EU-Wochenspiegel Nr.46 vom 17.12.2015 - europa.sachsen

EU-Wochenspiegel
Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel - Nr. 46/15 17.12.2015
Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem
Ende, die meisten Weihnachtsfeiern sind
 Aus den Institutionen (S. 2-9)

KOM  Mitteilung zu ESIF
Ruhe
der

KOM  Datenplattform zu ESIF
Festtagsstimmung
hält

KOM  Zwei neue Bürgerinitiativen
Einzug. Wir bedanken uns für Ihr

KOM  Schutz der Außengrenzen

KOM  EU-Flugverbotsliste aktualisiert

KOM  Klage wegen Führerschein-Praxis

KOM  Parlament in Währungsunion aufwerten

EP  Ergebnisse des Klimagipfels begrüßt

EP  Sacharow-Preis 2015

EP  Bekämpfung aggressiver Steuerplanung
abgehalten
besinnlichen
und
die
Interesse und verabschieden uns in die
Feiertage.
Auch im kommenden Jahr stehen wieder
ereignisreiche Wochen, große Projekte
und interessante Veranstaltungen in der
Landesvertretung Sachsen-Anhalts an.
Wir nutzen die ruhige Zeit, um Kraft zu
tanken,
auszuspannen
und
frisch
gestärkt in ein weiteres Jahr in Brüssel zu
 Aus den Fachbereichen (S. 10-14)

Agrar  Greening der Direktzahlungen – Konsultation
starten. Doch auch der Abschied gehört

Cybersicherheit  Neue EU-Vorschriften
zum Jahreswechsel. Wir verabschieden

Barrierefreie Stadt  Europäische Auszeichnung
uns von 2015 und behalten viele tolle

Energieunion  Neue Stromleitungen

Finanzdienstleistungen  Konsultation

Ländliche Entwicklung  Hauptempfänger ist Bayern

Menschenrechtsverteidiger  Unterstützung verstärkt
Momente aus den vergangenen Wochen
und Monaten in Erinnerung. Gänzlich
verabschieden werden wir uns vom
bisherigen Gesicht des traditionellen
Wochenspiegels. Im Hintergrund hat das
Team der Landesvertretung in der letzten
Zeit immer wieder neue Ideen entworfen,
verworfen, umgestaltet und letztlich das
neue
Layout
unserer
wöchentlichen
Meldungen aus Brüssel beschlossen. Sie
dürfen gespannt sein.
Das
Team
der
Landesvertretung
wünscht Ihnen, liebe Leserinnen und
Leser, eine fröhliche Weihnachtszeit,
erholsame Festtage und einen guten
Start ins neue Jahr. Wir freuen uns schon
 Was - Wann - Wo (S. 15)

GoEUROPE  Förderbescheid übergeben
 Ausschreibungen (S. 16-18)

KOM, Parlament, Rat  Flugstreckendienst Schweden

KOM  Erasmus + LA 3 (2x)

KOM  Connecting Europe Verkehr (Berichtigung)

KOM  Urban Innovation Actions (UIA)
 Kontaktbörse (S. 19-22)

Europäische Projekte  Diverse Partnergesuche
 Büro intern - TIPP (S. 23)
heute darauf, Sie im Januar 2016 wieder

Tipp  MdEP aus Sachsen-Anhalt
begrüßen zu dürfen.

Tipp  Weihnachtsalphabet aus Sachsen-Anhalt
 So erreichen Sie uns  (S. 24)
Dr. Henrike Franz
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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Aus den Institutionen

 Europäische Kommission  Mitteilung zu den aktuellen
Prioritäten der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds
(ESIF) veröffentlicht (DF)
Am 14. Dezember 2015 hat die Kommission eine Mitteilung zur Darstellung der Prioritäten und der
Ziele der ESIF in der Förderperiode 2014–2020 veröffentlicht. Damit kommt die Kommission gemäß
Art. 16 Abs. 3 Verordnung (EU) 1303/2013 ihrer Pflicht zur Bekanntmachung der Ergebnisse der
Verhandlungen zur Änderung der Partnerschaftsvereinbarungen nach. Um Investitionen in
Arbeitsplätze und Wachstum herbeizuführen, sollen folgende Prioritäten verfolgt werden:

Synergien mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) fördern,

die Verbindungen zum Europäischen Semester und den nationalen Reformprogrammen stärken,

die Rahmenbedingungen für Investitionen durch ex ante-Planung verbessern,

Konzentration der Ressourcen und verstärkte Ausrichtung an der Nachhaltigkeit,

Übergang zu einem ergebnis- und leistungsorientierten Ansatz,

verstärkte Nutzung der Finanzinstrumente zur Auslösung von Hebelwirkungen der Investitionen,

Vereinfachung der Implementierung der Förderprogramme zugunsten der Begünstigten,

Optimierung der Ansätze der Partnerschaft und der Steuerung im Mehrebenensystem,

verstärkte Berücksichtigung lokaler und regionaler Belange als Kern des territorialen Ansatzes.
Diese Maßnahmen sollen bewirken, dass Forschung und Innovation als Motor für die Erhöhung der
Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und der KMU fungieren können. Auch soll die verstärkte
Ausrichtung auf nachhaltige Entwicklung zur Implementierung der Energieunion und einer
umweltfreundlichen kohlenstoffarmen Wirtschaft vor dem Hintergrund der EU-Klimaziele beitragen.
Ferner sollen durch Investitionen in Bildung neue Arbeitsplätze generiert und der soziale
Zusammenhalt gefördert werden. Nicht zuletzt gilt es, die Kapazitäten und die Effizienz der Verwaltung
zur erfolgreichen Implementierung der Europa 2020-Ziele zu erhöhen.
Anhang 2 der Mitteilung führt zudem auf S. 33 ff. zur Rolle der ESIF in Deutschland aus. Im Kern
sollen durch Investitionen in Bildung die nationalen Herausforderungen des demografischen Wandels,
des Fachkräftemangels und der Verbesserung der sozioökonomischen Mobilität angegangen werden.
Auch gilt es, Forschung und Innovation in den KMU, der Landwirtschaft, der Fischerei und der
Aquakultur
zur
Steigerung
privater
Investitionsrückstände
und
optimierungsbedürftiger
Energieeffizienz zu fördern. Die Mitteilung der Kommission finden Sie hier:
http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:81ed8553-a248-11e5-b528-01aa75ed71a1.0008.02/DOC_1&format=PDF
Anhang 2 der Mitteilung der Kommission finden Sie hier:
http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:81ed8553-a248-11e5-b528-01aa75ed71a1.0008.02/DOC_3&format=PDF
Die Verordnung (EU) 1303/2013 finden Sie hier:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R1303&from=EN
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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 Europäische Kommission  Neue Datenplattform über die
Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) lanciert (DF)
Am 14. Dezember 2015 hat die Kommission in Ergänzung zu ihrer Mitteilung zur Darstellung der
Prioritäten und der Ziele der ESIF in der Förderperiode 2014–2020 (KOM(2015) 639 final) eine neue
offene Datenplattform für die ESIF freigeschaltet. Ziel ist es, zur Förderung der Transparenz den
Fortschritt bei der Implementierung der ESIF-Programme anschaulich darzustellen. Die Plattform stellt
Daten zum aktuellen Stand der Ausgaben im Verhältnis zu den Zielen der Operationellen Programme
für die Förderperiode 2014–2020 in Funktion des Themas, des Mitgliedstaates und des einzelnen
Fonds zur Verfügung. Zudem kann eine Übersicht für die gesamte EU geladen werden. Die Datenbank
muss noch im Jahre 2016 um die Datensätze des Europäischen Sozialfonds (ESF) ergänzt werden.
Die Datenplattform finden Sie hier: https://cohesiondata.ec.europa.eu/
Die einschlägige Pressemitteilung der Kommission finden Sie hier:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6295_de.htm
 Europäische Kommission  Zwei neue Europäische
Bürgerinitiativen können registriert werden (EAG)
Zwei neue Europäische Bürgerinitiativen – "Vater, Mutter, Kind" und die "Europäische Asyl-Initiative"
– können registriert werden. Die Kommission hat entschieden, dass beide Initiativen die rechtlichen
Bedingungen erfüllen, unter denen die Kommission einen Rechtsakt vorschlagen kann.
Die Kommission registriert eine geplante Initiative innerhalb von zwei Monaten nach
Antragstellung, falls die geplante Initiative nicht offenkundig außerhalb des
Rahmens liegt, in dem die Kommission einen Vorschlag für einen Rechtsakt der
Union vorlegen kann. Die geplante Initiative darf nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder
schikanös sein und sie darf nicht gegen die Werte der Union verstoßen, wie sie im Vertrag über die
Europäische Union festgelegt sind.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben die Mitglieder des Kommissionskollegiums nur über die
rechtliche Zulässigkeit, nicht über den Inhalt der beiden Bürgerinitiativen diskutiert.
Sobald die Registrierung der vorgeschlagenen Initiative bestätigt ist, können die Organisatoren mit
dem Sammeln von Unterstützungsbekundungen bei den Bürgern beginnen. Sie haben 12 Monate
Zeit, um die erforderliche Anzahl von Unterstützungsbekundungen zu sammeln. Wenn die Initiative
eine Million Unterstützungsbekundungen in mindestens sieben Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres
erhalten hat, beraten die Mitglieder der Kommission über den Inhalt. Die Kommission kann dann
entscheiden, ob sie dem Antrag folgt und muss eine Annahme oder eine Ablehnung begründen. Mit
der heutigen Entscheidung wurden insgesamt 57 Bürgerinitiativen eingereicht, 37 davon erfüllten die
rechtlichen Kriterien.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Bürgerinitiative
http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/welcome?lg=de
weitere Informationen zu den beiden aktuellen Initiativen hier.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-15-6281_en.htm
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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 Europäische Kommission  Europäischer Grenz- und
Küstenschutz für die Außengrenzen (EAG)
Die EU-Kommission hat am Dienstag Vorschläge für den
Aufbau eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes
vorgelegt. Damit sollen die EU-Außengrenzen besser
geschützt,
die
innere
Sicherheit
verbessert,
die
Reisefreiheit im Schengen-Raum bewahrt und der
wachsende Migrationsdruck besser gesteuert werden. Im
Mittelpunkt steht eine Stärkung der Rolle und des
Mandats der bisherigen Europäischen Grenzschutzagentur Frontex. So soll die Agentur künftig das
Recht haben, unmittelbar tätig zu werden und europäische Grenzschutz- und Küstenwache-Teams
einzusetzen, wenn ein Mitgliedstaat nicht in der Lage oder nicht gewillt ist, die erforderlichen
Grenzsicherungsmaßnahmen zu treffen. Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit der Bürger
Europas schlägt die Kommission vor, für alle Personen, die in den Schengen-Raum einreisen oder
aus diesem ausreisen, einen systematischen Abgleich mit einschlägigen Datenbanken einzuführen.
Der europäische Grenz- und Küstenschutz wird sich zusammensetzen aus einer (aus Frontex
hervorgehenden) Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenschutz und den für das
Grenzmanagement zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die weiterhin das laufende
Management der Außengrenzen durchführen.
Zur Erhöhung der Sicherheit im Schengen-Raum schlägt die Kommission eine gezielte Änderung des
Schengener Grenzkodex vor, um obligatorische systematische Kontrollen von EU-Bürgern an
den Land-, See- und Luftaußengrenzen einzuführen. Obligatorische Kontrollen von EU-Bürgern
werden mit Hilfe von Datenbanken wie dem Schengener Informationssystem, der Interpol-Datenbank
für gestohlene und verlorene Reisedokumente und einschlägiger nationaler Systeme erfolgen, um
sicherzugehen, dass die ankommenden Personen keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und
die innere Sicherheit darstellen. Durch den Vorschlag wird auch die Notwendigkeit hervorgehoben,
die biometrischen Identifikatoren in Reisepässen von EU-Bürgern zu überprüfen, wenn Zweifel an
der Echtheit des Passes oder der Legitimität des Inhabers bestehen. Kontrollen werden von nun auch
bei der Ausreise aus der Europäischen Union verbindlich vorgeschrieben.
Weitere Informationen finden Sie in der vollständigen Pressemitteilung
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6327_de.htm
und in diesem Memo. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6332_en.htm
Hintergrundinformationen zum europäischen Grenz- und Küstenschutz finden Sie in diesem
Factsheet.
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/securing-eu-borders/factsheets/docs/a_european_border_and_coast_guard_en.pdf
Hintergrundinformationen zu den systematischen Kontrollen an den EU-Außengrenzen finden Sie in
diesem Factsheet.
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/securing-eu-borders/factsheets/docs/systematic_checks_at_external_borders_en.pdf
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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 Europäische Kommission  EU-Flugverbotsliste aktualisiert
(EAG)
Die Europäische Kommission hat die Liste von Fluggesellschaften aktualisiert, für die in der EU
Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen gelten. Die Liste ist für die Gewährleistung der
Einhaltung höchster Flugsicherheitsstandards in der EU von zentraler Bedeutung. Sie ergänzt die
neue Regelung zur Genehmigung von Drittlandsbetreibern, die seit Juni 2015 schrittweise umgesetzt
wird.
In der neuen Liste sind keine Luftfahrtunternehmen aus Thailand aufgeführt. Die Kommission und die
Europäische Flugsicherheitsagentur (EASA) wollen auch weiterhin gemeinsam mit den thailändischen
Behörden an der Verbesserung der Flugsicherheit in diesem Land arbeiten.
Sie werden künftige Entwicklungen jedoch aufmerksam verfolgen, und falls sie
dies zum Schutz der Fluggäste vor Sicherheitsrisiken für erforderlich hält, kann
die Kommission vorschlagen, eine oder mehrere Fluggesellschaften aus
Thailand in die Flugsicherheitsliste aufzunehmen.
Die aktualisierte EU-Flugsicherheitsliste umfasst alle in den folgenden Staaten zugelassenen
Fluggesellschaften
(insgesamt
228),
da
die
Luftfahrtbehörden
dort
die
erforderliche
Sicherheitsaufsicht nicht vollständig gewährleisten können: Afghanistan, Angola (mit Ausnahme einer
Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Benin, Republik Kongo,
Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Gabun (mit Ausnahme von zwei
Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (ausgenommen vier
Fluggesellschaften), Kasachstan (mit Ausnahme von Air Astana, die heute von der Liste gestrichen
wurde), die Kirgisische Republik, Liberia, Libyen, Mosambik, Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra
Leone, Sudan und Sambia. Zudem sind in der Liste mit Iraqi Airways (Irak) und Blue Wing Airlines
(Suriname) aufgrund von Sicherheitsbedenken zwei einzelne Luftfahrtunternehmen aufgeführt.
Insgesamt ist somit 230 Fluggesellschaften der Betrieb im EU-Luftraum vollständig untersagt.
Darüber hinaus enthält die Liste sieben Luftfahrtunternehmen, die die EU aufgrund von
Betriebsbeschränkungen nur mit bestimmten Flugzeugmustern anfliegen dürfen: Afrijet und SN2AG
(Gabun), Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air Service Comores (Komoren), Iran Air
(Iran), TAAG Angolan Airlines (Angola) und Air Madagascar (Madagaskar).
Luftfahrtunternehmen werden entweder dann in die Liste aufgenommen, wenn davon auszugehen ist,
dass sie selbst nicht in der Lage sind, internationale Flugsicherheitsnormen einzuhalten, oder wenn
die zuständige Zivilluftfahrtbehörde die erforderliche Sicherheitsaufsicht offensichtlich nicht im
Einklang mit internationalen Flugsicherheitsvorschriften gewährleisten kann. Nach der Aufnahme in
die Liste gilt für diese Unternehmen dann entweder ein vollständiges Flugverbot, bei dem sie
überhaupt keine Flüge in die EU anbieten dürfen, oder – in einigen Fällen – eine teilweise
Betriebsuntersagung. In diesem Fall unterliegen sie Betriebsbeschränkungen und dürfen Flüge in die
EU nur unter strengen Auflagen durchführen. Die EU-Flugsicherheitsliste dient zudem als Instrument
zur Warnung der Flugreisenden, wenn sie in anderen Teilen der Welt unterwegs sind.
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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Die verbindliche Fassung der EU-Flugsicherheitsliste wurde am 12. Dezember im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht.
L 328 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L:2015:328:FULL&from=DE
Die Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, finden Sie hier.
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
Weitere Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6284_de.htm
 Europäische Kommission  Klage wegen Führerschein-Praxis
(EAG)
Weil Deutschland die gemeinsamen EU-Regeln für Führerscheine nicht ordnungsgemäß umgesetzt
hat, hat die Kommission Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht. Neben
Deutschland wurden auch Österreich, Finnland und Polen verklagt. Deutschland, Finnland und
Polen stellen unter anderem Führerscheine aus, die nicht die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer
haben, oder definieren bestimmte Führerscheinklassen nicht korrekt. In
einigen Fällen haben Österreich und Deutschland den Inhabern
bestimmter LKW- oder Busführerscheine auch nicht ordnungsgemäße
Berechtigungen erteilt.
Polen hat die Vorschriften zum ordentlichen Wohnsitz, insbesondere im Hinblick auf Personen, die
sich nacheinander in verschiedenen Mitgliedstaaten aufhalten, nicht korrekt umgesetzt. Die
Kommission hat Finnland verklagt, weil das Land außerdem nicht – wie in der EU-Gesetzgebung
geregelt – an das EU-Führerscheinnetz (RESPER) angeschlossen ist.
Die Europäische Kommission hatte diese Vertragsverletzungsverfahren im Juli 2014 eröffnet. Im
Februar 2015 gingen den betreffenden Mitgliedstaaten (Österreich, Deutschland, Finnland und Polen)
mit Gründen versehene Stellungnahmen zu. Nach aktuellem Stand sind sie ihren Verpflichtungen zur
Umsetzung der Richtlinie über den Führerschein (2006/126/EG) noch immer nicht nachgekommen.
Die Kommission bringt die Angelegenheit daher nun vor den Gerichtshof der Europäischen Union.
Weitere Informationen hierzu in der vollständigen Pressemitteilung.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6229_de.htm
 Europäische Kommission  Juncker will EU-Parlament in der
Währungsunion aufwerten (EAG)
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat am Dienstag im Plenum des Europäischen
Parlaments weitere Schritte zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle bei wichtigen
Entscheidungen
für
das
Euro-Währungsgebiet
skizziert.
Der
Kommissionspräsident machte eine Reihe von Vorschlägen, wie die
Zusammenarbeit zwischen Kommission und Parlament intensiviert werden
kann. So könne die Kommission das Parlament anhören, bevor sie den
jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Steuerung mit dem Jahreswachstumsbericht beginnt. Im
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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Jahreswachstumsbericht legt die Kommission alljährlich im November die Prioritäten der EU zur
Förderung von Beschäftigung und Wachstum im Folgejahr dar.
Den Wortlaut der Rede des Präsidenten können Sie hier nachlesen.
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-15-6328_en.htm
"Die Wirtschafts- und Währungsunion vollenden": Bericht der fünf Präsidenten
Juncker, Tusk,
Dijsselbloem, Draghi und Schulz vom 22. Juni 2015.
http://ec.europa.eu/priorities/economic-monetary-union/docs/5-presidents-report_de.pdf
Ablauf des Europäischen Semesters. http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/index_de.htm
 Europäisches Parlament  Sitzungseröffnung: Schulz begrüßt
Ergebnis des Pariser Klimagipfels (PM EP)
Der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz bezeichnete
das Pariser Klimaabkommen bei der Eröffnung der Plenartagung als
bahnbrechend und zukunftsweisend und als "Wendepunkt für die
Zukunft von uns allen, vor allen Dingen, wenn wir das jetzt so zu recht
bejubelte Abkommen auch wirklich umsetzen".
Das Abkommen sei ein globales, "weil zum ersten Mal alle Staaten dieser Erde am Kampf gegen den
Klimawandel teilnehmen", so Schulz, der hinzufügte, dass das Abkommen auch bahnbrechend sei,
"weil jetzt alle Staaten anerkennen, dass wir deutlich unter zwei Grad Erderwärmung bleiben müssen
und sie sich sogar darum bemühen wollen, den Anstieg auf maximal 1,5 Grad Celsius zu beschränken.
Und es ist ein zukunftsweisendes Abkommen, weil wir in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts ein
klimaneutraler Planet werden wollen; d.h. nicht mehr Treibhausgasemissionen auszustoßen, als die
Erde auch verkraftet."
Für die Umsetzung des Abkommens müssen wir vieles ändern, so der Präsident, "vor allem in der
Erzeugung von Energie und im Verbrauch von Energie". Schulz unterstrich, dass in Paris ein FünfJahres-Mechanismus zur Überprüfung der Fortschritte geschaffen wurde. "Die Europäische Union
muss dieses Abkommen nach innen und nach außen umsetzen und die aus dem Abkommen
erwachsenden Verpflichtungen auch tatsächlich einhalten", sagte Schulz.
Im Namen des Parlaments bedankte er sich beim zuständigen EU-Kommissar Miguel Arias Cañete,
bei Luxemburgs Umweltministerin Carole Dieschbourg und beim gesamten Verhandlungsteam der
Europäischen Union. Insbesondere erwähnte er in diesem Zusammenhang die Verdienste der
französischen Regierung bei der Organisation der Konferenz und im Vorsitz, und vor allem die des
französischen Außenministers Laurent Fabius, der im Januar auf Einladung von Schulz die Ergebnisse
des Pariser Klimagipfels vor dem Plenum des Europäischen Parlaments erläutern wird.
Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20151210IPR06810/
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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 Europäisches Parlament  Sacharow-Preis 2015 (PM EP)
"Raif Badawi war mutig genug, um seine Stimme zu erheben und sich ihrer Unmenschlichkeit zu
widersetzen. Deshalb wurde er mit den Peitschenhieben bestraft", sagte die Ehefrau des inhaftierten
Menschenrechtsaktivisten Raif Badawi, als sie am Mittwoch (16. Dezember) in Straßburg den
Sacharow-Preis für ihn stellvertretend entgegennahm. Badawi wurde für sein Engagement für die
Rede- und Gedankenfreiheit in Saudi-Arabien ausgezeichnet.
In seiner Ansprache vor dem EU-Parlament in Straßburg forderte EU-Parlamentspräsident Martin
Schulz: König Salman von Saudi-Arabien dazu auf, Raif Badawi zu begnadigen und ihn sofort und
ohne Auflagen freizulassen.
Schulz rief die saudischen Behörden dazu auf, die "systematische Unterdrückung von friedlichen
Meinungsäußerungen zu beenden". Er erwähnte in diesem Zusammenhang Waleed Abu al-Khair,
Abdulkarim Al-Khodr, Ashraf Fayadh und Ali Mohammed al-Nimr. Applaus brandete auf, als Schulz
die Freilassung von Mohammed al-Nimr forderte, der zum Tode verurteilt worden war.
Der Parlamentspräsident verwies darauf, dass das Land zum Mitglied des UN-Menschenrechtsrates
gewählt worden war.
Schulz begrüßte die übrigen Repräsentanten der Finalisten für den Sacharow-Preis 2015, die an der
Preisverleihungszeremonie
teilnahmen.
Maria-Alejandra
Aristeguieta-Alvarez
vertrat
die
demokratische Opposition in Venezuela. Des Weiteren war Olga Shorina, Geschäftsführerin der BorisNemzow-Stiftung für Freiheit in Deutschland anwesend.
Raif Badawi ist ein Blogger und Menschenrechtsaktivist aus Saudi-Arabien. Er wurde wegen
angeblicher Blasphemie und "Beleidigung des Islam" auf seiner Website Free Saudi Liberal Network
zu 10 Jahren Haft, 1 000 Peitschenhieben und einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Raid Badawi ist nicht der erste Preisträger in der Geschichte des Menschenrechtspreises, der nicht
an der Verleihungszeremonie teilnehmen kann. So war beispielsweise die Menschenrechtsaktivistin
Aung San Suu Kyi 1990 mit der Auszeichnung geehrt worden, als sie unter Hausarrest stand. Erst 23
Jahre später konnte sie den Preis persönlich entgegennehmen.
Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20151215STO07590/Verleihung-des-Sacharow-Preises
(Siehe auch WS 40/15)
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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 Europäisches Parlament  Bekämpfung aggressiver
Steuerplanung und Steuervermeidung (PM EP)
Am Mittwoch hat das Parlament eine Entschließung verabschiedet, in der es Gesetzesinitiativen zur
transparenteren Gestaltung, Koordinierung und Annäherung der Politik im Bereich der
Körperschaftssteuer in der EU vorschlägt. Dieser Vorstoß des Parlaments, die EU-Mitgliedstaaten
dazu zu drängen, gegen aggressive Steuerplanung und -vermeidung durch internationale
Unternehmen vorzugehen, wurde durch die "Luxleaks"-Enthüllungen zu Steuerabsprachen mit
multinationalen Firmen ausgelöst.
Die vom Wirtschafts- und Währungsausschuss des Parlaments vorbereitete Entschließung wurde mit
500 Stimmen angenommen, bei 122 Gegenstimmen und 81 Enthaltungen. Die EU-Kommission muss
auf jede legislative Empfehlung in der Entschließung des Parlaments reagieren, auch, wenn sie keinen
entsprechenden Legislativvorschlag vorlegt.
Diese Vorschläge bauen auf den Ergebnissen des Sonderausschusses für Steuervorbescheide auf, der infolge
der „Luxleaks“-Enthüllungen eingerichtet wurde und dessen Empfehlungen am 26. November vom
Plenum verabschiedet wurden.
Die Kommission muss binnen einer Frist von drei Monaten auf die Empfehlungen des Parlaments
reagieren, entweder mit entsprechenden Legislativvorschlägen oder Erklärungen bei jenen Punkten,
zu denen sie keine Gesetzesvorschläge vorlegen will.
Indessen hat das Parlament sich auf ein erneuertes sechsmonatiges Mandat für den Sonderausschuss zu
Steuervorbescheiden
geeinigt.
Diese Pressemitteilung online mit weiterführenden Links und Informationen:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20151210IPR06812/Empfehlungen-zur-Bek%C3%A4mpfung-aggressiverSteuerplanung-und-Steuervermeidung
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
Seite 10 von 24
Aus den Fachbereichen
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
 Agrar  Erste Erfahrungen mit Greening der Direktzahlungen
(MS)
Die Europäische Kommission hat am 15.12.2015 eine öffentliche Konsultation zu Erfahrungen mit
den Ökologisierungsvorschriften im Rahmen des GAP-Direktzahlungssystems im ersten Jahr
der Anwendung eröffnet. Zielgruppen sind vor allem Landwirte und nationale bzw. regionale
Verwaltungen sowie Verbände und Nichtregierungsorganisationen oder Wissenschaftler und Forsche,
aber auch die interessierte Öffentlichkei. Von besonderem Interesse sind dabei die Umsetzung des
Greenings, die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedsaaten, d.h. können Landwirte ihre
Betriebe in verschiedenen Mitgliedstaaten in gleichberechtigter Weise bewirtschaften, sowie
Vorschläge für Vereinfachungen und Reduzierung der Verwaltungslasten. Die Kommission erwartet
auch bereits erste Aussagen zu den Auswirkungen der Ökologisierungsmaßnahmen. Eine Beteiligung
an der Konsultation ist bis zum 8.3.2016 möglich. Weitere Informationen finden Sie unter
http://ec.europa.eu/agriculture/consultations/greening/2015_en.htm
 Cybersicherheit  Neue EU-Vorschriften (EAG)
Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten haben sich vergangene Woche
auf neue EU-Vorschriften für mehr Sicherheit in Europas digitalen Netzen und Informationssystemen
geeinigt. Die neue Richtlinie verstärkt die Cybersicherheit auf nationaler Ebene sowie die
Vernetzung zwischen den nationalen Behörden. Außerdem verpflichtet sie Unternehmen, die für
die Gesellschaft und die Wirtschaft unerlässliche Dienste anbieten, wie beispielsweise Strom und Gas,
Trinkwasser
oder
Gesundheitsdienstleistungen,
geeignete
Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und ernste Vorfälle den
zuständigen nationalen Behörden zu melden.
Mit den neuen Regeln werden die Mitgliedstaaten verpflichtet,
nationale Strategien für Netz- und Informationssicherheit zu
verabschieden. Darin müssen sie strategische Ziele sowie angemessene politische und rechtliche
Maßnahmen für die Cybersicherheit festlegen und außerdem eine nationale Behörde und
Soforteinsatzteams für IT-Sicherheitsvorfälle benennen.
Außerdem wird eine Kooperationsgruppe der Mitgliedstaaten ins Leben gerufen, die nicht nur die
strategische Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten fördern
und erleichtern, sondern auch das gegenseitige Vertrauen stärken soll. Die Sekretariatsaufgaben der
Kooperationsgruppe übernimmt die Kommission. Durch die Richtlinie werden die nationalen
Soforteinsatzteams für die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen und -risiken (CSIRTs) vernetzt, so
dass eine schnelle und wirksame Zusammenarbeit im Ernstfall ermöglicht und der Austausch von
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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Informationen über Risiken verbessert wird. Die ENISA wird das Sekretariat für das CSIRT-Netz
stellen.
Weitere Informationen in dieser Pressemitteilung.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6270_en.htm
 Barrierefreie Stadt  Europäische Auszeichnung (EAG)
Die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden belegte vergangene Woche beim Access City Award
2016 der Europäischen Kommission den zweiten Platz hinter Mailand. Am Tag der Menschen mit
Behinderungen,
08.
Dezember,
gab
Sozialkommissarin
Marianne Thyssen fünf europäische Städte bekannt, die
Preise für beispielhafte Strategien und Aktivitäten zur
Umsetzung von Barrierefreiheit erhalten. Wiesbaden hatte
unter
anderem
barrierefreie
Anpassungsmaßnahmen
in
öffentlichen Gebäuden vorgenommen, Straßenkreuzungen
und Übergänge barrierefrei gestaltet, akustische Haltestellenansagen für blinde Menschen
nachgerüstet, die Internetseite weiter ausgebaut und eine App Wiesbaden Barrierefrei veröffentlicht.
Wiesbaden konkurrierte bei dem Wettbewerb mit anderen europäischen Städten mit einer
Mindesteinwohnerzahl von 50.000. Neben Mailand und Wiesbaden wurden auch Toulouse
(Frankreich), Vaasa (Finnland) und Kaposvár in Ungarn ausgezeichnet.
Der Access City Award wurde im Jahr 2010 zur Förderung der Barrierefreiheit im städtischen
Umfeld für die wachsende Anzahl von Senioren und Menschen mit Behinderungen eingeführt.
Seitdem haben jedes Jahr Städte aus ganz Europa an dem
Wettbewerb
teilgenommen,
von
denen
jede
einzelne
mit
Leidenschaft und Engagement die Barrierefreiheit für ihre Bürger
und Besucher verbessern möchte.
Barrierefreiheit spielt eine Schlüsselrolle bei der Beseitigung von
Hindernissen, denen sich mit Menschen mit Behinderungen nach
wie vor täglich ausgesetzt sehen. Mit dem Award-Programm rückt
die Kommission Beispiele innovativen Denkens und optimaler Verfahren in den Fokus, um anderen
Städten mit eventuell ähnlichen Herausforderungen Denkanstöße zu vermitteln.
Bei einer Konferenz in Brüssel zum Tag der Menschen mit Behinderungen lag in diesem Jahr der
Schwerpunkt auf dem Zugang von Kindern und jungen Menschen mit Behinderungen zur Bildung.
Kinder mit Behinderungen und Eltern von behinderten Kindern gehörten zu den Podiumsgästen,
zusammen mit Vertretern von Organisationen die die Rechte Behinderter vertreten, Repräsentanten
von Regierungen und der Grundrechteagentur, die einen Bericht zur Gewalt gegen Kinder mit
Behinderungen vorstellte.
Mehr zu den diesjährigen Gewinnern des Access City Awards 2016 in der ausführlichen
Pressemitteilung, http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=21
zur Konferenz hier. http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=88&eventsId=1069&furtherEvents=yes
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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 Energieunion  Neue Stromleitungen verbinden Baltikum mit
Schweden und Polen (EAG)
Über zwei neue Stromleitungen, die am Montag eingeweiht wurden, werden Litauen und das Baltikum
erstmals mit den Strommärkten von Schweden und Polen verbunden sein. In Anwesenheit des
litauischen EU-Kommissars Vytenis Andriukaitis wurden der
"LitPol"-Interkonnektor zwischen den Städten Alytus
(Litauen) und Ełk (Polen) sowie die Nordbalt-Verbindung
zwischen Nybro (Schweden) und Klaipeda (Litauen) offiziell
in Betrieb genommen.
Ohne die neuen Stromleitungen erreichten sowohl Polen als
auch die baltischen Staaten das EU-Minimalziel von 10 Prozent Interkonnektivität nicht. Dieses sieht
vor, dass jedes Land in der Lage sein soll, mindestens 10 Prozent seiner Strom-Produktionskapazität
grenzüberschreitend zu transportieren.
Die LitPol-Leitung wurde als Projekt von gemeinsamem europäischem Interesse im litauischen
Teil mit über 27 Mio. Euro aus dem "Connecting Europe"-Programm der EU gefördert. Zudem
wurde aus den EU-Strukturfonds Geld für die Bauarbeiten in Polen zur Verfügung gestellt. Die
Europäische Investitionsbank stellte einen Kredit von 55 Mio. Euro, die Nordic Investment Bank von
55 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere 131 Mio. Euro flossen aus dem Europäischen Energieprogramm
zur Konjunkturbelebung in das Projekt.
Mehr Informationen finden Sie hier http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-15-6318_en.htm
ausführliche Informationen zur Europäischen Energieunion gibt es hier.
http://ec.europa.eu/priorities/energy-union/index_de.htm
 Finanzdienstleistungen  Konsultation (EAG)
Finanzdienstleistungen wie Bankkonten, Hypothekarkredite und Versicherungen sind ein wesentlicher
Bestandteil des täglichen Lebens der Verbraucher. Viele Menschen haben jedoch Probleme, diese
Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch zu nehmen, und zahlreiche
Unternehmen halten ihre grenzübergreifende Erbringung für schwierig. In
den kommenden drei Monaten wird die Europäische Kommission im
Rahmen einer Konsultation ermitteln, wie ein stärker europaweit
ausgerichteter Finanzdienstleistungsmarkt für Verbraucher verwirklicht
werden kann. Mit Hilfe der Konsultation soll herausgefunden werden, wie die Verbraucher EU-weit
Zugang zu den für sie optimalen Finanzdienstleistungsangeboten erhalten können, d.h. zu einer
größeren Auswahl besser geeigneter Produkte mit wettbewerbsorientierten Preisen.
Gegenstand der Konsultation ist der europaweite Privatkundenmarkt für Finanzprodukte wie
Versicherungen, Hypothekarkredite, Kredite, Zahlungen und Bankkonten. Die Kommission will es für
die
Unternehmen
einfacher
machen,
Privatkunden
in
anderen
EU-Mitgliedstaaten
Finanzdienstleistungen anzubieten; so würden die Verbraucher Zugang zu einer wesentlichen
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
Seite 13 von 24
breiteren Produktpalette erhalten. Ferner sollten die Verbraucher diese Produkte weiterhin in
Anspruch nehmen können, wenn sie in einen anderen EU-Mitgliedstaat ziehen, um dort zu arbeiten,
zu studieren oder ihren Ruhestand zu verleben.
Es kann triftige und objektive Gründe dafür geben, dass Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten
in anderer Form, zu anderen Preisen oder überhaupt nicht angeboten werden; dabei kann es sich zum
Beispiel um Kosten- oder Risikofaktoren handeln. Diese Hindernisse können aber auch praktischer
Art sein, insbesondere für die 13,6 Millionen EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat leben.
Parallel zu der Konsultation holt die Kommission auch über die sozialen Medien Feedback ein.
Unter dem Hashtag #MyMoneyEU können alle Interessenten ein kurzes Video posten, in dem sie die
Probleme darstellen, auf die sie beim europaweiten Zugang zu Finanzdienstleistungen gestoßen sind.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier.
http://ec.europa.eu/finance/finservices-retail/mymoneyeu/index_de.htm
Weitere Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6286_de.htm
und in diesem Memo. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6287_en.htm
Konsultationspapier.http://ec.europa.eu/finance/consultations/2015/retail-financial-services/index_en.htm
Bis zum 18. März 2016 können Beiträge eingereicht werden.
 EU-Programme für die ländliche Entwicklung  Hauptempfänger
in Deutschland ist Bayern (EAG)
Alle EU-Programme für die ländliche Entwicklung in den 28 Mitgliedstaaten sind verabschiedet:
Letzten Freitag hat die EU-Kommission für Griechenland das letzte der 118 Programme für den
Zeitraum 2014 bis 2020 genehmigt.
Für diese Mehrjahresprogramme stellt der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER) bis 2020 EU-Mittel in Höhe von insgesamt 99,6 Mrd. Euro bereit, zusätzlich
zu den Fördergeldern aus nationalen, regionalen und privaten Quellen. Von den deutschen
Regionen erhält Bayern mit über 1,5 Mrd. Euro die meisten Fördermittel, gefolgt von
Niedersachsen/Bremen (1,2 Mrd. Euro) und Berlin/Brandenburg (1,05
Mrd. Euro).
Das Programm für die ländliche Entwicklung soll den ländlichen Gebieten
und Gemeinden in Europa helfen, die Wettbewerbsfähigkeit in der
Landwirtschaft zu verbessern, Landschaften zu erhalten, das Klima zu schützen und das
wirtschaftliche und soziale Gefüge zu stärken.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.
Informationen zu Deutschland hier. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6283_de.htm
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
Seite 14 von 24
 Menschenrechtsverteidiger  EU verstärkt Unterstützung (EAG)
Einen völlig neuartigen und umfassenden EU-Unterstützungsmechanismus für gefährdete
Menschenrechtsverteidiger kündigte Kommissar Neven Mimica, zuständig für internationale
Zusammenarbeit und Entwicklung, am Vortag des Tags der Menschenrechte (10. Dezember) an.
Die bis 2018 laufende Initiative soll ein wichtiges europäisches
Unterstützungsinstrument
Menschenrechtsverteidiger
für
besonders
werden
und
gefährdete
auch
speziell
in
abgelegenen Gebieten der Welt zum Einsatz kommen.
Für den Mechanismus stehen bis 2018 EU-Mittel in Höhe von 15 Mio.
Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird zusätzlich zu der kontinuierlichen Unterstützung für
Menschenrechtsverteidiger bereitgestellt, die die EU bereits im Rahmen des Europäischen
Instruments
für
Demokratie
und
Menschenrechte
(EIDHR)
leistet.
Seit
2007
erhielten
Menschenrechtsverteidiger in aller Welt im Rahmen des EIDHR insgesamt 142 Mio. EUR an Hilfe.
Der neue Mechanismus sieht verschiedene Formen von EU-Unterstützung für gefährdete
Menschenrechtsverteidiger vor. Verwaltet wird der Mechanismus von einem Konsortium aus 12
unabhängigen internationalen Nichtregierungsorganisationen (NRO), die über praktische
Erfahrung in der Zusammenarbeit mit gefährdeten Menschenrechtsverteidigern verfügen. Welche
konkreten Initiativen gefördert werden, entscheidet das NRO-Konsortium anhand verschiedener
Kriterien (Identität der gefährdeten Person, deren Situation, spezifischer Bedarf usw.).
Da sich die Menschenrechtslage weltweit aufgrund verschiedener Entwicklungen verschlechtert,
dürfte auch die Zahl der Menschenrechtsaktivisten und lokalen Organisationen, die über diesen
Mechanismus Hilfe erhalten, weiter ansteigen.
Der Mechanismus ist eine wichtige Innovation der EU und leistet einen entscheidenden Beitrag zur
Umsetzung der von der internationalen Gemeinschaft im September in New York vereinbarten Ziele
für eine nachhaltige Entwicklung.
Weitere Informationen auf der Webseite des Europäischen Instruments für Demokratie und
Menschenrechte (EIDHR) http://www.eidhr.eu/
und in der ausführlichen Pressemitteilung. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6278_de.htm
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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Was - Wann - Wo

 GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz Zentrum
Sachsen-Anhalt im Hause des Deutschen Roten Kreuzes,
Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. wird vom Land für 5 Jahre
gefördert (Gastartikel)
Am Montag, dem 7. Dezember 2015, fand in der Staatskanzlei die feierliche Übergabe des
Zuwendungsbescheids statt. Finanziert wird GOEU-ROPE! aus dem ESF-Programm „Sachsen-Anhalt
transnational“ für die Jahre der Förderperiode. Durch die Fördersumme ist die Jugendberatungsstelle
für Fragen zu europäischen Lernmobilitäts- und Förderpro-grammen für junge Sachsen-AnhalterInnen
für die nächsten fünf Jahre gesichert.
Bei der feierlichen Übergabe des
Zuwendungsbescheids waren Rainer
Robra,
Chef
der
Staatskanzlei,
Roland Halang, Präsident des Landesverbands,
Rainer
Kleibs,
Landesgeschäftsführer,
Kelter,
der
der
Thomas
Referatsleiter
Internationale Zusammenarbeit, sowie
das GOEU-ROPE! Team Christian
Scharf,
Thomas
Rackwitz
und
Christina Langhans anwesend.
GOEUROPE! hilft jungen Menschen beim Erlangen europäischer Kompetenzen, um dadurch bessere
Beschäftigungschancen zu erhalten. „Eine Zeit im Ausland zu leben und zu lernen ist eine wichtige
Erfahrung und fördert gesellschaftlichen Engagement. Jedoch nur 20% der Jugendlichen in SachsenAnhalt nutzen bislang die verschiedenen Möglichkeiten. Das wollen wir ändern.", so der
Landesgeschäftsführer des DRK Sachsen-Anhalt, Rainer Kleibs.
Schulklassen und Jugendgruppen können mit GOEUROPE! Work-shops und Projekttage
durchführen. Für interessierte junge Menschen und deren Eltern führt GOEUROPE! Beratungen über
Auslandsaufenthalte
im
Rahmen
von
Austauschmaßnahmen,
Freiwilligendiensten
oder
Bildungsfahrten durch. Vereine, Jugendverbände und Kommunen bekommen bei GOEUROPE
Informationen über europäischen Fördermöglichkeiten im Jugendbereich.
Anfragen für Termine im Jahr 2016 nimmt GOEUROPE! ab sofort unter der eMail:
[email protected]
entgegen.
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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Ausschreibungen

Die Ausschreibungen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht, diese
Dokumente sind auf folgender Webseite nachzulesen:
http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm
Gegenstand:
Bekanntmachung der KOMMISSION gemäß Artikel 17 Absatz 5 der
Verordnung
(EG)
Nr.
1008/2008
des
EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS und des RATES über gemeinsame Vorschriften für die
Durchführung
von
Luftverkehrsdiensten
in
der
Gemeinschaft
Ausschreibung für die Durchführung von Linienflugdiensten aufgrund
gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen
Mitgliedstaat: Schweden; Flugstrecke: Lycksele - Stockholm-Arlanda
Laufzeit: 12. Juni 2016-26. Oktober 2019
Fundstelle: Abl.
C 411 vom 11. Dezember 2015
http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2015:411:FULL&from=DE
Bewerbungsfrist:
60
Tage
nach
dem
Datum
der
Veröffentlichung
dieser
Bekanntmachung
Antragsunterlagen:
Weitere Auskünfte erteilt:
Schwedische Verkehrsverwaltung
SE-781 87
Borlänge; SCHWEDEN
http://www.trafikverket.se/Foretag/Upphandling/Aktuella-upphandlingar/
Nummer der Ausschreibung: CTR:132400
Tel.: +46 771921921
Kontaktpersonen:
Håkan Jacobsson: E-Mail: [email protected]
Anna Fällbom: E-Mail: [email protected]
Gegenstand:
EUROPÄISCHE KOMMISSION
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN —
EACEA/48/2015
Programm Erasmus+ — Leitaktion 3: Unterstützung politischer
Reformen — Unterstützung europäischer politischer Instrumente
Qualitätssicherung auf europäischer Ebene zur Verbesserung der
Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen
Fundstelle: Abl.
C 415 vom 15. Dezember 2015
http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2015:415:FULL&from=DE
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EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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Bewerbungsfrist:
29. Februar 2016
Antragsunterlagen:
Die Antragsunterlagen können unter folgender Internet-Adresse
heruntergeladen werden:
https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/quality-assurance-european-levelfor-enhanced-transparency-and-recognition-skills-and-qualifications_en
Gegenstand:
EUROPÄISCHE KOMMISSION
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN —
EACEA/34/2015 im Rahmen des Programms Erasmus+
Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen — Initiativen für
innovative politische Maßnahmen
Europäische
experimentelle
Maßnahmen
in
den
Bereichen
allgemeine und berufliche Bildung und Jugend unter der Federführung
hochrangiger Behörden
Fundstelle: Abl.
C 415 vom 15. Dezember 2015
http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2015:415:FULL&from=DE
Bewerbungsfrist:
Erstvorschläge: 14. April 2016
Vollanträge: 13. Oktober 2016
Antragsunterlagen:
Die
Leitlinien
für
Antragsteller
und
die
vollständigen
Antragsunterlagen stehen auf folgender Website zur Verfügung:
https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/key-action-3-initiatives-for-policyinnovation-european-policy-experimentation-eacea-342015_en
E-Mail-Kontakte: [email protected].
Gegenstand:
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des
Mehrjahresarbeitsprogramms für die finanzielle Unterstützung im
Bereich Verkehr der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) für den
Zeitraum 2014-2020
(Durchführungsbeschluss
Änderung
des
C(2015)
7358
Durchführungsbeschlusses
der
Kommission
C(2014)
1921
zur
der
Kommission
Fundstelle: Abl.
C 415 vom 15. Dezember 2015
http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2015:415:FULL&from=DE
Antragsunterlagen:
Die Berichtigung zu den Aufforderungen zur Einreichung von
Vorschlägen kann abgerufen werden unter:
https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility/cef-transport/applyfunding/2015-cef-transport-general-call
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EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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 Europäische Kommission  Ausschreibung für die Urban
Innovative Actions UIA (EAG)
Die GD Regionalpolitik und städtische Maßnahmen der EUKommission hat am 14. Dezember 2015 die erste Ausschreibung
für die Urban Innovative Actions UIA veröffentlicht.
Der call wird mit 80 Mio € aus dem EFRE untersetzt.
Projekte können zu folgenden Themen eingereicht werden:
 Energiewende (energy transition)
 Städtische Armut / Investition insbesondere in benachteiligten Stadtgebiete (investment in deprived
neighbourhoods)
 Investition in die Einbeziehung von Migranten und Flüchtlingen (inclusion of migrants and refugees)
 Beschäftigung und Fertigkeiten in der lokalen Wirtschaft ( jobs and skills in the local economy)
Antragsberechtigt sind alle städtischen Behörden einer lokalen Gebietskörperschaft, mit mindestens
50.000 Einwohnern sowie alle Vereinigungen oder Zusammenschlüsse von städtischen Behörden
lokaler Gebietskörperschaften, mit mindestens 50.000 Einwohner (auch grenzübergreifende
Vereinigungen oder Zusammenschlüsse sowie Vereinigungen oder Zusammenschlüsse in
verschiedenen Regionen und/oder Mitgliedstaaten).
Antragsfrist ist der 31.3.2016.
Link zur Webpage mit Ausschreibungstext: http://www.uia-initiative.eu/
Call, Terms of Reference (auch auf deutsch), Guidelines, Application Form:
http://www.uia-initiative.eu/en/call-for-proposals
Informationsveranstaltung am 13. Januar 2016 in Brüssel:
http://www.uia-initiative.eu/en/brussels-applicant-seminar
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EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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Kontaktbörse

Der Vertretung liegen derzeit folgende aktuelle Partnerschaftsgesuche für europäische Projekte vor.
 Europäische Projekte  Diverse Partnergesuche (EAG)
Projektname
Kontakt und Details:
Kurzbeschreibung / Stichworte
Erasmus+
1 Ms Pernilla Bremer
Three different consortia, all based in our member
Key Action 2 –
+46 243 -248 048
region Dalarna, are in the process of developing three
Strategic
[email protected]
different project ideas in the field of education. The
Programm
Land
project of Gysam concerns digital learning (1), the
partnerships
Sweden
2 Ola Granholm,
project idea of Vansbro municipality touches upon
+46 70 3390114
parents attitude to knowledge and learning in
[email protected]
preventing early school leaving (2) and the idea of
the municipalities of Älvdalen and Gagnef and the
3 Evenlina Bark Nordin, UF
Dalarna
evelina.barknordin@ungforetagsamh
et.se
non-profit organisation Ung Företagsamhet aims at
strengthening entrepreneurship in the education
system (3). All three projects are searching for
European partners to develop an application to the
next
of interest to the contact
partnerships call (deadline 31th of March 2016).
persons no later than the 8th
Please send your expression of interest to the contact
of January 2015.
persons no later than the 8th of January 2015.
Erasmus+
Mrs. Paola Giunta
The Istituto di Istruzione Superiore E.Medi (High
KA1
email: [email protected]
School) located in the city of Leonforte, Sicily is
mobile: +393383059816
looking for partners for 2 project under the Erasmus+
Italy
Erasmus+,
Key
Action
2
–
Please send your expression
Strategic
programme: key action 1.
cc:
The project “Debates: how are they carried out?
[email protected]
How are they evaluated?” aims to acquire
knowledge and method practices on debates and
Interested parties are kindly
their evaluation in Secondary High schools
invited to contact ASAP and
The project “Old culinary arts for a sustainable
not later than 6th January
future” aims to allow students to learn the old
2016
culinary traditions of the countries involved through
an exchange.
Partners sought: High Schools with students from
14 y.old to 18 years old
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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Please click here for a detailed presentation of the
project “Debates: how are they carried out? How
are they evaluated?”
Please click here for a detailed presentation of the
project “Old culinary arts for a sustainable future”.
EE7-2016
Spain
[email protected]
Partner search for a project proposal to be submitted
+34 952 230 842
for the H2020 Energy call, topic EE-07-2016-2017:
Behavioural change toward energy efficiency through
ICT (deadline 21/1/16) .
Type of partner and collaboration sought
The coordinator is looking for industrial partners
able to provide validation pilots in the residential
sector
(residential
buildings/houses)
for
the
demonstration activities. Access to the pilots will have
to be guaranteed.
The conditions requested for the pilots are:

Access
to
the
houses/dwellings
will
be
guaranteed

The houses/dwellings will have already the
monitoring system installed
Information about the project and call:
The project aims at developing and demonstrating a
platform able to cope with any existing building
automation and control system (BACS) and suitable
to be automatically customized to a wide range of
end-users,
especially
building
operators
and
occupants. Validation pilots in the residential sector
are required to test the innovative platform
The outcome of the project is an Information and
Communications Technology (ICT) tool and its
applications. It will be suitable to be installed in a wall
mounted display, Personal Computer (PC), tablet or
mobile. It will consist on an interactive, attractive,
user-friendly and customizable platform integrated
with the building (or house) control system (for
heating, cooling, domestic hot water, and lighting).
The software application will provide the user
information on its energy consumption, energy cost
and environment and comfort variables and will also
provide advices or alerts to support the end user in a
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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more efficient use of energy. Gamification techniques
will be used to make attractive the use of the
application by the user.
The ICT platform will be demonstrated in residential
buildings/houses. The houses in which the project will
be validated will be monitored before the start of the
project.
The proposal will be submitted to the H2020-EE2016-2017 call and Topic EE-07-2016-2017 Behavioural
change toward energy efficiency through ICT
Deadline of the call: 21/01/2016
Deadline for the EOIs: 11/01/2016
Anticipated duration of the project: 208 weeks (4
years)
Partners already involved in the consortium

CEMOSA (SME, Spain): Coordinator, expert in
energy efficiency and building

Fraunhofer EAS (Research Institute, Germany):
Partner, expert in control and automation
systems,
energy
analysis
and
ICT
and
Renewable Energy Solutions (RES)

NSC (SME, Germany): Partner, ICT developer

Oxford Brookes University (UK): Partner, expert
in energy, social and RES

ASM (SME, Poland): Partner, expert in social and
business
supporting
people
with
Joanna Kubiak:
Wielkopolska Society of the Orthopedically Handicapped - a non-
[email protected]
governmental
organisation
Region)
is
from
looking
for
Poland
locomotor and
(Wielkopolska
partner
intellectual
organisations, which are associations of people with
disability
locomotor and intellectual disability, to exchange
experiences and learn from other European NGOs
Poland
about inter alia raising funds for current activities. The
Society is also interested in organising mutual visits
for members and is open to the possibility of joining
other organisations in efforts towards applying for
grants from the European Union and other funds for
international cooperation.
Wielkopolska
Society
of
the
Orthopedically
Handicapped has 6 units in Gniezno, Owinska,
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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Poznan, Srem, Sroda and Wrzesnia gathering about
1000 members with locomotor disability. Most of its
members are aged 50+. It also provides care for 35
intellectually disabled people, who attend the day
care centre.
The Society is looking forward to start a cooperation
and exchange experiences with other organisations.
Erasmus +
Mr Rafał Rolka
The
KA2
[email protected],
Management in Gdańsk (Gdańsk, Poland) is looking
+48 58 341 93 70,
for partner to apply for funding within ERASMUS +
+48 58 341 45 11.
Programme – Key Action 2: Strategic Partnership, for
Poland
the
Scientific
project
Society
titled
for
Organization
”Improvement
of
and
vocational
education and training in boat building sector”.
The deadline for proposal submission: 22.01.2016.
What kind of partners / associated organisations
do
you
need
to
compose
an
appropriate
consortium?
Maritime
chamber
Commerce,
VET
of
commerce/Chamber
institutions/vocational
maritime clusters, professional organizations
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
of
schools,
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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Büro intern - TIPP

 Tipp  MdEP Sven Schulze und MdEP Arne Lietz aus SachsenAnhalt (EAG)
MdEP Sven Schulze hat die Dezemberausgabe seines Europa Reports veröffentlicht. Darin informiert
er überseine Tätigkeit im Europäischen Parlament und über Aktivitäten während der Wahlkreiswoche.
Auch berichtet er über den Besuch des EU-Kommissars für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft
Günther Oettinger am 12. November in Halle.
Den Europa Report finden Sie hier: http://www.schulze-europa.de/
Mehr zur Person erfahren Sie hier
http://www.europarl.europa.eu/meps/en/124809/SVEN_SCHULZE_home.html
Informationen, Tätigkeitsberichte und Pressemitteilungen über und von MdEP Arne Lietz finden Sie
hier. http://www.arne-lietz.de/
Mehr zur Person erfahren Sie hier
http://www.europarl.europa.eu/meps/en/124839/ARNE_LIETZ_home.html
 Tipp  Weihnachtsalphabet aus Sachsen-Anhalt
Im
Newsletter der Investitions- und Marketinggesellschaft
Sachsen-Anhalts (IMG) vom 29. November wird auf das
Weihnachtsalphabet aus Sachsen-Anhalt hingewiesen. Das
Team der Landesvertretung Brüssel möchte diese Informationen
seinen Lesern nicht vorenthalten.
http://www.investieren-in-sachsen-anhalt.de/adventsgeschichten
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 46/15 17.12.2015
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So erreichen Sie uns
Vertretung des Landes
Sachsen-Anhalt bei der EU
Boulevard Saint Michel 80
B-1040 Brüssel
Tel (Sekretariat) ++32.2.741.09.31
Fax ++32.2.741.09.39
http://www.europa.sachsen-anhalt.de/europapolitik/sachsen-anhalts-stimmein-europa/landesvertretung-in-bruessel/
[email protected]
 Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner
Name
Dr. Henrike Franz (HF)
Leiterin des Büros
Carmen Johannsen (Jo)
Stellvertretende Leiterin
Dr. Margarete Schwarz (MS)
Christine Kuhn (CK)
Martina Lehnart (ML)
Daniel Wentzlaff (DW)
David Fenner (DF)
Elke Andrea Große (EAG)
Doris Bergner (DB)
Antonieta Hofmann (AH)
Patrick Karwath (PK)
Qiuting Zhong (QZ)
Sarah Schüler (SaSch)
Fachbereiche und Themen


Grundsatzangelegenheiten der EU
...30
 E-Mail
Presse ÖA, Info-Gesellschaft, Medien, Haushalt, Veranstaltungen
...33
 E-Mail
Landwirtschaft, Umwelt
Gesundheit, Soziales und Arbeit
Justiz und Innenpolitik
EU-Förderprogramme, Energie, KMU, Cluster- und
Industriepolitik, Tourismus, Standortmarketing
Innovation, Forschung, Beihilfen und Vergabe
Redaktion Wochenspiegel, Veranstaltungen
Verwaltung, Veranstaltungen
Assistenz Leiterin und Sekretariat, Besucherbetreuung
Praktikant
Praktikantin
Praktikantin
...12
...16
...18
 E-Mail
 E-Mail
 E-Mail
…19
 E-Mail
…10
...32
...36
...31
…14
…22
…22
 E-Mail
 E-mail
 E-Mail
 E-Mail
 E-Mail
 E-Mail
 E-Mail

Impressum
Herausgeber:
Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
Boulevard Saint Michel 80
1040 Brüssel
Verantwortliche Redakteurin: Elke Andrea Große
Fotos: Elke Andrea Große, Internet (wenn nicht anders ausgewiesen)
Layout: Wibke Pörschke
Die Artikel sind mit Namenskürzeln versehen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Mitarbeiter.
Dieser Newsletter wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Sachsen-Anhalt herausgegeben. Er darf
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Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union