Arno Langmaier, Die Aufgabe der Schulbehörde im Rechtsschutz

Stadtschulrat für Wien
" Die Aufgabe der
Schulbehörde im
Rechtsschutz “
Dr. Arno Langmeier,
Abteilungsleiter Rechtsabteilung
Stadtschulrat für Wien
A. Langmeier
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Einleitung
Rechtsschutz durch Schulbehörde
Rechtssicherheit an Schulen oder nur
unnötige Bürokratie?
Artikel 18 B-VG: "Die gesamte
staatliche Verwaltung darf nur auf
Grundlage der Gesetze ausgeübt werden.“
Schulbehörde überwacht die
Einhaltung der schulrechtlichen Vorschriften
im Schulbereich
o
A. Langmeier
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Rolle der Schulbehörde beim
Rechtsschutz
Rechtsmittel
Lediglich an bedeutsamen Punkten der
Bildungslaufbahn
o
Instanz
Schulbehörde entscheidet entweder
erstinstanzlich oder nach einem
Provisorialverfahren an der Schule
(Schulleiter, Prüfungskommission, etc)
o
A. Langmeier
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Rolle der Schulbehörde beim
Rechtsschutz
Beispiele für das Provisorialverfahren:
 Einstufungs-, Aufnahms- oder
Eignungsprüfung nicht bestanden
 Nichtberechtigung zum Aufsteigen
Beispiele für sonstige Verfahren:
 Ausschluss von der Schule
 Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs
 Häuslicher Unterricht
A. Langmeier
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Rolle der Schulbehörde beim
Rechtsschutz
Worauf haben wir zu achten?
o Begründung des Bescheids:
 nachvollziehbar
 eigenständige Würdigung der Beweismittel
Einhaltung der Fristen:
alle notwendigen Verfahrensschritte bei der
Erledigung der Anträge bzw. Rechtsmittel
zügig setzen
o
A. Langmeier
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Rolle der Schulbehörde beim
Rechtsschutz
Abhilfe im Aufsichtsweg
o Rechtsmittel wäre möglich gewesen:
Kein nachträgliches Berufungsverfahren,
vielmehr Nutzung des Aufsichtsrechts
o Kein Rechtsmittel möglich:
Aufsichtsbeschwerden betreffend die
Benotung eines Tests
A. Langmeier
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Rolle der Schulbehörde beim
Rechtsschutz
Was kann die Schulbehörde tun?
o
o
o
Erläuterung der schulrechtlichen
Vorschriften durch Erlässe
Rechtliche Beratung der Direktoren und
der Schulaufsicht durch die
Rechtsabteilung
Beschwerdemanagement
A. Langmeier
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Rolle der Schulbehörde beim
Rechtsschutz
Wer hat in der Schulbehörde für den
Rechtsschutz zu sorgen?
o
o
Juristen
Schulaufsicht (siehe Aufgabenprofil der
Schulaufsicht Geschäftszahl: 12.802/3III/A/99 )
A. Langmeier
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Rolle der Schulbehörde beim
Rechtsschutz
Beschwerdemanagement
o Frühwarnsystem: Einzelfall oder
generelles Problem?
o Will der Bürger sich beschweren oder ein
Rechtsmittel einlegen?
o Direkter Klärungsversuch zwischen den
Betroffenen?
o Rasche Rückmeldung, dass das Anliegen
angekommen ist
A. Langmeier
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Und zum Schluss…
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
A. Langmeier
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