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Information zur neuen Studien- und Prüfungsordnung
Notenkommunikation und Einspracheverfahren
Information ML-Konferenz 16.12.2015
1. Notenkommunikation
2. Notenberichtigung
3. Einspracheverfahren
4. Besonderheiten
5. Weitere Schritte
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1. Notenkommunikation
Grundsätze:
•
Die Dozierenden wie ML geben grundsätzlich keine Noten bekannt
•
Die ML sind für die Notengebung verantwortlich, § 25 und § 26
•
Die BA-Leitung entscheidet über die Leistungsbewertung bei einer ungenügenden
Modulwiederholung, § 28 Abs. 6
Verfahren:
•
Alle Noten werden über den Leistungsausweis mit Rechtsmittelbelehrung Ende
Semester verfügt
•
Der Leistungsausweis erfolgt neu elektronisch über Evento Web
•
Noten, die danach vergeben werden (z.B. bei Nachholung) werden individuell per
Brief mit Rechtsmittelbelehrung verfügt.
•
Bei folgenden Modulen werden die Noten wie bisher per Brief verfügt und
zusammen mit dem Bewertungsraster und Rechtsmittelbelehrung postalisch
verschickt: BA115, BA134, BA135, BA133, BA109
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Verfahren Notenkommunikation bei ungenügenden Noten
• ungenügende Noten werden durch die Admin per Brief mitgeteilt ohne
Rechtsmittelbelehrung
Information
Klärung
Verfügung
• Studierende können bei der ML Akteneinsicht verlangen. Einsicht findet bei Admin statt.
• Studierende können die ML bitten, die Bewertung zu erklären (Ziel: Verständnis & Lerneffekt,
es geht nicht darum, die Note zu verändern)
• falls ein offensichtlicher Fehler vorliegt (vgl. §30), kann die Note bereits berichtigt werden.
• Am Ende des Semester erfolgt mit dem Leistungsausweis die Verfügung der Note mit
Rechtsmittelbelehrung auf Evento Web, §29
• Gegen die Verfügung kann innerhalb von 14 Tagen Einsprache erhoben werden.
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2. Notenberichtigung
Nach Eröffnung der Verfügung kann innerhalb von 5 Tagen bei offensichtlichen
Fehlern (Schreibfehler, Rechenfehler, Unrichtigkeiten im Leistungsausweis) die
Note einfach korrigiert werden, §30
(Bei ungenügenden Noten kann dies auch bereits nach der Vorabinformation
erfolgen.)
Wichtig:
Es sollte grundsätzlich jemand von der ML oder entsprechende Stellvertretungen
für die Admin ansprechbar sein und über die Leistungsnachweise Bescheid
wissen.
Bitte bei Abwesenheiten im Outlook-Abwesenheitsassistenten für die
Studierenden wie Admin auf Vertretung hinweisen.
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Verfahren Notenberichtigung
Verfügung
Klärung
neue
Verfügung
• Am Ende des Semesters erfolgt mit dem Leistungsausweis die
Verfügung der Note mit Rechtsmittelbelehrung auf Evento Web, §29
• Studierende können bei der ML Akteneinsicht verlangen, den Fehler
melden oder sich direkt an die Admin wenden, §30
• Die Admin nimmt nach Rücksprache mit der ML die
Notenberichtigung vor
• Die Admin stellt die Berichtigung/Leistungsausweis mit
Rechtsmittelbelehrung noch einmal auf Evento Web zur Verfügung
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3. Einspracheverfahren
Grundsätze
• Es kann auf ungenügende wie genügende Noten Einsprache erhoben werden.
• Es ist materiell auf die in der Einsprache monierten Punkte einzugehen, also auch auf
inhaltliche Aspekte.
• Die BA-Leitung geht grundsätzlich von einer inhaltlich korrekten Bewertung aus. Es geht
also nicht um Rechtfertigung, sondern Erläuterung der vorgenommenen Bewertung.
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Schritte des Einspracheverfahrens
1. Einsprache trifft bei der Direktion der HSA (Luzia Truniger) ein.
2. Direktion prüft, ob auf die Einsprache eingegangen wird.
3. Wenn ja, geht die Einsprache an die zuständige Vertretung der Bachelor-Leitung
(Eveline Sachsalber).
4. Eveline Sachsalber bespricht die Einsprachen mit der BA-Leitung vor.
5. Es wird geprüft, ob ein Gespräch mit der Modulleitung Sinn macht. Es hat sich gezeigt,
dass danach Einsprachen zurückgezogen werden, da die Studierenden den Entscheid
nachvollziehen können. (Dies erspart der ML evtl. die schriftliche Stellungnahme).
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Schritte des Einspracheverfahrens
6. In allen anderen Fällen, d.h. wo kein Gespräch stattfindet oder wo die Einsprachen
nach dem Gespräch nicht zurückgezogen werden, wird die Modulleitung um eine
schriftliche Stellungnahme zuhanden der Vertretung der Bachelor-Leitung gebeten:
Hierzu wird euch eine Vorlage zur Verfügung gestellt. Die Stellungnahme sollte formal
und inhaltlich korrekt und aussagekräftig sein.
7. Gleichzeitig wird die rechtliche Anhörung mit den Studierenden durchgeführt (durch
Eveline Sachsalber, wiederum in Vertretung der Bachelor-Leitung)
8. Aufgrund der Stellungnahme der Modulleitung und der rechtlichen Anhörung verfasst
die Bachelor-Leitung eine Stellungnahme mit einer Empfehlung zuhanden der
Direktion.
9. Juristin und Direktion entscheiden über die Einsprache. Der Entscheid wird den
Studierenden schriftlich, eingeschrieben und mit Rechtsmittelbelehrung eröffnet.
10. Ende der Einsprache.
Eine allfällige kostenpflichtige Beschwerde gegen den Einspracheentscheid ist auf
Ebene FHNW einzulegen.
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4. Besonderheiten
Teilleistungsnachweise
• Nur die ganze Modulnote kann verfügt werden. Die ML hat zu beschreiben,
wie die Berechnung der Leistungsbewertung ermittelt wird, §24 Abs 2
• Die Module 135a, 135b, 136a, 136b werden als Teilmodule einzeln verfügt,
jedoch nach Abschluss im Transcript of Records (TOR) zusammengezogen,
mit einer Note und 5 ECTS ausgewiesen.
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Besonderheiten
Nachholen von Leistungsnachweisen
• ML legt Modalitäten neu fest, wenn LNW bei bestimmten Gründen nicht
erbracht werden kann, § 26
• Atteste via ML an Admin oder umgekehrt
• Notwendige Angaben in ärztlichen Attesten: Krankschreibung in %, Zeitdauer,
allenfalls bestimmte Tätigkeit, welche nicht ausgeübt werden kann
• Nachholen ist innerhalb des Semesters nicht mehr möglich:
Meldung an Admin, welche die Modulbelegung auf das nächste Semester
umbucht. Bereits bestandene Teilleistungen werden angerechnet und
vermerkt.
Vorteil: im neuen Semester werden diese Studierenden auch auf den Listen
geführt. Es braucht keine parallelen Listen mehr.
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Umbuchungen, Modulwiederholungen, Krankheit, etc. sind im Evento Web
sichtbar, Beispiel:
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5. Weitere Schritte
• Information der Studierenden anfangs 2016
• Prozesse fertig abbilden
• FAQ sammeln und dokumentieren
• Reglement mit Modulliste erlassen
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