Allgemeine Arbeitssicherheit

Unterweisung
Allgemeine
Arbeitssicherheit
27.01.2016
Im Focus das Leben ARBEITSSICHERHEIT
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Unterweisungsinhalte
• Unfallversicherungsschutz/ Arbeits- und Wegeunfälle
• Pflichten Arbeitgeber/ Pflichten der Beschäftigten
• Schutzkleidung/ Persönliche Schutzausrüstung
• Vorgehen bei Arbeitsunfällen
• Interner Notruf
• Erste Hilfe/ Erste-Hilfe-Material/ Verbandbuch/ Unfallanzeige
• Stolper- und Sturzunfälle
UVV
GefStoffV
• Gefahrstoffe
• Wichtiges vor Ort
• Informationswege
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Unfallversicherungsschutz
Unfallversicherungsträger bzw. gesetzliche Unfallversicherung für
die Universität zu Lübeck ist:
Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel. 0431 / 64 07 - 0
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Arbeits- und Wegeunfälle
Fahrgemeinschaft
unter fremder Obhut
Arbeitsstätte
am zentralen
Eingang
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Pflichten des Arbeitgebers
• Geeignete Organisation des Arbeitsschutzes
• Die erforderlichen Mittel bereitstellen
• Sichere Arbeitsgestaltung - Gefährdungen beurteilen,
vermeiden oder zumindest gering halten
• Erforderliche Maßnahmen treffen
• Ein- und Unterweisung der Beschäftigten
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Pflichten der Beschäftigten
• Verpflichtung zum sicherheits- und vorschriftengerechten Verhalten
sich und andere nicht gefährden!
•
Befolgen von Weisungen zur Unfallverhütung
•
Sicherheitswidrige Weisungen dürfen nicht
befolgt werden!
(Arbeiten mit defekten Geräten, …)
• Arbeitsmittel (Geräte, Maschinen, Werkzeuge, …)
und Arbeitsstoffe sind bestimmungsgemäß
zu verwenden.
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Pflichten der Beschäftigten
• Warn-, Gebots- und Verbotszeichen beachten.
• Essen, Trinken und Rauchen nur dort, wo es erlaubt
ist.
• Standorte von Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Einrichtungen und
Sammelplätzen müssen bekannt sein.
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Pflichten der Beschäftigten
• Die Lage der Notausgänge und der Verlauf der Rettungswege
müssen bekannt sein.
• Rettungswege und Notausgänge müssen freigehalten werden
und deutlich erkennbar sein.
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Pflichten der Beschäftigten
• Absolutes Rauchverbot in den Gebäuden!
• Keinen Alkohol während der Arbeitszeit.
• Stolper- und Rutschgefahren müssen sofort beseitigt
werden, z. B. Gegenstände in Verkehrswegen oder
verschüttetes Öl...
• Beseitigung festgestellter Mängel, soweit es zu Ihren
Aufgaben
gehört und Sie über die notwendige Befähigung verfügen.
• Festgestellte Mängel sind dem Vorgesetzen zu melden!
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Pflichten der Beschäftigten
• Die Betriebsanweisungen müssen beachtet
werden.
• Zutrittsverbote müssen beachtet
werden.
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Persönliche
Schutzausrüstung
Arbeitsschuhe
•
•
•
•
•
fester Halt am Fuß
möglichst geschlossen
flacher Absatz
griffige, rutschfeste Sohle
ausgeformtes Fußbett
Arbeitskleidung
• z. B. Arbeits- / Laborkittel mit langen, eng anliegenden Ärmeln.
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Persönliche
Schutzausrüstung
•
… sollte passend sein.
•
… muss während der Nutzungsdauer einwandfrei funktionieren
und hygienisch stets in einem guten Zustand sein.
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Verhalten bei Unfällen
• Ruhe bewahren!
• Gefahrensituation einschätzen.
• Sich und den Verletzten aus dem Gefahrenbereich entfernen.
• Bei Verletzungen sofort Ersthelfer hinzuziehen,
• ansonsten selbst Erste Hilfe leisten.
• Abhängig von der Schwere der Verletzung ggf. Notarzt
herbeirufen bzw. sich in weitere ärztliche Behandlung begeben.
•
Vorgesetzten informieren.
•
Eintragungen ins Verbandbuch vornehmen (lassen).
•
Ggf. Unfallanzeige erstatten (lassen).
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Interner Notruf
Feuerwehr,
Rettungsdienst
 01-112
Medizinische Notfälle, Brand, Strahlenund Chemieunfall, Naturkatastrophen
etc.
Polizei
• Wo geschah es?
• Was geschah?
• Wie viele
 01-110
Gewalt, Amok, Bombendrohung,
Einbruch
Sicherheitsdien
st 01 - 0172 - 24 25 391
Sachbeschädigung,
Hausfriedensbruch, Aggressives
Auftreten Dritter etc.
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Notruf-Angaben:
• Wer meldet?
Verletzte?
Technischer
Notdienst
(01 - 3101) - 0815 während der Dienstzeiten
01 - 0151 - 1500 47 17 außerhalb der
Dienstzeiten
www.uni-luebeck.de/hotline-gebaeude
Störungen an technischen Anlagen wie
Wasserrohrbruch, Heizungsausfall, WCVerstopfung etc.
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Erste-Hilfe-Material
• Die Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials
müssen gekennzeichnet sein.
• Verbrauchsmaterialien der Ersten Hilfe sind rechtzeitig
zu ergänzen bzw. unter Beachtung von Ablaufdaten zu
erneuern.
Es sind zu unterscheiden:
• Die durch die ZUV bestückten Koffer in den
Fluren der Gebäude
• Die durch die Institute bestückten Koffer mit
gefährdungsbezogenem Spezialbedarf
Zentrale Beschaffung von Erste-Hilfe Material über
die zentrale Beschaffungsstelle per Formular:
https://www.uniluebeck.de/universitaet/personalangelegenheiten/a
rbeitsschutz/erste-hilfe.html
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Verbandbuch
Jede Verletzung ist mit folgenden
Angaben in das Verbandbuch
einzutragen:
• Name des Verletzten
• Ort, Datum, Zeit
• Hergang, Art und Umfang der
Verletzung
• Erste-Hilfe-Leistung
• Zeugen
Diese Angaben dienen dem Versicherungsschutz!
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Unfallanzeige
Erstattung der Unfallanzeige
für Arbeits- oder Wegeunfall
bei:
•
Arbeitsunfähigkeit von mehr als
3 Kalendertagen (ohne Unfalltag,
aber Wochenende zählt mit!)
•
Tod des Versicherten
Zu erstatten über das Dezernat Personal,
Frau Harder [email protected]
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Durchgangsarzt
• Facharzt für Chirurgie/Orthopädie (Schwerpunkt
Unfallchirurgie) mit besonderer Zulassung der
Berufsgenossenschaften/Unfallkassen
• Zuständig für die Behandlung nach Arbeits- und
Wegeunfällen
• Ausnahmen:
– Kleinere Unfälle
Allgemeinmediziner
– Augen, HNO, Zähne
Fachärzte
– Sehr schwere Verletzungen
Berufsgenossenschaftliche
Unfallklinik Hamburg Boberg
•
Kontakt D-Ärzte:
Paech
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/Wegeunfall)
Prof. Christian Jürgens und Prof. Andreas
Ambulanz im Zentralklinikum des UKSH
Tel.
0451/500-0
(mit Hinweis auf ArbeitsIm Focus
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Stolper- und Sturzunfälle
• Bewegen Sie sich bewusst und aufmerksam – speziell auf
Treppen; benutzen Sie den Handlauf.
• Versuchen Sie auch bei Zeitdruck, Hektik zu vermeiden.
• Beseitigen oder melden Sie bauliche Mängel sofort (Böden,
Kanten, Stufen, Handläufe, Beleuchtung,…).
• Beseitigen Sie rutschige Verschmutzungen kurzfristig.
• Vorsicht auf gewischten, nicht abgetrockneten Böden.
• Tragen Sie die richtigen Schuhe.
• Nutzen Sie geeignete Aufstiegshilfen wie Leitern oder Tritte,
keine Eigenkonstruktionen.
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Gefahrstoffe
Die Beschäftigten…
• halten die in Betriebsanweisungen und Unterweisungen
genannten Schutzmaßnahmen ein.
• begrenzen die am Arbeitsplatz benötigten Gefahrstoffe.
• tragen die vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen
(PSA).
• benutzen die vorhandenen Absaugeinrichtungen.
• füllen Gefahrstoffe nicht in Trinkgefäße oder Getränkeflaschen.
• dürfen bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
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Gefahrstoffe
• Beim Umfüllen von Gefahrstoffen in andere Behälter sind diese
zu kennzeichnen.
• Mit Gefahrstoffen darf nur umgehen, wer darin unterwiesen
wurde!
• Nach der Arbeit und vor Pausen Haut reinigen und pflegen!
• Bei Hautveränderungen oder anderen gesundheitlichen
Beeinträchtigungen Vorgesetzten informieren! Arzt aufsuchen!
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Wichtiges vor Ort
Bekannt / gut sichtbar sind:
Mit diesen technischen
Einrichtungen sind alle
• Notruf, Alarmanlagen
vertraut:
• Notausgang, Nottreppe
• Not-Aus-Schalter
• Rettungswege, Sammelpunkt
• Feuerlöscher
• Erste-Hilfe-Material,
• Ggf. Laborabzug
Verbandbuch
• Ggf. Sicherheitswerkbank
• Ersthelfer
• Ggf. Körper- und Augendusche
• Interne Notrufnummern
• Automatische Türeinrichtungen
• Hautschutz- und Hygieneplan
(Brand-/Rauchschutztüren)
• Betriebsanweisungen
• Aushang „Verhalten im
Brandfall“
• Entsorgungswege,
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insbesondere für gefährliche
Informationswege
Auf der Intranet-Seite der Universität zu Lübeck
http://www.uni-luebeck.de/arbeitsschutz
Bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Esther Wachholz
3101-1405
[email protected]
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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