATES über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft Ausschreibung für die Durchführung von Linienflugdiensten aufgrund gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen Mitgliedstaat: Schweden; Flugstrecke: Lycksele - Stockholm-Arlanda Laufzeit: 12. Juni 2016-26. Oktober 2019 Fundstelle: Abl. C 411 vom 11. Dezember 2015 http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2015:411:FULL&from=DE Bewerbungsfrist: 60 Tage nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Antragsunterlagen: Weitere Auskünfte erteilt: Schwedische Verkehrsverwaltung SE-781 87 Borlänge; SCHWEDEN http://www.trafikverket.se/Foretag/Upphandling/Aktuella-upphandlingar/ Nummer der Ausschreibung: CTR:132400 Tel.: +46 771921921 Kontaktpersonen: Håkan Jacobsson: E-Mail: [email protected] Anna Fällbom: E-Mail: [email protected] Gegenstand: EUROPÄISCHE KOMMISSION AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/48/2015 Programm Erasmus+ — Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen — Unterstützung europäischer politischer Instrumente Qualitätssicherung auf europäischer Ebene zur Verbesserung der Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen Fundstelle: Abl. C 415 vom 15. Dezember 2015 http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2015:415:FULL&from=DE Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 17 von 24 Bewerbungsfrist: 29. Februar 2016 Antragsunterlagen: Die Antragsunterlagen können unter folgender Internet-Adresse heruntergeladen werden: https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/quality-assurance-european-levelfor-enhanced-transparency-and-recognition-skills-and-qualifications_en Gegenstand: EUROPÄISCHE KOMMISSION AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/34/2015 im Rahmen des Programms Erasmus+ Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen — Initiativen für innovative politische Maßnahmen Europäische experimentelle Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend unter der Federführung hochrangiger Behörden Fundstelle: Abl. C 415 vom 15. Dezember 2015 http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2015:415:FULL&from=DE Bewerbungsfrist: Erstvorschläge: 14. April 2016 Vollanträge: 13. Oktober 2016 Antragsunterlagen: Die Leitlinien für Antragsteller und die vollständigen Antragsunterlagen stehen auf folgender Website zur Verfügung: https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/key-action-3-initiatives-for-policyinnovation-european-policy-experimentation-eacea-342015_en E-Mail-Kontakte: [email protected]. Gegenstand: EUROPÄISCHE KOMMISSION Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Mehrjahresarbeitsprogramms für die finanzielle Unterstützung im Bereich Verkehr der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) für den Zeitraum 2014-2020 (Durchführungsbeschluss Änderung des C(2015) 7358 Durchführungsbeschlusses der Kommission C(2014) 1921 zur der Kommission Fundstelle: Abl. C 415 vom 15. Dezember 2015 http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2015:415:FULL&from=DE Antragsunterlagen: Die Berichtigung zu den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen kann abgerufen werden unter: https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility/cef-transport/applyfunding/2015-cef-transport-general-call Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 18 von 24 Europäische Kommission Ausschreibung für die Urban Innovative Actions UIA (EAG) Die GD Regionalpolitik und städtische Maßnahmen der EUKommission hat am 14. Dezember 2015 die erste Ausschreibung für die Urban Innovative Actions UIA veröffentlicht. Der call wird mit 80 Mio € aus dem EFRE untersetzt. Projekte können zu folgenden Themen eingereicht werden: Energiewende (energy transition) Städtische Armut / Investition insbesondere in benachteiligten Stadtgebiete (investment in deprived neighbourhoods) Investition in die Einbeziehung von Migranten und Flüchtlingen (inclusion of migrants and refugees) Beschäftigung und Fertigkeiten in der lokalen Wirtschaft ( jobs and skills in the local economy) Antragsberechtigt sind alle städtischen Behörden einer lokalen Gebietskörperschaft, mit mindestens 50.000 Einwohnern sowie alle Vereinigungen oder Zusammenschlüsse von städtischen Behörden lokaler Gebietskörperschaften, mit mindestens 50.000 Einwohner (auch grenzübergreifende Vereinigungen oder Zusammenschlüsse sowie Vereinigungen oder Zusammenschlüsse in verschiedenen Regionen und/oder Mitgliedstaaten). Antragsfrist ist der 31.3.2016. Link zur Webpage mit Ausschreibungstext: http://www.uia-initiative.eu/ Call, Terms of Reference (auch auf deutsch), Guidelines, Application Form: http://www.uia-initiative.eu/en/call-for-proposals Informationsveranstaltung am 13. Januar 2016 in Brüssel: http://www.uia-initiative.eu/en/brussels-applicant-seminar Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 19 von 24 Kontaktbörse Der Vertretung liegen derzeit folgende aktuelle Partnerschaftsgesuche für europäische Projekte vor. Europäische Projekte Diverse Partnergesuche (EAG) Projektname Kontakt und Details: Kurzbeschreibung / Stichworte Erasmus+ 1 Ms Pernilla Bremer Three different consortia, all based in our member Key Action 2 – +46 243 -248 048 region Dalarna, are in the process of developing three Strategic [email protected] different project ideas in the field of education. The Programm Land project of Gysam concerns digital learning (1), the partnerships Sweden 2 Ola Granholm, project idea of Vansbro municipality touches upon +46 70 3390114 parents attitude to knowledge and learning in [email protected] preventing early school leaving (2) and the idea of the municipalities of Älvdalen and Gagnef and the 3 Evenlina Bark Nordin, UF Dalarna evelina.barknordin@ungforetagsamh et.se non-profit organisation Ung Företagsamhet aims at strengthening entrepreneurship in the education system (3). All three projects are searching for European partners to develop an application to the next of interest to the contact partnerships call (deadline 31th of March 2016). persons no later than the 8th Please send your expression of interest to the contact of January 2015. persons no later than the 8th of January 2015. Erasmus+ Mrs. Paola Giunta The Istituto di Istruzione Superiore E.Medi (High KA1 email: [email protected] School) located in the city of Leonforte, Sicily is mobile: +393383059816 looking for partners for 2 project under the Erasmus+ Italy Erasmus+, Key Action 2 – Please send your expression Strategic programme: key action 1. cc: The project “Debates: how are they carried out? [email protected] How are they evaluated?” aims to acquire knowledge and method practices on debates and Interested parties are kindly their evaluation in Secondary High schools invited to contact ASAP and The project “Old culinary arts for a sustainable not later than 6th January future” aims to allow students to learn the old 2016 culinary traditions of the countries involved through an exchange. Partners sought: High Schools with students from 14 y.old to 18 years old Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 20 von 24 Please click here for a detailed presentation of the project “Debates: how are they carried out? How are they evaluated?” Please click here for a detailed presentation of the project “Old culinary arts for a sustainable future”. EE7-2016 Spain [email protected] Partner search for a project proposal to be submitted +34 952 230 842 for the H2020 Energy call, topic EE-07-2016-2017: Behavioural change toward energy efficiency through ICT (deadline 21/1/16) . Type of partner and collaboration sought The coordinator is looking for industrial partners able to provide validation pilots in the residential sector (residential buildings/houses) for the demonstration activities. Access to the pilots will have to be guaranteed. The conditions requested for the pilots are: Access to the houses/dwellings will be guaranteed The houses/dwellings will have already the monitoring system installed Information about the project and call: The project aims at developing and demonstrating a platform able to cope with any existing building automation and control system (BACS) and suitable to be automatically customized to a wide range of end-users, especially building operators and occupants. Validation pilots in the residential sector are required to test the innovative platform The outcome of the project is an Information and Communications Technology (ICT) tool and its applications. It will be suitable to be installed in a wall mounted display, Personal Computer (PC), tablet or mobile. It will consist on an interactive, attractive, user-friendly and customizable platform integrated with the building (or house) control system (for heating, cooling, domestic hot water, and lighting). The software application will provide the user information on its energy consumption, energy cost and environment and comfort variables and will also provide advices or alerts to support the end user in a Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 21 von 24 more efficient use of energy. Gamification techniques will be used to make attractive the use of the application by the user. The ICT platform will be demonstrated in residential buildings/houses. The houses in which the project will be validated will be monitored before the start of the project. The proposal will be submitted to the H2020-EE2016-2017 call and Topic EE-07-2016-2017 Behavioural change toward energy efficiency through ICT Deadline of the call: 21/01/2016 Deadline for the EOIs: 11/01/2016 Anticipated duration of the project: 208 weeks (4 years) Partners already involved in the consortium CEMOSA (SME, Spain): Coordinator, expert in energy efficiency and building Fraunhofer EAS (Research Institute, Germany): Partner, expert in control and automation systems, energy analysis and ICT and Renewable Energy Solutions (RES) NSC (SME, Germany): Partner, ICT developer Oxford Brookes University (UK): Partner, expert in energy, social and RES ASM (SME, Poland): Partner, expert in social and business supporting people with Joanna Kubiak: Wielkopolska Society of the Orthopedically Handicapped - a non- [email protected] governmental organisation Region) is from looking for Poland locomotor and (Wielkopolska partner intellectual organisations, which are associations of people with disability locomotor and intellectual disability, to exchange experiences and learn from other European NGOs Poland about inter alia raising funds for current activities. The Society is also interested in organising mutual visits for members and is open to the possibility of joining other organisations in efforts towards applying for grants from the European Union and other funds for international cooperation. Wielkopolska Society of the Orthopedically Handicapped has 6 units in Gniezno, Owinska, Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 22 von 24 Poznan, Srem, Sroda and Wrzesnia gathering about 1000 members with locomotor disability. Most of its members are aged 50+. It also provides care for 35 intellectually disabled people, who attend the day care centre. The Society is looking forward to start a cooperation and exchange experiences with other organisations. Erasmus + Mr Rafał Rolka The KA2 [email protected], Management in Gdańsk (Gdańsk, Poland) is looking +48 58 341 93 70, for partner to apply for funding within ERASMUS + +48 58 341 45 11. Programme – Key Action 2: Strategic Partnership, for Poland the Scientific project Society titled for Organization ”Improvement of and vocational education and training in boat building sector”. The deadline for proposal submission: 22.01.2016. What kind of partners / associated organisations do you need to compose an appropriate consortium? Maritime chamber Commerce, VET of commerce/Chamber institutions/vocational maritime clusters, professional organizations Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union of schools, EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 23 von 24 Büro intern - TIPP Tipp MdEP Sven Schulze und MdEP Arne Lietz aus SachsenAnhalt (EAG) MdEP Sven Schulze hat die Dezemberausgabe seines Europa Reports veröffentlicht. Darin informiert er überseine Tätigkeit im Europäischen Parlament und über Aktivitäten während der Wahlkreiswoche. Auch berichtet er über den Besuch des EU-Kommissars für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger am 12. November in Halle. Den Europa Report finden Sie hier: http://www.schulze-europa.de/ Mehr zur Person erfahren Sie hier http://www.europarl.europa.eu/meps/en/124809/SVEN_SCHULZE_home.html Informationen, Tätigkeitsberichte und Pressemitteilungen über und von MdEP Arne Lietz finden Sie hier. http://www.arne-lietz.de/ Mehr zur Person erfahren Sie hier http://www.europarl.europa.eu/meps/en/124839/ARNE_LIETZ_home.html Tipp Weihnachtsalphabet aus Sachsen-Anhalt Im Newsletter der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalts (IMG) vom 29. November wird auf das Weihnachtsalphabet aus Sachsen-Anhalt hingewiesen. Das Team der Landesvertretung Brüssel möchte diese Informationen seinen Lesern nicht vorenthalten. http://www.investieren-in-sachsen-anhalt.de/adventsgeschichten Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015 Seite 24 von 24 So erreichen Sie uns Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU Boulevard Saint Michel 80 B-1040 Brüssel Tel (Sekretariat) ++32.2.741.09.31 Fax ++32.2.741.09.39 http://www.europa.sachsen-anhalt.de/europapolitik/sachsen-anhalts-stimmein-europa/landesvertretung-in-bruessel/ [email protected] Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner Name Dr. Henrike Franz (HF) Leiterin des Büros Carmen Johannsen (Jo) Stellvertretende Leiterin Dr. Margarete Schwarz (MS) Christine Kuhn (CK) Martina Lehnart (ML) Daniel Wentzlaff (DW) David Fenner (DF) Elke Andrea Große (EAG) Doris Bergner (DB) Antonieta Hofmann (AH) Patrick Karwath (PK) Qiuting Zhong (QZ) Sarah Schüler (SaSch) Fachbereiche und Themen Grundsatzangelegenheiten der EU ...30 E-Mail Presse ÖA, Info-Gesellschaft, Medien, Haushalt, Veranstaltungen ...33 E-Mail Landwirtschaft, Umwelt Gesundheit, Soziales und Arbeit Justiz und Innenpolitik EU-Förderprogramme, Energie, KMU, Cluster- und Industriepolitik, Tourismus, Standortmarketing Innovation, Forschung, Beihilfen und Vergabe Redaktion Wochenspiegel, Veranstaltungen Verwaltung, Veranstaltungen Assistenz Leiterin und Sekretariat, Besucherbetreuung Praktikant Praktikantin Praktikantin ...12 ...16 ...18 E-Mail E-Mail E-Mail …19 E-Mail …10 ...32 ...36 ...31 …14 …22 …22 E-Mail E-mail E-Mail E-Mail E-Mail E-Mail E-Mail Impressum Herausgeber: Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union Boulevard Saint Michel 80 1040 Brüssel Verantwortliche Redakteurin: Elke Andrea Große Fotos: Elke Andrea Große, Internet (wenn nicht anders ausgewiesen) Layout: Wibke Pörschke Die Artikel sind mit Namenskürzeln versehen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Mitarbeiter. Dieser Newsletter wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Sachsen-Anhalt herausgegeben. Er darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf dieser Newsletter nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
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