ese-pa_2015_ss - Elektrotechnik und Informatik

Informationen aus den
Prüfungsämtern
Elektrotechnik und Informatik
Erstsemestereinführung SS 2015
Prüfungsamt Informatik
Andrea Baule, M. A.
Hölderlin-Campus
Raum H–F 011
Telefon: 0271–740–3113
E-Mail: pruefungsamt–[email protected]
Sprechzeiten: Mo.–Do. 09:00–11:00 Uhr
http://www.eti.uni-siegen.de/dekanat/studium/pruefungsaemter/
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Prüfungsamt Elektrotechnik
Ute Papies
Hölderlin-Campus
Raum H-F 010
Telefon: 0271–740–4409
E-Mail: pruefungsamt–[email protected]
Sprechzeiten: Mo.–Fr. 08:00–12:00 Uhr
http://www.eti.uni-siegen.de/dekanat/studium/pruefungsaemter/
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Aufgaben der Prüfungsämter
• Organisation von Prüfungen
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Terminkoordination für Klausuren
Anmeldung zu mündlichen Prüfungen
Fristenkontrolle
Bearbeitung von Mentorengenehmigungen
Anmeldung von Abschlussarbeiten
Bearbeitung von Abmeldungen/Krankmeldungen
• Beratung der Studierenden in
Prüfungsangelegenheiten
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Personalbogen (1. Semester, bis 29.05.2015!)
• Ohne Personalbogen keine Anmeldung zu
Prüfungen möglich!
• Notwendige Anlagen:
– Lebenslauf
– Beglaubigte(!) Zeugnisse
– Foto
• Einreichung per Post oder persönlich
• Je früher desto besser…!
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Anmeldung zu Mündlichen Prüfungen
• Abstimmung eines Termins mit dem Prüfer
• Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt
• Fenster: frühestens(!) 7 Tage vor der Prüfung
(Sprechzeiten beachten!)
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Anmeldung zu Schriftlichen Prüfungen (Klausuren)
• Online im LSF
• Je nach Klausur 1 oder 2 Termin(e) im Semester
• Fenster für ersten Termin im SS 2015:
29.06.2015 – 10.07.2015 (2 Wo)
• Fenster für zweiten Termin (nur INF):
2 bis 1 Woche vor der jeweiligen Klausur (1 Wo)
• Abweichende Regelungen bei Klausuren anderer
Fakultäten bzw. Departments beachten
• Erst nach Erfassung des Personalbogens!!!
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Abmeldung von Prüfungen
• Mündliche Prüfungen
– Keine Abmeldung möglich!
• Schriftliche Prüfungen (Klausuren)
– Sanktionslose Abmeldung innerhalb des Zeitfensters
(bis 1 Woche vor der Klausur) möglich
• Rücktritt wegen Krankheit
– Abmeldungsformular vom Prüfungsamt und Vorlage
eines ärztlichen Attests innerhalb von 1 Woche
persönlich beim Prüfungsamt (Sprechzeiten!)
– Bei andauernder Krankheit durch Bevollmächtigten
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Mentorengenehmigungen (üblich ab 3. Semester)
• Mentor = Verantwortlicher Professor für
Vertiefungsbereich
• Bei Wahl einer Vertiefung: Abstimmung des
Studienverlaufsplans mit dem jeweiligen
Mentor
• Genehmigung des Mentors muss beim
Prüfungsamt unverzüglich eingereicht werden.
• Vorher keine Anmeldung zu Prüfungen im
Vertiefungsbereich möglich!
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Freiversuche
• Möglichkeit zur Verbesserung von bis zu 3
Prüfungen innerhalb der Regelstudienzeit
– Erster Versuch spätestens im 6. Semester
– Verbesserung zum nächstmöglichen Termin
– Details siehe Prüfungsordnung bzw. Einheitliche
Regelungen
• Persönliche Anmeldung im Prüfungsamt
– Innerhalb des jeweiligen Zeitfensters
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Abschlussarbeiten
• Themenabsprache mit Prüfer
• Abgabe eines „Laufzettels“ mit vom Prüfer
festgelegtem Bearbeitungsbeginn und
Unterschrift Prüfer und Prüfling im Prüfungsamt
• 4 Monate Bearbeitungszeit
• Keine Formvorgaben des Prüfungsamts
(wohl aber der Prüfer!)
• Persönliche Abgabe der gebundenen Arbeit im
Prüfungsamt (Sprechzeiten!)
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Kommunikation mit den Prüfungsämtern
• Persönlich (zu den Sprechzeiten)
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Anmeldung zu mündlichen Prüfungen
Anmeldung von Freiversuchen zu Prüfungen
Abgabe von Abschlussarbeiten
Beratung
• Telefonisch/Per E-Mail
– Kleinere Fragen
• Per Post (Briefkästen im Eingangsbereich H-F)
– Abgabe Personalbögen und Mentorengenehmigungen
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Häufige Fragen/Probleme
• Ich kann mich im LSF nicht anmelden!
– Der Personalbogen wurde noch nicht erfasst.
– Das LSF ist nur während der jeweiligen Zeitfenster
der Anmeldung freigeschaltet.
• Können Sie Kopien von abgegebenen Unterlagen
anfertigen?
– Bitte haben Sie Verständnis, dass das Prüfungsamt
nicht als Ihr Sekretariat fungieren kann. Bitte
fertigen Sie sich für Ihre Unterlagen benötigte
Kopien eigenständig an.
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Häufige Fragen/Probleme
• Meine Note bzw. mein Schein ist noch nicht im
LSF eingetragen!
– Bitte bedenken Sie, dass die Erfassung teilweise
manuell erfolgen muss und sie daher (in
Abhängigkeit der sonstigen Arbeitsbelastung des
Prüfungsamts) einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bitte sehen Sie daher von derartigen Nachfragen ab.
Da das PA Informatik derzeit nur mit einer halben
Stelle besetzt ist (die außerdem auch noch für das
PA Mechatronics zuständig ist), kann es sich mitunter
um mehrere Wochen handeln.
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Häufige Fragen/Probleme
• Ich habe gehört, dass… / Mein Kommilitone sagt
aber, dass…
– Maßgeblich sind ausschließlich die
Prüfungsordnungen sowie deren Auslegung bzw.
Anwendung durch die Prüfer, das Prüfungsamt sowie
den Prüfungsausschuss.
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Häufige Fragen/Probleme
• Können Sie nicht eine Ausnahme machen?
– Die Prüfungsämter sind an die Regularien gebunden.
In bestimmten Einzelfällen (Härtefällen) sind
Ausnahmeregelungen möglich. Hierzu sind aber in
jedem Fall schriftliche Anträge an den
Prüfungsausschuss notwendig.
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Häufige Fragen/Probleme
• Das habe ich aber nicht gewusst!
– Sie sind verpflichtet, sich über die Vorgaben der
Prüfungsordnung sowie Ausführungsbestimmungen
und insbesondere Termine und Fristen eigenständig
zu informieren. Dies betrifft auch Ankündigungen,
Aushänge etc. des Prüfungsamts. Unwissenheit ist
kein Grund für Ausnahmen.
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Prüfungsamt, Prüfer, Prüfungsausschuss
• Prüfungsamt
– Organisiert die Prüfungen.
• Prüfer (Professoren und Lehrbeauftragte)
– Führen die Prüfungen durch.
– Legen die Noten fest.
• Prüfungsausschuss (gewählte Professoren,
Mitarbeiter und studentische Mitglieder)
– Entscheidet über Anträge und Streitfragen.
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Informationen und Quellen
Prüfungsordnung BA INF 2012/13 bzw. ET 2012
Einheitliche Regelungen von 2013
Schwarzes Brett INF/ET
Homepage des Prüfungsamts INF/ET
Homepage der Prüfungsämter anderer
Departments/Fakultäten
• Homepages der Lehrstühle
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Auf gute Zusammenarbeit
und
VIEL ERFOLG IM STUDIUM!
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