23. Fachtagung des FLGÖ Steiermark 3. November 2015 Grosinger BM.I 1 Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfsund schutzbedürftigen Fremden „Durchgriffsrecht des Bundes“ BM.I Workshop (17. – 18. Aug. 2015) 2 Gesetzliche Grundlagen • Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von • Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung des Bedarfs an der hilfs- und schutzbedürftigen Fremden Bereithaltung (BGBl. I Nr. 120/2015) Unterbringung von von Plätzen zur hilfs- und schutzbedürftigen Fremden durch die Gemeinden (BGBl. II Nr. 290/2015) Geltungsdauer: 1. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2018 BM.I Workshop (17. – 18. Aug. 2015) 3 Inhalte • Festlegung des Bezirks- und Gemeinderichtwert von 1,5% Möglichkeit der Festlegung höherer/geringerer Richtwerte durch VO, dann Stellungsnahmemöglichkeit der Länder sowie des Städte- und Gemeindebundes • Punktuelle Durchbrechung der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung durch Art. 3 Bescheidmäßige Anordnung der Nutzung und des Umbaus von Bauwerken oder des Aufstellens beweglicher Wohneinheiten auf Grundstücken ohne vorheriges Verfahren durch Bundesminister für Inneres • Bescheid ersetzt die nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Bewilligungen, Genehmigungen oder Anzeigen BM.I 4 Voraussetzungen Bescheiderlassung • Landesquote und Bezirksrichtwerte werden nicht erfüllt • Landesrichtwert Durchschnittliche Quotenerfüllung des Vormonats (Quote der GVV) • Bezirksrichtwert 1,5% der Wohnbevölkerung Keine Berücksichtigung von nicht angemessenen Wohnraum und nicht winterfesten Quartieren (Stichwort: Zelte) • Gemeinde, Abwägung mehr als 2000 Einwohner vor kleinerer Gemeinde; Nichterfüller- vor Erfüllergemeinden • Bauwerk oder Grundstück im Eigentum des Bundes oder zu dessen Verfügung • Interessen der Sicherheit, Gesundheit und des Umweltschutzes stehen nicht entgegen BM.I 5 Praktischer Ablauf BM.I 1 Prüfung der Voraussetzungen 2 Verständigung des Bürgermeisters und der BezVwB 3 Erlassung des vorläufigen Bescheides gegenüber dem Grundstückseigentümer und Kundmachung 4 Amtswegiges Prüfverfahren der BezVwB 5 Stellungnahme der BezVwB an BMI 6 Erlassung des endgültigen Bescheides gegenüber dem Grundstückseigentümer und Kundmachung 6 Prüfung durch die BezVwB • Amtswegiges Konzentriertes Verfahren hinsichtlich: • Festigkeit, Brandschutz, Hygiene, Nutzungssicherheit und • Umweltverträglichkeit. • Ergebnis: • Die vom BMI ergriffenen Maßnahmen entsprechen den sich daraus ergebenden Anforderungen, keine Stellungnahme notwendig. • Anderenfalls Stellungnahme ans BMI mit Benennung der zum Schutz dieser Rechtsgüter erforderlichen Maßnahmen. BM.I 7 Neuer Bescheid des BMI • • • • Voraussetzung: Stellungnahme sieht notwendige Maßnahmen vor. Neuer Bescheid des BMI: Festlegung welche Maßnahmen umzusetzen sind und Begründung welche im Hinblick auf Nutzungsdauer und Verwendungszweck nicht umzusetzen sind. • Rechtsmittel zulässig, aber keine aufschiebende Wirkung. • Bescheid ist aufzuheben, wenn Landesquote und Bezirksrichtwert erfüllt und kein weiterer Bedarf absehbar (gilt auch für den vorläufigen Bescheid). BM.I 8 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! BM.I 9
© Copyright 2024 ExpyDoc