Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV
Market, Juni bis Juli 2015
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
NetConnect Germany im Überblick
Firmierung
NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Shareholder Open Grid Europe GmbH 35%, bayernets GmbH 18%,
Thyssengas GmbH 17%, Fluxys TENP GmbH 10%,
GRTgaz Deutschland GmbH 10%, terranets bw GmbH 10%,
Sitz
Geschäftsführung
Geschäftsaufnahme
Anzahl Mitarbeiter
Kerngeschäft
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
Ratingen
Dr. Thomas Becker, Torsten Frank
01. Oktober 2008
ca. 55 (Anfang 2015)
• Regelenergiemanagement
• Bilanzkreismanagement
• Bereitstellung und Betrieb des VHP „NCG“
2
Ihre Ansprechpartner im Bereich Market
 Leitung


 Hotline Market
Markus Sammut
 [email protected]
 Referenten Market


 +49 (0)2102 59796 780
 [email protected]
 Referenten Kundenbeziehungen



Stephan Alaerds
 +49 (0)2102 / 59796 - 36
 [email protected]



Julia Friedersdorf
 +49 (0)2102 / 59796 - 69
 [email protected]



Jan Albin
 +49 (0)2102 / 59796 - 50
 [email protected]



Monika Ikemann
 +49 (0)2102 / 59796 - 65
 [email protected]



Ina Domin
 +49 (0)2102 / 59796 - 18
 [email protected]



Galina Schreiner
 +49 (0)2102 / 59796 - 85
 [email protected]



Claudia Hesse
 +49 (0)2102 / 59796 - 51
 [email protected]



Carolin Tuppat
 +49 (0)2102 / 59796 - 32
 [email protected]



Michael Kutz
 +49 (0)2102 / 59796 - 44
 [email protected]



Pascal Tagaz
 +49 (0)2102 / 59796 - 54
 [email protected]
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
 Referenten Datenanalyse


Dmitriy Mangul
 [email protected]


Dr. Claus-Michael Scheyda
 [email protected]
3
Agenda
1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
2. Weitere Neuerungen im Überblick
3. Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren
4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
4
Agenda
1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
2. Weitere Neuerungen im Überblick
3. Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren
4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
5
Wegfall der Deklarationen für (Bio-)ENTRY/EXIT
• Wegfall der Deklarationen für die Zeitreihentypen:
 EntrySo
 Entry Biogas physisch
 Entry Wasserstoff physisch
 ExitSo
• Deklarationslisten für Monate beginnend mit Oktober 2015 dürfen
keine Deklarationen für obige Zeitreihen mehr beinhalten
• Allokationen für EntrySo, bzw. ExitSo dürfen unvollständige
Tagesreihen beinhalten (z.B. 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr)
• Anpassung der Transparenzliste notwendig
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
6
RLM MMMA  Differenzmengenabrechnung (1/2)
• RLM Allokation an M+12WT (korrigierte RLM-Allokation)
• Zwei Allokationen je NB/BK-Kombination (auch bei Biogas-BK):
1. Ersatzwertkorrigierte Allokation
2. Ersatzwert- und brennwertkorrigierte Allokation
• Erhält der MGV keine mit Abrechnungsbrennwert umgewertete
Allokation (2.) oder gar keine M+12-Meldung, so wird der Wert aus (1.)
oder der Wert aus der D+1-Meldung für beide Werte verwendet
• Abrechnung des Unterschiedes zwischen den beiden Allokationen zum
Differenzmengenpreis zwischen BKV und MGV
• Anschließend führen BKV Abrechnung mit den betroffenen TK durch
• Somit  Wegfall der heutigen RLM Mehr-/Mindermengenabrechnung
 Brennwertkorrektur wird bilanzierungsrelevant
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
7
RLM MMMA  Differenzmengenabrechnung (2/2)
• Mehr-/Mindermengen für RLM werden bilanzkreiswirksam:
Aktuell
GaBi 2.0
Abrechnungskette:
MGV ↔ NB ↔ TK
Abrechnungskette:
MGV ↔ BKV ↔ TK
• Preisbestimmung Mehr-/Mindermengen:
Monatsscharfer Preis als Mittelwert
aus den Durchschnittspreisen der
täglichen Ausgleichsenergie-Entgelte
Tagesscharfer Preis als mengengewichteter
Durchschnittspreis der Day-Ahead- und Within-DayVHP-Börsengeschäfte für den jeweiligen Gastag
• Mengenmeldung der Mehr-/Mindermengen:
Aktuell
Ausgestaltung in KoV
RLM-Mehr-/Mindermengenmeldung
per SSQNOT von NB an MGV
NB sendet an M+12 zwei RLM-Mengenmeldungen:
1. Ersatzwert- und Brennwertkorrigiert
2. Nur Ersatzwertkorrigiert
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
8
Abgeleitete Verwendung der RLM-Allokationen
Umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert (X6G):
• Netzkontokennzahlen
• NKSALD und NETZKONTO0
• Netzkontoabrechnung (bis Gastag 30.09.2016)
• NETZKONTO0
Umgewertet mit Abrechnungsbrennwert (X7G):
• Netzkontokennzahlen
• NETZKONTO1, NETZKONTO2, NETZSALDO1, NETZSALDO2
• Netzkontoabrechnung (ab Gastag 1.10.2016)
• NETZKONTO1
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
9
Änderungen bei Clearing von RLM-Allokationen
• (BKV/Netzbetreiber) Clearing
• Jedes Clearing muss immer beide Werte beinhalten:
• ALOCAT X6G umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert
• ALOCAT X7G umgewertet mit Abrechnungsbrennwert
• Gleiche Clearingnummer in beiden ALOCATs
• Fehlt eine der beiden ALOCATs wird kein Clearing durchgeführt
• Netzbetreiber-Clearing
• Regelfall: Clearing in Absprache mit dem BKV und BKV-Clearingnummer
• Bei nicht-übermittlung einer Clearingnummer vom BKV an den NB,
kann der NB eine NB-Clearingnummer im Portal beantragen
• Unterschiede zwischen NB-Clearingwert und endgültigem (oder
korrigiertem) Wert werden dem BKV zum Differenzmengenpreis
abgerechnet
• Härtefall-Clearingprozess analog dem NB-Clearing
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
10
Klarstellende Regelungen zu Netzbetreibern
in der Marktgebietsüberlappung
• Bisherige Definition wurde innerhalb des Hauptteils der KoV und im
Leitfaden Bilanzkreismanagement konkretisiert
• Keine vollständige Änderung der bisherigen Definition
• Aufnahme der Definition in den Hauptteil der KoV
• KoV VIII Definition
• MGÜ liegt vor, wenn strömungsmechanische Möglichkeit besteht,
Gasmengen aus verschiedenen Marktgebieten zu beziehen
• Möglichkeit muss nicht aktiv genutzt werden
• MGÜ besteht auch, wenn obige Bedingung nur auf ein Teilnetz zutrifft
• Wenn ein vorgelagertes Netz als Netz in der MGÜ gilt, so gilt auch ein
nachgelagertes Netz als in der MGÜ liegend
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
11
Agenda
1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
2. Weitere Neuerungen im Überblick
3. Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren
4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
12
Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (1/3)
• Anpassung des Zielmodell zur Regelenergiebeschaffung (zum 1.10.2015)
• Stärkerer Fokus auf Börsenbeschaffung
• Beschaffungsplattform der MGV nur noch für lokalen Bedarf und Langfristlose
• Änderung des MOL Rangs von 2 auf 3 (standardisierten Kurzfristprodukte) bzw. von 3 auf 4
(standardisierte Langfristprodukte)
• Beibehaltung der MGV-Plattform zur Regelenergiebeschaffung als Interimsmaßnahme
bis 16.04.2019 (Verlängerung bis maximal 16.04.2024 gemäß NC BAL möglich)
• Neues Ausgleichsenergie-Preissystem (zum 1.10.2015)
• Wegfall des bisher angewendeten Preiskorbes
• Positiver Ausgleichsenergiepreis:
höherer Preis „höchster RE-Einkaufspreis“ oder „Mengengewichteter
Gasdurchschnittspreis +2%“
• Negativer Ausgleichsenergiepreis:
niedrigerer Preis „niedrigster RE-Verkaufspreis“ oder „Mengengewichteter
Gasdurchschnittspreis -2%“
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
13
Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (2/3)
Mengengewichteter
Gasdurchschnittspreis
positiver AE-Preis
•
•
Preis
Niedrigster Preis der
RE-Verkaufsgeschäfte
Zeit
Regelenergie-Einkauf (MGV)
Regelenergie-Verkauf (MGV)
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
Möglicher AE Preis
Höchster Preis der
RE-Kaufgeschäfte
NC BAL erlaubt sog. „Kleine Anpassung“;
Beschluss der BNetzA: ±2 %
Ende des
Gastages
negativer AE-Preis
14
Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (3/3)
• Zwei Umlagekonten für Kosten und Erlösen getrennt nach Verursachung
durch RLM- und SLP-Ausspeisestellen (zum 1.10.2015)
• Getrennte Bilanzierungsumlagen (und Umlagekonten) für SLP und RLM
• Bilanzierungsumlagen werden auf bilanzrelevante Ausspeisemengen für SLP und RLM
Zeitreihen von BKV gezahlt
• Gleichbehandlung aller RLM-Fallgruppen in Bezug auf die Umlage
• Dauer der Umlageperiode ab 10/2016  Ein Gaswirtschaftsjahr
• Verkürzung der Nominierungsfrist am VHP (zum 1.10.2015)
• Die Vorlaufzeit für Nominierungen wird auf 30 Minuten zur vollen Stunde verkürzt
(Aktuell Vorlaufzeit von 2 Stunden zu der nächsten vollen Stunde)
• Initiales Matching weiterhin um 14 Uhr des Vortages (D-1)
• Verkürzung betrifft ausschließlich den virtuellen Handel und hat keine Auswirkungen
auf Nominierung physischer Punkte
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
15
Veröffentlichungspflichten des MGV
• Ausgleichsenergieentgelte:
• Unverzüglich nach jedem Handelsgeschäft die Entwicklung des Grenzankaufsbzw. -verkaufspreises (inkl. aller zugehöriger Daten)
• Stündlich aktualisiert die voraussichtlichen Ausgleichsenergieentgelte
• Rückwirkend auf täglicher Basis für 12 Monate die finalen
Ausgleichsenergieentgelte
• Untertägige Anreize:
• Flexibilitätsregelenergiemengen und zugehöriger Kosten/Erlöse
• Täglich: Flexibilitätskostenbeitrag
• Regelenergie:
• Täglich und rückwirkend für 12 Monate interner und externer Regelenergieeinsatz
inkl. Details (MOL Rang, Preise, Mengen etc.)
• Bilanzierungskonten:
• Monatliche Kontostände und Kosten/Erlöse
• Bilanzierungsumlagehöhe
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
16
Agenda
1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
2. Weitere Neuerungen im Überblick
3. Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren
4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
17
Exkurs: Aktuell gültige SLP MMM-Verfahren
Verfahrenswahl abhängig vom Ableseverfahren und der Verfügbarkeit von Einzelallokationsdaten
Rollierendes Verfahren
Aggregiertes jährliches Abgrenzungsverfahren
Aggregiertes monatliches Abgrenzungsverfahren
Einzelkundenscharfes monatliches Abgrenzungsverfahren
Aggregiertes Stichtagsverfahren
Einzelkundenscharfes Stichtagsverfahren
Hinweis: Gegenüber dem MGV erfolgt grundsätzlich eine aggregierte Abrechnung
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
18
Eckpunkte des neuen Verfahrens
Lieferstellenscharfes,
rollierendes Verfahren als
einziges gültiges MMMAbrechnungsverfahren
Bisherige MMMAbrechnungsverfahren
werden vollständig
abgelöst
Stichtags- und rollierende
Ablesung weiterhin
möglich
Abrechnungsverfahren
ist unabhängig vom
Ableseverfahren
Zielverfahren
MGV erhält grundsätzlich
12 Mengenmeldungen
Netznutzungsabrechnung
ist Auslöser für Mehr-/
Mindermengenabrechnung
Anwendung des neuen
Verfahrens ab initialem
Rechnungsstellungsdatum
01.04.2016
Korrekturen von MMM
mit initialer Rechnungsstellung vor 01.04.2016
im Altverfahren
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
19
Umgang mit Allokationsersatzwerten
Bisherige Regelung
Regelung gemäß Zielverfahren
• Sofern Allokation des NB ausbleibt
bzw. nicht fristgerecht erfolgt,
bildet MGV bilanzkreisscharfe
Ersatzwerte
• Sofern Allokation des NB ausbleibt bzw.
nicht fristgerecht erfolgt, bildet MGV
bilanzkreisscharfe Ersatzwerte
• NB übernimmt Ersatzwert in sein
System
• Ersatzwert muss durch NB
lieferstellenscharf aufgeteilt werden:
• Berechnung Ersatzwertfaktor:
𝐸𝑟𝑠𝑎𝑡𝑧𝑤𝑒𝑟𝑡𝑓𝑎𝑘𝑡𝑜𝑟 𝐵𝐾, 𝐷 =
𝐴𝑙𝑙𝑜𝑘𝑎𝑡𝑖𝑜𝑛𝑠𝑒𝑟𝑠𝑎𝑡𝑧𝑤𝑒𝑟𝑡 𝐵𝐾,𝐷
𝐴𝑙𝑙𝑜𝑘𝑎𝑡𝑖𝑜𝑛 𝐵𝐾,𝐷
• Berechnung der neuen bilanzierten
Menge:
𝑏𝑖𝑙𝑎𝑛𝑧𝑖𝑒𝑟𝑡𝑒 𝑀𝑒𝑛𝑔𝑒 𝑛𝑒𝑢 𝐿𝑆
𝐸𝑟𝑠𝑎𝑡𝑧𝑤𝑒𝑟𝑡𝑓𝑎𝑘𝑡𝑜𝑟 𝐵𝐾, 𝐷
=
𝑏𝑖𝑙𝑎𝑛𝑧𝑖𝑒𝑟𝑡𝑒 𝑀𝑒𝑛𝑔𝑒 𝑎𝑙𝑡 𝐿𝑆, 𝐷
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
20
Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (1/2)
• Berechnung der MMM je Lieferstelle:
• Bilanzierte Menge - Entnahmemenge =
lieferstellenscharfe Mehr-/Mindermenge
• Maßgebliche Zeiträume zur Ermittlung:
• Maßgeblicher Zeitraum für Ermittlung der Entnahmemenge ist der
Netznutzungszeitraum
• Maßgeblicher Zeitraum für Ermittlung der bilanzierten Menge ist der
zugehörige Bilanzierungszeitraum
• Mehr-/Mindermengenzeitraum
• Frühester Starttermin und spätester Endtermin der beiden Zeiträume
„Bilanzierungszeitraum“ und „Netznutzungszeitraum“
• Asynchrone Zeiträume werden berücksichtigt
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
21
Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (2/2)
• Fall 1: Synchrone Zeiträume
• Fall 2: Asynchrone Zeiträume
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
22
Mehr-/Mindermengenpreise (1/2)
• Unabhängig von der Länge des Abrechnungszeitraumes wird der
„12-Monats-MMM-Preis“ angewendet
• Preis wird vom MGV berechnet und bundesweit einheitlich bis
M+15WT* veröffentlicht ( Änderungen der Preisgrunddaten
werden bis M+10WT berücksichtigt)
Ermittlung
und
Veröffentlichung
Ermittlung
und
Veröffentlichung
am
am10.
15WT
WTim
imKalkulationsmonat
Kalkulationsmonat
Berechnung des Mehr-/Mindermengenpreises für den Anwendungsmonat: arithmetisches Mittel
Apr 16 Mai 16 Jun 16
Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17
Anwendungsmonat
• Veröffentlichung mit 6 Nachkommastellen in €/kWh
• Basis für SLP MMM Preise  Tägliche Differenzmengenpreise je MG
• Preis für Mehrmengen und Mindermengen ist symmetrisch
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
*Aktueller
Diskussionsstand
23
Mehr-/Mindermengenpreise (2/2)
Preisgrundlage Mehr-/Mindermengenpreis (ab 01.10.2015):
1. Bildung des „Marktgebiets-Monatsdurchschnittspreises“ anhand der
täglichen Differenzmengenpreisen (= täglicher mengengewichteter
Gasdurchschnittspreis)
2. Bildung des „Monatsdurchschnittspreises“ als arithmetisches Mittel
der beiden „Marktgebiets-Monatsdurchschnittspreise“
3. Berechnung des „Mehr-/Mindermengenpreises“ als arithmetisches
Mittel der letzten 12 „Monatsdurchschnittspreise“
4. Für Monate ohne Differenzmengenpreise (vor 10/2015) werden die
monatlichen RLM-Mehr-/Mindermengenpreise zur
Durchschnittsbildung nach Ziff. 3. herangezogen
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
24
MMMA zwischen NB und LF (1/2)
Übermittlung der angeforderten
Allokationsliste (für alle Lieferstellen, die dem LF
in dem Liefermonat zugeordnet sind).
Übermittlung erfolgt
monatlich im dritten Monat
nach Liefermonat und vor
Versand der MMMA
Lieferant
Netzbetreiber
Anforderung der lieferstellenscharfen
Allokationsliste (tages- & lieferstellenscharfe
Aufstellung der Mengen) sofern gewünscht.
Allokationsliste für die Zukunft kann frühestens ab
dem aktuellen Liefermonat abonniert werden
Allokationsliste für die
Zukunft kann frühestens ab
dem aktuellen Liefermonat
abonniert werden
10 WT vor Übermittlung der
MMMA
Übermittlung der bilanzierten Menge durch den
NB (sofern Bilanzierung stattgefunden hat)
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
25
MMMA zwischen NB und LF (2/2)
In M+3M
Unverzüglich, spätestens 10
WT nach Übermittlung der
bilanzierten Menge
Übermittlung der Rechnung/ Gutschrift durch
den NB
Unverzüglich
Lieferant
Netzbetreiber
Erstellung der lieferstellenscharfen Mehr-/
Mindermengenabrechnung durch den NB auf
Basis der ermittelten und ausgetauschten Werte
Prüfung der MMMA durch den LF
Unverzüglich, spätestens 10
WT nach Rechnungseingang
Übermittlung (Nicht-) Zahlungsavis durch den LF
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
26
MMMA zwischen MGV und NB (1/2)
• NB meldet dem MGV initial und bei Änderung das Ableseverfahren
(ggf. inkl. Stichtag)
• SLP Mehr-/Mindermengenmeldung und -abrechnung erfolgt
aggregiert
• Mengenmeldung (und Abrechnung) erfolgt monatlich
• Rollierende Ablesung führt zu monatlichen Mengenmeldungen ggü. dem MGV
Mengenmeldung ungleich Null führt zur monatlichen Abrechnung
• Stichtagsablesung führt zu monatlicher Mengenmeldung ggü. dem MGV
Mengenmeldung ungleich Null führt zur monatlicher Abrechnung
• Meldung erfolgt im dritten Monat nach Ende des Monats,
in dem der Mehr-/Mindermengenzeitraum endet
 Frühestens nach Ablauf von M+2M, spätestens M+3M
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
27
MMMA zwischen MGV und NB (2/2)
• MGV kann zur Plausibilisierung der Mengenmeldung
lieferstellenscharfe Aufstellung der Allokations- und
Verbrauchsdaten fordern  Prüfroutine des MGV wird veröffentlicht
• MMM-Abrechnung wird durch NB erstellt (Rechnung/ Gutschrift) 
Frist: 10 Werktage nach Übermittlung der Mengenmeldung
• Abrechnung erfolgt zunächst in Papierform, eine elektronische
Abrechnung wird angestrebt
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
28
Übergangsszenarien
– Allgemeines
• Bisherige MMMA-Verfahren müssen vor dem 01.04.2016 beendet
sein
• Ab dem 01.04.2016 dürfen MMM nur noch nach den neuen
Prozessen abgerechnet werden (unabhängig vom Leistungszeitraum!)
• Ausnahme  Korrekturen von Mehr-/Mindermengen-abrechnungen,
deren initiale Rechnungsstellung vor dem 01.04.2016 erfolgte
• NB müssen den MGV schriftlich und vor Umstellung über den
Umstellungszeitpunkt informieren
• Umstellungszeitpunkt muss so gewählt werden, dass MMM nach
dem Altverfahren bis zum 31.03.2016 abgerechnet werden
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
29
Exkurs: Potenzielle Fehlerfälle
NB rechnet MMM mit LF vor
dem 01.04.2016 ab, nicht
aber mit dem MGV
NB rechnet MMM mit MGV
vor dem 01.04.2016 ab, nicht
aber mit den LF
NB sendet SSQNOT vor dem
01.04.2016, nicht aber die
Rechnung
MMM erscheint/ist
unplausibel und wird vor dem
01.04.2016 nicht abgerechnet
NB sendet SSQNOT vor dem
01.04.2016, MGV sendet aber
keine Gutschrift
NB beendet das Altverfahren
nicht fristgerecht
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
NB rechnet MMM nicht mit
allen LF vor dem 01.04.2016
ab
Weitere Fehlerfälle?
30
Monatsverfahren
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten
erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den
Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
2014
…
Dez
2015 2016
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Übergangszeitraum
Abrechnung LZ Dezember
2014 nach Altverfahren
Wichtig: Ab dem
LZ Januar 2016 erwartet
der MGV monatliche
Mengenmeldungen
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
Abrechnung LZ Januar 2016
nach Zielverfahren
Abrechnung der einzelnen
Monate des Übergangszeitraumes nach Zielverfahren
31
Mengenabgrenzung je Lieferstelle
- Beispiel Turnus Januar
• NB mit Monatsverfahren und Umstellungszeitpunkt 01.01.2015
•
•
Netznutzungsmengen werden zum 31.12.2014 abgegrenzt
Mengen bis einschließlich 31.12.2014 gehen in MMMA nach Altverfahren
• Durch Abgrenzung des Turnus zum 31.12.2014 entsteht ein
Übergangszeitraum je Lieferstelle vom 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt
der Turnusablesung (z.B. 24.01.2015)
• Rumpfabrechnung beinhaltet Mengen vom 01.01.2015 bis zum
24.01.2015
• Der folgende Turnus endet am 24.01.2016
•
Abrechnung erfolgt im April 2016 nach Zielverfahren und beinhaltet Mengen vom
24.01.2015 bis zum 24.01.2016
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
32
Jährliches Abgrenzungsverfahren (1/2)
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten
erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den
Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
2015
…
Dez
2016 2017
Übergangszeitraum
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Abrechnung Kalenderjahr
2015 nach Altverfahren
Wichtig: Ab dem
LZ Januar 2016 erwartet
der MGV monatliche
Mengenmeldungen
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
Dez
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
…
Abrechnung LZ Januar 2017
nach Zielverfahren
Abrechnung der einzelnen
Monate des Übergangszeitraumes nach Zielverfahren
jeweils an M+3M
33
Jährliches Abgrenzungsverfahren (2/2)
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten
erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den
Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
2015
2016 2017
Übergangszeitraum 1
…
Okt
Nov
Dez
Übergangszeitraum 2
Jan
Feb
Abrechnung GWJ
2014/2015 nach
Altverfahren
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Abrechnung des
Übergangszeitraumes
10-12/2015 nach Zielverfahren
Wichtig: Ab dem
LZ Januar 2016 erwartet
der MGV monatliche
Mengenmeldungen
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
Nov
Dez
Jan
Feb
Mär
Apr
Abrechnung LZ Oktober
2016 nach Zielverfahren
Abrechnung der einzelnen
Monate des Übergangszeitraumes 2 nach Zielverfahren
jeweils an M+3M
34
Stichtagsverfahren (1/2)
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten
erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den
Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
2015
…
Dez
2016 2017
„Übergangszeitraum“
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Abrechnung
Kalenderjahr 2015
nach Altverfahren
Abrechnung LZ Januar 2016
nach Zielverfahren
Abrechnung LZ Februar
2016 nach Zielverfahren
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
Jul
Aug
Sep
Okt
„…“
Nov
Dez
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
…
Abrechnung LZ Dezember
2016 nach Zielverfahren
Abrechnung LZ November
2016 nach Zielverfahren
Wichtig: Ab dem
LZ Januar 2016 erwartet
der MGV monatliche
Mengenmeldungen
35
Stichtagsverfahren (2/2)
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten
erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den
Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
2016
2015
…
Okt
Nov
Dez
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
2017
Jan
Feb
Mär
Apr
Übergangszeitraum 1
Abrechnung GWJ
2014/2015 nach
Altverfahren
Abrechnung des
Übergangszeitraumes
10-12/2015 nach Zielverfahren
Abrechnung LZ Januar 2016
nach Zielverfahren
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
Wichtig: Ab dem
LZ Januar 2016 erwartet
der MGV monatliche
Mengenmeldungen
36
Rollierendes Verfahren
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten
erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den
Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
2015
…
Okt
Nov
Dez
2016
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Abrechnung LZ Dezember 2015
nach Altverfahren
Abrechnung LZ Januar 2016
nach Zielverfahren
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
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Auswirkungen auf die monatliche NKA
– Netzbetreiber mit Stichtagsablesung
Eingang SSQNOT
(Dezember 2016)
Stichtag
Jan
2016
Feb
Mrz
Apr
Mai
NKA für
Jan 2016:
230.830 €
v
Dez
Jan
2017
Feb
Mrz
Apr
Gutschrift des
gezahlten
Abschlags
• Netzbetreiber wendet Stichtagsablesung (31.12) an
• Monatliche Netzkontenabrechnung für Januar 2016 erfolgt im April 2016
• Eingang der SSQNOT für den Januar 2016 im April 2016, aber: hier nur
Lieferantenwechsel bzw. Ein-/ Umzüge erfasst
• Eingang der SSQNOT für den Dezember 2016 im März 2017. Hier: Mengen
aufgrund der Stichtagsablesung erfasst
• Gutschrifterstellung seitens NCG in Höhe der geleisteten Abschlagszahlung
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Auswirkungen auf die monatliche NKA
– Netzbetreiber mit rollierender Ablesung
Eingänge SSQNOT
Jan
2016
•
•
•
•
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
NKA für
Jan 2016: Je 1/12 Gutschrift des
230.830 € gezahlten Abschlags
Sep
Okt
Nov
Dez
Jan
Feb
Mär
Apr
2017
Netzbetreiber wendet rollierende Ablesung an
Monatliche Netzkontenabrechnung für Januar 2016 erfolgt im April 2016
Eingang der SSQNOT für den Januar 2016 im April 2016
Gutschrifterstellung seitens NCG in Höhe von jeweils 1/12 der geleisteten
Abschlagszahlung auf die nächsten 12 Monate
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
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Auswirkungen auf das Anreizsystem (1/2)
Systematik
• Pönalsystem bleibt bestehen
• Im Falle von fehlenden SSQNOT-Meldungen wird durch MGV nach
Fristablauf Abrechnung erstellt. Abrechnung stellt Pönalzahlung dar
und erfolgt unabhängig davon, ob es sich um eine Mehr- oder
Mindermenge handelt
Pönalhöhe
• Abhängig von Größe der Ausspeiseallokation des Vor(kalender)jahres
und dem Zeitraum des Verzugs der Meldung
• Klein: SLP-Allokation < 200 Mio. kWh  Initial: 100 € Wiederkehrend: 600 €
• Mittel: SLP-Allokation < 5.000 Mio. kWh  Initial: 1.000 € Wiederkehrend: 6.000 €
• Groß: SLP-Allokation ≥ 5.000 Mio. kWh  Initial: 2.000 € Wiederkehrend: 12.000 €
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Auswirkungen auf das Anreizsystem (2/2)
Erste Pönalisierung im Zielverfahren
• Januar 2016
• SSQNOT für den LZ Januar 2016 muss im April 2016 beim MGV
eingehen
• Erfolgt bis M+5M+1WT (hier: 02.07.2016) kein Versand der SSQNOT
erfolgt die Pönalisierung
Pönalisierung der Rumpfzeiträume
• Die Rumpfzeiträume müssen (z.T.) spätestens bis zum 30.06.2016
(hier: M+3M)an den MGV gesendet werden
• Erfolgt auch bis M+5M+1WT (hier: 02.09.2016) kein Versand der
SSQNOT erfolgt die Pönalisierung
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
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Agenda
1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
2. Weitere Neuerungen im Überblick
3. Neues SLP Mehr-/Mindermengenverfahren
4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0
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Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (1/3)
• Fallgruppen RLM
• Beschränkung auf zwei RLM Zeitreihentypen
• RLMmT
• RLMoT
• RLMmT wird grundsätzlich als Standard für alle Entnahmestellen
(zum 1.10.2016 werden alle Entnahmestellen auf RLMmT umgestellt)
• RLMoT auf Wunsch des BKV/TK
• RLMNEV ohne Sonderrechte; keine eigene Zeitreihe
• Fallgruppenwechsel (01.08.2016)
• Keine Einbeziehung des MGV mehr notwendig
• Prozessabwicklung direkt zwischen NB und TK/BKV
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Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (2/3)
• Einführung von untertägigen Verpflichtungen
• Anreizsystem für Händler: Einspeisungen und Ausspeisungen sollen untertägig im
Gleichgewicht sein
• Bei gegenläufigem RE-Einsatz (Ankauf und Verkauf) an einem Tag wird im Falle von
Toleranzüberschreitungen Flexibilitätskostenbeitrag erhoben
• Flexibilitätskostenbeitrag [€/MWh] = ½ x Preisspread (Ankauf - Verkauf)
• Informationsbereitstellung bei RLM-Entnahmestellen
• Netzkodex fordert mindestens zwei untertägige RLM Datenbereitstellungen
• Zweifach untertägige Bereitstellungen von vorläufigen RLM-Daten:
• Daten von 06:00-12:00 Uhr bis 15:00 Uhr an MGV; bis 16:00 Uhr an BKV
• Daten von 06:00-15:00 Uhr bis 18:00 Uhr an MGV; bis 19:00 Uhr an BKV
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Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (3/3)
• Anreizmechanismus SLP-Prognosegenauigkeit
(Netzkontenabrechnung auf Tagesbasis)
• Umstellung der Netzkontenabrechnung von monatlicher auf tägliche Systematik
• Tägliche Gegenüberstellung des täglichen Netzkontosaldos 1 (unter
Berücksichtigung der RLM-Differenzmengen) und der täglichen SLP-Ausspeisungen
• Bei Überschreitungen eines noch zu definierenden Schwellenwertes:
• Unterspeisungen  Abschlagszahlung des NB an den MGV
• Überspeisungen  Abschlagsgutschrift für den NB
• Weiterhin keine Pönale:
Erstattung bei Vorliegen der relevanten SLP Mehr-/Mindermengenabrechnung
• „Abrechnung“ wird monatlich rückwirkend durchgeführt
• Meldesystem an die Bundesnetzagentur sowie Veröffentlichungssystematik
bleiben vom Grundsatz aber mit Anpassungen erhalten
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Backup
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Abgeleitete Verwendung der RLM-Allokationen
mit Bilanzierungsbrennwert
• Ausgleichsenergie
• BKSALD, BKSALDNACH
• Netzkontokennzahlen
• NKSALD und NETZKONTO0
• Netzkontoabrechnung (bis Gastag 30.09.2016)
• NETZKONTO0
• Strukturierungsbeitrag (bis Gastag 30.09.2016)
• BKTOL, BKTOLNACH, BKTOLUEBER, UETOL, UETOLNACH
• Untertägige Verpflichtungen (ab Gastag 1.10.2016)
• BKTOL, BKTOLNACH, BKTOLUEBER, UETOL, UETOLNACH, BKKUM,
BKKUMÜBER, BKKUMNACH, BKFLEX, BKFLEXNACH
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Abgeleitete Verwendung der RLM-Allokationen
mit Abrechnungsbrennwert
• Differenzmengenabrechnung • Konvertierung
• BKRLMDIF, BKRLMDIFÜBER,
BKRLMDIFNACH
• Bilanzkreissaldo
• Keine ZRT für Erdgas-BK in KoV 8
BIOSALD, BIOSALDNACH
• HSALD, LSALD, KONVHL, KONVLH,
BIOKONVHL, BIOKONVLH
• Netzkontokennzahlen
• NETZKONTO1, NETZKONTO2,
NETZSALDO1, NETZSALDO2
• Biogas-Abrechnungszeitreihen • Netzkontoabrechnung
(ab Gastag 1.10.2016)
• BIOABRSALD, BIOFLEX,
BIOFLEXMAX, BIOFLEXSALD,
BIOUEBERTR
• NETZKONTO1
• Umlage
• RLMUMLÜBER
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