SOLVENCY II Sicheres Vermögen Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wir sichern das Vermögen von Versicherten Solvency II soll sicherstellen... ...dass Versicherer ihre Zusagen auch unter extremen Umständen erfüllen können ...dass das Vermögen der Versicherten geschützt ist. Dazu definiert das Regelwerk detailliert Risikoszenarien, für die Unternehmen ausreichend Kapital vorhalten müssen. Sicheres Vermögen Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Warum Versicherer sicher sein müssen Weil Versicherungen.... • .... Risiken übernehmen (z.B. in der Haftpflicht- oder Krankenversicherung). • .... wesentlich zur finanziellen Absicherung alternder Gesellschaften beitragen. • ....und ein wichtiger Kapitalgeber für Wirtschaft und Staat sind. Diese Aufgaben kann die Versicherungswirtschaft nur erfüllen, wenn sie Leistungszusagen risikogerecht kalkuliert und das Vermögen der Kunden sicher investiert. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wie sicher muss ein Versicherer sein? Absolute Sicherheit gibt es nicht – auch nicht unter Solvency II. EREIGNISSE, DIE ALLE JAHRE EINTRETEN • Das neue Regelwerk verlangt aber von den Unternehmen, dass sie selbst extreme Szenarien überstehen: • Versicherer müssen über ausreichend Kapital verfügen: • Eigenmittel, um auch Negativereignisse verkraften zu können, die, statistisch betrachtet, nur einmal in 200 Jahren eintreten. • Zu diesen so genannten 1:200-Risiken zählen beispielsweise Großschäden durch Naturkatastrophen oder extreme Verwerfungen an Aktien- und Anleihemärkten. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wie sicher muss ein Versicherer sein? • Das Risiko, dass ein Versicherer seine Verpflichtungen nicht mehr voll erfüllen kann, liegt bei Einhaltung der Solvency-II-Eigenmittelanforderung (Solvenzkapitalanforderung, kurz SCR) höchstens bei 0,5 Prozent. Risiko, dass der Versicherer seine Verpflichtung nicht voll erfüllen kann Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) SOLVENCY II SÄULE I Kapitalanforderungen und Bilanz Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wir sichern die Leistung von Versicherten auch unter extremen Umständen Die Säule I schreibt vor... ...wie Unternehmen ihre Kapitalanlagen zu bewerten haben. ...welche Risiken sie berücksichtigen müssen. ...und welcher erforderliche Kapitalpuffer – d.h. welche Solvenzkapitalanforderung – sich aus dem Zusammenspiel von Verbindlichkeiten, Kapitalanlagen und Risiken ergibt. SÄULE I Kapitalanforderungen und Bilanz Wir sichern die Leistung von Versicherten auch unter extremen Umständen. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Was ist neu? Kapitalanforderungen: Kapitalstruktur eines Unternehmens Wie hoch die Kapital- bzw. Eigenmittelausstattung sein muss, hängt von den Verpflichtungen und Risiken ab, die ein Unternehmen mit seinem Geschäftsmodell und/oder seiner Kapitalanlagestrategie eingeht. EIGENMITTEL Kapitalpuffer KAPITALANLAGEN Alle Vermögenswerte eines Unternehmens Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) VERBINDLICHKEITEN Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmens Was ist neu? Neue Kapitalanforderungen SCR • Um die Leistungen an Versicherungsnehmer bei Eintritt auch sehr unwahrscheinlicher Risiken sicherzustellen, müssen Versicherungsunternehmen den Rückgang der Eigenmittel verkraften können. • Sie brauchen einen Kapitalpuffer. • Wesentliche aufsichtsrechtliche Sollgröße für den geforderten Kapitalpuffer ist die Solvenzkapitalanforderung (SCR). SOLVENZKAPITALANFORDERUNG Die Höhe des SCR ergibt sich – vereinfacht gesagt – aus dem Vergleich der Eigenmittel vor und nach Eintreten eines bestimmten Risikoszenarios. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Was ist neu? Neue Kapitalanforderungen Zur Verdeutlichung ein stark vereinfachtes Beispiel: KAPITALANLAGEN z.B. Aktien EIGENMITTEL AUSGANGSSITUATION: • Ein Unternehmen hält unter anderem Aktien. Der Marktwert der Aktien entspricht dem Gesamtwert der Kapitalanlagen. • Den Kapitalanlagen stehen Verbindlichkeiten aus Leistungsverpflichtungen gegenüber (Auszahlung von Rentenversicherungen). • Die Eigenmittel des Unternehmens entsprechen dem Marktwert der Kapitalanlagen abzüglich der Verbindlichkeiten (Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens). VERBINDLICHKEITEN Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Was ist neu? Neue Kapitalanforderungen SCHOCKSITUATION: • Tritt ein Schock ein – hier ein massiver Kursrückgang am Aktienmarkt – sinkt der Wert der Kapitalanlagen. KAPITALANLAGEN z.B. Aktien EIGENMITTEL • Da sich die Höhe der Verbindlichkeiten nicht ändert, hat das Unternehmen weniger Eigenmittel zur Verfügung. VERBINDLICHKEITEN Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Was ist neu? Neue Kapitalanforderungen RISIKOBERECHNUNG Die Höhe des SCR wird aus einer komplexen Formel von Versicherungs-Mathematikern berechnet. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Was ist neu? Neue Kapitalanforderungen SOLVENZKAPITAL-ANFORDERUNG (SCR) • Um die Leistungen an Versicherungsnehmer bei Eintritt auch sehr unwahrscheinlicher Risiken sicherzustellen, müssen Versicherungsunternehmen jetzt einen Kapitalpuffer SCR anlegen. • Der erforderliche Kapitalpuffer – das SCR – ergibt sich aus der Höhe der Eigenmittel in der Ausgangsituation abzüglich der Eigenmittel, die nach Eintritt des Schocks noch vorhanden sind. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Bedeckungsquote EIGENMITTEL > SCR ≥ 100% • Das Verhältnis von Eigenmitteln des Unternehmens zur Solvenzkapitalanforderung (SCR) wird auch als Bedeckungsquote bezeichnet. • Unternehmen mit einer Bedeckungsquote über 100% verfügen über ausreichende Kapitalreserven für Negativszenarien. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Bedeckungsquote EIGENMITTEL > SCR ≥ 100% • Liegt die Bedeckungsquote beispielsweise bei 90%, ist diese Anforderung nicht voll erfüllt. SCR > EIGENMITTEL < 100% • Das Unternehmen kann dennoch seine aktuellen und künftig erwarteten Verpflichtungen erfüllen - und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in den meisten Negativszenarien. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Bedeckungsquote EIGENMITTEL > SCR ≥ 100% SCR > EIGENMITTEL < 100% EIGENMITTEL < MCR < 40% Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) • Unterhalb der Solvenzkapitalanforderung (SCR) gibt es eine weitere Schwelle, die MindestSolvenzkapitalanforderung (MCR). • Um die MCR zu erfüllen, ist eine Bedeckungsquote in einem Korridor von 25 bis 40 % des SCR erforderlich. • Wird diese Quote nicht erreicht, greifen strenge Aufsichtsmaßnahmen – bis hin zum Entzug der Versicherungserlaubnis. Welche Risiken gibt es? DEFINITION Solvency II definiert die Risikoszenarien zur Berechnung des SCR so: • Ein Unternehmen muss bei Erfüllung der Kapitalanforderung das Folgejahr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überstehen. • Alle anfallenden Zahlungsverpflichtungen inklusive der Folgeverpflichtungen können bedient werden. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Welche Risiken gibt es? Risiken für Kapitalanlagen: MARKT: Kurseinbruch am Aktien- oder Anleihenmarkt, plötzliche Zinsveränderung, Wechselkursveränderung AUSFALL: Zahlungsausfall eines Schuldners Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Welche Risiken gibt es? Risiken für Verbindlichkeiten: LEBEN: Schnelle Veränderung der Lebenserwartung, Stornorisiken SCHADEN/UNFALL: Katastrophen aller Art KRANKEN: Anstieg der Krankenversicherungsleistungen durch Epidemien, Massenunfälle, Katastrophen OPERATIONELLES RISIKO: z.B. Schäden durch Hackerangriff, rechtliche Risiken Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Übergangsregelungen • Für die Unternehmen ist die Umsetzung der neuen Regeln eine hoch komplexe Aufgabe – die durch das historisch niedrige Zinsniveau zum Start von Solvency II nicht einfacher wird. • Um eine reibungslose Umstellung der 28 bestehenden Systeme auf das neue Regelwerk zu ermöglichen, können alle europäischen Versicherer verschiedene Übergangsregelungen (Transitionals) nutzen. • Für die deutschen Lebensversicherer ist die Übergangsregelung zur Bewertung ihrer versicherungstechnischen Rückstellungen von besonderer Bedeutung. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Übergangsregelungen • Unter Solvency II müssen Versicherer ihre Verbindlichkeiten zu aktuellen Marktzinsen bewerten und auf dieser Grundlage ausreichende Rückstellungen bilden. • In der Vergangenheit war die Kalkulationsgrundlage jedoch nicht der aktuelle Marktzins, sondern der amtlich festgelegte Höchstrechnungszins. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Übergangsregelungen: Beispiel HÖCHSTRECHNUNGSZINS • Rückstellungen für einen Vertrag, für den ein Höchstrechnungszins von 2,25 Prozent gilt, dürfen bislang kalkulatorisch mit 2,25 Prozent pro Jahr verzinst werden. • Um in 20 Jahren einen Betrag von 10.000 Euro auszahlen zu können, muss der Versicherer unter diesen Bedingungen heute rund 6.400 Euro zurückstellen. ZINS UNTER SOLVENCY II (FÜR 20-JÄHRIGE LAUFZEIT) • Unter Solvency II liegt der Zins deutlich niedriger - auf Sicht von 20 Jahren dürfen Unternehmen aktuell mit einem Marktzins von rund 1,4 Prozent kalkulieren. • Damit muss ein Versicherer heute annähernd 7.600 Euro zurückstellen, um in 20 Jahren die im Beispiel zugesagten 10.000 Euro zahlen zu können. • In dieser Betrachtung ist die bereits gebildete Rückstellung für den Beispielvertrag um rund 1.200 Euro zu niedrig. • Die Übergangsbestimmung sieht - vereinfacht - vor, das der Versicherer den fehlenden Betrag in den kommenden 16 Jahren schrittweise aufbauen muss. WICHTIG: Die Übergangsregelung gilt nur für Altverträge. Die BaFin überwacht die Anwendung der Übergangsregelung laufend – die Anwendung wird zudem nur dann genehmigt, wenn das Unternehmen die zusätzlichen Rückstellung auch finanzieren kann. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) SOLVENCY II SÄULE II Gute Unternehmensführung Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wir sichern die Stabilität auf dem Europäischen Versicherungsmarkt • Solvency II macht die Versicherungsaufsicht mathematischer. • Doch es entscheiden weiterhin Menschen und nicht Computer darüber, welche Risiken ein Unternehmen eingeht und wie diese zu steuern sind. SÄULE II Gute Unternehmensführung • Welche Grundsätze und Regeln dafür gelten, ist in der zweiten Säule von Solvency II festgelegt. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) WIE ERMITTELN DIE UNTERNEHMEN IHRE RISIKEN UND IHREN KAPITALBEDARF? ORSA Unternehmenseigene Risikound Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assesment) • Wichtiges Element der Säule II ist die "unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung" - kurz ORSA. • ORSA zwingt die Unternehmen dazu, sich laufend mit ihrer Risiko- und Finanzlage zu befassen. • Zudem müssen die Unternehmen mindestens einmal pro Jahr überprüfen, ob ihr Risikomanagement tatsächlich alle Risiken erfasst und angemessen berücksichtigt. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ORSA 1. ORSA PROZESS Diese Fragen müssen sich die Unternehmen stellen: Welche Risiken geht das Unternehmen ein? Risiken heute? Risiken morgen? Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wie entwickelt sich das SCR? Reicht das Kapital langfristig? Passt die Kapitalanforderung zu den unternehmensspezifischen Risiken? ORSA 2. DOKUMENTATION UND INFORMATION 3. UMSETZUNG DER ORSA-ERGEBNISSE z.B. Anpassung der Strategie, des Geschäftsmodells, des Kapitalmanagements Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Was ist neu? SCHLÜSSELFUNKTIONEN • Neu ist ab 1. Januar 2016, dass jeder Versicherer vier so genannte Schlüsselfunktionen vorhalten muss: 1. 2. 3. 4. RISIKOMANAGEMENT VERSICHERUNGSMATHEMATIK COMPLIANCE INTERNE REVISION • Für jede dieser Funktionen muss es in den Unternehmen eine verantwortliche Person geben. • Die Schlüsselfunktionen stärken die in der Unternehmensorganisation gezogenen „Verteidigungslinien“ des Risikomanagements: Risiken frühzeitig erkennen und bewerten. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Was ist neu? SCHLÜSSELFUNKTIONEN 1. Schlüsselfunktion: RISIKOMANAGEMENT... ...unterstützt die Geschäftsführung maßgeblich bei der Identifizierung, Analyse und Steuerung von Risiken. 2. Schlüsselfunktion VERSICHERUNGSMATHEMATIK... ...koordiniert/überwacht angemessene Berechnung der unter SII vorgeschriebenen versicherungstechnischen Rückstellungen. 3. Schlüsselfunktion COMPLIANCE... ...überwacht Einhaltung der Anforderungen für Betrieb des Versicherungsgeschäfts, berät Vorstand entsprechend. 4. Schlüsselfunktion INTERNE REVISION... ...überprüft gesamte Geschäftsorganisation, informiert Vorstand über Defizite. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Was ist neu? SCHLÜSSELFUNKTIONEN VORTEILE: • Stärkung der Geschäftsorganisation • Klare Zuordnung wichtiger Funktionen Konsolidierung der Risiken über alle Unternehmensebenen • Bessere europaweite Vergleichbarkeit • Durch die vier Funktionen werden mehrere „Verteidigungslinien“ eingezogen – so soll verhindert werden, dass Risiken unter dem Radar durchgehen. Kontinuierliche Überwachung sämtlicher Kontroll- und Steuerungsprozesse Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wer sichert die Stabilität? GESCHÄFTSORGANISATION Versicherer müssen gegenüber der Versicherungsaufsicht nachweisen... ...dass sie über kompetentes Führungspersonal verfügen. ...alle Risiken jederzeit unter Kontrolle haben. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wer sichert die Stabilität? GESCHÄFTSORGANISATION FIT & PROPER • Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte deutscher Versicherungsunternehmen müssen schon heute besondere persönliche und fachliche Anforderungen erfüllen. • Solvency II macht qualitative Eignungsvorgaben - Fit & Proper europaweit verbindlich. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wer sichert die Stabilität? GESCHÄFTSORGANISATION Vergütung • Die Vergütung der Mitarbeiter eines Versicherungsunternehmens unterliegt besonderen aufsichtsrechtlichen Vorgaben. • Vergütungsregeln sollen Fehlanreize verhindern und ein langfristiges, nachhaltiges Denken und Handeln der Mitarbeiter fördern. • Für wichtige Personen, insbesondere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, gilt dabei ein strengerer Maßstab. Die Aufsichtsbehörde wacht über die Einhaltung der Vergütungsregeln. • Diese Eignung ist der Aufsichtsbehörde gegenüber detailliert nachzuweisen. Zu diesem Thema gibt es Leitlinien von EIOPA und Merkblätter der BaFin. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wer sichert die Stabilität? GESCHÄFTSORGANISATION Prudent Person Principle • Bei der Kapitalanlage ist das Leitmotiv das „Prudent Person Principle“: • Unternehmen dürfen demnach nur in Vermögenswerte investieren, deren Risiken sie durchschauen und steuern können. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) SOLVENCY II SÄULE III Reporting und Transparenz Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wir schaffen MARKTTRANSPARENZ für Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit Solvency II ist Aufsichts- und Frühwarnsystem zugleich. • Damit es funktioniert, müssen Unternehmen über ihre Finanzlage, Risiken und wesentliche Geschäftsbereiche berichten. SÄULE III Reporting und Transparenz • Und zwar nicht nur der Aufsichtsbehörde, sondern auch der Öffentlichkeit. Festgeschrieben sind die Berichtspflichten in der dritten Säule von Solvency II. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wie wird informiert? BERICHTSPFLICHT • Für Verbraucher und Investoren bringen die neuen Berichtspflichten mehr Transparenz – beispielsweise müssen Unternehmen über ihre Kapitalanlagestrategie oder auch die Vergütung ihrer Manager informieren. • Zudem schafft die europaweite Harmonisierung der Berichtspflichten eine bessere Vergleichbarkeit zwischen inund ausländischen Versicherungsunternehmen. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wie wird informiert? BERICHTSPFLICHT QRT (Quantitative Reporting Templates) Die Berichte werden elektronisch übermittelt und geben der Aufsicht eine Vielzahl an quantitativen Informationen, z.B. zur Einhaltung der Solvenzkapitalanforderung. Schwerpunkte QRT • • • • • • Solvabilitätsübersicht Vermögenswerte Versicherungstechnische Rückstellungen Eigenmittel Solvenzkapitalanforderung (SCR) Mindestkapitalanforderung (MCR) Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wie wird informiert? BERICHTSPFLICHT RSR (Regular Supervisory Report) • Der RSR geht an die Aufsicht und folgt einer festgelegten Struktur. • Er enthält Erläuterungen u.a. zur Geschäftsentwicklung, zum Risikoprofil oder auch zur Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. • Er enthält Aussagen zur absehbaren künftigen Geschäftsentwicklung. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wie wird informiert? BERICHTSPFLICHT SFCR (Solvency and Financial Condition Report) • Für Kunden, Investoren und die interessierte Öffentlichkeit relevant ist der Solvency and Financial Condition Report (SFCR), der Bericht über Solvabilität und Finanzlage. • Er informiert unter anderem • über die wesentlichen wirtschaftlichen Ergebnisse, • wichtige Ereignisse des vergangenen Geschäftsjahres • und die aktuelle Solvenzsituation des Unternehmens. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wann und wie wird berichtet? BERICHTSPFLICHT JÄHRLICH/VIERTELJÄHRLICH JÄHRLICH DREIJÄHRLICH Die übermittelten Daten können von der Aufsichtsbehörde zeitnah ausgewertet und analysiert werden. Durch die länderübergreifende Vergleichbarkeit und Verfügbarkeit der Daten werden drohende Risiken europaweit sichtbar. Diesen Bericht müssen die Unternehmen auf ihrer Webseite nach Ablauf jedes Geschäftsjahres veröffentlichen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss eine unterjährige Aktualisierung des SFCR erfolgen. Der Aufsichtsbericht ist regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, an die Aufsicht zu übermitteln. Die Aufsicht legt den Turnus unternehmensindividuell fest. Datensätze werden elektronisch in einem standardisierten Format versendet. Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Wer wird informiert? AUFSICHTSBEHÖRDE • Die übermittelten Daten können von der Aufsichtsbehörde zeitnah ausgewertet und analysiert werden. • Durch die länderübergreifende Vergleichbarkeit und Verfügbarkeit der Daten werden drohende Risiken europaweit sichtbar. KUNDEN • Regelmäßige, detaillierte Informationen ermöglichen der Aufsichtsbehörde eine genauere Risikoüberwachung und stärken damit die Stabilität von Versicherungsbranche und Finanzwirtschaft. • Durch die regelmäßige Veröffentlichung wesentlicher wirtschaftlicher Ergebnisse und der Solvenzsituation erhält ein breites Publikum die Möglichkeit, sich umfassend über die Lage INTERESSIERTE ÖFFENTLICHKEIT von Versicherungsunternehmen zu informieren. INVESTOREN Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
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