Stadtschulrat für Wien " Die Aufgabe der Schulbehörde im Rechtsschutz “ Dr. Arno Langmeier, Abteilungsleiter Rechtsabteilung Stadtschulrat für Wien A. Langmeier 1 Einleitung Rechtsschutz durch Schulbehörde Rechtssicherheit an Schulen oder nur unnötige Bürokratie? Artikel 18 B-VG: "Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grundlage der Gesetze ausgeübt werden.“ Schulbehörde überwacht die Einhaltung der schulrechtlichen Vorschriften im Schulbereich o A. Langmeier 2 Rolle der Schulbehörde beim Rechtsschutz Rechtsmittel Lediglich an bedeutsamen Punkten der Bildungslaufbahn o Instanz Schulbehörde entscheidet entweder erstinstanzlich oder nach einem Provisorialverfahren an der Schule (Schulleiter, Prüfungskommission, etc) o A. Langmeier 3 Rolle der Schulbehörde beim Rechtsschutz Beispiele für das Provisorialverfahren: Einstufungs-, Aufnahms- oder Eignungsprüfung nicht bestanden Nichtberechtigung zum Aufsteigen Beispiele für sonstige Verfahren: Ausschluss von der Schule Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Häuslicher Unterricht A. Langmeier 4 Rolle der Schulbehörde beim Rechtsschutz Worauf haben wir zu achten? o Begründung des Bescheids: nachvollziehbar eigenständige Würdigung der Beweismittel Einhaltung der Fristen: alle notwendigen Verfahrensschritte bei der Erledigung der Anträge bzw. Rechtsmittel zügig setzen o A. Langmeier 5 Rolle der Schulbehörde beim Rechtsschutz Abhilfe im Aufsichtsweg o Rechtsmittel wäre möglich gewesen: Kein nachträgliches Berufungsverfahren, vielmehr Nutzung des Aufsichtsrechts o Kein Rechtsmittel möglich: Aufsichtsbeschwerden betreffend die Benotung eines Tests A. Langmeier 6 Rolle der Schulbehörde beim Rechtsschutz Was kann die Schulbehörde tun? o o o Erläuterung der schulrechtlichen Vorschriften durch Erlässe Rechtliche Beratung der Direktoren und der Schulaufsicht durch die Rechtsabteilung Beschwerdemanagement A. Langmeier 7 Rolle der Schulbehörde beim Rechtsschutz Wer hat in der Schulbehörde für den Rechtsschutz zu sorgen? o o Juristen Schulaufsicht (siehe Aufgabenprofil der Schulaufsicht Geschäftszahl: 12.802/3III/A/99 ) A. Langmeier 8 Rolle der Schulbehörde beim Rechtsschutz Beschwerdemanagement o Frühwarnsystem: Einzelfall oder generelles Problem? o Will der Bürger sich beschweren oder ein Rechtsmittel einlegen? o Direkter Klärungsversuch zwischen den Betroffenen? o Rasche Rückmeldung, dass das Anliegen angekommen ist A. Langmeier 9 Und zum Schluss… Danke für Ihre Aufmerksamkeit! A. Langmeier 10
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