EU-STRATEGIE 2014-2020 DER STELLENWERT DES ARBEITSSCHUTZES AUS EUROPÄISCHER UND DEUTSCHER SICHT Vortrag von Michael Koll Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1. Arbeitsschutzkonferenz Saar Saarbrücken, 30. September 2015 1 Evaluation der EU-Arbeitsschutzrichtlinien • EU-KOM ist verpflichtet, Arbeitsschutz-RL zu evaluieren Erste Ergebnisse durch Bericht eines beauftragten Institutes: • Der OSH-Acquis hat sich grundsätzlich bewährt • Einige Richtlinien sollen modernisiert werden • Keine Absenkung des Schutzniveaus 2 Evaluation der EU-Arbeitsschutzrichtlinien • EU-KOM wird Bericht des Auftragnehmers als eine Grundlage für ihren Evaluationsbericht nutzen • EU-KOM hat eine Mitteilung für Mitte 2016 angekündigt • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begleitet den Evaluationsprozess • Grundsatz des BMAS: Keine Absenkung des Schutzniveaus 3 Der Strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 • Der „Strategische Rahmen“ (6. Juni 2014) wird überarbeitet, sobald die Evaluation abgeschlossen sein wird. EU-KOM zählt u. a. folgende Erfolge auf: • Fast alle EU-MS haben eine eigene Arbeitsschutzstrategie • Zwischen 2007 und 2011 sank die Quote der Arbeitsunfälle EUweit um über 25% • Effektiver Arbeitsschutz kann Unternehmen ökonomisch nutzen 4 Der Strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 EU-KOM nennt ungelöste Probleme: • Das Sammeln von statistischen Daten • Präventionsmaßnahmen in Kleinbetrieben nicht ausreichend • Es wird eine effektivere Prävention gegen arbeitsbedingte Erkrankungen benötigt Arbeitsunfälle EU-weit: 3 Mio. verletzte Menschen, 4.000 Tote 5 Der Strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020 EU-KOM nennt zukünftige Herausforderungen: 1. Herausforderung: Die Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen in Klein- und Kleinstbetrieben 2. Eine bessere Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen 3. Die Gestaltung des demografischen Wandels 6 Schlussfolgerungen des Rates zu Arbeitsschutz In 2015 wird es zwei Schlussfolgerungen des Rates (lettische und luxemburgische Präsidentschaft) zum europäischen Arbeitsschutz geben. Inhalte u. a.: • KMU sollen bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften unterstützt werden (z. B. Handlungshilfen, online-tools) • KMU von mgl. bürokratischen Lasten befreien ohne Schutzniveau für Beschäftigte zu senken • Weitere Verbesserungen im europäischen Arbeitsschutz können und sollten angestrebt werden (z.B. Krebs-RL überarbeiten) 7 Der „Strategische Rahmen“ in der Kritik • Der „Strategische Rahmen“ ist keine vollständige Arbeitsschutzstrategie (Gesetzesinitiativen fehlen) • Keine Initiativen zu psycho-sozialen Belastungen oder MSE • Nähe zu REFIT (Regulatory Fitness and Performance Programme): Forderung nach weiteren Vereinfachungen im Arbeitsschutz-Acquis vor allem für KMU BMAS: Jeder Beschäftigte hat denselben Anspruch auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – unabhängig von der Größe des Unternehmens! 8 Aktive Arbeitsschutzpolitik in Deutschland Psycho-soziale Belastungen • Koalitionsvertrag: Der Schutz vor negativen psychischen Belastungen bei der Arbeit wird in den Arbeitsschutzverordnungen verankert Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie • Arbeitsprogramm PSYCHE: Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung • „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen“ • Mehr als 450 Aufsichtspersonen geschult 9 Aktive Arbeitsschutzpolitik in Deutschland Änderung der GefStoffV 2015 mit u. a. folgenden Schwerpunkten: • Vollständige Umstellung auf die EU-CLP-Verordnung und Umsetzung der RL 2014/27/EU • Anpassung an die EU-Biozid-VO (Schädlingsbekämpfung) • Fortentwicklung der Regelungen zur Krebsprävention am Arbeitsplatz • Vollständige Implementierung des Risikokonzeptes • Neugestaltung der Regelungen zu Asbest • Erleichterungen bei geringer Gefährdung 10 Aktive Arbeitsschutzpolitik in Deutschland Die Änderung der Arbeitsstättenverordnung in 2015 beinhaltet u. a. folgende Punkte: • Übernahme der Bildschirmarbeitsverordnung • Überarbeitung von Begriffsbestimmungen: Arbeitsplatz, Arbeitsraum, Arbeitsstätte • Regelung der Telearbeit • Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilung, Bildschirmarbeit • Sichtverbindung nach Außen 11 Aktive Arbeitsschutzpolitik in Deutschland BDA-Einwände wurden kurz vor Kabinettbefassung zur Maßgabe des Bundesrates im Februar 2015 gemacht. Politische Kompromisse u. a. für: • • • • Telearbeitsplätze Unterweisung, Dokumentation Begriffsbestimmung „Arbeitsplatz“ Sichtverbindung nach außen 12 Aktive Arbeitsschutzpolitik in Deutschland Produktsicherheitsrecht (Binnenmarkt) • 5 Binnenmarkt-RLen sind umzusetzen: Niederspannungs-RL, RL einfache Druckbehälter, Druckgeräte-RL, ATEX-RL und Aufzugs-RL • 4 weitere Vorhaben: Revision der RLen persönliche Schutzausrüstung und Gasverbrauchseinrichtungen sowie Änderung der Produktsicherheitsverordnung und neue Marktüberwachungsverordnung 13 Aktive Arbeitsschutzpolitik in Deutschland Demografischer Wandel und Fachkräfte • Demografiestrategie der Bundesregierung • AG „Motiviert, qualifiziert u. gesund arbeiten“ (BMAS, BDA, DGB) Themen: • Versorgungskette verbessern: Prävention, Behandlung, Wiedereingliederung • Unternehmen und Beschäftigte durch betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz stärken • Gutes und motivierendes Arbeitsumfeld auch für ältere Beschäftigte 14 Aktive Arbeitsschutzpolitik in Deutschland Digitalisierung der Arbeitswelt • Dialogprozess „Arbeiten 4.0“: Wie gestaltet man „Gute Arbeit“ in der digitalen Arbeitswelt? • Zeit- und ortsunabhängig Arbeiten, permanente Erreichbarkeit, Arbeitsverdichtung • Neue Arbeitsformen eröffnen Spielräume, aber schaffen mgl. auch neue Gefährdungen 15 Vielen Dank für Ihr Interesse! Michael Koll Leiter der Unterabteilung „Arbeitsschutz“ Bundesministerium für Arbeit und Soziales [email protected] 1. Arbeitsschutzkonferenz Saar Saarbrücken, 30. September 2015 16
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