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SOLVENCY II
Sicheres
Vermögen
Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
Wir sichern das Vermögen von Versicherten
Solvency II soll sicherstellen...
...dass Versicherer ihre Zusagen auch unter extremen
Umständen erfüllen können
...dass das Vermögen der Versicherten geschützt ist.
Dazu definiert das Regelwerk detailliert
Risikoszenarien, für die Unternehmen ausreichend
Kapital vorhalten müssen.
Sicheres
Vermögen
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Warum Versicherer sicher sein müssen
Weil Versicherungen....
• .... Risiken übernehmen (z.B. in der Haftpflicht- oder
Krankenversicherung).
• .... wesentlich zur finanziellen Absicherung alternder
Gesellschaften beitragen.
• ....und ein wichtiger Kapitalgeber für Wirtschaft und Staat sind.
Diese Aufgaben kann die Versicherungswirtschaft nur erfüllen,
wenn sie Leistungszusagen risikogerecht kalkuliert und das
Vermögen der Kunden sicher investiert.
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Wie sicher muss ein Versicherer sein?
Absolute Sicherheit gibt es nicht –
auch nicht unter Solvency II.
EREIGNISSE, DIE ALLE
JAHRE EINTRETEN
• Das neue Regelwerk verlangt aber von den Unternehmen, dass
sie selbst extreme Szenarien überstehen:
• Versicherer müssen über ausreichend Kapital verfügen:
• Eigenmittel, um auch Negativereignisse verkraften zu
können, die, statistisch betrachtet, nur einmal in 200 Jahren
eintreten.
• Zu diesen so genannten 1:200-Risiken zählen
beispielsweise Großschäden durch Naturkatastrophen oder
extreme Verwerfungen an Aktien- und Anleihemärkten.
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Wie sicher muss ein Versicherer sein?
• Das Risiko, dass ein Versicherer seine Verpflichtungen
nicht mehr voll erfüllen kann, liegt bei Einhaltung der
Solvency-II-Eigenmittelanforderung
(Solvenzkapitalanforderung, kurz SCR) höchstens bei
0,5 Prozent.
Risiko, dass der Versicherer
seine Verpflichtung nicht
voll erfüllen kann
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SOLVENCY II
SÄULE I
Kapitalanforderungen
und Bilanz
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Wir sichern die Leistung von Versicherten
auch unter extremen Umständen
Die Säule I schreibt vor...
...wie Unternehmen ihre Kapitalanlagen zu bewerten haben.
...welche Risiken sie berücksichtigen müssen.
...und welcher erforderliche Kapitalpuffer – d.h. welche
Solvenzkapitalanforderung – sich aus dem Zusammenspiel von
Verbindlichkeiten, Kapitalanlagen und Risiken ergibt.
SÄULE I
Kapitalanforderungen
und Bilanz
Wir sichern die Leistung von Versicherten auch unter
extremen Umständen.
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Was ist neu?
Kapitalanforderungen:
Kapitalstruktur eines Unternehmens
Wie hoch die Kapital- bzw. Eigenmittelausstattung sein muss, hängt
von den Verpflichtungen und Risiken ab, die ein Unternehmen mit
seinem Geschäftsmodell und/oder seiner Kapitalanlagestrategie
eingeht.
EIGENMITTEL
Kapitalpuffer
KAPITALANLAGEN
Alle Vermögenswerte
eines Unternehmens
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VERBINDLICHKEITEN
Zahlungsverpflichtungen
eines Unternehmens
Was ist neu?
Neue Kapitalanforderungen
SCR
•
Um die Leistungen an Versicherungsnehmer bei Eintritt auch sehr
unwahrscheinlicher Risiken sicherzustellen, müssen
Versicherungsunternehmen den Rückgang der Eigenmittel
verkraften können.
•
Sie brauchen einen Kapitalpuffer.
•
Wesentliche aufsichtsrechtliche Sollgröße für den geforderten
Kapitalpuffer ist die Solvenzkapitalanforderung (SCR).
SOLVENZKAPITALANFORDERUNG
Die Höhe des SCR ergibt sich –
vereinfacht gesagt – aus dem Vergleich
der Eigenmittel vor und nach Eintreten
eines bestimmten Risikoszenarios.
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Was ist neu?
Neue Kapitalanforderungen
Zur Verdeutlichung ein stark
vereinfachtes Beispiel:
KAPITALANLAGEN
z.B. Aktien
EIGENMITTEL
AUSGANGSSITUATION:
• Ein Unternehmen hält unter anderem Aktien. Der Marktwert
der Aktien entspricht dem Gesamtwert der Kapitalanlagen.
• Den Kapitalanlagen stehen Verbindlichkeiten aus
Leistungsverpflichtungen gegenüber (Auszahlung von
Rentenversicherungen).
• Die Eigenmittel des Unternehmens entsprechen dem
Marktwert der Kapitalanlagen abzüglich der
Verbindlichkeiten (Zahlungsverpflichtungen des
Unternehmens).
VERBINDLICHKEITEN
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Was ist neu?
Neue Kapitalanforderungen
SCHOCKSITUATION:
• Tritt ein Schock ein – hier ein massiver
Kursrückgang am Aktienmarkt – sinkt der
Wert der Kapitalanlagen.
KAPITALANLAGEN
z.B. Aktien
EIGENMITTEL
• Da sich die Höhe der Verbindlichkeiten
nicht ändert, hat das Unternehmen weniger
Eigenmittel zur Verfügung.
VERBINDLICHKEITEN
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Was ist neu?
Neue Kapitalanforderungen
RISIKOBERECHNUNG
Die Höhe des SCR wird aus einer komplexen
Formel von Versicherungs-Mathematikern
berechnet.
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Was ist neu?
Neue Kapitalanforderungen
SOLVENZKAPITAL-ANFORDERUNG (SCR)
• Um die Leistungen an Versicherungsnehmer bei Eintritt
auch sehr unwahrscheinlicher Risiken sicherzustellen,
müssen Versicherungsunternehmen jetzt einen
Kapitalpuffer SCR anlegen.
• Der erforderliche Kapitalpuffer – das SCR – ergibt sich aus
der Höhe der Eigenmittel in der Ausgangsituation
abzüglich der Eigenmittel, die nach Eintritt des Schocks
noch vorhanden sind.
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Bedeckungsquote
EIGENMITTEL > SCR
≥ 100%
• Das Verhältnis von Eigenmitteln des
Unternehmens zur
Solvenzkapitalanforderung (SCR)
wird auch als Bedeckungsquote
bezeichnet.
• Unternehmen mit einer
Bedeckungsquote über 100%
verfügen über ausreichende
Kapitalreserven für Negativszenarien.
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Bedeckungsquote
EIGENMITTEL > SCR
≥ 100%
• Liegt die Bedeckungsquote beispielsweise bei
90%, ist diese Anforderung nicht voll erfüllt.
SCR > EIGENMITTEL
< 100%
• Das Unternehmen kann dennoch seine
aktuellen und künftig erwarteten Verpflichtungen
erfüllen - und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch
in den meisten Negativszenarien.
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Bedeckungsquote
EIGENMITTEL > SCR
≥ 100%
SCR > EIGENMITTEL
< 100%
EIGENMITTEL < MCR
< 40%
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• Unterhalb der Solvenzkapitalanforderung (SCR)
gibt es eine weitere Schwelle, die MindestSolvenzkapitalanforderung (MCR).
• Um die MCR zu erfüllen, ist eine
Bedeckungsquote in einem Korridor von 25 bis
40 % des SCR erforderlich.
• Wird diese Quote nicht erreicht, greifen strenge
Aufsichtsmaßnahmen – bis hin zum Entzug der
Versicherungserlaubnis.
Welche Risiken gibt es?
DEFINITION
Solvency II definiert die Risikoszenarien zur Berechnung
des SCR so:
• Ein Unternehmen muss bei Erfüllung der
Kapitalanforderung das Folgejahr mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit überstehen.
• Alle anfallenden Zahlungsverpflichtungen inklusive der
Folgeverpflichtungen können bedient werden.
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Welche Risiken gibt es?
Risiken für
Kapitalanlagen:
MARKT:
Kurseinbruch am Aktien- oder Anleihenmarkt,
plötzliche Zinsveränderung,
Wechselkursveränderung
AUSFALL:
Zahlungsausfall eines Schuldners
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Welche Risiken gibt es?
Risiken für
Verbindlichkeiten:
LEBEN:
Schnelle Veränderung der Lebenserwartung,
Stornorisiken
SCHADEN/UNFALL:
Katastrophen aller Art
KRANKEN:
Anstieg der Krankenversicherungsleistungen
durch Epidemien, Massenunfälle,
Katastrophen
OPERATIONELLES RISIKO:
z.B. Schäden durch Hackerangriff, rechtliche
Risiken
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Übergangsregelungen
• Für die Unternehmen ist die Umsetzung der neuen Regeln
eine hoch komplexe Aufgabe – die durch das historisch
niedrige Zinsniveau zum Start von Solvency II nicht einfacher
wird.
• Um eine reibungslose Umstellung der 28 bestehenden
Systeme auf das neue Regelwerk zu ermöglichen, können
alle europäischen Versicherer verschiedene
Übergangsregelungen (Transitionals) nutzen.
• Für die deutschen Lebensversicherer ist die
Übergangsregelung zur Bewertung ihrer
versicherungstechnischen Rückstellungen von besonderer
Bedeutung.
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Übergangsregelungen
•
Unter Solvency II müssen Versicherer ihre Verbindlichkeiten
zu aktuellen Marktzinsen bewerten und auf dieser Grundlage
ausreichende Rückstellungen bilden.
•
In der Vergangenheit war die Kalkulationsgrundlage jedoch
nicht der aktuelle Marktzins, sondern der amtlich festgelegte
Höchstrechnungszins.
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Übergangsregelungen: Beispiel
HÖCHSTRECHNUNGSZINS
•
Rückstellungen für einen Vertrag, für den ein
Höchstrechnungszins von 2,25 Prozent gilt, dürfen
bislang kalkulatorisch mit 2,25 Prozent pro Jahr
verzinst werden.
•
Um in 20 Jahren einen Betrag von 10.000 Euro
auszahlen zu können, muss der Versicherer unter
diesen Bedingungen heute rund 6.400 Euro
zurückstellen.
ZINS UNTER SOLVENCY II
(FÜR 20-JÄHRIGE LAUFZEIT)
•
Unter Solvency II liegt der Zins deutlich niedriger - auf Sicht von 20 Jahren
dürfen Unternehmen aktuell mit einem Marktzins von rund 1,4 Prozent
kalkulieren.
•
Damit muss ein Versicherer heute annähernd 7.600 Euro zurückstellen, um in
20 Jahren die im Beispiel zugesagten 10.000 Euro zahlen zu können.
•
In dieser Betrachtung ist die bereits gebildete Rückstellung für den
Beispielvertrag um rund 1.200 Euro zu niedrig.
•
Die Übergangsbestimmung sieht - vereinfacht - vor, das der Versicherer den
fehlenden Betrag in den kommenden 16 Jahren schrittweise aufbauen muss.
WICHTIG:
Die Übergangsregelung gilt nur für Altverträge. Die BaFin überwacht die Anwendung der Übergangsregelung laufend – die Anwendung wird
zudem nur dann genehmigt, wenn das Unternehmen die zusätzlichen Rückstellung auch finanzieren kann.
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SOLVENCY II
SÄULE II
Gute
Unternehmensführung
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Wir sichern die Stabilität auf dem
Europäischen Versicherungsmarkt
• Solvency II macht die Versicherungsaufsicht mathematischer.
• Doch es entscheiden weiterhin Menschen und nicht Computer
darüber, welche Risiken ein Unternehmen eingeht und wie diese
zu steuern sind.
SÄULE II
Gute
Unternehmensführung
• Welche Grundsätze und Regeln dafür gelten, ist in der zweiten
Säule von Solvency II festgelegt.
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WIE ERMITTELN DIE UNTERNEHMEN IHRE
RISIKEN UND IHREN KAPITALBEDARF?
ORSA
Unternehmenseigene Risikound Solvabilitätsbeurteilung
(Own Risk and Solvency
Assesment)
•
Wichtiges Element der Säule II ist die "unternehmenseigene
Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung" - kurz ORSA.
•
ORSA zwingt die Unternehmen dazu, sich laufend mit ihrer
Risiko- und Finanzlage zu befassen.
•
Zudem müssen die Unternehmen mindestens einmal pro Jahr
überprüfen, ob ihr Risikomanagement tatsächlich alle Risiken
erfasst und angemessen berücksichtigt.
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ORSA
1. ORSA PROZESS
Diese Fragen müssen sich die Unternehmen stellen:
Welche
Risiken geht
das
Unternehmen
ein?
Risiken
heute?
Risiken
morgen?
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Wie
entwickelt
sich das
SCR?
Reicht das
Kapital
langfristig?
Passt die
Kapitalanforderung
zu den
unternehmensspezifischen
Risiken?
ORSA
2. DOKUMENTATION UND INFORMATION
3. UMSETZUNG DER ORSA-ERGEBNISSE
z.B. Anpassung der Strategie, des
Geschäftsmodells, des Kapitalmanagements
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Was ist neu?
SCHLÜSSELFUNKTIONEN
• Neu ist ab 1. Januar 2016, dass jeder Versicherer vier so
genannte Schlüsselfunktionen vorhalten muss:
1.
2.
3.
4.
RISIKOMANAGEMENT
VERSICHERUNGSMATHEMATIK
COMPLIANCE
INTERNE REVISION
• Für jede dieser Funktionen muss es in den Unternehmen eine
verantwortliche Person geben.
• Die Schlüsselfunktionen stärken die in der Unternehmensorganisation gezogenen „Verteidigungslinien“ des
Risikomanagements: Risiken frühzeitig erkennen
und bewerten.
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Was ist neu?
SCHLÜSSELFUNKTIONEN
1. Schlüsselfunktion: RISIKOMANAGEMENT...
...unterstützt die Geschäftsführung maßgeblich bei der Identifizierung, Analyse und
Steuerung von Risiken.
2. Schlüsselfunktion VERSICHERUNGSMATHEMATIK...
...koordiniert/überwacht angemessene Berechnung der unter SII vorgeschriebenen
versicherungstechnischen Rückstellungen.
3. Schlüsselfunktion COMPLIANCE...
...überwacht Einhaltung der Anforderungen für Betrieb des Versicherungsgeschäfts, berät
Vorstand entsprechend.
4. Schlüsselfunktion INTERNE REVISION...
...überprüft gesamte Geschäftsorganisation, informiert Vorstand über Defizite.
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Was ist neu?
SCHLÜSSELFUNKTIONEN
VORTEILE:
• Stärkung der Geschäftsorganisation
• Klare Zuordnung wichtiger Funktionen
Konsolidierung der Risiken
über alle
Unternehmensebenen
• Bessere europaweite Vergleichbarkeit
• Durch die vier Funktionen werden mehrere
„Verteidigungslinien“ eingezogen – so soll
verhindert werden, dass Risiken unter dem
Radar durchgehen.
Kontinuierliche Überwachung
sämtlicher Kontroll- und
Steuerungsprozesse
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Wer sichert die Stabilität?
GESCHÄFTSORGANISATION
Versicherer müssen gegenüber der Versicherungsaufsicht
nachweisen...
...dass sie über kompetentes Führungspersonal verfügen.
...alle Risiken jederzeit unter Kontrolle haben.
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Wer sichert die Stabilität?
GESCHÄFTSORGANISATION
FIT & PROPER
• Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte deutscher
Versicherungsunternehmen müssen schon heute besondere
persönliche und fachliche Anforderungen erfüllen.
• Solvency II macht qualitative Eignungsvorgaben - Fit & Proper
europaweit verbindlich.
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Wer sichert die Stabilität?
GESCHÄFTSORGANISATION
Vergütung
• Die Vergütung der Mitarbeiter eines Versicherungsunternehmens unterliegt
besonderen aufsichtsrechtlichen Vorgaben.
• Vergütungsregeln sollen Fehlanreize verhindern und ein langfristiges,
nachhaltiges Denken und Handeln der Mitarbeiter fördern.
• Für wichtige Personen, insbesondere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
gilt dabei ein strengerer Maßstab. Die Aufsichtsbehörde wacht über die
Einhaltung der Vergütungsregeln.
• Diese Eignung ist der Aufsichtsbehörde gegenüber detailliert nachzuweisen.
Zu diesem Thema gibt es Leitlinien von EIOPA und Merkblätter der BaFin.
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Wer sichert die Stabilität?
GESCHÄFTSORGANISATION
Prudent Person Principle
• Bei der Kapitalanlage ist das Leitmotiv das „Prudent
Person Principle“:
• Unternehmen dürfen demnach nur in Vermögenswerte
investieren, deren Risiken sie durchschauen und steuern
können.
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SOLVENCY II
SÄULE III
Reporting und
Transparenz
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Wir schaffen MARKTTRANSPARENZ
für Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit
Solvency II ist Aufsichts- und Frühwarnsystem zugleich.
• Damit es funktioniert, müssen Unternehmen über ihre
Finanzlage, Risiken und wesentliche Geschäftsbereiche
berichten.
SÄULE III
Reporting und
Transparenz
• Und zwar nicht nur der Aufsichtsbehörde, sondern auch der
Öffentlichkeit. Festgeschrieben sind die Berichtspflichten in
der dritten Säule von Solvency II.
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Wie wird informiert?
BERICHTSPFLICHT
•
Für Verbraucher und Investoren bringen die neuen
Berichtspflichten mehr Transparenz – beispielsweise müssen
Unternehmen über ihre Kapitalanlagestrategie oder auch die
Vergütung ihrer Manager informieren.
•
Zudem schafft die europaweite Harmonisierung der
Berichtspflichten eine bessere Vergleichbarkeit zwischen inund ausländischen Versicherungsunternehmen.
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Wie wird informiert?
BERICHTSPFLICHT
QRT (Quantitative Reporting Templates)
Die Berichte werden elektronisch übermittelt und geben der
Aufsicht eine Vielzahl an quantitativen Informationen, z.B. zur
Einhaltung der Solvenzkapitalanforderung.
Schwerpunkte QRT
•
•
•
•
•
•
Solvabilitätsübersicht
Vermögenswerte
Versicherungstechnische Rückstellungen
Eigenmittel
Solvenzkapitalanforderung (SCR)
Mindestkapitalanforderung (MCR)
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Wie wird informiert?
BERICHTSPFLICHT
RSR (Regular Supervisory Report)
•
Der RSR geht an die Aufsicht und folgt einer festgelegten
Struktur.
•
Er enthält Erläuterungen u.a. zur Geschäftsentwicklung, zum
Risikoprofil oder auch zur Bewertung von Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten.
•
Er enthält Aussagen zur absehbaren künftigen
Geschäftsentwicklung.
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Wie wird informiert?
BERICHTSPFLICHT
SFCR (Solvency and Financial Condition Report)
• Für Kunden, Investoren und die interessierte Öffentlichkeit
relevant ist der Solvency and Financial Condition Report
(SFCR), der Bericht über Solvabilität und Finanzlage.
• Er informiert unter anderem
• über die wesentlichen wirtschaftlichen Ergebnisse,
• wichtige Ereignisse des vergangenen Geschäftsjahres
• und die aktuelle Solvenzsituation des Unternehmens.
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Wann und wie wird berichtet?
BERICHTSPFLICHT
JÄHRLICH/VIERTELJÄHRLICH
JÄHRLICH
DREIJÄHRLICH
Die übermittelten Daten können
von der Aufsichtsbehörde zeitnah
ausgewertet und analysiert
werden. Durch die länderübergreifende Vergleichbarkeit und
Verfügbarkeit der Daten werden
drohende Risiken europaweit
sichtbar.
Diesen Bericht müssen die
Unternehmen auf ihrer Webseite
nach Ablauf jedes Geschäftsjahres
veröffentlichen. Unter bestimmten
Voraussetzungen muss eine
unterjährige Aktualisierung des
SFCR erfolgen.
Der Aufsichtsbericht ist
regelmäßig, mindestens alle drei
Jahre, an die Aufsicht zu
übermitteln. Die Aufsicht legt den
Turnus unternehmensindividuell
fest. Datensätze werden
elektronisch in einem
standardisierten Format
versendet.
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Wer wird informiert?
AUFSICHTSBEHÖRDE
• Die übermittelten Daten können von der Aufsichtsbehörde
zeitnah ausgewertet und analysiert werden.
• Durch die länderübergreifende Vergleichbarkeit und
Verfügbarkeit der Daten werden drohende Risiken europaweit
sichtbar.
KUNDEN
• Regelmäßige, detaillierte Informationen ermöglichen der
Aufsichtsbehörde eine genauere Risikoüberwachung und
stärken damit die Stabilität von Versicherungsbranche und
Finanzwirtschaft.
• Durch die regelmäßige Veröffentlichung wesentlicher
wirtschaftlicher Ergebnisse und der Solvenzsituation erhält ein
breites Publikum die Möglichkeit, sich umfassend über die Lage
INTERESSIERTE ÖFFENTLICHKEIT von Versicherungsunternehmen zu informieren.
INVESTOREN
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