PowerPoint-Präsentation

EU-STRATEGIE 2014-2020
DER STELLENWERT DES ARBEITSSCHUTZES AUS
EUROPÄISCHER UND DEUTSCHER SICHT
Vortrag von Michael Koll
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1. Arbeitsschutzkonferenz Saar
Saarbrücken, 30. September 2015
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Evaluation der EU-Arbeitsschutzrichtlinien
• EU-KOM ist verpflichtet, Arbeitsschutz-RL zu evaluieren
Erste Ergebnisse durch Bericht eines beauftragten Institutes:
• Der OSH-Acquis hat sich grundsätzlich bewährt
• Einige Richtlinien sollen modernisiert werden
• Keine Absenkung des Schutzniveaus
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Evaluation der EU-Arbeitsschutzrichtlinien
• EU-KOM wird Bericht des Auftragnehmers als eine Grundlage für
ihren Evaluationsbericht nutzen
• EU-KOM hat eine Mitteilung für Mitte 2016 angekündigt
• Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begleitet
den Evaluationsprozess
• Grundsatz des BMAS: Keine Absenkung des Schutzniveaus
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Der Strategische Rahmen der EU für Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020
• Der „Strategische Rahmen“ (6. Juni 2014) wird überarbeitet,
sobald die Evaluation abgeschlossen sein wird.
EU-KOM zählt u. a. folgende Erfolge auf:
• Fast alle EU-MS haben eine eigene Arbeitsschutzstrategie
• Zwischen 2007 und 2011 sank die Quote der Arbeitsunfälle EUweit um über 25%
• Effektiver Arbeitsschutz kann Unternehmen ökonomisch nutzen
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Der Strategische Rahmen der EU für Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020
EU-KOM nennt ungelöste Probleme:
• Das Sammeln von statistischen Daten
• Präventionsmaßnahmen in Kleinbetrieben nicht ausreichend
• Es wird eine effektivere Prävention gegen arbeitsbedingte
Erkrankungen benötigt
Arbeitsunfälle EU-weit:
3 Mio. verletzte Menschen, 4.000 Tote
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Der Strategische Rahmen der EU für Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020
EU-KOM nennt zukünftige Herausforderungen:
1. Herausforderung: Die Umsetzung der
Arbeitsschutzbestimmungen in Klein- und Kleinstbetrieben
2. Eine bessere Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen
3. Die Gestaltung des demografischen Wandels
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Schlussfolgerungen des Rates zu Arbeitsschutz
In 2015 wird es zwei Schlussfolgerungen des Rates (lettische und
luxemburgische Präsidentschaft) zum europäischen Arbeitsschutz
geben. Inhalte u. a.:
• KMU sollen bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften
unterstützt werden (z. B. Handlungshilfen, online-tools)
• KMU von mgl. bürokratischen Lasten befreien ohne
Schutzniveau für Beschäftigte zu senken
• Weitere Verbesserungen im europäischen Arbeitsschutz können
und sollten angestrebt werden (z.B. Krebs-RL überarbeiten)
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Der „Strategische Rahmen“ in der Kritik
• Der „Strategische Rahmen“ ist keine vollständige
Arbeitsschutzstrategie (Gesetzesinitiativen fehlen)
• Keine Initiativen zu psycho-sozialen Belastungen oder MSE
• Nähe zu REFIT (Regulatory Fitness and Performance Programme): Forderung nach weiteren Vereinfachungen im
Arbeitsschutz-Acquis vor allem für KMU
BMAS:
Jeder Beschäftigte hat denselben Anspruch auf Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – unabhängig von der Größe
des Unternehmens!
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Aktive Arbeitsschutzpolitik in Deutschland
Psycho-soziale Belastungen
• Koalitionsvertrag: Der Schutz vor negativen psychischen
Belastungen bei der Arbeit wird in den Arbeitsschutzverordnungen verankert
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
• Arbeitsprogramm PSYCHE: Schutz und Stärkung der Gesundheit
bei arbeitsbedingter psychischer Belastung
• „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung bei
psychischen Belastungen“
• Mehr als 450 Aufsichtspersonen geschult
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Aktive Arbeitsschutzpolitik in Deutschland
Änderung der GefStoffV 2015 mit u. a. folgenden Schwerpunkten:
• Vollständige Umstellung auf die EU-CLP-Verordnung und
Umsetzung der RL 2014/27/EU
• Anpassung an die EU-Biozid-VO (Schädlingsbekämpfung)
• Fortentwicklung der Regelungen zur Krebsprävention am
Arbeitsplatz
• Vollständige Implementierung des Risikokonzeptes
• Neugestaltung der Regelungen zu Asbest
• Erleichterungen bei geringer Gefährdung
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Aktive Arbeitsschutzpolitik in Deutschland
Die Änderung der Arbeitsstättenverordnung in 2015 beinhaltet u.
a. folgende Punkte:
• Übernahme der Bildschirmarbeitsverordnung
• Überarbeitung von Begriffsbestimmungen: Arbeitsplatz,
Arbeitsraum, Arbeitsstätte
• Regelung der Telearbeit
• Psychische Belastungen am Arbeitsplatz:
Gefährdungsbeurteilung, Bildschirmarbeit
• Sichtverbindung nach Außen
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Aktive Arbeitsschutzpolitik in Deutschland
BDA-Einwände wurden kurz vor Kabinettbefassung zur Maßgabe
des Bundesrates im Februar 2015 gemacht.
Politische Kompromisse u. a. für:
•
•
•
•
Telearbeitsplätze
Unterweisung, Dokumentation
Begriffsbestimmung „Arbeitsplatz“
Sichtverbindung nach außen
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Aktive Arbeitsschutzpolitik in Deutschland
Produktsicherheitsrecht (Binnenmarkt)
• 5 Binnenmarkt-RLen sind umzusetzen:
Niederspannungs-RL, RL einfache Druckbehälter,
Druckgeräte-RL, ATEX-RL und Aufzugs-RL
• 4 weitere Vorhaben:
Revision der RLen persönliche Schutzausrüstung und
Gasverbrauchseinrichtungen sowie Änderung der
Produktsicherheitsverordnung und neue
Marktüberwachungsverordnung
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Aktive Arbeitsschutzpolitik in Deutschland
Demografischer Wandel und Fachkräfte
• Demografiestrategie der Bundesregierung
• AG „Motiviert, qualifiziert u. gesund arbeiten“ (BMAS, BDA, DGB)
Themen:
• Versorgungskette verbessern: Prävention, Behandlung,
Wiedereingliederung
• Unternehmen und Beschäftigte durch betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz stärken
• Gutes und motivierendes Arbeitsumfeld auch für ältere
Beschäftigte
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Aktive Arbeitsschutzpolitik in Deutschland
Digitalisierung der Arbeitswelt
• Dialogprozess „Arbeiten 4.0“: Wie gestaltet man „Gute Arbeit“ in
der digitalen Arbeitswelt?
• Zeit- und ortsunabhängig Arbeiten, permanente Erreichbarkeit,
Arbeitsverdichtung
• Neue Arbeitsformen eröffnen Spielräume, aber schaffen mgl.
auch neue Gefährdungen
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Vielen Dank für Ihr Interesse!
Michael Koll
Leiter der Unterabteilung „Arbeitsschutz“
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
[email protected]
1. Arbeitsschutzkonferenz Saar
Saarbrücken, 30. September 2015
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