Neutrale Begründung von politischer Autorität

Tutorat zur Prüfungsvorbereitung
«Einführung in die Politische Philosophie»
(HS15)
31.12.2015, 09.00-12.00
Lukas Studer
1.) Begriffsbestimmung
 Drei strukturelle Begriffe
 Polity: institutionelle Dimension, politisches Gemeinwesen
 Policy: prozessbasierte Dimension
 Politics: inhaltliche Dimension, politische Betätigungsfelder
 Drei Politikverständnisse
 epistemisch: Wahrheitsfindung (expertokratisch oder
deliberativ)
 agonistisch: Konkurrenz unter akzeptierten Regeln (liberale
Demokratie oder adversarial politics)
 antagonistisch: Kampf um Hegemonie
2
1.) Begriffsbestimmung
 Politik umfasst folgende Faktoren
 gemeinsames Handeln
 verbindliche und notwendige Entscheidungen
 Einbeziehung von Wertesystemen, Interessen etc.
 Dissens
 unterschiedliche Arten der Entscheidungsfindung
3
2.) Warum politische Autorität?
 Wieso soll politische Autorität gerechtfertigt werden?
 Herrschaft von Menschen über Menschen ist nicht
selbstverständlich  Begründungspflicht gegenüber den
Unterworfenen/Frage der Legitimität
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2.) Warum politische Autorität?
Thomas Hobbes
 historische Motivation
 Bürgerkrieg in England, instabile politische Situation
 1651: Leviathan
 Gedankenexperiment: Der Naturzustand
 Anthropologische Annahmen:
1.) Gleichheit der Menschen in Bezug auf die mögliche Gefahr,
die sie füreinander darstellen
2.) Streben nach Besitzerweiterung, Konkurrenz verschiedener
Interessen und deren Durchsetzung ( natürliches Recht)
5
2.) Warum politische Autorität?
3.) Mensch handelt grundsätzlich rational und ist bestrebt, sein
Überleben zu sichern
 Unsicherheit, Unmöglichkeit eines Risikokalküls
 Knappheit der Ressourcen
 Totale Abwesenheit von politischer Autorität
 Konsequenz: Zustand eines «Kriegs aller gegen alle»;
Selbstjustiz, Gewalt, moralische Regeln gelten nicht oder sind
sogar schädlich (heisst nicht, dass Mensch ein genuin
unmoralisches Wesen ist)
6
2.) Warum politische Autorität?
 Hobbes’ Folgerungen aus dem Gedankenexperiment
 Die Abwesenheit von politischer Autorität/das Verharren im NZ
ist für kein Individuum rational
 Das Ablehnen einer politischen Autorität führt in einen
Selbstwiderspruch
 Es ist kein moralischer Konsens unter den Menschen nötig, um
PA zu akzeptieren
 Fazit: Notwendigkeit einer politischen Autorität.
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2.) Warum politische Autorität? (5)
Zwei Exkurse
 Nash-Gleichgewicht: Die Teilnehmer wählen diejenige
Strategie, bei der sich ihre Situation nicht mehr verbessern
kann, wenn sie als Einziger davon abweichen würden.
8
B kooperiert
B kooperiert nicht
A kooperiert
4/4
-2/6
A kooperiert nicht
6/-2
0/0
2.) Warum politische Autorität?
 Rousseaus «volontés»
 volonté de tous: entspricht den subjektiven Ansprüchen der
Mitgliedern einer Gemeinschaft; kann als Menge aller
rationalen, aber egoistischen Einzelansprüche gesehen werden
( nash-Gleichgewicht)
 volonté générale: die Ansprüche einer Gemeinschaft als Ganzes;
soziale Entscheidungen, evt. Hintanstellung von subjektiven
Ansprüchen ( beidseitige Kooperation)
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2.) Warum politische Autorität?




Der Souverän bei Hobbes…
Wird von allen Mitgliedern der Gesellschaft akzeptiert
Hat die oberste Befehlsgewalt im Staat
Hat die alleinige Zwangsgewalt
ist nicht Vertragspartner
Kritik von John Locke:
 wenn es keine Instanz gibt, die dem Souverän entgegenstehen
kann, besteht die Gefahr der Tyrannei.
 Folgerung: Dem Souverän werden verfassungsmässige Schranken
aufgelegt
10
2.) Warum politische Autorität?
 Weitere Kritikpunkte
 Bezug Gedankenexperiment – Realität
 Zustand des Kriegs aller gegen alle setzt sich in internationalen
Beziehungen fort – besteht dennoch Sicherheit für den
Einzelnen?
11
2.) Warum politische Autorität?
Assoziativer Ansatz
 Theorie entsteht nicht anhand von Gedankenexperiment,
sondern geht zu Beginn von empirischen Grundlagen aus
 Teleologie/Konzeption eines guten Lebens
 Teilweise Postulierung von stufenweiser Entwicklung
einzelner Gesellschaftsformen
12
2.) Warum politische Autorität?







13
Aristoteles
Mensch als «zoon polítikon» und «zoon logon echon»
Teil einer Gemeinschaft zu sein ist die ethische Erfüllung
eines Individuums
Staat ist der «Naturzustand» des Menschen
Hierarchische Ordnung ergibt sich aus Naturrecht
Staat ist eine Gemeinschaft freier Menschen
Bürger sollen fähig sein, sowohl zu herrschen als auch
beherrscht zu werden.
Frauen, Sklaven und Metöken erhalten keinen Bürgerstatus
2.) Warum politische Autorität?
Kommunitarismus
 Mensch als soziales und durch die Gemeinschaft geprägte
Wesen (natürliche Gemeinschaftlichkeit)
 Voraussetzung von «social habits»
 Etatistische vs. non-etatistische Formen (nicht jede Form des
Kommunitarismus begründet die Notwendigkeit eines
Staates)
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2.) Warum politische Autorität?
Kavka
 Der «simple account»: Die Annahme, moralisch
vollkommene Wesen benötigten keinen Staat, da zwischen
ihnen kein Dissens entstehen könne.
 moralisch vollkommene Wesen: Wesen mit einem System von
moralischen Überzeugungen, das nur und alle wahren (objektiv
einsichtigen) m.Ü. beinhält. In allen anderen Belangen sind sie
gewöhnliche Menschen, i.e. sie haben unvollständige
Information, Wünsche, Hoffnungen etc.
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2.) Warum politische Autorität?
 Kavka: Auch moralisch vollkommene Wesen sind sich nicht in
allen praktischen Fragen einig. Gründe für diese These sind:
 1.) Begrenztheit der Information und der kognitiven
Kapazitäten führt zu unterschiedlichen Weltanschauungen.
Selbst wenn Übereinstimmung bestünde bei moralischen
Überzeugungen, würden dennoch Dispute in Bezug auf
praktische Fragen entstehen. (Beispiel Utilitarismus)
 2.) Moralischer Pluralismus/unvollständiger Objektivismus: es
gibt moralische Überzeugungen, die sich zwar widersprechen,
aber beide nicht falsch sind.
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2.) Warum politische Autorität?
 3.) Problem der Interaktion: Vertreter der selben moralischen
Theorie können uneinig sein über die Bewertung von
Handlungen, an denen mehrere Akteure beteiligt sind
(prisoner’s dilemma, public good problems).
 Koordination durch Staat ermöglicht Kompromisslösung,
die für alle Beteiligten die beste Lösung erbringt.
 Fazit: auch in einer Gemeinschaft von moralisch vollkommenen
Wesen braucht es eine Institution, die
 zwischen unterschiedlichen moralischen Urteilen vermittelt
 koordinative Aufgaben übernimmt
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2.) Warum politische Autorität?
Einwände zu Kavka und die Replika
 voluntary settlement objection (Engel würden selber
Kompromiss finden): es ist keine Eigenschaft von moralisch
vollkommenen Wesen, dass sie den Kompromiss über ihre
eigenen moralischen Urteile stellen.
 evolutionäres Argument führt zur These, dass eine Gesellschaft
aus «compromising angels» langfristig nicht stabil wäre
 futility objection (Staat könnte Engel nicht zum Kompromiss
zwingen): diese setzt voraus, dass Engel ihre eigenen
moralischen Überzeugungen stets höher gewichten als den
Kompromiss
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2.) Warum politische Autorität?




19
Neutrale Begründung von politischer Autorität (Kant)
möglichst voraussetzungsschwache Begründung
politische Autorität ist notwendig, um die Freiheit der
Bürger zu schützen/Konflikte von gleichberechtigten(!)
Anliegen beizulegen
Zustimmung zur PA aufgrund von Vernunftgründen
 soll Zusammenleben in grösstmöglicher Freiheit
garantieren
2.) Warum politische Autorität?
Öffentliche Güter
 keine Exkludierbarkeit, kein rivalisierender Konsum
(Beispiel: Leuchtturm)
 Vgl. dazu open access common (See), enclosed common
(klassische Handelsgüter), Klubgüter
 Problem: auch bei hoher Nachfrage ist es für Privatwirtschaft
uninteressant, öffentliche Güter bereitzustellen
 Marktversagen
 Unterschiedliche Möglichkeiten zur Bereitstellung von ÖG:
Versicherungsvertrag, free-rider-Monopol, Staat…)
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2.) Warum politische Autorität?
 Probleme der Privatisierung von ÖG
 «burdensome», aber nicht exkludierbar  nicht rentabel
 Problem der Koordination und Reichweite (Bsp.
Katastrophenschutz, Gesundheitsversorgung)
 Problem des Ausschliessens von ärmeren Menschen (Zugang zu
Bildung, Sicherheit etc.)
 Frage des Umgangs mit Trittbrettfahrern (Beispiel
Verkehr/Währung)
 Möglichkeit von teilweiser privater
Beteiligung/zivilgesellschaftlichen Lösungen: Wohlfahrtstaat
(kein reines ÖG), Festsetzung von Standards, «excludable
commons»
21
2.) Warum politische Autorität?
 Fazit: Auch ein neutraler Ansatz der Legitimierung von PA
sieht Notwendigkeit nicht nur in Wächterfunktion. Im
Gegensatz zu bisherigen Konzepten fragt dieser Ansatz
konkret danach, welche Leistungen ein Staat erbringen soll,
welche Güter privat/zivilgesellschaftlich übernommen
werden können.
22
3.)Was ist legitim?
 Ambiguität des Begriffs «Legitimität»
 1.) subjektive, faktisch-soziale Legitimität: Anerkennung einer
politischen Institution und ihrer Leistungen/Forderungen
durch repräsentative Gruppe
 2.) normative, objektive Legitimität: Anerkennungswürdigkeit
aufgrund von festgelegten Kriterien
 Anspruch: Beide Formen der Legitimität deckungsgleich zu
machen, i.e. durch anerkannte Prozeduren faktische Legitimität
zu generieren
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3.) Was ist legitim?
 Legitimität bedeutet nicht nur die Anerkennung der
politischen Autorität als Institution, sondern auch
 Legitimität der Gemeinschaft (polity): input legitimacy
 Legitimität des Verfahrens, der Organisation: throughput
legitimacy
 Legitimität der Leistungen: output legitimacy
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4.) Was ist Souveränität?
 Begriffsbestimmung: innerstaatlich vs. international
 1.) Souverän in einem Staat: hat die oberste Rechtsetzungs- und
Rechtsdurchsetzungskompetenz, oberste Staatsgewalt
 2.) Souveränität als Eigenstaatlichkeit (international)  vgl.
Ukraine-Krise
 Ist (innerstaatliche) Souveränität ohne Rechtsgrundlage
möglich?
Antwort Hart: Ja, sie entspricht einem gewohnheitsmässigen
Gehorsam dem Souverän gegenüber. Der Souverän seinerseits
bringt per definitionem niemand anderem Gehorsam entgegen.
25
4.) Was ist Souveränität?
 Kontinuitätsproblem: Ist der Souverän eine Einzelperson,
wer übernimmt dann Verantwortung, wenn der Souverän
stirbt?  es muss eine Regel entstehen, welche die
Nachfolge sichert (Erbfolge, Neuwahlen etc.) und welche
der eingesetzte Souverän selbst nicht setzen kann
 Somit sind zu unterscheiden:
 Rules of recognition (Regeln, welche die Einsetzung einer
Instanz festlegen).
 Rules of obligation: Sie werden vom Souverän erlassen und sind
bindend für das Volk
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4.) Was ist Souveränität?
 Volk als Souverän: ohne Rechtsgrundlage nicht möglich, weil
 Konstitutionsproblem: ein Bündel an rules of recognition ist
notwendig, um Volk als politische Instanz zu konstituieren.
 Identifikationsproblem souveräner Akte: Es muss klar geregelt
sein, wie das Volk als Souverän seine Entscheidungen fällt.
 Nicht-Identität von Ethnos und Demos/Paradox der
Volkssouveränität: Das (politische) Volk ist nicht die Masse aller
Betroffenen (Einwohner eines Staates)
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4.) Was ist Souveränität?
 Zum Konstitutionsproblem: Wie setzt sich das Volk seine
eigenen rules of recognition?
 Um rules of recognition zu setzen, müsste das Volk Souverän
sein, aber ohne rules of recognition ist es kein Souverän. 
Zirkularität
 Möglichkeit der internationalen Anerkennung: andere
Souveräne anerkennen den Souverän (normative Legitimität
durch faktische Legitimität)
 Im Idealfall wird ein Souverän durch alle möglichen
(internationalen) Akteure gestützt
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4.) Was ist Souveränität?
 Souverän: Im üblichen Verständnis muss er niemandem
Rechenschaft ablegen (er kann selbst Gesetzgeber sein, oder
er ist rechtlich eingeschränkt  dann ist bspw. das Volk
Souverän)
 Ist der Souverän eingeschränkt, so unterliegt er
verfassungsmässigen Beschränkungen seiner Kompetenz.
Diese sind negativ, i.e. dem Souverän werden keine
zusätzlichen Pflichten aufgebunden, sondern Kompetenzen
entzogen.
29
4.) Was ist Souveränität?
 C. Schmitt: «Souverän ist, wer den Ausnahmezustand
entscheidet.»
 «Ausnahmezustand» bei Schmitt: Ähnlich dem Naturzustand bei
Hobbes. Der Souverän legitimiert sich, wenn es ihm gelingt,
den Staat ohne Bezugnahme auf das Recht aufrechtzuerhalten im Ausnahmezustand getroffene Entscheidungen können nicht
angefochten werden.
 Davon abzugrenzen ist Hart: Eine Rechtsdurchsetzung, die
allein auf Gewalt begründet ist, macht noch keinen Souverän; es
braucht den Gehorsamshabitus oder rules of recognition.
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5.) Was ist Freiheit?
 Gemäss der neutralen Begründung von politischer Autorität
soll die Freiheit der Bürger im Staat/in der Gemeinschaft
garantiert sein.
 Friedrich Hayek plädiert für eine negative Freiheit: Freiheit
ist die Abwesenheit von Zwang.
 Freiheit ist ein Zustand, der nie vollkommen realisiert werden
kann
 Freiheit betrifft interpersonale Verhältnisse (die Abwesenheit
von gegenseitigem Zwang)
 Der Staat ist die bestgeeignetste Instanz, um die Freiheit der
Bürger sicherzustellen
31
5.) Was ist Freiheit?
 Es braucht so viel staatlichen Zwang, wie nötig, und so wenig,
wie möglich.
 Die Regeln staatlichen Zwangs müssen unpersönlich, abstrakt,
allgemein und bekannt sein.
32
5.) Was ist Freiheit?
 Die Bestimmung von positiver und negativer Freiheit (Berlin)
 Negative Freiheit: Freiheit von etwas (Zwang,
Beeinträchtigungen). Problem: Unzulänglich (vgl. Diskussion
um public/common goods – was muss der Staat von sich aus
bereitstellen?); Frage der Prävention, Illegalisierung von
Drogen etc.
 Positive Freiheit: Freiheit zu etwas (Staat stellt Güter zur
Verfügung, Stipendien etc.). Problem: Risiko des Missbrauchs
(Autoritarismus, Paternalismus)
33
5.) Was ist Freiheit?
Alternative Bestimmungen der Freiheit
 Freiheit als «non-domination»
 Forderung von negativen Grundfreiheiten, gekoppelt an
partizipatorische Strukturen (republikanischer Freiheitsbegriff,
negativ geprägt)
 Freiheit als Möglichkeit der freien Wahl der Lebensführung
 keine Beschränkung auf negative Bestimmung
 keine Beschränkung auf positive Bestimmung
34
5.) Was ist Freiheit?
 Freiheit als triadische Beziehung (konkrete Bestimmung von
Freiheit bestimmt sich anhand dreier Variablen
 agent («Selbst»; handelnde Entität)
 constraints (Hindernisse, Einschränkungen)
 purposes (Interesse, eigentliche Präferenz)
 Es lässt sich an Beispielen zeigen, dass man nach der
Bestimmung von PF und NF in derselben Situation sowohl frei
als auch unfrei sein kann (Raucherin wird zwar nicht
eingeschränkt in ihrem Recht, auf der Strasse zu rauchen, aber
ihre Sucht schränkt ihre Möglichkeiten in Bezug auf
Handlungsalternativen ein)
35
5.) Was ist Freiheit?
Fazit: Bei der Bestimmung von politischen Freiheitskonzepten
müssen Beschränkungsfaktoren des individuellen Handelns
gegeneinander abgewogen werden. Daraus ergeben sich
Forderungen an den Staat, sich in jeweiligen Fragen aktiv oder
passiv zu verhalten.
36
6.) Wieso Demokratie?
 Begriffsbestimmung «demokratisch»
 1.) Eigenschaft eines (möglicherweise einzelnen)
Entscheidungsverfahrens. Nicht unbedingt wertfreie
Verwendung; oftmals synonym zu «frei», «transparent», «fair»,
etc. benutzt; Entscheidung einer begrenzten Gruppe zu einem
bestimmten Zeitpunkt anhand von Mehrheitsentscheidung oder
Konsensfindung
 2.) Art der politischen Autorität: politische Gewalt geht vom
(jeweils näher zu bestimmenden!) Volk aus
37
6.) Wieso Demokratie?
 Grundbedingungen von demokratischen Entscheidungen




Zwang zur kollektiven Entscheidung
begrenzte Information
Pluralismus der Ansichten
keine Einigkeit zu erzielen (allenfalls Kompromiss)
 Demokratische Reaktionen auf Grundbedingungen
 öffentlicher Diskurs unter Einbezug möglichst aller Mitglieder
 öffentliche Prüfung der Argumente: Umsetzbarkeit, Begründung und
Kohärenz der Argumente
 Revision von Entscheidungen; Wahlen
 aber: keine Garantie, dass alle Erwartungen der Bürger umgesetzt
werden
38
6.) Wieso Demokratie?
 Bestimmung des «Volks» (rules of recognition)
 abgegrenzte Gruppe
 bestimmter Versammlungsort, Versammlungszeit
 partizipative Entscheidungsprozedur
 «formal decision-making demos»: das Volk als Souverän ist
durch einen Rechtsakt konstitutiert  begrenzte Gruppe,
formale Kriterien der Mitgliedschaft, formale
Entscheidungsprozeduren
 «deliberative demos»: potenziell unbegrenzte Gruppe, offene
Diskussion mit allen Beteiligten, keine formalen Regeln
(«politisch interessierte Bevölkerung»)
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6.) Wieso Demokratie?
 Dahls Argumente für die Demokratie
 A1 intrinsisch: Alle Menschen haben das gleiche Recht auf
Freiheit und das gleiche Recht auf Berücksichtigung ihrer
Anliegen  principle of equal consideration of interests
 A2 intrinsisch: Menschen entwickeln persönliche Vorstellungen
darüber, was gut oder gerecht ist und entwickeln
dementsprechende Ansprüche: presumption of personal
autonomy
 A1 und A2 ergeben principle of strong equality (intrinsisch);
diesem wird nach Dahl in der Demokratie am besten Rechnung
getragen
40
6.) Wieso Demokratie?
 A1instrumentell Demokratie garantiert Freiheitsrechte wie
Versammlungsrecht, Recht auf freie Meinungsäusserung etc.
 A2 instrumentell Es ist plausibler, dass Menschen in
demokratischen Systemen ihren Gesetzen zustimmen (auch
wenn sie nicht damit einverstanden sind – «losers consent»)
 A3 instrumentell Demokratie fördert menschliche soziale und
moralische Entwicklung
 Demokratie garantiert allerdings nicht die Verwirklichung von
persönlichen Wünschen, sondern nur die Berücksichtigung von
Anliegen
41
6.) Wieso Demokratie?
 Fazit: Aus Dahls Argumenten ergeben sich Bedingungen, die
ein Regierungssystem erfüllen sollte:
 Förderung der grösstmöglichen Freiheit
 Berücksichtigung dringender Ansprüche
 Beförderung der sozialen Autonomie
 Alle diese Bedingungen haben von allen Regierungsformen in
der Demokratie die besten Voraussetzungen, erfüllt zu werden.
42
7.) Ist die Mehrheitsregel fair?
 Kritiken an der Mehrheitsregel
 «majority decision» wird zu «majority rule» (Diktatur der
Mehrheit)
 Münzwurf-Vergleich (keine wirkliche Wahrheitsfindung)
 formale Probleme (was ist ein «kollektiver Entscheid?» Bsp.
spezifisch beschränkte Abstimmungsfragen)
 Demos-Problem
 «beste aller schlechten Entscheidungsformen»?  oder gäbe es
Alternativen?
43
7.) Ist die Mehrheitsregel fair?
 Begründung nach Locke: einstimme Zustimmung zur Form,
daraus begründet hypothetische Zustimmung jedes einzelnen
Entscheids
 3 Bedingungen für Begründung durch physikalische Kraft
 1. Zusammenhalt der Polity nach Entscheidung. Problem: lässt
sich bei knappen Mehrheitsverhältnissen nicht zeigen
 2. Mehrheitsentscheidung als vektorielle Resultante. Problem:
Nicht adäquat, da dies eher ein Kompromiss-System darstellen
würde (und nicht «the winner takes it all», wie bei
Mehrheitsregel)
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7.) Ist die Mehrheitsregel fair?
 3. gleiche Kraft aller Teilnehmenden. Problem: unterschiedliche
Intensität von Meinungen und Überzeugungen  eben nicht
gleiche Kraft der Teilnehmenden
Fazit
 Zustimmung kann nicht als physikalische Kraft,
Meinungen/Überzeugungen können nicht als physikalische
Gewichte angesehen werden
 Kernfrage besteht in der normativen Bedeutung von
Zustimmung und deren Verhältnis zu Zwang
45
7.) Ist die Mehrheitsregel fair?
 Bedingungen einer nicht-physikalischen Begründung
 unter nicht-idealen Bedingungen ist die Forderung nach
Entscheidungen durch Einstimmigkeit in den meisten Fällen
illusorisch – es muss also auf eine Alternative zurückgegriffen
werden, welche von allen Mitgliedern der Gemeinschaft
respektiert wird. Es entsteht ein Basiskonsens, dessen
Zustimmungswürdigkeit nicht nur auf Zwang beruht (Bsp.
Grenzen der Zustimmungskompetenz, Interesse an Möglichkeit
kollektiven Handelns etc.)
46
7.) Ist die Mehrheitsregel fair?
 Es besteht die Möglichkeit, einen Kompromiss zu suchen.
Dieser muss allerdings vorgeschlagen werden (agenda setting);
ein Kompromiss, der sich «vektoriell» aus der Summe aller
Meinungen ergibt, ist nicht möglich. Die Mehrheitsregel wird
zwingend nach dem Prinzip «the winner takes it all»
entschieden.
 (Normative) Gleichheit der Kräfte wird hier vorausgesetzt,
Intensität der Überzeugungen und Meinungen hat keinen
Einfluss (extensionale Gewichtung).
47
7.) Ist die Mehrheitsregel fair?
 Das Problem der Einstimmigkeit
 Die Mehrheitsregel und ihre Bedingungen sind in einem
agonistischen Politikverständnis eingebettet.
 Weitere Umstände des Politischen wie knappe Ressourcen und
das Recht auf eigene/abweichende Meinung sprechen gegen
Einstimmigkeit als Ziel des politischen Prozesses
 «reasonable disagreement» (Rawls): Akzeptanz von Dissens bei
gleichzeitiger Anerkennung der Notwendigkeit kollektiven
Handelns
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7.) Ist die Mehrheitsregel fair?
 Zustimmung zusammengefasst
 Zustimmung ist als autorisierender, legitimierender Ausdruck
von Interessen zu verstehen, nicht aber als «Addition von
Interessen». Die Ungleichheit von Interessen ist Voraussetzung
einer Theorie der Mehrheitsregel.
 Es besteht normative Gleichheit der Akteure; die
Mehrheitsregel baut auf dem gegenseitigen Respekt dieser
Akteure voreinander auf.
 Jedes Mitglied, jede Stimme ist entscheidend.
 Mehrheitsregel darf nicht zu Marginalisierung von
Minderheiten führen; die Möglichkeit wechselnder Mehrheiten
ist entscheidendes Kriterium
49
8.) Was heisst Gerechtigkeit?
Zwei Formen der Gerechtigkeit
 kommutative Gerechtigkeit
 «ausgleichend» (i.e. Strafen, Tausch von Gütern, Schadenersatz
etc.)
 orientiert sich an «arithmetischer» Gleichheit
 basiert auf der Voraussetzung von Statusgleichheit aller
Betroffenen (Eigenschaften der einzelnen Personen spielen
keine Rolle)
50
8.) Was heisst Gerechtigkeit?
 distributive Gerechtigkeit
 bezieht sich auf Verteilung (von Gütern, Ämtern, Rechten…)
 keine «absolute» Gleichheit, sondern gewichtete,
verhältnismässige Gleichheit
 Eigenschaften der einzelnen Personen sind relevant
 zentrale Frage nach Unterscheidungs- und Verteilungskriterien:
 Gleichheit
 Verdienst
 Bedarf
 Gesellschaftlicher Gesamtnutzen
 Abmachung, Vertrag (durch Zustimmung)
51
8.) Was heisst Gerechtigkeit?
 Utilitarismus (allgemein)
 fusst auf einem Nutzenprinzip: eine Handlung ist genau dann
gut, wenn sie den grössten Nutzen für die grösstmögliche
Anzahl Betroffener verursacht (act-utilitarianism)
 alternativ: eine Handlung ist gut gdw. sie einer Regel folgt, die
den grössten Nutzen für die grösstmögliche Anzahl Betroffener
verursacht (rule-utilitarianism)
 konsequentialistisch: die Güte einer Handlung oder Regel leitet
sich aus ihren Folgen im Hinblick auf einen Zweck ab. Der
Zweck darf selber nicht nach moralischen Massstäben beurteilt
werden, das wäre zirkulär.
52
8.) Was heisst Gerechtigkeit?
 Problem des «average of happiness» (Sidgwick)
 gemäss Sidgwick beziffert sich das Glück (happiness) einer
Gruppe aus der Summe der happiness der einzelnen Mitglieder
 die Quantität nimmt dabei zu, wenn sich die Gruppe
vergrössert; bei gleichbleibender Anzahl Mitglieder, wenn sich
die Qualität ihrer Empfindungen (i.e. das subjektive Glück)
 ceteris paribus ist das Glück einer Gruppe von 200 Menschen
grösser als das von 100 Menschen
  führt zum Problem, dass gemäss Sigdwick die «average
happiness» sinken kann, während die «total happiness» (die
Glückssumme) steigt. Um dieses Problem zu lösen, muss
Durchschnittsnutzen gegenüber totalem Nutzen Vorrang haben
53
8.) Was heisst Gerechtigkeit?
 Gerechte Verteilung durch Effizienz (Pareto)
 pareto-besser: Zustand A ist dann besser als Zustand B, wenn in
A mindestens ein Teilnehmer bessergestellt ist, aber kein
Teilnehmer schlechtergestellt
 pareto-Optimum: es ist nicht möglich, jemanden
besserzustellen, ohne einen anderen schlechterzustellen
 ! jede volkswirtschaftliche, vollkommene
Einkommensverteilung entspricht einem pareto-Optimum.
Grosse Einkommens- und Vermögensunterschiede sind dabei
möglich.
54
8.) Was heisst Gerechtigkeit?
 Der abnehmende Grenznutzen
 gemäss der utilitaristischen Wohlfahrtsfunktion addiert sich der
Nutzen jedes Individuums zu einem Gesamtnutzen der
Gesellschaft zusammen (vgl. Sidgwick)
 die «intermediate-welfare-function» berücksichtigt die
Annahme des abnehmenden Grenznutzens: je mehr ein Gut
konsumiert wird, desto mehr nimmt sein Nutzen ab (Easterly).
Das bedeutet: Je mehr die Ungleichheit zunimmt, desto grösser
muss der Nutzengewinn der Reichen sein, um den
Gesamtnutzen überhaupt zu beeinflussen; irgendwann kann
dieser Grenznutzen erreicht werden.
55
8.) Was heisst Gerechtigkeit?
John Rawls
 Absicht: Aufstellung einer Theorie der möglichst gerechten
Verteilung von Gütern und Ämtern (distributive
Gerechtigkeit)
 Bedingung: Teilnehmer müssen den Regeln der Verteilung
zustimmen können
 Argument: hypothetisches Vertragsargument
(Gedankenexperiment)
56
8.) Was heisst Gerechtigkeit?
 Der Schleier des Nichtwissens
 sämtliche zukünftigen Mitglieder einer Gesellschaft verhandeln
die Regeln/Verteilungsprinzipien dieser Gesellschaft aus
 sie wissen nicht, welchen Platz sie in dieser Gesellschaft
einnehmen werden (i.e. welche Religion, welchen Beruf,
sozialer Status, Vermögen etc.) – aber: die Existenz sozialer
Positionen ist bekannt
 Grundgüter
 Von ihnen nimmt man an, dass jeder Mensch sie haben möchte
– Rechte, Freiheiten, Chancen, Einkommen/Vermögen,
Selbstwertgefühl
57
8.) Was heisst Gerechtigkeit?
 Prinzipien der Gerechtigkeit nach Rawls
 Freiheitsprinzip (hat absolute Priorität): jeder soll das
umfangreichste System an Grundfreiheiten haben, so dass jeder
andere dasselbe System an Grundfreiheiten beanspruchen kann.
Die Grenzen individueller Rechte und Freiheiten beginnen bei
den Rechten des Nächsten.
Beispiele: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Recht auf
Bildung, Schutz des Eigentums etc.
58
8.) Was heisst Gerechtigkeit?
 Prinzipien der Gerechtigkeit nach Rawls (Forts.)
 Differenzprinzip: Ungleichheiten in der Verteilung von Gütern
und Ämtern sind gerechtfertigt, wenn sie den am wenigsten
Begüterten den grösstmöglichen Vorteil bringen
 Prinzip der fairen Chancengleichheit: Ungleichheiten müssen so
entstehen, dass allen Beteiligten die gleichen Möglichkeiten zur
Erlangung von Ämtern und Positionen zukommen
 Das Prinzip der fairen Chancengleichheit hat Vorrang vor dem
Differenzprinzip
59
8.) Was heisst Gerechtigkeit?
 Bei Rawls ist die Besserstellung eines Individuums nur
gerechtfertigt, wenn auch die Situation des am schlechtesten
gestellten Individuums verbessert wird (vgl. pareto-besser:
Besserstellung ist gerechtfertigt, solange es keinem
Individuum dabei schlechter geht)
 «Maximin»-Regel: Man wird hinter dem Schleier des
Nichtwissens eine Lösung suchen, bei der man die
schlechteste Situation so weit als möglich verbessert, i.e. die
schlechteste Situation der gewählten Lösung ist besser als alle
schlechtesten Situationen der Alternativen
60
8.) Was heisst Gerechtigkeit?
 Rawls’ Prinzipien gelten unter liberalen Voraussetzungen; der
Staat mischt sich so wenig als möglich ein
 Rawls unterstützt keine staatlich finanzierte
Wohlfahrtsgesellschaft, sondern Umverteilungsgedanke:
Maximierung des Lebensstandards der Armen und
Verhinderung der Konzentration von Reichtum in den
Händen weniger
 Forderung: Wenig Einfluss von Privatwirtschaft auf Politik;
Einschränkung von Übertragung von Vorteilen über
Generationen
61
8.) Was heisst Gerechtigkeit?
 Kritik und Fragen
 in welchen Grenzen bewegt sich der Umverteilungsstaat
(Internationalität)?
 Welche Rolle spielt generationenübergreifende Gerechtigkeit?
 atomistisches Menschenbild? (kommunitaristische Kritik)
62
9.) Brauchen wir Nationalstaaten?
 Entwicklung politischer Gemeinschaften zum Nationalstaat
 antike Polis: Stadtstaaten; «direkte» Politik
 Modernisierung führte zu Vergrösserung der Territorien und
Gemeinschaften, teilweise kulturelle Homogenisierung
(Zusammenschluss Städte/Stämme), Übergang von direkten
repräsentativen Systemen, Föderalisierung
 kulturelle Unterschiede zwischen Völkern führten zu
unterschiedlichen politischen Einheiten
 Nationalstaaten bilden Sicherheitsgemeinschaften,
Kommunikationsgemeinschaften (teilen sich Kultur, Sprache
etc.)
63
9.) Brauchen wir Nationalstaaten?
 Zwei Argumente Millers für den Nationalstaat. Politische
Einheit/Gemeinschaftsgefühl fördern :
 1.) Demokratiefähigkeit (vgl. Dahl), i.e. Dialog zwischen
Mehrheit/Minderheit, Vertrauen unter Mitgliedern der
Gemeinschaft
 2.) Soziale Gerechtigkeit: Möglichkeit von Transfer wird erst
durch Institution möglich; gesteigerte Solidarität zu
Transferzahlungen
 zu beachten (1): Föderale Strukturen können «subnationale
Kompetenzen» bei der sozialen Gerechtigkeit fördern
 zu beachten (2): «nationale Identität» kann Mehrfachbedeutung
erhalten
64
9.) Brauchen wir Nationalstaaten?
Alternativen zum Nationalstaat
 Kosmopolitismus 1: zentralistisch
 Problem 1: Bürgernähe nicht realisierbar (undemokratisch)
 Problem 2: keine Fluchtmöglichkeiten (tyrannisch)
 Problem 3: globale kulturelle Homogenisierung wäre
notwendig
 Kosmopolitismus2 : dezentral
 wäre kein richtiger Kosmopolitismus, da die Souveränität bei
den einzelnen Teilstaaten bliebe; damit würde immer noch eine
nationalstaatliche Organisation herrschen
65
9.) Brauchen wir Nationalstaaten?
 Kosmopolitismus 3 : ethisch
 zeichnet sich durch nationale Verantwortung für globale
Gerechtigkeit aus
 individuelles Verhalten einzelner Staaten zu globalen
Fragestellungen
 gleiche Gewichtung der Interessen aller Menschen, Kulturen,
Ethnien etc.
 Einwand Miller 1: Der Anspruch des ethischen
Kosmopolitismus ist es, dass alle kulturellen Eigenheiten
bestehen bleiben. Auf globaler Ebene werden unterschiedliche
Gerechtigkeitsbegriffe kollidieren
66
9.) Brauchen wir Nationalstaaten?
 Einwand Miller 2 : Reziprozität ist bei global gerechtem
Verhalten nicht gegeben. Erwartungen an gerechtes
Verhalten von anderen Teilnehmern der Gesellschaft haben
im Nationalstaat klare Formen, international hingegen sind
sie unrealistisch  «Heroismus», der über moralische
Verpflichtung hinausgeht
67
9.) Brauchen wir Nationalstaaten?
 Millers Vorschlag einer globalen Gerechtigkeit
 Die Interaktion zwischen Staaten muss auf gerechte Weise
geregelt sein. Faktoren: territoriale Integrität, Regelung der
Gewaltanwendung, pacta sunt servanda…
 Kosten und Nutzen von internationaler Kooperation müssen
gerecht aufgeteilt sein (Beispiel Umweltschutz –
Entwicklungsländer)
 Schutz der Menschenrechte und der politischen
Selbstbestimmung (bei klarer Beachtung der Relevanz dieser
Rechte)
 Nationalstaaten bleiben erhalten und autonom, dennoch soll
internationale Solidarität greifen (Bsp. Naturkatastrophe)
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9.) Brauchen wir Nationalstaaten?
 Kritik an Millers Ansatz
 Konzeption nationaler Einheit ist homogen und naturalistisch
formuliert
 konkrete institutionelle Umsetzung des Konzepts globaler
Gerechtigkeit?
 Dichotomie national-global  zu radikal?
69
10.) Was ist Terrorismus?
 Definitionskriterien nach Michael Walzer
 «bewusstes Töten Unschuldiger, um Bevölkerungen Furcht
einzujagen und Regierungen unter Druck zu setzen»
 Staatsterrorismus: Gewaltakte gegen eigenes Volk, um Furcht zu
verbreiten/Opposition zu bedrängen oder im Keim zu
ersticken
 Terrorismus im Krieg: Töten von Zivilisten in so grosser Zahl,
dass Regierungen kapitulieren müssen
 Kriterien ermöglichen einigermassen präzise Anwendung
(Unterscheidung Freiheitskämpfer/Terroristen), limitiert
Terrorismus aber auf Töten (nicht Folter, Geiselnahme etc.)
70
10.) Was ist Terrorismus?
 Hasspredigen sind gemäss Walzers Bestimmung keine
terroristischen Akte
 Beschränkung auf terroristische Handlungen führt zu
Unterscheidung von terroristischen Absichten und
Gesinnungen (Bsp. gewaltfreies Verbreiten von Schrecken)
71
11.) Gibt es den gerechten Krieg?
 Walzer unterscheidet zwei Arten der moralischen
Beurteilung eines Krieges:
 «gerecht» im adjektivischen Sinne: der Krieg wurde wegen
Gründen gestartet, die ihn tatsächlich rechtfertigen (der Krieg
«ist gerecht».
 «gerecht» im adverbialen Sinne: der Krieg wird mit
verhältnismässigen Mitteln geführt
 «ius ad bellum» vs. «ius in bello»
72
11.) Gibt es den gerechten Krieg?
«ius ad bellum»
«ius in bello»
 gerechter Grund
 Verhältnismässigkeit der
 legitime Autorität
 rechte Absicht
 ultima ratio


 vernünftige Aussicht auf
Erfolg
 Verhältnismässigkeit der
Güter
73


Mittel (vgl. Obamas «rote
Linie»)
Immunität von Zivilisten
Behandlung
Kriegsgefangener
Schutzpflicht besetzer
Gebiete
etc.
11.) Gibt es den gerechten Krieg?
 Gemäss Walzer sind «ius ad bellum» und «ius in bello»
logisch unabhängig
 Man kann zwei Extrempositionen zur Beurteilung eines
Krieges anführen:
 Maximalposition: Ein Krieg ist gerechtfertigt gdw. er alle
genannten Bedingungen erfüllt
 Minimalposition: Das «ius ad bellum» hat Priorität. Auch
militärische Interventionen, die nicht alle Kriterien erfüllen,
können gerecht sein.
74
11.) Gibt es den gerechten Krieg?
Diskussion der Kriterien für einen gerechten Krieg
 1.) Gerechte Gründe (Möglichkeiten)
 Selbstverteidigung
 Intervention (Bsp. Menschenrechtsverletzungen)
 Befreiungskampf
Aber: Legitimität von Präventiv- und Präemptivkriegen?
Wer beurteilt die Legitimität eines Befreiungskampfs? Wie
sinnvoll ist es, Gewalt mit Gewalt zu bekämpfen?
75
11.) Gibt es den gerechten Krieg?
 2.) Legitime Autorität – unterscheidet sich von Fall zu Fall
 Selbstverteidigung: souveräne Regierungen (Walzer)
 Interventionen: UN-Sicherheitsrat
 Befreiungskampf: kritische Masse von Bürgern? ( wer
entscheidet, wann diese erreicht ist?)
 3.) Rechte Absicht
 logisch verknüpft mit «guten Gründen»
 Problem: wie und von wem wird sie kontrolliert? müssen alle
Gründe offengelegt sein?
 können Pflichten entstehen, die die Kriegshandlungen
überdauern? (Bsp. Irak/Afghanistan)
76
11.) Gibt es den gerechten Krieg?
 4.) Ultima Ratio
 Scheinargument?
 5.) Verhältnismässigkeit der Güter
 Ziel der militärischen Handlung muss erwarten lassen, dass die
positiven Folgen die negativen bei weitem übertreffen
 Problem: Unvorhersehbarkeit der Entwicklung,
Abenteuerlichkeit
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11.) Gibt es den gerechten Krieg?
 Kriterien der humanitären Intervention:
 gerechter Grund: Verletzungen grundlegender Menschenrechte
 legitime Autorität: UN-Sicherheitsrat oder regionale
Organisationen kollektiver Sicherheit
 ultima ratio: Intervention erst, wenn alle nicht-militärischen
Möglichkeiten erschöpft sind
 rechte Absicht: Schutz vor massiven Verletzungen elementarer
Menschenrechte
 vernünftige Aussicht auf Erfolg
  besteht Konflikt zwischen Wahrung von Menschenrechten
und der Souveränität des betroffenen Staates
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11.) Gibt es den gerechten Krieg?
 Kants Kritik am Krieg
 Krieg kann kein im Recht enthaltener Begriff sein, sondern er
ist ein Notmittel in einer Situation fehlender oder mangelnder
rechtlicher Institutionalisierung
 In einem nicht-idealen Rechtzustand sollten Vorkehrungen
getroffen werden, welche den Krieg verunmöglichen. Gründe
für einen gerechten Krieg müssen dabei verhindert und/oder
vermindert werden.
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12.) Was ist «Ziviler Ungehorsam?»
 «Ziviler Ungehorsam» umfasst Handlungen, die folgende
Merkmale aufweisen:
 öffentlich
 gewaltlos
 gewissensbestimmt
 gesetzwidrig
 soll gewöhnlich eine Änderung der Gesetze oder der
Regierungspolitik herbeiführen
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12.) Was ist «Ziviler Ungehorsam?»
 Zusatzbedingungen nach Habermas/Rawls
 1. Nur für Fälle schwerwiegender Ungerechtigkeit oder
Verteidigung von Grundprinzipien
 2. Alle legalen Einflussmöglichkeiten müssen erschöpft sein
 3. Verfassungsordnung als Ganze darf nicht gefährdet werden
 4. Öffentliche Ankündigung und Kalkulierbarkeit für Polizei
und Aktivisten
 5. Zurückhaltung auf Seiten von Aktivisten und Staat
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12.) Was ist «Ziviler Ungehorsam?»
 In der Theorie des Zivilen Ungehorsams werden
konstitutionelle Mitsprache- und Freiheitsrechte
vorausgesetzt; gewaltloser Widerstand gegen autoritäre
Regime gelten nicht als ZU
 Als Argumente für den ZU in einer Demokratie können
gelten:
 Demokratie ist dynamisch, von wechselnden Mehrheiten
abhängig und offen für höhere normative Ansprüche/rechnet
mit Revisionsbedarf
 Geltung von Gesetzen ist nicht immer gleich strikt
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12.) Was ist «Ziviler Ungehorsam?»
 Ziviler Ungehorsam entspricht nicht dem Konflikt
Moral/Recht; es sollen vielmehr neue Rechte durchgesetzt
werden. Dabei ist zu beachten, dass liberaldemokratische
Verfassungen einen normativen Überschuss beinhalten, i.e.
den idealen Ansprüchen der Verfassung kann mit den
Gesetzen i.d.R. nicht vollumfänglich Folge geleistet werden.
 «gewissensbestimmt»
 Selbstvergewisserung, keine Fremdbestimmung
 universalisierbare Gründe (keine Privatmoral) 
dementsprechend soll ZU nicht (ausschliesslich) auf private
Vorteile abzielen
 Nachweis der persönlichen Benachteiligung
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12.) Was ist «Ziviler Ungehorsam?»
 Die Appellwirkung besteht i.d.R. im Inkaufnehmen
persönlicher Nachteile zur Förderung der
Gesetze/Verfassung als solche
 Das Gebot der Gewaltlosigkeit schliesst nicht jegliche Art
von Nötigung aus (Bsp. Strassenblockade – gewaltlose
Einschränkung der Bewegungsfreiheit Dritter)
 Ziviler Ungehorsam darf die Rechtsordnung als solche nicht
unterminieren, auch darf es den Rechtsfrieden nicht
gefährden (geschieht i.d.R. nicht, da ZU punktuell)
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12.) Was ist «Ziviler Ungehorsam?»
 ZU steht im Zusammenhang mit der Unvollständigkeit des
Mehrheitsprinzips; kann in halbdirekten Demokratien auch
Kritik an institutioneller Arbeit sein; er muss sich aber
immer auf Grundrechte oder Verfassungsprinzipien beziehen
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Schluss
Viel Erfolg an der Prüfung!
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