Druchgriffsrecht des Bundes BMI

23. Fachtagung des FLGÖ Steiermark
3. November 2015
Grosinger
BM.I
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Bundesverfassungsgesetz über die
Unterbringung und Aufteilung von hilfsund schutzbedürftigen Fremden
„Durchgriffsrecht des Bundes“
BM.I
Workshop (17. – 18. Aug. 2015)
2
Gesetzliche Grundlagen
•
Bundesverfassungsgesetz über die
Unterbringung
und
Aufteilung
von
•
Verordnung der Bundesregierung
zur Feststellung des Bedarfs an der
hilfs- und schutzbedürftigen Fremden
Bereithaltung
(BGBl. I Nr. 120/2015)
Unterbringung
von
von
Plätzen
zur
hilfs-
und
schutzbedürftigen Fremden durch die
Gemeinden (BGBl. II Nr. 290/2015)
Geltungsdauer: 1. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2018
BM.I
Workshop (17. – 18. Aug. 2015)
3
Inhalte
•
Festlegung des Bezirks- und Gemeinderichtwert von 1,5%  Möglichkeit der
Festlegung höherer/geringerer Richtwerte durch VO, dann Stellungsnahmemöglichkeit
der Länder sowie des Städte- und Gemeindebundes
•
Punktuelle Durchbrechung der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung durch Art. 3
 Bescheidmäßige Anordnung der Nutzung und des Umbaus von Bauwerken oder des
Aufstellens beweglicher Wohneinheiten auf Grundstücken ohne vorheriges Verfahren
durch Bundesminister für Inneres
•
Bescheid ersetzt die nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften vorgesehenen
Bewilligungen, Genehmigungen oder Anzeigen
BM.I
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Voraussetzungen Bescheiderlassung
• Landesquote und Bezirksrichtwerte werden nicht erfüllt
• Landesrichtwert  Durchschnittliche Quotenerfüllung des Vormonats (Quote der GVV)
• Bezirksrichtwert  1,5% der Wohnbevölkerung
Keine Berücksichtigung von nicht angemessenen Wohnraum und nicht winterfesten Quartieren
(Stichwort: Zelte)
• Gemeinde, Abwägung mehr als 2000 Einwohner vor kleinerer
Gemeinde; Nichterfüller- vor Erfüllergemeinden
• Bauwerk oder Grundstück im Eigentum des Bundes oder zu
dessen Verfügung
• Interessen der Sicherheit, Gesundheit und des Umweltschutzes
stehen nicht entgegen
BM.I
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Praktischer Ablauf
BM.I
1
Prüfung der Voraussetzungen
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Verständigung des Bürgermeisters und der BezVwB
3
Erlassung des vorläufigen Bescheides gegenüber dem
Grundstückseigentümer und Kundmachung
4
Amtswegiges Prüfverfahren der BezVwB
5
Stellungnahme der BezVwB an BMI
6
Erlassung des endgültigen Bescheides gegenüber
dem Grundstückseigentümer und Kundmachung
6
Prüfung durch die BezVwB
• Amtswegiges Konzentriertes Verfahren hinsichtlich:
• Festigkeit, Brandschutz, Hygiene, Nutzungssicherheit
und
• Umweltverträglichkeit.
• Ergebnis:
• Die vom BMI ergriffenen Maßnahmen entsprechen den
sich daraus ergebenden Anforderungen, keine
Stellungnahme notwendig.
• Anderenfalls Stellungnahme ans BMI mit Benennung
der zum Schutz dieser Rechtsgüter erforderlichen
Maßnahmen.
BM.I
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Neuer Bescheid des BMI
•
•
•
•
Voraussetzung:
Stellungnahme sieht notwendige Maßnahmen vor.
Neuer Bescheid des BMI:
Festlegung welche Maßnahmen umzusetzen sind und
Begründung welche im Hinblick auf Nutzungsdauer und
Verwendungszweck nicht umzusetzen sind.
• Rechtsmittel zulässig, aber keine aufschiebende
Wirkung.
• Bescheid ist aufzuheben, wenn Landesquote und
Bezirksrichtwert erfüllt und kein weiterer Bedarf
absehbar (gilt auch für den vorläufigen Bescheid).
BM.I
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Herzlichen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
BM.I
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